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DER BEZIRKSVERBAND ZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de JUNI 2015 Fakten oder Gerüchte II BFH bestätigt Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Privat studieren an der Danube Privat University in Krems Sommerfortbildung des ZBV Oberbayern ZZB: FVDZ Bayern scheitert mit Intrige gegen die KZVB-Führung FVDZ Bayern: ZZB verliert Mehrheit in der Vertreterversammlung Euro-Z-II Studie – Preisvergleich zahnärztlicher Leistungen im europäischen Kontext Schlichten statt richten Politik betrügt erneut den Beitragszahler der GKV! Die fette Zukunft! Aufruf der LAGZ

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DER BEZIRKSVERBANDZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de

JUNI 2015� Fakten oder Gerüchte II � BFH bestätigt Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

� Privat studieren an der Danube Privat University in Krems � Sommerfortbildung

des ZBV Oberbayern � ZZB: FVDZ Bayern scheitert mit Intrige gegen die

KZVB-Führung � FVDZ Bayern: ZZB verliert Mehrheit in der Vertreterversammlung

� Euro-Z-II Studie – Preisvergleich zahnärztlicher Leistungen im europäischen

Kontext � Schlichten statt richten � Politik betrügt erneut den Beitragszahler

der GKV! � Die fette Zukunft! � Aufruf der LAGZ

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alle Vorschlä-ge, die von derZZB-geführtenKZVB kom-men, ab, zeige„jedoch keinegangbarenAlternativenauf“, wie Ratweiter mitteilt.

Gespräch mit Kranken-kasseZZB wirft Ber-ger ebenfallsvor, hinter demRücken der KZVB-Spitze mit der AOKBayern gesprochen zu haben. Zwischender Kasse und der KZVB schwelt seit Jah-ren Streit in den Vergütungsverhandlun-gen. Derzeit gehe es um Schiedsamtsent-scheidungen, für 2014 gibt es bislangkeinen gültigen Vertrag. Berger und derVizepräsident der BLZK, Dr. RüdigerSchott, hatten sich mit dem Vorsitzendendes Vorstands der AOK Bayern getroffen.„Die Kammer hat damit verantwortungs-los und rechtswidrig ihre Kompetenzenüberschritten“, so ZZB. „Die Präsidentender BLZK fallen damit der Zahnärzte-schaft in den Rücken. Womöglich habensie der AOK Bayern in Aussicht gestellt,dass sie nach unserer Abwahl einen gün-stigeren Abschluss bekommen wird“,kommentiert KZVB-Vize Dr. Stefan Böhmdas Verhalten des FVDZ. Aus Sicht vonZZB habe der FVDZ Bayern aus parteitak-tischen Gründen die Geschlossenheit desBerufsstandes in einer äußerst wichtigenPhase der Vergütungsverhandlungenaufs Spiel gesetzt.

Berger soll Ambitionen in der BZÄKhabenOb und in welcher Form eine Zusammen-arbeit mit dem FVDZ Bayern nun nochmöglich sei, werde die Zukunft zeigen, soZZB. Dazu bedürfe es aber einer grundle-genden Kurswende in diesem Verbandund möglicherweise auch personellerKonsequenzen im FVDZ. ZZB unterstelltBerger zudem weiterreichende Interes-

Fakten oder Gerüchte II – ein Zwischenruf!Peinliche Vorgänge bei der Vertreterversammlung (VV) der KZVB vom 08.05.2015

I N H A L TFakten oder Gerüchte II 2

Medizinisch indiziertes Bleaching umsatzsteuerfrei 4

Privat studieren an der DPU Krems 5

Sommerfortbildung ZBV OberbayernRosenheim 2015 8

PM ZZB vom 11.05.2015 zur Vertreter-versammlung (VV) der KZVB vom 08.05.2015 12

PM FVDZ Bayern vom 11.05.2015 zur Ver-treterversammlung (VV) der KZVB vom08.05.2015 13

Euro-Z-II Studie Preisvergleich zahnärztlicherLeistungen im europäischen Kontext 13

PM BLZK 07.05.2015 Neues Schlichtungsverfahren 15

PM BIG 07.05.2015 Erneuerter Betrug der Politik 16

Die fette Zukunft 17

Aufruf LAGZ 19

Oberpfälzer Zahnärztetag 2015 20

Seminarübersicht ZBV Oberbayern 21– Anmeldebogen 2015– Seminar „PZR – aber richtig!!”– Aktuelle Seminarübersicht für Zahnärzte– Abschlussprüfung ZFA im Juni/Juli 2015– Econodent Termine 2016– Anmeldebogen Econodent– Nachgefragt – Quiz-Lösungen– Aktuelle Kursangebote des ZBV München

Amtliche Mitteilungen 33– Sommerabschlussprüfung ZFA 2015– Validierung von Sterilisationsprozessen– Ausbildungsverträge im Berufsregister

des ZBV Oberbayern– Meldeordnung ZBV Oberbayern– Jugendarbeitsschutzgesetz– Börse für Praxisabgaben– Faxnummer gefragt!– Behandlung von Risikopatienten– Ungültigkeit von Zahnarztausweisen– Gebärdensprache

Obmannsbereiche 38

Verschiedenes 39

2 DER BEZIRKSVERBAND I 6-2015

Hier der zugehörige Artikel aus derDZW vom 15.05.2015 im Original:DZW.de, 15.05.2015

Intrige: FVDZ Bayern scheitertgegen KZVB-Führung

ZZB greift bayerischen Kammerpräsi-denten und FVDZ-Landesvorsitzen-den Christian Berger scharf an Anlässlich der Ereignisse der Vertreterver-sammlung (VV) der KassenzahnärztlichenVereinigung Bayerns (KZVB) übt derBerufsverband Zukunft Zahnärzte Bay-erns (ZZB) scharfe Kritik am Freien Ver-band Deutscher Zahnärzte (FVDZ) Bayernund spricht von einer Intrige.Der FVDZ habe eine schwere Schlappehinnehmen müssen, so ZZB. Der FVDZ-Vorsitzende und Präsident der bayeri-schen Landeszahnärztekammer, ZAChristian Berger, habe versucht, dieAbwahl des amtierenden KZVB-Vorstands mithilfe eines Abweichlers zuerreichen. Allerdings sei das an derGeschlossenheit der ZZB-Fraktiongescheitert. Wie der ZZB mitteilt konntedadurch nicht nur Schaden von der zahn-ärztlichen Selbstverwaltung insgesamt,sondern auch vom bayerischen Berufs-stand abgewendet werden.

Beschädigtes Ansehen derLandeszahnärztekammer„Es ist ein skandalöser und bisher niedagewesener Vorgang, dass ein Kammer-präsident einen Antrag auf Abwahl einesamtierenden Vorstands der Schwester-körperschaft stellt. Dies beweist, dass dasAngebot des FVDZ, konstruktiv mit derKZVB zusammen arbeiten zu wollen, einereines Täuschungsmanöver von ZA Berger mit der Absicht der Machtüber-nahme bei der KZVB darstellt“, so derZZB-Vorsitzende Dr. Janusz Rat.

Laut dem Vorsitzenden habe Bergerdadurch nachhaltig das Ansehen derBayerischen Landeszahnärztekammerbeschädigt. Der FVDZ Bayern betreibeseit mehr als zehn Jahren eine Funda-mentalopposition in der KZVB-VV. Ohnenachvollziehbare Gründe lehne er fast

F O RUM

Dr. Peter Klotz

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6-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 3

FORUM

sen auf Bundesebene. Wie die Institutionweiter mitteilt: „Dem Vernehmen nachstrebt der bayerische KammerpräsidentBerger das Amt des Vizepräsidenten derBundeszahnärztekammer (BZÄK) an.„Das sollten sich die Delegierten zurBZÄK gut überlegen, ob sie das bayeri-sche Intrigenspiel in die BZÄK-Spitze ein-führen wollen‘, so der stellvertretendeZZB-Vorsitzende Dr. Cornelius Haffner.

Aktuell ist Bayern mit dem früherenBLZK-Präsidenten Prof. Dr. ChristophBenz (ZZB) im Geschäftsführenden Vor-stand der BZÄK vertreten. Benz ist auchnach der Kammerwahl 2014 als Beisitzerim bayerischen Kammervorstand vertre-ten. Der FVDZ hat die volle Mehrheiterreicht. Damit stellt Bayern derzeit zweiVertreter im Vorstand der BZÄK, der ausallen Kammerpräsidenten der Länder unddem Geschäftsführenden Vorstandbesteht. Die Neuwahlen zum Präsidiumder BZÄK finden im Herbst 2016 statt.

dzw

Aktuelle Artikel im BZB Mai 2015

Kontroverser könnten die Artikel im aktu-ellen BZB Mai 2015 kaum sein.

Während Kollege Rat im Editorial zurGemeinsamkeit gegen die AOK Bayernaufruft und Leo Hofmeier (PressestelleKZVB) auf Seite 12 im BZB Mai 2015 überdas wenig erfreuliche Verhalten der AOKBayern beim Hausärztevertrag berichtet,bleibt Kollege Kinner im frühzeitigenKZVB-”Wahlkrampf” für die KZVB-Wahl2016 „stecken” (Seite 9 BZB Mai 2015).Es geht um die nunmehrig vom Bundes-sozialgericht (BSG) auf Klage der AOKBayern entschiedene zu erfolgende Über-mittlung der sog. „Klardaten“ (also derZahnarztdaten) bei der KCH-Abrechnungder KZVen gegenüber den Kranken-kassen.

Grundsätzlich berichtet Kollege Kinner javordergründig von Fakten, aber heraussticht halt doch die Bösartigkeit:

„Seit dem 2014 verlorenen Prozessder KZVB gegen die AOK ist dieseVerschlüsselung und Anonymisie-rung des Zahnarztes Geschichte.”

Hierzu gab es eine Vereinbarung, dassseitens der KZVen (bei den Ärzten ist dasanders) keine Klardaten (d.h. die konkre-ten Namen der die jeweilige Leistungbeim jeweiligen Versicherten erbringen-den ZahnärztInnen) an die Krankenkas-sen bei der KCH-Abrechnung übermitteltwerden müssen. Ferner gibt es einRechtsgutachten der Bundes-KZV, dasskeine Klardaten übermittelt werden müssen. Die AOK Bayern (und nicht dieKZVB) hatte dagegen multipel geklagtund vor dem SG und dem LSG gegen dieKZVB verloren. Erst das BSG gab dererneuten Klage der AOK Bayern (für alleüberraschend) Recht. Hätte hier etwa dieKZVB nach 2 gewonnenen Verfahren vordem BSG-Urteil freiwillig „abschenken”sollen? Das kann es doch wohl nicht sein!

Fazit: Nicht die KZVB hat hier gegen dieAOK Bayern geklagt (warum hätte sie dashier auch tun sollen !), sondern die AOKBayern hat multipel gegen die KZVBgeklagt, letztendlich vor dem BSG mitdem bekannten, von uns allen gleicher-massen kritisierten, Ergebnis. Zwischenden Zeilen soll hier im BZB der Eindruckentstehen, die KZVB habe hier versagt,was halt nun mal absoluter Unfug ist. Es erinnert ein bisschen an die fragwürdi-ge Aussendarstellung mancher Zahnärz-te „Wir haben einen modernen Sterilisa-tor...”

Auch eine weitere Passage des genann-ten Artikels von Dr. Kinner ist bedenkens-wert:„Einer Direktabrechnung zwischenZahnarzt und Krankenkasse stehtnun so gut wie nichts mehr im Wege.Von den Grund- und Schutzfunktio-nen einer Körperschaft des öffentli-chen Rechts bleibt nur ein fahrlässigerzeugtes Vakuum. Aus meiner Sichthat sich die Kassenzahnärztliche Vereinigung damit selbst infragegestellt.”

Diese Passage ist zunächst inhaltlich völlig falsch. Wenn, dann hat das BSG dieKZVen infrage gestellt. Völlig unverständ-lich bleibt allerdings diese Aussage durchden Umstand, dass Kollege Kinner wohllieber heute (siehe völlig missratener undgescheiterter Abwahlversuch gegenüberden Vorsitzenden der KZVB bei der VVder KZVB vom 08.05.2015) als morgen1. Hauptamtlicher Vorsitzender der KZVBwerden möchte. Ich erinnere mich da aneinen Spruch aus dieser Ecke von vor Jah-ren: „Des muas ma eiführn, damit ma’smittelfristig abschaffn ko”.

Herzliche Grüße an alle verbunden mitdem Wunsch, dass man beim FVDZBayern doch nachdenken möchte undsich in der gemeinsamen Sacharbeit wie-der einbringen möchte. Fundamental-opposition bringt die bayerischen Vertragszahnärztinnen und -zahnärztejedenfalls nicht weiter.

Dr. Peter Klotz, Germering

Herzlichen Glückwunsch zur Vermählung!

Herzlichen Glückwunsch zur Vermählung!

Wir gratulieren unserer langjährigen Mitarbeiterin Frau Claudia Fies zu ihrer Hochzeit.

Seit dem 15. Mai 2015 haben wir eine „neue“ Mitarbeiterin:Frau Claudia Mehrtens (ehemals Fies)!

Dr. Klaus Kocher, Dr. Peter Klotz, Wolfgang Steiner

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4 DER BEZIRKSVERBAND I 6-2015

F O RUM

BFH bestätigt Zahnärztekammer Schleswig-HolsteinMedizinisch indiziertes Bleaching ist Zahnheilkunde und damit umsatzsteuerfrei

Pressemitteilung der Zahnärzte-kammer Schleswig-Holstein:

Der Bundesfinanzhof(BFH) hat in einem aktu-ellen Urteil die Auf-fassung der Zahnärzte-kammer Schleswig-Holstein bestätigt, dassZahnaufhellungen (Blea-ching), die ein Zahnarztzur Beseitigung krank-heitsbedingter Zahnver-dunkelungen vornimmt,

umsatzsteuerfreie Heilbehandlungensind.

Im konkreten Fall hatte sich eine PlönerZahnarztpraxis mit Unterstützung derZahnärztekammer gegen den Bescheiddes zuständigen Finanzamtes gewehrt.Darin waren sämtliche Bleaching-Leistun-gen der Praxis im Rahmen einer Umsatz-steuer-Sonderprüfung auch für zurücklie-gende Fälle als umsatzsteuerpflichtigeingestuft worden. Die Finanzbehördehatte nicht unterschieden, ob es sich umrein kosmetische Aufhellungen oder dieBeseitigung krankheitsbedingter Verfär-bungen handelte. Da eine Nachberech-nung der Mehrwertsteuer bei den betrof-fenen Patienten faktisch ausschied, hättedie Praxis 19 Prozent des Honorarumsat-zes verloren.

Da sich das Finanzamt auch von den Stel-lungnahmen der Zahnärztekammerwenig beeindruckt zeigte und die Ein-sprüche der Zahnärzte gegen dieBescheide abwies, klagte er vor demschleswig-holsteinischen Finanzgericht.Das Gericht folgte der Argumentation(Az: 4 K 179/10 vom 9.10.2014). Dem-nach sind auch ästhetische Behandlun-gen Heilbehandlungen, wenn diese Lei-stungen dazu dienen, Krankheiten oderGesundheitsstörungen zu diagnostizie-ren, zu behandeln oder zu heilen oder dieGesundheit zu schützen, aufrecht zu hal-ten oder wiederherzustellen. Zu diesem

Erfolg hatte auch beigetragen, dass diebetroffenen Kollegen in der Dokumenta-tion sauber zwischen Aufhellungen ausmedizinischer und kosmetischer Indikati-on unterschieden hatten.

Das Plöner Finanzamt allerdings mochtedas Urteil trotz dezidierter und fachlichfundierter Urteilsbegründung nicht aner-kennen und ging in Revision. Der Bundes-finanzhof gab nun den klagenden Kolle-gen Recht, wies die Revision ab undbestätigte das Urteil der Erstinstanz (Az.V R 60/14 vom 19.03.2015).

Die Zahnbehandlungen, die jeweils eineVerdunkelung des behandelten Zahneszur Folge hatten, waren medizinisch indi-ziert und damit umsatzsteuerfrei. Die alsFolge dieser Zahnbehandlung notwendiggewordenen Zahnaufhellungs-Behand-lungen waren ästhetischer Natur, aber –im konkreten Streitfall belegt – auchmedizinisch erforderlich. Sie dienteneben nicht zu rein kosmetischen Zwek-ken, sondern standen in einem sachli-chen Zusammenhang mit der vorherigenBehandlung und dienten damit der Besei-tigung der Krankheitsfolge.

