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Abteilung für Transfusionsmedizin Verfahrensanweisung #01-QMH2012 Transfusionsordnung Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 1 von 23 der Universitätsmedizin Greifswald der Ernst- Moritz-Arndt-Universität Greifswald Die Ausarbeitung erfolgte nach den aktuell gültigen Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie), aufgestellt vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und vom Paul-Ehrlich-Institut In der vorliegenden Transfusionsordnung wurden die wesentlichen Punkte der o.g. Richtlinien berücksichtigt, soweit sie den organisatorischen Ablauf im Klinikum betreffen. Daher ist die Aufforderung zur Kenntnisnahme und Beachtung der umfassenderen Richtlinien Bestandteil dieser Anweisung. Das Transfusionsgesetz stützt diese Richtlinie gesetzlich ab als allgemein anerkannter Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik. Transfusionsordnung

der Universitätsmedizin Greifswald der Ernst- Moritz-Arndt … · 2017. 12. 7. · Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 1 von 23. der Universitätsmedizin

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  • Abteilung für Transfusionsmedizin

    Verfahrensanweisung

    #01-QMH2012 Transfusionsordnung

    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 1 von 23

    der Universitätsmedizin Greifswald der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

    Die Ausarbeitung erfolgte nach den aktuell gültigen Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur

    Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie), aufgestellt vom Wissenschaftlichen Beirat der

    Bundesärztekammer und vom Paul-Ehrlich-Institut

    In der vorliegenden Transfusionsordnung wurden die wesentlichen Punkte der o.g. Richtlinien berücksichtigt, soweit sie den organisatorischen Ablauf im Klinikum betreffen. Daher ist die Aufforderung zur Kenntnisnahme und Beachtung der umfassenderen Richtlinien Bestandteil dieser Anweisung. Das Transfusionsgesetz stützt diese Richtlinie gesetzlich ab als allgemein anerkannter Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik.

    Transfusionsordnung

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    Verfahrensanweisung

    #01-QMH2012 Transfusionsordnung

    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 2 von 23

    INHALTSVERZEICHNIS

    Ansprechpartner ................................................................................................................................ 3 Grundlagen der Verfahrensanweisung .......................................................................................... 4 Verantwortung des transfundierenden Arztes .............................................................................. 4 Qualitätssicherung............................................................................................................................. 4 Aufklärungspflicht mit Einverständniserklärung des Patienten .................................................. 4 1. LOGISTISCHER ABLAUF IM ZUSAMMENHANG MIT BLUTTRANS-FUSIONEN ........... 5

    1.1 Verfügbarkeit der Laborleistungen ....................................................................................... 5 1.2 Anforderungen für die Blutbank ............................................................................................ 5 1.3 Anforderung von Blutprodukten ............................................................................................ 6 1.4 Transport und Lagerung von Blutproben und Blutkonserven .......................................... 7 1.5 Handhabung der Blutkonserven auf Station ...................................................................... 9 1.7 Dokumentation ...................................................................................................................... 12 1.8 Rücknahme von nicht benötigten Erythrozytenkonzentraten ........................................ 13

    2. DIE NOTFALLTRANSFUSION ................................................................................................. 14 2.1 Ausgabe von ungekreuzten Erythrozytenkonzentraten .................................................. 15 2.2 Ausgabe der EK- Notfallkiste .............................................................................................. 15 2.3 Ausgabe der PPSB- Notfallkiste ........................................................................................ 16

    3. TRANSFUSIONSREAKTIONEN/ MELDEPFLICHTEN ........................................................ 16 3.1 Akute hämolytische Transfusionsreaktion (sehr selten, gefährlich) ............................. 16 3.2 Verzögerte hämolytische Transfusionsreaktion ............................................................... 17 3.3 Febrile und urticarielle Transfusionsreaktionen (relativ häufig) .................................... 17 3.4 Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI) (selten) ............................ 17 3.5 Posttransfusionspurpura (PTP) .......................................................................................... 17 3.6 Transfusionsreaktionen durch bakteriell kontaminierte Blutprodukte .......................... 18 3.7 transfusionsbedingte Infektionsübertragung .................................................................... 18

    4. BLUTPRODUKTE, DIE ÜBER DIE ABT. TRANSFUSIONSMEDIZIN ANGEFORDERT WERDEN KÖNNEN ........................................................................................................................ 19

    4.1 Erythrozytenkonzentrate (EK) ............................................................................................ 19 4.2 Thrombozytenkonzentrate (TK) .......................................................................................... 19 4.3 γ-Bestrahlung ......................................................................................................................... 20 4.4 Human-Frischplasma ........................................................................................................... 20 4.5 Faktorenkonzentrate und andere dokumentationspflichtige Blutprodukte .................. 20

    5. EIGENBLUTSPENDE UND EIGENBLUTTRANSFUSION .................................................. 21 5.1 Eigenblutspende - Indikation .............................................................................................. 21 5.2 infektiöses Eigenblut ............................................................................................................ 22 5.3 Operation ohne Transfusion überstanden ........................................................................ 22 5.4 Vereinbarung mit dem Spender ......................................................................................... 23 5.5 Eigenblutkonserven aus Fremdherstellung ...................................................................... 23

    6. HYGIENEMAßNAHMEN ........................................................................................................... 23 7. BEREITSTELLUNG WEITERER INFORMATIONEN AUF DEN INTERNETSEITEN DER ABTEILUNG TRANSFUSIONSMEDIZIN........................................................................... 23

    http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/: Blutdepot/Labor ............................................. 23

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    Verfahrensanweisung

    #01-QMH2012 Transfusionsordnung

    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 3 von 23

    Ansprechpartner

    Transfusionsverantwortlicher des Klinikums

    Herr Prof. Dr. med. A. Greinacher Telefon: 86-5482

    Qualitätsbeauftragte für Hämotherapie Frau Dr. K. Selleng

    Telefon: 86-5469

    Sekretariat Transfusionsmedizin Frau U. Alpen Telefon: 86-5479 Fax: 86-5489 Immunhämatologisches Labor Telefon: 86-5473

    Notfalllabor (24h) Telefon: 86-6074

    Fax: 86-6075 Spenderanmeldung (auch

    Eigenblutspende) Telefon: 86-5478

    Dienstarzt (24h) Telefon: 86-19368

    Gerinnungskonsil (24h) Telefon: 86-19504 Großhandelsbeauftragte

    (Abrechnungsfragen) Frau B. Badorrek Telefon: 86-5472

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    #01-QMH2012 Transfusionsordnung

    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 4 von 23

    Grundlagen der Verfahrensanweisung [1] Transfusionsgesetz (TFG) in aktuell gültiger Fassung [2] Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von

    Blutprodukten (Hämotherapie) der BÄK und PEI in der aktuell gültigen Fassung [3] Querschnittsleitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und

    Plasmaderivaten in der aktuell gültigen Fassung

    Verantwortung des transfundierenden Arztes “Jeder hämotherapeutische Maßnahmen durchführende Arzt muss die dafür erforderlichen Kenntnisse und ausreichende Erfahrung besitzen. Die Indikationsstellung ist integraler Bestandteil des jeweiligen ärztlichen Behandlungsplanes. Die „Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten“ in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.“ [3]

    Qualitätssicherung Das QM-Handbuch zur Hämotherapie der UMG ist einsehbar unter http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/index.php?id=385 Jede Klinik benennt einen Transfusionsbeauftragten (Facharzt mit 16 Stunden theoretischer Fortbildung der Landesärztekammer), der in enger Abstimmung mit der Abteilung Transfusionsmedizin (TM) für die Umsetzung der Richtlinien sorgt und bei notwendigen Änderungen die Informationen in geeigneter Form weitergibt. Die Transfusionsbeauftragten der einzelnen Kliniken sind zugleich Mitglieder der Transfusionskommission der UMG und vertreten die klinischen Belange ihres Fachbereichs gegenüber der transfusionsmedizinischen Einrichtung. Der Transfusionsverantwortliche (Leiter der Abt. Transfusionsmedizin) beruft die Kommission mindestens 1x / Jahr mit Benennung der Tagungsordnungspunkte ein. Detaillierte Aufgabenbeschreibungen finden Sie im QM-Handbuch zur Hämotherapie der UMG über die oben genannte Internetadresse.

