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Malta 00356Bevölkerungszahl: 0,42 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 16 300 €Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007EU-Mitglied: 2004
Niederlande 0031Bevölkerungszahl: 16,78 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 35 800 €Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995EU-Mitglied: 1951
Österreich 0043Bevölkerungszahl: 8,45 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 36 400 €Wegfall der Grenzkontrollen: 01.12.1997EU-Mitglied: 1995
Polen 0048Bevölkerungszahl: 38,53 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 9 900 €Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007EU-Mitglied: 2004
Portugal 00351Bevölkerungszahl: 10,49 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 15 600 €Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995EU-Mitglied: 1986
Schweden 0046Bevölkerungszahl: 9,56 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 42 800 €Wegfall der Grenzkontrollen: 25.03.2001EU-Mitglied: 1995
Slowakei 00421Bevölkerungszahl: 5,41 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 13 200 €Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007EU-Mitglied: 2004
Slowenien 00386Bevölkerungszahl: 2,06 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 17 200 €Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007EU-Mitglied: 2004
Spanien 0034Bevölkerungszahl: 46,70 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 22 300 €Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995EU-Mitglied: 1986
Tschechische Republik 00420Bevölkerungszahl: 10,52 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 14 600 €Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007EU-Mitglied: 2004
Ungarn 0036Bevölkerungszahl: 9,91 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 9 800 €Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007EU-Mitglied: 2004
Norwegen 0047Bevölkerungszahl: 5,05 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 77 500 €Kooperationsabkommen: 19.12.1996Wegfall der Grenzkontrollen: 25.03.2001
Schweiz 0041Bevölkerungszahl: 8,04 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 61 900 €Wegfall der Grenzkontrollen an Landesgrenzen: 12.12.2008 Wegfall der Grenzkontrollen an Luftgrenzen: 29.03.2009
Vereinigtes Königreich 0044Bevölkerungszahl: 63,89 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 30 500 €Wegfall der Grenzkontrollen: noch kein WegfallEU-Mitglied: 1973
Kroatien 00385Bevölkerungszahl: 4,26 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 10 300 €Wegfall der Grenzkontrollen: noch kein Wegfall EU-Mitglied: 2013
Zypern 00357Bevölkerungszahl: 0,87 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 20 500 €Wegfall der Grenzkontrollen: noch kein WegfallEU-Mitglied: 2004
Belgien 0032 Bevölkerungszahl: 11,16 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 34 000 €Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995EU-Mitglied: 1951
Dänemark 0045Bevölkerungszahl: 5,60 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 43 800 €Wegfall der Grenzkontrollen: 25.03.2001EU-Mitglied: 1973
Deutschland 0049 Bevölkerungszahl: 80,52 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 32 600 €Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995EU-Mitglied: 1951
Estland 00372Bevölkerungszahl: 1,32 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 13 000 €Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007EU-Mitglied: 2004
Finnland 00358Bevölkerungszahl: 5,43 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 35 600 €Wegfall der Grenzkontrollen: 25.03.2001EU-Mitglied: 1995
Frankreich 0033Bevölkerungszahl: 65,63 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 31 100 €Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995EU-Mitglied: 1951
Griechenland 0030Bevölkerungszahl: 11,06 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 17 200 €Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995EU-Mitglied: 1981
