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3 Fünf Jahre TOP-Informationen 4 Kriminalität in Graz 6 Bomben und Granaten 9 Gewalt in der Schule 12 Kampf gegen Kriminalität im Internet 16 Kunst als Prävention 19 Seht bitte nicht weg! 20 Großeinsatz 21 Rat auf Draht 22 Sicher auf der Piste: Gewinner gekürt 23 „Blaue Zonen“ in Group 4 Händen 24 Keine Angst vorm „bösen Wolf“ 26 Wenn Hunde zubeissen ... 27 Hundehaltevorschrift 28 Hilfe und Rat bei Kindesmissbrauch 30 Erfolgreiche Zöllner 32 Aufnahmeantrag / Beitrittserklärung 33 Tatort Familie 34 Sicherheitstag 37 Präventionsarbeit 37 Präventive Jugendarbeit 38 Verein für Sexualberatung 39 Sicherheit bringt Lebensqualität 40 Menschenrechtspreis 41 Satanismus und Gewaltbereitschaft 42 Gegen Gewalt und Rassismus 43 Keine Bürgerwehren, aber private Prävention 43 Kultur und Todesstrafe 44 Jacop & Sorglos Inhalt

COP 1/2001 kurz

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COP 1/2001 kurz3 Fünf Jahre TOP-Informationen 4 Kriminalität in Graz 6 Bomben und Granaten 9 Gewalt in der Schule
12 Kampf gegen Kriminalität im Internet 16 Kunst als Prävention 19 Seht bitte nicht weg! 20 Großeinsatz 21 Rat auf Draht 22 Sicher auf der Piste: Gewinner gekürt 23 „Blaue Zonen“ in Group 4 Händen 24 Keine Angst vorm „bösen Wolf“ 26 Wenn Hunde zubeissen ... 27 Hundehaltevorschrift 28 Hilfe und Rat bei Kindesmissbrauch 30 Erfolgreiche Zöllner 32 Aufnahmeantrag / Beitrittserklärung 33 Tatort Familie 34 Sicherheitstag 37 Präventionsarbeit 37 Präventive Jugendarbeit 38 Verein für Sexualberatung 39 Sicherheit bringt Lebensqualität 40 Menschenrechtspreis 41 Satanismus und Gewaltbereitschaft 42 Gegen Gewalt und Rassismus 43 Keine Bürgerwehren, aber private Prävention 43 Kultur und Todesstrafe 44 Jacop & Sorglos
Inhalt
Vereinsinformation
Herausgeber Österreichisches Zentrum für Verbrechensvorbeugung und Opferschutz – Verein für kommunale Kriminalprävention.
Medieninhaber Ebenschweiger KEG Anschrift: A-8071 Hausmannstätten, Buchenweg 4 Tel.: 0043 / (0) 3135 / 40 908 Fax: 0043 / (0) 3135 / 40 908-4 E-mail: [email protected] oder [email protected]
Mitarbeiter Steiermark: Bauer Josef, Polizei Graz; Mag. Gudula Brandmayr; Hans Breitegger, Redakteur der Kleinen Zeitung; Hr. Purkharthofer, Fr. Posch, Bundessozialamt Steiermark; Chr. G. R. Kober, US-Communication; Mag. Christian Dillinger, Sportwissenschafter; Günther Ebenschweiger, Präsident des Österr. Zentrums für Verbrechensvorbeugung; Oberst Endres Helge, Presseoffizier Korpskommando I; Mag. Andrea Erhart, Sportwissenschafterin u. Polizei Graz; Mag. Herbert Erhart, Konsumentenschützer; Ing. Herbert Gapp, gerichtl. beeid. Sachverständiger; Group 4 Securitas Austria AG; Mag. iur. Lukas Held, Rechtsanwalt; Major Kurt Kemeter, Stellv. Kommandant der Verkehrsabteilung Graz; Dr. Klaus Krainz, Kriminologe; Dietmar Lederhaas, Steirischer Zivilschutzverband; Peter Loibner, Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst Graz; ÖBB- Information; Karl Paller, Flugeinsatzstelle Graz; Leopold Raab, Österr. Bergrettungsdienst; Direktor Karl Schicker, Rotes Kreuz Steiermark; Peter Tripp, Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst, Kriminalabteilung LGK Steiermark; Franz Wuthe, gerichtl. beeid. Sachv. Mitarbeiter Kärnten: Mag. Roswitha Bucher, Kärtner Interventionsstelle gegen familiäre Gewalt; Birgit Schweiger; Peter Schweiger, BPD- Klagenfurt; Mitarbeiter Oberösterreich: Major Kurt Berger, Polizeibeamter und Landesleiter OÖ; Johann Huprich, Polizeibeamter und Organisationsleiter.
Anzeigenleitung Steiermark: A. u. W. Grabner OEG 8020 Graz, Idlhofgasse 95 Kraxner Johann A-8020 Graz, Steinfeldgasse 19 Tel. 0316 / 72 00 82, Fax: 72 00 79
Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich Mark Vrecun 4562 Steinbach am Ziehberg 61 Tel.: 07582 / 7322, Fax: 7346
Fotos: Wolfgang Lesky, Pressestelle d. Korpskommandos I, COP-Archiv, Österr. Bergrettungsdienst, Group 4 Securitas Austria AG, Hans Breitegger, Fritz Tschuschnig.
Karikaturen: Michael Mesitz, Siegfried Kerstein
Druck: Druckhaus Thalerhof, A-8073 Feldkirchen b. Graz, Gmeinerstraße 1 - 3
Layout/Grafiken: graphic Kerstein A-8111 Judendorf-Straßengel Dammweg 10 Tel. 0043 / (0) 3124 / 54 4 18
COP erscheint vierteljährlich DVR 0950734
Offenlegung: COP ist das unabhängige, überparteiliche und periodische Vereinsmagazin des „Österreichischen Zentrums für Verbrechensvorbeugung und Opferschutz“ mit dem Ziel, die Bevölkerung über die Möglichkeiten der Verbrechensvorbeugung und des Opferschutzes zu informieren und damit mehr Sicherheit, aber auch mehr Lebensqualität zu erreichen.
Eine Chance für mehr Sicherheit! Eine Chance für mehr Lebensqualität!
Nachdem 1996 in einem ersten Schritt ein multiinstitutionelles Gremium, geleitet vom Grazer Polizeibeamten Günther Ebenschweiger, begonnen hat, die steirische und in weiterer Folge die Kärntner, die Oberösterreichische und im heurigen Jahr die Niederösterreichische Bevöl- kerung über Verbrechensvorbeugung und Opferschutz mit dem „Magazin COP“ zu informie- ren, wurde im Sommer 1999 der logische zweite Schritt gesetzt: Das „Österreichische Zentrum für Verbrechungsvorbeugung und Opferschutz “ – Verein für kommunale Kriminalprävention“ wurde als gemeinnütziger Verein gegründet. Das vorrangige Ziel des Vereines ist, ergänzend zu den staatlichen Möglichkeiten, durch Infor- mation und Projektarbeit einen wirkungsvollen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheitslage und zum Abbau von Kriminalitätsfurcht zu leisten. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich ATS 300.- für natürliche Personen, ATS 1000.- für Firmen, Institutionen und Organisationen und ab ATS 3000.- für außerordentliche Mitglieder.
Zweck, Ziel und Aufgaben des Vereines Die Planung (Analyse) und Durchführung (vom Konzept zum Projekt, mit Materialien, Ausstellungen, Vorträgen usw.) von modellhaften Präventionsprojekten in Gemeinden, KIndergärten, Schulen bis hin zu Senioren.
Präsidium
Beiräte: HR Dr. Franz Stingl, Polizeidirektor Mag. Christine Tomaschitz, Pädagogisches Institut HR. Dr. Klaus Posch, Leiter Bewährungshilfe Steiermark Dr. Marianne Löschnig-Gspandl, Institut für Strafrecht, UNI-Graz Charly Polt, Sozialarbeiter Peter Tripp, KDB LGK Steiermark
Adresse und Infos:
Dienststelle: 0043-(0)316-701-5844 Büro: 0043-(0)3135-40 908-0, Fax DW 4 Mobil: 0043-(0)676-4 25 4 25 4
Internet: http://www.cop-austria.at (in Vorbereitung) E-Mail: [email protected] oder [email protected]
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Fünf Jahre TOP-Information
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser ! Es ist kaum zu glauben, aber im März 1996 erschien die erste Ausgabe des Präven- tionsmagazins COP.
Ein beherztes Team von Fachleuten hat es sich 1996 zur Aufgabe gemacht, die steiri- sche Bevölkerung zu den Themen Verbre- chensvorbeugung und zum Opferschutz zu informieren. Niemand, außer uns selbst, hielt es damals für möglich, dass diese Informationen für die Bevölkerung, insbesondere für die Ju- gend, so interessant werden könnten. Niemand interessierte sich damals dafür, dass zu dieser Zeit Kriminalprävention in- ternational bereits eine zehnjährige Ent- wicklung hinter sich hatte; Österreich hatte eine komplette Entwicklung verschlafen. Lediglich im Bereich des Kriminalpolizeili- chen Beratungsdienstes der österreichi- schen Exekutive gab und gibt es viele enga- gierte Kollegen, die zum Großteil heute noch auf eine eigene Planstelle und Aner- kennung ihrer Arbeit warten.
Fünf Jahre später ist aus dieser Idee „Krimi- nalprävention“ eine Bewegung geworden. Nachdem die erste Ausgabe in der Steier- mark erschien, war das positive Echo enorm. Viele Kolleginnen und Kollegen, aber auch Pädagoginnen und Pädagogen, Ärzte und Ärztinnen, Psychologen und Psy- chologinnen, Therapeuten und Therapeu- tinnen, aber auch viele weitere engagierte Menschen anderer Berufsgruppen, bis natürlich hin zu Eltern und Senioren, zeig- ten sich plötzlich österreichweit an unseren Informationen interessiert.
Nach dem Sprichwort „Sich nach der Decke strecken“, konnten wir langsam die Auflage von COP erhöhen und in diesen fünf Jahren nach der Steiermark, die Bundesländer Kärnten und Oberösterreich schwerpunkt-
mäßig, und österreichweit die Exekutive und die vielen beinahe unzähligen Präven- tionsorganisationen und –initiativen mit COP informieren. Im heurigen Jahr werden wir als weiteres Bundesland Niederösterreich und eventuell Salzburg und Wien in unseren Verteiler auf- nehmen.
Im Jahre 1999 wurde durch die Gründung des Österreichischen Zentrums für Krimi- nalprävention als gemeinnütziger Verein zu der Information durch COP, eine weitere notwendige Schiene geschaffen; die Vor- tragstätigkeit und Projektarbeit vor Ort.
Wir bieten im Sinne unseres Vereinsleitbil- des – ursachen- und zielgruppenorientier- te, unabhängige und von Pioniergeist ge- tragene, verantwortungs- und qualitätsvolle Lösungskompetenz; vor allem für die Ju- gend, insgesamt aber von unseren Kindern bis hin zu unseren Senioren; und dies vor Ort.
Unsere Arbeit wird getragen von vielen Fachleuten, und vor allem vom Engage- ment des einzelnen, für eine sichere Zu- kunft der Menschen mit Perspektiven im Sinne einer besseren Lebensqualität. Wir begegnen den Ursachen und Faktoren, die zur Sucht, zum Diebstahl, zum Vanda- lismus, zum Missbrauch, zur Gewalt, zum Einbruch etc. führen, mit Fachkompetenz vom Vortrag, z. B. „Tatort Wohnhaus“ bis zum komplexen Präventionsprojekt, zum Beispiel „Sichere Gemeinde“.
Wir sind als Non-Profit-Organisation durch die steigende Nachfrage nach Präventions- arbeit ein expandierendes Unternehmen.
Dies wirft naturgemäß auch Fragen und Probleme auf, vor allem nach Fachleuten, nach „Präventionsexperten“, und vor allem nach der finanziellen Absicherung.
