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KREIS-NACHRICHTEN INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG Donnerstag, 13. Dezember 2012 AUSGABE 50/2012 Weiteres: seite 2 |Cattenom-Übung war erfolgreich seite 3 |Einladung zum Neujahrskonzert seite 4 |Online-Dialog zum Thema Ehrenamt seite 5 |Änderungen im Zugverkehr seite 5/6 |Amtliche Bekanntmachungen Auszeichnung für vorbildliches Engagement bei der Restaurierung von historischen Gebäuden: In der Kreisverwaltung wurden die Denkmalplaketten vergeben. Prämierte Gebäude haben Vorbildcharakter Denkmalplakette 2012 des Kreises verliehen Die Denkmalpflege hat im Kreis Trier- Saarburg wichtige Bedeutung. In vielen Orten finden sich historische Gebäude von besonderem kulturellen Wert. Seit Jahren zeichnet der Landkreis Denk- mäler aus - zum 20. Mal fand nun in der Kreisverwaltung in Trier die Verleihung der Denkmalplaketten statt. Eine Bewertungskommission hatte Ge- bäude im Kreis besichtigt, die in den vergangenen Jahren restauriert und dadurch vor dem Verfall gerettet wer- den konnten. Zwei weitere Bauwerke im Landkreis werden daher künftig die Denkmalplakette tragen. Kreisbeigeord- neter Dieter Schmitt überreichte die be- gehrte Plakette an die Stadt Saarburg als Eigentümerin des Bürger- und Jugend- hauses im Ortsteil Kahren. Außerdem wurde die Auszeichnung an die Firma Wohnungsbau Holz verliehen, die die Villa Rheinart in Saarburg saniert hat. Die qualitativ hochwertige Restaurie- rung der ausgezeichneten Bauwerke er- folgte mit hohem Aufwand der Eigentü- mer. Die Denkmalpflegebehörde in der Kreisverwaltung stand dabei beratend zur Seite. Bei dem Objekt in Saarburg-Kahren lobte die Auswahlkommission insbesondere den Umbau des alten Schulgebäudes zu einem Bürger- und Jugendhaus nach denkmalpflegerischen Gesichtspunk- ten. Diese Umnutzung wurde unter Bei- behaltung der originalen Raumstruktur auch behindertengerecht umgesetzt. Passend zum heutigen Erscheinungs- bild wurde außerdem der ehemalige Pausenhof umgestaltet. Für eine Aus- zeichnung sprach darüber hinaus die Einzigartigkeit der Liegenschaft als ehe- maliges Preußisches Schulhaus im Land- kreis Trier-Saarburg und darüber hinaus. Die Auszeichnung der Villa Reinhart in Saarburg erfolgte aufgrund der vor- bildlichen Restaurierung des Gebäudes mit Erhalt des bauzeitlichen Bestandes im Innen- und Außenbereich (unter anderem Fenster, Treppen, historische Wand- und Fußbodenbeläge aus Holz und Fliesen, Kaminöfen, Stuckarbeiten, Füllungstüren). Darüber hinaus lobte die Auswahlkommission das überaus persönliche Engagement sowie die De- tailverliebtheit der Eigentümer, die da- durch dem denkmalpflegerischen An- spruch der Substanzerhaltung mehr als Rechnung getragen haben. Die restaurierten und prämierten Ge- bäude haben Vorbildcharakter. Zwar konnten durch die intensiven Bemü- hungen der Eigentümer in Zusammen- arbeit mit der Denkmalpflege in den Städten und Ortsgemeinden des Kreises Trier-Saarburg in den vergangenen Jah- ren bereits viele Häuser für die Zukunft bewahrt werden. Genauso groß ist aber auch die Herausforderung für weitere Vorhaben. Denn viele gleichartige Ge- bäude, die sich vorwiegend in den Ortskernen der Dörfer befinden, warten noch auf eine Instandsetzung. Der Kreisbeigeordnete bedankte sich bei der Bewertungskommission: Unter seiner Leitung hatten Dr. Eduard Sebald, Gebietskonservator Generaldirektion Kulturelles Erbe in Mainz, der ehren- amtliche Denkmalpfleger des Kreises, Dittmar Lauer, sowie Jutta Roth-Laudor, Hermann-Josef Benzkirch und Ursula Stimmler als Mitglieder des Ausschus- ses für Heimat- und Kulturpflege des Kreises die denkmalgeschützten Häuser im Landkreises „unter die Lupe“ genom- men. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen Fachvortrag von Nicole Graf, die über Untersuchungsmethoden an historischen Baudenkmälern referierte. Doris Klauck-Schommer von der un- teren Denkmalschutzbehörde der Kreis- verwaltung nahm die fachliche Wertung der Restaurierungsmaßnahmen vor. Das Bläserquartett der Kreismusikschule aus Schweich untermalte die Feierstunde musikalisch.

