2
Malta 00356 Bevölkerungszahl: 0,42 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 16 300 € Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007 EU-Mitglied: 2004 Niederlande 0031 Bevölkerungszahl: 16,78 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 35 800 € Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995 EU-Mitglied: 1951 Österreich 0043 Bevölkerungszahl: 8,45 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 36 400 € Wegfall der Grenzkontrollen: 01.12.1997 EU-Mitglied: 1995 Polen 0048 Bevölkerungszahl: 38,53 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 9 900 € Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007 EU-Mitglied: 2004 Portugal 00351 Bevölkerungszahl: 10,49 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 15 600 € Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995 EU-Mitglied: 1986 Schweden 0046 Bevölkerungszahl: 9,56 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 42 800 € Wegfall der Grenzkontrollen: 25.03.2001 EU-Mitglied: 1995 Slowakei 00421 Bevölkerungszahl: 5,41 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 13 200 € Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007 EU-Mitglied: 2004 Slowenien 00386 Bevölkerungszahl: 2,06 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 17 200 € Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007 EU-Mitglied: 2004 Spanien 0034 Bevölkerungszahl: 46,70 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 22 300 € Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995 EU-Mitglied: 1986 Tschechische Republik 00420 Bevölkerungszahl: 10,52 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 14 600 € Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007 EU-Mitglied: 2004 Ungarn 0036 Bevölkerungszahl: 9,91 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 9 800 € Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007 EU-Mitglied: 2004 Norwegen 0047 Bevölkerungszahl: 5,05 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 77 500 € Kooperationsabkommen: 19.12.1996 Wegfall der Grenzkontrollen: 25.03.2001 Schweiz 0041 Bevölkerungszahl: 8,04 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 61 900 € Wegfall der Grenzkontrollen an Landesgrenzen: 12.12.2008 Wegfall der Grenzkontrollen an Luftgrenzen: 29.03.2009 Vereinigtes Königreich 0044 Bevölkerungszahl: 63,89 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 30 500 € Wegfall der Grenzkontrollen: noch kein Wegfall EU-Mitglied: 1973 Kroatien 00385 Bevölkerungszahl: 4,26 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 10 300 € Wegfall der Grenzkontrollen: noch kein Wegfall EU-Mitglied: 2013 Zypern 00357 Bevölkerungszahl: 0,87 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 20 500 € Wegfall der Grenzkontrollen: noch kein Wegfall EU-Mitglied: 2004 Belgien 0032 Bevölkerungszahl: 11,16 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 34 000 € Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995 EU-Mitglied: 1951 Dänemark 0045 Bevölkerungszahl: 5,60 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 43 800 € Wegfall der Grenzkontrollen: 25.03.2001 EU-Mitglied: 1973 Deutschland 0049 Bevölkerungszahl: 80,52 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 32 600 € Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995 EU-Mitglied: 1951 Estland 00372 Bevölkerungszahl: 1,32 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 13 000 € Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007 EU-Mitglied: 2004 Finnland 00358 Bevölkerungszahl: 5,43 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 35 600 € Wegfall der Grenzkontrollen: 25.03.2001 EU-Mitglied: 1995 Frankreich 0033 Bevölkerungszahl: 65,63 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 31 100 € Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995 EU-Mitglied: 1951 Griechenland 0030 Bevölkerungszahl: 11,06 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 17 200 € Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995 EU-Mitglied: 1981 Italien 