COP 1/2001 kurz3 Fünf Jahre TOP-Informationen 4 Kriminalität in
Graz 6 Bomben und Granaten 9 Gewalt in der Schule
12 Kampf gegen Kriminalität im Internet 16 Kunst als Prävention 19
Seht bitte nicht weg! 20 Großeinsatz 21 Rat auf Draht 22 Sicher auf
der Piste: Gewinner gekürt 23 „Blaue Zonen“ in Group 4 Händen 24
Keine Angst vorm „bösen Wolf“ 26 Wenn Hunde zubeissen ... 27
Hundehaltevorschrift 28 Hilfe und Rat bei Kindesmissbrauch 30
Erfolgreiche Zöllner 32 Aufnahmeantrag / Beitrittserklärung 33
Tatort Familie 34 Sicherheitstag 37 Präventionsarbeit 37 Präventive
Jugendarbeit 38 Verein für Sexualberatung 39 Sicherheit bringt
Lebensqualität 40 Menschenrechtspreis 41 Satanismus und
Gewaltbereitschaft 42 Gegen Gewalt und Rassismus 43 Keine
Bürgerwehren, aber private Prävention 43 Kultur und Todesstrafe 44
Jacop & Sorglos
Inhalt
Vereinsinformation
Herausgeber Österreichisches Zentrum für Verbrechensvorbeugung und
Opferschutz – Verein für kommunale Kriminalprävention.
Medieninhaber Ebenschweiger KEG Anschrift: A-8071 Hausmannstätten,
Buchenweg 4 Tel.: 0043 / (0) 3135 / 40 908 Fax: 0043 / (0) 3135 /
40 908-4 E-mail:
[email protected] oder
[email protected]
Mitarbeiter Steiermark: Bauer Josef, Polizei Graz; Mag. Gudula
Brandmayr; Hans Breitegger, Redakteur der Kleinen Zeitung; Hr.
Purkharthofer, Fr. Posch, Bundessozialamt Steiermark; Chr. G. R.
Kober, US-Communication; Mag. Christian Dillinger,
Sportwissenschafter; Günther Ebenschweiger, Präsident des Österr.
Zentrums für Verbrechensvorbeugung; Oberst Endres Helge,
Presseoffizier Korpskommando I; Mag. Andrea Erhart,
Sportwissenschafterin u. Polizei Graz; Mag. Herbert Erhart,
Konsumentenschützer; Ing. Herbert Gapp, gerichtl. beeid.
Sachverständiger; Group 4 Securitas Austria AG; Mag. iur. Lukas
Held, Rechtsanwalt; Major Kurt Kemeter, Stellv. Kommandant der
Verkehrsabteilung Graz; Dr. Klaus Krainz, Kriminologe; Dietmar
Lederhaas, Steirischer Zivilschutzverband; Peter Loibner,
Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst Graz; ÖBB- Information; Karl
Paller, Flugeinsatzstelle Graz; Leopold Raab, Österr.
Bergrettungsdienst; Direktor Karl Schicker, Rotes Kreuz Steiermark;
Peter Tripp, Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst,
Kriminalabteilung LGK Steiermark; Franz Wuthe, gerichtl. beeid.
Sachv. Mitarbeiter Kärnten: Mag. Roswitha Bucher, Kärtner
Interventionsstelle gegen familiäre Gewalt; Birgit Schweiger; Peter
Schweiger, BPD- Klagenfurt; Mitarbeiter Oberösterreich: Major Kurt
Berger, Polizeibeamter und Landesleiter OÖ; Johann Huprich,
Polizeibeamter und Organisationsleiter.
Anzeigenleitung Steiermark: A. u. W. Grabner OEG 8020 Graz,
Idlhofgasse 95 Kraxner Johann A-8020 Graz, Steinfeldgasse 19 Tel.
0316 / 72 00 82, Fax: 72 00 79
Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich Mark Vrecun 4562
Steinbach am Ziehberg 61 Tel.: 07582 / 7322, Fax: 7346
Fotos: Wolfgang Lesky, Pressestelle d. Korpskommandos I,
COP-Archiv, Österr. Bergrettungsdienst, Group 4 Securitas Austria
AG, Hans Breitegger, Fritz Tschuschnig.
Karikaturen: Michael Mesitz, Siegfried Kerstein
Druck: Druckhaus Thalerhof, A-8073 Feldkirchen b. Graz,
Gmeinerstraße 1 - 3
Layout/Grafiken: graphic Kerstein A-8111 Judendorf-Straßengel
Dammweg 10 Tel. 0043 / (0) 3124 / 54 4 18
COP erscheint vierteljährlich DVR 0950734
Offenlegung: COP ist das unabhängige, überparteiliche und
periodische Vereinsmagazin des „Österreichischen Zentrums für
Verbrechensvorbeugung und Opferschutz“ mit dem Ziel, die
Bevölkerung über die Möglichkeiten der Verbrechensvorbeugung und
des Opferschutzes zu informieren und damit mehr Sicherheit, aber
auch mehr Lebensqualität zu erreichen.
Eine Chance für mehr Sicherheit! Eine Chance für mehr
Lebensqualität!
Nachdem 1996 in einem ersten Schritt ein multiinstitutionelles
Gremium, geleitet vom Grazer Polizeibeamten Günther Ebenschweiger,
begonnen hat, die steirische und in weiterer Folge die Kärntner,
die Oberösterreichische und im heurigen Jahr die
Niederösterreichische Bevöl- kerung über Verbrechensvorbeugung und
Opferschutz mit dem „Magazin COP“ zu informie- ren, wurde im Sommer
1999 der logische zweite Schritt gesetzt: Das „Österreichische
Zentrum für Verbrechungsvorbeugung und Opferschutz “ – Verein für
kommunale Kriminalprävention“ wurde als gemeinnütziger Verein
gegründet. Das vorrangige Ziel des Vereines ist, ergänzend zu den
staatlichen Möglichkeiten, durch Infor- mation und Projektarbeit
einen wirkungsvollen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheitslage
und zum Abbau von Kriminalitätsfurcht zu leisten. Der
Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich ATS 300.- für natürliche
Personen, ATS 1000.- für Firmen, Institutionen und Organisationen
und ab ATS 3000.- für außerordentliche Mitglieder.
Zweck, Ziel und Aufgaben des Vereines Die Planung (Analyse) und
Durchführung (vom Konzept zum Projekt, mit Materialien,
Ausstellungen, Vorträgen usw.) von modellhaften
Präventionsprojekten in Gemeinden, KIndergärten, Schulen bis hin zu
Senioren.
Präsidium
Beiräte: HR Dr. Franz Stingl, Polizeidirektor Mag. Christine
Tomaschitz, Pädagogisches Institut HR. Dr. Klaus Posch, Leiter
Bewährungshilfe Steiermark Dr. Marianne Löschnig-Gspandl, Institut
für Strafrecht, UNI-Graz Charly Polt, Sozialarbeiter Peter Tripp,
KDB LGK Steiermark
Adresse und Infos:
Dienststelle: 0043-(0)316-701-5844 Büro: 0043-(0)3135-40 908-0, Fax
DW 4 Mobil: 0043-(0)676-4 25 4 25 4
Internet: http://www.cop-austria.at (in Vorbereitung) E-Mail:
[email protected] oder
[email protected]
3
Fünf Jahre TOP-Information
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser ! Es ist kaum zu glauben,
aber im März 1996 erschien die erste Ausgabe des Präven-
tionsmagazins COP.
Ein beherztes Team von Fachleuten hat es sich 1996 zur Aufgabe
gemacht, die steiri- sche Bevölkerung zu den Themen Verbre-
chensvorbeugung und zum Opferschutz zu informieren. Niemand, außer
uns selbst, hielt es damals für möglich, dass diese Informationen
für die Bevölkerung, insbesondere für die Ju- gend, so interessant
werden könnten. Niemand interessierte sich damals dafür, dass zu
dieser Zeit Kriminalprävention in- ternational bereits eine
zehnjährige Ent- wicklung hinter sich hatte; Österreich hatte eine
komplette Entwicklung verschlafen. Lediglich im Bereich des
Kriminalpolizeili- chen Beratungsdienstes der österreichi- schen
Exekutive gab und gibt es viele enga- gierte Kollegen, die zum
Großteil heute noch auf eine eigene Planstelle und Aner- kennung
ihrer Arbeit warten.
Fünf Jahre später ist aus dieser Idee „Krimi- nalprävention“ eine
Bewegung geworden. Nachdem die erste Ausgabe in der Steier- mark
erschien, war das positive Echo enorm. Viele Kolleginnen und
Kollegen, aber auch Pädagoginnen und Pädagogen, Ärzte und
Ärztinnen, Psychologen und Psy- chologinnen, Therapeuten und
Therapeu- tinnen, aber auch viele weitere engagierte Menschen
anderer Berufsgruppen, bis natürlich hin zu Eltern und Senioren,
zeig- ten sich plötzlich österreichweit an unseren Informationen
interessiert.
Nach dem Sprichwort „Sich nach der Decke strecken“, konnten wir
langsam die Auflage von COP erhöhen und in diesen fünf Jahren nach
der Steiermark, die Bundesländer Kärnten und Oberösterreich
schwerpunkt-
mäßig, und österreichweit die Exekutive und die vielen beinahe
unzähligen Präven- tionsorganisationen und –initiativen mit COP
informieren. Im heurigen Jahr werden wir als weiteres Bundesland
Niederösterreich und eventuell Salzburg und Wien in unseren
Verteiler auf- nehmen.
Im Jahre 1999 wurde durch die Gründung des Österreichischen
Zentrums für Krimi- nalprävention als gemeinnütziger Verein zu der
Information durch COP, eine weitere notwendige Schiene geschaffen;
die Vor- tragstätigkeit und Projektarbeit vor Ort.
Wir bieten im Sinne unseres Vereinsleitbil- des – ursachen- und
zielgruppenorientier- te, unabhängige und von Pioniergeist ge-
tragene, verantwortungs- und qualitätsvolle Lösungskompetenz; vor
allem für die Ju- gend, insgesamt aber von unseren Kindern bis hin
zu unseren Senioren; und dies vor Ort.
Unsere Arbeit wird getragen von vielen Fachleuten, und vor allem
vom Engage- ment des einzelnen, für eine sichere Zu- kunft der
Menschen mit Perspektiven im Sinne einer besseren Lebensqualität.
Wir begegnen den Ursachen und Faktoren, die zur Sucht, zum
Diebstahl, zum Vanda- lismus, zum Missbrauch, zur Gewalt, zum
Einbruch etc. führen, mit Fachkompetenz vom Vortrag, z. B. „Tatort
Wohnhaus“ bis zum komplexen Präventionsprojekt, zum Beispiel
„Sichere Gemeinde“.
Wir sind als Non-Profit-Organisation durch die steigende Nachfrage
nach Präventions- arbeit ein expandierendes Unternehmen.
Dies wirft naturgemäß auch Fragen und Probleme auf, vor allem nach
Fachleuten, nach „Präventionsexperten“, und vor allem nach der
finanziellen Absicherung.
Wir suchen daher österreichweit engagier- te Menschen, die bereit
sind, für unsere Kinder und unsere Jugend, für unsere ge- meinsame
Zukunft, einen Beitrag zu leisten.
Wir planen daher eine spezielle nationale wie internationale
Ausbildung für Präventi- onsfachleute. Wir planen daher ein
Sozial-Sponsoring für Kriminalprävention aufzubauen.
Wir suchen daher Sie, sehr geehrte Leserin, sehr geehrter
Leser!
Unterstützen Sie unsere Idee, durch Krimi- nalprävention die
Kriminalität zu verrin- gern, das subjektive Sicherheitsgefühl, vor
allem bei der Jugend zu erhöhen, bzw. bei älteren Menschen zu
steigern.
Fünf Jahre COP, fünf Jahre Präventionsin- formation und -arbeit,
haben vieles, vor allem das Bewusstsein, selbst einen Beitrag zur
Sicherheit leisten zu können, verändert.
Helfen Sie mit, diesen Schritt zu einer öster- reichweiten Bewegung
werden zu lassen.
