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DER BEZIRKSVERBAND ZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de APRIL 2019 Ärztliche Schweigepflicht, Arztgeheimnis und andere unangenehme Dinge…? Datensicherheit (Datenschutz) bei der Telematikinfrastruktur (TI) nicht gewährleistet? Aktulisierungskurse Strahlenschutz im ZBV Oberbayern Sommerfortbildung 2019 des ZBV Oberbayern Wissen Sie eigentlich, wieviel Zeit Sie haben… Urteile zur Berechnung des mehrschichtigen dentinadhäsiven Aufbaus Die AOK Bayern und das Problem mit den Härtefällen Jahresrückblick Ausbildungsverträge im ZBV Oberbayern Patientenschutz hat Vorrang „Wann sind Bewertungsportale neutral?” 1. Münchner CMD Tage Interview wegen zahnärztlicher Fortbildungsveranstaltungen in München Gutachter-Curriculum 2019/2020

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DER BEZIRKSVERBANDZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de

APRIL 2019� Ärztliche Schweigepflicht, Arztgeheimnis und andere unangenehme Dinge…?

� Datensicherheit (Datenschutz) bei der Telematikinfrastruktur (TI) nicht

gewährleistet? � Aktulisierungskurse Strahlenschutz im ZBV Oberbayern

� Sommerfortbildung 2019 des ZBV Oberbayern � Wissen Sie eigentlich,

wieviel Zeit Sie haben… � Urteile zur Berechnung des mehrschichtigen

dentinadhäsiven Aufbaus � Die AOK Bayern und das Problem mit den Härtefällen

� Jahresrückblick Ausbildungsverträge im ZBV Oberbayern � Patientenschutz

hat Vorrang � „Wann sind Bewertungsportale neutral?” � 1. Münchner CMD Tage

� Interview wegen zahnärztlicher Fortbildungsveranstaltungen in München

� Gutachter-Curriculum 2019/2020

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I N H A L T

2 DER BEZIRKSVERBAND I 4-2019

F O RUM

Ärztliche Schweigepflicht, Arztgeheimnisund andere unangenehme Dinge 2

PM ZBV Oberbayern zu TI, 11.03.2019 3

Aktualisierungskurse Strahlenschutz imZBV Oberbayern 4

Sommerfortbildung ZBV Oberbayern 2019 5

Wissen Sie eigentlich, wieviel Zeit Sie haben… 7

Urteile zur Berechnung des mehrschichtigendentinadhäsiven Aufbaus 8

Die AOK Bayern und das Problem mit denHärtefällen 8

Jahresrückblick Ausbildungsverträge imZBV Oberbayern 10

PM FZ 28.03.2019 zu TI wegenPatientenschutz hat Vorrang 10

Wann sind Bewertungsportale neutral? 11

1. Münchner CMD Tage 12

Interview wg. zahnärztlicher Fortbildungs-veranstaltungen in München 13

GA Curriculum 2019 / 2020 14

Seminarübersicht ZBV Oberbayern 16– Anmeldebogen allgemein– Seminare Zahnärztinnen und Zahnärzte– Check Up Sommerabschlussprüfung ZFA 2019– Prüfungsvorbereitung Sommerprüfung 2019– Prophylaxe-Basiskurs Rosenheim-München

12.09. – 16.10.2019– Übungen BEMA GOZ– Aktuelle Kursangebote ZBV München– ZMP Terminübersicht 2019 – 2020

plus Anmeldebogen– Nachgefragt Quiz Abrechnung

Amtliche Mitteilungen 26– Meldeordnung BLZK für ZBV Oberbayern

Obmannsbereiche 26

Verschiedenes 27– Flyer Zahnärztetag ZBV Oberpfalz 2019

Ärztliche Schweigepflicht, Arztgeheimnisund andere unangenehme Dinge…?

TI und Ärztliche Schweige-pflicht, Arztgeheimnis sowieDSGVO

Allen muss klar sein, dass es einerseits beider Telematik-Infrastruktur letztlich keineSicherheit für die sensiblen Patientenda-ten und bald für die noch sensiblerenGesundheitsdaten gibt / geben wird. Fer-ner läuft die TI zwangsweise entgegender DSGVO, dem Patientenrechtegesetz;auch das Arztgeheimnis und die ärztlicheSchweigepflicht sind in „TI-Zeiten“ wohlnur noch Makulatur. Offensichtlich sollnicht einmal der betroffene Patient mehrentscheiden dürfen, was mit seinenDaten und Gesundheitsdaten geschieht.Die Befürchtung ist groß, dass über sog.„Datenlecks“ unbefugte, aber interes-sierte, Dritte Zugriff auf Patientendatensowie Gesundheitsdaten der Patientenerlangen könnten. Es ist mehr als verständlich, dass sich ver-antwortungsbewusste Ärzte/Zahnärztenicht bei der TI anschließen.Unter diesem Artikel finden Sie die Pres-semitteilung des ZBV Oberbayern vom11.03.2019 zum Thema „TI“.

In einer „körperschaftsfreien“ Diskussi-onsveranstaltung zum Thema „TI“ am22.03.2019 in Neumarkt (Oberpfalz)stellten die Teilnehmer an der Diskussi-onsveranstaltung der Freien Zahnärzte-schaft (FZ) am 22.03.2019 in Neumarkt(Oberpfalz) zum Thema TI fest, dassmomentan ein Anschliessen an die TI keinesfalls empfohlen werden kann auf-grund der nicht absehbaren Unwägbar-keiten, was hier ggf. mit Patientendatenpassieren kann!

Hier einige Beispiele aus dem dortigenVortrag zum Thema „Datenlecks“ bezüg-lich Gesundheitsdaten:

USA 2014 –2017• 363 gemeldete Datenlecks• 130.702.378 betroffene Patienten-akten

• 30.000.000 pro Jahr = ca. 10% derBevölkerung

Norwegen2018• 3.000.000 be-troffene Pa-tientenakten= 1/3 derBevölkerung

Dänemark2016• 2 CDs mit denGesundheits-daten fast dergesamten Be-völkerung lan-den aus Verse-hen bei derchinesischen Visumsstelle

Damit sollte eigentlich alles gesagt sein.

GOZ-Punktwert-Anpassung

Im sog. „Klartext“ der Bundeszahnärzte-kammer (BZÄK) Ausgabe 3/19 vom19.03.2019 findet sich folgendes zurGOZ:

GOZ-Count UpZeit der Nichtanpassung des Punktwertesder Gebührenordnung für Zahnärzteaktuell: 30 Jahre und 2 Monate.Der Verordnungsgeber wird seitens derBZÄK aufgefordert, seiner Verpflichtungendlich nachzukommen.

Dieser klaren, kurzen und knappen Ana-lyse kann man nur zustimmen, denn sogeht es schlicht nicht mehr weiter.Mit diesem, eigentlich seit 1965, unver-änderten Punktwert lassen sich die zuerbringenden Leistungen immer häufigernicht mehr im Gebührenrahmen sobemessen, so dass damit ausreichendBehandlungszeit und Behandlungsinten-sivität für ordentliche Zahnheilkunde zurVerfügung gestellt werden kann.Letztlich wird der privatversicherte / bei-hilfeberechtigte Patient seit vielen Jahrenvon einer zeitgemäßen Erstattung abge-koppelt aufgrund der Nichtanpassung

Dr. Peter Klotz

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FORUM

des Punktwerts. Die Begründungspflichtnach §5 Abs.2 GOZ hat in „diesem Kon-zept“ ihre Sinnhaftigkeit / Berechtigungverloren und ist nur noch eine bürokrati-sche Farce, da sie nicht mehr sachgerechtangewendet werden kann.Fazit: So kann und darf es mit der GOZnicht weitergehen.

Der Blick z.B. zu unseren Nachbarn nachÖsterreich zeigt, dass es sicher ein ver-nünftiger Ansatz ist, dass dort die Zahn-ärztekammer die bekannten „autonomeHonorarrichtlinien“ zeitgemäß anpasstund dass dort angemessene Honorare inEuro seitens der Zahnärztekammer als„Richtwerte“ genannt werden.

Zusammenarbeit der Körperschaften, Fortbildung

Der Vorstand des ZBV Oberbayern iststets bereit, mit der BLZK, KZVB und den

anderen ZBVen gut und auf Augenhöheim Sinne der ZahnärztInnen zusammen-zuarbeiten.Hierbei gibt es zweifellos noch „Luft nachoben“, aber wie gesagt: „Wir sind gernedabei als verlässlicher Partner“.

Vorstandsarbeit im ZBV Oberbayern in der Startphase der neuenLegislaturperiode

Sehr erfreulich ist es, dass die Vorstands-arbeit im neuen Vorstand des ZBV Oberbayern als TEAM erfolgt und alle tat-kräftig mitarbeiten, eben auch vieleNicht-Vorstandsmitglieder, die sich enga-giert einbringen!Natürlich müssen alte „Baustellen“bewältigt werden, doch wir sind aufeinem guten Weg und möchten darübernicht jammern.

Der Vorstand des ZBV Oberbayern freutsich schon auf die gemeinsame ober-bayerische Obleuteversammlung ZBVOberbayern und Bezirksstelle Oberbay-ern der KZVB am 03.04.2019, auf dieDiskussionsveranstaltung am 17.04.2019im ZBV Oberbayern „Wann sind Bewer-tungsportale neutral?“ und natürlichauch auf das GOZ-Symposium als Sommerfortbildung des ZBV Oberbayernin Rosenheim am 13.07.2019 verbun-den mit Röntgenaktualisierungen am12.07.2019. P.S.: Über mehrere sehr erfreuliche ande-re Dinge (Moderatorenschulung fürRöntgenkurse, erster 3-Tages-Röntgen-kurs in 2019 im ZBV Oberbayern etc.)berichtet Ihnen der 2. Vorsitzende desZBV Oberbayern, Dr. ChristopherHöglmüller, im nächsten Artikel.

Dr. Peter Klotz1. Vorsitzender ZBV Oberbayern

Datensicherheit (Datenschutz) bei der Telematikinfrastrukur (TI) nicht gewährleistet?

Ärzte, Zahnärzte sollen sich bis Mit-te 2019 staatlich angeordnet andie sog. Telematik Infrastruktur

(TI) anschliessen. Wer bis Ende März2019 die notwendigen Komponentenwie z.B. Konnektoren nicht bestellt, demdrohen ggf. Honorarkürzungen durchKVen und KZVen, die dann schlussendlichwohl bei den Krankenkassen landen.