0039 Bevölkerungszahl: 59,69 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 25 700 € Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995 EU-Mitglied: 1951 Lettland 00371 Bevölkerungszahl: 2,02 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 10 900 € Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007 EU-Mitglied: 2004 Litauen 00370 Bevölkerungszahl: 2,97 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 11 000 € Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007 EU-Mitglied: 2004 Luxemburg 00352 Bevölkerungszahl: 0,54 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 80 700 € Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995 EU-Mitglied: 1951 Fürstentum Liechtenstein 00423 Bevölkerungszahl: 0,04 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 106 800 € (2010) Wegfall der Grenzkontrollen: 19.12.2011 Island 00354 Bevölkerungszahl: 0,32 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 32 900 € Wegfall der Grenzkontrollen: 25.03.2001 Beitrittskandiat der EU seit 2009 Irland 00353 Bevölkerungszahl: 4,59 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: : 35 700 € Wegfall der Grenzkontrollen: noch kein Wegfall EU-Mitglied: 1973 Bulgarien 00359 Bevölkerungszahl: 7,28 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 5 400 € Wegfall der Grenzkontrollen: noch kein Wegfall EU-Mitglied: 2007 Rumänien 0040 Bevölkerungszahl: 20,06 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 6 200 € Wegfall der Grenzkontrollen: noch kein Wegfall EU-Mitglied: 2007 Podgorica Kopenhagen Kopenhagen Berlin Helsinki Helsinki Oslo Warschau Minsk Kiew Tallinn Riga Wilna Brüssel Paris Luxemburg Amsterdam Amsterdam Wien Dublin Dublin London Prag Bern Pressburg (Bratislava) Budapest Laibach (Ljubljana) Zagreb Zagreb Belgrad Rom Rom Madrid Algier Tunis Rabat Valletta Valletta Lissabon Soa Soa Sarajewo Tirana Skopje Pristina Chisinau Bukarest Bukarest Nikosia Nikosia Tiis Ankara Stockholm Athen Reykjavik Vaduz MONTENEGRO KOSOVO ALBANIEN Valletta Valletta MALTA MALTA ANDORRA LIECHTEN- Vaduz Va Va LIECHTE LI LI LI STEIN MONACO SAN SAN MARINO ITALIEN LIBANON kosia kosia Ni Ni Nik Nik ZYPERN ZYPERN ba Laiba ba SLOWENIEN E.J.R. MAZEDONIEN* DÄNEMARK DÄNEMARK ISLAND GRIECHENLAND GRIECHENLAND Luxemburg LUXEMBURG NIEDERLANDE ÖSTERREICH Dublin Dublin ubl ubl ublin ublin IRLAND LUXEM BELGIEN Bern SCHWEIZ TUNESIEN GEORGIEN ARMENIEN REPUBLIK MOLDAU RUMÄNIEN RUMÄNIEN urg (Bratis is islava) islava) SLOWAKEI ) UNGARN BULGARIEN BULGARIEN KROATIEN KROATIEN BOSNIEN UND HERZEGOWINA SERBIEN Prag TSCHECHISCHE TSCHECHISC REPUBLIK ESTLAND Riga LETTLAND LITAUEN PORTUGAL DEUTSCHLAND FINNLAND SCHWEDEN NORWEGEN FRANKREICH SPANIEN VEREINIGTES VEREINIGT S E N E ER NI ES KÖNIGREICH POLEN ALGERIEN MAROKKO SYRIEN IRAK RUSSISCHE FÖDERATION WEISSRUSSLAND UKRAINE TÜRKEI OSTSEE SCHWARZES MEER NORDSEE 0 200 400 km MITTELMEER ATLANTISCHER OZEAN ZU RUSS. FÖDERATION VATIKAN- VATIKAN- STADT STADT Der Schengen-Raum ermöglicht seinen Bürgerinnen und Bürgern das freie Reisen ohne Kontrollen an den Binnengrenzen. 22 EU-Mitglieder, die die Schengen-Regelungen voll anwenden 4 Staaten, die nicht in der EU sind, aber die Schengen-Regelungen voll anwenden 2 EU-Mitglieder, die nur einige Schengen-Regelungen umsetzen 4 EU-Mitglieder, die die Schengen-Regelungen noch nicht vollständig anwenden 18 Staaten, die den Euro als offizielles Zahlungsmittel verwenden © BMI, Kartengrundlage Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2014 * Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien 22 EU-Mitglieder, die die Schengen-Regelungen voll anwenden 4 EU-Mitglieder, die die Schengen-Regelungen noch nicht vollständig anwenden 4 Staaten, die nicht in der EU sind, aber die Schengen-Regelungen voll anwenden 2 EU-Mitglieder, die nur einige Schengen-Regelungen umsetzen Länderinformationen Quelle: Eurostat / Statistisches Bundesamt (12 / 2013) Der Schengen-Raum Freies Reisen in Europa * BIP (Bruttoinlandsprodukt): Angaben zu Marktpreisen in Euro je Einwohner