    Aufklärungspflicht mit Einverständniserklärung des Patienten Vor der Übertragung von Blut und Blutprodukten (auch Plasmafraktionen) muss frühzeitig eine Risiko-Aufklärung des Patienten durchgeführt werden. Deren Inhalt ist vom gesprächsführenden Arzt mit Datum und Unterschrift in geeigneter Weise in der Krankenakte zu dokumentieren. Bei Minderjährigen muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, bei Betreuten das des Betreuers eingeholt werden. Wir empfehlen, die Aufklärungsbögen aus dem Intranet der UMG zu nutzen. Kann ein Patient nicht vor der Bluttransfusion aufgeklärt werden (z.B. bei Unfallopfern), muss die Aufklärung im Nachhinein erfolgen (Sicherungsaufklärung). Unabhängig davon, wie und wann aufgeklärt wurde, soll in jedem Entlassungsbrief ein Standardsatz entsprechend der Situation aufgenommen werden: „Der Patient hat während der stationären Behandlung Blutprodukte (Blutkonserven oder Gerinnungspräparate) / keine Blutprodukte erhalten.“ Eigenblutspende siehe "Hinweise zur Eigenblutspende und Retransfusion" (Kap. 6).

    http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/index.php?id=385

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    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 5 von 23

    1. LOGISTISCHER ABLAUF IM ZUSAMMENHANG MIT BLUTTRANS-FUSIONEN

    Sobald für einen Patienten anhand der (Verdachts-) Diagnose ein Bedarf an Blutersatz wahrscheinlich erscheint und/oder invasive Maßnahmen mit möglichen Blutungskomplikationen vorauszusehen sind, ist eine Blutgruppenbestimmung zu veranlassen. Bei jeder Blutgruppen-Erstbestimmung wird parallel ein Antikörpersuchtest durchgeführt, um beim evtl. Nachweis einer Immunisierung frühzeitig verträgliche Konserven austesten zu können. In jedem Bereich muss der Personenkreis festgelegt werden, der Blutgruppenbestimmungen anordnen sowie Blutkonserven-Bestellungen (=Rezept!) ausführen darf (verantw. Transfusionsbeauftragter einer Klinik). Eine Blutgruppenbestimmung aus Nothilfepässen darf nur im Katastrophenfall (auch nicht im Notfall und schon gar nicht im Regelfall) übernommen werden. Der Patient sollte nach diesem Ausweis befragt werden, da hier irreguläre Antikörper notiert sein können, die bei jeder Transfusion berücksichtigt werden müssen. (cave: Diese Antikörper können nicht mehr nachweisbar sein und es kann bei Nichtberücksichtigung zu einer verzögerten hämolytischen Transfusionsreaktion nach Boosterung kommen!).

    1.1 Verfügbarkeit der Laborleistungen

    Grundsätzlich ist das immunhämatologische Labor 24h am Tag besetzt. Von 1:00 bis 6:00 Uhr werden ausschließlich Notfallanforderungen bearbeitet. Diese Notfälle müssen telefonisch angekündigt werden. Werktags sollen Blutproben zur Blutgruppenbestimmung bis spätestens 14.00 Uhr geschickt werden, damit sie im sicheren und kostengünstigen Routineverfahren abgearbeitet werden können.

    1.2 Anforderungen für die Blutbank

    Laboranforderungsscheine für die Blutbank müssen grundsätzlich vollständig ausgefüllt sein unter Angabe von

    - Indikation der Transfusion mit Arztunterschrift - Dringlichkeit bzw. Zeitpunkt der Transfusion - Erythrozytenkonzentrate: Angabe des aktuellen Hb-Wertes (nicht bei

    Anforderungen zur Operationsvorbereitung) - Thrombozytenkonzentrate: Thrombozytenzahl - wenn bekannt: transfusionsmedizinische Anamnese (Blutgruppen- und

    Antikörperbefunde aus dem Nothilfepass, Transfusionen und Schwangerschaften - bei Neugeborenen die serologischen Befunde aus dem Mutterpass (ggf. Kopie

    mitschicken)) und der errechnete Geburtstermin Für eine Bearbeitung sind mindestens folgende Angaben notwendig:

    o Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten (Barcodeklebeetiketten nutzen) o Anfordernde Station (Barcodeklebeetikett) o Gewünschte Untersuchung, Blutprodukte o Datum der Probenentnahme und Unterschrift der abnehmenden Person

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    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 6 von 23

    o Unterschrift des Arztes bei Anforderung von Blutprodukten

    Auf einen Anforderungsschein ohne Arzt-Unterschrift und -Stempel (im Ausnahmefall Name in Druckbuchstaben) dürfen keine Blutpräparate ausgegeben werden. Probenmaterial:

    o Erwachsene 4ml EDTA-Blut o Kinder 2ml EDTA-Blut o Frühgeborene: spezielle Abnahmeröhrchen o Vor der Blutentnahme muss eine Identitätskontrolle beim Patienten durchgeführt

    werden (Vergleich mit den Angaben auf dem Patientenarmband. Trägt der Patient kein Armband: Erfragen des Namens, Vornamens und des Geburtsdatums und Vergleich mit den Angaben auf dem Klebeetikett).

    o „Bekleben, Vergleichen, Entnehmen“ - Keine Blutentnahme in ein unbeschriftetes Röhrchen!

    o Klebeetikett mit den Patientendaten auf das Röhrchen o entsprechendes Klebeetikett vom Anforderungsbogen auf das Röhrchen o Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten mit den Angaben auf dem

    Anforderungsschein vergleichen o bei handschriftlicher Beschriftung, in jedem Fall mindestens Name, Vorname

    und Geburtsdatum des Patienten eindeutig leserlich angeben o Notfallsituation (unklare Identität des Patienten) siehe Kapitel 2

    Für die Blutprobenentnahme und für die Identitätssicherung bei der Anforderung von Blutprodukten trägt der anfordernde Arzt die Verantwortung. Wenn eine Krankenschwester oder ein Pfleger die Blutentnahme vornimmt, muss der Arzt, der die Aufgabe überträgt, sich vorher von deren fachlichen Eignung überzeugt haben. Die Mitarbeiter der Abteilung Transfusionsmedizin sind angewiesen, die Annahme von Untersuchungsmaterial in unzureichend gekennzeichneten Röhrchen oder mit unvollständig ausgefüllten Begleitscheinen abzulehnen. Die nachträgliche Beschriftung von Probenröhrchen ist eine Hauptursache für Verwechslungen. Nachträgliche Änderungen sind ebenfalls nicht zulässig.

    1.3 Anforderung von Blutprodukten

    Aufgrund des nicht auszuschließenden Restrisikos (Infektion, mögliche Antikörperbildung) muss die Indikation zur Transfusion streng gestellt werden. Die Indikationsstellung liegt in der Verantwortung des transfundierenden Arztes. Für die Bereitstellung von Erythrozytenkonzentraten (EK) für Elektiveingriffe sind Richtzahlen im QM-Handbuch zur Hämotherapie einsehbar (QMH Anlage 31). Bei bekannter Blutgruppe - abfragen unter LAURIS-Labor-Transfusion-Patienten-Info, - ist die Einsendung eines Kreuzprobenröhrchens (4 ml EDTA) ausreichend Ist die Blutgruppe des Patienten nicht bekannt, sollten zwei Blutgruppenuntersuchungen von unterschiedlichen Entnahmevorgängen erfolgen, um Verwechslungen auszuschließen. Für die Routine zur OP-Vorbereitung heißt das – ein Röhrchen am

    http://srvrox01.med.uni-greifswald.de/Roxtra/doc/showfile.aspx?fileid=3107

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    #01-QMH2012 Transfusionsordnung

    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 7 von 23

    Aufnahmetag (oder in der präoperativen Ambulanz) und ein weiteres Röhrchen am Folgetag (bzw. Aufnahmetag) entnehmen und einsenden. Blutproben für die Kreuzprobe dürfen nicht „auf Vorrat“ abgenommen und auf der Station gelagert werden. Bei der Dringlichkeit einer Anforderung wird auf dem Anforderungsschein unterschieden zwischen:

    o Notfall (Transfusion < 30 min): Konserven werden umgehend ungekreuzt, blutgruppenkompatibel ausgegeben (ist die Blutgruppe unbekannt werden EKs der Blutgruppe 0 Rhesus positiv ausgegeben). Im Notfall kann die Anforderung über Fax erfolgen (Fax: 6075), soll dann aber bitte auch telefonisch (Tel. 6074) gemeldet werden.

    o Dringend (innerhalb von 2h) - das Ergebnis der Antikörpersuche wird abgewartet, die Konserven werden dann umgehend ausgegeben. Erfolgt während der Bearbeitung ein Anruf des Anfordernden, dass die Dringlichkeit zum Notfall geworden ist, erfolgt die Ausgabe umgehend wie bei „Notfall“

    o Datum/ Uhrzeit angeben –angeforderte Konserven werden nach Vorliegen der AKS und Kreuzprobe zum angegebenen Zeitpunkt ausgegeben (bitte nur bei hoher Transfusionswahrscheinlichkeit wählen).

    o „auf Abruf“ – eine aktuelle Antikörpersuche wird durchgeführt. Ist diese positiv, werden Konserven gekreuzt. Ist sie negativ, werden EKs bei Abruf ausgegeben.

    o Bei allen ungekreuzt ausgegebenen EKs wird nach Ausgabe die Kreuzprobe angesetzt. Auffällige Ergebnisse werden unmittelbar mitgeteilt. Die Wahrscheinlichkeit einer immunologischen Unverträglichkeitsreaktion ist geringer als 1:100.000.