Derst ezeer KREIS-NACHRICHTEN 20… · 40 Jahre, aktuelle Titel aus unterschied-lichen Musicals beziehungsweise Film-soundtracks und natürlich bekannte Lovesongs und Popklassiker

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KREIS-NACHRICHTENINFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG

D o n n e r s t a g , 1 3 . D e z e m b e r 2 0 1 2

AUSGABE 50/2012

Weiteres:

seite 2 |Cattenom-Übung war erfolgreich seite 3 |Einladung zum Neujahrskonzert seite 4 |Online-Dialog zum Thema Ehrenamt seite 5 |Änderungen im Zugverkehr seite 5/6 |Amtliche Bekanntmachungen

Auszeichnung für vorbildliches Engagement bei der Restaurierung von historischen Gebäuden: In der Kreisverwaltung wurden die Denkmalplaketten vergeben.

Prämierte Gebäude haben VorbildcharakterDenkmalplakette 2012 des Kreises verliehen

Die Denkmalpflege hat im Kreis Trier-Saarburg wichtige Bedeutung. In vielen Orten finden sich historische Gebäude von besonderem kulturellen Wert. Seit Jahren zeichnet der Landkreis Denk-mäler aus - zum 20. Mal fand nun in der Kreisverwaltung in Trier die Verleihung der Denkmalplaketten statt.

Eine Bewertungskommission hatte Ge-bäude im Kreis besichtigt, die in den vergangenen Jahren restauriert und dadurch vor dem Verfall gerettet wer-den konnten. Zwei weitere Bauwerke im Landkreis werden daher künftig die Denkmalplakette tragen. Kreisbeigeord-neter Dieter Schmitt überreichte die be-gehrte Plakette an die Stadt Saarburg als Eigentümerin des Bürger- und Jugend-hauses im Ortsteil Kahren. Außerdem wurde die Auszeichnung an die Firma Wohnungsbau Holz verliehen, die die Villa Rheinart in Saarburg saniert hat. Die qualitativ hochwertige Restaurie-rung der ausgezeichneten Bauwerke er-

folgte mit hohem Aufwand der Eigentü-mer. Die Denkmalpflegebehörde in der Kreisverwaltung stand dabei beratend zur Seite.

Bei dem Objekt in Saarburg-Kahren lobte die Auswahlkommission insbesondere den Umbau des alten Schulgebäudes zu einem Bürger- und Jugendhaus nach denkmalpflegerischen Gesichtspunk-ten. Diese Umnutzung wurde unter Bei-behaltung der originalen Raumstruktur auch behindertengerecht umgesetzt. Passend zum heutigen Erscheinungs-bild wurde außerdem der ehemalige Pausenhof umgestaltet. Für eine Aus-zeichnung sprach darüber hinaus die Einzigartigkeit der Liegenschaft als ehe-maliges Preußisches Schulhaus im Land-kreis Trier-Saarburg und darüber hinaus.

Die Auszeichnung der Villa Reinhart in Saarburg erfolgte aufgrund der vor-bildlichen Restaurierung des Gebäudes mit Erhalt des bauzeitlichen Bestandes

im Innen- und Außenbereich (unter anderem Fenster, Treppen, historische Wand- und Fußbodenbeläge aus Holz und Fliesen, Kaminöfen, Stuckarbeiten, Füllungstüren). Darüber hinaus lobte die Auswahlkommission das überaus persönliche Engagement sowie die De-tailverliebtheit der Eigentümer, die da-durch dem denkmalpflegerischen An-spruch der Substanzerhaltung mehr als Rechnung getragen haben.

Die restaurierten und prämierten Ge-bäude haben Vorbildcharakter. Zwar konnten durch die intensiven Bemü-hungen der Eigentümer in Zusammen-arbeit mit der Denkmalpflege in den Städten und Ortsgemeinden des Kreises Trier-Saarburg in den vergangenen Jah-ren bereits viele Häuser für die Zukunft bewahrt werden. Genauso groß ist aber auch die Herausforderung für weitere Vorhaben. Denn viele gleichartige Ge-bäude, die sich vorwiegend in den Ortskernen der Dörfer befinden, warten noch auf eine Instandsetzung.