Der Schengen-Raum - BMI

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Malta 00356Bevölkerungszahl: 0,42 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 16 300 €Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007EU-Mitglied: 2004

Niederlande 0031Bevölkerungszahl: 16,78 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 35 800 €Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995EU-Mitglied: 1951

Österreich 0043Bevölkerungszahl: 8,45 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 36 400 €Wegfall der Grenzkontrollen: 01.12.1997EU-Mitglied: 1995

Polen 0048Bevölkerungszahl: 38,53 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 9 900 €Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007EU-Mitglied: 2004

Portugal 00351Bevölkerungszahl: 10,49 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 15 600 €Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995EU-Mitglied: 1986

Schweden 0046Bevölkerungszahl: 9,56 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 42 800 €Wegfall der Grenzkontrollen: 25.03.2001EU-Mitglied: 1995

Slowakei 00421Bevölkerungszahl: 5,41 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 13 200 €Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007EU-Mitglied: 2004

Slowenien 00386Bevölkerungszahl: 2,06 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 17 200 €Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007EU-Mitglied: 2004

Spanien 0034Bevölkerungszahl: 46,70 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 22 300 €Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995EU-Mitglied: 1986

Tschechische Republik 00420Bevölkerungszahl: 10,52 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 14 600 €Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007EU-Mitglied: 2004

Ungarn 0036Bevölkerungszahl: 9,91 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 9 800 €Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007EU-Mitglied: 2004

Norwegen 0047Bevölkerungszahl: 5,05 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 77 500 €Kooperationsabkommen: 19.12.1996Wegfall der Grenzkontrollen: 25.03.2001

Schweiz 0041Bevölkerungszahl: 8,04 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 61 900 €Wegfall der Grenzkontrollen an Landesgrenzen: 12.12.2008 Wegfall der Grenzkontrollen an Luftgrenzen: 29.03.2009

Vereinigtes Königreich 0044Bevölkerungszahl: 63,89 Mio. Einwohner BIP pro Kopf: 30 500 €Wegfall der Grenzkontrollen: noch kein WegfallEU-Mitglied: 1973

Kroatien 00385Bevölkerungszahl: 4,26 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 10 300 €Wegfall der Grenzkontrollen: noch kein Wegfall EU-Mitglied: 2013

Zypern 00357Bevölkerungszahl: 0,87 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 20 500 €Wegfall der Grenzkontrollen: noch kein WegfallEU-Mitglied: 2004

Belgien 0032 Bevölkerungszahl: 11,16 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 34 000 €Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995EU-Mitglied: 1951

Dänemark 0045Bevölkerungszahl: 5,60 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 43 800 €Wegfall der Grenzkontrollen: 25.03.2001EU-Mitglied: 1973

Deutschland 0049 Bevölkerungszahl: 80,52 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 32 600 €Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995EU-Mitglied: 1951

Estland 00372Bevölkerungszahl: 1,32 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 13 000 €Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007EU-Mitglied: 2004

Finnland 00358Bevölkerungszahl: 5,43 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 35 600 €Wegfall der Grenzkontrollen: 25.03.2001EU-Mitglied: 1995

Frankreich 0033Bevölkerungszahl: 65,63 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 31 100 €Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995EU-Mitglied: 1951

Griechenland 0030Bevölkerungszahl: 11,06 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 17 200 €Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995EU-Mitglied: 1981

Italien 0039Bevölkerungszahl: 59,69 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 25 700 €Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995EU-Mitglied: 1951

Lettland 00371Bevölkerungszahl: 2,02 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 10 900 €Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007EU-Mitglied: 2004

Litauen 00370Bevölkerungszahl: 2,97 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 11 000 €Wegfall der Grenzkontrollen: 21.12.2007EU-Mitglied: 2004

Luxemburg 00352Bevölkerungszahl: 0,54 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 80 700 €Wegfall der Grenzkontrollen: 26.03.1995EU-Mitglied: 1951

Fürstentum Liechtenstein 00423Bevölkerungszahl: 0,04 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 106 800 € (2010)Wegfall der Grenzkontrollen: 19.12.2011

Island 00354Bevölkerungszahl: 0,32 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 32 900 €Wegfall der Grenzkontrollen: 25.03.2001Beitrittskandiat der EU seit 2009