Die Steuerbefreiung gilt also nicht nur fürLeistungen, die unmittelbar der Diagno-se, Behandlung oder Heilung einerKrankheit oder Verletzung dienen, sieumfasst auch Leistungen, die erst als(spätere) Folge solcher Behandlungenerforderlich werden, auch wenn sieästhetischer Natur sind. So die Auffas-sung des Bundesfinanzhofes mit demausdrücklichen Hinweis auf den Einklangmit der Rechtsprechung des Europäi-schen Gerichtshofes (Urteil PFC ClinicEU:C:2013:198).

Das Urteil hat nicht nur steuerrechtlicheAuswirkungen. Es trägt zugleich dazubei, den Approbationsvorbehalt für die-ses Verfahren zu stärken. So hat diewenig einsichtsfähige Haltung einesFinanzamtes ungewollt einen Beitrag zurSicherheit der Patientenversorgung ge-leistet.

Quelle: PM der ZÄK-SH vom 18. Mai2015

Nachdruck aus www.adp-medien.devom 18.05.2015

dr. dirk erdmannadp®-medienagentur & verlagfon: 01 72-5 95 92 31fax: 0 21 29-56 79 31mail 1: [email protected] mail 2: [email protected] web: www.adp-medien.defriedhofstr. 6542781 haan/rheinlandDr. Dirk Erdmann

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6-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 5

FORUM

Privat studieren an der Danube Private University in Krems Wachau (Österreich)

Aktuell studieren im Sommerseme-ster 2015 im GrundstudiumZahnmedizin rund 560 Studieren-

de, von denen 339 aus Deutschland, 160aus Österreich, die weiteren aus Italien,Frankreich, den Niederlanden, Luxem-burg, Ungarn, aber auch Australien oderDubai kommen. Ganz überwiegend sindes Kinder aus Zahnarztfamilien oderanderen Heilberufen.

Neben dem Grundstudium der Zahnme-dizin bietet die DPU Universitätslehrgän-ge zum Master of Science Fachgebiet indeutscher wie englischer Sprache in Kie-ferorthopädie, Orale Chirurgie/Implanto-logie, Ästhetisch-Rekonstruktive Zahn-medizin und Endodontie staatlichakkreditiert und international anerkanntan. Bisher haben über 3.000 Zahnärztezum Master of Science Fachgebiet (MSc)graduiert, derzeit studieren in MSc-Universitätslehrgängen 650 Zahnärzte ander DPU.

DPU ist eine „staatlich anerkannte Privatuniversität“

Nach dem Rechtsstatus einer „staatlichanerkannten Privatuniversität“ sindderen Lehrenden und Studierendengemäß den Bestimmungen des Privatuni-versitätsgesetzes (PUG) den Lehrendenund Studierenden an staatlichen Univer-sitäten gleichgestellt. Die DPU ist damitauch berechtigt für die von ihr durchge-führten Studiengänge „anerkannteösterreichische akademische Grade zuverleihen.“

Sowohl das Bundesministerium fürGesundheit (BMG), wie das Wissen-schaftsministerium (BMWFW) und derPräsident der Österreichischen Zahnärz-tekammer (ÖZÄK) bestätigen gegenüberZahnärzten, dass der an der DPU erwor-bene akademische Grad des Dr. med.dent. dieselbe Gültigkeit wie jener derstaatlichen Universitäten hat und alle Vor-aussetzungen zur Eintragung in die öster-reichische Zahnärzteliste und damit zurunmittelbaren Berufsausübung als Zahn-

arzt/-ärztin erfüllt sind. Über die entspre-chenden Abkommen zur gegenseitigenAnerkennung der Studienabschlüsse inden EU-Staaten gilt dies u.a. auch unmit-telbar für Deutschland.

In einem „Abkommen zwischen derRegierung der Republik Österreich undder Regierung der BundesrepublikDeutschland über Gleichwertigkeiten imHochschulbereich“ vom 13.06.2002haben die beiden Staaten über die „Aner-kennung von Studien- und Prüfungs-leistungen“ und hinsichtlich der „Füh-rung“ von Hochschulgraden und akade-mischen Graden u.a. vereinbart:

Artikel 2 (2) Österreichische akademische Gradesind von einer österreichischen Hoch-schule gemäß Artikel 1 Absatz 1 alsAbschluss eines Studiums verliehene akademische Grade (Bakkalaureats-,Master-, Magister-, Diplom- und Doktor-grad).

Artikel 3 (1) Studien- und Prüfungsleistungen ineinschlägigen Fächern an Hochschulengemäß Artikel 1 werden auf Antrag imRahmen eines Studiums an Hochschulenim jeweils anderen Staat anerkannt,

gegebenenfalls unter Berücksichtigungvon Kreditpunkten im Rahmen des Euro-pean Credit Transfer System (ECTS) odersonstiger Kreditpunktsysteme...

Artikel 5 (1) Die Inhaber eines in Artikel 2 Absätze1 und 2 genannten Grades sind berech-tigt, diesen Grad im jeweils anderen Staatzu führen.(2) Die Grade sind jeweils in der verliehe-nen Form zu führen. Abkürzungen sind inder festgelegten, andernfalls in der imHerkunftsstaat üblichen Form zu führen.(3) Die in Österreich mit dem Studienab-schluss verliehenen Grade in Humanme-dizin (Dr. med. univ.) und Zahnmedizin(Dr. med. dent.) dürfen in Deutschlandnur mit vollständigem fachlichen Zusatzgeführt werden.

Positives Verfahren der Re-Akkreditierung

Privatuniversitäten müssen sich regelmä-ßig einer umfassenden Qualitätsevaluie-rung durch die staatliche Agentur fürQualitätssicherung stellen. Die DPU-Akkreditierung wurde erstmalig mit Wir-kung vom 13.08.2009 für fünf Jahre aus-gesprochen. Die Akkreditierung derDanube Private Universität (DPU) wurde

Studieren, wo andere Urlaub machen, in der UNESCO-Weltkulturerberegion Wachau. Foto: Gregor Semrad

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6 DER BEZIRKSVERBAND I 6-2015

F O RUM

nach Abschluss des Re-Akkreditierungs-verfahrens mit Wirkung vom 12.08.2014um sechs Jahre bis August 2020 verlän-gert. Im Rahmen des Verfahrens zur Ver-längerung der DPU-Akkreditierung wur-den alle an der DPU angebotenenStudiengänge positiv evaluiert und inihrer Fortführung genehmigt.

So heißt es im Gutachten der Agentur fürQualitätssicherung und AkkreditierungAustria (AQ Austria) zur Verlängerungder DPU-Akkreditierung: „Zusammen-fassend ist festzustellen, dass derAufbau der Lehre, die didaktischeGestaltung des Curriculums, derModule der Weiterbildung, aber auchdie Prüfungsordnung, der Workloadund die Studiendauer internationaleStandards jedenfalls erfüllen odergar übertreffen.“

Das Beste für unsere DPU-Studierenden

Der Studierende steht mit dem Ziel, einewissenschaftliche Ausbildung nach demState of the Art im Fachgebiet zu erhaltenund sein Studium als „Erlebnis“ zu erfah-ren, im Fokus des DPU-Leistungsstrebens.

Dies auch, weil die Studierenden der DPUzu einem wichtigen Teil mit ihrem Studi-enbeitrag die Träger des Lehr- und For-schungsbetriebes und der Organisationder Universität sind. Wer leistungsge-rechte Studiengebühren bezahlt, kannauch eine besondere Qualität des Studi-enangebots, der Studienbedingungenund der Dozenten einfordern. Aber auchdie Universität darf mit einer engagiertenHörerschaft, die gefordert sein will, rech-nen. Die geschaffenen Personalressour-cen der Fakultät Medizin/Zahnmedizinbilden besondere Leistungsanreize. Die Betreuung der Studierenden ist sehrgut. Der Leistungsfokus ist neben derLehre und Forschung vor allem auf dasCoaching der Studierenden gerichtet.Intensive Betreuung, wissenschaftlicheAnleitung und ein klar strukturiertes Stu-dienprogramm sind motivierend und lei-stungsfördernd für die Studierenden. Wir nehmen nur so viele Studierende indas Zahnmedizinstudium auf, wie Prakti-kumsplätze vorhanden sind, sodass diePrüfungsergebnisse nicht auf fehlendeAusbildungsplätze zurückgehen.

Das mehrstufige Zulassungsverfahrenzum Studium an der DPU umfasst eineBewerbung mit Begründung des Studien-

wunsches Zahnmedizin, die Bewertungder Abiturs-Durchschnittsnote, einemodifizierte Form des klassischen Medizi-ner-Tests und ein persönliches Gesprächzur Studienmotivation an der DPU.

DPU-Campus – modernsteumfassende Ausstattung

Die DPU verfügt über 8.000 m² Nutzflä-che für Hörsäle, Seminar- und Praktika-räume, das Forschungszentrum „CAD/CAM und Digitale Technik in der Zahn-medizin“, sie hat ein topmodernes Den-tallabor mit 48 Zahntechnikplätzen fürdas zahntechnische Propädeutikumsowie vielfältige Einrichtungen für dienaturwissenschaftlichen und medizini-schen Praktika im Rahmen der Vorklinik.An der DPU wird seit dem Winterseme-ster 2011/12 zur breiten und umfassen-den Einführung in konservierender Zahn-heilkunde, Endodontie und Prothetik undzur Vorbereitung auf die Klinik an denhochwertigen und modernen 48 Phan-tomarbeitsplätzen und einem Master-platz gearbeitet. Dabei werden auch diemodernen digitalen Technologien undCAD/CAM-Verfahren in der Zahnheilkun-de vermittelt.

Qualitätsgesicherte Zahnheil-kunde für den Patienten

Die Fertigstellung des Zahnambulatori-ums Krems der Danube Private University(DPU) erfolgte im September 2012. Esverfügt über 47 studentische und fünfweitere Behandlungseinheiten sowieeinen OP-Eingriffsraum und Röntgenein-richtungen mit OPGs und DVT-Anlagen. Dem Patienten kann so qualitätsgesicher-te Zahnheilkunde geboten werden, dieauf aktuellsten, wissenschaftlich gesi-cherten Erkenntnissen basiert und dasbreite Spektrum der Zahnmedizin in allenFachbereichen, aufbauend auf modern-ster medizinischer 3D-Diagnostik und derCAD/CAM-Technologie umfasst. DerPatient wird mit innovativsten Behand-lungskonzepten minimalinvasiv auf uni-versitärem Niveau versorgt.

Praxisorientierung von Anbeginn

Die Fakultät Medizin/Zahnmedizin an der

Schon im ersten Semester absolvieren die Studierenden den Kursus in der Propädeutik, sie lernen hier das Hand-werk des Zahntechnikers kennen. Foto: Nik Pichler

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FORUM

DPU legt Wert auf eine besondere Praxis-orientierung von Beginn des Studiumsan. Bereits im zweiten Semester werdendie Studierenden im Fach „Einführung indie klinische Zahnmedizin“ an Patientenherangeführt. Das Praktikum „Berufs-feldkennung“ findet nach einer Einfüh-rung an der Universität in Form einer Hos-pitation in ausgewählten kooperierendenPraxen statt. In vier von sechs vorklini-schen Semestern kommen die Studieren-den der DPU in Kontakt mit Patientenund klinischen Fragestellungen. Zur Einführung in die klinische Betreuungihrer Patienten im 72-Wochen-Praktikumim DPU-Zahnambulatorium mit einemholistischen Behandlungskonzept wer-den die Studierenden am Phantom solange intensiv ausgebildet – die moder-nen CAD/CAM-Verfahren mit der digita-len Impression stehen mit im Fokus -, bissie mit großer Therapiesicherheit in dieKlinik „entlassen“ werden können.

Gesamtverantwortung alsZahnarzt

Das Studium ist neben einer umfassen-den medizinischen Grundausbildungauch durchgängig auf die Gesamtverant-wortung der Zahnärzte ausgerichtet. Dieserfolgt in einer besonders vernetztenZusammenarbeit der verschiedenen Dis-ziplinen. So werden Fachgebiete derAnatomie, der Physiologie, aber auch derAllgemeinmedizin sowie der Pharmako-logie, Chemie und Biologie etc. auf diebesonderen Herausforderungen in derZahnmedizin konzentriert. Ethik in derMedizin/Zahnmedizin wird als Thematikstark in den Studienplan eingebunden. In höherem Maße als international heutein Zahnmedizin-Studiengängen üblichsind medizinische Fächer Teil des Studi-ums an der DPU. Dazu zählen auchFächer wie Orthopädie und Kinderheil-kunde. Ergänzt wird theoretisches Wis-sen auf diesen Gebieten durch eine Hos-pitanz in medizinischen Einrichtungen.Im klinischen Abschnitt wird der prakti-sche Unterricht nach dem Prinzip des pro-blemorientierten Lernens durchgeführt.Im Gegensatz zu den vielfach üblichenfächergegliederten Behandlungskursenübernehmen die Studierenden im Rah-men des mindestens 72 Wochen dauern-den Praktikums im ZahnambulatoriumKrems der DPU einen Patienten und ver-sorgen ihn umfassend auf allen Teilgebie-

ten der Zahnmedizin nach einem mitOberärzten/Professoren erstelltenBehandlungsplan. Die Ausbildung ent-spricht somit den Anforderungen, die diePraxis der Zahnheilkunde an einen Zahn-arzt tagtäglich stellen.Der Studierende übernimmt dadurch ineinem weit höheren Maße Verantwor-tung für „seinen“ Patienten und dieBehandlung als in dem gebräuchlichenSystem der Zuordnung von oberärztlichpräselektierten Behandlungsaufgaben zuStudierenden. Planungen werden vonden Studierenden erstellt und erforderli-chenfalls durch ein multidisziplinäresTeam ausgearbeitet. Es wird hoher Wertauf Kommunikation gelegt. Dies alles hat zu einer starken Inan-spruchnahme des DPU-Leistungsangebo-tes im Zahnambulatorium durch diePatienten geführt.Insgesamt wird, so berichten die Studie-renden, die hohe Patientenfrequenz ander DPU als eine unter Zahnklinikenbesonders positive Situation dargestellt. Zahnmedizin-Studierende an der DPUsind aktive Partner in Klinik, Lehre undForschung.

Jürgen Pischel

Nähere Informationen zum Studien-angebot der Danube Private Univer-sity erhalten Sie bei Frau KatharinaStöller, Tel. +43 676 842 419 312,

E-Mail: [email protected], oder aufunserer Homepage: www.DP-Uni.ac.at.

Der Spirit der Danube Private University

Zahnmedizinische Wissenschaft Stateof the Art, gepaart mit neuesten digita-len Technologien, das Vermitteln hand-werklicher Perfektion, vor allem auchwertschätzende Kommunikationuntereinander und mit den Patientenin den klinischen Semestern, interdiszi-plinäre Anregungen durch die schönenKünste, dort studieren, wo andereUrlaub machen, in der UNESCO-Welt-kulturerberegion Wachau, in interna-tionaler, anregender studentischerGemeinschaft, kosmopolitischgeprägt, das ist der Spirit der DPU, derso gepriesen wird und letztendlich dieSeele der Universität ausmacht.Nun haben die ersten von insgesamtrund 560 Studierenden ihr sechsjähri-ges Studium an der Danube PrivateUniversity beendet und die Disputatio-nen ihrer schriftlichen Arbeiten hintersich. Neun von neununddreißig wur-den vom DPU-Diplomprüfungskomi-tee, an dessen Spitze der Dekan Prof.Dr. Dr. Andrej Kielbassa steht, mit Aus-zeichnung bewertet, eine davon ineinem namhaften Verlag veröffent-licht.

Ab dem fünften Semester trainieren die Studierenden am Phantom, dem künstlichen Kopf. Geübt wird so lange,bis die Studierenden mit großer Therapiesicherheit in die Klinik „entlassen“ werden können. Foto: Nik Pichler

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10 DER BEZIRKSVERBAND I 6-2015

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Jung GmbHSEMINARZENTRUM

Gabriele-Münter-Straße 5 – 82110 Germering

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12 DER BEZIRKSVERBAND I 6-2015

F O RUM

FVDZ Bayern scheitert mit Intrige gegen dieKZVB-FührungZZB-Fraktion blockt Abwahlantrag ab

München, 11. 05. 2015. DerFVDZ Bayern musste in derletzten Vertreterversamm-

lung (VV) der KassenzahnärztlichenVereinigung Bayerns (KZVB) am 8. Mai 2015 eine schwere Schlappehinnehmen. Der FVDZ-Vorsitzendedes Landesverbands Bayern, gleich-zeitig Präsident der bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK), ZAChristian Berger, hatte versucht, dieAbwahl des amtierenden KZVB-Vorstands mit Hilfe eines Abweich-lers zu erreichen, scheiterte aber ander Geschlossenheit der Fraktion desBerufsverbandes Zukunft ZahnärzteBayern (ZZB). Dadurch konnte nichtnur Schaden von der zahnärztlichenSelbstverwaltung insgesamt, son-dern auch vom bayerischen Berufs-stand abgewendet werden.