Allerdings herrscht rund um TI große Ver-unsicherung bei Ärzten, Zahnärzten undderen Patienten, denn der Datenschutz,die Datensicherheit für die sensiblenGesundheitsdaten der Patienten ist wohlbei deren Eingabe in den Arzt- und Zahn-arztpraxen im Rahmen dieser TI in densog. „VPN-Tunnel“ nicht wirklichgewährleistet. Letztlich verstösst die TIwohl in eklatanter Weise gegen die euro-päische Datenschutzgrundverordnung(DSGVO).Mit einer künftigen Ablage aller intimenund sensiblen Gesundheitsdaten auf zen-tralen Servern gehören ärztliche Schwei-gepflicht / Arztgeheimnis dann der Ver-gangenheit an. Den Patienten wird damit

die Verfügungsgewalt über ihre Gesund-heitsdaten komplett entzogen und eswird ihnen als potentiell Geschädigtenicht einmal Widerspruchsrecht einge-räumt. Nutzen der TI –Fehlanzeige!Nutznießer dieser gewaltigsten Daten-sammelwut der Nachkriegszeit könnenwohl die IT- Industrie, z.B. die Bertels-mann Stiftung, Versicherungen undkünftige Regierungen sein. Einer Klassifi-zierung der Menschen nach Gesund-heitszustand ist damit ggf. Tür und Torgeöffnet.

Der Vorstand des ZBV Oberbayern hatsehr viel Verständnis dafür, dass sich bis-her nur recht wenige Zahnärzte etc. (manspricht von ca. 20 %) bei der TI anschlies-sen haben lassen. Verantwortungsbe-wusste Ärzte, Zahnärzte etc. sind ihrenPatienten und deren Interessen verpflich-tet und der ärztlichen Schweigepflichtverbunden und wollen schlicht nicht sensible Patientendaten gedankenlos ineinen zentralen Server einpflegen. Zugroß ist die Gefahr, dass durch „Daten-lecks“ ggf. sensible Gesundheitsdaten an

unbefugte Dritte gelangen, die ggf. einmaterielles Interesse an diesen Gesund-heitsdaten haben. In den bayerischenObmannsbezirken wurden deshalb zahl-reiche Versammlungen durchgeführt, indenen sich zeigte, dass viele Kollegen dieTI nicht mit ihrem Gewissen vereinbarenkönnen. Viele Kollegen werden deshalbihre Praxen nicht an den zentralen Serveranschließen und dies durch Infomaterialin ihren Wartezimmern kundtun. Von derPolitik werden sie für ihr ethischesBewusstsein eventuell mit Honorar-kürzungen bestraft.

Der Vorstand des ZBV Oberbayern fordertdaher die Politik auf, aus dem verpflich-tenden Anschliessen an die TI ein freiwil-liges Anschliessen zu gestalten im Inter-esse der Bürger dieses Landes!

Für Rückfragen:Dr. Peter Klotz, 1. Vorsitzender ZBV Oberbayern, Tel. 089/84 22 33

Pressemitteilung des ZBV Oberbayern vom 11.03.2019

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F O RUM

Aktualisierungskurse Strahlenschutzim ZBV Oberbayern

Nach der Neuwahl inden KörperschaftenBLZK und ZBV ist Dr.

Klaus Kocher am30.11.2018 als 1. Vorsit-zender und Kursreferentdes ZBV Oberbayern aus-geschieden.In der Folge mussten alleAktualisierungskurse zumStrahlenschutz im ZBVOberbayern neu organi-siert werden. Da die ent-sprechenden Moderato-renschulungen der BLZKnur ca. alle vier Jahre statt-finden, konnten erst im

Februar 2019 neue Referenten für denZBV Oberbayern geschult werden.

Um in Zukunft auch weiterhin flächen-deckend regionale Aktualisierungskurseanbieten zu können, nahmen für den

ZBV Oberbayern vier Referenten an derModeratorenschulung der BLZK teil: Dr.Urs Reimann (Altötting), ZA Florian Gierl(Bad Reichenhall), Dr. Elmar Immertreu(Geretsried) und Dr. ChristopherHöglmüller (Dachau). Zusätzlich stehtnoch PD Dr. Jörg Neugebauer (Lands-berg) als Referent zur Verfügung.

Am 8. März 2019 konnten nun die Rönt-genkurse des ZBV Oberbayern neugestartet werden, beginnend mit dem 3 -Tageskurs für Wiedereinsteiger unter derLeitung von Dr. Urs Reimann (s. Foto).Dieser Kurs wurde inzwischen mit einemhervorragenden Ergebnis für die Teilneh-merinnen erfolgreich beendet.

In Kürze werden auch weitere Terminefür Aktualisierungskurse bekanntgege-ben, sowohl für Zahnärztinnen undZahnärzte als auch für Zahnärztliches Per-sonal. Bitte beachten Sie dazu die Ankün-

digungen im Mitteilungsblatt „DerBezirksverband“ oder auf unserer Home-page www.zbvobb.de .

Zu Ihrer Beruhigung: Es werden im Jahr2019 genügend Termine angeboten wer-den, daß jeder, den es betrifft, seineAkualisierungskurse besuchen kann. Imübrigen besteht eine gewisse Karenzzeit,d.h. es müssen die Kenntnisse nicht aufden Tag genau mit Ablauf der Fünfjahres-frist aktualisiert werden.

Dr. Christopher Höglmüller2. Vorsitzender ZBV Oberbayern

Dr. Christopher Höglmüller

Referent Dr. Urs Reimann beim 3-Tages-Röntgenkurs im März 2019

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FORUM

Sommerfortbildung 2019 des ZBV Oberbayernfür Zahnärzte/-innen und

Praxismitarbeiter/-innen am Samstag, 13.07.2019&

Aktualisierung Strahlenschutz fürZahnärzte/-innen und Praxispersonal am Freitag, 12.07.2019

im Kultur + Kongress ZentrumKufsteiner Str. 4, 83022 Rosenheim

Am Samstag, den 13.07.2019 freuen wiruns, Herrn Dr. Peter Klotz, Germering,Herrn Dr. Andreas Moser, Starnberg undHerrn Dr. Bernd Rehberg, Erding, zu inter-essanten Vorträgen begrüßen zu dürfen.

„GOZ-Symposium“

Themen:

– Häufige Erstattungsprobleme bei derGOZ (Referent Dr. Peter Klotz, Germering)

– Tipps für Textbausteine (Referent Dr. Peter Klotz, Germering))

– Chirurgische Privatleistungen & GOÄfür Zahnärzte(Referent Dr. Bernd Rehberg, Erding)

– Praxisrelevantes im Umgang mit derGOZ (Referent Dr. Andreas Moser, Starnberg

Ausgiebige Diskussionen sind bei dieserVeranstaltung ausdrücklich erwünscht!

Die Veranstaltung beginnt um 09:00 Uhrund endet um 17:00 Uhr.

Aktualisierung Strahlenschutz

Am Freitag den 12.07.2019 bieten wir die Möglichkeit der Aktualisierung der Kennt-nisse bzw. Fachkunde in Strahlenschutz an:

Teilnahmegebühren für die Sommerfortbildung

Team bestehend aus Zahnarzt/Zahnärztin und einer Mitarbeiterin € 200,00Weitere/r Teilnehmer/in € 50,00Einzelperson: € 150,00

Freitag, 12.07.2019 16:00 Uhr – 17:30 Uhr ZFA € 50,00 inkl. SkriptDer Anmeldung bitte die letzte Röntgenbescheinigung in Kopie beifügen!

Freitag, 12.07.2019 16:00 Uhr – 18:15 Uhr Zahnärzte/-innen € 60,00 inkl. Skript

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie im Juli 2019 bei unseren Fortbildungen begrüßendürften.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Klotz Dr. Christopher Höglmüller Dr. Martin Schubert1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Leiter Winter- u.

Sommerfortbildung

Anmeldung bitte an:

ZBV OberbayernVerwaltung der Fortbildungskursefür Zahnärzte und zahnmedizinische FachangestellteRuth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 JesenwangTel: 0 8146-99 79 568 Fax: 0 8146-99 79 895, Mail: [email protected]

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FORUM

Wissen Sie eigentlich, wieviel Zeit Sie haben...

...für die Erbringung von Leistungen nachder GOZ? Setzt man die von der Prog-nos AG regelmäßig weiterentwickeltenDaten für den Sollumsatz einer zahn-ärztlichen Musterpraxis in Höhe von€ 273,93 pro Stunde für 2015/2016(Näheres im Statistischen Jahrbuch derBZÄK, 2017/18) in Relation zu den Hono-raren für bestimmte Leistungen in derGOZ, kommt man zu teilweise erstaun-lichen Ergebnissen, die neben der ohne-hin notwendigen Punktwertanhebungdringend eine Neubetrachtung der pra-xisindividuellen Einschätzung des erhöh-ten Zeitaufwandes bei der Festlegung desSteigerungssatzes nach § 5 Abs. 2 GOZverlangen. Denn zu häufig wird leider ausBequemlichkeit durchgehend der 2,3-fache Satz ohne weitere Überlegungberechnet.

Für die Entfernung eines einwurzeligen

Zahnes stehen knapp 2 Minuten bei 2,3-fachem Satz und für eine zweiflächigeFüllung nur 6,86 Minuten zur Verfügung.Die Beseitigung grober Vorkontaktemüsste innerhalb 1,4 Minuten erledigtsein. Dies sind nur einige Beispiele. Eineumfassende Tabelle und weitere Erläute-rungen finden Sie auf der Homepage derZahnärztekammer Bremen in der RubrikGOZ (https://zaek-hb.de/goz). Die Zeitre-lation bezieht über den Sollumsatz zwardie Praxiskosten mit ein. Diese sindjedoch je nach Materialkosten, Aufberei-tungsbedarf und ggf. Rüstzeiten sehrunterschiedlich für die einzelne Leistung.

Im Übrigen reicht bei einer Betrachtungder GOÄ unter gleichen Gesichtspunktendas Honorar für die GOÄ 3 „Eingehen-de Beratung (Dauer mindestens 10 Minuten)“ bei einer Minuten-Honorar-Relation von 4,41 € beim 2,3-fachen

Satz und 6,71 € beim 3,5-fachen Satz nicht für dieErfüllung der Abrechnungs-bestimmung! Ein krassesBeispiel für die fehlende Ver-gütungsanhebung in unse-rem Bereich. Selbst mit deneigenen Zahlen des Bundes-gesundheitsminsteriums imVorfeld der GOZ-Novellie-rung 2012 wurden die 10Minuten der Abrechnungs-bestimmung in der Honorie-rung schon nicht mehrerreicht!

