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Das politische System der Kommunen Philosophische Fakultät Institut für Politikwissenschaft

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Das politische System der Kommunen

Philosophische Fakultät Institut für Politikwissenschaft

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Aktualisierter Seminarplan - auch im Netz

Achtung: evtl. verschiebt sich der Workshop auf den 3. oder 10. Dezember.

Jede/r, der/die einen Leistungsnachweis erwerben will, muss sich an einer Arbeitsgruppe beteiligen

Arbeitsauftrag: Lokales Politikfeld darstellen, dabei insbesondere:

- rechtliche Grundlagen- wesentliche Aufgaben- kommunale Handlungsspielräume- Entscheidungsträger + Beteiligte

Präsentation: 15 Minuten (Visualisierung!)Dazu max. 3seitiges Handout bis zum Mittwoch vor der Sitzung per Email!

Vorher: Seminarplan

Arbeitsgruppen

(1) Stadtplanung / Raumordnung

(2) Verkehrspolitik

(3) lokale Wirtschaftspolitik

(4) Jugendhilfe

(5) Kulturpolitik

(6) Migrationspolitik

(7) Demographie und Stadtentwicklung

(8) Demographie und Familienpolitik

(9) Demographie und Demokratie

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Seminarablauf

Fragen?Fragen?

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Insgesamt gibt es in der Bundesrepublik ca. 13.000 Kommunen

Größte Kommune: Berlin mit mehr als drei Millionen Einwohner/inne/n

Kleinste Kommune: Wiedenborstel (SH), ca. 4-5 Einwohner/inne/n

„Stadtstaaten“ Hamburg und Berlin sind Bundesland und Kommune gleichzeitig, Bremen hat zwei Kommunen: Bremen und Bremerhaven.

Bund - Land - Kommune

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Grundgesetz, Art. 28

Verfassungen der Bundesländer

Landkreisordnungen der Bundesländer

Gemeindeordnungen der Bundesländer

Kommunalwahlgesetze der Bundesländer

Kommunale Verordnungen (Haushalts-, Eigenbetriebs-,...) der Bundesländer

Hauptsatzungen der Kommunen (Gemeinden und Landkreise)

Rechtliche Grundlagen

(1) ... In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. ... In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. ...

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Kommunalverfassungen sind Ländersache

Bis zum Beginn der 90er vier Typen: Norddt. Modell, Süddt. Modell, Magistrats- und Bürgermeisterverfassung

Seit 90er Jahren allgemeine Konvergenz der Verfassungstypen hin zum süddt. Modell

Ausnahme: Schleswig-Holstein, hier wird Bürgermeister vom Rat gewählt

Kommunalverfassungen

Unterscheidungsmerkmale:

Wer leitet die Gemeindeverwaltung?

Wer leitet den Gemeinderat?

Wer repräsentiert die Gemeinde nach außen?

Personalunion / Trennung

Wer wird von wem gewählt?

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Kommunalverfassungen (alt)

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Aufgabe!

Literaturgrundlage: Sächsische Gemeindeordnung

Aufgabe: 6 ArbeitsgruppenAufteilung nach Geburtstag: (1) Jan/Feb: Bürger

(2) Mär/Apr: Bürger

(3) Mai/Jun: Gemeinderat(4) Jul/Aug: Gemeinderat

(5) Sep/Okt: Bürgermeister(6) Nov/Dez: Bürgermeister

Seminarfrage: Wie demokratisch ist Kommunalpolitik?(a) Was ist Demokratie? Woran erkennt man sie...?(b) ... Bei der Stellung von Bürgern? Gemeinderat? Bürgermeister?

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Kommunalverfassung (Sachsen)

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Kommunale Wahlen (Sachsen)

(Ober-)Bürgermeister- bzw. Landratswahlen

Wahlperiode: 7 Jahre

Aktives Wahlrecht: Alle Einwohner/innen (EU-Staatsbürger) ab 18 Jahre

Passives Wahlrecht: Alle Deutschen ab 21 Jahre bis 65 Jahre

Ab 5000 Einwohnern hauptamtlich

Abwahl: über Bürgerbegehren. Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid: 50 Prozent.

