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Der Haushalt der Europäischen Union auf einen Blick Wohin geht das Geld? Woher kommt das Geld? Wie wird der Haushalt beschlossen? Wie wird das Geld ausgegeben und kontrolliert? Wie wird über die verwendeten Mittel Rechenschaft abgelegt? EUROPÄISCHE KOMMISSION

Der Haushalt der Europäischen Union auf einen Blickec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/glance/budget_glance... · 3 Wachstum und Beschäftigung Im Zeitraum 2007-2013

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  • Der Haushalt der Europäischen Union auf einen Blick

    Wohin geht das Geld? Woher kommt das Geld?

    Wie wird der Haushalt beschlossen? Wie wird das Geld ausgegeben und kontrolliert?

    Wie wird über die verwendeten Mittel Rechenschaft abgelegt?

    europäische kommission

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    Wohin geht das Geld?Der Jahreshaushalt der EU beträgt rund 1 % des EU-Volksvermögens oder ungefähr 244 EUR pro EU-Bür-ger. Diese Mittel werden für Maßnahmen verwendet, die das tägliche Leben erleichtern sollen: Für Studenten können das beispielsweise bessere Möglichkeiten für ein Auslandsstudium sein, für kleinere Unternehmen Erleichterungen bei der Erschließung größerer Märkte und ein faires Geschäftsumfeld, für Forscher etwa mehr Möglichkeiten zur Entwicklung ihrer Ideen, für Arbeitsuchende neue Aus- und Fortbildungsmöglich-keiten.

    Von diesen Maßnahmen profitieren alle – direkt oder indirekt –, sei es in Form von sauberen Stränden, siche-ren Nahrungsmitteln, besseren Straßen oder sei es, weil unsere Grundrechte geschützt werden.

    Die aus dem EU-Haushalt finanzierten Maßnahmen oder Projekte spiegeln die von der EU zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbarten Prioritäten wider. Diese sind in sechs großen Ausgabenkategorien (so

    genannten Rubriken) und 31 Politikbereichen zusam-mengefasst.

    Sie betreffen Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten gemeinsam auf EU-Ebene tätig werden wollen. In vie-len Bereichen lässt sich mit vereinten Kräften mehr – und das häufig auch noch günstiger – erreichen.

    In anderen Bereichen ziehen es die EU-Mitgliedstaaten allerdings vor, nicht auf Ebene der EU, sondern eigen-ständig zu handeln. Dies ist beispielsweise der Fall bei den einzelstaatlichen Sozialversicherungs-, Renten-, Gesundheits- oder Bildungssystemen, die über die Staats- und Regionalregierungen bzw. kommunalen Behörden finanziert werden. Der Grundsatz der Subsidiarität gewährleistet, dass die EU nur tätig wird, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf nationaler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend erreicht wer-den können, sondern wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkung auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.

    Verteilung der Ausgaben der EU (2007-2013)50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0

    44,6% Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion

    42,5% Natürliche Ressourcen: Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt und Fischerei

    1,3% Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

    5,7% Die EU als globaler Akteur

    5,9% Verwaltungs- und sonstige Ausgaben

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    Wachstum und Beschäftigung

    Im Zeitraum 2007-2013 wollen die EU-Mitgliedstaaten ihre gemeinsamen Anstrengungen auf Wachstum und Beschäftigung ausrichten und dafür einen beträchtli-chen Teil der EU-Mittel verwenden. Das Thema nach-haltiges Wachstum zählt inzwischen zu den zentralen Prioritäten der Europäischen Union. Die Wirtschaft der EU muss wettbewerbsfähiger werden, und die weniger wohlhabenden Regionen müssen den Anschluss finden.

    Eine wettbewerbsfähigere Wirtschaft erfordert höhe-re Investitionen in Forschung und Ausbildung, gleich-zeitig aber auch den Ausbau von Verkehrs- und Ener-gienetzen sowie bessere Arbeitsbedingungen. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, wäre es beispielsweise möglich, dass ein kleines Unternehmen eine in einem Labor entwickelte Idee aufgreift und sie – unter Ein-haltung der Verbraucherschutznormen – EU-weit ver-

    marktet. Wenn die EU also eine einfache Idee finanziert, fördert sie die Beschäftigung in Forschung, Industrie und Vertrieb und schützt gleichzeitig die Rechte der Verbraucher.

