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DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE 21450 Deutsche Post AG 63. Jahrgang Nr. 6/ 2011 www.nsgb.de THEMEN Zeitschrift für Ratsmitglieder in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden Mitgliederversammlung 2011 168 Niedersachsen hat gewählt 178 Ärztenachwuchs gewinnen! 191 Themenschwerpunkt: Kommunale Selbstverwaltung KomFort: Finanzierung und Planungshoheit 166 Online-Veröffentlichung von Rechtsnormen 176 Aktuelles Kommunal- verfassungsrecht 180 Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Zweckverband Großraum Braunschweig

Deutsche Post AG DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE · 2014. 7. 16. · DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE 21450 Deutsche Post AG 63. Jahrgang Nr. 6/ 2011 THEMEN Zeitschrift für Ratsmitglieder

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DIENIEDERSÄCHSISCHE

GEMEINDE

21450 Deutsche Post AG 63. Jahrgang

Nr. 6/ 2011www.nsgb.de

T H E M E N

Zeitschrift für Ratsmitglieder in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden

Mitgliederversammlung 2011 168

Niedersachsen hat gewählt 178

Ärztenachwuchs gewinnen! 191

Themenschwerpunkt: Kommunale Selbstverwaltung

KomFort: Finanzierung und Planungshoheit 166

Online-Veröffentlichung von Rechtsnormen 176

Aktuelles Kommunal-verfassungsrecht 180

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund

Zweckverband Großraum Braunschweig

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161DNG 6 2011

MITGLIEDER STELLEN SICH VORDer Zweckverband Großraum Braunschweig 162

AUS DEM STÄDTE- UND GEMEINDEBUNDRechts- und Verfassungsausschuss tagte in Neuharlingersiel 163

Mit geringen Mitteln viel auf die Beine gestellt 163

„Auch die Dörfer müssen Zukunft haben“ 164

Hartes Ringen um knappes Geld 164

Gemeinden zu Besuch in Berlin 165

KomFort-NSGB – Kommunale Fortbildung für Ratsmitglieder im ersten Halbjahr 2012 166

MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES NSGB AM 6. OKTOBER 2011 IN BODENWERDERAuszüge aus dem Grußwort von Dieter Möhrmann, Vizepräsident des Niedersächsischen Landtages 168

Das Land und seine Gemeinden – eine faire Partnerschaft 169

Ausblick auf die neue Kommunalwahlperiode – Hoffnung für die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden 171

Städte- und Gemeindebund wählt Dr. Marco Trips 175

THEMENSCHWERPUNKT: KOMMUNALE SELBSTVERWALTUNGOnline-Veröffentlichung von Rechtsnormen 176

Aktuelles Kommunalverfassungsrecht 180

KOMMUNALWAHLEN 2011 IN NIEDERSACHSENNiedersachsen hat gewählt 178

ZUR PERSONWahlen und Ernennungen, Nachrufe 183

Ehrungen des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes mit Ablauf der Wahlperiode 2011 183

ALLGEMEINE VERWALTUNG UND EUROPAErfolgreiche Personalgewinnung für die kommunale Familie 187

Niedersachsen startet Plattform für die elektronische Weiterleitung von Gewerbemeldungen 189

ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND VERKEHRKommunale Prävention zielgenau und wirkungsorientiert steuern 189

ARBEIT UND SOZIALESÄrztenachwuchs gewinnen! 191

BAUEN UND WOHNENKürzungen bei der Dorferneuerung zurücknehmen 193

Infrastruktur im ländlichen Raum langfristig sichern 193

WIRTSCHAFT UND TOURISMUSLandeskampagne stärkt Wirtschaftsförderung den Rücken 194

UMWELTLahstedt@expo2011 196

Vorschau DNG 1/2012 Umschlag

Impressum Umschlag

B E I L A G E N

Diese Ausgabe enthält eine Beilage des Verlages C.H. Beck,

München, „Beck KOMMUNALPRAxIS Niedersachsen PLUS“.

Wir bitten um freundliche Beachtung.

AU S D E M I N H A LT E D I T O R I A L

Ehrenamt für NiedersachsenIn den letzten Wochen haben sich erstmals unter Gel-

tung des neuen Niedersächsischen Kommunalverfas-

sungsgesetzes die neuen Räte in den niedersächsischen

Städten, Gemeinden und Samtgemeinden konstituiert.

Jetzt heißt es für die zahlreichen Ratsfrauen und Rats-

herren, die sich in ihrer Freizeit für die Belange der

örtlichen Gemeinschaft engagieren, die richtigen Wei-

chen für die Zukunft zu stellen. Die alle Erwartungen

übertreffenden rund 2 000 Anmeldungen für unser Fort-

bildungsprogramm für Ratsmitglieder (KomFort-NSGB)

zeigen, dass die Bereitschaft zu einer informierten Mit-

arbeit in den Räten besteht.

Apropos Freiwilligkeit: Anfang November wurde

zum achten Mal der Niedersachsenpreis für Bürger-

engagement verliehen. Ausgezeichnet wurden insge-

samt zwölf Preisträgerinnen und Preisträger, die sich

um das Gemeinwohl besonders verdient gemacht haben.

Unbezahlbar und freiwillig kümmern sich Bürgerinnen

und Bürger um die Belange der älteren Generation,

stehen von Unfällen betroffenen Menschen zur Seite,

kümmern sich um die Integration von Menschen mit

Migrationshintergrund und bereichern das kulturelle

Leben in ihren Dörfern und Städten. Die im Rahmen der

Preisverleihung vorgestellten Projekte machen in einer

Zeit der vielfach beklagten sozialen Kälte Hoffnung,

und es wäre schön, wenn sich auch in Zukunft viele

Menschen in einer solch vorbildhaften Weise für die

örtliche Gemeinschaft engagieren.

Den Leserinnen und Lesern wünsche ich im Namen

des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes

eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit und

schon jetzt alles Gute für das kommende Jahr 2012.

Rainer Timmermann

Präsident

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162 DNG 6 2011

M I T G L I E D E R S T E L L E N S I C H VO R

Der Zweckverband Großraum Braunschweig20 Jahre Regionalplanung und Regionalverkehr für die Region

Der Zweckverband Großraum Braun-

schweig (ZGB) umfasst das Gebiet der

kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgit-

ter und Wolfsburg sowie der Landkreise

Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und

Wolfenbüttel. Als kommunaler Verband

auf gesetzlicher Grundlage ist der ZGB

Auf gabenträger für den Öffentlichen Per-

sonennahverkehr (ÖPNV) auf Schiene und

Straße sowie Träger der Regionalplanung.

Regionalplanung als Motor

und Impulsgeber für die

Regionalentwicklung

Der Großraum Braunschweig ist vielfältig

was Wirtschaftskraft, Geschichte, kulturelle

Angebote und Wohnformen betrifft. In eini-

gen Teilräumen prosperiert die Wirtschaft,

in anderen brechen Arbeitsplätze weg, zie-

hen sich Ärzte und Dienstleister zurück.

Leerstand und Verfall dörflicher Bausub-

stanz breiten sich aus. Verstärkt durch den

demografischen Wandel steht der Gesamt-

raum vor großen Herausforderungen.

Bei der Bewältigung der Herausforde-

rungen leistet der ZGB wertvolle Hilfe

und setzt Impulse zur Unterstützung einer

nachhaltigen Entwicklung der Region. Die

Aufgabe besteht darin, Möglichkeiten zur

Entwicklung und Stabilisierung des Gesam-

traumes und seiner Teilräume fachüber-

greifend auszuloten und konzeptionell zu

verbinden. Das Regionale Raumordnungs-

programm (RROP) leistet hier sehr gute

Dienste.

Die Regionalplanung unterstützt vor

allem in ländlichen Bereichen die Zielset-

zung, eine leistungsfähige Infrastruktur

sowie ein Netz gut ausgestatteter Grund-

und Mittelzentren zu sichern. Sie schafft

damit die Basis für eine stabile Grundver-

sorgung. Durch die querschnittsorientierte

Herangehensweise können Schrumpfungs-

und Alterungsprozesse kreativ gestaltet

und abgefedert werden. Der ZGB erarbei-

tet zusammen mit Partnern in der Region

Anpassungsstrategien. Diese sind Grund-

lage für politische Weichenstellungen und

zielgerichtete Zukunftsinvestitionen.

Angesichts der aktu-

ellen energiepolitischen

Weichenstellungen gilt

es, die Energiewende

auch im Großraum

Braunschweig konse-

quent umzusetzen und

dabei die Bedeutung

einer intakten Umwelt

als Standortfaktor und

die Sozialverträglich-

keit nicht aus dem

Blick zu verlieren. Der

ZGB schreibt derzeit

das RROP fort, um für

eine Weiterentwicklung

der Windenergienutzung

in der Region zu sorgen.

Der Ausbau der regenerativen Energien und

der Klimaschutz werden dabei neben ihrer

existenziellen Bedeutung auch als Chance

für Wertschöpfung gesehen.

Attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr im Großraum BraunschweigDie Gestaltung des ÖPNV ist in ländlich

geprägten Räumen eine anspruchsvolle

Aufgabe. Der Großraum Braunschweig

hat ein zweistufig aufgebautes Liniennetz

und setzt sich aus dem regionalen Netz – als

„Rückgrat des ÖPNV“ – und lokalen Netzen

zusammen. Das regionale Netz besteht aus

Verkehrsverbindungen mit Nahverkehrs-

zügen und RegioBussen, die in der Zeit von

5.00 Uhr bis 22.00 Uhr angeboten werden.

Durch lokale ÖPNV-Netze mit Bussen und

einer Straßenbahn in Braunschweig wird

das Angebot ergänzt.

