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IFRS oder HGB/UGB? S t lih d B t il Systemvergleich und Beur teilung Prof. Dr. Karlheinz Küting Direktor des Centrums für Bilanzierung und Prüfung an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken Direktoren: Prof. Dr. Karlheinz Küting | Prof. Dr. Claus-Peter Weber | Prof. Dr. Henning Kagermann

IFRS oder HGB/UGB? S t l i h d B t ilSystemvergleich und ... · 3. Der Anhang im IFRS-Abschluss ist informationsüberlastet. Auswertung der Entwicklung des Anha ngumfangs nach HGB

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IFRS oder HGB/UGB?S t l i h d B t ilSystemvergleich und Beurteilung

Prof. Dr. Karlheinz Küting

Direktor des Centrums für Bilanzierung und Prüfung g gan der Universität des Saarlandes, Saarbrücken

Direktoren: Prof. Dr. Karlheinz Küting | Prof. Dr. Claus-Peter Weber | Prof. Dr. Henning Kagermann

Page 2: IFRS oder HGB/UGB? S t l i h d B t ilSystemvergleich und ... · 3. Der Anhang im IFRS-Abschluss ist informationsüberlastet. Auswertung der Entwicklung des Anha ngumfangs nach HGB

Gliederung

(1) Untersuchung der freiwilligen IFRS-Anwendung im Konzernabschluss deutscher nicht-kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen

(2) IFRS versus HGB/UGB: Ausgewählte Einzelvergleichskriterien

Prof. Dr. Karlheinz Küting IFRS oder HGB/UGB? 8. November 2012 Seite 2

Page 3: IFRS oder HGB/UGB? S t l i h d B t ilSystemvergleich und ... · 3. Der Anhang im IFRS-Abschluss ist informationsüberlastet. Auswertung der Entwicklung des Anha ngumfangs nach HGB

(1) Untersuchung der freiwilligen IFRS Anwendung im KonzernabschlussIFRS-Anwendung im Konzernabschluss deutscher nicht-kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen

Prof. Dr. Karlheinz Küting IFRS oder HGB/UGB? 8. November 2012 Seite 3

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Anwendungsbereich der IFRS in Österreich und Deutschland

Ab hlü U t hAbschlüsse von Unternehmen

kapitalmarktorientiert nicht-kapitalmarktorientiert

Einzelabschluss Konzernabschluss Einzelabschluss Konzernabschluss

IFRS-Pflicht(IAS-Verordnung

i V m § 245aIFRS-Wahlrecht

(§ 245a Abs 2 UGB)erre

ich

i.V.m. § 245a Abs. 1 UGB)

(§ 245a Abs. 2 UGB)

Öst

e

IFRS-Wahlrecht(§ 315a Abs. 3 HGB)

IFRS-Pflicht(IAS-Verordnung

i.V.m. § 315a

IFRS-Wahlrecht nurfür Offenlegungs-

zwecke

IFRS-Wahlrecht nurfür Offenlegungs-

zweckehlan

d

(§ 315a Abs. 3 HGB)i.V.m. § 315a Abs. 1 und 2 HGB)

zwecke(§ 325 Abs. 2a HGB)

zwecke(§ 325 Abs. 2a HGB)

Deu

tsch

keine nennenswerte Verbreitung

keine nennenswerte Verbreitung

Prof. Dr. Karlheinz Küting IFRS oder HGB/UGB? 8. November 2012 Seite 4

Verbreitung Verbreitung

Page 5: IFRS oder HGB/UGB? S t l i h d B t ilSystemvergleich und ... · 3. Der Anhang im IFRS-Abschluss ist informationsüberlastet. Auswertung der Entwicklung des Anha ngumfangs nach HGB

Aufbau der Untersuchung

Quellen:

(1) Schätzung basierend auf Angaben des Bundesanzeiger Verlags

(2) Schätzung basierend auf St ti tik d

Jährlich im elektronischen Bundesanzeiger offengelegte Konzernabschlüsse:

Statistiken der Wirtschaftsprüferkammer und der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

≈ 5.000 (1)

Kapitalmarktorientierte (Mutter-)Unternehmen:

≈ 700 – 800 (2)

Nicht-kapitalmarktorientierte (Mutter-)Unternehmen:

≈ 4.200 – 4.300

Stichprobe von 1.885 Konzernabschlüssen

HGB (GJ 2010): IFRS (GJ 2010):HGB (GJ 2010):94,2 %

IFRS (GJ 2010):5,8 %

Prof. Dr. Karlheinz Küting IFRS oder HGB/UGB? 8. November 2012 Seite 5

Page 6: IFRS oder HGB/UGB? S t l i h d B t ilSystemvergleich und ... · 3. Der Anhang im IFRS-Abschluss ist informationsüberlastet. Auswertung der Entwicklung des Anha ngumfangs nach HGB

Veröffentlichte Konzernabschlüsse nicht-kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen im elektronischen Bundesanzeiger; Vergleich der Geschäftsjahre 2009 und 2010

Geschäftsjahr 2009: 1.785 (94,69 %) von 1.885 in der Stichprobe untersuchten Konzernabschlüssen nicht-kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen wurden nach HGB-Vorschriften aufgestellt.