Günther Ebenschweiger Präsident
Kriminalität in Graz Eine empirische Untersuchung zur räumlichen
Verteilung von Kriminalität veröffentlichte die Kriminologin
Susanna Krainz. Dieser sogenannte Kriminalitätsatlas ist bisher
einzigartig in Österreich. Er soll die Bevölkerung über die
Kriminalität auf- klären, der Polizei helfen Reserven effizienter
einsetzen zu kön- nen und die Politiker veranlassen, planerische
Maßnahmen zu setzen und Angst- und Kriminalitätsräume zu
verändern.
4
„Die Idee, eine solche Untersuchung an- zustellen, war nicht neu“,
sagt Susanna Krainz. „Schon vor zehn Jahren, als mein Mann und ich
noch in Deutschland gear- beitet haben, haben wir darüber mit einem
deutschen Wissenschaftler gesprochen.“ Aber es sollte noch Jahre
dauern, bis die Idee verwirklicht werden konnte. Schließ- lich hat
Klaus Krainz, ebenfalls Kriminolo- ge und stellvertretender
Präsident des Österreichischen Zentrums für Verbre- chensvorbeugung
und Opferschutz, Bür- germeister Alfred Stingl überzeugt, dass ein
Kriminalitätsatlas für Graz von großer Be- deutung sei.
Die Polizei-Daten, die für diesen Krimi- nalitätsatlas ausgewertet
wurden, stammen aus dem Jahr 1996 und zu einem Viertel aus dem Jahr
1999, um Tendenzen bestäti- gen zu können. Susanna Krainz: „Ich
habe alle Verbrechen und Vergehen für meine Untersuchung
herangezogen, ausgenom- men Verkehrsunfälle.“
Zusammengefasst sagt der Grazer Kri- minalitätsatlas folgendes aus:
In den Innen- stadtbezirken gibt es wesentlich mehr Kri- minalität
als in den Außenbezirken. In den Bereichen Lend, Gries und Jakomini
ereig- nen sich 40 Prozent der Verbrechen und Vergehen. Bei den
Außenbezirken gibt es ein Ost-West-Gefälle. Im Osten ist die Kri-
minalitätsrate niedriger, im Westen höher. Krainz: „Das ist
historisch begründbar: Im östlichen Bereich sind die schöneren
Wohngebiete, im Westen treffen wir auf är- mere Siedlungen mit
schlechterer Wohn- qualität.“ In Gösting zum Beipsiel sind es
mehrere Nachtlokale und Einkaufszentren, die für die Entwicklung
der Kriminalität günstig sind. In Eggenberg sind es die Frei-
zeitanlagen.
Die Art der Kriminalität in Graz: Bei 65 Prozent der Straftaten
handelt es sich um
Diebstähle in verschiedenster Form. Schwerkriminalität geschieht
nur zu einem geringen Prozentsatz. Bei den Verbrechen liegt die
Landeshauptstadt weit unter und bei den Vergehen (das sind
Straftaten, die mit Geldstrafen oder Gefängnisstrafen bis zu drei
Jahren geahndet werden) weit über dem österreichischen
Durchschnitt.
Für die Polizei wird die Kriminalgeogra- phie immer mehr zur
Zweckwissenschaft, mit deren Hilfe sich Organisations- und Ein-
satzstrukturen verbessern und wirklich- keitsnahe
Bekämpfungsmodelle entwickeln lassen. Aber nicht nur für die
Exekutive ist
der Kriminalitätsatlas von Bedeutung: Für die Bevölkerung soll die
Kriminalgeogra- phie durch Aufklärung (Transparenz) über die
vorhandene Kriminalität, und Auf- klärung und Information über
Sicherheits- möglichkeiten zu einem eigenverantwortli- chen Umgang
mit der physischen und ma- teriellen Sicherheit und damit in
weiterer Folge wieder zu jener hohen Lebensqua- lität zurückführen,
die durch die erwähnten Einschränkungen im individuellen Sicher-
heitsgefühl eine Reduktion erfahren haben.
Für die Stadt Graz stellt der Krimina- litätsatlas die Grundlage
für die Planung und Umsetzung von Präventionsmaßnah- men dar.
Der Kriminalitätsatlas kostet 250 Schilling und kann per Fax
0316/877-48 35 (Susanna Krainz) oder 0316/67 70 90-3 (Klaus Krainz)
bestellt werden.
Susanna Krainz
Auf Grund der existierenden kriminalgeographi- schen Literatur kann
heute festgestellt werden, dass zwischen Kriminalität und
bestimmten Faktoren Zu- sammenhänge bestehen. So sind zum Beispiel
die Gelegenheiten zur Tatbegehung und die Tatanreize in
Ballungszentren gegenüber weniger frequentierten Gebieten, extrem
hoch und die soziale Kontrolle, wegen der oft ausgeprägten
Anonymität in Wohnbal- lungsgebieten im allgemeinen geringer als in
gerin- ger verbauten Gebieten bzw. Gebieten mit Einfamili-
enhäusern.
In Ballungszentren stellt die Diebstahlskriminalität die weitaus
größte Deliktsgruppe dar. In der Kriminalsta- tistik 1996 umfasst
dieser Deliktsbereich rund die Hälfte aller Straftaten. Innerhalb
dieser Sparte kommt insbesondere dem „Diebstahl durch Einbruch“,
der mit rund 85.000 Straftaten pro Jahr 90 Prozent aller
Verbrechenstatbestände bzw. 66 Prozent aller Vermö- gensdelikte
umfasst, besondere Bedeutung zu.
Mit zunehmender Tageszeit nehmen die „Kontaktde- likte“, die oft
mit Körperverletzungen enden, zu (Er- müdung und Alkoholkonsum
tragen zu einem Sinken der Reizschwelle bei).
In verschiedenen Zonen der Stadt sind unterschied- liche
Kriminalitätsformen dominant; dies hängt mit (gewachsenen)
Funktionsbereichen zusammen.
In Bereichen, in denen fast ausschließlich Wohnfunk- tionen
vorherrschen (z. B. in den äußeren Bereichen der östlichen
Randbezirke), ist die Kriminalität ge- ring.
In Bereichen, in denen Industrie, Betriebe und Aus- bildungsstätten
(Schulen, Universitäten) vorherr- schen, häufen sich Fahrrad-,
Taschen-, aber auch Ein- schleichdiebstähle in Wohnobjekte.
Ballungszentren jeder Art (Kaufhäuser, Marktplätze, Haltestellen
von öffentlichen Verkehrsmitteln usw.) bieten Taschendieben
günstige Gelegenheiten.
Klaus Krainz
Für die Bevölkerung soll die Kriminalgeo- graphie durch Auf-
klärung (Transparenz) über die vorhandene Kriminalität, und Auf-
klärung und Informati- on über Sicherheits- möglichkeiten zu einem
eigenverant- wortlichen Umgang mit der physischen und materiellen
Sicher- heit zurückführen.
Die markantesten Ergebnisse
Allgemeine Kriminalitätsverteilung – Bezirke Graz
Bomben und Granaten Sie sind ständig im Einsatz und in großer
Gefahr — die Männer vom Entminungsdienst des In- nenministeriums.
Tausende Ton- nen Kriegsmaterial aus dem er- sten und dem zweiten
Weltkrieg werden von ihnen jedes Jahr ent- schärft. Seit 1945
starben dabei 19 Beamte, 22 wurden schwer verletzt.
6
Mit eingeschaltetem Blaulicht und Folge- tonhorn rast der weiße
Pritschenwagen Richtung Kärnten. Am Steuer sitzt Fach-
oberinspektor Heinz Holzmann vom Entmi- nungsdienst des
Innenministeriums. Holz- manns Dienststelle befindet sich in der
Gra- zer Polizeikaserne. Seine Einsatzgebiete sind Kärnten, die
Steiermark und das südli- che Burgenland. In der Oststeiermark wer-
den besonders viele Kriegsrelikte aus dem zweiten Weltkrieg
gefunden, denn vom Wechsel bis nach Gleichenberg verlief in den
letzten Kriegstagen die Front. Anders stellt sich die Situation in
Kärnten dar. Auch hier stößt man immer wieder auf Bomben und
Granaten aus dem zweiten Weltkrieg. Aber in den Kärntner Bergen —
an der Grenze zu Italien — lieferten sich während des ersten
Weltkrieges Gebirgsjä- ger der österreichisch- ungarischen
Monar-
chie mit den Italienern erbitterte Kämpfe. Und dort in den Bergen,
rund um den Pöt- schenpaß, lagern unter dem Gestein und Geröll, in
den noch erhaltenen Stellungen der Österreicher unzählige Geschoße
aus dieser Zeit. Heinz Holzmann wird selbst zum „Gebirgs- jäger“,
wenn er in den Bergen Granaten oder Minen entschärfen muss. „Da
brauchst du schon sehr viel Kondition, wenn du da hinauf musst“,
erzählt er. Lange Fußmärsche sind keine Seltenheit. „Bis zu sechs
Stunden sind wir oft unter- wegs.“ Doch diesmal ist es kein Einsatz
im Hoch- gebirge. Heute gilt es in einer Kärntner Ortschaft
Fliegerbomben zu entschärfen. Gleich vier Stück dieser absolut
gefährli- chen Sprengkörper hat ein Bagger bei Bau- arbeiten
freigelegt. „Hoffentlich geht alles glatt über die Bühne“, bemerkt
der Fach- mann im Entschärfen von Kampfmitteln. Seit 1982 ist er
beim Entminungsdienst. „Damals“, sagt er, „bin ich vom Bundes- heer
zum Innenministerium übergewech- selt. Mich interessiert diese
Tätigkeit.“ Viele Tonnen von Kriegsmaterial hat er in der
Zwischenzeit entschärft. Im letzten Jahr musste er 267 Mal
ausrücken, um eine Bombe, Granate oder einen anderen Sprengsatz zu
entschärfen. „Wenn es dabei zu einer Explosion kommt, brauchst man
großes Glück um zu überleben“, weiß der Steirer. „Deshalb darf man
niemals leicht- sinnig an die Arbeit gehen.“
Hans Breitegger Redakteur der Kleinen Zeitung
Bomben dürfen erst dann abtransportiert werden, wenn der Zünder
entfernt wurde. Sie müssen also an Ort und Stelle ent- schärft
werden. Das heißt: Der Fundort muss weiträumig abgesperrt und
Hausbe- wohner müssen evakuiert werden. „Das ist oft viel mehr
Arbeit, als das Entschärfen der Bomben“, weiß Holzmann aus
Erfahrung. Mehrere Stunden benötigt er, um die vier Fliegerbomben
in Kärnten zu entschärfen. Dann erst können sie zur Zwischenlage-
rung in das Kalsdorfer Munitionslager ab-
Heinz Holzmann bei seinen Einsät- zen im Hochge- birge (links und
rechts Mitte und Unten). Oben: Auch bei der Ber- geaktion der
Amerikaner am Toplitzsee im vori- gen Sommer war der Grazer
dabei.
transportiert werden. Irgendwann werden sie dann zu einem
Truppenübungsplatz des Bundesheeres gebracht und gesprengt.
Blindgänger — und solche gibt es genug — seien besonders
gefährlich, so der Experte. „Denn solche Geschosse wurden ja schon
einmal abgefeuert, sie sind aus irgend einem Grund nicht
explodiert. Aber der Zünder wurde schon einmal beansprucht. Das ist
bei gelagerter Munition anders. Da ist der Zündmechanismus noch
unbenutzt. Daher ist die Gefahr geringer.“ Auch von Bomben, die mit
einer Entschärfungssperre versehen sind, droht den Männern vom
Entminungsdienst eine große Gefahr. „Bei solchen Bomben muss der
Zünder wegge- sprengt werden. Das erfordert eine genaue Berechnung
des Sprengmittels, das wir dafür benutzen. Der Zündmechanismus an
der Bombe darf nämlich nicht beschädigt werden, sonst explodiert
die Bombe so- fort.“ Granaten, Minen usw. werden — wenn möglich —
gleich abtransportiert und dann im Lagerraum entschärft.