Wir suchen daher österreichweit engagier- te Menschen, die bereit sind, für unsere Kinder und unsere Jugend, für unsere ge- meinsame Zukunft, einen Beitrag zu leisten.
Wir planen daher eine spezielle nationale wie internationale Ausbildung für Präventi- onsfachleute. Wir planen daher ein Sozial-Sponsoring für Kriminalprävention aufzubauen.
Wir suchen daher Sie, sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!
Unterstützen Sie unsere Idee, durch Krimi- nalprävention die Kriminalität zu verrin- gern, das subjektive Sicherheitsgefühl, vor allem bei der Jugend zu erhöhen, bzw. bei älteren Menschen zu steigern.
Fünf Jahre COP, fünf Jahre Präventionsin- formation und -arbeit, haben vieles, vor allem das Bewusstsein, selbst einen Beitrag zur Sicherheit leisten zu können, verändert.
Helfen Sie mit, diesen Schritt zu einer öster- reichweiten Bewegung werden zu lassen.
Günther Ebenschweiger Präsident
Kriminalität in Graz Eine empirische Untersuchung zur räumlichen Verteilung von Kriminalität veröffentlichte die Kriminologin Susanna Krainz. Dieser sogenannte Kriminalitätsatlas ist bisher einzigartig in Österreich. Er soll die Bevölkerung über die Kriminalität auf- klären, der Polizei helfen Reserven effizienter einsetzen zu kön- nen und die Politiker veranlassen, planerische Maßnahmen zu setzen und Angst- und Kriminalitätsräume zu verändern.
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„Die Idee, eine solche Untersuchung an- zustellen, war nicht neu“, sagt Susanna Krainz. „Schon vor zehn Jahren, als mein Mann und ich noch in Deutschland gear- beitet haben, haben wir darüber mit einem deutschen Wissenschaftler gesprochen.“ Aber es sollte noch Jahre dauern, bis die Idee verwirklicht werden konnte. Schließ- lich hat Klaus Krainz, ebenfalls Kriminolo- ge und stellvertretender Präsident des Österreichischen Zentrums für Verbre- chensvorbeugung und Opferschutz, Bür- germeister Alfred Stingl überzeugt, dass ein Kriminalitätsatlas für Graz von großer Be- deutung sei.
Die Polizei-Daten, die für diesen Krimi- nalitätsatlas ausgewertet wurden, stammen aus dem Jahr 1996 und zu einem Viertel aus dem Jahr 1999, um Tendenzen bestäti- gen zu können. Susanna Krainz: „Ich habe alle Verbrechen und Vergehen für meine Untersuchung herangezogen, ausgenom- men Verkehrsunfälle.“
Zusammengefasst sagt der Grazer Kri- minalitätsatlas folgendes aus: In den Innen- stadtbezirken gibt es wesentlich mehr Kri- minalität als in den Außenbezirken. In den Bereichen Lend, Gries und Jakomini ereig- nen sich 40 Prozent der Verbrechen und Vergehen. Bei den Außenbezirken gibt es ein Ost-West-Gefälle. Im Osten ist die Kri- minalitätsrate niedriger, im Westen höher. Krainz: „Das ist historisch begründbar: Im östlichen Bereich sind die schöneren Wohngebiete, im Westen treffen wir auf är- mere Siedlungen mit schlechterer Wohn- qualität.“ In Gösting zum Beipsiel sind es mehrere Nachtlokale und Einkaufszentren, die für die Entwicklung der Kriminalität günstig sind. In Eggenberg sind es die Frei- zeitanlagen.
Die Art der Kriminalität in Graz: Bei 65 Prozent der Straftaten handelt es sich um
Diebstähle in verschiedenster Form. Schwerkriminalität geschieht nur zu einem geringen Prozentsatz. Bei den Verbrechen liegt die Landeshauptstadt weit unter und bei den Vergehen (das sind Straftaten, die mit Geldstrafen oder Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren geahndet werden) weit über dem österreichischen Durchschnitt.
Für die Polizei wird die Kriminalgeogra- phie immer mehr zur Zweckwissenschaft, mit deren Hilfe sich Organisations- und Ein- satzstrukturen verbessern und wirklich- keitsnahe Bekämpfungsmodelle entwickeln lassen. Aber nicht nur für die Exekutive ist
der Kriminalitätsatlas von Bedeutung: Für die Bevölkerung soll die Kriminalgeogra- phie durch Aufklärung (Transparenz) über die vorhandene Kriminalität, und Auf- klärung und Information über Sicherheits- möglichkeiten zu einem eigenverantwortli- chen Umgang mit der physischen und ma- teriellen Sicherheit und damit in weiterer Folge wieder zu jener hohen Lebensqua- lität zurückführen, die durch die erwähnten Einschränkungen im individuellen Sicher- heitsgefühl eine Reduktion erfahren haben.
Für die Stadt Graz stellt der Krimina- litätsatlas die Grundlage für die Planung und Umsetzung von Präventionsmaßnah- men dar.
Der Kriminalitätsatlas kostet 250 Schilling und kann per Fax 0316/877-48 35 (Susanna Krainz) oder 0316/67 70 90-3 (Klaus Krainz) bestellt werden.
Susanna Krainz
Auf Grund der existierenden kriminalgeographi- schen Literatur kann heute festgestellt werden, dass zwischen Kriminalität und bestimmten Faktoren Zu- sammenhänge bestehen. So sind zum Beispiel die Gelegenheiten zur Tatbegehung und die Tatanreize in Ballungszentren gegenüber weniger frequentierten Gebieten, extrem hoch und die soziale Kontrolle, wegen der oft ausgeprägten Anonymität in Wohnbal- lungsgebieten im allgemeinen geringer als in gerin- ger verbauten Gebieten bzw. Gebieten mit Einfamili- enhäusern.
In Ballungszentren stellt die Diebstahlskriminalität die weitaus größte Deliktsgruppe dar. In der Kriminalsta- tistik 1996 umfasst dieser Deliktsbereich rund die Hälfte aller Straftaten. Innerhalb dieser Sparte kommt insbesondere dem „Diebstahl durch Einbruch“, der mit rund 85.000 Straftaten pro Jahr 90 Prozent aller Verbrechenstatbestände bzw. 66 Prozent aller Vermö- gensdelikte umfasst, besondere Bedeutung zu.
Mit zunehmender Tageszeit nehmen die „Kontaktde- likte“, die oft mit Körperverletzungen enden, zu (Er- müdung und Alkoholkonsum tragen zu einem Sinken der Reizschwelle bei).
In verschiedenen Zonen der Stadt sind unterschied- liche Kriminalitätsformen dominant; dies hängt mit (gewachsenen) Funktionsbereichen zusammen.
In Bereichen, in denen fast ausschließlich Wohnfunk- tionen vorherrschen (z. B. in den äußeren Bereichen der östlichen Randbezirke), ist die Kriminalität ge- ring.
In Bereichen, in denen Industrie, Betriebe und Aus- bildungsstätten (Schulen, Universitäten) vorherr- schen, häufen sich Fahrrad-, Taschen-, aber auch Ein- schleichdiebstähle in Wohnobjekte.
Ballungszentren jeder Art (Kaufhäuser, Marktplätze, Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln usw.) bieten Taschendieben günstige Gelegenheiten.
Klaus Krainz
Für die Bevölkerung soll die Kriminalgeo- graphie durch Auf- klärung (Transparenz) über die vorhandene Kriminalität, und Auf- klärung und Informati- on über Sicherheits- möglichkeiten zu einem eigenverant- wortlichen Umgang mit der physischen und materiellen Sicher- heit zurückführen.
Die markantesten Ergebnisse
Allgemeine Kriminalitätsverteilung – Bezirke Graz
Bomben und Granaten Sie sind ständig im Einsatz und in großer Gefahr — die Männer vom Entminungsdienst des In- nenministeriums. Tausende Ton- nen Kriegsmaterial aus dem er- sten und dem zweiten Weltkrieg werden von ihnen jedes Jahr ent- schärft. Seit 1945 starben dabei 19 Beamte, 22 wurden schwer verletzt.
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Mit eingeschaltetem Blaulicht und Folge- tonhorn rast der weiße Pritschenwagen Richtung Kärnten. Am Steuer sitzt Fach- oberinspektor Heinz Holzmann vom Entmi- nungsdienst des Innenministeriums. Holz- manns Dienststelle befindet sich in der Gra- zer Polizeikaserne. Seine Einsatzgebiete sind Kärnten, die Steiermark und das südli- che Burgenland. In der Oststeiermark wer- den besonders viele Kriegsrelikte aus dem zweiten Weltkrieg gefunden, denn vom Wechsel bis nach Gleichenberg verlief in den letzten Kriegstagen die Front. Anders stellt sich die Situation in Kärnten dar. Auch hier stößt man immer wieder auf Bomben und Granaten aus dem zweiten Weltkrieg. Aber in den Kärntner Bergen — an der Grenze zu Italien — lieferten sich während des ersten Weltkrieges Gebirgsjä- ger der österreichisch- ungarischen Monar-
chie mit den Italienern erbitterte Kämpfe. Und dort in den Bergen, rund um den Pöt- schenpaß, lagern unter dem Gestein und Geröll, in den noch erhaltenen Stellungen der Österreicher unzählige Geschoße aus dieser Zeit. Heinz Holzmann wird selbst zum „Gebirgs- jäger“, wenn er in den Bergen Granaten oder Minen entschärfen muss. „Da brauchst du schon sehr viel Kondition, wenn du da hinauf musst“, erzählt er. Lange Fußmärsche sind keine Seltenheit. „Bis zu sechs Stunden sind wir oft unter- wegs.“ Doch diesmal ist es kein Einsatz im Hoch- gebirge. Heute gilt es in einer Kärntner Ortschaft Fliegerbomben zu entschärfen. Gleich vier Stück dieser absolut gefährli- chen Sprengkörper hat ein Bagger bei Bau- arbeiten freigelegt. „Hoffentlich geht alles glatt über die Bühne“, bemerkt der Fach- mann im Entschärfen von Kampfmitteln. Seit 1982 ist er beim Entminungsdienst. „Damals“, sagt er, „bin ich vom Bundes- heer zum Innenministerium übergewech- selt. Mich interessiert diese Tätigkeit.“ Viele Tonnen von Kriegsmaterial hat er in der Zwischenzeit entschärft. Im letzten Jahr musste er 267 Mal ausrücken, um eine Bombe, Granate oder einen anderen Sprengsatz zu entschärfen. „Wenn es dabei zu einer Explosion kommt, brauchst man großes Glück um zu überleben“, weiß der Steirer. „Deshalb darf man niemals leicht- sinnig an die Arbeit gehen.“
Hans Breitegger Redakteur der Kleinen Zeitung
Bomben dürfen erst dann abtransportiert werden, wenn der Zünder entfernt wurde. Sie müssen also an Ort und Stelle ent- schärft werden. Das heißt: Der Fundort muss weiträumig abgesperrt und Hausbe- wohner müssen evakuiert werden. „Das ist oft viel mehr Arbeit, als das Entschärfen der Bomben“, weiß Holzmann aus Erfahrung. Mehrere Stunden benötigt er, um die vier Fliegerbomben in Kärnten zu entschärfen. Dann erst können sie zur Zwischenlage- rung in das Kalsdorfer Munitionslager ab-
Heinz Holzmann bei seinen Einsät- zen im Hochge- birge (links und rechts Mitte und Unten). Oben: Auch bei der Ber- geaktion der Amerikaner am Toplitzsee im vori- gen Sommer war der Grazer dabei.
transportiert werden. Irgendwann werden sie dann zu einem Truppenübungsplatz des Bundesheeres gebracht und gesprengt. Blindgänger — und solche gibt es genug — seien besonders gefährlich, so der Experte. „Denn solche Geschosse wurden ja schon einmal abgefeuert, sie sind aus irgend einem Grund nicht explodiert. Aber der Zünder wurde schon einmal beansprucht. Das ist bei gelagerter Munition anders. Da ist der Zündmechanismus noch unbenutzt. Daher ist die Gefahr geringer.“ Auch von Bomben, die mit einer Entschärfungssperre versehen sind, droht den Männern vom Entminungsdienst eine große Gefahr. „Bei solchen Bomben muss der Zünder wegge- sprengt werden. Das erfordert eine genaue Berechnung des Sprengmittels, das wir dafür benutzen. Der Zündmechanismus an der Bombe darf nämlich nicht beschädigt werden, sonst explodiert die Bombe so- fort.“ Granaten, Minen usw. werden — wenn möglich — gleich abtransportiert und dann im Lagerraum entschärft. Allerdings: Die Sprengmittel, die in den Kärntner Bergen entdeckt werden, sprengt Heinz Holzmann in den ehemaligen Stellungen, die aus der Zeit des Ersten Weltkrieges stammen. Auch am Toplitzsee waren der Steirer und seine Wiener Kollegen im Sommer vorigen Jahres im Einsatz. Hätten die Amerikaner bei ihrer Tauchaktion Bomben oder Rake- ten geortet, wären diese geborgen und von den Männern in den dunkelblauen Unifor- men entschärft worden. Da aber weder ge- heime Nazi-Dokumente, noch der Reichs- schatz oder Sprengmittel entdeckt wurden, sondern lediglich eine verrostete Kiste mit Bierkapseln an die Wasseroberfläche ge- taucht wurde, brauchte der Entminungs- dienst auch nicht tätig werden.