Irland 00353Bevölkerungszahl: 4,59 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: : 35 700 €Wegfall der Grenzkontrollen: noch kein WegfallEU-Mitglied: 1973

Bulgarien 00359Bevölkerungszahl: 7,28 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 5 400 €Wegfall der Grenzkontrollen: noch kein Wegfall EU-Mitglied: 2007

Rumänien 0040Bevölkerungszahl: 20,06 Mio. EinwohnerBIP pro Kopf: 6 200 €Wegfall der Grenzkontrollen: noch kein WegfallEU-Mitglied: 2007

Podgorica

KopenhagenKopenhagen

Berlin

HelsinkiHelsinkiOslo

Warschau

Moskau

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Riga

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Brüssel

ParisLuxemburg

AmsterdamAmsterdam

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DublinDublin

London

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Laibach (Ljubljana)jub ja aZagrebZagreb

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Tiis

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VallettaVallettaMALTAMALTA

ANDORRA

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VaduzVaVaVa

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MONACO SAN SAN MARINO

ITALIEN

LIBANON

kosiakosiaNiNiNikNikZYPERNZYPERN

baLaibabaSLOWENIEN

E.J.R. MAZEDONIEN*

DÄNEMARKDÄNEMARK

ISLAND

GRIECHENLANDGRIECHENLAND

LuxemburgLUXEMBURG

NIEDERLANDE

ÖSTERREICH

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REPUBLIKMOLDAU

RUMÄNIENRUMÄNIEN

urg (Bratisisislava)islava)

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)

UNGARN

BULGARIENBULGARIEN

gg

KROATIENKROATIEN

BOSNIEN UNDHERZEGOWINA

SERBIEN

Prag

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ESTLAND

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LETTLAND

LITAUEN

PORTUGAL

DEUTSCHLAND

FINNLANDSCHWEDEN

NORWEGEN

FRANKREICH

SPANIEN

VEREINIGTESVEREINIGT SE N EER NI ESKÖNIGREICH

POLEN

ALGERIENMAROKKO

SYRIEN IRAK

RUSSISCHE FÖDERATION

WEISSRUSSLAND

UKRAINE

TÜRKEI

OSTSEE

SCHWARZES MEER

NORDSEE

0 200 400 km

MITTELMEER

ATLANTISCHER OZEAN

ZU RUSS. FÖDERATION

VATIKAN-VATIKAN-STADTSTADT

Der Schengen-Raum ermöglicht seinen Bürgerinnen und Bürgern das freie Reisen ohne Kontrollen an den Binnengrenzen.

22 EU-Mitglieder, die die Schengen-Regelungen voll anwenden

4 Staaten, die nicht in der EU sind, aber die Schengen-Regelungen voll anwenden

2 EU-Mitglieder, die nur einige Schengen-Regelungen umsetzen

4 EU-Mitglieder, die die Schengen-Regelungen noch nicht vollständig anwenden

18 Staaten, die den Euro als offizielles Zahlungsmittel verwenden

© BMI, Kartengrundlage Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2014

* Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien

22 EU-Mitglieder, die die Schengen-Regelungen voll anwenden

4 EU-Mitglieder, die die Schengen-Regelungen noch nicht vollständig anwenden

4 Staaten, die nicht in der EU sind, aber die Schengen-Regelungen voll anwenden

2 EU-Mitglieder, die nur einige Schengen-Regelungen umsetzen

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12 /

2013

)

Der Schengen-RaumFreies Reisen in Europa

* BIP (Bruttoinlandsprodukt): Angaben zu Marktpreisen in Euro je Einwohner

12.Dez.2008

Land- grenzen

Schweiz

www.bmi.bund.de

Innerhalb des Schengen-Raums können sich über 500 Millionen Europäer mit einem gültigen Reisedokument, z. B. dem Personal- ausweis, frei bewegen: die Personenkontrollen sind bis auf Stich- proben hinter den Landesgrenzen weggefallen. An den Außen-grenzen findet die Kontrolle nach einem einheitlichen Standard statt. Waren für den persönlichen Bedarf dürfen fast ohne Beschrän- kungen im Rahmen des geltenden Rechts mitgeführt werden. Diese Freiheit nützt allen reisenden Bürgern und der Wirtschaft.

