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DAS SOZIALWESEN DAS SOZIALWESEN IN ITALIEN IN ITALIEN Stefano Schena, Stefano Schena, Direktor des Mehrzweckzentrums Don Calabria Direktor des Mehrzweckzentrums Don Calabria Verona - Italien Verona - Italien

Das Sozialwesen in Italien

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DAS SOZIALWESEN IN ITALIEN Stefano Schena, Direktor des Mehrzweckzentrums Don Calabria Verona - Italien. Das Sozialwesen in Italien. Voraussetzungen. Die Trennung zwischen Sozial- und Gesundheitswesen Gesetz Nr. 833 vom 23 . Dezember 1978 “ Einrichtung des nationalen Gesundheitsdienstes ”: - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Das Sozialwesen in Italien

DAS SOZIALWESEN DAS SOZIALWESEN IN ITALIENIN ITALIEN

Stefano Schena, Stefano Schena, Direktor des Mehrzweckzentrums Don CalabriaDirektor des Mehrzweckzentrums Don Calabria

Verona - ItalienVerona - Italien

Page 2: Das Sozialwesen in Italien

Voraussetzungen

Das Sozialwesen in ItalienDas Sozialwesen in Italien

• Die Trennung zwischen Sozial- und Gesundheitswesen

Gesetz Nr. 833 vom 23. Dezember 1978 “Einrichtung des nationalen Gesundheitsdienstes”:

Art. 1 – Grundsätze und Ziele: Absatz 4 „Im nationalen Gesundheitswesen ist die Verbindung und die Koordinierung mit den Tätigkeiten und den Maßnahmen sämtlicher anderer Organe, Zentren, Einrichtungen und Dienste sichergestellt, die Tätigkeiten im sozialen Bereich ausführen, die sich auf den Gesundheitszustand der Einzelnen und der Gemeinschaft auswirken”.

Art. 10 – Territoriale Organisation: Absatz 1 „Für eine einheitliche Betreuung zum Schutz der Gesundheit wird im gesamten Staatsgebiet durch ein flächendeckendes Netz lokaler Sanitätseinheiten gesorgt”.

Art. 11 – Regionale Zuständigkeiten: “Die Regionen üben die Gesetzgebungsfunktionen im Bereich Gesundheitsversorgung und Krankenhäuser aus, unter Einhaltung der in den staatlichen Rahmengesetzen festgelegten Grundsätzen; darüber hinaus haben sie eigene oder ihnen übertragene Verwaltungsfunktionen”.

Art. 14 – Lokale Sanitätseinheiten: “Das Zuständigkeitsgebiet einer jeden Sanitätseinheit wird nach der Bevölkerung im Einzugsgebiet abgegrenzt, die im allgemeinen zwischen 50.000 und 200.000 Einwohnern liegt, je nach den geomorphologischen und sozio-ökonomischen Merkmalen des Gebiets“.

Page 3: Das Sozialwesen in Italien

Voraussetzungen

Das Sozialwesen in ItalienDas Sozialwesen in Italien

• Die Abtretung von Befugnissen vom Staat an die Regionen:

Änderungen an Kapitel V der Verfassung, in der XIII. Legislaturperiode verabschiedet

Art. 117: “Die Gesetzgebungsgewalt wird vom Staat und den Regionen ausgeübt. Bereiche konkurrierender Gesetzgebung sind:

- Arbeitsschutz und -sicherheit;

- Bildung, unbeschadet der Autonomie der schulischen Einrichtungen, mit Ausnahme der Berufsbildung;

- Berufe;

- Schutz der Gesundheit;

- Gebietsregierung;

- zusätzliche und integrative Formen der Vorsorge.

In den Bereichen konkurrierender Gesetzgebung gibt der Staat nur grundsätzliche Prinzipien vor, während die Regionen die Gesetze erlassen.

Die Regionen haben Gesetzgebungsgewalt in all jenen Bereichen, die nicht ausdrücklich der Gesetzgebungsgewalt des Staats vorbehalten sind.

