43
Das Monatsmagazin für Pettendorf Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Pettendorf ab Seite 9 2015 Dezember Veranstaltungskalender 2016 auf Seiten 22/23 Wir sind für Sie da: Tel: 09409 / 1461 Mobil: 0160 / 5500180 - E-Mail: [email protected] Ein friedvolles Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr! TSV Adlersberg Junge Turner begeisterten mit winterlichem Turnspektakel Seite 3 PettenDorftheater Der Nachwuchs überzeugte mit Otfried Preußlers “Die kleine Hexe” Seite 5 Adventsmarkt Das vorweihnachtliche Markttreiben zog viele Besucher an Seiten 6 und 7

Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

  • Upload
    lycong

  • View
    216

  • Download
    2

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Das Monatsmagazin für Pettendorf

Amtliches Mitteilungsblattder Gemeinde

Pettendorfab Seite 9

2015 Dezember

Veranstaltungskalender 2016 auf Seiten 22/23

Wir sind für Sie da: Tel: 09409 / 1461 Mobil: 0160 / 5500180 - E-Mail: [email protected]

Ein friedvolles Weihnachtsfestund ein gesundes neues Jahr!

TSV Adlersberg

Junge Turner begeisterten mit winterlichem Turnspektakel Seite 3

PettenDorftheater

Der Nachwuchs überzeugtemit Otfried Preußlers“Die kleine Hexe” Seite 5

Adventsmarkt

Das vorweihnachtlicheMarkttreiben zog vieleBesucher an Seiten 6 und 7

Page 2: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

2 AktuellPettendorf aktuell2 AktuellPettendorf aktuell

Impressum

Kontaktadresse:Pettendorf aktuellClaudia Kreissl

Thon-Dittmer-Str. 193186 Pettendorf

Telefon: (0 94 09) 14 61Mobil: (01 60) 55 00 180

E-Mail: [email protected]

Verantwortlich für Redaktion und Layout: Claudia Kreissl Auflage: 1650 StückErscheinungsweise: Letzter Freitag des MonatsVerteilungsgebiet: Kostenlos an alle Haushalte der Gemeinde Pettendorf und in Rohrdorf sowie als Auslage in PielenhofenEs gilt die Anzeigenpreisliste vom Januar 2010

Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen: Gemeinde Pettendorf, vertreten durchBürgermeister Eduard Obermeier

Druck: Offsetdruck Christian Haas,Keltenstr. 33, 93186 KneitingPettendorf aktuell wird auf Recyclingpapier gedruckt.

Titelbild: Weihnachtsdekoration von Herta Karl, ausgestellt am Pettendorfer Adventsmarkt

Texte in redaktioneller Verantwortung sind entweder mit „Claudia Kreissl“ oder dem Kürzel „ck“ gekennzeichnet. Alle weiteren namentlich gekennzeichneten Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Ehrenamtliche Artikel und Vereinsnachrichten werden kosten-los abgedruckt, jedoch ohne Abdruckgarantie. Die Redaktion behält sich vor, die Artikel im Bedarfsfall zu kürzen.

Das nächste

erscheint am

29. Januar.

Annahmeschluss

für Anzeigen und

Textbeiträge

ist am Dienstag,

19. Januar.

Gib Deiner Trauer Raum...

im Trauercafe

“Lebensblüte”

am Samstag,

16. Januar 2016

von 15.00 bis 17.00 Uhr

im Pfarrheim Pettendorf

Martin-Klob-Straße 6

Achtung:

Ab sofort öffnet das

Trauercafé an jedem

dritten Samstag

im Monat!

Der VdK Ortsverein Hainsacker-Pettendorf veranstaltet am Mitt-woch, 27. Januar 2016 um 19.30 Uhr einen Monatsstammtisch in der Gaststätte Korfu in Lappers-dorf. Gäste sind willkommen.

VdK Hainsacker-Pettendorf

Neben Geldautomat und Konto-auszugdrucker findet sich im Ein-gangsbereich der Sparkasse in Pettendorf seit kurzem auch ein De-fibrillator. Das Gerät wurde mit fi-nanzieller Unterstützung durch die Sparkasse angeschafft und ist Teil ei-nes Defibrillator-Netzes, das die Bürgerstiftung Pettendorf in der Gemeinde derzeit aufbaut. Das erste Defi-Gerät wurde erst vor wenigen Monaten am Schwetzendorfer Weiher installiert. Der lebensrettende Defibrillator in der SB-Zone der Sparkasse ist auf Augenhöhe in einer kleinen Box un-tergebracht und ist bei Bedarf rund um die Uhr und für Jedermann er-reichbar. Es handelt sich um einen selbsterklärenden Defibrillator mit ßend mit den Vorstandsmitgliedern vom Stiftungsrat und Bürgermeister Erste-Hilfe-Display, der es ermög- Christian Gerdes und Hubert Eduard Obermeier sicher in seiner licht, auch ohne Vorwissen schnell Grundei sowie Johanna Schönleber Box verstaute. zu helfen. Mit einem integrierten Video-Bildschirm werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung der Elektroden bis zur Schockabgabe und den einzelnen Schritten der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Sparkassen-Zweigstellenleiter Nor-bert Grünauer überreichte das Gerät an den Vorstandsvorsitzenden der Bürgerstiftung Reinhold Demleit-ner, der den Defibrillator anschlie-

Kleiner Lebensretter in der Sparkasse

ter der Adresse www.buergerstif-Weitere Defibrillatoren im Ge-tung-pettendorf.de.meindegebiet sollen in den nächs-

kann durch ge-ten Jahren folgen. Ein Defibrillatorzielte Stromstöße Herzrhythmus-Für den Unterhalt der Geräte störungen beenden. Seit den sucht die Bürgerstiftung weiterhin 1990er-Jahren werden die Geräte Sponsoren.zunehmend auch in öffentlich zu-Informationen dazu gibt es bei gänglichen Gebäuden bereitge-Reinhold Demleitner unter Telefon stellt.(0 94 09) 2173 oder im Internet un-

Sponsoren gesucht

Page 3: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Aktuell Pettendorf aktuell 3Pettendorf aktuell

Wir machen, dass es fährt.

Pettendorf Schloßstraße 28

Tel. 0 94 09 / 86 94 45 www.juraautomobile.de

Es sollte jeder Tag unseres Lebensein Weihnachtstag sein, an dem wir Freude

und Glück erhalten und weitergeben.

Wir wünschen ein besinnliches und friedvollesWeihnachtsfest und für das kommende

Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg für alle persönlichen und geschäftlichen Dinge.

An Heiligabend und an Silvester haben wir geschlossen!

In ein Winterwunderland verwan- turnerisches Können auf der Tumb-delten die jungen Turnerinnen und lingbahn, am Barren oder am Stu-Turner des TSV Adlersberg die fenbarren aufblitzen. Auf Roll-Schulturnhalle bei ihrem vorweih- brettern fegten die Kindergarten-nachtlichen Turnspektakel. Mit ein- kinder durch die Halle, eine Akro-fachen Mitteln und viel Kreativität batiknummer als Schattenspiel zeig-nahmen sie das Publikum mit auf ei- te die LK4-Gruppe. Anmut und ne Fahrt im Rentierschlitten oder Eleganz bewiesen die jungen Balle-zur Apres-Ski-Party und ließen da- rinas bei ihrer Tanz-Einlage.bei immer wieder eindrucksvoll ihr Claudia Kreissl

Anmut und Können beim winterlichen TSV-Turnspektakel

Page 4: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

MICHAEL LEITNER GmbHPFLASTER - TIEF- und TANKSTELLENBAU

93186 PETTENDORF - Setzstraße 3Telefon 0 94 09 / 16 82

Fax 0 94 09 / 24 01

Theresa MichelAtemtherapieFamilientherapieInstitut für Atemtherapieausbildung

Telefon 0941/83763www.theresa-michel.de

Bismarckplatz 8 93047 Regensburg

stark Gemeinsam

die Gewerbetreibenden aus den Gemeinden

Pettendorf und Pielenhofen

Pettendorf Schloßstraße 28

Internet: www.juraautomobile.de e-mail: [email protected]

Tel. 0 94 09 / 86 94 45 Fax 0 94 09 / 86 94 46

Werben- aber richtig!

Claudia KreisslThon-Dittmer-Str. 193186 Pettendorf

Telefon (09409) 1461Mobil (0160) 5500180

E-Mail: [email protected]

Wir wünschen allen Bürgern der Gemeinden

Pettendorf und Pielenhofen

ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr!

Page 5: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Das Gute siegt. Im Märchen ist das so - und auch im Kinderstück „Die kleine Hexe“ von Otfried Preußler. Doch dass der Weg dorthin sehr steinig sein kann, zeigte das Kleine PettenDorftheater, das die Büh-nenfassung des Kinderbuchklas-sikers zweimal vor vollem Haus beim Mayerwirt in Pettendorf spielte. Das Ensemble zauberte mit starken jungen Darstellern ein sehr kurzweiliges Stück auf die Bühne, das rund 300 kleine und große Zuschauer begeisterte. Fast sechs Jahrzehnte ist es her, dass das Kinderbuch von Otfried Preuß-ler erschienen ist. Kurz darauf wurde es mit dem Deutschen Jugendbuchpreis ausgezeichnet und 1973 schrieb der Autor eine Büh-nenfassung, an die sich jetzt das 15-köpfige junge Ensemble des Klei-nen PettenDorftheaters heranwagte. Nachdem vor zwei Jahren das Jugendstück „Der Herr der Diebe“ Leidenschaft den gefiederten treuen verharrende menschliche Bäume lich zeichnete. Mit viel Liebe zum auf dem Programm stand, hatte sich Freund der kleinen Hexe dar, die standen Paul Kick, Peter Atzler, Detail hatten sie nicht für nur ein die Nachwuchstruppe heuer für ein Lea Matner in Freud, Leid, Ver- Janosch Mühle, Mara Qreini, und bezauberndes kleines Hexenhäus-Stück entschieden, das auch die zweiflung und Triumph sehr über- Simon Breitschaft auf der Bühne. chen, sondern auch für einen un-ganz kleinen Besucher ansprechen zeugend spielte. Die beiden prä- Dazu sorgte Jonas Dennerlohr mit heimlichen Hexenwald gesorgt, die sollte. Und mit seiner sehenswerten sentierten sich als wunderbar einer ganzen Instrumentensamm- sie mit stimmungsvollem Licht-Inszenierung schaffte das Regie- aufeinander eingespieltes Duo auf lung für die passende Geräusch- einsatz ebenso in Szene setzten, wie team mit Conny Gerdes, Doris der Bühne. kulisse und mit Parfum für den die farbenprächtigen und aufwän-Dotzler, Doris Herold und Nina In nichts nach standen ihnen ihre rechten Blumenduft vor der Bühne, digen Kostüme der jungen Dar-Matner nicht nur das auf beein- jungen Schauspielerkollegen, etwa für die das bewährte Technik-Team steller. druckende Weise, sondern ließ auch Julia Sterl als durchtrieben gemeine des PettenDorftheaters verantwort- Claudia Kreisslviele Eltern und Großeltern im Muhme Rumpumpel oder Emily Mayersaal bei den Abenteuern der Löffert, die der Figur der Oberhexe kleinen Hexe mitfiebern. fast schon eine dämonische Aura Dafür verantwortlich war natürlich verlieh. Nahezu alle anderen Dar-vor allem die extrem spielfreudige steller waren in Doppelrollen zu Darsteller-Truppe, angeführt von sehen und schafften es überzeugend Lea Matner in der Rolle der kleinen verschiedene Charaktere auf die Hexe und Paul Dennerlohr, der den Bühne zu bringen. Da war Kor-Raben Abraxas verkörperte, den binian Herold ein herrischer Revier-besten Freund der kleinen Hexe. Mit förster und arg malträtierter wie viel Gespür für das Stück und Schneemann, Matthis Moll ein die kleinen Zuschauer das Regie- leicht begriffsstutziger Krämer und team zu Werke ging, zeigte sich durchaus erfolgreicher billiger Ja-gleich zu Beginn, als Paul Den- kob und Lilly Norgauer ein schüch-nerlohr locker mit einer Raben- ternes Blumenmädchen und eine Handpuppe plaudernd in die Ge- fröhliche Ursel. Und Magdalena schichte einführte und sich dabei Herold, Ina Norgauer und Romy selbst in den großen Raben Abraxas Keidler schlichen zunächst noch als verwandelte. In seinem schweiß- bitterarme Holzweiber über die treibenden Kostüm und hinter einer Bühne, um dann später als böse großen Rabenmaske verborgen Hexen wild tanzend zu wirbeln. In stellte Dennerlohr mit viel Witz und weiteren Rollen und als stocksteif

Aktuell Pettendorf aktuell 5Pettendorf aktuell

Foto: Carsten Bunnemann, www.huckleberryking.com

Liebe Kunden,

wir wünschen Ihnen ein wunderschönes Weihnachtsfest, entspannte Feiertage und danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns 2015 geschenkt haben.

93049 RegensburgPrüfeninger Straße 61

Tel. 09 41 / 2 19 82 www.friseur-helfer.de

Dienstag bis Freitag 8 bis 18 UhrSamstag 8 bis 13 Uhr

Abendtermin nach Vereinbarung

Zertifizierter Haar- und Beauty-Experte

Ihr LA BIOSTHETIQUE-Friseur

Roswitha Helfer mit Team

Junge Darsteller begeisterten auf der Bühne

Page 6: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

und Organisationen. Die Ge- beiden Tagen erneut ein abwechs- Jugendtreffs werden. Dort warteten Weihnachtliche geschmückte Bu-schmackspalette reichte von Crêpes lungsreiches Rahmenprogramm. Gläser darauf, um mit weihnachtli-den und den Duft von Glühwein, über Krautgulasch und Knacker- Für weihnachtliche Klänge sorgten chen Motiven graviert zu werden. Punsch und Knackersemmel - das al-semmel bis hin zu Kartoffelsuppe das Jugendblasorchester Pettendorf Mit Spannung erwartet wurde von les genossen die Besucher auch heu-und natürlich Glühwein in allen unter der Leitung von Stephan den Kindern einmal mehr der er wieder beim zweitägigen Ad-Varianten. Das Seniorenforum be- Meyer sowie der Chor der Grund- Besuch des Nikolaus. Der Heilige ventsmarkt auf dem Rathausplatz. wirtete die Besucher nicht nur mit schule unter der Regie von Maria nahm sich ausgiebig Zeit, um mit Ob weihnachtliche Keramik und Kaffee und Kuchen, sondern erneut Maier. Kreativ konnten die Besu- den Kleinen zu plaudern und sie zu Gestecke oder Mützen und Hand-auch mit einem Gläschen Sekt. cher in den Räumlichkeiten des schuhe: Interesse zeigten die Be- beschenken. Claudia KreisslAm Sonntagnachmittag hatten die sucher an den Weihnachts- und Kindergartenkinder ihren großen Geschenkideen, die die Gewerbe-Auftritt, bevor sie sich im Vorraum treibenden an ihren Ständen zum der Kinderkrippe von den Mit-Kauf anboten. Leer brauchte nie-arbeitern der Bücherei St. Marga-mand nach Hause zu gehen, und retha selbst mit einer Vorlesege-schon gar nicht hungrig oder durs-schichte unterhalten ließen. Das tig. Denn auch das kulinarische Krippen-Foyer wurde darüber hin-Angebot ließ kaum Wünsche offen. aus auch für den Bücherflohmarkt Dafür sorgten die örtlichen Vereine der Bücherei genutzt. Und auch der weihnachtlich deko-rierte Wunschbaum fand darin ein warmes Plätzchen. Bereits zum drit-ten Mal ermöglicht die Bürger-stiftung Pettendorf mit der Wunsch-baumaktion finanziell benachteilig-ten Kindern aus der Gemeinde auch heuer wieder ein Geschenk zu Weihnachten. Insgesamt 16 Wün-sche von Kindern ab zwei Jahren schmückten den Christbaum. Die Geschenkbitten reichten von einem Tier-Traktor über Kleidung bis hin zu Gutscheinen. Und die Advents-marktbesucher ließen sich einmal mehr nicht lumpen. Bereits am Sonntagvormittag waren alle Wün-sche vergriffen. Doch die Besucher waren nicht nur auf das Wohl der Kinder in der Gemeinde bedacht, sondern auch auf das der Menschen in Albanien, Bosnien und Rumä-nien. Immerhin wurden am Stand der Pfadfinder wieder eifrig Pakete für den Johanniter-Weihnachts-trucker abgegeben. Neben dem Markttreiben gab es an

Aktuell6 Pettendorf aktuell

Glühweinduft zog über den Rathausplatz

Gemeinde tätige Organisationen. Seit 16 Jahren findet alljährlich in Je 800 Euro erhielten Karl Haubelt der Vorweihnachtszeit der zweitä-(2. von links) und Pfarrer Franz gige Adventsmarkt auf dem Rat-Reitinger (Mitte) für den Bruder-hausplatz statt. Der Erlös des Konrad-Unterstützungsverein zu-Markttreibens, das von der Ge-gunsten der Ambulanten Kranken-meinde in Zusammenarbeit mit pflegestation Pielenhofen, der den örtlichen Vereinen auf die Vorsitzende des Musikvereins Beine gestellt wird, kommt regel-Stephan Meyer (links) für das Ju-mäßig gemeinnützigen Einrichtun-gendblasorchester Pettendorf, das gen zugute. 2400 Euro Reinerlös heuer sein 25-jähriges Gründungs-lautete das stolze Ergebnis aus dem jubiläum feierte und schließlich Adventsmarkt 2014. Zum Auftakt Reinhold Demleitner (2. von des diesjährigen Adventsmarktes rechts) als Vorstandsvorsitzender überreichte Bürgermeister Eduard für die Bürgerstiftung Pettendorf. Obermeier das Geld an drei in der

2400 Euro für örtliche Vereine

Page 7: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Aktuell Pettendorf aktuell 7Pettendorf aktuell

Die Bilder zum Adventsmarkt

Auch die Kinder kamen beim Ad-ventsmarkt auf ihre Kosten (links). Alle Hände voll zu tun hatten die Helfer der Vereine, die sich um die Versorgung der Besucher kümmer-ten und auch das ein oder andere Geschenk zum Kauf anboten (rechts und unten).Der Bücherflohmarkt kam gut an (links unten). Für ad-ventliche Klänge sorgte das Jugend-blasorchester (links außen).

Page 8: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

AktuellPettendorf aktuell8

samen Entscheidungen. Politische Auseinandersetzungen mit Liebe MitbürgerinnenExportbeschränkungen schlagen direkt auf die Marktpreise und Mitbürgerdurch und treffen dadurch heimische Erzeuger empfindlich.

ie großen politischen error oder Gewalt werden nur allzu oft aus politischen DThemen der Welt haben Toder wirtschaftlichen Interessen von außen unter-das Jahr 2015 weitgehend domi- stützt oder gesteuert. Waffenlieferungen in instabile niert und es scheint tatsächlich, Krisengebiete oder an undemokratische und unmenschliche dass unsere Welt von einer Staaten zerstören die Existenzgrundlagen für viele Millio-Krise in die nächste stolpert. In nen Menschen. Auch unsere Gemeinde hat Asylbewerber auf-einer schnelllebigen Zeit ist da- genommen, die aufgrund persönlicher Gefahr durch undemo-bei das Augenmerk für ein kratische Regime oder als Kriegsflüchtlinge zu uns kommen Problemfeld schnell wieder ver- und Sicherheit und vielleicht auch eine neue Lebens-gessen oder wird medial bereits vom nächsten, noch viel wich- perspektive suchen.tigerem Thema überrollt. Dabei sollten uns all diese Themen

as können wir tun? Unsere Gemeinde hat sich dieser zu einem neuen Überdenken anregen, denn es stellt sich die WAufgabe gestellt und unsere ehrenamtlichen Helfer Frage, wie lange das alles noch gut geht?begleiten die bei uns untergebrachten Asylbewerber in vor-

ie wachsende Schere zwischen Arm und Reich zeichnet bildlicher Weise. Hierfür darf ich mich ganz herzlich bedanken!Dsich nicht nur zwischen den Ländern der Welt oder in- nerhalb Europas ab, der Sozialbericht Deutschland zeigt deut- ir sind aufgefordert, unsere gemeindliche Ent-lich die Zunahme des Armutsrisikos für Rentner und Wwicklung und unsere politischen Entscheidungen Alleinerziehende auch in unserem Land. Klimatische eben an unseren zukünftigen Lebensgrundlagen auszurich-Veränderungen, wirtschaftliche Not, Terror und Krieg sind ten. Natur, Umwelt, Energie, aber auch ein funktionierendes verantwortlich für mehr als 50.000.000 Menschen, die sich Miteinander zur Stärkung und Sicherung unserer Sozial-heute - auch an Weihnachten - auf der Flucht befinden. Eine strukturen sind unsere Aufgabengebiete. Und natürlich muss unglaubliche Zahl! dies alles erwirtschaftet werden und bezahlbar bleiben! Dies ist

uns im vergangenen Jahr aus meiner Sicht ganz gut gelungen. an könnte jetzt trefflich über die wirklichen Ursachen All denen, die hierbei mitgeholfen haben, sage ich ein herzliches Mdieser Entwicklungen philosophieren, ich denke je-Dankeschön! Mit Ihrem ehrenamtlichen Engagement, Ihrem doch, Sie stellen unschwer die Zusammenhänge selbst her und beruflichen Einsatz oder mit Ihrem Interesse an einer guten können dies auch bewerten. Was hat dies mit unserem Land, un-und nachhaltigen Entwicklung unserer Gemeinde können wir serer Gemeinde zu tun?das auch 2016 wieder schaffen!

erade heuer wurden diese Auswirkungen auch bei uns hnen allen wünsche ich eine besinnliche Weihnachtszeit, Gdeutlich spürbar oder sichtbar. Fehlender Regen, Iein zufriedenes Weihnachtsfest und Glück und Gesundheit

Wassermangel im Bayerischen Wald, immer mehr Tropentage fürs neue Jahr! und auch der jüngste Klimareport im Bayerischen Landtag be-

Ihr Bürgermeisterweisen den Klimawandel, sodass wir alle hoffen, die

Eduard ObermeierWeltklimakonferenz kommt endlich zu zeitnahen und wirk-

Page 9: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Gemeinde 9Pettendorf aktuell 18.12.2015

Jahrgang 13 Dezember 2015 Nummer 12

Bürgermeister: Eduard Obermeier0 94 09 / 86 25-10 [email protected] Sprechzeiten nach Vereinbarung

Geschäftsstellenleiter: Martin AntretterZentrale Verwaltungsaufgaben, Öffentlichkeitsarbeit, Personalrechtliche Angelegenheiten, Finanz- und Haushaltswesen, Vermögens- und Schuldenverwal-tung, Beschaffungswesen, Verträge, Beiträge Kalkulationen0 94 09 / 86 25-11 [email protected]

Bauverwaltung: Christian Putz Straßen- und Verkehrswesen, Gewässer, Bauleit-planung einschließlich Gemeindeentwicklungs-planung, Bauordnungsrecht, Liegenschaften, Verträge, Beiträge, Kalkulation0 94 09 / 86 25-14 [email protected]

Einwohneramt: Brigitte MachePass-/Ausweisangelegenheiten, Einwohnerwesen 0 94 09 / 86 25-16 [email protected]

Kasse: Ludwig Lang Kassengeschäfte, Versicherungsangelegenheiten, Buchhaltung 0 94 09 / 86 25-13 [email protected]

Ordnungsamt: Gerold Meyer Sicherheitswesen, Gewerbewesen, Soziales, Jugendhilfe, EDV-Verwaltung 0 94 09 / 86 25-15 [email protected]

Standesamt: Sylvia Wittmann0941 / 8 30 00-24 [email protected]

Hauptverwaltung: Petra Schmid Zentraler Dienst, Sitzungsdienst, Personalverwaltung 0 94 09 / 86 25-12 [email protected]

Hauptverwaltung: Jörg MayerZentraler Dienst0 94 09 / 86 25-17 [email protected]

Mitarbeit Finanzverwaltung: Petra Beier-Bunz)0 94 09 / 86 25-22 (mittwochs) [email protected]

Die Verwaltung

Sprechzeiten der GemeindeverwaltungMontag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

zusätzlich: Donnerstag von 14 bis 18 Uhr

Anschrift:Gemeinde PettendorfMargarethenstraße 4,

93186 Pettendorf

Kontakt:Tel. 0 94 09 / 86 25 - 0 (Vermittlung)

Fax: 0 94 09 / 86 25 25E-Mail:

Freitag von 16 bis 18 UhrSamstag von 9 bis 12 Uhr

Dienstag von 17 bis 19 Uhr

[email protected]: www.pettendorf.de

E-Mail Bauhof: [email protected]

Gleichstellungsbeauftragte:Ilse Dirigl: 0 94 04 / 25 51

Öffnungszeiten Wertstoffhof Kneiting:

Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung

Anschrift:

Kontakt:

Öffnungszeiten Wertstoffhof Kneiting:

Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhrzusätzlich: Donnerstag von 14 bis 18 Uhr

Gemeinde PettendorfMargarethenstraße 4,

93186 Pettendorf

Tel. 0 94 09 / 86 25 - 0 (Vermittlung)Fax: 0 94 09 / 86 25 25

E-Mail: [email protected]: www.pettendorf.de

E-Mail Bauhof: [email protected]

Ilse Dirigl: 0 94 04 / 25 51

Freitag von 16 bis 18 UhrSamstag von 9 bis 12 Uhr

Dienstag von 17 bis 19 Uhr

Gleichstellungsbeauftragte:

Bürgerserviceder Gemeinde Pettendorf

Bürgerserviceder Gemeinde Pettendorf

Annahmestelle für Glas und Blechdosen im Bauhofgelände

Pettendorf, Hauptstraße

Anlieferung ausschließlich während der Öffnungszeiten des Bauhofes von

Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 UhrFreitag von 8 bis 12 Uhr

Bitte Hinweisschild an der Streuguthalle beachten.