Schengener Abkommen Die Schengener Abkommen bestehen aus zwei internationalen Verträgen, die seit dem Jahr 1995 praktisch angewendet werden:

+ der schrittweise Abbau der Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen (Schengener Abkommen von 1985)+ eine gemeinsame Sicherheits- und Asylpolitik (Schengener Durchführungsabkommen von 1990)

Schengener Besitzstand Der sogenannte Schengen-Besitzstand, also die Schengener Abkommen und weitere Regelungen zur ihrer Durchführung, wurden mit dem Vertrag von Amsterdam zum 1. Mai 1999 Teil des Rechts der Europäischen Union. Seitdem müssen alle neuen EU-Mitgliedstaaten den Schengen-Besitzstand in ihr nationales Recht übernehmen.

Der Schengener Besitzstand bildet einen wesentlichen Pfeiler des „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ der Europäischen Union. Nachdem die Personenkontrollen an den Binnengrenzen weitgehend entfallen sind, wurden die Kon-trollen an den Außengrenzen des Schengen-Raumes verstärkt und eine enge Zusammenarbeit nationaler Polizei- und Sicher-heitsbehörden sowie einheitliche Standards eingeführt. Dazu gehören:

+ ein elektronischer Fahndungsverbund (Schengener Informationssystem SIS)+ die Stärkung der polizeilichen Zusammenarbeit durch verbesserten Informationsaustausch und die Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Nacheile und Observation.

Ein Mitgliedstaat kann bei schwerwiegenden Bedrohungen für die Innere Sicherheit Grenzkontrollen an seinen Binnengrenzen zeitlich beschränkt wieder einführen. Dies geschieht z. B. bei politischen oder sportlichen Großereignissen wie bei Welt- oder Europameisterschaften im Fußball.

+ Spezielle Auslandstarife: Viele Mobilfunkgesellschaften bieten für Vertragskunden besondere Auslandstarife an. Die lohnen aber erst bei längeren Gesprächen. Bei längeren Aufenthalten ist eine Prepaid-Karte eines lokalen Anbieters die meist günstigere Alternative.

+ Internet: Anbieter dürfen maximal 53,5 Cent inklusive Steuern pro Megabyte Datenvolumen im Euro-Daten- tarif erlangen.

Weitere Hinweise zu aktuellen Roaming-Regelungen in der Europäischen Union finden Sie unter www.eu-verbraucher.de  oder www.bundesnetzagentur.de

Gebührenfreie Hotlines helfen bei Fragen zur EU und zum Schengen-Raum:

EU-Hotline Europe Direct: Unter 0800 / 6 7 8 9 10 11 hilft ein mehrsprachiges Team mit Informationen und praktischen Hinweisen.(montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr)

Bundespolizei-Hotline:Das Bürgertelefon 0800 / 68 88 000 ist rund um die Uhr erreichbar.

Zahlungsmittel im Schengen-RaumIn 18 Schengen-Staaten ist der Euro gesetzliches Zahlungsmittel, das oftmals auch in touristenfreundlichen Regionen an derer europäischer Staaten akzeptiert wird. Eine Übersicht der aktuellen Wechselkurse zum Euro finden Sie auf der Homepage

der Europäischen Zentralbank (EZB) oder Sie nutzen die kostenlose APP des Deutschen Bankenverbandes „Reise + Geld“ mit Währungsrechner, Kartensperr-nummer sowie Reise und Geldinfos.

www.ecb.comhttp:// bankenverband.de/service/waehrungsrechner

Unterwegs mit dem AutoEin nach EU-Recht geltender Führerschein wird in allen Schengen-Staaten anerkannt. Einige Staaten verlangen bei Kon - trollen zusätzlich die Zulassungspapiere. In jedem Fall sollten Sie einen Versicherungsnachweis mitführen, denn eine Kfz- Versicherung bietet in jedem EU-Mitgliedstaat sowie in Island, Norwegen und der Schweiz die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung (Haftpflicht). Für eine einfachere Schadens-abwicklung hilft die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, die sogenannte grüne Versicherungskarte.

