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1 DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH Richtlinien für die Begutachtung von Firmawortlauten STAND: September 2019

DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

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Page 1: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

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DAS FIRMENRECHT NACH DEM

UNTERNEHMENSGESETZBUCH

Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlauten

STAND September 2019

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Vorwort

Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) das in seinen wesentlichen Teilen am 112007 in Kraft getreten ist und durch welches das Handelsgesetzbuch (HGB) das vielfach den Anforderungen eines modernen Wirtschaftslebens nicht mehr entsprach abgeloumlst wurde ging auch eine grundlegende Liberalisierung der Firmenbildungsvorschriften einher

Das UGB hat die Vorschriften uumlber die Firmenbildung vereinfacht und liberalisiert und somit eine weitgehende Entscheidungsfreiheit was die Gestaltung des Firmawortlautes betrifft ermoumlglicht Damit ist es Unternehmern moumlglich ihr Auftreten im Wettbewerb entsprechend werbewirksam zu gestalten Es besteht kein Zwang zur Fuumlhrung von Personen- oder Sachfirmen auch reine Fantasiefirmen und Marken sind firmagebend zulaumlssig Voraussetzung ist nur dass die Firma zur Kennzeichnung geeignet und nicht irrefuumlhrend ist sowie dass sie Unterscheidungskraft besitzt

Aufgrund dieser Aumlnderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der houmlchstgerichtlichen Rechtsprechung hat die Wirtschaftskammerorganisation ihre seit Jahrzehnten herausgegebenen Richtlinien zur Begutachtung von Firmawortlauten uumlberarbeitet Unter Einbindung aller Branchen innerhalb der Wirtschaftskammerorganisation wurden haumlufig in Firmawortlauten vorkommende Begriffe daraufhin uumlberpruumlft ob mit diesen bestimmte konkrete Vorstellungen oder Assoziationen verbunden sind und wenn dies bejaht wurde unter welchen Voraussetzungen

Die vorliegende Broschuumlre soll einerseits dazu beitragen den Mitgliedern der Wirtschaftskammerorganisation Hilfe und Unterstuumltzung bei der richtigen Wahl ihres gewuumlnschten Firmawortlautes zu bieten und andererseits den rechtsberatenden Berufen und Mitarbeitern der Firmenbuchgerichte als Grundlage eines den Interessen der Rechtsicherheit gerecht werdenden einheitlichen Vollzuges firmenrechtlicher Grundsaumltze dienen Auch die Vereinigung der Rechtspfleger Oumlsterreichs begruumlszligt die vorliegenden Richtlinien als hilfreich

Bei Begriffen die in der vorliegenden Broschuumlre nicht explizit erwaumlhnt werden ist nur mehr auf den allgemeinen Wortsinn zu achten aus dem keine falschen Vorstellungen im Geschaumlftsverkehr entspringen duumlrfen (zB bdquoConsultingldquo bdquoImmobilienldquo oder bdquoMediaMedienldquo)

Grundsaumltzlich zu beachten ist dass bei der Eintragung ins Firmenbuch kein Anspruch auf eine bestimmte Schreibweise besteht (zB Groszlig- und Kleinschreibung Kursivschrifthellip)

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INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort 2

1 Allgemeines 4

2 Eigenschaften der Firma 6

21 Kennzeichnungseignung 6

22 Unterscheidungskraft 6

23 Irrefuumlhrungsverbot 7

3 Unterscheidbarkeit der Firma (Firmaausschlieszliglichkeit) 7

4 Firmafortfuumlhrung 8

5 Verbot der Leeruumlbertragung 8

6 Unzulaumlssige Verwendung fremder Namen 8

7 Zur Firmabildung im Einzelnen 9

71 Einzelunternehmen 9

72 Eingetragene Personengesellschaften 10

73 Kapitalgesellschaften 10

8 Haumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile - Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlauten 11

81 Begriffe 11

82 Geografische Zusaumltze 14

83 Buchstaben Worte 15

84 Zahlen 15

85 Sonderzeichen 15

9 Praxistipps 16

ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES 18

ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) 19

ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA 20

ANHANG 4 GLOSSAR 21

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DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH - RICHTLINIEN FUumlR DIE BEGUTACHTUNG VON FIRMAWORTLAUTEN

1 Allgemeines Unter Beachtung der Grundsaumltze der Kennzeichnungseignung Unterscheidungskraft und des Irrefuumlhrungsverbotes sind als Firmawortlaut sowohl Personen- Sach- und Fantasiefirmen zulaumlssig als auch die Verwendung von Geschaumlfts- bzw Etablissementbezeichnungen Lediglich Zeichen oder Buchstabenkombinationen die unaussprechbar oder sinnlos sind werden als ungeeignet angesehen Gleiches gilt fuumlr Branchenangaben ohne individualisierende Zusaumltze

Nach den Bestimmungen des Firmenbuchgesetzes (FBG) ist die oumlrtlich zustaumlndige Wirtschaftskammer berechtigt das Firmenbuchgericht zur Vermeidung unrichtiger Eintragungen betreffend die Zulaumlssigkeit von Firmawortlauten zu unterstuumltzen

Bei der Erstellung von Firmawortlautgutachten an die Firmenbuchgerichte sind von den Wirtschaftskammern neben den einschlaumlgigen firmenrechtlichen Vorschriften die unter Punkt 9 angefuumlhrten bdquoRichtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlautenldquo zu beachten Im Interesse der Erstellung fundierter Gutachten sind die Wirtschaftskammern in den Faumlllen wo eine Mitgliedschaft nach dem Wirtschaftskammergesetz (WKG) besteht berechtigt das Vorliegen der maszliggeblichen Umstaumlnde in ihnen geeignet erscheinender Weise zu uumlberpruumlfen Hinweis

Sowohl die Firmenbuchgerichte als auch die Wirtschaftskammern pruumlfen im Rahmen der Gutachtenerstellung uumlber die Zulaumlssigkeit eines Firmawortlautes nur ob der Firmawortlaut den Bestimmungen des UGB entspricht also Unterscheidungskraft besitzt und keine zur Irrefuumlhrung der betroffenen Verkehrskreise geeignete Angaben enthaumllt Die Pruumlfung einer Verwechslungsfaumlhigkeit wird von den Firmenbuchgerichten grundsaumltzlich nur im Hinblick auf die im Bereich der jeweiligen Gemeinde bzw des jeweiligen Wirtschaftsraumes eingetragenen Firmen gepruumlft Ebenso erfolgt keine Pruumlfung ob der Firmawortlaut allenfalls gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoumlszligt oder ob eine Verwechslungsfaumlhigkeit mit eingetragenen Marken Internet-Domain-Namen oder nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen vorliegen koumlnnte

Zur Vermeidung von meist kostenintensiven Unannehmlichkeiten sollten daher vor Wahl eines gewuumlnschten Firmawortlautes folgende Uumlberpruumlfungshandlungen vorgenommen werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpswwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer

5

(httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

Exkurs Namensfuumlhrungs- und Bezeichnungsvorschriften nach der Gewerbeordnung

Gewerbetreibende die natuumlrliche Personen und keine im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer sind haben sich bei der aumluszligeren Bezeichnung der Betriebsstaumltten und bei der Abgabe der Unterschrift ihres Namens zu bedienen

Auf Geschaumlftsbriefen und Bestellscheinen die auf Papier oder in sonstiger Weise an einen bestimmten Empfaumlnger gerichtet sind sowie auf einer Website haben sie ihren Namen und den Standort der Gewerbeberechtigung anzugeben

Im uumlbrigen Geschaumlftsverkehr insbesondere in Ankuumlndigungen duumlrfen Abkuumlrzungen des Namens oder andere Bezeichnungen verwendet werden die Ausdruumlcke muumlssen zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen

Die Ausdruumlcke duumlrfen keine Angaben enthalten die zur Irrefuumlhrung geeignet sind Nicht zur Kennzeichnung geeignet ist die bloszlige Angabe einer Telefonnummer eines Postfaches oder von E-Mail Adressen die keine kennzeichnungskraumlftigen Ausdruumlcke enthalten

Aumlnderungen des Namens sind innerhalb von 4 Wochen der Behoumlrde anzuzeigen sofern die Namensaumlnderung weder im Zentralen Personenstandsregister noch im Zentralen Melderegister verzeichnet wird

Gewerbetreibende die in das Firmenbuch eingetragene Unternehmer sind haben auf allen Geschaumlftspapieren und Bestellscheinen die auf Papier oder in sonstiger Weise an einen bestimmten Empfaumlnger gerichtet sind sowie auf einer Website die Firma die Rechtsform den Sitz die Firmenbuchnummer gegebenenfalls einen Hinweis dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet und das Firmenbuchgericht anzugeben

Einzelunternehmer haben ihren Namen anzugeben wenn er sich von der Firma unterscheidet Dem Namen duumlrfen Zusaumltze beigefuumlgt werden wenn sie nicht zur Irrefuumlhrung geeignet sind (zB Logos Sach- Fantasie- und sonstige Zusaumltze)

Aumluszligere Geschaumlftsbezeichnungen

Die Betriebsstaumltten von im Firmenbuch protokollierten aber auch von nicht protokollierten Einzelunternehmern sind mit einer aumluszligeren Geschaumlftsbezeichnung zu versehen dies gilt auch fuumlr Betriebsstaumltten die nur einer voruumlbergehenden Ausuumlbung dienen (zB Magazine Baustellen usw)

Die Geschaumlftsbezeichnung muss zumindest den Namen und einen Hinweis auf den Gegenstand des Gewerbes in gut sichtbarer Schrift enthalten

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Fortbetriebe nach der Gewerbeordnung

Diese sind unter dem bisherigen Namen zu fuumlhren ein auf den Fortbetrieb hinweisender Zusatz ist beizufuumlgen (Fortbetrieb im Erbfall durch Verlassenschaftskurator Erben im Insolvenzfall durch den Insolvenzverwalter)

2 Eigenschaften der Firma Wie bereits angefuumlhrt muss eine Firma zur Kennzeichnung des Unternehmers geeignet sein da sie eine Namensfunktion erfuumlllt Sie muss Unterscheidungskraft besitzen und darf keine zur Irrefuumlhrung der betroffenen Verkehrskreise uumlber die wesentlichen geschaumlftlichen Verhaumlltnisse geeignete Angaben enthalten

21 Kennzeichnungseignung

Ein Firmawortlaut ist dann zur Kennzeichnung geeignet wenn er das Unternehmen individualisieren kann Diese Kennzeichnungsfunktion erfuumlllt beispielsweise der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters aber auch Sachbezeichnungen koumlnnen dieser Voraussetzung entsprechen Bildzeichen allein (wie etwa bdquoldquo oder bdquoldquo) sind nicht kennzeichnungsfaumlhig Ziffernkombinationen als alleiniger Firmabestandteil koumlnnen grundsaumltzlich eine Namensfunktion erfuumlllen uumlber ihre Eintragungsfaumlhigkeit entscheidet im jeweiligen Einzelfall das Firmenbuchgericht

22 Unterscheidungskraft

Unterscheidungskraft kommt einem Firmawortlaut dann zu wenn er allenfalls unter Beruumlcksichtigung einer schon erlangten Verkehrsgeltung zur Individualisierung eines ganz bestimmten Unternehmens bzw eines bestimmten Geschaumlftszweiges geeignet ist Sie dient dazu das Unternehmen von anderen Unternehmen in abstrakter Weise zu unterscheiden

Ob einem Firmawortlaut Unterscheidungskraft zukommt ist immer auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu beurteilen

Grundsaumltzlich ist davon auszugehen dass der Name eines Einzelunternehmers oder der Name eines Gesellschafters diese Unterscheidungskraft besitzt Allerdings ist darauf zu achten dass sogenannten bdquoAllerweltsnamenldquo wie zB bdquoMeierldquo oder bdquoMuumlllerldquo ohne Zusatz eines Vornamens diese Unterscheidungskraft abgesprochen werden kann

Reine Branchenbezeichnungen wie zB bdquoTransportldquo bdquoBauldquo bdquoSicherheit und Technikldquo bdquoManagementldquo bdquoManagementseminareldquo Managementkompetenzldquo bdquoGaststaumlttenldquo bdquoGebaumludereinigungldquo bdquoEisenhandelldquo oder bdquoComputertechnikldquo besitzen ohne Hinzufuumlgung weiterer konkretisierender Zusaumltze keine ausreichende Unterscheidungskraft

Tipp

Bei reinen Branchenangaben sogenannten bdquoAllerweltsnamenldquo Zahlen- und Ziffernkombinationen und Bildzeichen sollte daher unbedingt ein (Fantasie-)Zusatz in den Firmawortlaut aufgenommen werden (unzulaumlssig bdquoTransport GmbHldquo zulaumlssig bdquoFranz Moser Transport GmbHldquo)

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23 Irrefuumlhrungsverbot

Mit dem Irrefuumlhrungsverbot wird dem im UGB verankerten Grundsatz der Firmawahrheit Rechnung getragen Die Firma darf keine Angaben enthalten die geeignet sind uumlber geschaumlftliche Verhaumlltnisse die fuumlr die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind irrezufuumlhren Dies gilt sowohl fuumlr den Firmakern als auch fuumlr Zusaumltze

Der Begriff geschaumlftliche Verhaumlltnisse ist weit auszulegen und umfasst Angaben uumlber den Inhaber uumlber Art und Umfang des Unternehmens uumlber den Branchenbezug sowie uumlber die Waren und Dienstleistungen

Da die Irrefuumlhrungseignung als unbestimmter Rechtsbegriff einzuordnen ist muss jeweils im Einzelfall festgestellt werden ob nach Auffassung der mutmaszliglichen Verkehrskreise die Firma geeignet ist eine Irrefuumlhrung zu bewirken Dabei wird auf einen kritischen aufmerksamen und umsichtigen Durchschnittsadressaten abgestellt (unzulaumlssig bdquoSun Services GmbHldquo mit Unternehmensgegenstand bdquoUnternehmensberatungldquo oder bdquoBlix Handels GmbH mit Unternehmensgegenstand bdquoArbeitskraumlfteuumlberlassungldquo)

In diesem Zusammenhang ist auf im Punkt 8 bdquoHaumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile ndash Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlautenldquo angefuumlhrten Begriffe zu verweisen die von den maszliggeblichen Verkehrskreisen als wesentlich betrachtet und dann als irrefuumlhrend angesehen werden wenn die geforderten Voraussetzungen nicht erfuumlllt sind

Achtung

Auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden irrefuumlhrende Geschaumlftspraktiken als unlauter unter entsprechende Sanktionen gestellt Das bedeutet dass selbst dann wenn mangels firmenrechtlicher Irrefuumlhrungseignung ein Firmawortlaut in das Firmenbuch eingetragen wird trotzdem ein Irrefuumlhrungstatbestand nach dem UWG vorliegen kann Dies deshalb da das Firmenrecht sich bei Pruumlfung einer Irrefuumlhrungseignung auf rein formale Kriterien stuumltzt (wie zB den Gesellschaftsvertrag) waumlhrend das UWG eine weitergehende Pruumlfung im Hinblick auf die tatsaumlchlichen Verhaumlltnisse vornimmt

3 Unterscheidbarkeit der Firma (Firmaausschlieszliglichkeit)

Jede neue Firma muss sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde (bzw Wirtschaftsraum) bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Der Voraussetzung der deutlichen Unterscheidbarkeit ist dann Genuumlge getan wenn die Unterscheidbarkeit erheblich genug ist um im gewoumlhnlichen Verkehr und nicht nur bei aufmerksamer Vergleichung der Firmen oder nach den Auffassungen des Unternehmerstandes Verwechslungen vorzubeugen Entscheidend ist auch hier immer der Gesamteindruck im Einzelfall

Es kommt dabei auch auf die Branchennaumlhe der Unternehmen an Gehoumlren beide Unternehmen demselben Geschaumlftszweig an sind an die Unterscheidbarkeit der Firmen strengere Anforderungen zu stellen als bei verschiedenem Betriebsgegenstand

Achtung

Weil das Firmenbuchgericht nur die Aumlhnlichkeit des Firmawortlautes mit den am selben Ort oder in derselben Gemeinde (bzw Wirtschaftsraum) bereits eingetragenen Firmen pruumlft ist darauf zu achten dass der gewuumlnschte Firmawortlaut nicht in Rechte Dritter eingreift (zB Marken)

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Tipp Die Aumlhnlichkeit mit anderen Unternehmens-Namen (-Kennzeichen) wie zB Geschaumlftsbezeichnungen von nicht protokollierten Unternehmen oder Marken ist vom Unternehmer selbst zu pruumlfen Dies kann zB durch oumlsterreichweite Abfrage des Markenregisters (Patentamt) des Internet (Suchmaschinen) oder von BranchenverzeichnissenTelefonbuumlchern erfolgen

4 Firmafortfuumlhrung

Wird ein bestehendes Unternehmen durch Erwerb unter Lebenden (zB Kauf Schenkung) oder Erwerb von Todes wegen (zB Testament gesetzliche Erbfolge) uumlbertragen dann darf das Unternehmen die bisherige Firma mit oder ohne Beifuumlgung eines das Nachfolgeverhaumlltnis andeutenden Zusatzes fortfuumlhren

Enthaumllt die Firma den Namen des bisherigen Unternehmers muss allerdings dieser oder seine Erben in die Fortfuumlhrung der Firma ausdruumlcklich einwilligen

Die gleiche Regelung gilt wenn das Unternehmen auf Grund eines Pachtvertrages oder Fruchtgenussrechtes uumlbertragen wird

Tritt ein neuer Gesellschafter in eine Gesellschaft ein oder scheidet ein Gesellschafter aus kann die bisherige Firma fortgefuumlhrt werden Allerdings bedarf es zur Fortfuumlhrung der Firma bei Ausscheiden eines Gesellschafters dessen Name in der Firma enthalten ist seiner ausdruumlcklichen Einwilligung

Ein zutreffender Rechtsformzusatz (siehe Punkt 7) ist demnach auch bei der Fortfuumlhrung aufzunehmen

Das Recht die uumlbernommene Firma ohne Beifuumlgung eines Nachfolgezusatzes fortzufuumlhren findet ebenfalls am Irrefuumlhrungsverbot seine Grenzen Unzulaumlssig sind daher alle Firmabestandteile die nach Erwerb des Unternehmens unzutreffende Vorstellungen uumlber Umfang und Art des Unternehmens sowie uumlber die rechtlichen Eigenschaften des Unternehmenstraumlgers hervorrufen (bdquoDr Meier eUldquo wird von einem Unternehmer ohne Dr-Titel uumlbernommen Nachfolgezusatz erforderlich)

5 Verbot der Leeruumlbertragung

Die Firma kann nicht ohne das Unternehmen fuumlr das sie gefuumlhrt wird veraumluszligert werden

Fuumlr die rechtlich zulaumlssige Uumlbertragung einer Firma ist es erforderlich dass das Unternehmen in seiner Gesamtheit also sein Kern der den wesentlichen Taumltigkeitsbereich bestimmt uumlbertragen wird

Achtung

Wurde ein Begriff des Firmawortlautes jedoch als Marke im Markenregister eingetragen kann dieser markenrechtlich geschuumltzte Begriff auch ohne Veraumluszligerung des Unternehmens an Dritte weitergegeben werden

6 Unzulaumlssige Verwendung fremder Namen

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In die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft (OG KG) darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschraumlnkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden (unzulaumlssig Wolfgang Muumlller OGldquo wenn keiner der Gesellschafter bdquoWolfgang Muumlllerldquo heiszligt) Dieser Grundsatz gilt auch fuumlr die Verwendung auslaumlndischer Namen

Eine Durchbrechung dieses Prinzips ist nur im Rahmen der Firmafortfuumlhrung (siehe Punkt 4) zulaumlssig Wenn ein Name einmal zulaumlssigerweise in die Firma eingefuumlhrt worden ist so darf man diesen auch fortfuumlhren (sofern der Namenstraumlger der Fortfuumlhrung zugestimmt hat)

Da ein fremder Name in der Firma zu moumlglichen Fehlvorstellungen des Rechtsverkehrs uumlber das Unternehmen oder dessen Inhaber und sein Haftungspotential fuumlhren kann sollen solch moumlgliche Fehlvorstellungen zusaumltzlich zum Irrefuumlhrungsverbot durch diese Sondervorschrift unterbunden werden

Der Wortlaut dieser Regelung beschraumlnkt den sachlichen Anwendungsbereich auf Einzelunternehmer und eingetragene Personengesellschaften (OG KG)

Da Kapitalgesellschaften keine unbeschraumlnkt haftenden natuumlrlichen Personen aufweisen ist hier zwar die Aufnahme von anderen (fremden) Personennamen grundsaumltzlich zulaumlssig wobei diese aber am allgemeinen Irrefuumlhrungsverbot zu beurteilen sind (zB zulaumlssig Franz Mayer GmbH wenn kein Gesellschafter den Namen Franz Mayer traumlgt) Irrefuumlhrend waumlre aber zB bdquoHermann Maier GmbHldquo oder bdquoHeidi Klum Mode Vertriebs GmbHldquo wenn Hermann Maier oder Heidi Klum nicht Gesellschafter sind

7 Zur Firmabildung im Einzelnen

71 Einzelunternehmen

711 Einzelunternehmer (natuumlrliche Personen) muumlssen sich in das Firmenbuch eintragen lassen wenn sie unternehmerisch taumltig sind und der Rechnungslegungspflicht nach den Bestimmungen des UGB unterliegen Dies trifft auf Einzelunternehmen zu die in zwei aufeinander folgenden Geschaumlftsjahren jeweils einen Jahresumsatz von mehr als EUR 700000- oder in einem Jahr einen Umsatz von mehr als EUR 1000000- erzielen

Werden diese Schwellenwerte nicht erreicht steht es einem Einzelunternehmer frei sich freiwillig in das Firmenbuch eintragen bzw aus diesem sich auch wieder loumlschen zu lassen

712 Firmafuumlhrung

Durch das UGB erfolgte eine weitgehende Liberalisierung des Firmenrechts Aus der Namensfunktion der Firma folgt lediglich dass sie zur Individualisierung des Unternehmers geeignet sein muss somit Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen und keine Irrefuumlhrungseignung aufweisen darf Daher hat ein Einzelunternehmer die Moumlglichkeit bei der Firmafuumlhrung zu waumlhlen ob er eine reine Namensfirma (Angabe seines Namens) eine Sachfirma (Angabe einer unterscheidungskraumlftigen Sachbezeichnung im Hinblick auf den Gegenstand des Unternehmens) oder eine Fantasiefirma (ohne Hinweis auf den Gegenstand des Unternehmens oder die Person des Unternehmers) fuumlhren will Auch Mischformen sind moumlglich Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen (auch auslaumlndischer Herkunft) handelt

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713 Rechtsformzusatz

Einzelunternehmer haben als Rechtsformzusatz zwingend in ihre Firma wahlweise folgende Bezeichnung aufzunehmen bdquoeingetragener Unternehmerldquo bdquoeingetragene Unternehmerinldquo oder bdquoeUldquo

72 Eingetragene Personengesellschaften

(Offene Gesellschaft ndash OG Kommanditgesellschaft ndash KG)

721 Firmafuumlhrung

Auch hier besteht unter den vorhin genannten Voraussetzungen die Wahlmoumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen handelt

722 Rechtsformzusatz

Offene Gesellschaften (OG) haben die Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoOGldquo anzugeben

Kommanditgesellschaften (KG) haben die Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoKGldquo anzugeben

Alternativ zur Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo kann bei Angehoumlrigen eines freien Berufs (Arzt Rechtsanwalt Notar Architekt etc) soweit die berufsrechtlichen Vorschriften nichts Anderes vorsehen auch die Bezeichnung bdquoPartnerschaftldquo oder ndash sofern die Firma nicht die Namen aller Gesellschafter enthaumllt ndash der Zusatz bdquound (amp) Partnerldquo verwendet werden Alternativ zur Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo kann die Bezeichnung bdquoKommandit-Partnerschaftldquo treten

Sofern in einer OG oder einer KG keine natuumlrliche Person unbeschraumlnkt haftet muss auch dieser Umstand aus dem Firmawortlaut erkennbar sein (bdquoMaier Transporte GmbH amp Co KGldquo)

73 Kapitalgesellschaften

(Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung ndash GmbH Aktiengesellschaft ndash AG Genossenschaften)

731 Firmafuumlhrung

Auch diese Gesellschaften haben die Moumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination auszuwaumlhlen

732 Rechtsformzusatz

Die Firma einer GmbH muss die Bezeichnung bdquoGesellschaft mit beschraumlnkter Haftungldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB GmbH GesmbH GmbH GesmbH)

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Die Firma einer AG muss Bezeichnung bdquoAktiengesellschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB AG)

Die Firma einer Genossenschaft muss die Bezeichnung bdquoeingetragene Genossenschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB e Gen)

8 Haumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile - Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlauten

81 Begriffe

Bei den folgenden Begriffen handelt es sich um Bezeichnungen die bei den jeweils betroffenen Verkehrskreisen gewisse Vorstellungen uumlber die unternehmerische Taumltigkeit bzw uumlber die Groumlszlige des Unternehmens hervorrufen Auf fremdsprachige Begriffe werden die nachstehenden Richtlinien gleichermaszligen angewendet

Akademie Academy

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt hintan zu halten muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden

Bank Bankier Kreditinstitut Geldinstitut

Die Bezeichnungen bdquoBankldquo bdquoBankierldquo und weitere im Bankwesengesetz (BWG) genannte Begriffe (Geldinstitut Kreditinstitut Kreditunternehmung Kreditunternehmen) sind gemaumlszlig den Bestimmungen dieses Gesetzes geschuumltzt und nur bestimmten im BWG aufgezaumlhlten Unternehmen vorbehalten Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sieht jedoch sect 94 Abs 8 BWG vor wenn diese Bezeichnungen in einem Zusammenhang verwendet werden der den Anschein ausschlieszligt dass Bankgeschaumlfte betrieben werden (zB Blutbank Spielbank etc)

Bautreuhand

Der Begriff bdquoBautreuhandldquo ist im Hinblick auf sect 12 Abs 2 BTVG (Bautraumlgervertragsgesetz) fuumlr gewerblich taumltige Unternehmen nicht zulaumlssig da als Treuhaumlnder im Sinne dieses Gesetzes nur Rechtsanwaumllte Rechtsanwaltschafts-Partnerschaften oder Notare bestellt werden koumlnnen

Center Zentrum

Dieser Begriff laumlsst erwarten dass sich ein Betrieb raumlumlich uumlber eine auszligergewoumlhnlich groszlige Flaumlche erstreckt Er kann auszligerdem dann gerechtfertigt sein wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Weiters ist dieser Begriff gerechtfertigt wenn er die Vorstellung von bedeutender wirtschaftlicher Groumlszlige erweckt undoder wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Dessen ungeachtet mag es in manchen Branchen bisweilen vorkommen dass der Begriff nicht mit einer besonderen

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Erwartungshaltung hinsichtlich der Groumlszlige bzw der Ausgestaltung eines Unternehmens assoziiert wird (zB bdquoFitness-Centerldquo) Communication

bdquoCommunicationldquo bzw bdquoKommunikationldquo umfasst die Entwicklung Herstellung und den Vertrieb von Kommunikationsanlagen und -geraumlten aller Art sowie Kommunikationsdienstleistungen

Erste Einzige

Dieser Zusatz wird als Hinweis auf eine Spitzenstellung Alleinstellung aufgefasst welche sich beispielsweise aus zeitlichen geografischen oder wirtschaftlichen Umstaumlnden ergeben kann

Fabrik Factory

Mit diesem Begriff verbinden die allgemeinen Verbraucherkreise die Vorstellung von einem Unternehmen in welchem die Herstellung Bearbeitung und Verarbeitung industriell erfolgt Fuumlr die Beurteilung der Fabriks- bzw Industriemaumlszligigkeit sind die Bestimmungen der Gewerbeordnung (sect 7 GewO 1994) maszliggeblich Anders zu beurteilen ist dieser Zusatz in Verbindung mit Begriffen anderen Bedeutungsinhalts wie zB bdquoIdeenfabrikldquo oder bdquoSoftwarefabrikldquo usw

Facility Management

Dieser Begriff hat sich im Immobilienbereich eingebuumlrgert und umfasst nicht nur die herkoumlmmliche Gebaumludeverwaltung sondern erstreckt sich auch auf betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzenuumlberlegungen und Berechnungen sowie technische Betreuung von Gebaumluden und Anlagen Dies muss im Unternehmensgegenstand entsprechend zum Ausdruck kommen

Finanz Finanzierung

Der Zusatz bdquoFinanzldquo vermittelt grundsaumltzlich die Vorstellung dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt Es ist daher durch entsprechende einschraumlnkende undoder klarstellende Zusaumltze wie zB bdquoFinanzierungsvermittlungldquo oder bdquoFinanzierungsberatungldquo sicherzustellen dass der Firmawortlaut nicht taumluschungsgeeignet ist

Die Verwendung des Begriffs bdquoFinanzierungldquo als Sachbestandteil in einem Firmawortlaut ist ohne weiteren einschraumlnkenden undoder klarstellenden Zusatz grundsaumltzlich unzulaumlssig weil damit die Vorstellung verbunden ist dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt

Sofern die Irrefuumlhrungseignung eines Firmawortlautes - etwa weil die Gesellschaft Finanzierungen innerhalb eines bekannten Konzerns vornimmt und ihre Zugehoumlrigkeit zu diesem aus dem (uumlbrigen) Firmawortlaut ersichtlich ist - ausgeschlossen ist bestehen jedoch keine Bedenken gegen die Verwendung des Wortes bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo und erscheint diesfalls kein weiterer Zusatz erforderlich In Faumlllen ausschlieszliglicher Konzernfinanzierungsaktivitaumlten koumlnnen daher Firmawortlaute die die Woumlrter bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo sowie einen Hinweis auf die Konzernzugehoumlrigkeit enthalten ohne weiteren Zusatz gerechtfertigt sein

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Achtung Auch nach erfolgter Uumlberpruumlfung bzw Eintragung ins Firmenbuch kann es zu einem Uumlberpruumlfungsverfahren durch die Finanzmarktaufsichtsbehoumlrde (FMA) kommen

Finanzdienstleistung Finanzholding Finanzinstitut Finanzvermittlung

Die Bezeichnungen bdquoFinanzholdingldquo bzw bdquoFinanzinstitutldquo oder eine Bezeichnung in der diese Worte enthalten sind bleiben ausschlieszliglich den im BWG genannten Unternehmen vorbehalten Die Bezeichnung bdquoFinanzdienstleisterldquo ist nur zulaumlssig wenn die im sect 2 Abs 1 Z 15 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) angefuumlhrten Finanzdienstleistungsgeschaumlfte im Unternehmensgegenstand vorgesehen sind

bdquoFinanzvermittlungldquo suggeriert die Vermittlung von Finanzinstrumenten worunter auch Kapitalwerte zu verstehen sind Solche Vermittlungsgeschaumlfte sind gemaumlszlig sect 1 Abs 1 BWG zum Teil typische Bankgeschaumlfte Der Ausdruck bdquoFinanzvermittlungldquo fuumlhrt daher - sofern keine Bankgeschaumlfte vorliegen - zur Taumluschung uumlber Art und Umfang der getaumltigten Geschaumlfte

Financial Engineering

Unter diesem Begriff werden Taumltigkeiten verstanden die die Planung Entwicklung und Umsetzung von Finanzdienstleistungen beinhalten Dieser Begriff ist daher Unternehmen vorbehalten die Finanzdienstleistungen gem sect 1 Abs 1 Z 1 BWG erbringen

Foundation

Der Begriff wird im internationalen Sprachgebrauch mit einer Stiftung assoziiert Der Begriff ist als (zusaumltzlicher) Bestandteil des Namens einer Privatstiftung im Sinne von sect 2 Privatstiftungsgesetz zulaumlssig Soll der Begriff im Firmawortlaut einer Gesellschaft Verwendung finden so muss zumindest ein Gesellschafter eine (Privat) Stiftung nach in- oder auslaumlndischem Recht sein

Gebaumludereinigung

Die Bezeichnung bdquoGebaumludereinigungldquo weist auf das Handwerk der Denkmal- Fassaden- und Gebaumludereinigung hin Eine Gewerbeberechtigung lautend auf das freie Gewerbe Anbieten von Hausbetreuungstaumltigkeiten deckt diesen Firmawortlautbestandteil nicht ab

Group Gruppe Ring Union Vereinigte Vereinigung

Die Verwendung eines dieser Zusaumltze setzt entweder die Verschmelzung bzw Vereinigung mehrerer Unternehmen zu einem eigenen Rechtstraumlger oder ein Unternehmen das von mehreren selbstaumlndig bleibenden Unternehmen fuumlr einen gemeinsamen Zweck gebildet wird voraus

Die Verwendung des Zusatzes bdquoGroupldquo bdquoGruppeldquo bzw bdquoTeamldquo ist auch dann zulaumlssig wenn getrennte Geschaumlftsbereiche von verschiedenen Personen in Teamarbeit ausgefuumlhrt werden und dies auch im Unternehmensgegenstand zum Ausdruck gebracht wird

Holding

Unter einer Holding wird eine Gesellschaft verstanden die an einem oder mehreren rechtlich selbstaumlndig bleibenden Unternehmen beteiligt ist und dieses (diese) zu wirtschaftlichen Zwecken einheitlich leitet Im Unternehmensgegenstand muss daher bdquoErwerb Halten und Verwalten von Beteiligungenldquo aufscheinen

Industrie

Die Verwendung des Zusatzes orientiert sich am Begriff der Industriemaumlszligigkeit der Gewerbeordnung (sect 7 GewO) Demnach kennzeichnet insbesondere ein hoher Einsatz von

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Anlage- und Betriebskapital die Verwendung besonderer Maschinen und technischer Einrichtungen die serienmaumlszligige Erzeugung von Produkten eine groumlszligere Anzahl von Arbeitnehmern mit weitgehender Arbeitsteilung und vorbestimmtem Arbeitsablauf die organisatorische Trennung in eine technische und kaufmaumlnnische Fuumlhrung das Vorliegen eines Industriebetriebes

Institut

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt zu vermeiden muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden Auch im gewerblichen Bereich kann der Zusatz ldquoInstitutldquo dann verwendet werden wenn die dort erbrachten Dienstleistungen in keinem Zusammenhang mit Einrichtungen der Wissenschaft stehen (zB Kosmetikinstitut Massageinstitut)

Invest Investment

Die Bezeichnung bdquoInvestldquo oder bdquoInvestmentldquo als Firmazusatz fuumlr Unternehmen die diverse Arten von Investitionen taumltigen ist zulaumlssig wenn dadurch keine Taumluschungsfaumlhigkeit mit den gemaumlszlig Investmentfondsgesetz (InvFG) bzw Bankwesengesetz (BWG) geschuumltzten Unternehmensbezeichnungen gegeben ist Zulaumlssig ist zB bdquoABC Immobilieninvest GmbHldquo

Meister Meisterbetrieb

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung duumlrfen nur Gewerbebetriebe deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschaumlftsfuumlhrer die Meisterpruumlfung erfolgreich abgelegt haben bei der Namensfuumlhrung und bei der Bezeichnung der Betriebsstaumltte die Worte bdquoMeisterldquo bdquoMeisterbetriebldquo oder Worte aumlhnlichen Inhaltes mit Beziehung auf das betreffende Handwerk verwenden Dies gilt auch fuumlr die Firmafuumlhrung

Privatuniversitaumlt Universitaumlt University

Die Fuumlhrung von Bezeichnungen die auf Bildungseinrichtungen wie Universitaumlten Universitaumltslehrgaumlnge oder andere nach dem Universitaumltsorganisationsgesetz bzw den einschlaumlgigen Studiengesetzen zuordenbare Bildungseinrichtungen hinweisen steht nur diesen Einrichtungen zu

82 Geografische Zusaumltze

Allgemeines

Landes- Landschafts- Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Bestandteil des Namens fuumlr ein Unternehmen deuten in aller Regel darauf hin dass das Unternehmen in dem angegebenen geographischen Raum allgemein undoder in seiner Branche von maszliggebender mindestens aber von besonderer Bedeutung ist

Austria Austro Oumlsterreich oumlsterreichisch

bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo setzen entweder voraus dass das Unternehmen von groszligem Umfang oder von groszliger Bedeutung jedenfalls in seiner Branche fuumlr Oumlsterreich ist bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo kann aber auch als Zusatz der auf die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Unternehmens hinweist verwendet werden ohne dass noch deren besondere Bedeutung fuumlr Oumlsterreich vorliegen muss

15

Als multinationales Unternehmen wird allgemein jedes rechtlich selbstaumlndige Unternehmen bezeichnet welches mindestens zwei im Konzernverbund stehende Gesellschaften in zwei verschiedenen Staaten auszligerhalb von Oumlsterreich hat

Bei Neugruumlndungen ist die Voraussetzung der Bedeutung in der Regel nicht gegeben

Euro Europa European Europaumlisch International

Die Firmabestandteile bdquoEuroldquo bdquoEuropaldquo bdquoEuropeanldquo oder bdquoEuropaumlischldquo oder bdquoInternationalldquo weisen auf Unternehmen im grenzuumlberschreitenden europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr hin Branchenspezifische Kriterien des Wettbewerbsrechts nach denen gewisse Branchen eine erhebliche Bedeutung im europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr im Hinblick auf Kapitalausstattung Umsatz und Mitarbeiterzahl fordern koumlnnen damit jedoch nicht umgangen werden

83 Buchstaben Worte

Die Kennzeichnungseignung setzt die Verwendung mehrerer Buchstaben voraus wobei von den Firmenbuchgerichten tendenziell mindestens drei Buchstaben bevorzugt werden (bdquoSSP eUldquo bdquoBTR eUldquo bdquobgh eUldquo etc) Die Buchstabenkombination als solche muss kein eigenstaumlndiges Wort ergeben solange sie nur aussprechbar ist Somit koumlnnen auch fremdsprachige Ausdruumlcke im Firmawortlaut verwendet werden solange sie in lateinischen Buchstaben dargelegt sind

Den Erlaumluterungen des UGB zufolge werden zwar bdquosinnlose Buchstabenkombinationenldquo als ungeeignet erachtet da sie im Rechtsverkehr nicht als Fantasieworte aufgefasst werden jedoch werden Zusammenstellungen aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens eines Unternehmers oder der Namen mehrerer Gesellschafter oder aber auch sonstige Buchstabenkombinationen mit denen nichts Bestimmtes verbunden wird (zB bdquoTUIldquo) als zulaumlssig erachtet

Eine Aneinanderreihung lediglich gleicher Buchstaben wird jedoch abgelehnt

Auch die Internet-Domain kann die Namensfunktion einer Firma erfuumlllen sie muumlssen jedoch unterscheidungskraumlftig sein Als unterscheidungskraumlftig wird etwa bdquowwwWITOKFZat GmbHldquo oder bdquowwwessen-kommt KGldquo befunden nicht jedoch bdquowwwkarriereatldquo Auch die Verwendung von E-Mailadressen wird auf Grund aktueller Rechtsprechung unter der Voraussetzung der Kennzeichnungsfaumlhigkeit und Unterscheidungskraft von den Firmenbuchgerichten als zulaumlssig erachtet

84 Zahlen

Kombinationen von Buchstaben und Zahlen sind zulaumlssig Die Verwendung reiner Zahlenkombinationen ist erlaubt wenn diese mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden koumlnnen (bdquo4711ldquo bdquo118811ldquo)

85 Sonderzeichen

Als zulaumlssig anerkannt wird die Kombination von Buchstaben mit eindeutig benennbaren Satzzeichen (zB bdquoldquo bdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquobdquoldquoldquo) und bdquo+ldquo bdquoampldquo sowie Accents und kyrillische Zeichen Das Zeichen ist grundsaumltzlich eintragungsfaumlhig aber nur dann zulaumlssig wenn an der Aussprache keine Zweifel bestehen (je nach Verwendung bdquoatldquo oder bdquoaldquo oder bdquoKlammeraffeldquo)

16

Ruumlcksprache mit dem zustaumlndigen Rechtspfleger bzw der zustaumlndigen Rechtspflegerin wird dringend empfohlen da die Eintragungspraxis nicht bei allen Firmenbuchgerichten gleich ist

9 Praxistipps

Sollte in einem Firmawortlaut eine reine Branchenbezeichnung wie etwa bdquoHandelldquo bdquoBauldquo bdquoTransportldquo oder dergleichen aufgenommen werden ist eine Fantasiebezeichnung undoder der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters ndash ausgenommen jener des Kommanditisten - anzufuumlgen Dadurch ist gewaumlhrleistet dass der Firmawortlaut unterscheidungskraumlftig ist Der Schwerpunkt der Unternehmenstaumltigkeit muss sich jedenfalls in der angefuumlhrten Branche widerspiegeln

Bei sehr haumlufigen Familiennamen (sogenannten bdquoAllerweltsnamen) wie etwa bdquoMuumlllerldquo oder bdquoMaierldquo empfiehlt es sich dringend auch den Vornamen des Einzelunternehmerseines Gesellschafters undoder eine Fantasiebezeichnung mitaufzunehmen

Uumlberpruumlfen Sie ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung nicht in Rechte Dritter eingreift Dies koumlnnte zB dann vorliegen wenn die Firmawortlautbezeichnung mit einer bereits eingetragenen Marke eines Dritten verwechselt werden kann oder ein anderer aumlhnlicher Firmawortlaut bereits im Firmenbuch protokolliert ist Einen Schutz genieszligt naumlmlich auch derjenige der eine Unternehmensbezeichnung fuumlhrt ohne dass diese in einem oumlffentlichen Register (Firmenbuch oder Markenregister) eingetragen ist

Folgende Schritte koumlnnen dazu beitragen das Risiko zu minimieren von einem Dritten wegen Eingriffs in seine Rechte in Anspruch genommen zu werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpwwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer (httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

17

Die Kosten der Eintragung des Firmawortlautes ins Firmenbuch sind im Rahmen des Neugruumlndungs-Foumlrderungsgesetzes (NeuFoumlG) nur dann nicht zu bezahlen wenn die Firmenbucheintragung unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugruumlndung des Betriebes steht im NeuFoumlG-Formular angemerkt und das NeuFoumlG-Formular beim zustaumlndigen Firmenbuchgericht auch vorgelegt wird Um Kosten zu sparen empfehlen wir VOR Eintragung ins Firmenbuch sich im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei ihrer Wirtschaftskammer ein NeuFoumlG-Formular ausstellen zu lassen

Dies ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

Burgenland Tel Nr 09 90907 Kaumlrnten Tel Nr 05 90904 Niederoumlsterreich Tel Nr (02742) 851-0 Oberoumlsterreich Tel Nr 05 90909 Salzburg Tel Nr (0662) 8888-0 Steiermark Tel Nr (0316) 601-0

Tirol Tel Nr 05 90905-1111 Vorarlberg Tel Nr (05522) 305-0 Wien Tel Nr (01) 51450-1010 Hinweis Diese Information finden Sie auch im Internet unter httpwkoat Alle Angaben erfolgen trotz sorgfaumlltigster

Bearbeitung ohne Gewaumlhr Eine Haftung der Wirtschaftskammern Oumlsterreichs ist ausgeschlossen Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewaumlhlte Form fuumlr beide Geschlechter

18

ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES

Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen) Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

19

ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

20

ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

21

ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 2: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

2

Vorwort

Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) das in seinen wesentlichen Teilen am 112007 in Kraft getreten ist und durch welches das Handelsgesetzbuch (HGB) das vielfach den Anforderungen eines modernen Wirtschaftslebens nicht mehr entsprach abgeloumlst wurde ging auch eine grundlegende Liberalisierung der Firmenbildungsvorschriften einher

Das UGB hat die Vorschriften uumlber die Firmenbildung vereinfacht und liberalisiert und somit eine weitgehende Entscheidungsfreiheit was die Gestaltung des Firmawortlautes betrifft ermoumlglicht Damit ist es Unternehmern moumlglich ihr Auftreten im Wettbewerb entsprechend werbewirksam zu gestalten Es besteht kein Zwang zur Fuumlhrung von Personen- oder Sachfirmen auch reine Fantasiefirmen und Marken sind firmagebend zulaumlssig Voraussetzung ist nur dass die Firma zur Kennzeichnung geeignet und nicht irrefuumlhrend ist sowie dass sie Unterscheidungskraft besitzt

Aufgrund dieser Aumlnderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der houmlchstgerichtlichen Rechtsprechung hat die Wirtschaftskammerorganisation ihre seit Jahrzehnten herausgegebenen Richtlinien zur Begutachtung von Firmawortlauten uumlberarbeitet Unter Einbindung aller Branchen innerhalb der Wirtschaftskammerorganisation wurden haumlufig in Firmawortlauten vorkommende Begriffe daraufhin uumlberpruumlft ob mit diesen bestimmte konkrete Vorstellungen oder Assoziationen verbunden sind und wenn dies bejaht wurde unter welchen Voraussetzungen

Die vorliegende Broschuumlre soll einerseits dazu beitragen den Mitgliedern der Wirtschaftskammerorganisation Hilfe und Unterstuumltzung bei der richtigen Wahl ihres gewuumlnschten Firmawortlautes zu bieten und andererseits den rechtsberatenden Berufen und Mitarbeitern der Firmenbuchgerichte als Grundlage eines den Interessen der Rechtsicherheit gerecht werdenden einheitlichen Vollzuges firmenrechtlicher Grundsaumltze dienen Auch die Vereinigung der Rechtspfleger Oumlsterreichs begruumlszligt die vorliegenden Richtlinien als hilfreich

Bei Begriffen die in der vorliegenden Broschuumlre nicht explizit erwaumlhnt werden ist nur mehr auf den allgemeinen Wortsinn zu achten aus dem keine falschen Vorstellungen im Geschaumlftsverkehr entspringen duumlrfen (zB bdquoConsultingldquo bdquoImmobilienldquo oder bdquoMediaMedienldquo)

Grundsaumltzlich zu beachten ist dass bei der Eintragung ins Firmenbuch kein Anspruch auf eine bestimmte Schreibweise besteht (zB Groszlig- und Kleinschreibung Kursivschrifthellip)

3

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort 2

1 Allgemeines 4

2 Eigenschaften der Firma 6

21 Kennzeichnungseignung 6

22 Unterscheidungskraft 6

23 Irrefuumlhrungsverbot 7

3 Unterscheidbarkeit der Firma (Firmaausschlieszliglichkeit) 7

4 Firmafortfuumlhrung 8

5 Verbot der Leeruumlbertragung 8

6 Unzulaumlssige Verwendung fremder Namen 8

7 Zur Firmabildung im Einzelnen 9

71 Einzelunternehmen 9

72 Eingetragene Personengesellschaften 10

73 Kapitalgesellschaften 10

8 Haumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile - Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlauten 11

81 Begriffe 11

82 Geografische Zusaumltze 14

83 Buchstaben Worte 15

84 Zahlen 15

85 Sonderzeichen 15

9 Praxistipps 16

ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES 18

ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) 19

ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA 20

ANHANG 4 GLOSSAR 21

4

DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH - RICHTLINIEN FUumlR DIE BEGUTACHTUNG VON FIRMAWORTLAUTEN

1 Allgemeines Unter Beachtung der Grundsaumltze der Kennzeichnungseignung Unterscheidungskraft und des Irrefuumlhrungsverbotes sind als Firmawortlaut sowohl Personen- Sach- und Fantasiefirmen zulaumlssig als auch die Verwendung von Geschaumlfts- bzw Etablissementbezeichnungen Lediglich Zeichen oder Buchstabenkombinationen die unaussprechbar oder sinnlos sind werden als ungeeignet angesehen Gleiches gilt fuumlr Branchenangaben ohne individualisierende Zusaumltze

Nach den Bestimmungen des Firmenbuchgesetzes (FBG) ist die oumlrtlich zustaumlndige Wirtschaftskammer berechtigt das Firmenbuchgericht zur Vermeidung unrichtiger Eintragungen betreffend die Zulaumlssigkeit von Firmawortlauten zu unterstuumltzen

Bei der Erstellung von Firmawortlautgutachten an die Firmenbuchgerichte sind von den Wirtschaftskammern neben den einschlaumlgigen firmenrechtlichen Vorschriften die unter Punkt 9 angefuumlhrten bdquoRichtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlautenldquo zu beachten Im Interesse der Erstellung fundierter Gutachten sind die Wirtschaftskammern in den Faumlllen wo eine Mitgliedschaft nach dem Wirtschaftskammergesetz (WKG) besteht berechtigt das Vorliegen der maszliggeblichen Umstaumlnde in ihnen geeignet erscheinender Weise zu uumlberpruumlfen Hinweis

Sowohl die Firmenbuchgerichte als auch die Wirtschaftskammern pruumlfen im Rahmen der Gutachtenerstellung uumlber die Zulaumlssigkeit eines Firmawortlautes nur ob der Firmawortlaut den Bestimmungen des UGB entspricht also Unterscheidungskraft besitzt und keine zur Irrefuumlhrung der betroffenen Verkehrskreise geeignete Angaben enthaumllt Die Pruumlfung einer Verwechslungsfaumlhigkeit wird von den Firmenbuchgerichten grundsaumltzlich nur im Hinblick auf die im Bereich der jeweiligen Gemeinde bzw des jeweiligen Wirtschaftsraumes eingetragenen Firmen gepruumlft Ebenso erfolgt keine Pruumlfung ob der Firmawortlaut allenfalls gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoumlszligt oder ob eine Verwechslungsfaumlhigkeit mit eingetragenen Marken Internet-Domain-Namen oder nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen vorliegen koumlnnte

Zur Vermeidung von meist kostenintensiven Unannehmlichkeiten sollten daher vor Wahl eines gewuumlnschten Firmawortlautes folgende Uumlberpruumlfungshandlungen vorgenommen werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpswwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer

5

(httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

Exkurs Namensfuumlhrungs- und Bezeichnungsvorschriften nach der Gewerbeordnung

Gewerbetreibende die natuumlrliche Personen und keine im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer sind haben sich bei der aumluszligeren Bezeichnung der Betriebsstaumltten und bei der Abgabe der Unterschrift ihres Namens zu bedienen

Auf Geschaumlftsbriefen und Bestellscheinen die auf Papier oder in sonstiger Weise an einen bestimmten Empfaumlnger gerichtet sind sowie auf einer Website haben sie ihren Namen und den Standort der Gewerbeberechtigung anzugeben

Im uumlbrigen Geschaumlftsverkehr insbesondere in Ankuumlndigungen duumlrfen Abkuumlrzungen des Namens oder andere Bezeichnungen verwendet werden die Ausdruumlcke muumlssen zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen

Die Ausdruumlcke duumlrfen keine Angaben enthalten die zur Irrefuumlhrung geeignet sind Nicht zur Kennzeichnung geeignet ist die bloszlige Angabe einer Telefonnummer eines Postfaches oder von E-Mail Adressen die keine kennzeichnungskraumlftigen Ausdruumlcke enthalten

Aumlnderungen des Namens sind innerhalb von 4 Wochen der Behoumlrde anzuzeigen sofern die Namensaumlnderung weder im Zentralen Personenstandsregister noch im Zentralen Melderegister verzeichnet wird

Gewerbetreibende die in das Firmenbuch eingetragene Unternehmer sind haben auf allen Geschaumlftspapieren und Bestellscheinen die auf Papier oder in sonstiger Weise an einen bestimmten Empfaumlnger gerichtet sind sowie auf einer Website die Firma die Rechtsform den Sitz die Firmenbuchnummer gegebenenfalls einen Hinweis dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet und das Firmenbuchgericht anzugeben

Einzelunternehmer haben ihren Namen anzugeben wenn er sich von der Firma unterscheidet Dem Namen duumlrfen Zusaumltze beigefuumlgt werden wenn sie nicht zur Irrefuumlhrung geeignet sind (zB Logos Sach- Fantasie- und sonstige Zusaumltze)

