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Schwerpunkt: Neulinge im Betrieb Das Magazin der Berufsgenossenschaſt Holz und Metall Ausgabe 2 | 2012 BGHM-Aktuell

Das Magazin der Berufsgenossenschaft Holz und Metall Ausgabe … · 2015-04-29 · 3 inhalt Die Arbeitswelt sicherer machen Auszubildender gewinnt den DASA-Jugendpreis 2011 4 Jugend

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Schwerpunkt: Neulinge im Betrieb

Das Magazin der Berufsgenossenschaft Holz und Metall Ausgabe 2 | 2012

BGHM-Aktuell

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BGHM-Aktuell 2 | 2012 > LeiStuNG uND RecHt

2

BGHM-AktuellMagazin der BerufsgenossenschaftHolz und Metall

HeRAuSGeBeR:Berufsgenossenschaft Holz und Metall(BGHM)

VeRANtwoRtLicH:Dr. Albert PlatzBerufsgenossenschaft Holz und MetallWilhelm-Theodor-Römheld-Straße 1555130 Mainz

iSSN 1612-5428

ReDAktioN:Peter Hackenberg – HbgTel.: 0711 / 1334-15054Klaus Taubitz – TbzTel.: 0511 / 8118 - 16882Mathias Widmann (Layout)Tel.: 0711 / 1334-10244

ScHLuSSReDAktioN:Klaus TaubitzBerufsgenossenschaft Holz und MetallSeligmannallee 4 30173 HannoverTel.: 0511 / 8118-16882E-Mail: [email protected]

titeLfoto:Peter Hackenberg

DRuck uND VeRLAG:CW NIEMEYER Druck GmbHBöcklerstraße 13, 31789 Hameln

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder. Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Nachdruck mit Quellenangabe, auch auszugswei-se, ist nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet. Für unverlangt eingesandte Manu-skripte, Fotos usw. wird keine Gewähr übernom-men und auch kein Honorar gezahlt. Für Infor-mationen unter den Links, die auf den in dieser Ausgabe vorgestellten Internetseiten aufgeführt werden, übernimmt der die Herausgeber keine Verantwortung.

impressum

BGHMA k t u e l lApr. 2012 | Mai 2012

editorialLiebe Leserinnen, liebe Leser

Erinnern Sie sich noch an Ihren ersten Arbeitstag mit seinen zahl-losen neuen Eindrücken? Und daran, wie schwer es in der Anfangs-phase noch fiel, die einzelnen Informationen zu bewerten? Neue Kollegen, neue hierarchische Strukturen, neue Arbeitsumgebungen und neue Tätigkeiten: Alles scheint gleichermaßen wichtig. Wer sich dies vor Augen führt, den dürfte nicht wirklich überraschen, dass gerade Neulinge am Arbeitsplatz besonders gefährdet sind, einen Arbeitsunfall zu erleiden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob dieser Neuling ein Auszubildender oder ein Jobwechsler mit Erfahrung ist. Wir greifen das Thema in dieser Ausgabe auf, um für die besondere Situation dieser Kolleginnen und Kollegen zu sensibilisieren. Ein probater Vorschlag dabei ist der, eine Patin oder einen Paten mit der Aufgabe zu betrauen, die neuen Beschäftigten durch die Anfangs-phase zu begleiten – als praktischer Mentor sozusagen.

Und weil es in dieser Welt nicht genug gute Nachrichten geben kann, notieren wir erfreut, dass die Nachfrage von Mitgliedsunternehmen nach der Zertifizierung mit unserem Gütesiegel „Sicher mit System“ ständig weiter steigt. Dabei profitieren die Betriebe nicht nur von einem funktionierenden Arbeitsschutzmanagement, sondern auch vom Imagegewinn, der mit dem Zertifikat verbunden ist. Dieser könnte sich nicht zuletzt bei der Auftragsvergabe als entscheidender Vorteil erweisen. Vor diesem Hintergrund berichten wir in dieser Ausgabe über die Zertifizierung verschiedener Betriebe, wobei die Auswahl angesichts der vielen Gütesiegel keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Wir bitten deshalb auch um Verständnis da-für, wenn wir hier nicht über jede Zertifizierung berichten.

Außerdem stellen wir Ihnen diesmal zwei weitere Projekte vor. Eines hat sich die leichtere Verständlichkeit von Betriebsanweisungen zum Ziel gesetzt, um den Kolleginnen und Kollegen mit Migrationshinter-grund die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz leichter zugänglich zu machen. Eine andere Zielgruppe spricht dagegen die Initiative „Job-Win-Win“ an. Damit will die „Interessenvertretung Selbstbestimmtes Leben in Deutschland“ die Wirtschaft dafür gewin-nen, bei der Stellenbesetzung mehr Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen, nicht zuletzt auch, um dem drohenden Fach-kräftemangel entgegenzuwirken. Eine Aktion, die wir natürlich gern unterstützen.

Dr. Albert PlatzVorsitzender der Geschäftsführung

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inhaltDie Arbeitswelt sicherer machenAuszubildender gewinnt den DASA-Jugendpreis 2011 4

Jugend will sich-er-lebenGewinnspiel-App zum Arbeitsschutz 5

Faktor 2,2Investitionen in den Arbeitsschutz zahlen sich aus 6

GS-ZeichenNietmaschine mit Auslöseüberwachung 7

Informationen Ihrer BerufsgenossenschaftNeue Schriften für das Schreiner-/Tischlerhandwerk 8

Sicher mit SystemGütesiegel gibt Rechtssicherheit 10

Sicher mit SystemVecoplan AG erhält Gütesiegel 11

Burnout?Lieber ausgebrannt als depressiv! 12

Moderne LuftfahrtWaschtische in Leichtbauweise 14

Schwerpunktthema April 2012Neulinge im Betrieb 16

ProdSG statt GPSGDas neue Produktsicherheitsgesetz 21

Für Mitarbeiter mit MigrationshintergrundVereinfachte Betriebsanweisungen 22

Suchtberatung – Hilfestellung – InformationInternetseite „Alkohol und Straßenverkehr“ gestartet 24

Unfall durch AblenkungBlindflug ohne Versicherungsschutz? 25

Schwerer UnfallVerpuffung im Öltank 26

BetriebsaktionStolpern, Rutschen, Stürzen? Ohne uns! 27

Job-Win-WinDas Potenzial behinderter Menschen ausschöpfen! 28

Berufskrankheiten (BK)Carpaltunnelsyndrom zur BK-Anerkennung empfohlen 30

Wenn der Unternehmer verletzt wirdMitarbeiter vor Schadensersatzanspruch geschützt 31

6

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BGHM-Aktuell 2 | 2012 > kuRz NotieRt

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Die Arbeitswelt sicherer machen

Auszubildender gewinnt den DASA-Jugendpreis 2011

Mit einer Handschutzglocke für den Spannzangenfutterwechsel an Fräsma-schinen gewinnt Frank Bohla, Auszubil-dender zum Zerspanungsmechaniker bei der Deutschen Edelstahlwerke Kar-rierewerkstatt GmbH in Witten, den ers-ten Platz beim DASA-Jugendpreis 2011. Ausgezeichnet wurden kreative und innovative Ideen zum Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Preisverleihung fand Ende vergangenen Jahres im Rahmen des 14. DASA-Jugend-kongresses in Dortmund statt.

Frank Bohla entwickelte mit Unterstüt-zung seines Ausbilders Jörg Untiedt eine Handschutzglocke zum Schutz vor Schnittverletzungen. Sie besteht aus Kunststoff und kommt beim Wechsel des Spannzangenfutters zum Einsatz. Dieses hält bei Fräsmaschinen das Werkzeug in der Verankerung. Beim Frä-serwechsel ist die Gefahr einer Verlet-zung hoch. Die Schutzglocke wird vor-her über Fräser und Spannzangenfutter gestülpt und verhindert so einen direk-ten Kontakt des scharfen Fräswerkzeugs mit der Hand. Frank Bohla: „Ich wollte einfach etwas Praktisches entwickeln, das die Sicherheit am Arbeitsplatz er-höht. Ich freue mich, dass die Jury das honoriert hat.“ Die Projekte der Preisträ-ger werden in den nächsten Monaten in der Arbeitswelt-Ausstellung der DASA in Dortmund zu sehen sein.

Das Thema Arbeitssicherheit ist auch im Mutterunternehmen der Karrierewerk-statt, der Deutschen Edelstahlwerke GmbH, fest in der Unternehmenskultur verankert. Alle 4.000 Mitarbeiter wur-den in sogenannten EUVIA-Schulungen (Einstellungs- und Verhaltensänderun-gen im Arbeitsschutz) für sichere und unsichere Handlungen und Verhaltens-weisen am Arbeitsplatz sensibilisiert.

Um künftig Unfälle und Krankheiten zu vermeiden, appelliert diese Maßnah-me an das Verantwortungsbewusst-sein der Mitarbeiter. Zusätzlich werden Führungskräfte in Beobachtungs- und Gesprächstechnik (BGT-Seminare) ge-schult, um mit den Mitarbeitern effekti-ver über den Arbeitsschutz sprechen zu können.

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Mit seiner Hand-schutzglocke für den Spannzangenfutter-wechsel an Fräsma-schinen (siehe Foto unten links) gewinnt Frank Bohla (Mitte)den ersten Platz beim DASA-Jugendpreis 2011.

Das bundesweite Aktionsprogramm „Girls‘ Day“ oder „Zukunftstag für Mädchen und Jungen“ ist in diesem Jahr für den 26. April vorgesehen. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) lädt deshalb an diesem Tag von 9 bis 14 Uhr interessierte Jungen und Mädchen in ihre Verwaltung nach Hannover ein, um über die Berufsbil-der innerhalb der Berufsgenossen-schaft zu informieren. Zum Programm in Hannover gehören unter anderem: • Rundgang•Aufgaben und Leistungen der Be-

rufsgenossenschaft• Informationen über die Tätigkeiten

in den einzelnen Bereichen der BGHM

•Verschiedene Mitmachaktionen •Multiple-Choice-Quiz

Anmeldungen nimmt Lilli Schulze ent-gegen, Tel.: 0511 8118-16083; E-Mail: [email protected].

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zukunftstag bei der BGHM

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kuRz NotieRt < BGHM-Aktuell 2 | 2012

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Jugend will sich-er-leben

Gewinnspiel-App zum ArbeitsschutzJugendliche und junge Erwachsene kön-nen sich jetzt eine Gewinnspiel-Appli-kation zum Arbeitsschutz auf ihr Smart-phone laden (siehe auch die Rückseite dieser Ausgabe). Sie ist Teil der Berufs-schulaktion „Jugend will sich-er-leben“, mit der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Auszubildende und jun-ge Berufseinsteiger für die Themen Ar-beitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb sensibilisieren. Die App wurde für Smartphones mit Android-Betriebssystem programmiert und ist im Android-Market erhältlich. Wer kein entsprechendes Handy hat, kann das Spiel auch online aufrufen. Das Min-destalter für die Teilnahme ist 14 Jahre, das Höchstalter 24 Jahre.

Inhalt der Applikation ist ein Frage-spiel, mit dem Teilnehmer ihr Wissen über Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit testen können. Für die richtige oder falsche Beantwortung der Fragen erhalten oder verlieren die Teilnehmer Punkte. Bei einigen Fragen tickt zudem die Uhr: Wer besonders schnell antwor-tet, bekommt Extrapunkte, wenn die Frage korrekt beantwortet wurde. Wer

winner werden benachrichtigt. Weitere Informationen sowie die Teilnahmebe-dingungen unter www.jwsl.de/app.

DGUV

alle Level durchspielt, kann die erreich-te Gesamtpunktzahl in eine bundeswei-te Liste eintragen und attraktive Preise gewinnen. Die drei Besten der Liste dür-fen sich über ein Tablet-PC mit Android-Betriebssystem freuen. Drei zusätzliche Geräte werden zudem unter allen an-deren Teilnehmern verlost. Der Wettbe-werb läuft bis zum 30. Juni 2012. Die Ge-

Weitere Informationen im Internet unter:www.jwsl.de

warnhinweis

In der von der DGUV herausgegebe-nen BGI/GUV-I 719 „Brand- und Ex-plosionsschutz an Werkzeugmaschi-nen“ (Fassung vom April 2009) findet sich ein fataler Hinweis. Betroffen hiervon ist die Betriebsanweisung „Kohlendioxid = CO2 in ortsfesten Feuerlöschanlagen“ im Anhang 3 auf der Seite 80. Hier steht der Hin-weis: Im Notfall nur umluftabhängige Atemschutzgeräte einsetzen. Richtig ist: Im Notfall nur umluftunab-hängi-ge Atemschutzgeräte einsetzen! Wir bitten dringend um Beachtung!

Im Download unter www.bghm.de ist der Fehler bereits behoben.