Dr. Wolfgang Menke Osterdeich 13928205 BremenTel. [email protected]

Dr. Wolfgang Menke

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F O RUM

Urteile zur Berechnung des mehrschichtigendentinadhäsiven Aufbaus

Uns Zahnärzten istfachlich und gebüh-renrechtlich völlig

klar, dass ein mehrschichti-ger dentinadhäsiven Aufbaueines Zahnes nicht nach GOZ2180 plus GOZ 2197 zuberechnen ist.Vielmehr ist die selbstständi-ge Leistung „Mehrschichti-ger dentinadhäsiver Aufbaueines Zahnes“ nicht imGebührenverzeichnis derGOZ enthalten und wirddaher nach §6 Abs.1 GOZanalog berechnet.Leider wollen diese Tatsache

manche Kostenerstatter immer nochnicht wahrhaben. Hilfreich ist daher eineaktualisierte Auflistung wichtiger undsachgerechter Urteile zu diesem Thema,wobei man auch besonderes Augenmerkauf das aktuelle Urteil des AG Weinheimvom 10.01.2019 zur Berechnung desmehrschichtigen dentinadhäsiven Auf-baus richten darf.

Analogberechnung eines „dentinadhäsivmehrfach geschichteten Aufbaus einesZahnes“ nach § 6 Abs. 1 GOZ:

AG Charlottenburg 08.05.2014 mit Az.205 C 13/12: Ein „dentinadhäsiv mehrfach geschichte-ter Aufbaus eines Zahnes“ kann nach § 6Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. Eshandelt sich um eine selbstständige Lei-stung. Die vorliegend gewählte Analog-position GOZ 2120a war angemessen.

AG Schöneberg 05.05.2015 mit Az. 18 C65/14: Im vorliegenden Behandlungsfall war fürdie Leistung „Aufbaufüllung in Mehr-schichttechnik mit Kompositmaterial incl.Konditionen" die GOZ-Ziffer 2100 nachKosten-, Material-und Zeitaufwandgleichwertig und eine analoge Anwen-dung mithin gerechtfertigt gewesen.

LG Stuttgart 02.03.2018 mit Az.: 22 O171/16:Die „Dentinadhäsive Aufbaufüllung(mehrschichtiger Aufbau mit Komposit-material)“ ist gemäß §6 Abs.1 GOZ ana-log zu berechnen. Der hinzugezogene zahnärztliche Sach-verständige legte dar, dass sich derArbeitsaufwand bei dieser Leistung ganzerheblich von demjenigen bei gewöhn-lichen Aufbaufüllungen nach GOZ 2180

unterscheide und die Gebührenordnungdiesbezüglich von der Wissenschaft über-holt worden sei. Grundsätzlich erscheinezwar auch die Heranziehung GOZ 2180unter Anwendung eines bis zu 10-fachenSteigerungssatzes möglich, dies passejedoch nicht zur Verordnungssystematikder GOZ, die für derartige Fälle eine ana-loge Bewertung und Berechnung vorse-he. Diesen Ausführungen schloss sich dasGericht an.Das Urteil des LG Stuttgart steht damit imEinklang mit den diese Analogie bestäti-genden Entscheidungen des AG Charlot-tenburg (Az.: 205 C 13/12 vom8.05.2014) und des AG Schöneberg (Az.:18 C 65/14 vom 5.05.2015).

AG Weinheim 10.01.2019 mit Az.: 1 C140/17:Eine dentinadhäsive Aufbaufüllung inMehrschichttechnik ist nach GOZ 5000amit dem 2,0-fachen Gebührensatz bere-chenbar.

Dr. Peter Klotz, Germering

Nachdruck aus www.aend.de vom 19.03.2019

Dr. Peter Klotz

Die AOK Bayern und das Problem mit denHärtefällen

Als einzige Krankenkasse in Bayernmacht die AOK immer wiederProbleme bei Patienten, die weit-

gehend unfähig sind, sich gegen rechts-widrige Entscheidungen zur Wehr zu set-zen. So werden selbst Hinweise auf demHKP für das Vorliegen eines Härtefallshartnäckig ignoriert. Ich bezeichne diesals im höchsten Maße unanständig. DieUmstände werden nachfolgend erklärt:Versicherte werden beim Zahnersatz von

den Eigenanteilen weitgehend befreit,wenn sie unzumutbar belastet werden.Eine unzumutbare Belastung liegt vor,

• wenn ihre monatlichen Bruttoeinnah-men 2019 die Grenze von 1.246,00Euro (mit einem Angehörigen 1.713,25Euro, mit zwei Angehörigen 2.024,75Euro und mit drei Angehörigen2.336,25 Euro) nicht übersteigen (§ 55Abs. 2 Nr. 1 SGB V).

• Sozialhilfeempfänger, Hartz-IV-Emp-fänger, Empfänger von Kriegsopferfür-sorge, Empfänger von Grundsicherungim Alter und bei Erwerbsminderung (Nr.2 ) sowie

• Versicherte, die in einem Heim odereiner ähnlichen Einrichtung leben unddie Kosten dafür ein Sozialhilfeträgeroder die Kriegsopferfürsorge über-nimmt (Nr. 3).

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FORUM

Gerade bei den Heimbewohnern ver-sucht die AOK Bayern immer wieder ingesetzeswidriger Weise diese Versicher-ten, deren Betreuer oder die Praxen hin-ters Licht zu führen, indem sie Regressebeantragen, weil die Praxen den offen-sichtlichen Härtefall mit 100 % abgerech-net haben, die AOK aber rechtswidrigentweder einen Härtefall prüft oder auchohne Antragstellung lediglich den einfa-chen befundbezogene Festzuschuss aufdem HKP vermerkt.

Ein Härtefall nach § 55 Abs. 2 Nr. 3 SGBV ist aber bereits gesetzlich geregelt undbedarf keiner gesonderten Prüfung; auchdem HKP ist das Feld „HF“ anzukreuzen,mit der Maßgabe, dass bei der Regelver-sorgung sämtliche Kosten undbei einer gleichartigen oderandersartigen Versorgung derdoppelte Festzuschuss zu gewäh-ren ist.

Überprüfen Sie in Ihrem eigenenInteresse, ob bei der Zuschuss-festsetzung alles korrekt erfolgtist. Auch bei der Flut der Regres-se, die gerade die AOK Bayern indie KZVB schwemmt, ist höchsteVorsicht geboten. Besprechen Siesich mit Kolleginnen und Kolle-gen, suchen Sie Rechtsrat, woimmer Sie können und wehrenSie sich wo es geht. Das Verhaltender AOK Bayern ist zwar nichtrichtig, aber auch nicht außerge-wöhnlich.

2014 sollen nach Angaben derBayerischen Finanzgewerkschaft(BFG) etwa jeder 3. Bescheid feh-lerhaft gewesen sein, 2018 wur-den 44 % der Asylbescheide spä-ter von Gerichten kassiert(Süddeutsche Zeitung vom14.01.2018), bei meiner 1. Wirt-schaftlichkeitsprüfung seit Jahrenwurde der Prüfbescheid alleinvom Beschwerdeausschuss um55 % zu meinen Gunsten korri-giert und heute konnten wir rönt-genologisch den Nachweiserbringen, dass beim Zahn 14 diegestrichene WK und WF korrekterfolgt ist.. Jetzt sieht man sichvor dem Sozialgericht wieder.Bedenken Sie immer, dass in sol-chen Prüfgremien mindestens 50% Mitglieder Ihres Berufsstandes

(also Kolleginnen und Kollegen) sitzen;Standesvertreter kann man das wohlnicht nennen.

Oculi holzi attentione – Holzauge seiwachsam! Die Welt ist gut, der Menschist schlecht.

In diesem Sinne beste Grüße

Dr. Eberhard Siegle, LL.M., Neumarkt-St. Veit

Dr. Eberhard Siegle, LL.M.

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F O RUM

Ausbildungsverträge im Berufsregister desZBV Oberbayern

Sehr geehrte Ausbilderinnen, Ausbilderund Praxis-Mitarbeiter/-innen,

erstmal, vielen Dank für die Anzahl derbis dato eingegangenen Ausbildungsver-träge.

1. Fast unverändert werden die mei-sten Verträge falsch oder unvoll-ständig an den ZBV Obb. gesendet,welche wir an Sie dann zurücksen-den müssen. Nachdem dies immer mit viel Zeit-aufwand und Kosten für alle Betei-ligten verbunden ist, bitte ich Sieerneut die Verträge korrekt undkomplett ausgefüllt an den ZBV zusenden. Hierzu liegt auch seit Jah-ren eine „Checkliste“ bei, so dassman alle Punkte durchgehen undkontrollieren kann, auch ein ausge-füllter Mustervertrag wurde zurIhrer Verwendung und Kenntnis-nahme erstellt.

2. Leider wird unsere Rücksendungoft mit Unverständnis oder unan-gemessen kommentiert, hierzumöchten wir Ihnen kurz mitteilen,dass wir unsere Nachfragen bzw.die o.g. Rücksendung nicht willkür-lich betreiben, sondern diesmachen müssen um auch Ihneneinen rechtlich einwandfreien Ver-trag in das Berufsregister eintra-gen zu können.

• Bitte achten Sie beim Ausfüllen der Ver-träge auf „Kleinigkeiten“, wie die Ein-tragung korrekter Daten, z. B täglicheArbeitszeit ist Std., meist steht dort 40Std., was nicht sein kann und von unsimmer 3-fach abgeändert werdenmuss.

• Bei Auszubildenden die nicht EU Bürgersind, unbedingt auf einen gültigen Auf-enthaltstitel achten, der uns auch bei-gelegt werden muss (Kopie des Aus-weises meist ausreichen).

• Bei minderjährigen Azubis, müssen bei-de Erziehungsberechtigten unterschrei-ben bzw. auch deren Namen eingetra-gen werden. Sollte nur ein Elternteil

erziehungsberechtigt sein, bitte aucheinen Nachweis darüber beizulegen.

• Sollen die Nachnamen nicht identischsein, benötigen wir den Nachweis überdie verschiedenen Nachnamen. Dies istbei ausländischen Eltern mit differentenNachnamen auch nötig, selbst wenn esim jeweiligen Herkunftsland so „Stan-dard“ ist verschiedene Nachnamen zutragen.

Verträge erhalten Sie nach wie vor vonuns gerne per Post zugesendet, aberauch online unter ww.zbvoberbayern.de,unter Praxispersonal, download Verträgeetc.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder E-Mail.

Claudia MehrtensTel: 089 – 79 35 58 8-2Fax: 089 – 81 88 87 40E-Mail: [email protected]

„Jahresrückblick von 2014“ Aus immer noch gegebenem Anlass NEU für Sie im Jahre 2019

Zwiesel: Die Freie Zahnärzte-schaft (FZ) stellt sich gegen diefragwürdige Telematik-Infra-

struktur (TI) im deutschen Gesund-heitswesen. Der Anschluss eines sogenannten „Konnektors“ bedeutedas Ende der Datensicherheit, meintFZ-Vorsitzender Roman Bernreiter,M.Sc, M.Sc.

