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© sellier european law publishers www.sellier.de Der Einfluss technischer Vorschriften und Regelwerke auf den Bauvertrag im englischen, franz¨ osischen und deutschen Recht Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Rechte der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakult¨ at der Universit¨ at Bayreuth vorgelegt von Linus Meyer aus Rheda-Wiedenbr¨ uck

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Der Einfluss technischer Vorschriften und Regelwerke aufden Bauvertrag im englischen, franzosischen

und deutschen Recht

Dissertationzur Erlangung des Grades eines Doktors der Rechte

der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultatder Universitat Bayreuth

vorgelegtvon

Linus Meyeraus

Rheda-Wiedenbruck

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Dekan: Prof. Dr. Markus MostlErstberichterstatter: Prof. Dr. Martin Schmidt-KesselZweitberichterstatter: Prof. Dr. Jorg GundelTag der mundlichen Prufung: 17.07.2012

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Linus Meyer

Der Einfluss technischer Vorschriften und Regelwerke auf den Bauvertragim englischen, franzosischen und deutschen Recht

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Studien zum Europaischen Privatrecht und zur Rechtsvergleichung

Band 9

Herausgegeben von den ProfessorenDr. Robert Freitag, Dr. Martin Gebauer, Dr. Wolfgang Hau,

Dr. Matthias Lehmann, Dr. Stefan Leible, Dr. Dirk Looschelders,Dr. Peter Mankowski, Dr. Martin Schmidt-Kessel, Dr. Gotz Schulze,Dr. Dennis Solomon, Dr. Ansgar Staudinger, Dr. Hannes Unberath

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Der Einfluss technischer Vorschriften undRegelwerke auf den Bauvertrag im englischen,

franzosischen und deutschen Recht

von

Linus Meyer

JWVJenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft 2013

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Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in derdeutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind

im Internet uber <http://dnb.ddb.de> abrufbar.

Alle Rechte vorbehalten©2013 JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH

Druck: Bookstation GmbH, SipplingenSatz: Societas Verlag (www.societas-verlag.de)

Printed in GermanyISBN 978-3-86653-noch einfugen

Gedruckt auf alterungsbestandigem (saurefreiem)Papier entsprechend ISO 9706

Internet: www.jwv.de

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fur Corinna

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Vorwort

Dieses Buch ist die teilweise aktualisierte Fassung meiner gegen Ende desJahres 2010 fertiggestellten Dissertation. Die deutschsprachige Literaturkonnte bis Ende des Jahres 2012 berucksichtigt werden, ebenso die neueeuropaische Bauproduktenverordnung.

Mein Dank gilt all denen, die mich in der Phase der Entstehung dieserArbeit unterstutzt und begleitet haben, zuvorderst Herrn Prof. Dr. MartinSchmidt-Kessel, der mich fur die Rechtsvergleichung begeistert und zurPromotion ermutigt hat und mir ein Doktorvater im besten Sinne desWortes war. Dank gebuhrt weiter Herrn Prof. Dr. Jorg Gundel fur dieschnelle und grundliche Zweitbegutachtung.

Großen Dank schulde ich uberdies meinen Eltern Thomas und MariaMeyer, die das Promotionsvorhaben stets und vorbehaltlos unterstutzt ha-ben.

Rietberg, im Februar 2013 Linus Meyer

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Zusammenfassung

Bei Vertragen uber komplexe Dienstleistungen ist eine abschließende Be-stimmung der Leistungspflichten im Vertrag selbst unwirtschaftlich, wennnicht unmoglich. Musterbeispiel eines ausfullungsbedurftigen Vertragsuber eine komplexe Dienstleistung ist der Bauvertrag.

Die Praxis behilft sich hier mit dem Ruckgriff auf offentlich-rechtlicheund private technische Vorschriften. Von diesem Befund geht die Arbeitaus und stellt fur das franzosische, englische und deutsche Recht die recht-lichen Grundlagen der Einwirkungen technischer Vorschriften auf den Ver-tragsinhalt dar. Technische Vorschriften wirken sich mittels ganz verschie-dener Mechanismen auf die Pflichten der Vertragsparteien aus. TechnischeVorschriften konnen unter anderem, was selten ist, Vertragsinhalt werden,indem sie etwa durch Mustervertrage einbezogen werden. Vor allem werdenin allen untersuchten Rechtsordnungen auf berufsangemessenes Verhaltendes Dienstleisters bezogene Anforderungen mittels der Einbeziehung tech-nischer Vorschriften und Regelwerke ausgefullt. Dieser Vorgang erweistsich als besonders bedeutender Einbeziehungsmechanismus. Aber auch in-direkt, etwa indem sich Sachverstandige an ihnen orientieren, wirken sichtechnische Vorschriften auf den Vertragsinhalt aus.