Der Kreisbeigeordnete bedankte sich bei der Bewertungskommission: Unter seiner Leitung hatten Dr. Eduard Sebald, Gebietskonservator Generaldirektion Kulturelles Erbe in Mainz, der ehren-amtliche Denkmalpfleger des Kreises, Dittmar Lauer, sowie Jutta Roth-Laudor, Hermann-Josef Benzkirch und Ursula Stimmler als Mitglieder des Ausschus-ses für Heimat- und Kulturpflege des Kreises die denkmalgeschützten Häuser im Landkreises „unter die Lupe“ genom-men.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen Fachvortrag von Nicole Graf, die über Untersuchungsmethoden an historischen Baudenkmälern referierte. Doris Klauck-Schommer von der un-teren Denkmalschutzbehörde der Kreis-verwaltung nahm die fachliche Wertung der Restaurierungsmaßnahmen vor. Das Bläserquartett der Kreismusikschule aus Schweich untermalte die Feierstunde musikalisch.

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KREIS-NACHRICHTENKreis Trier-Saarburg Ausgabe 50 | 2012

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„Natürlich ignoriert der Landkreistag nicht, dass in der ersten Phase der Kom-munal- und Verwaltungsreform bereits einiges passiert ist“ so Geschäftsfüh-render Direktor Burkhard Müller im Rahmen seines Geschäftsberichts an-lässlich der Hauptversammlung 2012 in Germersheim. Mit dem Abschluss der so genannten „Freiwilligen-Phase“ bei der Fusion auf Verbandsgemeindeebene sei jedoch eine gewisse Zäsur erreicht, die genutzt werden müsse, um noch einmal die grundsätzlichen Fragen der Kommu-nal- und Verwaltungsreform neu zu dis-kutieren.

Die Fokussierung der zweiten Phase der Kommunal- und Verwaltungsreform auf der Kreisebene sei ebenso verfehlt, wie die Beschränkung, unter denen die erste Runde gelitten habe, so Müller wei-ter. „Jetzt muss alles auf den Tisch, die staatliche Verwaltung mit ihren Mittelin-stanzen ebenso wie die Frage der kreis-freien Städte und die Gemeindeebene“, forderte Müller und schlug einen Bogen

zu der Frage, warum man überhaupt über neue Gebietsstrukturen auf der Gemeindeebene nachdenke: „Gebiets-reformen dürfen nie Selbstzweck sein, sondern gewissermaßen notwendiges Übel, um eine effiziente und wirtschaft-liche Aufgabenwahrnehmung auch für die sich abzeichnende demografische Entwicklung sicherzustellen.“

Für die Bürger muss Verwaltung bezahl-bare Dienstleistungen auf qualitativ hohem Niveau auch dann sicherstellen, wenn die Einwohnerzahlen zurückgin-gen und die Bevölkerung altere. „Wir müssen den neuen Gebietszuschnitten auch einen Sinn geben, so Müller weiter, indem wir die so gewonnene gestärkte Verwaltungskraft nutzen, um Aufgaben von der staatlichen Ebene auf die kom-munale Ebene zu ziehen.“ Die Stärkung der Bündelungsbehörde in der Fläche „Die Kreisverwaltung“ gäbe die Chance genau diese Zwecke zu realisieren. Dafür sei es erforderlich, dass alle Vollzugsauf-gaben kommunalisiert würden. „Aber

Kommunal- und Verwaltungsreform braucht NeuausrichtungKreisverwaltungen: Bündelungsbehörden in der Fläche und für die Fläche

das traurige Schicksal der sogenannten 64er-Liste des Innenministeriums macht deutlich, dass für die Beantwortung der Frage, welche Behörde sinnvollerweise welche Aufgaben wahrnimmt, ein an-derer Weg gegangen werden muss als bisher“ unterstrich Burkhard Müller die Forderung des Landkreistages nach der Beweislastumkehr. Die Beweislastum-kehr fordert der Landkreistag - sie be-deutet, dass derjenige, der Vollzugsauf-gaben nicht kommunalisieren will, den Beweis dafür antreten muss, dass dies nicht sinnvoll ist.

Müller sprach die vom Landkreistag seit Jahren geforderte Kommunalisierung der Aufgaben des Landesamtes für Sozi-ales, Jugend und Versorgung als ein pro-minentes Beispiel für die Kommunalisie-rung von staatlich wahrgenommenen Aufgaben an. „Wir können das und dass wir es können, haben wir spätestens bei der Kommunalisierung der Gesund-heitsämter gezeigt“, appellierte Müller an die Landespolitik.

Am 5. und 6. Dezember 2012 haben Luxemburg, das Saarland, Rheinland-Pfalz sowie außerdem Belgien und Frankreich eine grenzüberschreitende Krisenmanagementübung für den Fall eines Unfalls im französischen Kern-kraftwerk Cattenom durchgeführt. Hier-bei handelte es sich um den zweiten Teil einer Reihe von drei aufeinanderfol-genden strategischen Übungen, die auf miteinander zusammenhängenden Sze-narien basieren.

