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déi Lénk Stad: Wahlprogramm für die Stadt Luxemburg

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Wahlprogramm für die Stadt Luxemburg.Gemeindewahlen vom 9. Oktober 2011

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Programm von déi Lénk Stad für die Gemeindewahlen vom 9. Oktober 2011

in der Hauptstadt

Einleitung: Konkrete Vorschläge und Alternativen.

1. Mehr Demokratie wagen!

2. Erschwingliche Wohnungen sind möglich!

3. Energiewende und Wasserpreis.

4. Mobilität: Eine soziale und ökologische Verkehrspolitik.

5. Die Bevölkerung muss über die Entwicklung der Stadt entscheiden.

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Nationales und lokales Programm:

Konkrete Vorschläge und Alternativen. Das vorliegende Wahlprogramm für die Stadt Luxemburg umfasst 5 Kapitel mit konkreten Vorschlägen, die speziell für die Stadt Luxemburg ausgearbeitet wurden. Dieses lokale Wahlpro-gramm ergänzt das Rahmenwahlprogramm für die Gemeindewahlen vom 9. Oktober 2011. Das Rahmenwahlprogramm war am 3. April 2011 vom 8. ordentlichen Kongress von déi Lénk dis-kutiert und angenommen worden und gibt Antworten auf die wichtigsten Herausforderungen mit denen die Gemeinden und die BürgerInnen derzeit konfrontiert sind. Dabei legen déi Lénk Wert darauf, konkrete Alternativen und Vorschläge in den verschiedensten Bereichen des Gemeinde-wesens aufzuzeigen. Schwerpunkt des Rahmenwahlprogramms von déi Lénk ist es, die demokratische Partizipati-on, die Mitbestimmung der BürgerInnen, zu fördern. Dazu werden in diesem Programm eine ganze Reihe konkreter Anregungen vorgestellt, die im vorliegenden Wahlprogramm unter dem Thema „Mehr Demokratie wagen“ für die Stad Luxemburg ausgebaut werden. Ein zweites zentrales Anliegen des Rahmenwahlprogramms ist die soziale Gerechtigkeit: nie-mand soll vom Recht auf bezahlbaren Wohnbau, Bildung, soziale Kommunikation, Integration, Kultur und Sicherheit ausgeschlossen sein. Im vorliegenden Wahlprogramm für die Stadt wird präzisiert, wie erschwinglicher Wohnraum in der Hauptstadt geschaffen werden kann. déi Lénk untermauern Ihren Einsatz für eine nachhaltige Stadtentwicklung im Rahmenwahl-programm durch Vorschläge im Bereich Transport, Energiepolitik, Umweltschultz und Urbanisie-rung. Im lokalen Wahlprogramm werden die Bereiche Energiewende und Wasserpreis, Mobili-tät und Stadtentwicklung für die Stadt Luxemburg eingehender behandelt. Das vorliegende lokale Wahlprogramm stellt zusammen mit dem Rahmenwahlprogramm eine um-fassende linke Alternative auf Gemeindeebene dar, die wirkliche Demokratie, soziale Gerechtig-keit und zukunftsweisenden Klimaschutz möglich macht … Das Rahmenwahlprogramm von déi Lénk kann im Internet unter www.lenk.lu heruntergeladen, eingesehen und ausgedruckt werden.

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1. Mehr Demokratie wagen! Wer Demokratie ernst meint, muss auch die nötigen Strukturen schaffen. In der Gemeinde Luxemburg ist das bisher kaum der Fall: So wurden zwar In-formationsversammlungen zur Entwicklung von einzelnen Vierteln abgehal-ten, doch all dies ohne direkte Einbindung der BewohnerInnen in den Ent-scheidungsprozess. Die Durchführung eines Referendums gegen die auf all-gemeine Ablehnung stoßende Privatisierung der städtischen Energieversor-gung wurde von den politischen Verantwortlichen aus fadenscheinigen pro-zeduralen Gründen kurzerhand verhindert. Lobbyisten und Konzerne haben somit oftmals Vorrang vor BürgerInnen. Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, setzen déi Lénk sich entschlossen ein für die Ausweitung der Mit-bestimmungsrechte aller BürgerInnen. 1.1. Nur informierte Bürgerinnen und Bürger können wirklich mitentscheiden. Deshalb gilt es,

regelmäßig Informations- und Bürgerversammlungen abzuhalten:

Alle größeren Projekte der Gemeinde werden in öffentlichen Bürgerversammlungen vorgestellt und mit der Bevölkerung diskutiert.