Grüngutcontainer am Bauhofgelände Pettendorf, (keine Anlieferung während der Wintermonate möglich)

Montag bis Samstag von 8 bis 19 Uhr

Page 10: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

gefüllten schrägen Ebene von 10 bis Haustyp E+U mit barrierefreiem fang erfolgen wird. 16 m bis zur Geltungsbereichsgren- Erdgeschoß würde das untere

Beschluss:ze. Die Geländehöhen sind durch Wohngeschoß der Gebäude 10 und TOP 1: Bebauungs- und Grün- Die Bedenken werden zur Kenntnis den erforderlichen Regenwasserab- 11 tiefer liegen als der angrenzende ordnungsplan "Pettendorf-Süd- genommen, Änderungen sind nicht fluss über einen Graben bedingt und Regenwassergraben. Die Absen-west"; veranlasst. Um die nur temporäre können daher nicht reduziert wer- kung der Wandhöhe auf 6,50 m bei Beratung und Beschlussfassung Wasserführung im Graben zu ver-den. Die Höhen ergeben sich aus ei- einem Haustyp E+1 ist bei diesen über die während der öffentlichen deutlichen, wird die Farbe des Plan-nem Mindestgefälle der Graben- Parzellen aufgrund der Bezugshöhe Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 zeichens der westlichen Retentions-sohle. (Straße in Hausmitte) nicht sinnvoll. BauGB eingegangenen Stellung- mulde angeglichen (olivgrün statt Es wird daher vorgeschlagen, die Aus diesen Gründen wird die Pla-nahmen und Anregungen blau). Vorhandene Schutzbedürf-maximal zulässige Gebäudehöhe nung von Haustyp und Wandhöhe

nisse werden zusätzlich im Rahmen bei Parzelle 2 und 3 um 1,00 m zu auf den Parzellen 10 und 11 nicht ge-Sachverhalt des Wasserrechtsverfahrens be-verringern, die maximale Wandhö- ändert.Mit Bekanntmachung im amtlichen rücksichtigt, die hierbei festgeleg-he wird mit 6,50 m festgesetzt.Mitteilungsblatt und Aushang vom Aus Sicht der Verwaltung sollte ten Auflagen umgesetzt. Die Ein-30.10.2015 wurde auf die Durch- Die maximale Beschattung jedes auch hier eine Reduzierung der abso- wendungen der Anlieger werden ins führung der Beteiligung der Öffent- Fensters des Wohngebäudes Mar- luten Höhe festgelegt werden. Im Verfahren aufgenommen. lichkeit durch Auslegung gemäß § 3 garethenstraße 16 aus dem Haus auf Beschluss vom 02.04.2015 wurde 16 : 0 StimmenAbs. 2 BauGB in der Zeit vom Parzelle 3 beträgt dann lediglich festgelegt, dass aufgrund der entste-09.11.2015 bis einschließlich noch 1,5 Stunden am Nachmittag, henden Ansichtshöhen die Wand- 2. Alfred Schmid, Regensburg, 09.12. 2015 hingewiesen. In diesem während 4 Monaten im Winter. Die höhe talseitig maximal 7,50 m be- Schreiben vom 30.11.2015:Zeitraum gingen 4 Anregungen ein: Beschattung vom Haus auf Parzelle tragen soll. Im Beschluss ist dies für „Die Gebäudehöhe bei zweige-

2 ist unter den genannten Bedingun- die Parzellen 10 und 11 nicht aufge- schossigen Bauten im einge-1. Michael Heigl, Pettendorf, gen zu vernachlässigen, da durch nommen worden, war jedoch der all- schränkten GEmE ist in Punkt 3.1.g Schreiben vom 09.11.2015: die Lage westlich von dem Gebäude gemeine Konsens in der Sitzung. auf maximal 7,00 m Wandhöhe be-„Wie bereits im Schreiben vom Margarethenstraße 16 davon ausge- Dies wäre mit einem E + U oder mit grenzt. Dies ergibt sich durch die in 10.03.2015 angemerkt geht es wie- gangen werden kann, dass die Be- einer reduzierten festgesetzten einem Gewerbebau notwendigen der um die Haushöhen und die Ge- schattung erst kurz vor Sonnen- Höhe zu erreichen. Raumhöhen und ist insoweit nach-ländeveränderung im unteren Be- untergang erfolgt. In der öffentli- vollziehbar. Der Bezugspunkt ist reich des neuen Baugebietes. chen Grünfläche wurde schon eine die vorhandene Achshöhe der großflächige Wuchshöhenbe- Schloßstraße bezogen auf die Ge-Durch die Geländeveränderung und schränkung zum Schutz des Nach- bäudemitte. Die Satteldachge-Erhöhung um ca. 3 bis 4 Meter im barn festgesetzt. Zur Beratung im staltung lässt eine Neigung von 18 - Bereich der Parzellen 2-3 und 6-7 Gemeinderat über den Schattenwurf 22° zu. Allerdings weist die Ge-wird eine sehr starke Beschattung der Gebäude auf den Parzellen 2 und werbeparzelle G 1 aufgrund der un-unserer Grundstücke 90/5 und 90/2 3 ist eine Planzeichnung (WRW) an- terschiedlichen Geländeneigungen verursacht. Auch meine zwei Par-gefügt. in Ost-Westrichtung einen natürli-zellen 61 und 62 werden durch hohe

chen Höhenunterschied von ca. Häuser im unteren Bereich über die Beschluss: 461,5 m nach ca. 460,3 m üNN also Wintermonate von Oktober bis Beschluss: Die maximal zulässige Gebäude- von zusätzlichen ca. 1,50 m auf. In März in Winterschlaf gelegt. Der Beschluss des Gemeinderates höhe bei Parzelle 2 und 3 wird um Verbindung mit der festgesetzten vom 02.04.2015 zu den talseitigen 1,50 m verringert, die maximale Ich bitte die Gemeinde um eine An-

22° - Dachneigung ergibt sich hier-Wandhöhen von max. 7,5 m Höhe Wandhöhe wird mit 6,00 m festge-passung des Geländes in erträgli-durch eine Giebelhöhe von 7 m + wird in die Festsetzungen auch für setzt.chen Rahmen und eine Anpassung 2,50 m + 1,5 m über Urgelände also die Parzellen 10 und 11 ergänzend 15 : 0 Stimmender Haushöhen im kompletten unte-insgesamt 11,00 m (!) Giebelhöhe.aufgenommen.ren Bereich des Baugebietes auf Zur Veranschaulichung darf auf ein 16 : 0 StimmenParzelle 10 und 11: Der Abstand Häuser nur mit U plus E und eine bestehendes Gebäude im gegen-

der Gebäude zwischen den Parzel-Wandhöhe von 4,5 m für die Par-überliegenden Gewerbegebiet ver-

len 11 und 62 beträgt minimal 23 m, zellen 2-3, 6-7, 10-11 und 14-15. Probleme durch Bachlauf: Der wiesen werden, welches bei einer

zwischen Parzelle 10 und 62 sogar Für die Parzellen 6-7 und 14-15 ist „Bachlauf“ ist kein Bachlauf, son-Wandhöhe von nur 9,00 m bereits äu-

45 m. Der Schattenwurf von den das bereits berücksichtigt, aber lei- dern ein nur temporär wasserfüh-ßerst mächtig wirkt und auch einen

Gebäuden auf Parzelle 10 und 11 der wurde es bei den Parzellen 2-3 render Regenwassergraben. Hier ist entsprechenden Schatten wirft (Bild

auf Parzelle 62 ist ähnlich wie bei und 10-11 vergessen. kein dauerhaft fließendes Wasser, vgl. Anlage - nur in Gemeinde-

Parzelle 3/Gebäude Margarethen- stehendes Wasser soll durch ein ste-ratssitzung!) Ich hoffe auch, dass wir als Haus-

straße 16. Die tägliche Zeit der Ver- tiges Sohlgefälle vermieden wer-besitzer an der Margarethenstraße

schattung ist jedoch wegen des den. Der Abstand des Grabens be- Um diese Höhenentwicklung und keine Probleme durch Wasser, schmalen Baufensters von Haus 11 trägt zu Fl. 90/5 ca. 25 - 30 m, zur die damit verbundenen Beeinträch-Geruchsbelästigung oder Insekten und größeren Abstandes von Haus Parzelle 62 beträgt er ca. 10 m. Bei tigungen der hinterliegenden wegen des Bachlaufs und Sicker-10 geringer. Starkregen läuft das Oberflächen- Grundstückseigentümer sowohl be-wassers bekommen. Ich bitte die wasser bisher ungehindert vom züglich der Ansicht als auch der Ein Neubau auf Parzelle 62 kann in-Gemeinde um eine nochmalige Acker in die Wohnbauflächen, Verschattung (auf der Westseite der nerhalb des sehr großen Baurah-Überprüfung, damit wir anschlie- durch die Grabengestaltung wird Wohnparzellen) zu verbessern, ist ei-mens dem Schattenwurf der südlich ßend keine Probleme haben.“ ein Ablauf Richtung Osten sicher- ne Begrenzung der absoluten gelegenen Neubebauung angepasst gestellt. In den Festsetzungen wer-Stellungnahme Planer/Verwal- Giebelhöhe bei einem Satteldach-werden. Der Schutzanspruch von den unter Punkt 9 klare Vorgaben tung: bau wünschenswert.Parzelle 62 ist nicht höher einzustu- zur Begrenzung des Regenwas-Parzelle 2 und 3: Der Abstand zwi-fen als die restlichen Neubaugrund- Ich beantrage deswegen, die Gie-serabflusses festgesetzt. Der Gra-schen den geplanten Parzellen 2 und stücke, bei denen die gegenseitige belhöhe bei Satteldach auf maximal ben wird im Rahmen der Er-3 zum Gebäude auf der Fl.Nr. 90/5 winterliche Verschattung überwie- 8,00 m über die jeweilige Achshöhe schließungsplanung mit dem örtlich beträgt zwischen 37 und 40 m. Die gend stärker ist. an der Schloßstraße zu verringern. anstehenden bindigen Material her-Geländeanhebung im Bereich der

Dies hätte bei einer Flachdach-gestellt, so dass ein Versickern von Der Höhenunterschied zwischen Parzelle 03 beträgt lediglich 2,5 m variante keinerlei Auswirkungen, Wasser aus dem Graben in den den Parzellen 10, 11 und 62 ist ge-gegenüber dem ursprünglichen bei einer Satteldachbebauung hätteUntergrund nur in geringem Um-ringer als bei Parzelle 3. Bei einem Gelände bei einem Abstand der auf-

10 GemeindePettendorf aktuell 18.12.2015

Aus dem Gemeinderat

Sitzung vom 10. Dezember 2015

M 1/300

Page 11: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

der Bauherr die Flexibilität entwe- Aus den vorgenannten Gründen soll ten Parzellen 2 und 3 zum Gebäude hierbei festgelegten Auflagen umge-der die Raumhöhen zu reduzieren die Firsthöhe nicht auf maximal auf der Fl.Nr. 90/5 beträgt zwischen setzt. Die Einwendungen der An-oder die FOK des Gebäudes ent- 8,00 m reduziert werden. Zur Be- 37 und 40 m. Die Beschattungs- lieger werden ins Verfahren aufge-sprechend unterhalb der Achshöhe ratung im Gemeinderat über die thematik wurde unter Punkt 1. be- nommen. der Schloßstraße zu legen. sichtbaren Wandhöhen der GE- reits dargestellt. 16 : 0 Stimmen

Bebauung sind Ansichten und Die maximal zulässige Gebäude-Stellungnahme Planer: Schnitte (KMAU) angefügt. höhe bei Parzelle 2 und 3 wird um DiskussionsverlaufBei der Festlegung der Giebelhöhen 1,00 m verringert, die maximale Bürgermeister Obermeier erläutert wurde bereits berücksichtigt, dass Stellungnahme Verwaltung: Wandhöhe wird mit 6,50 m festge- im Sachvortrag die jeweiligen die Wohnbebauung nicht erheblich Die Verschattung ist im gesamten setzt. Der Höhenunterschied der Einwendungen und Stellungnah-durch die Gewerbebauten beein- Baugebiet aufgrund der Nord- Gebäude ist damit vertretbar (siehe men. trächtigt wird. westhanglage sehr sensibel zu be- auch unter Punkt 1.). Nach kurzer Diskussion entsteht im Für die Festlegung der Wandhöhen trachten. Im Vergleich zu den An- Der Beschluss des Gemeinderates Gemeinderat ein Konsens darüber, wurden üblicherweise die erforder- trägen zu Punkt 1 und 4 ist der vom 02.04.2015 zu den talseitigen den Einwendungen unter Nr. 1 und lichen Raumhöhen im Gewerbe zu Abstand hier von Haus zu Haus le- Wandhöhen von max. 7,50 m wird Nr. 4 bezüglich der Wandhöhen Grunde gelegt. Die Fußbodenhöhe diglich 13,00 m. Die leichte Absen- in die Festsetzungen ergänzend auf- durch eine Festsetzung auf 6,0 m zu ist auf das Höhenniveau der kung der Erdgeschosse unter OK genommen. entgegnen. Die Bedenken der Ein-Schlossstraße bezogen. Die Ge- Schlossstraße dürfte technisch kein

wendungsführer zur Thematik werbebauten müssen sich ohne er- Problem darstellen, im gegenüber- Beschluss: Wassergraben wurden in der Stel-heblichen technischen Mehrauf- liegenden Gewerbegebiet ist dies Die maximal zulässige Gebäude- lungnahme der Planer weitgehend wand hinsichtlich der Grundstücks- fast überall gegeben. Deswegen wä- höhe bei Parzelle 2 und 3 wird um berücksichtigt und werden zudem entwässerung umsetzen lassen. Für re hier eine Kompromisslösung 1,50 m verringert, die maximale im wasserrechtlichen Verfahren eine Regenentwässerung im Frei- durchaus vertretbar, zumal die Wandhöhe wird mit 6,00 m festge- nochmals thematisiert. Hier ist zu er-spiegel und den Überflutungsnach- Geschosshöhe und die Wahl der setzt. Der Beschluss des Gemein- warten, dass durch das Landratsamt weis sollen die Erdgeschosse auch Dachform ausreichend Alternativen derates vom 02.04.2015 zu den tal- entsprechende Auflagen zur Pflege keinesfalls mit der EG-Oberkante bieten. seitigen Wandhöhen von max. 7,50 des Systems gemacht werden, die unter der Schlossstraße liegen. m Höhe wird in die Festsetzungen die Funktionalität des Systems ge-Beschluss: auch für die Parzellen 10 und 11 er-Auf Grund der Topografie stellt die währleisten. Dr. Bosl weist darauf Die maximale Giebelhöhe gemes- gänzend aufgenommen.nördlich Gewerbeparzelle G 1 tat- hin, dass ggf. eine Aussage zur sen an OK Schloßstraße wird auf 16 : 0 Stimmensächlich die ungünstigste Höhen- Haftungsfrage getroffen werden 8,50 m festgelegt.entwicklung dar. Bei der Beur- sollte. Bürgermeister Obermeier er-16 : 0 Stimmen Naturnaher Regenwassergraben: teilung der Beeinträchtigung ist je- widert, dass hier grundsätzlich die In der Stellungnahme wird eine doch zu beachten, dass der Haupt- Verantwortung bei der Gemeinde 3. Dr. Michael Bossmann, Vernässung der darunter liegenden baukörper der Parzelle G 1 nördli- liegt und somit keine zusätzlichen Pettendorf, Email vom 07.12. Grundstücke und Keller befürchtet. cher als die Baukörper der angren- Aussagen getroffen werden müs-2015: Es wird erwähnt, dass die unter dar-zenden Wohnbebauung steht. Eine sen. Mit Email vom 07.12.2015 wird da- unter liegenden Grundstücke schon Beeinträchtigung des Hauptgartens rauf hingewiesen, dass auf Seite 69 seit Jahrzehnten bei Starkregen usw. und der Süd - Ost - und Süd - West- Bei der Einwendung Nr. 2, die sich unter M) Begründung, 1.1 Lage, im- belastet werden. Fassaden der Wohngebäude kann auf die Giebelhöhe im Gewerbe-mer noch folgende falsche Aussage ausgeschlossen werden. gebiet bezieht, entsteht im Ge-getroffen wird: das Plangebiet um- Stellungnahme Planer/Verwal-Ebenfalls ist zu berücksichtigen, meinderat nach kurzer Diskussion fasst die ….. Fl. 108/1…. tung: dass die an das Wohngebiet angren- ein Konsens darüber, dass auch die Dies wurde zeichnerisch bereits kor- Der Regenwassergraben liegt in ei-zenden Giebel aus Gründen des künftige Nutzbarkeit der Gewer-rigiert, textlich jedoch nicht und ist ner Entfernung von ca. 30,00 m Lärmschutzes 1,50 m angeschüttet begebäude berücksichtigt werden zu ändern, die Fl. Nr. 108/1 ist nicht bzw. 38,00 m zu den unterliegenden werden, d.h. von der Wohnbe- muss. Die Reduzierung der Gie-vom Plangebiet umfasst. Grundstücken. Der Regenwasser-bauung aus sichtbar bleiben im un- belhöhe bezüglich der OK Schloss-graben führt die bisher ungehindert günstigsten Falle der Satteldach- Beschluss: straße sei mit 8,50 m praktikabel von den landwirtschaftlichen bebauung bei 22° Dachneigung nur Die redaktionelle Änderung zur und reduziert die aufgeworfene Flächen auf die Grundstücke 90/5 5,50 m Traufhöhe und 7,90 m Fl.Nr 108/1, Gemarkung Petten- Problemstellung auf ein Minimum. und 90/2 ablaufenden Nieder-Firsthöhe. Ferner ist die zweige- dorf, wird vorgenommen. schläge nach Osten ab, so dass ent-schossige GE - Bebauung auf maxi- 16 : 0 Stimmen Beschluss:gegen der Befürchtungen gegen-mal 40% der Grenzlänge zwischen Der Gemeinderat beauftragt die Pla-über der Ist-Situation eine Ver-GEmE und WA beschränkt, dazwi- 4. Petra Schmid und Karl Heigl, ner die unter Nr. 1 bis Nr. 4 be-besserung erreicht wird. schen ergeben sich größere einge- Pettendorf, Schreiben vom 04.12. schlossenen Änderungen im Be-In den Festsetzungen werden unter schossige Abschnitte. 2015, Eingang 07.12.2015 bauungsplan einzuarbeiten. Punkt 9 klare Vorgaben zur Be-

16 : 0 StimmenAußerdem wurde dem Nachbar- Höhe der Bebauung und Anzahl grenzung des Regenwasserab-schutz dadurch Rechnung getragen, der Vollgeschoße: Die Antrag- flusses festgesetzt. Der Graben wird dass zwischen Baulinie GE und steller befürchteten weiterhin die TOP 2: Bebauungs- und Grün-im Rahmen der Erschließungspla-Parzellengrenze WA ein 10,00 m Beschattung ihrer darunter liegen- ordnungsplan "Pettendorf-Süd-nung mit dem örtlich anstehenden breiter Grünstreifen als Pufferzone den Grundstücke und verweisen auf west"; bindigen Material hergestellt, so festgesetzt wird. Eine optische den Gemeinderatsbeschluss vom a) Beratung und Beschlussfassung dass ein Versickern von Wasser aus Beeinträchtigung kann durch ent- 02.04. 2015, in dem die talseitigen über die während der Beteiligung dem Graben in den Untergrund nur sprechende Pflanzung im Giebel- Wandhöhen auf 7,50 m Höhe be- der Behörden und sonstigen in geringem Umfang erfolgen wird. bereich der zweigeschossigen GE- schlossen worden sind. Dies wäre Fachstellen gemäß § 4 Abs. 2 Bebauung deutlich gemildert wer- für die Parzellen 2, 3, 10 und 11 BauGB eingegangenen Stellung-Beschluss:den. Bei entsprechender Drehung nicht ausreichend umgesetzt. Dies nahmen und AnregungenDie Bedenken werden zur Kenntnis der Wohngebäude ergibt sich ein sei auch deswegen von Belang, da b) Satzungsbeschluss genommen, Änderungen sind nicht lichter Abstand zwischen den GE- theoretisch auch in den untenliegen- veranlasst. Um die nur temporäre und WA-Gebäuden von ca. 18 - 20 den Quartieren Hofstellen mit dich- SachverhaltWasserführung im Graben zu ver-m. Die Festsetzungen für die WA- terer Bebauung entstehen könnten, Mit Schreiben vom 28.10.2015 wur-deutlichen, wird die Farbe des Parzellen 57 - 60 erlauben auch eine was die Verschattung verstärken den 24 Behörden und sonstige Planzeichens der westlichen Re-deutliche Anhebung der Erdge- würde. Träger öffentlicher Belange ge-tentionsmulde angeglichen (oliv-schoss-Oberkanten über das Wohn- mäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stel-grün statt blau). Vorhandene straßenniveau (bis ca. 2,00 m), wo- Stellungnahme Planer/Verwal- lungnahme zum Entwurf in der Schutzbedürfnisse werden zusätz-durch sich die winterliche Verschat- tung: Fassung vom 20.10.2015 bis spä-lich im Rahmen des Wasser-tung im Wohnhaus weiter reduziert. Der Abstand zwischen den geplan- testens 30.11.2015 gebeten.rechtsverfahrens berücksichtigt, die

Gemeinde 11Pettendorf aktuell 18.12.2015

Page 12: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Keine Einwendungen/Äußerun- - Erhalt der Grünlandnutzung in Beschluss: Baugebietes eine neue Trafostation gen wurden vorgebracht von: der Aue Der Gemeinderat nimmt den Hin- zwingend erforderlich wird“.

- Entfernen der Uferbefestigung weis des Bund Naturschutz, Orts-1. Amt für Digitalisierung, Breit- Der Gemeinderat nahm die Belange gruppe Pettendorf-Pielenhofen-band und Vermessung, Regensburg; Die geplanten Ausgleichsmaßnah- in seiner Sitzung vom 02.07.2015 Wolfsegg zur Kenntnis und stellt Stellungnahme vom 02.11.2015 men decken sich mit den vorge- zur Kenntnis und stellte fest, dass auch hier fest, dass die vorliegende 2. Gemeinde Sinzing; Stellung- schlagenen Entwicklungsmaßnah- Änderungen am Bebauungsplan Planung von diesen nicht betroffen nahme vom 03.11.2015 men des Gewässerentwicklungs- nicht veranlasst sind. Die Belange ist. Die Anregung zur bienenfreund-3. Regierung der Oberpfalz - Hö- konzeptes. der Bayernwerk AG betreffen aus-lichen Gestaltung bzw. Bepflan-here Landesplanungsbehörde; Stel- schließlich die Erschließungspla-zung der Ausgleichsflächen ist bei Die Maßnahmen, die in das Ge-lungnahme vom 04.11.2015 nung bzw. dessen Ausführung. Hier den Naturschutzrechtlichen Aus-wässer bzw. in das Ufer eingreifen, 4. Regierung von Oberfranken - werden diese entsprechend berücks-gleichsregelungen zu berücksichti-sind vorab mit dem WWA, Herrn Bergamt Nordbayern; Stellungnah- ichtigt.gen. Die redaktionelle Änderung ist Homeier ([email protected] vom 11.11.2015 zu berücksichtigen. ern.de) abzustimmen. Wir weisen Beschluss:5. Markt Nittendorf; Stellungnah- 16 : 0 Stimmendarauf hin, dass die Ausgleichs- Der Gemeinderat nimmt den erneu-me vom 18.11.2015 maßnahmen im Naab-Vorland je ten Hinweis der Bayernwerk AG auf 6. Landratsamt Regensburg - Un- 11. Bayernwerk AG, Schreiben nach Umfang möglicherweise einer die bereits vorgebrachten Belange tere Naturschutzbehörde S 33-2; vom 18.11.2015:wasserrechtlichen Genehmigung be- zur Kenntnis und stellt auch hier Stellungnahme vom 18.11.2015 Mit eingangs genanntem Schreiben dürfen. Die Ausgleichsplanung ist fest, dass die vorliegende Planung 7. Deutsche Telekom Technik wird auf die bereits ergangene Stel-deshalb vorab auch mit dem von diesen nicht betroffen ist. Diese GmbH, Regensburg; Stellungnah- lungnahme vom 29.05.2015 im Landratsamt, Abt. Wasserrecht, ab- werden ausschließlich bei der Er-me vom 19.11.2015 Rahmen der frühzeitigen Beteili-zustimmen. schließungsplanung und dessen 8. Zweckverband zur Wasserver- gung der Behörden etc. verwiesen. Ausführungen berücksichtigt.sorgung N-D-R, Pettendorf; 2. Niederschlagswasserbeseitigung Hier wurde folgendes vorgebracht: 16 : 0 StimmenStellungnahme vom 26.11.2015 “Das Konzept zur Niederschlags-

„Gegen das Planungsvorhaben be-wasserbeseitigung ist bereits im Be-Beschluss: 12. REWAG AG & Co KG, stehen grundsätzlich keine Beden-bauungsplan ausführlich behandelt Der Gemeinderat nimmt zur Kennt- Schreiben vom 25.11.2015:ken, wenn Bestand, die Sicherheit worden. Daher sollten rechtzeitig nis, dass die unter lfd. Nrn. 1 bis 8 Wir danken für Ihr Schreiben und und der Betrieb unserer Anlagen vor Baubeginn die Antragsun-aufgeführten Behörden und Träger die Übermittlung der Planungs-nicht beeinträchtigt werden. Zur terlagen für die Niederschlagswas-öffentlicher Belange keine Einwen- unterlagen…wie folgt Stellung: elektrischen Versorgung des ge-serbeseitigung für das notwendige dungen erhoben haben. Auf die planten Gebietes sind Niederspan-Wasserrechtsverfahren dem Land- „Das Planungsgebiet liegt hinsicht-ggfs. zur frühzeitigen Beteiligung nungskabel erforderlich. Eine Ka-ratsamt Regensburg vorgelegt wer- lich der öffentlichen Versorgung mit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erbrachten belverlegung ist in der Regel nur in den.“ Trinkwasser und elektrischer Ener-Äußerungen wird verwiesen. Gehwegen, Versorgungsstreifen, gie außerhalb des Netzgebietes der 16 : 0 Stimmen Stellungnahme Planer: Begleitstreifen oder Grünstreifen oh- REWAG KG. Die öffentliche Ver-Die Hinweise werden zur Kenntnis ne Baumbestand möglich. Zusam- sorgung mit Trinkwasser und elek-9. Wasserwirtschaftsamt (WWA) genommen, erfordern jedoch keine menfassend sind folgende Belange trischer Energie außerhalb des Regensburg, Schreiben vom Änderungen des Bebauungsplans. zu berücksichtigen: Netzgebietes der REWAG KG. Die 17.11.2015: Die Federführung für die Aus-

öffentliche Versorgung mit Erdgas „Im Zuge der frühzeitigen Betei- gleichsmaßnahmen an der Naab - Beginn und Ablauf der Er- ist durch die bestehenden Netze si-ligung der Träger öffentlicher Be- wird bei der Unteren Naturschutz- schließungsmaßnahmen im Plan- chergestellt. Die Versorgung neu lange haben wir erstmals Stellung behörde in enger Abstimmung mit bereich sind mindestens 3 Monate ausgewiesener Bauflächen kann genommen, vgl. unser Schreiben dem WWA liegen. vor Baubeginn anzuzeigen. durch eine Erweiterung der Netze vom 11.5.2015, Az.: 1-4622- - Querungen von Kabeltrassen ebenfalls gewährleistet werden. Beschluss:R/PET-8004/2015. durch festgesetzte Baumstandorte Eine Realisierung der Erdgaser-Der Gemeinderat nimmt den Hin-sind zu vermeiden. In Ihrer nun vorliegenden Planung schließung wird jedoch auf weis des Wasserwirtschaftsamtes - Bäume und tiefwurzelnde haben Sie die wesentlichen vorha- Grundlage von Wirtschaftlich-auf die vorgebrachten Belange zur Sträucher dürfen aus Gründen des bensbezogenen wasserwirtschaftli- keitsberechnungen im Einzelfall ent-Kenntnis und stellt auch hier fest, Baumschutzes bis zu einem Ab-chen Belange vorbildlich abgear- schieden. Eine nachrichtentechni-dass die vorliegende Planung von stand von 2,5 m zur Trassenachse ge-beitet, so dass uns lediglich 2 sche Erschließung des Planungs-diesen nicht betroffen ist. Diese wer-pflanzt werden. Bei einer Unter-Aspekte verbleiben, auf die wir hin- bereichs ist seitens der Sparte den ebenfalls bei der Erschlie-schreitung sind geeignete Schutz-weisen möchten: Telekommunikation geplant.“ßungsplanung und dessen Ausfüh-maßnahmen durchzuführen.rungen berücksichtigt.1. Ausgleichsmaßnahmen an den - Bei unvermeidbaren Querun- Stellungnahmen Planer16 : 0 Stimmenwestseitigen Naabuferwiesen gen müssen vom Versorgungsträger Die Stellungnahme enthält Hin-