Italien 0039Bevölkerungszahl: 59,69 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 25 700 €Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995EU-Mitglied: 1951
Lettland 00371Bevölkerungszahl: 2,02 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 10 900 €Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007EU-Mitglied: 2004
Litauen 00370Bevölkerungszahl: 2,97 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 11 000 €Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007EU-Mitglied: 2004
Luxemburg 00352Bevölkerungszahl: 0,54 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 80 700 €Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995EU-Mitglied: 1951
Fürstentum Liechtenstein 00423Bevölkerungszahl: 0,04 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 106 800 € (2010)Wegfall der Grenzkontrollen: 19.12.2011
Island 00354Bevölkerungszahl: 0,32 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 32 900 €Wegfall der Grenzkontrollen: 25.03.2001Beitrittskandiat der EU seit 2009
Irland 00353Bevölkerungszahl: 4,59 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: : 35 700 €Wegfall der Grenzkontrollen: noch kein WegfallEU-Mitglied: 1973
Bulgarien 00359Bevölkerungszahl: 7,28 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 5 400 €Wegfall der Grenzkontrollen: noch kein Wegfall EU-Mitglied: 2007
Rumänien 0040Bevölkerungszahl: 20,06 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 6 200 €Wegfall der Grenzkontrollen: noch kein WegfallEU-Mitglied: 2007
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VEREINIGTESVEREINIGT SE N EER NI ESKÖNIGREICH
POLEN
ALGERIENMAROKKO
SYRIEN IRAK
RUSSISCHE FÖDERATION
WEISSRUSSLAND
UKRAINE
TÜRKEI
OSTSEE
SCHWARZES MEER
NORDSEE
0 200 400 km
MITTELMEER
ATLANTISCHER OZEAN
ZU RUSS. FÖDERATION
VATIKAN-VATIKAN-STADTSTADT
Der Schengen-Raum ermöglicht seinen Bürgerinnen und Bürgern das freie Reisen ohne Kontrollen an den Binnengrenzen.
22 EU-Mitglieder, die die Schengen-Regelungen voll anwenden
4 Staaten, die nicht in der EU sind, aber die Schengen-Regelungen voll anwenden
2 EU-Mitglieder, die nur einige Schengen-Regelungen umsetzen
4 EU-Mitglieder, die die Schengen-Regelungen noch nicht vollständig anwenden
18 Staaten, die den Euro als offizielles Zahlungsmittel verwenden
© BMI, Kartengrundlage Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2014
* Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien
22 EU-Mitglieder, die die Schengen-Regelungen voll anwenden
4 EU-Mitglieder, die die Schengen-Regelungen noch nicht vollständig anwenden
4 Staaten, die nicht in der EU sind, aber die Schengen-Regelungen voll anwenden
2 EU-Mitglieder, die nur einige Schengen-Regelungen umsetzen
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12 /
2013
)
Der Schengen-RaumFreies Reisen in Europa
* BIP (Bruttoinlandsprodukt): Angaben zu Marktpreisen in Euro je Einwohner
12.Dez.2008
Land- grenzen
Schweiz
www.bmi.bund.de
Innerhalb des Schengen-Raums können sich über 500 Millionen Europäer mit einem gültigen Reisedokument, z. B. dem Personal- ausweis, frei bewegen: die Personenkontrollen sind bis auf Stich- proben hinter den Landesgrenzen weggefallen. An den Außen-grenzen findet die Kontrolle nach einem einheitlichen Standard statt. Waren für den persönlichen Bedarf dürfen fast ohne Beschrän- kungen im Rahmen des geltenden Rechts mitgeführt werden. Diese Freiheit nützt allen reisenden Bürgern und der Wirtschaft.
Schengener Abkommen Die Schengener Abkommen bestehen aus zwei internationalen Verträgen, die seit dem Jahr 1995 praktisch angewendet werden:
+ der schrittweise Abbau der Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen (Schengener Abkommen von 1985)+ eine gemeinsame Sicherheits- und Asylpolitik (Schengener Durchführungsabkommen von 1990)
Schengener Besitzstand Der sogenannte Schengen-Besitzstand, also die Schengener Abkommen und weitere Regelungen zur ihrer Durchführung, wurden mit dem Vertrag von Amsterdam zum 1. Mai 1999 Teil des Rechts der Europäischen Union. Seitdem müssen alle neuen EU-Mitgliedstaaten den Schengen-Besitzstand in ihr nationales Recht übernehmen.