    Die Kreuzprobe hat ab Entnahmetag 3 Tage Gültigkeit (über Lauris –Transfusion sichtbar), da bei vorimmunisierten Patienten auch kurzfristig eine Antikörperbildung möglich ist (z.B. durch Boosterung). Ausnahme bei Vorbereitung elektiver Eingriffe: Die Kreuzprobe kann aus einer Blutprobe durchgeführt werden, die älter als 3 Tage, aber nicht älter als 7 Tage ist, wenn sichergestellt ist, dass der Patient innerhalb der letzten 3 Monate vor der Entnahme und in der Zeit zwischen Entnahme und geplanter Transfusion nicht transfundiert worden ist. Dies muss der anfordernde Arzt auf dem Anforderungsschein bestätigen (im Diagnosefeld ankreuzen und unterschreiben).

    1.4 Transport und Lagerung von Blutproben und Blutkonserven

    Blutprodukte dürfen nicht im gleichen Behälter wie Patientenblutproben transportiert werden, um eine Kontamination mit pathogenen Bakterien oder Viren zu vermeiden. UMG 1. Bauabschnitt: Der Transport erfolgt über den Hol-und Bringedienst in Kühlboxen oder Styroporbehältern, die mit der Empfängeradresse versehen sind. Diese Transportbehälter werden entsprechend den Lagerbedingungen der Produkte gepackt, siehe unten.

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    Verfahrensanweisung

    #01-QMH2012 Transfusionsordnung

    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 8 von 23

    UMG, 2. Bauabschnitt: Der Transport von Blutprodukten erfolgt durch die Rohrpostanlage. Thrombozytenkonzentrate werden nicht mit der Rohrpost, sondern mit dem Hol- und Bringedienst versandt. Bitte prüfen Sie bei Empfang die Unversehrtheit der Blutprodukte sowie die Vollständigkeit der Begleitdokumente. Krankenhaus Wolgast: Blutdepot im Labor, Belieferung durch geschulten Transportdienst. Klinikum Karlsburg: Blutdepot OP-Bereich, Belieferung durch geschulten Transportdienst. Grundsätzlich dürfen Blutkonserven nicht auf der Station oder im OP gelagert werden. Ausnahmen: INM-ITS2, zugelassener Konservenkühlschrank, nur Notfallkiste ZOP 1, zugelassener Konservenkühlschrank, Lagerung von 2 bis max. 4 EK pro Patient während des OP-Zeitraumes bei Hb-kritischen Patienten oder Eingriff mit hoher Blutungswahrscheinlichkeit KIM-C, Station Strübing, Thrombozytenagitator.

    Eine gemeinsame Lagerung von Blutprodukten mit anderen Arzneimitteln, Lebensmitteln oder sonstigen Materialien ist nicht zulässig. Die produktspezifischen Lagerungsbedingungen sind zu jedem Zeitpunkt einzuhalten (Kühlkette nicht unterbrechen), um Bakterienwachstum in den Konserven zu verhindern und eine erneute Ausgabe von nicht benötigten Erythrozytenkonzentraten zu ermöglichen. Lagerbedingungen Erythrozytenkonzentrate:

    o 2-6°C, bis 10°C während des Transportes o Blutkonservenkühlschrank mit dokumentierter Temperaturüberwachung und

    regelmäßiger Reinigung, Dokumentation! QMH Anlage 18 Reinigung Konservenkühlschrank

    QMH Anlage 19 Störmeldung

    QMH Anlage 20 Doku mit Schreiberblatt

    QMH Anlage 21 Doku ohne Schreiberblatt

    o Transport in Kühl-(Isolier-)tasche mit im Kühlschrank temperierten Kühlakkus, keine gefrorenen Akkus verwenden!!!

    Lagerbedingungen Frischplasma:

    o im Blutdepot/ Labor bei

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    Lagerbedingungen Thrombozytenkonzentrate:

    o im Depot 20-24°C unter ständiger Agitation o nach Ausgabe an den Patienten 20-24°C o nicht in den Kühlschrank legen!!!

    Alle Produkte, die an die Station ausgegeben wurden, sind zur sofortigen Transfusion bestimmt. besonders Thrombozytenkonzentrate. EKs und Plasma sollten innerhalb von 6h transfundiert sein. Werden Konserven nicht gebraucht, werden sie umgehend an die Transfusionsmedizin zurückgeschickt – siehe Rückgabe 1.8.

    1.5 Handhabung der Blutkonserven auf Station 1.5.1 Im Stationszimmer

    Nach Auslieferung der Konserven auf die Station ist der Empfang der Konserven auf dem Lieferschein für den Transportdienst zu quittieren und unverzüglich der zuständige Arzt zu verständigen. Eigenblutkonserven immer vor Fremdblut transfundieren!!! Begleitdokumente:

    o Lieferschein: enthält alle für einen Patienten zur selben Zeit ausgegebenen Blutprodukte. Die Aufbewahrung erfolgt bis nach der Transfusion. Bei Rückgabe der Konserven an die Blutbank wird dieser Schein zurückgeben. Die Dokumentation des Rückgabegrundes ist zwingend.

    o Konservenbegleitschein: nicht von der Konserve trennen bis alle Angaben vom transfundierenden Arzt kontrolliert wurden und die Konserve unverwechselbar am Patientenbett aufgehängt wurde. Auf dem Schein Ergebnis des Bedside-Testes und Zeitpunkt der Transfusion dokumentieren und unterschreiben, dann in der Krankenakte archivieren. Bei Meldung einer Transfusionsreaktion, den unteren Teil des Scheines abtrennen und ausgefüllt, zusammen mit einer neuen Blutprobe und dem Restbeutel der Konserve an die TM zurücksenden – zusammen mit QMH-Anlage 22.

    Was muss überprüft werden:

    o Unversehrtheit (z.B. keine Luftblasen, Gerinnsel oder rötliche Verfärbung des Überstandes - auch im Schlauchsegment)

    o Name, Vorname, Geburtsdatum des Empfängers auf dem Konservenbegleitschein prüfen

    o die Nummern der Präparate (Konserven-Nr., auf dem Konservenetikett unter dem Barcode) mit der Konserven-Nr. auf dem Begleitschein vergleichen

    o Verfallsdatum auf der Konserve überprüfen o wiederholte Überprüfung der Transfusionsindikation (festgelegter ärztlicher

    Personenkreis). Erst danach darf die Konserve angestochen und das Transfusionssystem gefüllt werden. Bei der Indikationsstellung sind die Richtwerte

    http://srvrox01.med.uni-greifswald.de/Roxtra/doc/showfile.aspx?FileID=6063http://srvrox01.med.uni-greifswald.de/Roxtra/doc/showfile.aspx?FileID=6063

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    Verfahrensanweisung

    #01-QMH2012 Transfusionsordnung

    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 10 von 23

    der aktuellen „Querschnitts- Leitlinie zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivate“ der BÄK zu beachten

    (http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/QLL_Haemotherapie_2014.pdf) Bei Unsicherheiten kann eine zusätzliche Meinung durch den Dienstarzt der Transfusionsmedizin eingeholt werden (Tel. 19368). Außer bei akuter starker Blutung mit hohem Blutbedarf dürfen nicht mehrere Blutkonserven gleichzeitig angestochen werden. Vor Anstechen der Blutkonserve ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Der Anstechöffnung des Beutels ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen: Bei Öffnung der Lasche ist eine Berührung des Anstechdorns am Transfusionsbesteck und eine Berührung des Zugangs zur Anstechöffnung mit der Hand unbedingt zu vermeiden. Die Transfusion muss nach Eröffnung der Konserven innerhalb von 6 Stunden abgeschlossen sein. Eine Erwärmung über Raumtemperatur (max. 42°C) ist nur bei speziellen Indikationen notwendig (Hinweise der Transfusionsmedizin beachten!) und darf nur mit speziellen, zugelassenen Blutwärmegeräten durchgeführt werden. Eine Erwärmung im Wasserbad ist wegen der Gefahr von Hämolysen oder bakteriellen Kontaminationen nicht zulässig. Einmal erwärmtes Blut darf für spätere Transfusionen nicht mehr gekühlt werden; es ist innerhalb von 6 Stunden zu verbrauchen.