Laut Planung sind Ausgleichs- entsprechende Schutzvorrichtun- weise für die Realisierung des Bau-10. Bund Naturschutz, OG Pet-maßnahmen im Gemeindegebiet gen (Leerrohre) vorgesehen werden gebietes, die im Rahmen der Er-tendorf-Pielenhofen-Wolfsegg, Pielenhofen auf den westlichen Vor- (= Umkehr der Baulast - Wurzel- schließungsplanung zu berücksich-Schreiben vom 17.11.2015:landflächen und am rechten Naab- schutz zugunsten der Gemeinde). tigen sind.Mit o.g. Schreiben wird mitgeteilt, ufer geplant. U.a. ist vorgesehen, die - Es wird zudem darauf hinge-dass grundsätzlich keine Bedenken durchgehende Uferversteinung zu wiesen, dass die Kosten für die er- Beschluss: gegen die Ausführung des vorlie-entfernen und im Fluss zu belassen. forderlichen Erdarbeiten bei einer Der Gemeinderat nimmt den Hin-genden Bebauungsplanes bestehen. Auf etwa 200 m Länge soll ein ca. 5 Verlegung der bestehenden (zwei) weis der REWAG auf die bereits vor-Es wird jedoch darauf hingewiesen, m breiter Uferstreifen um 50 cm ab- 20 kV- und 0,4 kV-Kabel im über- gebrachten Belange zur Kenntnis dass auf Seite 73 wahrscheinlich ein gegraben werden. Die Naab ist ein planten Gebiet nach dem Kon- und stellt auch hier fest, dass die vor-Schreibfehler vorliegt, da es sich Gewässer I. Ordnung, für das das zessionsvertrag von der Gemeinde liegende Planung von diesen nicht hier um den westlichen Gebietsteil Wasserwirtschaftsamt unterhal- zu tragen sind. Verlege- und Mon- betroffen ist. Diese werden aus-handelt. Darüber hinaus schlägt der tungspflichtig ist. Für die Naab gibt tagearbeiten trägt die Bayernwerk schließlich bei der Erschließungs-Bund Naturschutz vor, die Aus-es ein Gewässerentwicklungskon- AG. planung und dessen Ausführungen gleichsflächen mit bienenfreundli-zept aus dem Jahr 2006. Dort sind - Der Schutzzonenbereich für berücksichtigt.chen Pflanzen und Bäume zu be-u.a. folgende Entwicklungsmaß- Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 16 : 0 Stimmenpflanzen. nahmen vorgeschlagen: 0,5 m rechts und links zur Tras-senachse.- Förderung der Eigendynamik Landratsamt RegensburgStellungnahme Planer:

bevorzugt durch Uferstrukturierung Der Anregung, auch die Ausgleichs-13. S 41 Bauleitplanung Stellung-Ergänzend wird darauf hingewie-- Schaffung eines mind. 10 m brei- flächen bienenfreundlich zu gestal-nahme vom 30.11.2015:sen, dass bei des ten Uferstreifens ten, wird gefolgt. einer Erweiterung

12 GemeindePettendorf aktuell 18.12.2015

Page 13: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Das Sachgebiet 41 - Bauleitplanung wand zur Kenntnis und stellt auch des Schallschutzwalls, damit insge- Die Hinweise werden zur Kenntnis weist in seiner Stellungnahme da- hier fest, dass in der vorliegenden samt erhebliche Änderungen in der genommen. Die Aufstellflächen an rauf hin, dass die Wohnwege mit ei- Planung die aufgeworfenen Prob- Planung…). der Sammelstraße sind im Plan be-ner Wegebreite von 2,40 m zu lemlagen ausreichend gewürdigt reits enthalten, ebenso der entspre-

Ggf. nach Beratung: Bei den Par-schmal seien, um die Vorausset- sind. Diese werden u.a. bei der chende Information in den textli-zellen 39-42 in der vorgesehenen zungen für eine gesicherte Erschlie- Erschließungsplanung und dessen chen Hinweisen. Baustruktur E+I jeweils bis zu vier ßung zu erfüllen und verweist da- Ausführungen berücksichtigt.(statt zwei) Wohneinheiten als rauf, dass für Rettungsfahrzeuge ei- 16 : 0 Stimmen Beschluss:Kleinwohnungen zulassen (im ne befahrbare Breite von 3,00 m er- Der Gemeinderat nimmt die Hin-Schnitt sind bis ca. 60 qm möglich).forderlich sei (siehe Stellungnahme 15.1 Sachgebiet L 54, Kreis- weise zur Kenntnis. Es sind keine

Tiefbau). baumeisterin, Stellungnahme weiteren Änderungen am Bebau-Beschluss:vom 24.11.2015 Teil 1: ungsplan veranlasst.

Stellungnahme Planer Der Gemeinderat nimmt den Hin-In einer ersten Stellungnahme der 16 : 0 StimmenDas Thema Breite der Wohnwege weis zur Kenntnis. Es sind keine Än-Kreisbaumeisterin wird die Grenz-wurde bereits in der frühzeitigen derungen am Bebauungsplan veran-bebauung durch Anbauten als 18. Sachgebiet S 33-1 Immis-Beteiligung als Einwand des SG 51 lasst. „rechtwidrig“ bezeichnet. Das sionsschutz, Stellungnahme vom Tiefbau des LRA Regensburg abge- 16 : 0 StimmenSachgebiet S41 stellt dazu jedoch 17.11.2015:wogen. Die Gesamtbreite der im Nachgang fest, dass die Grenz- Die schalltechnische Untersuchung Wohnwege ist nach wie vor mit 3,00 Bürgermeister Obermeier weist er-bebauung durch die Satzung durch- (GEOVERSUM v. 20.10.2015) m geplant. In der Abwägung wurden gänzend darauf hin, dass hinsicht-aus erlaubt werden kann bei (wie stellt aus fachlicher Sicht eine ge-die niedrige Verkehrsbelastung der lich der Anforderungen für den so-festgesetzt) „abweichender Bau- eignete Abwägungsgrundlage dar. Wohnwege, die geringe Länge der zialen Wohnungsbau weitergehen-weise“. Um Nachbarstreitigkeiten Es bestehen keine grundlegenden Wege (Ausweichen auf Sichtweite de Überlegungen im Gemeinderat zu vermeiden, wird durch das LRA Bedenken gegen die Planungen, in die Garagenvorplätze ist leicht anzustellen seien; eine Realisierung empfohlen, beim Grundstücksver- wenn die Ausführungen des Gut-möglich) und die Unzulässigkeit des sozialen Wohnungsbaus im kauf deutlich auf das Recht zur achtens (Festsetzungen und Hin-von Einfriedungen in der Vor- Baugebiet Pettendorf Südwest sei je-Grenzbebauung hinzuweisen. weise) übernommen werden. Die in gartenzone berücksichtigt. Die doch angesichts der strategischen Außerdem soll in den Texthin- der Anlage zu diesem Schreiben ge-Möglichkeit der Begegnung von Entwicklungsplanung für die Ge-weisen der erforderliche Brand- kennzeichneten Passagen zum PKW/Rad ist ebenfalls gegeben, meinde nicht indiziert. schutz an der Grenze aufgenommen Schallleistungspegel und zu den wenn einer der beiden hält. werden. Ferner wird bemängelt, Betriebszeiten sollten gestrichen

16. Sachgebiet S 31-640, Staat-dass auf der Parzelle 61 die Garage werden (siehe Planteil F Nr. 1.1). Beschluss: liches Abfallrecht, Wasserrecht, außerhalb des Baurahmens sitzt.Der Gemeinderat nimmt die Stel- Stellungnahme vom 23.11.2015: Stellungnahme Planerlungnahme zur Kenntnis und stellt … im Entwurf der o. g. Bau-Stellungnahme Planer Der Anregung wird gefolgt, die fol-auch hier fest, dass in der vorliegen- leitplanung wurde unser Hinweis In den textlichen Festsetzungen genden beiden Sätze zu Punkt 1.1 den Planung die aufgeworfenen aus unserer Stellungnahme vom wird ergänzend aufgenommen, dass Art und Maß der baulichen Nutzung Problemlagen ausreichend gewür- 27.05.2015 auf die geothermische grenzseitige Fassaden der Anbauten zu streichen: „Nach § 1 Abs. 4 S. 1 digt sind. Durch die Unzulässigkeit Nutzung unter Nr. 9 der Hinweise zum Schutz nachbarlicher Belange Nr. 2 BauNVO wird der emissions-von Einfriedungen liegt die fakti- aufgenommen. Daher ist unserer nicht mit Fenstern versehen werden wirksame flächenbezogene Schall-sche Durchfahrtsbreite auch in den Stellungnahme nichts weiter hinzu-dürfen. In den textlichen Hinweisen leistungspegel nachts auf 45 dB (A) Vorgartenzonen bei 3,00 m. zufügen. wird zusätzlich auf die Erforder- festgesetzt. Samstag ab 18:00 h, 16 : 0 Stimmen nisse des Brandschutzes bei Grenz- Sonntag und Feiertag keine Be-Wir möchten die Gemeinde Pet-

bebauung hingewiesen. Im Plan triebszeiten zulässig“.tendorf vorsichtshalber darauf hin-14. L 51 Tiefbau, Stellungnahme wird bei Parzelle 61 der Baurahmen weisen, dass für die kommunale vom 25.11.2015: für eine Garage nach Norden erwei- Beschluss:Niederschlagswasserentsorgung Das Sachgebiet L 51 Tiefbau gibt tert. Der Gemeinderat nimmt den Hin-aus dem Baugebiet für die Ein-wie im Rahmen der frühzeitigen weis zur Kenntnis und beauftragt leitung des Niederschlagswasser in Beteiligung fachliche Empfeh- Beschluss: den Planer folgende Anpassungen das Grundwasser (Versickerung) lungen und regt an, die Befahr- Der Gemeinderat nimmt den Ein- unter Punkt 1.1 durchzuführen: oder in ein Oberflächengewässer barkeit der Einmündungsbereiche wand zur Kenntnis und beauftragt „Nach § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauNVO (namenlose Graben) rechtzeitig ein zu überprüfen, Sichtbehinderungen den Planer die vorgeschlagenen text- wird der emissionswirksame flä-Antrag für eine gehobene Erlaubnis durch Pflanzungen zu vermeiden, lichen Festsetzungen aufzunehmen. chenbezogene Schalleistungspegel gestellt werden sollte, damit die den Begegnungsverkehr Rad/Pkw Der Baurahmen ist bei Parzelle 61 nachts auf 45 dB (A) festgesetzt.“ Erschließung bei Bebauung der in den Wohnwegen zu ermöglichen für eine Garage nach Norden hin zu Der Zusatz: „Samstag ab 18:00 H, Grundstücke gesichert ist. und zu überprüfen, ob die Fahr- erweitern. Sonntag und Feiertag keine Be-bahnbreiten der RAST 06 entspre- 16 : 0 Stimmen Stellungnahme Planer triebszeiten zulässig“ bleibt beste-chen. hen, da ggf. beantragte Abwei-Die Hinweise werden zur Kenntnis

15.2 Sachgebiet L 54, Kreis- chungen gesondert behandelt wer-genommen.Stellungnahme Planer baumeisterin, Stellungnahme den können. Wie in der Abwägung zur frühzeiti- vom 24.11.2015 Teil 2: Beschluss: 16 : 0 Stimmengen Beteiligung bereits behandelt, Aufgrund der Zuwanderungs- Der Gemeinderat nimmt den Hin-sollen die Einmündungsradien nach thematik und den erhöhten Woh- weis zur Kenntnis. Es sind keine Än- 19. Kreisbrandrat, Stellung-RAST 06 im Rahmen der Erschlie- nungsbedarf an bezahlbaren und so- derungen am Bebauungsplan veran- nahme vom 24.11.2015:ßungsplanung im Detail berück- zial geforderten Wohnraum sollten lasst. Der Kreisbrandrat zeigt sich mit der sichtigt werden. Auch zum Be- z.B. vier Parzellen (ggf. 39 42) zu- 16 : 0 Stimmen Planung einverstanden, mit Aus-gegnungsverkehr Rad/Pkw und zu sammengelegt und hierfür mehrge- nahme von 3 Punkten.den überfahrbaren Mehrzweck- schossige Wohnungen (E+II) ge- 17. Sachgebiet L 16 Abfall-streifen wurde dort bereits ausführ- - Frage, ob die provisorische plant werden. wirtschaft, Stellungnahme vom lich Stellung genommen und abge- Wendefläche bei den Parzellen 24.11.2015:wogen. Bei der Bepflanzung wer- Stellungnahme Planer 18/19 bestehen bleibt.Es wird darauf hingewiesen, daß die den im Rahmen der Freian- Stellungnahme zur dreigeschossi- - Wendeflächen müssen auch von Müllfahrzeuge die Wohnwege nicht lagenplanung die Sichtdreiecke be- gen Bebauung auf den Parzellen 39- der Feuerwehr benutzt werden kön-befahren werden, und Abfälle daher rücksichtigt durch Pflanzung von 42 wird nachgeliefert (keine Ände- nen.an der Sammelstraße bzw. an den hochstämmigen Straßenbäumen. rung, wegen Ortsbild, Einfügung in - ausreichend Über/Unterflur-Wohnstraßen A und B zur Abholung

die Umgebung, erhöhtem Schat- hydranten vorsehenbereitzustellen sind. Beschluss: tenwurf auf die Hinterlieger, mögli-

Stellungnahme PlanerDer Gemeinderat nimmt den Ein- cherweise erforderlicher Anhebung Stellungnahme Planer

Gemeinde 13Pettendorf aktuell 18.12.2015

Page 14: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Die beiden provisorischen Wende- Diskussionsverlauf Beratung und Beschlussfassung schlussfassung über die Änderung flächen (an den vorläufigen Enden Bürgermeister Obermeier erläutert über den vorhabenbezogenen der Beitrags- und Gebührensatzung der Sammelstraße) bleiben beste- im Sachvortrag die jeweiligen Bebauungsplan Nr. 67 "Windpark auch die EWS angepasst werden. hen, solange sie erforderlich sind Einwendungen und Stellungnah- Sinzing" der Gemeinde Sinzing; Dies wird den Kommunen sowohl und die Erschließungsstraße nicht men. Im Gemeinderat entstehen kei- hier: Frühzeitige Beteiligung der vom zuständigen Ministerium als im Rahmen weiterer Bauabschnitte ne weitergehenden Diskussionen. Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB auch vom Bayerischen Gemein-fortgeführt wird. Über die weiteren detag und Bayerischen Städtetag

Beschluss: SachverhaltPunkte der Stellungnahme wurde empfohlen. Satzungsbeschluss: Der Gemeinderat Sinzing hat in sei-im Rahmen der frühzeitigen Der Gemeinderat beschließt den ner Sitzung vom 30. September Beteiligung bereits folgendermaßen Beitrags- und Gebührensatzung Entwurf des Bebauungsplans unter 2015 mit Beschluss festgelegt, das entschieden: (BGS/EWS) Berücksichtigung der heute be- Bauleitplanverfahren für den oben schlossenen Änderungen in der Die Beitrags- und Gebührensatzung „Die Löschwasserversorgung und genannten Bebauungsplan einzulei-Fassung vom 10.12.2015 als zur Entwässerungssatzung der die Lage der Unter/Überflurhydran- ten. Mit der Bauleitplanung wird als Satzung. Gemeinde Pettendorf (BGS/EWS) ten werden in der Erschließungs- allgemeines Planungsziel ange-16 : 0 Stimmen vom 17.08.1994, geändert am planung mit dem Kreisbrandrat ab- strebt, die Errichtung von Wind-

14.11.2008, zuletzt geändert am gestimmt. Die provisorischen Wen- kraftanlagen zu ermöglichen.TOP 3: Vollzug des Baugesetz- 14.12.2010 trat mit den Änderungen deflächen werden so gebaut, dass buches (BauGB); vom 14.12.2010 am 01.01.2011 in Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird die Feuerwehrfahrzeuge wenden kön-Beratung und Beschlussfassung Kraft. Sie bedarf mit Ausnahme der Gemeinde Pettendorf frühzeitig am nen.“über die Änderung des wirksamen Gebührenhöhe keiner Änderungen Bauleitplanverfahren beteiligt und Flächennutzungsplanes mittels und wird im nachfolgenden um Äußerung, auch im Hinblick auf Beschluss:Deckblatt Nr. 1 der Gemeinde Tagesordnungspunkt 6 behandelt. den erforderlichen Umfang und Der Gemeinderat nimmt den Ein-Sinzing; Detailierungsgrad der Umweltprü-wand zur Kenntnis. Es sind keine hier Frühzeitige Beteiligung der Rechtslagefung, gebeten. Zur Information er-Veränderungen veranlasst. Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und halten Sie die in der Anlage genann-15 : 0 Stimmen

2, Abs. 2 und 3 der Gemeinde-ten Unterlagen, wobei die Gut-Sachverhalt ordnung sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 achten auf einer beiliegenden CD 20. Redaktionelle Änderungen Der Gemeinderat Sinzing hat in sei- B a y e r i s c h e n Wa s s e r g e s e t z einsehbar sind. Die Beteiligung am der Verwaltung:ner Sitzung vom 30. September (BayWG); Verfahren erfolgt im Hinblick auf Folgende redaktionellen Änderun-2015 mit Beschluss festgelegt, den Art. 5, 8 und 9 KAG das interkommunale Abstimmungs-gen werden vorgeschlagen:wirksamen Flächennutzungsplan gebot nach § 2 Abs. 2 BauGB.der Gemeinde Sinzing durch Deck- DiskussionsverlaufF) Festsetzungen durch Text:

Es wird gebeten, bis zum 16. De-blatt Nr. 1 zu ändern bzw. fortzu- GL Antretter erläutert dem Ge-3.1.g. Präzisierung: bei Flach- zember 2015, gegebenenfalls unter schreiben. Mit dem Deckblatt Nr. 1 meinderat die Satzung. Gemein-dächern die Oberkante der Attika = Verwendung des beiliegenden soll ein Sondergebiet „Windkraft“ derätin Muehlenberg weist darauf Abschlusswand zur Verdeckung des Formblattes, Stellung zu nehmen. ausgewiesen werden. hin, dass § 4 Abs. 3 Nr. 1 EWS er-Daches (nur im Bild dargestellt) Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine gänzend auf die fachgerechte

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird die Stellungnahme vorliegen, so wird Behandlung eingegangen werden 3.1.h. statt nördlich muss dies richti- Gemeinde Pettendorf hiermit früh- davon ausgegangen, dass die von sollte. Darüber hinaus sei der § 4 gerweise östlich heißen zeitig am Verfahren zur Fortschrei- der Gemeinde Pettendorf wahrzu- Abs. 4 EWS unverständlich formu-

bung bzw. Änderung des Flächen- nehmenden öffentlichen Belange liert sei. Zudem wirke das zitieren 3.1.i Immission nutzungsplanes der Gemeinde durch die beabsichtigte Bauleit- von Grund- und Quellwasser unter § Sinzing mittels Deckblatt Nr. 1 vom planung nicht berührt werden. 15 Abs. 2 Nr. 6 zwischen den hoch-7.c. muss heißen 1m ansonsten Wi-30.09.2015 beteiligt. Es wird um Äu- problematischen Stoffen und Ab-derspruch zu 3.1.f. Diskussionsverlaufßerung, auch im Hinblick auf den er- wässern wie ein Fremdkörper. Nach

Im Gemeinderat besteht kein weite-forderlichen Umfang und Detai-8.1.b) Präzisierung: inklusive Im- kurzer Diskussion im Gemeinderat rer Diskussionsbedarf. lierungsgrad der Umweltprüfung missionsschutzwand wurden folgende Änderungsvor-

nach § 2 Abs. 4 BauGB, gebeten. schläge diskutiert, für sich aus der Beschluss:Die Beteiligung am Verfahren er- Diskussion ein Konsens ergibt: J) Textliche Hinweise: Die Gemeinde Pettendorf erhebt ge-folgt im Hinblick auf das interkom-20. sind anstelle soll (siehe Fest- gen die Planung keine Einwen-munale Abstimmungsgebot nach § - § 4 Abs. 3 Nr. 1 wird wie folgt setzung 3.1.h.) dungen.2 Abs. 2 BauGB. formuliert: …und besser von dem-16 : 0 Stimmen jenigen fachgerecht behandelt L) Naturschutzrechtliche Ein- Es wird gebeten, bis zum 16. De-

wird, …; griffsregelung: zember 2015, gegebenenfalls unter TOP 5: Gemeindl iches Sat- - § 4 Abs. 4 wird wie folgt formu-Verwendung des beiliegenden zungsrecht; Beratung und Be- liert: Die Gemeinde kann den 4.9. Wasserversorgung Formblattes, Stellung zu nehmen. schlussfassung über die Änderung Anschluss und die Benutzung ver-Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kei- der gemeindlichen Entwässe-Seite 77, 2. Absatz sagen, außer die gesonderte Be-ne Stellungnahme vorliegen, so rungssatzung (EWS) vom 01.06.90 Satz 2: Die neue Trasse ist handlung des Abwassers beein-- wird davon ausgegangen, dass die (Stand 14.02.2005). im……. trächtigt das Wohl der Allge-von der Gemeinde Pettendorf wahr-meinheit. - In Teilbereichen verläuft die neue zunehmenden öffentlichen Belange Sachverhaltgeplanten Wohn- - § 15 Abs. 2 Nr. 6 „Grund- und Trasse unter der durch die Änderung des Flächen- Entwässerungssatzung EWS straße Typ A Quellwasser“ wird zu Nr. 10 und die und der Wohnsam- nutzungsplanes nicht berührt wer-Reihenfolge entsprechend ange-Die Satzung für die öffentliche melstraße. den.passt. Entwässerungsanlage der Ge-- Der Trinkwasseranschluss wird

über das meinde Pettendorf (Entwässerungs-mit separater Leitung ( DiskussionsverlaufBeschluss:GEmE: satzung - EWS -) vom 01.06.90 dies streichen, da irrefüh- Im Gemeinderat besteht kein weite-Der Gemeinderat der Gemeinde (Stand 14.02.2005) mit eingearbei-rend) erstellt. rer Diskussionsbedarf. Pettendorf beschließt nachfolgende tet Änderungen vom 20.07.1994, unter Berücksichtigung der o.g. Än-Beschluss:Beschluss: 09.07.98, 13.11.1998 und 14.02. derungsvorschläge Satzung für die Die Gemeinde erhebt gegen die 2005 entspricht nicht der aktuellen Der Gemeinderat nimmt die redak-öffentliche Entwässerungseinrich-Planung keine Einwendungen. Mustersatzung zur EWS vom tionellen Änderungen zur Kenntnis tung der Gemeinde Pettendorf (Ent-16 : 0 Stimmen 06.03.2012. Wenngleich keine und beauftragt die Planer diese ent-wässerungssatzung EWS ) vom Rechtspflicht zur Übernahme der sprechend zu korrigieren bzw. anzu-10.12.2015. TOP 4. Vollzug des Baugesetz- Mustersatzung ins Ortsrecht be-passen. 15 : 1 Stimmenbuches (BauGB);16 : 0 Stimmen steht, soll im Rahmen der Be-

14 GemeindePettendorf aktuell 18.12.2015

Page 15: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

(Satzungstext siehe Bekanntma- und sich über fünf Jahre erstreckt. 2012 bis 2015 Einleitungsmenge/m³ p.a 2014: chung in dieser Ausgabe des amt- Im Zeitraum zwischen 2011 bis 133.751Abweichend davon wird bei Ge-lichen Mitteilungsblattes). 2015 fallen die investiven Maß- Befestigte Fläche, die NW in 2014: meinden ohne besondere Ent-

nahmen am Kanalnetz sowohl rela- 223.994wicklungen mit einer Nachver-TOP 6: Gemeindliches Sat- tiv als auch absolut weniger ins Einleitungsmenge/m³ p.a Mittel: dichtung von 1 bis 2 % der beitrags-zungsrecht; Beratung und Be- Gewicht. Signifikante Aufwendun- 132.583pflichtigen Grundstücksflächen kal-schlussfassung über die Satzung gen wurden z. B. für den Mischwas- Befestigte Fläche, die NW in Mittel: kuliert. Bei den Geschossflächen zur Änderung der Beitrags- und serkanal „Hinter´m Wastl“ in Höhe 223.994 liegt die Nachverdichtung bei ca. 1 Gebührensatzung zur Entwässe- von ca. 41.000 € und die Schmutz- Einleitungsmenge/m³ p.a 2015: bis 3 % der beitragspflichtigen Ge-rungssatzung (BGS-EWS) vom wasserkanäle in Höhe von ca. 132.583schossflächen. 17.08.1994 in der Fassung vom 195.000 €. Befestigte Fläche, die NW in 2015:

Unter Berücksichtigung der Recht-14.12.2010 223.9942015 bis 2018sprechung des BayVGH v. 27.01. Einleitungsmenge/m³ p.a 2016:

Sachverhalt Der Investitionsaufwand für die 2000 Nr. 23 N 99.1741, GK 2001/54 132.583Berechnung der Beitrags- und Kanalisation der Gemeinde Pet-wird für die Grundstücks- und Ge- Befestigte Fläche, die NW in 2016: Gebührensätze tendorf bis einschließlich 31.12. schossflächenvergrößerung eine 223.994

2018 wird insbesondere unter Be-Steigerung von jeweils 1 % ange- Einleitungsmenge/m³ p.a 2017: 1. Herstellungsbeiträge rücksichtigung der notwendigen nommen. 139.212Aufwendungen für Pettendorf Befestigte Fläche, die NW in 2017: 1.1. BezugsflächenSüdwest und die Dorferneuerung 1.3 Herstellungs- und Inves- 235.194Kneiting ca. um weitere 1.138.000 € Der aktuelle Stand und künftige titionsaufwand Einleitungsmenge/m³ p.a 2018: ansteigen, davon allein für Petten-Stand der beitragspflichtigen 142.692