Die Gemeinde organisiert regelmäßig Zukunftsforen (assises sociales, assises scolaires, assises culturelles, Jugendforen…), in denen wichtige gesellschaftliche Fragen diskutiert werden.

In den Stadtvierteln finden jährlich Informationsversammlungen statt über die Arbei-ten und Projekte, die in den nächsten Monaten anstehen. Hier können die BürgerInnen ihre Ideen und Beanstandungen einbringen; ein detaillierter Bericht dieser Versammlun-gen wird allen Haushalten zugestellt.

Bei allen öffentlichen Versammlungen werden die notwendigen Übersetzungen gewähr-leistet.

Allgemein gilt es, die Zivilgesellschaft zu stärken. Zur Förderung des öffentlichen Le-bens und der Bürgerbeteiligung sollen in allen Vierteln Bürgerhäuser eingerichtet werden, in denen lokale Bürgervereinigungen sowohl über Räumlichkeiten verfügen, als auch kommunale Ansprechpartner vorfinden.

1.2. Auch die direkte demokratische Partizipation aller BürgerInnen muss gefördert werden:

Die Gemeinde organisiert ein kommunales Referendum bei allen entscheidenden Fra-gen, welche das Gemeinwohl der Stadt Luxemburg betreffen.

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung des kommunalen Budgets wird durch die Einführung eines Bürgerhaushaltes in der Stadt Luxemburg aktiv unter-stützt.

1.3. Eine Gemeinde kann nur dann demokratisch sein, wenn ihre Verwaltung transparent

funktioniert. Deshalb fordern déi Lénk:

Alle öffentlichen Dokumente (insbesondere die Sitzungsprotokolle der Gemeindekom-missionen) müssen schnellstmöglich veröffentlicht und für alle BürgerInnen einsehbar sein.

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Die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates werden über Internet oder Fernsehen übertragen.

1.4. Ein demokratisches Gemeinwesen setzt auch voraus, dass die Verwaltung die Rechte der

Bürger respektiert. Damit dies gewährleistet ist, schlagen déi Lénk folgende Maßnahmen vor: Der Gemeinderat entwickelt gemeinsam mit den Akteuren der Zivilgesellschaft eine Char-ta der Bürgerrechte. Diese Charta regelt die Beziehungen zwischen der Gemeindever-waltung und den BürgerInnen: Einsicht in die Gemeindegeschäfte, Informationsfluss, Ein-führung eines institutionalisierten Beschwerde- und Vorschlagsrechtes.

Um dem Anspruch einer bürgerfreundlichen Verwaltung gerecht zu werden, wird inner-halb von 2 Wochen für jede Anfrage oder Beanstandung eine Empfangsbestätigung verschickt. Sie enthält eine Kontaktadresse und ein verbindliches Datum, an dem die in-haltliche Beantwortung erfolgten soll. Ist es aus objektiven Ursachen unmöglich dieses Datum einzuhalten, werden dem/der betroffenen Bürger-In auf Initiative der Gemeinde-verwaltung die Ursachen transparent dargelegt.

Die Stadt Luxemburg stellt eine/n Ombudsman/frau ein. Diese/r nimmt die Reklamatio-nen der BürgerInnen entgegen, überprüft sie und interveniert gegebenenfalls bei der Verwaltung oder beim Schöffenrat. Der Gemeinderat diskutiert jährlich in einer Sonder-sitzung den detaillierten Ombuds-Bericht mit spezifischen Empfehlungen. Um seiner Auf-gabe gerecht werden zu können, bedarf der/die Ombudsman/frau größtmöglicher Auto-nomie gegenüber dem Schöffenrat.

Die Gemeindeverwaltung stellt genügend qualifiziertes Personal ein um eine qualitativ hochwertige Dienstleistung unter ordentlichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, die Einstellungsprozeduren sollen transparent gestaltet werden und auf objektiven, nachvoll-ziehbaren Kriterien beruhen.

1.5. Damit Gemeinde- und Schöffenrat ihrer repräsentativen Rolle gerecht werden, müssen sie institutionell aufgewertet werden, auch was die Rechte der Opposition angeht: Auch kleine Parteien müssen systematisch in allen Kommissionen vertreten sein.