„Es ist ein skandalöser und bisher niedagewesener Vorgang, dass ein Kammer-präsident einen Antrag auf Abwahl einesamtierenden Vorstands der Schwester-körperschaft stellt. Dies bweist, dass dasAngebot des FVDZ, konstruktiv mit derKZVB zusammen arbeiten zu wollen, einereines Täuschungsmanöver von ZA Ber-ger mit der Absicht der Macht-übernahme bei der KZVB darstellt. Bergerhat dadurch nachhaltig das Ansehen derBayerischen Landeszahnärztekammerbeschädigt. Die Erleichterung auch aufBundesebene zeigt, dass sich der FVDZ-Bayern einmal mehr als standespoliti-scher Geisterfahrer erwiesen hat“, resü-miert der ZZB-Vorsitzende Dr. Janusz Rat.

Fundamentalopposition

Der FVDZ Bayern betreibt seit über 10Jahren eine Fundamentalopposition inder Vertreterversammlung der KZVB.Ohne nachvollziehbare Gründe lehnt erfast alle Vorschläge, die von der ZZB-geführten KZVB kommen, ab. Dabeizeigt der FVDZ Bayern jedoch keinegangbaren Alternativen auf. JüngstesBeispiel ist das Bauvorhaben, mit dem dieKZVB den Rückgang der Zinseinnahmen

teilweise ausgleichen und den Beitrags-satz für die Mitglieder stabil halten will.„Jeder Mensch, der die vier Grundre-chenarten beherrscht, erkennt, dass die-ses Vorhaben nur Vorteile für die bayeri-schen Vertragszahnärzte hat“, betont der stellvertretenden ZZB-Vorsitzende Dr.Cornelius Haffner. Während die Bayeri-sche Landeszahnärztekammer unterihren Präsidenten ZA Christian Bergerund Dr. Rüdiger Schott ein durch Kreditefinanziertes Verwaltungsgebäude errich-tet, legt die KZVB das Vermögen ihrerMitglieder rentabel an.„Die Kammer konsumiert, die KZVB inve-stiert“, bringt Haffner den Unterschiedauf den Punkt.

Geheime Gespräche mit derAOK Bayern

Für Empörung sorgte das Eingeständnisdes FVDZ-Landesvorsitzenden ChristianBerger, dass sich die beiden bayerischenKammerpräsidenten Berger und Schottmit dem Vorsitzenden des Vorstands derAOK Bayern getroffen haben, um auchüber die laufenden Vergütungsverhand-lungen zu sprechen. Die Kammer hatdamit verantwortlungslos und rechtswid-rig ihre Kompetenzen überschritten. „DiePräsidenten der BLZK fallen damit derZahnärzteschaft in den Rücken. Womög-lich haben sie der AOK Bayern in Aussichtgestellt, dass sie nach unserer Abwahleinen günstigeren Abschluss bekommenwird“, kommentierte KZVB-Vize Dr. Ste-fan Böhm das Verhalten des FVDZ. AusSicht von ZZB hat der FVDZ Bayern ausparteitaktischen Gründen die Geschlos-senheit des Berufsstandes in eineräußerst wichtigen Phase der Vergütungs-verhandlungen aufs Spiel gesetzt. Umsowichtiger war es, dass Herr Berger undseine FVDZ-Fraktionskollegen mit ihremmonatelangen Intrigenspiel gescheitertsind.

ZZB versichert, der sachorientierte Kursder KZVB-Führung würde fortgesetzt. ImMittelpunkt des Handelns von ZZB stehedie Durchsetzung der berechtigten Inter-essen der bayerischen Vertragszahnärzte.

Davon lasse man sich auch durch einedestruktive FVDZ-Opposition nichtabbringen. Der ZZB-Vorsitzende mahntden FVDZ seit über zehn Jahren an, end-lich seine Fundamentalopposition zubeenden. „Uns kann nur aktives Tunüberzeugen und nicht leere Sprechbla-sen“, so Rat. „Der FVDZ wird sich näch-stes Jahr bei den anstehenden Neuwah-len zur KZVB den Wählern stellenmüssen. Mit seiner Blockadepolitik wirder sicher nicht punkten.“

Ob und in welcher Form eine Zusammen-arbeit mit dem FVDZ Bayern nun nochmöglich sei, werde die Zukunft zeigen.Dazu bedürfe es aber einer grundlegen-den Kurswende in diesem Verband undmöglicherweise auch personeller Konse-quenzen im FVDZ. Dem Vernehmen nachstrebt der bayerische KammerpräsidentBerger das Amt des Vizepräsidenten derBundeszahnärztekammer (BZÄK) an.„Das sollten sich die Delegierten zurBZÄK gut überlegen, ob sie das bayeri-sche Intrigenspiel in die BZÄK- Spitze ein-führen wollen“, so Haffner.

Pressemeldung Zukunft ZahnärzteBayern e. V. (ZZB) vom 11.5.2015

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6-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 13

FORUM

KZVB: ZZB verliert Mehrheit in der VertreterversammlungPatt beim Geschäftsordnungsantrag verhindert Abwahl der Vorsitzenden

München, 11.05.2015. Die Vor-sitzenden des Vorstands derKassenzahnärztlichen Verei-

nigung Bayerns (KZVB), Dr. JanuszRat und Dr. Stefan Böhm, haben ihreEin-Stimmen-Mehrheit in der Vertre-terversammlung verloren. DieAbwahl der beiden Vorsitzenden aufdie Tagesordnung zu setzen, scheiter-te am vergangenen Freitag an einemAbstimmungspatt 12:12. Zuvor hattedie Versammlung hinter verschlosse-nen Türen in Anwesenheit des Auf-sichtsministeriums über schwere Vorwürfe des Finanzausschussvorsit-zenden Dr. Frank Portugall an dieAdresse der Vorsitzenden debattiert.

Seit Beginn der Amtsperiode 2010 regier-te ZZB die KZVB mit knapper 13:11-Mehrheit und besetzte nahezu alle Posi-tionen mit eigenen Parteigängern. AmFreitag setzte sich der Freie Verband beiAbstimmungen zur Umstellung derTagesordnung und bei Übergängen zurTagesordnung mit 13 bzw. mit 12 Stim-men und Enthaltungen durch. Anträgezu allgemeinen Themen wurden mit großer Mehrheit verabschiedet.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung

erhob Dr. Frank Portugall als Vorsitzenderdes Finanzausschusses und langjährigerWegbegleiter von Rat und Böhm schwereVorwürfe gegen die Amtsführung derVorsitzenden. Dies betrifft unter anderemdas Verfahren zur Bewilligung von Prämi-enzahlungen. Weiter wird den beidenhauptamtlichen Vorsitzenden eine Verlet-zung der Informationspflicht gegenüberder Vertreterversammlung vorgeworfen.So existieren offensichtlich unterschied-liche Protokollversionen über Vorstands-sitzungen. Dr. Rat wird auch die Aus-übung einer Nebentätigkeit in nichtunerheblichem Ausmaß während derDienstzeit vorgehalten. Mit dieser Fragebeschäftigte sich auch der bayerischeLandtag. Eine Mehrheit der Versamm-lung hatte sich beim nichtöffentlichen Teilfür die Anwesenheit des Korruptionsbe-auftragten der KZVB, Dr. Klaus Lindhorst,ausgesprochen, den die Versammlungs-leitung zum Verlassen des Saales aufge-fordert hatte.

Christian Berger, Landesvorsitzender desFreien Verbands Deutscher Zahnärzte inBayern, warf den Vorsitzenden zudemeine wiederholte Verletzung des Neutrali-tätsgebotes vor: In den Medien der KZVBwerde ungeniert Werbung für ZZB

gemacht. Darauf stützte sich unter ande-rem auch eine Wahlanfechtung gegendie vorangegangene Wahl zur KZVB-Vertreterversammlung, über die nochnicht rechtskräftig entschieden wordenist.

Berger machte auch deutlich, dass sichdie Kritik ausschließlich an die Adresseder beiden Vorsitzenden richte. Die bei-den Verbände – FVDZ und ZZB – müsstenbei wichtigen Sachfragen im Interessedes Berufsstands so zusammenarbeiten,wie sie dies in der Bayerischen Landes-zahnärztekammer tun. Berger: „Diessehen auch viele Delegierte von ZZB so,die im Vorfeld der Vertreterversammlungin Gesprächen mit der FVDZ-Spitze klarfür eine bessere Koordination und stärke-re Kooperation votierten. Einzelne Dele-gierte von ZZB haben unmissverständlicheinen Wechsel an der Spitze der KZVBgefordert und ihre Zustimmung zu einemAbwahlantrag angekündigt. Woher derSinneswandel in der Versammlung kam,darüber will ich nicht spekulieren.“

PresseinformationFreier Verband Deutscher Zahnärztee.V., Landesverband Bayern

Euro-Z-II-StudiePreisvergleich zahnärztlicher Leistungenim europäischen Kontext

Das Institut der deutschen Zahnärz-te (IDZ), getragen von Bundes-zahnärztekammer (BZÄK) und

Bundes-KZV (KZBV), hat 2015 vom Deut-schen Zahnärzte Verlag (DÄV) einen„Preisvergleich zahnärztlicher Leistungenim europäischen Kontext“, genannt„Euro-Z-II-Studie“ (Autoren: David Klin-genberger, Markus Schneider, Uwe Hof-mann, Aynur Köse) herausgegeben.Hierzu zunächst ein Zitat von Seite 9 aus

dem Bayerischen Zahnärzteblatt (BZB)Ausgabe April 2015:

„Eine neue Studie des Instituts der deut-schen Zahnärzte (IDZ) beweist das, wasdie Standespolitiker seit Jahren den Kran-kenkassen vorbeten: Die zahnmedizini-sche Versorgung in Deutschland bewegtsich qualitativ auf höchstem Niveau, ver-ursacht aber Kosten, die sich allenfalls imeuropäischen Durchschnitt bewegen.

„Die Zahnärzte sind ganz sicher nicht dieKostentreiber im deutschen Gesund-heitswesen“, betont angesichts der neu-en Studie der KZVB-Vorsitzende Dr.Janusz Rat.“

Betrachtet man allerdings die tatsächli-chen Vergütungen zahnärztlicher Lei-stungen, die in besagter Euro-Z-II-Studiegenannt werden so stellen sich doch eini-ge Fragen. Ich möchte dies an einigen

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14 DER BEZIRKSVERBAND I 6-2015

F O RUM

Beispielen erläutern, zumalaus der Studie nicht klarhervorgeht, ob von Vergü-tungen bei gesetzlich versi-cherten Patienten oder vonVergütungen nach GOZ /GOÄ die Rede ist:

S.77: „Die eingehendeUntersuchung und Be-ratung eines neuenPatienten wird inDeutschland mit rund 45EUR vergütet“Fakten hierzu:BEMA-Nr. 01 (mit vdek-Punktwert I/15 in Höhe

von 0,9392 €) mit 18 Punkten ergibt16,90 €GOZ 0010 ergibt im Steigerungsfaktor3,5 19,68 €GOÄ 1 ergibt im Steigerungsfaktor 3,516,31 €GOÄ 3 ergibt im Steigerungsfaktor 3,530,59 €Die in der Euro-Z-II genannte Vergütungist daher nicht zutreffend und kann allen-falls beim Privatpatienten in der Kombina-tion GOZ 0010 und GOÄ3 jeweils im 3,5-fachen Steigerungsfaktor erzielt werden.

S.83: „Eine zweiflächige direkte Füllung an Zahn 45 wird 2013 inDeutschland mit 55 EUR vergütet“Fakten hierzu:BEMA-Nr. 13b (mit vdek-Punktwert I/15in Höhe von 0,9392 €) mit 39 Punktenergibt 36,63 €GOZ 2070 ergibt im Steigerungsfaktor3,5 47,64 €Die in der Euro-Z-II genannte Vergütungist daher nicht zutreffend und kann allen-falls beim Privatpatienten in Kombinati-on mit Begleitleistungen und Anästhesie-leistungen erzielt werden. Es sollte klardargelegt werden, welche tatsächlichenLeistungen bei welchem Patienten diegenannte Vergütung in Höhe von 55 EURauslösen. S.87: „Subgingivale Kürettage… DerPreis für diesen neu aufgenommenenBehandlungsanlass wird mit rund 170EUR 2013 in Deutschland beziffert“

Es ist von einem geschlossenen Vorgehenregio 16,15,24,37,33,32,31,41 die RedeFakten hierzu:BEMA-Nr. P200 (mit vdek-Punktwert I/15in Höhe von 0,9392 €) mit 14 Punktenergibt 13,15 €BEMA-Nr. P201 (mit vdek-Punktwert I/15in Höhe von 0,9392 €) mit 26 Punktenergibt 24,42 €BEMA-Nr. 40 (I) (mit vdek-Punktwert I/15in Höhe von 0,9392 €) mit 8 Punktenergibt 7,51 €BEMA-Nr. 41a (L1) (mit vdek-PunktwertI/15 in Höhe von 0,93,92 €) mit 12 Punk-ten ergibt 11,27 €GOZ 0090 ergibt im Steigerungsfaktor3,5 11,81 €GOZ 0100 ergibt im Steigerungsfaktor3,5 13,78 €GOZ 4070 ergibt im Steigerungsfaktor3,5 19,68 €GOZ 4075 ergibt im Steigerungsfaktor3,5 25,59 €Die in der Euro-Z-II genannte Vergütungist schwer zu beurteilen. Es sollte klar dar-gelegt werden, welche tatsächlichen Lei-stungen bei welchem Patienten diegenannte Vergütung in Höhe von 170EUR auslösen.

S.91: „Wurzelkanalbehandlung anZahn 46… Der Preis der Wurzelkanal-füllung für Deutschland liegt bei 231EUR“Fakten hierzu:BEMA-Nr. 35 (WF) (mit vdek-PunktwertI/15 in Höhe von 0,9392 €) mit 17 Punk-ten ergibt 15,97 €GOZ 2440 ergibt im Steigerungsfaktor3,5 50,79 €Die in der Euro-Z-II genannte Vergütungist schwer zu beurteilen. Es sollte klar dar-gelegt werden, welche tatsächlichen Lei-stungen bei welchem Patienten diegenannte Vergütung in Höhe von 231EUR auslösen.

S.93: „Die Vergütung der Extraktiondes Zahnes 31fällt mit 27 EUR inDeutschland deutlich – mit Ausnah-me Ungarns – geringer aus als in denanderen Ländern“Fakten hierzu:

BEMA-Nr. 40 (I) (mit vdek-Punktwert I/15in Höhe von 0,9392 €) mit 8 Punktenergibt 7,51 €BEMA-Nr. 43 (X1) (mit vdek-PunktwertI/15 in Höhe von 0,9392 €) mit 10 Punk-ten ergibt 11,27 €GOZ 0090 ergibt im Steigerungsfaktor3,5 11,81 €GOZ 3000 ergibt im Steigerungsfaktor3,5 13,78 €Die in der Euro-Z-II genannte Vergütungfür Deutschland ist schlicht falsch.

Fazit:Der Vergleich zahnärztlichen Vergütun-gen in Deutschland mit anderen europäi-schen Ländern in der sogenannten Euro-Z-II-Studie ist sicherlich zutreffend undaussagekräftig, jedoch sollten die einzel-nen genannten Vergütungen für zahn-ärztliche Leistungen in Deutschland mitGebührennummern präzisiert werden,um falsche Deutungen zu verhindern.

Gerade bei den in der Studie aufgeführ-ten prothetischen und implantologischenLeistungen– Verblendete Krone auf Zahn 21 ergäbelaut Euro-Z-II-Studie in Deutschland496 EUR

– Einzelzahnimplantat regio 11 ergäbelaut Euro-Z-II-Studie in Deutschland1210 EUR

– Vollverblendete Brücke von Zahn 45 bisZahn 47 ergäbe laut Euro-Z-II-Studie inDeutschland 1673 EUR

– Modellgußprothese zum Ersatz von 8Zähnen im Unterkiefer ergäbe lautEuro-Z-II-Studie in Deutschland 689EUR

– Totalprothese im Ober- und Unterkieferergäbe laut Euro-Z-II-Studie in Deutsch-land 1241 EUR

ist völlig unklar, welche zahnärztlichenLeistungen, welche Laborleistungen,welche Materialkosten in welcher Höhebei welchem Patienten in den genanntenVergütungen für Deutschland inkludiertsein sollen.