Der Herstellungsaufwand resultiert dorf Südwest ca. 873.000 € für das Grundstücks- und Geschossflächen Befestigte Fläche, die NW in 2018: aus den Anlagenachweisen sowie Kanaltrennsystem. wurde für das Gemeindegebiet fest- 241.074den Haushalts- und Finanzplänen gestellt. Dabei wurden Zuwächse be- Einleitungsmenge/m³ p.a Mittel: Der für die Kalkulation der der Gemeinde Pettendorf. Der rücksichtigt, die im Rahmen von ak- 136.768Herstellungsbeiträge relevante Herstellungsaufwand beinhaltet tuellen Bauleitplanverfahren in der Befestigte Fläche, die NW in Mittel: A u f w a n d b e t r ä g t d e m n a c h Grundstücke (auch grundstücks-Kalkulation berücksichtigt werden 231.06415.106.217,53 € gleiche Rechte), Kanäle (Misch-, können. Hinzu kommen Flächen-Regenwasser- und Schmutzkanäle), zunahmen unter Berücksichtigung Erläuterungen zur Gebühren-1.4 Beitragsberechnung investive Anteile an der Regens-der kalk. Nachverdichtung, vgl. bedarfsberechnungburger Kläranlage, Sonderbau-auch 1.2. Globalkalkulation Die sich aus dem Nachkalku-werke (z. B. Pumpwerke, Regen- Für die Berechnung der Herstel- lationszeitraum 2011 bis 2014 erge-Bestehende Grundstücks- und überlaufbecken), Hausanschlüsse lungsbeiträge wurde die Global- benden Überdeckungen in Höhe Geschossflächen: (öffentlicher Teil) sowie bewegli- berechnung durchgeführt, die alle von 8.361,29 € für Niederschlags-ches Anlagevermögen der Ent-Gemeinde Pettendorf - Stand beitragsfähigen Aufwendungen für wasser und 52.633,18 € für wässerungseinrichtung. 30.11.2011: die Errichtung aller (Teil-)Anlagen, Schmutzwasser wurden in den Grundstücksflächen in m²: 997.375 einschließlich der Kosten für beste- Kalkulationszeitraum 2015 bis Verlauf Herstellungsaufwand in € Geschossflächen in m²: 365.911 hende Planabsichten (in absehbarer 2018 zugunsten der Gebühren-(Betrachtungszeitraum 1992 bis Zeit), abzüglich des anderweitig ge-Tats. Zuwachs Grundstücksflächen pflichtigen verrechnet, Art. 8 Abs. 6, 2015): deckten Investitionsaufwandes, un-(2011 bis 2015) - Stand 31.12.2015: Satz 2 KAG.

terschiedslos auf alle Beitrags-Stand - 31.12.1992:Grundstücksflächen in m²: 36.714größen - hier die Grundstücks- und Ab 2016 ergeben sich aufgrund der 9.476.029,61

Tats. Zuwachs Geschossflächen Geschossflächen - im gesamten Ge- notwendigen Neuinvestitionen in Stand - 31.12.2011:(2011 bis 2015) - Stand 31.12.2015: meindegebiet umlegt, soweit diese das Kanalnetz (Pettendorf Südwest, 13.491.214,07Geschossflächen in m²: 13.155 Grundstücke bereits angeschlossen Dorferneuerung Kneiting) Erhö-Stand - 31.12.2015:

oder zumindest beitragspflichtig hungen des Anlagevermögens, die 13.968.158,60BG “Pettendorf-Südwest”:sind oder für sie nach den Pla- die gebührenrelevanten kalkulatori-Grundstücksflächen in m²: 45.562

Der Ausgangswert bezieht sich auf nungen in absehbarer Zeit eine schen Abschreibungen und Zinsen Geschossflächen in m²: 11.390die Kalkulation der Kommunal- Beitragspflicht entstehen kann. erhöhen, so dass für den Vorkal-

Kalk. Zuwachs Grundstücksflächen beratung Hurzlmeier, Straubing, die Dabei sind nach herrschender kulationszeitraum ein Anstieg des (2016 bis 2018): nach Änderung des KAG 1992 mit Meinung auch Bebauungspläne ein- Gebührenbedarfes festgestellt wer-Grundstücksflächen in m²: 10.798 der Kalkulation der Gebühren und zubeziehen, für die verdichtete den muss. Für die Jahre 2016 bis

Herstellungsbeiträge beauftragt Planungsabsichten vorliegen. 2018 wirkt sich zudem die Ertüch-Kalk. Zuwachs Geschossflächen wurde. tigung des RÜB Aichahof, mit ge-(2016 bis 2018):

2. Gebührenbedarfsrechnung planten Kosten von 86.000 €, als lau-Geschossflächen in m²: 3.905 1992 bis 2011fende Unterhaltsleistung auf die Im Zeitraum zwischen 1992 bis Beitragsrelevante Bezugsgröße: Bisherige Gebühren: Höhe der Gebühren aus. 2011 haben sich deutliche Meh-Grundstücksflächen in m²: Gebühr für Einleiter SW je m³: 0,99

rungen beim Anlagevermögen erge-1.090.449 Euro Die Einleitungsmengen wurden in ben, die sich auf alle Bereiche der Geschossflächen in m²: 394.361 Gebühr für Einleiter NSW je m³: der Vorauskalkulation dem zu er-Entwässerungseinrichtung bezie- 0,18 Euro wartenden Einwohnerzuwachs an-hen. Größere Investitionen erfolg-1.2. Zuwachs der Grundstücks- gepasst, hier dürften sich insbeson-ten u. a. für die Misch- und Regen-und Geschossflächen Einleitungsmengen und befestig- dere die Jahre 2017 und 2018 („Be-wasserkanäle in den Baugebieten te Flächen: siedlung“ Pettendorf Südwest) so-Da gemäß § 5 Abs. 5 der BGS/EWS „Solner Breite I und II“, „Auf der Einleitungsmenge/m³ p.a 2011: wie das allgemein positive Wan-Grundstücks- und Geschossflä- Wiese“, „Auf der Höhe“ und das 129.886 derungssaldo bemerkbar machen. chenvergrößerungen einen Nacher- Gewerbegebiet Pettendorf, die sich Befestigte Fläche, die NW in 2011:

hebungstatbestand auslösen, müs- auf ca. 1.000.000 € beziffern. Für Auswirkungen auf die Beitrags- 223.994sen mögliche Nacherhebungen bei Sonderbauwerke (Pumpwerke) wur- und GebührensatzungEinleitungsmenge/m³ p.a 2012: der Ermittlung der Beitragssätze be- den insbesondere in den Jahren Die Ergebnisse der Gebühren- und 132.617rücksichtigt werden. 2007 bis 2009 Investitionen von ca. Beitragskalkulation werden als Än-Befestigte Fläche, die NW in 2012:

140.000 € getätigt. Bei den derung in der Beitrags- und Ge-223.994Für die Berechnung des Zuwachses Schmutzwasserkanälen waren über bührensatzung zur Entwässerungs-Einleitungsmenge/m³ p.a 2013: kann auf einen Zeitraum abgestellt die investiven Aufwendungen zu- satzung (BGS-EWS) vom 17.08. 134.076werden, der gemäß Art. 70 Abs. 1 sätzlich ca. 922.000 € zu verzeich- 1994 in der Fassung vom 14.12. Befestigte Fläche, die NW in 2013: GO auch für die mittelfristige Fi-nen. 2010 berücksichtigt. 223.994nanzplanung berücksichtigt wird

Gemeinde 15Pettendorf aktuell 18.12.2015

Page 16: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Daraus ergibt sich nachfolgender Verbesserungen gezeigt. Anders lau- Anregungen zu diversen Themen Konferenz beim LRA Regensburg Beschlussvorschlag: tende Bewertungen oder Beschwer- vorgetragen. In Kneiting wurde zu- die erste Hürde genommen und wird

den wurden nicht vorgetragen. Eine dem ein konkreter Antrag zu einem nun an das zuständige Ministerium Rechtslageunbefristete Regelung ist somit emp- Parkverbot am Kapellenplatz for- zur Entscheidung über die endgülti-Art. 5, 8 und 9 Kommunalab-fehlenswert. muliert. Der Gemeinderat wird sich ge Förderhöhe vorgelegt.gabengesetz

in der ersten Sitzung 2016 mit den Finanzielle Auswirkungen:Diskussionsverlauf aufgeworfenen Themenstellungen Anfragen aus dem Gemeinderat: Keine.GL Antretter erläutert die Kalku- befassen. Fahnenmast Kriegerdenkmallation. Es besteht kein weiterer Diskussionsverlauf

140-jähriges Gründungsfest der Gemeinderat Grundei weist darauf Diskussionsbedarf. Bürgermeister Obermeier erläutert Freiwilligen Feuerwehr Petten- hin, dass die Fahnenmasten beim den Sachverhalt. Gemeinderat

Beschluss: dorf Kriegerdenkmal durch Sturm abge-Grundei weist darauf hin, dass die Der Gemeinderat der Gemeinde Am 11. und 12. Juni 2016 feiert die knickt wurden. Bezeichnung des VZ 251 im Ta-Pettendorf beschließt nachfolgende FF Pettendorf ihr 140-jähriges gesordnungspunkt falsch sei, da Schotterung Mühltalweg (GVS Änderungssatzung zur BGS-EWS Gründungsfest. Das Festprogramm hier das VZ 250 beschrieben wird. Richtung Goldberg) mit Wirkung ab 01.01.2016: sieht eine Vielzahl von Programm-GL Antretter sichert die redaktionel- Gemeinderat Oberleitner frägt an, 16 : 0 Stimmen punkten vor, u. a. ein umfassendes le Änderung des TOP zu. Es besteht ob der Mühltalweg Richtung Gold-musikalisches Programm und den kein weiterer Diskussionsbedarf. (Satzungstext siehe Bekanntma- berg neu geschottert wird. Bürger-Kirchenzug am Sonntag, den 12. chung in dieser Ausgabe des amt- meister Obermeier bestätigt, dass Beschluss: Juni 2016 mit örtlichen und überört-lichen Mitteilungsblattes). dies grundsätzlich vorgesehen ist, je-lichen Vereinen. Die Beschilderung wird unbefristet

doch nicht mehr in diesem Jahr beibehalten.TOP 7: Vollzug der Straßenver- Wohnungspakt Bayern durchgeführt wird.16 : 0 Stimmenkehrsordnung (StVO); Der Wohnungspakt Bayern sieht ins-Verkehrsrechtliche Anordnung in Bienenfreundliche Gestaltung besondere zur Verbesserung des so-TOP 8: Anfragen und Bekannt-der Margarethenstraße, Pettendorf Retentionsflächen/Regenrück-zialen Wohnungsbaus Förder-gaben durch VZ 251 "Verbot der Durch- haltebeckenprogramme vor, die sowohl die fahrt für Kraftwagen und sonstige Gemeinderät in Muehlenberg Bekanntgaben des 1. Bürger- Kommunen als auch private In-mehrspurige Kraftfahrzeuge" mit schlägt vor, an Retentionsflächen meisters: vestoren zur Zielgruppe haben. dem ZZ 1020-30 "Anlieger frei" bzw. am Regenrückhaltebecken ei-Informationen hierzu finden sich

Aufforderung zur Umlagensen-hier: Beratung und Beschluss- ne bienenfreundliche Gestaltung auch auf der Homepage der Re-kung durch den Bayerischen Ge-fassung über die Fortsetzung der durchzuführen. Bürgermeister gierung der Oberpfalz. meindetagBeschilderung Obermeier erläutert, dass Maßnah- Aufgrund der deutlich gestiegenen Freies WLAN men zur Renaturierung im GEP ent-

Sachverhalt Umlagekraftsteigerungen, die sich Da die Fragen der Störerhaftung halten sind. Eine gleichlautende Mit Beschluss vom 06.11.2014 wur- auf eine Systemänderung bei den nicht geklärt sind, ist ein freies Anfrage des Bund Naturschutzes, de eingangs genannte Beschilde- Gemeindeschlüsselzuweisungen zu- WLAN-Angebot nur über geson- ob eine bienenfreundlichen Gestal-rung befristet auf ein Jahr angeord- rückzuführen ist, fordert der Baye- derte Router außerhalb des ge- tung möglich ist, wurde vom Was-net. Die Beschilderung wurde am rische Gemeindetag die Präsidenten meindlichen Netzes möglich. serwirtschaftsamt Regensburg eben-15.12.2014 durch den Bauhof auf- von Landkreis- und Bezirkstag auf, Hierfür würden die Kosten für das falls bejaht. gestellt, somit läuft die Befristung die Kreis- und Bezirksumlagen zu Rathausumfeld bei monatlich 63 €

Teilausfall der Beleuchtung an am 14.12.2015 ab. senken. liegen. Für das Dorfhaus Kneiting der Mariaorter BrückeNach anfänglichen Schwierig- betragen die monatlichen Kosten 42

Ergebnisse der Bürgerversamm- Gemeinderat Listl weist darauf hin, keiten, insbesondere durch Nicht- €. Hinzu kommen einmalige Kosten lungen in Kneiting und Petten- dass die ein Teil der Beleuchtung an beachtung der neuen Beschilde- für die Anschaffung der Technik, z. dorf der Mariaorter Brücke ausgefallen rung, durch Beibehaltung gewohn- B. der Router.

ist. Bürgermeister Obermeier weist ter Fahrstrecken oder durch Fehl- Am 23.11.2015 und 25.11.2015 ha-Projektantrag „Bienenlehrpfad darauf hin, dass der Schaden bereits interpretation der Anliegerthematik ben die Bürgerversammlungen in Pettendorf“ - LEADER behoben wurde. („Anliegen ist nicht gleich An- Kneiting und Pettendorf stattgefun-Der Projektantrag „Bienenlehrpfad Eduard Obermeierlieger“), hat die neue Regelung laut den. Aus der Bürgerschaft wurden Pettendorf“ hat in der LEADER- 1. Bürgermeister Auskunft der Anlieger deutliche sowohl in Kneiting und Pettendorf

16 GemeindePettendorf aktuell 18.12.2015

Ein ganz herzliches Danke-

schön an all diejenigen, die auch

in diesem Jahr wieder durch

ihre Kuchen- und Torten-

spenden zur Durchführung des

Kuchenbuffets beim 16. Pet-

tendorfer Adventsmarkt bei-

getragen haben.

Ohne Ihre alljährliche Unter-

stützung wäre dies nicht

möglich.

Eduard Obermeier 1. Bürgermeister

Danke für die Kuchenspenden!

Frohe Festtage und ein gesundes

Neues Jahr

wünschen Ihnen die Mitarbeiter

des Bauhofs und der Gemeindeverwaltung

Öffnungszeiten Rathaus

Für das Rathaus in Pettendorf und den Wertstoffhof in Kneiting gel-ten während der Feiertage folgen-de Öffnungszeiten:

Rathaus:Das Rathaus ist an Heiligabend (Donnerstag, 24. Dezember 2015) und an Silvester (Donnerstag, 31. Dezember 2015) geschlossen.

Wertstoffhof:Für den 1. und 2. Weihnachts-feiertag (Freitag, 25. Dezember 2015 und Samstag, 26. Dezember 2015) sowie Neujahr (Freitag, 1. Januar 2016) gibt es im Wert-stoffhof keine Ersatzöffnungstage. Wir bitten um Beachtung.

Eduard Obermeier 1. Bürgermeister

Saisonbedingt wurden die Grün-gutcontainer vom Standort Bauhof Pettendorf abgezogen. Die Con-tainer stehen ab dem Frühjahr 2016 wieder zur Verfügung. Bitte benutzen Sie in der Zwischenzeit den Container im Wertstoffhof.Eduard Obermeier1. Bürgermeister

GrüngutcontainerBauhofgelände

Besuchen Sie die Homepage der Gemeinde

unter www.Pettendorf.de

Page 17: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Gemeinde 17Pettendorf aktuell 18.12.2015

Für Samstag 23. Januar 2016 10 Uhr Thema für einen Verein? Warum (Einlass ab 9 Uhr) bis 13Uhr lädt der gibt es immer weniger Engagierte, BLSV-Sportkreis Regensburg seine die im Vorstand mitarbeiten wollen? 280 Vereine zu einem Ehrenamts- Natürlich besteht vor und am Ende kongress in die Aula des Gymna- der Veranstaltung sowie in der Pau-siums Lappersdorf ein. Im Haupt- se Gelegenheit sich mit anderen vortrag „Unsere Vereine haben Zu- Vereinsfunktionären auszutau-kunft - Chancen und Möglichkeiten schen. Empfohlen wird, dass meh-moderner Vereinsentwicklung“ rere Funktionäre aus einem Verein schaut BLSV-Vizepräsident Jörg teilnehmen, um so alle Expertenge-Ammon mit den Vereinen in die spräche wahrzunehmen und die auf-Zukunft. Zudem warten im An- gezeigten Themen bestmöglich im schluss daran weitere interessante Verein umsetzen zu können.Expertengespräche auf die Besu- Das detaillierte Programm sowie cher, die Ihnen wichtige Impulse Anmeldeformulare unter www.blsv. und Tipps für die Vereinsarbeit mit de/kreis-iii-1-regensburg oder auch auf den Weg geben. Machen Sie bei Matthias Meyer, Vorsitzender beim Thema Datenschutz alles rich- des BLSV-Sportkreises matthias. tig? Wie sind die Trainer über die [email protected], Tele-Sportversicherung versichert? Ar- fon 0 94 91 / 90 21 24 - Anmelde-beits- und Gesundheitsschutz ein schluss 16. Januar 2016

Ehrenamtskongressder Sportvereine

Die Gemeinde Pettendorf hat mit Beschluss vom 10.12.2015 den Bebau-ungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Pettendorf-Südwest“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zu-sammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umwelt-belange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden an-derweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Pettendorf, Margarethenstraße 4, 93186 Pettendorf, Bauamt, Zimmer-Nr. D 01, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung so-wie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verlet-zung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä-gungsvorgangs und

4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Be-bauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor-den sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Ent-schädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Pettendorf, den 11.12.2015

gez. Eduard Obermeier1. Bürgermeister

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Pettendorf-Südwest“

Termine= Donnerstag, 14. Januar 2016

19 Uhr Gemeinderatssitzung= Donnerstag, 21. Januar 2016

19 Uhr Bauausschusssitzung

Die Sitzungen von Gemeinderat und Ausschüssen sind öffentlich. Sie finden im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Der Gutachterausschuss für die Grundstückswerte im Landkreis Re-gensburg hat in seinen Sitzungen vom 28. und 30 Juli, 08. und 10. September sowie 08. Oktober 2015 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2014 ermittelt.

Gemäß § 12 Abs. 2 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Bauge-setzbuch (GutachterausschussV - BayGaV) kann die Bodenrichtwert-übersicht in der Zeit vom

29.12.2015 bis 30.01.2016

in der Bauverwaltung der Gemeinde Pettendorf, Zimmer-Nr. D 01, Mar-garethenstraße 4, 93186 Pettendorf, zu den üblichen Öffnungszeiten ein-gesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass jedermann das Recht hat, auch nach Ablauf der öffentlichen Auslegung, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen.

Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses können schriftliche Einzelauskünfte (Gebühr 30,00 €) oder die Bodenrichtwertübersicht für den gesamten Landkreis (Gebühr 115,00 €) unter folgender Anschrift an-gefordert werden: Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 41, Postfach 12 03 29, 93025 Regensburg, Fax 0941-4009-426, e-mail [email protected].

Pettendorf, den 25.11.2015

gez. Eduard Obermeier1. Bürgermeister

Neufestsetzung der Bodenrichtwerte

Bekanntmachung

Im Zuge der Verwaltungsverein- nung der Kanalgebühren für das fachung bitten wir alle Bürgerinnen Jahr 2015 dann nicht mehr be-und Bürger der Gemeinde Pet- rücksichtigt werden.tendorf, die einen Zwischenzähler

Schriftliche Mitteilungen an: Ge-für die Landwirtschaft oder zur meinde Pettendorf, Margarethen-Gartenbewässerung eingebaut ha-straße 4, 93186 Pettendorf, per e-ben, das Ablesen des Zwischen-mail an [email protected] oder zählers selbst vorzunehmen und den per Fax an 09409/8625-25.Zählerstand der Verwaltung mitzu-

teilen. Telefonische Mitteilungen an: 09409/8625-14 (Bauverwaltung) Bitte teilen Sie uns den Zählerstand oder 09409/8625-0 (Vermittlung).bis spätestens 1. Februar 2016

schriftlich, per e-mail oder telefo-Eduard Obermeiernisch mit. Später eingehende Zäh-1. Bürgermeister lerstände können bei der Abrech-

Ablesung derZwischenzählerstände

Page 18: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

6. SammelkläranlageGemeindliche Entwässerungssatzung (EWS)ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Ab-Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Ge-wassers einschließlich der Ableitung zum Gewässer.meindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Was-

sergesetzes (BayWG) erlässt die Gemeinde Pettendorf folgende Satzung: 7. Grundstücksanschlüssesind

§ 1- bei Freispiegelkanälen:

Öffentliche Einrichtungdie Leitungen vom Kanal bis zum Kontrollschacht. Ist entgegen §

(1) Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbe- 9 Abs. 3 Satz 1 EWS kein Kontrollschacht vorhanden, endet der seitigung (Entwässerungseinrichtung) für das Gebiet Adlersberg, Aicha- Grundstücksanschluss an der Grenze privater Grundstücke zum hof, Eibrunn, Günzenried, Haslhof, Hinterberg, Hummelberg, Kneiting, öffentlichen Straßengrund.Mariaort, Neudorf, Pettendorf, Reifenthal, Ried, Schwetzendorf, und die

- bei Druckentwässerung:Flurnummern 782, 810/2 der Gemarkung Winzer, gem. Zweckverein-die Leitungen vom Kanal bis zum Abwassersammelschacht.barung mit der Stadt Regensburg (Amtsblatt Reg. Opf. NR 10/1989 sowie

Altenried, gem. Zweckvereinbarung mit dem Markt Lappersdorf. 8. Grundstücksentwässerungsanlagensind(2) Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt die Ge-- bei Freispiegelkanälen:meinde.

die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des (3) Zur Entwässerungseinrichtung gehören auch die im öffentlichen Stra- Abwassers dienen, bis einschließlich des Kontrollschachts. Hierzu ßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse. zählt auch die im Bedarfsfall erforderliche Hebeanlage zur ord-

nungsgemäßen Entwässerung eines Grundstücks (§ 9 Abs. 4). Ist § 2entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 EWS kein Kontrollschacht vorhanden,

Grundstücksbegriff, Verpflichteteendet die Grundstücksentwässerungsanlage an der Grenze privater

(1) Grundstück im Sinn dieser Satzung ist jedes räumlich zusammenhän- Grundstücke zum öffentlichen Straßengrund.gende und einem gemeinsamen Zweck dienende Grundeigentum dessel-

- bei Druckentwässerung:ben Eigentümers, das eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet, die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des auch wenn es sich um mehrere Grundstücke oder Teile von Grundstücken Abwassers dienen, bis einschließlich des Abwassersammel-im Sinn des Grundbuchrechts handelt. Soweit rechtlich verbindliche pla-schachts.nerische Vorgaben vorhanden sind, sind sie zu berücksichtigen.

- bei Unterdruckentwässerung:(2) Die in dieser Satzung für Grundstückseigentümer erlassenen Vor-die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des schriften gelten auch für Teileigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungs-Abwassers dienen, bis zum Hausanschlussschacht.eigentümer, Wohnungserbbauberechtigte, Nießbraucher und sonstige zur

Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte. Von mehreren dinglich 9. KontrollschachtBerechtigten ist jeder berechtigt und verpflichtet; sie haften als Gesamt- ist ein Übergabeschacht, der zur Kontrolle und Wartung der Anlage schuldner. dient.

§ 3 10. Abwassersammelschacht (bei Druckentwässerung)Begriffsbestimmungen I st ein Schachtbauwerk mit Pumpen- und Steuerungsanlage.

Im Sinn dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Be-11. Messschacht

deutung:ist eine Einrichtung für die Messung des Abwasserabflusses oder die Entnahme von Abwasserproben.1. Abwasser

ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder 12. Abwasserbehandlungsanlage

sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Schädlichkeit des Abwassers

das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser vor Einleitung in den Kanal zu vermindern oder zu beseitigen. Hierzu

(Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von zählen insbesondere Kleinkläranlagen zur Reinigung häuslichen

bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser Abwassers sowie Anlagen zur (Vor-)Behandlung gewerblichen oder

(Niederschlagswasser). Die Bestimmungen dieser Satzung gelten industriellen Abwassers.

nicht für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser (einschließlich Jauche und Gülle), das dazu bestimmt ist, auf land- 13. Fachlich geeigneter Unternehmerwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden ist ein Unternehmer, der geeignet ist, Arbeiten an Grundstücks-aufgebracht zu werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbe- entwässerungsanlagen fachkundig auszuführen. Voraussetzungen für sondere das häusliche Abwasser. die fachliche Eignung sind insbesondere

2. Kanäle - die ausreichende berufliche Qualifikation und Fachkunde der sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasser- verantwortlichen technischen Leitung,kanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regen- - die Sachkunde des eingesetzten Personals und dessen nachweisli-becken, Pumpwerke, Regenüberläufe. che Qualifikation für die jeweiligen Arbeiten an Grundstücks-

entwässerungsanlagen,3. Schmutzwasserkanäle

- die Verfügbarkeit der benötigten Werkzeuge, Maschinen und dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutz-

Geräte,wasser.

- die Verfügbarkeit und Kenntnis der entsprechenden Normen und Vorschriften,4. Mischwasserkanäle

- eine interne Qualitätssicherung (Weiterbildung, Kontrollen und sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutz-Dokumentation).wasser bestimmt.

§ 45. RegenwasserkanäleAnschluss- und Benutzungsrechtdienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Nieder-

(1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass sein Grundstückschlagswasser.

18 GemeindePettendorf aktuell 18.12.2015

Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Pettendorf(Entwässerungssatzung - EWS -)

vom 10.12.2015

Bekanntmachung

Page 19: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Gemeinde 19Pettendorf aktuell 18.12.2015

nach Maßgabe dieser Satzung an die Entwässerungseinrichtung ange- stimmt werden, soweit dies sachgerecht ist.schlossen wird. Er ist berechtigt, nach Maßgabe der §§ 14 bis 17 das anfal-

§ 8lende Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten.Grundstücksanschluss

(2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche (1) Der Grundstücksanschluss wird, soweit er nicht nach § 1 Abs. 3 Be-Grundstücke, die durch einen Kanal erschlossen sind. Der Grund-standteil der Entwässerungseinrichtung ist, vom Grundstückseigentümer stückseigentümer kann unbeschadet weitergehender bundes- und landes-hergestellt, verbessert, erneuert, geändert und unterhalten sowie stillge-gesetzlicher Vorschriften nicht verlangen, dass neue Kanäle hergestellt legt und beseitigt; § 9 Abs. 2 und 6 sowie §§ 10 bis 12 gelten entsprechend. oder bestehende Kanäle geändert werden. Welche Grundstücke durch ei-

nen Kanal erschlossen werden, bestimmt die Gemeinde. (2) Die Gemeinde bestimmt Zahl, Art, Nennweite und Führung der Grund-stücksanschlüsse. Sie bestimmt auch, wo und an welchen Kanal anzu-

(3) Ein Anschluss- und Benutzungsrecht besteht nicht,schließen ist. Begründete Wünsche des Grundstückseigentümers werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.1. wenn das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht ohne Weiteres

von der Entwässerungseinrichtung übernommen werden kann und (3) Jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an die Entwäs-besser von demjenigen fachgerecht behandelt wird, bei dem es anfällt serungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen ist, muss die Ver-oder legung von Grundstücksanschlüssen, den Einbau von Schächten,

2. solange eine Übernahme des Abwassers technisch oder wegen des Schiebern, Messeinrichtungen und dergleichen und von Sonderbau-unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht möglich ist. werken zulassen, ferner das Anbringen von Hinweisschildern dulden, so-

weit diese Maßnahmen für die ordnungsgemäße Beseitigung des auf sei-(4) Die Gemeinde kann den Anschluss und die Benutzung versagen, außer nem Grundstück anfallenden Abwassers erforderlich sind.die gesonderte Behandlung des Abwassers beeinträchtigt das Wohl der

Allgemeinheit. (4) Das Benutzen der gemeindeeigenen öffentlichen Straßen zur Führung der Grundstücksanschlüsse ist im erforderlichen Umfang kostenlos ge-(5) Unbeschadet des Abs. 4 besteht ein Benutzungsrecht nicht, soweit eine stattet. Versickerung oder anderweitige Beseitigung von Niederschlagswasser

ordnungsgemäß möglich ist. Die Gemeinde kann hiervon Ausnahmen zu-§ 9lassen oder bestimmen, wenn die Einleitung von Niederschlagswasser aus

Grundstücksentwässerungsanlagebetriebstechnischen Gründen erforderlich ist.