Während der erste Teil den Beteiligten die Möglichkeit gab, nicht nur die An-sprechpartner in den verschiedenen Regionen, sondern auch Abläufe und Entscheidungsmodalitäten in den ein-zelnen Ländern besser kennenzulernen, gab dieser zweite Teil Gelegenheit, die nationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter zu verstärken. Der permanente Austausch zwischen den Krisenstäben der verschiedenen Regionen ermöglichte eine gute Koordi-nierung sowohl der vorgesehenen Maß-nahmen als auch der diesbezüglichen Kommunikation.

Teil zwei der grenzüberschreitenden Cattenom-ÜbungAnrainerstaaten zufrieden mit Ablauf und Zusammenarbeit

Kreisfeuerwehrinspekteur Stefan Sihr (3.v.l.) erläutert den Übungsbeobachtern die Arbeit des Krisenstabes der Kreisverwaltung Trier-Saarburg.

Die Nutzung leistungsfähiger Kommu-nikationsmittel (Internet, Telefon- und Videokonferenzen) sowie die Verwen-dung des Englischen als gemeinsame Kommunikationssprache ermöglich-te kürzere Reaktionszeiten und damit schnellere Entscheidungsabläufe.

Eingebunden war auch der Krisenstab der Kreisverwaltung, der im Sitzungsaal des Kreishauses in Trier zusammenkam, um die Maßnahmen für den Landkreis umzusetzen.

Am Ende der Übung zeigten sich die beteiligten Staaten und Behörden zu-frieden. Die wichtigste Aufgabe, näm-lich die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Krisenstäben, habe man erreicht.

Während des dritten und letzten Teils der Übung, der für Frühjahr 2013 vor-gesehen ist, soll das, was während des ersten Teils begonnen und während des zweiten Teils vertieft wurde, gefestigt werden.

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KREIS-NACHRICHTENKreis Trier-Saarburg

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Ausgabe 50 | 2012

Das neue Kreis-jahrbuch 2013 widmet sich mit seinem Titelthe-ma dem Bereich Gesundheit. Neun

Beiträge sind zu diesem Schwerpunkt verfasst worden. Neben dem Titelthema gibt es zahlreiche weitere Rubriken wie zum Beispiel „Aktuelles Kreisgeschehen“, „Kunst und Kultur“, „Natur und Umwelt“

„Kreisgeschichte“ und „Zeitgeschichte“. Abgerundet wird das Jahrbuch durch die Chroniken der sieben Verbands-gemeinden und die Kreischronik. Das Jahrbuch wird in den Buchhandlungen im Landkreis Trier-Saarburg und in der Stadt Trier verkauft und kostet 6,50 Euro. Es kann auch an der Kreiskasse in der Kreisverwaltung in Trier erworben und über das Internet (www.trier-saarburg) bestellt werden.

Lesenswerte GeschenkideeKreisjahrbuch 2013 bietet große Themenvielfalt

Im Rahmen der Kampagne: „Mit Men-toring vor Ort - Mehr Frauen in die Kommunalpolitik“ wird die kommunal-rechtliche Vortragsreihe am 9. Januar fortgesetzt. Auf dem Programm steht ein Vortrag „Ansprüche aus dem kom-munalen Ehrenamt“, der um 17 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Waldrach stattfindet.

Für Personen, die ein kommunales Eh-renamt anstreben, stellen sich oftmals folgende Fragen: Kann ich diese Tätig-keit mit meinem Erwerbsleben verein-baren, habe ich Anspruch auf Dienstbe-freiung und erhalte gegebenenfalls eine Entschädigung für den Verdienstausfall?Bin ich unfallversichert, was beinhal-tet eine Aufwandsentschädigung und muss ich davon Steuern zahlen? Werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversi-cherung geleistet und habe ich eventu-

Kommunalrechtliche VortragsreiheAngebote für politisch Interessierte und aktive Ratsmitglieder

ell einen Rentenanspruch? Der Vortrag nimmt zu diesen Fragen Stellung und stellt die wesentlichen Pflichten und Rechte von Ehrenamtlichen in den kom-munalen Gebietskörperschaften dar.

Im Anschluss haben die Besucher und Besucherinnen die Möglichkeit ihre Fra-gen zu stellen. Referent ist Verwaltungs-fachwirt Stefan Baldy von der Kreisver-waltung Trier-Saarburg.

Zu der Veranstaltung laden die Gleich-stellungsbeauftragten der Verbands-gemeinde Ruwer und des Landkreises Trier-Saarburg ein.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: [email protected]; Telefonnummer 0651-715253 oder [email protected] beziehungsweise Tel. 06500-918010.