    Langfristiges Wachstum lässt sich nur erreichen, wenn das Wachstumspotenzial der EU genutzt und gefördert wird. Im Rahmen des Schwerpunktbereichs „Kohäsion“ sollen vor allem benachteiligte Regionen unter-stützt werden, damit ihre Wirtschaft im globalen Wett-bewerb bestehen kann. Eine auf Wissen und Innovation gegründete Wirtschaft eröffnet solchen Regionen ein-malige Wachstumsmöglichkeiten.

    Zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts fördert die Europäische Union die Entwicklung von Infrastruktureinrichtungen und unterstützt die Regionen bei der Ausbildung ihrer Arbeitskräfte sowie bei der Anpas-sung ihrer Industrie an die neuesten technologischen Errungenschaften. Die EU fördert auch die wirtschaft-liche und soziale Zusammenarbeit zwischen den Re-gionen und den Mitgliedstaaten. Oft umfassen die EU-Maßnahmen auch den Austausch von Erfahrungen und Fachwissen, der vor allem für die ärmeren Regionen sehr wertvoll sein kann.

    Unsere natürlichen RessourcenAufgrund unterschiedlicher geografi-scher und klimatischer Bedingungen kön-nen die EU-Mitgliedstaaten eine Viel-zahl an Agrarprodukten erzeugen, die den Verbrauchern zu angemes-senen Preisen angeboten werden. Im Bereich der Landwirtschaft ver-folgt die EU zwei große Ziele: Zum einen sollen die Erzeugnisse den Wünschen der Verbraucher gerecht werden und hohen Sicherheits und Qualitätsansprüchen genügen, zum

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    seit einführung des erasmus-programms im Jahr 1987 haben über 2 millionen studierende einen Teil ihres studiums im europäischen Ausland absolviert.

    anderen sollen die Erzeuger in die Lage versetzt werden, ihre Produktion an der Nachfrage auszurichten und da-bei Umwelt- und Tierschutzvorschriften einzuhalten.

    Darüber hinaus bedarf es für die Bewirtschaftung und den Schutz der natürlichen Ressourcen direkter Umweltschutzmaßnahmen, einer Neuausrichtung und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft sowie einer nachhaltigen Fischerei, da Tierseuchen, Ölteppiche und Luftverschmutzung an nationalen Grenzen nicht Halt machen. Solche Bedrohungen müssen in mehre-ren Ländern an vielen Fronten angegangen werden.

    Grundfreiheiten, Sicherheit und Recht Auch bei der Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und illegaler Einwanderung kann weitaus mehr erreicht werden, wenn die Mitgliedstaaten Informationen austauschen und ihr Vorgehen abstim-

    men. Die EU ist entschlossen, die Migrationsströme in die EU besser zu steuern, die justizielle Zusammenar-beit sowie die Zusammenarbeit in Strafsachen zu för-dern und ihren Bürgern ein sicheres rechtsstaatliches Umfeld zu bieten.

    Unionsbürgerschaft: Dialog, Diskussion und KulturenDie EU zählt etwa 500 Millionen Einwohner. Sie spre-chen verschiedene Sprachen und haben einen un-terschiedlichen kulturellen Hintergrund. Der große Reichtum Europas ist die kulturelle Vielfalt, die auf ge-meinsamen Werten gründet. Mit den Mitteln aus dem EU-Haushalt werden dieses kulturelle Erbe und der kulturelle Reichtum geschützt und zugleich die aktive Beteiligung der Bürger an der gesellschaftspolitischen Debatte gefördert. Darüber hinaus werden Maßnah-men zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Verbraucherinteressen gefördert.

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    Globaler Akteur

    EU-Mittel werden auch außerhalb der EU-Grenzen eingesetzt. Nach einer Naturkatastrophe bringen EU-Gelder vielen Menschen die dringend benötigte Soforthilfe. Andere profitieren von langfristigen Hilfsprogrammen zur Sicherung von Wohlstand, Sta-bilität und Sicherheit.