(1) Jedes Grundstück, das an die Entwässerungseinrichtung angeschlos-§ 5 sen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer mit einer Grund-

Anschluss- und Benutzungszwang stücksentwässerungsanlage zu versehen. Wird das Schmutzwasser über die Entwässerungseinrichtung abgeleitet, aber keiner Sammelkläranlage (1) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, bebaute zugeführt, ist die Grundstücksentwässerungsanlage mit einer Abwas-Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen (An-serbehandlungsanlage auszustatten.schlusszwang). Ein Anschlusszwang besteht nicht, wenn der Anschluss

rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist. (2) Die Grundstücksentwässerungsanlage und die Abwasserbehandlungs-anlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 sind nach den allgemein anerkannten (2) Die zum Anschluss Berechtigten (§ 4) sind verpflichtet, auch unbebau-Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben, zu verbessern, zu erneuern, te Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen, wenn zu ändern, zu unterhalten, stillzulegen oder zu beseitigen. Für die Rei-Abwasser anfällt.nigungsleistung der Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz

(3) Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn auf ihm bauliche Anlagen, bei de- 2 ist darüber hinaus der Stand der Technik maßgeblich.ren Benutzung Abwasser anfallen kann, dauernd oder vorübergehend vor-

(3) Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontroll-handen sind.schacht zu errichten. Die Gemeinde kann verlangen, dass anstelle oder zu-

(4) Bei baulichen Maßnahmen, die eine Veränderung der Abwasser- sätzlich zum Kontrollschacht ein Messschacht zu erstellen ist. Bei Druck-einleitung nach Menge oder Beschaffenheit zur Folge haben, muss der entwässerung oder Unterdruckentwässerung gelten Sätze 1 und 2 nicht, Anschluss vor dem Beginn der Benutzung des Baus hergestellt sein. In al- wenn die Kontrolle und Wartung der Grundstücksentwässerungsanlage len anderen Fällen ist der Anschluss nach schriftlicher Aufforderung durch über den Abwassersammelschacht oder den Hausanschlussschacht durch-die Gemeinde innerhalb der von ihr gesetzten Frist herzustellen. geführt werden kann.(5) Auf Grundstücken, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlos- (4) Besteht zum Kanal kein ausreichendes Gefälle, kann die Gemeinde sen sind, ist im Umfang des Benutzungsrechts alles Abwasser in die vom Grundstückseigentümer den Einbau und den Betrieb einer Hebe-Entwässerungseinrichtung einzuleiten (Benutzungszwang). Verpflichtet anlage zur Entwässerung des Grundstücks verlangen, wenn ohne diese sind der Grundstückseigentümer und alle Benutzer der Grundstücke. Sie Anlage eine ordnungsgemäße Beseitigung des Abwassers bei einer den all-haben auf Verlangen der Gemeinde die dafür erforderliche Überwachung gemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Planung und zu dulden. Ausführung des Kanalsystems für die Gemeinde nicht möglich oder nicht

wirtschaftlich ist.§ 6

(5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässerungseinrichtung Befreiung von Anschluss- oder Benutzungszwanghat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen.

(1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung wird auf (6) Die Grundstücksentwässerungsanlage sowie Arbeiten daran dürfen Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der Anschluss oder die nur durch fachlich geeignete Unternehmer ausgeführt werden. Die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Gemeinde kann den Nachweis der fachlichen Eignung verlangen.Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar ist. Der Antrag auf

Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde ein-§ 10zureichen.

Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage(2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und

(1) Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder geändert Widerrufsvorbehalt erteilt werden.wird, sind der Gemeinde folgende Unterlagen in doppelter Fertigung ein-zureichen:§ 7

Sondervereinbarungen a) Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab 1:1000,

(1) Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss oder zur Be- b) Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf nutzung berechtigt oder verpflichtet, kann die Gemeinde durch Ver- der Leitungen und im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Abwasserbehand-einbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen. lungsanlage ersichtlich sind,

c) Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsge-(2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestimmungen dieser genstände im Maßstab 1:100, bezogen auf Normal-Null (NN), aus denen Satzung und der Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend. insbesondere die Gelände- und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichenAusnahmsweise kann in der Sondervereinbarung Abweichendes be-

Page 20: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höch- ne Nachfrist für die Beseitigung der Mängel; Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 gel-ste Grundwasseroberfläche zu ersehen sind, ten entsprechend.

d) wenn Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner (5) Die Zustimmung nach § 10 Abs. 2, die Bestätigungen des fachlich ge-Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, zugeführt wird, fer- eigneten Unternehmers oder die Prüfung durch die Gemeinde befreien den ner Angaben über Grundstückseigentümer, den ausführenden oder prüfenden Unternehmer

sowie den Planfertiger nicht von der Verantwortung für die vorschriftsmä-- Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewohner auf dem ßige und fehlerfreie Planung und Ausführung der Anlage.

Grundstück, wenn deren Abwasser miterfasst werden soll,(6) Liegt im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Bestätigung eines privaten Sach-- Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der verständigen der Wasserwirtschaft über die ordnungsgemäße Errichtung Erzeugnisse,der Abwasserbehandlungsanlage gemäß den Richtlinien für Zuwendungen - die Abwasser erzeugenden Betriebsvorgänge,für Kleinkläranlagen vor, ersetzt diese in ihrem Umfange die Prüfung und - Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Bestätigung nach Abs. 3 und Abs. 4.Abwassers,

- die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung des Ab-§ 12wassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung)

Überwachungmit Bemessungsnachweisen.

(1) Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grund-Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftli-

stücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen, chen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss) und durch Plä-

die an Misch- oder Schmutzwasserkanäle angeschlossen sind, in ne der zur Vorbehandlung beabsichtigten Einrichtungen.

Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen Die Pläne müssen den bei der Gemeinde aufliegenden Planmustern ent-und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen; für Anlagen in sprechen. Alle Unterlagen sind vom Grundstückseigentümer und dem Wasserschutzgebieten bleiben die Festlegungen in der jeweiligen Planfertiger zu unterschreiben. Die Gemeinde kann erforderlichenfalls wei-Schutzgebietsverordnung unberührt. Festgestellte Mängel hat der Grund-tere Unterlagen anfordern.stückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei erheblichen

(2) Die Gemeinde prüft, ob die geplante Grundstücksentwässerungsanlage Mängeln ist innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der Be-den Bestimmungen dieser Satzung entspricht. Ist das der Fall, erteilt die stätigung eine Nachprüfung durchzuführen. Die Gemeinde kann verlan-Gemeinde schriftlich ihre Zustimmung und gibt eine Fertigung der einge- gen, dass die Bestätigung über die Mängelfreiheit und über die Nach-reichten Unterlagen mit Zustimmungsvermerk zurück; die Zustimmung prüfung bei festgestellten Mängeln vorgelegt werden.kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Entspricht die

(2) Für nach § 9 Abs. 1 Satz 2 erforderliche Abwasserbehandlungsanlagen Grundstücksentwässerungsanlage nicht den Bestimmungen dieser Sat-gelten die einschlägigen wasserrechtlichen Bestimmungen, insbesondere zung, setzt die Gemeinde dem Grundstückseigentümer unter Angabe der Art. 60 Abs. 1 und 2 BayWG für Kleinkläranlagen.Mängel eine angemessene Frist zur Berichtigung und erneuten Ein-

reichung der geänderten Unterlagen bei der Gemeinde. (3) Der Grundstückseigentümer hat Störungen und Schäden an den Grund-stücksanschlüssen, Messschächten, Grundstücksentwässerungsanlagen,

(3) Mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässe- Überwachungseinrichtungen und Abwasserbehandlungsanlagen unver-rungsanlage darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung nach Abs. 2 züglich der Gemeinde anzuzeigen.erteilt worden ist oder als erteilt gilt. Eine Genehmigungspflicht nach sons-tigen, insbesondere nach straßen-, bau- und wasserrechtlichen Bestim- § 13mungen bleibt durch die Zustimmung unberührt. Stilllegung von Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück

(4) Von den Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 kann die Gemeinde Aus- Sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen nahmen zulassen. ist, sind nicht der Ableitung zur Entwässerungseinrichtung dienende

Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbe-§ 11 handlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das

Herstellung und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird. § 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. (1) Der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde den Beginn des Her-

stellens, des Änderns, des Ausführens größerer Unterhaltungsarbeiten § 14

oder des Beseitigens spätestens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen Einleiten in die Kanäleund gleichzeitig den Unternehmer zu benennen. Muss wegen Gefahr im

Verzug mit den Arbeiten sofort begonnen werden, ist der Beginn innerhalb (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasser-von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen. kanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. In Mischwasser-

kanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet wer-(2) Die Gemeinde ist berechtigt, die Arbeiten zu überprüfen. Der den. Grundstückseigentümer hat zu allen Überprüfungen Arbeitskräfte, Geräte

und Werkstoffe bereitzustellen. (2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden darf, be-stimmt die Gemeinde.(3) Der Grundstückseigentümer hat die Grundstücksentwässerungsanlage

vor Verdeckung der Leitungen auf satzungsgemäße Errichtung und vor ih-§ 15rer Inbetriebnahme auf Mängelfreiheit durch einen nicht an der Bau-

Verbot des Einleitens, Einleitungsbedingungenausführung beteiligten fachlich geeigneten Unternehmer prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Dies gilt nicht, soweit die (1) In die Entwässerungseinrichtung dürfen Stoffe nicht eingeleitet oder Gemeinde die Prüfungen selbst vornimmt; sie hat dies vorher anzukündi- eingebracht werden, diegen. Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Werden die Leitungen vor Durch-

- die dort beschäftigten Personen gefährden oder deren Gesundheit führung der Prüfung auf satzungsgemäße Errichtung der Grund-beeinträchtigen,stücksentwässerungsanlage verdeckt, sind sie auf Anordnung der Ge-

- die Entwässerungseinrichtung oder die angeschlossenen Grundstü-meinde freizulegen. cke gefährden oder beschädigen,

- den Betrieb der Entwässerungseinrichtung erschweren, behindern (4) Soweit die Gemeinde die Prüfungen nicht selbst vornimmt, hat der oder beeinträchtigen,Grundstückseigentümer der Gemeinde die Bestätigungen nach Abs. 3 vor

- die landwirtschaftliche oder gärtnerische Verwertung des Klär-Verdeckung der Leitungen und vor Inbetriebnahme der Grundstücksent-schlamms erschweren oder verhindern oderwässerungsanlage unaufgefordert vorzulegen. Die Gemeinde kann die

- sich sonst schädlich auf die Umwelt, insbesondere die Gewässer, Verdeckung der Leitungen oder die Inbetriebnahme der Grundstücks-auswirken.entwässerungsanlage innerhalb eines Monats nach Vorlage der Be-

stätigungen oder unverzüglich nach Prüfung durch die Gemeinde schrift- (2) Dieses Verbot gilt insbesondere fürlich untersagen. In diesem Fall setzt die Gemeinde dem Grundstücks-

1. feuergefährliche oder zerknallfähige Stoffe wie Benzin, Benzol oder Öl,eigentümer unter Angabe der Gründe für die Untersagung eine angemesse-

20 GemeindePettendorf aktuell 18.12.2015

Page 21: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Gemeinde 21Pettendorf aktuell 18.12.2015

2. infektiöse Stoffe, Medikamente, Brennwert-Heizkesseln oder aus gasbefeuerten Brennwert-Heizkesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kW in die Entwässerungseinrichtung 3. radioaktive Stoffe,ein, ist er verpflichtet, das Kondensat zu neutralisieren und der Gemeinde 4. Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des Abwassers in über die Funktionsfähigkeit der Neutralisationsanlage jährlich eine der Sammelkläranlage oder des Gewässers führen, Lösemittel,Bescheinigung eines Betriebes nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Schornsteinfeger-

5. Abwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen, Gase Handwerksgesetz oder eines geeigneten Fachbetriebs vorzulegen.oder Dämpfe verbreiten können,

(8) Besondere Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und einem Ver-6. feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand, pflichteten, die das Einleiten von Stoffen im Sinn des Abs. 1 durch entspre-Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung, Kü-chende Vorkehrungen an der Entwässerungseinrichtung ermöglichen, blei-chenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, Hefe, flüssige Stoffe, die erhärben vorbehalten.ten,

7. Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauche, Gülle, Ab- (9) Wenn Stoffe im Sinn des Abs. 1 in eine Grundstücksentwässerungs-wasser aus Dunggruben und Tierhaltungen, Silagegärsaft, Blut aus anlage oder in die Entwässerungseinrichtung gelangen, ist dies der Schlächtereien, Molke, Gemeinde sofort anzuzeigen.

8. Absetzgut, Räumgut, Schlämme oder Suspensionen aus Abwas-§ 16serbehandlungsanlagen und Abortgruben unbeschadet gemeindlicher

AbscheiderRegelungen zur Beseitigung der Fäkalschlämme,

9. Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgnis einer Giftigkeit, Sofern mit dem Abwasser Leichtflüssigkeiten (z. B. Benzin, Benzol, Öle Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer krebserzeugenden, oder Fette) mitabgeschwemmt werden können, ist das Abwasser über in fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaute Leichtflüssigkeits- bzw. zu bewerten sind wie Schwermetalle, Cyanide, halogenierte Koh- Fettabscheider abzuleiten. Die Abscheider sind nach den allgemein aner-lenwasserstoffe, Polycyclische Aromaten, Phenole und kannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und regelmäßig zu

warten. Die Gemeinde kann den Nachweis der ordnungsgemäßen Ei-10. Grund- und Quellwasser. genkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion verlangen. Das Ausgenommen sindAbscheidegut ist schadlos zu entsorgen.

- unvermeidbare Spuren solcher Stoffe im Abwasser in der Art und in der Menge, wie sie auch im Abwasser aus Haushaltungen üblicher- § 17weise anzutreffen sind; Untersuchung des Abwassers

- Stoffe, die nicht vermieden oder in einer Vorbehandlungsanlage zu (1) Die Gemeinde kann über die Art und Menge des eingeleiteten oder ein-rückgehalten werden können und deren Einleitung die Gemeinde in zuleitenden Abwassers Aufschluss verlangen. Bevor erstmals Abwasser den Einleitungsbedingungen nach Abs. 3 oder 4 zugelassen hat; eingeleitet oder wenn Art oder Menge des eingeleiteten Abwassers geän-

dert werden, ist der Gemeinde auf Verlangen nachzuweisen, dass das - Stoffe, die aufgrund einer Genehmigung nach § 58 des Wasserhaus-Abwasser keine Stoffe enthält, die unter das Verbot des § 15 fallen.haltsgesetzes eingeleitet werden dürfen.

11. Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben, (2) Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, auf Kosten des Grundstückseigentümers untersuchen lassen. Auf die Über-- von dem zu erwarten ist, dass es auch nach der Behandlung in der wachung wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammelkläranlage nicht den Mindestanforderungen nach § 57 des Sammelkanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreis-Wasserhaushaltsgesetzes entsprechen wird,verwaltungsbehörde vorliegt, die dafür vorgeschriebenen Untersu-- das wärmer als +35 °C ist,chungen aus der Eigen- oder Selbstüberwachung ordnungsgemäß durch-

- das einen pH-Wert von unter 6,5 oder über 9,5 aufweist, geführt und die Ergebnisse der Gemeinde vorgelegt werden. Die Ge-meinde kann verlangen, dass die nach § 12 Abs. 4 eingebauten Überwa-- das aufschwimmende Öle und Fette enthält,chungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben und die Messergebnisse - das als Kühlwasser benutzt worden ist.vorgelegt werden.

12. nicht neutralisiertes Kondensat aus ölbefeuerten Brennwert-Heiz-§ 18kesseln,

Haftung13. nicht neutralisiertes Kondensat aus gasbefeuerten Brennwert-Heiz-kesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kW. (1) Die Gemeinde haftet unbeschadet Abs. 2 nicht für Schäden, die auf sol-

chen Betriebsstörungen beruhen, die sich auch bei ordnungsgemäßer Pla-(3) Die Einleitungsbedingungen nach Abs. 2 Nr. 10 Satz 2 zweiter Spie- nung, Ausführung und Unterhaltung der Entwässerungseinrichtung nicht gelstrich werden gegenüber den einzelnen Anschlusspflichtigen oder im vermeiden lassen. Satz 1 gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Rahmen einer Sondervereinbarung festgelegt. Rückstau hervorgerufen werden.

(4) Über Abs. 3 hinaus kann die Gemeinde in Einleitungsbedingungen (2) Die Gemeinde haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung der Ent-auch die Einleitung von Abwasser besonderer Art und Menge ausschlie- wässerungseinrichtung ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich ßen oder von besonderen Voraussetzungen abhängig machen, soweit dies die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder zum Schutz des Betriebspersonals, der Entwässerungseinrichtung oder Fahrlässigkeit zur Last fällt.zur Erfüllung der für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung geltenden

(3) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer haben für die ordnungs-Vorschriften, insbesondere der Bedingungen und Auflagen des der Ge-gemäße Benutzung der Entwässerungseinrichtung einschließlich des meinde erteilten wasserrechtlichen Bescheids, erforderlich ist.Grundstücksanschlusses zu sorgen.

(5) Die Gemeinde kann die Einleitungsbedingungen nach Abs. 3 und 4 neu (4) Wer den Vorschriften dieser Satzung oder einer Sondervereinbarung zu-festlegen, wenn die Einleitung von Abwasser in die Entwässerungs-widerhandelt, haftet der Gemeinde für alle ihr dadurch entstehenden einrichtung nicht nur vorübergehend nach Art oder Menge wesentlich ge-Schäden und Nachteile. Dasselbe gilt für Schäden und Nachteile, die ändert wird oder wenn sich die für den Betrieb der Entwässerungs-durch den mangelhaften Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage einrichtung geltenden Gesetze oder Bescheide ändern. Die Gemeinde oder des Grundstücksanschlusses verursacht werden, soweit dieser nach § kann Fristen festlegen, innerhalb derer die zur Erfüllung der geänderten 8 vom Grundstückseigentümer herzustellen, zu verbessern, zu erneuern, Anforderungen notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden müssen.zu ändern und zu unterhalten sowie stillzulegen und zu beseitigen ist.

(6) Die Gemeinde kann die Einleitung von Stoffen im Sinn der Abs. 1 und Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.2 zulassen, wenn der Verpflichtete Vorkehrungen trifft, durch die die

§ 19Stoffe ihre gefährdende oder schädigende Wirkung verlieren oder der Betrieb der Entwässerungseinrichtung nicht erschwert wird. In diesem GrundstücksbenutzungFall hat er der Gemeinde eine Beschreibung mit Plänen in doppelter (1) Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen und Verlegen von Lei-Fertigung vorzulegen. tungen einschließlich Zubehör zur Ableitung von Abwasser über sein im

Einrichtungsgebiet liegendes Grundstück sowie sonstige Schutzmaßnah-(7) Leitet der Grundstückseigentümer Kondensat aus ölbefeuerten

Page 22: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Veranstaltungskalender 2016Pettendorf aktuell Gemeinde Pettendorf

Die aktuellen Termine

finden Sie auch im Internet:

www.pettendorf.de

16. Konzert PettenDorftheat. Schlosskeller17. Lesung Bücherei Schlosskeller18. Lesung Bücherei Schlosskeller24. Talentiade TSV Adlersberg Turnhalle24. Kartoffelfeuer Pfadfinder Pfadi-Gelände

September

Oktober02. Preiswatten Stoahagl Mayerwirt03. Vereinsmeisterschaft TSV-Stockschützen Sportanlage 07. Gottesdienst Pfarrgemeinschaft Kirche Pettend.07. Kulinar.-Liter. Abend Bücherei Pfarrheim11. Öffentliche Sitzung Umweltforum Dorfhaus Kneit.22. Weinfest FF Pettendorf Gerätehaus31. Preisschafkopfturnier Freie Wähler Mayerwirt

05. Theater PettenDorftheater Mayerwirt06. Theater PettenDorftheater Mayerwirt09. Kindertheater Bücherei Pfarrheim11. Theater PettenDorftheater Mayerwirt12. Theater PettenDorftheater Mayerwirt13. Volkstrauertag Pfarrei/Gemeinde Kirchen 13. Theater PettenDorftheater Mayerwirt16. Novitätenvorstellung Bücherei Bücherei18. Theater PettenDorftheater Mayerwirt19. Theater PettenDorftheater Mayerwirt20. Tag der offenen Tür Bücherei Bücherei20. Adventsbasar Frauenbund Pfarrheim20. Theater PettenDorftheater Mayerwirt26. Christbaumversteig. FF Kneiting Dorfhaus Kneit.26. Theaternachfeier PettenDorftheater Mayerwirt

November

Dezember02. Konzert Zeitenspiel Bücherei Pfarrheim03. Adventsmarkt Gemeinde/Vereine Turnwiesl03. Weihnachtsfeier SV Edelweiß Mayerwirt04. Adventsmarkt Gemeinde/Vereine Turnwiesl09. Weihnachtsfeier Anglerclub Mayerwirt10. Weihnachtsfeier SV Jägerheim Mayerwirt10. Weihnachtsfeier SV Birkengrün Dorfhaus Kneit.11. Weihnachtsturnen TSV Adlersberg Turnhalle11. Friedensl./Weihnachtsf. Pfadfinder Mayerwirt17. Jahreskonzert Musikverein Turnhalle 18. Friedensl./Weihnachtsf. Pfadfinder Mayerwirt20. Weihnachtsfeier SV Tell Adlersberg Gasthaus Prößl

Januar 201706. Generalversammlung FF Pettendorf Mayerwirt06. Generalversammlung FF Kneiting Dorfhaus Kneit.06. Generalversammlung FF Mariaort Gasthaus Krieger07. Dankeabend Pfarrei Mayerwirt30. Feuerwehrfasching FF Pettendorf Mayerwirt

Februar 201728. Kinderfasching Familie Mayer Mayerwirt

März 201705. Jahresversammlung KRK Pettendorf Mayerwirt

Juli 201723. Pfarrfest Pfarrei Kindergartengelände

Oktober 201731. Preisschafkopfturnier Freie Wähler Mayerwirt

April14. Treffen Seniorenkreis Seniorenkreis Pfarrheim16. Ramadama Umweltforum Gemeinde23./24. Wertungsspiele Musikverein Turnhalle 24. Erstkommunion Pfarrei Kirche Adlersb.30. Tag der Ehejubilare Pfarrei Pfarrheim

Mai01. Maibaumaufstellen Stoahagl Mayerwirt05. Vatertagsfeier/Stocktur. SV Birkengrün Stockbahn Kneit.06. Schulfest Elternbeirat Grundschule 08. Gedenkgottesdienst FF Kneiting Kirche Kneiting10. Öffentliche Sitzung Umweltforum Gasthaus Krieger12. Vater- u. Muttertagsfeier Seniorenkreis Pfarrheim15.-21. Diözesanlager Pfadfinder Thalmässing26. Fronleichnam Pfarrei Pettend./Kneit.

Juni01. Runder Tisch Pettendorf Umweltforum Mayerwirt09. Treffen Seniorenkreis Seniorenkreis Pfarrheim11. Georgslauf Pfadfinder Pfadfi-Gelände11.-12. 140-Jahr-Feier FF Pettendorf12. Gedenkgottesdienst FF Pettendorf Kirche Pettend.18. FC gegen Jahn Regensb. FC Pielenh.-Adlersb. Sportanlage 18. Johannifeuer FF Kneiting Alte Straße19. Gemeindestockturnier TSV Adlersberg Sportanlage 19. Kunst im Garten Familie Horsch Horsch-Anwesen24. Johannifeuer FF Pettendorf Pfadi-Gelände25. Hegefischen Anglerclub Bergwerksee

Januar02. Skifahrt nach Natz TSV Adlersberg Südtirol06. Jahresversammlung FF Pettendorf Mayerwirt06. Jahresversammlung FF Kneiting Dorfhaus Kneit.06. Jahresversammlung FF Mariaort Gasthaus Krieger09. Dankeabend Pfarrei Mayerwirt14. Fasching der Senioren Seniorenkreis Pfarrheim15. Filmbesinnungstag Pfarrei/Bücherei Pfarrheim16. Filmbesinnungstag Pfarrei/Bücherei Pfarrheim16. Schlachtschüsselessen FF Pettendorf Gerätehaus16. Fasching Vereine . Feuerwehr Kneit. Dorfhaus Kneit.23. Fasching Alternativterm. Feuerwehr Kneit. Dorfhaus Kneit.24. Kinderfasching TSV Adlersberg Mayerwirt26. Elternabend Kommunion Pfarrei Pfarrheim28. Vortrag: Sanierung Wohnb. Umweltforum Mayerwirt30. Feuerwehrfasching FF Pettendorf Mayerwirt31. Vorst. Kommunionkinder Pfarrei Kirche Pettend.

Februar07.-11. Skifahrt nach Natz TSV Adlersberg Südtirol09. Kinderfasching Familie Mayer Mayerwirt10. Polit. Aschermittwoch Freie Wähler Gasthof Prößl11. Treffen Seniorenkreis Seniorenkreis Pfarrheim12.-14. Kinderbibeltage Pfarrei Pfarrheim16. Jahresversammlung Tell Adlersberg Gasthof Prößl17. Mitgliederversammlung PettenDorftheater Mayerwirt20. Vortr. Techn. Hilfe i. Alter Seniorenkreis Pfarrheim20. Fastenpredigt Pfarrei Kirche Adlersb.27. Alternative Vortrag Seniorenkreis Pfarrheim27. Treffpunkt Pfarrei Pfarrei Mayerwirt28. Generalversammlung SV Birkengrün Dorfhaus Kneit.

März04.-06. Familienwochenende Pfarrei/KAB Kostenz06. Jahresversammlung KRKPettendorf Mayerwirt10. Ausflug Seniorenkreis Seniorenkreis11. Jahresversammlung TSV Adlersberg Mayerwirt11. Jahresversammlung SV Edelweiß Mayerwirt12. Jahresversammlung SV Jägerheim Mayerwirt12. Jagdversammlung Kneit. Jagdgenossen Dorfhaus Kneit.14. Öffentliche Sitzung Umweltforum Rathaus17. Jahresversammlung OGV Pettendorf Mayerwirt18. Jahresversammlung Anglerclub Mayerwirt20. Stammesversammlung Pfadfinder Pfarrheim24.-27. Kar- und Osterliturgie Pfarrei Kirchen25. Osterschießen SV Birkengrün Dorfhaus Kneit.