BGHM

BGi/GuV-i 719 DGUV Vorschrift 2

Harmonisierte fassung in kraftAm 01. Januar 2012 ist die harmonisierte Fassung der DGUV Vorschrift 2 „Be-triebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in Kraft getreten. Dies hat die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaften Holz und Metall beschlos-sen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt. Mit der neuen DGUV Vorschrift 2 wurden die vier bisherigen Versionen der ehemaligen Fusionspartner (Hütten- und Walzwerks-BG, Maschinenbau- und Metall-BG, BG Metall Nord Süd und Holz-BG) vom 31. Dezember 2010 abgelöst.

Für Betriebe bis zehn Beschäftigte und für Betriebe, die sich für die „Alterna-tive Betreuung“ (Unternehmermodell) entschieden haben, ergeben sich durch die DGUV Vorschrift 2 im Vergleich zu der früheren BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (gültig bis 31. Dezember 2010) keine Änderun-gen. Allerdings wurde die Grenze, bis zu der die „Alternative Betreuung“ mög-lich ist, einheitlich auf 50 Beschäftigte festgelegt. Die BGHM hat hierzu einen Handlungsleitfaden erstellt, aus dem auch ein Zeitrahmen für die sicherheits-

Weitere Informationen im Internet unter: www.bghm.de/Webcode 277

technische und arbeitsmedizinische Betreuung entnommen werden kann.

Kge

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BGHM-Aktuell 2 | 2012 > kuRz NotieRt

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Demnach rentierten sich Investitionen in den Arbeitsschutz im Schnitt um mehr als das Doppelte der ursprüng-lich aufgewendeten Summe. Um dem auf die Spur zu kommen, befragten die Forscher in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 300 Unternehmen in 16 Ländern nach deren Einschätzung der betriebswirtschaftlichen Vor- und Nachteile entsprechender Ausgaben. Entstanden ist eine Präventionsbilanz, nach der die Unternehmen insgesamt einen „Return on Prevention“ (ROP) in Höhe von 2,2 erzielten. Dies bedeutet: Investieren Unternehmen einen Euro in betriebliche Präventionsarbeit, erhalten sie im Durchschnitt 2,20 Euro als öko-nomisches Erfolgspotenzial zurück. Die auf standardisierten Interviews basie-rende Studie zeigte auch, dass vor allem •die mit dem Arbeitsschutz verbunde-

ne Verbesserung des Images in der Öffentlichkeit und der Betriebskultur,

• eine gestiegene Motivation und Zu-friedenheit der Beschäftigten sowie

•die Reduzierung von Ausfallzeiten und Betriebsstörungen

von Bedeutung sind.

Für die gewählte Methode der Präventi-onsbilanzierung sei es wichtig gewesen, dass die befragten Unternehmen über ausreichend Erfahrung in und mit be-trieblicher Präventionsarbeit verfügten,

Mit dem Faktor 2,2

investitionen in den Arbeitsschutz zahlen sich aus

heißt es in der entsprechenden Mittei-lung der DGUV. Dies lege den Schluss nahe, dass sich Investitionen in den Arbeitsschutz für Betriebe mit wenig Erfahrung in diesem Bereich eher noch stärker rentieren könnten.

BGI 5048 aktualisiert

ergonomische MaschinengestaltungDie Berufsgenossenschaftliche Infor-mation BGI/GUV-I 5048 wurde aktua-lisiert und liegt nun in zwei überarbei-teten Teilen vor: • Teil 1 der BGI/GUV-I 5048 umfasst

Checkliste und Auswertungsbogen. Die Checkliste enthält Benutzerhin-weise, organisatorische Hinweise sowie eine Liste der relevanten Normen. Der Auswertungsbogen enthält die Einteilung zwischen den normativen Anforderungen und den Empfehlungen.

• Teil 2 der BGI/GUV-I 5048 umfasst die Informationen zur Checkliste und enthält Grafiken und Hinweise zu erläuterungsbedürftigen Berei-chen der Checkliste.

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Der abschließende Report zur Studie „The Return on Prevention“ soll im Herbst dieses Jahres veröffentlicht wer-den.

DGUV/Tbz

Arbeitsschutz ist alles andere als ein wenig nützlicher Kostenfaktor! Zu diesem Ergebnis kommt eine interna-tionale Studie, die unter anderem von der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) und der Deut-schen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aufgelegt wurde.

Download beider Teile unter:www.dguv.deWebcode: d3443

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kuRz NotieRt < BGHM-Aktuell 2 | 2012

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Nietmaschinen dienen der Fertigung formschlüssiger Verbindungen durch Kaltumformung. Um die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der europäi-schen Maschinenrichtlinie einzuhalten, müssen diese über ein Schutzkonzept verfügen, das Fingerverletzungen ver-hindert. So muss der Arbeitsvorgang beispielsweise über eine Zweihand-schaltung ausgelöst werden. Alternativ können sichere Werkzeuge zum Einsatz kommen oder eine Auslöseüberwa-chung, die den Start des Nietvorgangs verhindert, wenn ein Finger im Gefah-renbereich erkannt wird. Letztere ist bei allen Nietarbeiten sinnvoll, bei de-nen eine Person das Werkstück mit den Händen halten muss, während sie den Arbeitsvorgang über einen Fußschalter auslöst.

Eine solche Auslöseüberwachung hat jetzt die Maschinen- und Werkzeugbau D. Friedrich GmbH & Co. KG in Remshal-den entwickelt. Diese beruht auf dem Prinzip der elektrischen Widerstandser-kennung. Der Nietvorgang kann erst dann gestartet werden, wenn ein elek-trischer Masseschluss mit ausreichend geringem Widerstand zwischen Werk-

ideenwettbewerb: ergonomische tische sind auch wirtschaftlicher

stückauflage und Gehäuse der Nietma-schine besteht. Alle sicherheitstech-nisch relevanten Vorgänge werden von einer Sicherheits-SPS überwacht. Die sicherheitsrelevante Steuerung erreicht Kategorie 3 Performance Level d nach DIN EN ISO 13849-1. Die Nietmaschine wurde von der Prüfstelle Maschinen und

Nietmaschine mit AuslöseüberwachungGS-Zeichen

Für die Entwicklung eines vertikal ver-stellbaren Nageltisches hat die Be-rufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) das Mitgliedsunternehmen Clemens Fritze Industrieverpackun-gen KG aus Berlin im Rahmen ihres Ideenwettbewerbes ausgezeichnet. Die Arbeitsabläufe an den herkömm-lichen Nageltischen gingen bislang mit hohen Rückenbelastungen durch Zwangshaltungen einher. Dies nahm die dortige Sicherheitsfachkraft zum Anlass, zusammen mit den Mitarbei-tern den neuen Tisch zu entwickeln und den Arbeitsablauf zu optimieren. Inzwischen haben Untersuchungen an den neuen Nageltischen gezeigt, dass nicht nur die Belastungen durch

Heben, Halten und Tragen deutlich ver-ringert sind, sondern die Arbeiten auch zügiger bewerkstelligt werden. Das

Projekt ist also aus gesundheitlicher und wirtschaftlicher Sicht ein Erfolg.

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Fertigungsautomation bei der BGHM er-folgreich einer GS-Prüfung unterzogen. Damit ist der Hersteller berechtigt, das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ auf seiner Entwicklung anzubringen.

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Kein Nietvorgang solange sich der Finger im Gefahrenbereich befindet: Die D. Friedrich GmbH & Co. KG hat eine Auslöseüber-wachung auf dem Prinzip der elektrischen Widerstandserken-nung entwickelt.

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Gegen hohe Rücken-belastungen: der vertikal verstellbare Nageltisch der Clemens Fritze AG

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BGHM-Aktuell 2 | 2012 > kuRz NotieRt

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Die neue BG-Information „Gefahrstoffe im Schreiner-/Tischlerhandwerk und der Möbelfertigung“ (BGI 733) ist eine vollständige Überarbeitung der Aus-gabe aus dem Jahr 1998. Die bisherige Inhaltsstruktur der Broschüre wurde beibehalten, sodass sich Leser der bis-herigen Ausgaben schnell in der neuen Schrift zurechtfinden. Neu sind vor al-lem folgende Inhalte:• Ergänzung um die in der Möbelferti-

gung eingesetzten üblichen Gefahr-stoffe

•Beschreibung der Maßnahmen beim Auftreten von Gefahrstoffen bei Sanierungsarbeiten (z.B. Asbest, steinkohlenteerhaltige Parkettkleber, bleihaltige Fensteranstriche, alte Mineralwolle-Dämmstoffe, alte Holz-schutzmittel)

•Beschreibung der Maßnahmen beim Umgang mit neuen Holzersatzwerk-stoffen (z.B. thermisch modifiziertes Holz, WPC-Werkstoffe, Mineralwerk-stoffe)

Ausführlich beschrieben sind die Ge-fährdungen für Gesundheit und Um-welt sowie die notwendigen Schutz-maßnahmen. Informationen über die hygienischen Maßnahmen, Vorsor-geuntersuchungen, Unterweisungen, Beschäftigungsbeschränkungen (z.B. für Jugendliche und werdende Mütter) sowie zur Lagerung, Aufbewahrung, Entsorgung und Erste Hilfe runden den Inhalt der neuen BGI 733 ab. Zusätzliche Praxishilfen, wie z.B. das Muster eines Gefahrstoffverzeichnisses oder eine Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Gefahrstoffkennzeichnungen befinden sich im Anhang. Auf den Ab-druck von Muster-Betriebsanweisungen für die verschiedenen Arten von Gefahr-stoffen (z.B. Lacke, Beizen, Kleber) wur-de verzichtet.

Neue Schriften für das Schreiner-/ tischlerhandwerk

Informationen Ihrer Berufsgenossenschaft

Neu: BGi 735Die BGI 735 „Schreiner-/Tischlerarbei-ten auf Baustellen und Montagestellen“ ist eine Neuerscheinung. Sie erläutert die notwendigen Sicherheitsmaßnah-men bei Arbeiten auf Bau- und Monta-gestellen, ausgehend von der Planung und Vorbereitung bis hin zur Durch-führung der Arbeiten. Für die Ermitt-lung von Maßnahmen im sogenannten Leuchtturmprojekt „Bauarbeiten“ im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie ist sie damit eine praxisgerechte Hilfestellung. Folgende Themenbereiche werden unter anderem behandelt:

Mit drei neuen Schriften aktualisiert die Berufsgenossenschaft Holz und Metall ihr Informationsangebot für die Mitgliedsbetriebe aus dem Schreiner- und Tischlerhandwerk.

•Aufgaben, Zuständigkeit, Verantwor-tung von Bauherren, Architekten, Bauleitern, beauftragten Unterneh-men, SiGeKo sowie die Zusammen-arbeit insbesondere auf „Kleinbau-stellen“

•Vorgehen des beauftragten Unterneh-mers beim Feststellen von sicher-heitstechnischen Mängeln

•Vorbereitung von Bau- und Montage-arbeiten

•Umgang mit Leitern einschließlich Unterweisungsinhalten

•Absturzsicherungen (Gerüste, Auffangeinrichtungen, persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz)

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kuRz NotieRt < BGHM-Aktuell 2 | 2012

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739-2) ist eine vollständige Überarbei-tung der BGI 739 aus dem Jahr 2002. Die Überarbeitung war dringend notwendig, weil sich viele Regelungen geändert hat-ten. Die neue BGI behandelt aus Sicht des Brand- und Explosionsschutzes un-ter anderem:•Gefährdungen durch Brände und

Explosionen: Dieser Abschnitt enthält auch Hinweise auf Materialbela-dungen und damit Konzentrationen von Holzstaub in Absaugleitungen von verschiedenen Maschinen, zur Zoneneinteilung von explosionsge-fährdeten Bereichen.

•Anforderungen an Absaugleitungen einschließlich Ventilatoren und Fun-kenlöschanlagen

•Anforderungen an Entstauber•Anforderungen an Filteranlagen und

deren Aufstellbedingungen•Anforderungen an Fördereinrichtun-

gen von der Filteranlage zum Silo einschließlich der Austrageinrichtung zur Feuerungsanlage

•Bauliche Anforderungen an Silos•Ausführung und Bemessung von Feu-

erlöscheinrichtungen in Filteranlagen und Silos

Die Anhänge enthalten darüber hinaus Muster eines Erlaubnisscheines für Feu-erarbeiten, eines Reinigungsplanes, von Explosionsschutzdokumenten so-wie einer Betriebsanweisung zum Ver-halten bei Bränden.

Mitgliedsbetriebe der BGHM können die neuen BG-Informationen, aber auch sämtliche anderen Printmedien zum Arbeitsschutz, über das Internet (www.bghm.de) herunterladen, kosten-los bei den Dienststellen des Präventi-onsdienstes der BGHM anfordern oder anlässlich eines Betriebsbesuches von ihrer Aufsichtsperson oder einem sicher-heitstechnischen Berater erhalten.