„Wir haben Verständnis, dass Kollegenunter dem Damoklesschwert des Hono-rarabzuges sich nun an die TI anbindenlassen. Aber der Konnektor ist eine„Black Box“, niemand kann genau sagen

welche Schnittstellen für wen geöffnetsind. Als Zahnärzte haften wir für Daten-lecks“, meint der FZ- Vorsitzende.

Bernreiter hat mit der FZ eine Kampagnegegen die Anbindung der Praxen an einundurchschaubares Netz gestartet. DasMotto lautet: „Patientenschutz hat Vor-rang“. Damit wollen die FZ-Mitgliederauf die ihrer Meinung nach unsichereTechnik hinweisen. Der Zwieseler Zahn-arzt erläutert, dass der „Anschluss“ dieVorstufe zu einer elektronischen Patien-tenakte ist. Diese soll auf zentralenServern, vielleicht sogar in einer außer-

europäischen Cloud gespeichert werden.

Kein Mensch könne glauben, dass eineim Prinzip 20 Jahre alte Technik, die künf-tig jedem den Zugriff per Handy ermögli-chen soll wirklich sicher ist, meint Bernrei-ter. Berechnungen von IT-Experten habenergeben, dass die Gesundheitsdateninnerhalb von 50 Lebensjahren mit einerWahrscheinlichkeit von 92% gehacktwerden. In Norwegen, Dänemark undSingapur wurden schon zigtausendeGesundheitsakten öffentlich.

Der FZ-Vorsitzende weiter: „Jeder Kolle-

Patientenschutz hat Vorrang

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DER BEZIRKSVERBAND I 4-2019 11

FORUM

Termin:Mittwoch, der 17.04.2019 um 18:00 Uhr

Ort:ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr-Straße15, 80999 München

Thema:

„Wann sind Bewertungs-portale neutral?”Es geht bei der Veranstaltung um einesachliche Diskussion zu diesem aktuellenund sehr wichtigen Thema und nicht umeine Werbeveranstaltung für wen auchimmer!

Geladene Gäste:Dr. Florian Weiß, München, Geschäftsführer (CEO) Fa. jamedaDr. Dr. Peter Andre Gorenflos, Facharzt für MKG – Chirurgie, Berlin

„Wann sind Bewertungsportale neutral?”Diskussionsveranstaltung für Zahnärztinnen und Zahnärzteim ZBV Oberbayern

Moderation:Dr. Peter Klotz, 1. Vorsitzender ZBV OberbayernDr. Dorothea Schmidt, 1. Vorsitzende ZBV München Stadt undLand

Ablauf:Nach einem Eingangsstatement von Dr.Florian Weiß und danach Dr. Dr. PeterAndre Gorenflos (Dauer jeweils ca. 15 -20 Minuten) ist eine eingehende Diskus-sion geplant unter Moderation von Dr.Peter Klotz und Dr. Dorothea Schmidt.

Begrenzte Teilnehmerzahl:ca. 40 Personen

Anmeldungerbeten beim ZBV Oberbayern per Mail an [email protected] oder per Fax an 089-818 88 74 – 0

Dr. Florian Weiß Dr. Dr. Peter Andre Gorenflos

ge, der anschließt, muss wissen, dass Pro-bleme mit dem Datenschutz bestehen.Der Gesundheitsminister wird vermutlichalles tun, um nach dem Verursacherprin-zip ein auftretendes Datenleck am zen-tralen Server auf den abzuwälzen, der dieDaten eingestellt hat, also die Praxis. Allesandere würde für ein solches Ministeriumja den Supergau bedeuten. Als Praxisbe-treiber steht man dann sehr schnell allei-ne da und ist in der Umkehrbeweis-pflicht.“ Der Gesundheitsminister hatsich mit einem Gesetz selbst zum Mehr-heitsgesellschafter der maßgeblich für

die TI verantwortlichen „gematik“ermächtigt.

Wir hoffen auf Einsicht bei den Verant-wortlichen, dass hier ein Moratoriumnötig ist, so Bernreiter. Wenn, wieAnfang 2019 geschehen, die Handyda-ten einiger Politiker, Popsänger undanderer C-Promis von einem Hackeröffentlich gemacht werden, herrscht inden politischen Parteien großes Entset-zen und die Bundesregierung spricht voneinem „ernsten Angriff“. Wenn es aberum die intims- ten Gesundheitsdaten der

Bürger und Steuerzahler geht, sind unse-re Politiker weit weniger zimperlich. Dasist maximal scheinheilig”, kritisiert Bern-reiter.

Für Rückfragen:Dr. Stefan Gassenmeier, Schwarzenbruck; Tel.:09128/14545, Fax:09128/14400, sg@freie-zahnärzteschaft.de

Pressemitteilung Freie Zahnärzte-schaft vom 28. März 2019

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12 DER BEZIRKSVERBAND I 4-2019

F O RUM

1. Münchner CMD TageZahnärzliche Diagnostik und Therapie kompakt, praxisnah und aktuell

Patienten mit Schmerzen im Kopf –Gesicht-Bereich sind tägliche Befunde inunserer zahnärztlichen Praxis.Der Befund„Zahnschmerz“ ist uns vertraut. Gehenwir auch richtig mit Schmerzen im orofa-cialen Bereich um?

Welche Befunde sind wichtig und welcheTherapie notwendig?

Was sollten wir bei nicht schmerzhaftFunktionsstörungen veranlassen?

Sind Gelenkgeräusche Folge pathologi-scher Prozesse und müssen wir therapie-ren? Wie behandeln wir diese Fälle rich-tig?

Welche Beziehung besteht ursächlichzwischen Okklusion und CMD?

Was verursacht Bruxismus und was kön-nen oder müssen wir zahnärztlich tun?

Welche zahnärztlichen Therapien ent-sprechen heute dem wissenschaftlichenErkenntnisstand?

Die Münchner CMD Tage sollten einfestes Format in der Zahnärztlichen Fort-bildung werden.

Auch auf dem Gebiet der Funktionsdia-gnostik und Funktionstherapie und derBehandlung der CMD sehen wir rasanteVeränderung des wissenschaftlichenErkenntnisstandes.

Die Themen morphologische Kieferge-lenksveränderu ngen, MuskuläreSchmerzen, Funktionsstörungen der Kie-fer-bewegungen, Okklusion mit denKenntnissen der Genese und Kausalitätstellen große Herausforderungen an diezahnärztliche Praxis.

Wir werden zeitnah die Themen undReferenten für das Jahr 2020 bekanntgeben und würden uns freuen, Sie auchim nächsten Jahr wieder auf den Münch-ner CMD Tagen begrüßen zu dürfen.

Dr. Armin Walter

Prof. Dr. Dr. Eberhard Fischer-Brandies.

Programm Freitag, 28. Juni 2019

08:30 – 09:00 UhrKaffee und Brezn

09:00 – 09:15 UhrDr. Armin Walter, München Begrüßung und Einführung in dasTagungsprogramm

09:15 – 11:00 UhrProf. Dr. Hans- Jürgen Schindler,WürzburgAnatomische und physiologischeGrundlagen, Ätiopathogenese

11:00 – 11:30 UhrKaffeepause

11:30 – 13:00 UhrProf. Dr. Hans- Jürgen Schindler,Würzburgpraxis-bezogene klinische Untersuchungsstrategien

13:00 – 14:00 UhrGemeinsames Mittagessen

14:00 – 15:00 UhrDr. Gerhard Luttke, MünchenMRT und radiologische Befunde Spezielle Befunde des Discus artikularis,Condylus und Fossa

15:00 – 15:30 UhrKaffeepause

15:30 – 17:00 UhrProf. Dr. Hans- Jürgen Schindler,WürzburgErweiterte Diagnostik in der Funktions-therapie, Grundlegende Behandlungs-strategie

17:00 UhrGet together mit Umtrunk

Programm Samstag, 29. Juni 2019

09:00 – 09:15 UhrDr. Armin Walter, MünchenBegrüßung und Einführung in dasTagungsprogramm

09:15 – 11:00 UhrProf. Dr. Helge Fischer-Brandies, KielDas Kieler Schienenkonzept, Diagnostik gesteuerte Therapie

11:00 – 11:30 UhrKaffeepause

11:30 – 12:30 UhrProf. Dr. Helge Fischer-Brandies, KielKieferorthopädische Therapiekonzeptebei CMD Patienten

12:30 – 13:30 UhrGemeinsames Mittagessen

13:30 – 14:30 UhrPD Dr. Oliver Ahlers, HamburgIndikation restaurativer Maßnahmen –wann überhaupt? Restaurative Behand-lung nach Funktionstherapie, Vorbehandlung und erforderliche Befunde

14:30 – 15:00 UhrKaffeepause

15:00 – 17:00 UhrPD Dr. Oliver Ahlers, HamburgInvasive, minimal – und non-invasiveBehandlungstechniken Nachbehandlungund Fallbeispiele

17:00 UhrDiskussion und Ende der Tagung

780,00 € einschließlich Mittagessen,Softgetränke und Kaffee

16 Fortbildungspunkte unter Anerkennung der Leitsätze der Bundeszahnärztekammer zur zahnärztlichen Fortbildung entspre-chend der Punktebewertung derBZÄK/ DGZMK.

Anmeldung:[email protected]

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FORUM

Interview wegen zahnärztlicher Fortbildungsveranstaltungen in München

Redaktion ZBV Oberbayern: Der ZBVMünchen Stadt und Land hat in derVergangenheit eine Vielzahl von

Fortbildungen und Kursen sowohl fürZahnärztinnen und Zahnärzte als auchfür die Assistenzberufe angeboten. Wiesehen Sie mit Ihrer Erfahrung als Hoch-schullehrer die weitere Entwicklung derzahnärztlichen Fortbildung in München?Prof. Dr. Eberhard Fischer-Brandies: Be-gonnen hat das Jahr mit einer fachlichhervorragenden Montags-Fortbildung imGroßen Hörsaal der Zahnklinik mit Prof.Dr. Dr. h.c. Georg Meyer aus Greifswaldzur Schienentherapie bei CMD. Deraußerordentliche große Zulauf hatgezeigt, dass der ZBV München Stadtund Land ein hochinteressantes Themaangeboten hat.

Redaktion ZBV Oberbayern: Wieerklären Sie sich die große Resonanz?

Prof. Dr. Eberhard Fischer-Brandies: Beider CMD handelt sich um ein relativ häu-figes, aber ätiologisch sehr komplexesKrankheitsbild. Die wissenschaftlichenMeinungen divergieren durchaus. Dia-gnostik und Therapie stellen viele Kolle-ginnen und Kollegen täglich vor schwieri-ge Aufgaben, wenn Patienten mitschmerzhaften Kiefergelenken, Kopf-und Nackenschmerzen die Praxis aufsu-chen. Dies im Zusammenhang mit Füllun-gen, Prothetik und Kieferorthopädie. Inder kurzen Zeit einer Montagsfortbildungkonnte Prof. Meyer vieles allerdings nurkurz anreißen.