Der seit 1998 bestehende Verbundtarif

Region Braunschweig ist ein wichtiger

Baustein für einen attraktiven ÖPNV. Mit

nur einem Fahrschein können Fahrgäste

im gesamten Verbundgebiet beliebig vom

Bus auf die Straßenbahn oder in die Nah-

verkehrszüge umsteigen.

Das neue Regionalbahnkonzept 2014+Der ZGB arbeitet derzeit an Angebotsver-

besserungen im Schienenpersonennahver-

kehr. Hauptzielsetzungen des „Regional-

bahnkonzeptes 2014+“ sind ein verbes-

sertes Angebot, Stundentakt auf allen

Strecken mit zusätzlichen Fahrten bei auf-

kommensstarken Relationen, optimierte

Verknüpfung von Bus und Bahn, schritt-

weise Modernisierung aller Haltepunkte,

dynamische Fahrgastinformation und neue

oder neuwertige Fahrzeuge. Dazu wurden

betrieblich optimierte Netze gebildet, die

künftig im Wettbewerb vergeben werden.

Um Privatbahnen für die Netze zu interes-

sieren, wird eine eigene Fahrzeugvorhal-

tegesellschaft aufgebaut, die vom Land

geförderte moderne Triebwagen beschafft

und für den Nahverkehr bereitstellt. Ein

verbessertes ÖPNV-Angebot bedeutet

mehr Fahrgäste und dies mehr Fahrgeld-

einnahmen, die für bessere Angebote ein-

gesetzt werden können.

Ausblick

Im Zuge der in Niedersachsen anstehenden

Entscheidungen über die Weiterentwick-

lung der kommunalen Verwaltungsstruk-

turen wird auch über die zukünftige Posi-

tionierung des Großraums Braunschweig

diskutiert. Der ZGB als regionale Klammer

sieht es als seine Aufgabe an, in der ihm

zugewiesenen Rolle überzeugende Beiträge

zu leisten, um diesen wichtigen nieder-

sächsischen Wirtschaftsraum nachhaltig

zu stärken.

Energieerzeugung vor Ort: Schüler entdecken Photovoltaik-anlage in Salzgitter-Calbecht

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163DNG 6 2011

AU S D E M S TÄ D T E - U N D G E M E I N D E B U N D

Mit geringen Mitteln viel auf die Beine gestelltNSGB-Ausschuss für Touristik tagte in Langwedel

Der Ausschuss für Touristik vor dem Langwedeler Rathaus: Wolfgang Ewert (3. v. l.) und Gerd Brandt, Touristikverein Langwedel/Weser (6. v.l.). Vorsitzender des Aus-schusses ist Wolfgang Rehkämper, Bürgermeister von Bad Rothenfelde (10. v.l.)

Auf Einladung des Ausschussmitgliedes

Wolfgang Ewert und des Bürgermeisters

des Fleckens Langwedel, Andreas Brand,

traf sich der Touristikausschuss des Nie-

dersächsischen Städte- und Gemeinde-

bundes in Langwedel.

Mitglieder des Ausschusses sind

20 Bürgermeisterinnen und Bürgermei-

ster, Hauptverwaltungsbeamtinnen und

-beamte und Ratsmitglieder aus ganz

Niedersachsen. Neben der Behandlung

aktueller Themen dienen die Sitzungen

dem touristischen Erfahrungsaustausch.

So konnten der Bürgermeister Andreas

Brandt und der für Tourismus zuständige

Gerd Brandt (außerdem 2. Vorsitzender

des Langwedeler Touristikvereins) den

Flecken vorstellen und unter dem Tages-

ordnungspunkt „Natürliches ... Langwe-

del – Profilbildung zwischen touristischen

Hochburgen“ die bisherigen Aktivitäten

und zukünftige Ideen vorstellen. Die Teil-

nehmer waren überrascht, was hier mit

einem äußerst knappen Budget auf die

Beine gestellt wird. Besonderes Interesse

fand neben der Schaffung touristischer

Angebote, wie zum Beispiel der Fahrrad-

routen mit entsprechenden Halte- und

Hinweispunkten, die Umsetzung der

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Rechts- und Verfassungsausschuss tagte in Neuharlingersiel

Der Rechts- und Verfassungsausschuss

im Niedersächsischen Städte- und

Gemeindebund (NSGB) traf sich zu seiner

Herbstsitzung in der Tourist-Information

des Nordseeheilbades Neuharlingersiel.

Nach einer Begrüßung durch Bürgermei-

ster Jürgen Peters, Gemeinde Neuharlin-

gersiel, befasste sich der Ausschuss unter

anderem mit dem Gesetz zur Anpassung

von Landesgesetzen an das Niedersäch-

sische Kommunalverfassungsgesetz, der

Verankerung eines Neuverschuldungsver-

bots in der Niedersächsischen Verfassung

sowie dem vom Land beabsichtigten

Erlass einer kommunalen Anstaltsver-

ordnung. Zum Ende der Sitzung zog der

scheidende Ausschussvorsitzende, Bür-

germeister a. D. Karl-Heinz Krüger aus

Wittmund, eine Bilanz der Arbeit des Aus-

schusses in der Kommunalwahlperiode

2006 bis 2011. Im Anschluss an die Sit-

zung stand bei herrlichem Herbstwetter

eine Fahrt mit dem Fischkutter „Gorch

Fock“ auf dem Programm.

Identitätssteigerung durch besondere

regionale Produkte.

Die Vortragenden waren sich einig,

dass ohne das ausgeprägte ehrenamt-

liche Engagement der Bevölkerung und

des federführenden Einsatzes des Tou-

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164 DNG 6 2011

AU S D E M S TÄ D T E - U N D G E M E I N D E B U N D

rismusvereins Tourismus in der Region

Mittelweser kaum stattfinden würde.

Abgerundet wurde der regionale touri-

stische Überblick durch die Vorstellung

des Tourismuskonzeptes der Mittel weser

Touristik durch den Geschäftsführer

Martin Fahrland. Ziel ist es, die Region

EU-weit bekannt zu machen und zu ver-

markten.

In der Behandlung der übrigen Tages-

ordnungspunkte wurden niedersach-

senweite Projekte unter dem Gesichts-

punkt touristischer Auswirkungen und

konkreter Umsetzung erörtert. Interesse

„Auch die Dörfer müssen Zukunft haben“Bürgermeister treffen sich in Edewecht zum Informations-austausch

Gastgeberin Petra Lausch, Bürgermeisterin der Gemeinde Edewecht (vorn, Dritte von links), und NSGB-Präsident Rainer Timmermann (vorn, Fünfter von rechts) mit dem Bezirksverband Weser-Ems-Nord vor dem Edewechter Rathaus

Rund 40 Bürgermeister haben sich zum

Informationsaustausch in Edewecht

getroffen. Bei der Herbsttagung des

Bezirksverbandes Weser-Ems-Nord

im Niedersächsischen Städte- und

Gemeinde bund (NSGB), an dem auch

dessen Präsident Rainer Timmermann

teilnahm, wurden unter anderem die

Kürzungen von Geldern bei Städtebau-

förderungsprogrammen für kleinere

Städte und Gemeinden und bei der Dorf-

erneuerung kritisiert. Diese Förderpro-

gramme stärkten die Zukunftsfähigkeit

der Gemeinden und sorgten für wichtige

Investitionen. Auch über die Ärztever-

sorgung auf dem Land, eine Novelle des

europäischen Energiewirtschaftsgesetzes

und die Wasserrahmenrichtlinie tauschte

man sich aus.

Doris Grove-Mittwede, NWZ online,

13. Oktober 2011

Hartes Ringen um knappes GeldNiedersächsischer Städte- und Gemeindebund in Ebstorf

„Im Grunde genommen geht es bei uns

immer um das Geld“, sagt Harald Benecke,

Vorsitzender des Bezirksverbandes Lüne-

burg-Stade im Niedersächsischen Städte-

und Gemeindebund (NSGB). Das war

auch so, als sich 90 Vertreter, meist Bür-

germeister oder ihre Stellvertreter, aus

der Region zwischen Cuxhaven und Celle

im Restaurant „Lim’s“ in Ebstorf zu ihrer

Bezirksmitglieder versammlung trafen.

Gast des Treffens war Klaus Henning

Demuth, Leiter des Büros des nieder-

sächsischen Innenministers Uwe Schüne-

mann. Er berichtete über den aktuellen

Sachstand zum „Zukunftsvertrag“, der

Kommunen finanziell erheblich ent-

lastet, im Gegenzug aber unter anderem

den Ausgleich des jeweiligen Ergebnis-

haushalts fordert. Auf Druck der kom-

munalen Spitzenverbände, darunter des

NSGB, war die Antragsfrist vom 31. Okto-

ber 2011 auf Ende März 2013 verschoben

worden.

Die Vertreter der Städte und Gemein-

den, vertreten sind im Bezirk etwa 1,3

Millionen Menschen, gaben Büroleiter

Demuth auch ihr Anliegen mit auf den

Weg zurück nach Hannover. Etwa, dass

die zurzeit zur Verfügung gestellten Lan-

desmittel nicht ausreichen, um die vom

Bund bis 2013 geforderte Quote von

35 Prozent Krippenplätzen für die unter

Dreijährigen zu erreichen. Benecke: „Mit

den Zuschüssen in der augenblicklichen

Höhe ist das nicht zu leisten.“

Außerdem habe man inzwischen fest-

gestellt, dass die Nachfrage nach Betreu-

ungsplätzen für die ganz Kleinen in vielen

Gebieten viel höher liege, teilweise sogar

fand dabei neben den fachinhaltlichen

Aspekten natürlich immer wieder die

Darstellung von finanziellen Förder-

möglichkeiten. Zu den weiteren Themen

gehörten der Aufbau eines Online-Portals

und Vermarktungsnetzwerkes Radtou-

rismus Niedersachen. Hier ist auch ein

landesweiter Radroutenplaner auf www.

reiseland-niedersachsen.de geplant.