Die Biologische Vielfalt zu erhalten, bedeutet die verschieden Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume zu schützen. Damit in Zusammenhang steht vor allem der Genuss regionaler Speisen. Eine Veranstaltung des Land-frauenverbandes Trier und des Dienst-leistungszentrums Mosel, in dem es um Essen aus regionalen Erzeugnissen geht, widmet sich dem Thema. Regionale und saisonale Produkte ha-ben den Vorteil, dass sie frisch und reif geerntet werden, keine langen Lager-zeiten haben und die Transportwege zum Verbraucher kurz sind. Produkte

aus Landwirtschaft und Weinbau tra-gen zur Identifikation mit der Heimat sowie außerdem zur Erhaltung der Kulturlandschaft bei. Gutes Essen aus regionalen Erzeugnissen ist außerdem eine angenehme Art, zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt beizutragen. Die Veranstaltung findet am 22. Januar um 18 Uhr in der Staatlichen Weinbaudo-mäne Avelsbach in Trier statt. Referen-tinnen sind Hannelore Jacobi und Doris Kuhnen. Eine Anmeldung ist möglich bei Pia Schmillen (DLR Mosel), Mail: [email protected], Tel.: 0651-9776-268. Die Kosten für die Teilnahme betra-gen 10 Euro inklusive Kostproben.

Biologische Vielfalt - Regionale ProdukteLandfrauenverband Trier und DLR Mosel bieten Vortrag an

Der Kreis Trier-Saarburg startet auch 2013 musikalisch in das neue Jahr! Beim festlichen Neujahrskonzert am 6. Januar gastiert das Ensemble der Big Band „Art of Music” mit Highlights des Programms »It is Showtime!« im neuen Bürgerhaus Schweich. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zu dem Empfang herzlich eingela-den. Der Eintritt ist frei.

Das Ensemble präsentiert an diesem Abend in einem facettenreichen und kontrastdynamischen Konzert den Bo-gen quer durch die Genres „Swing - Pop- Musical und Filmmusik“ und verbindet damit unterschiedlichste Musikstile gleichberechtigt miteinander. So erklin-gen weltbekannte Big Band-Standards der Swing-Ära, Evergreens der letzten 40 Jahre, aktuelle Titel aus unterschied-lichen Musicals beziehungsweise Film-soundtracks und natürlich bekannte Lovesongs und Popklassiker der Musik-geschichte. Damit gehört die Big Band "Art of Music" zu den ganz kreativen und erfolgreichen Musikensembles der Großregion.

Für das von einer professionellen Sound- und Lichttechnik in Szene gesetzte Kon-zert haben sich besondere Gäste ange-sagt und bilden damit die Säulen eines unvergesslichen Konzertabends: Den Veranstaltern ist es gelungen, die erfolg-reiche Sängerin und Entertainerin Shir-ley Winter, den Tenor Thomas Kiessling und Sänger und Songwriter Daniel Bu-kowski für dieses Konzert zu gewinnen. Geboten wird damit Unterhaltungsmu-sik im besten Sinne.

Musikalischer Startins neue JahrKonzert des Kreises: Big Band„Art of Music“ tritt auf

Kreisarchiv geschlossenDas Kreisarchiv Trier-Saarburg in der Kreisverwaltung am Willy-Brandt-Platz in Trier ist bis einschließlich 4. Januar 2013 geschlossen.

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KREIS-NACHRICHTENKreis Trier-Saarburg Ausgabe 50 | 2012

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Im Kreis ihrer Kollegen und im Beisein des Landrates (2.v.r.) feierte Dr. Barbara Dete-ring-Hübner ihr Dienstjubiläum.

Seit 25 Jahren für Patienten im EinsatzDr. Barbara Detering-Hübner feierte Dienstjubiläum

Seit 1987 ist sie beim Gesundheitsamt als Ärztin tätig: Dr. Barbara Detering-Hübner feierte jetzt im Kreis ihrer Kol-leginnen und Kollegen ihr 25jähriges Dienstjubiläum. Landrat Günther Schartz gratulierte und bedankte sich für das große Engagement der Medi-zinerin, die seit 20 Jahren Leiterin der Aids-Beratungsstelle im Gesundheits-amt der Kreisverwaltung ist.