Gemeinderats- bzw. Kreistagswahlen

Wahlperiode: 5 Jahre

Aktives Wahlrecht: Alle Einwohner/innen (EU-Staatsbürger) ab 18 Jahre

Passives Wahlrecht: Alle Einwohner/innen (EU-Staatsbürger) ab 18 Jahre

Gemeinde- bzw. Kreisräte sind immer ehrenamtlich tätig

Abwahl: nicht möglich. Ausscheiden durch Eintritt eines Hinderungsgrundes

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Wahlkreise

Zur Wahl der Gemeinde- und Kreisräte werden die größeren Gemeinden bzw. die Landkreise in Wahlkreise unterteilt.

Bei der Abgrenzung der Wahlkreise sollen die örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang berücksichtigt werden. Die Einwohnerzahl eines Wahlkreises soll nicht um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlkreise abweichen.

Die Ergebnisfeststellung erfolgt in drei Schritten:

1. Das stadtweite Ergebnis bestimmt den Anteil an Mandaten.

2. Die Stärke der Listen bestimmt,aus welchem Wahlkreis ein/e Kandidat/in einzieht.

3. Die Verteilung der Stimmen auf der Liste bestimmt, welche/r Kandidat/in einzieht.

Kumulieren und Panaschieren

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Der kommu-nale Entschei-dungs-prozess

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Kommunale Aufgaben

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Kommunale Aufgaben

Oberbürgermeister

Geschäfts-bereich Allgemeine Verwaltung

Geschäfts-bereich Finanzen u. Liegensch.

Geschäfts-bereich Ordnung u. Sicherheit

Geschäfts-bereich Kultur

Geschäfts-bereich Ordnung u. Sicherheit

Geschäfts-bereich Stadtentw. u. Bau

Geschäfts-bereich Wirtschaft u. Umwelt

Verwaltungen sind nach dem Ressortprinzip gegliedert

-> Aufgabenfülle lässt sich an Fülle der Organisationseinheiten der Verwaltung ablesen

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Kommunale Aufgaben

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Geschäftsbereich 1

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Geschäftsbereich 2

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Geschäftsbereich 3

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Geschäftsbereich 4

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Geschäftsbereich 5

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Geschäftsbereich 6

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Geschäftsbereich 7

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Kommunale Aufgaben

•Bei allen Aufgaben: Grundsätze des Verwaltungshandelns

•Leiten sich allgemein ab aus dem Grundgesetz und den Landesverfassungen

• Gesetzmäßigkeit (Bindung an Recht und Gesetz)

• Verhältnismäßigkeit (geeignet, erforderlich, angemessen)

• Gleichbehandlungsgebot (Selbstbindung der Verwaltung)

-> weitere Regelungen (Widersprüche, Fristen, etc.) finden sich im Verwaltungsverfahrensgesetz (Bundesgesetz)

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Kommunale Aufgaben

Aufgaben der Kommunen leiten sich ab aus:

Bundesgesetzen (z.B. Baugesetzbuch, Straßenverkehrsgesetz, Sozialgesetzbuch, Gewerbeordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, ...)

Landesgesetzen (z.B. Sächsische Bauordnung, Sächsisches Kindertagesstättengesetz, Sächsisches Wassergesetz, ...)

Gemeinderatsbeschlüssen bzw. Bürgerentscheiden (z.B. Beschluss zur Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer, Beschluss zur Sanierung eines städtischen Gebäudes, Beschluss zum Neubau einer Straße, ...)

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Kommunales Handeln

Kommunales Handeln erfolgt zumeist in der Form eines Verwaltungsaktes (hoheitliches Handeln einer Verwaltungsbehörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalles mit Außenwirkung, daneben: öffentlich-rechtlicher Vertrag, Allgemeinverfügung)

Arten von Verwaltungsakten:

Gebunde Verwaltungsakte vs. Ermessens-Verwaltungsakte

Begünstigende Verw.akte vs. Belastende Verwaltungsakte

Einseitige Verw.akte vs. Mitwirkungsbedürftige Verw.akte

Befehlende vs. Feststellende vs. Gestaltende Verw.akte

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Kommunales Handeln

Wie gut arbeitet eine kommunale Verwaltung?

Kriterien: Auftragserfüllung

Kundenzufriedenheit

Wirtschaftlichkeit

Mitarbeiterzufriedenheit

Evaluation: über Kennzahlen (interkommunaler Vergleich)

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Kommunales Handeln

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Kommunales Handeln