    1.5.2 am Patienten

    Der transfundierende Arzt führt die vorbereitenden Kontrollen durch, er überprüft persönlich, ob die Konserven für den betreffenden Empfänger bestimmt sind:

    o Prüfung der Identität des Patienten (entweder durch Befragung des wachen und orientierten Patienten, oder Prüfung des Patientenidentifikationsarmbandes)

    o Passt die Konserve zum Konservenbegleitschein und passt der Konservenbegleitschein zum Patienten? (Die Fehltransfusion wegen fehlendem Vergleich von Patient und Konservenzuordnung ist immer noch das häufigste unerwünschte Ereignis mit einer Häufigkeit von ca. 1:15.000, d.h. am Klinikum statistisch etwa eine Fehltransfusionen pro Jahr)

    o Bedside-Test (AB0-Identitätstest) durchführen Der AB0-Identitätstest des Patienten muss unmittelbar vor jedem Transfusionsvorgang von Erythrozytenkonzentraten und Granulozyten-konzentraten, auch im Notfall durchgeführt werden. Werden mehrere Blutkonserven direkt hintereinander unter der Verantwortung des gleichen Arztes transfundiert, ist dies ein Transfusionsvorgang. Die AB0-Blutgruppe ist vom Arzt persönlich oder unter seiner direkten Aufsicht mit einer frisch abgenommenen Blutprobe vom Patienten mit der Bedside (=am Bett!) Testkarte zu überprüfen. Das Ergebnis ist schriftlich auf dem Konservenbegleitschein zu dokumentieren. Bei Fremdbluttransfusionen ist die AB0-Kontrolle der Konserve nicht notwendig. Bei der Eigenbluttransfusion muss die Blutgruppe der Eigenblutkonserve getestet werden! Bedside-Karten (inklusive der Aufkleber, wenn diese mit Blut verschmutzt wurden) dürfen nicht in der Krankenakte abgeheftet werden, da über sie pathogene Viren verbreitet werden können.

    http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/QLL_Haemotherapie_2014.pdf

  • Abteilung für Transfusionsmedizin

    Verfahrensanweisung

    #01-QMH2012 Transfusionsordnung

    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 11 von 23

    Unbedenkliche Konstellation für die Transfusion von Erythrozytenkonzentraten (Major-Kompatibilität)*1 und Plasma (Minor-Kompatibilität)*2 in Bezug auf die AB0-Blutgruppe des Patienten:

    *1 Major-Kompatibilität = AB0-Blutgruppe der Konserve ist kompatibel (verträglich) mit den Isoagglutininen des Patienten! *2 Verträglichkeit der Isoagglutinine des Spenderplasmas mit der AB0-Blutgruppe des Patienten. Der Rhesus-Faktor bleibt bei Plasmatransfusionen unberücksichtigt. Thrombozytenkonzentrate können Blutgruppen-ungleich transfundiert werden. Die Zuordnung erfolgt durch die Transfusionsmedizin. Achtung: Bei Kindern

  • Abteilung für Transfusionsmedizin

    Verfahrensanweisung

    #01-QMH2012 Transfusionsordnung

    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 12 von 23

    1.6 Transfusion

    Zur Hautdesinfektion vor der Punktion, zur Handhabung und Pflege bereits liegender venöser/ zentraler Zugänge, zur Reinigung/ Desinfizierung des Umfeldes in den Einrichtungen der Krankenversorgung sind die Vorgaben der Hygieneordnung des Klinikums zu beachten. Nach Möglichkeit ist für die Transfusion ein peripher-venöser Zugang zu legen, auch wenn ein zentral-venöser Katheter zur Verfügung steht. Muss das Blut über einen zentralen Katheter transfundiert werden, sollte der Katheter vor Beginn der Transfusion mit mindestens 20 ml physiologischer NaCl-Lösung gespült werden, um eine Hämolyse/Gerinnungsaktivierung zu vermeiden. Auch dürfen über den selben Zugang keine Calcium- oder Glukose-haltigen Lösungen verabreicht werden (Gefahr der Gerinnungsaktivierung oder Hämolyse). Die gleichzeitige Infusion von physiologischer Kochsalzlösung zur „Verdünnung“ des Erythrozytenkonzentrates ist nicht erforderlich. Für die Transfusion aller Blutkonserven werden Standard-Filter mit 170-200 µm Porengröße (DIN 58360 TG) verwendet. Die Übertragung aller Blutkonserven und Blutprodukte muss durch den transfundierenden Arzt eingeleitet werden. Für eine geeignete weitere Überwachung ist zu sorgen (z.B. nach dem Patienten sehen in den ersten 10-15 min; RR, Puls, Temperatur vor der Transfusion, unmittelbar nach der Transfusion und 1h nach der Transfusion dokumentieren). Der zuständige Arzt muss unverzüglich erreichbar sein und im Fall klinischer Symptome, die mit der Transfusion assoziiert sein können, diese am Patientenbett beurteilen – Meldewege/ -pflichten siehe Punkt 3. Bei Dienstwechsel sind laufende Transfusionen dem Diensthabenden namentlich dokumentiert zu übergeben. Auch nach Abschluss der Transfusion ist auf Nebenreaktionen zu achten, über deren Auftreten der Patient informiert sein sollte. Dies gilt insbesondere für ambulante Transfusionen, nach denen der Patient zumindest eine Stunde nach Transfusion unter Beobachtung bleiben muss. Ein Transfusionsvorgang kann vom Pflegepersonal unterstützt und aufrechterhalten werden, d.h. Konserven, die vom transfundierenden Arzt kontrolliert und danach unverwechselbar am Bett des Patienten aufgehängt wurden, dürfen vom Pflegepersonal „umgesteckt“ (Transfusionsbesteck von einer Konserve in die nächste stecken oder Anschluss am Wege-Hahn) werden. Werden die Konserven auch nur kurzfristig wieder vom Patientenbett entfernt, hat der transfundierende Arzt die Richtigkeit der Zuordnung erneut zu überprüfen. Ein Transfusionsbesteck kann für mehrere Konserven verwendet werden, maximal über einen Zeitraum von 6h. Der Konservenbeutel muss nach Beendigung der Transfusion für 24 Stunden, möglichst verschlossen und bei 4 °C im Kühlschrank der Station in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden (durch Richtlinien vorgeschrieben).

    1.7 Dokumentation Patientenbezogene Dokumentation aller transfundierten Blutprodukte, auch bei Abbruch der Transfusion; dazu gehören auch Faktoren-Konzentrate z.B. Antithrombin, PPSB u.a.

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    Verfahrensanweisung

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    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 13 von 23

    sowie Immunglobulin-Präparate und Humanalbumin (QMH Anlage 29 ) in der Krankenakte:

    o bei Verwendung des Konservenetiketts in der Akte werden folgende Informationen bereits dokumentiert: Produktbezeichnung, Angabe des Herstellers, Konserven- oder Chargennummer, Blutgruppe bei zellulären Blutprodukten und Plasma

    o Dosis (Packungsgröße und Anzahl der verwendeten Packungen)

    o Datums und der Uhrzeit der Transfusion

    o Ergebnis des Bedside-Tests des Patienten bei Granulozyten- und Erythrozytenkonzentraten

    Besonderheit Klinikum Karlsburg: Das Depot für gefrorenes Frischplasma muss eine eigene produktbezogene Dokumentation führen.

    Für dokumentationspflichtige Derivate aus Blut, die nicht über die Abteilung Transfusionsmedizin ausgegeben werden, Verfahrensanweisung der Apotheke beachten.