Nach dem Studium arbeitete Dr. Dete-ring-Hübner zunächst im Rhein-Berg-Kreis und war dort im schul- und ju-gendärztlichen Dienst tätig. Bevor sie zum Gesundheitsamt kam und dort als Aidsfachärztin eingestellt wurde, arbei-tet sie außerdem beim TÜV Rheinland

und in einer freien Arztpraxis in Köln. Als die Aids-Beratungsstelle im Gesund-heitsamt gegründet wurde, leistete die Ärztin zunächst Aufbauarbeit. Im Laufe der Zeit hat sich die Beratungsstelle in Trier unter ihrer Leitung zu einer re-nommierten Einrichtung entwickelt. Dr. Detering-Hübner hat entscheidend dazu beigetragen, die AIDS-Aufklärung und -Beratung in der Region zu etablie-ren. Bei ihrer Arbeit stellt sie vor allem die Prophylaxe in den Vordergrund. Sie arbeitet eng mit anderen Einrichtungen wie zum Beispiel der AIDS-Hilfe zusam-men und wirkt im Regionalen AIDS-Bei-rat mit.

Über diese Tätigkeit hinaus nimmt sie weitere Aufgaben unter anderem in den Bereichen Kindeswohl und Kinderge-sundheit wahr, außerdem ist sie in ein externes Projekt eingebunden, bei dem es um die Gesundheitsberatung von Asylbewerbern geht.

Der Landrat würdigte die Fachkompe-tenz und den immer gewissenhaften Einsatz der Medizinerin. Gepaart mit viel Einfühlungsvermögen habe sie damit im Laufe der vergangenen 25 Jahre un-zähligen Patienten helfen können.

Tombola für Levana-SchülerAnlässlich der Eröffnung ihrer neuen Geschäftsräume veranstaltete die Firma Wiedemann in Schweich eine Tombola mit vielen attraktiven Preisen. Der Erlös kommt dem Förderverein der benach-barten Levana-Schule zu Gute.

Lehrer und Schüler waren in den Losver-kauf mit eingebunden und vor kurzem konnte die Spendenübergabe von 2.200 Euro erfolgen. Der Vorsitzende des För-dervereins, Manfred Diederich, und Schulleiter Volker Werkhausen freuten sich nicht nur über die großzügige Spen-de, sondern auch über das Interesse, das die beiden Geschäftsführer der Firma, Sven und Holger Wiedemann, der Schule und dem Konzept e n t g e -g e n -b r a c h -ten.

Die Migrationsbeauftragte des Kreises, Gisela Krämer, lud unter dem Motto „Gemeinsam die kulturellen Wurzeln unserer Region erkunden“ zu einer Tagesfahrt in die Landeshaupt-stadt Mainz ein. Ebenso wie bei den bisherigen Fahrten nach Aachen, Köln und Bonn war auch dieses Mal das Interesse groß. Eine besondere Freude war es, dass viele Jugendliche das Angebot angenommen hatten. Dem Besuch des Römisch-Germanischen Museums in Mainz folgte ein Rundgang durch die Stadt mit den Erklärungen zur Stadtentwicklung, ein Abstecher zu den einzigen Chagallfenstern in Deutschland sowie eine Besichtigung des Mainzer Domes. Anschließend war Gelegenheit für einen gemeinsamen Bummel über den Mainzer Weihnachtsmarkt, wobei die Geselligkeit nicht zu kurz kam und sich auch viele Gesprächsthemen ergaben .

Gemeinsam Kultur erleben

Online-DialogMOR0: Plattform eingerichtet

Im Rahmen des MORO-Projektes zur Erarbeitung einer Regionalstrategie für den Landkreis Trier-Saarburg ist eine Diskussionsplattform im Internet ein-gerichtet worden. Diese widmet sich zunächst dem Thema Ehrenamt und bietet den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis die Möglichkeit, ihre Mei-nung direkt in das Projekt einfließen zu lassen. Hier können Vorschläge zur Ver-besserung der Daseinsvorsorge für ein-zelne Orte - aber auch für den gesamten Landkreis - online gestellt und die Ideen anderer bewertet werden. Die Plattform unter der Adresse www.dialog-trier-saarburg.de ist zunächst noch bis zum 16. Dezember geöffnet. Die Kreisverwaltung wird alle Ideen prüfen und bei Bedarf unterstützende Maßnahmen einleiten. Weitere Auskünf-te zum „Modellvorhaben der Raumord-nung“ (MORO) sowie außerdem zur On-line-Plattform gibt Anja Saupe von der MORO-Geschäftsstelle: E-Mail: [email protected], Tel. 0651-715-336, www.dialog-trier-saarburg.de

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KREIS-NACHRICHTENKreis Trier-Saarburg

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Ausgabe 50 | 2012

Amtliche Bekanntmachungen

Sitzung Kreistag

Der Kreistag wurde zu einer Sitzung ein-berufen für

Montag, 17.12.2012, 16:00 Uhrin den Sitzungssaal

der Kreisverwaltung in Trier.Tagesordnung:Öffentlicher Teil1. Mitteilungen des Landrates2. Errichtung der Kreiswerke Trier-Saar-

burg.Werke (TSW-AöR) als Anstalt des öffentlichen Rechts des Land-kreises Trier-Saarburg; Änderung der vom Kreistag am 29.10.2012 be-schlossenen Anstaltssatzung

