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x1DAS KLEINE EINMALEINS DER NORMEN
Markisennorm DIN-EN 13561(Stand 03/2006)
Innoroll_Norm_MARKI.qxd 25.04.2006 10:41 Uhr Seite 2
isher galt fr Markisen auf dem deutschen
Markt der Stand der Technik gem DIN.
Die DIN ist die Deutsche Industrie-Norm.
Neben der DIN galten ebenfalls die techni-
schen Richtlinien des Bundesverbandes
Rollladen und Sonnenschutz. Diese Normen
waren keine Pflicht fr Markisen, sondern
der Hersteller konnte freiwillig eine ent-
sprechende Prfung durchfhren.
Ab dem 01.03.2006 werden die bisherigen
Anforderungen durch die Europische
Normung DIN-EN 13561 ersetzt (EN =
Europische Normung). Diese Norm gilt
fr alle produzierten Markisen in den
Lndern der Europischen Union gleicher-
maen. Zudem besteht im Rahmen der
Normeneinhaltung die Pflicht der CE-
Kennzeichnung der Markisen.
Die Europische Normung DIN-EN 13561
wird eingefhrt, damit Markisen europa-
weit nach gleichen Kriterien verglichen
und geprft werden knnen. Die Einhal-
tung der Normen ist bei der Herstellung
von Markisen Pflicht. Ausschlielich nor-
menkonforme Produkte drfen durch den
Fachbetrieb beim Endverbraucher mon-
tiert werden.
Durch die Europische Normung gem
DIN-EN 13561 werden eine erhhte Ver-
braucheraufklrung und ein erhhter
Verbraucherschutz beim Kauf von Mar-
kisen erreicht.
B
WARUM NORMEN FR MARKISEN?
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xer Markisenhersteller innerhalb der Euro-pischen Union wird durch die Einfhrungder DIN-EN 13561 eindeutig strker in diePflicht genommen. Er hat aber auch ganzklar die Mglichkeit und Chance, sich alswirklicher Fachbetrieb mit hoher Produkt-kompetenz und Qualitt zu erklren.Der montierende Fachbetrieb, der ein nor-menkonformes Markisenmodell von einemHersteller erwirbt, hat ab dem 01.03.2006:DWAS NDERT SICH
FR DEN MARKISEN-FACHBETRIEB?
Die erhhte Beratungspflicht:
Beratung ber Produkteigenschaften(hierzu gibt es Richtlinien vom Bundes-verband)
Beachtung der Bedienungs- undWartungsanleitung
Die Aufklrungspflicht/Produktverantwortung:
Windlast (Bercksichtigung der Wind-lastzonen und der Gelndekategorie)
Beachtung der VDE-Vorschriften(keine Gefhrdung durch elektrischeZuleitungen und Bedienelemente).Die VDE-Vorschriften sind zu beachten,wenn diese Arbeiten durch den Mar-kisen-Fachbetrieb selbst bernommenwerden drfen. Oder der Markisen-Fachbetrieb muss entsprechendeAnweisungen und Anleitungen an denbeauftragten Elektriker geben.
Die bergabe der entsprechenden Unterlagen:
protokollierte bergabe/dokumentiertmit dem bergabeprotokoll
Bedienungs- und Wartungsanleitung
ggf. die Montage- und Einstellanleitun-gen der Motorenhersteller/Schalter-oder Steuerungshersteller
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in normenkonformes Markisenmodell nach
DIN-EN 13561 erkennt man an dem CE-
Zeichen (im Prinzip eine Art Produkt-
Typenschild). Das CE-Zeichen muss an der
Markise angebracht sein und folgende
Angaben haben:
Hersteller, mit kompletter Adresse
Baujahr
Angabe der angewendeten Norm
Identifizierungscode(z.B. Name des Produkts)
E
WORAN ERKENNE ICH EINNORMENKONFORMES MARKISENMODELL?
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ie Bercksichtigung der Norm DIN-EN
13561 ist keine Kann-Manahme fr den
Markisen-Fachbetrieb, sondern ganz ein-
deutig eine Pflicht. Die Norm hat Gesetzes-
charakter. Und Gesetze mssen bekannt-
lich eingehalten werden, wenn man
Strafen vermeiden will. Die Kontrollmecha-
nismen sind vielseitig angelegt.