Rainer H. Klein

ifA-Report 5/2011

elektromagnetische felder

Wegen des zunehmenden Einsatzes elektrischer und elektronischer Gerä-te, Maschinen und Anlagen nehmen elektrische, magnetische und elekt-romagnetische Felder (EM-Felder) bei der Arbeit und im Alltag ständig zu. Der überarbeitete IFA-Report 5/2011 „Elek-tromagnetische Felder an Anlagen, Maschinen und Geräten“ erläutert deshalb die physikalischen Zusam-menhänge derartiger Felder (EM-Fel-dern) in Abhängigkeit von der Fre-quenz. Ferner beschreiben die Autoren die Wirkungen auf den Menschen und auf Körperhilfsmittel, wie zum Beispiel Implantate und geben einen Überblick

Download IFA-Report unter:www.dguv.deWebcode: d12484

über die Anforderungen in Richtlinien, Normen und Regeln zum Schutz von Be-schäftigten gegenüber EM-Feldern. Und nicht zuletzt werden zur Beurteilung der Expositionen von Personen die zu erwartenden EM-Felder an Arbeitsplät-zen an oder in der Nähe von Anlagen, Maschinen und Geräten in Produktions- und Bürobereichen aufgezeigt.

Hbg

•Arbeiten auf Fahrgerüsten, Hubar-beitsbühnen, Hilfsgerüsten

•Sicherung von Treppenöffnungen, Aufzugschächten, Bodenöffnungen

•Arbeiten auf sogenannten „nicht begehbaren“ Bauteilen wie Well-platten aus Asbestzement, Bitumen, Kunststoff

Die BGI ist auch eine wesentliche Hilfe zur Erstellung einer Gefährdungsbeur-teilung für Arbeiten auf Bau- und Mon-tagestellen.

Überarbeitet: BGi 739-2Die neue BG-Information „Absauganla-gen und Silos für Holzstaub und -späne – Brand- und Explosionsschutz“ (BGI

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Gütesiegel gibt RechtssicherheitSicher mit System

Im November 2011 hat die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) der ALHO System-bau GmbH in Morsbach das Gütesiegel „Sicher mit System“ überreicht. Damit bescheinigt sie dem Unternehmen die erfolgreiche Einführung und Umsetzung eines Arbeitsschutzma-nagementsystems.

Mit Einführung eines Arbeitsschutzmanagement-systems (AMS) hat das Unternehmen eine Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation entwickelt, die weit über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausreicht. Die BGHM verleiht das Gütesiegel auch nur dann, wenn ein Unternehmen die Einfüh-rung und Begutachtung auf der Basis des nationa-len Leitfadens für AMS erfolgreich durchlaufen hat. Dabei sind, gemeinsam mit den eigenen Mitarbei-tern, die Schwachstellen im Arbeits- und Gesund-heitsschutz und in den betrieblichen Abläufen auf-zuspüren, die häufig zu unsicheren Arbeitsweisen führen. Anschließend werden – wiederum gemein-sam – Lösungen entwickelt und diese konsequent umgesetzt. Dies ist die Strategie von „Sicher mit System“.

weniger BürokratieMit dem Gütesiegel verfügt die ALHO-Betriebslei-tung über ein Dokument, das beispielsweise bei Auftragsvergaben sämtliche Einzelpapiere für den Nachweis einer funktionierenden Organisation der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ersetzt. Insofern entlastet es auch den Bürokra-tieaufwand. Das Gütesiegel der BGHM fördert mit einer zeitgemäßen Vorgehensweise systematisch die Integration von Arbeitssicherheit und Gesund-heitsschutz in die betrieblichen Prozesse.

Prüfung und Bescheinigung führen außerdem zu einer bisher nicht erreichten Rechtssicherheit, die auch internationalen Maßstäben genügt und von den Geschäftspartnern geschätzt wird. Das Güte-siegel ist auf drei Jahre befristet. Für eine Verlänge-rung muss das Unternehmen erneut die Begutach-tung durchlaufen.

Bernd Graulich

BGHM-Aktuell 2 | 2012 > SicHeRHeit uND GeSuNDHeit

Bereits 1967 begann ALHO mit der industriel-len Fertigung mobiler Räume und stellte damit die Weichen für den Unternehmenserfolg. 1971 folgten die ersten Raummodule. Über Jahre hinweg wurde die Idee des Modulbaus konse-quent zum Konzept einer Raumfabrik weiter-entwickelt. Heute gehört das Unternehmen mit rund 500 qualifizierten Mitarbeitern in Deutsch-land, Frankreich, Belgien, Luxemburg und der Schweiz zu den Marktführern der Branche. Am begutachteten Hauptstandort in Morsbach ar-beiten derzeit 350 Beschäftigte.

Mobile Räume

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Geschafft: Achim Weber (QS-Beauftragter ALHO), Marko Grisse (Technischer Leiter ALHO), Klaus Britz (Präventionsdienst BGHM), Achim Holschbach (Ge-schäftsführer ALHO) mit dem Gütesiegel der BGHM

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SicHeRHeit uND GeSuNDHeit < BGHM-Aktuell 2 | 2012

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Das Mitgliedsunterneh-men „Mertz-Metallbau“ aus Harbke in Sachsen-Anhalt hat Ende 2011 das Gütesiegel „Sicher mit System“ erhalten. Das Zertifikat ist bis Ende 2014 gültig und kann nach einer Wieder-begutachtung verlängert werden. Geschäftsfüh-rer Herbert Mertz be-schäftigt 20 Mitarbeiter im klassischen Metall-bau sowie im industri-ellen und kommunalen Dienstleistungsgewer-be. Außerdem gehören

zertifikat zum Gütesiegel „Sicher mit System“ überreicht.

Vecoplan AG erhält Gütesiegel Sicher mit System

Nach erfolgreicher Begutachtung hat die Be-rufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) der Vecoplan AG mit Sitz in Bad Marienberg das Gütesiegel „Sicher mit System“ verliehen.

Gemeinsam mit den motivierten und hochqua-lifizierten Mitarbeitern ist es dem Unternehmen gelungen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz nachhaltig in die betriebliche Gesamtorganisation zu integrieren. Unterstützung fand das Team um Ute Just (Vorstand), Dirk Rüsing (Fertigungsleiter), Christian Stein (Fachkraft für Arbeitssicherheit) und Markus Steinebach (Betriebsratsvorsitzen-der), in der BGHM-Aufsichtsperson Stefan Schmitz sowie in Christian Starke als Gütesiegel-Berater.

Begleitet durch die BGHM nahm das Team zu-nächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Arbeitsschutzorganisation vor und optimierte an-schließend systematisch die betrieblichen Struk-turen und Abläufe rund um das Thema Sicherheit und Gesundheit. Der im gesamten Betrieb gelebte Arbeits- und Gesundheitsschutz machte es dem Unternehmen leicht, die Anforderungen des Güte-siegels zu erfüllen. Die notwendige Schulung der Führungskräfte erfolgte über zwei eintägige Kurse im Unternehmen. Der Imagegewinn bei Kunden, die gesteigerte Produktivität durch sichere Arbeits-abläufe und gesunde Mitarbeiter sowie die höhere Rechtssicherheit für das Unternehmen rechtfer-tigen den in den vergangenen zwei Jahren unter-nommenen zeitlichen Aufwand zum Aufbau des Arbeitsschutzmanagementsystems.

Die Vecoplan AG versteht sich als ein führender Partner der internationalen Holz- & Recyclingwirt-schaft mit weltweit zahlreichen Niederlassungen und Vertriebsbüros. Seit über 40 Jahren entwickelt und produziert das Unternehmen für Umwelt-technologie Maschinen und Anlagen für die Zer-kleinerung, Förderung und Aufbereitung von Pri-

fünf Auszubildende zur Belegschaft. Nicht zuletzt deshalb wurde die Firma im Dezember 2011 beim Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks als vorbildlicher Ausbildungsbetrieb ausgezeichnet.

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Übergabe des Gütesiegels: BGHM-Mitar-beiter Dirk Wyrwa (links) und Herbert Mertz Geschäftsführer „Mertz-Metallbau“ .

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: Hild

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mär- und Sekundärrohstoffen. Am Hauptstandort in Deutschland sowie in den USA, Österreich und Großbritannien beschäftigt der Umweltspezialist über 350 Mitarbeiter/innen und ist zudem nach ISO 9001 zertifiziert.

Cst/Smz

Ute Just, Vorstand der Vecoplan AG, und ihr Team

freuen sich über die Ver-leihung des Gütesiegels

„Sicher mit System“ durch die BGHM.

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Die Schlagzeilen reichen von „Jeder Vierte leidet unter arbeitsbe-dingter Erschöpfung“ bis „Burnout als Entschuldigung für Demotivati-on und Gleichgültigkeit.“ Was steckt dahinter?

Es begann mit der Wirtschaftskrise 2009. Der 45-jährige Unternehmer Mario Bauer*) aus der Kfz-Branche hat 25 Mitarbeiter und das schlechte Jahr gut überstanden. Das Geschäft „brummt“ wieder. Man beruhigt sich etwas. Scheinbar überraschend wird Bauer fahrig, gereizt und unzuverlässig. Das Betriebsklima verschlechtert sich. Aufträge wer-den nicht mehr ordentlich abgearbeitet. Stress entsteht. Die Mitarbeiter reagieren gereizt. Die Zahl der Verletzungen nimmt zu, die Motivation sinkt. Sogar die Ehe des Unternehmers geht in die Brü-che. Seine Mitarbeiter „diagnostizieren“ ein Burn-out. Bauer hat sich völlig verausgabt, kann nichts mehr geben. Er braucht Unterstützung.

Diagnose: Ein überarbeiteter Unternehmer der nicht delegieren und abschalten kann und die tägliche Arbeit eher stört als fördert, sowie wenig standardisierte Arbeitsprozesse.

intervention: Arbeitspsychologisches Einzelcoa-ching des Unternehmers und Beratung zur Opti-mierung der Arbeitsabläufe sowie Benennung ei-nes Stellvertreters.

folgen: Neues Auftragsmanagement, stationäre Psychotherapie des Unternehmers aufgrund einer Depression und langsamer Wiedereinstieg.

ist-Stand: Fragiles Gleichgewicht der Unterneh-merpersönlichkeit und ein (wieder) funktionieren-des Unternehmen, besseres Betriebsklima, weni-ger Verbandbucheinträge.

ein erklärungsversuchBurnout ist ein eher deutsches Phänomen. Inter-national sei dieser Begriff weitgehend unbekannt, recherchierte DIE ZEIT. Deshalb überrascht es auch nicht, dass Weltgesundheitsorganisation, interna-

Lieber ausgebrannt als depressiv!Burnout?

*) Name von der Redaktion geändert

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tionale Diagnostiksysteme und Krankenversiche-rer das Phänomen zwar beschreiben, nicht aber als Krankheit definieren.

Burnout bedeutet im Wortsinn das Ausgebrannt-sein durch ständige Überhitzung (von Brennele-menten in der Kernenergie). Arbeitspsychologisch ist es eher ein Erschöpfungsprozess: Überengage-ment, übertriebener innerer Antrieb, betriebliche Hochleistungskultur, kurze Veränderungszyklen und der (vermeintlich notwendige) Verzicht auf Er-holungszeiten führen in den körperlich-geistigen Zusammenbruch oder eine diagnostizierte Depres-sion. Nur trägt die Diagnose Depression in unserer Gesellschaft ein Stigma, sie wird tabuisiert oder als Schwäche bewertet. Dagegen ist das Burnout gesellschaftlich akzeptiert, sogar bei besonders engagierten Managern oder Fußballstars.

Die Ursachen• Leistung und Arbeit sind „in“, sogar Wellness

und Freizeit müssen effizient sein, das Altern verhindern und fit halten. Faulenzen und Mü-ßiggang sind „out“. Grundsätzlich fördern diese gesellschaftlichen Veränderungen das Arbeiten bis zur Erschöpfung (Selbstüberforderung).

•Diagnosen psychischer Krankheiten nehmen zu, das beweisen nahezu sämtliche Jahresberichte der Krankenversicherungen.

•Unternehmen, Arbeitsbedingungen und Pro-zesse verändern sich schnell. Die Unternehmen sind achtsam, sie legen Wert auf Prozess- und Produktqualität, Anwesenheitsquoten und fördern die Leistungsfähigkeit mit Management-systemen wie Kaizen, Verbesserungszirkeln wie KVP oder Seminaren zum Führungsverhalten. Alles mit berechenbarem Return on Investment. Leider achten sie zunehmend weniger auf die Gesundheit ihrer wichtigsten Ressource: den Mensch.

ein PräventionsversuchWäre Burnout in erster Linie die Folge beruflicher Überforderung, müssten die Betroffenenraten bei Beschäftigten höher liegen als bei Rentnern, Stu-denten oder Nicht-Berufstätigen. Folgt man aber den Aussagen der behandelnden Experten, wie etwa Prof. Ulrich Hegerl von der Universität in Leip-zig, dann ist eher das Gegenteil der Fall. Der Grund: Arbeit gibt finanzielle und soziale Sicherheit, ist sinnstiftend und wird belohnt.

