DAS KLEINE EINMALEINS DER NORMEN Markisennorm DIN …decke-wand-boden.de/PDF-Kataloge-Download/Sicht-und-Sonnenschu… · x er Markisenhersteller innerhalb der Euro-päischen Union

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  • x1DAS KLEINE EINMALEINS DER NORMEN

    Markisennorm DIN-EN 13561(Stand 03/2006)

    Innoroll_Norm_MARKI.qxd 25.04.2006 10:41 Uhr Seite 2

  • isher galt fr Markisen auf dem deutschen

    Markt der Stand der Technik gem DIN.

    Die DIN ist die Deutsche Industrie-Norm.

    Neben der DIN galten ebenfalls die techni-

    schen Richtlinien des Bundesverbandes

    Rollladen und Sonnenschutz. Diese Normen

    waren keine Pflicht fr Markisen, sondern

    der Hersteller konnte freiwillig eine ent-

    sprechende Prfung durchfhren.

    Ab dem 01.03.2006 werden die bisherigen

    Anforderungen durch die Europische

    Normung DIN-EN 13561 ersetzt (EN =

    Europische Normung). Diese Norm gilt

    fr alle produzierten Markisen in den

    Lndern der Europischen Union gleicher-

    maen. Zudem besteht im Rahmen der

    Normeneinhaltung die Pflicht der CE-

    Kennzeichnung der Markisen.

    Die Europische Normung DIN-EN 13561

    wird eingefhrt, damit Markisen europa-

    weit nach gleichen Kriterien verglichen

    und geprft werden knnen. Die Einhal-

    tung der Normen ist bei der Herstellung

    von Markisen Pflicht. Ausschlielich nor-

    menkonforme Produkte drfen durch den

    Fachbetrieb beim Endverbraucher mon-

    tiert werden.

    Durch die Europische Normung gem

    DIN-EN 13561 werden eine erhhte Ver-

    braucheraufklrung und ein erhhter

    Verbraucherschutz beim Kauf von Mar-

    kisen erreicht.

    B

    WARUM NORMEN FR MARKISEN?

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  • xer Markisenhersteller innerhalb der Euro-pischen Union wird durch die Einfhrungder DIN-EN 13561 eindeutig strker in diePflicht genommen. Er hat aber auch ganzklar die Mglichkeit und Chance, sich alswirklicher Fachbetrieb mit hoher Produkt-kompetenz und Qualitt zu erklren.Der montierende Fachbetrieb, der ein nor-menkonformes Markisenmodell von einemHersteller erwirbt, hat ab dem 01.03.2006:DWAS NDERT SICH

    FR DEN MARKISEN-FACHBETRIEB?

    Die erhhte Beratungspflicht:

    Beratung ber Produkteigenschaften(hierzu gibt es Richtlinien vom Bundes-verband)

    Beachtung der Bedienungs- undWartungsanleitung

    Die Aufklrungspflicht/Produktverantwortung:

    Windlast (Bercksichtigung der Wind-lastzonen und der Gelndekategorie)

    Beachtung der VDE-Vorschriften(keine Gefhrdung durch elektrischeZuleitungen und Bedienelemente).Die VDE-Vorschriften sind zu beachten,wenn diese Arbeiten durch den Mar-kisen-Fachbetrieb selbst bernommenwerden drfen. Oder der Markisen-Fachbetrieb muss entsprechendeAnweisungen und Anleitungen an denbeauftragten Elektriker geben.

    Die bergabe der entsprechenden Unterlagen:

    protokollierte bergabe/dokumentiertmit dem bergabeprotokoll

    Bedienungs- und Wartungsanleitung

    ggf. die Montage- und Einstellanleitun-gen der Motorenhersteller/Schalter-oder Steuerungshersteller

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  • in normenkonformes Markisenmodell nach

    DIN-EN 13561 erkennt man an dem CE-

    Zeichen (im Prinzip eine Art Produkt-

    Typenschild). Das CE-Zeichen muss an der

    Markise angebracht sein und folgende

    Angaben haben:

    Hersteller, mit kompletter Adresse

    Baujahr

    Angabe der angewendeten Norm

    Identifizierungscode(z.B. Name des Produkts)

    E

    WORAN ERKENNE ICH EINNORMENKONFORMES MARKISENMODELL?

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  • ie Bercksichtigung der Norm DIN-EN

    13561 ist keine Kann-Manahme fr den

    Markisen-Fachbetrieb, sondern ganz ein-

    deutig eine Pflicht. Die Norm hat Gesetzes-

    charakter. Und Gesetze mssen bekannt-

    lich eingehalten werden, wenn man

    Strafen vermeiden will. Die Kontrollmecha-

    nismen sind vielseitig angelegt.