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Tipp Heinz Holzmann mit Bundes- heerangehörigen im Sprengstoffla- ger Kalsdorf. Dort werden die entschärften Kriegsrelikte bis zur entgültigen Vernichtung auf- bewahrt.
Links: Vorberei- tungen für eine Sprengung. Unten: Entschär- fung einer Flie- gerbombe aus dem zweiten Weltkrieg.
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Mag. Lukas Held, RA Mag. Hannes Samitz, RAA
Das Strafgesetz sieht etwa für Körper- verletzungen je nach Schwere gemäß §§ 83 ff des Strafgesetzbuches (StGB) Freiheits- strafen bis zu drei Jahren, bei besonders schweren Fällen und Folgen bis zu fünf Jah- ren vor.
Darüber hinaus können Lehrer, die ein Kind mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigen, gemäß § 105 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.
„Gewalt“ im Sinne des Strafgesetzbu- ches ist jeder Einsatz körperlicher Kraft, der im Hinblick auf das Alter des Kindes nicht bloß unerheblich ist. Ohrfeigen überschrei- ten jedenfalls diese Erheblichkeitsgrenze. Die Nötigung ist jedoch nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zum angestrebten Erzie- hungszweck „nicht den guten Sitten wider- streitet“. Wann die Grenze der „guten Sit- ten“ überschritten ist, muss im Einzelfall ge- klärt werden. Als Kriterien sind das Alter des Schülers, die Art, Stärke und Häufigkeit der Gewalt, die Art und Weise der Durch- führung und die persönliche Beziehung zwischen Lehrer und Schüler heranzuzie- hen.
4. Anzeigepflicht des Lehrers
Vor allem in den USA häufen sich derzeit Gewaltverbrechen durch Schüler unter Waffenverwendung. Häufig ist die Rede davon, dass Lehrer oder Mitschüler bereits vor dem jeweiligen Verbrechen davon Kenntnis hatten, dass der einzelne Mit- schüler selbst Waffen besitzt oder zumin- destens Zugang zu Waffen hat.
Wie haben Lehrer bzw. Schüler zu rea- gieren, wenn sie derartige Kenntnis erlan- gen?
Für Privatpersonen besteht im allgemei- nen ein Anzeigerecht, jedoch keine Anzei- gepflicht (§ 86 (1) StPO).
Gemäß § 84 StPO hat aber eine Behör- de oder öffentliche Dienststelle die Pflicht,
Gewalt in der Schule Immer wieder berichten die Me- dien über Gewaltexzesse in der Schule. Während früher vor- nehmlich über Lehrer zu lesen war, die Schülern die sogenannte „Gsunde Watschn“ verabreich- ten, ist nunmehr immer häufiger von Schülern zu lesen, welche Sachbeschädigungen oder Kör- perverletzungen begehen.
Der folgende Artikel soll die wesentlichen Elemente der Rechtslage darstellen.
1. Der Erziehungsauftrag an Schule und Lehrer
Die zentrale Bestimmung des § 2 Schulor- ganisationsgesetz für den Bildungs- und Er- ziehungsauftrag von Lehrern an öster- reichischen Schulen, legt die Aufgabe der österreichischen Schule fest, „an der Ent- wicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwick- lungsstufe und ihrem Bildungsweg entspre- chenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den zukünftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selb- ständigen Bildungserwerb zu erziehen. Die jungen Menschen sollen zu gesunden, ar- beitstüchtigen, pflichttreuen und verant- wortungsbewußten Gliedern der Gesell- schaft herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Ver- ständnis geführt, dem politischen und welt- anschaulichen Denken anderer aufge- schlossen sowie befähigt werden, am Wirt- schafts- und Kulturleben Österreichs, Euro- pas und der Welt Anteil nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den ge- meinsamen Aufgaben der Menschheit mit- wirken.“
2. Erziehungsmittel
Die österreichische Schule hat somit an der Erziehung der Schüler mitzuwirken und der Lehrer hat in seiner Unterrichts- und Erzie- hungsarbeit die der Erziehungssituation an- gemessenen Persönlichkeits- und gemein- schaftsbildenden Erziehungsmittel anzu- wenden. Solche Erziehungsmittel sind ins- besondere Anerkennung, Aufforderung und Zurechtweisung von Schülern. Wenn es aus erzieherischen Gründen und zur Aufrechterhaltung der Ordnung notwendig erscheint, können Schüler in eine Parallel- klasse versetzt bzw. überhaupt aus der Schule ausgeschlossen werden.
Eine körperliche Züchtigung, beleidi- gende Äußerungen oder Kollektivstrafen sind jedenfalls verboten.
Nicht zuletzt in Verbindung mit § 146 a des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbu- ches (ABGB) normiert § 47 des Schulunter- richtsgesetzes (SchUG) ein generelles Ver- bot von Gewalt im Rahmen der schulischen Kindererziehung. Das seinerzeitige „Züchti- gungsrecht“ ist dem Grundsatz der gewalt- freien Erziehung gewichen, was jedoch kei- nesfalls mit dem Begriff der „antiauto- ritären Erziehung“ zu verwechseln ist. Die österreichische Rechtsordnung sieht vor, dass Lehrern zweckorientierte und recht- mäßige Maßnahmen, Befehle und Ent- scheidungen zur Ausübung der schulischen Erziehungs- und Aufsichtspflicht erlaubt sind. Dies aber stets unter der Beachtung des Kindeswohles.
3. Strafrechtliche Relevanz der „Gsunden Watschn“
Die sogenannte „Gsunde Watschn“ ent- spricht keinesfalls dem Kindeswohl und verwirklicht allenfalls, je nach Intensität, den objektiven Tatbestand der Ehrenbelei- digung, Körperverletzung oder allenfalls auch der Nötigung. Insbesondere kommen hiefür die Straftatbestände der „Körperver- letzung“ und „Nötigung“ in Betracht.
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Am 8. März fanden die Skoda Open Doors statt. Die sehr gut besuchte Veranstaltung wartete mit einigen Attraktionen auf. Für die gute Laune waren die Alpenboys und Blumi zuständig. Hauptattraktion waren die Sturm Spieler Mario Haas und Markus Schopp um den begeisterten Publikum Autogramme zu geben.
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COP 11
beim Verdacht einer zu verfolgenden straf- baren Handlung, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder Sicherheitsbehör- de zu erstatten. Unter einer solchen Behör- de sind auch Schulen und deren Lehrer zu verstehen.
Der Besitz von Waffen ist gemäß § 11 Waffengesetz Menschen unter 18 Jahren verboten. Erfährt somit ein Lehrer im Rah- men seiner Tätigkeit als Lehrer davon, dass ein Schüler im Besitz einer Waffe ist, so stellt dies eine gemäß § 50 Waffengesetz zu verfolgende Straftat dar und ist daher der Lehrer auch verpflichtet, dies zur Anzeige zu bringen.
5. Der Schüler als Täter:
5.1. Die strafrechtliche Verant- wortlichkeit von Schülern
Bei gewalttätigen Übergriffen von Schülern gegen andere Schüler bzw. gegen im Ei- gentum der Schule stehende Gegenstände kommt, so stellt sich zunächst die Frage der Eigenverantwortlichkeit von Schülern in strafrechtlicher Sicht.
§ 1 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) unterscheidet hinsichtlich der Strafbarkeit zwischen Unmündigen und Jugendlichen.
Unmündige sind solche Personen, wel- che das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Unter Jugendlichen sind Personen zu verstehen, die das 14. jedoch noch nicht das 19. Lebensjahr vollendet haben.
Gem. § 4 JGG sind Unmündige, die eine mit Strafe bedrohte Handlung begehen, ge- nerell nicht strafbar. Jugendliche hingegen sind jedoch grundsätzlich strafbar, außer sie sind aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug, das Unrecht der Tat einzusehen oder dieser Einsicht gemäß zu handeln.
5.2. Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens
Besonderheiten der Ahndung von jungen Straftaten liegen darin, dass das Ziel der Ahndung von Jugendstraftaten nicht die Vergeltung, sondern primär das Bestreben ist, den Jugendlichen von weiteren strafba- ren Handlungen abzuhalten. Zu diesem Zweck werden die im Strafgesetzbuch vor- gesehen Strafdrohungen des jeweils in Frage kommenden Deliktes reduziert (keine lebenslange Freiheitsstrafe, generel- le Reduktion auf die Hälfte).
Darüber hinaus kann der Staatsanwalt von der Verfolgung bestimmter geringfügi- ger Jugendstraftaten absehen (§ 6 JGG), wenn eine Bestrafung nicht erforderlich er- scheint, um den Jugendlichen von weiteren
strafbaren Handlungen abzuhalten. Auch kann der Jugendrichter bei bestimmten, mit geringer Strafe bedrohten Straftaten einen Schuldspruch ohne Strafe (§ 12 JGG) oder bei mit etwas höheren Strafen be- drohten Taten einen Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe (13 JGG), bei welchem der Ausspruch einer zu verhängenden Stra- fe für eine bestimmte Probezeit vorbehal- ten wird, aussprechen.
Alle diese Möglichkeiten setzen aber die Prognose voraus, dass der Jugendliche in Zukunft keine weiteren Straftaten begehen wird.
5.3. Zivilrechtliche Verant- wortlichkeit von Schülern:
Unabhängig von der Frage, ob der Staat Schüler für Taten bestrafen kann, gilt es ab- zuklären, wer für Schäden infolge solcher Straftaten haftet. Wer übernimmt die Arzt- kosten aufgrund einer Körperverletzung, wer bezahlt ein allfälliges Schmerzengeld bzw. wer kommt für die Kosten einer vor- sätzlich zerschlagenen Fensterscheibe auf? Das österreichische Recht sieht diesbezüg- lich in § 1308 ABGB vor, dass unmündige Schüler (unter 14 Jahren) grundsätzlich zivilrechtlich dafür nicht haftbar gemacht werden, wenn sie jemanden verletzen oder Dinge beschädigen. Sie haben daher den angerichteten Schaden nicht zu ersetzen. Über 14-Jährige hingegen haften im glei- chen Umfang wie Erwachsene.
§ 1309 ABGB sieht für den Fall, dass ein unmündiger Schüler nicht zur Haftung her- angezogen werden kann, vor, dass derjeni- ge den Schaden zu ersetzen hat, dem eine Verletzung seiner Aufsichtspflicht gegen- über dem Unmündigen nachgewiesen wer- den kann.