94,69% 94,16%100%

Nur 100 (5,31 %) der 1.885 Konzernabschlüsse wurden freiwillig nach den IFRS-Regeln erstellt.

Geschäftsjahr 2010:

80%

j1.775 (94,16%) der 1.885 in der Stichprobe untersuchten Konzernabschlüsse wurden nach HGB-Vorschriften aufgestellt.

110 (5,84%) der 1.885 Konzernabschlüsse wurden nach den IFRS-Regeln erstellt.∆ HGB 10 ( 0 53%)

60%

IFRS Regeln erstellt.

o D.h., 10 Konzerne stellten zwischen den Geschäftsjahren 2009 und 2010 ihre Rechnungslegung von HGB auf IFRS um.

o ABER: Bei 2 Konzernen die von HGB auf IFRS umstellten

∆ HGB: -10 (-0,53%)

∆ IFRS: +10 (+0,53%)40%

o ABER: Bei 2 Konzernen, die von HGB auf IFRS umstellten, fand ein Börsengang des Mutterunternehmens statt. (IFRS-Pflicht durch Kapitalmarktorientierung!)

Zwischen den Geschäftsjahren 2009 und 2010 wechselten damit nur 8 (0,42%) der 1.885 untersuchten

5,31% 5,84%

0%

20%

( , )Konzerne freiwillig von der HGB- auf die IFRS-Rechnungslegung.

Kein wesentlicher und nachhaltiger Trend hin zur freiwilligen Anwendung der IFRS

0%HGB IFRS

GJ 2009 GJ 2010

Prof. Dr. Karlheinz Küting IFRS oder HGB/UGB? 8. November 2012 Seite 6

Quelle: Elektronischer Bundesanzeiger freiwilligen Anwendung der IFRS-Rechnungslegung in Deutschland spürbar!

Page 7: IFRS oder HGB/UGB? S t l i h d B t ilSystemvergleich und ... · 3. Der Anhang im IFRS-Abschluss ist informationsüberlastet. Auswertung der Entwicklung des Anha ngumfangs nach HGB

(2) IFRS versus HGB/UGB: Ausgewählte EinzelvergleichskriterienAusgewählte Einzelvergleichskriterien

Prof. Dr. Karlheinz Küting IFRS oder HGB/UGB? 8. November 2012 Seite 7

Page 8: IFRS oder HGB/UGB? S t l i h d B t ilSystemvergleich und ... · 3. Der Anhang im IFRS-Abschluss ist informationsüberlastet. Auswertung der Entwicklung des Anha ngumfangs nach HGB

IFRS versus HGB/UGB: Ausgewählte EinzelvergleichskriterienÜberblick (1 von 2)

1. Die IFRS-Rechnungslegung ist durch eine höhere Komplexität gekennzeichnet.

2. Das IFRS-Regelwerk unterliegt einer hohen Änderungsdynamik.

3. Der Anhang im IFRS-Abschluss ist informationsüberlastet.

4 Die IFRS-Rechnungslegung erhöht die bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten4. Die IFRS-Rechnungslegung erhöht die bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten.

5. Das IFRS-Regelwerk charakterisiert sich durch eine Flut von unbestimmten

Rechtsbegriffen.

6 Die IFRS-Bilanzierung führt zu einer starken Entobjektivierung der6. Die IFRS-Bilanzierung führt zu einer starken Entobjektivierung der

Rechnungslegung.

Prof. Dr. Karlheinz Küting IFRS oder HGB/UGB? 8. November 2012 Seite 8

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IFRS versus HGB/UGB: Ausgewählte EinzelvergleichskriterienÜberblick (2 von 2)

7. Der IFRS-Abschluss ist durch einen deutlich höheren Zukunftsbezug

gekennzeichnet.

8. Die Vermengung der Einzel- und Gesamtbewertung führt zu einer Verminderung

der Aussagefähigkeit des IFRS Abschlussesder Aussagefähigkeit des IFRS-Abschlusses.

9. Das Anschaffungskostenprinzip ist der Fair-Value-Bewertung in der praktischen

Umsetzung überlegen.

10 Im Rahmen der Konzernrechnungslegung stehen sich die Regelwerke10. Im Rahmen der Konzernrechnungslegung stehen sich die Regelwerke

HGB/UGB und IFRS nach wie vor konträr gegenüber.

11. Die Prüfung eines IFRS-Abschlusses ist für den Abschlussprüfer mit größeren

Schwierigkeiten und Risiken verbunden.