3. Errichtung einer gemeinsamen kom-munalen Anstalt des öffentlichen Rechts durch die Kreiswerke Trier-Saarburg.Werke (TSW-AöR) und die Stadtwerke Trier (SWT-AöR)

4. Wahl des Verwaltungsrates der Kreis-werke Trier-Saarburg.Werke (TSW-AöR)

5. Grundsatzbeschluss - Generalsanie-

rung Schulzentrum Konz6. Öffentlicher Personennahverkehr im

Bereich des Saargaus7. Entschädigungszahlung für die un-

terlassene Unterhaltung der vom Landkreis Trier - Saarburg über-nommenen Kreisstraßen nach dem Wechsel der Ortsgemeinde Tritten-heim zur Verbandsgemeinde Sch-weich

8. Annahme von Spenden9. Jahresabschluss 2010; a) Feststellung

des Jahresabschlusses b) Entlastung des Kreisvorstands

10. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushalts-jahr 2013

11. Anfragen, Auskünfte, AnregungenNicht öffentlicher Teil12. Anfragen, Auskünfte, AnregungenTrier, 06.12.2012Kreisverwaltung Trier-SaarburgGünther Schartz, Landrat

Vollzug des Schornsteinfegergesetzes

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 wurde Dirk Steinmetz, wohnhaft in 54457 Wincheringen, Helfanter Straße 8, Tel.: 06583-1377, zum Bezirksschorn-steinfegermeister für den Kehrbezirk Trier-Stadt VIII bestellt.

Herr Steinmetz übernimmt den Kehr-bezirk von der Bezirksschornsteinfeger-meisterin, Alexandra Ratzka.

Bezirksschornsteinfegermeister Stein-metz ist somit ab dem 01.12.2012 auch zuständig für alle schornsteinfeger-rechtlichen Belange der im Landkreis Trier-Saarburg liegenden Gemeinden bzw. Orteile:Hockweiler, Trierweiler-Ortsteil Neu-haus, Aach-Ortsteil Neuhaus und Aach-Ortsteil Hohensonne.

Im Bereich des SPNV-Nord gibt es in Ver-bindung mit dem Fahrplanwechsel, der am 9. Dezember erfolgte, folgende Än-derungen im Nahverkehr auf der Schie-ne:Mosel-Syretal-Strecke Trier – Luxem-bourg, KBS 693:RE 14• Die Fahrt des RE um 17:09 Uhr ab

Luxembourg in Richtung Trier endet in Trier Hbf.

• Die Fahrt des RE um 17:38 Uhr ab Luxembourg in Richtung Trier ver-kehrt darüber hinaus über Schweich bis Hetzerath.

Moselstrecke Trier – Koblenz, KBS 690:RE 1• Die Fahrt des RE um 18:13 Uhr ab Tri-

er in Richtung Koblenz (mit Anschluss vom RE 14 aus Luxembourg) erhält ei-nen Zusatzhalt in Schweich.

Änderungen imZugverkehr

Kreis-NachrichtenRedaktion

Kreisverwaltung Trier-SaarburgWilly-Brandt-Platz 1, 54290 Trier

PressestelleVerantwortlich

Thomas Müller, Martina BoschTel. 0651-715 -240 / -406

Mail: [email protected]

Bekanntgabedes Ergebnisses der Vorprüfung des Ein-zelfalls nach §§ 3a bis 3d des Gesetzesüber die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG):Die Windstrom Trierweiler GmbH & Co. KG, Im Flürchen 19, 54311 Trierweiler, bean-tragt die immissionsschutzrecht-liche Änderungsgenehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage Typ Enercon E 101, Na-benhöhe 149 m, Rotorradius 50,50 m, 3 MW Nennleistung, auf Gemarkung Trier-weiler, Flur 2, Flurstücke 31 und 32.Da das Vorhaben in den Anwendungs-bereich des UVPG fällt, wurde eine Vor-prüfung des Einzelfalls gemäß §§ 3a bis 3d UVPG durchgeführt. Diese im Rah-men des im-missionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte Vor-prüfung hat unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kri-terien ergeben, dass die Umweltauswir-kungen des Vorhabens eine Umweltver-träglichkeitsprüfung nicht erfor-derlich machen. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist die Feststellung nicht selbständig an-fechtbar.Kreisverwaltung Trier-Saarburg-Untere Immissionsschutzbehörde-Az.: 11-144-3154290 Trier, 7.12.2012Norbert Rösler, Baudirektor

Abfall-Fibel kommt ab 15. Dezembert

Die Abfall-Fibel 2013 wird am kommen-den Samstag, 15. Dezember, (und nicht wie zunächst angekündigt ab dem 12. Dezember) im Landkreis Trier-Saarburg verteilt. In Einzelfällen ist auch eine Ver-teilung am darauffolgenden Montag (17. Dezember) möglich. Wer keine Fi-bel im Briefkasten vorfindet, kann dies ab Montag am Abfall-Telefon (0651-9491414) reklamieren.