6. Verantwortlichkeit des Lehrers
Im schulischen Bereich haben Lehrer die Verantwortung, nach der jeweiligen Diensteinteilung die Schüler 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts, in den Unter- richtspausen und unmittelbar nach Beendi- gung des Unterrichts beim Verlassen der Schule sowie bei allen Schulveranstaltun- gen und schulbezogenen Veranstaltungen (etwa auch Schulschikurs), innerhalb und außerhalb des Schulhauses zu beaufsichti- gen (§ 51 SchUG).
Das Maß der Aufsichtspflicht von Lehrer bestimmt sich nach dem, was angesichts des Alters, der Eigenschaften, der Entwick- lung der aufsichtsbedürftigen Schüler ver- nünftigerweise verlangt werden kann. Dabei ist auch die Voraussehbarkeit eines schädigenden Verhaltens der Schüler Be-
dacht zu nehmen. Entscheidend ist, was verständigte Lehrer nach vernünftigen An- forderungen im konkreten Fall unterneh- men müssen, um Schädigungen an Dritten durch Schüler zu verhindern.
Die Aufsichtspflicht darf jedoch nicht überspannt werden. Man kann von Lehrern nicht verlangen, dass sie Schüler ständig unter Kontrolle halten. So muss etwa die Möglichkeit des Spielens im Freien, wenn die schulischen Örtlichkeiten dies ermögli- chen, auch Schülern im Alter von 6-7 Jah- ren erhalten bleiben.
Höhere Anforderungen an die Auf- sichtspflicht sind dann zu stellen, wenn nach den konkreten Verhältnissen, sei es etwa nach den Eigenschaften eines be- stimmten Schülers, mit der Möglichkeit eines schädigenden Verhaltens dieses Schülers gerechnet werden muss.
Ist entsprechend obiger Ausführungen dem Lehrer eine Aufsichtspflichtverletzung vorwerfbar, so stellt sich die Frage, ob der Lehrer selbst oder ein sonstiger Rechtsträ- ger für den Schaden zu haften hat.
Ein Lehrer ist in Erfüllung der ihm nach dem Schulunterrichtsgesetz obliegenden Aufgaben (Aufsichtspflicht) ohne Rücksicht auf seine dienstrechtliche Stellung als Bun- des- oder Landeslehrer oder Lehrer einer Privatschule funktionell stets für den Bund tätig, sodass gemäß § 1 Amtshaftungsge- setz die Republik Österreich für den Scha- den einzutreten hat (OGH 1 Ob 30/77).
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch der Zeitpunkt, in welchem die Auf- sichtspflicht vom Lehrer auf den erzie- hungsberechtigten Elternteil übergeht. Nach der oben angeführten Bestimmung des § 51 SchUG haben Lehrer Schüler noch unmittelbar nach Beendigung des Unter- richtes beim Verlassen der Schule zu beauf- sichtigen, sodass ab dem Verlassen des Schulgeländes die Erziehungsberechtigten entsprechend Vorsorge hinsichtlich der Be- aufsichtigung zu treffen haben, und im Falle der Verletzung dieser Pflicht auch haft- bar gemacht werden können.
Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch auch unmündige Schüler selbst zur Haftung herangezogen werden, wenn nämlich niemandem eine Aufsichts- pflichtverletzung nachgewiesen werden kann und der Unmündige entsprechend seinem Alter das Unrecht seines Verhaltens bereits einsehen konnte (§ 1310 ABGB). Ein typisches Beispiel hiefür wäre ein 12jähri- ger Schüler, welcher seinem Nachbarn mit einem „U-Hackerl“ eine Verletzung zufügt. Dem Schüler mußte aufgrund seines geisti- gen Entwicklungsstandes klar sein, dass sein Verhalten zu einem Schaden führen kann, und er muss daher trotz seiner Un- mündigkeit für diesen Schaden eintreten.
Kampf gegen Kriminalität im Internet Das Internet mit all seinen Mög- lichkeiten und Auswirkungen be- einflusst schon das tägliche Leben unzähliger Haushalte. Mit dem Internet hat auch eine neue Form von Kriminalität Ein- zug gehalten. Sexueller Kindes- missbrauch, Drogenhandel, Extremismus finden auch via Internet statt. Der „Österreichi- sche Verein für ein gestzeskom- formes Internet“ gibt Tipps, wie man sich schützen kann.
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Der Ausgangspunkt zur Gründung des „Österreichischen Vereines für ein geset- zeskonformes Internet“ mit der Homepage www.webpolice.at ergab sich durch Dis- kussionen von Elternvereinen von Pflicht- schulen. Es ging um die Frage inwieweit un- mündige, aber auch minderjährige Jugend- liche durch das Medium Internet geschützt werden können.
Das Internet ist ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Es unterliegt trotz seiner Größe weder einer einheitlichen techni- schen noch einer staatlichen Kontrolle.
Der Einzug der Kriminalität in diese welt- weiten Datennetze versteht sich fast von selbst. Da sich die Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden nicht mehr auf nationalen oder bilateralen Ebenen be- schränken lässt, scheinen eine ganze Fülle von Problemen im Kampf für ein sauberes Netz vorprogrammiert.
Das unterschiedliche Schutzalter, die un- terschiedliche Gesetzgebung, das unter- schiedlich ausgeprägte Problembewusst- sein oder der unterschiedliche Stellenwert des Deliktsbereiches und vor allem der Fak- tor Zeit stehen erfolgreichen Ermittlungen immer im Wege. Ermittlungserfolge sind gegenwärtig nicht mehr als Stecknadeln, die im großen Heuhaufen der Kriminalität in den Datennetzen gefunden werden. Nach Schätzungen gibt es weltweit zurzeit rund acht Millionen Webseiten mit krimi- nellem Inhalt. Rund 70 Milliarden Schilling sollen jährlich alleine mit Kinderpornodar- stellungen erzielt werden.
Das Netz hat sich zu einer Art von Nie- mandsland entwickelt, das seinen Erfolg eben der Tatsache verdankt, dass in ihm jeder machen darf, was er will. Natur- gemäß kann man deshalb annehmen, dass dieses Netz den Charakter unserer Gesell- schaft widerspiegelt.
Aus diesem Grund haben vereinzelt en- gagierte Bürger aus Notstandshandlungen heraus, insbesondere um unsere Kinder und Jugendliche zu schützen, begonnen verdächtig erscheinende Veröffentlichun- gen oder Sachverhalte im Netz den Straf- verfolgungsbehörden mitzuteilen.
Die Aufgaben und Zielsetzungen des Vereines:
Die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Ermittlungsorganen, der Informationsindu- strie und den Usern muss ausgebaut wer- den. Die Nutzer des Mediums Internet sind im Gegensatz zu denen von Rundfunk, Fernsehen oder Presse nicht nur Konsu- menten, sondern aktive Teilnehmer am Ge- schehen und tragen eine Mitverantwortung für den Inhalt und die Sauberkeit der Netze.
Aus allen angeführten Umständen und Überlegungen insbesondere zur Bildung bzw. Förderung einer Solidargemeinschaft der Nutzer und der Internetserviceprovider zur Hintanhaltung und Eindämmung der Schattenseiten in den Datennetzen und zu einer intensiven Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden, entsprang die Idee zur Gründung des Vereines.
www.webpolice.at tritt unter anderem gegen Pädophilie, Extremismus und Dro- gen ein. Als provisorisch-neutrale Melde- stelle versucht der Verein Hürden zwischen einem Internet-User und den eingerichte- ten Meldestellen des Bundes zu beseitigen. User, welche keinen direkten Kontakt mit Behörden wie z.B. der Meldestelle für Kin- derpornographie im Bundesministerium für Inneres haben wollen, bzw. eine gewis- se „Hemmschwelle“ für eine behördliche Kontaktaufnahme haben, können durch die Tätigkeit des Vereines „anonymisiert“ werden. Mitteilungen und Wahrnehmun- gen von Usern werden vom Verein in wei- terer Folge an die zuständigen Behörden und Einrichtungen weitergeleitet.
Der Verein arbeitet somit als
Provisorische neutrale Meldestelle für Personen, die aus subjektiven Grün-
den Polizei und Staatsanwaltschaften nicht verständigen wollen – vielleicht aus Angst vor peinlichen Fragen, aus Scham- gefühl oder aus Rechtsunsicherheit sich selbst strafbar gemacht zu haben, etc.
mittels offizieller e-mail-Adresse ([email protected]) oder
anonym (insbesondere bei Kindesmiss- brauch)
Beratungs- und Aufklärungsstelle Vorbeugung, Information über die neue-
sten Missbrauchserkenntnisse im Netz Vermittlung von Kontakten zu Psycholo-
gen, Hilfsorganisationen, Vereinen etc.
netservicebetreiber, Serverbetreiber und Domainregistratoren
Zu den einzelnen Schwerpunkten des Ver- eines zählen
Pädophilie
Wenige Verbrechen sind so widerwärtig, wie jene, dass Erwachsene das Vertrauen und die Hilflosigkeit von Kindern (oft sogar im Kleinkindes-, aber auch Säuglingsalter) für ihre sexuelle und materielle Befriedi- gung ausnützen. Auch jene Erwachsenen, die sich aus dem Internet diese Bilder „downloaden“, sind um nichts besser als jene, die vor und hinter der Kamera diese produziert haben.
Die Nachfrage bestimmt auch hier das Angebot. Die „Verbraucher“ tragen dazu bei, dass Kinder zum Zwecke der Herstel- lung von Kinderpornographie sexuell miss- braucht und ein Leben lang psychische Schäden davontragen werden. Diese Opfer können gezwungenerweise ihre eigenen Bilder noch Jahre später im Internet finden.
Einschlägige Webseiten werden oft in solchen Ländern produziert, wo die Kinder nicht ausreichend geschützt werden.
COP 13
Das Internet hat Benutzern und Vertrei- bern von Kinderpornographie das Leben erheblich leichter gemacht. Binnen Minu- ten können sie aus den „sicheren“ eigenen vier Wänden, Bilder austauschen, mit ande- ren „Gleichgesinnten“ in Kontakt treten und Kinder in Entwicklungsländern für Sex- tourismus buchen. Neben dem raschen Zu- griff auf das Bildmaterial von einem Ende der Welt zum anderen, ermöglicht es ihnen auch mit „surfenden“ Kindern und Jugend- lichen relativ rasch und ungestört in direk- ten Kontakt zu treten.
Extremismus
Das Internet, wie auch die darin betriebe- nen einschlägigen Newsgroups, Chatrooms und Foren bieten für Extremisten in ver- schiedener Hinsicht Nutzen. Es hilft ihnen die regional, organisatorisch und ideolo- gisch zersplitterte Szene zumindest infor- mativ zu verbinden.
Ferner ist das Internet ein hervorragen- des Medium für extremistische Agitatoren. Zumeist bedienen sich die Betreiber extre- mistischer Webseiten solcher Länder, in denen Extremismus, Bauanleitungen für Bomben und sogar Morddrohungen als freie Meinungsäußerung straflos ins Netz gestellt werden können.
Darüberhinaus hat diese Personengrup- pe die Möglichkeit, Personen außerhalb ihres Umfeldes „anzusprechen“, die sie auf den Straßen mit den üblichen Mitteln nie erreichen könnten. Gewiss ist hier auch
einer der Gründe dafür zu finden, dass ex- tremistische Gruppierungen ständig ihre Mitgliederzahlen erhöhen können, ohne auf der Straße „auffällig“ zu werden.
Extremistische Aktivitäten im Internet nehmen aber nicht nur quantitativ zu, es ist auch eine qualitative Verbesserung festzu- stellen. Zum einen wird mit technisch immer raffinierteren Elementen für ihre Gruppierung geworben, indem aufwendige Grafiken und Animationen erstellt, Skin- head-Musik über Tondateien kostenlos an- geboten und sogar eigene TV- und Radio- sendungen ausgestrahlt werden. Zum an- deren verschärfen sich die Inhalte durch Aufhetzen, Aufstacheln und Aufrufe zur Ge- waltanwendung. „Schwarze Listen“, welche
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www.webpolice.at 14
bis zum Mordaufruf politischer Gegner rei- chen, sind also ebenso abrufbar, wie Anlei- tungen zur Herstellung von Spreng- und Brandsätzen und Sabotagetipps.