    Verwaltungsausgaben

    Diese Mittel decken die Personal- und Gebäudekosten sämtlicher EU-Organe und -Einrichtungen (u. a. Euro-päisches Parlament, Rat der Europäischen Union, Eu-ropäische Kommission, Europäischer Gerichtshof und Europäischer Rechnungshof).

    in Thailand wurden durch echo Grundnahrungsmittel und sanitäre Anlagen für mehr als 70 000 Flüchtlinge aus Burma/myanmar bereitgestellt.

    hunderttausende menschen waren nach dem Wirbelsturm „sidr“ in Bangladesh obdachlos. Für sie stellte die eu insgesamt 6,5 mio. eur zur Deckung der Grundbedürfnisse (Wasser, nahrungsmittel und unterkunft) bereit.

    77 Entwicklungsländer in Afrika, in der Karibik und im Pazifischen Raum werden nicht nur mit langfristigen Hilfsprogrammen der EU gefördert, sondern erhalten zusätzlich Unterstützung aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (der nicht Teil des EU-Haushalts ist). Im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) (2008-2013) sind 22,7 Mrd. EUR vorgesehen. Diese umfassen allgemeine und sektorbezogene Haushaltszuschüsse an die AKP-Staaten und sind für Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Infrastruktur, demokratische Regierungsführung, Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Gesundheit und Bildungswesen bestimmt.

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    Zur Finanzierung ihrer Ausgaben verfügt die Europäi-sche Union über so genannte Eigenmittel, auf die sie ei-nen rechtlichen Anspruch hat. Diese Mittel werden von den Mitgliedstaaten erhoben und für den EU-Haushalt bereitgestellt.

    Es gibt drei Eigenmittelquellen (die nachstehenden Zahlen beziehen sich auf die Vorausschätzungen für 2010 und sind nicht verbindlich):

    • Dietraditionellen Eigenmittel setzen sich haupt-sächlich aus Zöllen zusammen, die bei der Einfuhr von Produkten aus Nicht-EU-Staaten erhoben werden. Sie betragen rund 12 % der Gesamtein-nahmen.

    • Die an die Mehrwertsteuer (MwSt.) gekoppel-ten Eigenmittel beruhen auf einem einheitlichen Prozentsatz, der auf die harmonisierten MwSt.-Einnahmen jedes Mitgliedstaates angewandt wird. Die MwSt.-Eigenmittel belaufen sich auf 11 % der Gesamteinnahmen.

    • FürdieEigenmittelaufderGrundlagedesBruttonationaleinkommens (BNE) wird ein einheitlicher Prozentsatz auf das BNE eines jeden Mitgliedstaats angewandt. Diese als „Ergänzung“ gedachte Ein-nahme stellt heute mit einem Beitrag von rund 76 % den größten Teil der EU-Einnahmen dar.

    In den Haushalt fließen auch andere Einnahmen wie die Steuern, die die EU-Bediensteten auf ihre Gehäl-ter entrichten, Beiträge von Nichtmitgliedstaaten zu bestimmten EU-Programmen oder Bußbeträge von Unternehmen, die das Wettbewerbsrecht oder an-dere Rechtsvorschriften missachtet haben. Aus die-sen unterschiedlichen Quellen stammt etwa 1 % der Haushaltsmittel.

    2010 werden sich die Gesamteinnahmen der EU vor-aussichtlich auf rund 122,9 Mrd. EUR belaufen.

    Die Beiträge zum Haushalt werden in etwa proportio-nal zum wirtschaftlichen Wohlstand des jeweiligen Mit-gliedstaats berechnet. Bei der Berechnung der Beiträge

    Woher kommt das Geld?

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    30

    40

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    80

    20002010 (Schätzung)

    5 %1 %

    16 %12 % 11 %

    76 %

    40 %38 %

    Traditionelle eigenmittel

    (% de

    r Ges

    amte

    inna

    hmen

    )

    Eigenmittel des EU-Haushalts

    Woher kommt das Geld?

    mwst.-eigenmittel

    Bne-eigenmittel

    sonstige einnahmen

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    Deutschlands, der Niederlande, Österreichs, Schwe-dens und des Vereinigten Königreichs werden jedoch Anpassungen („Korrekturen“) vorgenommen, um ihre als zu hoch angesehenen Nettobeiträge zu begrenzen.