Ab sofort stehen die Abholtermine für das kommende Jahr außerdem im In-ternet unter www.art-trier.de bereit und können als Kalender ausgedruckt wer-den.

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KREIS-NACHRICHTENKreis Trier-Saarburg Ausgabe 50 | 2012

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Haushaltssatzungdes Zweckverbandes

Konversion Hermeskeil

für das Jahr 2012 vom 05.12.2012

Die Verbandsversammlung hat auf-grund der §§ 7 und 10 des Landesge-setzes über die kommunale Zusammen-arbeit vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Ge-setzes vom 28.09.2010 (GVBl. S. 272) i. V. mit §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.09.2010 (GVBl. S. 272) und der Verbandsordnung des Zweckverbandes Konversion Hermes-keil vom 22.12.2005 -in der geltenden Fassung- folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 - Ergebnis- und FinanzhaushaltFestgesetzt werden1. Im Ergebnishaushaltder Gesamtbetrag der Erträge auf 14.200 €der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 14.200 €der Jahresfehlbetrag auf 0 €2. im Finanzhaushaltdie ordentlichen Einzahlungen auf 14.200 €die ordentlichen Auszahlungen auf 14.200 €der Saldo der ordentlichen Ein- und Aus-zahlungen auf 0 €die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 €die Einzahlungen aus Investitionstätig-keit auf 0 €die Auszahlungen aus Investitionstätig-keit auf 0 €der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €die Einzahlungen aus Finanzierungstä-tigkeit auf 0 €die Auszahlungen aus Finanzierungstä-tigkeit auf 0 €der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 14.200 €der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 14.200 €die Veränderung des Finanzmittelbe-stands im Haushaltsjahr auf 0 €

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzie-rung von Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 €verzinste Kredite auf 0 €zusammen auf 0 €

§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszah-lungen für Investitionen und Investiti-onsförderungsmaßnahmen (Verpflich-tungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 €.Die Summe der Verpflichtungsermächti-gungen, für die in den künftigen Haus-haltsjahren voraussichtlich Investitions-kredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €.

§ 4 - Höchstbetrag der Kredite zur Liqui-ditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Li-quiditätssicherung wird festgesetzt auf 50.000 €.

§ 5 - ZweckverbandsumlageDer Zweckverband erhebt eine Umlage nach § 9 der Verbandsordnung über die Folgendes bestimmt wird:Die Umlage zur Finanzierung der lau-fenden Aufwendungen beträgt insge-samt 4.600 €. An dieser Umlage sind die Verbandsmitglieder wie folgt beteiligt:Stadt Hermeskeil 45 % 2.070 €Ortsgemeinde Reinsfeld 10 % 460 €Ortsgemeinde Gusenburg 5 % 230 €VG Hermeskeil 20 % 920 €Landkreis Trier-Saarburg 20 % 920 €Gesamt 100 % 4.600 €Die Umlagevorauszahlungen werden mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.

§ 6 -EigenkapitalDer Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2010 betrug 42.005,26 €. Der vo-raussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 beträgt 22.600 € und zum 31.12.2012 = 22.600 €.

§ 7 - Über- und außerplanmäßige Auf-wendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ge-mäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 € über-schritten sind.

§ 8 - Wertgrenze für InvestitionenInvestitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 € sind im Teilhaushalt ein-zeln darzustellen.

§ 9 -Weitere BestimmungenDie Entscheidung über den Zeitpunkt der Kreditaufnahme sowie über den Darlehensgeber trifft die Verbandsge-meindeverwaltung. Eines besonderen Verbandsversammlungsbeschlusses be-darf es nicht.Hermeskeil, den 05.12.2012Hülpes, Verbandsvorsteher

Hinweis:Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich be-kannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichts-behörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind ohne Einschrän-kungen erteilt.Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.12.2012 bis 24.01.2013, während der Dienst-zeiten, von Montag bis Mittwoch vormittags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und nachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag vormittags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr im Rathaus Hermeskeil, Zim-mer 302, öffentlich aus.Satzungen, die unter Verletzung von Verfah-rens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit

der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfer-tigung oder die Bekanntmachung der Sat-zung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-det oder jemand die Verletzung der Verfah-rens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be-gründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 gel-tend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet-zung geltend machen.