    1.8 Rücknahme von nicht benötigten Erythrozytenkonzentraten

    Werden bestellte Blutkonserven für einen Patienten nicht benötigt, ist die Weitergabe an andere Patienten unter Ausschluss der Transfusionsmedizin untersagt. Für die Rücknahme und weitere Lagerung von Erythrozytenkonzentraten darf die Kühlkette nicht unterbrochen werden. Bei Einhaltung folgender Kriterien ist eine weitere Lagerung der EKs im Blutdepot möglich:

    o EKs nach Rohrposttransport innerhalb von 15 min o EKs nach Transport in handelsüblicher Hartschalen-Kühlbox bis 2h nach Ausgabe o Eine spätere Rückgabe ermöglicht die Transfusion an andere Patienten innerhalb

    von 6h nach der Ausgabe. Daher bitte möglichst schnell zurückschicken Alle nicht benötigten Blutprodukte müssen unbedingt wieder in die Abteilung Transfusionsmedizin zurückgegeben werden, um die produktbezogenen Dokumentation sicherzustellen. Die Rücknahme von Erythrozytenkonzentraten aus kontrollierten Depots ist möglich:

    o Klinik für Innere Medizin, INM- ITS 2 (Notfallkiste) o ZOP1 OP-Konserven vom selben Tag o Klinikum Karlsburg (2 Konservenkühlschränke, eigene Großhandelserlaubnis) o Klinikum Wolgast, Labor (nur nicht entnommene EKs werden ins Depot der UMG

    zurückgegeben) Die Einhaltung der vorgeschriebenen Lagerbedingungen und Reinigungsmaßnahmen werden vom Transfusionsbeauftragten und der/dem dafür eingeteilten/ m Schwester/ Pfleger überwacht (Dokumentation). Wurde ein Erythrozytenkonzentrat dem Konservenkühlschrank für eine zunächst vorgesehene Transfusion entnommen, aber nicht transfundiert, muss bei Verlegung des Patienten, bzw. vor Rückgabe an die Abteilung Transfusionsmedizin auf dem

    http://srvrox01.med.uni-greifswald.de/Roxtra/doc/showfile.aspx?FileID=3105

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    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 14 von 23

    Lieferschein vermerkt werden: Zeitpunkt der Entnahme aus dem Konservenkühlschrank bzw. die Dauer der Lagerung außerhalb des Kühlschrankes, Name (leserlich) und Unterschrift der verantwortlichen Schwester oder des verantwortlichen Arztes.

    2. DIE NOTFALLTRANSFUSION

    Notfalltransfusionen sind auf vitale Indikationen zu beschränken. Die Notwendigkeit ist in den Krankenunterlagen zu dokumentieren. Die Blutanforderung muss vom zuständigen behandelnden Arzt schriftlich als „Notfall“ deklariert werden. In Notsituationen ist eine Bestellung per Fax unter 6075 nach vorheriger telefonischer Ankündigung unter 6074 möglich. Bei Abweichungen vom Regelverfahren trägt der anordnende Arzt die Verantwortung für das erhöhte Transfusionsrisiko. Da unter Notfallbedingungen bei der Entnahme von Blutproben (Identifikation!) vermehrt Fehler auftreten können, muss hier die Dokumentation, trotz Eile, besonders sorgfältig erfolgen. Wegen der erhöhten Verwechslungsgefahr am Unfallort darf die Blutentnahme für die Blutgruppenbestimmung erst im Krankenhaus (Schockraum) erfolgen. Auch im Labor ist die Fehlerquote unter Notfallbedingungen größer. Deshalb muss die Indikation zur Notfalluntersuchung sehr restriktiv gestellt werden. Für namentlich nicht bekannte Patienten mit Notfalltransfusionsindikation werden die Notfalletiketten des Krankenhausinformationssystems verwendet, die durch die Nummernvergabe eine eindeutige Identifikation ermöglichen. Folgende Punkte müssen bei der Notfalltransfusion beachtet werden:

    o Blutgruppenbestimmung unverzüglich veranlassen (auch bei vorhandenem Nothilfepass, dessen Eintragungen mitzuteilen sind).

    o Blutentnahmen für Blutgruppenbestimmung und Kreuzprobe möglichst vor der Gabe von Infusionen oder über einen zweiten Zugang vornehmen, da sonst die Laboruntersuchungen verfälscht und langwieriger werden können. Therapien mit kolloidalen Plasmaersatzlösungen sind mitzuteilen.

    o Auf die Identitätssicherung (Blutprobe = Patient) muss im Notfall besonders geachtet werden. Nicht von eingespielten, organisatorischen Abläufen abweichen! Der AB0-Identitätstest (Bedside-Test) mit einer Blutprobe des Patienten muss dabei IMMER durchgeführt und dokumentiert werden.

    o Nach Vorliegen der Blutgruppe aus einer aktuell entnommenen Blutprobe kann AB0- und Rhesus-Blutgruppen-gleich oder major-kompatibel transfundiert werden, auch wenn das Ergebnis der Kreuzprobe noch nicht vorliegt.

    Bei Massivtransfusionen, >10 Konserven innerhalb von 24 Stunden, besteht die Gefahr

    der Unterkühlung des Patienten, so dass speziell, zugelassene Blutwärmer eingesetzt werden sollten. Bei Massivtransfusionen mit rascher Plasmatransfusion können pro Liter Plasma 10 ml einer 10%igen Ca-Gluconatlösung gegeben werden. Insbesondere bei Trauma-Patienten sollte frühestmöglich neben der Transfusion von Erythrozytenkonzentraten auch die Therapie mit Frischplasma (Ratio 1:1) begonnen werden. Es stehen dafür Plasmen bereits aufgetaut in der Blutbank zur Verfügung und

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    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 15 von 23

    können mit der EK-Anforderung bestellt und ausgeliefert werden. Grundsätzlich sollte auf ein optimales Gerinnungsmilieu (Normothermie, Azidosevermeidung, Hkt>0,3) geachtet werden.

    2.1 Ausgabe von ungekreuzten Erythrozytenkonzentraten

    Im Notfall werden Erythrozytenkonzentrate immer sofort ausgegeben. Die Kreuzprobe wird dann schnellstmöglich nachgeholt und die Station bei auffälligem Befund umgehend informiert. Telefonische Rückfragen bezüglich der Kreuzprobe behindern die reibungslose Abarbeitung und sind zu unterlassen.

    2.2 Ausgabe der EK- Notfallkiste

    Für die akute Versorgung von Patienten mit lebensbedrohlichem Blutverlust stellt die Abteilung Transfusionsmedizin Erythrozytenkonzentrate der Blutgruppe 0 Rhesus positiv in folgenden Subdepots bereit:

    o INM-ITS2: 4 EK 0D (Rh positiv) o Klinikum Karlsburg: 6 EK 0D (Rh positiv)

    Die Anforderung der Notfallkiste ist nur in extrem bedrohlichen Fällen durch die Ärzte der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin, dem Dienst(-ober)arzt auf der ITS- 2 und den in der Notaufnahme/ Schockraum tätigen Dienstärzten zulässig. Vor der Transfusion muss eine Probe zur Blutgruppenbestimmung entnommen werden. Eine Entnahme nach erfolgter Transfusion kann das Ergebnis verfälschen. Bei Entnahme von Erythrozytenkonzentraten aus der Notfallkiste ist das dort beigefügte FAX (QMH Anlage 33 ITS2, Karlsburg) ausgefüllt (Notfall-Etikett mit Konserven-Nr. aufkleben und unterschreiben) an die Abt. Transfusionsmedizin zu schicken (FAX 6075), damit die Konserven dem Patienten zugeordnet werden und die Notfallkiste wieder aufgefüllt werden kann. Diese Form der Blutausgabe ist nicht identisch mit der Ausgabe von ungekreuztem Blut. Es ist kein „Universalblut“. Sie ist auf vitale Indikationen zu beschränken, bei denen kein Material oder nicht genügend Zeit zur Verfügung steht, eine Kurzbestimmung der Blutgruppe vor Ausgabe der Konserven durchzuführen. Bei Mädchen und Frauen vor der Menopause sollte die Gabe Rh-positiver Erythrozytenkonzentrate vermieden werden, wenn der Rh-Faktor D nicht bekannt ist. Bei Gabe der Rh-positiven Notfallkonserven an Rh-negative Patienten besteht die Gefahr einer hämolytischen Transfusionsreaktion, wenn ein nicht bekanntes oder z. Z. nicht nachweisbares Anti-D geboostert wird. Bei der notfallmäßigen Gabe von Rh-D-positivem Blut auf Rh-D-negative Empfänger ist in den folgenden 3 Wochen verstärkt auf Symptome einer verzögerten Hämolyse zu achten (Ikterus, Hämoglobinurie, Hb-Abfall). Um eine mögliche Antikörperbildung frühzeitig zu erfassen, sind zunächst nach einem Probenentnahmeplan (wird Ihnen zugeschickt) 2 ml EDTA-Blut zur Durchführung des direkten Coombstestes in die Abteilung Transfusionsmedizin zu schicken. Vor jeder weiteren Transfusion von D-positiven Erythrozytenkonzentraten wird eine Antikörpersuche aus einer aktuellen Blutprobe durchgeführt.

    http://srvrox01.med.uni-greifswald.de/Roxtra/doc/showfile.aspx?FileID=6070http://srvrox01.med.uni-greifswald.de/Roxtra/doc/showfile.aspx?FileID=6071

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    Verfahrensanweisung

    #01-QMH2012 Transfusionsordnung

    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 16 von 23

    Im Entlassungsbericht des Patienten muss neben diesem Hinweis eine Nachuntersuchung auf Antikörperbildung (in bis zu 50% Rh-negativer Patienten wahrscheinlich) nach 2-4 Monaten in der Abteilung Transfusionsmedizin veranlasst werden. Es liegt in der Verantwortung des Stationsarztes, dies im Entlassungsbrief des Patienten ausdrücklich zu vermerken.