Dr. Peter Klotz, GermeringNachdruck aus www.zaend.de vom20.05.2015

Dr. Peter Klotz

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6-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 15

FORUM

Schlichten statt richtenNeues Schlichtungsverfahren der BLZK bei zahnärztlichen Behandlungsfällen

München – Bereits seit mehrals zehn Jahren bietet dieBayerische Landeszahnärzte-

kammer (BLZK) die Möglichkeit fürZahnärzte und Patienten, Streitigkei-ten aus dem Behandlungsverhältnisaußergerichtlich im Rahmen einesSchlichtungsverfahrens zu regeln. Nunhat die Kammer ein neues Schlich-tungsverfahren entwickelt, das sichan die Mediation anlehnt. Ziel desneuen Verfahrens ist die gütliche undrechtsverbindliche Beilegung vonStreitigkeiten aus dem Behandlungs-verhältnis. Anders als bei der her-kömmlichen Schlichtung sind es beidem neuen Verfahren die Parteienselbst, die sich – unter fachlicher undjuristischer Anleitung – auf Basis einerrechtsverbindlichen Vereinbarungmiteinander verständigen.

Der Antragsteller muss der Schlichtungs-stelle den Sachverhalt zunächst darstellenund begründen. Der Antragsgegner wirddann über den Antrag informiert. Inner-halb von drei Wochen muss die anderePartei das schriftliche Einverständnis zurSchlichtung erteilen. Nur bei Zustimmungwird das Verfahren eröffnet. Die Schlich-tungsstelle sichtet die von beiden Partei-en vorgelegten Unterlagen und lädt siezu einem Vermittlungsgespräch ein.Im Rahmen des Vermittlungsgesprächswird mithilfe des unabhängigen Vermitt-lers, einer Juristin, und eines Zahnarztesversucht, eine Lösung zu finden. DieseLösung erarbeiten die Parteien selbst. Siewird nicht von der Schlichtungsstelle vor-gegeben. Innerhalb von zwei Wochenhaben beide Seiten die Möglichkeit, dieseLösung zu widerrufen.

Stellungnahme nach AktenlageWurde im Schlichtungsgespräch keineLösung gefunden oder kommt es zueinem Widerruf, gibt es im Falle einesbehaupteten Behandlungsfehlers dieMöglichkeit, auf Antrag beider Parteieneine gutachtliche Stellungnahme durcheinen Gutachter der BLZK zu beantragen.Der BLZK-Gutachter erstellt – soweitmöglich – eine gutachtliche Stellungnah-

me nach Aktenlage oder nach einer klini-schen Untersuchung. Auf Basis diesesGutachtens folgt ein weiteres Vermitt-lungsgespräch. Auch hier wird versucht,eine Lösung durch die Parteien zu finden,die dann schriftlich protokolliert wird. DieParteien haben nach der Unterschriftunter die Vereinbarung wiederum zweiWochen Zeit, diese zu widerrufen. Solltekeine Lösung gefunden werden oderwurde die Vereinbarung widerrufen, istdas Schlichtungsverfahren beendet.Das neue Verfahren setzt zum einen aufdie Verständigungsbereitschaft beider

Parteien, zum anderen auf eine zeitnaheEntscheidung durch die Parteien selbst.Die Verfahrensgebühr beträgt 400 Eurofür den Antragsteller. Fällig wird sie nachder Zustimmung des Antragsgegners.Rechtschutzversicherungen beteiligensich unter Umständen an den Kosten desVerfahrens.

Verantwortlich:Rechtsanwältin Susanne Ottmann-Kolbe, Telefon: 089/7 24 80-154

Presseinformation der BLZKvom 2.5.2015

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16 DER BEZIRKSVERBAND I 6-2015

F O RUM

Anfang 2015 wurde der Beitrags-satz zur gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV) von 15,5% auf

14,6% gesenkt, auf Wunsch der politi-schen Mandatsträger im Bund. Das solltewohl ein frühes Wahlgeschenk sein, dennseit vielen Jahren steht wissenschaftlicherwiesen fest, dass Beitragserhöhungenbedingt durch die demografische Ent-wicklung, gekoppelt mit der Innovationim Bereich der Diagnose und Therapie,unvermeidlich sind.Der Beitragssatz der Arbeitgeber bliebdabei ab dem 01.01.2015 bei 7,3% ein-gefroren. Hinzu kommt, dass die gesetz-lichen Krankenkassen einen Zusatzbei-trag erheben können, der aber dannalleine vom Versicherten zu tragen ist.Dadurch ist die vermeintliche Entlastungfür die Bürger nur Augenwischerei.

Und jetzt sollen erneut die Beitragssätzesteigen. Die gesetzlichen Krankenkassenführen dazu an, dass die stationären Ein-richtungen in den kommenden drei Jah-ren Gelder in Höhe von vier MilliardenEuro bekommen, um die teilweise maro-den Strukturen zu verbessern.

Es ist durchaus richtig, dass die Investitio-nen zum Erhalt und Ausbau der stationä-ren Einrichtungen aus Steuermittelnfinanziert werden müssen und zwarunter Regie des Bundes, der Länder undder Kommunen. Und diese Steuermittelwurden und werden von den Bürgerngeleistet.

Die Kliniken sollen durch die gesetzlichenKrankenkassen für den Aufwand zurBehandlung und Betreuung der Patien-ten vergütet werden. Das geschieht inder Regel über die gesetzlichen Kranken-kassen. Durch politisches Versagen imBund, in den Ländern und Kommunengibt es nach wissenschaftlichen Hoch-rechnungen in den stationären Einrich-tungen einen Investitionsstau von über30 Milliarden Euro.

Vor einigen Jahren wurden die sogenann-ten Fallpauschalen zur Vergütung derLeistungen der stationären Einrichtungen

eingeführt. Wegen des erheblichen Ein-flusses und damit einhergehende Vergü-tungskürzungen durch die GKV deckendie Einnahmen nicht die Kosten für dieBehandlung der Patienten. Die Folge sinddefizitäre stationäre Einrichtungen.

„Nun soll die Beitragserhöhung diesefinanzielle Lücke schließen und zwarerneut zum Nutzen der auf Kostenmini-mierung und Rationierung ausgerichte-ten gesetzlichen Kassen, geduldet vonden politischen Mandatsträger im Bund“,führt der Präsident der Bürger InitiativeGesundheit, Wolfram-Arnim Candidusaus.

„Stattdessen wäre eine strukturelle Ver-änderung zur effektiven Nutzung der Ver-sicherten-Beiträge in der GKV notwen-dig. Das könnte Beitragserhöhungen miteinseitiger Belastung der Bürger vermei-den.“

„Die Politik ist ohnehin schon nicht nach-haltig. Und nun beabsichtigt man alsoauch die Investitionen in den Kliniken aufden Beitragszahler abzuwälzen“, so Candidus weiter.Die Arbeitgeber bleiben außen vor undmüssen sich nicht finanziell beteiligen.„Und dabei haben die Arbeitgeber voneiner effektiven Behandlung der Arbeit-nehmer erhebliche Vorteile – der Mitar-beiter kann schneller wieder seiner Arbeitim Unternehmen nachkommen und diessteigert die Produktivität der Unterneh-men.“

Diese irrationale Entwicklung der Politikkann nicht geduldet werden. Hinzukommt die Absicht von Politik und GKV,ambulante Leistungen abzubauen unddiese in die stationäre Behandlung zu ver-lagern. Candidus kritisiert: „Das verur-sacht dann erneut Kosten und höherenFinanzbedarf, der dann sicherlich auchauf den Beitrag für die Versichertenumgelegt oder den ambulant tätigenBerufsgruppen und Institutionen entzo-gen werden soll.“

Für den Präsidenten der Bürger Initiative

Gesundheit steht fest: „Leider sind dieBürger in diesem Bereich unmündig, aberzur Beitragszahlung verpflichtet. DiesePlanungen und Entscheidungen erfolgenrein auf Basis der Meinungsbildung undMacht der Politik und der gesetzlichenKassen.“

Unser Fazit:Diese unfaire Behandlung der Bürger, ver-bunden mit kontinuierlicher Täuschungder Wähler, muss beendet werden. Wirbrauchen eine auf den Bürger ausgerich-tete strukturelle Veränderung desGesundheitswesens und zwar auch zuGunsten derer, die uns Bürger qualifiziertbehandeln, betreuen und versorgen.

Wolfram-Arnim CandidusPräsident der Bürger InitiativeGesundheit e.V.

Presseinformation der Bürger Initiative Gesundheit e.V. –BIG

Politik betrügt erneut den Beitragszahler der GKV!

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6-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 17

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Wir freuen uns auf Sie! Information/Anmeldung:

Nicole Gruber, mdf Rohrdorf, Tel. 0 80 31-72 28-110, Fax: 0 80 31-72 28-102 Ihr mdf-Team

Die WHO warnt: Übergewicht undAdipositas nehmen in Europa wei-ter stark zu, wobei es wohl leichte

Unterschiede in den Ländern gibt. LautDefinition gilt als „Übergewicht“ einBody-Mass-Index (BMI) von 25 undhöher, adipös sind Menschen mit einemBMI ab 30.

Der BMI berechnet sich aus dem Körper-gewicht [kg] dividiert durch das Quadratder Körpergröße [m2]. Die Formel lautet:BMI = Körpergewicht : (Körpergröße inm2). Die Einheit des BMI ist demnachkg/m2. Das bedeutet, dass eine Personmit einer Körpergröße von 160 cm undeinem Körpergewicht von 60 kg einenBMI von 23,4 hat [60 : (1,6 m)2 = 23,4].Der „wünschenswerte” BMI hängtjedoch vom Alter ab. Beispiele: 19 – 24Jahre, BMI 19 – 24; 25 – 34 Jahre BMI20 – 25; 35 – 44 Jahre BMI 21 – 26; 45 –54 Jahre BMI 22 – 27; 55 – 64 Jahre BMI23 – 28; >64 Jahre BMI 24 – 29 (Angabender Universität Hohenheim).

Übergewicht wird bei einem BMI von 25bis 30 (bei Männern) sowie 24 bis 30(Frauen) angenommen (BMI-Klassifikati-on nach DGE, Ernährungsbericht 1992),als adipös gilt, wer einen BMI von 30 bis40 zeigt (beide Geschlechter), und alsmassive Adipositas sieht man einen BMIüber 40.

Das britischen Gesundheitsforum führtedie aktuelle Untersuchung zusammenmit der WHO durch und veröffentlichtekürzlich die erschreckenden Ergebnisse,erschreckend insbesondere im Hinblickauf die Prognosen: bis 2030 sehen dieForscher einen weiteren steilen Anstiegdes Anteils adipöser Menschen inEuropa, dies in der Präsentation auf demEuropäischen Kongresses zu Überge-wicht in Prag. Auch in Deutschland wer-den die Leute immer fetter. Gewichtspro-bleme beträfen dabei vor allem Männer.Fast die Hälfte der Frauen (2030: 47 Pro-zent; 2010: 44 Prozent) und zwei Drittelder Männer (2010: 62 Prozent; 2030: 65Prozent) hätten den Prognosen der For-scher zufolge im Jahr 2030 Übergewicht.

Die fetteZukunft!

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18 DER BEZIRKSVERBAND I 6-2015

F O RUM

Annähernd jeder vierteMann (24 Prozent;2010: 21 Prozent) undmehr als jede fünfte Frau(21 Prozent; 2010: 15Prozent) könnten dannadipös sein.

Über die Ursachen dieserEntwicklung wird kaumgestritten, diese sind gutanalysiert. Bewegungs-armut und falscheErnährungsgewohnhei-ten werden als Verursa-cher identifiziert, wobeiwohl die Ernährungsin-dustrie durch Werbung

und Verschleierung der schädlichen Nah-rungsbestandteile als Beschleuniger die-ser Entwicklung anzusehen ist. Insbeson-dere scheinen die Konsumenten wederzu wissen noch zu beachten welche Kalo-rienbomben Getränke sind und derenRolle bei der Gewichtszunahme zu igno-rieren.

Die Entwicklung scheint ubiquitär ähnlichin der EU, mit regionalen Spitzen, folgtman den Prognosen. Danach finden wir2030 fast nur noch übergewichtigeerwachsene Iren (dort ist die Entwicklungbesonders negativ). Nahezu die Hälfteder Männer (48 Prozent) und mehr als dieHälfte der Frauen (57 Prozent) werdensogar adipös sein. In Großbritannien trifftdies ein Drittel aller Frauen. Auch die EU-Länder Griechenland, Spanien, Schwe-den, Österreich oder Tschechien werdenzunehmend mit Adipositas konfrontiert.In 2030 könnten z.B. doppelt so vieleGriechen adipös sein wie noch 2010.Während 2010 nur 14 Prozent allerschwedischen Männer fettleibig waren(anderes Beispiel) werden es 2030 mehrals ein Viertel sein.

Nun sind die Folgen für die Gesundheit jawohl in Fachkreisen allgemein bekannt:insbesondere werden wir eine deutlicheZunahme an Diabetes, damit vergesell-schaftet Parodontitis und Nierenleiden,Hypertonie, Tumorerkrankungen (insbe-

sondere Darmkrebs!) sowie Erkrankun-gen des Skeletts, insbesondere des Bewe-gungsapparats, und letztlich eine kürzereLebenserwartung sehen.

Neben diesen somatischen Erkrankun-gen muss man auch psychosoziale Pro-bleme befürchten. Stark fettleibige Men-schen (BMI ab 35) sind aus verständlichenGründen (häufigere Krankheitsauszeiten)oft Diskriminierung ausgesetzt – etwadoppelt so häufig wie andere Überge-wichtige, so eine Untersuchung von Forschern der Universitätsklinik Leipzig.Im Staatsdienst z.B. haben Übergewichti-ge keine Chance, sie gelten als „nichtgeeignet“ (die Alimentationspflichtöffentlicher Dienstherren verbietet es,Menschen mit erhöhtem gesundheitli-chem Risiko in den Beamtenstatus zuübernehmen). Bei den Betroffenen kanndas – nebst den organisch bedingtenKrankheiten – auch zu psychosomati-schen Störungen führen, mit einer massi-ven Belastung für die Arbeitgeber durchlange Fehlzeiten und kostenträchtigeTherapien.

Hier ist die Politik gefordert: man darf dieÄrzte nicht im Stich lassen beim Versuch,Prophylaxe durchzusetzen. Gegen dieMacht der Werbung hat niemand eineChance, es wird einfach viel zu viel Geldbei den Lebensmittelkonzernen verdientmit im Grunde minderwertigen Produk-ten. Die Konsumenten sind schlicht über-fordert eine eigene Beurteilung vorzu-nehmen – wer durchschaut schon dieInhaltsangaben, wenn anstatt „Zucker“„Maltodextrin“, „Glucose“ oder „Fruc-tose“ auf dem Packungen steht? Zuckerund Zuckeranaloge sind – das wusstenschon unsere Großmütter – probate Kon-servierungsmittel, die nicht als solchedeklariert werden müssen, und sie bietenGeschmacksreize, die den faden Ge-schmack abgestandener alter Produkteperfekt überdecken können. Ohne Zuckerzusatz würden die Menschen denKonsum derartiger Lebensmittel (ein-schließlich Getränke) verweigern.

Deshalb ist zu fordern, dass die Politik im

Gesetzgebungsverfahren mit Lebensmit-teln analog verfährt wie mit Tabakwaren:die Werbung muss eine Beschränkungerfahren, es muss eine Lebensmittelkun-de bereits in der Grundschule eingeführtwerden, und besonders ungesundeLebensmittel (wie z.B. Energy-Drinks, Bionaden, usw.) müssen auf einen Index!

Für den Zahnarzt ergeben sich Spezial-probleme: wie in den chirurgischenAbteilungen der Kliniken müssen diePatientenliegen auf die Gewichtszunah-me unser Patienten angepasst werden.Ältere Patientenliegen werden demhöheren Gewicht kaum noch standhal-ten können, was dann größere Investitio-nen erfordern dürfte. Dazu kommt, dasswir eine weiter Zunahme an Parodonta-lerkrankungen sehen werden, in Kombi-nation mit Diabetes, was insbesondere inder Implantologie sowie der chirurgi-schen Parodontologie nicht folgenlosbleiben kann.

So mancher Misserfolg dürfte auf einenunerkannten Diabetes zurückzuführensein – ein „guter Rat“: unbedingt vorImplantatplanungen oder PAR-Therapiendie Untersuchungsergebnisse des Diabe-tologen in die Patientenkartei aufneh-men! Alleine auf Angaben des Patientenin der Anamnese würde ich mich nichtverlassen wollen…

Dr. Gerhard Hetzwww.dental-observer.de

Dr. Gerhard Hetz

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6-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 19

FORUM

www.notdienst-zahn.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit e.V. (LAGZ) brauchtIhre Hilfe!

