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Der Europarat 800 Millionen Europäer DEMOKRATIE MENSCHENRECHTE RECHTSSTAATLICHKEIT www.coe.int 47 Mitgliedsstaaten

Der Europarat in Kürze

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•Gegründet im Jahre 1949 von 10 Staaten •Umfasst 47 Mitgliedstaaten •Sitz in Straßburg, Frankreich •Eine internationale zwischenstaatliche Organisation

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Page 1: Der Europarat in Kürze

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Der Europarat

800 Millionen Europäer

DEMOKRATIEMENSCHENRECHTE

RECHTSSTAATLICHKEIT

www.coe.int

47 Mitgliedsstaaten

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Der Europarat in Kürze

• Gegründet im Jahre 1949 von 10 Staaten• Umfasst 47 Mitgliedstaaten• Sitz in Straßburg, Frankreich• Eine internationale zwischenstaatliche

Organisation • Hauptorgane:

MinisterkomiteeParlamentarische VersammlungKongress der Gemeinden und RegionenEuropäischer Gerichtshof für MenschenrechteKommissar für MenschenrechteKonferenz der Internationalen NGOs

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47 Mitgliedsstaaten

47MitgliedsstaatenAlbanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Moldau, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

BeobachterKanada, Heiliger Stuhl, Japan, Mexiko, USA

Mitgliedsstaaten Beitrittskandidat: Weißrussland

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Die Hauptziele des Europarates

• Die Verteidigung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

• Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Rechte

• Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz

• Förderung der kulturellen Vielfalt Europas• Suche nach gemeinsamen Lösungen für die

gesellschaftlichen Probleme Europas• Entwicklung der Europäischen Identität durch

Initiativen in Bildung, Jugend, Sport und Kulturerbe

Der Europarat im täglichen Leben

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Wie arbeitet der Europarat?

ERGEBNISSE

EMPFEHLUNGEN

ENTSCHEIDUNGEN KONVENTIONEN

KONSULTATIONEN

EMPFEHLUNGEN

KONSULTATIONEN

SEKRETARIAT

PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG

MINISTERKOMITEE

GEMEINDEN UND REGIONEN REGIERUNGENPARLAMENTE

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE

KONGRESS DER GEMEINDEN UND

REGIONEN

Kommissar für Menschenrechte

Konferenz der Internationalen NGOs

800 MILLIONEN EUROPÄER

ERGEBNISSE

• Dialog zwischen den Hauptorganen des Europarates• Das Sekretariat ist in Abteilungen gegliedert, die die Hauptaktivitäten abdecken• Unterschiedliche Ergebnisse: Konventionen, Empfehlugen, Konferenzen und Berichte

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Das Ministerkomitee

• Ist das Entscheidungsorgan des Europarates

• Umfasst die 47 Außenminister der Mitgliedsstaaten oder ihre ständigen Vertreter (Botschafter) in Straßburg

• Entscheidet über die Politik und das Arbeitsprogramm des Europarates

• Verabschiedet das Jahresbudget

• Tritt einmal im Jahr auf Ministerebene und mehrmals im Monat auf Ebene der Botschafter zusammen

Das Ministerkomitee

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Die Parlamentarische Versammlung

• Beratendes Organ, in dem die Parlamente der Mitgliedstaaten vertreten sind

• Umfasst 318 Mitglieder (und 318 Stellvertreter) sowie Delegationen von Beobachter- Staaten

• Leitet Empfehlungen an das Ministerkomitee in den Schlüsselbereichen weiter

• Tagt vier Wochen im Jahr im Rahmen von Plenarsitzungen

• Sitzungen sind öffentlich

Die Parlamentarische Versammlung

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Die Vertreter der Parlamentarischen Versammlung

• Die Zahl der Vertreter pro Mitgliedstaat (zwischen 2 und 18) hängt von der Bevölkerungszahl des Landes ab

• Die Vertreter sind Mitglieder der nationalen Parlamente aller 47 Länder des Europarates und werden nicht direkt gewählt

Die Parlamentarische Versammlung

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Der Kongress der Gemeinden und Regionen

• Ein beratendes Organ

• Besteht aus zwei Kammern: der Kammer der Regionen und der Kammer der Gemeinden

• Berät das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung bei allen Aspekten der lokalen und regionalen Politik

