10
Der Staat als Unternehmer Post SS 2009 Kurt Reindl Kurt Reindl, Der Staat als Unternehmer, SS 2009 1

Der Staat als Unternehmer Post

  • Upload
    nailah

  • View
    28

  • Download
    0

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Der Staat als Unternehmer Post. SS 2009 Kurt Reindl. Kurt Reindl, Der Staat als Unternehmer, SS 2009. 1. Europäische Rechtslage. EuGH: Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse iSd Art 86 Abs 2 EGV (EuGH Rs C-320/91) - PowerPoint PPT Presentation

Citation preview

Page 1: Der Staat als Unternehmer Post

Der Staat als Unternehmer

Post

SS 2009Kurt Reindl

Kurt Reindl, Der Staat als Unternehmer, SS 20091

Page 2: Der Staat als Unternehmer Post

2

Europäische Rechtslage

EuGH: Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse iSd Art 86 Abs 2

EGV (EuGH Rs C-320/91)

— Sammlung, Beförderung und Verteilung von Postsendungen zugunsten sämtlicher Nutzer, im

gesamten Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats, zu einheitlichen Gebühren und in

gleichmäßiger Qualität sowie ohne Rücksicht auf Sonderfälle und auf die Wirtschaftlichkeit

jedes einzelnen Vorgangs

— Sog „Universaldienste“

Beförderungsvorbehalt

— Bestimmte Postdienste werden jenen Unternehmen vorbehalten die die oft defizitären

Universaldienste erbringen

— Finanzieller Ausgleich für die mit dem Universaldienst einher gehenden wirtschaftlichen

Belastungen

• Universaldienst wird durch den reservierten Bereich quersubventioniert

Page 3: Der Staat als Unternehmer Post

3

Europäische Rechtslage RICHTLINIE 97/67/EG über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der

Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (PostRL) idF RL

2008/06/EG

— KAPITEL 1: Zielsetzung und Geltungsbereich

— KAPITEL 2: Universaldienst

— KAPITEL 3: Harmonisierung der reservierbaren Dienste

— KAPITEL 4: Bedingungen für die Bereitstellung nichtreservierter Dienste und den Zugang zum Netz

— KAPITEL 5: Tarifierungsgrundsätze und Transparenz der Rechnungslegung

— KAPITEL 6: Qualität der Dienste

— KAPITEL 7: Harmonisierung der technischen Normen

— KAPITEL 8: Der Ausschuss

— KAPITEL 9: Nationale Regulierungsbehörde

— KAPITEL 10: Schlussbestimmungen

2010 als Termin für die Vollendung des Binnenmarkts für Postdienste

— alle verbleibenden reservierten Bereiche abschaffen

Page 4: Der Staat als Unternehmer Post

4

Postmonopol

PTV

BG über das Postwesen, BGBl 1957/58

Post als Anstalt des Bundes ohne Rechtspersönlichkeit

Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) als Teil der Bundesverwaltung im

Zuständigkeitsbereich des Verkehrsministeriums angesiedelt

— ihr untergeordnet: Post- und Telegraphendirektionen und einzelne Postämter

Page 5: Der Staat als Unternehmer Post

5

Liberalisierung

Österreichische Post AG

PoststrukturG 1996, BGBl 1996/201: Ausgliederung der PTV aus Bundesverwaltung

und Überführung in "Post- und Telekom Austria AG (PTA)"

Postgesetz 1997: Umsetzung der PostRL

1999: Trennung in zwei Gesellschaften

— Telekom Austria AG (TA)

— Österreichische Post AG

2006: Börsegang der Österreichischen Post AG

Derzeit zu 51% im Eigentum der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG)

Page 6: Der Staat als Unternehmer Post

6

Liberalisierung

Postdienste

gem PostG 1997 (BGBl 1998/18 idgF)

— Abholen von Postsendungen

— Sortieren von Postsendungen

— Transport von Postsendungen

— Zustellung von Postsendungen

Page 7: Der Staat als Unternehmer Post

7

Liberalisierung

Postdienste

— 3 Bereiche:

• Reservierter Bereich: Briefe bis 50 Gramm (ausgenommen abgehende Auslandspost; diese ist

seit 1. Jänner 2003 vollständig liberalisiert),

• Universaldienst: Postsendungen (Briefe, Zeitungen und so weiter) bis 2 Kilogramm, Pakete bis

20 Kilogramm (vgl Post-Universaldienstverordnung BGBl II 2002/100 idF BGBl II 2008/446

http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/post/recht/downloads/a1002002.pdf

• Wettbewerbsdienste: Alle anderen Dienste.

— Der reservierte Bereich ist der Österreichischen Post AG als Universaldienstanbieter

vorbehalten (§§ 5 f PostG 1997)

• Mit den Einnahmen aus diesem Beförderungsvorbehalt wird die Finanzierung des

Universaldienstes sichergestellt

Page 8: Der Staat als Unternehmer Post

8

Liberalisierung

Postdienste— Paketmarkt

• vollständig liberalisiert

• neben der Österreichischen Post AG alle großen internationalen Paketgesellschaften in

Österreich tätig

— Zeitungszustellung

• zunehmender Wettbewerb

• vor allem Tageszeitungen bauen ihre eigenen Zustellnetze auf (über diese Netze werden

neben Zeitungen und Zeitschriften auch Werbesendungen zugestellt)

JKU
: UPS (United Parcel Service), TNT (Thomas Nationwide Transport), DHL (Dalsey, Hillblom und Lynn) etc
Page 9: Der Staat als Unternehmer Post

9

Postregulierung

§ 25 PostG 1997, BGBl 1998/18

— BMVIT Regulierungsbehörde im Sinne der PostRL

PostG-Nov 2005, BGBl I 2006/2

— Per 01.01.2008 sind RTR-GmbH und Telekom-Control-Kommission (TKK) Regulierungsbehörde im

Postbereich

— Errichtung eines zweiten Senats bei der TKK mit einschlägigen Kenntnissen im Postwesen

Page 10: Der Staat als Unternehmer Post

10

Postregulierung

Aufgaben der TKK

— Genehmigung von Geschäftsbedingungen und Entgelten gemäß §§ 9 und 10 PostG

— Überprüfung nicht genehmigungspflichtiger Entgelte gemäß §§ 4 und 10a PostG

— Setzen von Aufsichtsmaßnahmen nach § 27 und Maßnahmen gemäß § 10a PostG

Aufgaben der RTR-GmbH

— RTR-GmbH nimmt als beliehenes Unternehmen sämtliche Aufgaben wahr, die im PostG 1997 und in den

einschlägigen Verordnungen der Regulierungsbehörde übertragen sind, sofern hierfür nicht die TKK zuständig

ist

— zB Anzeige von Diensten, Streitbeilegung, Endkundenstreitschlichtung

— RTR-GmbH ist Geschäftsstelle der Telekom-Control-Kommission