Weiterhin stimmte der Ausschuss den

Plänen der Landesregierung zu, sonn-

und feiertags für längstens drei Stunden

den Verkauf von Pflanzen und Blumen

zu erlauben.

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165DNG 6 2011

AU S D E M S TÄ D T E - U N D G E M E I N D E B U N D

Bezirksverbandsverbandsvorsitzender Harald Benecke, Bezirksverbandsgeschäfts-führer Rainer Schlichtmann, Adendorfs Bürgermeister Joachim Pritzlaff und NSGB-Präsident Rainer Timmermann (von links)

über 50 Prozent. Harald Benecke: „Die

Wirtschaft braucht dringend Fachkräfte.

Dann müssen wir auch die Möglichkeiten

schaffen, deren Kinder unterzubringen.“

Ein Spitzentreffen mit dem Land Nie-

dersachsen zum Bereich Kleinkinder-

betreuung kündigte Rainer Timmermann,

Präsident des Niedersächsischen Städte-

und Gemeindebundes, für den 2. Novem-

ber 2011 an. Daran, so Timmermann, wer-

den auch der Niedersächsische Städtetag

und der Niedersächsische Landkreistag

teilnehmen.

Landeszeitung für die Lüneburger

Heide, 19. Oktober 2011

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Gemeinden zu Besuch in Berlin

Andreas Mattfeldt mit den kommunalen Vertretern beim Rundgang durch den Reichstag

Der Bezirksvorstand Lüneburg-Stade des

Niedersächsischen Städte- und Gemein-

debundes (NSGB) besuchte den ehema-

ligen NSGB-Kreisvorsitzenden Andreas

Mattfeldt zwei Tage in Berlin. „Ich habe

mich sehr gefreut, als der Geschäftsfüh-

rer des Bezirksverbands Lüneburg-Stade,

Rainer Schlichtmann, mich angesprochen

hat, ob ein Besuch bei mir in Berlin mög-

lich sei“, erklärt der ehemalige Langwe-

deler Bürgermeister und jetzige Bundes-

tagsabgeordnete Andreas Mattfeldt.

Am ersten Tag standen eine ausführ-

liche Führung durch den Reichstag durch

Andreas Mattfeldt mit anschließendem

gemütlichem Beisammensein in seinem

Büro auf der Tagesordnung. Diesem

Besuch beim Gesetzgeber folgte eine Füh-

rung durch das Bundeskanzleramt und so

erhielten die kommunalen Vertreter Ein-

blick in die Arbeit der Bundesregierung.

„Die 17 Bürgermeister sowie der Präsi-

dent des NSGB, Rainer Timmermann,

haben die Möglichkeit genutzt, mir ihre

aktuellen Sorgen mitzuteilen. Obwohl

ich als ehemaliger Bürgermeister ohne-

hin weiß, welche Fragen und Probleme

sich den Kommunen stellen, war ich über

diesen Austausch froh, um zu hören, was

aktuell den Bürgermeisterinnen und Bür-

germeistern auf der Seele brennt. So stel-

len wir zum Beispiel im Moment in Nie-

dersachsen fest, dass die 4,1 Milliarden

Euro – die wir als Bund für die Grundsi-

cherung im Alter übernehmen und damit

die Kommunen entlasten wollten – nicht

bei den Kommunen ankommen“, bemän-

gelt Andreas Mattfeldt.

Dieses Thema und weitere wurden

von dem Bezirksvorsitzenden Harald

Benecke auch am nächsten Tag beim

Gespräch mit dem Parlamentarischen

Staatssekretär im Bundesfinanzministe-

rium, Steffen Kampeter, angesprochen.

Selbstverständlich wurde diese Diskus-

sion sehr stark geprägt von der aktuellen

Debatte um die Stabilität des Euro. Kam-

peter verdeut lichte, dass „Deutschland

ohne den Euro nicht so aus der Krise

herausgewachsen wäre, wie wir das

heute erleben.“ NSGB-Präsident Tim-

mermann sicherte der Bundesregierung

bei ihren aktuellen Unternehmungen zur

Rettung des Euro die Unterstützung der

Kommunen zu.

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166 DNG 6 2011

AU S D E M S TÄ D T E - U N D G E M E I N D E B U N D

KomFort-NSGB – Kommunale Fortbildung für Ratsmitglieder im ersten Halbjahr 2012Seminare „Kommunale Finanzierung“ und „Planungshoheit der Gemeinden“

Neugewählte als auch wiedergewählte Rats-

mitglieder haben in Kürze Gelegenheit, sich

auf zwei weiteren wichtigen Handlungs-

feldern kommunaler Politik das notwendige

Grundlagenwissen anzueignen oder alte

Kenntnisse aufzufrischen. „Kommunale

Finanzierung“ und „Planungshoheit der

Gemeinden“ – so lauten die Arbeitstitel der

beiden Seminarreihen, mit denen der Nie-

dersächsische Städte- und Gemeindebund

sein speziell für die kommunalen Abgeord-

neten zugeschnittenes Seminarprogramm

zu Beginn des neuen Jahres fortsetzt.

Einzelheiten zu der SeminarplanungKommunale Finanzierung

Woher bekommt eine Gemeinde eigent-

lich ihr Geld?

Auf diese simple Frage gibt es leider

keine einfache Antwort, denn die Quel-

len, aus denen die Finanzmittel fließen,

sind vielfältiger und überwiegend kom-

plizierter Natur. Eine grundlegende Dar-

stellung der kommunalen Finanzquellen,

ihre Abhängigkeiten von Bund und Land

sowie ihre Auswirkungen auf die Haus-

haltsentwicklung einer Kommune sind

das Hauptziel des Seminars.

Themenschwerpunkte

• Verfassungsrechtliche Grundlagen,

Finanzhoheit der Gemeinde, Finanz-

mittel und Haushaltsplanung

• GrundsätzederFinanzmittelbeschaf-

fung nebst Rangfolge

- Sonstige Finanzmittel (Schlüssel-

zuweisungen, Gemeindeanteile an

der Einkommen- und Umsatzsteuer,

Verkaufserlöse, Mieten, Pachten)

- Kommunaler Finanzausgleich

Kreisverband Datum Tagungsort Anmeldeschluss

Ammerland / Wesermarsch 04.02.2012 Rathaus der Gemeinde Wiefelstede 13.01.2012

Aurich / Leer 11.02.2012 Rathaus der Gemeinde Uplengen 20.01.2012

Celle 18.02.2012 Rathaus Nienhagen 27.01.2012

Cloppenburg 04.02.2012 Rathaus der Stadt Cloppenburg 13.01.2012

Cuxhaven 11.02.2012 Hemmoor, Kulturdiele 20.01.2012

Diepholz / Vechta 18.02.2012 Rathaus der Stadt Lohne 27.01.2012

Emsland / Grafschaft Bentheim 04.02.2012 Rathaus der Gemeinde Geeste 13.01.2012

Friesland / Wittmund 11.02.2012 Bürgerhaus Schortens 20.01.2012

Gifhorn 18.02.2012 Rathaus der Samtgemeinde Papenteich 27.01.2012

Göttingen / Goslar / Northeim / Osterode 04.02.2012 Brotmuseum Ebergötzen 13.01.2012

Hannover / Peine 04.02.2012 Rathaus der Gemeinde Isernhagen 13.01.2012

Harburg 11.02.2012 Seevetal, Helbach-Haus im OT Meckelfeld 20.01.2012

Helmstedt / Wolfenbüttel 04.02.2012 SG Nord-Elm, Burg Warberg 13.01.2012

Hildesheim / Hameln-Pyrmont / Holzminden 04.02.2012 Ratskeller Duingen 13.01.2012

Lüneburg 18.02.2012 Rathaus der Samtgemeinde Amelinghausen 27.01.2012

Nienburg/Weser 11.02.2012 Heemsen, Alte Schule (DGH) 20.01.2012

Oldenburg 11.02.2012 Feuerwehrhaus der Gemeinde Hude 20.01.2012

Osnabrück 18.02.2012 Rathaus der Samtgemeinde Fürstenau 27.01.2012

Osterholz-Scharmbeck 18.02.2012 Rathaus der Gemeinde Grasberg 27.01.2012

Rotenburg/Wümme 11.02.2012 Rathaus der Samtgemeinde Fintel 20.01.2012

Schaumburg 18.02.2012 Lauenhagen, Lauenhäger Bauernhaus 27.01.2012

Soltau-Fallingbostel 04.02.2012 Neuenkirchen, Schröershof 13.01.2012

Stade 11.02.2012 Rathaus der Samtgemeinde Horneburg 20.01.2012

Uelzen / Lüchow-Dannenberg 18.02.2012 Hotel Zur Deutschen Eiche, Zernien 27.01.2012

Verden 04.02.2012 Rathaus des Fleckens Langwedel 13.01.2012

Seminare „Kommunale Finanzierung“

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167DNG 6 2011

AU S D E M S TÄ D T E - U N D G E M E I N D E B U N D

- Spezielle Entgelte (Gebühren, Bei-

träge, privatrechtliche Entgelte)

- Steuern (Grund-, Gewerbesteuer,

Örtliche Verbrauch- und Aufwand-

steuern)

- Kreditaufnahmen

• WirtschaftlicheBetätigung,Betriebe

gewerblicher Art

Planungshoheit der Gemeinden

Was ist das und wie wird diese wichtige

Aufgabe umgesetzt?