Redaktion ZBV Oberbayern: Wie sollman dem Problem begegnen?

Prof. Dr. Eberhard Fischer-Brandies: Dr.Armin Walter hat die „Münchner CMD-Tage 2019“ initiiert, die sich künftig mitdiesem Krankheitsbild beschäftigen wer-den. Ziel ist es, die Teilnehmer fortlaufendüber neueste Erkenntnisse zu diesem mul-tifaktoriellen Geschehen zu informierenund vor allem dem Praktiker einen Leitfa-den zu vermitteln, nach dem man bei derBehandlung der Patienten vorgehenkann, die einem ja ständig begegnen.

Redaktion ZBV Oberbayern: Gibt esschon Details?

Prof. Dr. Eberhard Fischer-Brandies: Ja.Die erste Veranstaltung findet Freitag/Samstag 28. / 29. Juni 2019 ganztägig inMünchen statt. Namhafte Referentenhaben schon zugesagt. Schwerpunktwerden moderne Diagnostik und Thera-piekonzepte sein. Voranmeldung istwegen begrenzter Teilnehmerzahl [email protected] möglich.Ein detailliertes Programm folgt.

Redaktion ZBV Oberbayern: HabenSie noch weitere Ideen zur Fortbil-dung?

Prof. Dr. Eberhard Fischer-Brandies: Ja.In meiner Zeit als Gutachterreferent der BLZK habe ich ein Konzept der Aus-bildung von Gerichtsgutachtern in curri-culärer Form entwickelt, das ich gemein-sam mit dem langjährigen früherenGutachterreferenten der KZVB Dr. ArminWalter und weiteren bewährten Referen-ten fortführe. Das letzte Curriculum ging gerade zu Ende. Sachverständigeerfüllen nämlich eine wichtige und ver-antwortungsvolle Aufgabe, die sich vonder Behandlertätigkeit grundlegendunterscheidet: Sie beurteilen vor Gerichtdie streitigen Fragen aus zahnmedizini-scher Sicht und liefern wesentliche Ent-scheidungsgrundlagen für die juristischeBeurteilung und damit das Urteil. DerMaßstab für die Begutachtung ist nichtdie optimale, die beste Therapie, auchnicht diejenige, die der Gutachter selberfür richtig hält, sondern die Versorgungnach dem gültigen zahnmedizinischenStandard, der die Therapiefreiheit ange-messen berücksichtigt. Sachverständigemüssen daher mit einer anderen Denk-weise an die Arbeit gehen, das hierzunotwendige Training und die Abfassungkorrekter Gutachten stellen einenSchwerpunkt der gutachterlichen Ausbil-dung dar.

Redaktion ZBV Oberbayern: WelcheInhalte werden da vermittelt undgibt ein weiteres Kursangebot?

Prof. Dr. Eberhard Fischer-Brandies: DieInhalte orientieren sich an den Vorgabender Gutachterordnung der BLZK, die Ver-anstaltung ist in 4 Module gegliedert. Sieist aber nicht nur für Zahnärztinnen undZahnärzte geeignet, die selber Sachver-ständige werden wollen, sondern auchfür Kolleginnen und Kollegen, die sich imUmgang mit Versicherungen und beirechtlichen Auseinandersetzungen selberbesser auskennen möchten. Wer z.B.weiß, wie Sachverhalte, Dokumentationund Aufklärung im Streitfall bewertetwerden, kann bereits im Vorfeld unnöti-ge Probleme vermeiden. Das nächsteCurriculum beginnt am 8. November2019 und läuft bis in den März 2020.

Redaktion ZBV Oberbayern: WeiterePerspektiven?

Prof. Dr. Eberhard Fischer-Brandies: DieMontagsfortbildungen des ZBV lassenspannenden Themen mit hochkarätigenReferenten erwarten. Der Kenntnisstandauf zahn/medizinischem Bereich isteinem ständigen und immer schnellerfortschreitendem Wandel unterworfen.Hier gilt es, up to date zu bleiben. Es istaber auch von Bedeutung, noch nichtbewährte Neuerungen von relevantenErkenntnissen zu unterscheiden. Hiersind Veranstaltungen, die in reflektieren-der Weise den State of the Art darstellenund Übersicht vermitteln, von besondererBedeutung. Wichtig erscheint mir dabei,dass die ZBVe auf regionaler Basis Fortbil-dungen durchführen, ortsnah und aktu-ell, um die Kolleginnen und Kollegenmöglichst vollständig zu erreichen.

Das Interview führte die Redaktion /Schriftleitung des „Bezirksverband“des ZBV Oberbayern.

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14 DER BEZIRKSVERBAND I 4-2019

F O RUM

Gutachter-Curriculum 2019/2020

Entsprechend der Gut-achterordnung derBayerischen Landes-

zahnärztekammer für ander Gutachtertätigkeit in-teressierte Zahnärztinnenund Zahnärzte.

Ziele und InhalteIn diesem Curriculum wer-den alle relevanten Infor-mationen zur gutachter-lichen Tätigkeit vermittelt.Schwerpunkt liegt auf demTraining in der Formulie-rung fachlich korrekter undrechtssicherer Ausführun-

gen der gutachterlichen Stellungnahme.Hierbei spielen verschiedene juristischeDefinitionen eine entscheidende Rolle.

Der wissenschaftliche Erkenntnisstandbei der fachspezifischen Beurteilungdurchgeführter Behandlungsmaßnah-men und der sog. Facharztstandard sindGrundlage der gutachterlichen Tätigkeit.Die Beurteilung der korrekten Abrech-nung zahnärztlicher Leistungen ist beiHonorargutachten genauso essentiellwie das Wissen um die Ortsüblichkeitzahntechnischer Leistungen. Diese undweitere Kenntnisse werden in kompakterForm in 72 Stunden vermittelt.

Die Kenntnis von Behandlungsfehler, gro-bem Behandlungsfehler, Aufklärungs-mangel, Dokumentationsmangel, Be-weislastumkehr und Vorfälligkeit beiZusatzversicherungen sind dabei nichtnur für aktive Gutachter, sondern auchfür jede/n praktizierende/n Zahnärztin/Zahnarzt von Bedeutung. Weiterhin istgutachterliches Fachwissen in derAbwehr unberechtigter Forderungen vonPatienten und Krankenversicherungenhilfreich.

Das Gutachter-Curriculum wird seit 2012von den wissenschaftlichen Leitern in ver-schiedenem Rahmen durchgeführt. Beiden Referenten handelt es sich um lang-jährig erfahrene Gerichts-, Privat- undKassengutachter. Diese Fortbildung ent-spricht den Vorgaben der Gutachterord-nung der BLZK.

Nach Abschluss des Curriculums bestehtdie Möglichkeit, besonders erfahreneGutachter in die mündliche Verhandlungbei Gericht zu begleiten und somit prak-tische Erfahrungen zu sammeln.

Wir freuen uns auf Ihre TeilnahmeProf. Dr. Dr. E. Fischer-BrandiesDr. Armin Walter

Modul I Grundlagen der Gutachtererstellung➢ Bedeutung des Gutachtens➢ Rechtliche Grundlagen,

Definitionen➢ Arten von Gutachten➢ Die Stellung des Gutachters –

Erwartungen und Aufgaben➢ Gutachtensauftrag und Bedeutung

des Beweisbeschlusses➢ Annahme des Auftrags, Befangen-

heit, Haftung des Gutachters➢ Formale Gestaltung von Gutachten➢ Umgang mit Akten, Daten,

Datenschutz➢ Anamnese und gutachterliche

Untersuchung➢ Umgang Literatur, Leitlinien,

Richtlinien, Kommentaren, Urteilen➢ Verhalten vor Gericht➢ Abrechnung von Gutachten

Modul IIFachspezifische Grundlagenfür Gutachten I➢ Konservierende Zahnheilkunde,

Endodontie➢ Parodontologie➢ Prothetik➢ Funktionsanalyse und

Funktionstherapie➢ Psychosomatik➢ GKV-Gutachten➢ Bedeutung der

Behandlungsrichtlinien➢ Besprechung Mustergutachten➢ Ausgabe Hausarbeit 1

(Erstellung eines Gutachtens)

HausarbeitIm Rahmen des Curriculums erstellen dieTeilnehmer selbständig Gutachten. Diesewerden von den Kursleitern korrigiertund besprochen.

Modul III Fachspezifische Grundlagenfür Gutachten II➢ Radiologie, DVT, CT, MRT,

Röntgenbefundung➢ Chirurgie➢ Behandlungsfehler versus

Komplikation,➢ Implantologie➢ Ausnahmeindikationen nach

§ 28 SGB V➢ Kieferorthopädie➢ Aufklärung, Einwilligung,

Patientenrechtegesetz➢ Besprechung der Hausarbeit 1➢ Ausgabe Hausarbeit 2

(Erstellung eines Gutachtens)

Modul IV Praxis der Gutachtenerstellung➢ Anwendung der Behandlungs-

richtlinie und Leitlinien in dergutachterlichen Praxis

➢ Praktische Beispiele➢ Formulierung des Gutachtens bei

festgestellten Planungs- oderAusführungsmängeln

➢ Vorstellung und Besprechung der 2. Hausarbeit

Teilnahme an GerichtsverhandlungGutachtertätigkeit in der Gerichtsver-handlung an. Dabei begleiten Sie denGutachter in die Verhandlung und disku-tieren anschließend die mündliche Ver-handlung mit ihm.Fakultativ bieten die Kursleiter nachAbschluss des Kurses die Einführung indie (Termin nach Vereinbarung, zusätzlich3 Punkte).

Referentenund ihre bisherigen Tätigkeiten, die sieneben langjähriger Gutachtertätigkeitausgeübt haben.

Dr. Christian EschrichGutachter und Obergutachter der KZVBund VGBZMK Gutachter nach der Gut-achterordnung der BLZK

Prof. Dr. Dr. Ludger Figgenerem. Direktor der Poliklinik für Zahnärzt-

Prof. Dr. Dr. Eberhard Fischer-Brandies

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DER BEZIRKSVERBAND I 4-2019 15

FORUM

liche Prothetik und Werkstoffkunde derUniversität Münster, Jurist

Prof. Dr. Dr. Eberhard Fischer-BrandiesGutachterreferent der BLZK 2010 – 2014,Gründungsmitglied und Vorsitzender derVBGZMK seit 2003, Gutachter nach derGutachterordnung der BLZK

Prof. Dr. Helge Fischer-BrandiesDirektor der Klinik für Kieferorthopädieder Universität Kiel

Kai-Uwe HerbstRichter am Amtsgericht, Berlin, Gutach-terfortbildungen

Dr. Peter Klotz1. Vorsitzender ZBV Oberbayern, Refe-rent für privates Gebühren- und Leis-tungsrecht ZBV Oberbayern, Referent fürHonorierungssysteme der BLZK von2002 – 2008

Dr. Armin WalterGutachterreferent der KZVB 2005 –2016, Gründungsmitglied der VBGZMK.