Dennoch ist nicht zu übersehen, dass der Einfluss beruflicher Anforderungen auf die Gesundheit ei-nes Beschäftigten schon wegen des hohen Zeitan-teils der Arbeit hoch ist und betriebliche Prävention notwendig macht. Um in diesem Sinne wirksame

Maßnahmen ableiten zu können, erscheint es sinnvoll, den mit Burnout bezeichneten Erschöp-fungsprozess zu differenzieren:1. Erschöpfung mit Zusammenbruch durch eine

Anpassungs-, Belastungsstörung oder De-pression: Hier handelt es sich um – mitunter lebensbedrohliche – Krankheiten bei denen „einfache“ Gegenmaßnahmen wie Schlaf, Urlaub oder Stress- und Selbstmanagement-seminare die Probleme verschlimmern. Es bedarf einer sofortigen Vorstellung bei einem besonders qualifizierten Arbeitsmediziner oder Arbeitspsychologen, um die weiteren Schritte im Hilfesystem einleiten zu können.

2. Erschöpfung durch „Privatstress“ (Gesund-heitsbeschwerden, Verhaltensauffälligkeiten): Hier hilft die Einleitung privater Hilfsangebote durch das Unternehmen. Beispiele dafür sind flexible Arbeits- und Auszeiten oder betriebli-che Beratungsangebote zu Themen wie Sucht oder Schulden.

3. Erschöpfung durch Arbeitsstress (körperliche Beschwerden, Fehlerhäufung, Gereiztheit, etc.): bei andauerndem Termindruck, Überfor-derung oder Existenzängsten schaffen „klas-sische“ betriebliche Maßnahmen wirksame Abhilfe, wenn sie die Balance zwischen Anfor-derungen und Ressourcen wieder herstellen. Möglichkeiten dafür gibt es viele, z.B. Stress- und Selbstmanagementseminare, Arbeitsab-laufoptimierung, Teamstärkung, Fehler- und Verbesserungsmanagement sowie Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Beispiele unterstreichen die Bedeutung einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungsfaktoren im Unternehmen, einschließ-lich Risikobewertung, Schutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrollen. Nur daraus sind die rich-tigen Maßnahmen für die einzelnen Beschäftigten-gruppen abzuleiten.

Martin Prüße

Die Checkliste „Gesunde Mitarbei-ter – Gesundes Unternehmen“ mit Anhaltspunkten zur Gefährdungser-mittlung psychischer Belastungen und Ansprechpartnern finden Sie unter www.bghm.de im Bereich Arbeitspsy-chologie. Darüber hinausgehende Informationen:www.gefaehrdungsbeurteilung.de www.iga-info.de www.buendnis-gegen-depression.de

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waschtische in Leichtbauweise Moderne Luftfahrt

Die Schüschke GmbH & Co. KG in Kirchentellinsfurt hat sich auf die Herstellung von Waschtischen für die Luftfahrt spezialisiert.

Bei Luftfahrt und Leichtbauweise denkt man zuerst an die Flugzeughülle. Leichter, schneller, spar-samer – so der Trend der letzten Jahre in diesem Bereich. Nicht zuletzt geht ein geringeres Gewicht bei Fahr- und Flugzeugen auch mit einer geringe-ren Antriebsleistung und so auch mit einem gerin-geren Kraftstoffverbrauch einher. Deshalb wird der Rumpf eines Großflugzeuges aus Legierungen der Leichtmetalle Aluminium, Magnesium, Titan oder hochfesten Stählen und zunehmend Faserwerk-stoffen gefertigt.

Doch nicht nur der Rumpf des Flugzeuges be-stimmt das Gewicht. Auch das Innenleben ist ins Visier der Konstrukteure geraten – und in das des Unternehmers Uwe Schüschke. Den Grundstein für sein damals noch junges Unternehmen legte er vor 25 Jahren während eines Fluges von Japan nach Deutschland. Dabei hatte Schüschke als Be-

sitzer eines kleinen Schreinerbetriebes bis dahin gar nichts mit der Luftfahrt am Hut, vielmehr war die klassische Möbelfertigung sein Ressort. Wäre da nicht die Sache mit Japan gewesen. Dort näm-lich bestellte der Jungunternehmer sein erstes CNC-Bearbeitungszentrum, das bis heute seine Dienste tut. Und wäre da nicht der Sanitärbereich gewesen, den er während des Fluges zwangsläufig aufsuchen musste. Da kam ihm die Idee: Warum nicht einen Waschtisch aus dem Mineralwerkstoff Varicor® fertigen – mit deutlich geringerem Ge-wicht und stärkerer Nachhaltigkeit.

Namhafte kundenDen polyesterharzgebundenen Mineralwerkstoff verarbeitete der experimentierfreudige Schreiner nämlich schon länger – vom Holz mal abgesehen. Varicor® wird vor allem im öffentlich-gewerblichen Bereich wie in Krankenhäusern, Kindergärten oder Hotels eingesetzt. Der Kunststoff lässt sich wie Holz verarbeiten und besticht durch die Mög-lichkeit der fugenlosen Verarbeitung, einfachen Reinigung und Reparatur. Aus diesem Material müssten auch die Waschtische in den Flugzeugen zu fertigen sein, dachte sich Schüschke, griff zum Telefon und stellte dem Flugzeughersteller Airbus seine Vision des leichten Waschtisches vor. Die von ihm genannten Daten zum Gewicht, Feuerre-sistenz, Belastbarkeit und die unterschiedlichen Designs überzeugten. Schließlich bekam er, nach-dem alle physikalischen und chemischen Tests in den Airbus-Labors positiv ausgefallen waren, den ersehnten Auftrag: 1998 stattete er den ersten Airbus mit seinen Waschtischen aus, weitere Mo-

Der Unternehmer und seine Idee: Uwe Schüschke präsentiert seinen Leichtbau-Waschtisch für Flug-zeuge

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delle folgten. 2003 erhielt der Schreiner auch den Zuschlag für die Waschtischfertigung im A380 als Alleinhersteller. Heute fertigt er mit über 50 Mitar-beiter/innen rund 2.500 Waschtische im Jahr. Die Entwicklung einer speziellen Wabenkonstruktion hat das Waschtischgewicht verglichen mit 1998 auf unter fünf Kilo und damit weniger als die Hälfte des ursprünglichen Gewichts gesenkt, bei höherer Stabilität.

Inzwischen gehört auch Boeing zu seinen Kun-den. Mit 75 Prozent des Umsatzes bestimmen die Waschtische heute maßgeblich die Fertigungs-abläufe in dem Unternehmen, das 1999 nach Kir-chentellinsfurt umgezogen ist. Neben der Luftfahrt beliefert Schüschke noch den öffentlichen und ge-werblichen Sanitärbereich sowie die Medizintech-nik mit Maßanfertigungen aus dem polyesterharz-gebundenen Material. Holz findet sich auf dem 2.700 Quadratmeter großen Gelände der Firma nur noch selten. Der Mineralwerkstoff wird dagegen in den unterschiedlichsten Designs und Stärken ver-baut.

eingeschliffene fertigungswegeIndividualität und lösungsorientierte Ansätze spie-len die wesentliche Rolle in diesem Bereich. Jeder Waschtisch wird nach den speziellen Vorgaben des Kunden gefertigt, und so gut wie nichts geht auf Halde. Deshalb gibt es in dem Betrieb noch viele Handarbeitsplätze, neben den üblichen Holz-bearbeitungsmaschinen, die zur Bearbeitung des Kunststoffes benötigt werden. Dabei ist der Weg vom angelieferten Material zum fertigen Wasch-tisch immer derselbe: Zuerst werden die Platten an einer Fünf-Achsen-CNC-Fräsmaschine zuge-schnitten, und die Zuschnitte dann in aufwändiger Handarbeit weiter bearbeitet. Nachdem die Un-

Ob Holz oder Mine-ralwerkstoff: Das Problem bleibt der Staub, dem die Schüschke GmbH jetzt mit einer neuen Absauganlage zu Leibe rückt.

terkonstruktion und die Anbauteile montiert oder verklebt sind, folgt der Feinschliff. An Teller- und Handschleifmaschinen werden die Rohlinge in ihre endgültige Form gebracht.

Und wie beim Holz ist das größte Problem der Staub, der besonders bei den Schleifarbeiten an-fällt. Deshalb wird in dem Betrieb nicht nur die Qualität, sondern auch die Arbeitssicherheit groß geschrieben. So hat der Unternehmer gerade erst die bestehende Absauganlage erweitert. Auch an der Sicherheit der Mitarbeiter wird nicht gespart – jedem steht hochwertige persönliche Schutzaus-rüstung mit Sicherheitsschuhen, Handschuhen und Atemschutz zur Verfügung.

Damit könnte sich Uwe Schüschke eigentlich zurücklehnen, zumal er gerade sein 25-jähriges Betriebsjubiläum gefeiert hat. Aber weit gefehlt: Er tüftelt weiter, und das mit Erfolg. So ist zusam-men mit der Elektro-Metall Export GmbH das „Non Touch Waste Flap System“ entstanden, eine au-tomatische und berührungslose Abfallklappe, für die Schüschke 2011 den Crystal-Award erhielt. Ein unsichtbarer Sensor steuert die Abfallklappe, in-dem er die elektrische Spannung misst. Nähert sich eine Hand der Klappe, verändert sich die Spannung, und der Öffnungsmechanismus wird ausgelöst. So können die Fluggäste die benutz-ten Handtücher im Abfalleimer entsorgen, ohne diesen berühren zu müssen. Auf die Abfallklappe folgte die Entwicklung eines Abfallbehälters, der durch Kompression das Zweieinhalbfache der nor-malen Müllmenge aufnehmen kann. Man darf also gespannt sein, mit welcher Entwicklung Schüschke als nächstes aufwartet.

Ingeborg Ambs

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Ist jeder, der neu an seinem Arbeitsplatz ist, auch ein Neuling? Der Begriff „Neuling“ trifft auf ganz unterschiedliche Menschen zu und wird gleichermaßen für weibliche und männliche Mitarbeiter verwendet. Zum einen sind damit die Auszubildenden gemeint, die nach dem Ende der Schulzeit einen Beruf erlernen und damit auch in einen neuen Lebensabschnitt eintreten. Zum anderen trifft er auch auf diejenigen zu, die ihre Ausbildung gerade erfolgreich abgeschlossen haben und nun einen fes-ten Arbeitsplatz im Betrieb übernehmen. Und schließlich sind auch die Mitarbeiter gemeint, die sich an einem neuen Arbeitsplatz einarbeiten müssen, ob im gleichen Unternehmen oder nach einem Wechsel des Arbeitgebers.

Im weiteren Sinn zählen sogar die Personen dazu, die sich lediglich aufgrund eines zeitlich begrenzten Arbeitsauftrags im Unternehmen aufhalten. Das sind beispiels-weise Monteure, die eine neue Anlage aufstellen oder Leiharbeitnehmer, die perso-nelle Engpässe überbrücken helfen. Und letztlich sind natürlich auch Praktikanten und Ferienarbeiter gemeint, die Erfahrungen sammeln wollen oder ein paar Euro

„Nichts ist beständiger als der Wandel.“ Auch wenn dieser Ausspruch von Heraklit aus Ephesus schon 2.500 Jahre alt ist, so hat er doch nichts an Aktualität eingebüßt. Gerade die Arbeitswelt zeigt, wie schnelllebig unsere Zeit geworden ist. Hier kann sich jeder schon morgen mit einem neuen Arbeitsplatz konfrontiert sehen.

Neulinge im Betrieb

Schwerpunktthema April

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hinzuverdienen müssen. Das bedeutet aber auch, dass nicht alles, was im Folgenden zum Thema „Neulinge im Betrieb“ gesagt wird, auf alle diese Personen gleichermaßen zutrifft.

Auswahl und eignungWährend sich fachliche Eignung und soziale Kom-petenzen eines neuen Mitarbeiters in der Regel im Rahmen des Vorstellungsgesprächs ergründen las-sen, wird dies mit Blick auf die körperliche Fitness des Bewerbers schon schwieriger. Dazu ist eine medizinische Untersuchung erforderlich. Für eine sogenannte Einstellungsuntersuchung gibt es zwar keine gesetzliche Grundlage, aber selbstverständ-lich ist der Arbeitgeber daran interessiert zu erfah-ren, ob der potentielle neue Mitarbeiter auch den körperlichen Anforderungen gewachsen ist. Wer diesen medizinischen Check ablehnt, hat meist schlechtere Karten im Rennen um den gewünsch-ten Arbeitsplatz. Ist der neue Mitarbeiter dagegen ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, so schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz die Fest-stellung der körperlichen Eignung zwingend vor.