Allerdings: Die Sprengmittel, die in den Kärntner Bergen entdeckt
werden, sprengt Heinz Holzmann in den ehemaligen Stellungen, die
aus der Zeit des Ersten Weltkrieges stammen. Auch am Toplitzsee
waren der Steirer und seine Wiener Kollegen im Sommer vorigen
Jahres im Einsatz. Hätten die Amerikaner bei ihrer Tauchaktion
Bomben oder Rake- ten geortet, wären diese geborgen und von den
Männern in den dunkelblauen Unifor- men entschärft worden. Da aber
weder ge- heime Nazi-Dokumente, noch der Reichs- schatz oder
Sprengmittel entdeckt wurden, sondern lediglich eine verrostete
Kiste mit Bierkapseln an die Wasseroberfläche ge- taucht wurde,
brauchte der Entminungs- dienst auch nicht tätig werden.
COP 7
„
Tipp Heinz Holzmann mit Bundes- heerangehörigen im Sprengstoffla-
ger Kalsdorf. Dort werden die entschärften Kriegsrelikte bis zur
entgültigen Vernichtung auf- bewahrt.
Links: Vorberei- tungen für eine Sprengung. Unten: Entschär- fung
einer Flie- gerbombe aus dem zweiten Weltkrieg.
8
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COP 9
Mag. Lukas Held, RA Mag. Hannes Samitz, RAA
Das Strafgesetz sieht etwa für Körper- verletzungen je nach Schwere
gemäß §§ 83 ff des Strafgesetzbuches (StGB) Freiheits- strafen bis
zu drei Jahren, bei besonders schweren Fällen und Folgen bis zu
fünf Jah- ren vor.
Darüber hinaus können Lehrer, die ein Kind mit Gewalt oder durch
gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung
nötigen, gemäß § 105 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr bestraft werden.
„Gewalt“ im Sinne des Strafgesetzbu- ches ist jeder Einsatz
körperlicher Kraft, der im Hinblick auf das Alter des Kindes nicht
bloß unerheblich ist. Ohrfeigen überschrei- ten jedenfalls diese
Erheblichkeitsgrenze. Die Nötigung ist jedoch nicht rechtswidrig,
wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zum
angestrebten Erzie- hungszweck „nicht den guten Sitten wider-
streitet“. Wann die Grenze der „guten Sit- ten“ überschritten ist,
muss im Einzelfall ge- klärt werden. Als Kriterien sind das Alter
des Schülers, die Art, Stärke und Häufigkeit der Gewalt, die Art
und Weise der Durch- führung und die persönliche Beziehung zwischen
Lehrer und Schüler heranzuzie- hen.
4. Anzeigepflicht des Lehrers
Vor allem in den USA häufen sich derzeit Gewaltverbrechen durch
Schüler unter Waffenverwendung. Häufig ist die Rede davon, dass
Lehrer oder Mitschüler bereits vor dem jeweiligen Verbrechen davon
Kenntnis hatten, dass der einzelne Mit- schüler selbst Waffen
besitzt oder zumin- destens Zugang zu Waffen hat.
Wie haben Lehrer bzw. Schüler zu rea- gieren, wenn sie derartige
Kenntnis erlan- gen?
Für Privatpersonen besteht im allgemei- nen ein Anzeigerecht,
jedoch keine Anzei- gepflicht (§ 86 (1) StPO).
Gemäß § 84 StPO hat aber eine Behör- de oder öffentliche
Dienststelle die Pflicht,
Gewalt in der Schule Immer wieder berichten die Me- dien über
Gewaltexzesse in der Schule. Während früher vor- nehmlich über
Lehrer zu lesen war, die Schülern die sogenannte „Gsunde Watschn“
verabreich- ten, ist nunmehr immer häufiger von Schülern zu lesen,
welche Sachbeschädigungen oder Kör- perverletzungen begehen.
Der folgende Artikel soll die wesentlichen Elemente der Rechtslage
darstellen.
1. Der Erziehungsauftrag an Schule und Lehrer
Die zentrale Bestimmung des § 2 Schulor- ganisationsgesetz für den
Bildungs- und Er- ziehungsauftrag von Lehrern an öster- reichischen
Schulen, legt die Aufgabe der österreichischen Schule fest, „an der
Ent- wicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen,
religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren,
Guten und Schönen durch einen ihrer Entwick- lungsstufe und ihrem
Bildungsweg entspre- chenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die
Jugend mit dem für das Leben und den zukünftigen Beruf
erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selb-
ständigen Bildungserwerb zu erziehen. Die jungen Menschen sollen zu
gesunden, ar- beitstüchtigen, pflichttreuen und verant-
wortungsbewußten Gliedern der Gesell- schaft herangebildet werden.
Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Ver- ständnis
geführt, dem politischen und welt- anschaulichen Denken anderer
aufge- schlossen sowie befähigt werden, am Wirt- schafts- und
Kulturleben Österreichs, Euro- pas und der Welt Anteil nehmen und
in Freiheits- und Friedensliebe an den ge- meinsamen Aufgaben der
Menschheit mit- wirken.“
2. Erziehungsmittel
Die österreichische Schule hat somit an der Erziehung der Schüler
mitzuwirken und der Lehrer hat in seiner Unterrichts- und Erzie-
hungsarbeit die der Erziehungssituation an- gemessenen
Persönlichkeits- und gemein- schaftsbildenden Erziehungsmittel
anzu- wenden. Solche Erziehungsmittel sind ins- besondere
Anerkennung, Aufforderung und Zurechtweisung von Schülern. Wenn es
aus erzieherischen Gründen und zur Aufrechterhaltung der Ordnung
notwendig erscheint, können Schüler in eine Parallel- klasse
versetzt bzw. überhaupt aus der Schule ausgeschlossen werden.
Eine körperliche Züchtigung, beleidi- gende Äußerungen oder
Kollektivstrafen sind jedenfalls verboten.
Nicht zuletzt in Verbindung mit § 146 a des allgemeinen
bürgerlichen Gesetzbu- ches (ABGB) normiert § 47 des Schulunter-
richtsgesetzes (SchUG) ein generelles Ver- bot von Gewalt im Rahmen
der schulischen Kindererziehung. Das seinerzeitige „Züchti-
gungsrecht“ ist dem Grundsatz der gewalt- freien Erziehung
gewichen, was jedoch kei- nesfalls mit dem Begriff der „antiauto-
ritären Erziehung“ zu verwechseln ist. Die österreichische
Rechtsordnung sieht vor, dass Lehrern zweckorientierte und recht-
mäßige Maßnahmen, Befehle und Ent- scheidungen zur Ausübung der
schulischen Erziehungs- und Aufsichtspflicht erlaubt sind. Dies
aber stets unter der Beachtung des Kindeswohles.
3. Strafrechtliche Relevanz der „Gsunden Watschn“
Die sogenannte „Gsunde Watschn“ ent- spricht keinesfalls dem
Kindeswohl und verwirklicht allenfalls, je nach Intensität, den
objektiven Tatbestand der Ehrenbelei- digung, Körperverletzung oder
allenfalls auch der Nötigung. Insbesondere kommen hiefür die
Straftatbestände der „Körperver- letzung“ und „Nötigung“ in
Betracht.
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Am 8. März fanden die Skoda Open Doors statt. Die sehr gut besuchte
Veranstaltung wartete mit einigen Attraktionen auf. Für die gute
Laune waren die Alpenboys und Blumi zuständig. Hauptattraktion
waren die Sturm Spieler Mario Haas und Markus Schopp um den
begeisterten Publikum Autogramme zu geben.
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COP 11
beim Verdacht einer zu verfolgenden straf- baren Handlung, die
ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, Anzeige an die
Staatsanwaltschaft oder Sicherheitsbehör- de zu erstatten. Unter
einer solchen Behör- de sind auch Schulen und deren Lehrer zu
verstehen.
Der Besitz von Waffen ist gemäß § 11 Waffengesetz Menschen unter 18
Jahren verboten. Erfährt somit ein Lehrer im Rah- men seiner
Tätigkeit als Lehrer davon, dass ein Schüler im Besitz einer Waffe
ist, so stellt dies eine gemäß § 50 Waffengesetz zu verfolgende
Straftat dar und ist daher der Lehrer auch verpflichtet, dies zur
Anzeige zu bringen.
5. Der Schüler als Täter:
5.1. Die strafrechtliche Verant- wortlichkeit von Schülern
Bei gewalttätigen Übergriffen von Schülern gegen andere Schüler
bzw. gegen im Ei- gentum der Schule stehende Gegenstände kommt, so
stellt sich zunächst die Frage der Eigenverantwortlichkeit von
Schülern in strafrechtlicher Sicht.
§ 1 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) unterscheidet hinsichtlich der
Strafbarkeit zwischen Unmündigen und Jugendlichen.
Unmündige sind solche Personen, wel- che das 14. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben. Unter Jugendlichen sind Personen zu
verstehen, die das 14. jedoch noch nicht das 19. Lebensjahr
vollendet haben.
Gem. § 4 JGG sind Unmündige, die eine mit Strafe bedrohte Handlung
begehen, ge- nerell nicht strafbar. Jugendliche hingegen sind
jedoch grundsätzlich strafbar, außer sie sind aus bestimmten
Gründen noch nicht reif genug, das Unrecht der Tat einzusehen oder
dieser Einsicht gemäß zu handeln.
5.2. Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens
Besonderheiten der Ahndung von jungen Straftaten liegen darin, dass
das Ziel der Ahndung von Jugendstraftaten nicht die Vergeltung,
sondern primär das Bestreben ist, den Jugendlichen von weiteren
strafba- ren Handlungen abzuhalten. Zu diesem Zweck werden die im
Strafgesetzbuch vor- gesehen Strafdrohungen des jeweils in Frage
kommenden Deliktes reduziert (keine lebenslange Freiheitsstrafe,
generel- le Reduktion auf die Hälfte).
Darüber hinaus kann der Staatsanwalt von der Verfolgung bestimmter
geringfügi- ger Jugendstraftaten absehen (§ 6 JGG), wenn eine
Bestrafung nicht erforderlich er- scheint, um den Jugendlichen von
weiteren
strafbaren Handlungen abzuhalten. Auch kann der Jugendrichter bei
bestimmten, mit geringer Strafe bedrohten Straftaten einen
Schuldspruch ohne Strafe (§ 12 JGG) oder bei mit etwas höheren
Strafen be- drohten Taten einen Schuldspruch unter Vorbehalt der
Strafe (13 JGG), bei welchem der Ausspruch einer zu verhängenden
Stra- fe für eine bestimmte Probezeit vorbehal- ten wird,
aussprechen.
Alle diese Möglichkeiten setzen aber die Prognose voraus, dass der
Jugendliche in Zukunft keine weiteren Straftaten begehen
wird.
5.3. Zivilrechtliche Verant- wortlichkeit von Schülern:
Unabhängig von der Frage, ob der Staat Schüler für Taten bestrafen
kann, gilt es ab- zuklären, wer für Schäden infolge solcher
Straftaten haftet. Wer übernimmt die Arzt- kosten aufgrund einer
Körperverletzung, wer bezahlt ein allfälliges Schmerzengeld bzw.
wer kommt für die Kosten einer vor- sätzlich zerschlagenen
Fensterscheibe auf? Das österreichische Recht sieht diesbezüg- lich
in § 1308 ABGB vor, dass unmündige Schüler (unter 14 Jahren)
grundsätzlich zivilrechtlich dafür nicht haftbar gemacht werden,
wenn sie jemanden verletzen oder Dinge beschädigen. Sie haben daher
den angerichteten Schaden nicht zu ersetzen. Über 14-Jährige
hingegen haften im glei- chen Umfang wie Erwachsene.
§ 1309 ABGB sieht für den Fall, dass ein unmündiger Schüler nicht
zur Haftung her- angezogen werden kann, vor, dass derjeni- ge den
Schaden zu ersetzen hat, dem eine Verletzung seiner
Aufsichtspflicht gegen- über dem Unmündigen nachgewiesen wer- den
kann.
6. Verantwortlichkeit des Lehrers
Im schulischen Bereich haben Lehrer die Verantwortung, nach der
jeweiligen Diensteinteilung die Schüler 15 Minuten vor Beginn des
Unterrichts, in den Unter- richtspausen und unmittelbar nach
Beendi- gung des Unterrichts beim Verlassen der Schule sowie bei
allen Schulveranstaltun- gen und schulbezogenen Veranstaltungen
(etwa auch Schulschikurs), innerhalb und außerhalb des Schulhauses
zu beaufsichti- gen (§ 51 SchUG).