Die Unterscheidung der Wirkungsmechanismen ist fur diverse Rechts-fragen, angefangen von der Dispositivitat der Einbeziehung uber deren re-visionsrechtliche Kontrolle bis hin zur Frage nach den fur die Einbeziehungin grenzuberschreitenden Sachverhalten maßgeblichen Kollisionsregeln vonBedeutung.

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Inhaltsubersicht

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Abkurzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

1. Kapitel: Einfuhrung und Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . 27

2. Kapitel: Technische Vorschriften als Bestandteil des Vertrags 63

3. Kapitel: Ausfullung vertraglicher Leistungsanforderungen . . 103

4. Kapitel: Indirekter Einfluss technischer Vorschriften auf dieLeistungspflichten des Bauunternehmers . . . . . . . 121

5. Kapitel: Einfluss des Europarechts auf die Ausfullung vonVertragen durch technische Vorschriften . . . . . . . 153

6. Kapitel: Ergebnisse der Untersuchung und deren Folgen . . . 175

Verzeichnis Auslandischer Gerichtsentscheidungen . . . . . . . . . 193

Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201

Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Abkurzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

1. Kapitel: Einfuhrung und Grundlagen . . . . . . . . . . . 27I. Einfuhrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

1. Problemstellung . . . . . . . . . . . . . . . 282. Herangehensweise . . . . . . . . . . . . . . 293. Begriffsklarung . . . . . . . . . . . . . . . . 31

a) Begriff der Technik . . . . . . . . . . . . 31b) Technische Vorschriften, Regeln und

Normen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32c) Der Bauvertrag und die daran Beteiligten 32d) Einbeziehung technischer Vorschriften . 32

II. Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321. Gesetzliche Regelungen des Bauvertrags

und der Haftung des Bauunternehmers . . 33a) England . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

aa) Housing Grants, Constructionand Regeneration Act 1996 . . . . 33

bb) Defective Premises Act 1972 . . . 34cc) Supply of Goods and Services

Act 1982 . . . . . . . . . . . . . . 35b) Frankreich . . . . . . . . . . . . . . . . 35

aa) Loi Spinetta . . . . . . . . . . . . 36bb) Sonstige Haftung nach dem Co-

de civil . . . . . . . . . . . . . . . 36cc) Sondergesetze . . . . . . . . . . . . 36

c) Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . 37d) Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . 38

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16 Inhaltsverzeichnis

2. Vertragliche Haftung des Bauunterneh-mers nach allgemeinen Regeln . . . . . . . 38a) England . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

aa) Caveat Emptor als Ausgangspunkt 39bb) Implied Terms . . . . . . . . . . . 39cc) Allgemeine implied terms in

Bauvertragen . . . . . . . . . . . . 40(1) Arbeit

”in a good and work-

manlike manner“ . . . . . . . 40(2) Eignung der Bauarbeiten

fur den intendierten Zweck . 40dd) Collateral Contracts . . . . . . . . 40ee) Zusammenfassung . . . . . . . . . 41

b) Frankreich . . . . . . . . . . . . . . . . 41aa) Garantie de parfait achevement . . 42bb) Garantie decennale . . . . . . . . . 42cc) Garantie biennale . . . . . . . . . 43dd) Begriff der dommage im Rah-

men der garanties . . . . . . . . . 43ee) Sonstige vertragliche Haftung . . . 43

(1) Anwendungsbereich . . . . . 44(2) Anspruchsgrundlage und

Haftungsstandard . . . . . . . 44c) Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . 45

3. Standardvertrage . . . . . . . . . . . . . . . 46a) Frankreich und Deutschland . . . . . . 46b) England . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47c) Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . 48

4. Außervertragliche Haftung . . . . . . . . . 49a) Frankreich . . . . . . . . . . . . . . . . 49

aa) Anwendungsbereich . . . . . . . . 49bb) Falle in denen das Vertragsrecht

nicht eingreift . . . . . . . . . . . 50cc) Falle in denen die deliktische

Haftung neben die vertragliche tritt 51b) England . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51c) Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . 52