Der Schengener Besitzstand bildet einen wesentlichen Pfeiler des „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ der Europäischen Union. Nachdem die Personenkontrollen an den Binnengrenzen weitgehend entfallen sind, wurden die Kon-trollen an den Außengrenzen des Schengen-Raumes verstärkt und eine enge Zusammenarbeit nationaler Polizei- und Sicher-heitsbehörden sowie einheitliche Standards eingeführt. Dazu gehören:
+ ein elektronischer Fahndungsverbund (Schengener Informationssystem SIS)+ die Stärkung der polizeilichen Zusammenarbeit durch verbesserten Informationsaustausch und die Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Nacheile und Observation.
Ein Mitgliedstaat kann bei schwerwiegenden Bedrohungen für die Innere Sicherheit Grenzkontrollen an seinen Binnengrenzen zeitlich beschränkt wieder einführen. Dies geschieht z. B. bei politischen oder sportlichen Großereignissen wie bei Welt- oder Europameisterschaften im Fußball.
+ Spezielle Auslandstarife: Viele Mobilfunkgesellschaften bieten für Vertragskunden besondere Auslandstarife an. Die lohnen aber erst bei längeren Gesprächen. Bei längeren Aufenthalten ist eine Prepaid-Karte eines lokalen Anbieters die meist günstigere Alternative.
+ Internet: Anbieter dürfen maximal 53,5 Cent inklusive Steuern pro Megabyte Datenvolumen im Euro-Daten- tarif erlangen.
Weitere Hinweise zu aktuellen Roaming-Regelungen in der Europäischen Union finden Sie unter www.eu-verbraucher.de oder www.bundesnetzagentur.de
Gebührenfreie Hotlines helfen bei Fragen zur EU und zum Schengen-Raum:
EU-Hotline Europe Direct: Unter 0800 / 6 7 8 9 10 11 hilft ein mehrsprachiges Team mit Informationen und praktischen Hinweisen.(montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr)
Bundespolizei-Hotline:Das Bürgertelefon 0800 / 68 88 000 ist rund um die Uhr erreichbar.
Zahlungsmittel im Schengen-RaumIn 18 Schengen-Staaten ist der Euro gesetzliches Zahlungsmittel, das oftmals auch in touristenfreundlichen Regionen an derer europäischer Staaten akzeptiert wird. Eine Übersicht der aktuellen Wechselkurse zum Euro finden Sie auf der Homepage
der Europäischen Zentralbank (EZB) oder Sie nutzen die kostenlose APP des Deutschen Bankenverbandes „Reise + Geld“ mit Währungsrechner, Kartensperr-nummer sowie Reise und Geldinfos.
www.ecb.comhttp:// bankenverband.de/service/waehrungsrechner
Unterwegs mit dem AutoEin nach EU-Recht geltender Führerschein wird in allen Schengen-Staaten anerkannt. Einige Staaten verlangen bei Kon - trollen zusätzlich die Zulassungspapiere. In jedem Fall sollten Sie einen Versicherungsnachweis mitführen, denn eine Kfz- Versicherung bietet in jedem EU-Mitgliedstaat sowie in Island, Norwegen und der Schweiz die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung (Haftpflicht). Für eine einfachere Schadens-abwicklung hilft die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, die sogenannte grüne Versicherungskarte.
In allen EU-Mitgliedstaaten ist das Anlegen von Sicherheitsgurten Pflicht, und für Kinder müssen geeignete Rückhalteeinrich-tungen vorhanden sein. Das Telefonieren ist während des Fahrens verboten. In Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich und Zypern herrscht zudem Linksverkehr. Alkohol am Steuer ist in Estland, Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn ganz verboten. In anderen EU-Mitgliedstaaten liegt der höchstzu- lässige Blutalkoholgehalt zwischen 0,2 und 0,9 Promille.