Wichtigster Bestandteil der Planungs-

hoheit ist die kommunale Bauleitplanung.

Sie ist das zentrale Steuerungselement

für die städtebauliche Entwicklung einer

Gemeinde. Mittels der Bauleitpläne (Flä-

chennutzungsplan, Bebauungsplan) ent-

scheidet die Gemeinde – und hier letzt-

lich der Rat – eigenverantwortlich, wie

die Grundstücke in ihrem Gebiet genutzt

werden.

Themenschwerpunkte

• Die gemeindliche Planungshoheit

(Gestaltungsmöglichkeiten, Abhängig -

keiten)

• FlächennutzungsplanundBebauungs-

plan (Funktion, Inhalte, Verfahren)

• UnbeplanterInnen-undAußenbereich

(Funktion, Bedeutung für die gemeind-

liche Entwicklung)

• EinflussmöglichkeitenderGemeinde

im Baugenehmigungsverfahren

Die Seminare finden jeweils sonnabends

von 10.00 bis 16.00 Uhr statt. Die Teilneh-

merzahl wird generell auf 30 Personen

begrenzt. Bei Bedarf werden Zusatzver-

anstaltungen kurzfristig organisiert. Wir

Kreisverband Datum Tagungsort Anmeldeschluss

Ammerland / Wesermarsch 03.03.2012 Akademie-Hotel Rastede 10.02.2012

Aurich / Leer 10.03.2012 Wiesmoor, Auerhahn-Hotel am Ottermeer 17.02.2012

Celle 17.03.2012 Stadthaus Bergen 24.02.2012

Cloppenburg 03.03.2012 Rathaus der Gemeinde Emstek 10.02.2012

Cuxhaven 10.03.2012 Lamstedt, Bördehuus Loomst 17.02.2012

Diepholz / Vechta 17.03.2012 Wagenfeld, Auburg 24.02.2012

Emsland / Grafschaft Bentheim 03.03.2012 Rathaus der Gemeinde Wietmarschen 10.02.2012

Friesland / Wittmund 10.03.2012 Wittmund, Residenz am Schlosspark 17.02.2012

Gifhorn 17.03.2012 Hauptschule Meinersen 24.02.2012

Göttingen / Goslar / Northeim / Osterode 10.03.2012 Brotmuseum Ebergötzen 17.02.2012

Hannover / Peine 10.03.2012 Rathaus der Gemeinde Edemissen 17.02.2012

Harburg 10.03.2012 Seevetal, Helbach-Haus im OT Meckelfeld 17.02.2012

Helmstedt / Wolfenbüttel 03.03.2012 SG Nord-Elm, Burg Warberg 10.02.2012

Hildesheim / Hameln-Pyrmont / Holzminden 03.03.2012 Ratskeller Duingen 10.02.2012

Lüneburg 17.03.2012 Rathaus der Samtgemeinde Amelinghausen 24.02.2012

Nienburg/Weser 10.03.2012 Heimvolkshochschule Rehburg-Loccum 17.02.2012

Oldenburg 03.03.2012 Wardenburg, Hotel Wardenburger Hof 10.02.2012

Osnabrück 10.03.2012 Rathaus der Samtgemeinde Fürstenau 17.02.2012

Osterholz-Scharmbeck 17.03.2012 Rathaus der Gemeinde Worpswede 24.02.2012

Rotenburg/Wümme 03.03.2012 Rathaus der Samtgemeinde Sittensen 10.02.2012

Schaumburg 10.03.2012 Lauenhagen, Lauenhäger Bauernhaus 17.02.2012

Soltau-Fallingbostel 03.03.2012 Rathaus der Stadt Bad Fallingbostel 10.02.2012

Stade 17.03.2012 Rathaus der Samtgemeinde Himmelpforten 24.02.2012

Uelzen / Lüchow-Dannenberg 17.03.2012 Rathaus der Samtgemeinde Rosche 24.02.2012

Verden 17.03.2012 Rathaus des Fleckens Langwedel 24.02.2012

Seminare „Planungshoheit der Gemeinden“

empfehlen eine Vormerkung auch der

Termine, die für zusätzliche Veranstal-

tungen eingeplant sind.

Als Dozentinnen und Dozenten fungie-

ren fachlich besonders qualifizierte und

erfahrene Praktiker aus den niedersäch-

sischen Kommunalverwaltungen. Sie ver-

stehen es, den Vortragsstoff praxisnah und

verständlich zu vermitteln und sind gern

bereit, im Rahmen ihrer Ausführungen auf

Fragen oder Diskussionen aus dem Teil-

nehmerkreis einzugehen.

Die Einladungen zu den im ersten

Halbjahr 2012 geplanten Veranstaltungen

sind Anfang Dezember 2012 über die

Mitgliedsverwaltungen des Niedersäch-

sischen Städte- und Gemeindebundes

(NSGB) allen Ratsmitgliedern zugegan-

gen. Anmeldungen nimmt die Landes-

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168 DNG 6 2011

AU S D E M S TÄ D T E - U N D G E M E I N D E B U N D

geschäftsstelle ab sofort per Anmelde-

vordruck, der den Einladungen beiliegt,

oder online entgegen. Der Tagungsbeitrag

beträgt 80 Euro je Person und Veranstal-

tung. Die Kosten für Verpflegung sowie

für die Tagungsunterlagen sind darin ein-

geschlossen.

Alle Seminare können auch individuell

von den Mitgliedsverwaltungen gegen ein

pauschales Entgelt als Inhouse-Veranstal-

tung gebucht und vor Ort durchgeführt

werden. Nähere Informationen hierzu

unter www.nsgb.info > Seminare Man-

datsträger > Inhouse-Seminare > mehr.

Für etwaige Rückfragen stehen in der

Landesgeschäftsstelle als Ansprechpart-

ner zur Verfügung:

Kerstin Hillebrecht, Tel. 0511 30285-65,

E-Mail: [email protected]

Oliver Kamlage, Tel. 0511 30285-54,

E-Mail: [email protected]

M I T G L I E D E R V E R S A M M L U N G D E S N S G B A M 6 . O K T O B E R 2 011 I N B O D E N W E R D E R

Auszüge aus dem Grußwort von Dieter Möhrmann, Vizepräsident des Niedersächsischen Landtages

Ich bin mir sicher, dass

die Ergebnisse der heu-

tigen Tagung bei den in

unserem Landesparla-

ment vertretenen Frak-

tionen große Aufmerk-

samkeit finden werden.

Dies gilt nicht zuletzt

aufgrund der Tatsache,

dass das Thema Ihrer heutigen Mitglie-

derversammlung einen Ausblick auf die

neue Kommunalwahlperiode geben soll.

Das Thema wird konkretisiert mit der

Frage „Hoffnung für die Städte, Gemein-

den und Samtgemeinden?“, wobei das

Wort „Hoffnung“ und das Fragezeichen

besondere Aufmerksamkeit verdienen!

Angesichts des Zustands der kommu-

nalen Finanzen ist es trotz zurzeit in den

meisten Kommunen sprudelnder Steuer-

einnahmen, so meine ich, verständlich,

dass an den Schluss ein Fragezeichen

gesetzt wurde. Dies gilt umso mehr, als

die derzeit im Landtag diskutierte Ver-

ankerung der „Schuldenbremse“ in der

Niedersächsischen Verfassung für den

kommunalen Bereich Nebenwirkungen

befürchten lässt. Ganz abgesehen von

den möglichen Konjunkturwirkungen der

akuten Notlagen von Mitgliedstaaten der

Europäischen Währungsunion.

Ich hoffe vor allem, dass in der neuen

Kommunalwahlperiode der soziale

Zusammenhalt der Menschen in den Städ-

ten und Gemeinden gestärkt werden kann

– jedenfalls aber nicht schwächer wird.

Dieser Zusammenhalt, das friedliche und

tolerante Zusammenleben der Menschen,

das Gefühl der Zusammengehörigkeit,

getragen von gemeinsamen Werten und

Bewertungen, kann nicht staatlich ver-

ordnet werden. Aber der Staat und das

kommunale Gemeinwesen sind auf den

sozialen Zusammenhalt angewiesen. Löst

sich der soziale Zusammenhalt auf, führt

das zu Desorientierung und Gewalt.

Auch wenn der freiheitliche Staat den

sozialen Zusammenhalt nicht wirklich

garantieren kann, so kann er ihn zumin-

dest schützen und fördern. Und da der

soziale Zusammenhalt von den Bürgerin-

nen und Bürgern in den Städten und

Gemeinden – mehr oder minder intensiv

– gelebt wird, werden auch die Störungen

des Zusammenhalts zuerst in den Städten

und Gemeinden erfahrbar – Kriminalität,

soziale Missstände, fehlende Integration

von Migranten, Extremismus. Und in den

Städten und Gemeinden entstehen – hof-

fentlich auch zukünftig – die gesellschaft-

lichen Prozesse, die diesen Störungen ent-

gegenwirken. Mit ihrer örtlichen Politik,

mit ihren Dienstleistungen, ihren Sozial-

leistungen und kommunalen Investiti-

onen können die Städte und Gemeinden

diese gesellschaftlichen Prozesse unter-

stützen und damit den Zusammenhalt der

Menschen fördern. Ihnen fällt auch bei

Integrationsprozessen eine Moderatoren-

rolle zu, sie können diese Prozesse durch

ihre Wirtschaftsförderungs-, Bildungs-,

Wohn- und Stadtteilpolitik in Gang set-

zen. Diese Förderung des Zusammenhalts

kann auch niemand anderes machen als

die Städte und Gemeinden, denn nur sie

sind „vor Ort“ dem Geschehen am näch-

sten. Für mich ist es bewundernswert,

wie viele Menschen dazu nach wie vor

bereit sind – dies zeigen die vielen ehren-

amtlich Kandidierenden bei der Kommu-

nalwahl –, sich dieser Auseinanderset-

zung im Ringen um den besten Weg zu

stellen, und dies trotz in weiten Bereichen

sprichwörtlich „leerer Kassen“.