Prof. Dr. Karlheinz Küting IFRS oder HGB/UGB? 8. November 2012 Seite 9

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1. Die IFRS-Rechnungslegung ist durch eine höhere Komplexität gekennzeichnet.Formelle Komplexität

1995 2000 2005 2010GesamtBound Volume: Anzahl (Teil )Bände 1 1 1 2

Umfang des IFRS-Regelwerks im Zeitablauf

Bound Volume: Anzahl (Teil-)Bände 1 1 1 2Bound Volume: Seitenanzahl 791 1.265 2.311 3.086

davon: Glossar 0 40 46 52davon: Stichwortverzeichnis 25 21 59 54davon: Sonstiges (z.B. Inhaltsverzeichnis, Framework etc.) 286 82 66 116

Anzahl IFRS-Vorschriften (IFRS, IAS, IFRIC, SIC) 29 51 53 65

IFRS-/IAS-StandardsA hl S d d 29 34 3 38Anzahl Standards 29 34 37 38Bound Volume: Seitenanzahl 480 1.042 1.976 2.444Anzahl Appendix/Appendices 6 14 30 25Anzahl Implementation Guidance 0 0 9 13Anzahl Implementation Guidance 0 0 9 13Anzahl Illustrative Example(s) 0 2 9 13

IFRIC-/SIC-InterpretationenAnzahl Interpretationen 0 17 16 27

(Modifiziert entnommen aus: Fülbier/Kuschel, Der Betrieb 2012, S. 930.)

Bound Volume: Seitenanzahl 0 80 164 420

Zunahme des IFRS-Regelwerkumfangs auf nunmehr über 3.000 (!) Seiten

Prof. Dr. Karlheinz Küting IFRS oder HGB/UGB? 8. November 2012 Seite 10

Zum Vergleich: Vorschriften des HGB zum Einzel- und Konzernabschluss umfassen etwa 50 Seiten

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1. Die IFRS-Rechnungslegung ist durch eine höhere Komplexität gekennzeichnet.Materielle Komplexität

135 138140

Abgeschlossene DPR-Prüfungen, Entwicklung Fehlerquote in IFRS-Abschlüssen

109118 118

110

100

120

schl

osse

ne

60

80

Anz

ahl a

bges

rüfu

ngen

35 3720

4017% 26% 27% 19% 26% 25%

ahl F

ehle

r / A Pr

1935 37

23 31 27

0

0

2006 2007 2008 2009 2010 2011

Anz

a

(Entnommen aus: Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung Tätigkeitsbericht 2011 S 3 )(Entnommen aus: Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung, Tätigkeitsbericht 2011, S. 3.)

Häufig dokumentierte Rechnungslegungsfehler in IFRS-Abschlüssen laut Tätigkeitsbericht 2011 der

Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung in den Bereichen:

G d ill I i t T t K f i ll k ti S tb i ht t tt A h b

Prof. Dr. Karlheinz Küting IFRS oder HGB/UGB? 8. November 2012 Seite 11

Goodwill-Impairment-Test, Kaufpreisallokation, Segmentberichterstattung, Anhangangaben,

Ertragsrealisierung sowie Finanzinstrumente

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2. Das IFRS-Regelwerk unterliegt einer hohen Änderungsdynamik.

102011

Anzahl der abgeschlossenen IASB-Projekte im Zeitraum 2006 bis 2011

8

6

2009

2010

1

7

2007

2008

1

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

2006

Jüngere Reformen

des österreichischen Bilanzrechts: Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG) 2005 sowie

Unternehmensrechts Änderungsgesetz (URÄG) 2008Unternehmensrechts-Änderungsgesetz (URÄG) 2008

des deutschen Bilanzrechts: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) 2009

Kontinuierlicher Wandel des IFRS-Rechts durch Veröffentlichung neuer Standards sowie Überarbeitungen

Prof. Dr. Karlheinz Küting IFRS oder HGB/UGB? 8. November 2012 Seite 12

bzw. Erneuerungen bestehender Standards:

Aktuelles Arbeitsprogramm des IASB umfasst mehr als 20 Projekte

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3. Der Anhang im IFRS-Abschluss ist informationsüberlastet.Auswertung der Entwicklung des Anhangumfangs nach HGB und IFRS (1 von 3)

Veränderung des Anhangumfangs bei Umstellung von HGB auf IFRS

Letztmaliger KA nach HGB Erster KA nach IFRS Veränderung

Jahr Seitenumfang Anhang Seitenumfang Anhang in Seiten in ProzentJahr Seitenumfang Anhang Seitenumfang Anhang in Seiten in Prozent

BASF SE 2004 55 62 7 12,7%

Beiersdorf AG 1998 19 28 9 47,4%

BMW AG Group 2000 22 47 25 113,6%

Deutsche Lufthansa AG 1997 11 41 30 272,7%

Deutsche Post AG 1998 11 40 29 263,6%

Deutsche Telekom AG 2004 61 90 29 47,5%

Henkel AG & Co KGaA 1996 15 18 3 20 0%Henkel AG & Co. KGaA 1996 15 18 3 20,0%

Linde AG 2001 17 61 44 258,8%

K+S AG 2004 20 30 10 50,0%

MAN SE 1997/98 16 27 11 68,8%

Metro AG 1999 22 40 18 81,8%

RWE AG 1997/98 23 35 12 52,2%

Volkswagen AG 2000 18 57 39 216,7%

D h h itt 24 44 20 85 8%

Zunahme des Anhangsumfangs bei Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS in allen Fällen

Vervielfachung des Anhangumfangs (d h Zuwachs um mehr als 100 %) in 5 von 13 Fällen