Die beratenden Kommissionen werden aufgewertet. Die Beteiligung interessierter Bürger/innen und Organisationen wird gefördert; die Kommissionen werden möglichst paritätisch und mit einem repräsentativen Anteil ausländischer BürgerInnen zusammen-gesetzt.

Damit sie ihrer Arbeit wirksam und bürgernah nachgehen können, sollen allen Oppositi-onsparteien im Rathaus Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, in denen sie u. a. BürgerInnen zu Gesprächen empfangen können.

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2. Erschwingliche Wohnungen sind möglich!

Was den Wohnungsmarkt anbelangt, ist die Stadt Luxemburg eine der teu-ersten Städte des Landes. Dies hat zur Folge, dass viele Bürger und Bürge-rinnen, vor allem BerufsanfängerInnen und junge Familien, wegziehen müs-sen. Das Stadtzentrum wird zunehmend von den EinwohnerInnen verlassen, was ihm abends den Charakter einer Geisterstadt verleiht. Wir müssen uns unsere Stadt wieder aneignen und sie nicht den Reichen überlassen. Die Gemeinden verfügen bereits über die rechtlichen Mittel, um die Grund- und Immobilienspekulation zu bekämpfen. Jedoch müssen die politischen Ent-scheidungsträger auch den Willen haben, sie anzuwenden und massiv Woh-nungsbau zu betreiben. 2.1. Die Stadt Luxemburg muss sich verpflichten, auf ihrem Territorium massiv Sozialwoh-

nungen, deren Kosten zu 75 % vom Staat übernommen werden, zu bauen. Um die restli-chen 25 % zu finanzieren, schlagen wir die Schaffung eines Spezialfonds vor, welcher von den Mieten, einer Anpassung der Grundsteuer sowie speziellen Steuern auf Zweitwoh-nungen, Gewerbeflächen und leer stehenden Gebäuden gespeist wird. Schließlich brau-chen wir eine bessere Koordinierung der verschiedenen Entwicklungsfonds und ihre Ziele müssen kohärent und demokratisch festgelegt werden.

Die Stadt Luxemburg muss Wohnungsbauprojekte des „Fonds pour le Logement à coût modéré“ und der „Société nationale des habitations à bon marché“ ermutigen. Als Uni-versitätsstadt, welche auf ihrem Territorium verschiedene Fakultäten der luxemburgi-schen Universität beherbergt, muss die Stadt ebenfalls den Bau von Wohnungen für Stu-denten (zu 100 % durch den Staat subventioniert), sowie Wohnungen für alleinlebende junge Leute und spezifische Wohnungen für alte und behinderte Menschen vorsehen. Na-türlich dürfen diese Wohnungen nicht so gebaut werden, dass sie bestimmte Personen-gruppen isolieren oder gettoisieren.

2.2. Die Stadt Luxemburg muss die Uno-Konvention über die Rechte von Behinderten was den Zugang zu Wohnungen betrifft, konkret anwenden. Die Stadt sollte eine spezielle Kommission, bestehend aus Experten für Wohnungsbau und Stadtentwicklung und Ver-tretern von Geh- und Sehbehinderten einsetzen, um ihnen Zugang zu Wohnraum und Inf-rastruktur der Stadt zu gewährleisten.

2.3. Die Gemeinde muss schließlich die legalen Mittel nutzen, welche ihr der „Pacte loge-ment“ gibt: Beschlagnahmung von brachliegendem Bauland (in Übereinstimmung mit dem Gesetz über kommunale Entwicklung von 2004) sowie die jährliche Verdopplung der Grundsteuer auf spekulativem Bauland und Gebäuden.

Um den Verkaufspreis von Wohnungen zu senken, muss die Gemeinde Projekte unter-stützen, bei denen Grundstücke gepachtet und nicht verkauft werden (bail emphytéotique von 29 bis 99 Jahren, gegebenenfalls verlängerbar).

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Der „Miet-Kauf“ welcher Familien erlaubt, sich eine Wohnung ohne Kreditaufnahme anzu-eignen, indem sie nur eine monatliche Miete und den Restpreis am Ende des Mietvertrags bezahlen, muss unterstützt werden.