Aber machen wir uns nichts vor: Der

Vertrauensverlust, unter dem die Politik

generell leidet, schlägt bis auf die kom-

munale Ebene durch. Gerade bei Kommu-

nalwahlen verharrt die Wahlbeteiligung

auf einem zu niedrigen Niveau.

Nun stellt sich nicht nur mir die Frage:

Können wir den sozialen Zusammenhalt

vielleicht wie in anderen Bundesländern

mit mehr Elementen direkter Demokra-

tie verbessern? Hätten wir mehr sozialen

Zusammenhalt, wenn es mehr Bürgerbe-

gehren und Bürgerentscheide in den Städ-

ten und Gemeinden gäbe?

Ich denke, wir sind uns einig: Das Prin-

zip der kommunalen Selbstverwaltung

durch das kommunalpolitische Ehrenamt

in den Räten setzt den Bürgerwillen, wie

er sich in Kommunalwahlen ausgedrückt

hat, in konkrete und verbindliche Politik

um, das soll auch so bleiben.

Dieter Möhrmann

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169DNG 6 2011

M I T G L I E D E R V E R S A M M L U N G D E S N S G B A M 6 . O K T O B E R 2 011 I N B O D E N W E R D E R

Wir müssen aber überlegen, ob nicht

stärker als bisher gerade im kommunalen

Bereich Partizipations- und Beteiligungs-

möglichkeiten für die Einwohnerinnen

und Einwohner geschaffen werden

müssen. Sie könnten bei wichtigen Vor-

haben eine sachliche, breite Diskussion

fördern und danach Entscheidungen auf

ein breites Fundament bürgerschaftlicher

Unterstützung stellen.

Die Ausstellung am Rande der Mitgliederversammlung stieß auch in diesem Jahr bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf großes Interesse.

Es bleibt aber dabei, ganz unabhängig,

wie sich die Diskussion in dieser Frage

entwickeln wird: Unsere Kommunen

brauchen eine ausreichende Finanzaus-

stattung, die auch Spielraum für freiwil-

lige Leistungen lässt, und darüber wird im

Landtag immer wieder intensiv gerungen

werden, auch im Zusammenhang mit der

Schuldenbremse. Deshalb habe ich viel

Verständnis dafür, ohne den Beratungen

des Landtags vorzugreifen, dass Sie sich

als kommunaler Spitzenverband in die

Diskussion um die Verankerung in der Nie-

dersächsischen Verfassung einschalten.

Die Gemeindefinanzkommission hatte

zum Ergebnis, dass die Gewerbesteuer als

Einnahmequelle der Städte und Gemein-

den bestehen bleibt und dass der Bund

die Ausgaben für die Grundsicherung im

Alter und bei Erwerbsminderung zuneh-

mend und ab 2014 vollständig übernimmt.

Auch wenn dabei im Einzelnen noch nicht

geklärt ist, wie und in welchem Umfang

die Mittel des Bundes dann an die Kom-

munen weitergeleitet werden, sind das

jedenfalls Schritte in die richtige Rich-

tung. Zur Behebung des strukturellen

Finanzierungsdefizits vieler Städte und

Gemeinden wird das allerdings nicht

ausreichen. Ich hoffe daher, dass in der

neuen Kommunalwahlperiode weitere

Schritte in dem eher finanzschwachen

Bundesland Niedersachsen in Richtung

finanzieller kommunaler Mindestausstat-

tung getan werden.

Lassen Sie mich mein Grußwort mit

einem Zitat von Ernst Bloch beenden:

„Wenn wir zu hoffen aufhören, kommt,

was wir befürchten, bestimmt.“

Das Land und seine Gemeinden – eine faire PartnerschaftAuszüge aus dem Grußwort des Innenministers Uwe Schünemann

Die Tagung Ihrer diesjährigen Mitglie-

derversammlung findet in einer Samtge-

meinde statt, die Geschichte geschrieben

hat: So waren die früheren Samtgemein-

den Bodenwerder und Polle die ersten,

die von der im Jahre 2009 neu geschaf-

fenen gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch

gemacht haben, sich per Verordnung

zusammenzuschließen.

Angesichts dieses vorbildlichen Zusam-

menschlusses freut es mich sehr, dass der

Niedersächsische Städte- und Gemeinde-

bund gerade hier seine Mitgliederver-

sammlung durchführt. Die Probleme,

die zu diesem Zusammenschluss zweier

Samtgemeinden geführt haben, betref-

fen leider auch viele andere niedersäch-

sische Gemeinden und Samtgemeinden.

Als Stichworte nenne ich hier nur die

allgemeine demografische Entwicklung

und die Schwächungen der örtlichen

Wirtschaft.

Um die gemeindlichen Leistungen

angesichts dieser Entwicklungen wei-

terhin auf einem akzeptablen Niveau

halten zu können, ist es notwendig, die Uwe Schünemann

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170 DNG 6 2011

M I T G L I E D E R V E R S A M M L U N G D E S N S G B A M 6 . O K T O B E R 2 011 I N B O D E N W E R D E R

Verwaltungskraft und die finanziellen

Ressourcen zu bündeln!

Die Frage der Zukunftsfähigkeit der

Kommunen steht ganz oben auf der politi-

schen Agenda hier bei uns in Niedersach-

sen. Und selbstverständlich ist die Frage

der Zukunftsfähigkeit untrennbar mit der

Entwicklung der kommunalen Finanzen

verwoben. In partnerschaftlichem, in

einvernehmlichem Handeln haben wir

deshalb im Dezember vorletzten Jahres

den Zukunftsvertrag geschlossen.

Im Juli dieses Jahres haben wir mit

den kommunalen Spitzenverbänden ver-

einbart, die sogenannte Zugriffsfrist, das

heißt bis zu welchem Zeitpunkt man eine

Entschuldungshilfe beantragen kann, bis

zum Frühjahr 2013 zu verlängern. Die

gemeinsame Erklärung der kommunalen

Spitzenverbände und der Landesregie-

rung ist mehr als nur eine Absichtser-

klärung. Denn mit dem Zukunftsvertrag

schlagen der Niedersächsische Städte-

tag, der Niedersächsische Städte- und

Gemeindebund und der Niedersäch-

sische Landkreistag zusammen mit der

Landesregierung einen innovativen Weg

ein, um die Leistungsfähigkeit der nie-

dersächsischen Gebietskörperschaften

zu steigern.

Unser Zukunftsvertrag findet übrigens

inzwischen auch über die Landesgrenzen

hinaus Beachtung. Er wird in anderen

Ländern als Vorbild für eigenes Vorgehen

betrachtet.

Zukunftsvertrag

Wir haben uns gemeinsam entschlossen,

den mit dem Zukunftsvertrag eingeschla-

genen Weg fortzusetzen, weil dieses Pro-

jekt bisher gut angenommen wird. Die

Mitarbeiter meines Hauses führen mit

über 100 Kommunen Gespräche zum

Zukunftsvertrag.

Und diese Gespräche und Verhand-

lungen haben bereits zu zahlreichen

Ergebnissen und Abschlüssen geführt,

die sich sehen lassen können:

Die Fusionen der Samtgemeinden

• PolleundBodenwerder,

• LandHadelnundSietland,

• GrafschaftHoyaundEystrup,

• EschershausenundStadtoldendorf,

• LandesbergenundGemeindeStolze-

nau, Bevensen und Altes Amt Ebstorf,

• BadBodenteichundWrestedt,

• der Gemeinde Suddendorf und der

Stadt Schüttorf,

• derGemeindeEngelnunddesFlecken

Bruchhausen-Vilsen,

• derBergstadtSt.Andreasbergundder

Stadt Braunlage,

• derGemeindenAchimundBörßum

• sowiedieUmwandlungderSamtge-

meinde Beverstedt in eine Einheitsge-

meinde

wurden bereits oder werden jetzt zum

1. November 2011 umgesetzt.

Weitere Verträge wurden mit der Samt-

gemeinde Bad Grund zur Umwandlung in

eine Einheitsgemeinde und mit der Stadt

Langen und der Samtgemeinde Beder-

kesa zur Fusion zu einer neuen Stadt

unterzeichnet.

Erst gestern, am 5. Oktober 2011, habe

ich den Entschuldungsvertrag mit den

Samtgemeinden Asse und Schöppenstedt

unterzeichnet.

Darüber hinaus sind Verträge zur

Entschuldungshilfe mit der Stadt Bad

Gandersheim, dem Landkreis Uelzen,

der Stadt Bad Münder und der Gemeinde

Wangerland abgeschlossen worden. Ver-

träge zur Eigenentschuldung mit der

Samtgemeinde Hemmoor sowie mit der

Stadt Northeim und der Stadt Dassel ste-

hen zur Unterzeichnung an.

Insgesamt werden damit rund 250 Milli-

onen Euro als Entschuldungshilfe gebun-

den.

Weitere Vorhaben stehen kurz vor dem

Abschluss, so dass noch in diesem Jahr

mit neuen Vertragsabschlüssen zu rech-

nen ist. Diese Entwicklung stimmt mich

durchaus hoffnungsfroh!

Ich sagte es bereits: Die Frage der

Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen

ist untrennbar mit der Entwicklung der

kommunalen Finanzen verwoben. Umso

erfreulicher ist es, dass sich der kommu-

nale Finanzausgleich äußerst vielverspre-

chend entwickelt.