    Bei den Zahlungen an die Empfänger in den Mit-gliedstaaten und in Drittstaaten sind hingegen die von der EU festgelegten Prioritäten ausschlaggebend. Alle Mitgliedstaaten beziehen Mittel aus dem EU-Haushalt, allerdings erhalten ärmere Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz der Solidarität, auf dem die EU-Programme und besonders die Kohäsionspolitik ba-sieren, anteilig mehr als reichere.

    Für die Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts gelten folgende Bedingungen:

    — Gemäß den Verträgen darf der EU-Haushalt kein Defizit aufweisen, d. h., die Einnahmen müssen sämtliche Ausgaben decken.

    — Es wird eine Ausgabenobergrenze festgelegt, auf die sich die Regierungen der Mitgliedstaaten und ihre Parlamente verständigen. Diese wird als Eigenmittelobergrenze bezeichnet und liegt gegenwärtig bei 1,24 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU. Das entspricht etwa 293 EUR pro EU-Bürger.

    — Zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat

    und der Europäischen Kommission wird ein mehrjähriger Finanzrahmen vereinbart, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Ausgaben der EU eine geordnete Entwicklung nehmen. Er wird für einen bestimmten Zeitraum aufgestellt.

    — Der Rat und das Parlament erlassen eine Haushaltsordnung, in der die Vorschriften für die Aufstellung und Ausführung des Haushalts, die Rechnungsführung und die Kontrolle des Haushalts festgelegt sind.

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    Wie wird der Haushalt beschlossen? Am Haushaltsverfahren sind Kommission, Parlament und Rat mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben und Befugnissen beteiligt.

    Zunächst verabschiedet der Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, die mit der Mehrheit seiner Mitglieder erteilt wird, den mehrjährigen Finanzrahmen. Im mehrjährigen Finanzrahmen, der sich über mindes-tens fünf Jahre erstreckt, werden die jährlichen Obergren-zen für die einzelnen Rubriken festgelegt. Diese müssen bei der Aufstellung der Jahreshaushaltspläne beachtet werden. Dank dieser mehrjährigen Ausgabenplanung ist auch die Flexibilität des Haushalts sichergestellt.

    Der derzeitige Finanzrahmen gilt für sieben Jahre (2007 bis 2013).

    Gemäß dem Vertrag von Lissabon fällt das Haus-haltsverfahren in den Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember.

    eu-kommissar Janusz Lewandowski erörtert haushaltsthemen bei einer pressekonferenz.

    ZUSAMMENFASSUNG

    Der EU-Haushalt wird in allen Phasen demokratisch beschlossen.

    Der Jahreshaushalt muss vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt werden. Die meisten Tätigkeiten können außerdem nur auf gesetzlicher Grundlage durchgeführt werden. Die Maßnahmen bedürfen einer Genehmigung bzw. Rechtsgrundlage, die von der Kommission vorgeschlagen und von der Legislativbehörde, d.h. vom Rat – oftmals gemeinsam mit dem Europäischen Parlament –, verabschiedet wird.

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    Haushaltsvorentwurf der Kommission

    Alle EU-Organe und -Einrichtungen stellen vor dem 1. Juli einen Haushaltsvoranschlag nach ihren internen Verfahren auf.Die Kommission fasst diese Voranschläge im Haushalts-vorentwurf zusammen, der dem Rat und dem Europä-ischen Parlament spätestens am 1. September vorgelegt wird. Die Kommission ist bestrebt, den Haushaltsvor-entwurf vor Ende April/Anfang Mai vorzulegen.

    Lesung des Haushalts im Rat

    Der Rat legt seinen Standpunkt zum Entwurf des Haus-haltsplans fest und leitet ihn – gegebenenfalls mit Ände-rungen – spätestens am 1. Oktober dem Europäischen Parlament zu. Er unterrichtet das Europäische Parla-ment auch über die Gründe, aus denen er seinen Stand-punkt festgelegt hat.

    Lesung im Parlament

    Binnen 42 Tagen nach der Übermittlung kann das Par-lament den Haushaltsplan in seiner Lesung im Oktober erlassen oder den Entwurf mit seinen Abänderungen an den Rat zurückverweisen. Der Rat kann diese binnen zehn Tagen nach der Übermittlung annehmen und den Entwurf des Haushaltsplans erlassen.