Das Maß der Aufsichtspflicht von Lehrer bestimmt sich nach dem, was
angesichts des Alters, der Eigenschaften, der Entwick- lung der
aufsichtsbedürftigen Schüler ver- nünftigerweise verlangt werden
kann. Dabei ist auch die Voraussehbarkeit eines schädigenden
Verhaltens der Schüler Be-
dacht zu nehmen. Entscheidend ist, was verständigte Lehrer nach
vernünftigen An- forderungen im konkreten Fall unterneh- men
müssen, um Schädigungen an Dritten durch Schüler zu
verhindern.
Die Aufsichtspflicht darf jedoch nicht überspannt werden. Man kann
von Lehrern nicht verlangen, dass sie Schüler ständig unter
Kontrolle halten. So muss etwa die Möglichkeit des Spielens im
Freien, wenn die schulischen Örtlichkeiten dies ermögli- chen, auch
Schülern im Alter von 6-7 Jah- ren erhalten bleiben.
Höhere Anforderungen an die Auf- sichtspflicht sind dann zu
stellen, wenn nach den konkreten Verhältnissen, sei es etwa nach
den Eigenschaften eines be- stimmten Schülers, mit der Möglichkeit
eines schädigenden Verhaltens dieses Schülers gerechnet werden
muss.
Ist entsprechend obiger Ausführungen dem Lehrer eine
Aufsichtspflichtverletzung vorwerfbar, so stellt sich die Frage, ob
der Lehrer selbst oder ein sonstiger Rechtsträ- ger für den Schaden
zu haften hat.
Ein Lehrer ist in Erfüllung der ihm nach dem Schulunterrichtsgesetz
obliegenden Aufgaben (Aufsichtspflicht) ohne Rücksicht auf seine
dienstrechtliche Stellung als Bun- des- oder Landeslehrer oder
Lehrer einer Privatschule funktionell stets für den Bund tätig,
sodass gemäß § 1 Amtshaftungsge- setz die Republik Österreich für
den Scha- den einzutreten hat (OGH 1 Ob 30/77).
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch der Zeitpunkt, in
welchem die Auf- sichtspflicht vom Lehrer auf den erzie-
hungsberechtigten Elternteil übergeht. Nach der oben angeführten
Bestimmung des § 51 SchUG haben Lehrer Schüler noch unmittelbar
nach Beendigung des Unter- richtes beim Verlassen der Schule zu
beauf- sichtigen, sodass ab dem Verlassen des Schulgeländes die
Erziehungsberechtigten entsprechend Vorsorge hinsichtlich der Be-
aufsichtigung zu treffen haben, und im Falle der Verletzung dieser
Pflicht auch haft- bar gemacht werden können.
Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch auch unmündige
Schüler selbst zur Haftung herangezogen werden, wenn nämlich
niemandem eine Aufsichts- pflichtverletzung nachgewiesen werden
kann und der Unmündige entsprechend seinem Alter das Unrecht seines
Verhaltens bereits einsehen konnte (§ 1310 ABGB). Ein typisches
Beispiel hiefür wäre ein 12jähri- ger Schüler, welcher seinem
Nachbarn mit einem „U-Hackerl“ eine Verletzung zufügt. Dem Schüler
mußte aufgrund seines geisti- gen Entwicklungsstandes klar sein,
dass sein Verhalten zu einem Schaden führen kann, und er muss daher
trotz seiner Un- mündigkeit für diesen Schaden eintreten.
Kampf gegen Kriminalität im Internet Das Internet mit all seinen
Mög- lichkeiten und Auswirkungen be- einflusst schon das tägliche
Leben unzähliger Haushalte. Mit dem Internet hat auch eine neue
Form von Kriminalität Ein- zug gehalten. Sexueller Kindes-
missbrauch, Drogenhandel, Extremismus finden auch via Internet
statt. Der „Österreichi- sche Verein für ein gestzeskom- formes
Internet“ gibt Tipps, wie man sich schützen kann.
12
Der Ausgangspunkt zur Gründung des „Österreichischen Vereines für
ein geset- zeskonformes Internet“ mit der Homepage www.webpolice.at
ergab sich durch Dis- kussionen von Elternvereinen von Pflicht-
schulen. Es ging um die Frage inwieweit un- mündige, aber auch
minderjährige Jugend- liche durch das Medium Internet geschützt
werden können.
Das Internet ist ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Es
unterliegt trotz seiner Größe weder einer einheitlichen techni-
schen noch einer staatlichen Kontrolle.
Der Einzug der Kriminalität in diese welt- weiten Datennetze
versteht sich fast von selbst. Da sich die Ermittlungstätigkeit der
Strafverfolgungsbehörden nicht mehr auf nationalen oder bilateralen
Ebenen be- schränken lässt, scheinen eine ganze Fülle von Problemen
im Kampf für ein sauberes Netz vorprogrammiert.
Das unterschiedliche Schutzalter, die un- terschiedliche
Gesetzgebung, das unter- schiedlich ausgeprägte Problembewusst-
sein oder der unterschiedliche Stellenwert des Deliktsbereiches und
vor allem der Fak- tor Zeit stehen erfolgreichen Ermittlungen immer
im Wege. Ermittlungserfolge sind gegenwärtig nicht mehr als
Stecknadeln, die im großen Heuhaufen der Kriminalität in den
Datennetzen gefunden werden. Nach Schätzungen gibt es weltweit
zurzeit rund acht Millionen Webseiten mit krimi- nellem Inhalt.
Rund 70 Milliarden Schilling sollen jährlich alleine mit
Kinderpornodar- stellungen erzielt werden.
Das Netz hat sich zu einer Art von Nie- mandsland entwickelt, das
seinen Erfolg eben der Tatsache verdankt, dass in ihm jeder machen
darf, was er will. Natur- gemäß kann man deshalb annehmen, dass
dieses Netz den Charakter unserer Gesell- schaft
widerspiegelt.
Aus diesem Grund haben vereinzelt en- gagierte Bürger aus
Notstandshandlungen heraus, insbesondere um unsere Kinder und
Jugendliche zu schützen, begonnen verdächtig erscheinende
Veröffentlichun- gen oder Sachverhalte im Netz den Straf-
verfolgungsbehörden mitzuteilen.
Die Aufgaben und Zielsetzungen des Vereines:
Die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Ermittlungsorganen, der
Informationsindu- strie und den Usern muss ausgebaut wer- den. Die
Nutzer des Mediums Internet sind im Gegensatz zu denen von
Rundfunk, Fernsehen oder Presse nicht nur Konsu- menten, sondern
aktive Teilnehmer am Ge- schehen und tragen eine Mitverantwortung
für den Inhalt und die Sauberkeit der Netze.
Aus allen angeführten Umständen und Überlegungen insbesondere zur
Bildung bzw. Förderung einer Solidargemeinschaft der Nutzer und der
Internetserviceprovider zur Hintanhaltung und Eindämmung der
Schattenseiten in den Datennetzen und zu einer intensiven
Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden, entsprang die Idee
zur Gründung des Vereines.
www.webpolice.at tritt unter anderem gegen Pädophilie, Extremismus
und Dro- gen ein. Als provisorisch-neutrale Melde- stelle versucht
der Verein Hürden zwischen einem Internet-User und den eingerichte-
ten Meldestellen des Bundes zu beseitigen. User, welche keinen
direkten Kontakt mit Behörden wie z.B. der Meldestelle für Kin-
derpornographie im Bundesministerium für Inneres haben wollen, bzw.
eine gewis- se „Hemmschwelle“ für eine behördliche Kontaktaufnahme
haben, können durch die Tätigkeit des Vereines „anonymisiert“
werden. Mitteilungen und Wahrnehmun- gen von Usern werden vom
Verein in wei- terer Folge an die zuständigen Behörden und
Einrichtungen weitergeleitet.
Der Verein arbeitet somit als
Provisorische neutrale Meldestelle für Personen, die aus
subjektiven Grün-
den Polizei und Staatsanwaltschaften nicht verständigen wollen –
vielleicht aus Angst vor peinlichen Fragen, aus Scham- gefühl oder
aus Rechtsunsicherheit sich selbst strafbar gemacht zu haben,
etc.
mittels offizieller e-mail-Adresse (
[email protected])
oder
anonym (insbesondere bei Kindesmiss- brauch)
Beratungs- und Aufklärungsstelle Vorbeugung, Information über die
neue-
sten Missbrauchserkenntnisse im Netz Vermittlung von Kontakten zu
Psycholo-
gen, Hilfsorganisationen, Vereinen etc.
netservicebetreiber, Serverbetreiber und Domainregistratoren
Zu den einzelnen Schwerpunkten des Ver- eines zählen
Pädophilie
Wenige Verbrechen sind so widerwärtig, wie jene, dass Erwachsene
das Vertrauen und die Hilflosigkeit von Kindern (oft sogar im
Kleinkindes-, aber auch Säuglingsalter) für ihre sexuelle und
materielle Befriedi- gung ausnützen. Auch jene Erwachsenen, die
sich aus dem Internet diese Bilder „downloaden“, sind um nichts
besser als jene, die vor und hinter der Kamera diese produziert
haben.
Die Nachfrage bestimmt auch hier das Angebot. Die „Verbraucher“
tragen dazu bei, dass Kinder zum Zwecke der Herstel- lung von
Kinderpornographie sexuell miss- braucht und ein Leben lang
psychische Schäden davontragen werden. Diese Opfer können
gezwungenerweise ihre eigenen Bilder noch Jahre später im Internet
finden.
Einschlägige Webseiten werden oft in solchen Ländern produziert, wo
die Kinder nicht ausreichend geschützt werden.
COP 13
Das Internet hat Benutzern und Vertrei- bern von Kinderpornographie
das Leben erheblich leichter gemacht. Binnen Minu- ten können sie
aus den „sicheren“ eigenen vier Wänden, Bilder austauschen, mit
ande- ren „Gleichgesinnten“ in Kontakt treten und Kinder in
Entwicklungsländern für Sex- tourismus buchen. Neben dem raschen
Zu- griff auf das Bildmaterial von einem Ende der Welt zum anderen,
ermöglicht es ihnen auch mit „surfenden“ Kindern und Jugend- lichen
relativ rasch und ungestört in direk- ten Kontakt zu treten.
Extremismus
Das Internet, wie auch die darin betriebe- nen einschlägigen
Newsgroups, Chatrooms und Foren bieten für Extremisten in ver-
schiedener Hinsicht Nutzen. Es hilft ihnen die regional,
organisatorisch und ideolo- gisch zersplitterte Szene zumindest
infor- mativ zu verbinden.
Ferner ist das Internet ein hervorragen- des Medium für
extremistische Agitatoren. Zumeist bedienen sich die Betreiber
extre- mistischer Webseiten solcher Länder, in denen Extremismus,
Bauanleitungen für Bomben und sogar Morddrohungen als freie
Meinungsäußerung straflos ins Netz gestellt werden können.
Darüberhinaus hat diese Personengrup- pe die Möglichkeit, Personen
außerhalb ihres Umfeldes „anzusprechen“, die sie auf den Straßen
mit den üblichen Mitteln nie erreichen könnten. Gewiss ist hier
auch
einer der Gründe dafür zu finden, dass ex- tremistische
Gruppierungen ständig ihre Mitgliederzahlen erhöhen können, ohne
auf der Straße „auffällig“ zu werden.
Extremistische Aktivitäten im Internet nehmen aber nicht nur
quantitativ zu, es ist auch eine qualitative Verbesserung festzu-
stellen. Zum einen wird mit technisch immer raffinierteren
Elementen für ihre Gruppierung geworben, indem aufwendige Grafiken
und Animationen erstellt, Skin- head-Musik über Tondateien
kostenlos an- geboten und sogar eigene TV- und Radio- sendungen
ausgestrahlt werden. Zum an- deren verschärfen sich die Inhalte
durch Aufhetzen, Aufstacheln und Aufrufe zur Ge- waltanwendung.
„Schwarze Listen“, welche
w w
w .w
eb po
lic e.
www.webpolice.at 14
bis zum Mordaufruf politischer Gegner rei- chen, sind also ebenso
abrufbar, wie Anlei- tungen zur Herstellung von Spreng- und
Brandsätzen und Sabotagetipps.