Aumluszligere Geschaumlftsbezeichnungen

Die Betriebsstaumltten von im Firmenbuch protokollierten aber auch von nicht protokollierten Einzelunternehmern sind mit einer aumluszligeren Geschaumlftsbezeichnung zu versehen dies gilt auch fuumlr Betriebsstaumltten die nur einer voruumlbergehenden Ausuumlbung dienen (zB Magazine Baustellen usw)

Die Geschaumlftsbezeichnung muss zumindest den Namen und einen Hinweis auf den Gegenstand des Gewerbes in gut sichtbarer Schrift enthalten

6

Fortbetriebe nach der Gewerbeordnung

Diese sind unter dem bisherigen Namen zu fuumlhren ein auf den Fortbetrieb hinweisender Zusatz ist beizufuumlgen (Fortbetrieb im Erbfall durch Verlassenschaftskurator Erben im Insolvenzfall durch den Insolvenzverwalter)

2 Eigenschaften der Firma Wie bereits angefuumlhrt muss eine Firma zur Kennzeichnung des Unternehmers geeignet sein da sie eine Namensfunktion erfuumlllt Sie muss Unterscheidungskraft besitzen und darf keine zur Irrefuumlhrung der betroffenen Verkehrskreise uumlber die wesentlichen geschaumlftlichen Verhaumlltnisse geeignete Angaben enthalten

21 Kennzeichnungseignung

Ein Firmawortlaut ist dann zur Kennzeichnung geeignet wenn er das Unternehmen individualisieren kann Diese Kennzeichnungsfunktion erfuumlllt beispielsweise der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters aber auch Sachbezeichnungen koumlnnen dieser Voraussetzung entsprechen Bildzeichen allein (wie etwa bdquoldquo oder bdquoldquo) sind nicht kennzeichnungsfaumlhig Ziffernkombinationen als alleiniger Firmabestandteil koumlnnen grundsaumltzlich eine Namensfunktion erfuumlllen uumlber ihre Eintragungsfaumlhigkeit entscheidet im jeweiligen Einzelfall das Firmenbuchgericht

22 Unterscheidungskraft

Unterscheidungskraft kommt einem Firmawortlaut dann zu wenn er allenfalls unter Beruumlcksichtigung einer schon erlangten Verkehrsgeltung zur Individualisierung eines ganz bestimmten Unternehmens bzw eines bestimmten Geschaumlftszweiges geeignet ist Sie dient dazu das Unternehmen von anderen Unternehmen in abstrakter Weise zu unterscheiden

Ob einem Firmawortlaut Unterscheidungskraft zukommt ist immer auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu beurteilen

Grundsaumltzlich ist davon auszugehen dass der Name eines Einzelunternehmers oder der Name eines Gesellschafters diese Unterscheidungskraft besitzt Allerdings ist darauf zu achten dass sogenannten bdquoAllerweltsnamenldquo wie zB bdquoMeierldquo oder bdquoMuumlllerldquo ohne Zusatz eines Vornamens diese Unterscheidungskraft abgesprochen werden kann

Reine Branchenbezeichnungen wie zB bdquoTransportldquo bdquoBauldquo bdquoSicherheit und Technikldquo bdquoManagementldquo bdquoManagementseminareldquo Managementkompetenzldquo bdquoGaststaumlttenldquo bdquoGebaumludereinigungldquo bdquoEisenhandelldquo oder bdquoComputertechnikldquo besitzen ohne Hinzufuumlgung weiterer konkretisierender Zusaumltze keine ausreichende Unterscheidungskraft

Tipp

Bei reinen Branchenangaben sogenannten bdquoAllerweltsnamenldquo Zahlen- und Ziffernkombinationen und Bildzeichen sollte daher unbedingt ein (Fantasie-)Zusatz in den Firmawortlaut aufgenommen werden (unzulaumlssig bdquoTransport GmbHldquo zulaumlssig bdquoFranz Moser Transport GmbHldquo)

7

23 Irrefuumlhrungsverbot

Mit dem Irrefuumlhrungsverbot wird dem im UGB verankerten Grundsatz der Firmawahrheit Rechnung getragen Die Firma darf keine Angaben enthalten die geeignet sind uumlber geschaumlftliche Verhaumlltnisse die fuumlr die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind irrezufuumlhren Dies gilt sowohl fuumlr den Firmakern als auch fuumlr Zusaumltze

Der Begriff geschaumlftliche Verhaumlltnisse ist weit auszulegen und umfasst Angaben uumlber den Inhaber uumlber Art und Umfang des Unternehmens uumlber den Branchenbezug sowie uumlber die Waren und Dienstleistungen

Da die Irrefuumlhrungseignung als unbestimmter Rechtsbegriff einzuordnen ist muss jeweils im Einzelfall festgestellt werden ob nach Auffassung der mutmaszliglichen Verkehrskreise die Firma geeignet ist eine Irrefuumlhrung zu bewirken Dabei wird auf einen kritischen aufmerksamen und umsichtigen Durchschnittsadressaten abgestellt (unzulaumlssig bdquoSun Services GmbHldquo mit Unternehmensgegenstand bdquoUnternehmensberatungldquo oder bdquoBlix Handels GmbH mit Unternehmensgegenstand bdquoArbeitskraumlfteuumlberlassungldquo)

In diesem Zusammenhang ist auf im Punkt 8 bdquoHaumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile ndash Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlautenldquo angefuumlhrten Begriffe zu verweisen die von den maszliggeblichen Verkehrskreisen als wesentlich betrachtet und dann als irrefuumlhrend angesehen werden wenn die geforderten Voraussetzungen nicht erfuumlllt sind

Achtung

Auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden irrefuumlhrende Geschaumlftspraktiken als unlauter unter entsprechende Sanktionen gestellt Das bedeutet dass selbst dann wenn mangels firmenrechtlicher Irrefuumlhrungseignung ein Firmawortlaut in das Firmenbuch eingetragen wird trotzdem ein Irrefuumlhrungstatbestand nach dem UWG vorliegen kann Dies deshalb da das Firmenrecht sich bei Pruumlfung einer Irrefuumlhrungseignung auf rein formale Kriterien stuumltzt (wie zB den Gesellschaftsvertrag) waumlhrend das UWG eine weitergehende Pruumlfung im Hinblick auf die tatsaumlchlichen Verhaumlltnisse vornimmt

3 Unterscheidbarkeit der Firma (Firmaausschlieszliglichkeit)

Jede neue Firma muss sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde (bzw Wirtschaftsraum) bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Der Voraussetzung der deutlichen Unterscheidbarkeit ist dann Genuumlge getan wenn die Unterscheidbarkeit erheblich genug ist um im gewoumlhnlichen Verkehr und nicht nur bei aufmerksamer Vergleichung der Firmen oder nach den Auffassungen des Unternehmerstandes Verwechslungen vorzubeugen Entscheidend ist auch hier immer der Gesamteindruck im Einzelfall

Es kommt dabei auch auf die Branchennaumlhe der Unternehmen an Gehoumlren beide Unternehmen demselben Geschaumlftszweig an sind an die Unterscheidbarkeit der Firmen strengere Anforderungen zu stellen als bei verschiedenem Betriebsgegenstand

Achtung

Weil das Firmenbuchgericht nur die Aumlhnlichkeit des Firmawortlautes mit den am selben Ort oder in derselben Gemeinde (bzw Wirtschaftsraum) bereits eingetragenen Firmen pruumlft ist darauf zu achten dass der gewuumlnschte Firmawortlaut nicht in Rechte Dritter eingreift (zB Marken)

8

Tipp Die Aumlhnlichkeit mit anderen Unternehmens-Namen (-Kennzeichen) wie zB Geschaumlftsbezeichnungen von nicht protokollierten Unternehmen oder Marken ist vom Unternehmer selbst zu pruumlfen Dies kann zB durch oumlsterreichweite Abfrage des Markenregisters (Patentamt) des Internet (Suchmaschinen) oder von BranchenverzeichnissenTelefonbuumlchern erfolgen

4 Firmafortfuumlhrung

Wird ein bestehendes Unternehmen durch Erwerb unter Lebenden (zB Kauf Schenkung) oder Erwerb von Todes wegen (zB Testament gesetzliche Erbfolge) uumlbertragen dann darf das Unternehmen die bisherige Firma mit oder ohne Beifuumlgung eines das Nachfolgeverhaumlltnis andeutenden Zusatzes fortfuumlhren

Enthaumllt die Firma den Namen des bisherigen Unternehmers muss allerdings dieser oder seine Erben in die Fortfuumlhrung der Firma ausdruumlcklich einwilligen

Die gleiche Regelung gilt wenn das Unternehmen auf Grund eines Pachtvertrages oder Fruchtgenussrechtes uumlbertragen wird

Tritt ein neuer Gesellschafter in eine Gesellschaft ein oder scheidet ein Gesellschafter aus kann die bisherige Firma fortgefuumlhrt werden Allerdings bedarf es zur Fortfuumlhrung der Firma bei Ausscheiden eines Gesellschafters dessen Name in der Firma enthalten ist seiner ausdruumlcklichen Einwilligung

Ein zutreffender Rechtsformzusatz (siehe Punkt 7) ist demnach auch bei der Fortfuumlhrung aufzunehmen

Das Recht die uumlbernommene Firma ohne Beifuumlgung eines Nachfolgezusatzes fortzufuumlhren findet ebenfalls am Irrefuumlhrungsverbot seine Grenzen Unzulaumlssig sind daher alle Firmabestandteile die nach Erwerb des Unternehmens unzutreffende Vorstellungen uumlber Umfang und Art des Unternehmens sowie uumlber die rechtlichen Eigenschaften des Unternehmenstraumlgers hervorrufen (bdquoDr Meier eUldquo wird von einem Unternehmer ohne Dr-Titel uumlbernommen Nachfolgezusatz erforderlich)

5 Verbot der Leeruumlbertragung

Die Firma kann nicht ohne das Unternehmen fuumlr das sie gefuumlhrt wird veraumluszligert werden

Fuumlr die rechtlich zulaumlssige Uumlbertragung einer Firma ist es erforderlich dass das Unternehmen in seiner Gesamtheit also sein Kern der den wesentlichen Taumltigkeitsbereich bestimmt uumlbertragen wird

Achtung

Wurde ein Begriff des Firmawortlautes jedoch als Marke im Markenregister eingetragen kann dieser markenrechtlich geschuumltzte Begriff auch ohne Veraumluszligerung des Unternehmens an Dritte weitergegeben werden

6 Unzulaumlssige Verwendung fremder Namen

9

In die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft (OG KG) darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschraumlnkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden (unzulaumlssig Wolfgang Muumlller OGldquo wenn keiner der Gesellschafter bdquoWolfgang Muumlllerldquo heiszligt) Dieser Grundsatz gilt auch fuumlr die Verwendung auslaumlndischer Namen

Eine Durchbrechung dieses Prinzips ist nur im Rahmen der Firmafortfuumlhrung (siehe Punkt 4) zulaumlssig Wenn ein Name einmal zulaumlssigerweise in die Firma eingefuumlhrt worden ist so darf man diesen auch fortfuumlhren (sofern der Namenstraumlger der Fortfuumlhrung zugestimmt hat)

Da ein fremder Name in der Firma zu moumlglichen Fehlvorstellungen des Rechtsverkehrs uumlber das Unternehmen oder dessen Inhaber und sein Haftungspotential fuumlhren kann sollen solch moumlgliche Fehlvorstellungen zusaumltzlich zum Irrefuumlhrungsverbot durch diese Sondervorschrift unterbunden werden

Der Wortlaut dieser Regelung beschraumlnkt den sachlichen Anwendungsbereich auf Einzelunternehmer und eingetragene Personengesellschaften (OG KG)

Da Kapitalgesellschaften keine unbeschraumlnkt haftenden natuumlrlichen Personen aufweisen ist hier zwar die Aufnahme von anderen (fremden) Personennamen grundsaumltzlich zulaumlssig wobei diese aber am allgemeinen Irrefuumlhrungsverbot zu beurteilen sind (zB zulaumlssig Franz Mayer GmbH wenn kein Gesellschafter den Namen Franz Mayer traumlgt) Irrefuumlhrend waumlre aber zB bdquoHermann Maier GmbHldquo oder bdquoHeidi Klum Mode Vertriebs GmbHldquo wenn Hermann Maier oder Heidi Klum nicht Gesellschafter sind

7 Zur Firmabildung im Einzelnen

71 Einzelunternehmen

711 Einzelunternehmer (natuumlrliche Personen) muumlssen sich in das Firmenbuch eintragen lassen wenn sie unternehmerisch taumltig sind und der Rechnungslegungspflicht nach den Bestimmungen des UGB unterliegen Dies trifft auf Einzelunternehmen zu die in zwei aufeinander folgenden Geschaumlftsjahren jeweils einen Jahresumsatz von mehr als EUR 700000- oder in einem Jahr einen Umsatz von mehr als EUR 1000000- erzielen

Werden diese Schwellenwerte nicht erreicht steht es einem Einzelunternehmer frei sich freiwillig in das Firmenbuch eintragen bzw aus diesem sich auch wieder loumlschen zu lassen

712 Firmafuumlhrung

Durch das UGB erfolgte eine weitgehende Liberalisierung des Firmenrechts Aus der Namensfunktion der Firma folgt lediglich dass sie zur Individualisierung des Unternehmers geeignet sein muss somit Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen und keine Irrefuumlhrungseignung aufweisen darf Daher hat ein Einzelunternehmer die Moumlglichkeit bei der Firmafuumlhrung zu waumlhlen ob er eine reine Namensfirma (Angabe seines Namens) eine Sachfirma (Angabe einer unterscheidungskraumlftigen Sachbezeichnung im Hinblick auf den Gegenstand des Unternehmens) oder eine Fantasiefirma (ohne Hinweis auf den Gegenstand des Unternehmens oder die Person des Unternehmers) fuumlhren will Auch Mischformen sind moumlglich Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen (auch auslaumlndischer Herkunft) handelt

10

713 Rechtsformzusatz

Einzelunternehmer haben als Rechtsformzusatz zwingend in ihre Firma wahlweise folgende Bezeichnung aufzunehmen bdquoeingetragener Unternehmerldquo bdquoeingetragene Unternehmerinldquo oder bdquoeUldquo

72 Eingetragene Personengesellschaften

(Offene Gesellschaft ndash OG Kommanditgesellschaft ndash KG)

721 Firmafuumlhrung

Auch hier besteht unter den vorhin genannten Voraussetzungen die Wahlmoumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen handelt

722 Rechtsformzusatz

Offene Gesellschaften (OG) haben die Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoOGldquo anzugeben

Kommanditgesellschaften (KG) haben die Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoKGldquo anzugeben

Alternativ zur Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo kann bei Angehoumlrigen eines freien Berufs (Arzt Rechtsanwalt Notar Architekt etc) soweit die berufsrechtlichen Vorschriften nichts Anderes vorsehen auch die Bezeichnung bdquoPartnerschaftldquo oder ndash sofern die Firma nicht die Namen aller Gesellschafter enthaumllt ndash der Zusatz bdquound (amp) Partnerldquo verwendet werden Alternativ zur Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo kann die Bezeichnung bdquoKommandit-Partnerschaftldquo treten

Sofern in einer OG oder einer KG keine natuumlrliche Person unbeschraumlnkt haftet muss auch dieser Umstand aus dem Firmawortlaut erkennbar sein (bdquoMaier Transporte GmbH amp Co KGldquo)

73 Kapitalgesellschaften

(Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung ndash GmbH Aktiengesellschaft ndash AG Genossenschaften)

731 Firmafuumlhrung

Auch diese Gesellschaften haben die Moumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination auszuwaumlhlen

732 Rechtsformzusatz

Die Firma einer GmbH muss die Bezeichnung bdquoGesellschaft mit beschraumlnkter Haftungldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB GmbH GesmbH GmbH GesmbH)

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Die Firma einer AG muss Bezeichnung bdquoAktiengesellschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB AG)

Die Firma einer Genossenschaft muss die Bezeichnung bdquoeingetragene Genossenschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB e Gen)

8 Haumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile - Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlauten

81 Begriffe

Bei den folgenden Begriffen handelt es sich um Bezeichnungen die bei den jeweils betroffenen Verkehrskreisen gewisse Vorstellungen uumlber die unternehmerische Taumltigkeit bzw uumlber die Groumlszlige des Unternehmens hervorrufen Auf fremdsprachige Begriffe werden die nachstehenden Richtlinien gleichermaszligen angewendet

Akademie Academy

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt hintan zu halten muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden

Bank Bankier Kreditinstitut Geldinstitut

Die Bezeichnungen bdquoBankldquo bdquoBankierldquo und weitere im Bankwesengesetz (BWG) genannte Begriffe (Geldinstitut Kreditinstitut Kreditunternehmung Kreditunternehmen) sind gemaumlszlig den Bestimmungen dieses Gesetzes geschuumltzt und nur bestimmten im BWG aufgezaumlhlten Unternehmen vorbehalten Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sieht jedoch sect 94 Abs 8 BWG vor wenn diese Bezeichnungen in einem Zusammenhang verwendet werden der den Anschein ausschlieszligt dass Bankgeschaumlfte betrieben werden (zB Blutbank Spielbank etc)

Bautreuhand

Der Begriff bdquoBautreuhandldquo ist im Hinblick auf sect 12 Abs 2 BTVG (Bautraumlgervertragsgesetz) fuumlr gewerblich taumltige Unternehmen nicht zulaumlssig da als Treuhaumlnder im Sinne dieses Gesetzes nur Rechtsanwaumllte Rechtsanwaltschafts-Partnerschaften oder Notare bestellt werden koumlnnen

Center Zentrum

Dieser Begriff laumlsst erwarten dass sich ein Betrieb raumlumlich uumlber eine auszligergewoumlhnlich groszlige Flaumlche erstreckt Er kann auszligerdem dann gerechtfertigt sein wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Weiters ist dieser Begriff gerechtfertigt wenn er die Vorstellung von bedeutender wirtschaftlicher Groumlszlige erweckt undoder wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Dessen ungeachtet mag es in manchen Branchen bisweilen vorkommen dass der Begriff nicht mit einer besonderen

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Erwartungshaltung hinsichtlich der Groumlszlige bzw der Ausgestaltung eines Unternehmens assoziiert wird (zB bdquoFitness-Centerldquo) Communication

bdquoCommunicationldquo bzw bdquoKommunikationldquo umfasst die Entwicklung Herstellung und den Vertrieb von Kommunikationsanlagen und -geraumlten aller Art sowie Kommunikationsdienstleistungen

Erste Einzige

Dieser Zusatz wird als Hinweis auf eine Spitzenstellung Alleinstellung aufgefasst welche sich beispielsweise aus zeitlichen geografischen oder wirtschaftlichen Umstaumlnden ergeben kann

Fabrik Factory

Mit diesem Begriff verbinden die allgemeinen Verbraucherkreise die Vorstellung von einem Unternehmen in welchem die Herstellung Bearbeitung und Verarbeitung industriell erfolgt Fuumlr die Beurteilung der Fabriks- bzw Industriemaumlszligigkeit sind die Bestimmungen der Gewerbeordnung (sect 7 GewO 1994) maszliggeblich Anders zu beurteilen ist dieser Zusatz in Verbindung mit Begriffen anderen Bedeutungsinhalts wie zB bdquoIdeenfabrikldquo oder bdquoSoftwarefabrikldquo usw

Facility Management

Dieser Begriff hat sich im Immobilienbereich eingebuumlrgert und umfasst nicht nur die herkoumlmmliche Gebaumludeverwaltung sondern erstreckt sich auch auf betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzenuumlberlegungen und Berechnungen sowie technische Betreuung von Gebaumluden und Anlagen Dies muss im Unternehmensgegenstand entsprechend zum Ausdruck kommen

Finanz Finanzierung

Der Zusatz bdquoFinanzldquo vermittelt grundsaumltzlich die Vorstellung dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt Es ist daher durch entsprechende einschraumlnkende undoder klarstellende Zusaumltze wie zB bdquoFinanzierungsvermittlungldquo oder bdquoFinanzierungsberatungldquo sicherzustellen dass der Firmawortlaut nicht taumluschungsgeeignet ist

Die Verwendung des Begriffs bdquoFinanzierungldquo als Sachbestandteil in einem Firmawortlaut ist ohne weiteren einschraumlnkenden undoder klarstellenden Zusatz grundsaumltzlich unzulaumlssig weil damit die Vorstellung verbunden ist dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt

Sofern die Irrefuumlhrungseignung eines Firmawortlautes - etwa weil die Gesellschaft Finanzierungen innerhalb eines bekannten Konzerns vornimmt und ihre Zugehoumlrigkeit zu diesem aus dem (uumlbrigen) Firmawortlaut ersichtlich ist - ausgeschlossen ist bestehen jedoch keine Bedenken gegen die Verwendung des Wortes bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo und erscheint diesfalls kein weiterer Zusatz erforderlich In Faumlllen ausschlieszliglicher Konzernfinanzierungsaktivitaumlten koumlnnen daher Firmawortlaute die die Woumlrter bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo sowie einen Hinweis auf die Konzernzugehoumlrigkeit enthalten ohne weiteren Zusatz gerechtfertigt sein

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Achtung Auch nach erfolgter Uumlberpruumlfung bzw Eintragung ins Firmenbuch kann es zu einem Uumlberpruumlfungsverfahren durch die Finanzmarktaufsichtsbehoumlrde (FMA) kommen

Finanzdienstleistung Finanzholding Finanzinstitut Finanzvermittlung

Die Bezeichnungen bdquoFinanzholdingldquo bzw bdquoFinanzinstitutldquo oder eine Bezeichnung in der diese Worte enthalten sind bleiben ausschlieszliglich den im BWG genannten Unternehmen vorbehalten Die Bezeichnung bdquoFinanzdienstleisterldquo ist nur zulaumlssig wenn die im sect 2 Abs 1 Z 15 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) angefuumlhrten Finanzdienstleistungsgeschaumlfte im Unternehmensgegenstand vorgesehen sind

bdquoFinanzvermittlungldquo suggeriert die Vermittlung von Finanzinstrumenten worunter auch Kapitalwerte zu verstehen sind Solche Vermittlungsgeschaumlfte sind gemaumlszlig sect 1 Abs 1 BWG zum Teil typische Bankgeschaumlfte Der Ausdruck bdquoFinanzvermittlungldquo fuumlhrt daher - sofern keine Bankgeschaumlfte vorliegen - zur Taumluschung uumlber Art und Umfang der getaumltigten Geschaumlfte

Financial Engineering

Unter diesem Begriff werden Taumltigkeiten verstanden die die Planung Entwicklung und Umsetzung von Finanzdienstleistungen beinhalten Dieser Begriff ist daher Unternehmen vorbehalten die Finanzdienstleistungen gem sect 1 Abs 1 Z 1 BWG erbringen

Foundation

Der Begriff wird im internationalen Sprachgebrauch mit einer Stiftung assoziiert Der Begriff ist als (zusaumltzlicher) Bestandteil des Namens einer Privatstiftung im Sinne von sect 2 Privatstiftungsgesetz zulaumlssig Soll der Begriff im Firmawortlaut einer Gesellschaft Verwendung finden so muss zumindest ein Gesellschafter eine (Privat) Stiftung nach in- oder auslaumlndischem Recht sein

Gebaumludereinigung

Die Bezeichnung bdquoGebaumludereinigungldquo weist auf das Handwerk der Denkmal- Fassaden- und Gebaumludereinigung hin Eine Gewerbeberechtigung lautend auf das freie Gewerbe Anbieten von Hausbetreuungstaumltigkeiten deckt diesen Firmawortlautbestandteil nicht ab

Group Gruppe Ring Union Vereinigte Vereinigung

Die Verwendung eines dieser Zusaumltze setzt entweder die Verschmelzung bzw Vereinigung mehrerer Unternehmen zu einem eigenen Rechtstraumlger oder ein Unternehmen das von mehreren selbstaumlndig bleibenden Unternehmen fuumlr einen gemeinsamen Zweck gebildet wird voraus

Die Verwendung des Zusatzes bdquoGroupldquo bdquoGruppeldquo bzw bdquoTeamldquo ist auch dann zulaumlssig wenn getrennte Geschaumlftsbereiche von verschiedenen Personen in Teamarbeit ausgefuumlhrt werden und dies auch im Unternehmensgegenstand zum Ausdruck gebracht wird

Holding

Unter einer Holding wird eine Gesellschaft verstanden die an einem oder mehreren rechtlich selbstaumlndig bleibenden Unternehmen beteiligt ist und dieses (diese) zu wirtschaftlichen Zwecken einheitlich leitet Im Unternehmensgegenstand muss daher bdquoErwerb Halten und Verwalten von Beteiligungenldquo aufscheinen

Industrie

Die Verwendung des Zusatzes orientiert sich am Begriff der Industriemaumlszligigkeit der Gewerbeordnung (sect 7 GewO) Demnach kennzeichnet insbesondere ein hoher Einsatz von

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Anlage- und Betriebskapital die Verwendung besonderer Maschinen und technischer Einrichtungen die serienmaumlszligige Erzeugung von Produkten eine groumlszligere Anzahl von Arbeitnehmern mit weitgehender Arbeitsteilung und vorbestimmtem Arbeitsablauf die organisatorische Trennung in eine technische und kaufmaumlnnische Fuumlhrung das Vorliegen eines Industriebetriebes

Institut

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt zu vermeiden muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden Auch im gewerblichen Bereich kann der Zusatz ldquoInstitutldquo dann verwendet werden wenn die dort erbrachten Dienstleistungen in keinem Zusammenhang mit Einrichtungen der Wissenschaft stehen (zB Kosmetikinstitut Massageinstitut)

Invest Investment

Die Bezeichnung bdquoInvestldquo oder bdquoInvestmentldquo als Firmazusatz fuumlr Unternehmen die diverse Arten von Investitionen taumltigen ist zulaumlssig wenn dadurch keine Taumluschungsfaumlhigkeit mit den gemaumlszlig Investmentfondsgesetz (InvFG) bzw Bankwesengesetz (BWG) geschuumltzten Unternehmensbezeichnungen gegeben ist Zulaumlssig ist zB bdquoABC Immobilieninvest GmbHldquo

Meister Meisterbetrieb

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung duumlrfen nur Gewerbebetriebe deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschaumlftsfuumlhrer die Meisterpruumlfung erfolgreich abgelegt haben bei der Namensfuumlhrung und bei der Bezeichnung der Betriebsstaumltte die Worte bdquoMeisterldquo bdquoMeisterbetriebldquo oder Worte aumlhnlichen Inhaltes mit Beziehung auf das betreffende Handwerk verwenden Dies gilt auch fuumlr die Firmafuumlhrung

Privatuniversitaumlt Universitaumlt University

Die Fuumlhrung von Bezeichnungen die auf Bildungseinrichtungen wie Universitaumlten Universitaumltslehrgaumlnge oder andere nach dem Universitaumltsorganisationsgesetz bzw den einschlaumlgigen Studiengesetzen zuordenbare Bildungseinrichtungen hinweisen steht nur diesen Einrichtungen zu

82 Geografische Zusaumltze

Allgemeines

Landes- Landschafts- Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Bestandteil des Namens fuumlr ein Unternehmen deuten in aller Regel darauf hin dass das Unternehmen in dem angegebenen geographischen Raum allgemein undoder in seiner Branche von maszliggebender mindestens aber von besonderer Bedeutung ist

Austria Austro Oumlsterreich oumlsterreichisch

bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo setzen entweder voraus dass das Unternehmen von groszligem Umfang oder von groszliger Bedeutung jedenfalls in seiner Branche fuumlr Oumlsterreich ist bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo kann aber auch als Zusatz der auf die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Unternehmens hinweist verwendet werden ohne dass noch deren besondere Bedeutung fuumlr Oumlsterreich vorliegen muss

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Als multinationales Unternehmen wird allgemein jedes rechtlich selbstaumlndige Unternehmen bezeichnet welches mindestens zwei im Konzernverbund stehende Gesellschaften in zwei verschiedenen Staaten auszligerhalb von Oumlsterreich hat

Bei Neugruumlndungen ist die Voraussetzung der Bedeutung in der Regel nicht gegeben

Euro Europa European Europaumlisch International

Die Firmabestandteile bdquoEuroldquo bdquoEuropaldquo bdquoEuropeanldquo oder bdquoEuropaumlischldquo oder bdquoInternationalldquo weisen auf Unternehmen im grenzuumlberschreitenden europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr hin Branchenspezifische Kriterien des Wettbewerbsrechts nach denen gewisse Branchen eine erhebliche Bedeutung im europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr im Hinblick auf Kapitalausstattung Umsatz und Mitarbeiterzahl fordern koumlnnen damit jedoch nicht umgangen werden

83 Buchstaben Worte

Die Kennzeichnungseignung setzt die Verwendung mehrerer Buchstaben voraus wobei von den Firmenbuchgerichten tendenziell mindestens drei Buchstaben bevorzugt werden (bdquoSSP eUldquo bdquoBTR eUldquo bdquobgh eUldquo etc) Die Buchstabenkombination als solche muss kein eigenstaumlndiges Wort ergeben solange sie nur aussprechbar ist Somit koumlnnen auch fremdsprachige Ausdruumlcke im Firmawortlaut verwendet werden solange sie in lateinischen Buchstaben dargelegt sind

Den Erlaumluterungen des UGB zufolge werden zwar bdquosinnlose Buchstabenkombinationenldquo als ungeeignet erachtet da sie im Rechtsverkehr nicht als Fantasieworte aufgefasst werden jedoch werden Zusammenstellungen aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens eines Unternehmers oder der Namen mehrerer Gesellschafter oder aber auch sonstige Buchstabenkombinationen mit denen nichts Bestimmtes verbunden wird (zB bdquoTUIldquo) als zulaumlssig erachtet

Eine Aneinanderreihung lediglich gleicher Buchstaben wird jedoch abgelehnt

Auch die Internet-Domain kann die Namensfunktion einer Firma erfuumlllen sie muumlssen jedoch unterscheidungskraumlftig sein Als unterscheidungskraumlftig wird etwa bdquowwwWITOKFZat GmbHldquo oder bdquowwwessen-kommt KGldquo befunden nicht jedoch bdquowwwkarriereatldquo Auch die Verwendung von E-Mailadressen wird auf Grund aktueller Rechtsprechung unter der Voraussetzung der Kennzeichnungsfaumlhigkeit und Unterscheidungskraft von den Firmenbuchgerichten als zulaumlssig erachtet

84 Zahlen

Kombinationen von Buchstaben und Zahlen sind zulaumlssig Die Verwendung reiner Zahlenkombinationen ist erlaubt wenn diese mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden koumlnnen (bdquo4711ldquo bdquo118811ldquo)

85 Sonderzeichen

Als zulaumlssig anerkannt wird die Kombination von Buchstaben mit eindeutig benennbaren Satzzeichen (zB bdquoldquo bdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquobdquoldquoldquo) und bdquo+ldquo bdquoampldquo sowie Accents und kyrillische Zeichen Das Zeichen ist grundsaumltzlich eintragungsfaumlhig aber nur dann zulaumlssig wenn an der Aussprache keine Zweifel bestehen (je nach Verwendung bdquoatldquo oder bdquoaldquo oder bdquoKlammeraffeldquo)

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Ruumlcksprache mit dem zustaumlndigen Rechtspfleger bzw der zustaumlndigen Rechtspflegerin wird dringend empfohlen da die Eintragungspraxis nicht bei allen Firmenbuchgerichten gleich ist

9 Praxistipps

Sollte in einem Firmawortlaut eine reine Branchenbezeichnung wie etwa bdquoHandelldquo bdquoBauldquo bdquoTransportldquo oder dergleichen aufgenommen werden ist eine Fantasiebezeichnung undoder der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters ndash ausgenommen jener des Kommanditisten - anzufuumlgen Dadurch ist gewaumlhrleistet dass der Firmawortlaut unterscheidungskraumlftig ist Der Schwerpunkt der Unternehmenstaumltigkeit muss sich jedenfalls in der angefuumlhrten Branche widerspiegeln

Bei sehr haumlufigen Familiennamen (sogenannten bdquoAllerweltsnamen) wie etwa bdquoMuumlllerldquo oder bdquoMaierldquo empfiehlt es sich dringend auch den Vornamen des Einzelunternehmerseines Gesellschafters undoder eine Fantasiebezeichnung mitaufzunehmen

Uumlberpruumlfen Sie ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung nicht in Rechte Dritter eingreift Dies koumlnnte zB dann vorliegen wenn die Firmawortlautbezeichnung mit einer bereits eingetragenen Marke eines Dritten verwechselt werden kann oder ein anderer aumlhnlicher Firmawortlaut bereits im Firmenbuch protokolliert ist Einen Schutz genieszligt naumlmlich auch derjenige der eine Unternehmensbezeichnung fuumlhrt ohne dass diese in einem oumlffentlichen Register (Firmenbuch oder Markenregister) eingetragen ist

Folgende Schritte koumlnnen dazu beitragen das Risiko zu minimieren von einem Dritten wegen Eingriffs in seine Rechte in Anspruch genommen zu werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

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3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpwwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer (httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

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Die Kosten der Eintragung des Firmawortlautes ins Firmenbuch sind im Rahmen des Neugruumlndungs-Foumlrderungsgesetzes (NeuFoumlG) nur dann nicht zu bezahlen wenn die Firmenbucheintragung unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugruumlndung des Betriebes steht im NeuFoumlG-Formular angemerkt und das NeuFoumlG-Formular beim zustaumlndigen Firmenbuchgericht auch vorgelegt wird Um Kosten zu sparen empfehlen wir VOR Eintragung ins Firmenbuch sich im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei ihrer Wirtschaftskammer ein NeuFoumlG-Formular ausstellen zu lassen

Dies ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

Burgenland Tel Nr 09 90907 Kaumlrnten Tel Nr 05 90904 Niederoumlsterreich Tel Nr (02742) 851-0 Oberoumlsterreich Tel Nr 05 90909 Salzburg Tel Nr (0662) 8888-0 Steiermark Tel Nr (0316) 601-0

Tirol Tel Nr 05 90905-1111 Vorarlberg Tel Nr (05522) 305-0 Wien Tel Nr (01) 51450-1010 Hinweis Diese Information finden Sie auch im Internet unter httpwkoat Alle Angaben erfolgen trotz sorgfaumlltigster

Bearbeitung ohne Gewaumlhr Eine Haftung der Wirtschaftskammern Oumlsterreichs ist ausgeschlossen Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewaumlhlte Form fuumlr beide Geschlechter

18

ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES

Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen) Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

19

ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

21

ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 3: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

3

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort 2

1 Allgemeines 4

2 Eigenschaften der Firma 6

21 Kennzeichnungseignung 6

22 Unterscheidungskraft 6

23 Irrefuumlhrungsverbot 7

3 Unterscheidbarkeit der Firma (Firmaausschlieszliglichkeit) 7

4 Firmafortfuumlhrung 8

5 Verbot der Leeruumlbertragung 8

6 Unzulaumlssige Verwendung fremder Namen 8

7 Zur Firmabildung im Einzelnen 9

71 Einzelunternehmen 9

72 Eingetragene Personengesellschaften 10

73 Kapitalgesellschaften 10

8 Haumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile - Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlauten 11

81 Begriffe 11

82 Geografische Zusaumltze 14

83 Buchstaben Worte 15

84 Zahlen 15

85 Sonderzeichen 15

9 Praxistipps 16

ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES 18

ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) 19

ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA 20

ANHANG 4 GLOSSAR 21

4

DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH - RICHTLINIEN FUumlR DIE BEGUTACHTUNG VON FIRMAWORTLAUTEN

1 Allgemeines Unter Beachtung der Grundsaumltze der Kennzeichnungseignung Unterscheidungskraft und des Irrefuumlhrungsverbotes sind als Firmawortlaut sowohl Personen- Sach- und Fantasiefirmen zulaumlssig als auch die Verwendung von Geschaumlfts- bzw Etablissementbezeichnungen Lediglich Zeichen oder Buchstabenkombinationen die unaussprechbar oder sinnlos sind werden als ungeeignet angesehen Gleiches gilt fuumlr Branchenangaben ohne individualisierende Zusaumltze

Nach den Bestimmungen des Firmenbuchgesetzes (FBG) ist die oumlrtlich zustaumlndige Wirtschaftskammer berechtigt das Firmenbuchgericht zur Vermeidung unrichtiger Eintragungen betreffend die Zulaumlssigkeit von Firmawortlauten zu unterstuumltzen

Bei der Erstellung von Firmawortlautgutachten an die Firmenbuchgerichte sind von den Wirtschaftskammern neben den einschlaumlgigen firmenrechtlichen Vorschriften die unter Punkt 9 angefuumlhrten bdquoRichtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlautenldquo zu beachten Im Interesse der Erstellung fundierter Gutachten sind die Wirtschaftskammern in den Faumlllen wo eine Mitgliedschaft nach dem Wirtschaftskammergesetz (WKG) besteht berechtigt das Vorliegen der maszliggeblichen Umstaumlnde in ihnen geeignet erscheinender Weise zu uumlberpruumlfen Hinweis

Sowohl die Firmenbuchgerichte als auch die Wirtschaftskammern pruumlfen im Rahmen der Gutachtenerstellung uumlber die Zulaumlssigkeit eines Firmawortlautes nur ob der Firmawortlaut den Bestimmungen des UGB entspricht also Unterscheidungskraft besitzt und keine zur Irrefuumlhrung der betroffenen Verkehrskreise geeignete Angaben enthaumllt Die Pruumlfung einer Verwechslungsfaumlhigkeit wird von den Firmenbuchgerichten grundsaumltzlich nur im Hinblick auf die im Bereich der jeweiligen Gemeinde bzw des jeweiligen Wirtschaftsraumes eingetragenen Firmen gepruumlft Ebenso erfolgt keine Pruumlfung ob der Firmawortlaut allenfalls gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoumlszligt oder ob eine Verwechslungsfaumlhigkeit mit eingetragenen Marken Internet-Domain-Namen oder nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen vorliegen koumlnnte

Zur Vermeidung von meist kostenintensiven Unannehmlichkeiten sollten daher vor Wahl eines gewuumlnschten Firmawortlautes folgende Uumlberpruumlfungshandlungen vorgenommen werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpswwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer

5

(httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

Exkurs Namensfuumlhrungs- und Bezeichnungsvorschriften nach der Gewerbeordnung

Gewerbetreibende die natuumlrliche Personen und keine im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer sind haben sich bei der aumluszligeren Bezeichnung der Betriebsstaumltten und bei der Abgabe der Unterschrift ihres Namens zu bedienen

Auf Geschaumlftsbriefen und Bestellscheinen die auf Papier oder in sonstiger Weise an einen bestimmten Empfaumlnger gerichtet sind sowie auf einer Website haben sie ihren Namen und den Standort der Gewerbeberechtigung anzugeben

Im uumlbrigen Geschaumlftsverkehr insbesondere in Ankuumlndigungen duumlrfen Abkuumlrzungen des Namens oder andere Bezeichnungen verwendet werden die Ausdruumlcke muumlssen zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen

Die Ausdruumlcke duumlrfen keine Angaben enthalten die zur Irrefuumlhrung geeignet sind Nicht zur Kennzeichnung geeignet ist die bloszlige Angabe einer Telefonnummer eines Postfaches oder von E-Mail Adressen die keine kennzeichnungskraumlftigen Ausdruumlcke enthalten

Aumlnderungen des Namens sind innerhalb von 4 Wochen der Behoumlrde anzuzeigen sofern die Namensaumlnderung weder im Zentralen Personenstandsregister noch im Zentralen Melderegister verzeichnet wird

Gewerbetreibende die in das Firmenbuch eingetragene Unternehmer sind haben auf allen Geschaumlftspapieren und Bestellscheinen die auf Papier oder in sonstiger Weise an einen bestimmten Empfaumlnger gerichtet sind sowie auf einer Website die Firma die Rechtsform den Sitz die Firmenbuchnummer gegebenenfalls einen Hinweis dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet und das Firmenbuchgericht anzugeben

Einzelunternehmer haben ihren Namen anzugeben wenn er sich von der Firma unterscheidet Dem Namen duumlrfen Zusaumltze beigefuumlgt werden wenn sie nicht zur Irrefuumlhrung geeignet sind (zB Logos Sach- Fantasie- und sonstige Zusaumltze)

Aumluszligere Geschaumlftsbezeichnungen

Die Betriebsstaumltten von im Firmenbuch protokollierten aber auch von nicht protokollierten Einzelunternehmern sind mit einer aumluszligeren Geschaumlftsbezeichnung zu versehen dies gilt auch fuumlr Betriebsstaumltten die nur einer voruumlbergehenden Ausuumlbung dienen (zB Magazine Baustellen usw)

Die Geschaumlftsbezeichnung muss zumindest den Namen und einen Hinweis auf den Gegenstand des Gewerbes in gut sichtbarer Schrift enthalten

6

Fortbetriebe nach der Gewerbeordnung

Diese sind unter dem bisherigen Namen zu fuumlhren ein auf den Fortbetrieb hinweisender Zusatz ist beizufuumlgen (Fortbetrieb im Erbfall durch Verlassenschaftskurator Erben im Insolvenzfall durch den Insolvenzverwalter)

2 Eigenschaften der Firma Wie bereits angefuumlhrt muss eine Firma zur Kennzeichnung des Unternehmers geeignet sein da sie eine Namensfunktion erfuumlllt Sie muss Unterscheidungskraft besitzen und darf keine zur Irrefuumlhrung der betroffenen Verkehrskreise uumlber die wesentlichen geschaumlftlichen Verhaumlltnisse geeignete Angaben enthalten

21 Kennzeichnungseignung

Ein Firmawortlaut ist dann zur Kennzeichnung geeignet wenn er das Unternehmen individualisieren kann Diese Kennzeichnungsfunktion erfuumlllt beispielsweise der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters aber auch Sachbezeichnungen koumlnnen dieser Voraussetzung entsprechen Bildzeichen allein (wie etwa bdquoldquo oder bdquoldquo) sind nicht kennzeichnungsfaumlhig Ziffernkombinationen als alleiniger Firmabestandteil koumlnnen grundsaumltzlich eine Namensfunktion erfuumlllen uumlber ihre Eintragungsfaumlhigkeit entscheidet im jeweiligen Einzelfall das Firmenbuchgericht

22 Unterscheidungskraft

Unterscheidungskraft kommt einem Firmawortlaut dann zu wenn er allenfalls unter Beruumlcksichtigung einer schon erlangten Verkehrsgeltung zur Individualisierung eines ganz bestimmten Unternehmens bzw eines bestimmten Geschaumlftszweiges geeignet ist Sie dient dazu das Unternehmen von anderen Unternehmen in abstrakter Weise zu unterscheiden

Ob einem Firmawortlaut Unterscheidungskraft zukommt ist immer auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu beurteilen

Grundsaumltzlich ist davon auszugehen dass der Name eines Einzelunternehmers oder der Name eines Gesellschafters diese Unterscheidungskraft besitzt Allerdings ist darauf zu achten dass sogenannten bdquoAllerweltsnamenldquo wie zB bdquoMeierldquo oder bdquoMuumlllerldquo ohne Zusatz eines Vornamens diese Unterscheidungskraft abgesprochen werden kann

Reine Branchenbezeichnungen wie zB bdquoTransportldquo bdquoBauldquo bdquoSicherheit und Technikldquo bdquoManagementldquo bdquoManagementseminareldquo Managementkompetenzldquo bdquoGaststaumlttenldquo bdquoGebaumludereinigungldquo bdquoEisenhandelldquo oder bdquoComputertechnikldquo besitzen ohne Hinzufuumlgung weiterer konkretisierender Zusaumltze keine ausreichende Unterscheidungskraft

Tipp

Bei reinen Branchenangaben sogenannten bdquoAllerweltsnamenldquo Zahlen- und Ziffernkombinationen und Bildzeichen sollte daher unbedingt ein (Fantasie-)Zusatz in den Firmawortlaut aufgenommen werden (unzulaumlssig bdquoTransport GmbHldquo zulaumlssig bdquoFranz Moser Transport GmbHldquo)

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23 Irrefuumlhrungsverbot

Mit dem Irrefuumlhrungsverbot wird dem im UGB verankerten Grundsatz der Firmawahrheit Rechnung getragen Die Firma darf keine Angaben enthalten die geeignet sind uumlber geschaumlftliche Verhaumlltnisse die fuumlr die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind irrezufuumlhren Dies gilt sowohl fuumlr den Firmakern als auch fuumlr Zusaumltze

Der Begriff geschaumlftliche Verhaumlltnisse ist weit auszulegen und umfasst Angaben uumlber den Inhaber uumlber Art und Umfang des Unternehmens uumlber den Branchenbezug sowie uumlber die Waren und Dienstleistungen

Da die Irrefuumlhrungseignung als unbestimmter Rechtsbegriff einzuordnen ist muss jeweils im Einzelfall festgestellt werden ob nach Auffassung der mutmaszliglichen Verkehrskreise die Firma geeignet ist eine Irrefuumlhrung zu bewirken Dabei wird auf einen kritischen aufmerksamen und umsichtigen Durchschnittsadressaten abgestellt (unzulaumlssig bdquoSun Services GmbHldquo mit Unternehmensgegenstand bdquoUnternehmensberatungldquo oder bdquoBlix Handels GmbH mit Unternehmensgegenstand bdquoArbeitskraumlfteuumlberlassungldquo)

In diesem Zusammenhang ist auf im Punkt 8 bdquoHaumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile ndash Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlautenldquo angefuumlhrten Begriffe zu verweisen die von den maszliggeblichen Verkehrskreisen als wesentlich betrachtet und dann als irrefuumlhrend angesehen werden wenn die geforderten Voraussetzungen nicht erfuumlllt sind

Achtung

Auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden irrefuumlhrende Geschaumlftspraktiken als unlauter unter entsprechende Sanktionen gestellt Das bedeutet dass selbst dann wenn mangels firmenrechtlicher Irrefuumlhrungseignung ein Firmawortlaut in das Firmenbuch eingetragen wird trotzdem ein Irrefuumlhrungstatbestand nach dem UWG vorliegen kann Dies deshalb da das Firmenrecht sich bei Pruumlfung einer Irrefuumlhrungseignung auf rein formale Kriterien stuumltzt (wie zB den Gesellschaftsvertrag) waumlhrend das UWG eine weitergehende Pruumlfung im Hinblick auf die tatsaumlchlichen Verhaumlltnisse vornimmt

3 Unterscheidbarkeit der Firma (Firmaausschlieszliglichkeit)

Jede neue Firma muss sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde (bzw Wirtschaftsraum) bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Der Voraussetzung der deutlichen Unterscheidbarkeit ist dann Genuumlge getan wenn die Unterscheidbarkeit erheblich genug ist um im gewoumlhnlichen Verkehr und nicht nur bei aufmerksamer Vergleichung der Firmen oder nach den Auffassungen des Unternehmerstandes Verwechslungen vorzubeugen Entscheidend ist auch hier immer der Gesamteindruck im Einzelfall

Es kommt dabei auch auf die Branchennaumlhe der Unternehmen an Gehoumlren beide Unternehmen demselben Geschaumlftszweig an sind an die Unterscheidbarkeit der Firmen strengere Anforderungen zu stellen als bei verschiedenem Betriebsgegenstand

Achtung

Weil das Firmenbuchgericht nur die Aumlhnlichkeit des Firmawortlautes mit den am selben Ort oder in derselben Gemeinde (bzw Wirtschaftsraum) bereits eingetragenen Firmen pruumlft ist darauf zu achten dass der gewuumlnschte Firmawortlaut nicht in Rechte Dritter eingreift (zB Marken)

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Tipp Die Aumlhnlichkeit mit anderen Unternehmens-Namen (-Kennzeichen) wie zB Geschaumlftsbezeichnungen von nicht protokollierten Unternehmen oder Marken ist vom Unternehmer selbst zu pruumlfen Dies kann zB durch oumlsterreichweite Abfrage des Markenregisters (Patentamt) des Internet (Suchmaschinen) oder von BranchenverzeichnissenTelefonbuumlchern erfolgen

4 Firmafortfuumlhrung

Wird ein bestehendes Unternehmen durch Erwerb unter Lebenden (zB Kauf Schenkung) oder Erwerb von Todes wegen (zB Testament gesetzliche Erbfolge) uumlbertragen dann darf das Unternehmen die bisherige Firma mit oder ohne Beifuumlgung eines das Nachfolgeverhaumlltnis andeutenden Zusatzes fortfuumlhren

Enthaumllt die Firma den Namen des bisherigen Unternehmers muss allerdings dieser oder seine Erben in die Fortfuumlhrung der Firma ausdruumlcklich einwilligen

Die gleiche Regelung gilt wenn das Unternehmen auf Grund eines Pachtvertrages oder Fruchtgenussrechtes uumlbertragen wird

Tritt ein neuer Gesellschafter in eine Gesellschaft ein oder scheidet ein Gesellschafter aus kann die bisherige Firma fortgefuumlhrt werden Allerdings bedarf es zur Fortfuumlhrung der Firma bei Ausscheiden eines Gesellschafters dessen Name in der Firma enthalten ist seiner ausdruumlcklichen Einwilligung

Ein zutreffender Rechtsformzusatz (siehe Punkt 7) ist demnach auch bei der Fortfuumlhrung aufzunehmen

Das Recht die uumlbernommene Firma ohne Beifuumlgung eines Nachfolgezusatzes fortzufuumlhren findet ebenfalls am Irrefuumlhrungsverbot seine Grenzen Unzulaumlssig sind daher alle Firmabestandteile die nach Erwerb des Unternehmens unzutreffende Vorstellungen uumlber Umfang und Art des Unternehmens sowie uumlber die rechtlichen Eigenschaften des Unternehmenstraumlgers hervorrufen (bdquoDr Meier eUldquo wird von einem Unternehmer ohne Dr-Titel uumlbernommen Nachfolgezusatz erforderlich)

5 Verbot der Leeruumlbertragung

Die Firma kann nicht ohne das Unternehmen fuumlr das sie gefuumlhrt wird veraumluszligert werden

Fuumlr die rechtlich zulaumlssige Uumlbertragung einer Firma ist es erforderlich dass das Unternehmen in seiner Gesamtheit also sein Kern der den wesentlichen Taumltigkeitsbereich bestimmt uumlbertragen wird

Achtung

Wurde ein Begriff des Firmawortlautes jedoch als Marke im Markenregister eingetragen kann dieser markenrechtlich geschuumltzte Begriff auch ohne Veraumluszligerung des Unternehmens an Dritte weitergegeben werden

6 Unzulaumlssige Verwendung fremder Namen

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In die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft (OG KG) darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschraumlnkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden (unzulaumlssig Wolfgang Muumlller OGldquo wenn keiner der Gesellschafter bdquoWolfgang Muumlllerldquo heiszligt) Dieser Grundsatz gilt auch fuumlr die Verwendung auslaumlndischer Namen

Eine Durchbrechung dieses Prinzips ist nur im Rahmen der Firmafortfuumlhrung (siehe Punkt 4) zulaumlssig Wenn ein Name einmal zulaumlssigerweise in die Firma eingefuumlhrt worden ist so darf man diesen auch fortfuumlhren (sofern der Namenstraumlger der Fortfuumlhrung zugestimmt hat)

Da ein fremder Name in der Firma zu moumlglichen Fehlvorstellungen des Rechtsverkehrs uumlber das Unternehmen oder dessen Inhaber und sein Haftungspotential fuumlhren kann sollen solch moumlgliche Fehlvorstellungen zusaumltzlich zum Irrefuumlhrungsverbot durch diese Sondervorschrift unterbunden werden

Der Wortlaut dieser Regelung beschraumlnkt den sachlichen Anwendungsbereich auf Einzelunternehmer und eingetragene Personengesellschaften (OG KG)

Da Kapitalgesellschaften keine unbeschraumlnkt haftenden natuumlrlichen Personen aufweisen ist hier zwar die Aufnahme von anderen (fremden) Personennamen grundsaumltzlich zulaumlssig wobei diese aber am allgemeinen Irrefuumlhrungsverbot zu beurteilen sind (zB zulaumlssig Franz Mayer GmbH wenn kein Gesellschafter den Namen Franz Mayer traumlgt) Irrefuumlhrend waumlre aber zB bdquoHermann Maier GmbHldquo oder bdquoHeidi Klum Mode Vertriebs GmbHldquo wenn Hermann Maier oder Heidi Klum nicht Gesellschafter sind