III. Technische Vorschriften . . . . . . . . . . . . . 531. Technische Normen privaten Ursprunges . . 54

a) England . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54b) Frankreich . . . . . . . . . . . . . . . . 55c) Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . 57

2. Staatliche technische Normen . . . . . . . . 58

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Inhaltsverzeichnis 17

a) Frankreich . . . . . . . . . . . . . . . . 59aa) Bauplanungsrecht . . . . . . . . . 59bb) Bauordnungsrecht . . . . . . . . . 59

b) England . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60aa) By-laws . . . . . . . . . . . . . . . 60bb) Building regulations . . . . . . . . 61cc) Planning permission (Bauge-

nehmigung) . . . . . . . . . . . . . 61c) Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . 61

aa) Bauplanungs- und Bauordnungsrecht 62bb) Baugenehmigung . . . . . . . . . . 62

2. Kapitel: Technische Vorschriften als Bestandteil desVertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63I. Keine originare Verbindlichkeit privater tech-

nischer Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . 631. Frankreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . 642. Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . 653. England . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

II. Keine Verbindlichkeit privater technischerVorschriften als Gewohnheitsrecht . . . . . . . 661. Frankreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . 672. Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . 673. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . 68

III. Keine vertragsrechtliche Verbindlichkeitstaatlicher technischer Vorschriften . . . . . . . 681. Adressaten staatlicher technischer Vor-

schriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 682. Gesetzgebungskompetenz . . . . . . . . . . 703. Vertragsfreiheit hinsichtlich der Aufga-

benverteilung unter den am Bau Beteiligten 704. Einbeziehungsvorschriften . . . . . . . . . . 71

a) Frankreich: Art. L 111-11 CCH . . . . . 71b) England: Sec. 38 Building Act 1984 . . 72c) Deutsches Recht . . . . . . . . . . . . . 73d) Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . 74

5. Auswirkungen behordlicher Uberprufung . 746. Informationspflichten uber staatliche

technische Regeln . . . . . . . . . . . . . . 767. Wirkung uber allgemeine Einbeziehungs-

mechanismen . . . . . . . . . . . . . . . . . 768. Wirksamkeit von Vereinbarungen, welche

Verstoße gegen das offentliche Baurechtvorsehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78

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18 Inhaltsverzeichnis

a) Englisches Recht . . . . . . . . . . . . . 78b) Franzosisches Recht . . . . . . . . . . . 79c) Deutsches Recht . . . . . . . . . . . . . 80d) Keine privatrechtliche Sanktion des

Baurechtsverstoßes . . . . . . . . . . . . 809. Konflikt zwischen staatlichen technischen

Regeln und anderen Vertragspflichten . . . 8110. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81

IV. Vertragliche Inbezugnahme technischer Vor-schriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 821. Ublichkeit der konkret erkennbaren Ein-

beziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 822. Staatliche Auftragsvergabe . . . . . . . . . 843. Anforderungen an eine Vereinbarung der

Einbeziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . 86a) Differenzierung zwischen technischen

und nichttechnischen Regeln . . . . . . 86b) Einbeziehung als Haftungsausschluss . . 89c) Documents contractuels annexes . . . . 90

4. Gleiche Rechtslage fur technische Vor-schriften und Mustervertrage . . . . . . . . 90

5. Bedeutung der vertraglichen Inbezugnahme 91V. Erganzende Auslegung von Vertragen . . . . . 91

1. Frankreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91a) Anknupfungspunkt fur die Bedeutung

der Gebrauche und Verkehrssitten imCode civil . . . . . . . . . . . . . . . . . 91

b) Subjektive oder objektive Vertragser-ganzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92

c) Keine unmittelbare Einbeziehungtechnischer Normen nach Art. 1160und Art. 1135 Code civil . . . . . . . . 93

2. England . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94a) Arten der implication . . . . . . . . . . 94b) Direkte Einbeziehung nach den Tests . . 95c) Anwendung der Tests . . . . . . . . . . 95d) Implication by custom or usage . . . . . 97e) Ergebnisse der implication in law . . . . 98