Durchschnitt 24 44 20 85,8%

Prof. Dr. Karlheinz Küting IFRS oder HGB/UGB? 8. November 2012 Seite 13

Vervielfachung des Anhangumfangs (d.h. Zuwachs um mehr als 100 %) in 5 von 13 Fällen

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3. Der Anhang im IFRS-Abschluss ist informationsüberlastet.Auswertung der Entwicklung des Anhangumfangs nach HGB und IFRS (2 von 3)

E t i kl d U f d IFRS A hä i Z it bl fEntwicklung des Umfangs der IFRS-Anhänge im Zeitablauf

Erster KA nach IFRS IFRS-KA 2010 Veränderung

Jahr Seitenumfang Anhang Seitenumfang Anhang in Seiten in Prozent

BASF SE 2005 62 53 -9 -14,5%

Beiersdorf AG 1999 28 35 7 25,0%

BMW AG Group 2001 47 57 10 21,3%

Deutsche Lufthansa AG 1998 41 59 18 43 9%Deutsche Lufthansa AG 1998 41 59 18 43,9%

Deutsche Post AG 1999 40 84 44 110,0%

Deutsche Telekom AG 2005 90 83 -7 -7,8%

Henkel AG & Co. KGaA 1997 18 41 23 127,8%

Linde AG 2002 61 108 47 77,0%

K+S AG 2005 30 46 16 53,3%

MAN SE 1998/99 27 63 36 133,3%

Metro AG 2000 40 101 61 152 5%Metro AG 2000 40 101 61 152,5%

RWE AG 1998/99 35 59 24 68,6%

Volkswagen AG 2001 57 94 37 64,9%

Durchschnitt 44 68 24 53,3%

Änderungsdynamik des IFRS-Regelwerks erfordert eine ständige Aktualisierung und Überprüfung der

unternehmensinternen Richtlinien, die der Erstellung des Anhangs zugrunde gelegt werden, d.h.

Prof. Dr. Karlheinz Küting IFRS oder HGB/UGB? 8. November 2012 Seite 14

gestiegene Anforderungen an die Erstellung des IFRS-Anhangs;

weitere, sukzessive Zunahme des Anhangumfangs nach IFRS-Umstellung in 11 von 13 Fällen.

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3. Der Anhang im IFRS-Abschluss ist informationsüberlastet.Auswertung der Entwicklung des Anhangumfangs nach HGB und IFRS (3 von 3)

V ä d d A h f i h l t t li HGB d kt ll IFRS Ab hlVeränderung des Anhangumfangs zwischen letztmaligem HGB- und aktuellem IFRS-Abschluss

Zuwachsrate des Anhangs im Vergleich zum letztmaligen HGB-Abschluss größer 100 % in 10 von 13 Fällen:

Veränderung letztmaliger HGB- zu aktuellem IFRS-KAAnhang

bei 5 der untersuchten Konzernen ist die Zuwachsrate sogar größer 300 % (!);

im Durchschnitt hat sich der Anhangumfang weit mehr als verdoppelt.

in Seiten in ProzentBASF SE -2 -3,2%

Beiersdorf AG 16 84,2%

BMW AG Group 35 159 1%

KritikNach IFRS erforderliche Anhangangaben (aktuell ca. 3.000 Pflichtangaben) sind wesentlich detaillierter und umfangreicher als die entsprechenden Angaben die

BMW AG Group 35 159,1%

Deutsche Lufthansa AG 48 436,4%

Deutsche Post AG 73 663,6%

Deutsche Telekom AG 22 36,1%umfangreicher als die entsprechenden Angaben, die nach HGB (und UGB) gefordert werden.

Komplexität der IFRS-Pflichtangaben stellt eine enorme Belastung für alle Beteiligten dar, d.h.

fü d Bil i d

Henkel AG & Co. KGaA 26 173,3%

Linde AG 91 535,3%

K+S AG 26 130,0%

MAN SE 47 293,8% für den Bilanzierenden:

o Schwierigkeiten insb. in den Bereichen Finanzinstrumente, latente Steuern, Leasing, Altersversorgung, Kapitalflussrechnung

S 93,8%

Metro AG 79 359,1%

RWE AG 36 156,5%

Volkswagen AG 76 422,2%Kapitalflussrechnung

o siehe auch häufige Fehlerfeststellungen der DPR im Bereich Anhangangaben

für den Abschlussadressaten:

Durchschnitt 44 184,8%

Prof. Dr. Karlheinz Küting IFRS oder HGB/UGB? 8. November 2012 Seite 15

o Gefahr des „information overload“

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4. Die IFRS-Rechnungslegung erhöht die bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten.Instrumente der Bilanzpolitik (Schwerpunkt „materielle Bilanzpolitik“)