• Arbeitet eng mit den neuen Mitgliedstaaten bei praktischen Aspekten zur Einrichtung einer effektiven kommunalen und regionalen Selbstverwaltung zusammen

Der Kongress

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

• Prüft Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention

• Überwacht die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention in den Mitgliedsstaaten

• Hat seinen ständigen Sitz in Straßburg

• Ist für Einzelpersonen sowie Gruppen und Regierungen zugänglich

• Die Entscheidungen sind für den betroffenen Staat verbindlich

Der Gerichtshof für Menschenrechte

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Der Kommissar für Menschenrechte

• Ist für die Förderung der Bildung, Sensibilisierung und Achtung der Menschenrechte zuständig

• Prüft die Einhaltung der Konventionen und Empfehlungen des Europarates

• Thomas Hammarberg (Schweden) wurde im April 2006 für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die Amtszeit kann nicht verlängert werden

Der Kommissar

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Die Konferenz der Internationalen NGOs

• Umfasst 400 internationale Nichtregierungsorganisationen

• Stellt eine wichtige Verbindung zwischen den Politikern und der allgemeinen Öffentlichkeit dar

• Vertritt die Zivilgesellschaft im Europarat

• Der Europarat profitiert vom Fachwissen der internationalen NGOs und ihrer Nähe zu den europäischen Bürgern

Die Konferenz der Internationalen NGOs

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Der Generalsekretär

• Verwaltet das Sekretariat und koordiniert die Aktivitäten der Organisation

• Ist für die strategische Planung und das Tagesgeschäft des Europarates zuständig

• Wird von der Parlamentarischen Versammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt

• Das Amt hat derzeit Thorbjørn Jagland (Norwegen) inne, der es am 1. Oktober 2009 übernommen hat

Der Generalsekretär

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Der Europarat ist in allen Bereichen aktiv, die die europäische Gesellschaft betreffen – mit Ausnahme der Verteidigung…

Demokratie

Gesundheitswesen

Menschenrechte

Rechtsstaatlichkeit

Juristische Zusammenarbeit

Soziale Kohäsion

Kultur und Kulturerbe

Medien

Naturerbe

Bildung

Jugend

Sport

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Die Teilabkommen

Entwicklungsbank des EuroparatesDEQMPompidou-GruppeEUR-OPAEURIMAGESNord-Süd-Zentrum (Lissabon) „Venedig-Kommission”Teilabkommen in Sachen JungendkarteEuropäische Audiovisuelle InformationsstelleEuropäisches Fremdsprachenzentrum (Graz)GRECO EPAS: Erweitertes Teilabkommen über Sport

••••••••••••

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Achten Sie auf den Unterschied

Europäische UnionEuroparat

• 47 Mitgliedsstaaten• 800 Millionen Europäer • Website: www.coe.int

• 27 Mitgliedsstaaten• 497 Millionen Europäer• Website: www.europa.eu

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Achten Sie auf den Unterschied

Europäisches Parlament (EU)

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN)

Europäischer Rat (EU)

Internationaler Gerichtshof(UN, Den Haag)

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EU, Luxemburg)

Parlamentarische Versammlung

Europäische Menschenrechtskonvention

Europarat

Europäischer Gerichtshof

für Menschenrechte

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Die Europäischen Symbole

Die Europafahne• stellt einen Kreis mit 12 goldenen

Sternen auf blauem Hintergrund dar• der Kreis der Sterne steht für

die Union der Völker Europas dar• wurde 1955 vom Europarat

verabschiedet

Die Europahymne• ist Herbert von Karajans

musikalisches Arrangement des Vorspiels zur „Ode an die Freude” aus der Neunten Symphonie von Beethoven

• wurde 1972 vom Europarat verabschiedet

N.B. Die Europäische Union übernahm beide Symbole 1986

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Pour plus d’informations sur le Conseil de l’Europe:

www.coe.int 20

Weitere Informationen über den Europarat:

www.coe.int

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Back-up Folien

Pour plus d’informations sur le Conseil de l’Europe:

www.coe.int 21

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Der Europarat – Meilensteine

05.05

.1949

04.11

.1950

19.12

.1954

12.01

.1957

18.09

.1959

18.10

.1961

26.11

.1987

06.11

.1990

07.05

.1999

05.05

.2009

Der Vertrag von London gründet den Europarat

Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechts- konvention

Unterzeichnung des Europäischen Kulturabkommens

Gründung der Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas (heute Kongress)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird gegründet