Staatliche Marktaufsichtsbehrden
In Deutschland werden die staatlichenKontrollen in erster Linie durch dieGewerbeaufsichts- bzw. Arbeitsschutz-behrden ausgebt. Auch die Ordnungs-mter werden sich fr Kontrolleninteressieren. Diese Behrden werdensptestens dann aktiv werden, wenn einProdukt sicherheitstechnisch aufflliggeworden ist.
Unfallversicherungen
Die Unfallversicherungstrger werden sehrviel strker kontrollieren,denn als Versiche-rungstrger haben sie ein noch greresInteresse,die eventuell notwendige Aus-zahlung von Ansprchen zu verhindern,weil sich der Unfall mglicherweise infolgeeines unsicheren Produkts ereignet hat.
Hersteller/Wettbewerb/Markt/Kunden/Verbraucherverbnde
Auf die korrekte Umsetzung der DIN-EN13561 und der damit verbundenenCE-Kennzeichnung der Produkte werdendie Hersteller und montierenden Wett-bewerber genauestens achten. Auch dieEndkunden und die Verbraucherverbndewerden mehr und mehr auf die Ein-haltung der gesetzlich vorgeschriebenenSicherheitsanforderungen achten. Vorallem die Endkunden haben ein sehr wir-kungsvolles Instrument, wenn Produktenicht normenkonform hergestellt undverkauft werden. SIE BEHALTEN GELD EIN!
D
WER KONTROLLIERT DAS ALLES?
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x
RECHTLICHE KONSEQUENZEN (nach dem 01.03.2006)
ir gehen jetzt gar nicht mal von dem
schlimmen Fall eines Unfalls durch eine
Markise mit Verletzung oder tdlicher
Folge aus. Wir nehmen einfach mal an, dass
ein Markisen-Fachbetrieb ein nicht normen-
konformes Markisenmodell von einem
beliebigen Hersteller gekauft und dieses
dann bei einem Endkunden montiert hat.
Der Endkunde reklamiert nach dem Ein-
bau das Produkt als nicht normenkonform
bei einem der Verbraucherverbnde. Hier
die mglichen rechtlichen Konsequenzen:
Ahndung als Ordnungswidrigkeit:
mit einem Bugeld bis 50.000, Euro
Stilllegung des Produkts am Einsatzort
Produkt wird beim Hersteller aus demVerkehr gezogen
Haftung bei schuldhaftem Verhalten:
vertragliche Haftung (Nachbesserung,Minderung, Wandlung, Schadensersatz)
gesetzliche Haftung(Schadensersatz, Schmerzensgeld)
Zudem muss der montierende Fachbetrieb
jederzeit nachweisen knnen, dass er bei
Montage eines normenkonformen Markisen-
modells seiner Beratungspflicht, seiner
Aufklrungspflicht und der Pflicht zur
bergabe der entsprechenden Unterlagen
nachgekommen ist. Auch sonst drohen
rechtliche Konsequenzen.
W
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x
NORMEN-SCHLAGWRTERIM BERBLICK
CE-Kennzeichnung:
Die CE-Richtlinien (Binnenmarkt-Richtlinien/Normen-anforderungen) legen fr Produkte Sicherheits- undGesundheitsanforderungen fest, die nicht unterschrit-ten werden drfen. Das Ziel ist der freie Warenverkehrim europischen Wirtschaftsraum. Wenn durch eine derRichtlinien die CE-Kennzeichnung fr ein bestimmtesProdukt gefordert wird, so bringt der Hersteller durchdas Aufbringen der CE-Kennzeichnung zum Ausdruck,dass er alle Anforderungen der DIN-EN 13561 erfllt.Die CE-Kennzeichnung bei Markisen ist der Personal-ausweis fr den Produktverkauf im Inland und auf demgesamten europischen Binnenmarkt.
Drei Merkmale der CE-Kennzeichnung:
Die CE-Kennzeichnung bezieht sich nur auf tech-nische Produkte (Spielzeug, Maschinen, Gerte).
Die CE-Kennzeichnung behandelt nur Mindest-sicherheitsanforderungen.
Die CE-Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Windwiderstandsklassen:
Die Leistungsanforderungen sind in vier Klassen eingeteilt,wobei Klasse 0 nicht einmal die Mindestanforderung erfllt.Klasse 1,2 und 3 knnen auch nach Beaufort-Skala angegebenwerden und entsprechen dann Klasse 4 (> 28 km/h),Klasse 5(> 38 km/h) bzw.Klasse 6 (> 49 km/h).