E li it ( ff ) W hl htExplizite (offene) Wahlrechte:ausdrückliche Nennung im Gesetz oder Standard

regelmäßige Kennzeichnung durch / “

BilanzpolitischeInstrumente

Formulierungen wie „kann/können“, „darf/dürfen“ bzw. „oder“

Faktische (verdeckte) Wahlrechte:keine ausdrückliche Nennung im Gesetz

Sachverhaltsgestaltungen Sachverhaltsabbildungen

keine ausdrückliche Nennung im Gesetz oder Standard

Formell handelt es sich um Gebote oder Verbote, die an das Vorliegen bestimmter Sachverhalte oder Voraussetzungen

materiell formell

Ansatz Bewertung Ausweis Erläuterung Gliederung ggeknüpft sind. Aber Problematik durch:

o verschiedene Auslegungsalternativen für unbestimmte Rechtsbegriffe

explizite (offene) Wahlrechte abnehmende

gesetzliche/ti

o zu weit gefasste Bilanzierungsnormen

Ermessensspielräume:

faktische (verdeckte) Wahlrechte

Ermessensspielräume

normative Konkretisierung

Ansatz und Bewertung sind zwar durch eine Rechnungslegungsnorm geregelt. Aber Problematik durch:

o Voraussetzungen und Methoden zur Bestimmung von Ansatz und

Ermessensspielräume

Prof. Dr. Karlheinz Küting IFRS oder HGB/UGB? 8. November 2012 Seite 16

Bestimmung von Ansatz und Bewertung bleiben offen

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4. Die IFRS-Rechnungslegung erhöht die bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten.Beispiele von faktischen Wahlrechten und Ermessensspielräumen nach HGB/UGB und IFRS

HGB/UGBHGB/UGB:

Gemeinkostenschlüsselung bei der Herstellungskostenermittlung

Abgrenzung zwischen der Forschungs- und Entwicklungsphase (nur HGB)

Bemessung von Pauschal- und Einzelwertberichtigungen von Forderungen

Bemessung des Erfüllungsbetrags von Rückstellungen nach „vernünftiger kaufmännischer Beurteilung“ (HGB) bzw.

„vernünftiger unternehmerischer Beurteilung“ (UGB)

Bestimmung der Nutzungsdauer von Anlagegütern sowie die Wahl des Verfahrens der planmäßigen Abschreibung

IFRS:

Entscheidung hinsichtlich des kumulativen Vorliegens der Voraussetzungen zur Aktivierung von Entwicklungskosten als immaterieller

Vermögenswert nach IAS 38

Beeinflussung des Bilanzansatzes in Abhängigkeit der Wahrscheinlichkeit erwarteter Zu- und Abflüsse, z.B. bei aktivischen latenten Steuern auf

steuerliche Verlustvorträge gemäß IAS 12

Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach den komplexen Regelungen des IAS 39 bzw. IFRS 9 mit einer teils

erfolgswirksamen und teils erfolgsneutralen Berücksichtigung von Bewertungsänderungen

zahlreiche Schätz- und Prognosetoleranzen, z.B. bei der Einzelwertberichtigung von Forderungen, der Ermittlung von Fair Values, des

erzielbaren Betrags im Rahmen des Impairment Tests sowie der Bewertung von Rückstellungenerzielbaren Betrags im Rahmen des Impairment-Tests sowie der Bewertung von Rückstellungen

Wahl der Methode zur Ermittlung des Fertigstellungsgrades im Rahmen von langfristigen Fertigungsaufträgen nach IAS 11

Aufgliederung der Vermögenswerte des Sachanlagevermögens gemäß des Komponentenansatzes nach IAS 16

Prof. Dr. Karlheinz Küting IFRS oder HGB/UGB? 8. November 2012 Seite 17

Bestimmung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten des Anlagevermögens sowie die Wahl der Abschreibungsmethode

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5. Das IFRS-Regelwerk charakterisiert sich durch eine Flut von unbestimmten Rechtsbegriffen.

Unbestimmte Rechtsbegriffe eröffnen dem Bilanzierenden

faktische (verdeckte) Wahlrechte und

Ermessensspielräume.

Unbestimmte Rechtsbegriffe stellen eine grundsätzliche Problematik in jedem Rechnungslegungssystem dar, aber:

Auslegung der im HGB bzw. UGB verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe folgt regelmäßig einer langen Tradition, die sich auf eine gefestigte

Rechtsprechung (in Deutschland insb. der des BFH) und bewährte Literaturmeinung stützt

o z.B. Begriff der „voraussichtlich dauernden Wertminderung“

Keine entsprechende bewährte Tradition mit Literatur und Rechtsprechung bei der Auslegung der in den IFRS verwendeten unbestimmten

Rechtsbegriffen

o meist sind die dortigen unbestimmten Rechtsbegriffe nicht rechtlich,

sondern betriebswirtschaftlich auszufüllen

o z.B. Beurteilung der Voraussetzungen zur Aktivierung Englisches O i i l

Deutsche Üb t Beispiele in IAS/IFRS

von Entwicklungskosten (IAS 38.57)

Darüber hinaus: Problem der Übersetzung, da Englisch die

Primärsprache der IFRS ist:

Original Übersetzung Beispiele in IAS/IFRS

significant bedeutend IAS 1.46, 28.25, 38.79, 40.13

significant bedeutsam IAS 16.43, 16.44, 16.45

significant erheblich IAS 33.70 d, 36.68, 40.77

Inkonsistenzen innerhalb der amtlichen Übersetzungen des

IFRS-Regelwerks in die jeweiligen Amtssprachen der

Anwenderstaaten

significant maßgeblich IAS 1.117, 24.5, 28.2, 31.3

significant signifikant IAS 16.34, 36.12 b, 4.29

significant wesentlich IAS 1.10 e, 1.45, 10.22, 16.77

insignificant geringfügig IAS 16.34, 39.52

Prof. Dr. Karlheinz Küting IFRS oder HGB/UGB? 8. November 2012 Seite 18

o Beispiel: deutsche Übersetzung von

„significant“ bzw. „insignificant“

insignificant geringfügig IAS 16.34, 39.52

insignificant unbedeutend IAS 16.9, 16.53, 38.79, 40.10

(Modifiziert entnommen aus: Tanski, Bilanzpolitik und Bilanzanalyse nach IFRS, München 2006, S. 65 ff.)

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6. Die IFRS-Bilanzierung führt zu einer starken Entobjektivierung der Rechnungslegung.

Inhalte des Objektivierungsgrundsatzes in der Rechnungslegung:

intersubjektive Nachprüfbarkeit der Abschlussinformationen im Sinne

einer Kontrollierbarkeit“einer „Kontrollierbarkeit

Verhindern willkürlichen Ermessens

Verlässlichkeit der Abschlussdaten

Ursachen der IFRS-spezifischen Entobjektivierungen:

1. Masse an unbestimmten Rechtsbegriffen

2. starke Zukunftsorientierung bei dem Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten

und Schuldenund Schulden

3. zunehmende Dominanz der Gesamtbewertung und damit verbundende Abkehr vom

Einzelbewertungsgrundsatz

4. Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Fair Value im Fall nicht vorhandener

Marktpreise/-werte

Prof. Dr. Karlheinz Küting IFRS oder HGB/UGB? 8. November 2012 Seite 19

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7. Der IFRS-Abschluss ist durch einen deutlich höheren Zukunftsbezug gekennzeichnet.

Systemimmanenz des Zukunftsbezugs in der Rechnungslegung, d.h. Elemente des Zukunftsbezugs sind

grundsätzlich in jedem Rechtskreis zu finden. Derart typische Bilanzierungsfragen sind:

RückstellungsbilanzierungRückstellungsbilanzierung

Schätzung von Nutzungsdauern

Beurteilung der Dauerhaftigkeit einer Wertminderung bzw. ihre zukünftige Umkehr (nur HGB und UGB)g g g g ( )

Zwecksetzung der IFRS („decision usefulness“) bedingt verstärkt zukunftsorientierte Elemente in der IFRS-

Rechnungslegung. Beispiele für zukunftsgerichtete Werte im IFRS-Abschluss sind:g g g p g

Niederstwerte von Anlage- und Umlaufvermögen, die auf den geschätzten zukünftigen Nutzungswert

(value in use) abstellen

Rückstellungen, bewertet auf Basis des wahrscheinlichsten Erfüllungsbetrages

Fair Values, ermittelt durch kapitalwertorientierte Verfahren („Zukunftserfolgswertverfahren“)

Bewertung von Finanzoptionen mithilfe des Black/Scholes-Modells

Weite Teile der IFRS-Bilanz sind das Ergebnis von Bewertungen unter Unsicherheit, d.h. das Ergebnis

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von Schätzungen und Prognosen. Gefahr der Entobjektivierung der Rechnungslegung!

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8. Die Vermengung der Einzel- und Gesamtbewertung führt zu einer Verminderung der Aussagefähigkeit des IFRS-Abschlusses. (1 von 2)

Betriebswirtschaftliches Verfahrensspektrum der Gesamt-/Unternehmensbewertungp g

Marktpreisorientierte Verfahren

Kapitalwertorientierte Verfahren Kostenorientierte Verfahren

Börsengestützter Ertragswert-BörsengestützterVergleich

Kaufpreisgestützter

Ertragswert-verfahren

DCF Verfahren

Equity-Variante

WACC-Variante

Teilrekonstruktionswert

Vollrekonstr ktions ertp gVergleich

Sonstige

DCF-Verfahren

Liquidations-

TCF-Variante

APV-Variante

Vollrekonstruktionswert

Vergleichsverfahren wertverfahren

in der Theorie dominierend

in der Praxis dominierend

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8. Die Vermengung der Einzel- und Gesamtbewertung führt zu einer Verminderung der Aussagefähigkeit des IFRS-Abschlusses. (2 von 2)

HGB/UGB:

Einzelbewertungsgrundsatz als ein Systemgrundsatz der GoB

Gesamtbewertung als Ausnahmeerscheinung im HGB- bzw. UGB-System

hier lediglich vorkommend beim Ertragswert, der eine Unterkategorie des beizulegenden Wertes

d t llt (R l fü di F l b t )darstellt (Relevanz für die Folgebewertung)

IFRS:

Grundsätzliche Geltung des Einzelbewertungsgrundsatzes auch im IFRS RegelwerkGrundsätzliche Geltung des Einzelbewertungsgrundsatzes auch im IFRS-Regelwerk