    Vermittlungsausschuss

    Lehnt der Rat die Änderungen des Parlaments ab, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, der aus den Mit-gliedern des Rates oder deren Vertretern und ebenso vie-len das Europäische Parlament vertretenden Mitgliedern besteht. Der Vermittlungsausschuss hat die Aufgabe, in-nerhalb von 21 Tagen eine Einigung über einen gemein-samen Entwurf zu erzielen.

    Einigt sich der Vermittlungsausschuss Anfang November auf einen gemeinsamen Entwurf, so verfügen der Rat und das Parlament über eine Frist von 14 Tagen, um diesen zu billigen oder abzulehnen. Das Parlament kann den Haus-haltsplan billigen, auch wenn der Rat den gemeinsamen Entwurf ablehnt. Wenn eines der beiden Organe den gemeinsamen Ent-wurf ablehnt, während das andere keinen Beschluss fasst, so gilt der Haushaltsplan als abgelehnt, und die

    rat Wirtschaft und Finanzen (ecofin)

    Jerzy Buzek, präsident des europäischen parlaments (2009-2011)

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    DAS H

    AUSH

    AltS

    vErF

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    NZEitplAN

    Kommission muss einen neuen Entwurf für den Haus-haltsplan vorlegen.

    Ist zu Beginn eines Haushaltsjahres der Haushaltsplan noch nicht endgültig erlassen, dürfen die monatlichen Ausgaben ein Zwölftel der im vorangegangenen Haus-haltsjahr eingesetzten Mittel nicht übersteigen.

    Ähnliche Verfahren gelten für die Annahme von Berichtigungsschreiben zum Haushaltsvorentwurf (die vor-gelegt werden, wenn vor Verabschiedung des Haushalts neue Sachverhalte bekannt werden) bzw. für Berichtigungshaushaltspläne (im Falle unvermeidbarer, außer-ordentlicher oder unvorhersehbarer Umstände, die nach Annahme des Haushalts eintreten).

    1. September

    1. Oktober

    13. November(42 Tage)

    13. November bis 4. Dezember (21 Tage)

    18. Dezember (14 Tage)

    Mehrheit der abgegebenen Stimmen

    binnen 14 Tagen

    Mehrheit seiner Mitglieder

    Der Rat befürwortet die Abänderungen

    des Parlaments binnen zehn Tagen

    Billigung durch Parlament und Rat (oder beide Organe fassen keinen Beschluss)

    Ablehnung durch den Rat, das Parlament hat das letzte Wort (*)

    Billigung durch den Rat, Ablehnung durch das Parlament

    (*) Das heißt, das parlament billigt

    den gemeinsamen entwurf und

    beschließt binnen 14 Tagen nach der Ablehnung durch

    den rat (mit der mehrheit seiner mitglieder und

    drei Fünfteln der abgegebenen

    stimmen), alle oder einige der Abänderungen aus der ersten

    Lesung zu bestätigen.

    Ablehnung durch Rat und Parlament

    KOMMiSSiON Haushaltsentwurf (HE)

    rAt Lesung des Haushaltsentwurfs – Abänderungen

    pArlAMENt Lesung der Abänderungen

    pArlAMENt UND rAt Gemeinsamer Entwurf

    VermittlungsausschussHaushaltsplan angenommen

    Haushaltsplan angenommen Haushaltsentwurf abgelehnt

    JA

    JA

    NEIN

    binnen 14 Tagen

    NEIN

    Kommission unterbreitet neuen Entwurf

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    Verantwortung für die Verwaltung des HaushaltsDie Verantwortung für den Haushaltsvollzug liegt letzt-lich bei der Europäischen Kommission. In der Praxis kommt für den Löwenanteil des Gemeinschaftshaus-halts (etwa 76 %) die so genannte „geteilte Mittelverwaltung“ zur Anwendung. Gemäß dieser Regelung ob-liegt die Verwaltung der Ausgaben weniger der Kom-mission, sondern vielmehr den Behörden in den Mit-

    gliedstaaten. Ein umfassendes System von Kontrollen trägt dazu bei, dass diese Mittel sach- und vorschrifts-gemäß verwaltet werden.