Page 4: Das Sozialwesen in Italien

Voraussetzungen

Das Sozialwesen in ItalienDas Sozialwesen in Italien

• Auf dem Weg zu einem integrierten System sozialer Maßnahmen und Dienste

Gesetz Nr. 328 vom 8. November 2000: “Rahmengesetz zur Schaffung des integrierten Systems sozialer Maßnahmen und Dienste”

Art 3. “Die Planung und Organisation des integrierten Systems sozialer Maßnahmen und

Dienste steht den Lokalkörperschaften, den Regionen und dem Staat zu, nach den

Vorgaben der Gesetzesverordnung Nr. 112 vom 31. März 1998 und gemäß vorliegendem

Gesetz, nach den Grundsätzen Subsidiarität, Zusammenarbeit, Effektivität, Effizienz und

Wirtschaftlichkeit, Homogenität, finanzielle Deckung, Verantwortlichkeit und Einzigkeit

der Verwaltung, organisatorische und verordnungsrechtliche Autonomie der

Lokalkörperschaften”.

Page 5: Das Sozialwesen in Italien

Die heutige Situation in Italien

Das Sozialwesen in ItalienDas Sozialwesen in Italien

• Große Unterschiede in den verschiedenen Gebieten

- Unterschiedliche Leistungen und Dienste in den verschiedenen Regionen

- Die Unterschiede werden sich durch die Reform von Kapitel V der Verfassung noch verstärken

Beispiele:

- Durchführungsstand des Gesetzes Nr. 68/99 über die Eingliederung behinderter Menschen in die Arbeitswelt: große Unterschiede je nach geographischem Gebiet.

Der Großteil der Arbeitsvermittlungsstellen, die keine Dienste für behinderte Menschen eingerichtet haben, liegen in Süditalien und auf den Inseln.

Die Anzahl behinderter Arbeitnehmer, die die unter die Pflicht fallenden Arbeitgeber schon in ihrer Belegschaft haben müssten, schwankt stark je nach Gebiet (Erfüllung der Sollzahlen von 61,8 % im Nordosten Italiens bis zu 2,0% im Süden und auf den Inseln).

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Die heutige Situation in Italien

Das Sozialwesen in ItalienDas Sozialwesen in Italien

• Eine starke Diversifizierung der Modelle, vor allem bei den sozio-sanitären Diensten

- Rasche Vermehrung von Bestimmungen und Dekreten des regionalen Gesetzgebers, die zu einer Differenzierung in der Durchführung sowohl der Rahmengesetzgebung, als auch spezieller Gesetze führt.

- Schwierige Interpretation des nationalen Rahmens und Schwierigkeiten einen Benutzer, der außerhalb einer Region lebt, den Diensten dieser Region zuzuleiten.

- Die Leitlinien über die Rehabilitation wurden nur in einigen Regionen konsequent in spezifische Regionalgesetze überführt. In manchen Regionen flossen sie in die Bestimmungen über Akkreditierungsverfahren ein, in einigen in den regionalen Gesundheitsplan, in wieder anderen in die Bestimmungen über die Ausstattung und Organisation der Dienste.

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Die derzeitige Situation in der Region Veneto

Das Sozialwesen in ItalienDas Sozialwesen in Italien

• Pluralität von Vorgaben für die verschiedenen Sozialpolitiken

• Unterschiedliche Finanzierungsmechanismen

Page 8: Das Sozialwesen in Italien

Die derzeitige Situation in der Region Veneto

Das Sozialwesen in ItalienDas Sozialwesen in Italien

• Ambulante und stationäre Betreuung

Einrichtung der Sanitäts- und Krankenhausbetriebe des Venetos mit Nationalgesetz Nr. 833 aus dem Jahr 1978, nach einem Modell, das darauf abzielt, kollektive Formen der Gesundheitsbetreuung im Lebensumfeld und im Arbeitsbereich, Versorgung im Sprengel und Versorgung im Krankenhaus sicherzustellen.

Regionalgesetz Nr. 22 vom 16. August 2002, „Genehmigung und Akkreditierung von Einrichtungen des Gesundheits- und des Sozialwesens.