Drogen
Das Internet hat sich auch auf die Praxis des Suchtgifthandels
ausgewirkt.
Die Online-Bestellung von Stoffen, die dem österreichischen
Suchtmittelgesetz unterliegen, werden angeboten und auch bestellt.
Die Kommunikation läuft über
Mailboxen und e-mails sowie im www ab. Nach Erkenntnissen des
Internationalen Suchtstoffkontrollrates in Wien werden im www
Anleitungen zur Herstellung illegaler Drogen angeboten sowie auch
in News- groups Informationen über die Herstellung und
Zusammensetzung von synthetischen Drogen sowie aktuelle Szenetrends
wie z.B. Designerdrogen und Ausweichpräparate ausgetauscht. In den
Chatrooms wird über Erfahrungswerte bzw. Wirkungsweisen ak- tueller
und neuer Drogen „diskutiert“ und werden verlässliche Dealer mit
„bestem
Warenangebot“ vermittelt bzw. weiter- empfohlen.
Aber auch detaillierte Vorschläge über die Herstellung bzw.
Verwendung von so- genannten Selbstpräparaten, die mit her-
kömmlichen Arzneimitteln unter Beimen- gung der verschiedensten
pflanzlichen Stoffe und Säfte „legale Drogen“ ergeben, deren
bewusstseinsverändernde Wirkung den illegalen Drogen nahe kommen
soll, findet der Internet-User. Online-Bestellun- gen von in
Österreich nicht zugelassenen und verschreibungs- bzw.
apothekenpflich- tigen Arzneimitteln im Ausland stellt kein Problem
dar. Sogenannte „Internetapothe- ken“ mit „bunter Angebotsliste“
und welt- weitem Zugriff entstehen.
Der Besteller bezahlt mit Kreditkarte, per Rechnung bzw. per
Nachnahme und erhält die Ware auf dem Postwege geliefert. Ab-
gesehen von der rechtlichen Relevanz die- ses Verhaltens sind die
damit verbundenen Risiken aufgrund der fehlenden Beratung durch den
Arzt oder Apotheker bzw. nicht genau bekannter Zusammensetzung für
den Besteller bzw. Konsumenten kaum ab- zuschätzen. Der Konsument
hat faktisch keine Möglichkeit die Inhaltsstoffe einzel- ner
Medikamente zu überprüfen, was gera- de bei nachgemachten
Medikamenten (Plagiatproblematik) neben irreparablen
Gesundheitsschäden unter Umständen auch tödliche Folgen auf sich
ziehen kann.
KuBe
15
Aus der reichhaltigen Produkt- palette des oö. LKW-Aufbau-
spezialisten- Hofstetter entwickelt und produziert Aufbausysteme
für Kühl-, Frischdienst – und Thermo- transporte,
Alukofferaufbauten jeglicher Art, Anhängerfahr- gestelle,
Ladebrücken und Pannenaufbauten, Container- aufbauten, mobile
Container- Hubsysteme, gilt aber auch als kompetenter Ansprech-
Partner für Ladebordwände, Kühlaggregate und sonstiges
Fahrzeugzubehör – ragen immer wieder Aufbauten für spezielle
Anwendungsbereiche
heraus, die besonders hohe Qualitätsanforderungen zu erfüllen
haben. So hat Hofstetter z.B. einen ganz
speziellen Durchladezug für das Linzer Traditionsunter- nehmen
Fischer-Brot entwickelt. Für die besonders rasche Be- und Entladung
von Bäckerei- waren wurde ein spezieller Lkw-Zug aufgebaut.
Hofstetter hat dafür als Motorwagen einen vollluftgefederten
Mercedes-Benz Atego 1223 L (Fahrgestell) mit einem eben- falls
luftgefederten Tandem- Anhänger mit Spezialkoffer-
aufbauten für den Lebens- Mitteltransport und ca. 98 m3 Ladevolumen
und Durchladung über die Stirnwand des
Anhängers so gekonnt kom- biniert, dass rasches Be- und Entladen
gewährleistet sind. Hofstetter-Qualität spiegelt sich aber nicht
nur in derart innovativen Detaillösungen wider, sie ist auch bei
der Lackierung und vor allem in der persönlichen Kundenbe- treuung
erkennbar. Um rasch auf Kundenwünsche eingehen zu können, hat
Hofstetter die Aufgaben-Bereiche straff organisiert: Markus
Krennmair zeichnet die technische Produktionsleitung und
Arbeitsvorbereitung ver- antwortlich, die Werkstätten- leitung der
Neufertigung liegt bei Franz Schmied. Verkaufsleitung und Kunden-
beratung liegen in den Händen von Ing. Christian Steinbauer, die
Reparaturwerkstätte wird von Manfred Höpoldseder geleitet und für
den Ersatzteil- verkauf und Lager zeichnet sich Aydin Kara
verantwortlich. Den Kunden- und Pannen- dienst der Firma Hofstetter
erreicht man jederzeit unter der Tel.:
00666644//44885588558888..
SSppeezziiaalliisstt iinn SSaacchheenn AAuuffbbaauutteenn
Kunst als Prävention Sexueller Missbrauch von Kin- dern ist sicher
eine der abscheu- lichsten Taten zu denen Men- schen fähig sind,
doch leider passieren solche Verbrechen sehr häufig und meistens
hinter ver- schlossenen Türen. Die Malerin, Birgit Schweiger, hat
ihre Aqua- relle diesem Thema gewidmet und versucht damit, ihren
Teil beizutragen, um die Bevölkerung zu sensibilisieren und nicht
mehr die Augen davor zu verschließen. Mit ihren Werken soll ein
weite- rer Schritt in Richtung Prävention gesetzt werden.
16
„Wir besitzen zwar Augen, doch wir sind blind auf einem Auge, wir
haben Ohren, doch auf einem Ohr sind wir taub, wir be- sitzen eine
Zunge, doch wie oft verwenden wir diese, um anderen weh zu tun,
oder Stumpfsinn zu reden, anstatt zu schweigen?“
Birgit Schweiger, eine in Klagenfurt ge- borene Malerin, versucht
durch ihre Aqua- relle die Blinden, Tauben und Stummen im Sinn
dieses Zitates zu erreichen. Sie begann sehr früh, sich mit Kunst
auseinanderzu- setzten und möchte ihr Hobby zum Beruf machen. Für
sie, die selbst Opfer eines Missbrauches war, ist die Malerei und
Schriftstellerei eine Therapie, um mit ihren eigenen Erlebnissen
fertig zu werden.
In ihren Werken geht es oft nicht um die Realität, sondern sie sind
Ausdruck ihrer Psyche, ihrer inneren subjektiven Stim- mung. Ihre
Bilder zeigen klar und deutlich, dass sie nicht bereit ist,
Kompromisse ein- zugehen, denn, wie sie selber sagt, besteht ihr
Leben nur aus Schwarz und Weiß, ohne Grauzonen dazwischen. Der
Betrachter soll zum Nachdenken gebracht werden und seine eigenen
Gefühle und Stimmungen hineininterpretieren. Sie bemüht sich,
mit
ihren Kunstwerken darauf aufmerksam zu machen, dass es den
sexuellen Missbrauch von Kindern in unserer Gesellschaft gibt und
man versuchen muss, etwas dagegen zu tun und das bereits im
Vorstadium, bevor das Verbrechen geschehen ist.
„Prävention soll helfen, rechtzeitig zu handeln, die Vorzeichen
richtig und rech- zeitig zu erkennen und die Möglichkeit zu haben,
geeignete Schritte zu setzen“, sagt Schweiger. Denn ist der
Missbrauch erst einmal geschehen, ist ein unheilbarer Scha- den
entstanden. Kinder, die missbraucht wurden, tragen irreparable
Schäden davon. Die körperlichen Schmerzen heilen im Laufe der Zeit,
doch die seelischen bleiben ein Leben lang. Ihr gesamtes Leben wird
davon bestimmt und oft ist es diesen Kin- dern im Erwachsenenalter
unmöglich, eine normale Beziehung aufzubauen. Das Un- vorstellbare
daran ist, dass die Täter häufig selbst in ihrer Kindheit Opfer
sexuellen Missbrauches geworden sind und sich nun selbst an
hilflosen Kindern vergreifen.
Es wäre aber absolut unrichtig zu be- haupten, dass alle, die Opfer
eines sexuel- len Missbrauches wurden, automatisch zu
Kinderschändern oder ähnliches werden. Denn jeder Mensch hat einen
eigenen Wil- len und er trifft die Entscheidungen für sein Leben.
Er hat Verantwortung zu überneh- men und wenn er ein Kind
missbraucht, entscheidet er sich für diese Tat, weil er es will,
und nicht sein soziales Umfeld, seine Familie oder die
Gesellschaft.
Um die sexuellen Übergriffe zu verrin- gen, bedarf es sehr viel
Aufklärungsarbeit. Man muss versuchen, den Menschen die Vorzeichen
der Taten begreiflich zu ma- chen, denn oft sind es Kleinkinder,
die von engsten Verwandten missbraucht werden und keine Möglichkeit
haben, es jemanden anzuvertrauen, da ihnen ja ihre engsten und oft
einzigen Bezugspersonen, das Schreckliche angetan haben.
Es gibt Fälle, in denen die Mutter weiß oder vermutet, dass ihr
Kind missbraucht wurde oder wird, sie es aber nicht wahrha-
ben will und schweigt, besonders dann wenn ihr Mann oder
Lebensgefährte den Missbrauch begangen hat. Es nützt nichts die
Mutter zu verdammen, sondern viel wichtiger ist es, ihr Hilfe und
Unterstützung anzubieten, damit sie ihr Kind schützen und gegen den
Täter vorgehen kann.
Birgit Schweiger ist selbst Mitglied des Österreichischen Zentrums
für Verbre- chensvorbeugung und Opferschutz und stellt ihre Werke
für die Vereinsarbeit zu Verfügung. Sie hat bereits 30 Aquarelle
ge- malt und diese Originale sind für 1990 Schilling zu erwerben.
Wer eines ihrer Werke kauft, kann gratis dem Verein beitre- ten.
Von diesen 1990 Schilling, fließen 1490 Schilling dem Verein zu.
Den restlichen Be- trag erhält erhält Birgit Schweiger als
Unkostenbeitrag. Auskünfte sind bei der Redaktion oder direkt bei
Birgit Schweiger zu erhalten.
Doch nicht nur mit dieser Aktion kämpft Frau Schweiger gegen den
Missbrauch von Kindern, sondern sie hat mit vier weiteren Personen
ein Team zusammengestellt, das ein Projekt im Internet startet (zur
Zeit noch nicht im Internet, aber bald unter www.hel- psusie.at zu
finden). Auf dieser Homepage ist alles was sie über sexuellem
Missbrauch von Kinder wissen sollten, um dagegen an- zukämpfen, bis
hin zu Interviews mit Tä- tern, Meinungen von Kindern, usw.,
enthal- ten.
Birgit Schweiger
Sünden
17
Eva Toscana
18
Im Jahre 1912 wurde die Fa. OBERNDORFER in Gunskirchen,
Oberösterreich, als Handwerks- betrieb gegründet. Heute präsentiert
sich die Franz Oberndorfer GmbH & Co nach 84 Jahren erfolgre-
icher Baugeschichte als Marktleader im österre- ichischen
Beton-Fertigteilbau.
Die Zeiten des reinen „Produzierens“ hochwertiger Beton-Fertigteile
sind bei Oberndorfer schon lange Vergangenheit. Heute sind es
vordergründig zwei Großabteilungen, die mit ihrer Vielseitigkeit
und Kompetenz maßgeblich zum Erfolg des Unter- nehmens beitragen:
„lndustriebau / Allgemeiner Hochbau“ und „Decke / Wand“.
Der zweite Unternehmensschwerpunkt, die Abtei- lung „Decke und
Wand“, bietet der österreichis- chen Bauwirtschaft hochwertige
Fertigteil-Systeme für immer neue Lösungen am Bau. Allen voran die
VS-Spannbeton-Hohldiele.