Page 23: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

men unentgeltlich zuzulassen, wenn und soweit diese Maßnahmen für die Anzeige-, Auskunfts-, Nachweis- oder Vorlagepflichten verletzt,örtliche Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Diese Pflicht betrifft nur 2. entgegen § 10 Abs. 3 Satz 1 vor Zustimmung der Gemeinde mit der Grundstücke, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen oder an- Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage zuschließen sind, die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammen- beginnt,hang mit einem angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen 3. entgegen § 11 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1 eine unrichtige Bestäti-Grundstück genutzt werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen Ab- gung ausstellt oder entgegen § 11 Abs. 4 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 2 wasserbeseitigung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Verpflichtung vorlegt,entfällt, soweit die Inanspruchnahme der Grundstücke den Eigentümer in

4. entgegen § 11 Abs. 3, Abs. 4 Sätze 1 und 3 vor Prüfung der Grund-unzumutbarer Weise belasten würde.stücksentwässerungsanlage durch einen fachlich geeigneten Unter-

(2) Der Grundstückseigentümer ist rechtzeitig über Art und Umfang der be- nehmer oder vor Vorlage von dessen Bestätigung oder vor Prüfung absichtigten Inanspruchnahme seines Grundstücks zu benachrichtigen. durch die Gemeinde die Leitungen verdeckt oder einer Untersagung

der Gemeinde nach § 11 Abs. 4 Satz 2 zuwiderhandelt,(3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Anlagen verlan-5. entgegen § 12 Abs. 1 Satz 1 die Grundstücksentwässerungsanlagen gen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die

nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen überprüfen lässt,Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen, soweit die Einrichtung nicht ausschließlich der Entsorgung des Grundstücks dient. 6. entgegen den Vorschriften der §§ 14 und 15 Abwasser oder sonstige

Stoffe in die Entwässerungseinrichtung einleitet oder einbringt,(4) Die Abs. 1 bis 3 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Ver-

7. entgegen § 20 Abs. 1 Satz 2 den mit dem Vollzug dieser Satzung be-kehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung für den auftragten Personen der Gemeinde nicht ungehindert Zugang zu allen Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind.Anlagenteilen gewährt.

§ 20(2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Ordnungswidrig-Betretungsrechtkeitentatbestände bleiben unberührt.

(1) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks haben § 22zu dulden, dass zur Überwachung ihrer satzungsmäßigen und gesetzlichen

Anordnungen für den Einzelfall; ZwangsmittelPflichten die mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen der Gemeinde zu angemessener Tageszeit Grundstücke, Gebäude, Anlagen, (1) Die Gemeinde kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Einrichtungen, Wohnungen und Wohnräume im erforderlichen Umfang be- Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen.treten; auf Verlangen haben sich diese Personen auszuweisen. Ihnen ist un-gehindert Zugang zu allen Anlagenteilen zu gewähren und sind die not- (2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen Hand-wendigen Auskünfte zu erteilen. Der Grundstückseigentümer und der lungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die Vorschriften des Benutzer des Grundstücks werden nach Möglichkeit vorher verständigt; Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes.das gilt nicht für Probenahmen und Abwassermessungen.

§ 23(2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Betretungs- und Überwa- Inkrafttretenchungsrechte bleiben unberührt.

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.§ 21

Ordnungswidrigkeiten (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.06.1990 (Stand 14.02.2005) au-ßer Kraft.

(1) Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße be-legt werden, wer vorsätzlich

Pettendorf, den 10.11.2015

1. eine der in § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 3, § 12 Abs. 1 gez. Eduard ObermeierSatz 2 und Abs. 3, § 15 Abs. 9, § 17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Sätze 2 und 1. Bürgermeister 3 sowie § 20 Abs. 1 Satz 2 festgelegten oder hierauf gestützten

24 GemeindePettendorf aktuell 18.12.2015

Der beschließende Bauausschuss be- Hinweise:handelte in o.g. Sitzung verschiede- Seit geraumer Zeit werden aus da-ne Bauanträge und erteilte folgen- tenschutzrechtlichen Gründen den Anträgen das gemeindliche die Ladung zur Sitzung und die Ver-Einvernehmen: öffentlichungen in anonymisierter

Form erstellt, das heißt, es dürfen 1. Bauvoranfrage zur Errichtung keine Namen von Bauherren mehr eines Wohnhauses auf der Fl.Nr. 96, genannt werden. Wir bitten um Ihr Gemarkung Kneiting (Keltenstra- Verständnis.ße/Zur Alten Mühle, Kneiting) Die Bauwerber werden außerdem 2. Antrag auf Isolierte Befreiung: darauf hingewiesen, dass die voll-Errichtung eines Zaunes auf Fl.Nr. ständigen Bauantragsunterlagen 173, Gemarkung Pettendorf, Par- mindestens 1 Woche vor der jeweili-zelle 11 im Baugebiet "Am Wein- gen Sitzung des Bauausschusses ein-gert" (Bettoweg, Pettendorf) zureichen sind. Verspätet eingegan- gene Bauanträge können somit erst 3. Antrag auf Nutzungsänderung:

in der darauffolgenden Sitzung be-Aus Werkstatt-Lager werden 2 handelt werden. Wir bitten diesbe-Wohnungen auf Fl.Nr. 1591/5, Ge-züglich um Beachtung.markung Pettendorf (Rosenweg,

Neudorf) Die nächste Sitzung des Bauaus-schusses findet, unter der Vorausset-4. Informelle Anfrage auf Dre-zung, dass mindestens ein Antrag hung des Einfamilienhauses mit vorliegt, an folgendem Datum statt:Doppelgarage auf Fl.Nr. 908/27,

Parzelle 2 im Baugebiet "Am Ad- Donnerstag, 21.01.2016lersberg II" (Hofmarkstraße, Ad- Christian Putzlersberg) Bauamt

Beschlüsse des Bauausschusses vom 19.11.2015

Um im Hinblick auf den zu erwar- gelände nicht erlaubt ist.tenden Winterdienst einen rei- Parkmöglichkeiten befinden sich bungslosen Einsatz der Räum- und rechts vor der Streuguthalle. Streufahrzeuge zu gewährleisten, weisen wir ausdrücklich darauf Eduard Obermeierhin, dass das Parken im Bauhof- 1. Bürgermeister

Annahmestelle für Glas und Blechdosen im Bauhofgelände

Neue Regeln für die Batteriesammlung im Landkreis

Bei der Entsorgung von Batterien den. Die Verpackung der so genann-und Akkus gelten auf den 39 ten Hochenergiebatterien ist sinn-Wertstoffhöfen des Landkreises voll und notwendig, damit während Regensburg ab sofort neue Regeln. der Lagerung und des Transports Wesentlicher Bestandteil des neuen kein Kurzschluss entstehen kann. Sammelkonzeptes ist das neue gel- Im grünen Batteriefass werden wei-be Batteriefass, in dem zukünftig terhin kleine Haushaltsbatterien und große Batterien und Akkupacks ver- Akkus gesammelt. Bei der Anliefe-packt in Plastiktüten gesammelt wer- rung von batteriebetriebenen Gerä-den müssen. Neu ist hier, dass auch ten (z. B. Laptops) müssen Batterien beschädigte große Batterien und und Akkus, die nicht vom Altgerät Akkus bis cirka 500 Gramm in ver- vollständig umschlossen sind, zu-packtem Zustand angenommen wer- künftig vom Gerät getrennt werden.

Page 24: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Gemeinde 25Pettendorf aktuell 18.12.2015

Auf Grund von Art. 5,8 und 9 des Bayerischen Kommunalabgaben-gesetzes erlässt die Gemeinde Pettendorf folgende

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 17.08.1994 in der Fassung vom 14.12.2010

§ 1§ 6 Abs. 1 Buchstabe a) und b) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Ent-wässerungssatzung vom 14.12.2010 erhält folgende Fassung:

(1) Der Beitrag beträgt

a) pro m² Grundstücksfläche 1,52 €b) pro m² Geschossfläche 11,14 €

§ 2§ 10 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung vom 14.12.2010 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 1,04 € pro Kubikmeter Schmutzwasser“

§ 3§ 10 a Abs. 7 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung vom 14.12.2010 erhält folgende Fassung:

„Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,25 € pro m² pro Jahr“

§ 4Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

Pettendorf, den 10.12.2015

gez. Eduard Obermeier1. Bürgermeister

Bekanntmachung

Abfuhrtermine 2016Restmüll: Alle Gemeindeteile, außer Ebenwies

Mi. 13.01. Mi. 27.01. Mi. 10.02. Mi. 24.02. Mi. 09.03.Di. 22.03. Mi. 06.04. Mi. 20.04. Mi. 04.05. Do. 19.05.Mi. 01.06. Mi. 15.06. Mi. 29.06. Mi. 13.07. Mi. 27.07.Mi. 10.08. Mi. 24.08. Mi. 07.09. Mi. 21.09. Do. 06.10.Mi. 19.10. Do. 03.11. Mi. 16.11. Mi. 30.11. Mi. 14.12. Do. 29.12.

Papiertonne: Alle Gemeindeteile, außer Ebenwies:

Fr . 08.01. Di. 09.02. Mi. 09.03. Fr. 08.04. Mi. 11.05.Fr. 10.06. Di. 12.07. Mi. 10.08. Do. 08.09. Fr. 07.10.Di. 08.11. Mi. 07.12.

Altreifen: Alle Gemeindeteile, außer Ebenwies:

Mi. 20.04. Mi. 30.11.

Umweltmobil

29. Apr. 16.00-18.00 Uhr Pettendorf, Wertstoffhof Kneiting21. Juni 12.45-13.15 Uhr Pielenhofen gegenüber Pfarrhof18. Nov. 15.00-17.00 Uhr Pielenhofen gegenüber Pfarrhof23. Nov. 10.15-10.30 Uhr Mariaort, Parkplatz Kinderspielplatz23. Nov. 11.00-11.30 Uhr Kneiting, Parkplatz Dorfhaus23. Nov. 11.45-12.15 Uhr Reifenthal, Parkplatz Solner Breite23. Nov. 12.30-12.45 Uhr Schwetzendorf, Bushaltestelle Dorfstr.23. Nov. 13.45-14.45 Uhr Pettendorf, Bauhof, Hauptstr. 29a

Kühlgeräte Kühlgeräte werden nach Voranmeldung bei der Firma Meindl Entsorgungsservice gebührenfrei von zuhause abgeholt: Telefon (09 41) 8 30 20-0 oder über www.entsorgungsdaten.de.Sperrmüll wird gebührenfrei von zuhause abgeholt. Schnelle Anmeldung über www.entsorgungsdaten.de, Rubrik: Landkreis Regensburg oder schriftlich per Sperrmüll-Meldekarte (gibt es bei der Gemeinde oder auf dem Wertstoffhof.

Restmüll: Ebenwies

Mo. 04.01. Mo. 18.01. Mo. 01.02. Mo. 15.02. Mo. 29.02.Mo. 14.03. Di. 29.03. Mo. 11.04. Mo. 25.04. Mo. 09.05.Do. 23.05. Mo. 06.06. Mo. 20.06. Mo. 04.07. Mo. 18.07.Mo. 01.08. Di. 16.08. Mo. 29.08. Mo. 12.09. Mo. 26.09.Mo. 10.10. Mo. 24.10. Mo. 07.11. Mo. 21.11. Mo. 05.12. Mo. 19.12.

Papiertonne: Ebenwies:

Do. 14.01. Mi. 10.02. Mi. 09.03. Mi. 13.04. Do. 12.05.Fr. 10.06. Mi. 13.07. Mi. 10.08. Fr. 09.09. Do. 13.10.Fr. 12.11. Mi. 14.12.

Altreifen: Ebenwies:

Do. 23.06. Do. 24.11.

Leider hat sich auf der Rückseite un- nungszeiten bleiben damit gegen-seres neuen Entsorgungskalenders über 2015 unverändert und müssten 2016 bei den Öffnungszeiten zur somit in der Bevölkerung bekannt Winterzeit der Kompostplätze Re- sein. genstauf und Beratzhausen ein Feh- Unter www.entsorgungsdaten.de ler eingeschlichen. Es werden zwei kann ggf. die korrekte Rückseite des falsche Tage genannt, die Öff- Entsorgungskalenders 2016 herun-nungszeiten sind korrekt: tergeladen werden. Wir bitten das

Versehen zu entschuldigen.Öffnungszeiten

Wie gewohnt wird natürlich die Winterzeit (MEZ) Wiedereröffnung der Kompostplät-falsch: Di. 14.00 - 17.00 Uhr ze 2016 in der Presse mit Hinweis richtig: Mi. 14.00 - 17.00 Uhrauf die geltenden Anlieferzeiten ver- falsch: Sa. 15.00 - 17.00 Uhr öffentlicht.richtig: Fr. 15.00 - 17.00 Uhr

richtig: Sa. 08.00 - 13.00 Uhr Landratsamt Regensburg-Komm. Abfallwirtschaft-Die genannten Öffnungstage und Altmühlstraße 3-zeiten für die Sommerzeit (MESZ) 93059 Regensburgsind korrekt. Die tatsächlichen Öff-

Hinweis zum Entsorgungskalender 2016

Keltenstr. 25KneitingTel. 09 41 / 8 45 72Fax 09 41 / 8 10 77 95

Blumengärtnerei Saller

Qualität direkt vom ErzeugerBlumensträußePflanzen der SaisonStaudenTrauerfloristik

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr

Samstags von 7 - 13 Uhr

Gegenstände, die auf dem Gebiet fundsuche02.kivbf.de/MyApp.asp? der Gemeinde gefunden werden, Wci=Suche1&mdt=pettendorf. nimmt das Fundamt entgegen. Die Wenn Sie im Besitz eines Smartpho-aktuellen Fundsachen können Sie nes sind, können Sie sich die "Pet-über das "virtuelle Bürgerbüro" - tendorfApp" über den AppStore rechte Seite unter "Fundbüro" - (iphone) oder Google play (An-"Fundinfo/Bürgersuche" einsehen, droid) kostenlos herunterladen und oder Sie folgen diesem Link: http:// nach Fundgegenständen suchen.

Fundsachen im virtuellen Bürgerbüro suchen

Page 25: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

26 SeniorenPettendorf aktuell

iD e

t Sei e für

S renio en

Servicestelle für Senioren und Behinderte im Landratsamt Regensburg

? Heimangelegenheiten Josef Seidl,Sachgebietsleiter 0941/4009-715Petra Haselbeck 0941/4009-711

? Betreuungs- und Beglaubigungs-verfahren; VorsorgevollmachtenWilhelm Kapfhammer 0941/4009-712 Heidi Achhammer 0941/4009-713

? Wohnen im Alter ZuhauseNorbert Gerner 0941-4009-714 Bettina Langschwager, Altenpflegerin 0941/4009-709

? Ansprechpartner in der Gemeinde Gerold Meyer, Zimmer E 02 09409/862515

? NachbarschaftshilfeDie Nachbarschaftshilfe des Senioren-forums erreichen Sie am Montag, Mitt-woch und Freitag, jeweils von 16 bis 18 Uhr, unter der Telefonnummer (01 51) 46 11 56 66 (Mariele Achhammer und Gerlinde Fischer als Koordinatoren), darüber hinaus auch jederzeit unter: (0 94 04) 52 04 (Johanna Schönleber) und (0941) 84865 (Bernhard Czinczoll). Die Nachbarschaftshilfe kann Sie bei einem aktuell auftretenden Bedarf in folgenden Bereichen unterstützen:- Hilfe rund um Haus und Garten- Kleinere Verrichtungen im Haushalt- Hilfe beim Schriftverkehr und bei

Behördengängen- Besorgungen (Lebensmittel, Post...)- Fahrdienste (z.B. Gottesdiensten...)- Hilfe am PC- Organisation von Aktivitäten- Hilfe bei einer kurzfristigen Lücke in

der Kinderbetreuung? PflegeberatungDie Pflegeberatung kann über Gerold Meyer im Rathaus unter (0 94 09) 86 25-15 angefordert werden. An-schließend werden Sie von Frau Manz bzw. Frau Kerscher angerufen, die mit Ihnen einen Termin und Ort für die Beratung vereinbaren. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.

Am Donnerstag, den 10. Dezember nachtsgedichte vor. Edith Manz gra-fand der letzte Nachmittag des Se- tulierte dann in Vertretung für die er-niorenkreises für dieses Jahr in Form krankte Friederike Demleitner drei einer Weihnachtsfeier statt. Um 14 Geburtstagsjubilaren, und zwar: Uhr zelebrierte Pfarrer Franz Rei- Kathi Koller zum 77., Ruth Hain zum tinger den Seniorengottesdienst, ab 80. und Maria Schmid zum 89. 14.30 Uhr folgte das gemütliche Zu- Geburtstag.sammensein im Pfarrsaal. Mit 32 Se- Als dann noch der Hl. Nikolaus (J. niorInnen (inkl. der fleißigen Hel- Keller) kam, erreichte der Nach-ferinnen, die für das Schmücken der mittag seinen Höhepunkt. Er erklär-Tische und das leibliche Wohl der te den Unterschied zwischen Weih-Anwesenden sorgten) war die Weih- nachtsmann und Nikolaus und er-nachtsfeier gut besucht, wie auch zählte Legenden über die guten Ta-Pfarrer Franz Reitinger feststellte. ten von Bischof Nikolaus. Abschlie-Zur Freude aller Anwesenden be- ßend fragte er die Anwesenden, ob gleitete das Duo Heinrich Zenger aus sie brav gewesen seien und be-Kallmünz den Nachmittag musika- schenkte alle mit einem kleinen Tel-lisch mit einer Bandbreite zwischen ler kulinarischer Wurstschmankerl. volkstümlichem Liedgut und be- Gegen 17 Uhr endete ein harmoni-kannten Weihnachtsliedern. In den scher Nachmittag mit einem musika-Pausen trugen Edith Manz Weih- lischen Potpourri des Zenger Duos.nachtsanekdoten sowie Traudl Frohe Weihnachten wünschtSchmalzbauer und Tino Götz Weih- Alfred-Valentin Götz

Das Regina-Filmtheater, Holzgar- Gezeigt wird “Ich bin dann mal weg”, tenstr. 22 in Regensburg lädt am basierend auf Hape Kerkelings Mittwoch, 13. Januar und Don- gleichnamigen Bestseller-Reisebe-nerstag, 14. Januar 2016 zum richt. Nach einem Zusammenbruch “Filmcafé am Morgen” ein. Beginn ist auf der Bühne beschließt er ein hal-um 10.30 Uhr. Dabei gibt es neben ei- bes Jahr Auszeit zu nehmen und in nem ausgewählten guten Film (Be- dieser Zeit den Jakobsweg, begin-ginn 11 Uhr) auch einen Kaffee oder nend von Frankreich, bis ins spani-Tee oder ein Glas Sekt sowie eine sche Santiago de Compostela zu ge-Brezn/Butterbrezl oder leicht süßes hen. Dabei trifft Hape andere Pilger, Gebäck. Der Preis dafür beträgt inkl. die den Camino aus ihren ganz eige-Eintritt 7 Euro. nen Motiven beschreiten...

Filmcafé: “Ich bin dann mal weg”

Nikolaus beschenkte Senioren

Page 26: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Auch heuer besuchte der Nikolaus Der Nikolaus gab den Kindern viel wieder die Schülerinnen und Schü- Lob mit auf ihren Weg. Nachdem ler der Grundschule Pettendorf- der Schulchor den Nikolaus in ei-Pielenhofen. In einem Nikolaus- nem Lied aufforderte, seine Taschen Musical erzählten die Kinder der auszupacken, bescherte dieser alle Arbeitsgemeinschaft Geschichten Kinder wieder mit leckeren Kleinig-kreativ die Geschichte des heiligen keiten, einmal mehr gestiftet vom Mannes in die Jetzt-Zeit übersetzt. Elternbeirat.

27Schule Pettendorf aktuell

Aus dem Schulleben

Nikolaus beschenkte Kinder

Wortgottesdienst stimmte auf den Advent ein

Auch heuer stimmten sich die Adventskranz segnete Frau Berna-Grundschüler und Lehrer wieder dette Mitko die vom Elternbeirat ge-mit einem von der Kirche gestalte- spendeten und wunderschön ge-ten Wortgottesdienst auf den Advent schmückten Adventskränze für je-ein. Dieses Mal erfuhren wir etwas des Klassenzimmer. über die Symbolik des Advents- Unser herzlicher Dank gilt Berna-kranzes. Dazu gestalteten die Kin- dette Mitko für die Vorbereitung des der der 2a einen besonderen Gottesdienstes und dem Eltern-Adventskranz in der Mitte. beirat für die wunderschönen Ad-Nach einer Geschichte über den ventskränze!

Page 27: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

28 KindergartenPettendorf aktuell

Kindergarten

Ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr 2016!

Allen Spendern und Stiftern ganz herzlichen Dank

für die großzügige Unterstützung im Jahr 2015

REWITZER & KOLLEGEN

Rechtsanwälte

Gerhard Rewitzer

FamR, ErbR, BauR, MietR, MedizinR, Forderungseinzug

Prüfeningerstr. 46

Telefon: 0941/297886

D-93049 Regensburg

Telefax 0941/2978889

RechtsanwaltFachanwalt für Familienrecht

www.rewitzer-kollegen.de

Unter der Leitung von Frau Stegerer Alle Kinder des Kindergartens St. und Frau Schirdewahn bereicherten Margareta, sowie das Kindergar-zahlreiche Kindergartenkinder auch tenteam und der Elternbeirat wün-heuer wieder den Adventsmarkt mit schen allen Eltern, Verwandten und Liedern und Gedichten. Für den Freunden Beitrag zum Gelingen des Advents- Frohe Weihnachten und markts vielen herzlichen Dank an ein glückliches, die Kinder und das Kindergarten-

friedvolles neues Jahrteam.

Lieder und Gedichte zum Auftakt des Adventsmarktes

Die Temperaturen sinken, nachts Ecken sammelt, sollte man zusätz-wird es empfindlich kalt, und plötz- lich die bereits entstandenen Tröpf-lich sind sie da. In den Wintermo- chen am Fenster mit einem Tuch auf-naten setzen sich kleine Wassertröp- nehmen.“fchen an beschlagenen Fenstern ab, Gründlich stoßlüftenzum Beispiel früh morgens im Weil durch gekippte Fenster vor al-Schlafzimmer. Diese sind nicht nur lem Heizwärme, aber wenig Feuch-lästig, sondern ein Warnzeichen für tigkeit nach draußen gelangt, sollte zu viel Feuchtigkeit im Raum, zwei- bis viermal pro Tag stoßgelüf-Durch geeignetes Lüften können sie tet werden. „Dabei ist es ratsam, aber leicht verhindert werden. auch die Innentüren der Wohnung

Kondenswasser zu öffnen, damit ein schneller Luftaustausch stattfindet. Die Heiz-als Warnzeichenkörper am besten vor dem Lüften Die Notwendigkeit des Stoßlüftens ausdrehen und erst wieder anma-wird vor allem im Winter unter-chen, wenn die Fenster geschlossen schätzt. Bei sinkenden Tempera-sind“, rät Nina Henckel. turen und stürmischem Wetter neigt Es klingt erstaunlich, lässt sich aber man dazu, die warme Luft in den ge-physikalisch begründen: In kühlen mütlichen vier Wänden halten zu Räumen muss öfter und gründlicher wollen. Allerdings kann sich auf die-gelüftet werden, da wärmere Luft se Weise Feuchtigkeit leichter an mehr Feuchtigkeit aufnimmt als kal-den Wänden ablagern - oder gut te. An kalten Wänden kondensiert sichtbar an der Unterseite von zudem für das Auge unsichtbar - Fenstern kondensieren. „Das ist ein mehr Wasser. Im Schlafzimmer bei-deutliches Zeichen dafür, dass spielsweise können über Nacht pro schnell und gründlich gelüftet wer-Bewohner bis zu 50 Gramm Wasser den sollte“, betont Nina Henckel, pro Stunde anfallen, die sich in Pressesprecherin von Vonovia, ei-Textilien, dem Putz und der Luft nes der führenden deutschen Woh-sammeln. nungsunternehmen. „Damit sich

Quelle: Vonoviadas Kondenswasser nicht in den

Gegen beschlagene Fenster: Richtig lüften im Winter

Page 28: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

29Kindergarten Pettendorf aktuell

Kindergarten St. Margareta

Gemeinsame Kanzlei:Weißenburgstraße 13 (Parkplätze im Hof)

93055 Regensburg Telefon 09 41 / 4 70 18 oder 4 70 19

Bürogemeinschaft

Tätigkeitsbereiche:

P Est-ErklärungenP Lst-JahresausgleichP BuchhaltungsarbeitenP LohnabrechnungenP Erstellung von Jahresabschlüssen und GewinnermittlungenP Erstellung von Schenkungssteuer und ErbschaftssteuerP Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung:

- Beratung bei Unternehmensnachfolge

Dipl.-Finanzwirt (FH) Karl HufSteuerberater

Rechtsanwalt Christian HufInteressensschwerpunkte:

P ErbrechtP SteuerrechtP Verkehrsrecht

Allen Geschäftspartnern und Bekannten wünschen wir frohe Weihnachten

und ein gutes Neues Jahr

P ForderungseinzugP MietrechtP Familienrecht

Junge Familie sucht

Haus mit Garten in Pettendorf, Pielenhofen oder Rohrdorf

zur Miete oder zum Kauf. Wir freuen uns über private Anbieter.

Tel: 0941 38217907

Am Montag, 15. Februar 2016 fin-det in der Turnhalle des Kindergar-tens um 19.30 Uhr ein Eltern-Infoabend für alle statt, die ihr Kind zum Kindergartenjahr 2016/17 im Kindergarten St. Margareta anmel-den möchten. Es können alle Kinder angemeldet werden, die im Kinder-gartenjahr drei Jahre alt werden bzw. älter sind.Wir stellen an diesem Abend unsere pädagogische Arbeit vor, erklären Buchungsmodelle und beantworten Ihre Fragen. Weiterhin vereinbaren wir an diesem Abend einen indivi-duellen Termin mit Ihnen, bei dem es um die Festlegung der Bu-chungszeiten und noch offene Fragen geht.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Angela Michow (Kitaleiterin) und Sabine Stegerer

(stellvertretende Leiterin)

AnmeldungKindergarten

Auch heuer fand wieder ein St. Martinszug statt. Die vier Gruppen sammelten sich bei Anbruch der Dunkelheit und sangen Martins-lieder. Sternförmig gingen sie dann mit ihren selbstgebastelten Laternen zum Vorplatz beim Dostlerhaus. Die Feuerwehr sicherte die Wege. Die Vorschulkinder hatten wieder in mü-hevoller Vorarbeit ein Martinsspiel einstudiert und bekamen dafür gro-ßen Beifall. Danach wurde die von den Kindern selbstgebackenen Mar-tinswecken mit den Eltern und Großeltern geteilt. Am Kindergar-tengelände grillte Herbert Dirigl mit Team für uns. Das Team des Kinder-gartens versorgte uns mit Kinder-punsch und Glühwein sowie Plätz-chen aller Art, die wieder zahlreich von Eltern gespendet wurden. Der Laternenglanz und die leuchtenden Kinderaugen brachten an diesem Abend viel Licht in die Dunkelheit. Der Elternbeirat dankt allen Helfern. Cornelia Janker

Kinder teiltenMartinswecken

Auch heuer beteiligten wir uns wie- den. Die Pakete machen sich auf den der an der Hilfsaktion “Johanniter- Weg in osteuropäische Länder. Der Weihnachtstrucker”. Mit Hilfe der Elternbeirat und alle Mitarbeiterin-Eltern konnten insgesamt 12 Pakete nen des Kindergartens bedanken geschnürt und beim Adventsmarkt sich herzlich bei allen Spendern für an die Pfadfinder übergeben wer- die tatkräftige Unterstützung.