Bei vielen Tätigkeiten werden die Mitarbeiter nicht nur körperlich und geistig gefordert, sondern er-fahren zusätzliche Belastungen durch physika-lische Einwirkungen oder Gefahrstoffe. Geht es dabei zum Beispiel um die Einwirkung von Lärm, so sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen erforderlich. Noch vor Aufnahme der Arbeit im Lärmbereich, das heißt ab einem Ta-ges-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A), muss der Mitarbeiter nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 „Lärm“ untersucht werden. Wäh-rend der „Tätigkeit im Lärm“ folgen weitere Unter-suchungen im Abstand von fünf oder drei Jahren, je nach Höhe des Lärmpegels. Der untersuchende Arzt kann die Fristen auch verkürzen, sofern er dies für medizinisch geboten hält.

Hat der Mitarbeiter Umgang mit Gefahrstoffen oder ist eine Exposition durch benachbarte Arbeitsplät-ze möglich, so ist zu prüfen, ob entsprechende Grenzwerte eingehalten sind. Spezielle arbeits-medizinische Vorsorgeuntersuchungen sind da-bei erst dann erforderlich, wenn die Einhaltung der Grenzwerte nicht nachgewiesen wurde oder wenn diese überschritten werden. Der Mitarbeiter kann aber von sich aus Untersuchungen verlan-gen, wenn er dies aufgrund seines eigenen Si-

cherheitsbedürfnisses für angemessen hält. Ist der Mitarbeiter für Einsätze vorgesehen, die eine spezielle körperliche Eignung voraussetzen, zum Bei-spiel Schwindelfreiheit bei Arbeiten in der Höhe oder ein gutes räumliches Sehvermögen bei bestimm-ten Fahr- und Steuertätigkei-ten, so gibt es auch dafür ent-sprechende arbeitsmedizinische Untersuchungen.

Am Anfang ist alles neu Wie gut dem Betreffenden der Einstieg in das neue Arbeitsumfeld gelingt, hängt maßgeblich von Vor-gesetzten und Kollegen ab. Je eher er das Gefühl hat, willkommen zu sein, desto schneller wird er sich in die Gemeinschaft integrieren. Bewährt hat sich in dieser Situation die Bestellung eines Pa-ten, an den sich der Neue mit allen Fragen wenden kann.

Bei einem Rundgang durch den Betrieb werden ihm wichtige Abteilungen und betriebliche Einrich-tungen (zum Beispiel Kantine und Waschräume) gezeigt. Anschließend soll der Mitarbeiter seinen neuen Arbeitsplatz und seine unmittelbaren Kolle-ginnen und Kollegen kennenlernen. Auch wichtige Ansprechpartner wie die Fachkraft für Arbeitssi-cherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsarzt, Ersthelfer und Betriebsrat werden vorgestellt. Wer so vielen neuen Dingen und Menschen begegnet, kann sich nicht alles merken. Der neue Kollege sollte deshalb nicht überfordert werden.

Anschließend findet die Einweisung in die Arbeits-abläufe und die zu verrichtenden Tätigkeiten statt. Um die einzelnen Schritte besser nachvollziehen zu können, wird der neue Kollege zunächst einem erfahrenen Mitarbeiter zuschauen. Dieser erklärt ihm die Abfolge der Handgriffe und macht sie zu-nächst vor. Dabei gibt er Hinweise auf mögliche Gefahren und wie diese zu beseitigen sind. Die Anweisung, dass Schutzeinrichtungen auf keinen Fall manipuliert werden dürfen, gehört unbedingt dazu. Gefahren, die nicht durch technische Maß-nahmen beseitigt werden konnten, erfordern meist

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den Einsatz Persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Welche PSA getragen werden muss, wo sie ausge-geben wird und was dabei zu beachten ist, sollte an der Stelle bereits erläutert werden. Generell hat sich folgender Ablauf für die Einweisung bewährt:1. zeigen, erklären, gemeinsam erörtern2. vormachen der einzelnen Arbeitsschritte, wo-

bei auf die Maßnahmen des Arbeitsschutzes hingewiesen wird.

3. unter Aufsicht nachmachen lassen 4. in der Folgezeit verstärkt überwachen, ob die

sichere Arbeitsweise auch praktiziert wird.

Oft nehmen es gerade ältere Kollegen mit der Ein-haltung der Vorschriften nicht so genau. Ihnen ist ja noch nie etwas passiert, was sie über die Jahre hinweg in ihrem Fehlverhalten bestärkt hat. Solche Kollegen darf sich der Neuling nicht zum Vorbild nehmen. Das Nachahmen falscher Verhaltenswei-sen, womöglich noch von allen anderen toleriert, vermittelt dem Neuling ein Zugehörigkeitsgefühl, das auf einer schlechten Grundlage basiert und der Arbeitssicherheit langfristig schaden kann. Dem müssen Vorgesetzte und Paten entschieden entgegensteuern, hat doch der Neuling unter Um-ständen noch ein komplettes Arbeitsleben vor sich. Dem Neuling muss klar sein, was er selbst tun darf, und wann fremde Hilfe notwendig ist. Gut gemeintes eigenständiges Handeln, ohne die Situ-ation zu beherrschen, ist fehl am Platz. Während

bei regulären Betriebszuständen kaum noch etwas passiert, kann es hingegen beim Einrichten, bei In-standhaltungsarbeiten oder bei Betriebsstörungen zu gefährlichen Situationen und Unfällen kommen.

unterweisenAlle Neulinge müssen zum sicheren Arbeiten befä-higt werden. Dazu brauchen sie Informationen. Ein in die Hand gedrücktes Stück Papier mit der Auffor-derung: „Lesen Sie sich das mal durch!“ reicht da-für nicht aus. Diese Vorgehensweise hat höchstens Alibifunktion und zeigt dem Neuen, dass seinem Vorgesetzten diese Pflicht eher lästig ist. Sowohl Arbeitgeber als auch Vorgesetzte sind verpflichtet, die ihnen anvertrauten Beschäftigten zu unterwei-sen. Sie sind für deren Leben und Gesundheit ver-antwortlich. Jeder Vorgesetzte sollte sich darüber im Klaren sein: Der Schutz der anvertrauten Be-schäftigten ist in hohem Maße Selbstschutz, denn je besser diese bei der Arbeit geschützt werden, desto besser sind die Vorgesetzten vor möglichen Rechtsfolgen gefeit.

Jede Unterweisung muss sicherstellen, dass die angesprochenen Inhalte auch wirklich verstanden werden. Es kommt nicht nur darauf an zu vermit-teln, wie etwas zu tun ist, sondern auch warum. Dies erhöht die Bereitschaft, die vorgegebenen Ar-beitsweisen einzuhalten, deutlich. Um sicherzuge-hen, dass Unterweisungsinhalte auch von auslän-

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dischen Mitarbeitern, die der deutschen Sprache noch nicht so mächtig sind, verstanden werden, sollte ein Dolmetscher dabei sein. Diese Rolle kann durchaus ein Kollege übernehmen, der die Sprache schon besser beherrscht.

Die Erstunterweisung umfasst neben Erklärungen zur Arbeitstätigkeit und zum Arbeitsschutz allge-meine Hinweise zu den Rechten und Pflichten des Beschäftigten, zur Organisation des Betriebes so-wie generelle Gefährdungs- und Arbeitsschutzhin-weise für sicheres und gesund erhaltendes Arbei-ten im Betrieb. Hier ist zwischen der allgemeinen und der auf den Arbeitsplatz bezogenen Unterwei-sung zu unterscheiden. Im allgemeinen Teil kann zum Beispiel eingegangen werden auf:• Innerbetriebliche Verkehrswege•Bedeutung der Sicherheitskennzeichnung•Verhalten nach einem Arbeitsunfall• Einrichtungen der Ersten Hilfe•Verhalten im Brandfall• Flucht- und Rettungswege•Sicherheitsgerechtes Verhalten•Arbeitskleidung• Persönliche Schutzausrüstung (PSA)•Bestimmungsgemäße Verwendung von

Einrichtungen•Hautschutz•Ordnung und Sauberkeit

Über diese allgemeinen Themen müssen alle Mit-arbeiter Bescheid wissen, also auch die, die im Verwaltungsbereich des Unternehmens tätig sind.

Die auf den Arbeitsplatz bezogene Unterweisung spricht die konkreten Gefahren bei der jeweiligen Tätigkeit an. Dazu gehören zum Beispiel das Be-dienen von Maschinen, Transportvorgänge oder der Umgang mit Gefahrstoffen. Wichtig sind dabei auch Hinweise zur Funktion der Schutzeinrichtun-gen und wie deren sicheres Funktionieren über-prüft wird. Dieser Teil der Unterweisung muss auf jeden Mitarbeiter zugeschnitten werden.

Im Anschluss an jede Unterweisung hat sich der Vorgesetzte davon zu überzeugen, dass der Neu-ling die Erläuterungen verstanden hat. Mit ein paar gezielten Fragen kann er dies einfach überprüfen. Der Unterwiesene bestätigt durch Unterschrift, dass er teilgenommen hat. Dies bescheinigt dem Vorgesetzten die vorgenommene Unterweisung. Im Gegensatz zu neuen Mitarbeitern in der Fertigung, die relativ schnell auf sich gestellt sind, stehen Auszubildende unter der ständigen Aufsicht eines Ausbilders. Gerade weil das Gefahrenbewusstsein junger Mitarbeiter noch nicht so ausgeprägt ist, müssen sie intensiv betreut werden. So können fachliche Informationen stets mit Sicherheitshin-weisen kombiniert werden.

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Auch nach einer sorgfältigen Unter-weisung muss bei Auszubildenden die ständige Aufsicht gewährleistet sein.

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Reibungslos?Nicht immer funktioniert die Integration von neuen Mitarbeitern in eine bestehende Gemeinschaft. Es kommt vor, dass einzelne Personen gezielt ausge-schlossen und gemobbt werden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Als Mobbing bezeichnet man eine Konflikt belastete Kommunikation am Arbeitsplatz. Es gibt Täter, Mitläufer und Opfer. Wer sich als Neu-ling in einer Gemeinschaft behaupten will, ist auf eine zuverlässige Kommunikation angewiesen. Wird er aber ausgegrenzt oder mit gezielten Falsch-informationen versorgt, kann er die ihm zugedach-te Aufgabe nicht erfüllen. Erschwerend kommt für ihn hinzu, dass er die betrieblichen Zusammen-hänge noch nicht so gut kennt. Neben den gesund-heitlichen Auswirkungen für die „Gemobbten“ wird auch der Betrieb geschädigt, kommt es doch zu personellen Engpässen, Fehlzeiten und Verzöge-rungen in der Auftragsabwicklung. Es liegt also im besonderen Interesse des Betriebes, Mobbing erst gar nicht aufkommen zu lassen. Der Betrieb hat die Möglichkeit, durch entsprechende Betriebsverein-barungen eine Handlungsgrundlage zu schaffen, nach der jeder Mitarbeiter geschützt werden kann.

•BGI 568 „Der erste Tag - Leitfaden für den Unternehmer als Organisationshilfe und zur Unterweisung von Neulingen“ (auf DVD „Prävention“)

•BGI 624 „Jugendliche“ (auf DVD „Prävention“)

•DVD „Neu im Job - sicher starten!“ (Jugend will sich-er-leben 2006/2007)

•Napo in: Starte sicher (auf DVD „Neu im Job - sicher starten!“)

•ASA-Brief 14 (www.bghm.de)

Medien zum thema:

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Aller Anfang ist schwer: Eine Auszubildende in der Lehrwerkstatt

AusblickGestern noch alter Hase, jetzt wieder „Greenhorn“? Ganz so drastisch fällt der Arbeitsplatzwechsel für altgediente, erfahrene Mitarbeiter zwar nicht aus, aber mit einer Umstellung oder Neuorientierung ist er trotzdem verbunden. Die im bisherigen Berufsle-ben angesammelten Erfahrungen sind nützlich und bringen Vorteile, aber es gibt genügend Dinge, die neu erlernt werden müssen. Nach Untersuchungen in der betrieblichen Praxis kann die Phase bis der Neuling seine Erfahrungsdefizite ausgeglichen hat bis zu einem halben Jahr dauern. Bei der Vermitt-lung von grundlegenden Informationen zum The-ma „Arbeitsschutz“ bieten auch die Berufsgenos-senschaften Unterstützung mit ihren vielfältigen Schriften und Angeboten.