Im kommenden Schuljahr 2015/16 wirddie 6. bundesweite DAJ-Studie durch-geführt. Wie bereits in den Jahren 2004

und 2009 wird sich auch die LAGZ Bayernan dieser Studie beteiligen. Im Rahmenvon Untersuchungen soll die Zahnge-sundheit der 6- bis 7-jährigen und 12-jäh-rigen Schülerinnen und Schüler in Bayernrepräsentativ evaluiert werden. Die erho-benen Daten sollen einen Vergleich zurZahngesundheit, die bei den letzten bei-den bayerischen Untersuchungengeprüft wurde, ermöglichen. Die Erhe-bung findet in den 6. Klassen vom Okto-ber 2015 bis Juli 2016 und in der erstenJahrgangsstufe ab Februar 2016 statt.Um repräsentative Daten zu erhalten,wurde eine Zufallsstichprobe gezogen,die sich auf ganz Bayern verteilt.

Für die Untersuchungen benötigen wirengagierte Zahnärztinnen und Zahnärz-te, die bereit sind, uns bei der Studie alsUntersucher zu unterstützen. Dazu ist derBesuch einer Einweisungsveranstaltungsowie die erfolgreiche Untersucherkali-brierung Voraussetzung. Der/die Unter-sucher/in kann anschließend basierendauf den vorgegebenen Kriterien einen klinischen Befund bei den Kindern über-nehmen (Abb.). Die anfallenden Reiseko-sten werden übernommen und für dieUntersuchung erhält der/die Zahnarzt/inein Honorar.

Falls Sie Interesse haben, melden Sie sichbitte bei der LAGZ Bayern, Fallstraße 34,81369 München, Tel.: 089/723 39 81,Mail: [email protected]

Dr. Brigitte Hermann, HohenkammerReferentin für Prophylaxe des ZBVOberbayern

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20 DER BEZIRKSVERBAND I 6-2015

F O RUM

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6-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 21

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

2) Aktualisierung der Kenntnisse imStrahlenschutz für das zahnärzt-liche Personal

Ref.: Dr. Klaus Kocher

EUR 30,00 (inkl. Skript)

MÜNCHEN: Kurs 884 AUSGEBUCHTMi. 17.06.2015, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

INGOLSTADT: Kurs 889Fr. 19.06.2015, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: Hotel zum Anker, Tränktorstraße 1,85049 Ingolstadt

HOFSTETTEN: Kurs 888Mi. 01.07.2015, 15:00 bis 17.00 UhrOrt: Landhotel Zur Alten Post, Westernschondorfer Straße 15, 86928 Hofstetten

ROSENHEIM: Kurs 893Fr. 10.07.2015, 14:00 bis 15.30 UhrOrt: Kultur- & Kongresszentrum Rosenheim, Kufsteiner Straße 4,83022 Rosenheim

MÜNCHEN: Kurs 895Mi. 15.07.2015, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

FREISING: Kurs 892Mi. 29.07.2015, 17:00 bis 19.00 UhrOrt: Gasthaus Zum Löwen, LandshuterStraße 66, 85356 Freising

TRAUNSTEIN: Kurs 891Fr. 18.09.2015, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: Gasthof Schnitzlbaumer, Tauben-markt 11-13, 83278 Traunstein

MÜNCHEN: Kurs 896Mi. 07.10.2015, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum,

Aktuelle Seminarübersicht ZBV OberbayernDie Veranstaltungen/Kurse finden nach den Leitsätzen und Punktebewertungen von BZÄK und DGZMK statt.

Seminare für zahnärztlichesPersonal

Seminare für Zahnärztinnen/Zahnärzte:1) Aktualisierung der Fachkunde imStrahlenschutz für ZÄ

Ref.: Dr. Klaus Kocher

EUR 50,00 (inkl. Skript)

INGOLSTADT: Kurs 169Fr. 19.06.2015, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Hotel zum Anker, Tränktorstraße 1,85049 Ingolstadt

MÜNCHEN: Kurs 165 AUSGEBUCHTMi. 24.06.2015, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

HOFSTETTEN: Kurs 167Mi. 01.07.2015, 17:30 bis 20:30 UhrOrt: Landhotel Zur Alten Post, Westernschondorfer Straße 15, 86928 Hofstetten

ROSENHEIM: Kurs 172Fr. 10.07.2015, 16:00 bis 18:15 UhrOrt: Kultur- & Kongresszentrum Rosen-heim, Kufsteiner Straße 4,83022 Rosenheim

Aktualisierung mit anschließenderTeilnahme an der Sommerfort-bildung möglich:ROSENHEIM: Kurs 173Sa. 11.07.2015, 8:00 bis 8:45 UhrOrt: Kultur- & Kongresszentrum Rosen-heim, Kufsteiner Straße 4,83022 RosenheimGARMISCH-PARTENKIRCHEN:Kurs 174Do. 16.07.2015, 20:00 bis 23:00 UhrOrt: Gasthof Zur Schranne, Griesstr. 4,82467 Garmisch-Partenkirchen

MÜNCHEN: Kurs 176Mi. 22.07.2015, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-AllachTRAUNSTEIN: Kurs 171Fr. 18.09.2015, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Gasthof Schnitzlbaumer, Tauben-markt 11-13, 83278 TraunsteinTÜSSLING: Kurs 175Fr. 09.10.2015, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Bräu im Moos, Bräu im Moos 1,84577 Tüssling

Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

TÜSSLING: Kurs 894Fr. 09.10.2015, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: Bräu im Moos, Bräu im Moos 1,84577 Tüssling

Weitere regionale Termine inPlanung

3) 1-Tages-Röntgenkurs(10 Std.) zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse imStrahlenschutzNur für ZFA, die ihre Röntgen-prüfung zeitnah wiederholen muss

Ref.: Dr. Klaus KocherEUR 130,00 (für Verpflegung istgesorgt)

Kurs 616Sa. 01.08.2015, 09.00 – 18.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Kurs 617Sa. 12.09.2015, 09.00 – 18.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

4) 3-Tages-Röntgenkurs(24 Std.) zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse imStrahlenschutz

Ref.: Dr. Klaus KocherEUR 290,00 (für Verpflegung istgesorgt)

Kurs 715Fr./Sa. 13.11./14.11.2015 und Mi.25.11.2015, jeweils 09.00 – 17.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

5) Prophylaxe BasiskursRef.: Frau Ulrike WiedenmannEUR 550,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 526Kursort: MÜNCHEN Beginn 15.10.2015Do. – Fr. 15.10. – 16.10.2015,(9 – 18 Uhr)Do. – Fr. 22.10. – 23.10.2015,(9 – 18 Uhr)Do./Fr./Sa. 12.11./13.11./14.11.2015,

MÜNCHEN: Kurs 177Mi. 14.10.2015, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-AllachWeitere regionale Termine inPlanung

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22 DER BEZIRKSVERBAND I 6-2015

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

(Praktischer Teil) Gruppen A/BMi. 18.11.2015 (9 – 15.30 Uhr)Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

6) PZR – aber richtig!!Ref.: Frau Ulrike Wiedenmann, DHEUR 180,00 (inkl. Skript und Verpfle-gung)

Kurs 527Kursort: MÜNCHEN AUSGEBUCHTBeginn 16.07.2015Do. 16.07.2015, (9 – 18 Uhr)Fr. 17.07.2015, (9 – 18 Uhr)Praktischer Teil – Gruppen A

Sa. 18.07.2015, (9 – 18 Uhr)Praktischer Teil – Gruppe BOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

7) VORBEREITUNGSKURS AUF DIEABSCHLUSSPRÜFUNG ZUR ZFA„Fit für die praktische Prüfung”Ref.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. ChristineKürzinger, ZMFErarbeitung und Präsentation vongestellten Aufgaben, einzeln und inGruppen (learning by doing)EUR 50,00 (inkl. Skript, Mittagessen + 1 Getränk)

Kurs 9019Sa. 20.06.2015, 09:00 bis 18:00 UhrAchtung Kursortänderung!!!Ort: Gasthaus Zum Löwen, Landshuter Str. 66, 85356 FreisingZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

8 Notfallsituationen in Ihrer Zahnarztpraxis

Ref.: Johann Harrer, RettungsassistentEUR 400,00 Praxispauschale bis 10 PersonenKurstermine nach Vereinbarung.

Alle Seminare können online unter www.zbvoberbayern.de unter der Rubrik „Fortbildung“ gebucht werden. Hier finden Sieauch detaillierte Erläuterungen zu den jeweiligen Seminaren. Darüber hinausgehende Informationen zur verbindlichenKursanmeldung erhalten Sie bei Frau Ruth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68,

Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Prophylaxe-BasiskursFortbildung für ZahnmedizinischeFachangestellte nach der Fortbil-dungsordnung der BLZK

Kursgebühr:EUR 550,00

Referentin: Fr. Ulrike Wiedenmann, DH

Termin:München, 15.10.2015 – 18.11.2015

Nähere Informationen/Datensiehe Ausschreibung.

PZR – aber richtig!!Die Grundlagen der professionellen Zahnreinigungvon A – Z

In diesem 2-Tageskurs werden die Grund-lagen der professionellen Zahnreinigungin Theorie und Praxis vermittelt. Von A wieAnamnese bis Z wie Zahnhalteapparat. Unter fachlicher Anleitung wird am 2. Kurstag die Theorie in die Praxis umge-setzt. Sie erlernen durch gegenseitigesÜben die – richtige Durchführung des PSI und ver-schiedene Indices

– Anwendung von manuellen undmaschinellen Instrumenten

– Glatt- und Interdentalraumpolitur – Ergonomie und Abstützung

Kursgebühr: EUR 180,00 (inkl. Verpfl.)

Referentin: Ulrike Wiedenmann, DH

Kursort: ZBV Oberbayern, 80999 München-Allach, Elly-Staegmeyr Str. 15

Kursdauer: 2 Tage,jeweils 9:00 – 18:00 Uhr

Kursnummer: 527

Neuer Termin in München: Do. 16.07. – Sa. 18.07.2015

Termine:

Do. 16.07.2015(Theorie) Gruppe A und B

Fr. 17.07.2015(praktisches Arbeiten) Gruppe A

Sa. 18.07.2015(praktisches Arbeiten) Gruppe B

Anmeldung bitte mittels Anmelde-formular des ZBV-Oberbayern anRuth Hindl, Tel. 0 8146-99 79 568,Fax: 0 8146-99 79 895

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6-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 23

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldebogen Bitte alle Angaben IN DRUCKSCHRIFT und vollständig!

Name Kursteilnehmer: Vorname Kursteilnehmer:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis:

Praxisstempel:Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn die jeweiligen Anlagen beigefugt werden (jeweils nur in Kopie!):

Zahnärztliches Personal:für Röntgenaktualisierung: Röntgenbescheinigungfürr Röntgenkurs (1-/3-tägig): Helferinnenurkunde/-brieffür Prophylaxe Basiskurs: Helferinnenurkunde/-brief

und RöntgenbescheinigungfürZMP: 1.) Bescheinigung u�ber mind. 1 Jahr Berufserfahrung

2.) Helferinnenurkunde/-brief und Röntgenbescheinigung3.) Nachweis eines absolvierten Kurses u�ber Maßnahmen in med. Notfällen (mind. 16 UE)

Zahnärzte: für Aktualisierung-Röntgen: nur möglich mit vorhandener deutscher Fachkunde!

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermächtigung über die Kursgebühren an:

Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberbayern

Ruth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n

Kursgebühren für folgende Fortbildung/Kurs: für Teilnehmer(in):

in Höhe von € zum Fälligkeitstag laut Rechnung der Fortbildung zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr.: BLZ: Bank:

BIC: IBAN:durch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitur an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Last-schrift einzulösen

Datum, UnterschriftName und Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel)

Kursbezeichnung:

Kursdatum: Kursort:

Kursnummer: Kursgebühr:

nur von Zahnärzten/-innen auszufüllen: � Röntgenskript zusenden� Deutsche Fachkunde vorhanden

Anschrift Praxis: Telefon Praxis:

Gläubiger-ID: DE07ZZZ00000519084. Mandatsreferent: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ZBV Oberbayern

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24 DER BEZIRKSVERBAND I 6-2015

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Aktuelle Seminarübersicht ZBV OberbayernSeminare für Zahnärztinnen/Zahnärzte

Die Veranstaltungen/Kurse finden nachden Leitsätzen und Punktebewertungenvon BZÄK und DGZMK statt.

Referent: Dr. Klaus Kocher Kursgebühr: EUR 50,00 (inkl. Skript)

INGOLSTADT – Kurs 169 Fr. 19.06.2015 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Hotel zum Anker, Tränktorstraße 1, 85049 Ingolstadt

MÜNCHEN – Kurs 165 AUSGEBUCHT Mi. 24.06.2015 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock,

80999 München-Allach

HOFSTETTEN – Kurs 167 Mi. 01.07.2015 – 17:30 bis 20:30 UhrOrt: Landhotel Zur Alten Post, Westernschondorfer Straße 15, 86928 Hofstetten

ROSENHEIM – Kurs 172 Fr. 10.07.2015 – 16:30 bis 18:15 UhrOrt: Kultur- & Kongresszentrum Rosenheim, Kufsteiner Straße 4, 83022 Rosenheim

Aktualisierung mit anschließender Teilnahme an der Sommerfortbildung möglichROSENHEIM – Kurs 173 Sa. 11.07.2015 – 8:00 bis 8:45 UhrOrt: Kultur- & Kongresszentrum Rosenheim, Kufsteiner Straße 4, 83022 Rosenheim

GARMISCH-PARTENKIRCHEN – Kurs 174 Do. 16.07.2015 – 20:00 bis 23:00 UhrOrt: Gasthof Zur Schranne, Griesstraße 4, 82467 Garmisch-Partenkirchen

MÜNCHEN – Kurs 176 Mi. 22.07.2015 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock,

80999 München-Allach

TRAUNSTEIN – Kurs 171 Fr. 18.09.2015 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Gasthof Schnitzlbaumer, Taubenmarkt 11-13, 83278 Traunstein

TÜSSLING – Kurs 175 Fr. 09.10.2015 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Bräu im Moos, Bräu im Moos 1, 84577 Tüssling

MÜNCHEN – Kurs 177 Mi. 14.10.2015 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock,

80999 München-Allach

Aktualisierung der Fachkundeim Strahlenschutz für ZÄ

Weitere regionale Kurstermine sindnoch in Planung.

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6-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 25

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Kompendium – AZUBI Z a h n ä r z t l i c h e r -Bezirksverband

O B E R B AY E R NKörperschaftdes öffentlichen Rechts

Abschlussprüfung ZFA im Juni/Juli 2015Zusätzliche Prüfungsvorbereitung

Fit für die praktische Prüfung

Erarbeitung und Präsentation von gestell-ten Aufgaben (Fachkunde und Abrech-nung) einzeln und in kleinen Gruppen(learning by doing) zur zusätzlichenÜbung für die praktische Prüfung ZFA.Üben Sie die Prüfungssituation undtesten Sie Ihr Wissen!

50 € inkl. Mittagessen

Termin:20.06.20159.00 – 18.00 Uhr

Elly-Staegmeyr-Str. 1580999 München(Achtung: Kursortänderung)

Alle Seminare können online unterwww.zbvoberbayern.de unter derRubrik „Fortbildung“ gebucht

werden.

Hier finden Sie auch detaillierte Erläuterungen zu den jeweiligen

Seminaren.

Darüber hinausgehende Informationen zur verbindlichenKursanmeldung erhalten Sie bei

Frau Ruth Hindl, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95,[email protected]

Dr. Tina Killian (ZÄ) Christine Kürzinger (ZMF)

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26 DER BEZIRKSVERBAND I 6-2015

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

„ECONODENT”Betriebswirtschaftslehre für Zahnärzte/-innen und Praxismitarbeiter/innen

Der ZBV Oberbayern hat in Zusammenar-beit mit der Externen Weiterbildung derLudwig-Maximilians-Universität (LMU)München und dem UVM-Institut ein Pro-gramm „Econodent – BWL-Kenntnissefür Zahnärzte“ entwickelt, welches aufdie Bedürfnisse der Zahnarztpraxen zuge-schnitten ist. Das Programm wird vomZBV Oberbayern in Zusammenarbeit mitDozentinnen und Dozenten der Fakultätfür Betriebswirtschaft der LMU und desUVM-Institutes durchgeführt. Es vermit-telt unverzichtbare Kenntnisse der Be-triebswirtschaftslehre in mehreren the-matisch gegliederten Modulen undumfasst zwölf Tage Betriebswirtschafts-lehre sowie zwei Tage Gebührenrecht(GOZ und BEMA, dargeboten von Herrn Dr. Peter Klotz und Frau ChristineKürzinger).