7 Zur Firmabildung im Einzelnen

71 Einzelunternehmen

711 Einzelunternehmer (natuumlrliche Personen) muumlssen sich in das Firmenbuch eintragen lassen wenn sie unternehmerisch taumltig sind und der Rechnungslegungspflicht nach den Bestimmungen des UGB unterliegen Dies trifft auf Einzelunternehmen zu die in zwei aufeinander folgenden Geschaumlftsjahren jeweils einen Jahresumsatz von mehr als EUR 700000- oder in einem Jahr einen Umsatz von mehr als EUR 1000000- erzielen

Werden diese Schwellenwerte nicht erreicht steht es einem Einzelunternehmer frei sich freiwillig in das Firmenbuch eintragen bzw aus diesem sich auch wieder loumlschen zu lassen

712 Firmafuumlhrung

Durch das UGB erfolgte eine weitgehende Liberalisierung des Firmenrechts Aus der Namensfunktion der Firma folgt lediglich dass sie zur Individualisierung des Unternehmers geeignet sein muss somit Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen und keine Irrefuumlhrungseignung aufweisen darf Daher hat ein Einzelunternehmer die Moumlglichkeit bei der Firmafuumlhrung zu waumlhlen ob er eine reine Namensfirma (Angabe seines Namens) eine Sachfirma (Angabe einer unterscheidungskraumlftigen Sachbezeichnung im Hinblick auf den Gegenstand des Unternehmens) oder eine Fantasiefirma (ohne Hinweis auf den Gegenstand des Unternehmens oder die Person des Unternehmers) fuumlhren will Auch Mischformen sind moumlglich Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen (auch auslaumlndischer Herkunft) handelt

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713 Rechtsformzusatz

Einzelunternehmer haben als Rechtsformzusatz zwingend in ihre Firma wahlweise folgende Bezeichnung aufzunehmen bdquoeingetragener Unternehmerldquo bdquoeingetragene Unternehmerinldquo oder bdquoeUldquo

72 Eingetragene Personengesellschaften

(Offene Gesellschaft ndash OG Kommanditgesellschaft ndash KG)

721 Firmafuumlhrung

Auch hier besteht unter den vorhin genannten Voraussetzungen die Wahlmoumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen handelt

722 Rechtsformzusatz

Offene Gesellschaften (OG) haben die Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoOGldquo anzugeben

Kommanditgesellschaften (KG) haben die Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoKGldquo anzugeben

Alternativ zur Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo kann bei Angehoumlrigen eines freien Berufs (Arzt Rechtsanwalt Notar Architekt etc) soweit die berufsrechtlichen Vorschriften nichts Anderes vorsehen auch die Bezeichnung bdquoPartnerschaftldquo oder ndash sofern die Firma nicht die Namen aller Gesellschafter enthaumllt ndash der Zusatz bdquound (amp) Partnerldquo verwendet werden Alternativ zur Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo kann die Bezeichnung bdquoKommandit-Partnerschaftldquo treten

Sofern in einer OG oder einer KG keine natuumlrliche Person unbeschraumlnkt haftet muss auch dieser Umstand aus dem Firmawortlaut erkennbar sein (bdquoMaier Transporte GmbH amp Co KGldquo)

73 Kapitalgesellschaften

(Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung ndash GmbH Aktiengesellschaft ndash AG Genossenschaften)

731 Firmafuumlhrung

Auch diese Gesellschaften haben die Moumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination auszuwaumlhlen

732 Rechtsformzusatz

Die Firma einer GmbH muss die Bezeichnung bdquoGesellschaft mit beschraumlnkter Haftungldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB GmbH GesmbH GmbH GesmbH)

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Die Firma einer AG muss Bezeichnung bdquoAktiengesellschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB AG)

Die Firma einer Genossenschaft muss die Bezeichnung bdquoeingetragene Genossenschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB e Gen)

8 Haumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile - Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlauten

81 Begriffe

Bei den folgenden Begriffen handelt es sich um Bezeichnungen die bei den jeweils betroffenen Verkehrskreisen gewisse Vorstellungen uumlber die unternehmerische Taumltigkeit bzw uumlber die Groumlszlige des Unternehmens hervorrufen Auf fremdsprachige Begriffe werden die nachstehenden Richtlinien gleichermaszligen angewendet

Akademie Academy

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt hintan zu halten muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden

Bank Bankier Kreditinstitut Geldinstitut

Die Bezeichnungen bdquoBankldquo bdquoBankierldquo und weitere im Bankwesengesetz (BWG) genannte Begriffe (Geldinstitut Kreditinstitut Kreditunternehmung Kreditunternehmen) sind gemaumlszlig den Bestimmungen dieses Gesetzes geschuumltzt und nur bestimmten im BWG aufgezaumlhlten Unternehmen vorbehalten Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sieht jedoch sect 94 Abs 8 BWG vor wenn diese Bezeichnungen in einem Zusammenhang verwendet werden der den Anschein ausschlieszligt dass Bankgeschaumlfte betrieben werden (zB Blutbank Spielbank etc)

Bautreuhand

Der Begriff bdquoBautreuhandldquo ist im Hinblick auf sect 12 Abs 2 BTVG (Bautraumlgervertragsgesetz) fuumlr gewerblich taumltige Unternehmen nicht zulaumlssig da als Treuhaumlnder im Sinne dieses Gesetzes nur Rechtsanwaumllte Rechtsanwaltschafts-Partnerschaften oder Notare bestellt werden koumlnnen

Center Zentrum

Dieser Begriff laumlsst erwarten dass sich ein Betrieb raumlumlich uumlber eine auszligergewoumlhnlich groszlige Flaumlche erstreckt Er kann auszligerdem dann gerechtfertigt sein wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Weiters ist dieser Begriff gerechtfertigt wenn er die Vorstellung von bedeutender wirtschaftlicher Groumlszlige erweckt undoder wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Dessen ungeachtet mag es in manchen Branchen bisweilen vorkommen dass der Begriff nicht mit einer besonderen

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Erwartungshaltung hinsichtlich der Groumlszlige bzw der Ausgestaltung eines Unternehmens assoziiert wird (zB bdquoFitness-Centerldquo) Communication

bdquoCommunicationldquo bzw bdquoKommunikationldquo umfasst die Entwicklung Herstellung und den Vertrieb von Kommunikationsanlagen und -geraumlten aller Art sowie Kommunikationsdienstleistungen

Erste Einzige

Dieser Zusatz wird als Hinweis auf eine Spitzenstellung Alleinstellung aufgefasst welche sich beispielsweise aus zeitlichen geografischen oder wirtschaftlichen Umstaumlnden ergeben kann

Fabrik Factory

Mit diesem Begriff verbinden die allgemeinen Verbraucherkreise die Vorstellung von einem Unternehmen in welchem die Herstellung Bearbeitung und Verarbeitung industriell erfolgt Fuumlr die Beurteilung der Fabriks- bzw Industriemaumlszligigkeit sind die Bestimmungen der Gewerbeordnung (sect 7 GewO 1994) maszliggeblich Anders zu beurteilen ist dieser Zusatz in Verbindung mit Begriffen anderen Bedeutungsinhalts wie zB bdquoIdeenfabrikldquo oder bdquoSoftwarefabrikldquo usw

Facility Management

Dieser Begriff hat sich im Immobilienbereich eingebuumlrgert und umfasst nicht nur die herkoumlmmliche Gebaumludeverwaltung sondern erstreckt sich auch auf betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzenuumlberlegungen und Berechnungen sowie technische Betreuung von Gebaumluden und Anlagen Dies muss im Unternehmensgegenstand entsprechend zum Ausdruck kommen

Finanz Finanzierung

Der Zusatz bdquoFinanzldquo vermittelt grundsaumltzlich die Vorstellung dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt Es ist daher durch entsprechende einschraumlnkende undoder klarstellende Zusaumltze wie zB bdquoFinanzierungsvermittlungldquo oder bdquoFinanzierungsberatungldquo sicherzustellen dass der Firmawortlaut nicht taumluschungsgeeignet ist

Die Verwendung des Begriffs bdquoFinanzierungldquo als Sachbestandteil in einem Firmawortlaut ist ohne weiteren einschraumlnkenden undoder klarstellenden Zusatz grundsaumltzlich unzulaumlssig weil damit die Vorstellung verbunden ist dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt

Sofern die Irrefuumlhrungseignung eines Firmawortlautes - etwa weil die Gesellschaft Finanzierungen innerhalb eines bekannten Konzerns vornimmt und ihre Zugehoumlrigkeit zu diesem aus dem (uumlbrigen) Firmawortlaut ersichtlich ist - ausgeschlossen ist bestehen jedoch keine Bedenken gegen die Verwendung des Wortes bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo und erscheint diesfalls kein weiterer Zusatz erforderlich In Faumlllen ausschlieszliglicher Konzernfinanzierungsaktivitaumlten koumlnnen daher Firmawortlaute die die Woumlrter bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo sowie einen Hinweis auf die Konzernzugehoumlrigkeit enthalten ohne weiteren Zusatz gerechtfertigt sein

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Achtung Auch nach erfolgter Uumlberpruumlfung bzw Eintragung ins Firmenbuch kann es zu einem Uumlberpruumlfungsverfahren durch die Finanzmarktaufsichtsbehoumlrde (FMA) kommen

Finanzdienstleistung Finanzholding Finanzinstitut Finanzvermittlung

Die Bezeichnungen bdquoFinanzholdingldquo bzw bdquoFinanzinstitutldquo oder eine Bezeichnung in der diese Worte enthalten sind bleiben ausschlieszliglich den im BWG genannten Unternehmen vorbehalten Die Bezeichnung bdquoFinanzdienstleisterldquo ist nur zulaumlssig wenn die im sect 2 Abs 1 Z 15 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) angefuumlhrten Finanzdienstleistungsgeschaumlfte im Unternehmensgegenstand vorgesehen sind

bdquoFinanzvermittlungldquo suggeriert die Vermittlung von Finanzinstrumenten worunter auch Kapitalwerte zu verstehen sind Solche Vermittlungsgeschaumlfte sind gemaumlszlig sect 1 Abs 1 BWG zum Teil typische Bankgeschaumlfte Der Ausdruck bdquoFinanzvermittlungldquo fuumlhrt daher - sofern keine Bankgeschaumlfte vorliegen - zur Taumluschung uumlber Art und Umfang der getaumltigten Geschaumlfte

Financial Engineering

Unter diesem Begriff werden Taumltigkeiten verstanden die die Planung Entwicklung und Umsetzung von Finanzdienstleistungen beinhalten Dieser Begriff ist daher Unternehmen vorbehalten die Finanzdienstleistungen gem sect 1 Abs 1 Z 1 BWG erbringen

Foundation

Der Begriff wird im internationalen Sprachgebrauch mit einer Stiftung assoziiert Der Begriff ist als (zusaumltzlicher) Bestandteil des Namens einer Privatstiftung im Sinne von sect 2 Privatstiftungsgesetz zulaumlssig Soll der Begriff im Firmawortlaut einer Gesellschaft Verwendung finden so muss zumindest ein Gesellschafter eine (Privat) Stiftung nach in- oder auslaumlndischem Recht sein

Gebaumludereinigung

Die Bezeichnung bdquoGebaumludereinigungldquo weist auf das Handwerk der Denkmal- Fassaden- und Gebaumludereinigung hin Eine Gewerbeberechtigung lautend auf das freie Gewerbe Anbieten von Hausbetreuungstaumltigkeiten deckt diesen Firmawortlautbestandteil nicht ab

Group Gruppe Ring Union Vereinigte Vereinigung

Die Verwendung eines dieser Zusaumltze setzt entweder die Verschmelzung bzw Vereinigung mehrerer Unternehmen zu einem eigenen Rechtstraumlger oder ein Unternehmen das von mehreren selbstaumlndig bleibenden Unternehmen fuumlr einen gemeinsamen Zweck gebildet wird voraus

Die Verwendung des Zusatzes bdquoGroupldquo bdquoGruppeldquo bzw bdquoTeamldquo ist auch dann zulaumlssig wenn getrennte Geschaumlftsbereiche von verschiedenen Personen in Teamarbeit ausgefuumlhrt werden und dies auch im Unternehmensgegenstand zum Ausdruck gebracht wird

Holding

Unter einer Holding wird eine Gesellschaft verstanden die an einem oder mehreren rechtlich selbstaumlndig bleibenden Unternehmen beteiligt ist und dieses (diese) zu wirtschaftlichen Zwecken einheitlich leitet Im Unternehmensgegenstand muss daher bdquoErwerb Halten und Verwalten von Beteiligungenldquo aufscheinen

Industrie

Die Verwendung des Zusatzes orientiert sich am Begriff der Industriemaumlszligigkeit der Gewerbeordnung (sect 7 GewO) Demnach kennzeichnet insbesondere ein hoher Einsatz von

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Anlage- und Betriebskapital die Verwendung besonderer Maschinen und technischer Einrichtungen die serienmaumlszligige Erzeugung von Produkten eine groumlszligere Anzahl von Arbeitnehmern mit weitgehender Arbeitsteilung und vorbestimmtem Arbeitsablauf die organisatorische Trennung in eine technische und kaufmaumlnnische Fuumlhrung das Vorliegen eines Industriebetriebes

Institut

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt zu vermeiden muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden Auch im gewerblichen Bereich kann der Zusatz ldquoInstitutldquo dann verwendet werden wenn die dort erbrachten Dienstleistungen in keinem Zusammenhang mit Einrichtungen der Wissenschaft stehen (zB Kosmetikinstitut Massageinstitut)

Invest Investment

Die Bezeichnung bdquoInvestldquo oder bdquoInvestmentldquo als Firmazusatz fuumlr Unternehmen die diverse Arten von Investitionen taumltigen ist zulaumlssig wenn dadurch keine Taumluschungsfaumlhigkeit mit den gemaumlszlig Investmentfondsgesetz (InvFG) bzw Bankwesengesetz (BWG) geschuumltzten Unternehmensbezeichnungen gegeben ist Zulaumlssig ist zB bdquoABC Immobilieninvest GmbHldquo

Meister Meisterbetrieb

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung duumlrfen nur Gewerbebetriebe deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschaumlftsfuumlhrer die Meisterpruumlfung erfolgreich abgelegt haben bei der Namensfuumlhrung und bei der Bezeichnung der Betriebsstaumltte die Worte bdquoMeisterldquo bdquoMeisterbetriebldquo oder Worte aumlhnlichen Inhaltes mit Beziehung auf das betreffende Handwerk verwenden Dies gilt auch fuumlr die Firmafuumlhrung

Privatuniversitaumlt Universitaumlt University

Die Fuumlhrung von Bezeichnungen die auf Bildungseinrichtungen wie Universitaumlten Universitaumltslehrgaumlnge oder andere nach dem Universitaumltsorganisationsgesetz bzw den einschlaumlgigen Studiengesetzen zuordenbare Bildungseinrichtungen hinweisen steht nur diesen Einrichtungen zu

82 Geografische Zusaumltze

Allgemeines

Landes- Landschafts- Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Bestandteil des Namens fuumlr ein Unternehmen deuten in aller Regel darauf hin dass das Unternehmen in dem angegebenen geographischen Raum allgemein undoder in seiner Branche von maszliggebender mindestens aber von besonderer Bedeutung ist

Austria Austro Oumlsterreich oumlsterreichisch

bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo setzen entweder voraus dass das Unternehmen von groszligem Umfang oder von groszliger Bedeutung jedenfalls in seiner Branche fuumlr Oumlsterreich ist bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo kann aber auch als Zusatz der auf die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Unternehmens hinweist verwendet werden ohne dass noch deren besondere Bedeutung fuumlr Oumlsterreich vorliegen muss

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Als multinationales Unternehmen wird allgemein jedes rechtlich selbstaumlndige Unternehmen bezeichnet welches mindestens zwei im Konzernverbund stehende Gesellschaften in zwei verschiedenen Staaten auszligerhalb von Oumlsterreich hat

Bei Neugruumlndungen ist die Voraussetzung der Bedeutung in der Regel nicht gegeben

Euro Europa European Europaumlisch International

Die Firmabestandteile bdquoEuroldquo bdquoEuropaldquo bdquoEuropeanldquo oder bdquoEuropaumlischldquo oder bdquoInternationalldquo weisen auf Unternehmen im grenzuumlberschreitenden europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr hin Branchenspezifische Kriterien des Wettbewerbsrechts nach denen gewisse Branchen eine erhebliche Bedeutung im europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr im Hinblick auf Kapitalausstattung Umsatz und Mitarbeiterzahl fordern koumlnnen damit jedoch nicht umgangen werden

83 Buchstaben Worte

Die Kennzeichnungseignung setzt die Verwendung mehrerer Buchstaben voraus wobei von den Firmenbuchgerichten tendenziell mindestens drei Buchstaben bevorzugt werden (bdquoSSP eUldquo bdquoBTR eUldquo bdquobgh eUldquo etc) Die Buchstabenkombination als solche muss kein eigenstaumlndiges Wort ergeben solange sie nur aussprechbar ist Somit koumlnnen auch fremdsprachige Ausdruumlcke im Firmawortlaut verwendet werden solange sie in lateinischen Buchstaben dargelegt sind

Den Erlaumluterungen des UGB zufolge werden zwar bdquosinnlose Buchstabenkombinationenldquo als ungeeignet erachtet da sie im Rechtsverkehr nicht als Fantasieworte aufgefasst werden jedoch werden Zusammenstellungen aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens eines Unternehmers oder der Namen mehrerer Gesellschafter oder aber auch sonstige Buchstabenkombinationen mit denen nichts Bestimmtes verbunden wird (zB bdquoTUIldquo) als zulaumlssig erachtet

Eine Aneinanderreihung lediglich gleicher Buchstaben wird jedoch abgelehnt

Auch die Internet-Domain kann die Namensfunktion einer Firma erfuumlllen sie muumlssen jedoch unterscheidungskraumlftig sein Als unterscheidungskraumlftig wird etwa bdquowwwWITOKFZat GmbHldquo oder bdquowwwessen-kommt KGldquo befunden nicht jedoch bdquowwwkarriereatldquo Auch die Verwendung von E-Mailadressen wird auf Grund aktueller Rechtsprechung unter der Voraussetzung der Kennzeichnungsfaumlhigkeit und Unterscheidungskraft von den Firmenbuchgerichten als zulaumlssig erachtet

84 Zahlen

Kombinationen von Buchstaben und Zahlen sind zulaumlssig Die Verwendung reiner Zahlenkombinationen ist erlaubt wenn diese mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden koumlnnen (bdquo4711ldquo bdquo118811ldquo)

85 Sonderzeichen

Als zulaumlssig anerkannt wird die Kombination von Buchstaben mit eindeutig benennbaren Satzzeichen (zB bdquoldquo bdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquobdquoldquoldquo) und bdquo+ldquo bdquoampldquo sowie Accents und kyrillische Zeichen Das Zeichen ist grundsaumltzlich eintragungsfaumlhig aber nur dann zulaumlssig wenn an der Aussprache keine Zweifel bestehen (je nach Verwendung bdquoatldquo oder bdquoaldquo oder bdquoKlammeraffeldquo)

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Ruumlcksprache mit dem zustaumlndigen Rechtspfleger bzw der zustaumlndigen Rechtspflegerin wird dringend empfohlen da die Eintragungspraxis nicht bei allen Firmenbuchgerichten gleich ist

9 Praxistipps

Sollte in einem Firmawortlaut eine reine Branchenbezeichnung wie etwa bdquoHandelldquo bdquoBauldquo bdquoTransportldquo oder dergleichen aufgenommen werden ist eine Fantasiebezeichnung undoder der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters ndash ausgenommen jener des Kommanditisten - anzufuumlgen Dadurch ist gewaumlhrleistet dass der Firmawortlaut unterscheidungskraumlftig ist Der Schwerpunkt der Unternehmenstaumltigkeit muss sich jedenfalls in der angefuumlhrten Branche widerspiegeln

Bei sehr haumlufigen Familiennamen (sogenannten bdquoAllerweltsnamen) wie etwa bdquoMuumlllerldquo oder bdquoMaierldquo empfiehlt es sich dringend auch den Vornamen des Einzelunternehmerseines Gesellschafters undoder eine Fantasiebezeichnung mitaufzunehmen

Uumlberpruumlfen Sie ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung nicht in Rechte Dritter eingreift Dies koumlnnte zB dann vorliegen wenn die Firmawortlautbezeichnung mit einer bereits eingetragenen Marke eines Dritten verwechselt werden kann oder ein anderer aumlhnlicher Firmawortlaut bereits im Firmenbuch protokolliert ist Einen Schutz genieszligt naumlmlich auch derjenige der eine Unternehmensbezeichnung fuumlhrt ohne dass diese in einem oumlffentlichen Register (Firmenbuch oder Markenregister) eingetragen ist

Folgende Schritte koumlnnen dazu beitragen das Risiko zu minimieren von einem Dritten wegen Eingriffs in seine Rechte in Anspruch genommen zu werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpwwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer (httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

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Die Kosten der Eintragung des Firmawortlautes ins Firmenbuch sind im Rahmen des Neugruumlndungs-Foumlrderungsgesetzes (NeuFoumlG) nur dann nicht zu bezahlen wenn die Firmenbucheintragung unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugruumlndung des Betriebes steht im NeuFoumlG-Formular angemerkt und das NeuFoumlG-Formular beim zustaumlndigen Firmenbuchgericht auch vorgelegt wird Um Kosten zu sparen empfehlen wir VOR Eintragung ins Firmenbuch sich im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei ihrer Wirtschaftskammer ein NeuFoumlG-Formular ausstellen zu lassen

Dies ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

Burgenland Tel Nr 09 90907 Kaumlrnten Tel Nr 05 90904 Niederoumlsterreich Tel Nr (02742) 851-0 Oberoumlsterreich Tel Nr 05 90909 Salzburg Tel Nr (0662) 8888-0 Steiermark Tel Nr (0316) 601-0

Tirol Tel Nr 05 90905-1111 Vorarlberg Tel Nr (05522) 305-0 Wien Tel Nr (01) 51450-1010 Hinweis Diese Information finden Sie auch im Internet unter httpwkoat Alle Angaben erfolgen trotz sorgfaumlltigster

Bearbeitung ohne Gewaumlhr Eine Haftung der Wirtschaftskammern Oumlsterreichs ist ausgeschlossen Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewaumlhlte Form fuumlr beide Geschlechter

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ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES

Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen) Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

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ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 4: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

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DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH - RICHTLINIEN FUumlR DIE BEGUTACHTUNG VON FIRMAWORTLAUTEN

1 Allgemeines Unter Beachtung der Grundsaumltze der Kennzeichnungseignung Unterscheidungskraft und des Irrefuumlhrungsverbotes sind als Firmawortlaut sowohl Personen- Sach- und Fantasiefirmen zulaumlssig als auch die Verwendung von Geschaumlfts- bzw Etablissementbezeichnungen Lediglich Zeichen oder Buchstabenkombinationen die unaussprechbar oder sinnlos sind werden als ungeeignet angesehen Gleiches gilt fuumlr Branchenangaben ohne individualisierende Zusaumltze

Nach den Bestimmungen des Firmenbuchgesetzes (FBG) ist die oumlrtlich zustaumlndige Wirtschaftskammer berechtigt das Firmenbuchgericht zur Vermeidung unrichtiger Eintragungen betreffend die Zulaumlssigkeit von Firmawortlauten zu unterstuumltzen

Bei der Erstellung von Firmawortlautgutachten an die Firmenbuchgerichte sind von den Wirtschaftskammern neben den einschlaumlgigen firmenrechtlichen Vorschriften die unter Punkt 9 angefuumlhrten bdquoRichtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlautenldquo zu beachten Im Interesse der Erstellung fundierter Gutachten sind die Wirtschaftskammern in den Faumlllen wo eine Mitgliedschaft nach dem Wirtschaftskammergesetz (WKG) besteht berechtigt das Vorliegen der maszliggeblichen Umstaumlnde in ihnen geeignet erscheinender Weise zu uumlberpruumlfen Hinweis

Sowohl die Firmenbuchgerichte als auch die Wirtschaftskammern pruumlfen im Rahmen der Gutachtenerstellung uumlber die Zulaumlssigkeit eines Firmawortlautes nur ob der Firmawortlaut den Bestimmungen des UGB entspricht also Unterscheidungskraft besitzt und keine zur Irrefuumlhrung der betroffenen Verkehrskreise geeignete Angaben enthaumllt Die Pruumlfung einer Verwechslungsfaumlhigkeit wird von den Firmenbuchgerichten grundsaumltzlich nur im Hinblick auf die im Bereich der jeweiligen Gemeinde bzw des jeweiligen Wirtschaftsraumes eingetragenen Firmen gepruumlft Ebenso erfolgt keine Pruumlfung ob der Firmawortlaut allenfalls gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoumlszligt oder ob eine Verwechslungsfaumlhigkeit mit eingetragenen Marken Internet-Domain-Namen oder nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen vorliegen koumlnnte

Zur Vermeidung von meist kostenintensiven Unannehmlichkeiten sollten daher vor Wahl eines gewuumlnschten Firmawortlautes folgende Uumlberpruumlfungshandlungen vorgenommen werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpswwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer

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(httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

Exkurs Namensfuumlhrungs- und Bezeichnungsvorschriften nach der Gewerbeordnung

Gewerbetreibende die natuumlrliche Personen und keine im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer sind haben sich bei der aumluszligeren Bezeichnung der Betriebsstaumltten und bei der Abgabe der Unterschrift ihres Namens zu bedienen

Auf Geschaumlftsbriefen und Bestellscheinen die auf Papier oder in sonstiger Weise an einen bestimmten Empfaumlnger gerichtet sind sowie auf einer Website haben sie ihren Namen und den Standort der Gewerbeberechtigung anzugeben

Im uumlbrigen Geschaumlftsverkehr insbesondere in Ankuumlndigungen duumlrfen Abkuumlrzungen des Namens oder andere Bezeichnungen verwendet werden die Ausdruumlcke muumlssen zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen

Die Ausdruumlcke duumlrfen keine Angaben enthalten die zur Irrefuumlhrung geeignet sind Nicht zur Kennzeichnung geeignet ist die bloszlige Angabe einer Telefonnummer eines Postfaches oder von E-Mail Adressen die keine kennzeichnungskraumlftigen Ausdruumlcke enthalten

Aumlnderungen des Namens sind innerhalb von 4 Wochen der Behoumlrde anzuzeigen sofern die Namensaumlnderung weder im Zentralen Personenstandsregister noch im Zentralen Melderegister verzeichnet wird

Gewerbetreibende die in das Firmenbuch eingetragene Unternehmer sind haben auf allen Geschaumlftspapieren und Bestellscheinen die auf Papier oder in sonstiger Weise an einen bestimmten Empfaumlnger gerichtet sind sowie auf einer Website die Firma die Rechtsform den Sitz die Firmenbuchnummer gegebenenfalls einen Hinweis dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet und das Firmenbuchgericht anzugeben

Einzelunternehmer haben ihren Namen anzugeben wenn er sich von der Firma unterscheidet Dem Namen duumlrfen Zusaumltze beigefuumlgt werden wenn sie nicht zur Irrefuumlhrung geeignet sind (zB Logos Sach- Fantasie- und sonstige Zusaumltze)

Aumluszligere Geschaumlftsbezeichnungen

Die Betriebsstaumltten von im Firmenbuch protokollierten aber auch von nicht protokollierten Einzelunternehmern sind mit einer aumluszligeren Geschaumlftsbezeichnung zu versehen dies gilt auch fuumlr Betriebsstaumltten die nur einer voruumlbergehenden Ausuumlbung dienen (zB Magazine Baustellen usw)

Die Geschaumlftsbezeichnung muss zumindest den Namen und einen Hinweis auf den Gegenstand des Gewerbes in gut sichtbarer Schrift enthalten

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Fortbetriebe nach der Gewerbeordnung

Diese sind unter dem bisherigen Namen zu fuumlhren ein auf den Fortbetrieb hinweisender Zusatz ist beizufuumlgen (Fortbetrieb im Erbfall durch Verlassenschaftskurator Erben im Insolvenzfall durch den Insolvenzverwalter)

2 Eigenschaften der Firma Wie bereits angefuumlhrt muss eine Firma zur Kennzeichnung des Unternehmers geeignet sein da sie eine Namensfunktion erfuumlllt Sie muss Unterscheidungskraft besitzen und darf keine zur Irrefuumlhrung der betroffenen Verkehrskreise uumlber die wesentlichen geschaumlftlichen Verhaumlltnisse geeignete Angaben enthalten

21 Kennzeichnungseignung

Ein Firmawortlaut ist dann zur Kennzeichnung geeignet wenn er das Unternehmen individualisieren kann Diese Kennzeichnungsfunktion erfuumlllt beispielsweise der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters aber auch Sachbezeichnungen koumlnnen dieser Voraussetzung entsprechen Bildzeichen allein (wie etwa bdquoldquo oder bdquoldquo) sind nicht kennzeichnungsfaumlhig Ziffernkombinationen als alleiniger Firmabestandteil koumlnnen grundsaumltzlich eine Namensfunktion erfuumlllen uumlber ihre Eintragungsfaumlhigkeit entscheidet im jeweiligen Einzelfall das Firmenbuchgericht

22 Unterscheidungskraft

Unterscheidungskraft kommt einem Firmawortlaut dann zu wenn er allenfalls unter Beruumlcksichtigung einer schon erlangten Verkehrsgeltung zur Individualisierung eines ganz bestimmten Unternehmens bzw eines bestimmten Geschaumlftszweiges geeignet ist Sie dient dazu das Unternehmen von anderen Unternehmen in abstrakter Weise zu unterscheiden

Ob einem Firmawortlaut Unterscheidungskraft zukommt ist immer auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu beurteilen

Grundsaumltzlich ist davon auszugehen dass der Name eines Einzelunternehmers oder der Name eines Gesellschafters diese Unterscheidungskraft besitzt Allerdings ist darauf zu achten dass sogenannten bdquoAllerweltsnamenldquo wie zB bdquoMeierldquo oder bdquoMuumlllerldquo ohne Zusatz eines Vornamens diese Unterscheidungskraft abgesprochen werden kann

Reine Branchenbezeichnungen wie zB bdquoTransportldquo bdquoBauldquo bdquoSicherheit und Technikldquo bdquoManagementldquo bdquoManagementseminareldquo Managementkompetenzldquo bdquoGaststaumlttenldquo bdquoGebaumludereinigungldquo bdquoEisenhandelldquo oder bdquoComputertechnikldquo besitzen ohne Hinzufuumlgung weiterer konkretisierender Zusaumltze keine ausreichende Unterscheidungskraft

Tipp

Bei reinen Branchenangaben sogenannten bdquoAllerweltsnamenldquo Zahlen- und Ziffernkombinationen und Bildzeichen sollte daher unbedingt ein (Fantasie-)Zusatz in den Firmawortlaut aufgenommen werden (unzulaumlssig bdquoTransport GmbHldquo zulaumlssig bdquoFranz Moser Transport GmbHldquo)

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23 Irrefuumlhrungsverbot

Mit dem Irrefuumlhrungsverbot wird dem im UGB verankerten Grundsatz der Firmawahrheit Rechnung getragen Die Firma darf keine Angaben enthalten die geeignet sind uumlber geschaumlftliche Verhaumlltnisse die fuumlr die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind irrezufuumlhren Dies gilt sowohl fuumlr den Firmakern als auch fuumlr Zusaumltze

Der Begriff geschaumlftliche Verhaumlltnisse ist weit auszulegen und umfasst Angaben uumlber den Inhaber uumlber Art und Umfang des Unternehmens uumlber den Branchenbezug sowie uumlber die Waren und Dienstleistungen

Da die Irrefuumlhrungseignung als unbestimmter Rechtsbegriff einzuordnen ist muss jeweils im Einzelfall festgestellt werden ob nach Auffassung der mutmaszliglichen Verkehrskreise die Firma geeignet ist eine Irrefuumlhrung zu bewirken Dabei wird auf einen kritischen aufmerksamen und umsichtigen Durchschnittsadressaten abgestellt (unzulaumlssig bdquoSun Services GmbHldquo mit Unternehmensgegenstand bdquoUnternehmensberatungldquo oder bdquoBlix Handels GmbH mit Unternehmensgegenstand bdquoArbeitskraumlfteuumlberlassungldquo)

In diesem Zusammenhang ist auf im Punkt 8 bdquoHaumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile ndash Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlautenldquo angefuumlhrten Begriffe zu verweisen die von den maszliggeblichen Verkehrskreisen als wesentlich betrachtet und dann als irrefuumlhrend angesehen werden wenn die geforderten Voraussetzungen nicht erfuumlllt sind

Achtung

Auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden irrefuumlhrende Geschaumlftspraktiken als unlauter unter entsprechende Sanktionen gestellt Das bedeutet dass selbst dann wenn mangels firmenrechtlicher Irrefuumlhrungseignung ein Firmawortlaut in das Firmenbuch eingetragen wird trotzdem ein Irrefuumlhrungstatbestand nach dem UWG vorliegen kann Dies deshalb da das Firmenrecht sich bei Pruumlfung einer Irrefuumlhrungseignung auf rein formale Kriterien stuumltzt (wie zB den Gesellschaftsvertrag) waumlhrend das UWG eine weitergehende Pruumlfung im Hinblick auf die tatsaumlchlichen Verhaumlltnisse vornimmt

3 Unterscheidbarkeit der Firma (Firmaausschlieszliglichkeit)

Jede neue Firma muss sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde (bzw Wirtschaftsraum) bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Der Voraussetzung der deutlichen Unterscheidbarkeit ist dann Genuumlge getan wenn die Unterscheidbarkeit erheblich genug ist um im gewoumlhnlichen Verkehr und nicht nur bei aufmerksamer Vergleichung der Firmen oder nach den Auffassungen des Unternehmerstandes Verwechslungen vorzubeugen Entscheidend ist auch hier immer der Gesamteindruck im Einzelfall

Es kommt dabei auch auf die Branchennaumlhe der Unternehmen an Gehoumlren beide Unternehmen demselben Geschaumlftszweig an sind an die Unterscheidbarkeit der Firmen strengere Anforderungen zu stellen als bei verschiedenem Betriebsgegenstand

Achtung

Weil das Firmenbuchgericht nur die Aumlhnlichkeit des Firmawortlautes mit den am selben Ort oder in derselben Gemeinde (bzw Wirtschaftsraum) bereits eingetragenen Firmen pruumlft ist darauf zu achten dass der gewuumlnschte Firmawortlaut nicht in Rechte Dritter eingreift (zB Marken)

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Tipp Die Aumlhnlichkeit mit anderen Unternehmens-Namen (-Kennzeichen) wie zB Geschaumlftsbezeichnungen von nicht protokollierten Unternehmen oder Marken ist vom Unternehmer selbst zu pruumlfen Dies kann zB durch oumlsterreichweite Abfrage des Markenregisters (Patentamt) des Internet (Suchmaschinen) oder von BranchenverzeichnissenTelefonbuumlchern erfolgen

4 Firmafortfuumlhrung

Wird ein bestehendes Unternehmen durch Erwerb unter Lebenden (zB Kauf Schenkung) oder Erwerb von Todes wegen (zB Testament gesetzliche Erbfolge) uumlbertragen dann darf das Unternehmen die bisherige Firma mit oder ohne Beifuumlgung eines das Nachfolgeverhaumlltnis andeutenden Zusatzes fortfuumlhren

Enthaumllt die Firma den Namen des bisherigen Unternehmers muss allerdings dieser oder seine Erben in die Fortfuumlhrung der Firma ausdruumlcklich einwilligen

Die gleiche Regelung gilt wenn das Unternehmen auf Grund eines Pachtvertrages oder Fruchtgenussrechtes uumlbertragen wird

Tritt ein neuer Gesellschafter in eine Gesellschaft ein oder scheidet ein Gesellschafter aus kann die bisherige Firma fortgefuumlhrt werden Allerdings bedarf es zur Fortfuumlhrung der Firma bei Ausscheiden eines Gesellschafters dessen Name in der Firma enthalten ist seiner ausdruumlcklichen Einwilligung

Ein zutreffender Rechtsformzusatz (siehe Punkt 7) ist demnach auch bei der Fortfuumlhrung aufzunehmen

Das Recht die uumlbernommene Firma ohne Beifuumlgung eines Nachfolgezusatzes fortzufuumlhren findet ebenfalls am Irrefuumlhrungsverbot seine Grenzen Unzulaumlssig sind daher alle Firmabestandteile die nach Erwerb des Unternehmens unzutreffende Vorstellungen uumlber Umfang und Art des Unternehmens sowie uumlber die rechtlichen Eigenschaften des Unternehmenstraumlgers hervorrufen (bdquoDr Meier eUldquo wird von einem Unternehmer ohne Dr-Titel uumlbernommen Nachfolgezusatz erforderlich)

5 Verbot der Leeruumlbertragung

Die Firma kann nicht ohne das Unternehmen fuumlr das sie gefuumlhrt wird veraumluszligert werden

Fuumlr die rechtlich zulaumlssige Uumlbertragung einer Firma ist es erforderlich dass das Unternehmen in seiner Gesamtheit also sein Kern der den wesentlichen Taumltigkeitsbereich bestimmt uumlbertragen wird

Achtung

Wurde ein Begriff des Firmawortlautes jedoch als Marke im Markenregister eingetragen kann dieser markenrechtlich geschuumltzte Begriff auch ohne Veraumluszligerung des Unternehmens an Dritte weitergegeben werden

6 Unzulaumlssige Verwendung fremder Namen

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In die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft (OG KG) darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschraumlnkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden (unzulaumlssig Wolfgang Muumlller OGldquo wenn keiner der Gesellschafter bdquoWolfgang Muumlllerldquo heiszligt) Dieser Grundsatz gilt auch fuumlr die Verwendung auslaumlndischer Namen

Eine Durchbrechung dieses Prinzips ist nur im Rahmen der Firmafortfuumlhrung (siehe Punkt 4) zulaumlssig Wenn ein Name einmal zulaumlssigerweise in die Firma eingefuumlhrt worden ist so darf man diesen auch fortfuumlhren (sofern der Namenstraumlger der Fortfuumlhrung zugestimmt hat)

Da ein fremder Name in der Firma zu moumlglichen Fehlvorstellungen des Rechtsverkehrs uumlber das Unternehmen oder dessen Inhaber und sein Haftungspotential fuumlhren kann sollen solch moumlgliche Fehlvorstellungen zusaumltzlich zum Irrefuumlhrungsverbot durch diese Sondervorschrift unterbunden werden

Der Wortlaut dieser Regelung beschraumlnkt den sachlichen Anwendungsbereich auf Einzelunternehmer und eingetragene Personengesellschaften (OG KG)

Da Kapitalgesellschaften keine unbeschraumlnkt haftenden natuumlrlichen Personen aufweisen ist hier zwar die Aufnahme von anderen (fremden) Personennamen grundsaumltzlich zulaumlssig wobei diese aber am allgemeinen Irrefuumlhrungsverbot zu beurteilen sind (zB zulaumlssig Franz Mayer GmbH wenn kein Gesellschafter den Namen Franz Mayer traumlgt) Irrefuumlhrend waumlre aber zB bdquoHermann Maier GmbHldquo oder bdquoHeidi Klum Mode Vertriebs GmbHldquo wenn Hermann Maier oder Heidi Klum nicht Gesellschafter sind

7 Zur Firmabildung im Einzelnen

71 Einzelunternehmen

711 Einzelunternehmer (natuumlrliche Personen) muumlssen sich in das Firmenbuch eintragen lassen wenn sie unternehmerisch taumltig sind und der Rechnungslegungspflicht nach den Bestimmungen des UGB unterliegen Dies trifft auf Einzelunternehmen zu die in zwei aufeinander folgenden Geschaumlftsjahren jeweils einen Jahresumsatz von mehr als EUR 700000- oder in einem Jahr einen Umsatz von mehr als EUR 1000000- erzielen

Werden diese Schwellenwerte nicht erreicht steht es einem Einzelunternehmer frei sich freiwillig in das Firmenbuch eintragen bzw aus diesem sich auch wieder loumlschen zu lassen

712 Firmafuumlhrung

Durch das UGB erfolgte eine weitgehende Liberalisierung des Firmenrechts Aus der Namensfunktion der Firma folgt lediglich dass sie zur Individualisierung des Unternehmers geeignet sein muss somit Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen und keine Irrefuumlhrungseignung aufweisen darf Daher hat ein Einzelunternehmer die Moumlglichkeit bei der Firmafuumlhrung zu waumlhlen ob er eine reine Namensfirma (Angabe seines Namens) eine Sachfirma (Angabe einer unterscheidungskraumlftigen Sachbezeichnung im Hinblick auf den Gegenstand des Unternehmens) oder eine Fantasiefirma (ohne Hinweis auf den Gegenstand des Unternehmens oder die Person des Unternehmers) fuumlhren will Auch Mischformen sind moumlglich Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen (auch auslaumlndischer Herkunft) handelt

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713 Rechtsformzusatz

Einzelunternehmer haben als Rechtsformzusatz zwingend in ihre Firma wahlweise folgende Bezeichnung aufzunehmen bdquoeingetragener Unternehmerldquo bdquoeingetragene Unternehmerinldquo oder bdquoeUldquo

72 Eingetragene Personengesellschaften

(Offene Gesellschaft ndash OG Kommanditgesellschaft ndash KG)

721 Firmafuumlhrung

Auch hier besteht unter den vorhin genannten Voraussetzungen die Wahlmoumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen handelt

722 Rechtsformzusatz

Offene Gesellschaften (OG) haben die Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoOGldquo anzugeben

Kommanditgesellschaften (KG) haben die Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoKGldquo anzugeben

Alternativ zur Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo kann bei Angehoumlrigen eines freien Berufs (Arzt Rechtsanwalt Notar Architekt etc) soweit die berufsrechtlichen Vorschriften nichts Anderes vorsehen auch die Bezeichnung bdquoPartnerschaftldquo oder ndash sofern die Firma nicht die Namen aller Gesellschafter enthaumllt ndash der Zusatz bdquound (amp) Partnerldquo verwendet werden Alternativ zur Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo kann die Bezeichnung bdquoKommandit-Partnerschaftldquo treten

Sofern in einer OG oder einer KG keine natuumlrliche Person unbeschraumlnkt haftet muss auch dieser Umstand aus dem Firmawortlaut erkennbar sein (bdquoMaier Transporte GmbH amp Co KGldquo)

73 Kapitalgesellschaften

(Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung ndash GmbH Aktiengesellschaft ndash AG Genossenschaften)

731 Firmafuumlhrung

Auch diese Gesellschaften haben die Moumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination auszuwaumlhlen

732 Rechtsformzusatz

Die Firma einer GmbH muss die Bezeichnung bdquoGesellschaft mit beschraumlnkter Haftungldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB GmbH GesmbH GmbH GesmbH)

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Die Firma einer AG muss Bezeichnung bdquoAktiengesellschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB AG)

Die Firma einer Genossenschaft muss die Bezeichnung bdquoeingetragene Genossenschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB e Gen)

8 Haumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile - Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlauten

81 Begriffe

Bei den folgenden Begriffen handelt es sich um Bezeichnungen die bei den jeweils betroffenen Verkehrskreisen gewisse Vorstellungen uumlber die unternehmerische Taumltigkeit bzw uumlber die Groumlszlige des Unternehmens hervorrufen Auf fremdsprachige Begriffe werden die nachstehenden Richtlinien gleichermaszligen angewendet

Akademie Academy

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt hintan zu halten muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden

Bank Bankier Kreditinstitut Geldinstitut

Die Bezeichnungen bdquoBankldquo bdquoBankierldquo und weitere im Bankwesengesetz (BWG) genannte Begriffe (Geldinstitut Kreditinstitut Kreditunternehmung Kreditunternehmen) sind gemaumlszlig den Bestimmungen dieses Gesetzes geschuumltzt und nur bestimmten im BWG aufgezaumlhlten Unternehmen vorbehalten Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sieht jedoch sect 94 Abs 8 BWG vor wenn diese Bezeichnungen in einem Zusammenhang verwendet werden der den Anschein ausschlieszligt dass Bankgeschaumlfte betrieben werden (zB Blutbank Spielbank etc)

Bautreuhand

Der Begriff bdquoBautreuhandldquo ist im Hinblick auf sect 12 Abs 2 BTVG (Bautraumlgervertragsgesetz) fuumlr gewerblich taumltige Unternehmen nicht zulaumlssig da als Treuhaumlnder im Sinne dieses Gesetzes nur Rechtsanwaumllte Rechtsanwaltschafts-Partnerschaften oder Notare bestellt werden koumlnnen

Center Zentrum

Dieser Begriff laumlsst erwarten dass sich ein Betrieb raumlumlich uumlber eine auszligergewoumlhnlich groszlige Flaumlche erstreckt Er kann auszligerdem dann gerechtfertigt sein wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Weiters ist dieser Begriff gerechtfertigt wenn er die Vorstellung von bedeutender wirtschaftlicher Groumlszlige erweckt undoder wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Dessen ungeachtet mag es in manchen Branchen bisweilen vorkommen dass der Begriff nicht mit einer besonderen

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Erwartungshaltung hinsichtlich der Groumlszlige bzw der Ausgestaltung eines Unternehmens assoziiert wird (zB bdquoFitness-Centerldquo) Communication

bdquoCommunicationldquo bzw bdquoKommunikationldquo umfasst die Entwicklung Herstellung und den Vertrieb von Kommunikationsanlagen und -geraumlten aller Art sowie Kommunikationsdienstleistungen

Erste Einzige

Dieser Zusatz wird als Hinweis auf eine Spitzenstellung Alleinstellung aufgefasst welche sich beispielsweise aus zeitlichen geografischen oder wirtschaftlichen Umstaumlnden ergeben kann

Fabrik Factory

Mit diesem Begriff verbinden die allgemeinen Verbraucherkreise die Vorstellung von einem Unternehmen in welchem die Herstellung Bearbeitung und Verarbeitung industriell erfolgt Fuumlr die Beurteilung der Fabriks- bzw Industriemaumlszligigkeit sind die Bestimmungen der Gewerbeordnung (sect 7 GewO 1994) maszliggeblich Anders zu beurteilen ist dieser Zusatz in Verbindung mit Begriffen anderen Bedeutungsinhalts wie zB bdquoIdeenfabrikldquo oder bdquoSoftwarefabrikldquo usw

Facility Management

Dieser Begriff hat sich im Immobilienbereich eingebuumlrgert und umfasst nicht nur die herkoumlmmliche Gebaumludeverwaltung sondern erstreckt sich auch auf betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzenuumlberlegungen und Berechnungen sowie technische Betreuung von Gebaumluden und Anlagen Dies muss im Unternehmensgegenstand entsprechend zum Ausdruck kommen

Finanz Finanzierung

Der Zusatz bdquoFinanzldquo vermittelt grundsaumltzlich die Vorstellung dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt Es ist daher durch entsprechende einschraumlnkende undoder klarstellende Zusaumltze wie zB bdquoFinanzierungsvermittlungldquo oder bdquoFinanzierungsberatungldquo sicherzustellen dass der Firmawortlaut nicht taumluschungsgeeignet ist

Die Verwendung des Begriffs bdquoFinanzierungldquo als Sachbestandteil in einem Firmawortlaut ist ohne weiteren einschraumlnkenden undoder klarstellenden Zusatz grundsaumltzlich unzulaumlssig weil damit die Vorstellung verbunden ist dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt

Sofern die Irrefuumlhrungseignung eines Firmawortlautes - etwa weil die Gesellschaft Finanzierungen innerhalb eines bekannten Konzerns vornimmt und ihre Zugehoumlrigkeit zu diesem aus dem (uumlbrigen) Firmawortlaut ersichtlich ist - ausgeschlossen ist bestehen jedoch keine Bedenken gegen die Verwendung des Wortes bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo und erscheint diesfalls kein weiterer Zusatz erforderlich In Faumlllen ausschlieszliglicher Konzernfinanzierungsaktivitaumlten koumlnnen daher Firmawortlaute die die Woumlrter bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo sowie einen Hinweis auf die Konzernzugehoumlrigkeit enthalten ohne weiteren Zusatz gerechtfertigt sein

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Achtung Auch nach erfolgter Uumlberpruumlfung bzw Eintragung ins Firmenbuch kann es zu einem Uumlberpruumlfungsverfahren durch die Finanzmarktaufsichtsbehoumlrde (FMA) kommen

Finanzdienstleistung Finanzholding Finanzinstitut Finanzvermittlung

Die Bezeichnungen bdquoFinanzholdingldquo bzw bdquoFinanzinstitutldquo oder eine Bezeichnung in der diese Worte enthalten sind bleiben ausschlieszliglich den im BWG genannten Unternehmen vorbehalten Die Bezeichnung bdquoFinanzdienstleisterldquo ist nur zulaumlssig wenn die im sect 2 Abs 1 Z 15 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) angefuumlhrten Finanzdienstleistungsgeschaumlfte im Unternehmensgegenstand vorgesehen sind

bdquoFinanzvermittlungldquo suggeriert die Vermittlung von Finanzinstrumenten worunter auch Kapitalwerte zu verstehen sind Solche Vermittlungsgeschaumlfte sind gemaumlszlig sect 1 Abs 1 BWG zum Teil typische Bankgeschaumlfte Der Ausdruck bdquoFinanzvermittlungldquo fuumlhrt daher - sofern keine Bankgeschaumlfte vorliegen - zur Taumluschung uumlber Art und Umfang der getaumltigten Geschaumlfte

Financial Engineering

Unter diesem Begriff werden Taumltigkeiten verstanden die die Planung Entwicklung und Umsetzung von Finanzdienstleistungen beinhalten Dieser Begriff ist daher Unternehmen vorbehalten die Finanzdienstleistungen gem sect 1 Abs 1 Z 1 BWG erbringen

Foundation

Der Begriff wird im internationalen Sprachgebrauch mit einer Stiftung assoziiert Der Begriff ist als (zusaumltzlicher) Bestandteil des Namens einer Privatstiftung im Sinne von sect 2 Privatstiftungsgesetz zulaumlssig Soll der Begriff im Firmawortlaut einer Gesellschaft Verwendung finden so muss zumindest ein Gesellschafter eine (Privat) Stiftung nach in- oder auslaumlndischem Recht sein

Gebaumludereinigung

Die Bezeichnung bdquoGebaumludereinigungldquo weist auf das Handwerk der Denkmal- Fassaden- und Gebaumludereinigung hin Eine Gewerbeberechtigung lautend auf das freie Gewerbe Anbieten von Hausbetreuungstaumltigkeiten deckt diesen Firmawortlautbestandteil nicht ab

Group Gruppe Ring Union Vereinigte Vereinigung

Die Verwendung eines dieser Zusaumltze setzt entweder die Verschmelzung bzw Vereinigung mehrerer Unternehmen zu einem eigenen Rechtstraumlger oder ein Unternehmen das von mehreren selbstaumlndig bleibenden Unternehmen fuumlr einen gemeinsamen Zweck gebildet wird voraus

Die Verwendung des Zusatzes bdquoGroupldquo bdquoGruppeldquo bzw bdquoTeamldquo ist auch dann zulaumlssig wenn getrennte Geschaumlftsbereiche von verschiedenen Personen in Teamarbeit ausgefuumlhrt werden und dies auch im Unternehmensgegenstand zum Ausdruck gebracht wird

Holding

Unter einer Holding wird eine Gesellschaft verstanden die an einem oder mehreren rechtlich selbstaumlndig bleibenden Unternehmen beteiligt ist und dieses (diese) zu wirtschaftlichen Zwecken einheitlich leitet Im Unternehmensgegenstand muss daher bdquoErwerb Halten und Verwalten von Beteiligungenldquo aufscheinen