Peter Hackenberg

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Die Überarbeitung des bisher gültigen GPSG ist unter anderem deshalb notwendig geworden, weil die Europäische Union mit der Verordnung Nr. 765/2008 weiterreichende Anforderungen an die Akkreditierung und die europäische Marktüberwa-chung festgelegt hat. Da EU-Verordnungen unmit-telbare Gültigkeit in den Mitgliedsstaaten haben, existierten seit dem 1. Januar 2010 das nationale GPSG und die Verordnung nebeneinander, zum Teil mit gegensätzlichen Regelungen. Dieser Zustand wurde mit der Anpassung des GPSG zum ProdSG beseitigt.

Das ProdSG ist die grundlegende Vorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten, Maschinen und Anlagen. Sein Anwendungsbereich reicht von elektrischen Haushaltsgeräten über die Graben-walze bis zu Atemschutzgeräten und komplexen Fertigungsanlagen. Sichere, vertrauenswürdige Produkte dienen nicht nur dem Schutz der privaten Verbraucher sondern auch dem Arbeitnehmer in den Betrieben und erleichtern den Warenverkehr in der Europäischen Union.

Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Ar-beit und Soziales sieht das neue ProdSG insbeson-dere im Bereich der Marktüberwachung neue und verbesserte Bestimmungen vor. Die Zusammenar-beit zwischen Marktüberwachung, die in der Zu-ständigkeit der Länder liegt, und Zoll solle deutlich intensiviert werden, damit gefährliche Produkte rechtzeitig aufgespürt werden könnten. Dies ge-währleiste ein hohes Sicherheitsniveau der am Markt befindlichen Produkte und fördere zudem den fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern, heißt es beim Ministerium. Die Einführung eines einheitlichen Richtwerts von, anschaulich gespro-chen, einer Stichprobe je 2.000 Einwohnern soll zudem sicherstellen, dass es bei der Marktüber-wachung zu keinem Ungleichgewicht bei den Kon-trollen in den einzelnen Bundesländern kommt. Für ein Bundesland wie Baden-Württemberg mit 10,7 Millionen Einwohnern bedeutet dies 5.350 Stichproben pro Jahr.

Das neue Produktsicherheitsgesetz

ProdSG statt GPSG

Auch die Bestimmungen zum GS-Zeichen „Geprüf-te Sicherheit“ wurden im Hinblick auf die Voraus-setzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner Verwendung strenger gefasst und erweitert. Damit soll das GS-Zeichen gestärkt und seine missbräuchliche Verwendung intensiver bekämpft werden. Zudem hat es sich in der Vergangenheit als zuverlässiges Instrument zur Information der Verbraucher bewährt. Die Aussage „Geprüfte Si-cherheit“ dürfte so manche Kaufentscheidung maßgeblich beeinflusst und den Verbrauchern das Gefühl gegeben haben, ein sicheres Produkt zu erwerben. Insgesamt wird also die Bedeutung des Produktsicherheitsgesetzes als die grundle-gende Vermarktungs- und Sicherheitsvorschrift für Produkte gestärkt und die Marktüberwachung im europäischen Verbund enger verknüpft. Das Ge-setz leistet zudem einen bedeutenden Beitrag zum Schutz von Beschäftigten und Verbrauchern.

Peter Hackenberg

Am 1. Dezember 2011 ist das neue „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“ (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) in Kraft getreten. Es hat das bisherige „Geräte- und Produktsicherheits-gesetz“ (GPSG) abgelöst.

Download des Gesetzestextes unter: www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011

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Für Mitarbeiter mit Migrationshintergrund

einfache Betriebsanweisungen erhöhen Arbeitssicherheit

Im beruflichen Alltag ergeben sich, aufgrund kul-tureller Unterschiede und sprachlicher Defizite, Verständigungsprobleme, die das Unfallrisiko bei Mitarbeitern mit Migrationshintergrund erhöhen.

Einzelanalysen von Unfallhergängen haben erge-ben, dass mangelnde Verständigung oft zu Unfäl-len am Arbeitsplatz führt, weil die Unterweisung zum Thema „Gefahren am Arbeitsplatz“ und der Hinweis auf Arbeitsschutzmittel ihre Wirkung ver-fehlen. Grundlage für die Unterweisungspflicht in Unternehmen sind die Betriebsanweisungen, die es für die nicht deutschsprachigen Mitarbeiter zu vereinfachen gilt.

Das von der Deutschen Gesetzlichen Unfallver-sicherung (DGUV) geförderte Forschungsprojekt „Vereinfachte Betriebsanweisungen“ der Initiative für Beschäftigung OWL e. V. (IfB OWL), gemeinsam

bearbeitet von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall und den Mitgliedunternehmen Paul Het-tich GmbH & Co. KG und Teckentrup GmbH & Co. KG, entwickelte in diesem Zusammenhang erste Leitthesen. Im Fokus steht die Vereinfachung des sprachlichen Niveaus von Betriebsanweisungen. Darüber hinaus werden Betriebsanweisungen didaktisch reduziert, um den Gefährdungen die entsprechenden Maßnahmen direkt zuzuordnen. Schwierige Sachverhalte werden zusätzlich über visuelle Elemente veranschaulicht.

einfache SpracheMitarbeiter, die über geringe Deutschkenntnisse verfügen, verstehen und formulieren Sätze eher in der „Ich-Form“. Um den Bezug zum Arbeitsum-feld zu erleichtern, fließt diese Form in die verein-fachte Betriebsanweisung ein. Zusammengesetzte Begriffe wie zum Beispiel „Lichtschranke“ werden

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In der Region Ostwestfalen-Lippe (OWL) ist der Anteil an Personen mit Migrationshintergrund mit 22% der Gesamtbevölkerung beson-ders hoch. Das spiegelt sich auch in der Belegschaftsstruktur der Betriebe in Nordrhein-Westfalen wider.

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Beispiele für verein-fachte Formulierungen in einer Betriebsanwei-sung.

vermieden, und betriebsspezifische Begriffe wie „Ameise“ oder „Stapler“ finden Verwendung an-stelle des allgemeinen Begriffs „Flurförderzeuge“.

• Ich darf nicht rauchen• Ich muss meinem Chef sagen, dass die Ameise

nicht funktioniert

einfacher AufbauDer vereinfachte Aufbau der Betriebsanweisung stellt Gefahren und entsprechende Schutzmaß-nahmen direkt gegenüber, was wiederum das Lesen erleichtert und zum besseren Verständnis führt. Modular vereinfacht wird lediglich der Um-gang mit einem Arbeitsmittel beschrieben. Hinwei-se für „Erste Hilfe“ sind in einer eigenen Betriebs-anweisung aufgeführt. Auf diese Weise werden Inhalte reduziert und einfacher formuliert.

einfache optikFotos aus dem betrieblichen Alltag vereinfachen die Betriebsanweisungen über die visuelle Schie-ne. Diese „betriebseigene Legende“ befindet sich auf der Rückseite der Betriebsanweisungen. Vor-teil für den Unterweiser ist, dass er Fachbegriffe

eindeutig erklären kann und darüber hinaus die Sprachkenntnisse der entsprechenden Mitarbeiter fördert. Neben Fotos werden auch Piktogramme und Gebotszeichen eingesetzt. Zum leichteren Verständnis tragen auch Comicfiguren bei, wie zum Beispiel Sympathieträger NAPO oder die von der Firma Hettich entwickelte Identifikationsfigur „Safety“.

Um die Betriebsanweisungen verständlicher zu ge-stalten, gehen Großunternehmen dazu über, die-se in verschiedene Sprachen zu übersetzen. Das können kleine und mittlere Unternehmen jedoch nicht leisten. Eine vereinfachte Betriebsanweisung hat aber durchaus Vorteile: Die Zusammenarbeit mit den Firmen Hettich und Teckentrup, die diese vereinfachte Form bereits einsetzen, zeigt, dass die deutsche Sprache gefördert wird und sich die innerbetriebliche Kommunikation verbessert. Ar-beitsschutzrechtliche Vorgaben werden demnach besser umgesetzt und Gefahrensituationen eher gemieden.

Antje DiederichsDr. Matthias Eisenbrand

Linda Tacke (IfB e.V.)

Beispiel Handschrumpfgerät

worauf muss ich achten? wie schütze ich mich?

• Ich kann mich durch die Brennerdüse verbrennen.

• Ich darf die Brennerdüse nicht auf meine Kollegen/Körperteile/ Kleidungsstücke richten.• Ich muss die Brennerdüse beim Arbeiten immer möglichst weit vom Körper entfernt halten.

• Ich kann mich an heißen Oberflächen verbrennen.

• Ich muss Lederhandschuhe tragen• Ich darf die Folie nur erwärmen und nicht zum Schmelzen bringen

• Ich kann durch die Brennerdüse einen Brand verursachen

• Ich muss alles, was leicht brennen kann, von meinem Arbeitsplatz entfernen.• Ich muss immer einen Feuerlöscher dazustellen.• Ich muss die Brennerdüse immer an dem Haken für die Düse am Rollwagen aufhängen, da sie sehr heiß werden kann. • Ich darf sie niemals irgendwo ablegen.

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Noch immer unterschätzten viele Autofahrer den Einfluss von Alkohol auf ihre Fahrtüchtigkeit, heißt es in der Meldung weiter. Die neue Webpräsenz widmet sich demnach unter anderem folgenden Fragen: •Wie kommt es zum Alkoholunfall?•Welche rechtlichen Konsequenzen drohen?•Wie kann die Fahrerlaubnis wiedererlangt

werden?•Welche Langzeitfolgen hat übermäßiger

Alkoholkonsum?

Unter www.dvr.de/alkohol stehen neben der Wir-kung von Alkohol auf den menschlichen Körper und den möglichen Folgen von Alkoholkonsum im Straßenverkehr auch Langzeitschäden und Wege aus der Sucht im Mittelpunkt. Das Angebot richtet sich damit nicht nur an alle Verkehrsteilnehmer, sondern bietet auch Betrieben eine Hilfestellung im Umgang mit dem Thema Alkohol am Arbeits-platz. Ausführlich werden der Verlauf einer Alko-holsucht thematisiert und Lösungsvorschläge an-geboten, die sich gemeinsam mit allen Beteiligten umsetzen lassen.

Über die Postleitzahl lässt sich in einer Datenbank die nächstgelegene Alkohol- oder Suchtberatungs-stelle finden. Eine Liste der Begutachtungsstellen Medizinisch-Psychologischer Untersuchungen (MPU) in Deutschland ist ebenfalls auf diese Weise er-reichbar. Ein interaktiver Wissenstest ergänzt das Angebot.

DVR

Suchtberatung – Hilfestellung – Information

internetseite „Alkohol und Straßenverkehr“ gestartet

Im vergangenen Jahr ging jeder zehnte Verkehrstote auf deutschen Straßen auf Alkohol am Steuer zurück. Diese Zahl nennt der Deutsche Verkehrssi-cherheitsrat (DVR) in einer Pressemit-teilung zur Eröffnung seines neuen Internetportals „Alkohol und Straßen-verkehr“.

Eine der Hauptursachen für Alkohol am Steu-er ist mangelndes Problembewusstsein. Dar-auf weisen Berufsgenossenschaften und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hin (DVR). So werden unter anderem die Wirkung des Alko-holkonsums unterschätzt und dessen Folgen verharmlost oder verdrängt. Dabei unterschät-zen die meisten vor allem die Gefahr geringer Alkoholmengen, weil sie sich noch fahrtüchtig fühlen. Sie versuchen, die aufkommende Unsi-cherheit durch besonders defensives Fahren zu kompensieren. Häufig fehlen aber auch Kennt-nisse über die Wirkung von Alkohol. Das gehe aus einer EMNID-Umfrage hervor, so der DVR. Demnach meinten elf Prozent der Befragten, Kaffee, Zigaretten oder eine Dusche könnten die Wirkung des Alkohols auf die Fahrtüchtigkeit mindern. Und Verstöße ohne Unfallfolgen wer-den als Kavaliersdelikt bewertet und auf diese Weise verharmlost. Obwohl Autofahrer wissen, dass sie sich in eine Trinksituation begeben, zeigen sie häufig keine Bereitschaft, das Auto stehen zu lassen. Sie verdrängen die Möglich-keit, in eine Polizeikontrolle zu geraten oder einen Unfall verwickelt zu werden. Die Entschei-dung, ob man selber fährt oder nicht, wird auf einen Zeitpunkt verschoben, zu dem die Ent-scheidungsfähigkeit durch den Alkoholkonsum bereits beeinträchtigt ist.