Neben diesem unterstellungsfreien Deckensystem, sowie schlaff
bewehrten und neuerdings auch vorgespannten Elementdecken, bietet
Oberndorfer mit den HWE-Hohlwand-Elementen ein wirklich umfassendes
und abgestimmtes System hochwer- tiger Beton-Fertigteile für den
modernen Keller- und Geschoßbau. Ergänzt wird dieses flexible
Fertigteilsystem seit kurzem mit der Oberndorfer - „Wohnwand“ und
den neuen ZWE-Zwischenwand- Elementen aus wohnfreundlichem
Leca-Leicht- beton.
Kompetenz ist die Fähigkeit, in einem bestimmten Bereich mit einer
begrenzten Zahl von Elementen und Regeln eine möglichst unbegrenzte
Zahl von Lösungen bieten zu können. Eine Definition, deren
konsequente Umsetzung Oberndorfer, Gunskirchen, zum führenden
Fertigteilbau-Unternehmen Öster- reichs gemacht hat. Bauen mit
Oberndorfer heißt also, die hohe Flexibilität und Sicherheit sowie
die optimalen Gestaltungsmöglichkeiten des Baustoffes Beton bei
entsprechender Wirtschaftlichkeit voll zu nützen.
Die über Jahrzehnte erworbene Erfahrung und Kompetenz bildet dabei
die leistungsstarke Basis für perfekte Baulösungen.
Mit fachlich fundierter, fairer Komplettberatung werden bei
Oberndorfer optimale Gesamtkonzepte erarbeitet. Beginnend bei der
Qualitäts- und Kostenberatung über Systemanalysen bis hin zur
Optimierung. Jedes Problem wird mit all seinen Anforderungen
spezifisch bearbeitet und individu- ell gelöst.
Der Mensch und unsere Umwelt stehen bei der Suche nach neuen
Baulösungen im Vordergrund. Oberndorfer will Werkstoff Beton mit
Vernunft und Verantwortungsbewußtsein eingesetzt wissen. So ist
letztlich stets der Mensch das Maß aller Dinge, für den mit
fortschrittlicher Bautechnik neue Räume geschaffen werden: Für das
Leben, die Freizeit und die tägliche Arbeit.
COP 19
Seht bitte nicht weg! Es gibt eine Vielzahl von Fakto- ren, die
darüber entscheiden, ob Jemand suchtgefährdet ist oder nicht. Mit
der Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht hat das nicht besonders
viel zu tun. Für den Suchtkranken spielt meistens seine ganz
persönliche und aktu- elle Lebenssituation eine große Rolle.
Besonders die ersten Lebensjahre sind meist verantwortlich für das
weitere Leben. Welche Wertigkeiten hat man gelernt. Die Pubertät
lässt aber so manche Schwankun- gen, auch in scheinbar stabilen
Lebenssi- tuationen, das Leben aus einer anderen Perspektive
erscheinen.
Reaktionen können sowohl im Gefühls- bereich wie z.B. (Zuneigung,
Abneigung, Hass, Liebe ...) als auch im Verhalten auf- treten.
Verschiedene Ansichten und Mei- nungen ändern sich laufend.
Kommen nun außer familiären Proble- men, wie z. B. Scheidung der
Eltern, Woh- nungswechsel, Schulwechsel, neuer Freund
der Mutter, Tod eines nahen Familienmit- glieds, soziale
Umschichtung des familiären Bereiches, wie Arbeitsverlust eines
Famili- enmitglieds usw., können all diese Fakto- ren
ausschlaggebend dafür sein, dass Kin- der und Jugendliche zu Drogen
greifen.
Die Vermutung, Drogen wären nur in den großen Städten zu bekommen,
stimmt längst nicht mehr. Heutzutage sind die Dro- gendealer
überall unterwegs.
Zur Abhängigkeit von gewissen Sucht- mitteln, kommt es dadurch,
dass sich im Körper mit der Zeit,( bei Drogen noch schneller), ein
neues „Chemisches Gleich- gewicht“ bildet. Ist dies der Fall,
„halten homöostatische Tendenzen diesen neuen Zustand aufrecht und
der einzelne beginnt, ein zwanghaftes Verlangen nach der Sub- stanz
zu verspüren, von der er abhängig geworden ist.
Global ausgedrückt, spielt bei Drogen- abhängigen das
„Welt–Leib–Seele Pro- blem“ eine wesentliche Rolle, zu Drogen zu
greifen.
Helfen kann einem Suchtkranken z. B.: neue Hoffnungen, neue
Bekanntschaften, Ideale, Freundschaften, Sport, Hobbies,
Veränderungen ungünstiger äußerer Um- stände usw.
Ansprechpartner für Hilfestellung und Information in Kärnten:
Birgit Schweiger Arbeitsvereinigung der Sozialhilfeverbände (AVS)
Psychosoziales Beratungszentrum 9020 Klagenfurt, Fromillerstrasse
20 Tel.: 0463-512035-28
Beratungsstelle VIVA – Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt
9020 Klagenfurt, St. Veiterstrasse 42 Tel.: 0463-537819
Landeskrankenhaus Klagenfurt Zentrum für seelische Gesundheit 9026
Klagenfurt, St. Veiterstrasse 42 Tel.: 0463-538-22950
Arbeitsvereinigung der Sozialhilfeverbände (AVS) St. Veit/Glan
Psychosozialer Dienst 9300 St. Veit/Glan, Bräuhausgasse 23 Tel.:
042126491-12
AVS – Völkermarkt 9100 Völkermarkt, Herzog-Bernhard Platz 6 Tel.:
04232-42020
AVS - Villach Psychosozialer Dienst 9500 Villach, Schlossgasse 6
04242-575110
AVS-Wolfsberg 9400 Wolfsberg, Koschatstraße 21 Tel.:
04352-515120
AVS-Feldkirchen 9560 Feldkirchen, Villacher Straße 6 Tel.:
04276-60220
AVS-Hermagor 9629 Hermagor, Hauptstraße 42 Tel.: 04282-4121
AVS-Spittal/Drau 9800 Spittal/Drau, Bahnhofstraße 18/2 Tel.:
04762-611820
Großeinsatz
Von den über 1000 Einsätzen auf den Schipisten abgesehen, musste
die Steirische Bergrettung im ver- gangenen Jahr 248 Mal zu Groß-
einsätzen ausrücken. Speziell sind es Lawinenunfälle und Suchaktio-
nen, die einen Bergrettungsein- satz erfordern.
20
Etwa 1500 Bergretter(Innen) gibt es in der Steiermark, aufgeteilt
auf 53 Ortsstel- len. Dies würde rein rechnerisch bedeuten, dass im
Durchschnitt etwa 25 Männer (Frauen) in den einzelnen Ortsstellen
zur Verfügung stehen und ein Großeinsatz gar nicht so schwer zu
organisieren wäre. Dem ist aber nicht so, denn die Zahl der für
einen Einsatz zur Verfügung Stehenden ver- mindert sich
durch:
Berufliche Unabkömmlichkeit Nicht Erreichbarkeit (Urlaub, zu
weit
vom Einsatzort usw..) Anderweitige Verpflichtungen wie z.B.
Pistendienst Nicht Einsatzbereitschaft durch Krank-
heit
Um dieser Tatsache zu entsprechen, hat die Bergrettung ihre
Organisationsstruktur ent- sprechend angepasst, um im Ernstfall so
rasch wie möglich möglichst viele Helfer in Bewegung setzen zu
können. Verschiedene benachbarte Ortsstellen sind in sogenannte
Gebiete zusammengefasst, koordinieren ihre Alarmpläne und halten
miteinander ständige Übungen ab.
Dadurch wird es möglich, trotz der er- wähnten Einschränkungen
relativ rasch eine große Zahl von Bergrettern vor Ort zu haben um
wirksam helfen zu können. Dies funktioniert auch deswegen, weil
durch die Einrichtung der Landeswarnzentrale und des zentralen
Notrufes 140 die Alarmie- rungszeiten sehr verringert werden konn-
ten.
Darüber hinaus nimmt die Landeswarn- zentrale dem Leiter des
Einsatzes viel Orga- nisatorisches ab.
Jeder Großeinsatz ist gerechtfertigt, wenn es darum geht,
Menschenleben zu retten – ungeachtet der Kosten, die dabei
entstehen. Andererseits aber gibt es immer wieder Großaktionen, die
ausgelöst wer- den durch Leichtsinn, Gedankenlosigkeit,
Unwissenheit.
Ein Tourengeher wird vermisst – bruchstückhafte Informationen
gestalten die Suche sehr schwierig
Nächtlicher Einsatz an einer Lawine. Mühsames und gefährliches
Sondieren nach einem vermutlichen Verschütteten
Lagebesprechung
COP 21
Rat auf Draht Bereits seit einem Jahr können sich Kinder mit fami-
liären, schulischen und anderen Problemen an die ORF- Notrufnummer
„147 –Rat auf Draht“ wenden. Diese Einrichtung haben sie auch sehr
häufig benutzt, denn seit Bestehen dieser Kinder- und
Jugendhelpline langten 784.744 Anrufe, das sind ca. 80.000 Anrufe
pro Monat, ein. Auf Grund dieser Anrufe wurden rund 23.000
Beratungsgespräche geführt. Dadurch wird deut- lich, dass die Zahl
der Hilfesuchenden sehr stark gestie- gen ist, genauer gesagt um
ein Zehnfaches, was wieder- um ein Zeichen dafür ist, wie es den
Kindern und Ju- gendlichen in unserem Land geht. Es sollte ein
Anliegen Aller sein, beizutragen, dass Kinder und Jugendliche diese
Notrufnummer, die Ö3-Kummer- nummer nicht mehr brauchen, denn das
wurde bedeu- ten, dass es den Kindern und Jugendlichen in
Österreich gut geht. Vor allem die Berater sind es, die in
Krisensitua- tionen und Notfällen durch Zuhören oder Gespräche ver-
suchen sollen, die Situation zu entschärfen. An dieser Stelle sei
allen Beratern der ORF-Notrufnum- mer, der Leiterin Michaela
Schauer, den Partnern, Sekti- onschefin Dr. Veronika Holzer für das
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen, dem
Initiator der Notrufnummer, Sektionschef Dr. Hermann Weber von der
obersten Fernmeldebehörde und Dr. Albin Dea- ring für das
Innenministerium, herzlichst gedankt. Nähere Auskünfte erhalten Sie
in der ORF-Pressestelle bei Fr. Gabriele Fernbach, Tel. (01)
87878–14745
SicheraufderPiste: Gewinner gekürt
Über 25.000 Schüler und Kindergartenkinder aus ganz Österreich be-
wiesen mit ihren Skihelm-Zeichnungen Kreativität und
Phantasie.
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Mehrere Meter hoch ist der Stoß der Helmzeichnungen, die
Volksschüler und Kindergartenkinder im Rahmen eines Wett- bewerbes
der Initiative „Safer Snow – More Fun“ entworfen haben. „Die
Helm-Aktion hat das Ziel, die Kinder zur Auseinanderset- zung mit
der eigenen Sicherheit anzuregen und kreative Lösungen zu finden“,
so Ru- pert Kisser, Leiter des Institutes „Sicher Leben“. „Dass
dies nicht nur lehrreich ist, sondern auch Spaß macht, zeigt die
hohe Beteiligung der Schülerinnen und Schüler.“
In der Wintersaison 1999/2000 mußten rund 700 Kinder im
Volksschulalter mit Kopfverletzungen nach Ski- und Snow-
boardunfällen in ärztliche Behandlung. Da bei den kleinen Kindern
die Kopf-Körperre- lation anders ist als bei Erwachsenen, kann es
ohne Helm schon bei kleineren Stürzen zu Verletzungen kommen. Ein
guter Ski- helm verhindert im Ernstfall Kopf- und Ge-
hirnverletzungen. „Die Sicherheit und der Komfort unserer Gäste
liegt uns sehr am Herzen“, erklärt Erik Wolf, Geschäftsführer des
Verbandes der Seilbahnen Österreichs.