    2.3 Ausgabe der PPSB- Notfallkiste

    Für die Versorgung von Patienten mit lebensbedrohlicher Blutung unter oraler Antikoagulation mit Rivaroxaban (Xarelto), Apixaban (Eliquis), Edoxaban (Lixiana) oder Phenprocoumon (Falithrom/ Marcumar) steht ein Subdepot mit 2400 IE PPSB im Kühlschrank des Schockraumes (H0.46) zur Verfügung. Die Indikation stellt der behandelnde Arzt. Der beiliegende Begleitschein mit chargen- und patientenbezogener Dokumentation sowie der Angabe des Antikoagulanz, des Transfusionszeitpunktes und des transfundieren Arztes ist ausgefüllt an die Transfusionsmedizin zurückzufaxen (6075). Eine kurze telefonische Auskunft an den Dienstarzt der Transfusionsmedizin (19368) zur weiteren Planung der Versorgung sollte zudem zeitnah erfolgen. Die Kontrolle und Dokumentation der Kühlschranktemperatur, das Zählen der Blutprodukte (Packungen a 600IE) und das Wiederauffüllen nach Gebrauch fällt in den Verantwortungsbereich der „Schockraumschwester“. Bei Abweichungen ist der Dienstarzt der Transfusionsmedizin zu informieren (19368)

    3. TRANSFUSIONSREAKTIONEN/ MELDEPFLICHTEN

    Nach dem Arzneimittel-Gesetz (AMG) müssen alle unerwünschten Ereignisse erfasst und schriftlich an die Abteilung Transfusionsmedizin gemeldet werden. Dort erfolgt eine jahresbezogene Zusammenfassung. Mitteilungen von schwerwiegenden Zwischenfällen nach Transfusionen werden von der Abteilung Transfusionsmedizin unverzüglich an die zuständigen Landes- und Bundesoberbehörden weitergeleitet. Bei Transfusionsreaktionen muss sofort die Transfusion unterbrochen werden: intravenösen Zugang belassen und eine symptomatische Therapie einleiten. Bei unerwünschten Nebenwirkungen sind grundsätzlich an das transfusionsserologische Labor einzusenden: Empfängerblut nach Transfusion (4 ml EDTA-Blut, 6 ml Serumgelröhrchen), Blutkonserven-Restbeutel, Anforderungsschein mit dem Auftrag zur Untersuchung einer Transfusionsreaktion (TR) und der untere Abschnitt des Konservenbegleitscheins sowie das Formular zur Meldung von Transfusionsreaktionen (www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/) (QMH Anlage 22) mit Angaben über Hergang und Verlauf/Therapie der Transfusionsreaktion. Werden klinische Symptome beobachtet, die als transfusionsassoziiert vermutet werden, ist der transfundierende Arzt verpflichtet, am Bett des Patienten die Situation selbst einzuschätzen. Zur Beurteilung des Zusammenhangs zwischen Symptomatik und Transfusion bitten wir um telefonische Rücksprache mit dem Dienstarzt der Transfusionsmedizin (Tel.19368).

    3.1 Akute hämolytische Transfusionsreaktion (sehr selten, gefährlich)

    Symptome können sein: Blutdruckabfall, Kreislaufschock, Übelkeit, Erbrechen,

    http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/http://srvrox01.med.uni-greifswald.de/Roxtra/doc/showfile.aspx?FileID=6063

  • Abteilung für Transfusionsmedizin

    Verfahrensanweisung

    #01-QMH2012 Transfusionsordnung

    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 17 von 23

    Rückenschmerzen Häufigste Ursache: AB0 inkompatible Transfusion von Erythrozytenkonzentraten Seltene Ursachen: präformierte Alloantikörper im Empfängerserum gegen andere Blutgruppenmerkmale bei z.B. Notfallausgaben ohne aktuelle Antikörpersuche wichtigste Differentialdiagnosen: Schock, bakterielle Kontamination der Blutkonserve, anaphylaktische Reaktion Maßnahmen: Schockbehandlung, forcierte Diurese, 1 g Methylprednisolon i.v., Information an den Dienstarzt der Abteilung Transfusionsmedizin (Verwechslung!) Laboruntersuchungen: Gerinnungskontrolle, einschließlich D-Dimer, Fibrinogen, Bestimmung von freiem Hämoglobin im Plasma und Urin sowie LDH, Haptoglobin und Bilirubin im Serum und ein Blutbild. Bei Verdacht auf eine akute hämolytische Transfusionsreaktion darf nur im vitalen Notfall weiter transfundiert werden, und auch nur dann, wenn die AB0-Blutgruppe durch den Bedside-Test nochmals kontrolliert wurde.

    3.2 Verzögerte hämolytische Transfusionsreaktion

    Diese treten nach Ablauf mehrerer Tage bis zu drei Wochen nach zunächst unauffälliger Erythrozytentransfusion auf. Ursachen sind niedrigtitrige erythrozytäre Alloantikörper, die zum Zeitpunkt der Transfusion nicht nachgewiesen werden konnten und nach Transfusion vermehrt gebildet (geboostert) werden. Häufigste Symptome sind Fieber, Hämoglobinabfall und leichter Ikterus. Akutes Nierenversagen ist selten, doch sind auch tödlich verlaufende verzögerte Zwischenfälle beschrieben worden. Die Nierenfunktion sollte überwacht werden.

    3.3 Febrile und urticarielle Transfusionsreaktionen (relativ häufig)

    Zur prophylaktischen Behandlung von wiederholten leichten Nebenwirkungen wie Urticaria oder leichten Schüttelfrösten eignen sich Antihistaminika.

    3.4 Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI) (selten)

    Ursächlich sind Antikörper gegen Granulozyten, die über plasmahaltige Blutprodukte übertragen werden. Radiologisches Bild der „weißen Lunge“. Klinische Symptome: akute Verschlechterung des Gasaustausches innerhalb von 6 Stunden nach Transfusion von plasmahaltigen Blutprodukten. TRALI tritt nicht später als 6h nach der Transfusion auf. Maßnahmen: symptomatische Behandlung. Wichtigste Differentialdiagnose und VIEL häufiger: TACO (transfusion associated circulatory overload). Im Unterschied zur TRALI ist das NTpro-BNP (B-type natriuretic peptide) erhöht.

    3.5 Posttransfusionspurpura (PTP)

    Symptome: Thrombozytensturz (

  • Abteilung für Transfusionsmedizin

    Verfahrensanweisung

    #01-QMH2012 Transfusionsordnung

    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 18 von 23

    thrombozytenspezifische Antikörper. Febrile Transfusionsreaktion bei Thrombozytentransfusion während der Phase der akuten Thrombozytopenie. Therapie: hochdosiert i.v. Immunglobuline 1g/kg Körpergewicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Spontane Ausheilung meist innerhalb von 1-4 Wochen.

    3.6 Transfusionsreaktionen durch bakteriell kontaminierte Blutprodukte

    Klinische Symptome: Fieber, Krämpfe, Erbrechen, Diarrhoe, Schock, Hämoglobinurie, Nierenversagen, Verbrauchskoagulopathie Therapie: Abbruch der Transfusion, Antibiotika, bei schwerem Verlauf Schocktherapie. Bei dringendem Verdacht ist eine mikrobielle Untersuchung des Empfängers (Blutkultur) zu veranlassen. Umgehende Rücksendung des Restblutbeutels. Die mikrobielle Untersuchung der Blutkonserve wird durch die Abt. Transfusionsmedizin veranlasst.

    3.7 transfusionsbedingte Infektionsübertragung

    Bei Verdacht auf eine transfusionsbedingte Infektionsübertragung (z.B. Lues, Hepatitis oder HIV) muss nicht nur das Gesundheitsamt, sondern auch die transfusionsmedizinische Einrichtung unverzüglich verständigt werden. Dies ist notwendig, um eine Weitergabe anderer Blutkonserven des Spenders an andere Patienten verhindern zu können. Das Unterlassen dieser Meldung wird nach Transfusionsgesetz als Straftat geahndet.