    Wenn die Kommission Fehler, Unregelmäßigkeiten oder Betrug feststellt, muss sie die entsprechenden Be-träge zurückfordern. Die Mitgliedstaaten sind ebenfalls für den Schutz der finanziellen Interessen der EU ver-antwortlich. Sie arbeiten mit der Kommission und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu-sammen, das bei Verdacht auf Betrug Untersuchungen durchführt und zur Entwicklung „betrugssicherer“ EU-Rechtsvorschriften beiträgt.

    Tätigkeitsbasierte Haushaltsplanung

    Um besser nachvollziehen zu können, in welchen Bereichen die EU tätig ist, wie viel Geld sie jeweils aus-

    Wie wird das Geld ausgegeben und kontrolliert?

    Kerngedanke

    Die EU-Mittel müssen entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwaltet werden. Demzufolge müssen die Verantwortlichen alles dafür tun, dass jeder ausgegebene Euro so gewinnbringend wie möglich eingesetzt wird. Alle Regeln und Vorschriften müssen daher strikt eingehalten und alle Vorgänge regelmäßig überprüft werden.

    Wer verwaltet die EU-Mittel?

    (% de

    r eu-

    mitt

    el)

    kommission kommission und mitgliedstaaten

    Drittstaaten kommission gemeinsam mit internationalen partnern, sonstige

    0

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    40

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    22 %

    76 %

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    gibt und wie viele Bedienstete in den einzelnen Berei-chen arbeiten, ist der EU-Haushalt in 31 Politikberei-che unterteilt. Diese sind weiter aufgeschlüsselt, so dass die verschiedenen Tätigkeiten ebenso deutlich werden wie die dafür insgesamt aufgewendeten Finanzmittel und Personalkosten (so werden z. B. die Finanzmittel für den Schutz der Wälder unter der Rubrik Umwelt-politik geführt). Diese Art der Haushaltsstrukturie-rung wird als tätigkeitsbasierte Haushaltsplanung (Activity-Based Budgeting) bezeichnet.

    Verwendung der EU-Haushaltsmittel

    Die wichtigsten Regeln für die Verwendung von EU-Mit-teln finden sich in der Haushaltsordnung. In einer Rei-he von Durchführungsbestimmungen ist zudem genau festgelegt, wie die Haushaltsordnung anzuwenden ist.

    Ferner muss für nahezu alle Programme eine eigene Rechtsgrundlage (d. h. ein Rechtsakt) vorgesehen wer-den, bevor Mittel dafür bereitgestellt werden können. In diesen Rechtsakten werden die Ziele der betreffenden Maßnahme, deren Kosten sowie oftmals auch mehrjäh-rige Ausgabenobergrenzen festgeschrieben.

    Verwaltung, Prüfung und interne KontrolleFür die Programme und Maßnahmen der EU in den einzelnen Politikbereichen sind die Kommissionsbe-diensteten der entsprechenden Generaldirektionen ver-antwortlich. Sie arbeiten gegebenenfalls mit den zustän-digen Stellen in den Mitgliedstaaten zusammen. Der so genannte Anweisungsbefugte der jeweiligen Kommis-sionsdienststelle (normalerweise der Generaldirektor) trägt die volle und endgültige Verantwortung für die Vorgänge in seinem Zuständigkeitsbereich, wenngleich alle EU-Bediensteten für ihre Handlungen disziplina-risch und finanziell zur Rechenschaft gezogen werden können.

    Die internen Kontrollen basieren auf einer Reihe klarer Standards und umfassen administrative Ex-ante- und

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    Ex-post-Kontrollen, unabhängige interne Prüfungen auf der Grundlage von Risikobewertungen sowie re-gelmäßige Tätigkeitsberichte an die betreffenden Kom-missionsmitglieder.

    Seit 2002 erstellen alle Kommissionsdienststellen jähr-lich Tätigkeitsberichte an die Kommissionsmitglieder. Darin werden die in dem Jahr erzielten Ergebnisse dar-gelegt und Vorschläge für eventuell erforderliche Kor-rekturmaßnahmen unterbreitet. Ein entsprechender Synthesebericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt. Dieser Bericht dient dem Europäi-schen Rechnungshof als eine der Grundlagen für seine jährliche Zuverlässigkeitserklärung zur Verwaltung der EU-Haushaltsmittel.

