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C R O W D W O R K I N G – A R B E I T A U F D I G I TA L E N P L AT T F O R M E N
ROBERT FUSS JOB AND CAREER STAGE
CEBIT, HANNOVER, 22.03.2017
DIE CROWD - WAS HAT DAS MIT UNS ZU TUN?
Pla$orm-‐
basierte
Arbeit
Digitalisierung
Industrie 4.0
Leiharbeit/
Werkverträge Outsourcing
Maschinen-‐lernen
3D-‐Druck
DIE DIMENSION IST GEWALTIG
40.000 Entwickler und Designer beteiligen sich weltweit. Nach 4 Monaten Entwicklungszeit bringt „Local Motors“ das erste vollfunkKonsfähige Auto aus dem 3D-‐Drucker in die Kleinserien-‐ProdukKon.
WORAN ERKENNE ICH EINE „GUTE“
PLATTFORM? ● Hat den „Code of Conduct“ unterzeichnet ● AGB:
– Klare Kriterien, falls Arbeiten zurückgewiesen werden
– Keine einseitige Änderung der AGB, nicht in laufenden Projekten
– Zeit und Gelegenheit zum Nachbessern fehlerhafter Arbeiten
– Keine Kontaktverbote/ Meldepflicht zu Auftraggebern
– Keine Kontaktverbote zu anderen Nutzern der Plattform
● Ausreichend Aufträge / verlässliches Einkommen
● Angemessene Bezahlung, klare Vergütungsregeln
● Zuverlässige pünktliche vollständige Bezahlung mit Geld (keine „Geschenkkarten“, „Bonuspunkte“ etc.
● Verlangt kein „Eintrittsgeld“
● Freundlicher schneller Support bei Fragen
● Angenehme/abwechslungsreiche Aufgaben
● Faires Rating
● Möglichkeiten, Bezahlung oder Rating nachträglich anzupassen
● Persönliche Daten werden vertraulich behandelt
WAS IST CROWDWORKER/INNEN WICHTIG?
Frage: Im Code of Conduct sind 10 Grundsätze für eine faire Zusammenarbeit genannt. Welche dieser Punkte sind Ihnen besonders wichtig? Sie haben für die Bewertung insgesamt 10 Punkte; pro Grundsatz/Thema können maximal 3 Punkte vergeben werden. Quelle: Erhebung der IG Metall, 2. Quartal 2016
POLITISCHE FORDERUNGEN
● Klärung des rechtlichen Status, da für Selbstständige das Vertrags- und nicht das Arbeitsrecht gilt. Möglichkeiten bestehen über die Definition von Crowdworker als „arbeitnehmerähnlich“ nach §12a Tarifvertragsgesetz und über das Heimarbeitsgesetz. Damit verbunden sind auch die Vertretungsmöglichkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz.
● Festlegung eines Mindesthonorars, das oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen müsste, da Sozialversicherungsbeiträge und Altersabsicherung allein von den Crowdworker aufzubringen sind.
● Recht für Plattform-Beschäftigte, sich gewerkschaftlich zu organisieren. ● Soziale Absicherung (insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung).
Klärungsbedürftig ist, ob die Beiträge allein von den Crowdworker/innen aufzubringen sind bzw. ob und wie Auftraggeber/Plattformen zu einem „Arbeitgeberanteil“ herangezogen werden können.
● Recht für Gewerkschaften, Plattform-Beschäftigte auf geeignetem Weg anzusprechen, z.B. Zugang zu E-Mail-Verteilern
● Transparenz und Portabilität der Bewertungsprofile für Plattform-Beschäftigte