Verschiedene EU-Mitgliedstaaten verlangen für die Benutzung bestimmter Straßen Mautgebühren. Vor Reiseantritt sollten Sie sich darüber informieren. Unterwegs mit dem FlugzeugDa die Fluggesellschaften beim Einchecken nach wie vor Iden titätskontrollen und Sicherheitsprüfungen durchführen, müssen Sie als Passagier Ihren Pass oder Ihren Personalaus weis
Für bestimmte Haustiere (Hunde und Katzen) muss auf Reisen innerhalb der EU ein „EU-Heimtierausweis“ mitgeführt werden. Das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungsnummer im EU-Heimtierausweis eingetragen sein. Der Ausweis muss einen tierärztlichen Nach-weis über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut enthalten.
In manchen Ländern der EU sowie in Ländern außerhalb der EU gelten eigene Einreisebestimmungen. Den Heimtier- Ausweis können alle ermächtigten Tierärzte im Bereich der EU ausstellen, unabhängig vom Wohnort des Tierbesitzers und Standort des Tieres.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert über den Heimtierausweis unter: www.bmel.de
Personalausweis und ReisepassInnerhalb der EU-Mitgliedstaaten werden regulär nur noch an den Grenzen zum Vereinigten Königreich und Irland sowie Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern Grenzkontrollen durch- geführt. Bei allen Reisen im Schengen-Raum muss weiterhin ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgeführt werden.
Europäischer FührerscheinSeit Januar 2013 gibt es für alle Mitgliedstaaten der EU einen einheitlichen europäischen Führerschein im Scheckkarten-format. Der neue Führerschein ist fälschungssicher und auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient ins- beson dere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
Gemeinsame Visa- und AsylbestimmungenInnerhalb des Schengen-Raumes ermöglicht ein einheitliches Schengen-Visum Angehörigen von Drittstaaten den Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen. Darüber hinaus benötigen Bürger von 37 Staaten für die Einreise in den EU-Raum kein Visum, sofern sie nicht länger als drei Monate bleiben.
Bei Asylverfahren gibt es einheitliche Regelungen innerhalb der EU. So ist zum Beispiel jeweils nur ein Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig. Dies verhindert Mehrfachanträge.
Reise App des Auswärtigen AmtesAlle Infos für eine sichere und möglichst reibungslose Auslandsreise jetzt auch kompakt und immer aktuell in der App „Sicher reisen“ des Auswärtigen Amtes.
www.auswaertiges-amt.de
Wer im Ausland Telekommunikationsdienste wie E-Mail, SMS, Internet oder Telefon nutzt, für den kann der gewohnte Service ungeahnt hohe Kosten verursachen. Auf Initiative der EU-Kommission müssen deshalb die Roaming-Gebühren in Europa gesenkt werden. Seit dem 1. Juli 2013 gelten bis auf Weiteres folgende gesetzliche Obergrenzen:
+ Telefonieren und SMS: Ein Anruf aus dem Ausland kostet im sog. Eurotarif maximal 24 Cent pro Minute (ohne Mehr- wertsteuer). Deutsche Kunden zahlen inklusive Steuer maxi- mal 28,6 Cent pro Minute, für die Annahme eines Anrufs 8,3 Cent. Eine SMS im SMS-Eurotarif kostet inklusive Steuer höchstens 9,5 Cent. Ankommende SMS kosten den Handynutzer nichts. Von Juli 2014 an sollen die Kosten erneut sinken.
Auslands-Krankenversicherung Beachten Sie: Privat-Versicherte benötigen immer eine Auslands-Krankenversicherung. Als in Deutschland gesetzlich Versicherter haben Sie bei plötzlicher Krankheit oder einem Unfall währendeines vorübergehenden Aufenthalts im gesamten Schengen-Raum im Regelfall Anspruch auf kostenlose oder ermäßigte Erstversorgung. Diese Regelung gilt jedoch nur für Versorgungsleistungen des öffentlichen Gesundheitsystems, für das jedes Land eigene Bestimmungen hat. In manchen Staaten ist die Behandlung kostenlos, in anderen übernehmen Sie einen Teil der Kosten oder müssen zunächst den Gesamtbetrag bezahlen und später die Erstattung beantragen. Bewahren Sie daher bitte alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen auf. Hilfreich ist für solche Fälle die Europäische Krankenversiche- rungskarte, welche die gesetzlichen Krankenversicherungen kostenlos ausstellen.