DVR/BG

Mangelndes Problembewusstsein

Foto

: DVR

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Dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat zufolge las-sen sich Autofahrer einerseits von Faktoren außer-halb des Fahrzeugs ablenken, etwa durch auffälli-ge Personen oder interessante Landschaftsbilder. Andererseits bietet der Fahrzeuginnenraum viele Möglichkeiten, welche die Aufmerksamkeit des Fahrers oder der Fahrerin über Gebühr beanspru-chen: Dazu zählen das Essen, das Rauchen, die Bedienung von Infotainment-Systemen, die Kom-munikation mit weiteren Insassen und die Nutzung der Freisprechanlage. Einer DVR-Statistik zufolge verzichtet nur etwa jeder zweite Autofahrer grund-sätzlich auf das Telefonieren im Auto. Jeder Dritte benutzt im Auto ausschließlich die Freisprechan-lage. Aber jeder Siebte der 2000 Befragten telefo-niert trotz Verbots im Auto auch per Handy, stellt der DVR klar.

Nach Berechnungen der Unfallforscher legt ein Fahrer mit Tempo 50 km/h in einer Ablenkungszeit von nur einer Sekunde einen Blindflug von 14 Me-tern zurück. Bei 100 km/h sind es fast 28 Meter und bei Tempo 160 km/h etwa 45 Meter. Weitere For-schungsergebnisse besagen, dass sich das Unfall-risiko beim Autofahren durch Essen um den Faktor 1,4 und beim Bedienen der Tastatur eines mobilen Gerätes um 2,8 erhöht. Beim Telefonieren über die

Unfall durch Ablenkung

Blindflug ohne Versicherungsschutz?

Kein Autofahrer käme freiwillig auf die Idee, ein paar Sekunden mit geschlossenen Augen eine kurze Strecke zu „überbrücken“. Trotzdem ist der Blindflug durch Ablenkung tausendfach an der Tagesordnung.

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) bietet von Mittwoch, den 13. bis Freitag, den 15. Juni 2012 ein speziell auf ihre weiblichen Versicherten zugeschnittenes Verkehrssicher-heitsseminar an. Hintergrund ist eine Studie, der zufolge weibliche Beschäftigte aus unseren Mit-gliedsbetrieben häufiger an Verkehrsunfällen be-teiligt sind. Voraussetzung ist die Teilnahme mit dem eigenen Pkw oder einem häufig genutzten (Dienst-)Fahrzeug, da das Seminar ein vierstündi-ges Kompakt-Fahrsicherheitstraining beinhaltet.

Pro Mitgliedsbetrieb dürfen zwei Frauen teilneh-men, die ihre Erfahrungen anschließend als Mul-tiplikatorinnen an ihre Kolleginnen weitergeben und für diese ein Fahrsicherheitsseminar orga-nisieren. Die Kosten für das Erstseminar trägt die BGHM. Lbe

Verkehrssicherheitsseminar

Von frauen für frauen

Freisprechanlage steigt das Unfallrisiko sogar um den Faktor vier bis fünf. Und beim Greifen eines in Bewegung geratenen Gegenstands um den Faktor neun. Den Einfluss der Ablenkung auf das Unfall-geschehen beziffert der DVR mit sieben bis neun Prozent.

Ablenkung ist bei einem Unfall jedoch keine Ent-schuldigung. Nach Angaben der Verkehrsexperten könnte im unaufmerksamen Verhalten sogar eine Allein- oder Mithaftung des abgelenkten Fahrers begründet sein. In Folge dessen ginge auch der Schutz der Vollkasko-Versicherung verloren. Daher empfiehlt der DVR, vor Fahrtbeginn das Mobiltele-fon ab-, die Mobilbox einzuschalten und das Navi-gationssystem zu programmieren.

DVR/Ehg

Adresse des Veranstaltungsortes: Best Home Hotel, Altenhaßlauer Weg 3, 63571 Gelnhausen. Anmeldung unter [email protected] Tel.: 06131 802-10743. Weitere Informationen im Internet unter www.bghm.de

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Zum Zeitpunkt des Unfalls rüsteten zwei Mitarbei-ter eines kleinen Unternehmens einen Erdtank mit einem Leckschutzsystem aus. Dafür musste einer der beiden über einen schmalen Domschacht in den Tank hineinsteigen. Stehen konnte der betref-fende Monteur aber nur im Bereich dieses Doms, ansonsten musste er in gebückter oder kniender Haltung arbeiten. Ein gesondertes Belüftungssys-tem, das für frische Atemluft gesorgt hätte, gab es nicht. Der Luftaustausch mit der Umgebungsatmo-sphäre war also nur über die Domöffnung möglich. Um im Tank für ausreichendes Licht zu sorgen, hat-ten die Arbeiter eine Halogenleuchte im Schacht aufgehängt. Erst nachdem das Restöl abgepumpt und der Ölschlamm entfernt waren, konnten sie den Einbau des Leckschutzsystems in Angriff neh-men.

Dafür befestigte einer der beiden Mitarbeiter mit Hilfe eines Sprühklebers ein Vlies an der Tankin-nenwand; das eigentliche Leckschutzsystem wird erst danach eingebracht. Als nur noch der Dom mit dem Vlies auszukleiden war, kam es plötzlich zu einer Verpuffung, die den Arbeiter im Tank in

Schwerer Unfall

Verpuffung im ÖltankFlammen einhüllte. Dessen Kollege eilte nach ei-ner Schrecksekunde sofort zu Hilfe. Zwar gelang es dem Verletzten noch, aus dem Tank zu klettern, dann aber brach er zusammen. Mit dem Rettungs-hubschrauber wurde er in die BG-Unfallklinik nach Ludwigshafen geflogen.

Die Unfallursachen waren schnell ermittelt. Die beschriebene Situation ist ein klassisches Beispiel für „Arbeiten in Behältern und engen Räumen“. Hier geht die größte Gefährdung vom ungenügen-den Luftaustausch aus. So kann der Umgang mit Gefahrstoffen, je nach Höhe der Konzentration, zu Vergiftungen, zum Ersticken oder zur Bildung ei-ner explosionsfähigen Atmosphäre führen. Ohne gezielte Lüftungsmaßnahmen lassen sich diese Gefahren nicht beseitigen. Der im Tankinnenraum eingesetzte Sprühkleber enthielt hochentzündli-che Treibgase und Lösemittel. Die entsprechenden Warnhinweise sind auf den Dosen angebracht. Weil sowohl die Treibgase als auch die Lösemittel schwerer als Luft sind, konnte sich im Tank die ex-plosionsfähige Atmosphäre bilden. Der Hersteller

Weil eine wirksame Lüftung fehlte, kam es bei Sanierungsarbeiten in einem Öltank zu einer Verpuffung. Dabei erlitt ein Mitarbeiter schwere Verbrennungen.

Fotos: Polizei des Klebers gibt die Explosionsgrenzen mit 1,4 bis 32 Volu-menprozent an. Bis zur Verpuffung hatte der Mitarbeiter drei bis vier Dosen des Sprühklebers verar-beitet und damit die untere Explosions-grenze überschrit-ten. Ohne eine wirk-same Lüftung stieg die Konzentration an brennbaren Dämpfen und Gasen also immer weiter an, bis die im Dom-schacht hängende Halogenleuchte die entstande-ne Atmosphäre entzündete.

Gefährdungsbeurteilung erstellen!Der Unfall unterstreicht die Bedeutung der Gefähr-dungsbeurteilung für derartige Arbeiten, die mit besonderer Sorgfalt durchzuführen ist. Die Berufs-genossenschaftliche Regel BGR 117-1 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“ gibt sowohl Hinweise auf die möglichen Gefährdungen als auch auf technische und organisatorische Maß-nahmen. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind in einem Erlaubnisschein oder einer Betriebs-anweisung festzuhalten.

Peter Hackenberg

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An drei Tagen hatten die 1.500 Beschäftigten die Möglichkeit, sich in Theorie und Praxis über die Ursachen und Folgen von SRS-Unfällen zu infor-mieren. Den Schwerpunkt der Veranstaltung bil-dete der Praxisteil mit dem Präventionsmodul „Sicherer Auftritt“ der BGHM. Interessierte Mit-arbeiter konnten ihre persönlichen Erfahrungen beim Gang durch einen Parcours mit unterschied-lichen Bodenbelägen machen, wobei insbesonde-re die Rutschhemmung der Böden und versteckte Stolperfallen durch geringe Unebenheiten oder lose Bodenplatten gezeigt wurden. Ein weiteres Element sind Treppen mit unterschiedlichen Be-lägen und Geländern. Wie gefährlich das Treppen-gehen unter Alkoholeinfluss sein kann, konnten die Teilnehmer durch das zusätzliche Tragen einer „Rauschbrille“ nachempfinden, die einen Zustand von 0,8 oder 1,3 Promille aber auch die Wirkung anderer Rauschdrogen simulierte.

Gefahrstelle: Leiter!Thematisiert wurde zudem die Leiter als „Gefah-renquelle Nummer eins“. In Zahlen: Etwa 1.000 Arbeitsunfälle in Deutschland ereignen sich beim Umgang mit Leitern. Während die typischen SRS-Unfälle in der Ebene mit über 40 Prozent auf die Bodenbeschaffenheit zurückgehen, ist bei mehr als der Hälfte der Absturzunfälle die Leiter betei-ligt. Die Folgen sind dabei selten nur geringfügig. Leiterunfälle gehen meistens mit schweren bis schwersten Verletzungen einher.

Etwa ein Drittel der meldepflichtigen Arbeitsun-fälle mit Rentenanspruch bei der BGHM sind auf Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle, einschließlich der Absturzunfälle aus der Höhe, zurückzuführen. Unfallursache ist weniger die Technik, als vielmehr der Faktor Mensch und sein Verhalten. Oft liegt es an der Bequemlichkeit der Mitarbeiter, wenn Verschmutzungen, herumliegende Kabel und

Betriebsaktion

Stolpern, Rutschen, Stürzen? ohne uns!

Die TRW Automotive GmbH hat sich den Kampf gegen die Unfälle durch Stolpern, Rutschen und Stürzen (SRS) auf ihre Fahnen geschrieben und dazu Ende 2011 zusammen mit der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) eine Betriebsak-tion durchgeführt.

Druckluftschläuche oder Paletten nicht aus dem Verkehrsweg geräumt werden. Gleiches gilt für Ab-sturzunfälle: Nicht selten wäre eine geeignete Lei-ter oder sogar eine Hebebühne im Betrieb vorhan-den gewesen, nur stand eine zu kurze Leiter oder aber ein Stuhl, der zum Tritt umfunktioniert wurde, viel näher. Gerade aus den vorgenannten Gründen gehört es zu den Führungsaufgaben, Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter für das Thema zu sensibi-lisieren. Nur wenn sich jeder einzelne in der Ver-antwortung sieht, in seinem Umfeld Rutsch- und Stolperstellen selbst zu entfernen oder zumindest die entsprechenden Informationen weiterzuge-ben, sind die Unfallzahlen in diesem Bereich auch nachhaltig zu reduzieren.

Ingeborg Ambs

Ob bei der Arbeit im Büro, am Hochofen oder im Kühllager: Wer arbeitet, sollte dabei weder besonders schwitzen noch frieren müssen. Dennoch lassen sich Belastungen aus dem Um-gebungsklima nicht immer vermeiden. Mit der Broschüre „Gutes Klima und Wohlbefinden am Arbeitsplatz“ gibt die Bundesanstalt für Arbeits-schutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Hilfestellun-gen zu diesem Thema. Die Broschüre kann im Internet unter www.baua.de kostenlos bestellt oder als PDF-Version heruntergeladen werden.

BAuA

Klima-Broschüre

Foto: TRW

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BGHM-Aktuell: Was genau ist das Ziel Ihres Projek-tes?Dr. Sigrid Arnade: Mit dem Projekt Job-Win-Win, un-terstützt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wollen wir zur Bewusstseinsbildung bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beitragen. Wir wollen deutlich machen, dass Behinderung nicht gleichzusetzen ist mit Leistungsminderung, mit häufigen Fehlzeiten, mit Unkündbarkeit. Wir wollen aufzeigen, welche bislang ungenutzten Po-tenziale es zu erschließen gilt.

BGHM-Aktuell: In der Vergangenheit gab es ja schon viele Versuche zur Bewusstseinsbildung bei den Unternehmen. Was wollen Sie anders machen?Dr. Sigrid Arnade: Wir haben eine komplett andere Herangehensweise, denn wir wollen die Peer-Ebe-ne nutzen (Anm. Red.: peer für gleichberechtigt, ebenbürtig), mit der wir in unserer eigenen Arbeit gute Erfahrungen gesammelt haben: In unseren Zentren für Selbstbestimmtes Leben beraten be-hinderte Menschen andere Menschen mit Behin-

Job-Win-Win

Das Potenzial behinderter Menschen ausschöpfen!

derungen, um sie auf ihrem Weg zu einem selbstbe-stimmten Leben zu begleiten und zu unterstützen. Da dieses Konzept sehr erfolgreich ist, erhoffen wir uns auch Erfolge von einem Austausch auf Augen-höhe zwischen Arbeitgebern. Deshalb bauen wir jetzt ein Arbeitgebernetzwerk auf, das aus Mento-rinnen und Mentoren besteht. Diese wissen aus ei-gener Erfahrung mit der Beschäftigung behinderter Menschen über die rechtliche Rahmenbestimmun-gen, die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und die Anforderungen an passende Arbeitsplatz-gestaltung Bescheid. Sie können deshalb auch überzeugend beraten.