Gutachter und Obergutachter der KZVBseit 2005, Gutachter nach der Gutachter-ordnung der BLZK

Prof. Dr. Winfried WaltherDirektor der Akademie für ZahnärztlicheFortbildung Karlsruhe

Dr. Zsolt ZrinyiGutachter der KZVB und VBGZMK,Moderator Qualitätszirkel Gutachter,Gutachter nach der Gutachterordnungder BLZK

HinweiseVeranstalter:Zahnärztliche Fortbildung GBRProf. Dr. Dr. E. Fischer-Brandies, Dr. Armin Walter

Kursort:München

Punkte:Nach den Richtlinien der BZÄK werdenfür das gesamte Curriculum 90 Punktevergeben.

Kursgebühr:1750,– € für das gesamte Curriculum

Teilbuchung:Es besteht die Möglichkeit, nur 2 oder 3Module zu buchen. Zum Verständnis derModule 2-4 ist es jedoch in jedem Fallerforderlich, am 1. Modul teilzunehmen.Details s. Anmeldeformular

Kursablauf:Falls unvermeidlich, sind kurzfristigeÄnderungen bezüglich Referenten, Zeit-plan der Kursabschnitte und Kursortmöglich.

Datenschutz:Ihre Daten werden entsprechen den Vor-gaben der DSGOV verarbeitet.

Unterstützer:Dentsply Sirona Implants,Straumann,VBGZMKVereinigung Bayerischder Gutachter fürZahn-, Mund- und Kieferheilkunde Mün-chen

Anmeldung zum Gutachter-Curriculum2019/2020Name: Vorname:

Titel:

Straße:

PLZ / Ort:

E-Mail:

Gutachter-CurriculumModule I – IV (90 Punkte)Kursgebühr: 1.750,– €

Module I und II (32 Punkte)Kursgebühr: 850,– €

Module I und III (32 Punkte)Kursgebühr: 850,– €

Anmeldung bitte an Prof. E. Fischer-Brandies: FAX: 089 76 97 55 52E-Mail: [email protected]

Rückfragen: Tel. 089 76 97 55 50

Nach Übersendung dieser Anmeldung erhalten sie die Rechnung über die Kursge-bühr sowie die AGB mit Datenschutzerklärung.Die Anmeldung wird erst mit Bezahlung der Kursgebühr verbindlich.Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, es entscheidet der Zeitpunkt der verbindlichenAnmeldung.

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16 DER BEZIRKSVERBAND I 4-2019

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Aktuelle Seminarübersicht ZBV OberbayernDie Veranstaltungen/Kurse finden nach den Leitsätzen und Punktebewertungen von BZÄK und DGZMK statt.

Seminare für Zahnärztinnen/Zahnärzte:

1) Aktualisierung der Fachkunde imStrahlenschutz für ZÄ

EUR 60,00 (inkl. Skript)

ROSENHEIM: Kurs 19-100Fr. 12.07.2019, 16:00 bis 18:15 UhrOrt: Kultur + Kongress Zentrum, Kufsteiner Straße 4, 83022 Rosenheim

BAYR. GMAIN: Kurs 19-101Mi. 08.05.2019, 18:00 bis 21.00 UhrOrt: Restaurant St. Florian, Feuerwehr-heimstraße 12 – 14, 83457 Bayr. Gmain

Weitere Termine in Planung!

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

5) Zahnersatz Kompakt –Teil 1 und Teil 2 / Vorbereitung zurSommerabschlussprüfungRef.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. Christine Kürzinger, ZMFjeweils EUR 75,00(inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 9058Teil 1 Sa. 27.04.2019, 09:00 – 17:00 Uhr in München

Kurs 9059Teil 2 Sa. 04.05.2019, 09:00 – 17:00 Uhr in München

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Ort: Gasthof Höhensteiger, Westerndor-fer Straße 101, 83024 Rosenheim

6) Update BEMA/GOZ:für Auszubildende und zur Prüfungsvor-bereitungRef.: Fr. Christine Kürzinger, ZMF EUR 80,00 (inkl. Skript)

Kurs 2119Fr. 10.05.2019, 09:00 bis 17:00 Uhr in München

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

7) ZMP Aufstiegsfortbildung2019/2020 in MünchenTermin: 26.06.2019 bis 15.03.2020 Referent/innen:Frau Ulrike Wiedenmann, DHFrau Katja Wahle, DH, PraxismanagerinFrau Annette Schmidt, StR, PassFrau Dr. Catherine Kempf, ÄrztinFrau Dr. Tina Killian, ZahnärztinHerr Dr. Peter Klotz, Zahnarzt

EUR 3250,00 zuzgl. BLZK Prüfungsgebühren(inkl. Skripte + Mittagessen)

Kurs 421Unterlagen bitte anfordern bei:Frau Ruth Hindl, Grafrather Str. 8, 82287 Jesenwang,Tel: 08146-997 95 68,

Fax: 08146-997 98 95,[email protected]

8) Prophylaxe BasiskursRef.: Frau Wiedenmann

EUR 550,00 (inkl. Skript + Mittag-essen)

Kurs 543Kursort: Rosenheim und MünchenBitte beachten: der Theorieteil findetin Rosenheim und der praktische Teilin München statt.

Do./Fr., 12.09. – 13.09.2019, 09:00 bis 18:00 Uhr

Fr./Sa., 20.09. – 21.09.2019, 09:00 bis 18:00 Uhr

Do./Fr./Sa., 10.10./11.10./12.10.2019(Praktischer Teil) Gruppen A/B

Mi., 16.10.2019, 09:00 – 15.30 Uhr

Orte:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank,Bahnhofstraße 15, 83022 Rosenheim

ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

9) 1-Tages-Röntgenkurs (10 Std.)zum Erwerb der erforderlichenKenntnisse im StrahlenschutzNur für ZFA, die ihre Röntgen-prüfung zeitnah wiederholen muss

Ref.: Dr. Urs ReimannEUR 130,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 627Sa. 25.05.2019, 09.00 – 18.00 Uhr

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Seminare für zahnärztlichesPersonal2) Aktualisierung der Kenntnisse imStrahlenschutz für das zahnärzt-liche Personal

EUR 50,00 (inkl. Skript)

ROSENHEIM: Kurs 19-800Fr. 12.07.2019, 16:00 bis 17:30 UhrOrt: Kultur + Kongress Zentrum, Kufsteiner Straße 4, 83022 Rosenheim

BAYR. GMAIN: Kurs 19-801Mi. 08.05.2019, 16:00 bis 17.30 UhrOrt: Restaurant St. Florian, Feuerwehr-heimstraße 12 – 14, 83457 Bayr. Gmain

Weitere Termine in Planung!3) Check Up: Fit für die Sommer-abschlussprüfungRef.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. Christine Kürzinger, ZMFEUR 75,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 9060Do. 16.05.2019, 13.00 – 20.00 Uhr

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

4) Fit für die prakt. Prüfung / Vorbereitung zur Sommerabschluss-prüfungRef.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. Christine Kürzinger, ZMFEUR 75,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 9061Sa. 18.05.2019, 09.00 – 17.00 Uhr

Alle Seminare können online unterwww.zbvoberbayern.de unter

der Rubrik „Fortbildung“ gebuchtwerden.

Hier finden Sie auch detaillierteErläuterungen zu den jeweiligen

Seminaren.Darüber hinausgehende

Informationen zur verbindlichenKursanmeldung erhalten Sie bei

Frau Ruth Hindl,Grafrather Str. 8, 82287 Jesenwang,

Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95,[email protected]

Page 17: DER BEZIRKSVERBAND - zbvobb.de · deren Pati enten, denn der Datenschutz, die Datensicherheit für di e sensiblen Gesundheitsdaten der Patienten ist wohl bei deren Eingabe in den

DER BEZIRKSVERBAND I 4-2019 17

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldebogen Bitte faxen an 0 8146-99 79 895

Name Kursteilnehmer: Vorname Kursteilnehmer:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis:

Praxisstempel:Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn die jeweiligen Anlagen beigefügt werden (jeweils nur in Kopie!):Anmeldeschluss zur Röntgenaktualisierung ZÄ/ZFA – 14 Tage vor KURSBEGINN!!

Zahnärztliches Personal beifügen:für Röntgenaktualisierung: Röntgenbescheinigungfür Röntgenkurs (1-/3-tägig): Helferinnenurkunde/-brieffür Prophylaxe Basiskurs: Helferinnenurkunde/-brief

und Röntgenbescheinigungfür ZMP: 1.) Bescheinigung über mind. 1 Jahr Berufserfahrung

2.) Helferinnenurkunde/-brief und Röntgenbescheinigung3.) Nachweis eines absolvierten Kurses über Maßnahmen in med. Notfällen (mind. 9 UE)Die Kursanbieter müssen durch den Unfallversicherungsträger ermächtigte Stellen sein.Eine Liste dieser ermächtigten Stellen finden Sie unter folgendem Link: https://www.bg-qseh.de/ExtraEH/erstview.nsf/ShowErst?openform

Zahnärzte: für Aktualisierung-Röntgen: nur möglich mit vorhandener deutscher Fachkunde!

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermächtigung über die Kursgebühren an:

Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes OberbayernRuth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)

Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n

Kursgebühren für folgende Fortbildung/Kurs: für Teilnehmer(in):

in Höhe von € zum Fälligkeitstag laut Rechnung der Fortbildung zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr.: BLZ: Bank:

BIC: IBAN:durch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitur an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Last-schrift einzulösen

Datum, UnterschriftName und Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel)

Kursbezeichnung:

Kursdatum: Kursort:

Kursnummer: Kursgebühr:

nur von Zahnärzten/-innen auszufüllen: � Deutsche Fachkunde vorhanden

Anschrift Praxis: Telefon Praxis:

Gläubiger-ID: DE07ZZZ00000519084. Mandatsreferent: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ZBV Oberbayern

Bitte alle Angaben IN DRUCKSCHRIFT und vollständig!

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18 DER BEZIRKSVERBAND I 4-2019

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Aktuelle Seminarübersicht ZBV OberbayernSeminare für Zahnärztinnen/Zahnärzte

Die Veranstaltungen/Kurse finden nachden Leitsätzen und Punktebewertungenvon BZÄK und DGZMK statt.

