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Das deutsche Alterseinkünftegesetz und seine Auswirkungen auf Grenzgänger in die Schweiz

Das deutsche Alterseinkünftegesetz und seine Auswirkungen auf Grenzgänger in die Schweiz

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Page 1: Das deutsche Alterseinkünftegesetz und seine Auswirkungen auf Grenzgänger in die Schweiz

Das deutsche Alterseinkünftegesetz und seine

Auswirkungen auf Grenzgänger in die Schweiz

Page 2: Das deutsche Alterseinkünftegesetz und seine Auswirkungen auf Grenzgänger in die Schweiz

Das Alterseinkünftegesetz AltEinkG im Überblick

BasisRente

1. S

äule

bAV

2. S

äule

private Vorsorge

3. S

chic

ht

Riester

GRV

An

spar

ph

ase

Ren

ten

ph

ase

Möglichkeit zur Inanspruchnahme

AN

AlleSVpfl

Alle

SVpfl*

*sowie deren Ehegatten

Situation für Grenzgänger

AHV

BVGVersteuerung der

AHV und BVG

nach Kohortenprinzip

Riester seit 2010 ohne steuerliche

Förderung!!

Bisherige Altersvorsorge:

• Rürup

• Schicht 3

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Das Alterseinkünftegesetz AltEinkG im Überblick

BasisRente

bAV

private Vorsorge

Riester

GRV

An

spar

ph

ase

Ren

ten

ph

asebAV nach § 3.63 EStG

ähnlich der 3. Säule in der Schweiz370,- p.m. (4.440,- p.a.)

Die Lösung für Grenzgänger

100 % steuerfrei, sofort wirksam

Steuerwirksamkeit?

100 % nach§ 22, 5 EStG

BVG

AHV

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Das Alterseinkünftegesetz –Förderung von betrieblicher Vorsorge

Beispiele für steuerliche Förderung der Direktversicherung beim ledigen Arbeitnehmer

Bisher zu versteuerndes Einkommen

Beitrag zur Direktversicherung

Steuerersparnis* daraus

entspricht einer Förderung von

30.000 Euro

4.440 Euro

1537 Euro

35 %

50.000 Euro

4.440 Euro

2000 Euro

45 %

* inklusive Solidaritätszuschlag und 8% Kirchensteuer

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Das Alterseinkünftegesetz –Förderung von betrieblicher Vorsorge

Beispiele für steuerliche Förderung der Direktversicherung beim verheirateten Arbeitnehmer, mit 2 Kindern

Bisher zu versteuerndes Einkommen

Beitrag zur Direktversicherung

Steuerersparnis* daraus

entspricht einer Förderung von

30.000 Euro

4.440 Euro

1068 Euro

24%

50.000 Euro

4.440 Euro

1429 Euro

32 %

* inklusive Solidaritätszuschlag und 8% Kirchensteuer

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Vorteile für Grenzgänger

• Mit Hilfe des Arbeitgebers kann die durch die nachgelagerte Besteuerung entstandene Rentenlücke verringert werden.

• Erhält ähnlich zu den schweizerischen Kollegen seine „dritte Säule“ zur Altersvorsorge.

• Durch Nutzung der Möglichkeiten des deutschen Einkommensteuerrechts erhält der Grenzgänger eine hohe Förderung für die Altersvorsorge.

• Auf Antrag kann durch Freibetrag die Steuerentlastung sofort greifen.

• Beratung bequem am Heimatort.