In der Stadt Luxemburg gibt es zahlreiche unbewohnte Gebäude. Ein Mehrjahresinves-titionsplan muss auf die Beine gestellt werden, um diese Gebäude in Wohnungen umzu-wandeln. Dieser Plan sollte gegebenenfalls vorsehen, die notwendigen Renovierungsar-beiten unter einem ökologischen Aspekt durchzuführen.

2.4. Viel zu viele Gebäude werden in Büros umfunktioniert. Die Stadt muss eine aktive Politik auf die Beine stellen, welche den Erhalt von bereits bestehendem Wohnraum oder die Umänderung von Büroflächen in Wohnungen vorsieht.

2.5. Die Stadt Luxemburg muss das Prinzip der sozialen Immobilienagentur (AIS) auswei-ten. Diese spielt eine Vermittlerrolle zwischen den Besitzern und den Mietern, achtet auf soziale, hygienische und ökologische Konformität der zu vermietenden Wohnräume und kann im Falle eines Rechtstreits zwischen den Parteien schlichten.

2.6. Ein großzügiger Renovierungsplan für Altbauten muss auf die Beine gestellt werden.

Dies führt nicht nur zu mehr Wohnungen, sondern ebenfalls zu mehr Arbeitsplätzen und trägt außerdem zum Umweltschutz bei. Die Mieter dürfen nicht weiter unter schlecht iso-lierten Wohnungen leiden, in denen die Heizkosten ständig steigen.

2.7. Die Stadt wird alle Haushalte über die Lage, die Größe und den Preis von öffentlichen

oder privaten Bauvorhaben informieren müssen. Das „Biergercenter“ wird deshalb eine Informationsabteilung bekommen.

2.8. Notunterkünfte werden vorgesehen, um Menschen deren Haus abgebrannt, baufällig,

usw. ist, aufzunehmen. 2.9. Die Stadt Luxemburg muss eine aktive Rolle in der Verwirklichung einer geeigneten Auf-

nahmeeinrichtung von Flüchtlingen oder Asylanten spielen. Sie muss sich im Gemeinde-syndikat Syvicol engagieren um in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden auf eine aus-gewogene geografische Verteilung zu achten.

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3. Energiewende und Wasserpreis. Klimaschutz geht jeden etwas an! Die Verringerung der Treibhausgase, ebenso wie die Schonung der natürlichen Ressourcen sind wichtige Ziele, die nur erreicht werden können, indem sie von den Gemeindeverantwortli-chen mit den Bürgern gemeinsam angegangen werden. Dabei ist lokales Handeln von größter Bedeutung. Die dringend notwendige Energiewende – weg von Nuklearenergie, Kohle und Erdöl – kann nur zustande kommen durch Energieeffizienz einerseits, und das Umstellen auf dezentrale Produk-tion erneuerbarer Energien andererseits. Letztere dürfen keineswegs ein Privileg sein für jene, die es sich finanziell leisten können! Klimaschutz ge-lingt nämlich nur dann, wenn jeder sich an der Schonung natürlicher Res-sourcen beteiligt. Dies setzt voraus, dass alle Aktionen, die eine Energie-wende und den Schutz des Trinkwassers zum Ziel haben, sozial gerecht ge-staltet werden.

3.1. Die systematische Förderung erneuerbarer Energien ist nur dann sinnvoll, wenn sie dezentral – vor Ort – geschieht, also auch in der Stadt Luxemburg. Der Einsatz von So-larenergie durch die Produktion von Strom mit Solarzellen (Fotovoltaik), ebenso wie das Erzeugen von Warmwasser für den Sanitärbereich und die Heizung durch Sonnenenergie (Solarthermik), kann einen wesentlichen Teil der notwendigen Stromproduktion und des Verbrauchs von Erdgas abdecken.

Bei Neubauten und Dachrenovierungen soll die Installation von Solarzellen obligato-risch sein. Darüber hinaus schlagen déi Lénk vor, durch Luftaufnahmen der Stadt – wie dies z. B. in Osnabrück geschah – festzustellen, welche Hausdächer sich für die Installa-tion von Fotovoltaik eignen. Hierauf basierend soll ein Mehrjahresprogramm zur In-stallation von Sonnenzellen erarbeitet werden.

Damit niemand von diesem Programm ausgeschlossen wird, muss es sozial gerecht ge-staltet werden. Deshalb müssen die nötigen Subventionen dem Einkommen entspre-chend erhöht werden.

Bei öffentlichen Gebäuden soll die Erzeugung von Solarenergie obligatorisch sein.