Das Bundesministerium für Gesundheit informiert unter: www.bmg.bund.de
ReisekrankenversicherungNur wenige Staaten im Schengen-Raum übernehmen die vollen Kosten für eine medizinische Behandlung im Ausland. In keinem Fall werden die Rücktransportkosten übernommen. Spezielle Reisekrankenversicherungen decken Kosten wie zusätzliche Fahrt-, Unterbringungs- und Rückreisekosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland ab.
ArzneimittelWenn Sie auf Ihrer Reise ärztlich verordnete Medikamente mit sich führen, sollten Sie das Rezept ebenfalls mitnehmen und nur eine für Ihren persönlichen Gebrauch erforder- liche Menge des Medikaments, da große Mengen verdächtig erscheinen könnten.
ImpfungenIm Allgemeinen sind für Reisen innerhalb der EU keine Impfungen vorgeschrieben. Am besten sprechen Sie vor der Reise mit Ihrem Arzt.
Europa ohne GrenzenWas ist der Schengen-Raum?
Freiheit und Sicherheit So funktioniert freies Reisen in der EU
NotfallWohin wenden, wenn etwas passiert?
Freies ReisenSicher reisen und einkaufen
Medizinische VersorgungWorauf muss ich achten?
Reisen mit HaustierenEU-Heimtierausweis
Überall erreichbar seinRoaming-Gebühren in Europa
0 50 km
25. März 2001
Dänemark
Finnland
Island
Norwegen
Schweden
Estland
Lettland
Litauen
Malta
Polen
Slowakei
Slowenien
Tschechien
Ungarn
Estland
Lettland
Litauen
Malta
Polen
Slowakei
Slowenien
Tschechien
Ungarn
29.März2009
Luft- grenzen
Schweiz
19. Dez. 2011
Liechtenstein
Die Meilensteine des Schengen-Raumes – Wegfall der Grenzkontrollen
Die Grenzen Deutschlands
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2014
26. März 1995
Belgien
Deutschland
Frankreich
Griechenland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Portugal
Spanien
01.Dez.1997
Österreich
21.Dez.2007
Land- grenzen
30.März2008
Luft- grenzen
Einheitliche europäische Notrufnummer 112 Bei Unfällen und Katastrophen können Sie in allen EU-Mitglied- staaten sowie in Norwegen und Island die Notdienste über die einheitliche europäische Notrufnummer 112 erreichen.
Verlust oder Diebstahl Wenn Sie während Ihrer Reise bestohlen werden, melden Sie bitte jeden Diebstahl der örtlichen Polizei. Diese stellt Ihnen ein Polizeiprotokoll aus, das Sie vor Gericht oder für Ihre Versi- cherung benötigen, um Ansprüche geltend zu machen. Wurde Ihnen der Reisepass gestohlen, verständigen Sie ein Konsulat oder die Botschaft Ihres Herkunftslandes sowie die Polizei.
Um einen Missbrauch zu verhindern, sollten Sie Ihre gestohlenen oder verlorenen Karten sofort sperren lassen. Nutzen Sie dazu schnell und unkompliziert die App „Sperr-Notruf“ oder die „Sperr-Notrufnummer“
(0049) / 116 116.
Deutsche Auslandsvertretungen Für Millionen deutsche Touristen und für im Ausland ansässige Deutsche sind die deutschen Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Sie können Ihnen in Notfällen Informationen und Ratschläge erteilen und auch selbsttätige Hilfe leisten.
Eine Liste der deutschen Auslandsvertretungen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de. Bei Notfällen nutzen Sie die zentrale Rufnummer des Auswärtigen Amtes (0049) 030 / 1817 2000.
mit sich führen. Beachten Sie, dass bestimmte Gegenstände im Handgepäck und im aufgegeben Reisegepäck nicht mitgeführt werden dürfen. Sie vermeiden dadurch Zeitverluste und Unannehmlichkeiten bei der Sicherheits- kontrolle am Flughafen.