Pakete für Weihnachtstrucker

Nikolaus kam zu Besuch

Der Nikolaus besuchte auch die Kindergartenkinder. Im Turnraum warteten die Kinder und Mitar-beiterinnen gespannt auf den weiß-bärtigen Mann mit Mitra und Bi-schofsstab. Jedes Kind nahm mit leuchtenden Augen ein Päckchen von ihm entgegen. Mit eigens ein-studierten Liedern und Finger-spielen bedankten sie sich beim Heiligen Nikolaus. Wir freuen uns schon auf`s nächste Jahr.

Page 29: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

scheid des Landratsamtes ausge- fünf individuellen Häuser zu bauen. Der Steinbruch Die Energiewendeführt. Endlich hat die Natur freie Es soll eine Gemeinschaftsfläche ge-Das wohl bemerkenswerteste Ereig- Die Energiewende in Bayern findet Bahn. ben, eine gemeinsame Heizungs-nis im zurückliegenden Jahr war der offensichtlich nicht oben in Mün-

zentrale und ähnliches. Neben den Abbau des Betriebsgebäudes im chen, dafür aber bei vielen BN-vielen Besprechungen mit den be-Steinbruch zwischen Mariaort und Das Spülfeld Ortsgruppen im Landkreis unten, teiligten Architekten - sie waren zu-Etterzhausen sowie das Verschwin- bei der umweltbewussten Bevölke-Seit vier Jahren ist die Zukunft des sammen mit Wolfram Pistohl die ei-den des dazu gehörenden Betonfun- rung statt. Mitte September veran-Spülfeldes bei Mariaort ein „Dauer-gentlichen Ideengebern - organi-daments und der sportplatzgroßen staltete der BN in Pettendorf dazu ei-brenner“ für die Pettendorfer sierte der BN mithilfe der Gemeinde Teerfläche. Im Januar 2015 hatte die ne Aktionswoche Elektromobilität. Ortsgruppe. Als dort 2001 trotz des eine Busfahrt zu Projekten in frisch gewählte Landrätin Vertreter Organisiert von Ludwig Meier aus heftigen Protests vieler Pettendorfer Südbayern. Voraussichtlich werden des Bund Naturschutz zu einem Pielenhofen, der seit vielen Jahren die Ausbaggerung von Schlamm drei solche Hofstellen im neuen Gespräch ins Landratsamt eingela- selbst ein Elektroauto fährt, konnten aus dem Naabmündungsgebiet be-Baugebiet entstehen. den. Bei dieser Gelegenheit ver- bei der Eröffnung Interessenten gann, versprachen die Behörden,

sprach sie, sich um die Angelegen- zehn Elektroautos sowie Elektro-dass es sich um eine einmalige heit Steinbruch zu kümmern. fahrräder erleben und teilweise Die AufgabenAktion handele. Bereits vor vier Nachdem über Jahre Bescheide des auch ausprobieren. Der Besuch der Jahren war die Ausbaggerung abge- Jährlich wiederkehrende Aufgaben Landratsamtes zur Stilllegung des anschließenden Energieausstellung schlossen und der BN forderte den der Ortsgruppe waren das Mähen Steinbruchs nicht ausgeführt wur- „Energie sparen, Energie effizient Rückbau, so wie versprochen. Vor ei- des Schafbuckels und die Pflege des den, hatte nach einem Rechtsstreit verbrauchen und regenerative niger Zeit beantragte nun ein Re- Fruticetums, eine Idee von Horst und dem endgültigen Aus die Energie nutzen“ war allerdings gensburger Bauschutt- und Altlast- Bogner. Das Fruticetum auf einer Betreiberfirma den Steinbruch fast nicht so zufriedenstellend besucht, unternehmer dort für mindestens 25 Ausgleichsfläche bei Neudorf be-so zurück gelassen wie am letzten wie wir erwartet hatten. Schade.Jahre neben Schlamm aus der steht aus 25 einheimischen und teil-Arbeitstag. Unter dem Vorgänger Donau auch Boden, Steine und weise seltenen Sträuchern, die 2011 von Landrätin Tanja Schweiger ge- Baggergut ablagern zu dürfen. Die von Schülern der Grundschule ge-Die Bienenschah nichts. Im Gegenteil, der BN-Ortsgruppe versuchte in den ver- pflanzt wurden. Die Schule nutzt die Die BN-Ortsgruppe beteiligte sich Steinbruch sollte für alle möglichen gangenen vier Jahren bei vielen Anlage für den Unterricht.am Projekt „bienenfreundliche Vorhaben genutzt werden. Besprechungen und mithilfe von Auf der Donauinsel bei Mariaort, ei-Gemeinde Pettendorf“. Am 1. Mai Von Anfang August bis Mitte Schreiben und Presseartikeln diese nem Projekt der BN-Kreisgruppe, besuchten wir dazu einen Teil der ge-Dezember wurde nun endlich der Zerstörung des Erholungsgebiets das vom BN in Pettendorf unter-meindeeigenen Grundstücke. Unter seit 15 Jahren rechtskräftige Be- Donautal zu verhindern. stützt wird, konnte ein im vorigen Federführung von BN-Mitglied

Jahr zugekauftes Grundstück ge-Karsten Hofmann sind wir gerade staltet werden, so dass dort hoffent-dabei, Vorschläge für eine bienen-lich in einigen Jahre ein Auwald ent-freundliche Gestaltung dieser steht, wie es ihn noch vor einigen Grundstücke zu erarbeiten. Wir ent-Jahrzehnten auf der ganzen Insel in wickeln auch Ideen, wie man das Hülle und Fülle gab. Retentionsbecken beim Tierheim Ich bedanke mich bei allen Mit-oder den Hochwasserdamm nörd-gliedern des BN in Pettendorf, lich von Reifenthal bienenfreund-Pielenhofen und Wolfsegg für ihre lich gestalten kann. Unterstützung. Besonders bedanke ich mich bei den Aktiven, die die vie-

Die Hofstellen len Aktionen zustande gebracht ha-Arbeitsintensiv war die Unter- ben. Ich wünsche allen alles Gute im stützung der Gemeinde beim Pro- neuen Jahr. jekt Hofstellen im neuen Baugebiet Informationen gibt es auch im Pettendorf Südwest. Nach dieser Internet unter der Adresse www.pet-Idee sollen sich mehrere Bauherren tendorf.bund-naturschutz.de„finden“ um gemeinsam auf einem Rainer Brunnergrößeren Grundstück ihre vier oder 1. Vorsitzender

30 UmweltPettendorf aktuell

Bund Naturschutz

Die Ortsgruppe zieht Bilanz zum Jahr 2015

Claudias StrickladerlVerkauf von Wolle(Regia, Schachenmayr, Gründl., Schoeller+Stahl, Online)

Handarbeitszubehör

Öffnungszeiten:Freitag 9.00 - 13.00 Uhr und

14.30 - 18.00 UhrSamstag 9.00 - 13.00 Uhrsowie nach tel. Vereinbarung

Claudia RöhrlAm Seeschlag 1593195 WolfseggTel.: 09409/861898Mobil: 0170/8934244

Auch im Internet: www.claudiasstrickladerl.de

***Ich wünsche allen Kunden, Verwandten,

Freunden und Bekannten

ein friedvolles Weihnachtsfest und

alles Gute für das Jahr 2016***

Page 30: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

31Aktuell Pettendorf aktuell

Ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr 2016wünscht die

Liebe Reifenthaler!Habt vielen Dank für eure großzügi-gen Geld- und Sachspenden an die Familien Bazelli und Spejtim-Krasnici. Es bedanken sich herzlich

Roswitha Norgauer und dieNachbarn der Solner Breite

Danke!

TSV Adlersberg

Im Januar startet wieder ein neuer Block “Moderner Tanz” unter der Leitung von Nina Mühle. Alle Jugendlichen und Erwach-senen, die Lust haben auf fließende Bewegungen zu unterschiedlicher Musik sind in diesem Kurs genau richtig. Der Unterricht umfasst ein Training für eine bewegliche und sta-bile Wirbelsäule, Stretching, kleine Choreographien in der Gruppe auf dem Boden und Bewegungskombi-nationen mit Drehungen, Sprüngen und Balance. Dadurch entsteht ein gutes Körpergefühl mit viel Spaß - ein perfekter Ausgleich, um vom Alltag abzuschalten. Der Kurs fin-det immer montags von 17.30 Uhr bis 19 Uhr im Mehrzweckraum des TSV-Vereinsheims (Auf der Höhe) in Pettendorf statt. Wir beginnen am Montag, den 11. Januar 2016. Ei-ne Kurseinheit besteht aus zehn bis zwölf Stunden, zu jeweils 90 Mi-nuten. Es sind keine Vorkenntnisse notwendig. Wer einfach nur schnup-pern möchte, ist willkommen.

Modern Dance: Mit Spaß zu einem guten Körpergefühl

www.tsv-adlersberg.de; www.movingspine.com

[email protected] oder telefonisch bei

Nina Mühle, Telefon (01 76) 61 21 68 56

Infos und Anmeldung:

Page 31: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

32 AktuellPettendorf aktuell

Der Winterfahrplan 2015 macht`s Sonntag neben allen Naherholungs-möglich: ab sofort hat Pettendorf zielen auch unsere gemeindlichen auch am Sonntag ein deutlich ver- Gaststätten in Pettendorf, Adlers-bessertes RVV- Angebot! In zwei- berg und Mariaort erreichbar!“, stündigem Rhythmus fahren nun- freut sich Bürgermeister Eduard mehr auch am Sonntag Linienbusse Obermeier.nach Regensburg, beginnend um “Durch einen genialen Gedanken 9:45 h bis abends um 17:25 h. Der und mit der notwendigen Flexi-Rückweg von Regensburg wird so- bilität aller Beteiligten konnten hier gar siebenmal angeboten ( siehe un- durch die Kombination zweier ter: www.rvv.de)! Linien Synergieeffekte erzielt wer-„Dies ist ein deutlicher Zugewinn den, die auch die wirtschaftliche für unsere Gemeinde, besonders für Seite berücksichtigen! Ein großes Senioren und Jugendliche. Auch die Lob an alle Verantwortlichen bei Anbindung von Adlersberg ist sehr RVV und Landkreis!“erfreulich. In Verbindung mit der

Eduard ObermeierLinie 28 werden künftig am

Neuer Sonntagsbus für Pettendorf

Page 32: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

33Aktuell Pettendorf aktuell

Das Sprachinstitut Regensburger Kurse finden am Donnerstagvor-Land bietet Englisch-Sprachkurse mittag statt (nicht in den Ferien), an für Senioren. Die Sprachkurse Beginn ist der 21.01.2016.sollen dazu beitragen, die Englisch-kenntnisse aufzufrischen oder zu er- Sollte ein Kurs oder mehrere Kurse weitern. Es wird für lebensprakti- zustande kommen, findet dieser in sche Situationen gelernt und geübt - der Gemeinde Pettendorf statt. wie Einkaufen, Reisen buchen, sich Schon im Hinblick auf diese Wohn-Vorstellen, Essen gehen... Die ortnähe unterstützt das Senioren-Kursleiterin berücksichtigt durch ei- forum der Gemeinde Pettendorf das ne entsprechende Organisation des Angebot. Natürlich sind auch Unterrichts die individuellen Lern- Interessierte aus den Nachbarge-stände der einzelnen Kursteilneh- meinden eingeladen.mer/innen. Auch Sprachanfänger Wer sich für einen Englisch-sind herzlich willkommen. Sprachkurs für Senioren interes-Die Zahl der Teilnehmer/innen an ei- siert, wendet sich (möglichst bis nem Kurs liegt zwischen fünf und zum 15.01.2016) an die Kursleiterin acht Personen. Die Kosten betragen und Organisatorin, Frau Karin 120 € pro Kurs (12 Einheiten, jede Holzapfel, vom Sprachinstitut Woche eine Einheit mit eineinhalb Regensburger Land: Stunden). Hinzu kommen Kosten für Lernmaterial (Buch: 20 Euro, Telefon: 0170 / 84 23 916 oder evtl. CD: 20 Euro). Voraus geht eine kontakt@sprachinstitut-kostenlose Schnupperstunde. Die regensburger-land.de

GLASKomfort durch Glas + Spiegel

KARL STROBLGlasermeister Tel. 09404 / 1504

Fax 09404 / 5328Marienstraße 793186 Pettendorf

Fröhliche Weihnachten und einen guten Start ins Jahr 2016

wünschen wir unserenKunden, Freunden

und Bekannten!

FußpflegeEllen BauerFachkraft für medizinische Fußpflege

Allen Kunden, Freunden und Bekannten wünsche ich

fröhliche Weihnachten undein glückliches neues Jahr!

Hochweg 6 - 93186 Pettendorf-NeudorfTelefon (0 94 09) 25 89 oder (01 75) 704 55 27

Termine nach Vereinbarung in meiner Praxis oder bei Ihnen zuhause.

Bäckerei - Cafe

Blumenstraße 693186 ReifenthalTel. 09404 / 2143

Öffnungszeiten:Mo. 7.00 -12.00, Di. - Fr. 7.00 - 12.00und 14.30 - 18.00Sa. 6.00 - 12.00

Filiale Regensburg: Bäckerei - Cafe Herrichstraße 1

Fröhliche Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Betriebsurlaubvon Montag, 28.12., bis Sonntag, 3.1.

Ab Montag, 4.1., sind wir wieder für Sie da!

Englisch-Sprachkursefür Senioren

Im Advent genießen die meisten kömmlichen Glühlampen, sondern Menschen die Zeit Zuhause mit fest- haben auch noch eine besonders lan-licher Beleuchtung, behaglich ge- ge Lebenszeit von bis zu 25.000 heiztem Wohnzimmer und selbstge- Stunden.backenen Plätzchen. Dies sorgt aber Backen und Kochen: Egal ob nicht nur für vorweihnachtliche Plätzchen oder die Weihnachtsgans Stimmung, sondern auch für einen - das Vorheizen des Backofens ist steigenden Energieverbrauch. Der meistens überflüssig. Bevor warme VerbraucherService Bayern im Speisen nach dem Essen in den KDFB hat drei Tipps, wie der Kühlschrank gegeben werden, soll-Energieverbrauch in der Weih- ten sie erst vollständig abkühlen. nachtszeit reduziert werden kann. Die Reste vom Weihnachtsbraten Martina Arzberger-Schulwitz, Ex- können am nächsten Tag in der pertin bei der Energieberatung des Mikrowelle schnell und energiespa-VerbraucherService Bayern im rend erwärmet werden. Wasser für KDFB (VSB), erläutert: „Im Ad- Tee oder Kaffee wird am besten im vent haben nicht nur Spielwaren- Wasserkocher erhitzt.geschäfte und Versandhäuser Hoch- Geschenke: Unterhaltungselek-konjunktur sondern auch die Strom- tronik steht Jahr für Jahr ganz weit und Gaszähler.“ Damit jeder den vorne auf den Wunschzetteln. Wer Advent ohne böse Überraschungen dem Beschenkten und dessen genießen kann, hier drei Tipps, wie Stromrechnung langfristig etwas auch in der Vorweihnachtszeit der Gutes tun will, achtet hier beim Energieverbrauch wirksam be- Schenken auch auf den Energie-grenzt werden kann: verbrauch. Informationen dazu lie-Weihnachtsbeleuchtung: Für fert das EU-Energielabel.weihnachtlichen Lichterschmuck, Bei allen Fragen zum effizienten der die ganze Adventszeit hindurch Einsatz von Energie hilft die brennt, lohnen sich LED-Lichter- Energieberatung des VSB. Mehr ketten. Sie sparen nicht nur bis zu 90 Informationen gibt es hier oder un-Prozent Strom gegenüber her- ter 0800 809 802 400 (kostenfrei).

Advent, Advent, welch´ Lichtlein brennt?

Page 33: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

34 AktuellPettendorf aktuell

RödlHolzhandelund Bau-Elemente

Am Kramerberg 5 Tel.: 09474/108992287 Emhof Fax.: 09474/1499

Wir wünschen Ihnen

fröhliche Weihnachten

und ein gesundes und glückliches neues Jahr.

Wir führen in unserem Sortiment:

Wintergärten Holz- und KunststofffensterBau-. und Leimholz Haus- und ZimmertürenInsektenschutzgitter Decken- und WandverkleidungenHolz.- und Parkettböden KorkbödenBefestigungsmaterial HolztreppenBalkongeländer Terrassenbeläge

Die Freiwillige Feuerwehr Kneiting wünscht allen Mitgliedern, Aktiven,Freunden und Sponsoren ein ruhiges, gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2016.

Bernhard Weigl1. Kommandant

Willi Weinmann1. Vorsitzender

Tobias Manz Christoph Vetter1. Vorsitzender 1. Kommandant

Die Vorstandschaft des

OGV-Pettendorf e.V. wünscht allen

Mitgliedern und ihren Familien eine

friedliche und erholsame Weihnachtszeit.

Für das neue Gartenjahr

Gesundheit und frischen Elan.

Ein Gaumen- und Augenschmaus boten. Neben leckerem Gebäck war-war einmal mehr das Kuchen- und teten auf die Besucher aber unter an-Tortenbuffet, das die Damen des derem auch selbst gefertigte Kränze Frauenbundes beim alljährlichen für die Adventszeit, Strickwaren Weihnachtsbasar im Pfarrheim an- und Holzfiguren.

Weihnachtsbasar im PfarrheimLesestoff für die FeiertageWer sich über die Feiertage noch mit Sach- und Hörbüchern. Schau´n Sie Lesestoff eindecken möchte, der doch mal vorbei.sollte schnell noch in der Bücherei Die Öffnungszeiten der St. Margaretha vorbeischauen. Für Bücherei sind:alle Leseratten hat Büchereileiter Sonntag 10.00 - 11.45 UhrReinhold Demleitner Ende No- Mittwoch 17.00 - 18.30 Uhrvember mehr als 100 neue Medien Freitag 17.30 - 19.00 Uhrangeschafft - von Romanen für Jeden 1. Dienstag im Monat Kinder und Erwachsene bis hin zu 11.00 - 13.00 Uhr

Page 34: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Umwelt 35Pettendorf aktuell

Heimischer Honig ist gut für uns und für die NaturImker werden. Aber die Imker un-Liebe Pettendorfer, Honig aus Pettendorf ist terstützen kann jeder: ganz einfach wenn die Tage kürzer werden und es aktiver Umweltschutzdurch den Kauf von regionalem draußen kalt wird, hat er meist Nur 20 Prozent des Honigs in Imkerhonig. Wenn unsere Imker ei-Hochsaison. Denn in heißer Milch, Deutschland wird auch in Deutsch-nen fairen Preis für ihren Honig be-im Tee oder als heißer Met, wärmt land produziert, der Rest kommt aus kommen, ist das eine Anerkennung Honig Herz und Seele. Honig wird weitentfernten Ländern wie Mexi-ihrer Leistung und eine zukünftige oft als die Speise der Götter oder co, China oder Argentinien. Die Investition in ihre Arbeit für die flüssiges Gold bezeichnet. Herstellbedingungen vor Ort sind Bienen. Über Dreiviertel der heimi-Die Bezeichnung, „Flüssiges Gold“ oft sehr fragwürdig. Dieser Honig schen Pflanzen sind von der Be-kommt nicht von ungefähr, denn ist meist günstiger und wird in allen stäubung durch Bienen abhängig. Honig ist ein reines jahrtausendeal- Supermärkten unter den bekannten Mit dem Genuss von Imkerhonig tes Naturprodukt mit besonders großen Marken vertrieben. Den aus Pettendorf leisten Sie einen akti-wertvollen und wichtigen Inhalts- Honig selber kann man zwar mit al-ven Beitrag zum Erhalt der Arten-stoffen für unsere Gesundheit. Was len seinen Nachteilen importieren, vielfalt.die Bienen sammeln und unsere aber die Hauptleistung der Bienen

Imker verarbeiten besteht aus natür- Auf der Suche nach einem die Bestäubung von Blütenpflanzen lichem Frucht- und Traubenzucker, Weihnachtsgeschenk?jedoch nicht. Jeder dritte Bissen,

oder später fest wird. Das Aus-Enzymen, Aminosäuren, Kohlen- Falls Sie noch kurzfristig ein pas-den wir täglich zu uns nehmen, ist di-kristallisieren von Honig ist ein na-hydrate und zahlreichen Mineral- sendes Weihnachtsgeschenk für rekt oder indirekt von der Be-türlicher Vorgang. Sämtliche honig-stoffen. Seine Inhaltsstoffe wirken Ihre Freunde, Bekannten oder stäubung der Honigbienen abhän-spezifischen Bestandteile, z. B. die gesundheitsfördernd, regen den Verwandten suchen, wie wäre es mit gig. Daher führt der Import von bil-wertvollen Pollen, werden nicht he-Stoffwechsel und die Verdauung an. einem Glas Pettendorfer Honig? ligem Honig aus dem Ausland nicht rausgefiltert. Dem Honig der Marke Nicht nur zur innerlichen, auch zur Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit nur zu finanziellen Einbußen unse-„Echter Deutscher Honig“ wird äußerlichen Anwendung wird ein idealer Begleiter für Warmge-rer regionalen Erzeuger, sondern nichts entzogen oder hinzugefügt, Honig, aufgrund seiner antibakter- tränke. Das Pettendorfer Bienen-auch zu einem großen Schaden für dafür sorgen die Qualitätsrichtlinien iellen Wirkung, seit Jahrhunderten projekt wünscht Ihnen und Ihren unsere Gesellschaft. des Deutschen Imkerbundes e. V. als Hausmittel für die Wundheilung Lieben ein frohes und gesegnetes Wer verhindern möchte, dass unsere Damit man dieses Qualitätssiegel er-verwendet. Weihnachtsfest.Bienen aussterben, kann handeln. hält, muss der Honig ausschließlich Für den Geschmack und die Wirk- Sie müssen dafür nicht gleich selbst Ihr Karsten Hofmannin Deutschland erzeugt werden und samkeit des Honigs ist die Qualität, er muss einen Wassergehalt von we-die Verarbeitung und die Reinheit niger als 18 Prozent aufweisen. Die ausschlaggebend. Die Vielfalt der wertvollen Inhaltsstoffe sind hitze- Trachten und Regionen verleiht da-und lichtempfindlich, daher sollte bei jedem einzelnen Glas Honig et-man den Honig auch nicht wärme-was Besonderes. Echten qualitativ behandeln oder über 40 Grad hochwertigen Honig erkennen Sie Celsius erhitzten. als Verbraucher daran, dass er früher

Hier gibt´s echtenPettendorfer Honig:

Hofladen Amann, Schlossstraße 1, 93186 PettendorfDionys Gietl, Am Hirtenacker 9, 93186 Schwetzendorf

Josef Pfeffer, Am Stadtweg 1, 93186 Eibrunn,Peter Prasch, Heidegasse 7, 93186 Kneiting

Josef Schmalzbauer, Waldweg 1, 93186 Neudorf

Page 35: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

d Hausarztpraxis Pettendorf Dr. med. Birgit Köppl d Zahnärztin Dr. med. dent. Judith Weiß Dr. Klaus Kroehling und Dr. Jens-Claudio Lunz Hauptstr. 27, Pettendorf, Tel. (0 94 09) 86 14 30Weinbergstr. 29, Pettendorf, Tel. (0 94 09) 7 60

Sprechstunden: Sprechstunden: Montag: 8 - 12 und 14 - 18.30 UhrMontag: 8 - 12 und 17 - 19 Uhr Dr. Köppl; Dienstag 7 - 11 Uhr Dienstag: 8 - 12 und 14 - 15 Uhr Dr. Kroehling/Dr. Lunz Mittwoch 8 - 12 und 16 - 20 UhrMittwoch: 8 - 12 Uhr Dr. Köppl; Donnerstag 8 - 12 und 14 - 18 Uhr,

10 - 12 Uhr Dr. Kroehling/Dr. Lunz Freitag 8 - 12 und 14 - 17 UhrDonnerstag: 8 - 12 Uhr Dr. Köppl;

14 - 15 Uhr Dr. Kroehling/Dr. LunzFreitag: 8 - 10 und 17 - 19 Uhr Dr. Köppl; d Tierarzt Dr. med. vet. Gilbert Fehle

10 - 12 Uhr Dr. Kroehling/Dr. Lunz Tel. (09404) 4672 oder (0178) 3733453und nach Vereinbarung Termine nach Vereinbarung