3. Deutsches Recht . . . . . . . . . . . . . . . 99VI. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101

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Inhaltsverzeichnis 19

3. Kapitel: Ausfullung vertraglicher Leistungsanforde-rungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103I. Regelbezogene Leistungsanforderungen . . . . . 104II. Leistung in a good and workmanlike manner . 104

1. Ausfullung des Standards der good-workmanship nach dem Bolam-Test . . . . 106a) Fall Bolam v. Friern Hospital Mana-

gement Committee . . . . . . . . . . . . 106b) Ausfullungsbedurftige Anforderungen

an den Dienstleister . . . . . . . . . . . 1072. Konkretisierung der Anforderungen nach

dem Bolam-Test . . . . . . . . . . . . . . . 1083. Good workmanship als verhaltensbezoge-

ner Standard . . . . . . . . . . . . . . . . . 109III. Begrifflichkeiten der regelbezogenen Leis-

tungsanforderungen . . . . . . . . . . . . . . . 1101. Regles de l‘art . . . . . . . . . . . . . . . . 1102. Anerkannte Regeln der Technik . . . . . . . 111

IV. Ausfullung der regelbezogenen Leistungsan-forderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1111. Bestimmung der regles de l’art anhand

technischer Regelwerke . . . . . . . . . . . 1122. Ausfullung mithilfe technischer Regelwer-

ke nach deutschem Recht . . . . . . . . . . 113V. Ausfullung der Leistungsanforderungen im

englischen Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . 114VI. Ausfullung weiterer Leistungsanforderungen . . 115

1. Weitere ausfullungsbedurftige Anforde-rungen an die Leistung . . . . . . . . . . . 116a) Ubliche Beschaffenheit . . . . . . . . . . 116b) Gebrauchstauglichkeit . . . . . . . . . . 116

2. Einbezogene gesetzliche Indizregeln . . . . . 118VII. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119

4. Kapitel: Indirekter Einfluss technischer Vorschriftenauf die Leistungspflichten des Bauunternehmers 121I. Informationspflichten . . . . . . . . . . . . . . . 121

1. Franzosisches Recht . . . . . . . . . . . . . 122a) Bedeutung von Informationspflichten

in Bauvertragen . . . . . . . . . . . . . 122b) Art der Informationspflicht . . . . . . . 123c) Technische Normen und Informations-

pflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1242. Englisches Recht . . . . . . . . . . . . . . . 125

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20 Inhaltsverzeichnis

3. Deutsches Recht . . . . . . . . . . . . . . . 1264. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . 1275. Exkurs: Informationspflichten gemaß der

Dienstleistungsrichtlinie . . . . . . . . . . . 128II. Entlastung durch technische Vorschriften . . . 129

1. Unvollstandigkeit . . . . . . . . . . . . . . . 1302. Technische Vorschriften als Momentaufnahme 1313. Entlastung vom Vorwurf der Sorgfalts-

widrigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131III. Außervertragliche Haftung . . . . . . . . . . . . 133

1. Franzosisches Recht . . . . . . . . . . . . . 133a) Begrundung des Ruckgriffs auf tech-

nische Normen . . . . . . . . . . . . . . 134aa) Deliktsrechtsexterne Grunde . . . 134bb) Selbstandiger Ruckgriff durch

das Deliktsrecht . . . . . . . . . . 134b) Grad der Verbindlichkeit technischer

Normen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1352. Deutsches Recht . . . . . . . . . . . . . . . 1363. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137

IV. Sachverstandigenbeweis . . . . . . . . . . . . . 1371. Franzosisches Recht . . . . . . . . . . . . . 1372. Englisches Recht . . . . . . . . . . . . . . . 139

a) Technology and Construction Courts . . 139b) Schiedsverfahren . . . . . . . . . . . . . 140c) Experts im staatlichen Gerichtsverfahren 141

3. Deutsches Recht . . . . . . . . . . . . . . . 143a) Verfahrensfragen . . . . . . . . . . . . . 143b) Technische Vorschriften und Sachver-

standige . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1444. Fazit: Sachverstandigenbeweis als Einbe-

ziehungsmechanismus . . . . . . . . . . . . 145V. Versicherungsvertrage . . . . . . . . . . . . . . 147

1. Frankreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1472. England . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1483. Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . 1484. Fazit zur Bedeutung der Versicherungs-

vertrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149VI. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150

5. Kapitel: Einfluss des Europarechts auf die Ausfullungvon Vertragen durch technische Vorschriften . 153I. Relevantes Europarecht . . . . . . . . . . . . . 154