EUR 60,00 (inkl. Skript)

ROSENHEIM: Kurs 19-100Fr. 12.07.2019, 16:00 bis 18:15 UhrOrt: Kultur + Kongress Zentrum, Kufsteiner Straße 4, 83022 Rosenheim

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für ZÄ

BAYR. GMAIN: Kurs 19-101Mi. 08.05.2019, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Restaurant St. Florian, Feuerwehr-heimstraße 12 – 14, 83457 Bayr. Gmain

Weitere Termine in Planung!

Kompendium-AZUBI

Sie sind schon gut auf die Abschlussprü-fung vorbereitet? Sie möchten Ihr Wissenvor der Prüfung testen und vertiefen?Dann kommen Sie in unseren Tageskurs:

Fachkunde & Abrechnungin Frage und Antwort • Zahnersatz• Chirurgie, Implantologie• Parodontologie, Prophylaxe• Füllungen, Endodontie

In gewohnter Form beantworten Dr. TinaKillian und Christine Kürzinger alle IhreFragen rund um die ausgeschriebenenThemen fachkundlich und verwaltungs-/abrechnungstechnisch. Sie bearbeitenan Hand eines Skriptes Fragen selbst, umIhren Wissenstand zu überprüfen und zuergänzen.

Anmeldung unter www.zbvoberbayern.de oder beiRuth Hindl; Telefon 0 8146-99 79 568; Fax: 0 8146-99 79 895; [email protected]

Dr. Tina Killian (ZÄ)

Christine Kürzinger (ZMF)

Check-Up: Fit für dieSommerabschlussprüfung

SommerabschlussprüfungTermin:Donnerstag, 16.05.2019, Kurs Nr. 9060 13.00 – 20.00 Uhr; EUR 75,00

Kursort: ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr-Strasse 15, 80999 München

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DER BEZIRKSVERBAND I 4-2019 19

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Abschlussprüfung ZFA

Zahnersatz Kompakt – Teil 1 und Teil 2 in Münchenund Rosenheim

Ref.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. Christine Kürzinger, ZMFjeweils EUR 75,00(inkl. Skript + Mittagessen

Kurs 9058Teil 1 Sa.27.04.2019, 09:00 – 17:00 Uhr in München

Themen:– Fachkunde & Abrechnung– Befundklasse 1,2, 3.1– Einstieg in Kombi-ZE– HKP (Erstellung & Abrechnung)

Kurs 9059Teil 2 Sa. 04.05.2019, 09:00 – 17:00 Uhr in München

Themen:– Fachkunde & Abrechnung– Befundklasse 3.1, 3.2, 4– Reparaturen– GOZ + BEMA– FAL / FAT– HKP (Erstellung & Abrechnung)

Ort:ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyrstr.15, 2.Stock, 80999 München- Allach

Ort:Gasthof Höhensteiger,Westerndorfer Straße 10183024 Rosenheim

Anmeldung unter www.zbvoberbayern.de unter der Rubrik „Fortbildung”oder bei Ruth Hindl; Telefon 0 8146-99 79 568; Fax: 0 8146-99 79 895; [email protected]

Fit für die praktische Prüfungin München

Ref.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. Christine Kürzinger, ZMFEUR 75,00(inkl. Skript + Mittagessen

Kurs 9061Sa. 18.05.2019, 09:00 – 17:00 Uhr

Erarbeitung und Präsentation (inkl.Instrumentarium) von gestellten Aufga-ben (Fachkunde und Abrechnung), ein-zeln und in kleinen Gruppen (Learning bydoing) zur zusätzlichen Übung für diepraktische Prüfung ZFA. Üben Sie die Prüfungssituation und testen Sie Ihr Wissen!

Prüfungsvorbereitung zur Sommerabschlussprüfung 2019

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20 DER BEZIRKSVERBAND I 4-2019

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Fortbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte nach der Fortbildungsordnung der BLZKProphylaxe-Basiskurs 2019 in Rosenheim/MünchenBitte beachten: die Theorietage finden in Rosenheim statt und der praktische Teil (Gruppeneinteilung) in München

Kursdaten: Do. 12.09.2019 9:00 – 18:00 Uhr

Fr. 13.09.2019 9:00 – 18:00 Uhr

Fr. 20.09.20199:00 – 18:00 Uhr

Sa. 21.09.2019 9:00 – 18:00 Uhr

Do. 10.10.20198:00 – 17:00 Uhr & Fr. 11.10.2019 9:00 – 12:30 Uhr Gruppe A

Fr. 11.10.2019 13:00 – 18:00 Uhr &Sa. 12.10.2019 9:00 – 16:30 Uhr Gruppe B

Mi. 16.10.201909:00 – 15:30 Uhr

Kursort: ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyrstr. 15,80999 München-Allach

Kursgebühr: EUR 550,00

Referentin: Fr. Ulrike Wiedenmann,DH

Teilnehmer: 24

Verbindliche und schriftliche Anmel-dung an:Verwaltung der Fortbildungen des Zahn-ärztlichen Bezirksverbandes Oberbayern

Ruth Hindl, Grafrather Str. 8, 82287 JesenwangTel.: 08146- 997 95 68Fax: 08146- 997 98 95

Bei Absagen wird eine Bearbeitungsge-bühr von EUR 40,00 erhoben. Sollte keinErsatz gefunden werden können, mussder Kurs vollständig bezahlt werden.

Bei Interesse verwenden Sie bitte dasnachstehende Anmeldeformular. Sieerhalten dann rechtzeitig vor Kursbeginnvon uns weitere Unterlagen zugesandt.

Verwaltung der Fortbildungen des Zahn-ärztlichen Bezirksverbandes OberbayernRuth Hindl, Grafratherstr. 8, 82287 Jesenwang

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DER BEZIRKSVERBAND I 4-2019 21

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldung zum Prophylaxe-BasiskursRosenheim/München 12.09. – 16.10.2019

Name Kursteilnehmer/in:

Anschrift Kursteilnehmer/in:

Geburtsdatum: Ort:

Name der Praxis:

Anschrift der Praxis:

Zulassungsvoraussetzungen:1. Helferinnenbrief/Urkunde einer Zahnärztekammer

2. Gültige Röntgenbefähigung nach § 18 a Abs. 3 derRöntgenverordnung

Jeder Teilnehmer erhält am Ende des Kurses eine Teilnahmebestäti-gung über die „regelmäßige“ Teilnahme.

Freiwillige kursbegleitende Leistungskontrollen finden zur Quali-tätssicherung statt. Alle daran teilnehmenden Kursbesucher erhal-ten bei Erreichung der Mindestpunktzahl ein Zertifikat über die„erfolgreiche“ Teilnahme.

Anlagen: Helferinnenbrief/Urkunde in KopieGültige Röntgenbescheinigung in KopieEinzugsermächtigung über die Kursgebühr € 550,00

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n Kursgebühr/en für Kurs: Prophylaxe-Basiskurs der Teilnehmer(in):

in Höhe von 550,00 € zu Lasten meines/unseres Kontos:

BIC IBAN

zum Fälligkeitstag laut Rechnung der Fortbildung durch Lastschrift einzuziehen.

Name u. Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel) Datum, Unterschrift

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermächtigung über die Kursgebühren an:Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes OberbayernRuth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Praxisstempel:

Gläubiger-ID DE07ZZZ00000519084. Mandantsreferenz: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification)Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen (AGB) des ZBV Oberbayern.

Bitte teilen Sie uns mit, welche Gruppe Sie bevorzugen. Soweit dies möglich ist, werden wir Ihren Wunsch berücksichtigen.

Gruppe A oder Gruppe B

Datum, Unterschrift:

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22 DER BEZIRKSVERBAND I 4-2019

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

„Übungen zuBEMA / GOZ “für Auszubildende und als Prüfungsvorbereitung

Ref.: Frau Christine Kürzinger, ZMFEUR 80,00 (inkl. Verpflegung)

Hier üben wir die „neue (ab So Prüfung2018)“Privatliquidation, Erfassungsschei-ne und HKPs formgerecht auszufüllen,Reparaturen ZE und Tipps, Kniffe undsprachliche Besonderheiten in schriftli-chen Angaben zu beachten.

Kurs 2119Fr. 10.05.2019 von 09:00 – 17:00 Uhrin München

Mitzubringen: Taschenrechner(Handy), Lineal und Farbmarker undSchreibzeug

Kursort: ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr-Strasse 15, 80999 München

Anmeldung bei:Frau HindlTel: 0 81 46-99 79 568Fax: 0 81 46-99 79 [email protected])

Prophylaxe BasiskursKursnummer 1903: 19.09. – 21.09. und 26.09. – 29.09.2019

Kursnummer 1904: 14.11. – 16.11. und 21.11. – 24.11.2019

Rö-AktualisierungHelferinnenKursnummer 1908: 05.06.2019

Kursnummer 1909: 09.10.2019

PAssKursnummer 1905: 12.07. – 14.07. und 19.07. – 21.07. und18.10. – 20.10. 2019

On the Top – Deep ScalingKursnummer 1906: 28.06. – 29.06.2019

Kursnummer 1907: 13.12. – 14.12.2019

Schleifkurs – Manuelles undmaschinelles Schärfen vonHandinstrumentenKursnummer 1910: 17.05.2019

Kursnummer 1911: 11.10.2019

10-Stunden Röntgen-KursKursnummer 1913: 25.10.2019

Rö-Aktualisierung ZahnärzteKursnummer 1914: 05.06.2019

Kursnummer 1915: 09.10.2019

Compact-Curriculum Zirkel-Training EndodontologieKursnummer 1916: 17. – 19.07.2019

Informationen zu den jeweiligenKursen finden Sie online unterwww.zbvmuc.de.Die verbindliche Kursanmeldung fin-det über Frau Katja Wemhöner,Fallstr. 34, 81369 München, statt.

Tel. 089/7 24 80-304, Fax 089/7 23 88 73Mail: [email protected]

Aktuelle Kursangebote 2019des ZBV München

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DER BEZIRKSVERBAND I 4-2019 23

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung im Bausteinsystem des Zahnärztlichen BezirksverbandesOberbayern

Terminübersicht: (Änderungen vorbehalten)

Kursgebühren: EUR 3.250,00 inkl. Verpflegung, zuzüglich Prüfungsgebühren der BLZKDie Prüfungsgebühr bei der BLZL beträgt EUR 460,00 und wird von der BLZK separat in Rechnung gestellt!!

Fortbildung ZMP – MünchenZahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in 2019/2020

Kursort: München, ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr-Straße 15, 80999 München Änderungen vorbehalten. Kursbegleitend wird ein Testatheft geführt, Sie werden darüber noch genauer informiert.