  • Abteilung für Transfusionsmedizin

    Verfahrensanweisung

    #01-QMH2012 Transfusionsordnung

    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 19 von 23

    4. BLUTPRODUKTE, DIE ÜBER DIE ABT. TRANSFUSIONSMEDIZIN ANGEFORDERT WERDEN KÖNNEN 4.1 Erythrozytenkonzentrate (EK)

    Blutkonserve zur Anwendung am Patienten

    Sonderpräparation Rücksprache mit Dienstarzt TM erforderlich

    Fach- und Gebrauchsinformation unter http://www.klinikum.uni-greifswald.de/

    • UMG intern • http://www2.medizin.uni-

    greifswald.de/transfus/index.php?id=383 Human-Erythrozytenkonzentrat SAGM, leukozytendepletiert / HGW In Perfusorspritze

    Volumenreduziert, in Perfusorspritze für Neugeborene

    Austauschkonserve für Neugeborene

    Gewaschenes EK

    Volumenreduzierte EK erfordern eine Herstellungszeit von ca. 1,5h

    Eine Austauschkonserve erfordert eine Herstellungszeit von ca. 2h

    Gewaschene EK erfordern eine Herstellungszeit von ca. 3h

    Ja

    Human-Erythrozytenkonzentrat SAGM, leukozytendepletiert, bestrahlt / HGW

    Ja

    4.2 Thrombozytenkonzentrate (TK) Blutkonserve zur Anwendung am Patienten Sonderpräparation Rücksprache mit Dienstarzt

    TM erforderlich Fach- und Gebrauchsinformation unter http://www.klinikum.uni-greifswald.de/ UMG intern

    • Uni Medizin Greifswald

    Human-Thrombozytapheresekonzentrat, leukozytendepletiert/HGW

    HLA-und/oder HPA-kompatibles TK

    In Perfusorspritze

    Volumenreduziert, in Perfusorspritze für Neugeborene

    Wegen der Spenderauswahl und –einbestellung Rücksprache notwendig.

    Volumenreduzierte TK erfordern eine Herstellungszeit von ca. 3 h

    Ja

    Human-Thrombozytapheresekonzentrat, leukozytendepletiert, bestrahlt/HGW

    Ja

    Human-Thrombozytenkonzentrat gepoolt, leukozytendepletiert, in Additivlösung/HGW

    In Perfusorspritze

    Volumenreduziert, in Perfusorspritze für Neugeborene

    Volumenreduzierte TK erfordern eine Herstellungszeit von ca. 3 h

    Ja

    Human-Thrombozytenkonzentrat gepoolt, leukozytendepletiert, in Additivlösung, bestrahlt/HGW

    Ja

    http://www.klinikum.uni-greifswald.de/http://www2.medizin.uni-greifswald.de/transfus/index.php?id=383http://www2.medizin.uni-greifswald.de/transfus/index.php?id=383http://www.klinikum.uni-greifswald.de/http://www2.medizin.uni-greifswald.de/transfus/index.php?id=383

  • Abteilung für Transfusionsmedizin

    Verfahrensanweisung

    #01-QMH2012 Transfusionsordnung

    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 20 von 23

    4.3 γ-Bestrahlung

    Eine Bestrahlung von zellhaltigen Blutkonserven mit einer Dosis von 30 Gy ist indiziert, wenn die Gefahr besteht, durch Transfusion immunkompetenter Lymphozyten eine meist tödlich verlaufende Posttransfusions-„Graft-versus-host“ - Reaktion (GvH-R) auszulösen (z.B. bei besonders immungeschwächten Empfängern, HLA-kompatiblen Transfusionen und bei der nur in Ausnahmefällen erlaubten Transfusion von Verwandtenblut, ausführliche Empfehlungen siehe [3] und spezielle Empfehlungen für Neugeborene, SOP TM BP3). Weiterhin werden Eigenblute von Patienten mit bösartigen Erkrankungen mit eine Dosis von 60 Gy bestrahlt. Werden bei diesen Patienten mit Hilfe eines Cellsavers Erythrozyten aus dem Op-Gebiet gewonnen, müssen diese vor Retransfusion bestrahlt werden: Dosis ebenfalls 60 Gy. Ein entsprechendes Set liegt in der Abteilung Transfusionsmedizin bereit und muss dort abgefordert werden.

    4.4 Human-Frischplasma

    Blutkonserve zur Anwendung am Patienten

    Sonderpräparation Rücksprache mit Dienstarzt TM erforderlich

    Fach- und Gebrauchsinformation unter http://www.klinikum.uni-greifswald.de/ : UMG intern http://www2.medizin.uni-greifswald.de/transfus/index.php?id=383

    Gefrorenes Human-Frischplasma GFPA/HGW (aus Plasmapherese)

    In Perfusorspritze Nein Ja

    Gefrorenes Human-Frischplasma CPD/HGW (aus Vollblutspende)

    In Perfusorspritze Nein Ja

    4.5 Faktorenkonzentrate und andere dokumentationspflichtige Blutprodukte

    Faktorenkonzentrate sind Plasmaprodukte und unterliegen ebenfalls der Patienten-bezogenen und Chargen-bezogenen Dokumentationspflicht. Um eine einheitliche Dokumentation sicherzustellen, werden diese Präparate nur über die Transfusionsmedizin bezogen. Auf dem Anforderungsschein für Blutpräparate sind Indikation und die für die Therapie notwendigen Laborparameter anzugeben. Im Klinikum Karlsburg und im Klinikum Wolgast werden Faktorenkonzentrate über die Apotheke des jeweiligen Klinikums Karlsburg bezogen.

    Die patienten-bezogene Dokumentation in der Krankenakte erfolgt zweckmäßigerweise mit den beigefügten Klebeetiketten (Chargen-Nummer). Die chargenbezogene Dokumentation für die rasche Rückverfolgung (Look-back-Verfahren) bei Meldungen über Infektionsübertragungen durch ein Produkt einer Charge erfolgt in der Abteilung Transfusionsmedizin.

    http://srvrox01.med.uni-greifswald.de/Roxtra/doc/showfile.aspx?fileid=2718http://www.klinikum.uni-greifswald.de/http://www.klinikum.uni-greifswald.de/http://www2.medizin.uni-greifswald.de/transfus/index.php?id=383http://www2.medizin.uni-greifswald.de/transfus/index.php?id=383

  • Abteilung für Transfusionsmedizin

    Verfahrensanweisung

    #01-QMH2012 Transfusionsordnung

    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 21 von 23

    Eine Liste der dokumentationspflichtigen Derivate aus Blut (patienten- und produktbezogene Chargendokumentation) ist in der QMH Anlage 29 zu finden. Weitere dokumentationspflichtige Blutprodukte (z.B. Albumin, Immunglobuline, Fibrinkleber…) unterliegen der von der Apotheke erstellten SOP (Link)

    5. EIGENBLUTSPENDE UND EIGENBLUTTRANSFUSION

    Verantwortlich für die Blutentnahme, Aufbereitung und Bereitstellung ist die Abt. Transfusionsmedizin der UMG. Bei Herstellung von Eigenblutkonserven durch andere staatlich autorisierte transfusionsmedizinische Einrichtungen ist der Transport der Konserven, welche vom DRK MV abgenommen wurden, i.d.R. unproblematisch. In allen anderen Fällen sollten diese zur Klärung von Detailfragen Kontakt mit der Transfusionsmedizin der Universität Greifswald aufnehmen.