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Inhaltsverzeichnis 21

1. Bauproduktenrichtlinie und Warenver-kehrsfreiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . 155a) Das Behinderungsverbot des Art. 8 IV

der Verordnung . . . . . . . . . . . . . . 155b) Auswirkungen des Behinderungsver-

botes im Privatrecht . . . . . . . . . . . 156c) Grundfreiheiten und Privatrecht . . . . 157

2. Warenverkehrsfreiheit im Ubrigen . . . . . 1573. Dienstleistungsrichtlinie . . . . . . . . . . . 1584. Dienstleistungsfreiheit . . . . . . . . . . . . 159

II. Einbeziehung europarechtswidriger techni-scher Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . 1601. Staatliche und quasi-staatliche technische

Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1602. Bezugnahme auf technische Vorschriften

in privaten Vertragen . . . . . . . . . . . . 161a) Angonese . . . . . . . . . . . . . . . . . 161b) CIA-Security . . . . . . . . . . . . . . . 162c) Unilever Italia . . . . . . . . . . . . . . 162d) Grenzen der Auswirkung von Europa-

recht auf Vertragsbeziehungen . . . . . 163e) Entlastung aufgrund der Ubereinstim-

mung der Leistung mit europarechtli-chen Anforderungen . . . . . . . . . . . 164

III. Die Einbeziehung selbst . . . . . . . . . . . . . 165IV. Rechtfertigung der Einbeziehung . . . . . . . . 166

1. Keck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166a) Anwendbarkeit auf die Dienstleis-

tungsfreiheit . . . . . . . . . . . . . . . 166b) Leistungsanforderungen als Produkt-

modalitaten . . . . . . . . . . . . . . . . 1672. Anderweitige Rechtfertigung . . . . . . . . 168

a) Beschrankung der Grundfreiheitendurch Privatrecht . . . . . . . . . . . . . 168

b) Ubertragbarkeit auf die Einbeziehungtechnischer Vorschriften . . . . . . . . . 168

V. Zwang zur privatrechtlichen Wirksam-machung von technischen Normen europai-scher Herkunft? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1701. Effet utile als Maßstab der Umsetzungspflicht 1702. Mit nationalen Normen vergleichbare

Sanktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1713. Gleichwertige Umsetzung erforderlich . . . 171

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22 Inhaltsverzeichnis

VI. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . 172

6. Kapitel: Ergebnisse der Untersuchung und deren Folgen 175I. Ergebnisse der Untersuchung . . . . . . . . . . 175

1. Ausfullungsbedurftigkeit der Leistungs-beschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . 175

2. Mehrstufige Vertragskonkretisierung . . . . 1763. Andere Einbeziehungsmechanismen . . . . 1774. Relative Bedeutung der Einbeziehungs-

mechanismen . . . . . . . . . . . . . . . . . 177II. Folgerungen aus den Ergebnissen . . . . . . . . 178

1. Alternativen zur Vertragsausfullungdurch technische Vorschriften . . . . . . . . 178

2. Grenzen der Einbeziehung technischerVorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179

3. Einbeziehung technischer Vorschriftenunter dem Gesichtspunkt der Weiterent-wicklung der Bautechnik . . . . . . . . . . 180

4. Zeitpunkt der Vertragskonkretisierung . . . 1815. Vertragsnormung . . . . . . . . . . . . . . . 1826. Nichttechnische Dienstleistungsnormung . . 183

III. Ausblick auf das Kollisionsrecht der techni-schen Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . 1831. Der Bedarf nach Kollisionsvorschriften

fur technische Regeln . . . . . . . . . . . . 1842. Technische Vorschriften als getrennt vom

Vertragsrecht zu beurteilende Frage . . . . 1853. Anwendung auslandischer technischer

Vorschriften und ordre public . . . . . . . . 1874. Einbeziehungsmechanismus als Kollisi-

onsvorschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . 1885. Mogliche Kollisionsvorschriften . . . . . . . 188

a) Anknupfung an den Ort der Baustelle . 189b) Anknupfung an den Sitz des Bauun-

ternehmers . . . . . . . . . . . . . . . . 1896. Andere Einbeziehungsmechanismen . . . . 1907. Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191

Verzeichnis Auslandischer Gerichtsentscheidungen . . . . . . . . . 193

Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201

Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215