In allen EU-Mitgliedstaaten ist das Anlegen von Sicherheitsgurten Pflicht, und für Kinder müssen geeignete Rückhalteeinrich-tungen vorhanden sein. Das Telefonieren ist während des Fahrens verboten. In Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich und Zypern herrscht zudem Linksverkehr. Alkohol am Steuer ist in Estland, Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn ganz verboten. In anderen EU-Mitgliedstaaten liegt der höchstzu- lässige Blutalkoholgehalt zwischen 0,2 und 0,9 Promille.

Verschiedene EU-Mitgliedstaaten verlangen für die Benutzung bestimmter Straßen Mautgebühren. Vor Reiseantritt sollten Sie sich darüber informieren. Unterwegs mit dem FlugzeugDa die Fluggesellschaften beim Einchecken nach wie vor Iden titätskontrollen und Sicherheitsprüfungen durchführen, müssen Sie als Passagier Ihren Pass oder Ihren Personalaus weis

Für bestimmte Haustiere (Hunde und Katzen) muss auf Reisen innerhalb der EU ein „EU-Heimtierausweis“ mitgeführt werden. Das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungsnummer im EU-Heimtierausweis eingetragen sein. Der Ausweis muss einen tierärztlichen Nach-weis über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut enthalten.

In manchen Ländern der EU sowie in Ländern außerhalb der EU gelten eigene Einreisebestimmungen. Den Heimtier- Ausweis können alle ermächtigten Tierärzte im Bereich der EU ausstellen, unabhängig vom Wohnort des Tierbesitzers und Standort des Tieres.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert über den Heimtierausweis unter: www.bmel.de

Personalausweis und ReisepassInnerhalb der EU-Mitgliedstaaten werden regulär nur noch an den Grenzen zum Vereinigten Königreich und Irland sowie Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern Grenzkontrollen durch- geführt. Bei allen Reisen im Schengen-Raum muss weiterhin ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgeführt werden.

Europäischer FührerscheinSeit Januar 2013 gibt es für alle Mitgliedstaaten der EU einen einheitlichen europäischen Führerschein im Scheckkarten-format. Der neue Führerschein ist fälschungssicher und auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient ins- beson dere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Gemeinsame Visa- und AsylbestimmungenInnerhalb des Schengen-Raumes ermöglicht ein einheitliches Schengen-Visum Angehörigen von Drittstaaten den Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen. Darüber hinaus benötigen Bürger von 37 Staaten für die Einreise in den EU-Raum kein Visum, sofern sie nicht länger als drei Monate bleiben.

Bei Asylverfahren gibt es einheitliche Regelungen innerhalb der EU. So ist zum Beispiel jeweils nur ein Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig. Dies verhindert Mehrfachanträge.

Reise App des Auswärtigen AmtesAlle Infos für eine sichere und möglichst reibungslose Auslandsreise jetzt auch kompakt und immer aktuell in der App „Sicher reisen“ des Auswärtigen Amtes.

www.auswaertiges-amt.de

Wer im Ausland Telekommunikationsdienste wie E-Mail, SMS, Internet oder Telefon nutzt, für den kann der gewohnte Service ungeahnt hohe Kosten verursachen. Auf Initiative der EU-Kommission müssen deshalb die Roaming-Gebühren in Europa gesenkt werden. Seit dem 1. Juli 2013 gelten bis auf Weiteres folgende gesetzliche Obergrenzen:

+ Telefonieren und SMS: Ein Anruf aus dem Ausland kostet im sog. Eurotarif maximal 24 Cent pro Minute (ohne Mehr- wertsteuer). Deutsche Kunden zahlen inklusive Steuer maxi- mal 28,6 Cent pro Minute, für die Annahme eines Anrufs 8,3 Cent. Eine SMS im SMS-Eurotarif kostet inklusive Steuer höchstens 9,5 Cent. Ankommende SMS kosten den Handynutzer nichts. Von Juli 2014 an sollen die Kosten erneut sinken.