Referenten Datum Unterrichtszeiten VoraussichtlichePrüfungstermineder BLZK

Fr. U. Wiedenmann, DH 26.06.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. A. Schmidt, StRFr. Dr. T. Killian, ZÄ 27.06.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. U. Wiedenmann, DH 28.06.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. A. Schmidt, StR 29.06.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. U. Wiedenmann, DH 10.07.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. A. Schmidt, StR 11.07.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. Dr. Kempf, Ärztin 12.07.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. Dr. T. Killian, ZÄ 13.07.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. A. Schmidt, StR 25.07.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. U. Wiedenmann, DH 26.07.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. Dr. Kempf, Ärztin 27.07.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. U. Wiedenmann, DH 24.09.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. U. Wiedenmann, DH 25.09. – 28.09.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. K. Wahle, DH, PM (Gruppeneinteilung)Fr. U. Wiedenmann, DH 16.10. – 17.10.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. K. Wahle, DH, PMFr. U. Wiedenmann, DH 18.10. – 19.10.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. K. Wahle, DH, PM (Gruppeneinteilung)Fr. A. Schmidt, StR 06.11. – 07.11.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr Schriftliche Prüfung:Fr. U. Wiedenmann, DH 08.11.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr 17.03.2020Fr. U. Wiedenmann, DH 09.11.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Anmeldeschluss: 04.02.2020)Hr. Dr. P. Klotz, ZAFr. U. Wiedenmann, DH 20.11.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. K. Wahle, DH, PM 28.11. – 30.11.2019 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr Praktische Prüfung:Fr. U. Wiedenmann, DH 15.01. – 18.01.2020 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr 24.03. – 28.03.2020Fr. U. Wiedenmann, DH 29.01.2020 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Anmeldeschluss: 04.02.2020)Fr. U. Wiedenmann, DH 14.03. – 15.03.2020 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. K. Wahle, DH, PM Übungstage(Gruppeneinteilung)

Meisterbonus EUR 1.500,00

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24 DER BEZIRKSVERBAND I 4-2019

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldung zur AufstiegsfortbildungZMP 2019/2020Name: Vorname:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis (AG):

Anschrift Praxis:

Telefon Praxis:

Anmeldeunterlagen liegen bei: • Bescheinigung über eine mind. 1-jährige Berufserfahrung(Datenangabe erforderlich!)

• Nachweis einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung (voreiner Zahnärztekammer) zur Zahnmedizinischen Fachangestelltenoder eines gleichwertigen, abgeschlossenen, beruflichen Ausbil-dungsgangs (Feststellung obliegt der BLZK)

• Nachweis eines absolvierten Kurses über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (mind. 9 Unterrichtsstunden, nicht älterals 2 Jahre).Die Kursanbieter müssen durch den Unfallversicherungsträgerermächtigte Stellen sein. Eine Liste dieser ermächtigten Stellenfinden Sie unter folgendem Link:https://www.bg-qseh.de/ExtraEH/erstview.nsf/ShowErst?openform

• Nachweis der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz i. S. d. § 18 a Abs. 3 RöV

Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des ZBV Oberbayern.

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n Kursgebühren für die Aufstiegsfortbildung zur ZMP der Teilnehmer(in):

in Höhe von 3.250,00 € zum Fälligkeitstag laut Rechnung des jeweiligen Bausteines, zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr. BLZ: Bank:

BIC IBANdurch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Name u. Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel) Datum, Unterschrift

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermächtigung über die Kursgebühren an:Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes OberbayernRuth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Praxisstempel:

Gläubiger-ID DE07ZZZ00000519084. Mandantsreferenz: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification)Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen (AGB) des ZBV Oberbayern.

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DER BEZIRKSVERBAND I 4-2019 25

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Kompendium ZFAgemäß des Qualitätsstandards des ZBV Oberbayern

Quiz Abrechnung

In der Rubrik „Nachgefragt im Kompendium-ZFA“ werden kurz und im Protokollstil Fragen aus dem Kompedium-ZFA gestellt und beantwortet – natürlich nach dem Prinzip Fachkunde + Abrechnung / Verwaltung mit der neuen GOZ

Weitere Informationen: www.zbvobb.de. Fragen an die Referenten: [email protected]

Was ist richtig?

1. GKV: Röntgenaufnahmen müssen mit der Ziffer 1 gekennzeichnet werden, wenn es sich um Bissflügelaufnahmen handelt.

2. Anästhesien können bei Kassenpatienten bei langdauernden ZE-Leistungen nicht erneut berechnet werden.

3. Milchzähne: mehrflächige Füllungen werden nach BEMA 13b berechnet,wenn in der gleichen Sitzung eine Kinderkrone BEMA 14 eingesetztwird.

4. Die GOZ Leistung 2180 kann mehrfach je Zahn berechnet werden.

5. Bei einer Vitalexstirpation wird die vitale Kronenpulpa entfernt, die Wurzelpulpa wird belassen.

RICHTIG FALSCH

Der Inhalt unserer Reihe "Nachgefragt" richtet sich an unser zahnärztliches Personal und an die Auszubildenden und entspricht dem Prüfungsniveau der ZFA-Prüfung.

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26 DER BEZIRKSVERBAND I 4-2019

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN / O BMANN S B E R E I C H E

www.notdienst-zahn.de

Jedes neue Mitglied ist verpflichtet sichbei einer Tätigkeit oder des Wohnsitzes inBereich Oberbayerns sich beim ZBV Obbzu melden, dort erhalten Sie auch denMeldebogen zur erstmaligen Meldung,sowie die Personalbogen. Diesen sind dieApprobationsurkunde und ggf. die Pro-motionsurkunde und die Fachgebiets-anerkennung beizufügen.Diese bitte in beglaubigter Kopie.

Für alle anderen Mitglieder möchtenwir gerne die Meldepflicht noch malnahe legen, die in der letzten Zeit lei-der nicht mehr sehr beachtet wird.Dies ist auch in Bezug auf die Bei-tragseinstufung, Ihre Beiträge,Zustellung von Mitteilungen undInfopost in Ihrem Interesse.

Wir bitten um schriftliche Mitteilungüber Änderung bei:

• Niederlassung (zusätzl. Niederlas-sungen) und sonstige Aufnahmeder Berufsausübung

• Aufgabe oder Ausscheiden aus einerPraxis, bitte auch Assistenten, ange-stellte Zahnärzte Vertreter usw.!

• Sonstige Vorübergehende oderdauerhafte Aufgabe der Berufsaus-

übung, Zulassung beendet, Ruhe-stand.

• Arbeitsplatzwechsel• Änderung der Hauptwohnung, bit-te auch mit aktuellen Angaben zuIhrer telefonischen Erreichbarkeitgerne auch Handy.

• Änderung in Ihren Praxisdaten wieTel. oder Fax Nummern, aber auchPraxisverlegungen.

• Änderungen des Nachnamens,Kopie z.B. der Heiratsurkunde.

• Bei Erwerb einer Promotion, bittebeglaubigte Kopie zusenden, beiErwerb einer Ermächtigung/Gebietsbezeichnung bitte in Kopiean den ZBV Oberbayern.

• Bei Änderung Ihrer Bankdaten oderEinzugsermächtigung haben wirfür Sie Vordrucke im ZBV vorliegen.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder Email.

Claudia MehrtensTel: 089 - 79 35 58 82Fax: 089 - 81 88 87 40E-Mail: [email protected]

Meldeordnung ZBV Oberbayern

Stammtischtermine Germering 2019

Dienstag, 21.05.2019, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 09.07.2019, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 22.10.2019, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 03.12.2019, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dr. Peter Klotz, Freier Obmann im Obmannsbereich FFB

Obmanns-bereich FFB

Fortbildungsveranstaltung

Termin:Donnerstag, 23.05.2019 um 20.00 Uhr

Ort: Riessersee Hotel Garmisch-Partenkirchen,Riess 5, 82467 Garmisch-Partenkirchen

Veranstalter: Fa. Geistlich

Thema:Die Biologie der socket preservation

Referent:Herr Gallas, Biologe

Im Anschluss an das Referat laden wir zueinem Buffet ein.

Anmeldungbitte bis spätestens 17.05.2019 an Praxis Dr. Jürgen Schartmann, Tel. 08821-74300, Fax. 08821-74301, E-Mail: [email protected]

Dr. Jürgen Schartmann, Obmann imObmannsbereich Werdenfelser Land

Obmanns-bereichWerdenfelserLand

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DER BEZIRKSVERBAND I 4-2019 27

VE R S CH I E D E N E S

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Anzeigenschluss für die Ausgabe Mai 2019: Montag, 23. April 2019

Anzeigenaufträge bitte an:

HaasMedia, Weidenweg 5A, 85459 Berglern, Tel. 0 87 62-73 83 793, Fax: 0 87 62-73 83 794

[email protected]

IMPRESSUM „DER BEZIKSVERBAND“Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts. 1. Vorsitzender: Dr. Peter Klotz, Germering. Geschäftsstelle: Elly-Staegmeyr-Str. 15, 80999 München, Tel. (089) 7935588-0, Fax (089) 8188874-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.zbvobb.de. Redaktion & Schriftleitung:Dr. Peter Klotz, Germering, E-Mail: [email protected]. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder. Es handelt sich nichtum Äußerungen des ZBV Oberbayern. Verantwortlich für amtliche Mitteilungen des ZBV Oberbayern: Wolfgang Steiner, Zahnärztlicher BezirksverbandOberbayern. – Zuschriften redaktioneller Art richten Sie bitte nur an die Redaktion, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotosübernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigenmarketing, Herstellung & Vertrieb: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas, Weidenweg 5A, 85459 Berglern, Tel. 0 87 62-73 83 793, Fax 0 87 62-73 83 794), E-Mail: [email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlags -anschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Jan. 2008 gültig. Soweit vom Verlag gestaltet, liegen sämtliche an Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachungund Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmung oder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässigund werden verfolgt. Veröff. gem. DVBayPrG: Inhaber 100% Angelika Haas, Freising – Gesamtherstellung: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien, AngelikaHaas – Bezugsbedingungen: Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nichtmitglieder: Einzelheft € 2,00 zzgl. Versand spesen.Jahresabonnement € 26,00 inkl. MwSt., zzgl. Versandspesen. Erscheinungsweise: 10 x jährlich.

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Name/Vorname

Straße

PLZ/Ort Telefon

Anzeigengröße Stellengesuch Stellenangebot Verschiedenes

115 x 55 mm 95,00 Euro 102,00 Euro 125,00 Euro

115 x 40 mm 79,00 Euro 90,00 Euro 115,00 Euro

115 x 30 mm 58,00 Euro 65,00 Euro 89,00 Euro

55 x 30 mm 40,00 Euro 48,00 Euro 55,00 Euro

Chiffre 8,00 Euro 8,00 Euro 8,00 EuroZahlung erfolgt durch beiliegenden Verrechnungsscheck

Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug

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