Industrie

Die Verwendung des Zusatzes orientiert sich am Begriff der Industriemaumlszligigkeit der Gewerbeordnung (sect 7 GewO) Demnach kennzeichnet insbesondere ein hoher Einsatz von

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Anlage- und Betriebskapital die Verwendung besonderer Maschinen und technischer Einrichtungen die serienmaumlszligige Erzeugung von Produkten eine groumlszligere Anzahl von Arbeitnehmern mit weitgehender Arbeitsteilung und vorbestimmtem Arbeitsablauf die organisatorische Trennung in eine technische und kaufmaumlnnische Fuumlhrung das Vorliegen eines Industriebetriebes

Institut

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt zu vermeiden muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden Auch im gewerblichen Bereich kann der Zusatz ldquoInstitutldquo dann verwendet werden wenn die dort erbrachten Dienstleistungen in keinem Zusammenhang mit Einrichtungen der Wissenschaft stehen (zB Kosmetikinstitut Massageinstitut)

Invest Investment

Die Bezeichnung bdquoInvestldquo oder bdquoInvestmentldquo als Firmazusatz fuumlr Unternehmen die diverse Arten von Investitionen taumltigen ist zulaumlssig wenn dadurch keine Taumluschungsfaumlhigkeit mit den gemaumlszlig Investmentfondsgesetz (InvFG) bzw Bankwesengesetz (BWG) geschuumltzten Unternehmensbezeichnungen gegeben ist Zulaumlssig ist zB bdquoABC Immobilieninvest GmbHldquo

Meister Meisterbetrieb

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung duumlrfen nur Gewerbebetriebe deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschaumlftsfuumlhrer die Meisterpruumlfung erfolgreich abgelegt haben bei der Namensfuumlhrung und bei der Bezeichnung der Betriebsstaumltte die Worte bdquoMeisterldquo bdquoMeisterbetriebldquo oder Worte aumlhnlichen Inhaltes mit Beziehung auf das betreffende Handwerk verwenden Dies gilt auch fuumlr die Firmafuumlhrung

Privatuniversitaumlt Universitaumlt University

Die Fuumlhrung von Bezeichnungen die auf Bildungseinrichtungen wie Universitaumlten Universitaumltslehrgaumlnge oder andere nach dem Universitaumltsorganisationsgesetz bzw den einschlaumlgigen Studiengesetzen zuordenbare Bildungseinrichtungen hinweisen steht nur diesen Einrichtungen zu

82 Geografische Zusaumltze

Allgemeines

Landes- Landschafts- Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Bestandteil des Namens fuumlr ein Unternehmen deuten in aller Regel darauf hin dass das Unternehmen in dem angegebenen geographischen Raum allgemein undoder in seiner Branche von maszliggebender mindestens aber von besonderer Bedeutung ist

Austria Austro Oumlsterreich oumlsterreichisch

bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo setzen entweder voraus dass das Unternehmen von groszligem Umfang oder von groszliger Bedeutung jedenfalls in seiner Branche fuumlr Oumlsterreich ist bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo kann aber auch als Zusatz der auf die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Unternehmens hinweist verwendet werden ohne dass noch deren besondere Bedeutung fuumlr Oumlsterreich vorliegen muss

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Als multinationales Unternehmen wird allgemein jedes rechtlich selbstaumlndige Unternehmen bezeichnet welches mindestens zwei im Konzernverbund stehende Gesellschaften in zwei verschiedenen Staaten auszligerhalb von Oumlsterreich hat

Bei Neugruumlndungen ist die Voraussetzung der Bedeutung in der Regel nicht gegeben

Euro Europa European Europaumlisch International

Die Firmabestandteile bdquoEuroldquo bdquoEuropaldquo bdquoEuropeanldquo oder bdquoEuropaumlischldquo oder bdquoInternationalldquo weisen auf Unternehmen im grenzuumlberschreitenden europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr hin Branchenspezifische Kriterien des Wettbewerbsrechts nach denen gewisse Branchen eine erhebliche Bedeutung im europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr im Hinblick auf Kapitalausstattung Umsatz und Mitarbeiterzahl fordern koumlnnen damit jedoch nicht umgangen werden

83 Buchstaben Worte

Die Kennzeichnungseignung setzt die Verwendung mehrerer Buchstaben voraus wobei von den Firmenbuchgerichten tendenziell mindestens drei Buchstaben bevorzugt werden (bdquoSSP eUldquo bdquoBTR eUldquo bdquobgh eUldquo etc) Die Buchstabenkombination als solche muss kein eigenstaumlndiges Wort ergeben solange sie nur aussprechbar ist Somit koumlnnen auch fremdsprachige Ausdruumlcke im Firmawortlaut verwendet werden solange sie in lateinischen Buchstaben dargelegt sind

Den Erlaumluterungen des UGB zufolge werden zwar bdquosinnlose Buchstabenkombinationenldquo als ungeeignet erachtet da sie im Rechtsverkehr nicht als Fantasieworte aufgefasst werden jedoch werden Zusammenstellungen aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens eines Unternehmers oder der Namen mehrerer Gesellschafter oder aber auch sonstige Buchstabenkombinationen mit denen nichts Bestimmtes verbunden wird (zB bdquoTUIldquo) als zulaumlssig erachtet

Eine Aneinanderreihung lediglich gleicher Buchstaben wird jedoch abgelehnt

Auch die Internet-Domain kann die Namensfunktion einer Firma erfuumlllen sie muumlssen jedoch unterscheidungskraumlftig sein Als unterscheidungskraumlftig wird etwa bdquowwwWITOKFZat GmbHldquo oder bdquowwwessen-kommt KGldquo befunden nicht jedoch bdquowwwkarriereatldquo Auch die Verwendung von E-Mailadressen wird auf Grund aktueller Rechtsprechung unter der Voraussetzung der Kennzeichnungsfaumlhigkeit und Unterscheidungskraft von den Firmenbuchgerichten als zulaumlssig erachtet

84 Zahlen

Kombinationen von Buchstaben und Zahlen sind zulaumlssig Die Verwendung reiner Zahlenkombinationen ist erlaubt wenn diese mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden koumlnnen (bdquo4711ldquo bdquo118811ldquo)

85 Sonderzeichen

Als zulaumlssig anerkannt wird die Kombination von Buchstaben mit eindeutig benennbaren Satzzeichen (zB bdquoldquo bdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquobdquoldquoldquo) und bdquo+ldquo bdquoampldquo sowie Accents und kyrillische Zeichen Das Zeichen ist grundsaumltzlich eintragungsfaumlhig aber nur dann zulaumlssig wenn an der Aussprache keine Zweifel bestehen (je nach Verwendung bdquoatldquo oder bdquoaldquo oder bdquoKlammeraffeldquo)

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Ruumlcksprache mit dem zustaumlndigen Rechtspfleger bzw der zustaumlndigen Rechtspflegerin wird dringend empfohlen da die Eintragungspraxis nicht bei allen Firmenbuchgerichten gleich ist

9 Praxistipps

Sollte in einem Firmawortlaut eine reine Branchenbezeichnung wie etwa bdquoHandelldquo bdquoBauldquo bdquoTransportldquo oder dergleichen aufgenommen werden ist eine Fantasiebezeichnung undoder der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters ndash ausgenommen jener des Kommanditisten - anzufuumlgen Dadurch ist gewaumlhrleistet dass der Firmawortlaut unterscheidungskraumlftig ist Der Schwerpunkt der Unternehmenstaumltigkeit muss sich jedenfalls in der angefuumlhrten Branche widerspiegeln

Bei sehr haumlufigen Familiennamen (sogenannten bdquoAllerweltsnamen) wie etwa bdquoMuumlllerldquo oder bdquoMaierldquo empfiehlt es sich dringend auch den Vornamen des Einzelunternehmerseines Gesellschafters undoder eine Fantasiebezeichnung mitaufzunehmen

Uumlberpruumlfen Sie ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung nicht in Rechte Dritter eingreift Dies koumlnnte zB dann vorliegen wenn die Firmawortlautbezeichnung mit einer bereits eingetragenen Marke eines Dritten verwechselt werden kann oder ein anderer aumlhnlicher Firmawortlaut bereits im Firmenbuch protokolliert ist Einen Schutz genieszligt naumlmlich auch derjenige der eine Unternehmensbezeichnung fuumlhrt ohne dass diese in einem oumlffentlichen Register (Firmenbuch oder Markenregister) eingetragen ist

Folgende Schritte koumlnnen dazu beitragen das Risiko zu minimieren von einem Dritten wegen Eingriffs in seine Rechte in Anspruch genommen zu werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpwwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer (httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

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Die Kosten der Eintragung des Firmawortlautes ins Firmenbuch sind im Rahmen des Neugruumlndungs-Foumlrderungsgesetzes (NeuFoumlG) nur dann nicht zu bezahlen wenn die Firmenbucheintragung unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugruumlndung des Betriebes steht im NeuFoumlG-Formular angemerkt und das NeuFoumlG-Formular beim zustaumlndigen Firmenbuchgericht auch vorgelegt wird Um Kosten zu sparen empfehlen wir VOR Eintragung ins Firmenbuch sich im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei ihrer Wirtschaftskammer ein NeuFoumlG-Formular ausstellen zu lassen

Dies ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

Burgenland Tel Nr 09 90907 Kaumlrnten Tel Nr 05 90904 Niederoumlsterreich Tel Nr (02742) 851-0 Oberoumlsterreich Tel Nr 05 90909 Salzburg Tel Nr (0662) 8888-0 Steiermark Tel Nr (0316) 601-0

Tirol Tel Nr 05 90905-1111 Vorarlberg Tel Nr (05522) 305-0 Wien Tel Nr (01) 51450-1010 Hinweis Diese Information finden Sie auch im Internet unter httpwkoat Alle Angaben erfolgen trotz sorgfaumlltigster

Bearbeitung ohne Gewaumlhr Eine Haftung der Wirtschaftskammern Oumlsterreichs ist ausgeschlossen Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewaumlhlte Form fuumlr beide Geschlechter

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ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES

Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen) Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

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ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 5: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

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(httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

Exkurs Namensfuumlhrungs- und Bezeichnungsvorschriften nach der Gewerbeordnung

Gewerbetreibende die natuumlrliche Personen und keine im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer sind haben sich bei der aumluszligeren Bezeichnung der Betriebsstaumltten und bei der Abgabe der Unterschrift ihres Namens zu bedienen

Auf Geschaumlftsbriefen und Bestellscheinen die auf Papier oder in sonstiger Weise an einen bestimmten Empfaumlnger gerichtet sind sowie auf einer Website haben sie ihren Namen und den Standort der Gewerbeberechtigung anzugeben

Im uumlbrigen Geschaumlftsverkehr insbesondere in Ankuumlndigungen duumlrfen Abkuumlrzungen des Namens oder andere Bezeichnungen verwendet werden die Ausdruumlcke muumlssen zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen

Die Ausdruumlcke duumlrfen keine Angaben enthalten die zur Irrefuumlhrung geeignet sind Nicht zur Kennzeichnung geeignet ist die bloszlige Angabe einer Telefonnummer eines Postfaches oder von E-Mail Adressen die keine kennzeichnungskraumlftigen Ausdruumlcke enthalten

Aumlnderungen des Namens sind innerhalb von 4 Wochen der Behoumlrde anzuzeigen sofern die Namensaumlnderung weder im Zentralen Personenstandsregister noch im Zentralen Melderegister verzeichnet wird

Gewerbetreibende die in das Firmenbuch eingetragene Unternehmer sind haben auf allen Geschaumlftspapieren und Bestellscheinen die auf Papier oder in sonstiger Weise an einen bestimmten Empfaumlnger gerichtet sind sowie auf einer Website die Firma die Rechtsform den Sitz die Firmenbuchnummer gegebenenfalls einen Hinweis dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet und das Firmenbuchgericht anzugeben

Einzelunternehmer haben ihren Namen anzugeben wenn er sich von der Firma unterscheidet Dem Namen duumlrfen Zusaumltze beigefuumlgt werden wenn sie nicht zur Irrefuumlhrung geeignet sind (zB Logos Sach- Fantasie- und sonstige Zusaumltze)

Aumluszligere Geschaumlftsbezeichnungen

Die Betriebsstaumltten von im Firmenbuch protokollierten aber auch von nicht protokollierten Einzelunternehmern sind mit einer aumluszligeren Geschaumlftsbezeichnung zu versehen dies gilt auch fuumlr Betriebsstaumltten die nur einer voruumlbergehenden Ausuumlbung dienen (zB Magazine Baustellen usw)

Die Geschaumlftsbezeichnung muss zumindest den Namen und einen Hinweis auf den Gegenstand des Gewerbes in gut sichtbarer Schrift enthalten

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Fortbetriebe nach der Gewerbeordnung

Diese sind unter dem bisherigen Namen zu fuumlhren ein auf den Fortbetrieb hinweisender Zusatz ist beizufuumlgen (Fortbetrieb im Erbfall durch Verlassenschaftskurator Erben im Insolvenzfall durch den Insolvenzverwalter)

2 Eigenschaften der Firma Wie bereits angefuumlhrt muss eine Firma zur Kennzeichnung des Unternehmers geeignet sein da sie eine Namensfunktion erfuumlllt Sie muss Unterscheidungskraft besitzen und darf keine zur Irrefuumlhrung der betroffenen Verkehrskreise uumlber die wesentlichen geschaumlftlichen Verhaumlltnisse geeignete Angaben enthalten

21 Kennzeichnungseignung

Ein Firmawortlaut ist dann zur Kennzeichnung geeignet wenn er das Unternehmen individualisieren kann Diese Kennzeichnungsfunktion erfuumlllt beispielsweise der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters aber auch Sachbezeichnungen koumlnnen dieser Voraussetzung entsprechen Bildzeichen allein (wie etwa bdquoldquo oder bdquoldquo) sind nicht kennzeichnungsfaumlhig Ziffernkombinationen als alleiniger Firmabestandteil koumlnnen grundsaumltzlich eine Namensfunktion erfuumlllen uumlber ihre Eintragungsfaumlhigkeit entscheidet im jeweiligen Einzelfall das Firmenbuchgericht

22 Unterscheidungskraft

Unterscheidungskraft kommt einem Firmawortlaut dann zu wenn er allenfalls unter Beruumlcksichtigung einer schon erlangten Verkehrsgeltung zur Individualisierung eines ganz bestimmten Unternehmens bzw eines bestimmten Geschaumlftszweiges geeignet ist Sie dient dazu das Unternehmen von anderen Unternehmen in abstrakter Weise zu unterscheiden

Ob einem Firmawortlaut Unterscheidungskraft zukommt ist immer auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu beurteilen

Grundsaumltzlich ist davon auszugehen dass der Name eines Einzelunternehmers oder der Name eines Gesellschafters diese Unterscheidungskraft besitzt Allerdings ist darauf zu achten dass sogenannten bdquoAllerweltsnamenldquo wie zB bdquoMeierldquo oder bdquoMuumlllerldquo ohne Zusatz eines Vornamens diese Unterscheidungskraft abgesprochen werden kann

Reine Branchenbezeichnungen wie zB bdquoTransportldquo bdquoBauldquo bdquoSicherheit und Technikldquo bdquoManagementldquo bdquoManagementseminareldquo Managementkompetenzldquo bdquoGaststaumlttenldquo bdquoGebaumludereinigungldquo bdquoEisenhandelldquo oder bdquoComputertechnikldquo besitzen ohne Hinzufuumlgung weiterer konkretisierender Zusaumltze keine ausreichende Unterscheidungskraft

Tipp

Bei reinen Branchenangaben sogenannten bdquoAllerweltsnamenldquo Zahlen- und Ziffernkombinationen und Bildzeichen sollte daher unbedingt ein (Fantasie-)Zusatz in den Firmawortlaut aufgenommen werden (unzulaumlssig bdquoTransport GmbHldquo zulaumlssig bdquoFranz Moser Transport GmbHldquo)

7

23 Irrefuumlhrungsverbot

Mit dem Irrefuumlhrungsverbot wird dem im UGB verankerten Grundsatz der Firmawahrheit Rechnung getragen Die Firma darf keine Angaben enthalten die geeignet sind uumlber geschaumlftliche Verhaumlltnisse die fuumlr die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind irrezufuumlhren Dies gilt sowohl fuumlr den Firmakern als auch fuumlr Zusaumltze

Der Begriff geschaumlftliche Verhaumlltnisse ist weit auszulegen und umfasst Angaben uumlber den Inhaber uumlber Art und Umfang des Unternehmens uumlber den Branchenbezug sowie uumlber die Waren und Dienstleistungen

Da die Irrefuumlhrungseignung als unbestimmter Rechtsbegriff einzuordnen ist muss jeweils im Einzelfall festgestellt werden ob nach Auffassung der mutmaszliglichen Verkehrskreise die Firma geeignet ist eine Irrefuumlhrung zu bewirken Dabei wird auf einen kritischen aufmerksamen und umsichtigen Durchschnittsadressaten abgestellt (unzulaumlssig bdquoSun Services GmbHldquo mit Unternehmensgegenstand bdquoUnternehmensberatungldquo oder bdquoBlix Handels GmbH mit Unternehmensgegenstand bdquoArbeitskraumlfteuumlberlassungldquo)

In diesem Zusammenhang ist auf im Punkt 8 bdquoHaumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile ndash Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlautenldquo angefuumlhrten Begriffe zu verweisen die von den maszliggeblichen Verkehrskreisen als wesentlich betrachtet und dann als irrefuumlhrend angesehen werden wenn die geforderten Voraussetzungen nicht erfuumlllt sind

Achtung

Auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden irrefuumlhrende Geschaumlftspraktiken als unlauter unter entsprechende Sanktionen gestellt Das bedeutet dass selbst dann wenn mangels firmenrechtlicher Irrefuumlhrungseignung ein Firmawortlaut in das Firmenbuch eingetragen wird trotzdem ein Irrefuumlhrungstatbestand nach dem UWG vorliegen kann Dies deshalb da das Firmenrecht sich bei Pruumlfung einer Irrefuumlhrungseignung auf rein formale Kriterien stuumltzt (wie zB den Gesellschaftsvertrag) waumlhrend das UWG eine weitergehende Pruumlfung im Hinblick auf die tatsaumlchlichen Verhaumlltnisse vornimmt

3 Unterscheidbarkeit der Firma (Firmaausschlieszliglichkeit)

Jede neue Firma muss sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde (bzw Wirtschaftsraum) bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Der Voraussetzung der deutlichen Unterscheidbarkeit ist dann Genuumlge getan wenn die Unterscheidbarkeit erheblich genug ist um im gewoumlhnlichen Verkehr und nicht nur bei aufmerksamer Vergleichung der Firmen oder nach den Auffassungen des Unternehmerstandes Verwechslungen vorzubeugen Entscheidend ist auch hier immer der Gesamteindruck im Einzelfall

Es kommt dabei auch auf die Branchennaumlhe der Unternehmen an Gehoumlren beide Unternehmen demselben Geschaumlftszweig an sind an die Unterscheidbarkeit der Firmen strengere Anforderungen zu stellen als bei verschiedenem Betriebsgegenstand

Achtung

Weil das Firmenbuchgericht nur die Aumlhnlichkeit des Firmawortlautes mit den am selben Ort oder in derselben Gemeinde (bzw Wirtschaftsraum) bereits eingetragenen Firmen pruumlft ist darauf zu achten dass der gewuumlnschte Firmawortlaut nicht in Rechte Dritter eingreift (zB Marken)

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Tipp Die Aumlhnlichkeit mit anderen Unternehmens-Namen (-Kennzeichen) wie zB Geschaumlftsbezeichnungen von nicht protokollierten Unternehmen oder Marken ist vom Unternehmer selbst zu pruumlfen Dies kann zB durch oumlsterreichweite Abfrage des Markenregisters (Patentamt) des Internet (Suchmaschinen) oder von BranchenverzeichnissenTelefonbuumlchern erfolgen

4 Firmafortfuumlhrung

Wird ein bestehendes Unternehmen durch Erwerb unter Lebenden (zB Kauf Schenkung) oder Erwerb von Todes wegen (zB Testament gesetzliche Erbfolge) uumlbertragen dann darf das Unternehmen die bisherige Firma mit oder ohne Beifuumlgung eines das Nachfolgeverhaumlltnis andeutenden Zusatzes fortfuumlhren

Enthaumllt die Firma den Namen des bisherigen Unternehmers muss allerdings dieser oder seine Erben in die Fortfuumlhrung der Firma ausdruumlcklich einwilligen

Die gleiche Regelung gilt wenn das Unternehmen auf Grund eines Pachtvertrages oder Fruchtgenussrechtes uumlbertragen wird

Tritt ein neuer Gesellschafter in eine Gesellschaft ein oder scheidet ein Gesellschafter aus kann die bisherige Firma fortgefuumlhrt werden Allerdings bedarf es zur Fortfuumlhrung der Firma bei Ausscheiden eines Gesellschafters dessen Name in der Firma enthalten ist seiner ausdruumlcklichen Einwilligung

Ein zutreffender Rechtsformzusatz (siehe Punkt 7) ist demnach auch bei der Fortfuumlhrung aufzunehmen

Das Recht die uumlbernommene Firma ohne Beifuumlgung eines Nachfolgezusatzes fortzufuumlhren findet ebenfalls am Irrefuumlhrungsverbot seine Grenzen Unzulaumlssig sind daher alle Firmabestandteile die nach Erwerb des Unternehmens unzutreffende Vorstellungen uumlber Umfang und Art des Unternehmens sowie uumlber die rechtlichen Eigenschaften des Unternehmenstraumlgers hervorrufen (bdquoDr Meier eUldquo wird von einem Unternehmer ohne Dr-Titel uumlbernommen Nachfolgezusatz erforderlich)

5 Verbot der Leeruumlbertragung

Die Firma kann nicht ohne das Unternehmen fuumlr das sie gefuumlhrt wird veraumluszligert werden

Fuumlr die rechtlich zulaumlssige Uumlbertragung einer Firma ist es erforderlich dass das Unternehmen in seiner Gesamtheit also sein Kern der den wesentlichen Taumltigkeitsbereich bestimmt uumlbertragen wird

Achtung

Wurde ein Begriff des Firmawortlautes jedoch als Marke im Markenregister eingetragen kann dieser markenrechtlich geschuumltzte Begriff auch ohne Veraumluszligerung des Unternehmens an Dritte weitergegeben werden

6 Unzulaumlssige Verwendung fremder Namen

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In die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft (OG KG) darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschraumlnkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden (unzulaumlssig Wolfgang Muumlller OGldquo wenn keiner der Gesellschafter bdquoWolfgang Muumlllerldquo heiszligt) Dieser Grundsatz gilt auch fuumlr die Verwendung auslaumlndischer Namen

Eine Durchbrechung dieses Prinzips ist nur im Rahmen der Firmafortfuumlhrung (siehe Punkt 4) zulaumlssig Wenn ein Name einmal zulaumlssigerweise in die Firma eingefuumlhrt worden ist so darf man diesen auch fortfuumlhren (sofern der Namenstraumlger der Fortfuumlhrung zugestimmt hat)

Da ein fremder Name in der Firma zu moumlglichen Fehlvorstellungen des Rechtsverkehrs uumlber das Unternehmen oder dessen Inhaber und sein Haftungspotential fuumlhren kann sollen solch moumlgliche Fehlvorstellungen zusaumltzlich zum Irrefuumlhrungsverbot durch diese Sondervorschrift unterbunden werden

Der Wortlaut dieser Regelung beschraumlnkt den sachlichen Anwendungsbereich auf Einzelunternehmer und eingetragene Personengesellschaften (OG KG)

Da Kapitalgesellschaften keine unbeschraumlnkt haftenden natuumlrlichen Personen aufweisen ist hier zwar die Aufnahme von anderen (fremden) Personennamen grundsaumltzlich zulaumlssig wobei diese aber am allgemeinen Irrefuumlhrungsverbot zu beurteilen sind (zB zulaumlssig Franz Mayer GmbH wenn kein Gesellschafter den Namen Franz Mayer traumlgt) Irrefuumlhrend waumlre aber zB bdquoHermann Maier GmbHldquo oder bdquoHeidi Klum Mode Vertriebs GmbHldquo wenn Hermann Maier oder Heidi Klum nicht Gesellschafter sind

7 Zur Firmabildung im Einzelnen

71 Einzelunternehmen

711 Einzelunternehmer (natuumlrliche Personen) muumlssen sich in das Firmenbuch eintragen lassen wenn sie unternehmerisch taumltig sind und der Rechnungslegungspflicht nach den Bestimmungen des UGB unterliegen Dies trifft auf Einzelunternehmen zu die in zwei aufeinander folgenden Geschaumlftsjahren jeweils einen Jahresumsatz von mehr als EUR 700000- oder in einem Jahr einen Umsatz von mehr als EUR 1000000- erzielen

Werden diese Schwellenwerte nicht erreicht steht es einem Einzelunternehmer frei sich freiwillig in das Firmenbuch eintragen bzw aus diesem sich auch wieder loumlschen zu lassen

712 Firmafuumlhrung

Durch das UGB erfolgte eine weitgehende Liberalisierung des Firmenrechts Aus der Namensfunktion der Firma folgt lediglich dass sie zur Individualisierung des Unternehmers geeignet sein muss somit Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen und keine Irrefuumlhrungseignung aufweisen darf Daher hat ein Einzelunternehmer die Moumlglichkeit bei der Firmafuumlhrung zu waumlhlen ob er eine reine Namensfirma (Angabe seines Namens) eine Sachfirma (Angabe einer unterscheidungskraumlftigen Sachbezeichnung im Hinblick auf den Gegenstand des Unternehmens) oder eine Fantasiefirma (ohne Hinweis auf den Gegenstand des Unternehmens oder die Person des Unternehmers) fuumlhren will Auch Mischformen sind moumlglich Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen (auch auslaumlndischer Herkunft) handelt

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713 Rechtsformzusatz

Einzelunternehmer haben als Rechtsformzusatz zwingend in ihre Firma wahlweise folgende Bezeichnung aufzunehmen bdquoeingetragener Unternehmerldquo bdquoeingetragene Unternehmerinldquo oder bdquoeUldquo

72 Eingetragene Personengesellschaften

(Offene Gesellschaft ndash OG Kommanditgesellschaft ndash KG)

721 Firmafuumlhrung

Auch hier besteht unter den vorhin genannten Voraussetzungen die Wahlmoumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen handelt

722 Rechtsformzusatz

Offene Gesellschaften (OG) haben die Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoOGldquo anzugeben

Kommanditgesellschaften (KG) haben die Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoKGldquo anzugeben

Alternativ zur Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo kann bei Angehoumlrigen eines freien Berufs (Arzt Rechtsanwalt Notar Architekt etc) soweit die berufsrechtlichen Vorschriften nichts Anderes vorsehen auch die Bezeichnung bdquoPartnerschaftldquo oder ndash sofern die Firma nicht die Namen aller Gesellschafter enthaumllt ndash der Zusatz bdquound (amp) Partnerldquo verwendet werden Alternativ zur Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo kann die Bezeichnung bdquoKommandit-Partnerschaftldquo treten

Sofern in einer OG oder einer KG keine natuumlrliche Person unbeschraumlnkt haftet muss auch dieser Umstand aus dem Firmawortlaut erkennbar sein (bdquoMaier Transporte GmbH amp Co KGldquo)

73 Kapitalgesellschaften

(Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung ndash GmbH Aktiengesellschaft ndash AG Genossenschaften)

731 Firmafuumlhrung

Auch diese Gesellschaften haben die Moumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination auszuwaumlhlen

732 Rechtsformzusatz

Die Firma einer GmbH muss die Bezeichnung bdquoGesellschaft mit beschraumlnkter Haftungldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB GmbH GesmbH GmbH GesmbH)

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Die Firma einer AG muss Bezeichnung bdquoAktiengesellschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB AG)

Die Firma einer Genossenschaft muss die Bezeichnung bdquoeingetragene Genossenschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB e Gen)

8 Haumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile - Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlauten

81 Begriffe

Bei den folgenden Begriffen handelt es sich um Bezeichnungen die bei den jeweils betroffenen Verkehrskreisen gewisse Vorstellungen uumlber die unternehmerische Taumltigkeit bzw uumlber die Groumlszlige des Unternehmens hervorrufen Auf fremdsprachige Begriffe werden die nachstehenden Richtlinien gleichermaszligen angewendet

Akademie Academy

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt hintan zu halten muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden

Bank Bankier Kreditinstitut Geldinstitut

Die Bezeichnungen bdquoBankldquo bdquoBankierldquo und weitere im Bankwesengesetz (BWG) genannte Begriffe (Geldinstitut Kreditinstitut Kreditunternehmung Kreditunternehmen) sind gemaumlszlig den Bestimmungen dieses Gesetzes geschuumltzt und nur bestimmten im BWG aufgezaumlhlten Unternehmen vorbehalten Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sieht jedoch sect 94 Abs 8 BWG vor wenn diese Bezeichnungen in einem Zusammenhang verwendet werden der den Anschein ausschlieszligt dass Bankgeschaumlfte betrieben werden (zB Blutbank Spielbank etc)

Bautreuhand

Der Begriff bdquoBautreuhandldquo ist im Hinblick auf sect 12 Abs 2 BTVG (Bautraumlgervertragsgesetz) fuumlr gewerblich taumltige Unternehmen nicht zulaumlssig da als Treuhaumlnder im Sinne dieses Gesetzes nur Rechtsanwaumllte Rechtsanwaltschafts-Partnerschaften oder Notare bestellt werden koumlnnen

Center Zentrum

Dieser Begriff laumlsst erwarten dass sich ein Betrieb raumlumlich uumlber eine auszligergewoumlhnlich groszlige Flaumlche erstreckt Er kann auszligerdem dann gerechtfertigt sein wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Weiters ist dieser Begriff gerechtfertigt wenn er die Vorstellung von bedeutender wirtschaftlicher Groumlszlige erweckt undoder wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Dessen ungeachtet mag es in manchen Branchen bisweilen vorkommen dass der Begriff nicht mit einer besonderen

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Erwartungshaltung hinsichtlich der Groumlszlige bzw der Ausgestaltung eines Unternehmens assoziiert wird (zB bdquoFitness-Centerldquo) Communication

bdquoCommunicationldquo bzw bdquoKommunikationldquo umfasst die Entwicklung Herstellung und den Vertrieb von Kommunikationsanlagen und -geraumlten aller Art sowie Kommunikationsdienstleistungen

Erste Einzige

Dieser Zusatz wird als Hinweis auf eine Spitzenstellung Alleinstellung aufgefasst welche sich beispielsweise aus zeitlichen geografischen oder wirtschaftlichen Umstaumlnden ergeben kann

Fabrik Factory

Mit diesem Begriff verbinden die allgemeinen Verbraucherkreise die Vorstellung von einem Unternehmen in welchem die Herstellung Bearbeitung und Verarbeitung industriell erfolgt Fuumlr die Beurteilung der Fabriks- bzw Industriemaumlszligigkeit sind die Bestimmungen der Gewerbeordnung (sect 7 GewO 1994) maszliggeblich Anders zu beurteilen ist dieser Zusatz in Verbindung mit Begriffen anderen Bedeutungsinhalts wie zB bdquoIdeenfabrikldquo oder bdquoSoftwarefabrikldquo usw

Facility Management

Dieser Begriff hat sich im Immobilienbereich eingebuumlrgert und umfasst nicht nur die herkoumlmmliche Gebaumludeverwaltung sondern erstreckt sich auch auf betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzenuumlberlegungen und Berechnungen sowie technische Betreuung von Gebaumluden und Anlagen Dies muss im Unternehmensgegenstand entsprechend zum Ausdruck kommen

Finanz Finanzierung

Der Zusatz bdquoFinanzldquo vermittelt grundsaumltzlich die Vorstellung dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt Es ist daher durch entsprechende einschraumlnkende undoder klarstellende Zusaumltze wie zB bdquoFinanzierungsvermittlungldquo oder bdquoFinanzierungsberatungldquo sicherzustellen dass der Firmawortlaut nicht taumluschungsgeeignet ist

Die Verwendung des Begriffs bdquoFinanzierungldquo als Sachbestandteil in einem Firmawortlaut ist ohne weiteren einschraumlnkenden undoder klarstellenden Zusatz grundsaumltzlich unzulaumlssig weil damit die Vorstellung verbunden ist dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt

Sofern die Irrefuumlhrungseignung eines Firmawortlautes - etwa weil die Gesellschaft Finanzierungen innerhalb eines bekannten Konzerns vornimmt und ihre Zugehoumlrigkeit zu diesem aus dem (uumlbrigen) Firmawortlaut ersichtlich ist - ausgeschlossen ist bestehen jedoch keine Bedenken gegen die Verwendung des Wortes bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo und erscheint diesfalls kein weiterer Zusatz erforderlich In Faumlllen ausschlieszliglicher Konzernfinanzierungsaktivitaumlten koumlnnen daher Firmawortlaute die die Woumlrter bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo sowie einen Hinweis auf die Konzernzugehoumlrigkeit enthalten ohne weiteren Zusatz gerechtfertigt sein

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Achtung Auch nach erfolgter Uumlberpruumlfung bzw Eintragung ins Firmenbuch kann es zu einem Uumlberpruumlfungsverfahren durch die Finanzmarktaufsichtsbehoumlrde (FMA) kommen

Finanzdienstleistung Finanzholding Finanzinstitut Finanzvermittlung

Die Bezeichnungen bdquoFinanzholdingldquo bzw bdquoFinanzinstitutldquo oder eine Bezeichnung in der diese Worte enthalten sind bleiben ausschlieszliglich den im BWG genannten Unternehmen vorbehalten Die Bezeichnung bdquoFinanzdienstleisterldquo ist nur zulaumlssig wenn die im sect 2 Abs 1 Z 15 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) angefuumlhrten Finanzdienstleistungsgeschaumlfte im Unternehmensgegenstand vorgesehen sind

bdquoFinanzvermittlungldquo suggeriert die Vermittlung von Finanzinstrumenten worunter auch Kapitalwerte zu verstehen sind Solche Vermittlungsgeschaumlfte sind gemaumlszlig sect 1 Abs 1 BWG zum Teil typische Bankgeschaumlfte Der Ausdruck bdquoFinanzvermittlungldquo fuumlhrt daher - sofern keine Bankgeschaumlfte vorliegen - zur Taumluschung uumlber Art und Umfang der getaumltigten Geschaumlfte

Financial Engineering

Unter diesem Begriff werden Taumltigkeiten verstanden die die Planung Entwicklung und Umsetzung von Finanzdienstleistungen beinhalten Dieser Begriff ist daher Unternehmen vorbehalten die Finanzdienstleistungen gem sect 1 Abs 1 Z 1 BWG erbringen

Foundation

Der Begriff wird im internationalen Sprachgebrauch mit einer Stiftung assoziiert Der Begriff ist als (zusaumltzlicher) Bestandteil des Namens einer Privatstiftung im Sinne von sect 2 Privatstiftungsgesetz zulaumlssig Soll der Begriff im Firmawortlaut einer Gesellschaft Verwendung finden so muss zumindest ein Gesellschafter eine (Privat) Stiftung nach in- oder auslaumlndischem Recht sein

Gebaumludereinigung

Die Bezeichnung bdquoGebaumludereinigungldquo weist auf das Handwerk der Denkmal- Fassaden- und Gebaumludereinigung hin Eine Gewerbeberechtigung lautend auf das freie Gewerbe Anbieten von Hausbetreuungstaumltigkeiten deckt diesen Firmawortlautbestandteil nicht ab

Group Gruppe Ring Union Vereinigte Vereinigung

Die Verwendung eines dieser Zusaumltze setzt entweder die Verschmelzung bzw Vereinigung mehrerer Unternehmen zu einem eigenen Rechtstraumlger oder ein Unternehmen das von mehreren selbstaumlndig bleibenden Unternehmen fuumlr einen gemeinsamen Zweck gebildet wird voraus

Die Verwendung des Zusatzes bdquoGroupldquo bdquoGruppeldquo bzw bdquoTeamldquo ist auch dann zulaumlssig wenn getrennte Geschaumlftsbereiche von verschiedenen Personen in Teamarbeit ausgefuumlhrt werden und dies auch im Unternehmensgegenstand zum Ausdruck gebracht wird

Holding

Unter einer Holding wird eine Gesellschaft verstanden die an einem oder mehreren rechtlich selbstaumlndig bleibenden Unternehmen beteiligt ist und dieses (diese) zu wirtschaftlichen Zwecken einheitlich leitet Im Unternehmensgegenstand muss daher bdquoErwerb Halten und Verwalten von Beteiligungenldquo aufscheinen

Industrie

Die Verwendung des Zusatzes orientiert sich am Begriff der Industriemaumlszligigkeit der Gewerbeordnung (sect 7 GewO) Demnach kennzeichnet insbesondere ein hoher Einsatz von

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Anlage- und Betriebskapital die Verwendung besonderer Maschinen und technischer Einrichtungen die serienmaumlszligige Erzeugung von Produkten eine groumlszligere Anzahl von Arbeitnehmern mit weitgehender Arbeitsteilung und vorbestimmtem Arbeitsablauf die organisatorische Trennung in eine technische und kaufmaumlnnische Fuumlhrung das Vorliegen eines Industriebetriebes

Institut

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt zu vermeiden muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden Auch im gewerblichen Bereich kann der Zusatz ldquoInstitutldquo dann verwendet werden wenn die dort erbrachten Dienstleistungen in keinem Zusammenhang mit Einrichtungen der Wissenschaft stehen (zB Kosmetikinstitut Massageinstitut)

Invest Investment

Die Bezeichnung bdquoInvestldquo oder bdquoInvestmentldquo als Firmazusatz fuumlr Unternehmen die diverse Arten von Investitionen taumltigen ist zulaumlssig wenn dadurch keine Taumluschungsfaumlhigkeit mit den gemaumlszlig Investmentfondsgesetz (InvFG) bzw Bankwesengesetz (BWG) geschuumltzten Unternehmensbezeichnungen gegeben ist Zulaumlssig ist zB bdquoABC Immobilieninvest GmbHldquo

Meister Meisterbetrieb

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung duumlrfen nur Gewerbebetriebe deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschaumlftsfuumlhrer die Meisterpruumlfung erfolgreich abgelegt haben bei der Namensfuumlhrung und bei der Bezeichnung der Betriebsstaumltte die Worte bdquoMeisterldquo bdquoMeisterbetriebldquo oder Worte aumlhnlichen Inhaltes mit Beziehung auf das betreffende Handwerk verwenden Dies gilt auch fuumlr die Firmafuumlhrung

Privatuniversitaumlt Universitaumlt University

Die Fuumlhrung von Bezeichnungen die auf Bildungseinrichtungen wie Universitaumlten Universitaumltslehrgaumlnge oder andere nach dem Universitaumltsorganisationsgesetz bzw den einschlaumlgigen Studiengesetzen zuordenbare Bildungseinrichtungen hinweisen steht nur diesen Einrichtungen zu

82 Geografische Zusaumltze

Allgemeines

Landes- Landschafts- Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Bestandteil des Namens fuumlr ein Unternehmen deuten in aller Regel darauf hin dass das Unternehmen in dem angegebenen geographischen Raum allgemein undoder in seiner Branche von maszliggebender mindestens aber von besonderer Bedeutung ist

Austria Austro Oumlsterreich oumlsterreichisch

bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo setzen entweder voraus dass das Unternehmen von groszligem Umfang oder von groszliger Bedeutung jedenfalls in seiner Branche fuumlr Oumlsterreich ist bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo kann aber auch als Zusatz der auf die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Unternehmens hinweist verwendet werden ohne dass noch deren besondere Bedeutung fuumlr Oumlsterreich vorliegen muss

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Als multinationales Unternehmen wird allgemein jedes rechtlich selbstaumlndige Unternehmen bezeichnet welches mindestens zwei im Konzernverbund stehende Gesellschaften in zwei verschiedenen Staaten auszligerhalb von Oumlsterreich hat

Bei Neugruumlndungen ist die Voraussetzung der Bedeutung in der Regel nicht gegeben

Euro Europa European Europaumlisch International

Die Firmabestandteile bdquoEuroldquo bdquoEuropaldquo bdquoEuropeanldquo oder bdquoEuropaumlischldquo oder bdquoInternationalldquo weisen auf Unternehmen im grenzuumlberschreitenden europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr hin Branchenspezifische Kriterien des Wettbewerbsrechts nach denen gewisse Branchen eine erhebliche Bedeutung im europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr im Hinblick auf Kapitalausstattung Umsatz und Mitarbeiterzahl fordern koumlnnen damit jedoch nicht umgangen werden

83 Buchstaben Worte

Die Kennzeichnungseignung setzt die Verwendung mehrerer Buchstaben voraus wobei von den Firmenbuchgerichten tendenziell mindestens drei Buchstaben bevorzugt werden (bdquoSSP eUldquo bdquoBTR eUldquo bdquobgh eUldquo etc) Die Buchstabenkombination als solche muss kein eigenstaumlndiges Wort ergeben solange sie nur aussprechbar ist Somit koumlnnen auch fremdsprachige Ausdruumlcke im Firmawortlaut verwendet werden solange sie in lateinischen Buchstaben dargelegt sind

Den Erlaumluterungen des UGB zufolge werden zwar bdquosinnlose Buchstabenkombinationenldquo als ungeeignet erachtet da sie im Rechtsverkehr nicht als Fantasieworte aufgefasst werden jedoch werden Zusammenstellungen aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens eines Unternehmers oder der Namen mehrerer Gesellschafter oder aber auch sonstige Buchstabenkombinationen mit denen nichts Bestimmtes verbunden wird (zB bdquoTUIldquo) als zulaumlssig erachtet

Eine Aneinanderreihung lediglich gleicher Buchstaben wird jedoch abgelehnt

Auch die Internet-Domain kann die Namensfunktion einer Firma erfuumlllen sie muumlssen jedoch unterscheidungskraumlftig sein Als unterscheidungskraumlftig wird etwa bdquowwwWITOKFZat GmbHldquo oder bdquowwwessen-kommt KGldquo befunden nicht jedoch bdquowwwkarriereatldquo Auch die Verwendung von E-Mailadressen wird auf Grund aktueller Rechtsprechung unter der Voraussetzung der Kennzeichnungsfaumlhigkeit und Unterscheidungskraft von den Firmenbuchgerichten als zulaumlssig erachtet

84 Zahlen

Kombinationen von Buchstaben und Zahlen sind zulaumlssig Die Verwendung reiner Zahlenkombinationen ist erlaubt wenn diese mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden koumlnnen (bdquo4711ldquo bdquo118811ldquo)

85 Sonderzeichen

Als zulaumlssig anerkannt wird die Kombination von Buchstaben mit eindeutig benennbaren Satzzeichen (zB bdquoldquo bdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquobdquoldquoldquo) und bdquo+ldquo bdquoampldquo sowie Accents und kyrillische Zeichen Das Zeichen ist grundsaumltzlich eintragungsfaumlhig aber nur dann zulaumlssig wenn an der Aussprache keine Zweifel bestehen (je nach Verwendung bdquoatldquo oder bdquoaldquo oder bdquoKlammeraffeldquo)

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Ruumlcksprache mit dem zustaumlndigen Rechtspfleger bzw der zustaumlndigen Rechtspflegerin wird dringend empfohlen da die Eintragungspraxis nicht bei allen Firmenbuchgerichten gleich ist

9 Praxistipps

Sollte in einem Firmawortlaut eine reine Branchenbezeichnung wie etwa bdquoHandelldquo bdquoBauldquo bdquoTransportldquo oder dergleichen aufgenommen werden ist eine Fantasiebezeichnung undoder der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters ndash ausgenommen jener des Kommanditisten - anzufuumlgen Dadurch ist gewaumlhrleistet dass der Firmawortlaut unterscheidungskraumlftig ist Der Schwerpunkt der Unternehmenstaumltigkeit muss sich jedenfalls in der angefuumlhrten Branche widerspiegeln

Bei sehr haumlufigen Familiennamen (sogenannten bdquoAllerweltsnamen) wie etwa bdquoMuumlllerldquo oder bdquoMaierldquo empfiehlt es sich dringend auch den Vornamen des Einzelunternehmerseines Gesellschafters undoder eine Fantasiebezeichnung mitaufzunehmen

Uumlberpruumlfen Sie ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung nicht in Rechte Dritter eingreift Dies koumlnnte zB dann vorliegen wenn die Firmawortlautbezeichnung mit einer bereits eingetragenen Marke eines Dritten verwechselt werden kann oder ein anderer aumlhnlicher Firmawortlaut bereits im Firmenbuch protokolliert ist Einen Schutz genieszligt naumlmlich auch derjenige der eine Unternehmensbezeichnung fuumlhrt ohne dass diese in einem oumlffentlichen Register (Firmenbuch oder Markenregister) eingetragen ist

Folgende Schritte koumlnnen dazu beitragen das Risiko zu minimieren von einem Dritten wegen Eingriffs in seine Rechte in Anspruch genommen zu werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpwwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer (httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

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Die Kosten der Eintragung des Firmawortlautes ins Firmenbuch sind im Rahmen des Neugruumlndungs-Foumlrderungsgesetzes (NeuFoumlG) nur dann nicht zu bezahlen wenn die Firmenbucheintragung unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugruumlndung des Betriebes steht im NeuFoumlG-Formular angemerkt und das NeuFoumlG-Formular beim zustaumlndigen Firmenbuchgericht auch vorgelegt wird Um Kosten zu sparen empfehlen wir VOR Eintragung ins Firmenbuch sich im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei ihrer Wirtschaftskammer ein NeuFoumlG-Formular ausstellen zu lassen

Dies ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

Burgenland Tel Nr 09 90907 Kaumlrnten Tel Nr 05 90904 Niederoumlsterreich Tel Nr (02742) 851-0 Oberoumlsterreich Tel Nr 05 90909 Salzburg Tel Nr (0662) 8888-0 Steiermark Tel Nr (0316) 601-0

Tirol Tel Nr 05 90905-1111 Vorarlberg Tel Nr (05522) 305-0 Wien Tel Nr (01) 51450-1010 Hinweis Diese Information finden Sie auch im Internet unter httpwkoat Alle Angaben erfolgen trotz sorgfaumlltigster

Bearbeitung ohne Gewaumlhr Eine Haftung der Wirtschaftskammern Oumlsterreichs ist ausgeschlossen Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewaumlhlte Form fuumlr beide Geschlechter

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ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES

Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen) Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

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ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 6: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

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Fortbetriebe nach der Gewerbeordnung

Diese sind unter dem bisherigen Namen zu fuumlhren ein auf den Fortbetrieb hinweisender Zusatz ist beizufuumlgen (Fortbetrieb im Erbfall durch Verlassenschaftskurator Erben im Insolvenzfall durch den Insolvenzverwalter)

2 Eigenschaften der Firma Wie bereits angefuumlhrt muss eine Firma zur Kennzeichnung des Unternehmers geeignet sein da sie eine Namensfunktion erfuumlllt Sie muss Unterscheidungskraft besitzen und darf keine zur Irrefuumlhrung der betroffenen Verkehrskreise uumlber die wesentlichen geschaumlftlichen Verhaumlltnisse geeignete Angaben enthalten

21 Kennzeichnungseignung

Ein Firmawortlaut ist dann zur Kennzeichnung geeignet wenn er das Unternehmen individualisieren kann Diese Kennzeichnungsfunktion erfuumlllt beispielsweise der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters aber auch Sachbezeichnungen koumlnnen dieser Voraussetzung entsprechen Bildzeichen allein (wie etwa bdquoldquo oder bdquoldquo) sind nicht kennzeichnungsfaumlhig Ziffernkombinationen als alleiniger Firmabestandteil koumlnnen grundsaumltzlich eine Namensfunktion erfuumlllen uumlber ihre Eintragungsfaumlhigkeit entscheidet im jeweiligen Einzelfall das Firmenbuchgericht

22 Unterscheidungskraft

Unterscheidungskraft kommt einem Firmawortlaut dann zu wenn er allenfalls unter Beruumlcksichtigung einer schon erlangten Verkehrsgeltung zur Individualisierung eines ganz bestimmten Unternehmens bzw eines bestimmten Geschaumlftszweiges geeignet ist Sie dient dazu das Unternehmen von anderen Unternehmen in abstrakter Weise zu unterscheiden

Ob einem Firmawortlaut Unterscheidungskraft zukommt ist immer auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu beurteilen

Grundsaumltzlich ist davon auszugehen dass der Name eines Einzelunternehmers oder der Name eines Gesellschafters diese Unterscheidungskraft besitzt Allerdings ist darauf zu achten dass sogenannten bdquoAllerweltsnamenldquo wie zB bdquoMeierldquo oder bdquoMuumlllerldquo ohne Zusatz eines Vornamens diese Unterscheidungskraft abgesprochen werden kann

Reine Branchenbezeichnungen wie zB bdquoTransportldquo bdquoBauldquo bdquoSicherheit und Technikldquo bdquoManagementldquo bdquoManagementseminareldquo Managementkompetenzldquo bdquoGaststaumlttenldquo bdquoGebaumludereinigungldquo bdquoEisenhandelldquo oder bdquoComputertechnikldquo besitzen ohne Hinzufuumlgung weiterer konkretisierender Zusaumltze keine ausreichende Unterscheidungskraft

Tipp

Bei reinen Branchenangaben sogenannten bdquoAllerweltsnamenldquo Zahlen- und Ziffernkombinationen und Bildzeichen sollte daher unbedingt ein (Fantasie-)Zusatz in den Firmawortlaut aufgenommen werden (unzulaumlssig bdquoTransport GmbHldquo zulaumlssig bdquoFranz Moser Transport GmbHldquo)

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23 Irrefuumlhrungsverbot

Mit dem Irrefuumlhrungsverbot wird dem im UGB verankerten Grundsatz der Firmawahrheit Rechnung getragen Die Firma darf keine Angaben enthalten die geeignet sind uumlber geschaumlftliche Verhaumlltnisse die fuumlr die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind irrezufuumlhren Dies gilt sowohl fuumlr den Firmakern als auch fuumlr Zusaumltze

Der Begriff geschaumlftliche Verhaumlltnisse ist weit auszulegen und umfasst Angaben uumlber den Inhaber uumlber Art und Umfang des Unternehmens uumlber den Branchenbezug sowie uumlber die Waren und Dienstleistungen

Da die Irrefuumlhrungseignung als unbestimmter Rechtsbegriff einzuordnen ist muss jeweils im Einzelfall festgestellt werden ob nach Auffassung der mutmaszliglichen Verkehrskreise die Firma geeignet ist eine Irrefuumlhrung zu bewirken Dabei wird auf einen kritischen aufmerksamen und umsichtigen Durchschnittsadressaten abgestellt (unzulaumlssig bdquoSun Services GmbHldquo mit Unternehmensgegenstand bdquoUnternehmensberatungldquo oder bdquoBlix Handels GmbH mit Unternehmensgegenstand bdquoArbeitskraumlfteuumlberlassungldquo)

In diesem Zusammenhang ist auf im Punkt 8 bdquoHaumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile ndash Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlautenldquo angefuumlhrten Begriffe zu verweisen die von den maszliggeblichen Verkehrskreisen als wesentlich betrachtet und dann als irrefuumlhrend angesehen werden wenn die geforderten Voraussetzungen nicht erfuumlllt sind

Achtung

Auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden irrefuumlhrende Geschaumlftspraktiken als unlauter unter entsprechende Sanktionen gestellt Das bedeutet dass selbst dann wenn mangels firmenrechtlicher Irrefuumlhrungseignung ein Firmawortlaut in das Firmenbuch eingetragen wird trotzdem ein Irrefuumlhrungstatbestand nach dem UWG vorliegen kann Dies deshalb da das Firmenrecht sich bei Pruumlfung einer Irrefuumlhrungseignung auf rein formale Kriterien stuumltzt (wie zB den Gesellschaftsvertrag) waumlhrend das UWG eine weitergehende Pruumlfung im Hinblick auf die tatsaumlchlichen Verhaumlltnisse vornimmt