Durch das Vorziehen der Steuerverbund-

abrechnung in das Jahr 2011 erreichen

wir für die Kommunen nicht nur eine

vorzeitige Liquiditätssteigerung, son-

dern dadurch schraubt sich die Zuwei-

sungsmasse des Finanzausgleichs in 2011

zudem auf die beeindruckende und bis-

her unerreichte Summe von insgesamt

3,117 Milliarden Euro.

Und auch im Jahr 2012 werden wir mit

einem Betrag von 3,087 Milliarden Euro

wieder auf ähnliche Höhen kommen.

Zusammengefasst: In den sechs Jahren

seit 2007 erreichte beziehungsweise über-

schritt der Finanzausgleich fünfmal die

Schwelle von drei Miliarden Euro. Ledig-

lich im Jahr 2010 konnte dieser Wert auf-

grund der Finanz- und Wirtschaftskrise

nicht erreicht werden.

Ob Zukunftsvertrag oder Finanzaus-

gleich – die niedersächsische Landesre-

gierung engagiert sich mit Nachdruck für

die Stabilität der kommunalen Finanzen.

Und erlauben Sie mir noch den Hin-

weis darauf, dass es uns in der Gemein-

definanzkommission gelungen ist, mit der

schrittweisen Übernahme der Grundsi-

cherung bei Erwerbsunfähigkeit und im

Alter durch den Bund für eine erhebliche

Entlastung bei den Sozialausgaben der

kommunalen Körperschaften zu sorgen!

Optimistisch darf uns schließlich auch

stimmen, dass die Steuerzahlen und -pro-

Astrid Vockert (Mitglied im NSGB-Prä-sidium und Vizepräsidentin des Nieder-sächsischen Landtages) gratuliert Dr. Marco Trips zur Präsidentenwahl

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171DNG 6 2011

M I T G L I E D E R V E R S A M M L U N G D E S N S G B A M 6 . O K T O B E R 2 011 I N B O D E N W E R D E R

gnosen positive Entwicklungstendenzen

aufweisen.

Gleichwohl müssen diese positiven

Entwicklungen jetzt nachdrücklich für

eine Konsolidierung der kommunalen

Haushalte genutzt werden. So lange ein

struktureller, dauerhafter Haushaltsaus-

gleich nicht erreicht wird, hat die Ver-

wendung von Mehreinnahmen für eine

zeitnahe Rückführung von Defiziten abso-

luten Vorrang.

Schuldenbremse

Wir müssen bei den öffentlichen Haus-

halten eine Kehrtwende einleiten. Die

uferlose Verschuldung der öffentlichen

Haushalte führt in eine Sackgasse! Der

Blick in andere Mitgliedstaaten der Euro-

päischen Union zeigt dies ganz deutlich.

Die Landesregierung hat es sich daher

nicht erst jetzt zu ihrer Aufgabe gemacht,

die Staatsfinanzen in Ordnung zu bringen.

Ein wichtiger Baustein auf diesem Weg ist

die Verankerung einer Schuldenbremse

in der Niedersächsischen Verfassung, an

der wir gegenwärtig arbeiten.

Die Schuldenbremse des Grundge-

setzes gilt zwar uneingeschränkt auch

für die Länder und damit auch für Nie-

dersachsen. Wenn wir eine solche Rege-

lung darüber hinaus auch in die Nieder-

sächsische Verfassung aufnehmen, so

stellen wir den notwendigen Konsolidie-

rungskurs allerdings auf eine noch brei-

tere Legitimationsbasis.

Hinzu kommt, dass wir uns nur mit

einer Landesregelung im Bereich der Neu-

verschuldung diejenigen Handlungsspiel-

räume sichern können, die das Grundge-

setz den Ländern ausdrücklich zugesteht.

Für diese Handlungsspielräume ist eine

Landesregelung zwingend erforderlich.

Im Übrigen steht für die Landesregie-

rung außer Zweifel, dass die Schulden-

bremse nicht auf dem Rücken der Kom-

munen verwirklicht wird. Eine Schulden-

bremse zum Nachteil der Kommunen

wird es also mit dieser Landesregierung

nicht geben! Denn mit schwachen Kom-

munen ist kein starker Staat zu machen.

Aus meiner Sicht heißt das konkret: Die

neuen Regelungen zur Begrenzung der

Neuverschuldung gelten ausschließlich

für das Land, so dass die Schuldenbremse

keine Veränderungen in der Finanzbe-

ziehung zwischen dem Land und seinen

Kommunen bewirkt. Das gilt selbstver-

ständlich auch für den kommunalen

Finanzausgleich. Die Finanzausstattung

der Kommunen durch das Land ist des-

halb auch zukünftig abgesichert.

Die von kommunaler Seite immer wie-

der geäußerten Bedenken, das Neuver-

schuldungsverbot werde sich einseitig zu

Lasten der Kommunen auswirken, weil

das Land den durch die Schuldenbremse

entstehenden Konsolidierungsdruck in

vollem Umfang an die kommunale Ebene

weitergeben werde, sind vor diesem Hin-

tergrund unbegründet.

Im Moment führen wir im Landtag

Gespräche über die konkrete Ausgestal-

tung der Schuldenbremse. Ich kann Ihnen

berichten, dass in der Tat ein politischer

Konsens darüber besteht, dass die Ein-

führung einer Schuldenbremse nicht zu

einer Lastenverschiebung von der Lan-

desebene auf die Kommunen führen darf.

Jetzt muss man schauen, wie man das in

die Verfassung einpasst.

Ausblick auf die neue Kommunal-wahlperiode – Hoffnung für die Städte, Gemeinden und SamtgemeindenAuszüge aus der Rede von Präsident Rainer Timmermann

Die drei Chefs des NSGB: der gegenwärtige Präsident Rainer Timmermann (rechts) mit dem frisch gewählten Dr. Marco Trips, Präsident ab 1. Juni 2012 (Mitte), und dem ehemaligen Landesgeschäftsführer Dr. Wulf Haack (links)

Die ablaufende Wahlperiode war gekenn-

zeichnet durch eine ausgeprägte Finanz-

not weiter Teile der kommunalen Familie.

Sie war betroffen durch eine weltweite

Bankenkrise, die sich zu einer Finanz-

krise mehrerer europäischer Länder

entwickelte. Und sie entwickelte sich

gerade in den letzten Monaten zu einer

Eurokrise, die sich als Gefahr für die

Geldwertstabilität ausweitete.

Die Kommunen in unserem Land haben

diese Einwicklung zu spüren bekommen.

Hohe Haushaltsdefizite in Milliarden-

höhe, eine schrumpfende freie Spitze,

die praktische Kommunalpolitik in wei-

ten Feldern unmöglich machte, und eine

abnehmende Verständnisbereitschaft in

der Bevölkerung: „Für Banken und Grie-

chenland ist Geld da – unsere Straßen

bleiben in einem jämmerlichen Zustand“,

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172 DNG 6 2011

waren Antworten auf Sparzwänge der

Städte und Gemeinden.

Der Deutsche Landkreistag verkündete

noch vor einer Woche „2011 über die

Hälfte der Landkreise im Defizit – finan-

zielle Gestaltungsspielräume praktisch

nicht mehr vorhanden.“

Soweit der Zustand der Kommunen am

Ende der ablaufenden Wahlperiode.

Wie geht es weiter?

Die Finanzsituation der Kommunen

gibt zu Beginn der neuen Wahlperiode

Anlass zur Hoffnung – dafür sprechen

einige Indizien.

Schuldenbremse

Das Land Niedersachsen ist – wie alle

anderen Bundesländer auch – durch die

Vorgabe der Schuldenbremse im Grund-

gesetz verpflichtet, die Neuverschul-

dung spätestens ab 2020 zu beenden.

Es liegt ein erster Gesetzentwurf zur

Einführung der Schuldenbremse in die

Niedersächsische Verfassung vor. Dem

Vernehmen nach sollen die Kommunen

Anfang November von den zuständigen

Ausschüssen zu diesem Themenkomplex

angehört werden.

Städtetag und Städte- und Gemein-

debund haben bereits im August eine

gemeinsame Haltung der Städte und

Gemeinden artikuliert und das neue

Instrument des Neuverschuldungsver-

bots grundsätzlich begrüßt. Die kommu-

nale Ebene hat bereits in all den Jahren

davor gewarnt, auf Landes- und Bundes-

ebene immer neue Aufgaben zu kreieren

und sie den Kommunen zur Mitfinan-

zierung zu überlassen. Die mangelnde

Finanzausstattung, die zur Durchführung

der Aufgabe erforderlich war, folgte nicht

im ausreichenden Maße der Aufgabe, so

dass nicht nur strukturschwache Kom-

munen zwangsläufig in eine Verschuldung

getrieben wurden.

Allerdings sehen wir auch nach Einfüh-

rung des Neuverschuldungsverbots eine

Gefahr auf die Gemeinden zukommen.

Die neue Maßnahme regelt zwar, dass

sich Bund und Länder nicht weiter ver-

M I T G L I E D E R V E R S A M M L U N G D E S N S G B A M 6 . O K T O B E R 2 011 I N B O D E N W E R D E R

schulden dürfen – die kommunale Ebene

ist hier aber nicht angesprochen.