Als Flugpassagier haben Sie im Falle von Schwierigkeiten Fluggastrechte, die Ihnen den Anspruch auf Informationen rund um den Flug, Ihr Gepäck und Ihre Buchungen gewährleisten.
Hotline des Luftfahrt-Bundesamtes:www.lba.de | (0049) 0531 / 23 55 115
Reiserecht in der EU Haben Sie Ihre Rechte als Reisender und die Zollbestimmungen jederzeit zur Hand – auch unterwegs: Die kostenfreie App der
Europäischen Kommission stellt Ihre Rechte für den Luft- und Schienenverkehr, aber auch für den Linien-bus-/Reisebus- und Schiffsverkehr sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität übersichtlich dar:
http:// ec.europa.eu/transport/passenger-rights/de/mobile.html
ZollbestimmungenWelche zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten sind, hängt für Sie als EU-Bürger davon ab, ob Ihr Reiseziel ein EU-Mitgliedstaat ist oder ob Ihre Reise Sie in ein sogenanntes Drittland führt, das heißt in einen nicht zum Zollgebiet der EU gehörenden Staat. Waren des privaten Ge- und Verbrauchs können aus jedem Mitgliedstaat der EU abgabenfrei und ohne Zollformalitäten aus- und eingeführt werden. Geschenke für andere Personen fallen nicht darunter. Beachten Sie: Auch wenn EU-einheitliche Regelungen viele nationale Vorschriften ersetzen, gelten sowohl außerhalb als auch innerhalb der EU weiterhin national eigene Bestimmungen bezüglich Verbrauch- steuern, Umsatzsteuer und teilweise bei Verboten und Beschränkungen. Vor allem bei Einreisen aus einem Drittland können leicht variierende Obergrenzen für den persönlichen Verbrauch gelten.
Die App „Zoll und Reise“ informiert darüber, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind und von welchen Souvenirs Sie lieber die Finger lassen sollten.
www.bundesfinanzministerium.de
Europa ohne Grenzen Freiheit und Sicherheit Notfall
Überall erreichbar seinReisen mit Haustieren
Medizinische Versorgung
Freies ReisenDie Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raumes bringt für Millionen Europäer ein Mehr an Freiheit und an Sicherheit. Der Wegfall der Binnengrenz-kontrollen wird insbesondere ausgeglichen durch bessere Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen sowie durch andere Maßnahmen an den Binnen-grenzen, z. B. mobile Grenzraumüberwachung und stärkere Vernetzung der grenzüberschreitenden Polizeiarbeit.
Landgrenze 3786 km
Dänemark Landgrenze, Seegrenze nicht endgültig festglegt 68 km
Polen 449 km
Tschechische Republik 812 km
Österreich Ohne Bodensee 817 km
Schweiz Vom Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Schweiz bis einschließlich Konstanzer Bucht. Die Exklave Büsingen sowie der Obersee des Bodensees zählen nicht dazu.
316 km
Frankreich 455 km
Luxemburg 136 km
Belgien 157 km
Niederlande Festlandsgrenze, ohne Dollart und Außenbereich der Ems 576 km
Seegrenze 760 km
Nordsee 300 km
Ostsee 400 km
Oderhaff 40 km
Flensburger Förde 20 km
Küstenlinie 3338 km
Nordsee 1760 km
Ostsee 1489 km
Oderhaff 89 km
Der Schengen-RaumFreies Reisen in Europa
Grenzöffnung Polen – Deutschland im Dezember 2007
Die Publikation ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung.
Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.
Impressum
Herausgeber | Bundesministerium des Innern | 10559 Berlin
Verantwortlich | Referat Öffentlichkeitsarbeit
Stand | April 2014
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Druck | Silber Druck oHG | 34266 Niestetal
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