Drogen
Das Internet hat sich auch auf die Praxis des Suchtgifthandels ausgewirkt.
Die Online-Bestellung von Stoffen, die dem österreichischen Suchtmittelgesetz unterliegen, werden angeboten und auch bestellt. Die Kommunikation läuft über
Mailboxen und e-mails sowie im www ab. Nach Erkenntnissen des Internationalen Suchtstoffkontrollrates in Wien werden im www Anleitungen zur Herstellung illegaler Drogen angeboten sowie auch in News- groups Informationen über die Herstellung und Zusammensetzung von synthetischen Drogen sowie aktuelle Szenetrends wie z.B. Designerdrogen und Ausweichpräparate ausgetauscht. In den Chatrooms wird über Erfahrungswerte bzw. Wirkungsweisen ak- tueller und neuer Drogen „diskutiert“ und werden verlässliche Dealer mit „bestem
Warenangebot“ vermittelt bzw. weiter- empfohlen.
Aber auch detaillierte Vorschläge über die Herstellung bzw. Verwendung von so- genannten Selbstpräparaten, die mit her- kömmlichen Arzneimitteln unter Beimen- gung der verschiedensten pflanzlichen Stoffe und Säfte „legale Drogen“ ergeben, deren bewusstseinsverändernde Wirkung den illegalen Drogen nahe kommen soll, findet der Internet-User. Online-Bestellun- gen von in Österreich nicht zugelassenen und verschreibungs- bzw. apothekenpflich- tigen Arzneimitteln im Ausland stellt kein Problem dar. Sogenannte „Internetapothe- ken“ mit „bunter Angebotsliste“ und welt- weitem Zugriff entstehen.
Der Besteller bezahlt mit Kreditkarte, per Rechnung bzw. per Nachnahme und erhält die Ware auf dem Postwege geliefert. Ab- gesehen von der rechtlichen Relevanz die- ses Verhaltens sind die damit verbundenen Risiken aufgrund der fehlenden Beratung durch den Arzt oder Apotheker bzw. nicht genau bekannter Zusammensetzung für den Besteller bzw. Konsumenten kaum ab- zuschätzen. Der Konsument hat faktisch keine Möglichkeit die Inhaltsstoffe einzel- ner Medikamente zu überprüfen, was gera- de bei nachgemachten Medikamenten (Plagiatproblematik) neben irreparablen Gesundheitsschäden unter Umständen auch tödliche Folgen auf sich ziehen kann.
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Aus der reichhaltigen Produkt- palette des oö. LKW-Aufbau- spezialisten- Hofstetter entwickelt und produziert Aufbausysteme für Kühl-, Frischdienst – und Thermo- transporte, Alukofferaufbauten jeglicher Art, Anhängerfahr- gestelle, Ladebrücken und Pannenaufbauten, Container- aufbauten, mobile Container- Hubsysteme, gilt aber auch als kompetenter Ansprech- Partner für Ladebordwände, Kühlaggregate und sonstiges Fahrzeugzubehör – ragen immer wieder Aufbauten für spezielle Anwendungsbereiche
heraus, die besonders hohe Qualitätsanforderungen zu erfüllen haben. So hat Hofstetter z.B. einen ganz
speziellen Durchladezug für das Linzer Traditionsunter- nehmen Fischer-Brot entwickelt. Für die besonders rasche Be- und Entladung von Bäckerei- waren wurde ein spezieller Lkw-Zug aufgebaut. Hofstetter hat dafür als Motorwagen einen vollluftgefederten Mercedes-Benz Atego 1223 L (Fahrgestell) mit einem eben- falls luftgefederten Tandem- Anhänger mit Spezialkoffer-
aufbauten für den Lebens- Mitteltransport und ca. 98 m3 Ladevolumen und Durchladung über die Stirnwand des
Anhängers so gekonnt kom- biniert, dass rasches Be- und Entladen gewährleistet sind. Hofstetter-Qualität spiegelt sich aber nicht nur in derart innovativen Detaillösungen wider, sie ist auch bei der Lackierung und vor allem in der persönlichen Kundenbe- treuung erkennbar. Um rasch auf Kundenwünsche eingehen zu können, hat Hofstetter die Aufgaben-Bereiche straff organisiert: Markus Krennmair zeichnet die technische Produktionsleitung und Arbeitsvorbereitung ver- antwortlich, die Werkstätten- leitung der Neufertigung liegt bei Franz Schmied. Verkaufsleitung und Kunden- beratung liegen in den Händen von Ing. Christian Steinbauer, die Reparaturwerkstätte wird von Manfred Höpoldseder geleitet und für den Ersatzteil- verkauf und Lager zeichnet sich Aydin Kara verantwortlich. Den Kunden- und Pannen- dienst der Firma Hofstetter erreicht man jederzeit unter der Tel.: 00666644//44885588558888..
SSppeezziiaalliisstt iinn SSaacchheenn AAuuffbbaauutteenn
Kunst als Prävention Sexueller Missbrauch von Kin- dern ist sicher eine der abscheu- lichsten Taten zu denen Men- schen fähig sind, doch leider passieren solche Verbrechen sehr häufig und meistens hinter ver- schlossenen Türen. Die Malerin, Birgit Schweiger, hat ihre Aqua- relle diesem Thema gewidmet und versucht damit, ihren Teil beizutragen, um die Bevölkerung zu sensibilisieren und nicht mehr die Augen davor zu verschließen. Mit ihren Werken soll ein weite- rer Schritt in Richtung Prävention gesetzt werden.
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„Wir besitzen zwar Augen, doch wir sind blind auf einem Auge, wir haben Ohren, doch auf einem Ohr sind wir taub, wir be- sitzen eine Zunge, doch wie oft verwenden wir diese, um anderen weh zu tun, oder Stumpfsinn zu reden, anstatt zu schweigen?“
Birgit Schweiger, eine in Klagenfurt ge- borene Malerin, versucht durch ihre Aqua- relle die Blinden, Tauben und Stummen im Sinn dieses Zitates zu erreichen. Sie begann sehr früh, sich mit Kunst auseinanderzu- setzten und möchte ihr Hobby zum Beruf machen. Für sie, die selbst Opfer eines Missbrauches war, ist die Malerei und Schriftstellerei eine Therapie, um mit ihren eigenen Erlebnissen fertig zu werden.
In ihren Werken geht es oft nicht um die Realität, sondern sie sind Ausdruck ihrer Psyche, ihrer inneren subjektiven Stim- mung. Ihre Bilder zeigen klar und deutlich, dass sie nicht bereit ist, Kompromisse ein- zugehen, denn, wie sie selber sagt, besteht ihr Leben nur aus Schwarz und Weiß, ohne Grauzonen dazwischen. Der Betrachter soll zum Nachdenken gebracht werden und seine eigenen Gefühle und Stimmungen hineininterpretieren. Sie bemüht sich, mit
ihren Kunstwerken darauf aufmerksam zu machen, dass es den sexuellen Missbrauch von Kindern in unserer Gesellschaft gibt und man versuchen muss, etwas dagegen zu tun und das bereits im Vorstadium, bevor das Verbrechen geschehen ist.
„Prävention soll helfen, rechtzeitig zu handeln, die Vorzeichen richtig und rech- zeitig zu erkennen und die Möglichkeit zu haben, geeignete Schritte zu setzen“, sagt Schweiger. Denn ist der Missbrauch erst einmal geschehen, ist ein unheilbarer Scha- den entstanden. Kinder, die missbraucht wurden, tragen irreparable Schäden davon. Die körperlichen Schmerzen heilen im Laufe der Zeit, doch die seelischen bleiben ein Leben lang. Ihr gesamtes Leben wird davon bestimmt und oft ist es diesen Kin- dern im Erwachsenenalter unmöglich, eine normale Beziehung aufzubauen. Das Un- vorstellbare daran ist, dass die Täter häufig selbst in ihrer Kindheit Opfer sexuellen Missbrauches geworden sind und sich nun selbst an hilflosen Kindern vergreifen.
Es wäre aber absolut unrichtig zu be- haupten, dass alle, die Opfer eines sexuel- len Missbrauches wurden, automatisch zu Kinderschändern oder ähnliches werden. Denn jeder Mensch hat einen eigenen Wil- len und er trifft die Entscheidungen für sein Leben. Er hat Verantwortung zu überneh- men und wenn er ein Kind missbraucht, entscheidet er sich für diese Tat, weil er es will, und nicht sein soziales Umfeld, seine Familie oder die Gesellschaft.
Um die sexuellen Übergriffe zu verrin- gen, bedarf es sehr viel Aufklärungsarbeit. Man muss versuchen, den Menschen die Vorzeichen der Taten begreiflich zu ma- chen, denn oft sind es Kleinkinder, die von engsten Verwandten missbraucht werden und keine Möglichkeit haben, es jemanden anzuvertrauen, da ihnen ja ihre engsten und oft einzigen Bezugspersonen, das Schreckliche angetan haben.
Es gibt Fälle, in denen die Mutter weiß oder vermutet, dass ihr Kind missbraucht wurde oder wird, sie es aber nicht wahrha-
ben will und schweigt, besonders dann wenn ihr Mann oder Lebensgefährte den Missbrauch begangen hat. Es nützt nichts die Mutter zu verdammen, sondern viel wichtiger ist es, ihr Hilfe und Unterstützung anzubieten, damit sie ihr Kind schützen und gegen den Täter vorgehen kann.
Birgit Schweiger ist selbst Mitglied des Österreichischen Zentrums für Verbre- chensvorbeugung und Opferschutz und stellt ihre Werke für die Vereinsarbeit zu Verfügung. Sie hat bereits 30 Aquarelle ge- malt und diese Originale sind für 1990 Schilling zu erwerben. Wer eines ihrer Werke kauft, kann gratis dem Verein beitre- ten. Von diesen 1990 Schilling, fließen 1490 Schilling dem Verein zu. Den restlichen Be- trag erhält erhält Birgit Schweiger als Unkostenbeitrag. Auskünfte sind bei der Redaktion oder direkt bei Birgit Schweiger zu erhalten.
Doch nicht nur mit dieser Aktion kämpft Frau Schweiger gegen den Missbrauch von Kindern, sondern sie hat mit vier weiteren Personen ein Team zusammengestellt, das ein Projekt im Internet startet (zur Zeit noch nicht im Internet, aber bald unter www.hel- psusie.at zu finden). Auf dieser Homepage ist alles was sie über sexuellem Missbrauch von Kinder wissen sollten, um dagegen an- zukämpfen, bis hin zu Interviews mit Tä- tern, Meinungen von Kindern, usw., enthal- ten.
Birgit Schweiger
Sünden
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Eva Toscana
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Im Jahre 1912 wurde die Fa. OBERNDORFER in Gunskirchen, Oberösterreich, als Handwerks- betrieb gegründet. Heute präsentiert sich die Franz Oberndorfer GmbH & Co nach 84 Jahren erfolgre- icher Baugeschichte als Marktleader im österre- ichischen Beton-Fertigteilbau.
Die Zeiten des reinen „Produzierens“ hochwertiger Beton-Fertigteile sind bei Oberndorfer schon lange Vergangenheit. Heute sind es vordergründig zwei Großabteilungen, die mit ihrer Vielseitigkeit und Kompetenz maßgeblich zum Erfolg des Unter- nehmens beitragen: „lndustriebau / Allgemeiner Hochbau“ und „Decke / Wand“.
Der zweite Unternehmensschwerpunkt, die Abtei- lung „Decke und Wand“, bietet der österreichis- chen Bauwirtschaft hochwertige Fertigteil-Systeme für immer neue Lösungen am Bau. Allen voran die VS-Spannbeton-Hohldiele.