3 Unterscheidbarkeit der Firma (Firmaausschlieszliglichkeit)

Jede neue Firma muss sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde (bzw Wirtschaftsraum) bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Der Voraussetzung der deutlichen Unterscheidbarkeit ist dann Genuumlge getan wenn die Unterscheidbarkeit erheblich genug ist um im gewoumlhnlichen Verkehr und nicht nur bei aufmerksamer Vergleichung der Firmen oder nach den Auffassungen des Unternehmerstandes Verwechslungen vorzubeugen Entscheidend ist auch hier immer der Gesamteindruck im Einzelfall

Es kommt dabei auch auf die Branchennaumlhe der Unternehmen an Gehoumlren beide Unternehmen demselben Geschaumlftszweig an sind an die Unterscheidbarkeit der Firmen strengere Anforderungen zu stellen als bei verschiedenem Betriebsgegenstand

Achtung

Weil das Firmenbuchgericht nur die Aumlhnlichkeit des Firmawortlautes mit den am selben Ort oder in derselben Gemeinde (bzw Wirtschaftsraum) bereits eingetragenen Firmen pruumlft ist darauf zu achten dass der gewuumlnschte Firmawortlaut nicht in Rechte Dritter eingreift (zB Marken)

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Tipp Die Aumlhnlichkeit mit anderen Unternehmens-Namen (-Kennzeichen) wie zB Geschaumlftsbezeichnungen von nicht protokollierten Unternehmen oder Marken ist vom Unternehmer selbst zu pruumlfen Dies kann zB durch oumlsterreichweite Abfrage des Markenregisters (Patentamt) des Internet (Suchmaschinen) oder von BranchenverzeichnissenTelefonbuumlchern erfolgen

4 Firmafortfuumlhrung

Wird ein bestehendes Unternehmen durch Erwerb unter Lebenden (zB Kauf Schenkung) oder Erwerb von Todes wegen (zB Testament gesetzliche Erbfolge) uumlbertragen dann darf das Unternehmen die bisherige Firma mit oder ohne Beifuumlgung eines das Nachfolgeverhaumlltnis andeutenden Zusatzes fortfuumlhren

Enthaumllt die Firma den Namen des bisherigen Unternehmers muss allerdings dieser oder seine Erben in die Fortfuumlhrung der Firma ausdruumlcklich einwilligen

Die gleiche Regelung gilt wenn das Unternehmen auf Grund eines Pachtvertrages oder Fruchtgenussrechtes uumlbertragen wird

Tritt ein neuer Gesellschafter in eine Gesellschaft ein oder scheidet ein Gesellschafter aus kann die bisherige Firma fortgefuumlhrt werden Allerdings bedarf es zur Fortfuumlhrung der Firma bei Ausscheiden eines Gesellschafters dessen Name in der Firma enthalten ist seiner ausdruumlcklichen Einwilligung

Ein zutreffender Rechtsformzusatz (siehe Punkt 7) ist demnach auch bei der Fortfuumlhrung aufzunehmen

Das Recht die uumlbernommene Firma ohne Beifuumlgung eines Nachfolgezusatzes fortzufuumlhren findet ebenfalls am Irrefuumlhrungsverbot seine Grenzen Unzulaumlssig sind daher alle Firmabestandteile die nach Erwerb des Unternehmens unzutreffende Vorstellungen uumlber Umfang und Art des Unternehmens sowie uumlber die rechtlichen Eigenschaften des Unternehmenstraumlgers hervorrufen (bdquoDr Meier eUldquo wird von einem Unternehmer ohne Dr-Titel uumlbernommen Nachfolgezusatz erforderlich)

5 Verbot der Leeruumlbertragung

Die Firma kann nicht ohne das Unternehmen fuumlr das sie gefuumlhrt wird veraumluszligert werden

Fuumlr die rechtlich zulaumlssige Uumlbertragung einer Firma ist es erforderlich dass das Unternehmen in seiner Gesamtheit also sein Kern der den wesentlichen Taumltigkeitsbereich bestimmt uumlbertragen wird

Achtung

Wurde ein Begriff des Firmawortlautes jedoch als Marke im Markenregister eingetragen kann dieser markenrechtlich geschuumltzte Begriff auch ohne Veraumluszligerung des Unternehmens an Dritte weitergegeben werden

6 Unzulaumlssige Verwendung fremder Namen

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In die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft (OG KG) darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschraumlnkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden (unzulaumlssig Wolfgang Muumlller OGldquo wenn keiner der Gesellschafter bdquoWolfgang Muumlllerldquo heiszligt) Dieser Grundsatz gilt auch fuumlr die Verwendung auslaumlndischer Namen

Eine Durchbrechung dieses Prinzips ist nur im Rahmen der Firmafortfuumlhrung (siehe Punkt 4) zulaumlssig Wenn ein Name einmal zulaumlssigerweise in die Firma eingefuumlhrt worden ist so darf man diesen auch fortfuumlhren (sofern der Namenstraumlger der Fortfuumlhrung zugestimmt hat)

Da ein fremder Name in der Firma zu moumlglichen Fehlvorstellungen des Rechtsverkehrs uumlber das Unternehmen oder dessen Inhaber und sein Haftungspotential fuumlhren kann sollen solch moumlgliche Fehlvorstellungen zusaumltzlich zum Irrefuumlhrungsverbot durch diese Sondervorschrift unterbunden werden

Der Wortlaut dieser Regelung beschraumlnkt den sachlichen Anwendungsbereich auf Einzelunternehmer und eingetragene Personengesellschaften (OG KG)

Da Kapitalgesellschaften keine unbeschraumlnkt haftenden natuumlrlichen Personen aufweisen ist hier zwar die Aufnahme von anderen (fremden) Personennamen grundsaumltzlich zulaumlssig wobei diese aber am allgemeinen Irrefuumlhrungsverbot zu beurteilen sind (zB zulaumlssig Franz Mayer GmbH wenn kein Gesellschafter den Namen Franz Mayer traumlgt) Irrefuumlhrend waumlre aber zB bdquoHermann Maier GmbHldquo oder bdquoHeidi Klum Mode Vertriebs GmbHldquo wenn Hermann Maier oder Heidi Klum nicht Gesellschafter sind

7 Zur Firmabildung im Einzelnen

71 Einzelunternehmen

711 Einzelunternehmer (natuumlrliche Personen) muumlssen sich in das Firmenbuch eintragen lassen wenn sie unternehmerisch taumltig sind und der Rechnungslegungspflicht nach den Bestimmungen des UGB unterliegen Dies trifft auf Einzelunternehmen zu die in zwei aufeinander folgenden Geschaumlftsjahren jeweils einen Jahresumsatz von mehr als EUR 700000- oder in einem Jahr einen Umsatz von mehr als EUR 1000000- erzielen

Werden diese Schwellenwerte nicht erreicht steht es einem Einzelunternehmer frei sich freiwillig in das Firmenbuch eintragen bzw aus diesem sich auch wieder loumlschen zu lassen

712 Firmafuumlhrung

Durch das UGB erfolgte eine weitgehende Liberalisierung des Firmenrechts Aus der Namensfunktion der Firma folgt lediglich dass sie zur Individualisierung des Unternehmers geeignet sein muss somit Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen und keine Irrefuumlhrungseignung aufweisen darf Daher hat ein Einzelunternehmer die Moumlglichkeit bei der Firmafuumlhrung zu waumlhlen ob er eine reine Namensfirma (Angabe seines Namens) eine Sachfirma (Angabe einer unterscheidungskraumlftigen Sachbezeichnung im Hinblick auf den Gegenstand des Unternehmens) oder eine Fantasiefirma (ohne Hinweis auf den Gegenstand des Unternehmens oder die Person des Unternehmers) fuumlhren will Auch Mischformen sind moumlglich Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen (auch auslaumlndischer Herkunft) handelt

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713 Rechtsformzusatz

Einzelunternehmer haben als Rechtsformzusatz zwingend in ihre Firma wahlweise folgende Bezeichnung aufzunehmen bdquoeingetragener Unternehmerldquo bdquoeingetragene Unternehmerinldquo oder bdquoeUldquo

72 Eingetragene Personengesellschaften

(Offene Gesellschaft ndash OG Kommanditgesellschaft ndash KG)

721 Firmafuumlhrung

Auch hier besteht unter den vorhin genannten Voraussetzungen die Wahlmoumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen handelt

722 Rechtsformzusatz

Offene Gesellschaften (OG) haben die Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoOGldquo anzugeben

Kommanditgesellschaften (KG) haben die Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoKGldquo anzugeben

Alternativ zur Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo kann bei Angehoumlrigen eines freien Berufs (Arzt Rechtsanwalt Notar Architekt etc) soweit die berufsrechtlichen Vorschriften nichts Anderes vorsehen auch die Bezeichnung bdquoPartnerschaftldquo oder ndash sofern die Firma nicht die Namen aller Gesellschafter enthaumllt ndash der Zusatz bdquound (amp) Partnerldquo verwendet werden Alternativ zur Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo kann die Bezeichnung bdquoKommandit-Partnerschaftldquo treten

Sofern in einer OG oder einer KG keine natuumlrliche Person unbeschraumlnkt haftet muss auch dieser Umstand aus dem Firmawortlaut erkennbar sein (bdquoMaier Transporte GmbH amp Co KGldquo)

73 Kapitalgesellschaften

(Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung ndash GmbH Aktiengesellschaft ndash AG Genossenschaften)

731 Firmafuumlhrung

Auch diese Gesellschaften haben die Moumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination auszuwaumlhlen

732 Rechtsformzusatz

Die Firma einer GmbH muss die Bezeichnung bdquoGesellschaft mit beschraumlnkter Haftungldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB GmbH GesmbH GmbH GesmbH)

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Die Firma einer AG muss Bezeichnung bdquoAktiengesellschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB AG)

Die Firma einer Genossenschaft muss die Bezeichnung bdquoeingetragene Genossenschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB e Gen)

8 Haumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile - Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlauten

81 Begriffe

Bei den folgenden Begriffen handelt es sich um Bezeichnungen die bei den jeweils betroffenen Verkehrskreisen gewisse Vorstellungen uumlber die unternehmerische Taumltigkeit bzw uumlber die Groumlszlige des Unternehmens hervorrufen Auf fremdsprachige Begriffe werden die nachstehenden Richtlinien gleichermaszligen angewendet

Akademie Academy

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt hintan zu halten muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden

Bank Bankier Kreditinstitut Geldinstitut

Die Bezeichnungen bdquoBankldquo bdquoBankierldquo und weitere im Bankwesengesetz (BWG) genannte Begriffe (Geldinstitut Kreditinstitut Kreditunternehmung Kreditunternehmen) sind gemaumlszlig den Bestimmungen dieses Gesetzes geschuumltzt und nur bestimmten im BWG aufgezaumlhlten Unternehmen vorbehalten Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sieht jedoch sect 94 Abs 8 BWG vor wenn diese Bezeichnungen in einem Zusammenhang verwendet werden der den Anschein ausschlieszligt dass Bankgeschaumlfte betrieben werden (zB Blutbank Spielbank etc)

Bautreuhand

Der Begriff bdquoBautreuhandldquo ist im Hinblick auf sect 12 Abs 2 BTVG (Bautraumlgervertragsgesetz) fuumlr gewerblich taumltige Unternehmen nicht zulaumlssig da als Treuhaumlnder im Sinne dieses Gesetzes nur Rechtsanwaumllte Rechtsanwaltschafts-Partnerschaften oder Notare bestellt werden koumlnnen

Center Zentrum

Dieser Begriff laumlsst erwarten dass sich ein Betrieb raumlumlich uumlber eine auszligergewoumlhnlich groszlige Flaumlche erstreckt Er kann auszligerdem dann gerechtfertigt sein wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Weiters ist dieser Begriff gerechtfertigt wenn er die Vorstellung von bedeutender wirtschaftlicher Groumlszlige erweckt undoder wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Dessen ungeachtet mag es in manchen Branchen bisweilen vorkommen dass der Begriff nicht mit einer besonderen

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Erwartungshaltung hinsichtlich der Groumlszlige bzw der Ausgestaltung eines Unternehmens assoziiert wird (zB bdquoFitness-Centerldquo) Communication

bdquoCommunicationldquo bzw bdquoKommunikationldquo umfasst die Entwicklung Herstellung und den Vertrieb von Kommunikationsanlagen und -geraumlten aller Art sowie Kommunikationsdienstleistungen

Erste Einzige

Dieser Zusatz wird als Hinweis auf eine Spitzenstellung Alleinstellung aufgefasst welche sich beispielsweise aus zeitlichen geografischen oder wirtschaftlichen Umstaumlnden ergeben kann

Fabrik Factory

Mit diesem Begriff verbinden die allgemeinen Verbraucherkreise die Vorstellung von einem Unternehmen in welchem die Herstellung Bearbeitung und Verarbeitung industriell erfolgt Fuumlr die Beurteilung der Fabriks- bzw Industriemaumlszligigkeit sind die Bestimmungen der Gewerbeordnung (sect 7 GewO 1994) maszliggeblich Anders zu beurteilen ist dieser Zusatz in Verbindung mit Begriffen anderen Bedeutungsinhalts wie zB bdquoIdeenfabrikldquo oder bdquoSoftwarefabrikldquo usw

Facility Management

Dieser Begriff hat sich im Immobilienbereich eingebuumlrgert und umfasst nicht nur die herkoumlmmliche Gebaumludeverwaltung sondern erstreckt sich auch auf betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzenuumlberlegungen und Berechnungen sowie technische Betreuung von Gebaumluden und Anlagen Dies muss im Unternehmensgegenstand entsprechend zum Ausdruck kommen

Finanz Finanzierung

Der Zusatz bdquoFinanzldquo vermittelt grundsaumltzlich die Vorstellung dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt Es ist daher durch entsprechende einschraumlnkende undoder klarstellende Zusaumltze wie zB bdquoFinanzierungsvermittlungldquo oder bdquoFinanzierungsberatungldquo sicherzustellen dass der Firmawortlaut nicht taumluschungsgeeignet ist

Die Verwendung des Begriffs bdquoFinanzierungldquo als Sachbestandteil in einem Firmawortlaut ist ohne weiteren einschraumlnkenden undoder klarstellenden Zusatz grundsaumltzlich unzulaumlssig weil damit die Vorstellung verbunden ist dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt

Sofern die Irrefuumlhrungseignung eines Firmawortlautes - etwa weil die Gesellschaft Finanzierungen innerhalb eines bekannten Konzerns vornimmt und ihre Zugehoumlrigkeit zu diesem aus dem (uumlbrigen) Firmawortlaut ersichtlich ist - ausgeschlossen ist bestehen jedoch keine Bedenken gegen die Verwendung des Wortes bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo und erscheint diesfalls kein weiterer Zusatz erforderlich In Faumlllen ausschlieszliglicher Konzernfinanzierungsaktivitaumlten koumlnnen daher Firmawortlaute die die Woumlrter bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo sowie einen Hinweis auf die Konzernzugehoumlrigkeit enthalten ohne weiteren Zusatz gerechtfertigt sein

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Achtung Auch nach erfolgter Uumlberpruumlfung bzw Eintragung ins Firmenbuch kann es zu einem Uumlberpruumlfungsverfahren durch die Finanzmarktaufsichtsbehoumlrde (FMA) kommen

Finanzdienstleistung Finanzholding Finanzinstitut Finanzvermittlung

Die Bezeichnungen bdquoFinanzholdingldquo bzw bdquoFinanzinstitutldquo oder eine Bezeichnung in der diese Worte enthalten sind bleiben ausschlieszliglich den im BWG genannten Unternehmen vorbehalten Die Bezeichnung bdquoFinanzdienstleisterldquo ist nur zulaumlssig wenn die im sect 2 Abs 1 Z 15 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) angefuumlhrten Finanzdienstleistungsgeschaumlfte im Unternehmensgegenstand vorgesehen sind

bdquoFinanzvermittlungldquo suggeriert die Vermittlung von Finanzinstrumenten worunter auch Kapitalwerte zu verstehen sind Solche Vermittlungsgeschaumlfte sind gemaumlszlig sect 1 Abs 1 BWG zum Teil typische Bankgeschaumlfte Der Ausdruck bdquoFinanzvermittlungldquo fuumlhrt daher - sofern keine Bankgeschaumlfte vorliegen - zur Taumluschung uumlber Art und Umfang der getaumltigten Geschaumlfte

Financial Engineering

Unter diesem Begriff werden Taumltigkeiten verstanden die die Planung Entwicklung und Umsetzung von Finanzdienstleistungen beinhalten Dieser Begriff ist daher Unternehmen vorbehalten die Finanzdienstleistungen gem sect 1 Abs 1 Z 1 BWG erbringen

Foundation

Der Begriff wird im internationalen Sprachgebrauch mit einer Stiftung assoziiert Der Begriff ist als (zusaumltzlicher) Bestandteil des Namens einer Privatstiftung im Sinne von sect 2 Privatstiftungsgesetz zulaumlssig Soll der Begriff im Firmawortlaut einer Gesellschaft Verwendung finden so muss zumindest ein Gesellschafter eine (Privat) Stiftung nach in- oder auslaumlndischem Recht sein

Gebaumludereinigung

Die Bezeichnung bdquoGebaumludereinigungldquo weist auf das Handwerk der Denkmal- Fassaden- und Gebaumludereinigung hin Eine Gewerbeberechtigung lautend auf das freie Gewerbe Anbieten von Hausbetreuungstaumltigkeiten deckt diesen Firmawortlautbestandteil nicht ab

Group Gruppe Ring Union Vereinigte Vereinigung

Die Verwendung eines dieser Zusaumltze setzt entweder die Verschmelzung bzw Vereinigung mehrerer Unternehmen zu einem eigenen Rechtstraumlger oder ein Unternehmen das von mehreren selbstaumlndig bleibenden Unternehmen fuumlr einen gemeinsamen Zweck gebildet wird voraus

Die Verwendung des Zusatzes bdquoGroupldquo bdquoGruppeldquo bzw bdquoTeamldquo ist auch dann zulaumlssig wenn getrennte Geschaumlftsbereiche von verschiedenen Personen in Teamarbeit ausgefuumlhrt werden und dies auch im Unternehmensgegenstand zum Ausdruck gebracht wird

Holding

Unter einer Holding wird eine Gesellschaft verstanden die an einem oder mehreren rechtlich selbstaumlndig bleibenden Unternehmen beteiligt ist und dieses (diese) zu wirtschaftlichen Zwecken einheitlich leitet Im Unternehmensgegenstand muss daher bdquoErwerb Halten und Verwalten von Beteiligungenldquo aufscheinen

Industrie

Die Verwendung des Zusatzes orientiert sich am Begriff der Industriemaumlszligigkeit der Gewerbeordnung (sect 7 GewO) Demnach kennzeichnet insbesondere ein hoher Einsatz von

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Anlage- und Betriebskapital die Verwendung besonderer Maschinen und technischer Einrichtungen die serienmaumlszligige Erzeugung von Produkten eine groumlszligere Anzahl von Arbeitnehmern mit weitgehender Arbeitsteilung und vorbestimmtem Arbeitsablauf die organisatorische Trennung in eine technische und kaufmaumlnnische Fuumlhrung das Vorliegen eines Industriebetriebes

Institut

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt zu vermeiden muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden Auch im gewerblichen Bereich kann der Zusatz ldquoInstitutldquo dann verwendet werden wenn die dort erbrachten Dienstleistungen in keinem Zusammenhang mit Einrichtungen der Wissenschaft stehen (zB Kosmetikinstitut Massageinstitut)

Invest Investment

Die Bezeichnung bdquoInvestldquo oder bdquoInvestmentldquo als Firmazusatz fuumlr Unternehmen die diverse Arten von Investitionen taumltigen ist zulaumlssig wenn dadurch keine Taumluschungsfaumlhigkeit mit den gemaumlszlig Investmentfondsgesetz (InvFG) bzw Bankwesengesetz (BWG) geschuumltzten Unternehmensbezeichnungen gegeben ist Zulaumlssig ist zB bdquoABC Immobilieninvest GmbHldquo

Meister Meisterbetrieb

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung duumlrfen nur Gewerbebetriebe deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschaumlftsfuumlhrer die Meisterpruumlfung erfolgreich abgelegt haben bei der Namensfuumlhrung und bei der Bezeichnung der Betriebsstaumltte die Worte bdquoMeisterldquo bdquoMeisterbetriebldquo oder Worte aumlhnlichen Inhaltes mit Beziehung auf das betreffende Handwerk verwenden Dies gilt auch fuumlr die Firmafuumlhrung

Privatuniversitaumlt Universitaumlt University

Die Fuumlhrung von Bezeichnungen die auf Bildungseinrichtungen wie Universitaumlten Universitaumltslehrgaumlnge oder andere nach dem Universitaumltsorganisationsgesetz bzw den einschlaumlgigen Studiengesetzen zuordenbare Bildungseinrichtungen hinweisen steht nur diesen Einrichtungen zu

82 Geografische Zusaumltze

Allgemeines

Landes- Landschafts- Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Bestandteil des Namens fuumlr ein Unternehmen deuten in aller Regel darauf hin dass das Unternehmen in dem angegebenen geographischen Raum allgemein undoder in seiner Branche von maszliggebender mindestens aber von besonderer Bedeutung ist

Austria Austro Oumlsterreich oumlsterreichisch

bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo setzen entweder voraus dass das Unternehmen von groszligem Umfang oder von groszliger Bedeutung jedenfalls in seiner Branche fuumlr Oumlsterreich ist bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo kann aber auch als Zusatz der auf die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Unternehmens hinweist verwendet werden ohne dass noch deren besondere Bedeutung fuumlr Oumlsterreich vorliegen muss

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Als multinationales Unternehmen wird allgemein jedes rechtlich selbstaumlndige Unternehmen bezeichnet welches mindestens zwei im Konzernverbund stehende Gesellschaften in zwei verschiedenen Staaten auszligerhalb von Oumlsterreich hat

Bei Neugruumlndungen ist die Voraussetzung der Bedeutung in der Regel nicht gegeben

Euro Europa European Europaumlisch International

Die Firmabestandteile bdquoEuroldquo bdquoEuropaldquo bdquoEuropeanldquo oder bdquoEuropaumlischldquo oder bdquoInternationalldquo weisen auf Unternehmen im grenzuumlberschreitenden europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr hin Branchenspezifische Kriterien des Wettbewerbsrechts nach denen gewisse Branchen eine erhebliche Bedeutung im europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr im Hinblick auf Kapitalausstattung Umsatz und Mitarbeiterzahl fordern koumlnnen damit jedoch nicht umgangen werden

83 Buchstaben Worte

Die Kennzeichnungseignung setzt die Verwendung mehrerer Buchstaben voraus wobei von den Firmenbuchgerichten tendenziell mindestens drei Buchstaben bevorzugt werden (bdquoSSP eUldquo bdquoBTR eUldquo bdquobgh eUldquo etc) Die Buchstabenkombination als solche muss kein eigenstaumlndiges Wort ergeben solange sie nur aussprechbar ist Somit koumlnnen auch fremdsprachige Ausdruumlcke im Firmawortlaut verwendet werden solange sie in lateinischen Buchstaben dargelegt sind

Den Erlaumluterungen des UGB zufolge werden zwar bdquosinnlose Buchstabenkombinationenldquo als ungeeignet erachtet da sie im Rechtsverkehr nicht als Fantasieworte aufgefasst werden jedoch werden Zusammenstellungen aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens eines Unternehmers oder der Namen mehrerer Gesellschafter oder aber auch sonstige Buchstabenkombinationen mit denen nichts Bestimmtes verbunden wird (zB bdquoTUIldquo) als zulaumlssig erachtet

Eine Aneinanderreihung lediglich gleicher Buchstaben wird jedoch abgelehnt

Auch die Internet-Domain kann die Namensfunktion einer Firma erfuumlllen sie muumlssen jedoch unterscheidungskraumlftig sein Als unterscheidungskraumlftig wird etwa bdquowwwWITOKFZat GmbHldquo oder bdquowwwessen-kommt KGldquo befunden nicht jedoch bdquowwwkarriereatldquo Auch die Verwendung von E-Mailadressen wird auf Grund aktueller Rechtsprechung unter der Voraussetzung der Kennzeichnungsfaumlhigkeit und Unterscheidungskraft von den Firmenbuchgerichten als zulaumlssig erachtet

84 Zahlen

Kombinationen von Buchstaben und Zahlen sind zulaumlssig Die Verwendung reiner Zahlenkombinationen ist erlaubt wenn diese mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden koumlnnen (bdquo4711ldquo bdquo118811ldquo)

85 Sonderzeichen

Als zulaumlssig anerkannt wird die Kombination von Buchstaben mit eindeutig benennbaren Satzzeichen (zB bdquoldquo bdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquobdquoldquoldquo) und bdquo+ldquo bdquoampldquo sowie Accents und kyrillische Zeichen Das Zeichen ist grundsaumltzlich eintragungsfaumlhig aber nur dann zulaumlssig wenn an der Aussprache keine Zweifel bestehen (je nach Verwendung bdquoatldquo oder bdquoaldquo oder bdquoKlammeraffeldquo)

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Ruumlcksprache mit dem zustaumlndigen Rechtspfleger bzw der zustaumlndigen Rechtspflegerin wird dringend empfohlen da die Eintragungspraxis nicht bei allen Firmenbuchgerichten gleich ist

9 Praxistipps

Sollte in einem Firmawortlaut eine reine Branchenbezeichnung wie etwa bdquoHandelldquo bdquoBauldquo bdquoTransportldquo oder dergleichen aufgenommen werden ist eine Fantasiebezeichnung undoder der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters ndash ausgenommen jener des Kommanditisten - anzufuumlgen Dadurch ist gewaumlhrleistet dass der Firmawortlaut unterscheidungskraumlftig ist Der Schwerpunkt der Unternehmenstaumltigkeit muss sich jedenfalls in der angefuumlhrten Branche widerspiegeln

Bei sehr haumlufigen Familiennamen (sogenannten bdquoAllerweltsnamen) wie etwa bdquoMuumlllerldquo oder bdquoMaierldquo empfiehlt es sich dringend auch den Vornamen des Einzelunternehmerseines Gesellschafters undoder eine Fantasiebezeichnung mitaufzunehmen

Uumlberpruumlfen Sie ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung nicht in Rechte Dritter eingreift Dies koumlnnte zB dann vorliegen wenn die Firmawortlautbezeichnung mit einer bereits eingetragenen Marke eines Dritten verwechselt werden kann oder ein anderer aumlhnlicher Firmawortlaut bereits im Firmenbuch protokolliert ist Einen Schutz genieszligt naumlmlich auch derjenige der eine Unternehmensbezeichnung fuumlhrt ohne dass diese in einem oumlffentlichen Register (Firmenbuch oder Markenregister) eingetragen ist

Folgende Schritte koumlnnen dazu beitragen das Risiko zu minimieren von einem Dritten wegen Eingriffs in seine Rechte in Anspruch genommen zu werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpwwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer (httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

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Die Kosten der Eintragung des Firmawortlautes ins Firmenbuch sind im Rahmen des Neugruumlndungs-Foumlrderungsgesetzes (NeuFoumlG) nur dann nicht zu bezahlen wenn die Firmenbucheintragung unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugruumlndung des Betriebes steht im NeuFoumlG-Formular angemerkt und das NeuFoumlG-Formular beim zustaumlndigen Firmenbuchgericht auch vorgelegt wird Um Kosten zu sparen empfehlen wir VOR Eintragung ins Firmenbuch sich im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei ihrer Wirtschaftskammer ein NeuFoumlG-Formular ausstellen zu lassen

Dies ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

Burgenland Tel Nr 09 90907 Kaumlrnten Tel Nr 05 90904 Niederoumlsterreich Tel Nr (02742) 851-0 Oberoumlsterreich Tel Nr 05 90909 Salzburg Tel Nr (0662) 8888-0 Steiermark Tel Nr (0316) 601-0

Tirol Tel Nr 05 90905-1111 Vorarlberg Tel Nr (05522) 305-0 Wien Tel Nr (01) 51450-1010 Hinweis Diese Information finden Sie auch im Internet unter httpwkoat Alle Angaben erfolgen trotz sorgfaumlltigster

Bearbeitung ohne Gewaumlhr Eine Haftung der Wirtschaftskammern Oumlsterreichs ist ausgeschlossen Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewaumlhlte Form fuumlr beide Geschlechter

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ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES

Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen) Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

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ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 7: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

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23 Irrefuumlhrungsverbot

Mit dem Irrefuumlhrungsverbot wird dem im UGB verankerten Grundsatz der Firmawahrheit Rechnung getragen Die Firma darf keine Angaben enthalten die geeignet sind uumlber geschaumlftliche Verhaumlltnisse die fuumlr die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind irrezufuumlhren Dies gilt sowohl fuumlr den Firmakern als auch fuumlr Zusaumltze

Der Begriff geschaumlftliche Verhaumlltnisse ist weit auszulegen und umfasst Angaben uumlber den Inhaber uumlber Art und Umfang des Unternehmens uumlber den Branchenbezug sowie uumlber die Waren und Dienstleistungen

Da die Irrefuumlhrungseignung als unbestimmter Rechtsbegriff einzuordnen ist muss jeweils im Einzelfall festgestellt werden ob nach Auffassung der mutmaszliglichen Verkehrskreise die Firma geeignet ist eine Irrefuumlhrung zu bewirken Dabei wird auf einen kritischen aufmerksamen und umsichtigen Durchschnittsadressaten abgestellt (unzulaumlssig bdquoSun Services GmbHldquo mit Unternehmensgegenstand bdquoUnternehmensberatungldquo oder bdquoBlix Handels GmbH mit Unternehmensgegenstand bdquoArbeitskraumlfteuumlberlassungldquo)

In diesem Zusammenhang ist auf im Punkt 8 bdquoHaumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile ndash Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlautenldquo angefuumlhrten Begriffe zu verweisen die von den maszliggeblichen Verkehrskreisen als wesentlich betrachtet und dann als irrefuumlhrend angesehen werden wenn die geforderten Voraussetzungen nicht erfuumlllt sind

Achtung

Auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden irrefuumlhrende Geschaumlftspraktiken als unlauter unter entsprechende Sanktionen gestellt Das bedeutet dass selbst dann wenn mangels firmenrechtlicher Irrefuumlhrungseignung ein Firmawortlaut in das Firmenbuch eingetragen wird trotzdem ein Irrefuumlhrungstatbestand nach dem UWG vorliegen kann Dies deshalb da das Firmenrecht sich bei Pruumlfung einer Irrefuumlhrungseignung auf rein formale Kriterien stuumltzt (wie zB den Gesellschaftsvertrag) waumlhrend das UWG eine weitergehende Pruumlfung im Hinblick auf die tatsaumlchlichen Verhaumlltnisse vornimmt

3 Unterscheidbarkeit der Firma (Firmaausschlieszliglichkeit)

Jede neue Firma muss sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde (bzw Wirtschaftsraum) bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Der Voraussetzung der deutlichen Unterscheidbarkeit ist dann Genuumlge getan wenn die Unterscheidbarkeit erheblich genug ist um im gewoumlhnlichen Verkehr und nicht nur bei aufmerksamer Vergleichung der Firmen oder nach den Auffassungen des Unternehmerstandes Verwechslungen vorzubeugen Entscheidend ist auch hier immer der Gesamteindruck im Einzelfall

Es kommt dabei auch auf die Branchennaumlhe der Unternehmen an Gehoumlren beide Unternehmen demselben Geschaumlftszweig an sind an die Unterscheidbarkeit der Firmen strengere Anforderungen zu stellen als bei verschiedenem Betriebsgegenstand

Achtung

Weil das Firmenbuchgericht nur die Aumlhnlichkeit des Firmawortlautes mit den am selben Ort oder in derselben Gemeinde (bzw Wirtschaftsraum) bereits eingetragenen Firmen pruumlft ist darauf zu achten dass der gewuumlnschte Firmawortlaut nicht in Rechte Dritter eingreift (zB Marken)

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Tipp Die Aumlhnlichkeit mit anderen Unternehmens-Namen (-Kennzeichen) wie zB Geschaumlftsbezeichnungen von nicht protokollierten Unternehmen oder Marken ist vom Unternehmer selbst zu pruumlfen Dies kann zB durch oumlsterreichweite Abfrage des Markenregisters (Patentamt) des Internet (Suchmaschinen) oder von BranchenverzeichnissenTelefonbuumlchern erfolgen

4 Firmafortfuumlhrung

Wird ein bestehendes Unternehmen durch Erwerb unter Lebenden (zB Kauf Schenkung) oder Erwerb von Todes wegen (zB Testament gesetzliche Erbfolge) uumlbertragen dann darf das Unternehmen die bisherige Firma mit oder ohne Beifuumlgung eines das Nachfolgeverhaumlltnis andeutenden Zusatzes fortfuumlhren

Enthaumllt die Firma den Namen des bisherigen Unternehmers muss allerdings dieser oder seine Erben in die Fortfuumlhrung der Firma ausdruumlcklich einwilligen

Die gleiche Regelung gilt wenn das Unternehmen auf Grund eines Pachtvertrages oder Fruchtgenussrechtes uumlbertragen wird

Tritt ein neuer Gesellschafter in eine Gesellschaft ein oder scheidet ein Gesellschafter aus kann die bisherige Firma fortgefuumlhrt werden Allerdings bedarf es zur Fortfuumlhrung der Firma bei Ausscheiden eines Gesellschafters dessen Name in der Firma enthalten ist seiner ausdruumlcklichen Einwilligung

Ein zutreffender Rechtsformzusatz (siehe Punkt 7) ist demnach auch bei der Fortfuumlhrung aufzunehmen

Das Recht die uumlbernommene Firma ohne Beifuumlgung eines Nachfolgezusatzes fortzufuumlhren findet ebenfalls am Irrefuumlhrungsverbot seine Grenzen Unzulaumlssig sind daher alle Firmabestandteile die nach Erwerb des Unternehmens unzutreffende Vorstellungen uumlber Umfang und Art des Unternehmens sowie uumlber die rechtlichen Eigenschaften des Unternehmenstraumlgers hervorrufen (bdquoDr Meier eUldquo wird von einem Unternehmer ohne Dr-Titel uumlbernommen Nachfolgezusatz erforderlich)

5 Verbot der Leeruumlbertragung

Die Firma kann nicht ohne das Unternehmen fuumlr das sie gefuumlhrt wird veraumluszligert werden

Fuumlr die rechtlich zulaumlssige Uumlbertragung einer Firma ist es erforderlich dass das Unternehmen in seiner Gesamtheit also sein Kern der den wesentlichen Taumltigkeitsbereich bestimmt uumlbertragen wird

Achtung

Wurde ein Begriff des Firmawortlautes jedoch als Marke im Markenregister eingetragen kann dieser markenrechtlich geschuumltzte Begriff auch ohne Veraumluszligerung des Unternehmens an Dritte weitergegeben werden

6 Unzulaumlssige Verwendung fremder Namen

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In die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft (OG KG) darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschraumlnkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden (unzulaumlssig Wolfgang Muumlller OGldquo wenn keiner der Gesellschafter bdquoWolfgang Muumlllerldquo heiszligt) Dieser Grundsatz gilt auch fuumlr die Verwendung auslaumlndischer Namen

Eine Durchbrechung dieses Prinzips ist nur im Rahmen der Firmafortfuumlhrung (siehe Punkt 4) zulaumlssig Wenn ein Name einmal zulaumlssigerweise in die Firma eingefuumlhrt worden ist so darf man diesen auch fortfuumlhren (sofern der Namenstraumlger der Fortfuumlhrung zugestimmt hat)

Da ein fremder Name in der Firma zu moumlglichen Fehlvorstellungen des Rechtsverkehrs uumlber das Unternehmen oder dessen Inhaber und sein Haftungspotential fuumlhren kann sollen solch moumlgliche Fehlvorstellungen zusaumltzlich zum Irrefuumlhrungsverbot durch diese Sondervorschrift unterbunden werden

Der Wortlaut dieser Regelung beschraumlnkt den sachlichen Anwendungsbereich auf Einzelunternehmer und eingetragene Personengesellschaften (OG KG)

Da Kapitalgesellschaften keine unbeschraumlnkt haftenden natuumlrlichen Personen aufweisen ist hier zwar die Aufnahme von anderen (fremden) Personennamen grundsaumltzlich zulaumlssig wobei diese aber am allgemeinen Irrefuumlhrungsverbot zu beurteilen sind (zB zulaumlssig Franz Mayer GmbH wenn kein Gesellschafter den Namen Franz Mayer traumlgt) Irrefuumlhrend waumlre aber zB bdquoHermann Maier GmbHldquo oder bdquoHeidi Klum Mode Vertriebs GmbHldquo wenn Hermann Maier oder Heidi Klum nicht Gesellschafter sind

7 Zur Firmabildung im Einzelnen

71 Einzelunternehmen

711 Einzelunternehmer (natuumlrliche Personen) muumlssen sich in das Firmenbuch eintragen lassen wenn sie unternehmerisch taumltig sind und der Rechnungslegungspflicht nach den Bestimmungen des UGB unterliegen Dies trifft auf Einzelunternehmen zu die in zwei aufeinander folgenden Geschaumlftsjahren jeweils einen Jahresumsatz von mehr als EUR 700000- oder in einem Jahr einen Umsatz von mehr als EUR 1000000- erzielen

Werden diese Schwellenwerte nicht erreicht steht es einem Einzelunternehmer frei sich freiwillig in das Firmenbuch eintragen bzw aus diesem sich auch wieder loumlschen zu lassen

712 Firmafuumlhrung

Durch das UGB erfolgte eine weitgehende Liberalisierung des Firmenrechts Aus der Namensfunktion der Firma folgt lediglich dass sie zur Individualisierung des Unternehmers geeignet sein muss somit Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen und keine Irrefuumlhrungseignung aufweisen darf Daher hat ein Einzelunternehmer die Moumlglichkeit bei der Firmafuumlhrung zu waumlhlen ob er eine reine Namensfirma (Angabe seines Namens) eine Sachfirma (Angabe einer unterscheidungskraumlftigen Sachbezeichnung im Hinblick auf den Gegenstand des Unternehmens) oder eine Fantasiefirma (ohne Hinweis auf den Gegenstand des Unternehmens oder die Person des Unternehmers) fuumlhren will Auch Mischformen sind moumlglich Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen (auch auslaumlndischer Herkunft) handelt

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713 Rechtsformzusatz

Einzelunternehmer haben als Rechtsformzusatz zwingend in ihre Firma wahlweise folgende Bezeichnung aufzunehmen bdquoeingetragener Unternehmerldquo bdquoeingetragene Unternehmerinldquo oder bdquoeUldquo

72 Eingetragene Personengesellschaften

(Offene Gesellschaft ndash OG Kommanditgesellschaft ndash KG)

721 Firmafuumlhrung

Auch hier besteht unter den vorhin genannten Voraussetzungen die Wahlmoumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen handelt

722 Rechtsformzusatz

Offene Gesellschaften (OG) haben die Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoOGldquo anzugeben

Kommanditgesellschaften (KG) haben die Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoKGldquo anzugeben

Alternativ zur Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo kann bei Angehoumlrigen eines freien Berufs (Arzt Rechtsanwalt Notar Architekt etc) soweit die berufsrechtlichen Vorschriften nichts Anderes vorsehen auch die Bezeichnung bdquoPartnerschaftldquo oder ndash sofern die Firma nicht die Namen aller Gesellschafter enthaumllt ndash der Zusatz bdquound (amp) Partnerldquo verwendet werden Alternativ zur Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo kann die Bezeichnung bdquoKommandit-Partnerschaftldquo treten

Sofern in einer OG oder einer KG keine natuumlrliche Person unbeschraumlnkt haftet muss auch dieser Umstand aus dem Firmawortlaut erkennbar sein (bdquoMaier Transporte GmbH amp Co KGldquo)

73 Kapitalgesellschaften

(Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung ndash GmbH Aktiengesellschaft ndash AG Genossenschaften)

731 Firmafuumlhrung

Auch diese Gesellschaften haben die Moumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination auszuwaumlhlen

732 Rechtsformzusatz

Die Firma einer GmbH muss die Bezeichnung bdquoGesellschaft mit beschraumlnkter Haftungldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB GmbH GesmbH GmbH GesmbH)

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Die Firma einer AG muss Bezeichnung bdquoAktiengesellschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB AG)

Die Firma einer Genossenschaft muss die Bezeichnung bdquoeingetragene Genossenschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB e Gen)

8 Haumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile - Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlauten

81 Begriffe

Bei den folgenden Begriffen handelt es sich um Bezeichnungen die bei den jeweils betroffenen Verkehrskreisen gewisse Vorstellungen uumlber die unternehmerische Taumltigkeit bzw uumlber die Groumlszlige des Unternehmens hervorrufen Auf fremdsprachige Begriffe werden die nachstehenden Richtlinien gleichermaszligen angewendet

Akademie Academy

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt hintan zu halten muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden

Bank Bankier Kreditinstitut Geldinstitut

Die Bezeichnungen bdquoBankldquo bdquoBankierldquo und weitere im Bankwesengesetz (BWG) genannte Begriffe (Geldinstitut Kreditinstitut Kreditunternehmung Kreditunternehmen) sind gemaumlszlig den Bestimmungen dieses Gesetzes geschuumltzt und nur bestimmten im BWG aufgezaumlhlten Unternehmen vorbehalten Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sieht jedoch sect 94 Abs 8 BWG vor wenn diese Bezeichnungen in einem Zusammenhang verwendet werden der den Anschein ausschlieszligt dass Bankgeschaumlfte betrieben werden (zB Blutbank Spielbank etc)

Bautreuhand

Der Begriff bdquoBautreuhandldquo ist im Hinblick auf sect 12 Abs 2 BTVG (Bautraumlgervertragsgesetz) fuumlr gewerblich taumltige Unternehmen nicht zulaumlssig da als Treuhaumlnder im Sinne dieses Gesetzes nur Rechtsanwaumllte Rechtsanwaltschafts-Partnerschaften oder Notare bestellt werden koumlnnen

Center Zentrum

Dieser Begriff laumlsst erwarten dass sich ein Betrieb raumlumlich uumlber eine auszligergewoumlhnlich groszlige Flaumlche erstreckt Er kann auszligerdem dann gerechtfertigt sein wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Weiters ist dieser Begriff gerechtfertigt wenn er die Vorstellung von bedeutender wirtschaftlicher Groumlszlige erweckt undoder wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Dessen ungeachtet mag es in manchen Branchen bisweilen vorkommen dass der Begriff nicht mit einer besonderen

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Erwartungshaltung hinsichtlich der Groumlszlige bzw der Ausgestaltung eines Unternehmens assoziiert wird (zB bdquoFitness-Centerldquo) Communication

bdquoCommunicationldquo bzw bdquoKommunikationldquo umfasst die Entwicklung Herstellung und den Vertrieb von Kommunikationsanlagen und -geraumlten aller Art sowie Kommunikationsdienstleistungen

Erste Einzige

Dieser Zusatz wird als Hinweis auf eine Spitzenstellung Alleinstellung aufgefasst welche sich beispielsweise aus zeitlichen geografischen oder wirtschaftlichen Umstaumlnden ergeben kann

Fabrik Factory

Mit diesem Begriff verbinden die allgemeinen Verbraucherkreise die Vorstellung von einem Unternehmen in welchem die Herstellung Bearbeitung und Verarbeitung industriell erfolgt Fuumlr die Beurteilung der Fabriks- bzw Industriemaumlszligigkeit sind die Bestimmungen der Gewerbeordnung (sect 7 GewO 1994) maszliggeblich Anders zu beurteilen ist dieser Zusatz in Verbindung mit Begriffen anderen Bedeutungsinhalts wie zB bdquoIdeenfabrikldquo oder bdquoSoftwarefabrikldquo usw

Facility Management

Dieser Begriff hat sich im Immobilienbereich eingebuumlrgert und umfasst nicht nur die herkoumlmmliche Gebaumludeverwaltung sondern erstreckt sich auch auf betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzenuumlberlegungen und Berechnungen sowie technische Betreuung von Gebaumluden und Anlagen Dies muss im Unternehmensgegenstand entsprechend zum Ausdruck kommen

Finanz Finanzierung

Der Zusatz bdquoFinanzldquo vermittelt grundsaumltzlich die Vorstellung dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt Es ist daher durch entsprechende einschraumlnkende undoder klarstellende Zusaumltze wie zB bdquoFinanzierungsvermittlungldquo oder bdquoFinanzierungsberatungldquo sicherzustellen dass der Firmawortlaut nicht taumluschungsgeeignet ist

Die Verwendung des Begriffs bdquoFinanzierungldquo als Sachbestandteil in einem Firmawortlaut ist ohne weiteren einschraumlnkenden undoder klarstellenden Zusatz grundsaumltzlich unzulaumlssig weil damit die Vorstellung verbunden ist dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt

Sofern die Irrefuumlhrungseignung eines Firmawortlautes - etwa weil die Gesellschaft Finanzierungen innerhalb eines bekannten Konzerns vornimmt und ihre Zugehoumlrigkeit zu diesem aus dem (uumlbrigen) Firmawortlaut ersichtlich ist - ausgeschlossen ist bestehen jedoch keine Bedenken gegen die Verwendung des Wortes bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo und erscheint diesfalls kein weiterer Zusatz erforderlich In Faumlllen ausschlieszliglicher Konzernfinanzierungsaktivitaumlten koumlnnen daher Firmawortlaute die die Woumlrter bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo sowie einen Hinweis auf die Konzernzugehoumlrigkeit enthalten ohne weiteren Zusatz gerechtfertigt sein

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Achtung Auch nach erfolgter Uumlberpruumlfung bzw Eintragung ins Firmenbuch kann es zu einem Uumlberpruumlfungsverfahren durch die Finanzmarktaufsichtsbehoumlrde (FMA) kommen

Finanzdienstleistung Finanzholding Finanzinstitut Finanzvermittlung

Die Bezeichnungen bdquoFinanzholdingldquo bzw bdquoFinanzinstitutldquo oder eine Bezeichnung in der diese Worte enthalten sind bleiben ausschlieszliglich den im BWG genannten Unternehmen vorbehalten Die Bezeichnung bdquoFinanzdienstleisterldquo ist nur zulaumlssig wenn die im sect 2 Abs 1 Z 15 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) angefuumlhrten Finanzdienstleistungsgeschaumlfte im Unternehmensgegenstand vorgesehen sind

bdquoFinanzvermittlungldquo suggeriert die Vermittlung von Finanzinstrumenten worunter auch Kapitalwerte zu verstehen sind Solche Vermittlungsgeschaumlfte sind gemaumlszlig sect 1 Abs 1 BWG zum Teil typische Bankgeschaumlfte Der Ausdruck bdquoFinanzvermittlungldquo fuumlhrt daher - sofern keine Bankgeschaumlfte vorliegen - zur Taumluschung uumlber Art und Umfang der getaumltigten Geschaumlfte

Financial Engineering

Unter diesem Begriff werden Taumltigkeiten verstanden die die Planung Entwicklung und Umsetzung von Finanzdienstleistungen beinhalten Dieser Begriff ist daher Unternehmen vorbehalten die Finanzdienstleistungen gem sect 1 Abs 1 Z 1 BWG erbringen

Foundation

Der Begriff wird im internationalen Sprachgebrauch mit einer Stiftung assoziiert Der Begriff ist als (zusaumltzlicher) Bestandteil des Namens einer Privatstiftung im Sinne von sect 2 Privatstiftungsgesetz zulaumlssig Soll der Begriff im Firmawortlaut einer Gesellschaft Verwendung finden so muss zumindest ein Gesellschafter eine (Privat) Stiftung nach in- oder auslaumlndischem Recht sein

Gebaumludereinigung

Die Bezeichnung bdquoGebaumludereinigungldquo weist auf das Handwerk der Denkmal- Fassaden- und Gebaumludereinigung hin Eine Gewerbeberechtigung lautend auf das freie Gewerbe Anbieten von Hausbetreuungstaumltigkeiten deckt diesen Firmawortlautbestandteil nicht ab

Group Gruppe Ring Union Vereinigte Vereinigung

Die Verwendung eines dieser Zusaumltze setzt entweder die Verschmelzung bzw Vereinigung mehrerer Unternehmen zu einem eigenen Rechtstraumlger oder ein Unternehmen das von mehreren selbstaumlndig bleibenden Unternehmen fuumlr einen gemeinsamen Zweck gebildet wird voraus

Die Verwendung des Zusatzes bdquoGroupldquo bdquoGruppeldquo bzw bdquoTeamldquo ist auch dann zulaumlssig wenn getrennte Geschaumlftsbereiche von verschiedenen Personen in Teamarbeit ausgefuumlhrt werden und dies auch im Unternehmensgegenstand zum Ausdruck gebracht wird

Holding

Unter einer Holding wird eine Gesellschaft verstanden die an einem oder mehreren rechtlich selbstaumlndig bleibenden Unternehmen beteiligt ist und dieses (diese) zu wirtschaftlichen Zwecken einheitlich leitet Im Unternehmensgegenstand muss daher bdquoErwerb Halten und Verwalten von Beteiligungenldquo aufscheinen

Industrie

Die Verwendung des Zusatzes orientiert sich am Begriff der Industriemaumlszligigkeit der Gewerbeordnung (sect 7 GewO) Demnach kennzeichnet insbesondere ein hoher Einsatz von

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Anlage- und Betriebskapital die Verwendung besonderer Maschinen und technischer Einrichtungen die serienmaumlszligige Erzeugung von Produkten eine groumlszligere Anzahl von Arbeitnehmern mit weitgehender Arbeitsteilung und vorbestimmtem Arbeitsablauf die organisatorische Trennung in eine technische und kaufmaumlnnische Fuumlhrung das Vorliegen eines Industriebetriebes

Institut

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt zu vermeiden muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden Auch im gewerblichen Bereich kann der Zusatz ldquoInstitutldquo dann verwendet werden wenn die dort erbrachten Dienstleistungen in keinem Zusammenhang mit Einrichtungen der Wissenschaft stehen (zB Kosmetikinstitut Massageinstitut)

Invest Investment

Die Bezeichnung bdquoInvestldquo oder bdquoInvestmentldquo als Firmazusatz fuumlr Unternehmen die diverse Arten von Investitionen taumltigen ist zulaumlssig wenn dadurch keine Taumluschungsfaumlhigkeit mit den gemaumlszlig Investmentfondsgesetz (InvFG) bzw Bankwesengesetz (BWG) geschuumltzten Unternehmensbezeichnungen gegeben ist Zulaumlssig ist zB bdquoABC Immobilieninvest GmbHldquo

Meister Meisterbetrieb

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung duumlrfen nur Gewerbebetriebe deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschaumlftsfuumlhrer die Meisterpruumlfung erfolgreich abgelegt haben bei der Namensfuumlhrung und bei der Bezeichnung der Betriebsstaumltte die Worte bdquoMeisterldquo bdquoMeisterbetriebldquo oder Worte aumlhnlichen Inhaltes mit Beziehung auf das betreffende Handwerk verwenden Dies gilt auch fuumlr die Firmafuumlhrung

Privatuniversitaumlt Universitaumlt University

Die Fuumlhrung von Bezeichnungen die auf Bildungseinrichtungen wie Universitaumlten Universitaumltslehrgaumlnge oder andere nach dem Universitaumltsorganisationsgesetz bzw den einschlaumlgigen Studiengesetzen zuordenbare Bildungseinrichtungen hinweisen steht nur diesen Einrichtungen zu

82 Geografische Zusaumltze

Allgemeines

Landes- Landschafts- Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Bestandteil des Namens fuumlr ein Unternehmen deuten in aller Regel darauf hin dass das Unternehmen in dem angegebenen geographischen Raum allgemein undoder in seiner Branche von maszliggebender mindestens aber von besonderer Bedeutung ist

Austria Austro Oumlsterreich oumlsterreichisch

bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo setzen entweder voraus dass das Unternehmen von groszligem Umfang oder von groszliger Bedeutung jedenfalls in seiner Branche fuumlr Oumlsterreich ist bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo kann aber auch als Zusatz der auf die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Unternehmens hinweist verwendet werden ohne dass noch deren besondere Bedeutung fuumlr Oumlsterreich vorliegen muss