    5.1 Eigenblutspende - Indikation

    Eine Eigenblutspende ist in der Regel nur bei jungen Patienten mit ausreichendem Hämoglobinspiegel sinnvoll und bei Patienten mit Erythrozytenantikörpern. Bei geplanten Eingriffen und einer Transfusionswahrscheinlichkeit von mindestens 10% ist der Patient von dem behandelnden Arzt frühzeitig auf die Möglichkeit der Eigenblutspende hinzuweisen. Die Anzahl der anzustrebenden Eigenblutkonserven sollte der Anzahl der sonst nach dem Indikationskatalog (QMH Anlage 31) einzukreuzenden Fremdkonserven entsprechen. Die Planung der Eigenblutspende umfasst die Kombination verschiedener Techniken:

    o die Blutspende zur Gewinnung von Vollblut (leukozytendepletiert) o die präoperative Hämodilution o die maschinelle Autotransfusion von Erythrozyten während der Operation unter

    Einsatz von Cellsavern (Verfahren 2 und 3 werden von der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin perioperativ durchgeführt.) Die Eigenblutspende kann frühestens 35 Tage vor dem geplanten Eingriff durchgeführt werden. Eine Eigenblutspende

  • Abteilung für Transfusionsmedizin

    Verfahrensanweisung

    #01-QMH2012 Transfusionsordnung

    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 22 von 23

    Spendetauglichkeit, damit dem Patienten unnötige Wege und Wartezeiten erspart werden können. Es sollte auch unbedingt mitgeteilt werden, ob bei dem Patienten eine bösartige Erkrankung vorliegt. In diesem Fall wird das gespendete Vollblut mit 60 Gy bestrahlt, um die Verbreitung potentieller Tumorzellen durch die Transfusion zu verhindern. Wichtige Kontraindikationen:

    o akute und chronische Infektionen mit der Gefahr einer hämatogenen Streuung o Verdacht auf infektiöse Magen-Darm-Erkrankungen, Durchfallerkrankungen in den

    vergangenen 4 Wochen o aktive chronische Darmerkrankungen (z.B. M Crohn, Divertikulitis) o Ungeklärte akute Erkrankungen o Frischer Myokardinfarkt (< 3 Monate) o Instabile Angina pectoris o Hauptstammstenose der Koronararterien o Klinisch wirksame Aortenstenose o Dekompensierte Herzinsuffizienz o Synkopen unklarer Genese

    Feste Altersgrenzen sind für eine Eigenblutspende (EBS) nicht vorgegeben, bei Kindern mit einem Gewicht unter 10 kg erfolgt keine präoperative EBS. Eine sehr sorgfältige Indikation hat bei Schwangeren zu erfolgen.

    5.2 infektiöses Eigenblut

    Anlässlich einer präoperativen EBS sind die serologischen Infektionsmarker für humanes Immundefektvirus (HIV-1/-2), Hepatitis-B-und Hepatitis-C, zu untersuchen. Bei auffälligem Screeningtest werden die Eigenblutkonserven mit "infektiös" gekennzeichnet und mit einem Begleitbrief versehen; eine Transfusion ist möglich. Liegen negative Bestätigungsteste vor dem Transfusionszeitpunkt vor, erfolgt keine Etikettierung mit „infektiös“. Beim positiven Bestätigungstest ist nach Risikoabwägung über weitere Eigenblutentnahmen und die Retransfusion der bereits gespendeten Konserve zu entscheiden. Der Patient ist eingehend aufzuklären und zu beraten.

    5.3 Operation ohne Transfusion überstanden

    Die Indikation zur Transfusion von Eigenblut erfolgt mit der gleichen Sorgfalt und Strenge wie die zur Fremdblutübertragung. Auch Eigenblutkonserven können schwerwiegende Komplikationen verursachen, z.B. bei bakterieller Verkeimung. Nicht benötigte Eigenblutkonserven dürfen keinesfalls zur Übertragung auf andere Patienten (homologe Transfusion) verwendet werden. Sie werden spätestens am Ende der Lagerfrist fachgerecht entsorgt.

  • Abteilung für Transfusionsmedizin

    Verfahrensanweisung

    #01-QMH2012 Transfusionsordnung

    Erstellt: Selleng, Kathleen - 01.12.2015 01.12.2015 ID: 3082 Inhaltlich geprüft: Greinacher, Andreas - 02.12.2015 02.12.2015 Revision: 002/12.2015 Formal geprüft: Papenhagen, Katja - 02.12.2015 02.12.2015 Wiedervorlage: 01.12.2017 Freigegeben: Greinacher, Andreas - 04.12.2015 04.12.2015 Seite 23 von 23

    5.4 Vereinbarung mit dem Spender

    Die Abteilung Transfusionsmedizin klärt den Eigenblutspender darüber auf: a) dass nicht benötigte Eigenblutkonserven vernichtet werden b) dass es in seltenen Fällen durch produktionstechnische Fehler passieren kann, dass

    das gespendete Eigenblut nicht transfundiert werden kann Sein Einverständnis dokumentiert der Spender durch Unterschrift.

    5.5 Eigenblutkonserven aus Fremdherstellung

    Eigenblutspenden, die einem Patienten von dritter Seite entnommen worden sind, dürfen im Klinikum nur dann transfundiert werden, wenn sie von einer anderen staatlich autorisierten transfusionsmedizinischen Einrichtung gemäß AMG produziert worden sind und gewährleistet ist, dass der Transport ordnungsgemäß erfolgt ist. Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist eine Transfusion solcher Produkte an Patienten des Universitätsklinikums untersagt. Blutkonserven anderer Einrichtungen müssen grundsätzlich von der Abt. Transfusionsmedizin geprüft werden und dürfen nur über die TM ausgegeben werden. Sie werden vor Ausgabe, im Gegensatz zu den bei uns hergestellten Eigenblutkonserven, gekreuzt.

    6. HYGIENEMAßNAHMEN

    Transportbehälter für Blutprodukte werden in der Abteilung Transfusionsmedizin nach jeder Rückkehr von Station einer Flächendesinfektion unterzogen. Konservenkühlschränke müssen monatlich (und bei Verschmutzung) mit einem virusinaktivierenden Desinfektionsmittel (siehe Desinfektionsmittelliste des Klinikums) gereinigt werden. Dies muss dokumentiert werden (QMH Anlage 18). Die Dokumentationsliste ist sichtbar am Kühlschrank anzubringen.

    7. BEREITSTELLUNG WEITERER INFORMATIONEN AUF DEN INTERNETSEITEN DER ABTEILUNG TRANSFUSIONSMEDIZIN

    http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/: Blutdepot/Labor

    http://srvrox01.med.uni-greifswald.de/Roxtra/doc/showfile.aspx?FileID=266http://srvrox01.med.uni-greifswald.de/Roxtra/doc/showfile.aspx?FileID=3099http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/

    AnsprechpartnerFrau Dr. K. SellengFrau B. BadorrekGrundlagen der VerfahrensanweisungVerantwortung des transfundierenden ArztesQualitätssicherungAufklärungspflicht mit Einverständniserklärung des Patienten1. Logistischer Ablauf im Zusammenhang mit Bluttrans-fusionen1.1 Verfügbarkeit der Laborleistungen1.2 Anforderungen für die Blutbank1.3 Anforderung von Blutprodukten1.4 Transport und Lagerung von Blutproben und Blutkonserven1.5 Handhabung der Blutkonserven auf Station1.5.1 Im Stationszimmer1.5.2 am PatientenEin Transfusionsvorgang kann vom Pflegepersonal unterstützt und aufrechterhalten werden, d.h. Konserven, die vom transfundierenden Arzt kontrolliert und danach unverwechselbar am Bett des Patienten aufgehängt wurden, dürfen vom Pflegepersonal „umgeste...

    1.7 Dokumentation1.8 Rücknahme von nicht benötigten Erythrozytenkonzentraten

    2. Die Notfalltransfusion2.1 Ausgabe von ungekreuzten Erythrozytenkonzentraten2.2 Ausgabe der EK- Notfallkiste2.3 Ausgabe der PPSB- Notfallkiste

    3. TRANSFUSIONSREAKTIONEN/ Meldepflichten3.1 Akute hämolytische Transfusionsreaktion (sehr selten, gefährlich)3.2 Verzögerte hämolytische Transfusionsreaktion3.3 Febrile und urticarielle Transfusionsreaktionen (relativ häufig)3.4 Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI) (selten)3.5 Posttransfusionspurpura (PTP)3.6 Transfusionsreaktionen durch bakteriell kontaminierte Blutprodukte3.7 transfusionsbedingte Infektionsübertragung

    4. BLUTPRodukte, die über die Abt. Transfusionsmedizin angefordert werden können4.1 Erythrozytenkonzentrate (EK)4.2 Thrombozytenkonzentrate (TK)4.3 (-Bestrahlung4.4 Human-Frischplasma4.5 Faktorenkonzentrate und andere dokumentationspflichtige Blutprodukte

    5. EIGENBLUTSPENDE UND EIGENBLUTTRANSFUSION5.1 Eigenblutspende - Indikation5.2 infektiöses Eigenblut5.3 Operation ohne Transfusion überstanden5.4 Vereinbarung mit dem Spender5.5 Eigenblutkonserven aus Fremdherstellung

    6. Hygienemaßnahmen7. Bereitstellung weiterer Informationen auf den Internetseiten der Abteilung Transfusionsmedizinhttp://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/: Blutdepot/Labor