    Staatliche Marktaufsichtsbehrden

    In Deutschland werden die staatlichenKontrollen in erster Linie durch dieGewerbeaufsichts- bzw. Arbeitsschutz-behrden ausgebt. Auch die Ordnungs-mter werden sich fr Kontrolleninteressieren. Diese Behrden werdensptestens dann aktiv werden, wenn einProdukt sicherheitstechnisch aufflliggeworden ist.

    Unfallversicherungen

    Die Unfallversicherungstrger werden sehrviel strker kontrollieren,denn als Versiche-rungstrger haben sie ein noch greresInteresse,die eventuell notwendige Aus-zahlung von Ansprchen zu verhindern,weil sich der Unfall mglicherweise infolgeeines unsicheren Produkts ereignet hat.

    Hersteller/Wettbewerb/Markt/Kunden/Verbraucherverbnde

    Auf die korrekte Umsetzung der DIN-EN13561 und der damit verbundenenCE-Kennzeichnung der Produkte werdendie Hersteller und montierenden Wett-bewerber genauestens achten. Auch dieEndkunden und die Verbraucherverbndewerden mehr und mehr auf die Ein-haltung der gesetzlich vorgeschriebenenSicherheitsanforderungen achten. Vorallem die Endkunden haben ein sehr wir-kungsvolles Instrument, wenn Produktenicht normenkonform hergestellt undverkauft werden. SIE BEHALTEN GELD EIN!

    D

    WER KONTROLLIERT DAS ALLES?

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  • x

    RECHTLICHE KONSEQUENZEN (nach dem 01.03.2006)

    ir gehen jetzt gar nicht mal von dem

    schlimmen Fall eines Unfalls durch eine

    Markise mit Verletzung oder tdlicher

    Folge aus. Wir nehmen einfach mal an, dass

    ein Markisen-Fachbetrieb ein nicht normen-

    konformes Markisenmodell von einem

    beliebigen Hersteller gekauft und dieses

    dann bei einem Endkunden montiert hat.

    Der Endkunde reklamiert nach dem Ein-

    bau das Produkt als nicht normenkonform

    bei einem der Verbraucherverbnde. Hier

    die mglichen rechtlichen Konsequenzen:

    Ahndung als Ordnungswidrigkeit:

    mit einem Bugeld bis 50.000, Euro

    Stilllegung des Produkts am Einsatzort

    Produkt wird beim Hersteller aus demVerkehr gezogen

    Haftung bei schuldhaftem Verhalten:

    vertragliche Haftung (Nachbesserung,Minderung, Wandlung, Schadensersatz)

    gesetzliche Haftung(Schadensersatz, Schmerzensgeld)

    Zudem muss der montierende Fachbetrieb

    jederzeit nachweisen knnen, dass er bei

    Montage eines normenkonformen Markisen-

    modells seiner Beratungspflicht, seiner

    Aufklrungspflicht und der Pflicht zur

    bergabe der entsprechenden Unterlagen

    nachgekommen ist. Auch sonst drohen

    rechtliche Konsequenzen.

    W

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  • x

    NORMEN-SCHLAGWRTERIM BERBLICK

    CE-Kennzeichnung:

    Die CE-Richtlinien (Binnenmarkt-Richtlinien/Normen-anforderungen) legen fr Produkte Sicherheits- undGesundheitsanforderungen fest, die nicht unterschrit-ten werden drfen. Das Ziel ist der freie Warenverkehrim europischen Wirtschaftsraum. Wenn durch eine derRichtlinien die CE-Kennzeichnung fr ein bestimmtesProdukt gefordert wird, so bringt der Hersteller durchdas Aufbringen der CE-Kennzeichnung zum Ausdruck,dass er alle Anforderungen der DIN-EN 13561 erfllt.Die CE-Kennzeichnung bei Markisen ist der Personal-ausweis fr den Produktverkauf im Inland und auf demgesamten europischen Binnenmarkt.

    Drei Merkmale der CE-Kennzeichnung:

    Die CE-Kennzeichnung bezieht sich nur auf tech-nische Produkte (Spielzeug, Maschinen, Gerte).

    Die CE-Kennzeichnung behandelt nur Mindest-sicherheitsanforderungen.

    Die CE-Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Windwiderstandsklassen:

    Die Leistungsanforderungen sind in vier Klassen eingeteilt,wobei Klasse 0 nicht einmal die Mindestanforderung erfllt.Klasse 1,2 und 3 knnen auch nach Beaufort-Skala angegebenwerden und entsprechen dann Klasse 4 (> 28 km/h),Klasse 5(> 38 km/h) bzw.Klasse 6 (> 49 km/h).