Aber: z.T. starke Fokussierung der IFRS auf den zukünftigen Nutzen von Sachgesamtheiten

Folge: zahlreiche Durchbrechungen des Einzelbewertungsgrundsatzes durch Elemente g g g g

der Gesamt- oder Unternehmensbewertung:

o Impairment-Test nach IAS 36 (insb. Bewertungsebene der cash-generating units)

o Folgebewertungsvorschriften von IFRS 5 (Bewertung einer Veräußerungsgruppe)

o Fair Value (dominierender Wertmaßstab der IFRS) häufig das Ergebnis einer Gesamtbewertung

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9. Das Anschaffungswertprinzip ist dem Fair Value in der praktischen Umsetzung überlegen.Neuerungen durch IFRS 13: Fair Value Measurement

Bisher: Regelungen zur Ermittlung des Fair Value

abgebildet in verschiedenen StandardsHierarchiestufen der Fair-Value-Ermittlung

Neu mit IFRS 13: Fair-Value-Ermittlung ist nunmehr

weitgehend einheitlich in einem Standard (IFRS 13)

geregeltmarktbasiert( k t h)

Bewertungsverfahren Eingangsgrößen

notierte Preise(für identische1. Stufe

U.a. neue Definition des Fair Value als

der Preis, der im Rahmen einer

ordnungsmäßigen Transkation zwischen

(market approach)

ertrags-/ zahlungsstrombasiert

(income approach)

(für identische Vermögenswerte)

beobachtbare (Markt-)Daten

1. Stufe

2. Stufeordnungsmäßigen Transkation zwischen

Marktteilnehmern ab Bilanzstichtag für den

Verkauf eines Vermögenswertes erhalten werden

könnte oder für die Übertragung einer Schuld

(income approach)

kostenbasiert(cost approach) Nicht beobachtbare Daten3. Stufe

g g

gezahlt werden müsste.

Folge: nun explizite Festlegung auf den sog.

Exit-Preis also den Veräußerungspreis in

neue Hierarchiealte Hierarchie

Exit Preis, also den Veräußerungspreis in

Abgrenzung zu den Anschaffungs- oder

Wiederbeschaffungskosten

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10. Im Rahmen der Konzernrechnungslegung stehen sich die Regelwerke HGB/UGB und IFRS nach wie vor konträr gegenüber. (1 von 2)

Auswahl wichtiger Unterschiede

Abgrenzung des Konsolidierungskreises

Behandlung variabler Kaufpreisbestandteile beim Unternehmenserwerb

Control-Erwerb über mehrere Erwerbsschritte

Anteilsänderungen unter Wahrung von Control

Unternehmensbewertung beim Statuswechsel und Neubewertung der Altanteile

Quotenkonsolidierung

Equity-Methode

Behandlung eines passivischen Unterschiedsbetrags

Fortschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts

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10. Im Rahmen der Konzernrechnungslegung stehen sich die Regelwerke HGB/UGB und IFRS nach wie vor konträr gegenüber. (2 von 2)

Beispiel: Fortschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts

These: Aufgrund des Goodwill-Impairment-Tests wird nach IFRS „zu wenig“ abgeschrieben.

UGB: Regelabschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts über max fünf JahreUGB: Regelabschreibung des Geschäfts oder Firmenwerts über max. fünf Jahre

HGB: Präferierte Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts über fünf Jahre

Goodwill-Impairment-Test im Zeitvergleich bei 134 deutschen kapitalmarktorientierten Konzernen2006 2007 2008 2009 2010 2011

Anzahl der Konzerne mit Impairment-Abschreibungen 24 25 27 27 20 22

Vorgenommene Impairment-Abschreibungen zu der Anzahl der GoF ausweisenden Konzerne (in %) 20,69 20,66 21,6 21,77 16,13 17,46

Abschreibungsvolumen in Mio. € 870 1.302 6.637 4.371 2.818 4.345Anteil der höchsten GoF-Abschreibung an der Summe aller GoF-Abschreibungen des Jahres (in %) 81,51 44,57 49,95 53,65 40,63 71,35

Anteil der höchsten beiden GoF-Abschreibungen an der Summe aller GoF-Abschreibungen des Jahres (in %) 85,42 69,68 68,48 73,69 79,66 78,02Summe aller GoF Abschreibungen des Jahres (in %)

Anteil der höchsten drei GoF-Abschreibungen an der Summe aller GoF-Abschreibungen des Jahres (in %) 87,92 76,21 77,67 83,31 93,67 84

Gesamtes Abschreibungsvolumen zu Restbuchwert des GoF vor Berücksichtigung der Abschreibung (in %) 0,56 0,74 3,39 2,22 1,38 2,05

2011: Gesamtes Abschreibungsvolumen im Verhältnis zu RBW des GoF vor Abschreibung (Abschreibungsquote)

alle 134 Konzerne:

4,3 Mrd. € / 211,7 Mrd. € = 2,05 % (d.h. theoretische Nutzungsdauer von 48,8 Jahren)