Wir wissen aus den Erfahrungen der

letzten Jahre, was es für unsere Städte

und Gemeinden bedeutet, wenn sich das

Land aus dem Topf des kommunalen

Finanzausgleichs bedient. In einem sol-

chen Fall ist davon auszugehen, dass sich

die kommunale Ebene weiter verschul-

den müsste, ohne das für sie der Schutz-

schirm der Schuldenbremse aufgespannt

ist. Wir sehen daher die Notwendigkeit,

dass im Rahmen der Einführung der

Schuldenbremse der Schutz der kommu-

nalen Finanzausstattung auf Ebene der

Landesverfassung ebenfalls abgesichert

wird. Konkret fordern wir im Zusammen-

hang mit der Schuldenbremse zum einen

eine deutliche Ausweitung der verfas-

sungsrechtlichen Schutzbestimmungen

zugunsten der Kommunen in der Landes-

verfassung.

Daneben sehen wir die Notwendigkeit

der Einführung eines gesetzlich veran-

kerten nachhaltig strukturierten finanz-

politischen Dialogs zwischen Land und

Kommunen. Es gilt zu verhindern, dass

die kommunale Ebene im Rahmen der

Schuldenbremse wieder zur Reserve-

kasse des Landes wird.

Gemeindefinanzkommission

Im Sommer dieses Jahres hat die Arbeit

der Gemeindefinanzkommission in Berlin

mit der Vorlage von drei Abschlussberich-

ten geendet.

Ich darf daran erinnern: Die Kommis-

sion war angetreten unter der politischen

Vorgabe, die Gewerbesteuer abzuschaf-

fen und durch – was auch immer – zu

ersetzen, um so die Kommunen gegen

Schwankungen bei den Steuereinnahmen

abzusichern.

Nicht nur in Niedersachsen haben die

Städte und Gemeinden gemeinschaftlich

die Abschaffung der Gewerbesteuer und

den Ersatz durch andere Steuerbeteili-

gungen abgelehnt. Auch der NSGB hat

sich auf Landesebene und auf Bun-

desebene massiv dafür eingesetzt, die

Gewerbsteuer trotz ihrer konjunkturell

zyklisch auftretenden Schwächen als

nachhaltige und relevante Gemeinde-

steuer zu erhalten. Ich kann heute hier

feststellen, dass wir froh darüber sind,

dass es uns gelungen ist, die Gewerbe-

steuer für unsere Städte und Gemeinden

zu retten. Froh – nicht etwa deshalb, weil

damit eine Belastung der Wirtschaft

einher geht, sondern weil wir auch aus

früheren Überlegungen wissen, dass es

keine vergleichbare Einnahmequelle

für die Kommunen gibt, die die Finanz-

ausstattung der Städte und Gemeinden

derart sichert. Solange es offensichtlich

keine konsensfähige Ersatzeinnahme

gibt – so unser Standpunkt – muss es bei

der bisherigen Form der Gewerbesteuer

bleiben.

Bund übernimmt Kosten der

Grundsicherung

Und noch etwas Gutes hatte die Diskus-

sion in der Gemeindefinanzkommission,

die die Kommunen stärken wird. Bekannt-

lich trugen die Kommunen in unserem

Land die Kosten für die Grundsicherung

im Alter und bei Erwerbsminderung.

Hierfür bringen die deutschen Kommu-

nen rund vier Milliarden Euro jährlich auf.

In der parlamentarischen Beratung beim

Bund befindet sich aktuell der „Entwurf

eines Gesetzes zur Stärkung der Finanz-

kraft der Kommunen“. Was beinhaltet

dieser sperrige Titel? Hierunter verbirgt

sich die bis zum Jahre 2014 geplante kom-

plette Übernahme eben dieser Kosten der

Grundsicherung durch die Bundesrepu-

blik Deutschland. Dies ist für die Zukunft

ein äußerst wichtiger und auch relevanter

Bereich zur Stabilisierung der Kommu-

nalfinanzen. Im Ergebnis wird der Bund

mehr als vier Milliarden Euro Ausgabe-

volumen jährlich im Wesentlichen aus

dem Kommunalbereich auf seine Rech-

nung übernehmen. Betrachtet man die

mögliche weitere Kostenentwicklung im

Bereich der Grundsicherung (Stichwort

„Demografische Entwicklung“), kann dies

nur als äußerst positiv begrüßt werden.

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173DNG 6 2011

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174 DNG 6 2011

Ich befürchte aber, dass sich in Nie-

dersachsen der nächste Konfliktbereich

auftut. Die Frage steht im Raum, welche

kommunale Ebene entlastet wird. Ich

darf deutlich darauf verweisen, dass

das Gesetz nicht den Titel trägt: „Gesetz

zur Stärkung der Finanzkraft der Träger

der Grundsicherung“ sondern „Gesetz

zur Stärkung der Finanzkraft der Kom-

munen“. Die direkten Entlastungswir-

kungen werden nur bei den Landkreisen

und kreisfreien Städten eintreten. Ziel

des Gesetzes aber ist die Stärkung der

ganzen kommunalen Familie. Wir sind

also gespannt, was am Ende eines langen

Weges vom Bund über die Länder und

Landkreise bei den Städten und Gemein-

den an Entlastung ankommen wird.

Die Grundsicherung wurde bisher

größtenteils durch Städte und Gemein-

den über die Kreisumlage getragen. Der

NSGB sieht daher die Notwendigkeit,

dass die Städte und Gemeinden auch über

eine Senkung der Kreisumlagehebesätze

angemessen beteiligt werden.

Die geschilderten Entwicklungen

geben Anlass, optimistisch in die neue

Wahlperiode zu gehen.

Höhere Steuererwartungen, verblei-

bende Gewerbesteuer, Übernahme der

M I T G L I E D E R V E R S A M M L U N G D E S N S G B A M 6 . O K T O B E R 2 011 I N B O D E N W E R D E R

Grundsicherung durch den Bund und

Neuverschuldungsverbot – aber auch die

Verlängerung des Zukunftsvertrages bis

zum Jahr 2013 dürften die Finanzlage der

Gemeinden in der nächsten Wahlperiode

stabilisieren. Die Voraussetzungen schei-

nen geeignet, dass die große Mehrzahl

unserer Städte, Gemeinden und Samtge-

meinden wieder ausgeglichene Haushalte

vorlegen kann – wäre da nicht die Erblast

der Fünf-Milliarden-Euro-Kassenkredite

in Niedersachsen.

Der NSGB hat nach gründlicher Dis-

kussion der Verlängerung des Zukunfts-

vertrages zugestimmt, die ja auch eine

Entschuldung der Kommunen zum Ziel

hat und der kommunalen Ebene mehr

als eine Milliarde Euro zum Abbau der

Kassenkredite bringen dürfte.

Voraussetzung wird aber auch sein,

dass die Rahmenbedingungen für eine

kontinuierliche Steuerentwicklung beste-

hen bleiben.

Städtebauförderung und

Dorferneuerung

In der Vergangenheit haben dazu mit-

telbar auch konjunkturfördernde Pro-

gramme und Maßnahmen beigetragen.

Wir wissen, dass für jeden Euro, der im

Rahmen der Städtebauförderung – aber

auch der Dorferneuerung – investiert

werden konnte, das Siebenfache an in

der Regel mittelständische – also hei-

mische – Unternehmen geflossen sind.

Damit sind Städtebauförderung und

Dorferneuerung wichtige unverzicht-

bare – weil erfolgreiche – Elemente

der Strukturverbesserungen der Städte

und Gemeinden. Sie wirken als kon-

junktur- und beschäftigungspolitisch

bedeutsame Instrumente. Viele not-

wendige Investitionsmaßnahmen hätten

in den Kommunen nicht durchgeführt

werden können. Zugleich rentierten

sich die an die Kommunen gezahlten

Zuschüsse durch erhebliche Steuer-

mehreinnahmen. Dass gleichzeitig zum

Beispiel Ziele des Klimaschutzes mit den

Baumaßnahmen erfüllt werden konn-

ten, sei ebenfalls erwähnt.

Vor diesem Hintergrund wäre es aus

Sicht des NSGB fatal, wenn der Bund

geplante Kürzungen bei der Städtebauför-

derung umsetzen würde. Genau so fatal

wäre es, wenn das Land dem schlechten

Beispiel des Bundes folgen und auch

seine Mittel kürzen oder streichen würde.

Der NSGB unterstützt die Niedersäch-

sische Bauministerin Aygül Özkan in dem

Ziel, Kürzungen bei der Städtebauförde-

rung abzuwenden und die Förderung min-

destens auf dem Niveau des Jahres 2010

in Höhe von 535 Millionen Euro jährlich

zu halten. Gleichzeitig begrüßen wir das

neue Programm „Kleinere Städte und

Gemeinden“ der Städtebauförderung.

Dieses Programm ist vor allem wegen

seiner Ausrichtung auf die Stärkung des

ländlichen Raums zu unterstützen.

Auch im Bereich der Dorferneuerung

hat der Bund überraschend 100 Millio-

nen Euro bei der Gemeinschaftsaufgabe

Agrarstruktur und Küstenschutz gestri-

chen. Hiervon entfallen 14 Millionen Euro

auf Niedersachsen. Das Land Niedersach-

sen hat die Mittel für die Dorferneuerung

ebenfalls gekürzt. Neue Dörfer werden

nicht mehr in das Programm aufgenom-

men. Bei laufenden Verfahren werden

An der Münchhausenstatue in Bodenwerder: NSGB-Vizepräsident Uwe-Peter Lestin, Präsident Rainer Timmermann, Astrid Vockert (Mitglied im Präsidium des NSGB und Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtages) und Samtgemeindebürgermeister Joachim Lienig

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175DNG 6 2011

M I T G L I E D E R V E R S A M M L U N G D E S N S G B A M 6 . O K T O B E R 2 011 I N B O D E N W E R D E R

Anträge von Privatinvestoren nicht mehr

bedient.