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Als multinationales Unternehmen wird allgemein jedes rechtlich selbstaumlndige Unternehmen bezeichnet welches mindestens zwei im Konzernverbund stehende Gesellschaften in zwei verschiedenen Staaten auszligerhalb von Oumlsterreich hat

Bei Neugruumlndungen ist die Voraussetzung der Bedeutung in der Regel nicht gegeben

Euro Europa European Europaumlisch International

Die Firmabestandteile bdquoEuroldquo bdquoEuropaldquo bdquoEuropeanldquo oder bdquoEuropaumlischldquo oder bdquoInternationalldquo weisen auf Unternehmen im grenzuumlberschreitenden europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr hin Branchenspezifische Kriterien des Wettbewerbsrechts nach denen gewisse Branchen eine erhebliche Bedeutung im europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr im Hinblick auf Kapitalausstattung Umsatz und Mitarbeiterzahl fordern koumlnnen damit jedoch nicht umgangen werden

83 Buchstaben Worte

Die Kennzeichnungseignung setzt die Verwendung mehrerer Buchstaben voraus wobei von den Firmenbuchgerichten tendenziell mindestens drei Buchstaben bevorzugt werden (bdquoSSP eUldquo bdquoBTR eUldquo bdquobgh eUldquo etc) Die Buchstabenkombination als solche muss kein eigenstaumlndiges Wort ergeben solange sie nur aussprechbar ist Somit koumlnnen auch fremdsprachige Ausdruumlcke im Firmawortlaut verwendet werden solange sie in lateinischen Buchstaben dargelegt sind

Den Erlaumluterungen des UGB zufolge werden zwar bdquosinnlose Buchstabenkombinationenldquo als ungeeignet erachtet da sie im Rechtsverkehr nicht als Fantasieworte aufgefasst werden jedoch werden Zusammenstellungen aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens eines Unternehmers oder der Namen mehrerer Gesellschafter oder aber auch sonstige Buchstabenkombinationen mit denen nichts Bestimmtes verbunden wird (zB bdquoTUIldquo) als zulaumlssig erachtet

Eine Aneinanderreihung lediglich gleicher Buchstaben wird jedoch abgelehnt

Auch die Internet-Domain kann die Namensfunktion einer Firma erfuumlllen sie muumlssen jedoch unterscheidungskraumlftig sein Als unterscheidungskraumlftig wird etwa bdquowwwWITOKFZat GmbHldquo oder bdquowwwessen-kommt KGldquo befunden nicht jedoch bdquowwwkarriereatldquo Auch die Verwendung von E-Mailadressen wird auf Grund aktueller Rechtsprechung unter der Voraussetzung der Kennzeichnungsfaumlhigkeit und Unterscheidungskraft von den Firmenbuchgerichten als zulaumlssig erachtet

84 Zahlen

Kombinationen von Buchstaben und Zahlen sind zulaumlssig Die Verwendung reiner Zahlenkombinationen ist erlaubt wenn diese mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden koumlnnen (bdquo4711ldquo bdquo118811ldquo)

85 Sonderzeichen

Als zulaumlssig anerkannt wird die Kombination von Buchstaben mit eindeutig benennbaren Satzzeichen (zB bdquoldquo bdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquobdquoldquoldquo) und bdquo+ldquo bdquoampldquo sowie Accents und kyrillische Zeichen Das Zeichen ist grundsaumltzlich eintragungsfaumlhig aber nur dann zulaumlssig wenn an der Aussprache keine Zweifel bestehen (je nach Verwendung bdquoatldquo oder bdquoaldquo oder bdquoKlammeraffeldquo)

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Ruumlcksprache mit dem zustaumlndigen Rechtspfleger bzw der zustaumlndigen Rechtspflegerin wird dringend empfohlen da die Eintragungspraxis nicht bei allen Firmenbuchgerichten gleich ist

9 Praxistipps

Sollte in einem Firmawortlaut eine reine Branchenbezeichnung wie etwa bdquoHandelldquo bdquoBauldquo bdquoTransportldquo oder dergleichen aufgenommen werden ist eine Fantasiebezeichnung undoder der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters ndash ausgenommen jener des Kommanditisten - anzufuumlgen Dadurch ist gewaumlhrleistet dass der Firmawortlaut unterscheidungskraumlftig ist Der Schwerpunkt der Unternehmenstaumltigkeit muss sich jedenfalls in der angefuumlhrten Branche widerspiegeln

Bei sehr haumlufigen Familiennamen (sogenannten bdquoAllerweltsnamen) wie etwa bdquoMuumlllerldquo oder bdquoMaierldquo empfiehlt es sich dringend auch den Vornamen des Einzelunternehmerseines Gesellschafters undoder eine Fantasiebezeichnung mitaufzunehmen

Uumlberpruumlfen Sie ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung nicht in Rechte Dritter eingreift Dies koumlnnte zB dann vorliegen wenn die Firmawortlautbezeichnung mit einer bereits eingetragenen Marke eines Dritten verwechselt werden kann oder ein anderer aumlhnlicher Firmawortlaut bereits im Firmenbuch protokolliert ist Einen Schutz genieszligt naumlmlich auch derjenige der eine Unternehmensbezeichnung fuumlhrt ohne dass diese in einem oumlffentlichen Register (Firmenbuch oder Markenregister) eingetragen ist

Folgende Schritte koumlnnen dazu beitragen das Risiko zu minimieren von einem Dritten wegen Eingriffs in seine Rechte in Anspruch genommen zu werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpwwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer (httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

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Die Kosten der Eintragung des Firmawortlautes ins Firmenbuch sind im Rahmen des Neugruumlndungs-Foumlrderungsgesetzes (NeuFoumlG) nur dann nicht zu bezahlen wenn die Firmenbucheintragung unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugruumlndung des Betriebes steht im NeuFoumlG-Formular angemerkt und das NeuFoumlG-Formular beim zustaumlndigen Firmenbuchgericht auch vorgelegt wird Um Kosten zu sparen empfehlen wir VOR Eintragung ins Firmenbuch sich im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei ihrer Wirtschaftskammer ein NeuFoumlG-Formular ausstellen zu lassen

Dies ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

Burgenland Tel Nr 09 90907 Kaumlrnten Tel Nr 05 90904 Niederoumlsterreich Tel Nr (02742) 851-0 Oberoumlsterreich Tel Nr 05 90909 Salzburg Tel Nr (0662) 8888-0 Steiermark Tel Nr (0316) 601-0

Tirol Tel Nr 05 90905-1111 Vorarlberg Tel Nr (05522) 305-0 Wien Tel Nr (01) 51450-1010 Hinweis Diese Information finden Sie auch im Internet unter httpwkoat Alle Angaben erfolgen trotz sorgfaumlltigster

Bearbeitung ohne Gewaumlhr Eine Haftung der Wirtschaftskammern Oumlsterreichs ist ausgeschlossen Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewaumlhlte Form fuumlr beide Geschlechter

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ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES

Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen) Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

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ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 8: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

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Tipp Die Aumlhnlichkeit mit anderen Unternehmens-Namen (-Kennzeichen) wie zB Geschaumlftsbezeichnungen von nicht protokollierten Unternehmen oder Marken ist vom Unternehmer selbst zu pruumlfen Dies kann zB durch oumlsterreichweite Abfrage des Markenregisters (Patentamt) des Internet (Suchmaschinen) oder von BranchenverzeichnissenTelefonbuumlchern erfolgen

4 Firmafortfuumlhrung

Wird ein bestehendes Unternehmen durch Erwerb unter Lebenden (zB Kauf Schenkung) oder Erwerb von Todes wegen (zB Testament gesetzliche Erbfolge) uumlbertragen dann darf das Unternehmen die bisherige Firma mit oder ohne Beifuumlgung eines das Nachfolgeverhaumlltnis andeutenden Zusatzes fortfuumlhren

Enthaumllt die Firma den Namen des bisherigen Unternehmers muss allerdings dieser oder seine Erben in die Fortfuumlhrung der Firma ausdruumlcklich einwilligen

Die gleiche Regelung gilt wenn das Unternehmen auf Grund eines Pachtvertrages oder Fruchtgenussrechtes uumlbertragen wird

Tritt ein neuer Gesellschafter in eine Gesellschaft ein oder scheidet ein Gesellschafter aus kann die bisherige Firma fortgefuumlhrt werden Allerdings bedarf es zur Fortfuumlhrung der Firma bei Ausscheiden eines Gesellschafters dessen Name in der Firma enthalten ist seiner ausdruumlcklichen Einwilligung

Ein zutreffender Rechtsformzusatz (siehe Punkt 7) ist demnach auch bei der Fortfuumlhrung aufzunehmen

Das Recht die uumlbernommene Firma ohne Beifuumlgung eines Nachfolgezusatzes fortzufuumlhren findet ebenfalls am Irrefuumlhrungsverbot seine Grenzen Unzulaumlssig sind daher alle Firmabestandteile die nach Erwerb des Unternehmens unzutreffende Vorstellungen uumlber Umfang und Art des Unternehmens sowie uumlber die rechtlichen Eigenschaften des Unternehmenstraumlgers hervorrufen (bdquoDr Meier eUldquo wird von einem Unternehmer ohne Dr-Titel uumlbernommen Nachfolgezusatz erforderlich)

5 Verbot der Leeruumlbertragung

Die Firma kann nicht ohne das Unternehmen fuumlr das sie gefuumlhrt wird veraumluszligert werden

Fuumlr die rechtlich zulaumlssige Uumlbertragung einer Firma ist es erforderlich dass das Unternehmen in seiner Gesamtheit also sein Kern der den wesentlichen Taumltigkeitsbereich bestimmt uumlbertragen wird

Achtung

Wurde ein Begriff des Firmawortlautes jedoch als Marke im Markenregister eingetragen kann dieser markenrechtlich geschuumltzte Begriff auch ohne Veraumluszligerung des Unternehmens an Dritte weitergegeben werden

6 Unzulaumlssige Verwendung fremder Namen

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In die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft (OG KG) darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschraumlnkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden (unzulaumlssig Wolfgang Muumlller OGldquo wenn keiner der Gesellschafter bdquoWolfgang Muumlllerldquo heiszligt) Dieser Grundsatz gilt auch fuumlr die Verwendung auslaumlndischer Namen

Eine Durchbrechung dieses Prinzips ist nur im Rahmen der Firmafortfuumlhrung (siehe Punkt 4) zulaumlssig Wenn ein Name einmal zulaumlssigerweise in die Firma eingefuumlhrt worden ist so darf man diesen auch fortfuumlhren (sofern der Namenstraumlger der Fortfuumlhrung zugestimmt hat)

Da ein fremder Name in der Firma zu moumlglichen Fehlvorstellungen des Rechtsverkehrs uumlber das Unternehmen oder dessen Inhaber und sein Haftungspotential fuumlhren kann sollen solch moumlgliche Fehlvorstellungen zusaumltzlich zum Irrefuumlhrungsverbot durch diese Sondervorschrift unterbunden werden

Der Wortlaut dieser Regelung beschraumlnkt den sachlichen Anwendungsbereich auf Einzelunternehmer und eingetragene Personengesellschaften (OG KG)

Da Kapitalgesellschaften keine unbeschraumlnkt haftenden natuumlrlichen Personen aufweisen ist hier zwar die Aufnahme von anderen (fremden) Personennamen grundsaumltzlich zulaumlssig wobei diese aber am allgemeinen Irrefuumlhrungsverbot zu beurteilen sind (zB zulaumlssig Franz Mayer GmbH wenn kein Gesellschafter den Namen Franz Mayer traumlgt) Irrefuumlhrend waumlre aber zB bdquoHermann Maier GmbHldquo oder bdquoHeidi Klum Mode Vertriebs GmbHldquo wenn Hermann Maier oder Heidi Klum nicht Gesellschafter sind

7 Zur Firmabildung im Einzelnen

71 Einzelunternehmen

711 Einzelunternehmer (natuumlrliche Personen) muumlssen sich in das Firmenbuch eintragen lassen wenn sie unternehmerisch taumltig sind und der Rechnungslegungspflicht nach den Bestimmungen des UGB unterliegen Dies trifft auf Einzelunternehmen zu die in zwei aufeinander folgenden Geschaumlftsjahren jeweils einen Jahresumsatz von mehr als EUR 700000- oder in einem Jahr einen Umsatz von mehr als EUR 1000000- erzielen

Werden diese Schwellenwerte nicht erreicht steht es einem Einzelunternehmer frei sich freiwillig in das Firmenbuch eintragen bzw aus diesem sich auch wieder loumlschen zu lassen

712 Firmafuumlhrung

Durch das UGB erfolgte eine weitgehende Liberalisierung des Firmenrechts Aus der Namensfunktion der Firma folgt lediglich dass sie zur Individualisierung des Unternehmers geeignet sein muss somit Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen und keine Irrefuumlhrungseignung aufweisen darf Daher hat ein Einzelunternehmer die Moumlglichkeit bei der Firmafuumlhrung zu waumlhlen ob er eine reine Namensfirma (Angabe seines Namens) eine Sachfirma (Angabe einer unterscheidungskraumlftigen Sachbezeichnung im Hinblick auf den Gegenstand des Unternehmens) oder eine Fantasiefirma (ohne Hinweis auf den Gegenstand des Unternehmens oder die Person des Unternehmers) fuumlhren will Auch Mischformen sind moumlglich Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen (auch auslaumlndischer Herkunft) handelt

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713 Rechtsformzusatz

Einzelunternehmer haben als Rechtsformzusatz zwingend in ihre Firma wahlweise folgende Bezeichnung aufzunehmen bdquoeingetragener Unternehmerldquo bdquoeingetragene Unternehmerinldquo oder bdquoeUldquo

72 Eingetragene Personengesellschaften

(Offene Gesellschaft ndash OG Kommanditgesellschaft ndash KG)

721 Firmafuumlhrung

Auch hier besteht unter den vorhin genannten Voraussetzungen die Wahlmoumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen handelt

722 Rechtsformzusatz

Offene Gesellschaften (OG) haben die Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoOGldquo anzugeben

Kommanditgesellschaften (KG) haben die Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoKGldquo anzugeben

Alternativ zur Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo kann bei Angehoumlrigen eines freien Berufs (Arzt Rechtsanwalt Notar Architekt etc) soweit die berufsrechtlichen Vorschriften nichts Anderes vorsehen auch die Bezeichnung bdquoPartnerschaftldquo oder ndash sofern die Firma nicht die Namen aller Gesellschafter enthaumllt ndash der Zusatz bdquound (amp) Partnerldquo verwendet werden Alternativ zur Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo kann die Bezeichnung bdquoKommandit-Partnerschaftldquo treten

Sofern in einer OG oder einer KG keine natuumlrliche Person unbeschraumlnkt haftet muss auch dieser Umstand aus dem Firmawortlaut erkennbar sein (bdquoMaier Transporte GmbH amp Co KGldquo)

73 Kapitalgesellschaften

(Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung ndash GmbH Aktiengesellschaft ndash AG Genossenschaften)

731 Firmafuumlhrung

Auch diese Gesellschaften haben die Moumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination auszuwaumlhlen

732 Rechtsformzusatz

Die Firma einer GmbH muss die Bezeichnung bdquoGesellschaft mit beschraumlnkter Haftungldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB GmbH GesmbH GmbH GesmbH)

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Die Firma einer AG muss Bezeichnung bdquoAktiengesellschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB AG)

Die Firma einer Genossenschaft muss die Bezeichnung bdquoeingetragene Genossenschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB e Gen)

8 Haumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile - Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlauten

81 Begriffe

Bei den folgenden Begriffen handelt es sich um Bezeichnungen die bei den jeweils betroffenen Verkehrskreisen gewisse Vorstellungen uumlber die unternehmerische Taumltigkeit bzw uumlber die Groumlszlige des Unternehmens hervorrufen Auf fremdsprachige Begriffe werden die nachstehenden Richtlinien gleichermaszligen angewendet

Akademie Academy

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt hintan zu halten muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden

Bank Bankier Kreditinstitut Geldinstitut

Die Bezeichnungen bdquoBankldquo bdquoBankierldquo und weitere im Bankwesengesetz (BWG) genannte Begriffe (Geldinstitut Kreditinstitut Kreditunternehmung Kreditunternehmen) sind gemaumlszlig den Bestimmungen dieses Gesetzes geschuumltzt und nur bestimmten im BWG aufgezaumlhlten Unternehmen vorbehalten Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sieht jedoch sect 94 Abs 8 BWG vor wenn diese Bezeichnungen in einem Zusammenhang verwendet werden der den Anschein ausschlieszligt dass Bankgeschaumlfte betrieben werden (zB Blutbank Spielbank etc)

Bautreuhand

Der Begriff bdquoBautreuhandldquo ist im Hinblick auf sect 12 Abs 2 BTVG (Bautraumlgervertragsgesetz) fuumlr gewerblich taumltige Unternehmen nicht zulaumlssig da als Treuhaumlnder im Sinne dieses Gesetzes nur Rechtsanwaumllte Rechtsanwaltschafts-Partnerschaften oder Notare bestellt werden koumlnnen

Center Zentrum

Dieser Begriff laumlsst erwarten dass sich ein Betrieb raumlumlich uumlber eine auszligergewoumlhnlich groszlige Flaumlche erstreckt Er kann auszligerdem dann gerechtfertigt sein wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Weiters ist dieser Begriff gerechtfertigt wenn er die Vorstellung von bedeutender wirtschaftlicher Groumlszlige erweckt undoder wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Dessen ungeachtet mag es in manchen Branchen bisweilen vorkommen dass der Begriff nicht mit einer besonderen

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Erwartungshaltung hinsichtlich der Groumlszlige bzw der Ausgestaltung eines Unternehmens assoziiert wird (zB bdquoFitness-Centerldquo) Communication

bdquoCommunicationldquo bzw bdquoKommunikationldquo umfasst die Entwicklung Herstellung und den Vertrieb von Kommunikationsanlagen und -geraumlten aller Art sowie Kommunikationsdienstleistungen

Erste Einzige

Dieser Zusatz wird als Hinweis auf eine Spitzenstellung Alleinstellung aufgefasst welche sich beispielsweise aus zeitlichen geografischen oder wirtschaftlichen Umstaumlnden ergeben kann

Fabrik Factory

Mit diesem Begriff verbinden die allgemeinen Verbraucherkreise die Vorstellung von einem Unternehmen in welchem die Herstellung Bearbeitung und Verarbeitung industriell erfolgt Fuumlr die Beurteilung der Fabriks- bzw Industriemaumlszligigkeit sind die Bestimmungen der Gewerbeordnung (sect 7 GewO 1994) maszliggeblich Anders zu beurteilen ist dieser Zusatz in Verbindung mit Begriffen anderen Bedeutungsinhalts wie zB bdquoIdeenfabrikldquo oder bdquoSoftwarefabrikldquo usw

Facility Management

Dieser Begriff hat sich im Immobilienbereich eingebuumlrgert und umfasst nicht nur die herkoumlmmliche Gebaumludeverwaltung sondern erstreckt sich auch auf betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzenuumlberlegungen und Berechnungen sowie technische Betreuung von Gebaumluden und Anlagen Dies muss im Unternehmensgegenstand entsprechend zum Ausdruck kommen

Finanz Finanzierung

Der Zusatz bdquoFinanzldquo vermittelt grundsaumltzlich die Vorstellung dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt Es ist daher durch entsprechende einschraumlnkende undoder klarstellende Zusaumltze wie zB bdquoFinanzierungsvermittlungldquo oder bdquoFinanzierungsberatungldquo sicherzustellen dass der Firmawortlaut nicht taumluschungsgeeignet ist

Die Verwendung des Begriffs bdquoFinanzierungldquo als Sachbestandteil in einem Firmawortlaut ist ohne weiteren einschraumlnkenden undoder klarstellenden Zusatz grundsaumltzlich unzulaumlssig weil damit die Vorstellung verbunden ist dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt

Sofern die Irrefuumlhrungseignung eines Firmawortlautes - etwa weil die Gesellschaft Finanzierungen innerhalb eines bekannten Konzerns vornimmt und ihre Zugehoumlrigkeit zu diesem aus dem (uumlbrigen) Firmawortlaut ersichtlich ist - ausgeschlossen ist bestehen jedoch keine Bedenken gegen die Verwendung des Wortes bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo und erscheint diesfalls kein weiterer Zusatz erforderlich In Faumlllen ausschlieszliglicher Konzernfinanzierungsaktivitaumlten koumlnnen daher Firmawortlaute die die Woumlrter bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo sowie einen Hinweis auf die Konzernzugehoumlrigkeit enthalten ohne weiteren Zusatz gerechtfertigt sein

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Achtung Auch nach erfolgter Uumlberpruumlfung bzw Eintragung ins Firmenbuch kann es zu einem Uumlberpruumlfungsverfahren durch die Finanzmarktaufsichtsbehoumlrde (FMA) kommen

Finanzdienstleistung Finanzholding Finanzinstitut Finanzvermittlung

Die Bezeichnungen bdquoFinanzholdingldquo bzw bdquoFinanzinstitutldquo oder eine Bezeichnung in der diese Worte enthalten sind bleiben ausschlieszliglich den im BWG genannten Unternehmen vorbehalten Die Bezeichnung bdquoFinanzdienstleisterldquo ist nur zulaumlssig wenn die im sect 2 Abs 1 Z 15 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) angefuumlhrten Finanzdienstleistungsgeschaumlfte im Unternehmensgegenstand vorgesehen sind

bdquoFinanzvermittlungldquo suggeriert die Vermittlung von Finanzinstrumenten worunter auch Kapitalwerte zu verstehen sind Solche Vermittlungsgeschaumlfte sind gemaumlszlig sect 1 Abs 1 BWG zum Teil typische Bankgeschaumlfte Der Ausdruck bdquoFinanzvermittlungldquo fuumlhrt daher - sofern keine Bankgeschaumlfte vorliegen - zur Taumluschung uumlber Art und Umfang der getaumltigten Geschaumlfte

Financial Engineering

Unter diesem Begriff werden Taumltigkeiten verstanden die die Planung Entwicklung und Umsetzung von Finanzdienstleistungen beinhalten Dieser Begriff ist daher Unternehmen vorbehalten die Finanzdienstleistungen gem sect 1 Abs 1 Z 1 BWG erbringen

Foundation

Der Begriff wird im internationalen Sprachgebrauch mit einer Stiftung assoziiert Der Begriff ist als (zusaumltzlicher) Bestandteil des Namens einer Privatstiftung im Sinne von sect 2 Privatstiftungsgesetz zulaumlssig Soll der Begriff im Firmawortlaut einer Gesellschaft Verwendung finden so muss zumindest ein Gesellschafter eine (Privat) Stiftung nach in- oder auslaumlndischem Recht sein

Gebaumludereinigung

Die Bezeichnung bdquoGebaumludereinigungldquo weist auf das Handwerk der Denkmal- Fassaden- und Gebaumludereinigung hin Eine Gewerbeberechtigung lautend auf das freie Gewerbe Anbieten von Hausbetreuungstaumltigkeiten deckt diesen Firmawortlautbestandteil nicht ab

Group Gruppe Ring Union Vereinigte Vereinigung

Die Verwendung eines dieser Zusaumltze setzt entweder die Verschmelzung bzw Vereinigung mehrerer Unternehmen zu einem eigenen Rechtstraumlger oder ein Unternehmen das von mehreren selbstaumlndig bleibenden Unternehmen fuumlr einen gemeinsamen Zweck gebildet wird voraus

Die Verwendung des Zusatzes bdquoGroupldquo bdquoGruppeldquo bzw bdquoTeamldquo ist auch dann zulaumlssig wenn getrennte Geschaumlftsbereiche von verschiedenen Personen in Teamarbeit ausgefuumlhrt werden und dies auch im Unternehmensgegenstand zum Ausdruck gebracht wird

Holding

Unter einer Holding wird eine Gesellschaft verstanden die an einem oder mehreren rechtlich selbstaumlndig bleibenden Unternehmen beteiligt ist und dieses (diese) zu wirtschaftlichen Zwecken einheitlich leitet Im Unternehmensgegenstand muss daher bdquoErwerb Halten und Verwalten von Beteiligungenldquo aufscheinen

Industrie

Die Verwendung des Zusatzes orientiert sich am Begriff der Industriemaumlszligigkeit der Gewerbeordnung (sect 7 GewO) Demnach kennzeichnet insbesondere ein hoher Einsatz von

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Anlage- und Betriebskapital die Verwendung besonderer Maschinen und technischer Einrichtungen die serienmaumlszligige Erzeugung von Produkten eine groumlszligere Anzahl von Arbeitnehmern mit weitgehender Arbeitsteilung und vorbestimmtem Arbeitsablauf die organisatorische Trennung in eine technische und kaufmaumlnnische Fuumlhrung das Vorliegen eines Industriebetriebes

Institut

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt zu vermeiden muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden Auch im gewerblichen Bereich kann der Zusatz ldquoInstitutldquo dann verwendet werden wenn die dort erbrachten Dienstleistungen in keinem Zusammenhang mit Einrichtungen der Wissenschaft stehen (zB Kosmetikinstitut Massageinstitut)

Invest Investment

Die Bezeichnung bdquoInvestldquo oder bdquoInvestmentldquo als Firmazusatz fuumlr Unternehmen die diverse Arten von Investitionen taumltigen ist zulaumlssig wenn dadurch keine Taumluschungsfaumlhigkeit mit den gemaumlszlig Investmentfondsgesetz (InvFG) bzw Bankwesengesetz (BWG) geschuumltzten Unternehmensbezeichnungen gegeben ist Zulaumlssig ist zB bdquoABC Immobilieninvest GmbHldquo

Meister Meisterbetrieb

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung duumlrfen nur Gewerbebetriebe deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschaumlftsfuumlhrer die Meisterpruumlfung erfolgreich abgelegt haben bei der Namensfuumlhrung und bei der Bezeichnung der Betriebsstaumltte die Worte bdquoMeisterldquo bdquoMeisterbetriebldquo oder Worte aumlhnlichen Inhaltes mit Beziehung auf das betreffende Handwerk verwenden Dies gilt auch fuumlr die Firmafuumlhrung

Privatuniversitaumlt Universitaumlt University

Die Fuumlhrung von Bezeichnungen die auf Bildungseinrichtungen wie Universitaumlten Universitaumltslehrgaumlnge oder andere nach dem Universitaumltsorganisationsgesetz bzw den einschlaumlgigen Studiengesetzen zuordenbare Bildungseinrichtungen hinweisen steht nur diesen Einrichtungen zu

82 Geografische Zusaumltze

Allgemeines

Landes- Landschafts- Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Bestandteil des Namens fuumlr ein Unternehmen deuten in aller Regel darauf hin dass das Unternehmen in dem angegebenen geographischen Raum allgemein undoder in seiner Branche von maszliggebender mindestens aber von besonderer Bedeutung ist

Austria Austro Oumlsterreich oumlsterreichisch

bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo setzen entweder voraus dass das Unternehmen von groszligem Umfang oder von groszliger Bedeutung jedenfalls in seiner Branche fuumlr Oumlsterreich ist bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo kann aber auch als Zusatz der auf die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Unternehmens hinweist verwendet werden ohne dass noch deren besondere Bedeutung fuumlr Oumlsterreich vorliegen muss

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Als multinationales Unternehmen wird allgemein jedes rechtlich selbstaumlndige Unternehmen bezeichnet welches mindestens zwei im Konzernverbund stehende Gesellschaften in zwei verschiedenen Staaten auszligerhalb von Oumlsterreich hat

Bei Neugruumlndungen ist die Voraussetzung der Bedeutung in der Regel nicht gegeben

Euro Europa European Europaumlisch International

Die Firmabestandteile bdquoEuroldquo bdquoEuropaldquo bdquoEuropeanldquo oder bdquoEuropaumlischldquo oder bdquoInternationalldquo weisen auf Unternehmen im grenzuumlberschreitenden europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr hin Branchenspezifische Kriterien des Wettbewerbsrechts nach denen gewisse Branchen eine erhebliche Bedeutung im europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr im Hinblick auf Kapitalausstattung Umsatz und Mitarbeiterzahl fordern koumlnnen damit jedoch nicht umgangen werden

83 Buchstaben Worte

Die Kennzeichnungseignung setzt die Verwendung mehrerer Buchstaben voraus wobei von den Firmenbuchgerichten tendenziell mindestens drei Buchstaben bevorzugt werden (bdquoSSP eUldquo bdquoBTR eUldquo bdquobgh eUldquo etc) Die Buchstabenkombination als solche muss kein eigenstaumlndiges Wort ergeben solange sie nur aussprechbar ist Somit koumlnnen auch fremdsprachige Ausdruumlcke im Firmawortlaut verwendet werden solange sie in lateinischen Buchstaben dargelegt sind

Den Erlaumluterungen des UGB zufolge werden zwar bdquosinnlose Buchstabenkombinationenldquo als ungeeignet erachtet da sie im Rechtsverkehr nicht als Fantasieworte aufgefasst werden jedoch werden Zusammenstellungen aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens eines Unternehmers oder der Namen mehrerer Gesellschafter oder aber auch sonstige Buchstabenkombinationen mit denen nichts Bestimmtes verbunden wird (zB bdquoTUIldquo) als zulaumlssig erachtet

Eine Aneinanderreihung lediglich gleicher Buchstaben wird jedoch abgelehnt

Auch die Internet-Domain kann die Namensfunktion einer Firma erfuumlllen sie muumlssen jedoch unterscheidungskraumlftig sein Als unterscheidungskraumlftig wird etwa bdquowwwWITOKFZat GmbHldquo oder bdquowwwessen-kommt KGldquo befunden nicht jedoch bdquowwwkarriereatldquo Auch die Verwendung von E-Mailadressen wird auf Grund aktueller Rechtsprechung unter der Voraussetzung der Kennzeichnungsfaumlhigkeit und Unterscheidungskraft von den Firmenbuchgerichten als zulaumlssig erachtet

84 Zahlen

Kombinationen von Buchstaben und Zahlen sind zulaumlssig Die Verwendung reiner Zahlenkombinationen ist erlaubt wenn diese mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden koumlnnen (bdquo4711ldquo bdquo118811ldquo)

85 Sonderzeichen

Als zulaumlssig anerkannt wird die Kombination von Buchstaben mit eindeutig benennbaren Satzzeichen (zB bdquoldquo bdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquobdquoldquoldquo) und bdquo+ldquo bdquoampldquo sowie Accents und kyrillische Zeichen Das Zeichen ist grundsaumltzlich eintragungsfaumlhig aber nur dann zulaumlssig wenn an der Aussprache keine Zweifel bestehen (je nach Verwendung bdquoatldquo oder bdquoaldquo oder bdquoKlammeraffeldquo)

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Ruumlcksprache mit dem zustaumlndigen Rechtspfleger bzw der zustaumlndigen Rechtspflegerin wird dringend empfohlen da die Eintragungspraxis nicht bei allen Firmenbuchgerichten gleich ist

9 Praxistipps

Sollte in einem Firmawortlaut eine reine Branchenbezeichnung wie etwa bdquoHandelldquo bdquoBauldquo bdquoTransportldquo oder dergleichen aufgenommen werden ist eine Fantasiebezeichnung undoder der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters ndash ausgenommen jener des Kommanditisten - anzufuumlgen Dadurch ist gewaumlhrleistet dass der Firmawortlaut unterscheidungskraumlftig ist Der Schwerpunkt der Unternehmenstaumltigkeit muss sich jedenfalls in der angefuumlhrten Branche widerspiegeln

Bei sehr haumlufigen Familiennamen (sogenannten bdquoAllerweltsnamen) wie etwa bdquoMuumlllerldquo oder bdquoMaierldquo empfiehlt es sich dringend auch den Vornamen des Einzelunternehmerseines Gesellschafters undoder eine Fantasiebezeichnung mitaufzunehmen

Uumlberpruumlfen Sie ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung nicht in Rechte Dritter eingreift Dies koumlnnte zB dann vorliegen wenn die Firmawortlautbezeichnung mit einer bereits eingetragenen Marke eines Dritten verwechselt werden kann oder ein anderer aumlhnlicher Firmawortlaut bereits im Firmenbuch protokolliert ist Einen Schutz genieszligt naumlmlich auch derjenige der eine Unternehmensbezeichnung fuumlhrt ohne dass diese in einem oumlffentlichen Register (Firmenbuch oder Markenregister) eingetragen ist

Folgende Schritte koumlnnen dazu beitragen das Risiko zu minimieren von einem Dritten wegen Eingriffs in seine Rechte in Anspruch genommen zu werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpwwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer (httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

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Die Kosten der Eintragung des Firmawortlautes ins Firmenbuch sind im Rahmen des Neugruumlndungs-Foumlrderungsgesetzes (NeuFoumlG) nur dann nicht zu bezahlen wenn die Firmenbucheintragung unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugruumlndung des Betriebes steht im NeuFoumlG-Formular angemerkt und das NeuFoumlG-Formular beim zustaumlndigen Firmenbuchgericht auch vorgelegt wird Um Kosten zu sparen empfehlen wir VOR Eintragung ins Firmenbuch sich im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei ihrer Wirtschaftskammer ein NeuFoumlG-Formular ausstellen zu lassen

Dies ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

Burgenland Tel Nr 09 90907 Kaumlrnten Tel Nr 05 90904 Niederoumlsterreich Tel Nr (02742) 851-0 Oberoumlsterreich Tel Nr 05 90909 Salzburg Tel Nr (0662) 8888-0 Steiermark Tel Nr (0316) 601-0

Tirol Tel Nr 05 90905-1111 Vorarlberg Tel Nr (05522) 305-0 Wien Tel Nr (01) 51450-1010 Hinweis Diese Information finden Sie auch im Internet unter httpwkoat Alle Angaben erfolgen trotz sorgfaumlltigster

Bearbeitung ohne Gewaumlhr Eine Haftung der Wirtschaftskammern Oumlsterreichs ist ausgeschlossen Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewaumlhlte Form fuumlr beide Geschlechter

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ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES

Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen) Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

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ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 9: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

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In die Firma eines Einzelunternehmers oder einer eingetragenen Personengesellschaft (OG KG) darf der Name einer anderen Person als des Einzelunternehmers oder eines unbeschraumlnkt haftenden Gesellschafters nicht aufgenommen werden (unzulaumlssig Wolfgang Muumlller OGldquo wenn keiner der Gesellschafter bdquoWolfgang Muumlllerldquo heiszligt) Dieser Grundsatz gilt auch fuumlr die Verwendung auslaumlndischer Namen

Eine Durchbrechung dieses Prinzips ist nur im Rahmen der Firmafortfuumlhrung (siehe Punkt 4) zulaumlssig Wenn ein Name einmal zulaumlssigerweise in die Firma eingefuumlhrt worden ist so darf man diesen auch fortfuumlhren (sofern der Namenstraumlger der Fortfuumlhrung zugestimmt hat)

Da ein fremder Name in der Firma zu moumlglichen Fehlvorstellungen des Rechtsverkehrs uumlber das Unternehmen oder dessen Inhaber und sein Haftungspotential fuumlhren kann sollen solch moumlgliche Fehlvorstellungen zusaumltzlich zum Irrefuumlhrungsverbot durch diese Sondervorschrift unterbunden werden

Der Wortlaut dieser Regelung beschraumlnkt den sachlichen Anwendungsbereich auf Einzelunternehmer und eingetragene Personengesellschaften (OG KG)

Da Kapitalgesellschaften keine unbeschraumlnkt haftenden natuumlrlichen Personen aufweisen ist hier zwar die Aufnahme von anderen (fremden) Personennamen grundsaumltzlich zulaumlssig wobei diese aber am allgemeinen Irrefuumlhrungsverbot zu beurteilen sind (zB zulaumlssig Franz Mayer GmbH wenn kein Gesellschafter den Namen Franz Mayer traumlgt) Irrefuumlhrend waumlre aber zB bdquoHermann Maier GmbHldquo oder bdquoHeidi Klum Mode Vertriebs GmbHldquo wenn Hermann Maier oder Heidi Klum nicht Gesellschafter sind

7 Zur Firmabildung im Einzelnen

71 Einzelunternehmen

711 Einzelunternehmer (natuumlrliche Personen) muumlssen sich in das Firmenbuch eintragen lassen wenn sie unternehmerisch taumltig sind und der Rechnungslegungspflicht nach den Bestimmungen des UGB unterliegen Dies trifft auf Einzelunternehmen zu die in zwei aufeinander folgenden Geschaumlftsjahren jeweils einen Jahresumsatz von mehr als EUR 700000- oder in einem Jahr einen Umsatz von mehr als EUR 1000000- erzielen

Werden diese Schwellenwerte nicht erreicht steht es einem Einzelunternehmer frei sich freiwillig in das Firmenbuch eintragen bzw aus diesem sich auch wieder loumlschen zu lassen

712 Firmafuumlhrung

Durch das UGB erfolgte eine weitgehende Liberalisierung des Firmenrechts Aus der Namensfunktion der Firma folgt lediglich dass sie zur Individualisierung des Unternehmers geeignet sein muss somit Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen und keine Irrefuumlhrungseignung aufweisen darf Daher hat ein Einzelunternehmer die Moumlglichkeit bei der Firmafuumlhrung zu waumlhlen ob er eine reine Namensfirma (Angabe seines Namens) eine Sachfirma (Angabe einer unterscheidungskraumlftigen Sachbezeichnung im Hinblick auf den Gegenstand des Unternehmens) oder eine Fantasiefirma (ohne Hinweis auf den Gegenstand des Unternehmens oder die Person des Unternehmers) fuumlhren will Auch Mischformen sind moumlglich Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen (auch auslaumlndischer Herkunft) handelt

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713 Rechtsformzusatz

Einzelunternehmer haben als Rechtsformzusatz zwingend in ihre Firma wahlweise folgende Bezeichnung aufzunehmen bdquoeingetragener Unternehmerldquo bdquoeingetragene Unternehmerinldquo oder bdquoeUldquo

72 Eingetragene Personengesellschaften

(Offene Gesellschaft ndash OG Kommanditgesellschaft ndash KG)

721 Firmafuumlhrung

Auch hier besteht unter den vorhin genannten Voraussetzungen die Wahlmoumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen handelt

722 Rechtsformzusatz

Offene Gesellschaften (OG) haben die Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoOGldquo anzugeben

Kommanditgesellschaften (KG) haben die Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoKGldquo anzugeben

Alternativ zur Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo kann bei Angehoumlrigen eines freien Berufs (Arzt Rechtsanwalt Notar Architekt etc) soweit die berufsrechtlichen Vorschriften nichts Anderes vorsehen auch die Bezeichnung bdquoPartnerschaftldquo oder ndash sofern die Firma nicht die Namen aller Gesellschafter enthaumllt ndash der Zusatz bdquound (amp) Partnerldquo verwendet werden Alternativ zur Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo kann die Bezeichnung bdquoKommandit-Partnerschaftldquo treten

Sofern in einer OG oder einer KG keine natuumlrliche Person unbeschraumlnkt haftet muss auch dieser Umstand aus dem Firmawortlaut erkennbar sein (bdquoMaier Transporte GmbH amp Co KGldquo)

73 Kapitalgesellschaften

(Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung ndash GmbH Aktiengesellschaft ndash AG Genossenschaften)

731 Firmafuumlhrung

Auch diese Gesellschaften haben die Moumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination auszuwaumlhlen

732 Rechtsformzusatz

Die Firma einer GmbH muss die Bezeichnung bdquoGesellschaft mit beschraumlnkter Haftungldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB GmbH GesmbH GmbH GesmbH)

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Die Firma einer AG muss Bezeichnung bdquoAktiengesellschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB AG)

Die Firma einer Genossenschaft muss die Bezeichnung bdquoeingetragene Genossenschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB e Gen)

8 Haumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile - Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlauten

81 Begriffe

Bei den folgenden Begriffen handelt es sich um Bezeichnungen die bei den jeweils betroffenen Verkehrskreisen gewisse Vorstellungen uumlber die unternehmerische Taumltigkeit bzw uumlber die Groumlszlige des Unternehmens hervorrufen Auf fremdsprachige Begriffe werden die nachstehenden Richtlinien gleichermaszligen angewendet

Akademie Academy

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt hintan zu halten muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden

Bank Bankier Kreditinstitut Geldinstitut

Die Bezeichnungen bdquoBankldquo bdquoBankierldquo und weitere im Bankwesengesetz (BWG) genannte Begriffe (Geldinstitut Kreditinstitut Kreditunternehmung Kreditunternehmen) sind gemaumlszlig den Bestimmungen dieses Gesetzes geschuumltzt und nur bestimmten im BWG aufgezaumlhlten Unternehmen vorbehalten Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sieht jedoch sect 94 Abs 8 BWG vor wenn diese Bezeichnungen in einem Zusammenhang verwendet werden der den Anschein ausschlieszligt dass Bankgeschaumlfte betrieben werden (zB Blutbank Spielbank etc)

Bautreuhand

Der Begriff bdquoBautreuhandldquo ist im Hinblick auf sect 12 Abs 2 BTVG (Bautraumlgervertragsgesetz) fuumlr gewerblich taumltige Unternehmen nicht zulaumlssig da als Treuhaumlnder im Sinne dieses Gesetzes nur Rechtsanwaumllte Rechtsanwaltschafts-Partnerschaften oder Notare bestellt werden koumlnnen

Center Zentrum

Dieser Begriff laumlsst erwarten dass sich ein Betrieb raumlumlich uumlber eine auszligergewoumlhnlich groszlige Flaumlche erstreckt Er kann auszligerdem dann gerechtfertigt sein wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Weiters ist dieser Begriff gerechtfertigt wenn er die Vorstellung von bedeutender wirtschaftlicher Groumlszlige erweckt undoder wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Dessen ungeachtet mag es in manchen Branchen bisweilen vorkommen dass der Begriff nicht mit einer besonderen

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Erwartungshaltung hinsichtlich der Groumlszlige bzw der Ausgestaltung eines Unternehmens assoziiert wird (zB bdquoFitness-Centerldquo) Communication

bdquoCommunicationldquo bzw bdquoKommunikationldquo umfasst die Entwicklung Herstellung und den Vertrieb von Kommunikationsanlagen und -geraumlten aller Art sowie Kommunikationsdienstleistungen

Erste Einzige

Dieser Zusatz wird als Hinweis auf eine Spitzenstellung Alleinstellung aufgefasst welche sich beispielsweise aus zeitlichen geografischen oder wirtschaftlichen Umstaumlnden ergeben kann

Fabrik Factory

Mit diesem Begriff verbinden die allgemeinen Verbraucherkreise die Vorstellung von einem Unternehmen in welchem die Herstellung Bearbeitung und Verarbeitung industriell erfolgt Fuumlr die Beurteilung der Fabriks- bzw Industriemaumlszligigkeit sind die Bestimmungen der Gewerbeordnung (sect 7 GewO 1994) maszliggeblich Anders zu beurteilen ist dieser Zusatz in Verbindung mit Begriffen anderen Bedeutungsinhalts wie zB bdquoIdeenfabrikldquo oder bdquoSoftwarefabrikldquo usw

Facility Management

Dieser Begriff hat sich im Immobilienbereich eingebuumlrgert und umfasst nicht nur die herkoumlmmliche Gebaumludeverwaltung sondern erstreckt sich auch auf betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzenuumlberlegungen und Berechnungen sowie technische Betreuung von Gebaumluden und Anlagen Dies muss im Unternehmensgegenstand entsprechend zum Ausdruck kommen

Finanz Finanzierung

Der Zusatz bdquoFinanzldquo vermittelt grundsaumltzlich die Vorstellung dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt Es ist daher durch entsprechende einschraumlnkende undoder klarstellende Zusaumltze wie zB bdquoFinanzierungsvermittlungldquo oder bdquoFinanzierungsberatungldquo sicherzustellen dass der Firmawortlaut nicht taumluschungsgeeignet ist

Die Verwendung des Begriffs bdquoFinanzierungldquo als Sachbestandteil in einem Firmawortlaut ist ohne weiteren einschraumlnkenden undoder klarstellenden Zusatz grundsaumltzlich unzulaumlssig weil damit die Vorstellung verbunden ist dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt

Sofern die Irrefuumlhrungseignung eines Firmawortlautes - etwa weil die Gesellschaft Finanzierungen innerhalb eines bekannten Konzerns vornimmt und ihre Zugehoumlrigkeit zu diesem aus dem (uumlbrigen) Firmawortlaut ersichtlich ist - ausgeschlossen ist bestehen jedoch keine Bedenken gegen die Verwendung des Wortes bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo und erscheint diesfalls kein weiterer Zusatz erforderlich In Faumlllen ausschlieszliglicher Konzernfinanzierungsaktivitaumlten koumlnnen daher Firmawortlaute die die Woumlrter bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo sowie einen Hinweis auf die Konzernzugehoumlrigkeit enthalten ohne weiteren Zusatz gerechtfertigt sein

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Achtung Auch nach erfolgter Uumlberpruumlfung bzw Eintragung ins Firmenbuch kann es zu einem Uumlberpruumlfungsverfahren durch die Finanzmarktaufsichtsbehoumlrde (FMA) kommen

Finanzdienstleistung Finanzholding Finanzinstitut Finanzvermittlung

Die Bezeichnungen bdquoFinanzholdingldquo bzw bdquoFinanzinstitutldquo oder eine Bezeichnung in der diese Worte enthalten sind bleiben ausschlieszliglich den im BWG genannten Unternehmen vorbehalten Die Bezeichnung bdquoFinanzdienstleisterldquo ist nur zulaumlssig wenn die im sect 2 Abs 1 Z 15 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) angefuumlhrten Finanzdienstleistungsgeschaumlfte im Unternehmensgegenstand vorgesehen sind

bdquoFinanzvermittlungldquo suggeriert die Vermittlung von Finanzinstrumenten worunter auch Kapitalwerte zu verstehen sind Solche Vermittlungsgeschaumlfte sind gemaumlszlig sect 1 Abs 1 BWG zum Teil typische Bankgeschaumlfte Der Ausdruck bdquoFinanzvermittlungldquo fuumlhrt daher - sofern keine Bankgeschaumlfte vorliegen - zur Taumluschung uumlber Art und Umfang der getaumltigten Geschaumlfte

Financial Engineering

Unter diesem Begriff werden Taumltigkeiten verstanden die die Planung Entwicklung und Umsetzung von Finanzdienstleistungen beinhalten Dieser Begriff ist daher Unternehmen vorbehalten die Finanzdienstleistungen gem sect 1 Abs 1 Z 1 BWG erbringen

Foundation

Der Begriff wird im internationalen Sprachgebrauch mit einer Stiftung assoziiert Der Begriff ist als (zusaumltzlicher) Bestandteil des Namens einer Privatstiftung im Sinne von sect 2 Privatstiftungsgesetz zulaumlssig Soll der Begriff im Firmawortlaut einer Gesellschaft Verwendung finden so muss zumindest ein Gesellschafter eine (Privat) Stiftung nach in- oder auslaumlndischem Recht sein

Gebaumludereinigung

Die Bezeichnung bdquoGebaumludereinigungldquo weist auf das Handwerk der Denkmal- Fassaden- und Gebaumludereinigung hin Eine Gewerbeberechtigung lautend auf das freie Gewerbe Anbieten von Hausbetreuungstaumltigkeiten deckt diesen Firmawortlautbestandteil nicht ab

Group Gruppe Ring Union Vereinigte Vereinigung

Die Verwendung eines dieser Zusaumltze setzt entweder die Verschmelzung bzw Vereinigung mehrerer Unternehmen zu einem eigenen Rechtstraumlger oder ein Unternehmen das von mehreren selbstaumlndig bleibenden Unternehmen fuumlr einen gemeinsamen Zweck gebildet wird voraus

Die Verwendung des Zusatzes bdquoGroupldquo bdquoGruppeldquo bzw bdquoTeamldquo ist auch dann zulaumlssig wenn getrennte Geschaumlftsbereiche von verschiedenen Personen in Teamarbeit ausgefuumlhrt werden und dies auch im Unternehmensgegenstand zum Ausdruck gebracht wird

Holding

Unter einer Holding wird eine Gesellschaft verstanden die an einem oder mehreren rechtlich selbstaumlndig bleibenden Unternehmen beteiligt ist und dieses (diese) zu wirtschaftlichen Zwecken einheitlich leitet Im Unternehmensgegenstand muss daher bdquoErwerb Halten und Verwalten von Beteiligungenldquo aufscheinen

Industrie

Die Verwendung des Zusatzes orientiert sich am Begriff der Industriemaumlszligigkeit der Gewerbeordnung (sect 7 GewO) Demnach kennzeichnet insbesondere ein hoher Einsatz von

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Anlage- und Betriebskapital die Verwendung besonderer Maschinen und technischer Einrichtungen die serienmaumlszligige Erzeugung von Produkten eine groumlszligere Anzahl von Arbeitnehmern mit weitgehender Arbeitsteilung und vorbestimmtem Arbeitsablauf die organisatorische Trennung in eine technische und kaufmaumlnnische Fuumlhrung das Vorliegen eines Industriebetriebes

Institut

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt zu vermeiden muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden Auch im gewerblichen Bereich kann der Zusatz ldquoInstitutldquo dann verwendet werden wenn die dort erbrachten Dienstleistungen in keinem Zusammenhang mit Einrichtungen der Wissenschaft stehen (zB Kosmetikinstitut Massageinstitut)

Invest Investment

Die Bezeichnung bdquoInvestldquo oder bdquoInvestmentldquo als Firmazusatz fuumlr Unternehmen die diverse Arten von Investitionen taumltigen ist zulaumlssig wenn dadurch keine Taumluschungsfaumlhigkeit mit den gemaumlszlig Investmentfondsgesetz (InvFG) bzw Bankwesengesetz (BWG) geschuumltzten Unternehmensbezeichnungen gegeben ist Zulaumlssig ist zB bdquoABC Immobilieninvest GmbHldquo

Meister Meisterbetrieb

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung duumlrfen nur Gewerbebetriebe deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschaumlftsfuumlhrer die Meisterpruumlfung erfolgreich abgelegt haben bei der Namensfuumlhrung und bei der Bezeichnung der Betriebsstaumltte die Worte bdquoMeisterldquo bdquoMeisterbetriebldquo oder Worte aumlhnlichen Inhaltes mit Beziehung auf das betreffende Handwerk verwenden Dies gilt auch fuumlr die Firmafuumlhrung

Privatuniversitaumlt Universitaumlt University

Die Fuumlhrung von Bezeichnungen die auf Bildungseinrichtungen wie Universitaumlten Universitaumltslehrgaumlnge oder andere nach dem Universitaumltsorganisationsgesetz bzw den einschlaumlgigen Studiengesetzen zuordenbare Bildungseinrichtungen hinweisen steht nur diesen Einrichtungen zu

82 Geografische Zusaumltze

Allgemeines

Landes- Landschafts- Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Bestandteil des Namens fuumlr ein Unternehmen deuten in aller Regel darauf hin dass das Unternehmen in dem angegebenen geographischen Raum allgemein undoder in seiner Branche von maszliggebender mindestens aber von besonderer Bedeutung ist

Austria Austro Oumlsterreich oumlsterreichisch

bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo setzen entweder voraus dass das Unternehmen von groszligem Umfang oder von groszliger Bedeutung jedenfalls in seiner Branche fuumlr Oumlsterreich ist bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo kann aber auch als Zusatz der auf die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Unternehmens hinweist verwendet werden ohne dass noch deren besondere Bedeutung fuumlr Oumlsterreich vorliegen muss

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Als multinationales Unternehmen wird allgemein jedes rechtlich selbstaumlndige Unternehmen bezeichnet welches mindestens zwei im Konzernverbund stehende Gesellschaften in zwei verschiedenen Staaten auszligerhalb von Oumlsterreich hat

Bei Neugruumlndungen ist die Voraussetzung der Bedeutung in der Regel nicht gegeben