Auslands-Krankenversicherung Beachten Sie: Privat-Versicherte benötigen immer eine Auslands-Krankenversicherung. Als in Deutschland gesetzlich Versicherter haben Sie bei plötzlicher Krankheit oder einem Unfall währendeines vorübergehenden Aufenthalts im gesamten Schengen-Raum im Regelfall Anspruch auf kostenlose oder ermäßigte Erstversorgung. Diese Regelung gilt jedoch nur für Versorgungsleistungen des öffentlichen Gesundheitsystems, für das jedes Land eigene Bestimmungen hat. In manchen Staaten ist die Behandlung kostenlos, in anderen übernehmen Sie einen Teil der Kosten oder müssen zunächst den Gesamtbetrag bezahlen und später die Erstattung beantragen. Bewahren Sie daher bitte alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen auf. Hilfreich ist für solche Fälle die Europäische Krankenversiche- rungskarte, welche die gesetzlichen Krankenversicherungen kostenlos ausstellen.

Das Bundesministerium für Gesundheit informiert unter: www.bmg.bund.de

ReisekrankenversicherungNur wenige Staaten im Schengen-Raum übernehmen die vollen Kosten für eine medizinische Behandlung im Ausland. In keinem Fall werden die Rücktransportkosten übernommen. Spezielle Reisekrankenversicherungen decken Kosten wie zusätzliche Fahrt-, Unterbringungs- und Rückreisekosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland ab.

ArzneimittelWenn Sie auf Ihrer Reise ärztlich verordnete Medikamente mit sich führen, sollten Sie das Rezept ebenfalls mitnehmen und nur eine für Ihren persönlichen Gebrauch erforder- liche Menge des Medikaments, da große Mengen verdächtig erscheinen könnten.

ImpfungenIm Allgemeinen sind für Reisen innerhalb der EU keine Impfungen vorgeschrieben. Am besten sprechen Sie vor der Reise mit Ihrem Arzt.

Europa ohne GrenzenWas ist der Schengen-Raum?

Freiheit und Sicherheit So funktioniert freies Reisen in der EU

NotfallWohin wenden, wenn etwas passiert?

Freies ReisenSicher reisen und einkaufen

Medizinische VersorgungWorauf muss ich achten?

Reisen mit HaustierenEU-Heimtierausweis

Überall erreichbar seinRoaming-Gebühren in Europa

0 50 km

25. März 2001

Dänemark

Finnland

Island

Norwegen

Schweden

Estland

Lettland

Litauen

Malta

Polen

Slowakei

Slowenien

Tschechien

Ungarn

Estland

Lettland

Litauen

Malta

Polen

Slowakei

Slowenien

Tschechien

Ungarn

29.März2009

Luft- grenzen

Schweiz

19. Dez. 2011

Liechtenstein

Die Meilensteine des Schengen-Raumes – Wegfall der Grenzkontrollen

Die Grenzen Deutschlands

© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2014

26. März 1995

Belgien

Deutschland

Frankreich

Griechenland

Italien

Luxemburg

Niederlande

Portugal

Spanien

01.Dez.1997

Österreich

21.Dez.2007

Land- grenzen

30.März2008

Luft- grenzen

Einheitliche europäische Notrufnummer 112 Bei Unfällen und Katastrophen können Sie in allen EU-Mitglied- staaten sowie in Norwegen und Island die Notdienste über die einheitliche europäische Notrufnummer 112 erreichen.

Verlust oder Diebstahl Wenn Sie während Ihrer Reise bestohlen werden, melden Sie bitte jeden Diebstahl der örtlichen Polizei. Diese stellt Ihnen ein Polizeiprotokoll aus, das Sie vor Gericht oder für Ihre Versi- cherung benötigen, um Ansprüche geltend zu machen. Wurde Ihnen der Reisepass gestohlen, verständigen Sie ein Konsulat oder die Botschaft Ihres Herkunftslandes sowie die Polizei.

Um einen Missbrauch zu verhindern, sollten Sie Ihre gestohlenen oder verlorenen Karten sofort sperren lassen. Nutzen Sie dazu schnell und unkompliziert die App „Sperr-Notruf“ oder die „Sperr-Notrufnummer“

(0049) / 116 116.

Deutsche Auslandsvertretungen Für Millionen deutsche Touristen und für im Ausland ansässige Deutsche sind die deutschen Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. Sie können Ihnen in Notfällen Informationen und Ratschläge erteilen und auch selbsttätige Hilfe leisten.