Obwohl die Installation von Parks mit Windkrafträdern im städtischen Raum nicht mög-lich ist und die Windenergie auf dem Gebiet der Stadt somit nur wenig zur Energiegewin-nung genutzt werden kann, kann der Einsatz von Mikro-Windrädern an geeigneten Plätzen die Erzeugung von Strom unterstützen.

Damit organische Abfälle zur Energiegewinnung (Strom und Wärme) verwertet werden können, sollen diese in Biogasanlagen gesammelt werden. Biogasanlagen in Verbindung mit Kläranlagen bergen weiteres Potential zur Energieerzeugung.

Fernwärme aus der Müllverbrennung und aus Biogasanlagen soll systematischer einge-setzt werden.

Derzeit wird die Nutzung der Erdwärme (Geothermik) in der Stadt Luxemburg nicht ge-nehmigt. Da dieses Verbot keineswegs generell gerechtfertigt ist, soll überprüft werden, wo Erdwärme ohne Schaden für das Grundwasser genutzt werden kann.

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3.2. Die notwendige Energiewende verlangt mehr Energieeffizienz. Unnützer Energiever-brauch soll vermieden werden: die Steigerung der Energieeffizienz in den Haushalten, in Gebäuden, beim Transport und bei industriellen Verfahren kann den Energieverbrauch um 30-40% senken, ohne dass es zu Qualitätseinbußen kommt.

Der Bau von Niedrig-Energiehäusern, Passivhäusern bzw. Energieplusgebäuden, vor allem aber die systematische Sanierung von älteren Wohnungen und Gebäuden, trägt wesentlich zum Energiesparen bei. Um sowohl den Bau von energiesparenden Häu-sern als auch die Sanierung von Altbauten voranzutreiben, müssen Staat und Gemeinde dem Einkommen der Besitzer entsprechend Zuschüsse bereitstellen. Die Prämien und Förderungen beim Bau und der Sanierungen sollen verstärkt an Energieeffizienz und Nut-zung erneuerbarer Energien gekoppelt werden.

Industrielle und handwerkliche Produktionsverfahren sollen ebenfalls auf Energieeffizi-enz und Energierückgewinnung überprüft und angepasst werden.

3.3. Die Energiewende und die systematische Förderung dezentraler Energieproduktion setzen

eine Überführung der Energieversorgung in öffentliche Hand, und zudem eine demo-kratische Teilnahme der Bevölkerung, voraus. Die Bürger der Stadt müssen selbst über die Energie- und Klimapolitik entscheiden können, ohne in derart wichtigen Fragen von Konzernzentralen der Energiemultis – RWE, Eon, Enovos,… – bevormundet zu werden. Wenn die Profitmargen von Energiemultis wegfallen, wird Energie für jeden billiger!

3.4. Die Stadt Luxembourg soll kurzfristig einen entsprechenden Energieplan mit konkreten

Zielen in all diesen Bereichen erstellen. Dieser kommunale Energieplan soll gemeinsam mit den Bürgern aufgestellt und im Gemeinderat beschlossen werden.

Auch die Energienetze sollen wieder in Gemeindehand zurückgeführt, also „rekommunalisiert“ werden.

Zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion der Schadstoffemissionen müssen – sowohl in Bezug auf den Personen-, als auch den Warentransport – neue Akzente ge-setzt werden: zur Verlagerung vom PKW hin zum öffentlichen Transport (siehe das ent-sprechende Kapitel unserer Vorschläge).

Um das allgemeine Bewusstsein in puncto Umweltverschmutzung zu steigern, sollen auf öffentlichen Tafeln kontinuierlich Informationen über Schadstoffemissionen ange-zeigt werden (z. B. am Bahnhofplatz, beim Centre Aldringen, …)

3.5. Zur Schonung der natürlichen Ressourcen gehört auch der verbesserte Schutz von Trink-

und Grundwasser.

Der Schutz des Grund- und des Oberflächenwassers, der bereits seit langem in Richtli-nien und Gesetzen festgeschrieben ist, muss endlich in die Tat umgesetzt werden.

Das Regenwasser soll vermehrt aufgefangen und überall dort verwendet werden, wo nicht zwingend Trinkwasser notwendig ist (z.B. für WC, Waschmaschine, Garten,…). In Neubauten soll das Nutzen von Regenwasser obligatorisch sein. Die Installation von wassersparenden Hilfsmitteln soll gefördert werden.