BGHM-Aktuell: Können das die Arbeitsagenturen und Integrationsämter nicht auch?Dr. Sigrid Arnade: Theoretisch sind sie dazu in der Lage. Viele Unternehmen beklagen aber, dass die Bürokratie und lange Entscheidungszeiten bei den Ämtern einstellungsverhindernd oder zumindest abschreckend wirken. Daran müsste sich grund-sätzlich etwas ändern.

Dr. Sigrid Arnade, Geschäftführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmtes Leben in Deutschland e.V. (ISL), auf der Ver-anstaltung des British Council am 8. Dezem-ber 2011 in Berlin.

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Die Arbeitsmarktsituation für behinderte Frauen und Männer ist nach wie vor besorgniserregend. Deshalb

hat der Behindertenverband „Interessenvertretung Selbstbestimmtes Leben in Deutschland e.V. – ISL“

im letzten Jahr eine besondere Initiative gestartet, das Projekt „Job-Win-Win“. BGHM-Aktuell hat

mit der ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade darüber gesprochen.

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Im Oktober letzten Jahres waren 173.761 Men-schen mit Behinderung arbeitslos. Das sind zwar immer noch 1.178 weniger als im Septem-ber 2011, aber im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Zahl um 1.618 Menschen (0,9 Prozent) ge-stiegen, während die allgemeine Arbeitslosig-keit um 6,9 Prozent gesunken ist. Hinzu kommt, dass Menschen mit Behinderung im erwerbsfä-higen Alter oft nicht berufstätig sind, auch wenn sie nicht arbeitslos gemeldet sind. Das betrifft besonders die Frauen mit Behinderung im Alter zwischen 15 und 65 Jahren.

ISL

zahlen zum thema

BGHM-Aktuell: Wie sieht es auf der anderen Seite, bei den Unternehmen aus? Welche Einstellungs-hemmnisse gibt es denn dort?Dr. Sigrid Arnade: Eine aktuelle Studie aus Bremen zu Einstellungshemmnissen hat zunächst einmal gezeigt, dass Betriebe, die die Quote erfüllen, und solche, die das nicht tun, in einem wesentlichen Punkt ihrer Überlegungen übereinstimmen: Der Arbeitsplatz muss sich „wirtschaftlich rechnen“. Bei der Einschätzung, ob sich die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen lohnt, kommen die Verantwortlichen der beiden Gruppen jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen.

BGHM-Aktuell: Und die wären?Dr. Sigrid Arnade: Betriebe, die die Quote erfüllen, verweisen darauf, dass sich die Leistungsfähigkeit vieler der Beschäftigten mit einer Schwerbehinde-rung nicht von den übrigen Kolleginnen und Kolle-gen unterscheiden. Sie arbeiten wie alle anderen auch. Das weit verbreitete Vorurteil gegenüber schwerbehinderten Menschen, sie seien öfter und länger krank, sehen die Betriebe nicht bestätigt. Dagegen sind die Unternehmen, die die Quote nicht erfüllen, der Meinung, behinderte Menschen könnten die hohen Anforderungen an Leistungsfä-higkeit, Flexibilität und Qualifikation nicht erfüllen. In vielen Fällen beruht diese skeptische Einschät-zung auf Ängsten, hartnäckigen Vorurteilen oder negativen Einzelerfahrungen.

BGHM-Aktuell: Ihr Projekt wendet sich ja speziell an die kleinen und mittleren Betriebe. Wieso haben Sie sich gerade diese Zielgruppe vorgenommen? Gerade Kleinbetriebe sind ja von der Quote, die ab 20 Beschäftigten beginnt, gar nicht betroffen.Dr. Sigrid Arnade: Ja, für die ganz kleinen Betriebe trifft das zu. Die dortigen Arbeitgeber sind nach un-seren Erfahrungen aber häufig sehr aufgeschlos-sen, wenn es um die Beschäftigung behinderter Menschen geht. Es fehlt ihnen allerdings an Kapa-zitäten und dem Know-How, sich auf langwierige Prozesse mit den Ämtern einzulassen. Gleichzeitig beschäftigen 38.000 der 135.500 beschäftigungs-pflichtigen Betriebe keinen einzigen schwerbe-hinderten Menschen. Hier gibt es also noch viel Spielraum: Wenn jeder dieser Betriebe nur eine einzige Person einstellte, hätten wir immens viel gewonnen.

BGHM-Aktuell: Was kann denn ein interessierter Arbeitgeber konkret von Ihrem Projekt an Hilfestel-lung erwarten?Dr. Sigrid Arnade: Neben den Fachveranstaltun-gen, die erste hatten wir gerade im Dezember in Berlin, bieten wir einen speziellen Online-Service, denn die Unternehmer haben in der Regel wenig Zeit. Über einen speziellen Menüpunkt unserer Website (http://www.job-win-win.de/index.php/kontakt.html) können sie sich mit ihren Fragen an unsere Mentorinnen und Mentoren wenden, die mit ihrer Praxiserfahrung weiterhelfen und glaub-würdig sind. Bestehende Probleme werden also nicht verharmlost.

BGHM-Aktuell: Vielen Dank für dieses Gespräch und für Ihr Projekt viel Erfolg!

Gespannte Auf-merksamkeit: das Auditorium auf der Informationsveran-staltung in Berlin

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Berufskrankheiten (BK)

carpaltunnelsyndrom zur Bk-Anerkennung empfohlenDer zuständige Ärztliche Sachverständigenbeirat beim Bundesmi-nisterium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat vorgeschlagen, das Carpaltunnelsyndrom (CTS) als neue Berufskrankheit in die Liste der Berufskrankheiten aufzunehmen.

In dem Vorschlag wird die Erkrankung als „Druck-schädigung des Nervus medianus im Carpaltunnel (Carpaltunnelsyndrom) durch repetitive manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Hand-gelenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen“ beschrie-ben. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begrün-dung kann somit eine derartige Erkrankung nach § 9 Abs. 2 SGB VII „wie eine Berufskrankheit“ aner-kannt werden.

Beim CTS handelt es sich zumeist um ein chroni-sches Druckleiden des oben beschriebenen Nervs im Handgelenk. Die Erkrankung beginnt dort in der Regel mit Schmerzen, die gelegentlich bis in die Schulter ausstrahlen. Im weiteren Verlauf kommt es zu Berührungs- und Druckempfindlichkeiten oder Missempfindungen in der Umgebung des Nervs, die sogar zu Muskelschwund des Daumenballens führen können. Das CTS kann vielfältige Ursachen haben. Neben den oben beschriebenen berufli-chen Belastungen kommen auch anatomische Ver-änderungen wie die Verengung des Carpalkanals oder andere Erkrankungen wie beispielsweise Dia-betes mellitus, Rheuma und Störungen der Schild-drüse in Frage.

In seiner wissenschaftlichen Begründung sieht der Sachverständigenbeirat einen kausalen Zusam-menhang zwischen arbeitsbedingten manuellen Belastungen in unterschiedlichsten Berufen und dem Auftreten eines CTS als gesichert an. Dem-nach sind die schädigenden Einwirkungen gekenn-zeichnet durch:• regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten mit

Beugung oder Streckung der Hände im Hand-gelenk und erhöhtem Kraftaufwand der Hände (kraftvolles Greifen) oder

• Einwirkungen von Hand-Arm-Schwingungen, zum Beispiel durch vibrierende Maschinen wie handgeführte Motorsägen und Steinbohrer, die zu einer Volumenzunahme mit Druckerhöhung im Carpaltunnel führen.

Die höchsten CTS-Erkrankungsrisiken bestehen in Berufen, in denen die Menschen einer inten-siven manuellen Belastung ausgesetzt sind. Als Beispiele seien hier Fließbandarbeiter in der Au-tomobilindustrie, Forstarbeiter beim Umgang mit handgehaltenen vibrierenden Werkzeugen, sowie Polsterer und vergleichbare Berufe genannt. Arbei-ten mit einer Computertastatur gehören nach dem derzeitigen Kenntnisstand allerdings nicht dazu.

Dr. Wolfgang Römer

Auch für den Kehlkopfkrebs durch intensive und mehrjährige Exposi-tion gegenüber schwefelsäurehaltigen Aerosolen hat der zuständige Ärztliche Sachverständigenbeirat die grundsätzlichen Voraussetzun-gen für eine Entschädigung „wie eine Berufskrankheit“ geschaffen. Unter Aerosolen wird dabei ein Gemisch aus festen oder flüssigen Schwebeteilchen in der Atemluft verstanden. In der Industrie kom-men diese vor allem bei der Herstellung von Seifen, Ethanol und Isopropanol, beim Beizen von Metallen sowie bei der Fertigung von Bleiakkumulatoren vor. Außerberufliche Risikofaktoren für den Kehl-kopfkrebs sind insbesondere Rauchen und Alkoholgenuss. Die für die Anerkennung geforderte intensive Schwefelsäureeinwirkung definie-ren die Wissenschaftler mit einer Konzentration von 0,2 mg/m³ und mehr, mit mehrjährig ist demnach mindestens die fünfjährige Expo-sition über die volle Arbeitsschicht gemeint. Lungenkrebserkrankun-gen und Krebserkrankungen des Nasen- und Rachenraums sind nicht Gegenstand der Empfehlung.

kehlkopfkrebs als mögliche Berufskrankheit

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Beschreibt ein Druck-leiden des „Nervus

medianus“ im Handge-lenk: das Carpaltunnel-

syndrom

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Wenn ein nicht versicherter Unternehmer von ei-nem seiner Mitarbeiter verletzt wird, greift aber versicherungsrechtlich eine Besonderheit: Nach § 105 Absatz 2 Satz 2 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII gilt er in diesem Fall als „versichert“ und erhält Leistungen von seiner Berufsgenossenschaft. Der Grund für diese erstaunliche Lösung liegt in der Regelung zur Haftungsbeschränkung. Weil die BG bekanntlich den Personenschaden der Beschäf-tigten bezahlt, entfallen in der Regel Ansprüche des Geschädigten gegen den schädigenden Unter-nehmer. Dies bildet den Ausgleich zur allein vom Unternehmer finanzierten gesetzlichen Unfallver-sicherung. Zudem dient sie dem Betriebsfrieden.

Umgekehrt schützt die Regelung des SGB VII den Mitarbeiter vor Schadensersatzansprüchen sei-nes nicht versicherten Chefs, wenn er diesen ver-sehentlich verletzt. Der geschädigte Unternehmer kann also seinen Mitarbeiter nicht in Regress neh-men, dafür erhält er aber einen Entschädigungs-anspruch gegen die Berufsgenossenschaft. Aller-dings sind die Geldleistungen auf die Höhe des fiktiven zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs begrenzt, und auch ein etwaiges Mitverschulden wird berücksichtigt. Diese Versicherung gilt auch nur bei Schädigung durch Betriebsangehörige und ist nicht auf ge-meinsame Betriebstätten übertragbar. So lehnte das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (LSG) im Falle eines nicht versicherten Bauunternehmers ohne eigene Beschäftigte den Versicherungs-schutz ab. Dieser hatte auf einer Baustelle, auf der noch andere Firmen tätig waren, gemeinsam mit einem anderen Unternehmer ein Rollgerüst anheben wollen, das dabei umgekippt ist und ihn schwer verletzt hat. Die Begründung des LSG: Wirken zwei Unternehmer auf einer gemeinsamen

Wenn der Unternehmer verletzt wird

Mitarbeiter vor Schadensersatzanspruch geschützt

Unternehmer gehören normalerweise nicht zum Kreis der bei der Berufsgenos-senschaft versicherten Personen. Es sei denn, sie haben eine freiwillige Unter-nehmerversicherung abgeschlossen oder sind kraft Satzung pflichtversichert.

Baustelle zusammen, so kann sich der nicht versi-cherte Unternehmer nicht auf die sinngemäße An-wendung der oben beschriebenen Regelung durch das SGB VII berufen. Im Gegensatz zu dem durch eigene Mitarbeiter verletzten Unternehmer fehlt es bei der Schädigung auf einer gemeinsamen Betriebsstätte durch einen fremden Beschäftigten oder Unternehmer an der Beitragszahlung zur zu-ständigen Berufsgenossenschaft; erst recht, wenn der geschädigte Unternehmer keine Arbeitnehmer beschäftigt. Dann nämlich entrichtet er auch keine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.

(BSG vom 26.06.2007, Az.: B 2 U 17/06 R sowie LSG Sachsen-Anhalt vom 17.02.2011, Az.: L 6 U 118/07)

Karl Heinz Schwirz

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