Ziel beim Erwerb dieses Zertifikates ist es,die erforderlichen betriebswirtschaftli-chen Fachkenntnisse und Fähigkeiten zuerlangen, um eine Zahnarztpraxis effi-zient und gewinnbringend zu betreiben.

Das Programm vermittelt den Teilneh-menden grundlegendes praxisrelevantesWissen für eine ökonomische Praxisfüh-rung. Dabei wird die breite Palette anGebieten abgedeckt, die in einem Kon-text zur zahnärztlichen Praxis stehen. DieInhalte werden in Zusammenarbeit mitdem ZBV ausgearbeitet, wodurch diehohe Praxisrelevanz sichergestellt ist.

Die Module zur BWL umfassen die The-mengebiete Investition und Finanzie-rung, Marketing, Versicherungen,Arbeitsrecht, Controlling und Steuern.Aber auch psychologische Erkenntnissefließen in das Programm ein, so z.B. Füh-rung von Mitarbeitern und Umgang mitPatienten.

Das Programm ist auf eine Dauer von DreiMonaten angelegt und startet im April2016. Zielgruppe sind neben niedergelas-senen Zahnärzten selber auch Assisten-ten/Angestellte in Zahnarztpraxen undMitarbeiter, die mit kaufmännischen Fra-gestellungen in Praxen betraut sind und

daher betriebswirtschaftliches Wissenbenötigen.

Das Programm bedient sich neuesterMedien, Methoden und Vermittlungsfor-men. So wird das Programm durch eineOnline-Lernplattform begleitet, die einselbstgesteuertes Lernen zeit- und orts-unabhängig ermöglicht. Zusätzlich zuden Präsenzterminen kann so jederzeitauf Lerninhalte zugegriffen werden unddiese vertieft werden.

Die Kursgebühr in Höhe von € 1.610,00kann man als außerordentlich günstigbezeichnen. Ermöglicht wird diesdadurch, dass der ZBV Oberbayern alsregionale Berufsvertretung der Zahnärz-teschaft allein das Wohl seiner Mitgliedersowie deren Mitarbeiterinnen im Augehat und – anders als private Fortbildungs-anbieter – keine Gewinnerzielungsab-sicht verfolgt, sondern rein kosten-deckend ohne Einkalkulation einerGewinnmarge wirtschaftet.

Nachfolgend möchte ich Sie als potentiel-le Interessenten mit den einzelnen The-menbereichen vertraut machen undzugleich auf die Termingestaltung hin-weisen.

Nach Beendigung des Programms erhal-ten die Teilnehmer/innen ein Zertifikatmitsamt erzielten Fortbildungspunktennach der Punktebewertung von Fortbil-dungen der Bundeszahnärztekammerund der DGZMK.

Wer dieses Zertifikat erwirbt, soll dieerforderlichen betriebswirtschaftlichensowie gebührenrechtlichen Fachkennt-nisse und Fähigkeiten erlangen, um eineZahnarztpraxis effizient und gewinnbrin-gend zu betreiben. Das Curriculum ver-mittelt den Teilnehmern daher grundle-gendes praxisrelevantes Wissen für eineökonomische Praxisführung. Dabei wirddie breite Palette an Gebieten abgedeckt,die in einem Kontext zur zahnärztlichenPraxis stehen.

Dr. Klaus Kocher, 1. Vorsitzender

Rahmendaten

Teilnahmegebühr für 7 Module:1.610,00 Euro

Geplante Teilnehmerzahl: 20

Kursort:München, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 80999 München, 2. Stock

Zeitraum:7 Module zwischen 16. Januar und26. September 2016.Jeweils 09:00 – 18:00 Uhr

Termine und Inhalte

MODUL 1Freitag/Samstag, 08./09.04.2016 – Investition/Finanzierung(Prof. Steiner/Prof. Landes, UVM-Institut)

• Investitionen beurteilen – Das Investitionsobjekt

• Statische Investitionsrechnung – Kostenvergleich – Gewinnvergleich – Rentabilitätsvergleich – Amortisationsvergleich – Praxisfall: Digitales oder konventionelles Röntgen

– Kalkulation einer Prophylaxemaßnahme

• Dynamische Verfahren – Kapital- bzw. Barwertverfahren – Exkurs: Interner Zinssatz

• Investitionsentscheidungen bei Unsicherheit

• Controlling • Finanzierungsalternativen

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MODUL 2Freitag/Samstag, 22./23.04.2016 Privates Gebührenrecht/Bema(Dr. Peter Klotz / Christine Kürzinger,ZBV Oberbayern)(kein Abrechnungsseminar fürbestimmte Leistungen!!)

• Korrekte Abrechnung in der zahnärzt-lichen Praxis nach GOZ 2012

• Die damit verbundenen wichtigenGrundlagen der Dokumentation,Karteikartenführung etc.

• Verpflichtungen aus demBehandlungsvertrag

• Grundlagen der privaten Krankenversicherung

• Argumentationshilfen im Umgang mitVersicherungen

• Besonderheiten der neuen GOZ

MODUL 3Freitag/Samstag, 29./30.04.2016 Führung von Mitarbeitern undUmgang mit Patienten(Prof. Steiner/Prof. Landes, UVM-Institut)

• Führung und Führungserfolg • Motivation und Sinnstiftung• Identifikation und Mitarbeiterbindung• Führung von Teams • Kommunikation – Kommunikation mit Patienten – Konfliktmanagement – Gesprächsaufbau und -verlauf – Umgang mit Patienten: Verkauf, Bindung, Reklamation

• Austausch unter Kollegen

MODUL 4Freitag/Samstag, 13./14.05.2016 Marketing(Dr. Bartsch, LMU)

• Einführung in das Offensive Marketing • Grundlagen des strategischen / ntegrierten Marketing – Marketing Alignment Process alsGrundlage der strategischen Planung

– Grundlagen des Leistungs- undZielgruppenprogramms

– Grundlagen der Positionierung und

Kommunikationspolitik • Grundlagen der Marktanalyse undMarktforschung

• Grundlagen des Dienstleistungs- undKundenmanagements – Besonderheiten von Dienstleistungenund Implikationen

– Dienstleistungsqualität und Kunden-zufriedenheit

– Gestaltung von Kundenkontakt-punkten sowie des Dienstleistungs-umfeldes

– Wesentliche Prinzipien des Kunden-managements

MODUL 5Freitag/Samstag, 03./04.06.2016 Arbeitsrecht/Versicherungen(Dr. Latzel / Dipl.-Kffr. StephanieMeyr, LMU)

Arbeitsrecht• Arbeitsvertrag

� Einstellungsprozesse � Freisetzungsprozesse � Zeugnisse und Empfehlungen

• Gehalt, Sozial- und Sonderleistungen • Arbeits- und Urlaubszeiten, Elternzeiten, Mutterschutz

• Mitbestimmung und Interessenvertretung

Versicherungen• Was ist Risiko? Warum Versicherung?• Wie funktioniert ein Versicherungspro-dukt?

• Risikoarten und die dazugehörigenVersicherungsprodukte– Zahnarztspezifische Risiken undVersicherungsprodukte � Haftpflichtversicherung � Rechtsschutzversicherung� Betriebsunterbrechungs-Versicherung

o Elektronikversicherung� Inventarversicherung– Allgemeine Risiken und Versiche-rungsprodukte � Krankenversicherung � Berufsunfähigkeitsversicherung� Pflegeversicherung � Unfallversicherung

• Zugang zu Versicherungen

• Besonderheiten für Praxisgemeinschaften

• ABC der Fachbegriffe

MODUL 6Freitag/Samstag, 24./25.06.2016 Controlling / Bankgespräche erfolgreich führen(Prof. Steiner / Prof. Hilz, UVM-Institut)

Controlling• Controllingkonzept und Controller• Der Steuerberater als externer Controller

• Ziele des Controlling– Rentabilitätssicherung– Liquiditätssicherung

• Datengrundlage und Werkzeuge – Finanzbuchhaltung und Ergebnisrechnung

– Deckungsbeitragsrechnung– Kapitalflussrechnung (Cash Flow)– Finanzplanung und Liquiditätsmanagement

– EDV-gestützte Planungs- und Simulationsmodelle für Zahnärzte

– Kennzahlen– Praxissteuerung mit der BalancedScorecard

– Betriebsvergleiche

Bankgespräche erfolgreich führen• Vorbereitung und Durchführung desBankengesprächs– Klarheit über die Ziele des Bankengesprächs

– „Hineinversetzen” in denBankmitarbeiter

– Die Praxis betriebswirtschaftlichverstehen und erklären können(BWA, Jahresplanung, Investitionenetc.)

• Nachbereitung des Bankengesprächsund regelmäßiges Bankenberichts-wesen– Struktur des Berichtswesens – qualitative Kommentierungen

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MODUL 7Montag/Dienstag, 04./05.07.2016 Steuern(Prof. Schanz, LMU)

• Einführung und Begriffsdefinitionen• Einkommensteuer – Einkunftsarten – Steuertarife – Gewinnermittlungsmethoden,Schwerpunkt Einnahmen-Überschuss-Rechnung

– Lohn-und Gehaltsabrechnung – Verlustverrechnung

• Gewerbesteuer• Umsatzsteuer– Umsatzsteuerfreie Umsätze– Umsatzsteuerpflichtige Umsätze

• Abgabenordnung• Betriebsprüfung • Exkurs: Erbschaftsteuer • Investitionsentscheidungen undBerücksichtigung von Steuern

– Neutralität und Entscheidungswirkungen

– Leasing

Bei Interesse können Sie sich an HerrnSteiner, Tel. 0 89/79 35 58 81 bzw. [email protected] wenden.

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Anmeldebogen Bitte alle Angaben leserlich und vollständig!!

Name Kursteilnehmer:

Beruf:

Praxisstempel: Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des

ZBV Oberbayern.

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermäch-tigung über die Kursgebühren an:

ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr-Straße 15, FAX 0 89/81 88 87 40, E-Mail: [email protected]

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)

Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende Teilnahmegebühr in Höhe von 1.610,00 Euro vonmeinem/unseren Konto:

Konto-Nr. BLZ:

BIC: IBAN:

Institut:per Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Lastschrifteinzulösen.

Name und Anschrift des Kontoinhabers ggf. Praxisstempel Datum Unterschrift

Kursbezeichnung: ECONODENT

Veranstaltungszeitraum: 08.04. bis 05.07.2016

Kursort: München

Kursgebühr: 1.610,00 EURO

Vorname Kursteilnehmer:

Bei rechtzeitiger Absage (mind. vier Wochen vor Kursbeginn) wird eine Bearbeitungsgebühr von EURO 30,– erhoben. Sie erhalten nach Eingang der verbindlichenAnmeldung eine Rechnung, die Sie zum Kursbesuch berechtigt. Die Kursgebühren werden per Lastschrift vor Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Diese könnenbei einem Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn nicht mehr zurückerstattet werden. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

Im Falle einer Kursabsage durch den Veranstalter benachrichtigen wir Sie umgehend und erstatten bezahlte Kursgebühren zurück. Der Veranstalter haftet nicht fürKosten, die aus derartigen Kursabsagen oder durch Kursausfall wegen höherer Gewalt entstehen.

Gläubiger-ID DE07ZZZ00000519084 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ZBV Oberbayern.

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30 DER BEZIRKSVERBAND I 6-2015

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Dr. Klaus Kocher

Kompendium ZFAgemäß des Qualitätsstandards des ZBV Oberbayern

QUIZ – Testen Sie Ihr Wissen

RICHTIG ODER FALSCH? RICHTIG FALSCH

1. In der GOZ-Leistung 0010 ist eine Beratung bereits enthalten. XZu den Untersuchungsleistungen nach GOZ 0010 oder Ä6 oder Ä5werden nach erfolgter Beratung Ä1 oder Ä3 unter Berücksichtigung der Abrechnungsbestimmungen berechnet.Die Leistung GOZ 0010 ist eine Untersuchungsleistung, siehe Vertragstext.

2. Neben der BEMA-Leistung 02 (Hilfeleistung bei Ohnmacht Xoder Kollaps) kann in der gleichen Sitzung keine Ä1 abgerechnet werden.Die BEMA Leistung 02 (Ohn) schließt in ihrer Abrechnungsbe-stimmung den Ansatz der Leistung Ä1 in der gleichen Sitzung aus (vergl. Rote Abrechnungsmappe KCH-2-6)

3. Die GOZ-Leistung 2180 kann mehrfach je Zahn berechnet Xwerden.GOZ 2180 Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone, kann je Zahn einmal berechnet werden.

4. Bei Milchzähnen können die Füllungen nur nach BEMA 13a/b Xberechnet werden, wenn in der gleichen Sitzung eine Kinderkrone BEMA-Nr. 14 eingesetzt wird.Siehe rote Abrechnungsmappe KCH-2-27: neben BEMA 14 sind 13c(F3) und 13d(F4) nicht abrechenbar.

5. Röntgenaufnahmen (GKV) müssen mit der Ziffer 0 Xgekennzeichnet werden, wenn es sich um Bissflügelauf-nahmen handelt.Bestimmung aus dem BMV-Z und EKV-Z (Abschnitt 1.4.6:bei Röntgenaufnahmen sind Begründungen anzugeben. Hierfür sind in der Bemerkungsspalte folgende Ziffern einzutragen:0 = Bissflügel, 1 = kons./chir. Behandlung, 2 = Gelenkaufnahme, 3 = KFO Behandlung, 4 = PAR- Beh., 5 = ZE/Zahnkronen

6. Im Zusammenhang mit der Leistung GOZ 2100 kann die X GOZ 2197 abgerechnet werden.GOZ 2100 wird je Kavität, also bei getrennten Kavitäten ggf.auch mehrfach je Zahn berechnet. Ecken- bzw. Höckeraufbauten werden ebenfalls unter dieser Nummer berechnet. Maßnahmen zur Konditionierung und adhäsiven Verankerung der Restauration sind mit der Gebühr abgegolten. Dies gilt sowohl für die Schmelz-konditionierung als auch für die kombinierte Schmelz-Dentin-

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6-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 31

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In der Rubrik „Nachgefragt im Kompendium-ZFA“ werden kurz und im Protokollstil Fragen aus dem Kompedium-ZFA gestellt und beantwortet – natürlich nach dem Prinzip Fachkunde + Abrechnung / Verwaltung mit der neuen GOZ

Weitere Informationen: www.zbvobb.de. Fragen an die Referenten: [email protected]

konditionierung. Die Politur in derselben Sitzung ist Bestandteil der Leistung. (Bundeszahnärztekammer GOZ-Kommentar Stand 2.3.2015).

7. Bei einem GKV Patienten wird der „einwurzelige“ Zahn 14 Xunter Anästhesie entfernt: BEMA 40(I) und BEMA 43 (X1)Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben des BEMA, d.h. BEMA 40 (1) und BEMA 44 (X2).

8. Anästhesien können bei Kassenpatienten bei lang- Xdauernden ZE-Leistungen nicht erneut berechnet werden.BEMA 40(I) und 41a/b (L1/L2) können bei langdauernden Eingriffen ein zweites Mal berechnet werden, siehe Rote Abrechnungsmappe KCH-2-42.

9. Ein Privatpatient weigert sich, seinen noch ausstehenden XRechnungsbetrag zu begleichen, da die Rechnung nicht unterschrieben ist.Die GOZ sieht keine Regelung vor, dass Rechnungen unter-schrieben werden müssen. Was bei Rechnungslegungen zubeachten ist, regelt § 10 GOZ.

10. Die Leistung Ä1 kann als alleinige Leistung immer Xabgerechnet werden.Ä1 kann als alleinige Leistung oder neben der ersten zahn-ärztlichen Leistung abgerechnet werden, aber nicht neben einer Gebühr für einen Besuch.