Der Schutz des Trinkwassers bedeutet für die Haushalte jedoch nicht automatisch eine Verteuerung des Trinkwassers. Das Gegenteil ist der Fall, wenn der Wasserpreis gestaf-felt wird, so wie déi Lénk dies vorschlagen: Demnach soll der tägliche Grundbedarf – bis zu 50 Liter pro Person – gratis sein, der Wasserkonsum von 50 bis 150 Liter soll den heutigen Preis, und der Verbrauch ab 150 Liter pro Person den doppelten Preis kosten. Auf diese Weise werden die Haushalte entlastet und Verschwender zur Kasse gebeten.

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Auf gar keinen Fall darf die Aufbereitung und Lieferung von Trinkwasser privatisiert wer-den, auch müssen die Wasserleitungen in öffentlicher Hand bleiben, um richtig gewar-tet zu werden und Wasserverluste zu verhindern. Nur so behält jeder das Recht auf Was-ser zu sozialen Preisen. Denn Wasser ist ein öffentliches Gut, das geschützt werden muss und nicht zur Ware verkommen darf!

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4. Mobilität: Eine soziale und ökologische Verkehrspolitik.

Jeder Mensch bedarf der Mobilität, sei es um zu seinem Arbeitsplatz zu ge-langen, um sich während seiner Berufsausübung fortzubewegen, und selbst-verständlich auch während der Freizeit. Für jede Gemeinde ist es eine wich-tige Herausforderung, ihren Bürgern die individuelle Mobilität, die sie brau-chen, zu gewährleisten, und dabei gleichzeitig einem Verkehrschaos entge-genzuwirken. Der enge Raum der Stadt Luxemburg erlaubt kein uneinge-schränktes Nebeneinander von Autos und Lieferwagen, Bussen und Tram, Fahrrädern und Fußgängern. Hier müssen Prioritäten gesetzt werden! Dies ist umso dringlicher, da die Anzahl der Einwohner und Arbeitsplätze auf dem Stadtgebiet Luxemburg in den nächsten Jahren und Jahrzenten weiter an-steigen wird. 4.1. Durch das Wachsen der Einwohnerzahl und die Zunahme der Arbeitsplätze, wird sich die

Zahl der Fortbewegungen auf dem Stadtgebiet im Laufe der nächsten 10 Jahre um rund 40% erhöhen. Es ist offiziell geplant, dass der öffentliche Transport 30% dieser Fortbe-wegungen gewährleisten soll. Doch wird allein der Autoverkehr – laut dieser Planung – in derselben Zeitspanne ebenfalls um 30% zunehmen! Wir hingegen verlangen, dass der öf-fentliche Personentransport so konzipiert wird, dass er bis 2020 mindestens die Hälf-te aller Transportbewegungen auf dem Stadtgebiet auf attraktive Weise übernehmen kann (also statt dem geplanten Modalsplit von 30/70, ein Modalsplit von 50/50). Da-durch gewinnt die Stadt an Lebensqualität, und der Bau weiterer Parkhäuser wird über-flüssig.

4.2. In der Hauptstadt soll eine moderne Straßenbahn das Kernstück des öffentlichen Per-

sonentransportes sein. Der Bau der Rückgradlinie Kirchberg – Limpertsberg – Bahnhof – Cessingen/Geesseknäppchen und der Peripheriebahnhöfe Cessingen, Howald und Kirchberg darf nicht länger aufgeschoben werden. Bahnstationen in Pfaffental (zur Ver-bindung mit Kirchberg) und Clausen (Clausener Halt) würden den Zugang zur Bahn eben-falls verbessern. Die öffentlichen Busse werden die Zubringerdienste und die Verbin-dung einzelner Stadtviertel gewährleisten. Die neue Straßenbahn soll in öffentlicher Hand verwaltet und betrieben werden, sie soll so angelegt sein, dass der Transport mit den öf-fentlichen Verkehrsmitteln attraktiver und schneller erfolgt als mit dem PKW. Car-Sharing ist zweifellos sinnvoll um den Individualverkehr zu verringern. Er kann jedoch kein Ersatz sein für einen effizienten, flächendeckenden und gut vernetzten öffentlichen Personentransport, der es allen Bürgern erlaubt, auch ohne PKW mobil zu sein.