    Wie nimmt die Kommission Zahlungen vor?

    Die Kommission unterhält Konten bei den Haushalts-verwaltungen der Mitgliedstaaten, bei Zentralbanken sowie bei Geschäftsbanken und ist Nutzer des SWIFT-Systems (Datenfernübertragungssystem für den inter-nationalen Zahlungsverkehr). Sämtliche Zahlungsan-weisungen und damit zusammenhängende Mitteilun-gen werden in elektronischer Form, verschlüsselt und mit einem Authentifizierungscode versandt.

    Die Kommission steht mit mehr als 300 000 Privatper-sonen und Unternehmen in Verbindung – hauptsäch-lich mit Empfängern von Finanzhilfen, Lieferanten und Dienstleistern. Zur Abwicklung der entsprechenden Transaktionen verwendet sie für jeden dieser Dritten eine so genannte Zahlungsempfänger-Datei, die geneh-migt und validiert werden muss, bevor eine Zahlung erfolgen kann.

    Die eu überwacht die von ihr geförderten landwirtschaftlichen Tätigkeiten durch Fernerkundung (projekt „mArs“ – monitoring Agriculture through remote sensing).

  • 14

    Wie und vor wem legt die Kommission Rechenschaft über

    die Verwendung der Gelder ab?Kerngedanke

    Die Jahresabschlüsse der EU werden jedes Jahr veröffentlicht und durch den Europäischen Rechnungshof extern geprüft. Die endgültige Bewertung (Entlastung) des Haushalts nimmt das Europäische Parlament unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Rates vor.

    Der duale Charakter der EU-Rechnungsführung und Rechnungslegung Im Rechnungsführungssystem der Kommission werden zwei Buchführungsarten unterschieden: a) die Haushaltsbuchführung (anhand derer der Haushaltsvollzug detailliert festgehalten wird) und b) die Finanzbuchführung (zur Erstellung der Vermögensübersicht und der Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis).

    Die Haushaltsbuchführung basiert – mit geringfügigen Änderungen – auf dem Grundsatz der Buchung nach dem Kassenprinzip, d. h., Vorgänge (Ausgaben und Ein-nahmen) werden erst dann gebucht, wenn Barmittel ausgezahlt oder eingenommen werden.

    Für die Finanzbuchführung (das Hauptbuch) kommt die Methode der doppelten Buchführung zur Anwen-dung, wonach die Einnahmen und Ausgaben des ge-samten Haushaltsjahres erfasst werden. Auf der Grund-lage der Finanzbuchführung werden die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis und die Vermögensüber-sicht mit den Aktiva und Passiva erstellt, woran sich die Finanzlage der EU zum 31. Dezember eines Jahres ermessen lässt.

    Berichterstattung über den Haushaltsvollzug Die Kommission veröffentlicht den Stand des Haus-haltsvollzugs monatlich auf ihrer Website. Anhand die-ser Monatsberichte wird ersichtlich, wie die EU-Mittel tatsächlich verwendet werden. Aufgeschlüsselt werden die Angaben nach Kapiteln des Haushaltsplans und nach Politikbereichen. Die zuständigen Kommissions-dienststellen erheben die Zahlen auch wöchentlich. Der jährliche Bewertungsbericht gewährt einen Überblick

    Der präsident des europäischen rechnungshofs, Vitor manuel da silva caldeira, und kommissionspräsident José manuel Barroso

  • 15

    über die im Laufe des Jahres durchgeführten Bewertun-gen sowie über geplante Folgemaßnahmen.

    Der Jahresabschluss der Europäischen Union wird von der Kommission veröffentlicht und besteht aus konso-lidierten Berichten über den Haushaltsvollzug und der Vermögensübersicht. Er umfasst die Abschlüsse aller EU-Organe und -Einrichtungen sowie der meisten Agentu-ren und wird gemäß den internationalen Standards für das öffentliche Rechnungswesen (IPSAS – Internatio-nal Public Sector Accounting Standards) erstellt.