„Besonders die Skizwerge sollen sich wohl fühlen. Ein Helm ist
daher für die Kleinsten ein notwendiger Schutz!“
Erster Preis: Skitag für die ganze Klasse
Die talentiertesten Jung-Designer erhalten als Hauptpreis
Tagesskipässe für die ganze Klasse. Dieser Gewinn wird für jedes
Bun- desland vergeben (eine Liste der jeweiligen Bundesland-Sieger
liegt im Institut „Sicher Leben“ auf, Anfragen an marion.jaros@si-
cherleben.at). Weitere Preise sind 400 Kin- derskihelm-Gutscheine
im Wert von je 450 Schilling, 80 Sportgutscheine „Schenk lie- ber
Sport“ im Wert von je 500 Schilling und 100 Kaderverzeichnisse des
Österreichi- schen Skiverbandes, in denen sich alle Ski- stars mit
Foto und Kurzlebenslauf präsen- tieren.
Die prämierten Kunstwerke kann man auf der „Sicher Leben“- homepage
unter www.sicherleben.at bestaunen.
„Safer Snow – More Fun“ - eine Initiative für mehr Sicherheit im
alpinen Wintersport „Safer Snow – More Fun“ ist eine Arbeits-
gruppe des Fachverbandes der Seilbahnen zusammen mit dem
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten,
dem Institut „Sicher Leben“, dem Fachver- band Sportartikelhandel,
dem VSSÖ sowie dem Österreichischen Skiverband und dem Verband der
Skischulen Österreichs. Die Gruppe initiiert und unterstützt
Projekte zur Sicherheit im alpinen Wintersport.
Bundesland Klasse Name des Kindes Name der Lehrkraft Adresse –
Tel.
WIEN VS 4. b Sebastian Schubert Christine Erlinger Kolonitzg. 15,
1030 Wien
NIEDERÖSTERREICH VS - Gföhl 2. a Einsendung der Klasse Krumbholz E.
Thumstr., 4 3542 Gföhl, 02716/6388
OBERÖSTERREICH VS - Taufkirchen 4. B Georg Murauer Simone Vogl 4715
Taufkirchen/Tr.
SALZBURG VS - Uttendorf 1. A Einsendung der Klasse Steger Elisabeth
Nr. 73, 5723 Uttendorf, 06563/8238
TIROL VS - Oetz 2. Klasse Patrik Schennach Maria Grießer 6433
Oetz
VORARLBERG VS - Gisingen - Oberau 3. B Johanna Lorenz Niederkofler
Waltraud Hämmerlestraße, 6805 Feldkirch-Gisingen
BURGENLAND VS 4. Klasse Stefan Grangl Brigitte Ritthammer Schulg.
11, 7434 Bernstein, 03354/6372
STEIERMARK VS I 1. Klasse Christina Stroissnig Kalisnik Schulg. 2,
8572 Bärnbach, 03142/61550-14
KÄRNTEN Peter-Rosegger-VS 2. B Alina Linermuth Kunovjanek Johanna
9585 Gödersdorf, 04257/2898
Informationen: Institut „Sicher Leben“ Mag. Marion Jaros Tel.:
01/715 66 44 – 322 e-mail:
[email protected] oder bei Dr.
Erik Wolf Geschäftsführer des Verbandes der Seilbahnen Österreichs
Tel.: 01/50105-3165 e-mail:
[email protected]
COP 23
Schon einmal hatte Group 4 die Überwachung der Grazer Kurzparkzonen
inne. Überaus erfolgreich übrigens. Vor einem halben Jahr ist der
Auftrag wieder „heimgekehrt“. Und die Freude war groß, denn
verloren geglaubte Kinder liebt man erfahrungsgemäß am
meisten.
„Blaue Zonen“ in Group 4 Händen
Vor 10 Jahren war Group 4 noch Pionier in Sachen private
Parkraumbewirtschaf- tung, heute kontrolliert das Unternehmen in
vielen Städten und Gemeinden in ganz Österreich die „Blauen Zonen“,
allen vorn- weg neben Graz auch in Linz und in Inns- bruck. Ein
weiteres besonderes Zuckerl: Erst vor wenigen Wochen kam zu den 15
Bezirksstädten in der Steiermark eine wei- tere hinzu: Ab sofort
werden die Kurzpark- zonen in Leibnitz ebenfalls von Group 4
überwacht!
Erfreulicher Stand nach einem halben Jahr
In Graz kann man fragen, wen man will. Die Antwort wird überall die
gleiche sein, sind doch alle mit der Arbeit von Group 4 hoch-
gradig zufrieden, allerorts gibt es Lob für die professionelle
Erledigung des Auftra- ges, der seit einem halben Jahr wieder in
Group 4 Händen ist.
Beste Teamarbeit
Das Team, insgesamt rund 90 Mitarbeiter, hat sich im täglichen
Einsatz auf der Straße bis heute außergewöhnlich gut bewährt. Ein
Drittel davon kam vom Mitbewerb und freute sich über das Angebot,
bei Group 4 weiterarbeiten zu dürfen. Rund zwei Drittel der
Mannschaft sind übrigens Damen, sie haben hier die Oberhand, wohl
deshalb, weil auch sie diejenigen sind, die sich be- sonders
charmant im Umgang mit den Au- tofahrern verhalten.
Das Geheimnis des Erfolges
Die Einschulung jedes einzelnen Mitarbei- ters ist eine besonders
intensive und um- fangreiche. Sie umfasst rechtliche Bestim- mungen
genauso wie alle Feinheiten der Straßenverkehrsordnung. Außerdem
ler- nen die Mitarbeiter, mit Konflikten positiv umzugehen und im
Fall des Falles profes- sionell Erste Hilfe zu leisten.
Umfangreiche Tätigkeit
Knapp 10.000 Abstellflächen sind in den Grazer Kurzparkzonen zu
kontrollieren. 400 dazugehörige Parkscheinautomaten gehören
regelmäßig gecheckt. All das erle- digen Group 4 Mitarbeiter: Und
da kommt dann noch eine weitere, sehr sympatische Tätigkeit
hinzu.
Einsatz als Fremdenführer
Neben ihrer Haupttätigkeit geben die Group 4 Straßenaufsichtsorgane
den Pas- santen auch gerne Auskünfte – und das nicht bloß über die
Kurzparkzonenrege- lung oder die Bedienung der Parkscheinau-
tomaten. Vielmehr können sie, nach einer eingehenden Schulung durch
den Touris- musverband, auch Wissenswertes über Graz und seine
Sehenswürdigkeiten berich- ten.
Erfolgreiche Zwischenbilanz in Graz
Wer also gerade keinen Guide bei der Hand hat und sein Auto in der
Kurzparkzone ab- stellt, soll sich einfach an einen Group 4
Mitarbeiter wenden, der ihm mit Rat und Tat und Wissen zur Seite
steht!
Group 4 Mitarbeiter kontrollieren die „Blauen Zonen“ und sind
ebenso erfolgreich als Fremden- führer in Graz unterwegs.
Keine Angst vorm „bösen Wolf“ In den letzten Monaten häuften sich
die Berichte über Hundebisse in allen Medien. Der Begriff
„Kampfhund“ ist in aller Munde. Bei den in der Presse genannten
Rassen wie etwa „PITTBULL“ oder „BANDOG“ handelt es sich um keine
im kynologischen Sinn anerkannte Hunderassen, son- dern um
Kreuzungen.
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Kynologisch betrachtet gibt es keine ge- fährlichen Hunderassen! Es
gibt jedoch Hunde, die besonders sogfältig sozialisiert und erzogen
werden müssen. Solche Ex- emplare treten bei bestimmten Rassen ver-
mehrt auf, deshalb sind an den Hundehal- ter besonders hohe
Anforderungen gestellt.
Der Mensch macht den Hund aggressiv und prägt sein Wesen. Nur durch
unsach- gemäße Haltung, geringe Sozialisation, Strafen und
Einsperren, treten beim Hund
derartige Verhaltensauffälligkeiten auf. Diese Kombination aus
Hunden mit züchte- risch geförderter Angriffslust und Hundebe-
sitzer, die solche Anlagen noch durch Trai- ning fördern, ist sehr
gefährlich.
Der Hund stammt vom Wolf ab. Be- trachtet man ein Wolfsrudel, so
kann man eine genaue Rangordnung erkennen, deren oberste Position
der sogenannte „Alfawolf“ einnimmt. Im „menschlichen Rudel“, der
Familie, muss der Hund seine Position genauso lernen. Dies
geschieht schon im Welpenalter und jeder Hundebe- sitzer sollte
sich dieser Aufgabe bewusst sein. Schon im Welpenalter erkundet er
alles mit dem Maul. Wenn er seine Zähne zu grob einsetzt, reagieren
seine Wurfge- schwister darauf. So lernt er seine Zähne
kontrolliert zu gebrauchen. Erschrecken sie also nicht, wenn ihr
Hund auch in der Kom- munikation seine Zähne einsetzt.
Eine Auflistung bestimmter Rassen bzw. deren Bezeichnung als
„Kampfhund“ ist weder wissenschaftlich noch kynologisch
gerechtfertigt und entspricht nicht den We- sensmerkmalen einzelner
Rassen.
Auch der österreichische Kynologenver- band nimmt in einem
Positionspapier zum Begriff „Kampfhund“ Stellung:
Der Begriff „Kampfhund“ kann seitens des ÖKV nur historisch
verstanden wer- den und sollte in bezug auf die Rege- lung von
Haltungsbeschränkungen durch den Begriff „Aggressive Hunde“ ersetzt
werden, wodurch auch „Misch- rassen“ endlich erfasst werden
können.
Eine Definition von aggressiven Hunden sollte wie folgt geschehen:
„Unter bis- sig“ ist jeder Hund zu verstehen, der tatsächlich
bereits Menschen oder an- dere Tiere gebissen hat, darüber hinaus
aber auch „auf scharf“ dressierte oder zu sonstigen Kampfzwecken
abgerichte- te Hunde wegen ihrer potentiellen Ge-
fährlichkeit.
Aus Sicht des ÖKV sollte die Definition des aggressiven Hundes noch
um den Begriff „sozial unverträglicher Hund“ erweitert werden.
Darunter fallen dann alle Hunde, die durch mangelnde
Aufsichtspflicht des Hundehalters auffällig geworden sind und
Hunde, deren nicht artgemäße Haltung zu Verhaltensstörungen geführt
hat.
Nun drängt sich die Frage auf: Können Hunde bereits „aggressiv“
ge-
boren werden? Kann man durch Zuchtaus- lese bestimmte
Verhaltensmerkmale för- dern?
Mit dem so genannten Kampfhund wurde ein Feindbild geschaffen, das
heute als Ersatz für den bösen Wolf im Märchen herhalten
muss.
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Mag. Silke Ruprecht Verein „Große schützen Kleine“
Vermeintliche Hundebisse sind häufig auch soziale Gesten, die von
uns Menschen falsch interpretiert werden. Solche Gesten sind zum
Beispiel:
das Abwehrschnappen (absichtlich knapp vorbei)
das Drohschnappen (in der Luft mit lauten Zähneklappern)
das Greifen und Fixieren oder auch spielerisches Kneifen
Ein aggressiver Hund beißt ohne Warnung und mit voller
Verletzungsabsicht. Alle An- zeichen des natürlichen
Aggressionsverhal- tens wie Knurren, Fellsträuben und die oben
angeführten Beißdrohungen entfal- len.
Eine Auswertung der registrierten Zwi- schenfälle ergab, dass in 76
Prozent der Fälle ein Fehlverhalten der Hundeführer vorlag!
„Mit dem so genannten Kampfhund wurde ein Feindbild geschaffen, das
heute als Ersatz für den bösen Wolf im Märchen herhalten muss. Die
meisten Bissverletzun- gen stammen nicht von den in Verruf gera-
tenen Rassen, sondern in erster Linie von den sogenannten
gutmündigen Hunden. Es wird eine Statistik der Bissverletzungen in
Österreich von 1989 bis 1998 angeführt. Die Tendenz ist fallend.
Während es vor zehn Jahren 5146 Bisse kam, waren es im letzten Jahr
3380.
Jeder Hundebesitzer wird sich in Zeiten wie diesen schützend vor
sein Tier stellen!
Hat der Slogan „der beste Freund des Menschen“ ausgedient und haben
wir un- sere Bewunderung für Lawinensuchhunde, Schutzhunde der
Polizei, Jagd- und Blin- denhunde ... verloren. Wäre es nicht lang-
sam an der Zeit die positiven Aspekte der Hundehaltung aus der
Vergessenheit zu holen?