Neben diesem unterstellungsfreien Deckensystem, sowie schlaff bewehrten und neuerdings auch vorgespannten Elementdecken, bietet Oberndorfer mit den HWE-Hohlwand-Elementen ein wirklich umfassendes und abgestimmtes System hochwer- tiger Beton-Fertigteile für den modernen Keller- und Geschoßbau. Ergänzt wird dieses flexible Fertigteilsystem seit kurzem mit der Oberndorfer - „Wohnwand“ und den neuen ZWE-Zwischenwand- Elementen aus wohnfreundlichem Leca-Leicht- beton.
Kompetenz ist die Fähigkeit, in einem bestimmten Bereich mit einer begrenzten Zahl von Elementen und Regeln eine möglichst unbegrenzte Zahl von Lösungen bieten zu können. Eine Definition, deren konsequente Umsetzung Oberndorfer, Gunskirchen, zum führenden Fertigteilbau-Unternehmen Öster- reichs gemacht hat. Bauen mit Oberndorfer heißt also, die hohe Flexibilität und Sicherheit sowie die optimalen Gestaltungsmöglichkeiten des Baustoffes Beton bei entsprechender Wirtschaftlichkeit voll zu nützen.
Die über Jahrzehnte erworbene Erfahrung und Kompetenz bildet dabei die leistungsstarke Basis für perfekte Baulösungen.
Mit fachlich fundierter, fairer Komplettberatung werden bei Oberndorfer optimale Gesamtkonzepte erarbeitet. Beginnend bei der Qualitäts- und Kostenberatung über Systemanalysen bis hin zur Optimierung. Jedes Problem wird mit all seinen Anforderungen spezifisch bearbeitet und individu- ell gelöst.
Der Mensch und unsere Umwelt stehen bei der Suche nach neuen Baulösungen im Vordergrund. Oberndorfer will Werkstoff Beton mit Vernunft und Verantwortungsbewußtsein eingesetzt wissen. So ist letztlich stets der Mensch das Maß aller Dinge, für den mit fortschrittlicher Bautechnik neue Räume geschaffen werden: Für das Leben, die Freizeit und die tägliche Arbeit.
COP 19
Seht bitte nicht weg! Es gibt eine Vielzahl von Fakto- ren, die darüber entscheiden, ob Jemand suchtgefährdet ist oder nicht. Mit der Zugehörigkeit zu einer sozialen Schicht hat das nicht besonders viel zu tun. Für den Suchtkranken spielt meistens seine ganz persönliche und aktu- elle Lebenssituation eine große Rolle.
Besonders die ersten Lebensjahre sind meist verantwortlich für das weitere Leben. Welche Wertigkeiten hat man gelernt. Die Pubertät lässt aber so manche Schwankun- gen, auch in scheinbar stabilen Lebenssi- tuationen, das Leben aus einer anderen Perspektive erscheinen.
Reaktionen können sowohl im Gefühls- bereich wie z.B. (Zuneigung, Abneigung, Hass, Liebe ...) als auch im Verhalten auf- treten. Verschiedene Ansichten und Mei- nungen ändern sich laufend.
Kommen nun außer familiären Proble- men, wie z. B. Scheidung der Eltern, Woh- nungswechsel, Schulwechsel, neuer Freund
der Mutter, Tod eines nahen Familienmit- glieds, soziale Umschichtung des familiären Bereiches, wie Arbeitsverlust eines Famili- enmitglieds usw., können all diese Fakto- ren ausschlaggebend dafür sein, dass Kin- der und Jugendliche zu Drogen greifen.
Die Vermutung, Drogen wären nur in den großen Städten zu bekommen, stimmt längst nicht mehr. Heutzutage sind die Dro- gendealer überall unterwegs.
Zur Abhängigkeit von gewissen Sucht- mitteln, kommt es dadurch, dass sich im Körper mit der Zeit,( bei Drogen noch schneller), ein neues „Chemisches Gleich- gewicht“ bildet. Ist dies der Fall, „halten homöostatische Tendenzen diesen neuen Zustand aufrecht und der einzelne beginnt, ein zwanghaftes Verlangen nach der Sub- stanz zu verspüren, von der er abhängig geworden ist.
Global ausgedrückt, spielt bei Drogen- abhängigen das „Welt–Leib–Seele Pro- blem“ eine wesentliche Rolle, zu Drogen zu greifen.
Helfen kann einem Suchtkranken z. B.: neue Hoffnungen, neue Bekanntschaften, Ideale, Freundschaften, Sport, Hobbies, Veränderungen ungünstiger äußerer Um- stände usw.
Ansprechpartner für Hilfestellung und Information in Kärnten:
Birgit Schweiger Arbeitsvereinigung der Sozialhilfeverbände (AVS) Psychosoziales Beratungszentrum 9020 Klagenfurt, Fromillerstrasse 20 Tel.: 0463-512035-28
Beratungsstelle VIVA – Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt 9020 Klagenfurt, St. Veiterstrasse 42 Tel.: 0463-537819
Landeskrankenhaus Klagenfurt Zentrum für seelische Gesundheit 9026 Klagenfurt, St. Veiterstrasse 42 Tel.: 0463-538-22950
Arbeitsvereinigung der Sozialhilfeverbände (AVS) St. Veit/Glan Psychosozialer Dienst 9300 St. Veit/Glan, Bräuhausgasse 23 Tel.: 042126491-12
AVS – Völkermarkt 9100 Völkermarkt, Herzog-Bernhard Platz 6 Tel.: 04232-42020
AVS - Villach Psychosozialer Dienst 9500 Villach, Schlossgasse 6 04242-575110
AVS-Wolfsberg 9400 Wolfsberg, Koschatstraße 21 Tel.: 04352-515120
AVS-Feldkirchen 9560 Feldkirchen, Villacher Straße 6 Tel.: 04276-60220
AVS-Hermagor 9629 Hermagor, Hauptstraße 42 Tel.: 04282-4121
AVS-Spittal/Drau 9800 Spittal/Drau, Bahnhofstraße 18/2 Tel.: 04762-611820
Großeinsatz
Von den über 1000 Einsätzen auf den Schipisten abgesehen, musste die Steirische Bergrettung im ver- gangenen Jahr 248 Mal zu Groß- einsätzen ausrücken. Speziell sind es Lawinenunfälle und Suchaktio- nen, die einen Bergrettungsein- satz erfordern.
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Etwa 1500 Bergretter(Innen) gibt es in der Steiermark, aufgeteilt auf 53 Ortsstel- len. Dies würde rein rechnerisch bedeuten, dass im Durchschnitt etwa 25 Männer (Frauen) in den einzelnen Ortsstellen zur Verfügung stehen und ein Großeinsatz gar nicht so schwer zu organisieren wäre. Dem ist aber nicht so, denn die Zahl der für einen Einsatz zur Verfügung Stehenden ver- mindert sich durch:
Berufliche Unabkömmlichkeit Nicht Erreichbarkeit (Urlaub, zu weit
vom Einsatzort usw..) Anderweitige Verpflichtungen wie z.B.
Pistendienst Nicht Einsatzbereitschaft durch Krank-
heit
Um dieser Tatsache zu entsprechen, hat die Bergrettung ihre Organisationsstruktur ent- sprechend angepasst, um im Ernstfall so rasch wie möglich möglichst viele Helfer in Bewegung setzen zu können. Verschiedene benachbarte Ortsstellen sind in sogenannte Gebiete zusammengefasst, koordinieren ihre Alarmpläne und halten miteinander ständige Übungen ab.
Dadurch wird es möglich, trotz der er- wähnten Einschränkungen relativ rasch eine große Zahl von Bergrettern vor Ort zu haben um wirksam helfen zu können. Dies funktioniert auch deswegen, weil durch die Einrichtung der Landeswarnzentrale und des zentralen Notrufes 140 die Alarmie- rungszeiten sehr verringert werden konn- ten.
Darüber hinaus nimmt die Landeswarn- zentrale dem Leiter des Einsatzes viel Orga- nisatorisches ab.
Jeder Großeinsatz ist gerechtfertigt, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten – ungeachtet der Kosten, die dabei entstehen. Andererseits aber gibt es immer wieder Großaktionen, die ausgelöst wer- den durch Leichtsinn, Gedankenlosigkeit, Unwissenheit.
Ein Tourengeher wird vermisst – bruchstückhafte Informationen gestalten die Suche sehr schwierig
Nächtlicher Einsatz an einer Lawine. Mühsames und gefährliches Sondieren nach einem vermutlichen Verschütteten
Lagebesprechung
COP 21
Rat auf Draht Bereits seit einem Jahr können sich Kinder mit fami- liären, schulischen und anderen Problemen an die ORF- Notrufnummer „147 –Rat auf Draht“ wenden. Diese Einrichtung haben sie auch sehr häufig benutzt, denn seit Bestehen dieser Kinder- und Jugendhelpline langten 784.744 Anrufe, das sind ca. 80.000 Anrufe pro Monat, ein. Auf Grund dieser Anrufe wurden rund 23.000 Beratungsgespräche geführt. Dadurch wird deut- lich, dass die Zahl der Hilfesuchenden sehr stark gestie- gen ist, genauer gesagt um ein Zehnfaches, was wieder- um ein Zeichen dafür ist, wie es den Kindern und Ju- gendlichen in unserem Land geht. Es sollte ein Anliegen Aller sein, beizutragen, dass Kinder und Jugendliche diese Notrufnummer, die Ö3-Kummer- nummer nicht mehr brauchen, denn das wurde bedeu- ten, dass es den Kindern und Jugendlichen in Österreich gut geht. Vor allem die Berater sind es, die in Krisensitua- tionen und Notfällen durch Zuhören oder Gespräche ver- suchen sollen, die Situation zu entschärfen. An dieser Stelle sei allen Beratern der ORF-Notrufnum- mer, der Leiterin Michaela Schauer, den Partnern, Sekti- onschefin Dr. Veronika Holzer für das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen, dem Initiator der Notrufnummer, Sektionschef Dr. Hermann Weber von der obersten Fernmeldebehörde und Dr. Albin Dea- ring für das Innenministerium, herzlichst gedankt. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der ORF-Pressestelle bei Fr. Gabriele Fernbach, Tel. (01) 87878–14745
SicheraufderPiste: Gewinner gekürt
Über 25.000 Schüler und Kindergartenkinder aus ganz Österreich be- wiesen mit ihren Skihelm-Zeichnungen Kreativität und Phantasie.
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Mehrere Meter hoch ist der Stoß der Helmzeichnungen, die Volksschüler und Kindergartenkinder im Rahmen eines Wett- bewerbes der Initiative „Safer Snow – More Fun“ entworfen haben. „Die Helm-Aktion hat das Ziel, die Kinder zur Auseinanderset- zung mit der eigenen Sicherheit anzuregen und kreative Lösungen zu finden“, so Ru- pert Kisser, Leiter des Institutes „Sicher Leben“. „Dass dies nicht nur lehrreich ist, sondern auch Spaß macht, zeigt die hohe Beteiligung der Schülerinnen und Schüler.“
In der Wintersaison 1999/2000 mußten rund 700 Kinder im Volksschulalter mit Kopfverletzungen nach Ski- und Snow- boardunfällen in ärztliche Behandlung. Da bei den kleinen Kindern die Kopf-Körperre- lation anders ist als bei Erwachsenen, kann es ohne Helm schon bei kleineren Stürzen zu Verletzungen kommen. Ein guter Ski- helm verhindert im Ernstfall Kopf- und Ge- hirnverletzungen. „Die Sicherheit und der Komfort unserer Gäste liegt uns sehr am Herzen“, erklärt Erik Wolf, Geschäftsführer des Verbandes der Seilbahnen Österreichs.