Art. 2. “Das vorliegende Gesetz regelt die Kriterien für die Genehmigung zur Einrichtung von Strukturen und zur Durchführung von Tätigkeiten im Gesundheits- und Sozialwesen, sowie für deren Akkreditierung und Überwachung. Das vorliegende Gesetz regelt weiter die Kriterien für die Genehmigung zur Einrichtung und Betreibung sowie zur Akkreditierung und Überwachung sozialer, öffentlich oder privat geführter Einrichtungen”.

Page 9: Das Sozialwesen in Italien

Die derzeitige Situation in der Region Veneto

Das Sozialwesen in ItalienDas Sozialwesen in Italien

•Soziale Betreuung: die Festlegung von Standards

Die Region Veneto verabschiedet, in Ausführung des Regionalgesetzes Nr. 55 vom 15 Dezember 1982 bezüglich „Bestimmungen zur Ausübung der Funktionen im Bereich soziale Betreuung“, mit dem beiliegenden Text die Ordnung zur Festlegung für Standards für die sozialen Dienste.

- Entwicklungsalter

- Erwachsenenalter

Organisatorische Standards der Dienste und Maßnahmen

Page 10: Das Sozialwesen in Italien

Die derzeitige Situation in der Region Veneto

Das Sozialwesen in ItalienDas Sozialwesen in Italien

• Soziale Betreuung: alte Menschen

Regionalgesetz Nr. 72 vom 9. Juni 1975 „Regionale Maßnahmen zur Einrichtung und zum Ausbau der sozialen Betreuungsdienste für alte Menschen“ und nachfolgende Ergänzungen gemäß Regionalgesetz Nr. 45 vom 21. Juni 1979

Art. 2 – Soziale Betreuungsdienste für alte Menschen

Regionalgesetz Nr. 28 vom 6. September 1991 „Hilfsmaßnahmen zu Gunsten von Pflegefällen, die zu Hause versorgt werden, und Durchführungsbestimmungen für Pflegeheime”

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Die derzeitige Situation in der Region Veneto

Das Sozialwesen in ItalienDas Sozialwesen in Italien

• Soziale Betreuung: Behinderte

Regionalgesetz Nr. 46 vom 8. Mai 1980 “Maßnahmen zur sozialen Eingliederung sowie zur Eingliederung in Schul- und Arbeitswelt von Behinderten.

Art. 2: Die Zielsetzungen (des vorliegenden Gesetzes) werden umgesetzt, indem begünstigt werden:der Verbleib und die Integration des Behinderten in seiner Familie und im normalen Lebensumfeld; die Eingliederung und Integration im Kindergarten und in der Pflichtschule; die Berufsausbildung sowie der Zugang zu Oberschulen und Universitäten sowie die kulturelle Weiterbildung; Berufsberatung und Eingliederung in die Arbeitswelt; die Verringerung von Heimaufenthalten, die Verringerung der Institute, die Überwindung jeglicher Form von Randstellung.

Zu diesem Ziel erarbeiten und verwenden die lokalen Sanitätseinheiten einheitliche Zielprojekte für eine koordinierte und integrierte, interdisziplinäre Steuerung der medizinischen, sozialen und ausbildungsorientierten Maßnahmen. Die Region erteilt Zuschüsse zur Umsetzung der Zielprojekte der lokalen Sanitätseinheiten, indem sie die im vorliegenden Gesetz vorgesehenen Finanzierungen zuteilt, unter Bezugnahme auf das Zielprojekt selbst sowie unter Berücksichtigung einer gleichmäßigen Verteilung in der ganzen Region und der Anzahl betroffener Behinderter.

Page 12: Das Sozialwesen in Italien

Die derzeitige Situation in der Region Veneto

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• Berufsbildung

Regionalgesetz Nr. 10 vom 30. Januar 1990 „Bestimmungen für das System zur Berufsbildung und zur Organisation der regionalen Arbeitspolitiken”

Regionalgesetz Nr. 19 vom 9. August 2002 “Einrichtung des Regionalverzeichnisses der akkreditierten Bildungseinrichtungen”.

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Die Auswirkungen auf das Mehrzweckzentrum Don Calabria

Das Sozialwesen in ItalienDas Sozialwesen in Italien

• Pluralität institutioneller Ansprechpartner

• Verschiedene Finanzierungsmechanismen

• Zukünftige Aussichten – einige kritische Aspekte