Widerstand gegen Wasseransammlung:
Die Leistungsanforderung: Bei vollstndig ausgefahrenerMarkise und einer Neigung von 14, entsprechend einemGeflle von 25 %, muss die Markise einer Menge Wasserauf dem Markisentuch standhalten oder das Wasserableiten. Niederschlagsmenge: Klasse 1 17 l/m2 x h undKlasse 2 56 l/m2 x h.
Lebensdauerklasse:
Die Lebensdauer ist die Zahl von Bedienzyklen, der dieMarkise standhlt. Ein Zyklus entspricht einer vollstn-digen Ausfahr- und Einfahrbewegung. Klasse 1 3.000,Klasse 2 7.000 und Klasse 3 10.000 Zyklen (Anmerkung:Klasse 2 entspricht einer Lebensdauer von zehn Jahrenmit zwei Zyklen je Tag).
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NORMEN-SCHLAGWRTERIM BERBLICK (Fortsetzung)
xKonformittserklrung:
Die Konformittserklrung ist das Dokument der Kon-formittsbewertung. Nach Abschluss der Konformitts-bewertung erklrt der Hersteller schriftlich die berein-stimmung (Konformitt) seines Produkts mit dengrundlegenden Sicherheitsanforderungen der zutref-fenden EG-Richtlinien und -Normen.
Hersteller:
Der Produzent des montagefertigen Produkts ist derHersteller.
Der montierende Markisen-Fachbetrieb ist keinHersteller, wenn er ein montagefertiges Produktgekauft hat. Er muss sich aber vergewissern, dasser ein normenkonformes Produkt montiert. Zudemmuss er generell gegenber seinem Endkundenseiner Beratungspflicht, seiner Aufklrungspflichtund der Pflicht zur bergabe der entsprechendenUnterlagen nachkommen.
Geltungsbereich:
Die Vorgaben der DIN-EN 13561 unddie Pflicht der CE-Kennzeichnungder Markisenmodelle gelten abdem 01.03.2006 fr alle Markisen,die auf dem europischen Binnen-markt (Deutschland und die 24weiteren EU-Mitgliedsstaaten) ver-kauft werden. Die Richtlinien sindvom Rat der Europischen Unionin Brssel erlassen worden undwurden in jedem Land der EU innationales Recht umgesetzt.
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EIN WORT ZUM SCHLUSSVON INNOROLL
ie DIN-EN-Norm 13561 wird ab
01.03.2006 im Rahmen der CE-Kenn-
zeichnung fr Bauprodukte europa-
weit fr alle Hersteller und Liefe-
ranten im Bauzulieferbereich ver-
pflichtend. Mit Innoroll als Hersteller
und Lieferant der montagefertigen
Markisen sind die Markisen-Fachbe-
triebe immer auf der sicheren Seite.
Smtliche Markisenmodelle werden
nach den Forderungen gem DIN-
EN 13561 geprft und gefertigt. Die
Markenprodukte verfgen ber die
notwendige CE-Kennzeichnung.Die
jeweilige CE-Kennzeichnung ist an
der Markise angebracht. Der Pflicht
zur bergabe der entsprechenden
Unterlagen kann der montierende
Fachbetrieb leicht nachkommen, da
Innoroll diese Unterlagen ent-
sprechend vorbereitet.
Zustzlich zu Tests mit eigenen
Prfeinrichtungen prft unser Vor-
lieferant mit dem TV Bayern und
wir knnen somit auch das GS-
Zeichen vom TV Sd auf der
Markise anbringen.
Die Bedingungen, die einzuhalten
sind, damit die Leistungsanforde-
rungen erfllt werden, sind fr
statische Lasten festgelegt und
bercksichtigen keine dynamischen
Auswirkungen von wiederholt auf-
gebrachten Lasten, denen die
Markise beim praktischen Einsatz
ausgesetzt ist. Aus diesem Grund
gilt als allgemeine Empfehlung
gem DIN-EN 13561 die Klasse 2.
Alle Innoroll-Markisen entsprechen
der Leistungsklasse 2.
D
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Innoroll GmbHSchnbacher Str. 39D-35745 [email protected]
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