4.3. In einer weiteren Phase (nach 2020) soll der öffentliche Transport so ausgebaut werden,

dass er 75% der Fortbewegungen auf dem Stadtgebiet übernehmen kann. Dazu soll unter anderem das (Straßen)Bahnnetz über das Stadtgebiet hinaus bedarfsorientiert in die ver-schiedenen Richtungen erweitert werden.

4.4. Der öffentliche Transport soll so konzipiert sein, dass Menschen mit eingeschränkter

Mobilität sich barrierefrei fortbewegen können. Ein Beirat, der sich aus Betroffenen und

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Gemeindeverantwortlichen zusammensetzt, soll sich diesem Anliegen widmen, es konti-nuierlich überwachen und sicherstellen.

4.5. Neben dem kollektiven Personentransport mit Bahn, Tram und Bus sollen Fußgänger

und Radfahrer die Priorität haben. Radfahren ist nur dann attraktiv, wenn es auf abge-sicherten Fahrradwegen möglich ist. Wir setzen uns ein für ein abgesichertes Netz von Wegen, wo die Radfahrer weder durch PKWs gefährdet sind, noch wo sie selbst die Fuß-gänger hindern. Fußgänger brauchen ebenfalls ein Wegenetz, das ihnen im Stadtverkehr die erforderliche Priorität einräumt. Wir unterstützen die Verbindung einzelner topogra-phisch getrennter Wohnviertel durch Brücken für Fußgänger und Radfahrer. Neben tradi-tionellen Velos, sollen auch Elektrofahrräder verliehen werden.

4.6. Um die Lebensqualität der Einwohner zu verbessern, sollen die meisten Stadtviertel –

sowohl im Zentrum und im Bahnhofsviertel als auch in den so genannten Vorstädten – außer der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, für den Durchgangsverkehr ge-sperrt werden. Die Durchfahrtstrassen zahlreicher Viertel, oftmals Staatsstraßen, die derzeit eine große Belastung für die Einwohner darstellen, sollen verkehrsberuhigt und einwohnerfreundlich umgestaltet werden. Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung für die nachhaltige Umwandlung der Wohnviertel und attraktivere Gestaltung des öffent-lichen Raums. All dies soll gemeinsam mit den Bürgern geplant werden.

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5. Die Bevölkerung muss über die Entwicklung der Stadt entscheiden.

Die Stadt Luxemburg hat in den letzten Jahren viele Veränderungen erlebt. Während die Zahl der Arbeitsplätze in der Stadt immer weiter zunahm, um 145.000 zu erreichen, blieb die Zahl der Einwohner lange Zeit konstant: sie nimmt erst seit einigen Jahren allmählich auf 94.000 zu. Verantwortlich sind eine unzureichende Stadtplanung und die hohen Immobilienpreise. déi Lénk wollen die Bevölkerung über die Frage der Stadtentwicklung mitent-scheiden lassen. 5.1. Große Urbanisierungsprojekte wie der Ban de Gasperich, die Neugestaltung des Bahn-

hofs, der Porte de Hollerich, der Place de l’Etoile und das Projekt Royal Hamilius (Centre Aldringen) veranschaulichen die Tragweite der aktuellen Entwicklung, sie zeigen aber auch, dass die Anhörung und Mitentscheidung der Bevölkerung gefördert werden müssen.

Der Schöffenrat hat Informationsversammlungen organisiert. Dies genügt nicht. Die Be-völkerung muss nicht nur informiert werden, sie muss über die Grundzüge der Stadtpla-nung und Stadtentwicklung entscheiden. Deshalb wollen déi Lénk, dass die Bevölkerung vom Anfang an in die Studien, die den Bebauungsplan erstellen, verändern oder ergänzen, eingebunden wird. So muss die Vorstudie eines neuen Entwicklungsprojekts in ihrer Ge-samtheit veröffentlicht und vorgestellt werden und die geäußerten Einwände sollten ernst genommen werden.

Vor der ersten Abstimmung im Gemeinderat müssen alle neuen spezifischen Urbanisie-rungsprojekte unter dem Blickwinkel ihrer Vereinbarkeit mit einer nachhaltigen Entwick-lung, die sozial und ökologisch verträglich ist, analysiert werden. Sie müssen veröffent-licht und dem Publikum zusammen mit dem Begründungsbericht über die Initiative und die grundlegenden Ausrichtungen vorgestellt werden. Insbesondere muss der Lebensqualität und der Mobilität von Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen werden.