Euro Europa European Europaumlisch International

Die Firmabestandteile bdquoEuroldquo bdquoEuropaldquo bdquoEuropeanldquo oder bdquoEuropaumlischldquo oder bdquoInternationalldquo weisen auf Unternehmen im grenzuumlberschreitenden europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr hin Branchenspezifische Kriterien des Wettbewerbsrechts nach denen gewisse Branchen eine erhebliche Bedeutung im europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr im Hinblick auf Kapitalausstattung Umsatz und Mitarbeiterzahl fordern koumlnnen damit jedoch nicht umgangen werden

83 Buchstaben Worte

Die Kennzeichnungseignung setzt die Verwendung mehrerer Buchstaben voraus wobei von den Firmenbuchgerichten tendenziell mindestens drei Buchstaben bevorzugt werden (bdquoSSP eUldquo bdquoBTR eUldquo bdquobgh eUldquo etc) Die Buchstabenkombination als solche muss kein eigenstaumlndiges Wort ergeben solange sie nur aussprechbar ist Somit koumlnnen auch fremdsprachige Ausdruumlcke im Firmawortlaut verwendet werden solange sie in lateinischen Buchstaben dargelegt sind

Den Erlaumluterungen des UGB zufolge werden zwar bdquosinnlose Buchstabenkombinationenldquo als ungeeignet erachtet da sie im Rechtsverkehr nicht als Fantasieworte aufgefasst werden jedoch werden Zusammenstellungen aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens eines Unternehmers oder der Namen mehrerer Gesellschafter oder aber auch sonstige Buchstabenkombinationen mit denen nichts Bestimmtes verbunden wird (zB bdquoTUIldquo) als zulaumlssig erachtet

Eine Aneinanderreihung lediglich gleicher Buchstaben wird jedoch abgelehnt

Auch die Internet-Domain kann die Namensfunktion einer Firma erfuumlllen sie muumlssen jedoch unterscheidungskraumlftig sein Als unterscheidungskraumlftig wird etwa bdquowwwWITOKFZat GmbHldquo oder bdquowwwessen-kommt KGldquo befunden nicht jedoch bdquowwwkarriereatldquo Auch die Verwendung von E-Mailadressen wird auf Grund aktueller Rechtsprechung unter der Voraussetzung der Kennzeichnungsfaumlhigkeit und Unterscheidungskraft von den Firmenbuchgerichten als zulaumlssig erachtet

84 Zahlen

Kombinationen von Buchstaben und Zahlen sind zulaumlssig Die Verwendung reiner Zahlenkombinationen ist erlaubt wenn diese mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden koumlnnen (bdquo4711ldquo bdquo118811ldquo)

85 Sonderzeichen

Als zulaumlssig anerkannt wird die Kombination von Buchstaben mit eindeutig benennbaren Satzzeichen (zB bdquoldquo bdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquobdquoldquoldquo) und bdquo+ldquo bdquoampldquo sowie Accents und kyrillische Zeichen Das Zeichen ist grundsaumltzlich eintragungsfaumlhig aber nur dann zulaumlssig wenn an der Aussprache keine Zweifel bestehen (je nach Verwendung bdquoatldquo oder bdquoaldquo oder bdquoKlammeraffeldquo)

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Ruumlcksprache mit dem zustaumlndigen Rechtspfleger bzw der zustaumlndigen Rechtspflegerin wird dringend empfohlen da die Eintragungspraxis nicht bei allen Firmenbuchgerichten gleich ist

9 Praxistipps

Sollte in einem Firmawortlaut eine reine Branchenbezeichnung wie etwa bdquoHandelldquo bdquoBauldquo bdquoTransportldquo oder dergleichen aufgenommen werden ist eine Fantasiebezeichnung undoder der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters ndash ausgenommen jener des Kommanditisten - anzufuumlgen Dadurch ist gewaumlhrleistet dass der Firmawortlaut unterscheidungskraumlftig ist Der Schwerpunkt der Unternehmenstaumltigkeit muss sich jedenfalls in der angefuumlhrten Branche widerspiegeln

Bei sehr haumlufigen Familiennamen (sogenannten bdquoAllerweltsnamen) wie etwa bdquoMuumlllerldquo oder bdquoMaierldquo empfiehlt es sich dringend auch den Vornamen des Einzelunternehmerseines Gesellschafters undoder eine Fantasiebezeichnung mitaufzunehmen

Uumlberpruumlfen Sie ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung nicht in Rechte Dritter eingreift Dies koumlnnte zB dann vorliegen wenn die Firmawortlautbezeichnung mit einer bereits eingetragenen Marke eines Dritten verwechselt werden kann oder ein anderer aumlhnlicher Firmawortlaut bereits im Firmenbuch protokolliert ist Einen Schutz genieszligt naumlmlich auch derjenige der eine Unternehmensbezeichnung fuumlhrt ohne dass diese in einem oumlffentlichen Register (Firmenbuch oder Markenregister) eingetragen ist

Folgende Schritte koumlnnen dazu beitragen das Risiko zu minimieren von einem Dritten wegen Eingriffs in seine Rechte in Anspruch genommen zu werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpwwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer (httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

17

Die Kosten der Eintragung des Firmawortlautes ins Firmenbuch sind im Rahmen des Neugruumlndungs-Foumlrderungsgesetzes (NeuFoumlG) nur dann nicht zu bezahlen wenn die Firmenbucheintragung unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugruumlndung des Betriebes steht im NeuFoumlG-Formular angemerkt und das NeuFoumlG-Formular beim zustaumlndigen Firmenbuchgericht auch vorgelegt wird Um Kosten zu sparen empfehlen wir VOR Eintragung ins Firmenbuch sich im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei ihrer Wirtschaftskammer ein NeuFoumlG-Formular ausstellen zu lassen

Dies ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

Burgenland Tel Nr 09 90907 Kaumlrnten Tel Nr 05 90904 Niederoumlsterreich Tel Nr (02742) 851-0 Oberoumlsterreich Tel Nr 05 90909 Salzburg Tel Nr (0662) 8888-0 Steiermark Tel Nr (0316) 601-0

Tirol Tel Nr 05 90905-1111 Vorarlberg Tel Nr (05522) 305-0 Wien Tel Nr (01) 51450-1010 Hinweis Diese Information finden Sie auch im Internet unter httpwkoat Alle Angaben erfolgen trotz sorgfaumlltigster

Bearbeitung ohne Gewaumlhr Eine Haftung der Wirtschaftskammern Oumlsterreichs ist ausgeschlossen Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewaumlhlte Form fuumlr beide Geschlechter

18

ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES

Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen) Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

20

ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

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ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 10: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

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713 Rechtsformzusatz

Einzelunternehmer haben als Rechtsformzusatz zwingend in ihre Firma wahlweise folgende Bezeichnung aufzunehmen bdquoeingetragener Unternehmerldquo bdquoeingetragene Unternehmerinldquo oder bdquoeUldquo

72 Eingetragene Personengesellschaften

(Offene Gesellschaft ndash OG Kommanditgesellschaft ndash KG)

721 Firmafuumlhrung

Auch hier besteht unter den vorhin genannten Voraussetzungen die Wahlmoumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination Es ist darauf zu achten dass es sich bei der Fantasiebezeichnung nicht um einen fremden Vor- oder Familiennamen handelt

722 Rechtsformzusatz

Offene Gesellschaften (OG) haben die Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoOGldquo anzugeben

Kommanditgesellschaften (KG) haben die Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo oder eine allgemein verstaumlndliche Abkuumlrzung dieser Bezeichnung insbesondere bdquoKGldquo anzugeben

Alternativ zur Bezeichnung bdquooffene Gesellschaftldquo kann bei Angehoumlrigen eines freien Berufs (Arzt Rechtsanwalt Notar Architekt etc) soweit die berufsrechtlichen Vorschriften nichts Anderes vorsehen auch die Bezeichnung bdquoPartnerschaftldquo oder ndash sofern die Firma nicht die Namen aller Gesellschafter enthaumllt ndash der Zusatz bdquound (amp) Partnerldquo verwendet werden Alternativ zur Bezeichnung bdquoKommanditgesellschaftldquo kann die Bezeichnung bdquoKommandit-Partnerschaftldquo treten

Sofern in einer OG oder einer KG keine natuumlrliche Person unbeschraumlnkt haftet muss auch dieser Umstand aus dem Firmawortlaut erkennbar sein (bdquoMaier Transporte GmbH amp Co KGldquo)

73 Kapitalgesellschaften

(Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung ndash GmbH Aktiengesellschaft ndash AG Genossenschaften)

731 Firmafuumlhrung

Auch diese Gesellschaften haben die Moumlglichkeit zwischen einer Namens- Sach- oder Fantasiefirma bzw einer zulaumlssigen Kombination auszuwaumlhlen

732 Rechtsformzusatz

Die Firma einer GmbH muss die Bezeichnung bdquoGesellschaft mit beschraumlnkter Haftungldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB GmbH GesmbH GmbH GesmbH)

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Die Firma einer AG muss Bezeichnung bdquoAktiengesellschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB AG)

Die Firma einer Genossenschaft muss die Bezeichnung bdquoeingetragene Genossenschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB e Gen)

8 Haumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile - Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlauten

81 Begriffe

Bei den folgenden Begriffen handelt es sich um Bezeichnungen die bei den jeweils betroffenen Verkehrskreisen gewisse Vorstellungen uumlber die unternehmerische Taumltigkeit bzw uumlber die Groumlszlige des Unternehmens hervorrufen Auf fremdsprachige Begriffe werden die nachstehenden Richtlinien gleichermaszligen angewendet

Akademie Academy

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt hintan zu halten muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden

Bank Bankier Kreditinstitut Geldinstitut

Die Bezeichnungen bdquoBankldquo bdquoBankierldquo und weitere im Bankwesengesetz (BWG) genannte Begriffe (Geldinstitut Kreditinstitut Kreditunternehmung Kreditunternehmen) sind gemaumlszlig den Bestimmungen dieses Gesetzes geschuumltzt und nur bestimmten im BWG aufgezaumlhlten Unternehmen vorbehalten Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sieht jedoch sect 94 Abs 8 BWG vor wenn diese Bezeichnungen in einem Zusammenhang verwendet werden der den Anschein ausschlieszligt dass Bankgeschaumlfte betrieben werden (zB Blutbank Spielbank etc)

Bautreuhand

Der Begriff bdquoBautreuhandldquo ist im Hinblick auf sect 12 Abs 2 BTVG (Bautraumlgervertragsgesetz) fuumlr gewerblich taumltige Unternehmen nicht zulaumlssig da als Treuhaumlnder im Sinne dieses Gesetzes nur Rechtsanwaumllte Rechtsanwaltschafts-Partnerschaften oder Notare bestellt werden koumlnnen

Center Zentrum

Dieser Begriff laumlsst erwarten dass sich ein Betrieb raumlumlich uumlber eine auszligergewoumlhnlich groszlige Flaumlche erstreckt Er kann auszligerdem dann gerechtfertigt sein wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Weiters ist dieser Begriff gerechtfertigt wenn er die Vorstellung von bedeutender wirtschaftlicher Groumlszlige erweckt undoder wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Dessen ungeachtet mag es in manchen Branchen bisweilen vorkommen dass der Begriff nicht mit einer besonderen

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Erwartungshaltung hinsichtlich der Groumlszlige bzw der Ausgestaltung eines Unternehmens assoziiert wird (zB bdquoFitness-Centerldquo) Communication

bdquoCommunicationldquo bzw bdquoKommunikationldquo umfasst die Entwicklung Herstellung und den Vertrieb von Kommunikationsanlagen und -geraumlten aller Art sowie Kommunikationsdienstleistungen

Erste Einzige

Dieser Zusatz wird als Hinweis auf eine Spitzenstellung Alleinstellung aufgefasst welche sich beispielsweise aus zeitlichen geografischen oder wirtschaftlichen Umstaumlnden ergeben kann

Fabrik Factory

Mit diesem Begriff verbinden die allgemeinen Verbraucherkreise die Vorstellung von einem Unternehmen in welchem die Herstellung Bearbeitung und Verarbeitung industriell erfolgt Fuumlr die Beurteilung der Fabriks- bzw Industriemaumlszligigkeit sind die Bestimmungen der Gewerbeordnung (sect 7 GewO 1994) maszliggeblich Anders zu beurteilen ist dieser Zusatz in Verbindung mit Begriffen anderen Bedeutungsinhalts wie zB bdquoIdeenfabrikldquo oder bdquoSoftwarefabrikldquo usw

Facility Management

Dieser Begriff hat sich im Immobilienbereich eingebuumlrgert und umfasst nicht nur die herkoumlmmliche Gebaumludeverwaltung sondern erstreckt sich auch auf betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzenuumlberlegungen und Berechnungen sowie technische Betreuung von Gebaumluden und Anlagen Dies muss im Unternehmensgegenstand entsprechend zum Ausdruck kommen

Finanz Finanzierung

Der Zusatz bdquoFinanzldquo vermittelt grundsaumltzlich die Vorstellung dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt Es ist daher durch entsprechende einschraumlnkende undoder klarstellende Zusaumltze wie zB bdquoFinanzierungsvermittlungldquo oder bdquoFinanzierungsberatungldquo sicherzustellen dass der Firmawortlaut nicht taumluschungsgeeignet ist

Die Verwendung des Begriffs bdquoFinanzierungldquo als Sachbestandteil in einem Firmawortlaut ist ohne weiteren einschraumlnkenden undoder klarstellenden Zusatz grundsaumltzlich unzulaumlssig weil damit die Vorstellung verbunden ist dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt

Sofern die Irrefuumlhrungseignung eines Firmawortlautes - etwa weil die Gesellschaft Finanzierungen innerhalb eines bekannten Konzerns vornimmt und ihre Zugehoumlrigkeit zu diesem aus dem (uumlbrigen) Firmawortlaut ersichtlich ist - ausgeschlossen ist bestehen jedoch keine Bedenken gegen die Verwendung des Wortes bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo und erscheint diesfalls kein weiterer Zusatz erforderlich In Faumlllen ausschlieszliglicher Konzernfinanzierungsaktivitaumlten koumlnnen daher Firmawortlaute die die Woumlrter bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo sowie einen Hinweis auf die Konzernzugehoumlrigkeit enthalten ohne weiteren Zusatz gerechtfertigt sein

13

Achtung Auch nach erfolgter Uumlberpruumlfung bzw Eintragung ins Firmenbuch kann es zu einem Uumlberpruumlfungsverfahren durch die Finanzmarktaufsichtsbehoumlrde (FMA) kommen

Finanzdienstleistung Finanzholding Finanzinstitut Finanzvermittlung

Die Bezeichnungen bdquoFinanzholdingldquo bzw bdquoFinanzinstitutldquo oder eine Bezeichnung in der diese Worte enthalten sind bleiben ausschlieszliglich den im BWG genannten Unternehmen vorbehalten Die Bezeichnung bdquoFinanzdienstleisterldquo ist nur zulaumlssig wenn die im sect 2 Abs 1 Z 15 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) angefuumlhrten Finanzdienstleistungsgeschaumlfte im Unternehmensgegenstand vorgesehen sind

bdquoFinanzvermittlungldquo suggeriert die Vermittlung von Finanzinstrumenten worunter auch Kapitalwerte zu verstehen sind Solche Vermittlungsgeschaumlfte sind gemaumlszlig sect 1 Abs 1 BWG zum Teil typische Bankgeschaumlfte Der Ausdruck bdquoFinanzvermittlungldquo fuumlhrt daher - sofern keine Bankgeschaumlfte vorliegen - zur Taumluschung uumlber Art und Umfang der getaumltigten Geschaumlfte

Financial Engineering

Unter diesem Begriff werden Taumltigkeiten verstanden die die Planung Entwicklung und Umsetzung von Finanzdienstleistungen beinhalten Dieser Begriff ist daher Unternehmen vorbehalten die Finanzdienstleistungen gem sect 1 Abs 1 Z 1 BWG erbringen

Foundation

Der Begriff wird im internationalen Sprachgebrauch mit einer Stiftung assoziiert Der Begriff ist als (zusaumltzlicher) Bestandteil des Namens einer Privatstiftung im Sinne von sect 2 Privatstiftungsgesetz zulaumlssig Soll der Begriff im Firmawortlaut einer Gesellschaft Verwendung finden so muss zumindest ein Gesellschafter eine (Privat) Stiftung nach in- oder auslaumlndischem Recht sein

Gebaumludereinigung

Die Bezeichnung bdquoGebaumludereinigungldquo weist auf das Handwerk der Denkmal- Fassaden- und Gebaumludereinigung hin Eine Gewerbeberechtigung lautend auf das freie Gewerbe Anbieten von Hausbetreuungstaumltigkeiten deckt diesen Firmawortlautbestandteil nicht ab

Group Gruppe Ring Union Vereinigte Vereinigung

Die Verwendung eines dieser Zusaumltze setzt entweder die Verschmelzung bzw Vereinigung mehrerer Unternehmen zu einem eigenen Rechtstraumlger oder ein Unternehmen das von mehreren selbstaumlndig bleibenden Unternehmen fuumlr einen gemeinsamen Zweck gebildet wird voraus

Die Verwendung des Zusatzes bdquoGroupldquo bdquoGruppeldquo bzw bdquoTeamldquo ist auch dann zulaumlssig wenn getrennte Geschaumlftsbereiche von verschiedenen Personen in Teamarbeit ausgefuumlhrt werden und dies auch im Unternehmensgegenstand zum Ausdruck gebracht wird

Holding

Unter einer Holding wird eine Gesellschaft verstanden die an einem oder mehreren rechtlich selbstaumlndig bleibenden Unternehmen beteiligt ist und dieses (diese) zu wirtschaftlichen Zwecken einheitlich leitet Im Unternehmensgegenstand muss daher bdquoErwerb Halten und Verwalten von Beteiligungenldquo aufscheinen

Industrie

Die Verwendung des Zusatzes orientiert sich am Begriff der Industriemaumlszligigkeit der Gewerbeordnung (sect 7 GewO) Demnach kennzeichnet insbesondere ein hoher Einsatz von

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Anlage- und Betriebskapital die Verwendung besonderer Maschinen und technischer Einrichtungen die serienmaumlszligige Erzeugung von Produkten eine groumlszligere Anzahl von Arbeitnehmern mit weitgehender Arbeitsteilung und vorbestimmtem Arbeitsablauf die organisatorische Trennung in eine technische und kaufmaumlnnische Fuumlhrung das Vorliegen eines Industriebetriebes

Institut

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt zu vermeiden muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden Auch im gewerblichen Bereich kann der Zusatz ldquoInstitutldquo dann verwendet werden wenn die dort erbrachten Dienstleistungen in keinem Zusammenhang mit Einrichtungen der Wissenschaft stehen (zB Kosmetikinstitut Massageinstitut)

Invest Investment

Die Bezeichnung bdquoInvestldquo oder bdquoInvestmentldquo als Firmazusatz fuumlr Unternehmen die diverse Arten von Investitionen taumltigen ist zulaumlssig wenn dadurch keine Taumluschungsfaumlhigkeit mit den gemaumlszlig Investmentfondsgesetz (InvFG) bzw Bankwesengesetz (BWG) geschuumltzten Unternehmensbezeichnungen gegeben ist Zulaumlssig ist zB bdquoABC Immobilieninvest GmbHldquo

Meister Meisterbetrieb

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung duumlrfen nur Gewerbebetriebe deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschaumlftsfuumlhrer die Meisterpruumlfung erfolgreich abgelegt haben bei der Namensfuumlhrung und bei der Bezeichnung der Betriebsstaumltte die Worte bdquoMeisterldquo bdquoMeisterbetriebldquo oder Worte aumlhnlichen Inhaltes mit Beziehung auf das betreffende Handwerk verwenden Dies gilt auch fuumlr die Firmafuumlhrung

Privatuniversitaumlt Universitaumlt University

Die Fuumlhrung von Bezeichnungen die auf Bildungseinrichtungen wie Universitaumlten Universitaumltslehrgaumlnge oder andere nach dem Universitaumltsorganisationsgesetz bzw den einschlaumlgigen Studiengesetzen zuordenbare Bildungseinrichtungen hinweisen steht nur diesen Einrichtungen zu

82 Geografische Zusaumltze

Allgemeines

Landes- Landschafts- Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Bestandteil des Namens fuumlr ein Unternehmen deuten in aller Regel darauf hin dass das Unternehmen in dem angegebenen geographischen Raum allgemein undoder in seiner Branche von maszliggebender mindestens aber von besonderer Bedeutung ist

Austria Austro Oumlsterreich oumlsterreichisch

bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo setzen entweder voraus dass das Unternehmen von groszligem Umfang oder von groszliger Bedeutung jedenfalls in seiner Branche fuumlr Oumlsterreich ist bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo kann aber auch als Zusatz der auf die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Unternehmens hinweist verwendet werden ohne dass noch deren besondere Bedeutung fuumlr Oumlsterreich vorliegen muss

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Als multinationales Unternehmen wird allgemein jedes rechtlich selbstaumlndige Unternehmen bezeichnet welches mindestens zwei im Konzernverbund stehende Gesellschaften in zwei verschiedenen Staaten auszligerhalb von Oumlsterreich hat

Bei Neugruumlndungen ist die Voraussetzung der Bedeutung in der Regel nicht gegeben

Euro Europa European Europaumlisch International

Die Firmabestandteile bdquoEuroldquo bdquoEuropaldquo bdquoEuropeanldquo oder bdquoEuropaumlischldquo oder bdquoInternationalldquo weisen auf Unternehmen im grenzuumlberschreitenden europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr hin Branchenspezifische Kriterien des Wettbewerbsrechts nach denen gewisse Branchen eine erhebliche Bedeutung im europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr im Hinblick auf Kapitalausstattung Umsatz und Mitarbeiterzahl fordern koumlnnen damit jedoch nicht umgangen werden

83 Buchstaben Worte

Die Kennzeichnungseignung setzt die Verwendung mehrerer Buchstaben voraus wobei von den Firmenbuchgerichten tendenziell mindestens drei Buchstaben bevorzugt werden (bdquoSSP eUldquo bdquoBTR eUldquo bdquobgh eUldquo etc) Die Buchstabenkombination als solche muss kein eigenstaumlndiges Wort ergeben solange sie nur aussprechbar ist Somit koumlnnen auch fremdsprachige Ausdruumlcke im Firmawortlaut verwendet werden solange sie in lateinischen Buchstaben dargelegt sind

Den Erlaumluterungen des UGB zufolge werden zwar bdquosinnlose Buchstabenkombinationenldquo als ungeeignet erachtet da sie im Rechtsverkehr nicht als Fantasieworte aufgefasst werden jedoch werden Zusammenstellungen aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens eines Unternehmers oder der Namen mehrerer Gesellschafter oder aber auch sonstige Buchstabenkombinationen mit denen nichts Bestimmtes verbunden wird (zB bdquoTUIldquo) als zulaumlssig erachtet

Eine Aneinanderreihung lediglich gleicher Buchstaben wird jedoch abgelehnt

Auch die Internet-Domain kann die Namensfunktion einer Firma erfuumlllen sie muumlssen jedoch unterscheidungskraumlftig sein Als unterscheidungskraumlftig wird etwa bdquowwwWITOKFZat GmbHldquo oder bdquowwwessen-kommt KGldquo befunden nicht jedoch bdquowwwkarriereatldquo Auch die Verwendung von E-Mailadressen wird auf Grund aktueller Rechtsprechung unter der Voraussetzung der Kennzeichnungsfaumlhigkeit und Unterscheidungskraft von den Firmenbuchgerichten als zulaumlssig erachtet

84 Zahlen

Kombinationen von Buchstaben und Zahlen sind zulaumlssig Die Verwendung reiner Zahlenkombinationen ist erlaubt wenn diese mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden koumlnnen (bdquo4711ldquo bdquo118811ldquo)

85 Sonderzeichen

Als zulaumlssig anerkannt wird die Kombination von Buchstaben mit eindeutig benennbaren Satzzeichen (zB bdquoldquo bdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquobdquoldquoldquo) und bdquo+ldquo bdquoampldquo sowie Accents und kyrillische Zeichen Das Zeichen ist grundsaumltzlich eintragungsfaumlhig aber nur dann zulaumlssig wenn an der Aussprache keine Zweifel bestehen (je nach Verwendung bdquoatldquo oder bdquoaldquo oder bdquoKlammeraffeldquo)

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Ruumlcksprache mit dem zustaumlndigen Rechtspfleger bzw der zustaumlndigen Rechtspflegerin wird dringend empfohlen da die Eintragungspraxis nicht bei allen Firmenbuchgerichten gleich ist

9 Praxistipps

Sollte in einem Firmawortlaut eine reine Branchenbezeichnung wie etwa bdquoHandelldquo bdquoBauldquo bdquoTransportldquo oder dergleichen aufgenommen werden ist eine Fantasiebezeichnung undoder der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters ndash ausgenommen jener des Kommanditisten - anzufuumlgen Dadurch ist gewaumlhrleistet dass der Firmawortlaut unterscheidungskraumlftig ist Der Schwerpunkt der Unternehmenstaumltigkeit muss sich jedenfalls in der angefuumlhrten Branche widerspiegeln

Bei sehr haumlufigen Familiennamen (sogenannten bdquoAllerweltsnamen) wie etwa bdquoMuumlllerldquo oder bdquoMaierldquo empfiehlt es sich dringend auch den Vornamen des Einzelunternehmerseines Gesellschafters undoder eine Fantasiebezeichnung mitaufzunehmen

Uumlberpruumlfen Sie ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung nicht in Rechte Dritter eingreift Dies koumlnnte zB dann vorliegen wenn die Firmawortlautbezeichnung mit einer bereits eingetragenen Marke eines Dritten verwechselt werden kann oder ein anderer aumlhnlicher Firmawortlaut bereits im Firmenbuch protokolliert ist Einen Schutz genieszligt naumlmlich auch derjenige der eine Unternehmensbezeichnung fuumlhrt ohne dass diese in einem oumlffentlichen Register (Firmenbuch oder Markenregister) eingetragen ist

Folgende Schritte koumlnnen dazu beitragen das Risiko zu minimieren von einem Dritten wegen Eingriffs in seine Rechte in Anspruch genommen zu werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpwwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer (httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

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Die Kosten der Eintragung des Firmawortlautes ins Firmenbuch sind im Rahmen des Neugruumlndungs-Foumlrderungsgesetzes (NeuFoumlG) nur dann nicht zu bezahlen wenn die Firmenbucheintragung unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugruumlndung des Betriebes steht im NeuFoumlG-Formular angemerkt und das NeuFoumlG-Formular beim zustaumlndigen Firmenbuchgericht auch vorgelegt wird Um Kosten zu sparen empfehlen wir VOR Eintragung ins Firmenbuch sich im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei ihrer Wirtschaftskammer ein NeuFoumlG-Formular ausstellen zu lassen

Dies ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

Burgenland Tel Nr 09 90907 Kaumlrnten Tel Nr 05 90904 Niederoumlsterreich Tel Nr (02742) 851-0 Oberoumlsterreich Tel Nr 05 90909 Salzburg Tel Nr (0662) 8888-0 Steiermark Tel Nr (0316) 601-0

Tirol Tel Nr 05 90905-1111 Vorarlberg Tel Nr (05522) 305-0 Wien Tel Nr (01) 51450-1010 Hinweis Diese Information finden Sie auch im Internet unter httpwkoat Alle Angaben erfolgen trotz sorgfaumlltigster

Bearbeitung ohne Gewaumlhr Eine Haftung der Wirtschaftskammern Oumlsterreichs ist ausgeschlossen Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewaumlhlte Form fuumlr beide Geschlechter

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ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES

Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen) Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

19

ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

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ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 11: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

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Die Firma einer AG muss Bezeichnung bdquoAktiengesellschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB AG)

Die Firma einer Genossenschaft muss die Bezeichnung bdquoeingetragene Genossenschaftldquo enthalten Diese Bezeichnung kann auch abgekuumlrzt werden (zB e Gen)

8 Haumlufig vorkommende Firmawortlautbestandteile - Richtlinien fuumlr die Begutachtung von Firmawortlauten

81 Begriffe

Bei den folgenden Begriffen handelt es sich um Bezeichnungen die bei den jeweils betroffenen Verkehrskreisen gewisse Vorstellungen uumlber die unternehmerische Taumltigkeit bzw uumlber die Groumlszlige des Unternehmens hervorrufen Auf fremdsprachige Begriffe werden die nachstehenden Richtlinien gleichermaszligen angewendet

Akademie Academy

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt hintan zu halten muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden

Bank Bankier Kreditinstitut Geldinstitut

Die Bezeichnungen bdquoBankldquo bdquoBankierldquo und weitere im Bankwesengesetz (BWG) genannte Begriffe (Geldinstitut Kreditinstitut Kreditunternehmung Kreditunternehmen) sind gemaumlszlig den Bestimmungen dieses Gesetzes geschuumltzt und nur bestimmten im BWG aufgezaumlhlten Unternehmen vorbehalten Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sieht jedoch sect 94 Abs 8 BWG vor wenn diese Bezeichnungen in einem Zusammenhang verwendet werden der den Anschein ausschlieszligt dass Bankgeschaumlfte betrieben werden (zB Blutbank Spielbank etc)

Bautreuhand

Der Begriff bdquoBautreuhandldquo ist im Hinblick auf sect 12 Abs 2 BTVG (Bautraumlgervertragsgesetz) fuumlr gewerblich taumltige Unternehmen nicht zulaumlssig da als Treuhaumlnder im Sinne dieses Gesetzes nur Rechtsanwaumllte Rechtsanwaltschafts-Partnerschaften oder Notare bestellt werden koumlnnen

Center Zentrum

Dieser Begriff laumlsst erwarten dass sich ein Betrieb raumlumlich uumlber eine auszligergewoumlhnlich groszlige Flaumlche erstreckt Er kann auszligerdem dann gerechtfertigt sein wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Weiters ist dieser Begriff gerechtfertigt wenn er die Vorstellung von bedeutender wirtschaftlicher Groumlszlige erweckt undoder wenn an ein und demselben Ort eine Mehrzahl unterschiedlicher unternehmerischer Leistungen angeboten wird Dessen ungeachtet mag es in manchen Branchen bisweilen vorkommen dass der Begriff nicht mit einer besonderen

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Erwartungshaltung hinsichtlich der Groumlszlige bzw der Ausgestaltung eines Unternehmens assoziiert wird (zB bdquoFitness-Centerldquo) Communication

bdquoCommunicationldquo bzw bdquoKommunikationldquo umfasst die Entwicklung Herstellung und den Vertrieb von Kommunikationsanlagen und -geraumlten aller Art sowie Kommunikationsdienstleistungen

Erste Einzige

Dieser Zusatz wird als Hinweis auf eine Spitzenstellung Alleinstellung aufgefasst welche sich beispielsweise aus zeitlichen geografischen oder wirtschaftlichen Umstaumlnden ergeben kann

Fabrik Factory

Mit diesem Begriff verbinden die allgemeinen Verbraucherkreise die Vorstellung von einem Unternehmen in welchem die Herstellung Bearbeitung und Verarbeitung industriell erfolgt Fuumlr die Beurteilung der Fabriks- bzw Industriemaumlszligigkeit sind die Bestimmungen der Gewerbeordnung (sect 7 GewO 1994) maszliggeblich Anders zu beurteilen ist dieser Zusatz in Verbindung mit Begriffen anderen Bedeutungsinhalts wie zB bdquoIdeenfabrikldquo oder bdquoSoftwarefabrikldquo usw

Facility Management

Dieser Begriff hat sich im Immobilienbereich eingebuumlrgert und umfasst nicht nur die herkoumlmmliche Gebaumludeverwaltung sondern erstreckt sich auch auf betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzenuumlberlegungen und Berechnungen sowie technische Betreuung von Gebaumluden und Anlagen Dies muss im Unternehmensgegenstand entsprechend zum Ausdruck kommen

Finanz Finanzierung

Der Zusatz bdquoFinanzldquo vermittelt grundsaumltzlich die Vorstellung dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt Es ist daher durch entsprechende einschraumlnkende undoder klarstellende Zusaumltze wie zB bdquoFinanzierungsvermittlungldquo oder bdquoFinanzierungsberatungldquo sicherzustellen dass der Firmawortlaut nicht taumluschungsgeeignet ist

Die Verwendung des Begriffs bdquoFinanzierungldquo als Sachbestandteil in einem Firmawortlaut ist ohne weiteren einschraumlnkenden undoder klarstellenden Zusatz grundsaumltzlich unzulaumlssig weil damit die Vorstellung verbunden ist dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt

Sofern die Irrefuumlhrungseignung eines Firmawortlautes - etwa weil die Gesellschaft Finanzierungen innerhalb eines bekannten Konzerns vornimmt und ihre Zugehoumlrigkeit zu diesem aus dem (uumlbrigen) Firmawortlaut ersichtlich ist - ausgeschlossen ist bestehen jedoch keine Bedenken gegen die Verwendung des Wortes bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo und erscheint diesfalls kein weiterer Zusatz erforderlich In Faumlllen ausschlieszliglicher Konzernfinanzierungsaktivitaumlten koumlnnen daher Firmawortlaute die die Woumlrter bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo sowie einen Hinweis auf die Konzernzugehoumlrigkeit enthalten ohne weiteren Zusatz gerechtfertigt sein

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Achtung Auch nach erfolgter Uumlberpruumlfung bzw Eintragung ins Firmenbuch kann es zu einem Uumlberpruumlfungsverfahren durch die Finanzmarktaufsichtsbehoumlrde (FMA) kommen

Finanzdienstleistung Finanzholding Finanzinstitut Finanzvermittlung

Die Bezeichnungen bdquoFinanzholdingldquo bzw bdquoFinanzinstitutldquo oder eine Bezeichnung in der diese Worte enthalten sind bleiben ausschlieszliglich den im BWG genannten Unternehmen vorbehalten Die Bezeichnung bdquoFinanzdienstleisterldquo ist nur zulaumlssig wenn die im sect 2 Abs 1 Z 15 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) angefuumlhrten Finanzdienstleistungsgeschaumlfte im Unternehmensgegenstand vorgesehen sind

bdquoFinanzvermittlungldquo suggeriert die Vermittlung von Finanzinstrumenten worunter auch Kapitalwerte zu verstehen sind Solche Vermittlungsgeschaumlfte sind gemaumlszlig sect 1 Abs 1 BWG zum Teil typische Bankgeschaumlfte Der Ausdruck bdquoFinanzvermittlungldquo fuumlhrt daher - sofern keine Bankgeschaumlfte vorliegen - zur Taumluschung uumlber Art und Umfang der getaumltigten Geschaumlfte

Financial Engineering

Unter diesem Begriff werden Taumltigkeiten verstanden die die Planung Entwicklung und Umsetzung von Finanzdienstleistungen beinhalten Dieser Begriff ist daher Unternehmen vorbehalten die Finanzdienstleistungen gem sect 1 Abs 1 Z 1 BWG erbringen

Foundation

Der Begriff wird im internationalen Sprachgebrauch mit einer Stiftung assoziiert Der Begriff ist als (zusaumltzlicher) Bestandteil des Namens einer Privatstiftung im Sinne von sect 2 Privatstiftungsgesetz zulaumlssig Soll der Begriff im Firmawortlaut einer Gesellschaft Verwendung finden so muss zumindest ein Gesellschafter eine (Privat) Stiftung nach in- oder auslaumlndischem Recht sein

Gebaumludereinigung

Die Bezeichnung bdquoGebaumludereinigungldquo weist auf das Handwerk der Denkmal- Fassaden- und Gebaumludereinigung hin Eine Gewerbeberechtigung lautend auf das freie Gewerbe Anbieten von Hausbetreuungstaumltigkeiten deckt diesen Firmawortlautbestandteil nicht ab

Group Gruppe Ring Union Vereinigte Vereinigung

Die Verwendung eines dieser Zusaumltze setzt entweder die Verschmelzung bzw Vereinigung mehrerer Unternehmen zu einem eigenen Rechtstraumlger oder ein Unternehmen das von mehreren selbstaumlndig bleibenden Unternehmen fuumlr einen gemeinsamen Zweck gebildet wird voraus

Die Verwendung des Zusatzes bdquoGroupldquo bdquoGruppeldquo bzw bdquoTeamldquo ist auch dann zulaumlssig wenn getrennte Geschaumlftsbereiche von verschiedenen Personen in Teamarbeit ausgefuumlhrt werden und dies auch im Unternehmensgegenstand zum Ausdruck gebracht wird

Holding

Unter einer Holding wird eine Gesellschaft verstanden die an einem oder mehreren rechtlich selbstaumlndig bleibenden Unternehmen beteiligt ist und dieses (diese) zu wirtschaftlichen Zwecken einheitlich leitet Im Unternehmensgegenstand muss daher bdquoErwerb Halten und Verwalten von Beteiligungenldquo aufscheinen

Industrie

Die Verwendung des Zusatzes orientiert sich am Begriff der Industriemaumlszligigkeit der Gewerbeordnung (sect 7 GewO) Demnach kennzeichnet insbesondere ein hoher Einsatz von

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Anlage- und Betriebskapital die Verwendung besonderer Maschinen und technischer Einrichtungen die serienmaumlszligige Erzeugung von Produkten eine groumlszligere Anzahl von Arbeitnehmern mit weitgehender Arbeitsteilung und vorbestimmtem Arbeitsablauf die organisatorische Trennung in eine technische und kaufmaumlnnische Fuumlhrung das Vorliegen eines Industriebetriebes

Institut

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt zu vermeiden muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden Auch im gewerblichen Bereich kann der Zusatz ldquoInstitutldquo dann verwendet werden wenn die dort erbrachten Dienstleistungen in keinem Zusammenhang mit Einrichtungen der Wissenschaft stehen (zB Kosmetikinstitut Massageinstitut)

Invest Investment

Die Bezeichnung bdquoInvestldquo oder bdquoInvestmentldquo als Firmazusatz fuumlr Unternehmen die diverse Arten von Investitionen taumltigen ist zulaumlssig wenn dadurch keine Taumluschungsfaumlhigkeit mit den gemaumlszlig Investmentfondsgesetz (InvFG) bzw Bankwesengesetz (BWG) geschuumltzten Unternehmensbezeichnungen gegeben ist Zulaumlssig ist zB bdquoABC Immobilieninvest GmbHldquo

Meister Meisterbetrieb

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung duumlrfen nur Gewerbebetriebe deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschaumlftsfuumlhrer die Meisterpruumlfung erfolgreich abgelegt haben bei der Namensfuumlhrung und bei der Bezeichnung der Betriebsstaumltte die Worte bdquoMeisterldquo bdquoMeisterbetriebldquo oder Worte aumlhnlichen Inhaltes mit Beziehung auf das betreffende Handwerk verwenden Dies gilt auch fuumlr die Firmafuumlhrung

Privatuniversitaumlt Universitaumlt University

Die Fuumlhrung von Bezeichnungen die auf Bildungseinrichtungen wie Universitaumlten Universitaumltslehrgaumlnge oder andere nach dem Universitaumltsorganisationsgesetz bzw den einschlaumlgigen Studiengesetzen zuordenbare Bildungseinrichtungen hinweisen steht nur diesen Einrichtungen zu

82 Geografische Zusaumltze

Allgemeines

Landes- Landschafts- Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Bestandteil des Namens fuumlr ein Unternehmen deuten in aller Regel darauf hin dass das Unternehmen in dem angegebenen geographischen Raum allgemein undoder in seiner Branche von maszliggebender mindestens aber von besonderer Bedeutung ist

Austria Austro Oumlsterreich oumlsterreichisch

bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo setzen entweder voraus dass das Unternehmen von groszligem Umfang oder von groszliger Bedeutung jedenfalls in seiner Branche fuumlr Oumlsterreich ist bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo kann aber auch als Zusatz der auf die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Unternehmens hinweist verwendet werden ohne dass noch deren besondere Bedeutung fuumlr Oumlsterreich vorliegen muss

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Als multinationales Unternehmen wird allgemein jedes rechtlich selbstaumlndige Unternehmen bezeichnet welches mindestens zwei im Konzernverbund stehende Gesellschaften in zwei verschiedenen Staaten auszligerhalb von Oumlsterreich hat

Bei Neugruumlndungen ist die Voraussetzung der Bedeutung in der Regel nicht gegeben

Euro Europa European Europaumlisch International

Die Firmabestandteile bdquoEuroldquo bdquoEuropaldquo bdquoEuropeanldquo oder bdquoEuropaumlischldquo oder bdquoInternationalldquo weisen auf Unternehmen im grenzuumlberschreitenden europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr hin Branchenspezifische Kriterien des Wettbewerbsrechts nach denen gewisse Branchen eine erhebliche Bedeutung im europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr im Hinblick auf Kapitalausstattung Umsatz und Mitarbeiterzahl fordern koumlnnen damit jedoch nicht umgangen werden

83 Buchstaben Worte

Die Kennzeichnungseignung setzt die Verwendung mehrerer Buchstaben voraus wobei von den Firmenbuchgerichten tendenziell mindestens drei Buchstaben bevorzugt werden (bdquoSSP eUldquo bdquoBTR eUldquo bdquobgh eUldquo etc) Die Buchstabenkombination als solche muss kein eigenstaumlndiges Wort ergeben solange sie nur aussprechbar ist Somit koumlnnen auch fremdsprachige Ausdruumlcke im Firmawortlaut verwendet werden solange sie in lateinischen Buchstaben dargelegt sind

Den Erlaumluterungen des UGB zufolge werden zwar bdquosinnlose Buchstabenkombinationenldquo als ungeeignet erachtet da sie im Rechtsverkehr nicht als Fantasieworte aufgefasst werden jedoch werden Zusammenstellungen aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens eines Unternehmers oder der Namen mehrerer Gesellschafter oder aber auch sonstige Buchstabenkombinationen mit denen nichts Bestimmtes verbunden wird (zB bdquoTUIldquo) als zulaumlssig erachtet

Eine Aneinanderreihung lediglich gleicher Buchstaben wird jedoch abgelehnt

Auch die Internet-Domain kann die Namensfunktion einer Firma erfuumlllen sie muumlssen jedoch unterscheidungskraumlftig sein Als unterscheidungskraumlftig wird etwa bdquowwwWITOKFZat GmbHldquo oder bdquowwwessen-kommt KGldquo befunden nicht jedoch bdquowwwkarriereatldquo Auch die Verwendung von E-Mailadressen wird auf Grund aktueller Rechtsprechung unter der Voraussetzung der Kennzeichnungsfaumlhigkeit und Unterscheidungskraft von den Firmenbuchgerichten als zulaumlssig erachtet

84 Zahlen

Kombinationen von Buchstaben und Zahlen sind zulaumlssig Die Verwendung reiner Zahlenkombinationen ist erlaubt wenn diese mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden koumlnnen (bdquo4711ldquo bdquo118811ldquo)

85 Sonderzeichen

Als zulaumlssig anerkannt wird die Kombination von Buchstaben mit eindeutig benennbaren Satzzeichen (zB bdquoldquo bdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquobdquoldquoldquo) und bdquo+ldquo bdquoampldquo sowie Accents und kyrillische Zeichen Das Zeichen ist grundsaumltzlich eintragungsfaumlhig aber nur dann zulaumlssig wenn an der Aussprache keine Zweifel bestehen (je nach Verwendung bdquoatldquo oder bdquoaldquo oder bdquoKlammeraffeldquo)

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Ruumlcksprache mit dem zustaumlndigen Rechtspfleger bzw der zustaumlndigen Rechtspflegerin wird dringend empfohlen da die Eintragungspraxis nicht bei allen Firmenbuchgerichten gleich ist

9 Praxistipps

Sollte in einem Firmawortlaut eine reine Branchenbezeichnung wie etwa bdquoHandelldquo bdquoBauldquo bdquoTransportldquo oder dergleichen aufgenommen werden ist eine Fantasiebezeichnung undoder der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters ndash ausgenommen jener des Kommanditisten - anzufuumlgen Dadurch ist gewaumlhrleistet dass der Firmawortlaut unterscheidungskraumlftig ist Der Schwerpunkt der Unternehmenstaumltigkeit muss sich jedenfalls in der angefuumlhrten Branche widerspiegeln

Bei sehr haumlufigen Familiennamen (sogenannten bdquoAllerweltsnamen) wie etwa bdquoMuumlllerldquo oder bdquoMaierldquo empfiehlt es sich dringend auch den Vornamen des Einzelunternehmerseines Gesellschafters undoder eine Fantasiebezeichnung mitaufzunehmen

Uumlberpruumlfen Sie ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung nicht in Rechte Dritter eingreift Dies koumlnnte zB dann vorliegen wenn die Firmawortlautbezeichnung mit einer bereits eingetragenen Marke eines Dritten verwechselt werden kann oder ein anderer aumlhnlicher Firmawortlaut bereits im Firmenbuch protokolliert ist Einen Schutz genieszligt naumlmlich auch derjenige der eine Unternehmensbezeichnung fuumlhrt ohne dass diese in einem oumlffentlichen Register (Firmenbuch oder Markenregister) eingetragen ist

Folgende Schritte koumlnnen dazu beitragen das Risiko zu minimieren von einem Dritten wegen Eingriffs in seine Rechte in Anspruch genommen zu werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpwwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer (httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

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Die Kosten der Eintragung des Firmawortlautes ins Firmenbuch sind im Rahmen des Neugruumlndungs-Foumlrderungsgesetzes (NeuFoumlG) nur dann nicht zu bezahlen wenn die Firmenbucheintragung unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugruumlndung des Betriebes steht im NeuFoumlG-Formular angemerkt und das NeuFoumlG-Formular beim zustaumlndigen Firmenbuchgericht auch vorgelegt wird Um Kosten zu sparen empfehlen wir VOR Eintragung ins Firmenbuch sich im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei ihrer Wirtschaftskammer ein NeuFoumlG-Formular ausstellen zu lassen

Dies ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

Burgenland Tel Nr 09 90907 Kaumlrnten Tel Nr 05 90904 Niederoumlsterreich Tel Nr (02742) 851-0 Oberoumlsterreich Tel Nr 05 90909 Salzburg Tel Nr (0662) 8888-0 Steiermark Tel Nr (0316) 601-0

Tirol Tel Nr 05 90905-1111 Vorarlberg Tel Nr (05522) 305-0 Wien Tel Nr (01) 51450-1010 Hinweis Diese Information finden Sie auch im Internet unter httpwkoat Alle Angaben erfolgen trotz sorgfaumlltigster

Bearbeitung ohne Gewaumlhr Eine Haftung der Wirtschaftskammern Oumlsterreichs ist ausgeschlossen Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewaumlhlte Form fuumlr beide Geschlechter

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ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES

Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen) Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

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ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 12: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

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Erwartungshaltung hinsichtlich der Groumlszlige bzw der Ausgestaltung eines Unternehmens assoziiert wird (zB bdquoFitness-Centerldquo) Communication

bdquoCommunicationldquo bzw bdquoKommunikationldquo umfasst die Entwicklung Herstellung und den Vertrieb von Kommunikationsanlagen und -geraumlten aller Art sowie Kommunikationsdienstleistungen

Erste Einzige

Dieser Zusatz wird als Hinweis auf eine Spitzenstellung Alleinstellung aufgefasst welche sich beispielsweise aus zeitlichen geografischen oder wirtschaftlichen Umstaumlnden ergeben kann

Fabrik Factory

Mit diesem Begriff verbinden die allgemeinen Verbraucherkreise die Vorstellung von einem Unternehmen in welchem die Herstellung Bearbeitung und Verarbeitung industriell erfolgt Fuumlr die Beurteilung der Fabriks- bzw Industriemaumlszligigkeit sind die Bestimmungen der Gewerbeordnung (sect 7 GewO 1994) maszliggeblich Anders zu beurteilen ist dieser Zusatz in Verbindung mit Begriffen anderen Bedeutungsinhalts wie zB bdquoIdeenfabrikldquo oder bdquoSoftwarefabrikldquo usw

Facility Management

Dieser Begriff hat sich im Immobilienbereich eingebuumlrgert und umfasst nicht nur die herkoumlmmliche Gebaumludeverwaltung sondern erstreckt sich auch auf betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzenuumlberlegungen und Berechnungen sowie technische Betreuung von Gebaumluden und Anlagen Dies muss im Unternehmensgegenstand entsprechend zum Ausdruck kommen

Finanz Finanzierung

Der Zusatz bdquoFinanzldquo vermittelt grundsaumltzlich die Vorstellung dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt Es ist daher durch entsprechende einschraumlnkende undoder klarstellende Zusaumltze wie zB bdquoFinanzierungsvermittlungldquo oder bdquoFinanzierungsberatungldquo sicherzustellen dass der Firmawortlaut nicht taumluschungsgeeignet ist

Die Verwendung des Begriffs bdquoFinanzierungldquo als Sachbestandteil in einem Firmawortlaut ist ohne weiteren einschraumlnkenden undoder klarstellenden Zusatz grundsaumltzlich unzulaumlssig weil damit die Vorstellung verbunden ist dass das Unternehmen Bankgeschaumlfte im Sinne des BWG betreibt

Sofern die Irrefuumlhrungseignung eines Firmawortlautes - etwa weil die Gesellschaft Finanzierungen innerhalb eines bekannten Konzerns vornimmt und ihre Zugehoumlrigkeit zu diesem aus dem (uumlbrigen) Firmawortlaut ersichtlich ist - ausgeschlossen ist bestehen jedoch keine Bedenken gegen die Verwendung des Wortes bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo und erscheint diesfalls kein weiterer Zusatz erforderlich In Faumlllen ausschlieszliglicher Konzernfinanzierungsaktivitaumlten koumlnnen daher Firmawortlaute die die Woumlrter bdquoFinanzierungs-ldquo oder bdquoFinanzierungldquo sowie einen Hinweis auf die Konzernzugehoumlrigkeit enthalten ohne weiteren Zusatz gerechtfertigt sein

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Achtung Auch nach erfolgter Uumlberpruumlfung bzw Eintragung ins Firmenbuch kann es zu einem Uumlberpruumlfungsverfahren durch die Finanzmarktaufsichtsbehoumlrde (FMA) kommen

Finanzdienstleistung Finanzholding Finanzinstitut Finanzvermittlung

Die Bezeichnungen bdquoFinanzholdingldquo bzw bdquoFinanzinstitutldquo oder eine Bezeichnung in der diese Worte enthalten sind bleiben ausschlieszliglich den im BWG genannten Unternehmen vorbehalten Die Bezeichnung bdquoFinanzdienstleisterldquo ist nur zulaumlssig wenn die im sect 2 Abs 1 Z 15 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) angefuumlhrten Finanzdienstleistungsgeschaumlfte im Unternehmensgegenstand vorgesehen sind

bdquoFinanzvermittlungldquo suggeriert die Vermittlung von Finanzinstrumenten worunter auch Kapitalwerte zu verstehen sind Solche Vermittlungsgeschaumlfte sind gemaumlszlig sect 1 Abs 1 BWG zum Teil typische Bankgeschaumlfte Der Ausdruck bdquoFinanzvermittlungldquo fuumlhrt daher - sofern keine Bankgeschaumlfte vorliegen - zur Taumluschung uumlber Art und Umfang der getaumltigten Geschaumlfte

Financial Engineering

Unter diesem Begriff werden Taumltigkeiten verstanden die die Planung Entwicklung und Umsetzung von Finanzdienstleistungen beinhalten Dieser Begriff ist daher Unternehmen vorbehalten die Finanzdienstleistungen gem sect 1 Abs 1 Z 1 BWG erbringen

Foundation

Der Begriff wird im internationalen Sprachgebrauch mit einer Stiftung assoziiert Der Begriff ist als (zusaumltzlicher) Bestandteil des Namens einer Privatstiftung im Sinne von sect 2 Privatstiftungsgesetz zulaumlssig Soll der Begriff im Firmawortlaut einer Gesellschaft Verwendung finden so muss zumindest ein Gesellschafter eine (Privat) Stiftung nach in- oder auslaumlndischem Recht sein