Jeder, der in die treuen Augen seines vierbeinigen Freundes blickt,
wird mir recht geben!
Die neue Definition von
Unverb. nicht kart. Richtpreis, inkl. Nova u. Mwst.
Der neue ·kodaFabia Combi.
Ein Freund fürs Leben.
Wenn Hunde zubeissen … Jährlich werden in Österreich rund 1000
Kinder durch Hunde- bisse verletzt. Sehr oft wird die- ses Ereignis
durch falsches Verhal- ten gegenüber einem fremden oder dem eigenen
Hund aus- gelöst. Sind es wirklich die soge- nannten „Kampfhunde“
die einen Großteil der Verletzungen verursachen oder wird diese
„Rasse“ jetzt durch die Presse zum Sündenbock gemacht?
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Grosse schützen Kleine untersuchte die Bissverletzungen genauer und
kam zu fol- genden Ergebnissen: Die große Zahl von Hundebissen ist
entsprechend der großen Anzahl an Hundehaltung nicht verwunder-
lich. Über 80 Prozent der Bisse passieren durch den eigenen oder
einen bekannten Hund, nur ca. 20 Prozent der Bisse werden durch
einen fremden Hund verursacht. Kin- der zwischen drei und elf
Jahren sind am meisten gefährdet. Sie können die Verhal- tensweisen
von Hunden noch nicht richtig einschätzen, häufig betrachten sie
Hunde als Spielzeug. Kleine Kinder können die Grenze zwischen
„Spielen mit dem Hund“ und „Ruhepause für den Hund“ noch nicht
erkennen und so passieren 36 Protent der Bissverletzungen während
dieser Tätigkei- ten.
Der größte Teil der Verletzungen bei Kindern betrifft den Kopf- und
Halsbereich, sowie die oberen Extremitäten. Der Grund für dieses
Verletzungsmuster ist natürlich darin zu sehen, dass diese
Körperregionen der Kleinkinder mit ihrer geringen Körper- größe
leichter für den Hund erreichbar sind.
Auch wurden die Bissverletzungen nach Art der Hunderasse untersucht
und festge- stellt, dass ein Großteil der Verletzungen von
Schäferhunden zugefügt wurden. Die Häufigkeit entspricht aber dem
quantitativ großen Vorkommen dieser Rasse. Betrach- tet man die Art
der Haltung zur Zeit des Un- falls, so ist die Komponente „ohne
Leine“ und „ohne Beißkorb“ eine korrelierende Ursache.
Der Grund für diese Ursache liegt frei- lich darin, dass es
zumindest der eigene oder bekannte Hund ist, der zubeißt, noch dazu
sehr oft im eigenen Garten.
Man kann durch Einhalten verschiede- ner Regeln und Erlernen des
richtigen Ver- haltens Hunden gegenüber, Bissverletzun- gen
vorbeugen.
Auch harmlos aussehende Hunde (unten) können zubeißen, wenn sie
nicht richtig behandelt werden. Die meisten Bisse betreffen den
Hals- und Kopfbereich (oben).
Prim. Univ.-Doz. Dr. Günter Fasching, Vorstand der
Kinderchirurgischen Abteilung des LKH Klagenfurt
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Hunde sind kein Spielzeug. Übertriebe- ne Liebesbezeugungen,
Umarmungen werden vom Hund leicht als Bedrohung aufgefasst, gegen
die er sich zur Wehr setzen möchte. Lehren sie daher das Kind
zuerst, Distanz zu halten. Es sollte sich niemals mit dem Gesicht
dem Hund nähern.
Respekt jedem Tier gegenüber ist sehr wichtig.
Erlauben sie nicht, ein fressendes oder schlafendes Tier zu stören
oder ihm das Futter oder sein Spielzeug wegzuneh- men.
Zeigen sie dem Kind, wie man einen Hund anspricht. Lassen sie den
Hund die erste freundliche Annäherung ma- chen. Senken sie die
Hände, damit er sie beschnuppern kann und streicheln sie ihn erst
dann seitlich an der Wange, unter dem Kinn oder unterhalb der
Ohren. Streicheln sie nie einen Hund, wenn sein Besitzer nicht in
der Nähe ist! Fragen sie vorher um Erlaubnis! Bewe- gen sie sich in
der Nähe eines Hundes langsam und vorsichtig!
Wenn sie eine Hand nach dem Hund ausstrecken, halten sie die
Handfläche nach unten.
Streicheln sie nie einen Hund der schläft, frisst, angebunden oder
im Auto ist!
Hundehalte- vorschrift Die zur Zeit immens aktuelle Dis- kussion
über die Abänderung der Hundehaltevorschriften zeigt, wie sehr und
vor allem wie schnell der Hund als bester Freund des Menschen,
meist irrtümlich, in Misskredit gekommen ist.
Als Hundebesitzer und daher natürlich auch als Hundefreund ist es
mir daher eine große Freude festzustellen, wie erfol- greich ein
australisches Präventionspro- jekt über den richtigen „Umgang“ mit
Hunden und hier vor allem mit fremden Hunden durchgeführt
wird.
Die Beiträge von Prim. Doz. Dr. Günter FASCHING, Leiter der
Kinderchirurgischen Abteilung des LKH Klagenfurt und
Geschäftsstellenleiter des Vereins „Große schützen Kleine“ und Mag.
Silke RUPRECHT vom Verein „Große schützen Kleine“ zeigen, wie
wichtig und erfolg- reich Präventionsarbeit sein kann.
Gerade dieses Projekt zeigt für mich den richtigen Weg. Nur der
richtige Um- gang mit Hunden kann den Weg weisen, um den besten
Freund des Menschen wieder jenen Stellenwert zu geben, der ihm
zusteht.
Nicht zu vergessen ist dabei, dass es nicht sein kann, dass man die
„Schuld“ an Unfällen mit Hunden auf das Tier abzu- schieben
versucht. Einzig und allein das Verhalten und die Erziehung des
oder der Besitzer und das Verhalten jedes einzel- nen einem fremden
Hund gegenüber be- stimmen für mich den Ausgang dieser, meist so
faszinierenden Begegnungen.
Darüber hinaus ist auch hier klar und deutlich festzustellen, dass
Präventionsar- beit zukünftig im gesellschaftlichen Leben immer
mehr an Bedeutung gewinnen wird.
Stellen wir uns dieser Herausforderung und schaffen so gemeinsam
eine noch le- benswertere Umwelt!
Hundebissverletzungen An der kinderchirurgischen Abteilung des LKH
Klagenfurt sehen wir häufig Kinder mit Hundebissverletzungen im
Gesicht und Halsbereich, da diese Regionen für einen Hund leicht
erreichbar sind. Weiters finden wir Verletzungen an Händen, Armen
oder Beinen.
Hundebisse führen zu unterschiedlich großen Rissquetschwunden, die
häufig tief sein können und auch Nerven verletzen können. Selbst
kleine punktförmige Wunden können mehrere Zentimeter in die Tiefe
reichen. Durch die Keime im Hundespeichel ist die Gefahr einer
Wundinfektion oder gar Blutvergiftung sehr hoch. Eine rasche
Vorstellung beim Arzt ist selbst bei kleinen Wunden unbedingt
erforderlich. In vielen Fällen ist ein stationärer Aufenthalt
notwendig. Im Krankenhaus werden die Wunden gereinigt und
chirurgisch versorgt und es werden Antibiotika verabreicht.
Meistens kann ein kosmetisch schönes Ergebnis erzielt werden, in
einigen Fällen können je- doch entstellende Narben bleiben.
Das Tier muss unbedingt von einem Tierarzt untersucht werden, um
einen Toll- wutverdacht zu entkräften. Wenn der Hund nicht bekannt
ist, ist eine Tollwutimpfung des Kindes erforderlich.
Prim. Univ.-Doz. Dr. Günter Fasching, Vorstand der
Kinderchirurgischen Abteilung des LKH Klagenfurt
Diese einfachen Regeln sind auch Teil eines Präventionsprogramms
gegen Hundebisse an australischen Schulen. Wie nötig dieses
Programm ist, zeigt ein Test, den Wissen- schaftler an Schulen in
Sydney durchführ- ten.
Vor der Durchführung des Programms streichelten vier von fünf
Kindern einen ihnen unbekannten, im Pausenhof ange- ketteten
Hund.
Nach Beendigung des Programms wurde dies nur mehr von einem Fünftel
der Kinder gemacht und diese waren dabei bei weitem
vorsichtiger!
Daraus ist zu sehen, wie wichtig und vor allem wirkungsvoll
Prävention auch auf diesem Gebiet sein kann.
Grosse schützen Kleine empfiehlt folgende Verhaltensregeln:
Tipp
COP
K Ä
R N
TE N
Hilfe und Rat bei Kindesmissbrauch „Wenn jemand Probleme hat, muss
man ihm zuhören. Hilfe muss dann in kleinen, für den Kli- enten
überschaubaren Schritten geschehen“, so lautet das Motto, des am
16. Juni 1997, gegründe- ten Vereins „HappyKids“.
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Dieser gemeinnützige Verein, bestehend aus zwei Mitgliedern und
ehrenamtlichen Mitarbeitern für Projektarbeiten, hat es sich zur
Aufgabe gemacht, den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu
thematisie- ren, zu enttabuisieren und in der Folge zu reduzieren.
Sie versuchen, Kindern und Ju- gendlichen schnell, unbürokratisch
und kompetent zu helfen. Betroffene haben oft eine große
Schwellenangst vor staatlichen Behörden und Institutionen. Um ihnen
diese Angst etwas zu nehmen, werden die Klienten auch bei
Behördenwegen beglei- tet und unterstützt oder aber es wird erst-
mals der Kontakt zu der jeweiligen Behör- de hergestellt.
HappyKids versucht, mit Bedachtnahme auf die spezielle Situation
des Betroffenen, einzelne Möglichkeiten zur Beendigung der
Gewaltsituation auszuarbeiten und durch- zuführen, aber auch
bereits geschehene Gewalttätigkeiten gegenüber der jeweiligen
Person werden aufgearbeitet und somit ein erster Schritt getan,
damit der Betroffene mit seiner Situation besser umgehen
kann.
HappyKids arbeitet im Rahmen des österreichweiten
Kooperationsmodelles mit Rechtsanwälten und erfahrenen Thera-
peuten zusammen, die Klienten von Hap- pyKids zu einem günstigen
Tarif ohne War- tezeiten betreuen. Auch Kinder und Ju- gendliche
werden zur Exekutive begleitet und zu den kontradiktorischen
Befragun- gen während der Gerichtsverhandlungen.
Seit September 2000 bietet HappyKids ein neues Projekt unter dem
Namen „Hunde helfen Kindern“ an. In diesem Pro- jekt wird versucht,
den Kindern und Ju- gendlichen, die ihr Vertrauen verloren haben,
dieses im Spiel mit speziell ausge- bildeten Hunden, wieder
zurückzugeben.
HappyKids legt auch viel Wert auf die Prävention durch Vorträge bei
denen Ge- waltmechanismen und die Möglichkeiten der Früherkennung
von Gewalt gegen Kin- der und Jugendlichen gezeigt werden.
Es wird weiters die Möglichkeit der Mel- dung von Seiten mit
kinderpornographi- schen Inhalten, an HappyKids über das In- ternet
angeboten. Die dann anonymisiert an die im Innenministerium
eingerichtete Meldestelle für Kinderpornographie weiter- gegeben
wird.
Der Verein stellt auch den nicht missbrauchenden Elternteil und
dem(n) Kind(ern) eine Wohnungsmöglichkeit zur Verfügung, falls der
Täter nicht inhaftiert oder bereits wieder aus der Haft entlassen
wurde. Da es besonders wichtig ist, ein Leben ohne den Täter
aufzubauen, wird dem betroffenen Elternteil im Rahmen die- ses
Starthilfeprojektes Unterstützung in allen sozialen Bereichen
(Arbeitsplatzsu- che, Hilfe bei der Beschaffung einer neuen
Wohnung, Therapiemöglichkeiten für Be- zugsperson und Kind, etc.)
geboten. Aber nicht nur Kindern und Jugendlichen son- dern auc