    Widerstand gegen Wasseransammlung:

    Die Leistungsanforderung: Bei vollstndig ausgefahrenerMarkise und einer Neigung von 14, entsprechend einemGeflle von 25 %, muss die Markise einer Menge Wasserauf dem Markisentuch standhalten oder das Wasserableiten. Niederschlagsmenge: Klasse 1 17 l/m2 x h undKlasse 2 56 l/m2 x h.

    Lebensdauerklasse:

    Die Lebensdauer ist die Zahl von Bedienzyklen, der dieMarkise standhlt. Ein Zyklus entspricht einer vollstn-digen Ausfahr- und Einfahrbewegung. Klasse 1 3.000,Klasse 2 7.000 und Klasse 3 10.000 Zyklen (Anmerkung:Klasse 2 entspricht einer Lebensdauer von zehn Jahrenmit zwei Zyklen je Tag).

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  • NORMEN-SCHLAGWRTERIM BERBLICK (Fortsetzung)

    xKonformittserklrung:

    Die Konformittserklrung ist das Dokument der Kon-formittsbewertung. Nach Abschluss der Konformitts-bewertung erklrt der Hersteller schriftlich die berein-stimmung (Konformitt) seines Produkts mit dengrundlegenden Sicherheitsanforderungen der zutref-fenden EG-Richtlinien und -Normen.

    Hersteller:

    Der Produzent des montagefertigen Produkts ist derHersteller.

    Der montierende Markisen-Fachbetrieb ist keinHersteller, wenn er ein montagefertiges Produktgekauft hat. Er muss sich aber vergewissern, dasser ein normenkonformes Produkt montiert. Zudemmuss er generell gegenber seinem Endkundenseiner Beratungspflicht, seiner Aufklrungspflichtund der Pflicht zur bergabe der entsprechendenUnterlagen nachkommen.

    Geltungsbereich:

    Die Vorgaben der DIN-EN 13561 unddie Pflicht der CE-Kennzeichnungder Markisenmodelle gelten abdem 01.03.2006 fr alle Markisen,die auf dem europischen Binnen-markt (Deutschland und die 24weiteren EU-Mitgliedsstaaten) ver-kauft werden. Die Richtlinien sindvom Rat der Europischen Unionin Brssel erlassen worden undwurden in jedem Land der EU innationales Recht umgesetzt.

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  • EIN WORT ZUM SCHLUSSVON INNOROLL

    ie DIN-EN-Norm 13561 wird ab

    01.03.2006 im Rahmen der CE-Kenn-

    zeichnung fr Bauprodukte europa-

    weit fr alle Hersteller und Liefe-

    ranten im Bauzulieferbereich ver-

    pflichtend. Mit Innoroll als Hersteller

    und Lieferant der montagefertigen

    Markisen sind die Markisen-Fachbe-

    triebe immer auf der sicheren Seite.

    Smtliche Markisenmodelle werden

    nach den Forderungen gem DIN-

    EN 13561 geprft und gefertigt. Die

    Markenprodukte verfgen ber die

    notwendige CE-Kennzeichnung.Die

    jeweilige CE-Kennzeichnung ist an

    der Markise angebracht. Der Pflicht

    zur bergabe der entsprechenden

    Unterlagen kann der montierende

    Fachbetrieb leicht nachkommen, da

    Innoroll diese Unterlagen ent-

    sprechend vorbereitet.

    Zustzlich zu Tests mit eigenen

    Prfeinrichtungen prft unser Vor-

    lieferant mit dem TV Bayern und

    wir knnen somit auch das GS-

    Zeichen vom TV Sd auf der

    Markise anbringen.

    Die Bedingungen, die einzuhalten

    sind, damit die Leistungsanforde-

    rungen erfllt werden, sind fr

    statische Lasten festgelegt und

    bercksichtigen keine dynamischen

    Auswirkungen von wiederholt auf-

    gebrachten Lasten, denen die

    Markise beim praktischen Einsatz

    ausgesetzt ist. Aus diesem Grund

    gilt als allgemeine Empfehlung

    gem DIN-EN 13561 die Klasse 2.

    Alle Innoroll-Markisen entsprechen

    der Leistungsklasse 2.

    D

    x

    Innoroll_Norm_MARKI.qxd 25.04.2006 10:41 Uhr Seite 10

  • Innoroll GmbHSchnbacher Str. 39D-35745 [email protected]

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