„Besonders die Skizwerge sollen sich wohl fühlen. Ein Helm ist daher für die Kleinsten ein notwendiger Schutz!“
Erster Preis: Skitag für die ganze Klasse
Die talentiertesten Jung-Designer erhalten als Hauptpreis Tagesskipässe für die ganze Klasse. Dieser Gewinn wird für jedes Bun- desland vergeben (eine Liste der jeweiligen Bundesland-Sieger liegt im Institut „Sicher Leben“ auf, Anfragen an marion.jaros@si- cherleben.at). Weitere Preise sind 400 Kin- derskihelm-Gutscheine im Wert von je 450 Schilling, 80 Sportgutscheine „Schenk lie- ber Sport“ im Wert von je 500 Schilling und 100 Kaderverzeichnisse des Österreichi- schen Skiverbandes, in denen sich alle Ski- stars mit Foto und Kurzlebenslauf präsen- tieren.
Die prämierten Kunstwerke kann man auf der „Sicher Leben“- homepage unter www.sicherleben.at bestaunen.
„Safer Snow – More Fun“ - eine Initiative für mehr Sicherheit im alpinen Wintersport „Safer Snow – More Fun“ ist eine Arbeits- gruppe des Fachverbandes der Seilbahnen zusammen mit dem Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, dem Institut „Sicher Leben“, dem Fachver- band Sportartikelhandel, dem VSSÖ sowie dem Österreichischen Skiverband und dem Verband der Skischulen Österreichs. Die Gruppe initiiert und unterstützt Projekte zur Sicherheit im alpinen Wintersport.
Bundesland Klasse Name des Kindes Name der Lehrkraft Adresse – Tel.
WIEN VS 4. b Sebastian Schubert Christine Erlinger Kolonitzg. 15, 1030 Wien
NIEDERÖSTERREICH VS - Gföhl 2. a Einsendung der Klasse Krumbholz E. Thumstr., 4 3542 Gföhl, 02716/6388
OBERÖSTERREICH VS - Taufkirchen 4. B Georg Murauer Simone Vogl 4715 Taufkirchen/Tr.
SALZBURG VS - Uttendorf 1. A Einsendung der Klasse Steger Elisabeth Nr. 73, 5723 Uttendorf, 06563/8238
TIROL VS - Oetz 2. Klasse Patrik Schennach Maria Grießer 6433 Oetz
VORARLBERG VS - Gisingen - Oberau 3. B Johanna Lorenz Niederkofler Waltraud Hämmerlestraße, 6805 Feldkirch-Gisingen
BURGENLAND VS 4. Klasse Stefan Grangl Brigitte Ritthammer Schulg. 11, 7434 Bernstein, 03354/6372
STEIERMARK VS I 1. Klasse Christina Stroissnig Kalisnik Schulg. 2, 8572 Bärnbach, 03142/61550-14
KÄRNTEN Peter-Rosegger-VS 2. B Alina Linermuth Kunovjanek Johanna 9585 Gödersdorf, 04257/2898
Informationen: Institut „Sicher Leben“ Mag. Marion Jaros Tel.: 01/715 66 44 – 322 e-mail: [email protected] oder bei Dr. Erik Wolf Geschäftsführer des Verbandes der Seilbahnen Österreichs Tel.: 01/50105-3165 e-mail: [email protected]
COP 23
Schon einmal hatte Group 4 die Überwachung der Grazer Kurzparkzonen inne. Überaus erfolgreich übrigens. Vor einem halben Jahr ist der Auftrag wieder „heimgekehrt“. Und die Freude war groß, denn verloren geglaubte Kinder liebt man erfahrungsgemäß am meisten.
„Blaue Zonen“ in Group 4 Händen
Vor 10 Jahren war Group 4 noch Pionier in Sachen private Parkraumbewirtschaf- tung, heute kontrolliert das Unternehmen in vielen Städten und Gemeinden in ganz Österreich die „Blauen Zonen“, allen vorn- weg neben Graz auch in Linz und in Inns- bruck. Ein weiteres besonderes Zuckerl: Erst vor wenigen Wochen kam zu den 15 Bezirksstädten in der Steiermark eine wei- tere hinzu: Ab sofort werden die Kurzpark- zonen in Leibnitz ebenfalls von Group 4 überwacht!
Erfreulicher Stand nach einem halben Jahr
In Graz kann man fragen, wen man will. Die Antwort wird überall die gleiche sein, sind doch alle mit der Arbeit von Group 4 hoch- gradig zufrieden, allerorts gibt es Lob für die professionelle Erledigung des Auftra- ges, der seit einem halben Jahr wieder in Group 4 Händen ist.
Beste Teamarbeit
Das Team, insgesamt rund 90 Mitarbeiter, hat sich im täglichen Einsatz auf der Straße bis heute außergewöhnlich gut bewährt. Ein Drittel davon kam vom Mitbewerb und freute sich über das Angebot, bei Group 4 weiterarbeiten zu dürfen. Rund zwei Drittel der Mannschaft sind übrigens Damen, sie haben hier die Oberhand, wohl deshalb, weil auch sie diejenigen sind, die sich be- sonders charmant im Umgang mit den Au- tofahrern verhalten.
Das Geheimnis des Erfolges
Die Einschulung jedes einzelnen Mitarbei- ters ist eine besonders intensive und um- fangreiche. Sie umfasst rechtliche Bestim- mungen genauso wie alle Feinheiten der Straßenverkehrsordnung. Außerdem ler- nen die Mitarbeiter, mit Konflikten positiv umzugehen und im Fall des Falles profes- sionell Erste Hilfe zu leisten.
Umfangreiche Tätigkeit
Knapp 10.000 Abstellflächen sind in den Grazer Kurzparkzonen zu kontrollieren. 400 dazugehörige Parkscheinautomaten gehören regelmäßig gecheckt. All das erle- digen Group 4 Mitarbeiter: Und da kommt dann noch eine weitere, sehr sympatische Tätigkeit hinzu.
Einsatz als Fremdenführer
Neben ihrer Haupttätigkeit geben die Group 4 Straßenaufsichtsorgane den Pas- santen auch gerne Auskünfte – und das nicht bloß über die Kurzparkzonenrege- lung oder die Bedienung der Parkscheinau- tomaten. Vielmehr können sie, nach einer eingehenden Schulung durch den Touris- musverband, auch Wissenswertes über Graz und seine Sehenswürdigkeiten berich- ten.
Erfolgreiche Zwischenbilanz in Graz
Wer also gerade keinen Guide bei der Hand hat und sein Auto in der Kurzparkzone ab- stellt, soll sich einfach an einen Group 4 Mitarbeiter wenden, der ihm mit Rat und Tat und Wissen zur Seite steht!
Group 4 Mitarbeiter kontrollieren die „Blauen Zonen“ und sind ebenso erfolgreich als Fremden- führer in Graz unterwegs.
Keine Angst vorm „bösen Wolf“ In den letzten Monaten häuften sich die Berichte über Hundebisse in allen Medien. Der Begriff „Kampfhund“ ist in aller Munde. Bei den in der Presse genannten Rassen wie etwa „PITTBULL“ oder „BANDOG“ handelt es sich um keine im kynologischen Sinn anerkannte Hunderassen, son- dern um Kreuzungen.
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Kynologisch betrachtet gibt es keine ge- fährlichen Hunderassen! Es gibt jedoch Hunde, die besonders sogfältig sozialisiert und erzogen werden müssen. Solche Ex- emplare treten bei bestimmten Rassen ver- mehrt auf, deshalb sind an den Hundehal- ter besonders hohe Anforderungen gestellt.
Der Mensch macht den Hund aggressiv und prägt sein Wesen. Nur durch unsach- gemäße Haltung, geringe Sozialisation, Strafen und Einsperren, treten beim Hund
derartige Verhaltensauffälligkeiten auf. Diese Kombination aus Hunden mit züchte- risch geförderter Angriffslust und Hundebe- sitzer, die solche Anlagen noch durch Trai- ning fördern, ist sehr gefährlich.
Der Hund stammt vom Wolf ab. Be- trachtet man ein Wolfsrudel, so kann man eine genaue Rangordnung erkennen, deren oberste Position der sogenannte „Alfawolf“ einnimmt. Im „menschlichen Rudel“, der Familie, muss der Hund seine Position genauso lernen. Dies geschieht schon im Welpenalter und jeder Hundebe- sitzer sollte sich dieser Aufgabe bewusst sein. Schon im Welpenalter erkundet er alles mit dem Maul. Wenn er seine Zähne zu grob einsetzt, reagieren seine Wurfge- schwister darauf. So lernt er seine Zähne kontrolliert zu gebrauchen. Erschrecken sie also nicht, wenn ihr Hund auch in der Kom- munikation seine Zähne einsetzt.
Eine Auflistung bestimmter Rassen bzw. deren Bezeichnung als „Kampfhund“ ist weder wissenschaftlich noch kynologisch gerechtfertigt und entspricht nicht den We- sensmerkmalen einzelner Rassen.
Auch der österreichische Kynologenver- band nimmt in einem Positionspapier zum Begriff „Kampfhund“ Stellung:
Der Begriff „Kampfhund“ kann seitens des ÖKV nur historisch verstanden wer- den und sollte in bezug auf die Rege- lung von Haltungsbeschränkungen durch den Begriff „Aggressive Hunde“ ersetzt werden, wodurch auch „Misch- rassen“ endlich erfasst werden können.
Eine Definition von aggressiven Hunden sollte wie folgt geschehen: „Unter bis- sig“ ist jeder Hund zu verstehen, der tatsächlich bereits Menschen oder an- dere Tiere gebissen hat, darüber hinaus aber auch „auf scharf“ dressierte oder zu sonstigen Kampfzwecken abgerichte- te Hunde wegen ihrer potentiellen Ge- fährlichkeit.
Aus Sicht des ÖKV sollte die Definition des aggressiven Hundes noch um den Begriff „sozial unverträglicher Hund“ erweitert werden. Darunter fallen dann alle Hunde, die durch mangelnde Aufsichtspflicht des Hundehalters auffällig geworden sind und Hunde, deren nicht artgemäße Haltung zu Verhaltensstörungen geführt hat.
Nun drängt sich die Frage auf: Können Hunde bereits „aggressiv“ ge-
boren werden? Kann man durch Zuchtaus- lese bestimmte Verhaltensmerkmale för- dern?
Mit dem so genannten Kampfhund wurde ein Feindbild geschaffen, das heute als Ersatz für den bösen Wolf im Märchen herhalten muss.
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Mag. Silke Ruprecht Verein „Große schützen Kleine“
Vermeintliche Hundebisse sind häufig auch soziale Gesten, die von uns Menschen falsch interpretiert werden. Solche Gesten sind zum Beispiel:
das Abwehrschnappen (absichtlich knapp vorbei)
das Drohschnappen (in der Luft mit lauten Zähneklappern)
das Greifen und Fixieren oder auch spielerisches Kneifen
Ein aggressiver Hund beißt ohne Warnung und mit voller Verletzungsabsicht. Alle An- zeichen des natürlichen Aggressionsverhal- tens wie Knurren, Fellsträuben und die oben angeführten Beißdrohungen entfal- len.
Eine Auswertung der registrierten Zwi- schenfälle ergab, dass in 76 Prozent der Fälle ein Fehlverhalten der Hundeführer vorlag!
„Mit dem so genannten Kampfhund wurde ein Feindbild geschaffen, das heute als Ersatz für den bösen Wolf im Märchen herhalten muss. Die meisten Bissverletzun- gen stammen nicht von den in Verruf gera- tenen Rassen, sondern in erster Linie von den sogenannten gutmündigen Hunden. Es wird eine Statistik der Bissverletzungen in Österreich von 1989 bis 1998 angeführt. Die Tendenz ist fallend. Während es vor zehn Jahren 5146 Bisse kam, waren es im letzten Jahr 3380.
Jeder Hundebesitzer wird sich in Zeiten wie diesen schützend vor sein Tier stellen!