5.2. Die Trennung zwischen Wohnen, Arbeit und Freizeit muss überwunden werden, um inte-

grierte Lebensräumen zu schaffen. Hier ist die Gemeinde besonders gefordert, vor allem was die Anlage kollektiver Einrichtungen anbelangt. Die Gemeinde muss über die archi-tektonische und urbanistische Vielfallt wachen.

Bei allen neuen Urbanisierungs- und Bauprojekten muss die Gemeinde darauf bestehen, dass ihr 25 % der Gesamtfläche, wie vom Gesetz vorgesehen, überlassen wird, um öf-fentliche Einrichtungen wie Grünflächen, Spielplätze und Sportanlagen einzurichten.

Vor dem ersten Votum eines Teilbebauungsplanes im Gemeinderat muss die Gemeinde die notwendigen Grundstücke für künftige Infrastrukturen und öffentliche Bauten kaufen. Der Preis dieser Grundstücke muss vor der Abstimmung des neuen Bebauungsplans im Gemeinderat festgelegt werden.

5.3. Die Gemeinde ist insbesondere zuständig für den Bau neuer Gebäude, ebenso muss sie

den Mangel an Wohnungen bekämpfen. Alle rechtlichen Mittel müssen ausgeschöpft wer-den um der Spekulation Einhalt zu gebieten.

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Seit 2008 (Pacte logement) kann die Gemeinde die Bebauung von Grundstücken anord-nen, und sie kann, falls dies nicht geschieht, eine Steuer auf diesen Grundstücken erhe-ben. Gegebenenfalls kann sie den oder die Besitzer/innen sogar enteignen. déi Lénk wol-len, dass die Gemeinde endlich den Mut aufbringt, um diese gesetzlichen Mittel einzuset-zen.

Die Gemeinde muss die im Pacte logement vorgesehenen Handlungsmöglichkeiten aus-schöpfen, um Spezialsteuern auf leer stehenden Häusern zu erheben. Dies wird die Besit-zer veranlassen, sie in Stand zu setzen, um sie zu vermieten oder zu verkaufen.

Die Gemeinde muss ebenfalls das Umwandeln von Wohn- in Büroflächen konsequenter verhindern und für eine Vielfalt sorgen, die die Lebensqualität in den Vierteln verbessert. Schließlich muss die Gemeinde eine Reserve an Grundstücken bilden, um kollektive Woh-nungen, Infrastrukturen und Einrichtungen zu realisieren.

5.4 Die Gemeinde ist verantwortlich für den Erhalt des Kultur- und Naturerbes auf ihrem

Territorium.

In diesem Zusammenhang müsste die Gemeinde einen Katalog von allen wertvollen Bau-werken und Naturgebieten auf ihrem Territorium erstellen und einen echten Schutz die-ser Objekte in ihrem allgemeinen Entwicklungsplan festschreiben, um endlich die massive Zerstörung dieses Erbes zu stoppen. Gebäude wie die „Maison berbère“ oder das alte „Pôle Nord“ Gebäude hätten verbindlich geschützt werden müssen, um eine Zerstörung durch einen Bauspekulanten zu verhindern. Gebäudegruppen, Straßen oder wertvolle Tei-le von Vierteln müssen ebenfalls proaktiv geschützt werden.

Die Möglichkeit, bestehende Gebäude einer neuen Bestimmung zu zuführen oder zu reno-vieren, muss vor dem Abriss systematisch erwogen werden. Bei Neubauten ist eine nach-haltige Bauweise erforderlich.

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Kontakt:::: Jede/r, der/die sich für unsere Arbeit uns Stellungnahmen interessiert, kann über e-mail oder Facebook Kontakt mit uns aufnehmen. Jede/r der/die uns unterstützen oder bei der Verbreitung unserer Ideen mithelfen will, kann an unseren Versammlungen teilnehmen, sich über e-mail mel-den oder uns auf Facebook besuchen ...

Versammlung:

déi Lénk Stad trifft sich jeden Donnerstag um 19.00 Uhr im Lokal von déi Lénk, 5, rue Aldringen, in der Hauptstadt, um die weitere Arbeit und Initiativen in der Stadt zu be-sprechen. Wer teilnehmen will, soll uns bitte per Mail kontaktieren.

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