Eine Liste der deutschen Auslandsvertretungen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de. Bei Notfällen nutzen Sie die zentrale Rufnummer des Auswärtigen Amtes (0049) 030 / 1817 2000.

mit sich führen. Beachten Sie, dass bestimmte Gegenstände im Handgepäck und im aufgegeben Reisegepäck nicht mitgeführt werden dürfen. Sie vermeiden dadurch Zeitverluste und Unannehmlichkeiten bei der Sicherheits- kontrolle am Flughafen.

Als Flugpassagier haben Sie im Falle von Schwierigkeiten Fluggastrechte, die Ihnen den Anspruch auf Informationen rund um den Flug, Ihr Gepäck und Ihre Buchungen gewährleisten.

Hotline des Luftfahrt-Bundesamtes:www.lba.de | (0049) 0531 / 23 55 115

Reiserecht in der EU Haben Sie Ihre Rechte als Reisender und die Zollbestimmungen jederzeit zur Hand – auch unterwegs: Die kostenfreie App der

Europäischen Kommission stellt Ihre Rechte für den Luft- und Schienenverkehr, aber auch für den Linien-bus-/Reisebus- und Schiffsverkehr sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität übersichtlich dar:

http:// ec.europa.eu/transport/passenger-rights/de/mobile.html

ZollbestimmungenWelche zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten sind, hängt für Sie als EU-Bürger davon ab, ob Ihr Reiseziel ein EU-Mitgliedstaat ist oder ob Ihre Reise Sie in ein sogenanntes Drittland führt, das heißt in einen nicht zum Zollgebiet der EU gehörenden Staat. Waren des privaten Ge- und Verbrauchs können aus jedem Mitgliedstaat der EU abgabenfrei und ohne Zollformalitäten aus- und eingeführt werden. Geschenke für andere Personen fallen nicht darunter. Beachten Sie: Auch wenn EU-einheitliche Regelungen viele nationale Vorschriften ersetzen, gelten sowohl außerhalb als auch innerhalb der EU weiterhin national eigene Bestimmungen bezüglich Verbrauch- steuern, Umsatzsteuer und teilweise bei Verboten und Beschränkungen. Vor allem bei Einreisen aus einem Drittland können leicht variierende Obergrenzen für den persönlichen Verbrauch gelten.

Die App „Zoll und Reise“ informiert darüber, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind und von welchen Souvenirs Sie lieber die Finger lassen sollten.

www.bundesfinanzministerium.de

Europa ohne Grenzen Freiheit und Sicherheit Notfall

Überall erreichbar seinReisen mit Haustieren

Medizinische Versorgung

Freies ReisenDie Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raumes bringt für Millionen Europäer ein Mehr an Freiheit und an Sicherheit. Der Wegfall der Binnengrenz-kontrollen wird insbesondere ausgeglichen durch bessere Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen sowie durch andere Maßnahmen an den Binnen-grenzen, z. B. mobile Grenzraumüberwachung und stärkere Vernetzung der grenzüberschreitenden Polizeiarbeit.

Landgrenze 3786 km

Dänemark Landgrenze, Seegrenze nicht endgültig festglegt 68 km

Polen 449 km

Tschechische Republik 812 km

Österreich Ohne Bodensee 817 km

Schweiz Vom Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Schweiz bis einschließlich Konstanzer Bucht. Die Exklave Büsingen sowie der Obersee des Bodensees zählen nicht dazu.

316 km

Frankreich 455 km

Luxemburg 136 km

Belgien 157 km

Niederlande Festlandsgrenze, ohne Dollart und Außenbereich der Ems 576 km

Seegrenze 760 km

Nordsee 300 km

Ostsee 400 km

Oderhaff 40 km

Flensburger Förde 20 km

Küstenlinie 3338 km

Nordsee 1760 km

Ostsee 1489 km

Oderhaff 89 km

Der Schengen-RaumFreies Reisen in Europa

Grenzöffnung Polen – Deutschland im Dezember 2007

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Verantwortlich | Referat Öffentlichkeitsarbeit

Stand | April 2014

Redaktion und Gestaltung |

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