Gebaumludereinigung

Die Bezeichnung bdquoGebaumludereinigungldquo weist auf das Handwerk der Denkmal- Fassaden- und Gebaumludereinigung hin Eine Gewerbeberechtigung lautend auf das freie Gewerbe Anbieten von Hausbetreuungstaumltigkeiten deckt diesen Firmawortlautbestandteil nicht ab

Group Gruppe Ring Union Vereinigte Vereinigung

Die Verwendung eines dieser Zusaumltze setzt entweder die Verschmelzung bzw Vereinigung mehrerer Unternehmen zu einem eigenen Rechtstraumlger oder ein Unternehmen das von mehreren selbstaumlndig bleibenden Unternehmen fuumlr einen gemeinsamen Zweck gebildet wird voraus

Die Verwendung des Zusatzes bdquoGroupldquo bdquoGruppeldquo bzw bdquoTeamldquo ist auch dann zulaumlssig wenn getrennte Geschaumlftsbereiche von verschiedenen Personen in Teamarbeit ausgefuumlhrt werden und dies auch im Unternehmensgegenstand zum Ausdruck gebracht wird

Holding

Unter einer Holding wird eine Gesellschaft verstanden die an einem oder mehreren rechtlich selbstaumlndig bleibenden Unternehmen beteiligt ist und dieses (diese) zu wirtschaftlichen Zwecken einheitlich leitet Im Unternehmensgegenstand muss daher bdquoErwerb Halten und Verwalten von Beteiligungenldquo aufscheinen

Industrie

Die Verwendung des Zusatzes orientiert sich am Begriff der Industriemaumlszligigkeit der Gewerbeordnung (sect 7 GewO) Demnach kennzeichnet insbesondere ein hoher Einsatz von

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Anlage- und Betriebskapital die Verwendung besonderer Maschinen und technischer Einrichtungen die serienmaumlszligige Erzeugung von Produkten eine groumlszligere Anzahl von Arbeitnehmern mit weitgehender Arbeitsteilung und vorbestimmtem Arbeitsablauf die organisatorische Trennung in eine technische und kaufmaumlnnische Fuumlhrung das Vorliegen eines Industriebetriebes

Institut

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt zu vermeiden muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden Auch im gewerblichen Bereich kann der Zusatz ldquoInstitutldquo dann verwendet werden wenn die dort erbrachten Dienstleistungen in keinem Zusammenhang mit Einrichtungen der Wissenschaft stehen (zB Kosmetikinstitut Massageinstitut)

Invest Investment

Die Bezeichnung bdquoInvestldquo oder bdquoInvestmentldquo als Firmazusatz fuumlr Unternehmen die diverse Arten von Investitionen taumltigen ist zulaumlssig wenn dadurch keine Taumluschungsfaumlhigkeit mit den gemaumlszlig Investmentfondsgesetz (InvFG) bzw Bankwesengesetz (BWG) geschuumltzten Unternehmensbezeichnungen gegeben ist Zulaumlssig ist zB bdquoABC Immobilieninvest GmbHldquo

Meister Meisterbetrieb

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung duumlrfen nur Gewerbebetriebe deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschaumlftsfuumlhrer die Meisterpruumlfung erfolgreich abgelegt haben bei der Namensfuumlhrung und bei der Bezeichnung der Betriebsstaumltte die Worte bdquoMeisterldquo bdquoMeisterbetriebldquo oder Worte aumlhnlichen Inhaltes mit Beziehung auf das betreffende Handwerk verwenden Dies gilt auch fuumlr die Firmafuumlhrung

Privatuniversitaumlt Universitaumlt University

Die Fuumlhrung von Bezeichnungen die auf Bildungseinrichtungen wie Universitaumlten Universitaumltslehrgaumlnge oder andere nach dem Universitaumltsorganisationsgesetz bzw den einschlaumlgigen Studiengesetzen zuordenbare Bildungseinrichtungen hinweisen steht nur diesen Einrichtungen zu

82 Geografische Zusaumltze

Allgemeines

Landes- Landschafts- Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Bestandteil des Namens fuumlr ein Unternehmen deuten in aller Regel darauf hin dass das Unternehmen in dem angegebenen geographischen Raum allgemein undoder in seiner Branche von maszliggebender mindestens aber von besonderer Bedeutung ist

Austria Austro Oumlsterreich oumlsterreichisch

bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo setzen entweder voraus dass das Unternehmen von groszligem Umfang oder von groszliger Bedeutung jedenfalls in seiner Branche fuumlr Oumlsterreich ist bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo kann aber auch als Zusatz der auf die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Unternehmens hinweist verwendet werden ohne dass noch deren besondere Bedeutung fuumlr Oumlsterreich vorliegen muss

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Als multinationales Unternehmen wird allgemein jedes rechtlich selbstaumlndige Unternehmen bezeichnet welches mindestens zwei im Konzernverbund stehende Gesellschaften in zwei verschiedenen Staaten auszligerhalb von Oumlsterreich hat

Bei Neugruumlndungen ist die Voraussetzung der Bedeutung in der Regel nicht gegeben

Euro Europa European Europaumlisch International

Die Firmabestandteile bdquoEuroldquo bdquoEuropaldquo bdquoEuropeanldquo oder bdquoEuropaumlischldquo oder bdquoInternationalldquo weisen auf Unternehmen im grenzuumlberschreitenden europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr hin Branchenspezifische Kriterien des Wettbewerbsrechts nach denen gewisse Branchen eine erhebliche Bedeutung im europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr im Hinblick auf Kapitalausstattung Umsatz und Mitarbeiterzahl fordern koumlnnen damit jedoch nicht umgangen werden

83 Buchstaben Worte

Die Kennzeichnungseignung setzt die Verwendung mehrerer Buchstaben voraus wobei von den Firmenbuchgerichten tendenziell mindestens drei Buchstaben bevorzugt werden (bdquoSSP eUldquo bdquoBTR eUldquo bdquobgh eUldquo etc) Die Buchstabenkombination als solche muss kein eigenstaumlndiges Wort ergeben solange sie nur aussprechbar ist Somit koumlnnen auch fremdsprachige Ausdruumlcke im Firmawortlaut verwendet werden solange sie in lateinischen Buchstaben dargelegt sind

Den Erlaumluterungen des UGB zufolge werden zwar bdquosinnlose Buchstabenkombinationenldquo als ungeeignet erachtet da sie im Rechtsverkehr nicht als Fantasieworte aufgefasst werden jedoch werden Zusammenstellungen aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens eines Unternehmers oder der Namen mehrerer Gesellschafter oder aber auch sonstige Buchstabenkombinationen mit denen nichts Bestimmtes verbunden wird (zB bdquoTUIldquo) als zulaumlssig erachtet

Eine Aneinanderreihung lediglich gleicher Buchstaben wird jedoch abgelehnt

Auch die Internet-Domain kann die Namensfunktion einer Firma erfuumlllen sie muumlssen jedoch unterscheidungskraumlftig sein Als unterscheidungskraumlftig wird etwa bdquowwwWITOKFZat GmbHldquo oder bdquowwwessen-kommt KGldquo befunden nicht jedoch bdquowwwkarriereatldquo Auch die Verwendung von E-Mailadressen wird auf Grund aktueller Rechtsprechung unter der Voraussetzung der Kennzeichnungsfaumlhigkeit und Unterscheidungskraft von den Firmenbuchgerichten als zulaumlssig erachtet

84 Zahlen

Kombinationen von Buchstaben und Zahlen sind zulaumlssig Die Verwendung reiner Zahlenkombinationen ist erlaubt wenn diese mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden koumlnnen (bdquo4711ldquo bdquo118811ldquo)

85 Sonderzeichen

Als zulaumlssig anerkannt wird die Kombination von Buchstaben mit eindeutig benennbaren Satzzeichen (zB bdquoldquo bdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquobdquoldquoldquo) und bdquo+ldquo bdquoampldquo sowie Accents und kyrillische Zeichen Das Zeichen ist grundsaumltzlich eintragungsfaumlhig aber nur dann zulaumlssig wenn an der Aussprache keine Zweifel bestehen (je nach Verwendung bdquoatldquo oder bdquoaldquo oder bdquoKlammeraffeldquo)

16

Ruumlcksprache mit dem zustaumlndigen Rechtspfleger bzw der zustaumlndigen Rechtspflegerin wird dringend empfohlen da die Eintragungspraxis nicht bei allen Firmenbuchgerichten gleich ist

9 Praxistipps

Sollte in einem Firmawortlaut eine reine Branchenbezeichnung wie etwa bdquoHandelldquo bdquoBauldquo bdquoTransportldquo oder dergleichen aufgenommen werden ist eine Fantasiebezeichnung undoder der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters ndash ausgenommen jener des Kommanditisten - anzufuumlgen Dadurch ist gewaumlhrleistet dass der Firmawortlaut unterscheidungskraumlftig ist Der Schwerpunkt der Unternehmenstaumltigkeit muss sich jedenfalls in der angefuumlhrten Branche widerspiegeln

Bei sehr haumlufigen Familiennamen (sogenannten bdquoAllerweltsnamen) wie etwa bdquoMuumlllerldquo oder bdquoMaierldquo empfiehlt es sich dringend auch den Vornamen des Einzelunternehmerseines Gesellschafters undoder eine Fantasiebezeichnung mitaufzunehmen

Uumlberpruumlfen Sie ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung nicht in Rechte Dritter eingreift Dies koumlnnte zB dann vorliegen wenn die Firmawortlautbezeichnung mit einer bereits eingetragenen Marke eines Dritten verwechselt werden kann oder ein anderer aumlhnlicher Firmawortlaut bereits im Firmenbuch protokolliert ist Einen Schutz genieszligt naumlmlich auch derjenige der eine Unternehmensbezeichnung fuumlhrt ohne dass diese in einem oumlffentlichen Register (Firmenbuch oder Markenregister) eingetragen ist

Folgende Schritte koumlnnen dazu beitragen das Risiko zu minimieren von einem Dritten wegen Eingriffs in seine Rechte in Anspruch genommen zu werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpwwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer (httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

17

Die Kosten der Eintragung des Firmawortlautes ins Firmenbuch sind im Rahmen des Neugruumlndungs-Foumlrderungsgesetzes (NeuFoumlG) nur dann nicht zu bezahlen wenn die Firmenbucheintragung unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugruumlndung des Betriebes steht im NeuFoumlG-Formular angemerkt und das NeuFoumlG-Formular beim zustaumlndigen Firmenbuchgericht auch vorgelegt wird Um Kosten zu sparen empfehlen wir VOR Eintragung ins Firmenbuch sich im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei ihrer Wirtschaftskammer ein NeuFoumlG-Formular ausstellen zu lassen

Dies ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

Burgenland Tel Nr 09 90907 Kaumlrnten Tel Nr 05 90904 Niederoumlsterreich Tel Nr (02742) 851-0 Oberoumlsterreich Tel Nr 05 90909 Salzburg Tel Nr (0662) 8888-0 Steiermark Tel Nr (0316) 601-0

Tirol Tel Nr 05 90905-1111 Vorarlberg Tel Nr (05522) 305-0 Wien Tel Nr (01) 51450-1010 Hinweis Diese Information finden Sie auch im Internet unter httpwkoat Alle Angaben erfolgen trotz sorgfaumlltigster

Bearbeitung ohne Gewaumlhr Eine Haftung der Wirtschaftskammern Oumlsterreichs ist ausgeschlossen Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewaumlhlte Form fuumlr beide Geschlechter

18

ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES

Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen) Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

19

ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

20

ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

21

ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 13: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

13

Achtung Auch nach erfolgter Uumlberpruumlfung bzw Eintragung ins Firmenbuch kann es zu einem Uumlberpruumlfungsverfahren durch die Finanzmarktaufsichtsbehoumlrde (FMA) kommen

Finanzdienstleistung Finanzholding Finanzinstitut Finanzvermittlung

Die Bezeichnungen bdquoFinanzholdingldquo bzw bdquoFinanzinstitutldquo oder eine Bezeichnung in der diese Worte enthalten sind bleiben ausschlieszliglich den im BWG genannten Unternehmen vorbehalten Die Bezeichnung bdquoFinanzdienstleisterldquo ist nur zulaumlssig wenn die im sect 2 Abs 1 Z 15 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) angefuumlhrten Finanzdienstleistungsgeschaumlfte im Unternehmensgegenstand vorgesehen sind

bdquoFinanzvermittlungldquo suggeriert die Vermittlung von Finanzinstrumenten worunter auch Kapitalwerte zu verstehen sind Solche Vermittlungsgeschaumlfte sind gemaumlszlig sect 1 Abs 1 BWG zum Teil typische Bankgeschaumlfte Der Ausdruck bdquoFinanzvermittlungldquo fuumlhrt daher - sofern keine Bankgeschaumlfte vorliegen - zur Taumluschung uumlber Art und Umfang der getaumltigten Geschaumlfte

Financial Engineering

Unter diesem Begriff werden Taumltigkeiten verstanden die die Planung Entwicklung und Umsetzung von Finanzdienstleistungen beinhalten Dieser Begriff ist daher Unternehmen vorbehalten die Finanzdienstleistungen gem sect 1 Abs 1 Z 1 BWG erbringen

Foundation

Der Begriff wird im internationalen Sprachgebrauch mit einer Stiftung assoziiert Der Begriff ist als (zusaumltzlicher) Bestandteil des Namens einer Privatstiftung im Sinne von sect 2 Privatstiftungsgesetz zulaumlssig Soll der Begriff im Firmawortlaut einer Gesellschaft Verwendung finden so muss zumindest ein Gesellschafter eine (Privat) Stiftung nach in- oder auslaumlndischem Recht sein

Gebaumludereinigung

Die Bezeichnung bdquoGebaumludereinigungldquo weist auf das Handwerk der Denkmal- Fassaden- und Gebaumludereinigung hin Eine Gewerbeberechtigung lautend auf das freie Gewerbe Anbieten von Hausbetreuungstaumltigkeiten deckt diesen Firmawortlautbestandteil nicht ab

Group Gruppe Ring Union Vereinigte Vereinigung

Die Verwendung eines dieser Zusaumltze setzt entweder die Verschmelzung bzw Vereinigung mehrerer Unternehmen zu einem eigenen Rechtstraumlger oder ein Unternehmen das von mehreren selbstaumlndig bleibenden Unternehmen fuumlr einen gemeinsamen Zweck gebildet wird voraus

Die Verwendung des Zusatzes bdquoGroupldquo bdquoGruppeldquo bzw bdquoTeamldquo ist auch dann zulaumlssig wenn getrennte Geschaumlftsbereiche von verschiedenen Personen in Teamarbeit ausgefuumlhrt werden und dies auch im Unternehmensgegenstand zum Ausdruck gebracht wird

Holding

Unter einer Holding wird eine Gesellschaft verstanden die an einem oder mehreren rechtlich selbstaumlndig bleibenden Unternehmen beteiligt ist und dieses (diese) zu wirtschaftlichen Zwecken einheitlich leitet Im Unternehmensgegenstand muss daher bdquoErwerb Halten und Verwalten von Beteiligungenldquo aufscheinen

Industrie

Die Verwendung des Zusatzes orientiert sich am Begriff der Industriemaumlszligigkeit der Gewerbeordnung (sect 7 GewO) Demnach kennzeichnet insbesondere ein hoher Einsatz von

14

Anlage- und Betriebskapital die Verwendung besonderer Maschinen und technischer Einrichtungen die serienmaumlszligige Erzeugung von Produkten eine groumlszligere Anzahl von Arbeitnehmern mit weitgehender Arbeitsteilung und vorbestimmtem Arbeitsablauf die organisatorische Trennung in eine technische und kaufmaumlnnische Fuumlhrung das Vorliegen eines Industriebetriebes

Institut

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt zu vermeiden muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden Auch im gewerblichen Bereich kann der Zusatz ldquoInstitutldquo dann verwendet werden wenn die dort erbrachten Dienstleistungen in keinem Zusammenhang mit Einrichtungen der Wissenschaft stehen (zB Kosmetikinstitut Massageinstitut)

Invest Investment

Die Bezeichnung bdquoInvestldquo oder bdquoInvestmentldquo als Firmazusatz fuumlr Unternehmen die diverse Arten von Investitionen taumltigen ist zulaumlssig wenn dadurch keine Taumluschungsfaumlhigkeit mit den gemaumlszlig Investmentfondsgesetz (InvFG) bzw Bankwesengesetz (BWG) geschuumltzten Unternehmensbezeichnungen gegeben ist Zulaumlssig ist zB bdquoABC Immobilieninvest GmbHldquo

Meister Meisterbetrieb

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung duumlrfen nur Gewerbebetriebe deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschaumlftsfuumlhrer die Meisterpruumlfung erfolgreich abgelegt haben bei der Namensfuumlhrung und bei der Bezeichnung der Betriebsstaumltte die Worte bdquoMeisterldquo bdquoMeisterbetriebldquo oder Worte aumlhnlichen Inhaltes mit Beziehung auf das betreffende Handwerk verwenden Dies gilt auch fuumlr die Firmafuumlhrung

Privatuniversitaumlt Universitaumlt University

Die Fuumlhrung von Bezeichnungen die auf Bildungseinrichtungen wie Universitaumlten Universitaumltslehrgaumlnge oder andere nach dem Universitaumltsorganisationsgesetz bzw den einschlaumlgigen Studiengesetzen zuordenbare Bildungseinrichtungen hinweisen steht nur diesen Einrichtungen zu

82 Geografische Zusaumltze

Allgemeines

Landes- Landschafts- Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Bestandteil des Namens fuumlr ein Unternehmen deuten in aller Regel darauf hin dass das Unternehmen in dem angegebenen geographischen Raum allgemein undoder in seiner Branche von maszliggebender mindestens aber von besonderer Bedeutung ist

Austria Austro Oumlsterreich oumlsterreichisch

bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo setzen entweder voraus dass das Unternehmen von groszligem Umfang oder von groszliger Bedeutung jedenfalls in seiner Branche fuumlr Oumlsterreich ist bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo kann aber auch als Zusatz der auf die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Unternehmens hinweist verwendet werden ohne dass noch deren besondere Bedeutung fuumlr Oumlsterreich vorliegen muss

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Als multinationales Unternehmen wird allgemein jedes rechtlich selbstaumlndige Unternehmen bezeichnet welches mindestens zwei im Konzernverbund stehende Gesellschaften in zwei verschiedenen Staaten auszligerhalb von Oumlsterreich hat

Bei Neugruumlndungen ist die Voraussetzung der Bedeutung in der Regel nicht gegeben

Euro Europa European Europaumlisch International

Die Firmabestandteile bdquoEuroldquo bdquoEuropaldquo bdquoEuropeanldquo oder bdquoEuropaumlischldquo oder bdquoInternationalldquo weisen auf Unternehmen im grenzuumlberschreitenden europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr hin Branchenspezifische Kriterien des Wettbewerbsrechts nach denen gewisse Branchen eine erhebliche Bedeutung im europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr im Hinblick auf Kapitalausstattung Umsatz und Mitarbeiterzahl fordern koumlnnen damit jedoch nicht umgangen werden

83 Buchstaben Worte

Die Kennzeichnungseignung setzt die Verwendung mehrerer Buchstaben voraus wobei von den Firmenbuchgerichten tendenziell mindestens drei Buchstaben bevorzugt werden (bdquoSSP eUldquo bdquoBTR eUldquo bdquobgh eUldquo etc) Die Buchstabenkombination als solche muss kein eigenstaumlndiges Wort ergeben solange sie nur aussprechbar ist Somit koumlnnen auch fremdsprachige Ausdruumlcke im Firmawortlaut verwendet werden solange sie in lateinischen Buchstaben dargelegt sind

Den Erlaumluterungen des UGB zufolge werden zwar bdquosinnlose Buchstabenkombinationenldquo als ungeeignet erachtet da sie im Rechtsverkehr nicht als Fantasieworte aufgefasst werden jedoch werden Zusammenstellungen aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens eines Unternehmers oder der Namen mehrerer Gesellschafter oder aber auch sonstige Buchstabenkombinationen mit denen nichts Bestimmtes verbunden wird (zB bdquoTUIldquo) als zulaumlssig erachtet

Eine Aneinanderreihung lediglich gleicher Buchstaben wird jedoch abgelehnt

Auch die Internet-Domain kann die Namensfunktion einer Firma erfuumlllen sie muumlssen jedoch unterscheidungskraumlftig sein Als unterscheidungskraumlftig wird etwa bdquowwwWITOKFZat GmbHldquo oder bdquowwwessen-kommt KGldquo befunden nicht jedoch bdquowwwkarriereatldquo Auch die Verwendung von E-Mailadressen wird auf Grund aktueller Rechtsprechung unter der Voraussetzung der Kennzeichnungsfaumlhigkeit und Unterscheidungskraft von den Firmenbuchgerichten als zulaumlssig erachtet

84 Zahlen

Kombinationen von Buchstaben und Zahlen sind zulaumlssig Die Verwendung reiner Zahlenkombinationen ist erlaubt wenn diese mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden koumlnnen (bdquo4711ldquo bdquo118811ldquo)

85 Sonderzeichen

Als zulaumlssig anerkannt wird die Kombination von Buchstaben mit eindeutig benennbaren Satzzeichen (zB bdquoldquo bdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquobdquoldquoldquo) und bdquo+ldquo bdquoampldquo sowie Accents und kyrillische Zeichen Das Zeichen ist grundsaumltzlich eintragungsfaumlhig aber nur dann zulaumlssig wenn an der Aussprache keine Zweifel bestehen (je nach Verwendung bdquoatldquo oder bdquoaldquo oder bdquoKlammeraffeldquo)

16

Ruumlcksprache mit dem zustaumlndigen Rechtspfleger bzw der zustaumlndigen Rechtspflegerin wird dringend empfohlen da die Eintragungspraxis nicht bei allen Firmenbuchgerichten gleich ist

9 Praxistipps

Sollte in einem Firmawortlaut eine reine Branchenbezeichnung wie etwa bdquoHandelldquo bdquoBauldquo bdquoTransportldquo oder dergleichen aufgenommen werden ist eine Fantasiebezeichnung undoder der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters ndash ausgenommen jener des Kommanditisten - anzufuumlgen Dadurch ist gewaumlhrleistet dass der Firmawortlaut unterscheidungskraumlftig ist Der Schwerpunkt der Unternehmenstaumltigkeit muss sich jedenfalls in der angefuumlhrten Branche widerspiegeln

Bei sehr haumlufigen Familiennamen (sogenannten bdquoAllerweltsnamen) wie etwa bdquoMuumlllerldquo oder bdquoMaierldquo empfiehlt es sich dringend auch den Vornamen des Einzelunternehmerseines Gesellschafters undoder eine Fantasiebezeichnung mitaufzunehmen

Uumlberpruumlfen Sie ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung nicht in Rechte Dritter eingreift Dies koumlnnte zB dann vorliegen wenn die Firmawortlautbezeichnung mit einer bereits eingetragenen Marke eines Dritten verwechselt werden kann oder ein anderer aumlhnlicher Firmawortlaut bereits im Firmenbuch protokolliert ist Einen Schutz genieszligt naumlmlich auch derjenige der eine Unternehmensbezeichnung fuumlhrt ohne dass diese in einem oumlffentlichen Register (Firmenbuch oder Markenregister) eingetragen ist

Folgende Schritte koumlnnen dazu beitragen das Risiko zu minimieren von einem Dritten wegen Eingriffs in seine Rechte in Anspruch genommen zu werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpwwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer (httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

17

Die Kosten der Eintragung des Firmawortlautes ins Firmenbuch sind im Rahmen des Neugruumlndungs-Foumlrderungsgesetzes (NeuFoumlG) nur dann nicht zu bezahlen wenn die Firmenbucheintragung unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugruumlndung des Betriebes steht im NeuFoumlG-Formular angemerkt und das NeuFoumlG-Formular beim zustaumlndigen Firmenbuchgericht auch vorgelegt wird Um Kosten zu sparen empfehlen wir VOR Eintragung ins Firmenbuch sich im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei ihrer Wirtschaftskammer ein NeuFoumlG-Formular ausstellen zu lassen

Dies ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

Burgenland Tel Nr 09 90907 Kaumlrnten Tel Nr 05 90904 Niederoumlsterreich Tel Nr (02742) 851-0 Oberoumlsterreich Tel Nr 05 90909 Salzburg Tel Nr (0662) 8888-0 Steiermark Tel Nr (0316) 601-0

Tirol Tel Nr 05 90905-1111 Vorarlberg Tel Nr (05522) 305-0 Wien Tel Nr (01) 51450-1010 Hinweis Diese Information finden Sie auch im Internet unter httpwkoat Alle Angaben erfolgen trotz sorgfaumlltigster

Bearbeitung ohne Gewaumlhr Eine Haftung der Wirtschaftskammern Oumlsterreichs ist ausgeschlossen Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewaumlhlte Form fuumlr beide Geschlechter

18

ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES

Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen) Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

21

ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 14: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

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Anlage- und Betriebskapital die Verwendung besonderer Maschinen und technischer Einrichtungen die serienmaumlszligige Erzeugung von Produkten eine groumlszligere Anzahl von Arbeitnehmern mit weitgehender Arbeitsteilung und vorbestimmtem Arbeitsablauf die organisatorische Trennung in eine technische und kaufmaumlnnische Fuumlhrung das Vorliegen eines Industriebetriebes

Institut

Die Verwendung dieses Begriffes ist als Firmazusatz dann zulaumlssig wenn durch Verbindung mit dem Namen eines Gesellschafters einer Sachbezeichnung oder einer Taumltigkeitsangabe Verwechslungen mit der Taumltigkeit von oumlffentlichen oder universitaumlren Einrichtungen ausgeschlossen sind Um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung oumlffentlicher Aufsicht Foumlrderung oder der Zugehoumlrigkeit zu einer Universitaumlt zu vermeiden muss durch aufklaumlrende Zusaumltze ein eindeutiger Hinweis auf die rein gewerbliche Betaumltigung gegeben werden Auch im gewerblichen Bereich kann der Zusatz ldquoInstitutldquo dann verwendet werden wenn die dort erbrachten Dienstleistungen in keinem Zusammenhang mit Einrichtungen der Wissenschaft stehen (zB Kosmetikinstitut Massageinstitut)

Invest Investment

Die Bezeichnung bdquoInvestldquo oder bdquoInvestmentldquo als Firmazusatz fuumlr Unternehmen die diverse Arten von Investitionen taumltigen ist zulaumlssig wenn dadurch keine Taumluschungsfaumlhigkeit mit den gemaumlszlig Investmentfondsgesetz (InvFG) bzw Bankwesengesetz (BWG) geschuumltzten Unternehmensbezeichnungen gegeben ist Zulaumlssig ist zB bdquoABC Immobilieninvest GmbHldquo

Meister Meisterbetrieb

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung duumlrfen nur Gewerbebetriebe deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschaumlftsfuumlhrer die Meisterpruumlfung erfolgreich abgelegt haben bei der Namensfuumlhrung und bei der Bezeichnung der Betriebsstaumltte die Worte bdquoMeisterldquo bdquoMeisterbetriebldquo oder Worte aumlhnlichen Inhaltes mit Beziehung auf das betreffende Handwerk verwenden Dies gilt auch fuumlr die Firmafuumlhrung

Privatuniversitaumlt Universitaumlt University

Die Fuumlhrung von Bezeichnungen die auf Bildungseinrichtungen wie Universitaumlten Universitaumltslehrgaumlnge oder andere nach dem Universitaumltsorganisationsgesetz bzw den einschlaumlgigen Studiengesetzen zuordenbare Bildungseinrichtungen hinweisen steht nur diesen Einrichtungen zu

82 Geografische Zusaumltze

Allgemeines

Landes- Landschafts- Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Bestandteil des Namens fuumlr ein Unternehmen deuten in aller Regel darauf hin dass das Unternehmen in dem angegebenen geographischen Raum allgemein undoder in seiner Branche von maszliggebender mindestens aber von besonderer Bedeutung ist

Austria Austro Oumlsterreich oumlsterreichisch

bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo setzen entweder voraus dass das Unternehmen von groszligem Umfang oder von groszliger Bedeutung jedenfalls in seiner Branche fuumlr Oumlsterreich ist bdquoAustrialdquo bdquoAustroldquo bdquoOumlsterreichldquo oder bdquooumlsterreichischldquo kann aber auch als Zusatz der auf die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Unternehmens hinweist verwendet werden ohne dass noch deren besondere Bedeutung fuumlr Oumlsterreich vorliegen muss

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Als multinationales Unternehmen wird allgemein jedes rechtlich selbstaumlndige Unternehmen bezeichnet welches mindestens zwei im Konzernverbund stehende Gesellschaften in zwei verschiedenen Staaten auszligerhalb von Oumlsterreich hat

Bei Neugruumlndungen ist die Voraussetzung der Bedeutung in der Regel nicht gegeben

Euro Europa European Europaumlisch International

Die Firmabestandteile bdquoEuroldquo bdquoEuropaldquo bdquoEuropeanldquo oder bdquoEuropaumlischldquo oder bdquoInternationalldquo weisen auf Unternehmen im grenzuumlberschreitenden europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr hin Branchenspezifische Kriterien des Wettbewerbsrechts nach denen gewisse Branchen eine erhebliche Bedeutung im europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr im Hinblick auf Kapitalausstattung Umsatz und Mitarbeiterzahl fordern koumlnnen damit jedoch nicht umgangen werden

83 Buchstaben Worte

Die Kennzeichnungseignung setzt die Verwendung mehrerer Buchstaben voraus wobei von den Firmenbuchgerichten tendenziell mindestens drei Buchstaben bevorzugt werden (bdquoSSP eUldquo bdquoBTR eUldquo bdquobgh eUldquo etc) Die Buchstabenkombination als solche muss kein eigenstaumlndiges Wort ergeben solange sie nur aussprechbar ist Somit koumlnnen auch fremdsprachige Ausdruumlcke im Firmawortlaut verwendet werden solange sie in lateinischen Buchstaben dargelegt sind

Den Erlaumluterungen des UGB zufolge werden zwar bdquosinnlose Buchstabenkombinationenldquo als ungeeignet erachtet da sie im Rechtsverkehr nicht als Fantasieworte aufgefasst werden jedoch werden Zusammenstellungen aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens eines Unternehmers oder der Namen mehrerer Gesellschafter oder aber auch sonstige Buchstabenkombinationen mit denen nichts Bestimmtes verbunden wird (zB bdquoTUIldquo) als zulaumlssig erachtet

Eine Aneinanderreihung lediglich gleicher Buchstaben wird jedoch abgelehnt

Auch die Internet-Domain kann die Namensfunktion einer Firma erfuumlllen sie muumlssen jedoch unterscheidungskraumlftig sein Als unterscheidungskraumlftig wird etwa bdquowwwWITOKFZat GmbHldquo oder bdquowwwessen-kommt KGldquo befunden nicht jedoch bdquowwwkarriereatldquo Auch die Verwendung von E-Mailadressen wird auf Grund aktueller Rechtsprechung unter der Voraussetzung der Kennzeichnungsfaumlhigkeit und Unterscheidungskraft von den Firmenbuchgerichten als zulaumlssig erachtet

84 Zahlen

Kombinationen von Buchstaben und Zahlen sind zulaumlssig Die Verwendung reiner Zahlenkombinationen ist erlaubt wenn diese mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden koumlnnen (bdquo4711ldquo bdquo118811ldquo)

85 Sonderzeichen

Als zulaumlssig anerkannt wird die Kombination von Buchstaben mit eindeutig benennbaren Satzzeichen (zB bdquoldquo bdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquobdquoldquoldquo) und bdquo+ldquo bdquoampldquo sowie Accents und kyrillische Zeichen Das Zeichen ist grundsaumltzlich eintragungsfaumlhig aber nur dann zulaumlssig wenn an der Aussprache keine Zweifel bestehen (je nach Verwendung bdquoatldquo oder bdquoaldquo oder bdquoKlammeraffeldquo)

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Ruumlcksprache mit dem zustaumlndigen Rechtspfleger bzw der zustaumlndigen Rechtspflegerin wird dringend empfohlen da die Eintragungspraxis nicht bei allen Firmenbuchgerichten gleich ist

9 Praxistipps

Sollte in einem Firmawortlaut eine reine Branchenbezeichnung wie etwa bdquoHandelldquo bdquoBauldquo bdquoTransportldquo oder dergleichen aufgenommen werden ist eine Fantasiebezeichnung undoder der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters ndash ausgenommen jener des Kommanditisten - anzufuumlgen Dadurch ist gewaumlhrleistet dass der Firmawortlaut unterscheidungskraumlftig ist Der Schwerpunkt der Unternehmenstaumltigkeit muss sich jedenfalls in der angefuumlhrten Branche widerspiegeln

Bei sehr haumlufigen Familiennamen (sogenannten bdquoAllerweltsnamen) wie etwa bdquoMuumlllerldquo oder bdquoMaierldquo empfiehlt es sich dringend auch den Vornamen des Einzelunternehmerseines Gesellschafters undoder eine Fantasiebezeichnung mitaufzunehmen

Uumlberpruumlfen Sie ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung nicht in Rechte Dritter eingreift Dies koumlnnte zB dann vorliegen wenn die Firmawortlautbezeichnung mit einer bereits eingetragenen Marke eines Dritten verwechselt werden kann oder ein anderer aumlhnlicher Firmawortlaut bereits im Firmenbuch protokolliert ist Einen Schutz genieszligt naumlmlich auch derjenige der eine Unternehmensbezeichnung fuumlhrt ohne dass diese in einem oumlffentlichen Register (Firmenbuch oder Markenregister) eingetragen ist

Folgende Schritte koumlnnen dazu beitragen das Risiko zu minimieren von einem Dritten wegen Eingriffs in seine Rechte in Anspruch genommen zu werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpwwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer (httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

17

Die Kosten der Eintragung des Firmawortlautes ins Firmenbuch sind im Rahmen des Neugruumlndungs-Foumlrderungsgesetzes (NeuFoumlG) nur dann nicht zu bezahlen wenn die Firmenbucheintragung unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugruumlndung des Betriebes steht im NeuFoumlG-Formular angemerkt und das NeuFoumlG-Formular beim zustaumlndigen Firmenbuchgericht auch vorgelegt wird Um Kosten zu sparen empfehlen wir VOR Eintragung ins Firmenbuch sich im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei ihrer Wirtschaftskammer ein NeuFoumlG-Formular ausstellen zu lassen

Dies ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

Burgenland Tel Nr 09 90907 Kaumlrnten Tel Nr 05 90904 Niederoumlsterreich Tel Nr (02742) 851-0 Oberoumlsterreich Tel Nr 05 90909 Salzburg Tel Nr (0662) 8888-0 Steiermark Tel Nr (0316) 601-0

Tirol Tel Nr 05 90905-1111 Vorarlberg Tel Nr (05522) 305-0 Wien Tel Nr (01) 51450-1010 Hinweis Diese Information finden Sie auch im Internet unter httpwkoat Alle Angaben erfolgen trotz sorgfaumlltigster

Bearbeitung ohne Gewaumlhr Eine Haftung der Wirtschaftskammern Oumlsterreichs ist ausgeschlossen Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewaumlhlte Form fuumlr beide Geschlechter

18

ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES

Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen) Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

19

ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

20

ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

21

ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 15: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

15

Als multinationales Unternehmen wird allgemein jedes rechtlich selbstaumlndige Unternehmen bezeichnet welches mindestens zwei im Konzernverbund stehende Gesellschaften in zwei verschiedenen Staaten auszligerhalb von Oumlsterreich hat

Bei Neugruumlndungen ist die Voraussetzung der Bedeutung in der Regel nicht gegeben

Euro Europa European Europaumlisch International

Die Firmabestandteile bdquoEuroldquo bdquoEuropaldquo bdquoEuropeanldquo oder bdquoEuropaumlischldquo oder bdquoInternationalldquo weisen auf Unternehmen im grenzuumlberschreitenden europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr hin Branchenspezifische Kriterien des Wettbewerbsrechts nach denen gewisse Branchen eine erhebliche Bedeutung im europaumlischen bzw internationalen Geschaumlftsverkehr im Hinblick auf Kapitalausstattung Umsatz und Mitarbeiterzahl fordern koumlnnen damit jedoch nicht umgangen werden

83 Buchstaben Worte

Die Kennzeichnungseignung setzt die Verwendung mehrerer Buchstaben voraus wobei von den Firmenbuchgerichten tendenziell mindestens drei Buchstaben bevorzugt werden (bdquoSSP eUldquo bdquoBTR eUldquo bdquobgh eUldquo etc) Die Buchstabenkombination als solche muss kein eigenstaumlndiges Wort ergeben solange sie nur aussprechbar ist Somit koumlnnen auch fremdsprachige Ausdruumlcke im Firmawortlaut verwendet werden solange sie in lateinischen Buchstaben dargelegt sind

Den Erlaumluterungen des UGB zufolge werden zwar bdquosinnlose Buchstabenkombinationenldquo als ungeeignet erachtet da sie im Rechtsverkehr nicht als Fantasieworte aufgefasst werden jedoch werden Zusammenstellungen aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens eines Unternehmers oder der Namen mehrerer Gesellschafter oder aber auch sonstige Buchstabenkombinationen mit denen nichts Bestimmtes verbunden wird (zB bdquoTUIldquo) als zulaumlssig erachtet

Eine Aneinanderreihung lediglich gleicher Buchstaben wird jedoch abgelehnt

Auch die Internet-Domain kann die Namensfunktion einer Firma erfuumlllen sie muumlssen jedoch unterscheidungskraumlftig sein Als unterscheidungskraumlftig wird etwa bdquowwwWITOKFZat GmbHldquo oder bdquowwwessen-kommt KGldquo befunden nicht jedoch bdquowwwkarriereatldquo Auch die Verwendung von E-Mailadressen wird auf Grund aktueller Rechtsprechung unter der Voraussetzung der Kennzeichnungsfaumlhigkeit und Unterscheidungskraft von den Firmenbuchgerichten als zulaumlssig erachtet

84 Zahlen

Kombinationen von Buchstaben und Zahlen sind zulaumlssig Die Verwendung reiner Zahlenkombinationen ist erlaubt wenn diese mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden koumlnnen (bdquo4711ldquo bdquo118811ldquo)

85 Sonderzeichen

Als zulaumlssig anerkannt wird die Kombination von Buchstaben mit eindeutig benennbaren Satzzeichen (zB bdquoldquo bdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquoldquobdquoldquo bdquobdquoldquoldquo) und bdquo+ldquo bdquoampldquo sowie Accents und kyrillische Zeichen Das Zeichen ist grundsaumltzlich eintragungsfaumlhig aber nur dann zulaumlssig wenn an der Aussprache keine Zweifel bestehen (je nach Verwendung bdquoatldquo oder bdquoaldquo oder bdquoKlammeraffeldquo)

16

Ruumlcksprache mit dem zustaumlndigen Rechtspfleger bzw der zustaumlndigen Rechtspflegerin wird dringend empfohlen da die Eintragungspraxis nicht bei allen Firmenbuchgerichten gleich ist

9 Praxistipps

Sollte in einem Firmawortlaut eine reine Branchenbezeichnung wie etwa bdquoHandelldquo bdquoBauldquo bdquoTransportldquo oder dergleichen aufgenommen werden ist eine Fantasiebezeichnung undoder der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters ndash ausgenommen jener des Kommanditisten - anzufuumlgen Dadurch ist gewaumlhrleistet dass der Firmawortlaut unterscheidungskraumlftig ist Der Schwerpunkt der Unternehmenstaumltigkeit muss sich jedenfalls in der angefuumlhrten Branche widerspiegeln

Bei sehr haumlufigen Familiennamen (sogenannten bdquoAllerweltsnamen) wie etwa bdquoMuumlllerldquo oder bdquoMaierldquo empfiehlt es sich dringend auch den Vornamen des Einzelunternehmerseines Gesellschafters undoder eine Fantasiebezeichnung mitaufzunehmen

Uumlberpruumlfen Sie ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung nicht in Rechte Dritter eingreift Dies koumlnnte zB dann vorliegen wenn die Firmawortlautbezeichnung mit einer bereits eingetragenen Marke eines Dritten verwechselt werden kann oder ein anderer aumlhnlicher Firmawortlaut bereits im Firmenbuch protokolliert ist Einen Schutz genieszligt naumlmlich auch derjenige der eine Unternehmensbezeichnung fuumlhrt ohne dass diese in einem oumlffentlichen Register (Firmenbuch oder Markenregister) eingetragen ist

Folgende Schritte koumlnnen dazu beitragen das Risiko zu minimieren von einem Dritten wegen Eingriffs in seine Rechte in Anspruch genommen zu werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpwwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer (httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

17

Die Kosten der Eintragung des Firmawortlautes ins Firmenbuch sind im Rahmen des Neugruumlndungs-Foumlrderungsgesetzes (NeuFoumlG) nur dann nicht zu bezahlen wenn die Firmenbucheintragung unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugruumlndung des Betriebes steht im NeuFoumlG-Formular angemerkt und das NeuFoumlG-Formular beim zustaumlndigen Firmenbuchgericht auch vorgelegt wird Um Kosten zu sparen empfehlen wir VOR Eintragung ins Firmenbuch sich im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei ihrer Wirtschaftskammer ein NeuFoumlG-Formular ausstellen zu lassen

Dies ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

Burgenland Tel Nr 09 90907 Kaumlrnten Tel Nr 05 90904 Niederoumlsterreich Tel Nr (02742) 851-0 Oberoumlsterreich Tel Nr 05 90909 Salzburg Tel Nr (0662) 8888-0 Steiermark Tel Nr (0316) 601-0

Tirol Tel Nr 05 90905-1111 Vorarlberg Tel Nr (05522) 305-0 Wien Tel Nr (01) 51450-1010 Hinweis Diese Information finden Sie auch im Internet unter httpwkoat Alle Angaben erfolgen trotz sorgfaumlltigster

Bearbeitung ohne Gewaumlhr Eine Haftung der Wirtschaftskammern Oumlsterreichs ist ausgeschlossen Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewaumlhlte Form fuumlr beide Geschlechter

18

ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES

Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen) Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

19

ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

20

ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

21

ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 16: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

16

Ruumlcksprache mit dem zustaumlndigen Rechtspfleger bzw der zustaumlndigen Rechtspflegerin wird dringend empfohlen da die Eintragungspraxis nicht bei allen Firmenbuchgerichten gleich ist

9 Praxistipps

Sollte in einem Firmawortlaut eine reine Branchenbezeichnung wie etwa bdquoHandelldquo bdquoBauldquo bdquoTransportldquo oder dergleichen aufgenommen werden ist eine Fantasiebezeichnung undoder der Name des Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters ndash ausgenommen jener des Kommanditisten - anzufuumlgen Dadurch ist gewaumlhrleistet dass der Firmawortlaut unterscheidungskraumlftig ist Der Schwerpunkt der Unternehmenstaumltigkeit muss sich jedenfalls in der angefuumlhrten Branche widerspiegeln

Bei sehr haumlufigen Familiennamen (sogenannten bdquoAllerweltsnamen) wie etwa bdquoMuumlllerldquo oder bdquoMaierldquo empfiehlt es sich dringend auch den Vornamen des Einzelunternehmerseines Gesellschafters undoder eine Fantasiebezeichnung mitaufzunehmen

Uumlberpruumlfen Sie ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung nicht in Rechte Dritter eingreift Dies koumlnnte zB dann vorliegen wenn die Firmawortlautbezeichnung mit einer bereits eingetragenen Marke eines Dritten verwechselt werden kann oder ein anderer aumlhnlicher Firmawortlaut bereits im Firmenbuch protokolliert ist Einen Schutz genieszligt naumlmlich auch derjenige der eine Unternehmensbezeichnung fuumlhrt ohne dass diese in einem oumlffentlichen Register (Firmenbuch oder Markenregister) eingetragen ist

Folgende Schritte koumlnnen dazu beitragen das Risiko zu minimieren von einem Dritten wegen Eingriffs in seine Rechte in Anspruch genommen zu werden

1 oumlsterreichweite Pruumlfung von Firmenbucheintragungen

2 Ruumlckfrage beim Oumlsterreichischen Patentamt in Wien betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit eingetragenen Marken (wwwpatentamtat Tel 0153424-0)

Deutsche Marken httpregisterdpmadeDPMAregistermarkeeinsteiger

Gemeinschaftsmarke httpoamieuropaeuCTMOnlineRequestManagerde_SearchBasic_NoReg

Internationale Registrierung httpwwwwipointromarin

Schweizer nationale Marken swissregch

3 Durchsicht der Branchenverzeichnisse (zB bdquoGelbe Seitenldquo im Internet Herold httpwwwheroldat) und bdquoFirmen A-Zldquo der Wirtschaftskammer (httpsfirmenwkoat) betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit nicht im Firmenbuch eingetragenen Geschaumlftsbezeichnungen

4 Abfrage im Internet betreffend eventuelle Verwechslungsgefahr mit Domains (zB nicat hostingproviderat) bzw ob die gewuumlnschte Firmawortlautbezeichnung bereits von einem Dritten verwendet wird

5 allfaumlllige Durchsicht von Telefonverzeichnissen

6 Eroumlrtern Sie mit der fuumlr Ihren Sitz zustaumlndigen Wirtschaftskammer den von Ihnen ins Auge gefassten Firmawortlaut (Tel siehe unten)

17

Die Kosten der Eintragung des Firmawortlautes ins Firmenbuch sind im Rahmen des Neugruumlndungs-Foumlrderungsgesetzes (NeuFoumlG) nur dann nicht zu bezahlen wenn die Firmenbucheintragung unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugruumlndung des Betriebes steht im NeuFoumlG-Formular angemerkt und das NeuFoumlG-Formular beim zustaumlndigen Firmenbuchgericht auch vorgelegt wird Um Kosten zu sparen empfehlen wir VOR Eintragung ins Firmenbuch sich im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei ihrer Wirtschaftskammer ein NeuFoumlG-Formular ausstellen zu lassen

Dies ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

Burgenland Tel Nr 09 90907 Kaumlrnten Tel Nr 05 90904 Niederoumlsterreich Tel Nr (02742) 851-0 Oberoumlsterreich Tel Nr 05 90909 Salzburg Tel Nr (0662) 8888-0 Steiermark Tel Nr (0316) 601-0

Tirol Tel Nr 05 90905-1111 Vorarlberg Tel Nr (05522) 305-0 Wien Tel Nr (01) 51450-1010 Hinweis Diese Information finden Sie auch im Internet unter httpwkoat Alle Angaben erfolgen trotz sorgfaumlltigster

Bearbeitung ohne Gewaumlhr Eine Haftung der Wirtschaftskammern Oumlsterreichs ist ausgeschlossen Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewaumlhlte Form fuumlr beide Geschlechter

18

ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES

Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen) Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

19

ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

20

ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

21

ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 17: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

17

Die Kosten der Eintragung des Firmawortlautes ins Firmenbuch sind im Rahmen des Neugruumlndungs-Foumlrderungsgesetzes (NeuFoumlG) nur dann nicht zu bezahlen wenn die Firmenbucheintragung unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugruumlndung des Betriebes steht im NeuFoumlG-Formular angemerkt und das NeuFoumlG-Formular beim zustaumlndigen Firmenbuchgericht auch vorgelegt wird Um Kosten zu sparen empfehlen wir VOR Eintragung ins Firmenbuch sich im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei ihrer Wirtschaftskammer ein NeuFoumlG-Formular ausstellen zu lassen

Dies ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

Burgenland Tel Nr 09 90907 Kaumlrnten Tel Nr 05 90904 Niederoumlsterreich Tel Nr (02742) 851-0 Oberoumlsterreich Tel Nr 05 90909 Salzburg Tel Nr (0662) 8888-0 Steiermark Tel Nr (0316) 601-0

Tirol Tel Nr 05 90905-1111 Vorarlberg Tel Nr (05522) 305-0 Wien Tel Nr (01) 51450-1010 Hinweis Diese Information finden Sie auch im Internet unter httpwkoat Alle Angaben erfolgen trotz sorgfaumlltigster

Bearbeitung ohne Gewaumlhr Eine Haftung der Wirtschaftskammern Oumlsterreichs ist ausgeschlossen Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewaumlhlte Form fuumlr beide Geschlechter

18

ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES

Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen) Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

19

ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

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ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

21

ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 18: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

18

ANHANG 1 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES

Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen) Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

19

ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

20

ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

21

ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 19: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

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ANHANG 2 ANTRAG ZUR BEGUTACHTUNG EINES FIRMAWORTLAUTES (AUSTRIAldquo VERFAHREN) Neugruumlnder Firmawortlautaumlnderung Gesellschaftsform des Unternehmens (Zutreffendes ankreuzen)

Einzelunternehmen (eU) Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschraumlnkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Firmawortlaut

geplant

bisher

Sitz (Geschaumlftsanschrift) Kontaktdaten Einzelunternehmer alle Gesellschafter (Name Telefonnummer Adresse) Unternehmensgegenstand (Taumltigkeitsbereich geplante Gewerbeberechtigungen)

Kapital

Begruumlndung des bdquoAustria-Zusatzesldquo

UmfangBedeutung des inlaumlndischen Unternehmens (Umsatz Beschaumlftigungszahl Standorte Marktanteil Produkte besonderer Praumlgung etc)

1048710 Standorthinweis fuumlr die inlaumlndische Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns (Konzerndaten Produktart Umsatz Beschaumlftigte Niederlassungen etc)

Beilagen 1048710 Gesellschaftsvertrag 1048710 Geschaumlftsbericht 1048710 OrganigrammKonzernuumlbersicht 1048710 Das Gutachten soll uumlbermittelt werden an

20

ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

21

ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 20: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

20

ANHANG 3 ABLAUFSCHEMA

Einreichung

Antragsstellung erfolgt in der Wirtschaftskammer jenes Bundeslandes in dem das Unternehmen seinen Standort hat

Verfahrensart

Regulaumlres Verfahren

bdquoAustrialdquo-Verfahren)

Verfahrensdauer

Max 2 Wochen wenn alle zur Uumlberpruumlfung

wesentlichen Unterlagen vorliegen

Im Regelfall 3-4 Wochen weil alle neun

Wirtschaftskammern und die sachlich zustaumlndigen

Bundessparten dazu Stellung nehmen

Gutachtenerstellung

Das benoumltigte Gutachten wird direkt von der betreffenden Wirtschaftskammer ausgestellt

) Bei Vorliegen eines multinationalen Unternehmens erfolgt die Begutachtung ausschlieszliglich durch die oumlrtlich zustaumlndige Landeskammer

21

ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen

Page 21: DAS FIRMENRECHT NACH DEM UNTERNEHMENSGESETZBUCH · 2020-02-18 · 2 Vorwort Mit dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), das in seinen wesentlichen Teilen am 1.1.2007 in Kraft getreten ist

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ANHANG 4 GLOSSAR Domain mit der Domain positioniert sich der Unternehmer mit einer

Adresse in der virtuellen Welt des World Wide Web (www) Etablissementbezeichnung formfrei gefuumlhrte Geschaumlftsbezeichnung zB Hotel zur Krone Firmaauschlieszliglichkeit Verwechslungsfaumlhigkeit des Firmawortlauts jede Firma muss

sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden

Firmawortlaut ins Firmenbuch eingetragener Name eines Unternehmers

unter dem er seine Geschaumlfte betreibt und seine Unterschrift abgibt

Irrefuumlhrungsverbot der Firmawortlaut darf keine unrichtigen Vorstellungen uumlber

die geschaumlftlichen Verhaumlltnisse des Unternehmers hervorrufen Kennzeichnungseignung Individualisierbarkeit eines Firmawortlauts Logo meist grafisch gestaltetes Zeichen oder Wort das der

Kennzeichnung eines Unternehmens einer Person dient kann als Marke eingetragen werden

Marke grafisch darstellbare Zeichen die geeignet sind Waren oder

Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen zu unterscheiden ein Schutz der Marke wird durch (kostenpflichtige) Eintragung ins Markenregister beim Patentamt erlangt

Unlauter eine nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) unzulaumlssige Geschaumlftspraxis (zB Ausbeutung eines guten RufsNamen eines Unternehmens)

Unterscheidungskraft Unterscheidbarkeit eines Firmawortlauts von anderen Firmen