    Im Anschluss an eine erste Prüfung der vorläufigen Rechnungen durch den Rechnungshof verabschiedet die Kommission den endgültigen Abschluss und legt ihn den Entlastungsbehörden – dem Europäischen Par-lament und dem Rat – vor.

    Am 1. Januar 2005 gelang der Kommission ein wichtiger Schritt bei der Modernisierung der Rechnungslegung, als sie den Übergang von der Kassenbuchführung zur Periodenrechnung vollzog. Bei der Periodenrechnung werden alle Vorgänge zu ihrem tatsächlichen Zeitpunkt erfasst (und nicht zum Zeitpunkt der Zahlung). Sie ver-mittelt also ein genaues Bild der Vermögenslage der EU und liefert genauere Finanzinformationen, was für eine effiziente Verwaltung und Kontrolle öffentlicher Gelder unerlässlich ist. Davon profitieren letztendlich nicht nur die Entscheidungsträger, die Haushaltskontrollbehör-den und die EU-Mittel verwaltenden Stellen, sondern auch die EU-Bürger.

    Externe Prüfung

    Die regelmäßigen internen Prüfungen und Kontrol-len werden durch die Prüfungen des Europäischen Rechnungshofs ergänzt, der eine externe und un-abhängige Prüfung der Jahresabschlüsse und der Bewirtschaftung der Ressourcen der EU durchführt und einen Jahresbericht für das Parlament und den Rat erstellt. Gemeinsam mit diesem Jahresbericht

    unterbreitet der Rechnungshof eine Zuverlässigkeitserklärung über

    • die Verlässlichkeit der Rechnungsführung (d. h.ordnungsgemäße Buchführung) sowie

    • dieRecht-undVorschriftsmäßigkeitderzugrundeliegenden Vorgänge (d. h. der getätigten Einnah-men und Ausgaben).

    Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament Nach der Veröffentlichung des jährlichen Prüfberichts des Rechnungshofs und der Fertigstellung des Jahres-abschlusses übermittelt der Rat seine Empfehlungen an das Europäische Parlament, das dann entscheidet, ob es der Kommission für das betreffende Haushaltsjahr Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans erteilt.

    In diesem Zusammenhang empfiehlt das Europäische Parlament der Kommission häufig, Folgemaßnahmen zu ergreifen. Die Kommission legt daraufhin dem Par-lament und dem Rat die Maßnahmen vor, die sie zu treffen beabsichtigt.

    Das europäische parlament erteilt die entlastung für den eu-haushalt.

  • KV-30-09-259-DE-CWeitere Informationen zum EU-Haushalt und zur Finanzplanung

    EU-Haushalt: http://ec.europa.eu/budget/index.htm (verfügbar auf Deutsch, Englisch und Französisch)

    Generaldirektion Haushalt der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/dgs/budget/index_de.htm

    Janusz Lewandowski, für Finanzplanung und Haushalt zuständiges Kommissionsmitglied:http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/lewandowski/index_en.htm

    Feedback zu dieser Broschüre bitte an [email protected]

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    Gebührenfreie Telefonnummer (*): 00 800 6 7 8 9 10 11(*) Einige Mobilfunkanbieter gewähren keinen Zugang zu 00 800-Nummern oder berechnen eine Gebühr.

    Bildnachweise Corbis, Umschlag und Seiten 3, 9; Ingram publishing, Seite 3; Europäische Union, Seiten 4, 5 (ECHO/Antoine Lemasson; ECHO/Claire Barrault), 8, 10, 12, 13, 14, 15; GettyImage, Seite 7; ESA/J. Huart, Seite 9.

    Weitere Informationen zur Europäischen Union finden Sie unter http://europa.eu.

    Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2010ISBN 978-92-79-14442-4doi:10.2761/40912© Europäische Union, 2010Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.Printed in LuxembourgGedruckt auf chlorfrei Gebleichtem PaPier

    Wohin geht das Geld?Woher kommt das Geld?Wie wird der Haushalt beschlossen? Wie wird das Geld ausgegeben und kontrolliert?Wie und vor wem legt die Kommission Rechenschaft über die Verwendung der Gelder ab?