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alle 134 Konzerne ohne Berücksichtigung des „Ausreißers“ Deutsche Telekom:

1,2 Mrd. € / 193,8 Mrd. € = 0,62 % (d.h. theoretische Nutzungsdauer von 161,3 Jahren)

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11. Die Prüfung eines IFRS-Abschlusses ist für den Abschlussprüfer mit größeren Schwierigkeiten und Risiken verbunden. (1 von 2)

Vergleich zwischen der Prüfung eines HGB/UGB- und IFRS-Abschlusses

Stärkere Dominanz des risikoorientierten Prüfungsansatzes bei der Prüfung eines IFRS-AbschlussesStärkere Dominanz des risikoorientierten Prüfungsansatzes bei der Prüfung eines IFRS-Abschlusses

Stärkere Notwendigkeit von Plausibilitätsbeurteilungen aufgrund der Vielzahl von vorgenommenen Schätzungen und

Prognosen im IFRS-Abschluss. Der Abschlussprüfer beurteilt insb.

o die der Ermittlung von Schätzwerten zugrunde gelegten Annahmen und Prognosen sowie

o die daraus resultierenden Risiken, dass sich bestimmte Annahmen im Nachhinein als unzutreffend erweisen.

Drohende Ausweitung der „Erwartungslücke“Drohende Ausweitung der „Erwartungslücke

Höheres inhärentes Risiko bei der Prüfung eines IFRS-Abschlusses

Hohe Komplexität und Veränderungsgeschwindigkeit der IFRS-Regelungen sowie Vielzahl der Schätz- und

Bewertungsverfahren als Haupttreiber von Bilanzierungsfehlern

Steigendes Risiko eines fehlerhaften Bestätigungsvermerks sowie einer nicht ausreichenden oder fehlerhaften

Berichterstattung im Prüfungsbericht

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11. Die Prüfung eines IFRS-Abschlusses ist für den Abschlussprüfer mit größeren Schwierigkeiten und Risiken verbunden. (2 von 2)

Vergleich zwischen der Prüfung eines HGB/UGB- und IFRS-Abschlusses

Erheblich höhere Kosten der Abschlussprüfung durch zu treffende organisatorische MaßnahmenErheblich höhere Kosten der Abschlussprüfung durch zu treffende organisatorische Maßnahmen

Gestiegener Bedarf an Spezialisten (z.B. für Finanzinstrumente, Konsolidierungsfragen, latente Steuern, Leasing),

die das Prüfungsteam arbeitsteilig mit ihrer Expertise unterstützen sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen

d hfüh ( B E t R i )durchführen (z.B. Expert Reviews)

Signifikant höhere Kosten der Prüfung versus Bestreben der Unternehmen zur Senkung der Prüfungsaufwendungen

Grundlegende Unterschiede in den vorzunehmenden Prüfungshandlungen

Bei der Prüfung eines HGB/UGB-Abschlusses hat die Prüfung des Ansatzes einzelner Vermögensgegenstände,

Verbindlichkeiten und Geschäftsvorfälle anhand des belegmäßigen Nachweises tatsächlich stattgefundenerVerbindlichkeiten und Geschäftsvorfälle anhand des belegmäßigen Nachweises tatsächlich stattgefundener

Ereignisse weiterhin eine große Bedeutung.

Bei der Prüfung eines IFRS-Abschlusses sind viel mehr Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter

l ibili izu plausibilisieren.

Wandel des Charakters der Abschlussprüfung weg von einer Ordnungsmäßigkeits- und „Richtigkeitsprüfung“

hin zu einer Prüfung auf Plausibilität und Vertretbarkeit

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FAZIT

Wesentliche Konsequenzen und Schlussfolgerungen ergeben sich aus der Anwendung des IFRS-Regelwerks:

Ä1. Die durch die hohe Komplexität und Änderungsdynamik des IFRS-Regelwerks bedingten Kosten einer IFRS-Bilanzierung

weisen ein zunehmendes Missverhältnis zu ihrem Nutzen auf.

2. Weite Teile der IFRS-Rechnungslegung entsprechen nicht mehr dem Objektivierungsgrundsatz. Die IFRS-Rechnungslegung

ist aufgrund ihrer zunehmenden Entobjektivierung hinsichtlich ihres Wertes für den Abschlussadressaten

(Entscheidungsnützlichkeit versus Verlässlichkeit und Objektivierung) immer mehr zu hinterfragen.

3 Entgegen der anfänglichen A ssicht a f ein S stem der gläsernen Taschen“ ird die Bilan anal se in der internationalen3. Entgegen der anfänglichen Aussicht auf ein System der „gläsernen Taschen“ wird die Bilanzanalyse in der internationalen

Rechnungslegung nicht einfacher, sondern schwieriger.

4. Das IFRS-Regelwerk eröffnet neue und zusätzliche bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten. Faktische (verdeckte)

Wahlrechte und Ermessensspielräume, die in den meisten Fällen von externer (Analysten-)Seite nicht erkennbar sind,

gewinnen an Bedeutung und eröffnen dem Management die Möglichkeit, die Bilanzpolitik effektiver zu gestalten.

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