Hat der Slogan „der beste Freund des Menschen“ ausgedient und haben wir un- sere Bewunderung für Lawinensuchhunde, Schutzhunde der Polizei, Jagd- und Blin- denhunde ... verloren. Wäre es nicht lang- sam an der Zeit die positiven Aspekte der Hundehaltung aus der Vergessenheit zu holen?
Jeder, der in die treuen Augen seines vierbeinigen Freundes blickt, wird mir recht geben!
Die neue Definition von
Unverb. nicht kart. Richtpreis, inkl. Nova u. Mwst.
Der neue ·kodaFabia Combi.
Ein Freund fürs Leben.
Wenn Hunde zubeissen … Jährlich werden in Österreich rund 1000 Kinder durch Hunde- bisse verletzt. Sehr oft wird die- ses Ereignis durch falsches Verhal- ten gegenüber einem fremden oder dem eigenen Hund aus- gelöst. Sind es wirklich die soge- nannten „Kampfhunde“ die einen Großteil der Verletzungen verursachen oder wird diese „Rasse“ jetzt durch die Presse zum Sündenbock gemacht?
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Grosse schützen Kleine untersuchte die Bissverletzungen genauer und kam zu fol- genden Ergebnissen: Die große Zahl von Hundebissen ist entsprechend der großen Anzahl an Hundehaltung nicht verwunder- lich. Über 80 Prozent der Bisse passieren durch den eigenen oder einen bekannten Hund, nur ca. 20 Prozent der Bisse werden durch einen fremden Hund verursacht. Kin- der zwischen drei und elf Jahren sind am meisten gefährdet. Sie können die Verhal- tensweisen von Hunden noch nicht richtig einschätzen, häufig betrachten sie Hunde als Spielzeug. Kleine Kinder können die Grenze zwischen „Spielen mit dem Hund“ und „Ruhepause für den Hund“ noch nicht erkennen und so passieren 36 Protent der Bissverletzungen während dieser Tätigkei- ten.
Der größte Teil der Verletzungen bei Kindern betrifft den Kopf- und Halsbereich, sowie die oberen Extremitäten. Der Grund für dieses Verletzungsmuster ist natürlich darin zu sehen, dass diese Körperregionen der Kleinkinder mit ihrer geringen Körper- größe leichter für den Hund erreichbar sind.
Auch wurden die Bissverletzungen nach Art der Hunderasse untersucht und festge- stellt, dass ein Großteil der Verletzungen von Schäferhunden zugefügt wurden. Die Häufigkeit entspricht aber dem quantitativ großen Vorkommen dieser Rasse. Betrach- tet man die Art der Haltung zur Zeit des Un- falls, so ist die Komponente „ohne Leine“ und „ohne Beißkorb“ eine korrelierende Ursache.
Der Grund für diese Ursache liegt frei- lich darin, dass es zumindest der eigene oder bekannte Hund ist, der zubeißt, noch dazu sehr oft im eigenen Garten.
Man kann durch Einhalten verschiede- ner Regeln und Erlernen des richtigen Ver- haltens Hunden gegenüber, Bissverletzun- gen vorbeugen.
Auch harmlos aussehende Hunde (unten) können zubeißen, wenn sie nicht richtig behandelt werden. Die meisten Bisse betreffen den Hals- und Kopfbereich (oben).
Prim. Univ.-Doz. Dr. Günter Fasching, Vorstand der Kinderchirurgischen Abteilung des LKH Klagenfurt
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Hunde sind kein Spielzeug. Übertriebe- ne Liebesbezeugungen, Umarmungen werden vom Hund leicht als Bedrohung aufgefasst, gegen die er sich zur Wehr setzen möchte. Lehren sie daher das Kind zuerst, Distanz zu halten. Es sollte sich niemals mit dem Gesicht dem Hund nähern.
Respekt jedem Tier gegenüber ist sehr wichtig.
Erlauben sie nicht, ein fressendes oder schlafendes Tier zu stören oder ihm das Futter oder sein Spielzeug wegzuneh- men.
Zeigen sie dem Kind, wie man einen Hund anspricht. Lassen sie den Hund die erste freundliche Annäherung ma- chen. Senken sie die Hände, damit er sie beschnuppern kann und streicheln sie ihn erst dann seitlich an der Wange, unter dem Kinn oder unterhalb der Ohren. Streicheln sie nie einen Hund, wenn sein Besitzer nicht in der Nähe ist! Fragen sie vorher um Erlaubnis! Bewe- gen sie sich in der Nähe eines Hundes langsam und vorsichtig!
Wenn sie eine Hand nach dem Hund ausstrecken, halten sie die Handfläche nach unten.
Streicheln sie nie einen Hund der schläft, frisst, angebunden oder im Auto ist!
Hundehalte- vorschrift Die zur Zeit immens aktuelle Dis- kussion über die Abänderung der Hundehaltevorschriften zeigt, wie sehr und vor allem wie schnell der Hund als bester Freund des Menschen, meist irrtümlich, in Misskredit gekommen ist.
Als Hundebesitzer und daher natürlich auch als Hundefreund ist es mir daher eine große Freude festzustellen, wie erfol- greich ein australisches Präventionspro- jekt über den richtigen „Umgang“ mit Hunden und hier vor allem mit fremden Hunden durchgeführt wird.
Die Beiträge von Prim. Doz. Dr. Günter FASCHING, Leiter der Kinderchirurgischen Abteilung des LKH Klagenfurt und Geschäftsstellenleiter des Vereins „Große schützen Kleine“ und Mag. Silke RUPRECHT vom Verein „Große schützen Kleine“ zeigen, wie wichtig und erfolg- reich Präventionsarbeit sein kann.
Gerade dieses Projekt zeigt für mich den richtigen Weg. Nur der richtige Um- gang mit Hunden kann den Weg weisen, um den besten Freund des Menschen wieder jenen Stellenwert zu geben, der ihm zusteht.
Nicht zu vergessen ist dabei, dass es nicht sein kann, dass man die „Schuld“ an Unfällen mit Hunden auf das Tier abzu- schieben versucht. Einzig und allein das Verhalten und die Erziehung des oder der Besitzer und das Verhalten jedes einzel- nen einem fremden Hund gegenüber be- stimmen für mich den Ausgang dieser, meist so faszinierenden Begegnungen.
Darüber hinaus ist auch hier klar und deutlich festzustellen, dass Präventionsar- beit zukünftig im gesellschaftlichen Leben immer mehr an Bedeutung gewinnen wird.
Stellen wir uns dieser Herausforderung und schaffen so gemeinsam eine noch le- benswertere Umwelt!
Hundebissverletzungen An der kinderchirurgischen Abteilung des LKH Klagenfurt sehen wir häufig Kinder mit Hundebissverletzungen im Gesicht und Halsbereich, da diese Regionen für einen Hund leicht erreichbar sind. Weiters finden wir Verletzungen an Händen, Armen oder Beinen.
Hundebisse führen zu unterschiedlich großen Rissquetschwunden, die häufig tief sein können und auch Nerven verletzen können. Selbst kleine punktförmige Wunden können mehrere Zentimeter in die Tiefe reichen. Durch die Keime im Hundespeichel ist die Gefahr einer Wundinfektion oder gar Blutvergiftung sehr hoch. Eine rasche Vorstellung beim Arzt ist selbst bei kleinen Wunden unbedingt erforderlich. In vielen Fällen ist ein stationärer Aufenthalt notwendig. Im Krankenhaus werden die Wunden gereinigt und chirurgisch versorgt und es werden Antibiotika verabreicht. Meistens kann ein kosmetisch schönes Ergebnis erzielt werden, in einigen Fällen können je- doch entstellende Narben bleiben.
Das Tier muss unbedingt von einem Tierarzt untersucht werden, um einen Toll- wutverdacht zu entkräften. Wenn der Hund nicht bekannt ist, ist eine Tollwutimpfung des Kindes erforderlich.
Prim. Univ.-Doz. Dr. Günter Fasching, Vorstand der Kinderchirurgischen Abteilung des LKH Klagenfurt
Diese einfachen Regeln sind auch Teil eines Präventionsprogramms gegen Hundebisse an australischen Schulen. Wie nötig dieses Programm ist, zeigt ein Test, den Wissen- schaftler an Schulen in Sydney durchführ- ten.
Vor der Durchführung des Programms streichelten vier von fünf Kindern einen ihnen unbekannten, im Pausenhof ange- ketteten Hund.
Nach Beendigung des Programms wurde dies nur mehr von einem Fünftel der Kinder gemacht und diese waren dabei bei weitem vorsichtiger!
Daraus ist zu sehen, wie wichtig und vor allem wirkungsvoll Prävention auch auf diesem Gebiet sein kann.
Grosse schützen Kleine empfiehlt folgende Verhaltensregeln:
Tipp
COP
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TE N
Hilfe und Rat bei Kindesmissbrauch „Wenn jemand Probleme hat, muss man ihm zuhören. Hilfe muss dann in kleinen, für den Kli- enten überschaubaren Schritten geschehen“, so lautet das Motto, des am 16. Juni 1997, gegründe- ten Vereins „HappyKids“.
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Dieser gemeinnützige Verein, bestehend aus zwei Mitgliedern und ehrenamtlichen Mitarbeitern für Projektarbeiten, hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu thematisie- ren, zu enttabuisieren und in der Folge zu reduzieren. Sie versuchen, Kindern und Ju- gendlichen schnell, unbürokratisch und kompetent zu helfen. Betroffene haben oft eine große Schwellenangst vor staatlichen Behörden und Institutionen. Um ihnen diese Angst etwas zu nehmen, werden die Klienten auch bei Behördenwegen beglei- tet und unterstützt oder aber es wird erst- mals der Kontakt zu der jeweiligen Behör- de hergestellt.
HappyKids versucht, mit Bedachtnahme auf die spezielle Situation des Betroffenen, einzelne Möglichkeiten zur Beendigung der Gewaltsituation auszuarbeiten und durch- zuführen, aber auch bereits geschehene Gewalttätigkeiten gegenüber der jeweiligen
Person werden aufgearbeitet und somit ein erster Schritt getan, damit der Betroffene mit seiner Situation besser umgehen kann.
HappyKids arbeitet im Rahmen des österreichweiten Kooperationsmodelles mit Rechtsanwälten und erfahrenen Thera- peuten zusammen, die Klienten von Hap- pyKids zu einem günstigen Tarif ohne War- tezeiten betreuen. Auch Kinder und Ju- gendliche werden zur Exekutive begleitet und zu den kontradiktorischen Befragun- gen während der Gerichtsverhandlungen.
Seit September 2000 bietet HappyKids ein neues Projekt unter dem Namen „Hunde helfen Kindern“ an. In diesem Pro- jekt wird versucht, den Kindern und Ju- gendlichen, die ihr Vertrauen verloren haben, dieses im Spiel mit speziell ausge- bildeten Hunden, wieder zurückzugeben.
HappyKids legt auch viel Wert auf die Prävention durch Vorträge bei denen Ge- waltmechanismen und die Möglichkeiten der Früherkennung von Gewalt gegen Kin- der und Jugendlichen gezeigt werden.
Es wird weiters die Möglichkeit der Mel- dung von Seiten mit kinderpornographi- schen Inhalten, an HappyKids über das In- ternet angeboten. Die dann anonymisiert an die im Innenministerium eingerichtete Meldestelle für Kinderpornographie weiter- gegeben wird.
Der Verein stellt auch den nicht missbrauchenden Elternteil und dem(n) Kind(ern) eine Wohnungsmöglichkeit zur Verfügung, falls der Täter nicht inhaftiert oder bereits wieder aus der Haft entlassen wurde. Da es besonders wichtig ist, ein Leben ohne den Täter aufzubauen, wird dem betroffenen Elternteil im Rahmen die- ses Starthilfeprojektes Unterstützung in allen sozialen Bereichen (Arbeitsplatzsu- che, Hilfe bei der Beschaffung einer neuen Wohnung, Therapiemöglichkeiten für Be- zugsperson und Kind, etc.) geboten. Aber nicht nur Kindern und Jugendlichen son- dern auc