Die Europäische Sozialcharta (des Europarates) tritt in Kraft

Unterzeichung der Europäischen Konvention zur Verhütung vonFolter

Beitritt Ungarns als erstes Land, aus dem ehemaligen Ostblock

Der Kommissar für Menschenrechte

60. Jahrestag des Europarates

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Der Europarat – Beitrittsdaten der Mitgliedsstaaten05.05.1949 Belgien, Dänemark, Frankreich,

Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

09.08.1949 Griechenland, Türkei

1950 Deutschland, Island

1956 Österreich

1961 Zypern

1963 Schweiz

1965 Malta

1976 Portugal

1977 Spanien

1978 Liechtenstein

1988 San Marino

1989 Finnland

1990 Ungarn

1991 Polen

1992 Bulgarien

1993 Estland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik

1994 Andorra

1995 Albanien, Lettland, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Moldau, Ukraine

1996 Kroatien, Russische Föderation

1999 Georgien

2001 Armenien, Aserbaidschan

2002 Bosnien und Herzegowina

2003 Serbien*

2004 Monaco

2007 Montenegro

* Mit Wirkung vom 3. Juni 2006 setzt die Republik Serbien die Mitgliedschaft im Europarat fort, die zuvor die Staatenunion Serbien und Montenegro innehatte (Entscheidung des Ministerkomitees vom 14. Juni 2006)

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Der Europarat im täglichen Leben

• Die Arbeit für den interkulturellen und interreligiösen Dialog versucht unterschiedliche Blickwinkel und Ansichten der gemeinsamen europäischen Werte zu verbinden

• Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sind eine Referenz für die Juristen in allen Mitgliedstaaten, damit der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten kontinuierlich weiterentwickelt werden kann

• Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz bekämpft Rassismus, Fremdenhass, Antisemitismus und Intoleranz im größeren Europa

• Die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verhindert Folter und unmenschliche Behandlung

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Schweiz 2%

Schweden 2%

Polen 2%

Belgien 2%

Niederlande 4%

Spanien 7%

Italien 12%

Deutschland 12%

Frankreich 12%andere (weniger als 1%

andere (1%-2%)

2009 Budgetbeiträge

2% - 1%:Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Norwegen, Österreich, Portugal, Ukraine

Weniger als 1%:Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Moldau, Monaco, Montenegro, Rumänien, San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik Ungarn, Zypern

12%:Deutschland, Frankreich, Italien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich

7% - 2%:Belgien, Niederlande, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei

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Budget des Europarates – Aufschlüsselung der Beiträge

Die Berechnung der Beiträge der Mitgliedstaaten im Europarat gründet sich auf zwei Faktoren:

- Bevölkerung (in den letzten drei Jahren)

- Bruttoinlandsprodukt in US Dollar

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Die Abgeordneten der Parlamentarischen Versammlung

Anzahl der Abgeordneten Mitgliedsstaaten

2 Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino

3 Estland, Island, Lettland, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Montenegro, Slowenien, Zypern

4 Albanien, Armenien, Irland, Litauen

5 Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Finnland, Georgien, Kroatien, Moldau, Norwegen, Slowakei

6 Aserbaidschan, Bulgarien, Österreich, Schweden, Schweiz

7 Belgien, Griechenland, Niederlande, Portugal, Serbien, Tschechische Republik, Ungarn

10 Rumänien

12 Polen, Spanien, Türkei, Ukraine

18 Deutschland, Frankreich, Italien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich

Die Parlamentarische Versammlung

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Die Mitglieder des Kongresses der Gemeinden und Regionen

Mitglieder Mitgliedsstaaten

2 Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino

3 Estland, Island, Lettland, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Montenegro, Slowenien, Zypern

4 Albanien, Armenien, Irland, Litauen

5 Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Finnland, Georgien, Kroatien, Moldau, Norwegen, Slowakei

6 Aserbaidschan, Bulgarien, Österreich, Schweden, Schweiz

7 Belgien, Griechenland, Niederlande, Portugal, Serbien, Tschechische Republik, Ungarn

10 Rumänien

12 Polen, Spanien, Türkei, Ukraine

18 Deutschland, Frankreich, Italien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich

Der Kongress