Montag 21. Dez. Apotheke im Gewerbepark C8, (0941) 448899 / Kepler-Apotheke, Landshuter Str. 20, (0941) 563498Dienstag 22. Dez. St.-Ägidius-Apoth., Lorenzer 10, Hainsacker, (0941) 85811 / Königsapotheke, Königsstr. 7, (0941) 51571Mittwoch 23. Dez. Einhorn-Apotheke, Landshuter Str. 65, (0941) 73466 / Markus-Apotheke, Prüfeninger Str. 109a, Tel. 36612Donnerstag 24. Dez. Theresien-Apotheke, Kumpfmühler Str. 45 (0941) 90632 / Bären-Apotheke, Weinbergstr. 1, Tel. 4613764Freitag 25. Dez. Lilien-Apotheke, Lilienthalstr. 58, (0941) 30779635 / Apotheke im BUZ, Viehbacher-Allee 5, Burgweint. (0941) 20000160Samstag 26. Dez. Marien-Apotheke, Stadtamhof 14, (0941) 86139 / Engel-Apotheke, Tändlergasse 22-24, Tel. 5674850Sonntag 27. Dez. Westend-Apotheke, Hedwigstr. 31-33, (0941) 206060 / Medicon-Apotheke, Maximilianstr. 26, (0941) 4480240Montag 28. Dez. Ostentor-Apotheke, Adolf-Schmetzer-Str. 11, (0941) 793609, Oasen-A., Dr. Gessler-Str. 45, (0941) 7059135Dienstag 29. Dez. Aeskulap-Apoth. im Ärztehaus West, Ziegetsd. Str. 113, (0941) 30785985 / Neue Apotheke, Hildegard-von-Bingen-Str. 1, (0941) 70813100Mittwoch 30. Dez. Adler-Apotheke, Am Bischofshof, Watmarkt 9, (0941) 51554 / Apotheke im real, Hölkeringer Str. 20, Pentling, Tel. (0941) 280640Donnerstag 31. Dez. Arcaden-Apotheke, Friedenstr. 23, (0941) 5862430 / Bonifatius-Apotheke, Schützenheimweg 21, (0941) 33314Freitag 1. Jan. Apotheke im Donaueinkaufszentrum, (0941) 464360 / Wolfgang-Apotheke, Kumpfmühler Str. 64, (0941) 90349Samstag 2. Jan. Flora-Apotheke, Prüfeninger Str. 7, (0941) 28289 / Brahms-Apotheke, Hermann-Geib-Str. 67, (0941) 72656Sonntag 3. Jan. Forum-Apotheke, Paracelsusstr. 2, (0941) 705740 / St. Nikolaus-Apotheke, Hölkeringer Str. 9, Pentling, (0941) 97897Montag 4. Jan. Albertus-Magnus-Apotheke, Regensburger. 8, Lappersdorf (0941) 80132 / Mohren-Apotheke, Alter Kornmarkt 5a, (0941) 560910Dienstag 5. Jan. Heilica-Apotheke, Hauptstr. 27, Pettendorf, (09409) 861350 / Paracelsus-Apotheke, Theodor-Storm-Str. 3, (0941) 90101 oder 90102Mittwoch 6. Jan. Margareten-Apotheke, Prüfeninger Str. 59, (0941) 21431 / Markt-Apotheke, Regensburger Str. 41, Lappersdorf (0941) 2800480Donnerstag 7. Jan. Arnulf-Apotheke, Ludwigstr. 8, (0941) 595470 / Ahorn-Apotheke, Sudetendeutsche Str. 1c, Tel. 42885Freitag 8. Jan. Stadtpark-Apotheke, Prüfeninger Str. 35, (0941) 296940 / Johannes-Apotheke, Brandenburger Str. 14, (0941) 699199Samstag 9. Jan. Ratisbona-Apotheke, Maximilianstr. 18, (0941) 57954 / Apotheke Süd, Theodor-Storm-Str. 18a, (0941) 999828Sonntag 10. Jan.Aeskulap-Apotheke, Günzstr. 1, (0941) 41447 / Apotheke Aktiv im Castra Regina Center, Bahnhofstr. 24, (0941) 585910Montag 11. Jan. Dom-Apotheke, Frauenbergl 2, (0941) 53577 / easy-Apotheke, Bajuwarenstr/Von-Seeckt-Str. 21, (0941) 70813141Dienstag 12. Jan.St.-Jakob-Apotheke, Jakobsstr. 4, (0941) 58076 / Neukauf-Apotheke, Hornstr. 6, (0941) 76157Mittwoch 13. Jan.Nordgau-Apotheke im Alex-Center, (0941) 44130 / Arnika-Apotheke, Konrad-Adenauer-Allee 32-36, (0941) 947422Donnerstag 14. Jan.Apotheke am Rennplatz, Franz-von-Taxis-Ring 51, (0941) 379103 / Stadtapotheke, Adolf-Schmetzer-Str. 14, (0941) 5993380Freitag 15. Jan.Apotheke im Gewerbepark C8, (0941) 448899 / Kepler-Apotheke, Landshuter Str. 20, (0941) 563498Samstag 16. Jan.St.-Ägidius-Apoth., Lorenzer 10, Hainsacker, (0941) 85811 / Königsapotheke, Königsstr. 7, (0941) 51571Sonntag 17. Jan.Einhorn-Apotheke, Landshuter Str. 65, (0941) 73466 / Markus-Apotheke, Prüfeninger Str. 109a, Tel. 36612Montag 18. Jan.Theresien-Apotheke, Kumpfmühler Str. 45 (0941) 90632 / Bären-Apotheke, Weinbergstr. 1, Tel. 4613764Dienstag 19. Jan.Lilien-Apotheke, Lilienthalstr. 58, (0941) 30779635 / Apotheke im BUZ, Viehbacher-Allee 5, Burgweint. (0941) 20000160Mittwoch 20. Jan.Marien-Apotheke, Stadtamhof 14, (0941) 86139 / Engel-Apotheke, Tändlergasse 22-24, Tel. 5674850Donnerstag 21. Jan.Westend-Apotheke, Hedwigstr. 31-33, (0941) 206060 / Medicon-Apotheke, Maximilianstr. 26, (0941) 4480240Freitag 22. Jan.Ostentor-Apotheke, Adolf-Schmetzer-Str. 11, (0941) 793609, Oasen-A., Dr. Gessler-Str. 45, (0941) 7059135Samstag 23. Jan.Aeskulap-Apoth. im Ärztehaus West, Ziegetsd. Str. 113, (0941) 30785985 / Neue Apotheke, Hildegard-von-Bingen-Str. 1, (0941) 70813100Sonntag 24. Jan.Adler-Apotheke, Am Bischofshof, Watmarkt 9, (0941) 51554 / Apotheke im real, Hölkeringer Str. 20, Pentling, Tel. (0941) 280640Montag 25. Jan.Arcaden-Apotheke, Friedenstr. 23, (0941) 5862430 / Bonifatius-Apotheke, Schützenheimweg 21, (0941) 33314Dienstag 26. Jan.Apotheke im Donaueinkaufszentrum, (0941) 464360 / Wolfgang-Apotheke, Kumpfmühler Str. 64, (0941) 90349Mittwoch 27. Jan.Flora-Apotheke, Prüfeninger Str. 7, (0941) 28289 / Brahms-Apotheke, Hermann-Geib-Str. 67, (0941) 72656Donnerstag 28. Jan.Forum-Apotheke, Paracelsusstr. 2, (0941) 705740 / St. Nikolaus-Apotheke, Hölkeringer Str. 9, Pentling, (0941) 97897Freitag 29. Jan.Albertus-Magnus-Apotheke, Regensburger. 8, Lappersdorf (0941) 80132 / Mohren-Apotheke, Alter Kornmarkt 5a, (0941) 560910Samstag 30. Jan.Heilica-Apotheke, Hauptstr. 27, Pettendorf, (09409) 861350 / Paracelsus-Apotheke, Theodor-Storm-Str. 3, (0941) 90101 oder 90102Sonntag 31. Jan.Margareten-Apotheke, Prüfeninger Str. 59, (0941) 21431 / Markt-Apotheke, Regensburger Str. 41, Lappersdorf (0941) 2800480

Apotheken-Notdienst

36 Notdienste Pettendorf aktuell

Notdienste Ärzte in der Gemeinde Pettendorf

110 Notruf der Polizei116 117 Ärztlicher Notdienst Bei dringenden Krankheitsfällen außerhalb derSprechzeiten der Arztpraxen.(09 41) 94 40 Zahnärztlicher Notdienst(089) 1 92 40 Giftnotrufzentrale München

112 Notruf von Feuerwehr und Rettungsdienst

Page 36: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

arzt gerettet werden. Unerlaubte Abfallentsorgung

Reifenpanne führte Am 24.11.2015 wurde der Poli-

zu Unfall zeiinspektion Nittendorf mitgeteilt, Eine Reifenpanne wird als Ursache dass sich an der Kreisstraße R 39, eines Unfalles vermutet, der sich am auf Höhe der Abzweigung Trem-Morgen des 04.12.2015 ereignete. melhausen, eine illegale Müll-Eine 34-jährige Renault-Fahrerin be-ablagerung befindet. In welchem fuhr die Staatsstraße von Pielen-Zeitraum sich der bisher unbekann-hofen in Richtung Penk. Auf Höhe te Umweltfrevler seines Abfalls ent-des Campingplatzes verlor sie ver-ledigt hat, kann nicht genau einge-mutlich aufgrund eines Reifen-grenzt werden. schadens die Kontrolle über ihren Pkw und streifte auf der Gegenfahr-Hund in Rohrdorf bahn den Audi eines 53-Jährigen. vergiftet! Anschließend kam die Frau nach

Ein Hundehalter aus Rohrdorf er- links von der Fahrbahn ab und über-schien am 02.12. bei der Poli- schlug sich. Glücklicherweise kam zeiinspektion Nittendorf und erstat- das Fahrzeug dabei ca. 10 Meter vor tete Anzeige wegen eines Vergehens der vorbeifließenden Naab zum nach dem Tierschutzgesetz. In den Stehen. Während der Fahrer des letzten Wochen war sein Beagle Audi unverletzt blieb, klagte die zweimal von einem Unbekannten Unfallverursacherin über leichte vergiftet worden. Einmal hatte der Schmerzen an der Schulter. An den Hund Rattengift aufgenommen und beteiligten Fahrzeugen entstand er-beim zweiten Mal Schneckenkorn. heblicher Sachschaden in Höhe von Letzteres war mit Hackfleisch ver- insgesamt 9000 Euro.mengt worden. Beide Male war das

Sollten Sie Hinweise zu einem der Gift im Garten des Anzeigener-geschilderten Fälle haben, nehmen statters im Kühtriftweg ausgebracht wir diese unter der Telefonnummer worden. Der Hund konnte glückli-09404/9514-0 gerne entgegen!cherweise immer von einem Tier-

37Polizei Pettendorf aktuell

Polizeiinspektion Nittendorf

Bald ist es wieder soweit. Das Jahr Alleine der Besitz solcher pyrotech-geht zu Ende und Silvester rückt nä- nischer Gegenstände ist bereits her. Pünktlich zum Jahreswechsel strafbar. Weitaus schlimmer können pfeifen die Heuler durch die Gassen, aber zweifelsohne die schweren ge-die Chinaböller krachen und der sundheitlichen und materiellen Himmel taucht in ein buntes Schäden bei einer unkontrollierten Farbenmeer. Explosion sein. Regelmäßig kommt es dabei leider Bringen Sie sich und Ihre Mit-immer wieder zu schweren Ver- menschen nicht in Gefahr und ver-letzungen und Bränden. Neben dem wenden Sie nur geprüfte - zugelas-oft unsachgemäßen und arglosen sene - mit CE oder BAM gekenn-Umgang mit den Feuerwerks- zeichnete Feuerwerkskörper!!!!körpern, spielt auch die Qualität der-selben eine große Rolle. Ihre bayerische Polizei und ganz Trotz aller Warnungen werden im- besonders wir - als für Sie zustän-mer wieder illegale Feuerwerks- dige Polizeiinspektion Nittendorf - körper ohne bzw. mit gefälschter bedanken uns für Ihre Unterstüt-Kennzeichnung aus den angrenzen- zung und wünschen allen Lese-den osteuropäischen Ländern einge- rinnen und Lesern ein besinnli-führt. Durch die oft mangelhafte ches und frohes Weihnachtsfest. Verarbeitung und den höheren bzw. Zudem ein gesegnetes und erfülltes teilweise unterschiedlichen Anteil neues Jahr 2016. an Sprengstoff, stellen diese eine un-

Dennis Kotzbauerkontrollierbare Gefahr für Laien Polizeikommissarund auch Profis dar!

Die Polizei rät zur Vorsicht beim Jahreswechsel

Page 37: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Vereine 38 Pettendorf aktuell

Wir bedanken uns bei unseren Kunden, Freunden und Bekannten und wünschen frohe Festtage sowie viel Glück für das Jahr 2016!

LANDHANDELBAUSTSTOFFE

Ärzte in der Gemeinde PettendorfTSV Adlersberg

Auch 2016 führt die Ski-Abteilung laufzentrum Silberhütte bei Flos-des TSV wieder Langlaufkurse für senbürg. Erwachsene und Kinder ab 10 Jah- Die Anfahrt erfolgt mit eigenem ren durch. Wir möchten damit Fahrzeug. Die Termine können sich Einsteiger und Anfänger anspre- witterungsbedingt oder durch Ver-chen, welche Interesse am Erlernen anstaltungen im Langlaufzentrum des Langlaufens oder der Verbes- noch verschieben. Die Kosten be-serung ihrer Langlauftechnik ha- laufen sich für TSV Mitglieder (oh-ben. Unterrichtet wird die klassi- ne Leihski) auf 12 Euro.sche und die Skating Technik. Es be- Infos auf der Homepage des TSV steht die Möglichkeit sich Ski für http://www.tsv-adlersberg unter den jeweiligen Kurs im Langlauf- Skiabteilung oder bei Hans-Peter zentrum auszuleihen. Häberl, Tel. 0941/88442. An-Termine sind der 23.1. und der meldung per Mail an:, skiabtei-30.1.2016. Kurszeiten jeweils von [email protected]:30 Uhr bis 15:00 Uhr im Lang- Hans-Peter Häberl

Langlaufkurs auf der Silberhütte

Am 12.Dezember feierte Josef Peter Artikeln von den Skifahrten und ei-aus Kneiting seinen 60. Geburtstag. nem alten Kinderski gebastelt.Die Ski-Abteilung gratulierte ihrem TSV-Abteilungsleiter Hans-Peter langjährigen Skilehrer mit einer Häberl gratulierte im Namen der Delegation. Einige Nachwuchs- Ski- und Wander-Abteilung mit ei-skifahrer, welche Josef in den letzen nem kleinen Geschenk und dankte Jahren ausgebildet hat, waren eben- dem Jubilar für die jahrzehntelange falls dabei. Magdalena und Kor- Unterstützung. In diesem Sinn binian Herold, Jakob Koller und An- nochmal “Alles Gute zum 60. lieber tonia Häberl, hatten Josef Peter eine Sepp“ und weiterhin viel Spaß beim Collage unter dem Motto „Super- Skifahren.Sepp wird 60“ mit Fotos und Antonia Häberl

TSV-Skilehrer Josef Peter feierte 60. Geburtstag

Ein frischer 60er: Hans-Peter Häberl gratuliert Josef Peter (links)

Die letztjährigen Langlaufanfänger machen sich auf die Strecke

Page 38: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

39 Schule Pettendorf aktuell

Aus dem Schulleben

Die Klasse 4a erlebte einen ganz be- Geschicklichkeit und Konzentra-sonderen Schulvormittag: Der Pro- tion ebenso für sportliche Erfolge jekttag „Mehr bewegen - besser es- notwendig sind. Zurück im Klas-sen“, der von der EDEKA-Stiftung senzimmer kochten die Kinder un-ausging, machte den Schülerinnen ter Anleitung des Projektteams und und Schülern nicht nur besonders Mithilfe zweier Eltern ein gesundes viel Spaß, sie lernten auch eine Mittagessen, das nahezu allen sehr Menge. Nach einem theoretischen gut schmeckte. Ganz selbstver-Teil über gesunde Ernährung berei- ständlich spülte jeder sein Geschirr teten die Kinder ihr Frühstück mit selbst und hinterließ die Arbeitsflä-ausgewählten Zutaten selbst zu. chen ordentlich und sauber. Am En-Danach folgte eine Bewegungsein- de dieses ereignisreichen Schulta-heit in der Turnhalle, die nicht auf ges gingen die Kinder mit einer Schnelligkeit und Stärke zielte, son- Kochschürze, einer Kochmütze und dern den Schülern zeigte, dass allerlei Infomaterialien nach Hause.

Im Rahmen einer kleinen Feier wur-de am 1. Dezember in der Aula der Grundschule Konrektorin Elisabeth Köstler in den Ruhestand verab-schiedet. Nach einer Begrüßung der Gäste durch Horst Bogner klärten die Schüler ihrer aktuellen Klasse ih-re Lehrerin über die Vorteile des Ruhestandes in Gedichtform auf. Aber auch viele gute Wünsche und die Hoffnung auf ein baldiges Wiedersehen waren ihnen wichtig. Die beiden Bürgermeister freuen sich auf weiteres Engagement in der Gemeinde und gute Rollen beim PettenDorftheater. Fr. Schweiger vom Elternbeirat sprach den Dank der Eltern aus und überreichte einen Blumenstrauß. Pfarrer Reitinger würdigte die gute Zusammenarbeit mit der Schule. Rektorin Brigitte Karl würdigte auf humorvolle und einfühlsame Weise die großen Verdienste der langjährigen Lehr-

len Beteiligten für die Geschenke, kraft. Nachdem einige Kolleginnen Beiträge und guten Wünsche und einen leidenschaftlichen Stabpup-krönte ihre Abschiedsrede mit ei-pen-Tango vorgeführt und der nem stimmgewaltigen „Life is a ca-Schülerchor gesungen hatte, be-baret“.dankte sich Elisabeth Köstler bei al-

Mehr bewegen - besser essen

Konrektorin Elisabeth Köstler in Ruhestand verabschiedet

Page 39: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung
Page 40: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

41 Vereine Pettendorf aktuell

Im neuen Outfit präsentieren sich die Mannschaften, die sich wieder-die D1- und C2-Junioren der JFG um für die großzügige Spende be-Naab-Regen. Das in Regensburg an- dankten.sässige Unternehmen Rödl & Part- Die Schreinerei Anton Bachmeier ner GbR (Wirtschaftsprüfer, Steuer- aus Kneiting stattete die D1-Junio-berater, Rechtsanwälte) spendierte ren darüber hinaus mit neuen Ka-sowohl der C2-Mannschaft um das puzenjacken aus. Die Mannschaft Trainerteam Norbert Klügl, Matt- und das Trainerteam bedankte sich hias Igl und Max Gietl als auch den ebenfalls recht herzlich bei Toni von Rudi Kinn und Jens Nickert trai- Bachmeier, der die Jugendfußballer nierten D1-Junioren je einen neuen der JFG Naab-Regen bereits zum Satz Kurzarm-Trikots. Ellen As- wiederholten Mal unterstützte. hauer-Moll übergab die Trikots an Allen Sponsoren herzlichen Dank!

Neues Outfit für die D1- und C2- Junioren der JFG Naab-Regen

Page 41: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

Vereine 42 Pettendorf aktuell

und Anton Bachmeier junior. Die eif-Bei der Königsfeier der Greifenberg rigsten Schützen beim diesjährigen Schützen im Hotel-Gasthof Krieger Königsschießen waren Denis Bach-mit traditionellem Entenessen wur-meier, Michael Bayer und Christian den die neuen Schützenkönige pro-Listl. klamiert, die Sieger des Königs-Bei der Sektionsmeisterschaft Re-schießens ausgezeichnet und die gensburg Nord erreichten unsere Jahresbesten geehrt.Mannschaften in der Herrenklasse Den Titel des Schützenkönigs si-und Herrenaltersklasse mit 1077 cherte sich Anton Bachmeier senior und 1030 Ringen jeweils den dritten mit einem 116,3 Teiler. Michael Platz. In der Einzelwertung erreich-Bayer wurde mit einem 153,2 Teiler te Stefan Pengler mit 369 Ringen in Vizekönig, gefolgt von Edi Bach-der Herrenaltersklasse den ersten meier als Knackwurstkönig und Platz und in der Damenklasse kam Stefan Pengler als Brezenkönig. Marion Seemann mit 317 Ringen Anlässlich der Geburt ihrer Tochter auf Rang drei. Tamina stiftete Schützenmeister In der Wertung der zehn besten Ein-Anton Bachmeier junior zusammen zelschützen bei den Wettkämpfen mit seiner Frau Kati eine Tauf-der Sektionsliga Gruppe B belegte scheibe. Schon am ersten Wertungs-Martin Listl mit einem Jahresdurch-abend wurde die Scheibe heiß um-schnitt von 187,0 Ringen den ersten kämpft. Martin Listl schoss einen Platz, Martin Brunnbauer mit 182,9 ten Platz der Taufscheibe überreich- gung mit 31 von 34 möglichen Wer-8,7 Teiler der kaum mehr zu toppen den dritten und Christian Listl mit ei-te Bachmeier an Martin Listl und tungsabenden teilten sich dieses schien. Denis Bachmeier fühlte sich nem Schnitt von 182,1 Ringen den Marion Seemann. Jahr Denis und Edi Bachmeier. herausgefordert und erzielte noch vierten Platz in der Schützenklasse. Mit einem Jahresschnitt von 187,8 Zweiter wurde Helmut Pengler mit am selben Abend einen unglaubli-Des Weiteren konnten sich Stefan Ringen wurde Martin Listl Vereins- 29 Abenden.chen 6,2 Teiler! Mit diesem Ergeb-Pengler als 5. mit 181,9 Ringen und meister. Rang zwei belegte Martin Beim Schuss auf die Meisterschei-nis sicherte er sich letztendlich die Michael Bayer als 10. mit 175 Rin-Brunnbauer mit 184,3 Ringen vor ben (10 Schuss) war Stefan Pengler Scheibe und zugleich das beste gen im Schnitt unter die zehn Besten Michael Bayer mit 175,45 Ringen. mit 95 Ringen nicht zu schlagen. Es “Blattl” des Königsschießens. Die einreihen. Das beste Einzelergebnis Den ersten Platz auf Meistbeteili- folgten Martin Listl mit 93 Ringen Geldpreise für den zweiten und drit-der Gruppe B erzielte Martin Listl und Christian Listl mit 92 Ringen. mit 194 Ringen.In der Wertung Glück gab es dieses Unsere A-Mannschaft erreichte in Jahr besonders gute Teiler. Wieder der Sektionsligagruppe B mit 14:2 gewann Stefan Pengler mit einem Punkten und einem Mittelwert von 11,1 Teiler knapp vor Thomas Bauer 1081 Ringen den 1. Platz. Ebenso be-(13,5) und Martin Brunnbauer legte die B-Mannschaft mit 16:0 (13,9). In der Kategorie Fest sicher-Punkten den 1. Rang mit einem Mit-te sich Edi Bachmeier mit einem telwert von 658 Ringen. Damit 31,5 Teiler den ersten Preis. Es folg-steigt die Schützengilde Greifen-ten Stefan Pengler und Christian berg Mariaort in die Gruppe A der Listl. Mit einem 33,6 Teiler gewann Sektion Regensburg Nord auf! Stefan Pengler das erste “Brotzeit-Schützenmeister Anton Bachmeier brettl”. Den zweiten Rang bei Brot-junior dankte allen, die zur gelunge-zeit erreichte Anton Bachmeier jun. nen Königsfeier beigetragen haben vor Markus Wein. Mit einem guten und verwies auf die noch ausstehen-20,3 Teiler sicherte sich Jung-den Termine.schütze Simon Pengler wie im letz-

ten Jahr die Gans in der Geflügel-Marion Seemann wertung. Es folgten Michael Bayer

Schützengilde Greifenberg Mariaort

Anton Bachmeier senior ist neuer König

Unser Bild zeigt die vier Schützenkönige und den Gewinner der Taufscheibe mit 1. Schützenmeister Anton Bachmeier jun.

Geschäftsführer Alexander Hillebrand

Hauptstraße 26a - 93186 Pettendorf

Geschäftsführer:Alexander HillebrandHauptstraße 26 A93186 Pettendorf

Telefon0 94 09 / 13 03Telefax0 94 09 / 23 48

Mobil 01 71 / 4 54 88 31www.heizung-juetten.de

GMBH

Allen Kunden, Freunden

und Bekannten

wünschen wir f rohe

Weihnachten und

ein erfolgreiches

neues Jahr.

Page 42: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

43 Vereine Pettendorf aktuell

Schützenvereine

bewerbs. Die Jägerheimschützen waren die Die neue Schützen-Gemeinde-großen Gewinner des diesjährigen königin stammt ebenfalls aus Pokalschießens der fünf gemeindli-Reihen der Jägerheimschützen chen Schützenvereine. Sie holten und heißt Michaela Maurer. Mit sich den Sieg beim Bürgermeister-einem 43,4-Teiler ließ die aktive Obermeier-Pokalschießen und stel-Schützin der Konkurrenz keine len mit Michaela Maurer auch die Chance. Auf die Plätze zwei und neue Gemeindekönigin. drei der Wertung kamen Peter Beim Bürgermeister-Obermeier-Helfer (71,0-Teiler) und Philipp Pokalschießen treten alljährlich die Lehner (92,5-Teiler). fünf gemeindlichen Schützenver-117 Schützen und Nichtschützen eine gegeneinander an. Ziel der ab zwölf Jahren beteiligten sich Schützen ist es dabei, das beste an dem Wettbewerb, der im ver-Blattl für ihren Verein zu erzielen. gangenen Jahr von den Pettendor-Aus den fünf besten Ergebnissen je-fer Jägerheimschützen ins Leben des Vereins errechnet sich am Ende gerufen wurde und auf Anhieb auf der Gesamtteiler. 92 Teilnehmer, große Resonanz stieß. Für die darunter 27 Jungschützen, gingen Königs-Wertung galt es, mit nur an den Ständen der Tell-Schützen in einem Schuss ein möglichst gutes Adlersberg an den Start. Mit einem „Blattl“ zu erzielen. Gelegenheit Gesamtteiler von 230,0 hatten die zum Königsschießen hatten die Jägerheimschützen am Ende die Teilnehmer bei allen fünf ge-Nase vorn und bekamen von Bür-meindlichen Schützenvereinen. germeister Eduard Obermeier den

ort (640,5) vor Gastgeber Tell rer bekam für das beste Blattl aller Bei der Königsproklamation im Wanderpokal überreicht. Auf Platz Adlersberg (649,7). Die treffsi- Teilnehmer (12,7-Teiler) ein Prä- Gasthof Prößl überreichte Bürger-zwei der Wertung kam Birkengrün cherste Einzelschützin des Wettbe- sent überreicht. Jägerheim stellte meister Eduard Obermeier die von Kneiting (463,3), gefolgt von Edel-werbs kam ebenfalls aus Reihen der mit 28 Schützen zudem die teilneh- ihm gestiftete Königsscheibe an weiß Pettendorf (537,5). Rang vier Jägerheimschützen. Michaela Mau- merstärkste Gruppe des Wett- Michaela Maurer. erkämpfte sich Greifenberg Maria-

Jägerheim dominierte Pokalschießen

Die Preisträger des Bürgermeister-Obermeier-Pokalschießens und die neue Gemeindekönigin Michaela Maurer mit

Bürgermeister Eduard Obermeier

Page 43: Das Monatsmagazin für Pettendorf werden gerade auch Laien Schritt für Schritt durch die Erste-Hilfe-Maßnahmen ge-führt: von der Vorbereitung des Pa-tienten über die Befestigung

... denn Sie wissen ja: Küchenkauf ist Vertrauenssache!

Unsere Öffnungszeiten: Die. - Fr. 9.30 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 UhrSa. 9.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.

Montag geschlossenNähe Regina-Kino P am Haus

www.der-kuechenspezialist-biederer.de - [email protected]

·········

···

Wir nehmen uns Zeit für SiePersönliche, fachgerechte BeratungComputerunterstützte PlanungAufmaß bei Ihnen ZuhauseAnfertigung von InstallationsplänenPünktliche LieferungMontage durch eigene SchreinerKomplett-Service einschl. AnschlüsseOrganisation sämtlicher HandwerksleistungenKüchenmodernisierungAlles aus einer HandHauseigener Kundendienst

Geschäftsführer:Dagmar Biederer, Johannes Fottner

8seit 197

hin Rein ausen

Holzgartenstraße 13 - 93059 Regensburg Tel: 0941 / 4 13 33 - Fax 0941 / 4 25 24

Ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahrwünschen wir allen Kunden, Freunden und Bekannten!

Betriebsurlaub vom 19.12.2015 bis 6.1.2016Ab 7.1.2016 sind wir gerne wieder für Sie da.