QUIZ – Testen Sie Ihr Wissen

RICHTIG ODER FALSCH? RICHTIG FALSCH

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32 DER BEZIRKSVERBAND I 6-2015

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Aktuelle Kursangebote des ZBV München 20151. TEAM-PROGRAMM

Prophylaxe Basiskurs

Kursnummer 1503: 24. – 26.06. + 02. – 05.07.2015

Kursnummer 1504: 04. – 06.11. + 12. – 15.11.2015

jeweils 09.00 – 18.00 Uhr

PAssKursnummer 1505: 18. – 20.06. + 25. – 27.06.2015+ 20. – 22.11.2015

09.00 – 18.00 Uhr

Röntgen – Aktualisierung

Kursnummer 3019: 04.11.2015

jeweils 14.00 – 16.30 Uhr

10-Stunden Röntgen

Kursnummer 3021: 19.06.2015

Kursnummer 3022: 30.10.2015

jeweils 09.00 – 18.00 Uhr

Scaling (11/2 Tage)Kursnummer 1506: 16. – 17.10.2015

13.30 – 17.30 Uhrund 09.00 – 17.30 Uhr

2. ZA/ZÄ-PROGRAMM

Aktualisierung ZA/ZÄ

Kursnummer 4009: 04.11.2015

jeweils 17.00 – 19.30 Uhr

Endo CurriculumKursnummer 88016: 20. – 24.07.2015

Kursnummer 88017: 07. – 11.12.2015

jeweils 09.30 – 17.30 Uhr

Paro CurriculumKursnummer 88018: 27. – 31.07.2015

09.30 – 17.30 Uhr

Wissenschaft aus Münchenfür MünchenKursnummer 9-2015: 30.09.2015

14.15 – 19.30 Uhr

Informationen zu den jeweiligen Kursenfinden Sie online unter www.zbvmuc.de.Die verbindliche Kursanmeldung findetüber Frau Jessica Lindemaier, Fallstr. 34,81369 München, statt.Tel. 089/7 24 80-304, Fax 089/7 23 88 73

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6-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 33

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Zeitplan Zahnmedizinische Fachangestellte

Mittwoch, 17.06.2015

08.30 – 10.00 Uhr: Bereich Behandlungsassistenz(einschließlich Röntgen)

10.00 – 11.00 Uhr: Bereich Praxisorganisation und -verwaltung

11.00 – 11.45 Uhr: Pause

11.45 – 13.15 Uhr: Bereich Abrechnungswesen

13.15 – 14.00 Uhr: Bereich Wirtschafts- undSozialkunde

Praktische ÜbungenDas Fach „Praktische Übungen” ist lt.Prüfungsordnung wichtiger Bestandteilder Abschlussprüfung. Bei Nichtteilnah-me gilt die Abschlussprüfung als nichtbestanden.

Mündliche ErgänzungsprüfungEine mündliche Prüfung kommt nur dannin Betracht, wenn dies für das Bestehender Prüfung relevant ist.

Versäumte Prüfungstermine bedeuten einNichtbestehen der Prüfung.

H I N W E I S:Der Tag der mündlichen Ergän-zungsprüfung ist der letzte Ausbil-dungstag. Dies gilt auch für Aus-zubildende, die nicht an der Er-gänzungsprüfung teilnehmen müs-sen.

Berufsschule Prüfungsfach Mündliche Abschluss-Praktische Ergänzungs- feierÜbungen prüfung

Bad Tölz 29.06.2015 15.07.2015 17.07.201501.07.201506.07.201508.07.2015

Erding 03.07.2015 10.07.2015 24.07.201508.07.2015

Fürstenfeldbruck 27.06.2015 16.07.2015 28.07.201502.07.2015

Garmisch- 06.07.2015 10.07.2015 28.07.2015Partenkirchen 07.07.2015

08.07.201509.07.2015

Ingolstadt 27.06.2015 15.07.2015 29.07.201504.07.201510.07.201511.07.2015

Mühldorf 01.07.2015 10.07.2015 31.07.201503.07.201508.07.201510.07.2015

Rosenheim 24.06.2015 15.07.2015 29.07.201530.06.201501.07.2015

Starnberg 07.07.2015 16.07.2015 21.07.2015

Traunstein 07.07.2015 15.07.2015 22.07.201508.07.2015

Termine der Praktischen Prüfung und Mündlichen Ergänzungsprüfung an denjeweiligen Berufsschulen:

Informationen und Termine zur Sommerabschlussprüfung 2015 für Zahnmedizinische Fachangestellte

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34 DER BEZIRKSVERBAND I 6-2015

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

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6-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 35

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Ausbildungsverträge im Berufsregisterdes ZBV Oberbayern

Sehr geehrte Ausbilderinnen, Ausbilderund Praxis-Team,

erst mal vielen Dank für die erneuteAnzahl der bis dato eingegangenen Aus-bildungsverträge.

1. Leider wird es immer mehr Verträgedie wir unvollständig oder falsch aus-gefüllt erhalten und diese an Siezurücksenden müssen. Nachdem diesimmer mit viel Zeitaufwand undKosten für alle Beteiligten verbundenist, bitte ich Sie die Verträge ordentlichund komplett ausgefüllt an den ZBV zusenden. Hierzu liegt auch seit Jahreneine „Checkliste“ bei, so dass man allePunkte durch gehen und kontrollierenkann.

2. Vermehrt ist uns im vergangenen undlaufenden Ausbildungsjahr wiederaufgefallen, dass Verträge währendder Probezeit und auch im Laufe derAusbildung gelöst werden (bittebeachten Sie dazu den im Ausbil-dungsvertrag aufgeführten §3 Abs. 1.sowie Abs. 2.), dies aber dem ZBVnicht gemeldet wird.

3. Wir möchten Sie höflichst darauf hin-weisen, dass die Verträge eingetragenund dementsprechend auch ausgetra-gen werden müssen!

Hierzu möchten wir Ihnen einen klei-nen Leitfaden ans Herz legen:

Wir benötigen bei der Lösung eines

Vertrages, auch während der Probe-zeit, eine Kopie des Lösungsschrei-ben (bei minderjährigen Auszubil-denden müssen die bzw. dergesetzliche Vertreter eine Kündigungder Auszubildenden bzw. einen Auf-lösungsvertrag unterschreiben) undden Vertrag der Auszubildendenzurück, den die Auszubildende aufWunsch nach der Austragung ausdem Berufsregister gerne wiederzurück erhält.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder E-Mail.

Claudia MehrtensTel: 089 - 79 35 58 82Fax: 089 - 81 88 87 40E-Mail: [email protected]

Meldeordnung ZBV OberbayernJedes neue Mitglied ist verpflichtet sichbei einer Tätigkeit oder des Wohnsitzes inBereich Oberbayerns sich beim ZBV Obbzu melden, dort erhalten Sie auch denMeldebogen zur erstmaligen Meldung,sowie die Personalbogen. Diesen sind dieApprobationsurkunde und ggf. die Pro-motionsurkunde und die Fachgebiets-anerkennung beizufügen.Diese bitte in beglaubigter Kopie.

Für alle anderen Mitglieder möchten wirgerne die Meldepflicht noch mal Nahelegen, die in der letzten Zeit leider nichtmehr sehr beachtet wird.Dies ist auch in Bezug auf die Beitragsein-stufung, Ihre Beiträge, Zustellung vonMitteilungen und Infopost in Ihrem Inter-esse.

Mitteilung über Änderung bei:

• Niederlassung und sonstige Auf-nahme der Berufsausübung

• Aufgabe oder ausscheiden auseiner Praxis, bitte auch Assistenten,angestellte Zahnärzte Vertreterusw.!

• Sonstige Vorübergehende oderdauerhafte Aufgabe der Berufsaus-übung, Zulassung beendet, Ruhe-stand.

• Arbeitsplatzwechsel

• Änderung der Hauptwohnung, bit-te auch mit aktuellen Angaben zuIhrer telefonischen Erreichbarkeitgerne auch Handy.

• Änderung in Ihren Praxisdaten wieTel. oder Fax Nummern, aber auchPraxisverlegungen.

• Änderungen des Nachnamens,Kopie z.B. der Heiratsurkunde.

• Bei Erwerb einer Promotion, bittebeglaubigte Kopie zusenden, beiErwerb einer Ermächtigung bitte ineinfacher Kopie an den ZBV Ober-bayern.

• Bei Änderung Ihrer Bankdaten oderEinzugsermächtigung haben wirfür Sie Vordrucke im ZBV vorliegen.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder Email.

Claudia MehrtensTel: 089 - 79 35 58 82Fax: 089 - 81 88 87 40E-Mail: [email protected]

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36 DER BEZIRKSVERBAND I 6-2015

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Wir bitten Sie höflichst, auf dasJArbSchG zu achten, sollte Ihre Aus-zubildende noch nicht volljährig sein.

Anbei ein paar sehr wichtige Paragra-phen:

§ 8 Dauer der Arbeitszeit(1) Jugendliche dürfen nicht mehr alsacht Stunden täglich und nicht mehr als40 Stunden wöchentlich beschäftigt wer-den.

(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagenan Werktagen nicht gearbeitet wird,damit die Beschäftigten eine längerezusammenhängende Freizeit haben, sodarf die ausfallende Arbeitszeit auf dieWerktage von fünf zusammenhängen-den, die Ausfalltage einschließendenWochen nur dergestalt verteilt werden,daß die Wochenarbeitszeit im Durch-schnitt dieser fünf Wochen 40 Stundennicht überschreitet. Die tägliche Arbeits-zeit darf hierbei achteinhalb Stundennicht überschreiten.

(2a) Wenn an einzelnen Werktagen dieArbeitszeit auf weniger als acht Stundenverkürzt ist, können Jugendliche an denübrigen Werktagen derselben Wocheachteinhalb Stunden beschäftigt werden.(3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendli-che über 16 Jahre während der Erntezeitnicht mehr als neun Stunden täglich undnicht mehr als 85 Stunden in der Doppel-woche beschäftigt werden.

§ 9 Berufsschule(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichenfür die Teilnahme am Berufsschulunter-richt freizustellen. Er darf den Jugend-lichen nicht beschäftigen • vor einem vor 9 Uhr beginnendenUnterricht; dies gilt auch für Personen,die über 18 Jahre alt und noch berufs-schulpflichtig sind,

• an einem Berufsschultag mit mehr alsfünf Unterrichtsstunden von minde-stens je 45 Minuten, einmal in derWoche,

• in Berufsschulwochen mit einem plan-mäßigen Blockunterricht von minde-

stens 25 Stunden an mindestens fünfTagen; zusätzliche betriebliche Ausbil-dungsveranstaltungen bis zu zweiStunden wöchentlich sind zulässig.

(2) Auf die Arbeitszeit werden angerech-net • Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mitacht Stunden,

• Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3mit 40 Stunden,

• im Übrigen die Unterrichtszeit ein-schließlich der Pausen.

(3) Ein Entgeltausfall darf durch denBesuch der Berufsschule nicht eintreten.(4) (weggefallen)

§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume(1) Jugendlichen müssen im Voraus fest-stehende Ruhepausen von angemesse-ner Dauer gewährt werden. Die Ruhe-pausen müssen mindestens betragen • 30 Minuten bei einer Arbeitszeit vonmehr als viereinhalb bis zu sechs Stun-den,

• 60 Minuten bei einer Arbeitszeit vonmehr als sechs Stunden.

Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunter-brechung von mindestens 15 Minuten.

(2) Die Ruhepausen müssen in angemes-sener zeitlicher Lage gewährt werden,frühestens eine Stunde nach Beginn undspätestens eine Stunde vor Ende derArbeitszeit. Länger als viereinhalb Stun-den hintereinander dürfen Jugendlichenicht ohne Ruhepause beschäftigt wer-den.

(3) Der Aufenthalt während der Ruhe-pausen in Arbeitsräumen darf denJugendlichen nur gestattet werden,wenn die Arbeit in diesen Räumen wäh-rend dieser Zeit eingestellt ist und auchsonst die notwendige Erholung nichtbeeinträchtigt wird.

(4) Absatz 3 gilt nicht für den Bergbauunter Tage.

§ 15 Fünf-Tage-WocheJugendliche dürfen nur an fünf Tagen inder Woche beschäftigt werden. Die bei-den wöchentlichen Ruhetage sollen nachMöglichkeit aufeinander folgen.

§ 16 Samstagsruhe und § 17 Sonntagsruhe(1) An Samstagen dürfen Jugendlichenicht beschäftigt werden.

(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugend-licher an Samstagen nur • in Krankenanstalten sowie in Alten-,Pflege- und Kinderheimen,

• in offenen Verkaufsstellen, in Betriebenmit offenen Verkaufsstellen, in Bäcke-reien und Konditoreien, im Friseur-handwerk und im Marktverkehr,

• im Verkehrswesen,• in der Landwirtschaft und Tierhaltung,• im Familienhaushalt,• im Gaststätten- und Schaustellergewer-be,

• bei Musikaufführungen, Theatervor-stellungen und anderen Aufführungen,bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunkund Fernsehen), auf Ton- und Bildträgersowie bei Film- und Fotoaufnahmen,

• bei außerbetrieblichen Ausbildungs-maßnahmen,

• beim Sport,• im ärztlichen Notdienst,• in Reparaturwerkstätten für Kraftfahr-zeuge.

Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.

(3) Werden Jugendliche am Samstagbeschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einemanderen berufsschulfreien Arbeitstagderselben Woche sicherzustellen. InBetrieben mit einem Betriebsruhetag inder Woche kann die Freistellung auch andiesem Tag erfolgen, wenn die Jugendli-chen an diesem Tag keinen Berufsschul-unterricht haben.

(4) Können Jugendliche in den Fällen desAbsatzes 2 Nr. 2 am Samstag nicht achtStunden beschäftigt werden, kann derUnterschied zwischen der tatsächlichen

Wichtige Auszüge aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz

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6-2015 I DER BEZIRKSVERBAND 37

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

und der nach § 8 Abs. 1 höchstzulässigenArbeitszeit an dem Tag bis 13 Uhr ausge-glichen werden, an dem die Jugendlichennach Absatz 3 Satz 1 freizustellen sind.

§ 19 Urlaub(1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen fürjedes Kalenderjahr einen bezahlten Erho-lungsurlaub zu gewähren.

(2) Der Urlaub beträgt jährlich • mindestens 30 Werktage, wenn derJugendliche zu Beginn des Kalender-jahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,

• mindestens 27 Werktage, wenn derJugendliche zu Beginn des Kalender-jahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,

• mindestens 25 Werktage, wenn derJugendliche zu Beginn des Kalender-jahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.

Jugendliche, die im Bergbau unter Tagebeschäftigt werden, erhalten in jederAltersgruppe einen zusätzlichen Urlaubvon drei Werktagen.

(3) Der Urlaub soll Berufsschülern in derZeit der Berufsschulferien gegeben wer-den. Soweit er nicht in den Berufsschulfe-rien gegeben wird, ist für jeden Berufs-schultag, an dem die Berufsschulewährend des Urlaubs besucht wird, einweiterer Urlaubstag zu gewähren.

(4) Im Übrigen gelten für den Urlaub derJugendlichen § 3 Abs. 2, §§ 4 bis 12 und§ 13 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes.Der Auftraggeber oder Zwischenmeisterhat jedoch abweichend von § 12 Nr. 1des Bundesurlaubsgesetzes den jugendli-chen Heimarbeitern für jedes Kalender-jahr einen bezahlten Erholungsurlaubentsprechend Absatz 2 zu gewähren; dasUrlaubsentgelt der jugendlichen Heimar-beiter beträgt bei einem Urlaub von 30Werktagen 11,6 vom Hundert, bei einemUrlaub von 27 Werktagen 10,3 vom Hun-dert und bei einem Urlaub von 25 Werk-tagen 9,5 vom Hundert.

§ 32 Erstuntersuchung(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufs-leben eintritt, darf nur beschäftigt wer-den, wenn • er innerhalb der letzten vierzehn Mona-te von einem Arzt untersucht wordenist (Erstuntersuchung) und

• dem Arbeitgeber eine von diesem Arztausgestellte Bescheinigung vorliegt.

(2) Absatz 1 gilt nicht für eine nur gering-

fügige oder eine nicht länger als zweiMonate dauernde Beschäftigung mitleichten Arbeiten, von denen keinegesundheitlichen Nachteile für denJugendlichen zu befürchten sind.

§ 33 Erste Nachuntersuchung(1) Ein Jahr nach Aufnahme der erstenBeschäftigung hat sich der Arbeitgeberdie Bescheinigung eines Arztes darübervorlegen zu lassen, daß der Jugendlichenachuntersucht worden ist (erste Nach-untersuchung). Die Nachuntersuchungdarf nicht länger als drei Monate zurück-liegen. Der Arbeitgeber soll den Jugendli-chen neun Monate nach Aufnahme derersten Beschäftigung nachdrücklich aufden Zeitpunkt, bis zu dem der Jugendli-che ihm die ärztliche Bescheinigung nachSatz 1 vorzulegen hat, hinweisen und ihnauffordern, die Nachuntersuchung bisdahin durchführen zu lassen.

(2) Legt der Jugendliche die Bescheini-gung nicht nach Ablauf eines Jahres vor,hat ihn der Arbeitgeber innerhalb einesMonats unter Hinweis auf das Beschäfti-gungsverbot nach Absatz 3 schriftlichaufzufordern, ihm die Bescheinigung vor-zulegen. Je eine Durchschrift des Auffor-derungsschreibens hat der Arbeitgeberdem Personensorgeberechtigten unddem Betriebs- oder Personalrat zuzusen-den.

(3) Der Jugendliche darf nach Ablauf von14 Monaten nach Aufnahme der erstenBeschäftigung nicht weiterbeschäftigtwerden, solange er die Bescheinigungnicht vorgelegt hat.

Verstöße gegen das JArbSchG sind Ord-nungswidrigkeiten und können, je nachVergehen, geahndet werden, siehe hier-zu:

§ 58 Bußgeld- und Strafvorschriften§ 59 Bußgeldvorschriften

Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz:

§ 16 Aushang und Arbeitszeit-nachweise(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einenAbdruck dieses Gesetzes, der auf Grunddieses Gesetzes erlassenen, für denBetrieb geltenden Rechtsverordnungenund der für den Betrieb geltenden Tarif-verträge und Betriebs- oder Dienstverein-barungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3,§§ 12 und 21a Abs. 6 an geeigneter Stel-le im Betrieb zur Einsichtnahme auszule-gen oder auszuhängen.

(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieüber die werktägliche Arbeitszeit des § 3Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit derArbeitnehmer aufzuzeichnen und einVerzeichnis der Arbeitnehmer zu führen,die in eine Verlängerung der Arbeitszeitgemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. DieNachweise sind mindestens zwei Jahreaufzubewahren.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder E-Mail.

Claudia MehrtensTel: 089 - 79 35 58 82Fax: 089 - 81 88 87 40E-Mail: [email protected]

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38 DER BEZIRKSVERBAND I 6-2015

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN / O BMANN S B E R E I C H E

Ungültigkeitvon Zahnarzt-ausweisen(aufgrund Verlust desAusweises)

Der Zahnarztausweis von Herrn ZahnarztDr.med.dent. Heinz Georg Thoma, gebo-ren am 25.01.1947, Ausweis-Nr.72275, wird für ungültig erklärt.

Der Zahnarztausweis von Herrn ZahnarztDr.med.dent. Tobias Reber, geboren am28.09.1973, Ausweis-Nr. 23096, wirdfür ungültig erklärt.

Der Zahnarztausweis von Frau ZahnärztinRebecca Wagner, geboren am26.11.1983, Ausweis-Nr. 23961, wirdfür ungültig erklärt.

Der Zahnarztausweis von Herrn ZahnarztDr.med.dent. Rudolf Hellmuth, geborenam 23.02.1954, Ausweis-Nr. 21310,wird für ungültig erklärt.

Börse für Praxis-abgabenVerehrte Kolleginnen und Kollegen,

wenn Sie für Ihre Praxis einen Nachfolgersuchen bzw. die Übernahme einer Praxisanstreben, können Sie sich an den ZBVOberbayern wenden und uns dies mittei-len. Bitte vergessen Sie aber nicht unsmitzuteilen, wenn Sie einen Nachfolgergefunden haben bzw. eine Praxis gefun-den haben, damit wir Sie dann aus derListe wieder streichen können.

Dies bitte formlos einfach per Telefon, Faxoder E-Mail an den ZBV Oberbayern mel-den.

Ihr Ansprechpartner ist Herr Wolfgang SteinerTel.: 089-79 35 58 81Fax. 089-81 88 87 40Email: [email protected]

Ihr ZBV Oberbayern

Behandlung von Risiko-patientenImmer häufiger wird der ZBV Oberbayernvon Kollegen, Patienten, Altersheimenund der Presse kontaktiert und um Infor-mationen gebeten, welche Zahnärzte fürdie Behandlung von Risikopatientengezielt ausgestattet sind. Gerne könnenSie uns kontaktieren, wenn Sie in diesemBereich tätig sind und besondere Praxis-ausstattung hierfür besitzen.

Kontaktdaten:Tel. 089/79 35 58 81E-Mail: [email protected]: 089/81 88 87 40

Dr. Peter Klotz,2. Vorsitzender ZBV Oberbayern

Faxnummerngefragt!Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir bitten Sie im Zuge einer verbessertenKommunikation, so z.B. im Rahmen vonFaxaktionen, mit denen wir wichtigeInformationen zu Kursen und Weiterbil-dungsangeboten an Sie und Ihre An-gestellten übermitteln möchten, uns Ihreaktuellen Faxnummer und E-Mail-Adresse Ihrer Praxis mitzuteilen.

Dies bitte formlos und einfach per Tele-fon, Fax oder E-Mail an den ZBV Ober-bayern melden.

Ihr Ansprechpartner ist Frau Claudia Fies (Mitgliederverwaltung)Tel.: 089-79 35 58 82Fax. 089-81 88 87 40Email: [email protected]

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.

Ihr ZBV Oberbayern

Obmanns-bereicheObmannsbereich FFB Stammtischtermine Germering 2015

Dienstag, 30.06.2015, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering(www.restaurant-mondo.de )

Dienstag, 15.09.2015, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering(www.restaurant-mondo.de )

Dienstag, 27.10.2015, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de )

Dienstag, 01.12.2015, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de )

Dr. Peter Klotz, Freier Obmann im Obmannsbereich FFB

Gebärden-sprache?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sofern in Ihrer Praxis Mitarbeiter tätigsind, die die Gebärdensprache beherr-schen, bitten wir um Mitteilung an denZBV Oberbayern, damit wir bei diesbe-züglichen Anfragen von Zahnarztpraxenoder Patienten oder karitativen Organisa-tionen entsprechend Auskunft gebenkönnen.

Bitte wenden Sie sich an Herrn WolfgangSteiner, Tel. 0 89/79 35 58 81, Fax:0 89/81 88 87 40 oder per E-Mail: [email protected].

Vielen Dank!

Dr. Peter Klotz,2. Vorsitzender ZBV Oberbayern

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VE R S CH I E D E N E S

Berlin ist mehr als eine Reise wertDie Stadt ist jünger, kreativer, kosmopolitischer als der Rest der Republik

Berlin ist arm, aber sexy – das soll dasMotto dieser Stadt sein, die abwechselnddie Hauptstadt Brandenburgs, Preußens,des Deutschen Reichs, der DDR war undseit 1990 wieder ist. Was dahinter steckt?Okay, die Schulden der Stadt sind hoch,und mancher mag Berlin auch zu laut, zudreckig finden. Doch 25 Jahre nach demMauerfall hat es diese Stadt geschafft,sich selbst neu zu erfinden. Die Stadtwirkt jung, modern – einfach cool. Sosehen es jedenfalls Leute aus aller Weltund auch immer mehr Deutsche. Undweil das so ist, verjüngt sich auch die Ein-wohnerschaft: Die „Neubürger“ Berlinssind zumeist junge Leute.

Was macht dieses Berlin als Stadt eigent-lich aus? Vor allem ist es eine Stadt derKieze. Die Leute wissen wohl, dass derAlex und der Kudamm quasi die Mitte derStadt markieren. Doch wer in Köpenickwohnt, hat eben dort seinen Berliner Mit-telpunkt, seinen Kiez. Dort geht er ein-kaufen oder sein Bier trinken oder insKino. Und so machen das auch die Leutein Spandau und Pankow, in Friedrichs-hain und Steglitz.

Heißt aber für den Berlin-Besucher: Werdie Stadt kennenlernen will, darf sichnicht nur auf Mitte und Charlottenburgmit dem höchsten Ausstattungsgrad anSehenswürdigkeiten konzentrieren. Ermuss auch den Prenzlauer Berg bestei-gen. Ist ohnehin eine angesagte Gegendinzwischen, der gute alte, ehemals halbvergammelte Prenzelberg mit seinen her-untergekommenen Mietskasernen undden vielen Hinterhöfen, Grau in Grau.Heute ist dort keine freie Wohnung zufinden, jedenfalls keine bezahlbare.

Wer nur einen Tag für den Berlin-Besucheinplant, hat es schwer. Er lernt gerademal die Fassade kennen und blickt nichtdahinter. Doch wie lange dauert es, dieseStadt tatsächlich zu kennen? Es kann Jah-re dauern. Ein Muss jedenfalls für jedenBerlin-Besucher sind Brandenburger Tor,Siegessäule und Fernsehturm. Aber auchReichstag, Hackesche Höfe und Gendar-menmarkt. Auf jeden Fall die Museums-insel mit ihren berühmten Bauten, derBerliner Dom und die Gedächtniskirche.

Und für die politisch Interessierten sindsicher der Stasi-Knast Hohenschönhau-sen, das Stasi-Museum in der Norman-nenstraße, das Mauermuseum und dasDenkmal für die ermordeten JudenEuropas interessant.

Wer aber nicht die Zeit und Muße für dieBerlin-Tour hat, dem empfiehlt der tradi-tionsreiche Friedrichstadtpalast in derFriedrichstraße seine aktuelle Show „TheWyld – Nicht von dieser Welt“. Sie ist mit10,6 Millionen Euro die teuerste und auf-wändigste Show außerhalb von LasVegas, heißt es. Sie will in den BerlinerGroßstadt-Dschungel mit all seinenFacetten entführen. Manfred ThierryMugler – der weltbekannte Mode- undParfüm-Label-Chef ist Regisseur undKostümbildner der Show – wollte „dieganze Energie und Lebensfreude dieserStadt in ihr repräsentieren“.

In der Tat, an Energie fehlt es nicht aufder Bühne mit ihren schnell wandelndenBildern, ihren hervorragenden Artistenund Tänzern. Überraschende Effekte,urplötzlich einschwebende und aus-schwebende Irdische und Außerirdischein grandiosen Kostümen, aus dem Bodenauftauchende und wieder versinkendeProtagonisten – es ist ständig eine Mengelos auf der größten Theaterbühne derWelt. Nicht nur, dass die Parallelgesell-schaften dieser Stadt eine Rolle spielen,der Showbesucher muss auch viele Paral-lelhandlungen aufnehmen und verarbei-ten. Und sich immer mal fragen: „Toll,

einfach hinreißend schön, überirdisch.Aber welchen Sinn hat gerade diese Dar-bietung? Wie passt zum Beispiel dieseHunde-Nummer in die Glamour-Show?“

Man sollte nicht versuchen, das zuergründen. Ein roter Faden ist nicht wirk-lich zu finden. Vielleicht deutet ihn derBMX-Fahrer an, der immer mal wieder –passend oder unpassend – auftaucht, einpaar Tricks vorführt und weiterradelt,zum nächsten Bild. Man sollte sich ein-fach von den Teilen dieser Show faszinie-ren lassen, von der einzigartigen Bühnen-und Lichttechnik, den verblüffendenEffekten der Audio- und Videotechnik,den hervorragenden artistischen Leistun-gen und den perfekt ausgerichteten lan-gen schlanken Beinen der Ballettdamen.Schade, dass die Musik der Show längstnicht so im Gedächtnis bleibt.

Dann, wenn die letzten Lichter auf derBühne des 95-jährigen Palastes erloschensind, hasten viele zu Auto oder Bus, umnach Hause zu kommen. Doch wie vielschöner ist es, diesen Abend in dieserStadt ausklingen zu lassen – vielleicht beieinem Sekt oder einem Cocktail! Barsund Cafés gibt es wie Sand am Meer undauch so manche offizielle Empfehlung.Doch Städtereisende wollen am bestenOrte entdecken, die nicht in jedem Reise-führer oder jeder App zu finden sind.

Versuchen wir es: Einen richtig gutenCocktail kann man im Solar trinken –einer stylischen Panorama-Bar gegen-über dem Anhalter Bahnhof in der Strese-

Blick über Berlin

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IMPRESSUM „DER BEZIKSVERBAND“Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts. 1. Vorsitzender: Dr. Klaus Kocher, Wolnzach; 2. Vorsitzender: Dr. Peter Klotz, Germering. Geschäftsstelle: Elly-Staegmeyr-Str. 15, 80999 München, Tel. (089) 7935588-0, Fax (089) 8188874-0, E-Mail: [email protected], Internet:www.zbvobb.de. Redaktion & Schriftleitung: Dr. Peter Klotz, Germering, E-Mail: [email protected]. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder. Es handelt sich nicht um Äußerungen des ZBV Oberbayern. Verantwortlich für amtliche Mitteilungen des ZBV Oberbayern: Wolfgang Steiner, Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern. – Zuschriften redaktioneller Art richten Sie bitte nur an die Redaktion, nichtan den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigenmarketing, Herstellung & Vertrieb:HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 08761-7290540, Fax 08761-7290541, E-Mail: [email protected]ür Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlags anschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Jan. 2008 gültig. Soweit vom Verlag gestaltet, liegen sämtlichean Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmungoder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. gem. DVBayPrG: Inhaber 100% Angelika Haas, Freising – Gesamtherstellung: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas – Bezugsbedingungen: Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nicht-mitglieder: Einzelheft € 2,00 zzgl. Versand spesen. Jahresabonnement € 26,00 inkl. MwSt., zzgl. Versandspesen. Erscheinungsweise: 10 x jährlich.

mannstraße. Angesagt ist auch die PuroSky Lounge in der Tauentzienstraße. Vonder Dachterrasse im 20. Stock hat maneinen phantastischen Blick über dieStadt. Wer noch hungrig ist, kann denvielleicht besten Döner Berlins am Kott-busser Tor bekommen, und die beste –weil die originale – Currywurst gibt es inKonnopke’s Imbiss am U-Bahnhof Ebers-walder Straße.

Wer jedoch vom Palast aus nur ein paarSchritte gehen will, um etwas Besondereszu bekommen, dem sei das Berlin Tapasempfohlen. Ja, wirklich, hier gibt es echtekalte und warme Tapas nach Art dereraus Spanien – nur eben der Berliner Art.Kleine Schälchen mit Currywurst undPommes. Mit Kalbsleber, Zwiebeln undKartoffelstampf. Mit gebratenem Havel-zander auf Schmorgurke. Mit kleinenKartoffeln, Quark und Leinöl. Mit Eisbein-sülze und Remoulade. Mit Miniboulettenund Senf. Und so weiter. Von neun Tapaswerden zwei Leute richtig, richtig satt.Und alles ist frisch zubereitet, lecker und

bezahlbar. Ein frisches Bier oder einenSekt dazu – einfach Spitze.

Wer dann müde genug ist, kann einfachim Haus nach oben gehen – ins MaritimproArte, einem ganz besonderen Haus.Nicht nur, dass es eine phantastischeLage, bequeme Betten in 403 Zimmern,einen angenehmen Service und ein opu-lentes Frühstücksbuffet bietet – es istauch ein Haus, das sich der Kunst ver-schreiben hat. Expressionistische Bilderund Skulpturen – vornehmlich Werke der„Jungen Wilden“ – verleihen diesemHaus ein einmaliges Ambiente. Unddurch die Weitläufigkeit der Hotel-Lobbyund die vielen Sitzgelegenheiten wirdeine ganz besondere Atmosphäregeschaffen. Wer das Glück hat, eines derZimmer oder Suiten in der 11. Etage zubekommen, hat zudem einen tollen Blicküber die Mitte Berlins.

Wer noch Zeit hat am nächsten Morgen,kann sich zum Stadtbummel oder zumShoppen aufmachen. Vom KottbusserTor bis runter zum Hermannplatzerstreckt sich die Multikulti-Einkaufsmei-le. Originell ist der Samstags-Wochen-markt am Kollwitzplatz in PrenzlauerBerg. Dort trifft man beispielsweise imcafé yalloya in der Zelterstraße auchnoch richtige Ur-Berliner. Wer nur eineschnöde große Einkaufsmeile mit all denüblichen Ketten sucht, ist richtig in derSchlossstraße in Steglitz.

Wer eher kleine originelle Geschäfte miteigener Note sucht, findet die rund umden Helmholtzplatz in Prenzlauer Bergoder um den Boxhagener Platz in Fried-

richshain. Ein Mädchen-Paradies sind dieKramläden in der Knesebeckstraße. TolleGeschäfte gibt es auch in der Bergmann-straße – eines mit allem aus Knoblauch,eines mit ausgefallener Mode, eines mitMännergeschenken, eines mit arabi-schen Kacheln beispielsweise. Und dazufinden sich nette Restaurants – so dasaustria mit den besten Wiener Schnitzelnder Stadt.

Wer kann, sollte all die Destinationen mitU-Bahn, S-Bahn und Straßenbahnansteuern. Mit dem Auto geht es deut-lich unsicherer und langsamer, und Park-plätze gibt es sowieso nicht. Wem dieÖffentlichen aber nun gar nicht schmek-ken, der kann sich auch ein Leih-Fahrradoder einen Leih-Roller nehmen. Die gibtes fast an jeder Straßenecke.

Eva-Maria Becker

Berlin Gedächtniskirche

Alex mit Weltzeituhr und Fernsehturm