Wir lehnen die von Bund und Land

beabsichtigten Kürzungen bei der Dorfer-

neuerung ab. Gerade durch die Förde-

rung privater Maßnahmen, die häufig

gerade ortsbildprägende Verbesserungen

privater Gebäude zum Gegenstand haben,

lässt sich unter gleichen konjunkturellen

Folgen wie bei der Stadtsanierung eine

Verschönerung der Dörfer auch mit pri-

vaten Mitteln erzielen.

Ein wenig widersinnig am Rande: Wäh-

rend die Mittel für strukturelle Verbesse-

rungen drastisch gekürzt werden, ist zu

befürchten, dass im Lande Niedersach-

sen eine Vielzahl von Koordinierungsaus-

schüssen „Ländliche Entwicklung“ – also

rein bürokratische Monster – geschaffen

werden. Fest steht, dass es in der Vergan-

genheit derartiger Einrichtungen nicht

bedurfte. Die enge Zusammenarbeit mit

den Arbeitsagenturen und den Behörden

für Geoinformation, Landentwicklung

und Liegenschaften (GLL’s) – künftig

Landesamt für Geoinformation und Land-

entwicklung Niedersachsen (LGLN) –

haben für gute Entwicklungen in unseren

Gemeinden gesorgt. Ich kann mir nicht

vorstellen, dass die Einrichtung derar-

tiger Koordinierungsausschüsse dem von

uns unterstützten Ziel des Ministerpräsi-

denten, Bürokratie abzubauen, entgegen

kommt. Der NSGB lehnt nach wie vor die

Einrichtung derartiger „Behörden“ ab.

Bereits diese überschaubare Auflistung

künftiger Betätigungsfelder zeigt die Viel-

falt künftiger Problemlagen, aber auch

der Chancen. Selbstverständlich werden

noch weitere Herausforderungen auf uns

zukommen: Wie wird sich die Ärztever-

sorgung bei uns entwickeln? Werden wir

auch in Zukunft unsere Aufgaben ver-

stärkt interkommunal versehen können

oder haben wir – wie im Standesamtswe-

sen oder bei der Europäischen Dienstlei-

stungsrichtlinie – weitere Einengungen zu

erwarten? Wie verkraften wir den Abzug

deutscher und britischer Soldaten?

Energiewende

Nie zuvor hat die Politik eine derart

umfassende Kehrtwende wie in der

Energiepolitik vollzogen. Die angestrebte

Energiewende ist auch für die Kommu-

nen von zentraler Bedeutung. Gerade

die Städte und Gemeinden sind bereits

seit langem als bürgernächste Ebene

mit Vorbildfunktion in diesem Bereich

aktiv: von der Planung, Errichtung und

Nutzung erneuerbarer Energiequellen

über das Energiesparen bis hin zu ihrer

Funktion als Plattform für Informations-,

Beratungs- und Förderangebote. Vor Ort

werden die alternativen Energien ange-

siedelt, Stromtrassen gebaut und die

Infra- und Speicherstruktur geschaffen.

Alle Anstrengungen aber werden in den

nächsten Jahren eine neue Qualität erfah-

ren, da eine reibungslose Energiewende

ohne oder gegen Kommunen nicht umge-

setzt werden kann.

Ohne die Städte und Gemeinden wird

die Energiewende nicht funktionieren.

Kommunen sind in allen Jahrzehnten

mit allen Herausforderungen vor Ort fer-

tig geworden, wenn man ihnen die nötigen

Freiräume einräumte. Ich habe keinen

Zweifel daran, dass auch Ratsmitglieder

zusammen mit Bürgermeisterinnen und

Bürgermeistern die kommende Wahlpe-

riode meistern werden.

Präsidentenwahl

Städte- und Gemeindebund wählt Dr. Marco TripsDie Mitgliederversammlung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes

(NSGB) in Bodenwerder am 6. Oktober 2011 hat Dr. Marco Trips, 39 Jahre, zum

Nachfolger des derzeit amtierenden Präsidenten Rainer Timmermann gewählt.

Er ist promovierter Jurist und derzeit Stadtrat bei der Stadt Sehnde, Region

Hannover. Trips wird sein neues Amt zum 1. Juni 2012 antreten. Er ist verheiratet

und hat zwei Kinder.

Nach dem Abitur und Zivildienst in Hildesheim wurde er in den Jahren 1992 bis

1995 beim Landkreis Hildesheim zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) ausgebildet.

Nach kurzer Tätigkeit im dortigen Bauordnungsamt nahm er 1995 das Studium

der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover auf. Schwerpunktmä-

ßig hat er dort stets das öffentliche Recht verfolgt. In den Jahren 2001 bis 2003

absolvierte er das Referendariat, unter anderem beim NSGB, der Deutschen

Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und der Niedersächsischen

Staatskanzlei. Seine Promotion schloss er im Jahr 2005 über das Verfahren von

Satzungen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften ab. Die Dissertation

wurde mit dem Fakultätspreis der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität

Hannover ausgezeichnet.

Nach seinem Referendariat war Dr. Marco Trips ein Jahr als freier Mitarbei-

ter der Kanzlei Versteyl in Hannover tätig und trat 2004 die Stelle des zweiten

Stadtrates in seiner Heimatstadt Sehnde an. Dort war er für sieben Jahre Fachbe-

reichsleiter für die Bereiche Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Ordnung. Seit

Mitte 2010 leitet er die Bereiche Zentrale Gebäudewirtschaft, Zentrale Dienste,

Personal und Ordnung. Neben seinem Hauptamt ist Trips Dozent am Nieder-

sächsischen Studieninstitut für Ordnungs- und Baurecht sowie Mitglied des

Landesjustizprüfungsamtes.

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176 DNG 6 2011

T H E M E N S C H W E R P U N K T : KO M M U N A L E S E L B S T V E RWA LT U N G

Online-Veröffentlichung von RechtsnormenVon Rechtsanwalt Dr. Tobias Gostomzyk*

Die Wirksamkeit von Rechts-

normen setzt ihre Verkündung

voraus. Das novellierte Nie-

dersächsische Kommunalver-

fassungsgesetz lässt das nun

im Internet zu. Diese Online-

Veröffentlichung soll neben die

bislang zulässigen Offline-Ver-

kündungsformen treten – die

Verkündung im amtlichen Verkündungs-

blatt sowie in Tageszeitungen. Grund für

diese Neue rung ist, dass es für Bürger

alltäglich geworden ist, im Internet nach

Informa tionen zu recherchieren. So besit-

zen heute mehr Haushalte in Deutschland

einen Internetzugang als das Abonnement

einer Tageszeitung (dazu auch Fischer/

Franke, Das neue Niedersächsische

Kommunalverfassungsgesetz, 14. Januar

2011; abrufbar auf der Webseite des Nie-

dersächsischen Ministeriums für Inneres

und Sport www.mi.niedersachsen.de).

Einschlägige Rechtsnorm ist § 11

NKomVG. Sie enthält sowohl Unbe-

stimmtheiten als auch Unstimmigkeiten.

Beides führt zu Risiken im Rechtsge-

brauch, die zu Lasten der Kommunen

gehen. Bekanntermaßen bewirken Ver-

kündungsfehler regelmäßig die Nichtig-

keit von Rechtsvorschriften (dazu auch

Ipsen in Niedersächsisches Kommunal-

verfassungsgesetz, Kommentar, 2011,

§ 11, Rn. 20). Lassen sich zusätzlich

Pflichtverletzungen durch Amtsträger

nachweisen, drohen Amtshaftungsan-

sprüche. Deshalb ist es umso wichtiger,

die Erstellung einer Internetseite zur

Online-Verkündung genau vorzubereiten

und bereits vorher mögliche Fehlerquel-

len in den Blick zu nehmen. Beispiels-

weise werden sich Kommunen vor einer

Online-Bekanntgabe von Rechtsnormen

folgende, sich nicht eindeutig

aus dem Gesetz ergebende Fra-

gen beantworten müssen: Wie

ist die dauerhafte Bereitstellung

von Rechtsnormen zu gewähr-

leisten (zum Beispiel späteres

Löschen, Serverausfall, Angriffe

aus dem Internet)? Wie ist ihre

Unverfälschtheit zu garantieren?

Und ebenso grundsätzlich: Wie müssen

Internetseiten beschaffen sein, auf denen

Rechtsnormen veröffentlicht werden?

Die Neuregelung im Detail

Was bedeutet die Gesetzesänderung im

Einzelnen? Mit der Bereitstellung im

Internet soll die Rechtsvorschrift gemäß

§ 11 Abs. 3 NKomVG verkündet sein. Den-

noch bleibt die Pflicht der Gemeinden

bestehen, ein amtliches Verkündungs-

blatt herauszugeben.

Vorgaben für die Online-Verkündung

ergeben sich aus § 11 Abs. 3 NKomVG.

Die Verkündung hat durch Bereitstellung

der Satzung auf einer Internetseite der

Kommune unter Angabe des Bereitstel-

lungstages zu erfolgen. Weiter muss in

einer oder mehreren örtlichen Tages-

zeitungen ein Hinweis auf diese Inter-

net-Veröffentlichung erfolgen. Örtliche

Tageszeitung(en) und Internet adresse

sind in der Hauptsatzung der Gemeinde

zu bestimmen.

Beschaffenheit der kommunalen

Webseite

Gemäß § 11 Abs. 3 S. 5 NKomVG darf

die Online-Verkündung nur auf einer

ausschließlich in Verantwortung der

Kommune betriebenen Internetseite

erfolgen. Zur Einrichtung und Pflege der

Seite ist allerdings die Einbindung des

Know-hows von Dritten erlaubt. Kosten

für die Erstellung einer Webseite lassen

sich übrigens – je nach Funktionalität der

Webseite – mit etwa 5 000 bis 7 000 Euro

ansetzen. Hinzu kommen monatliche

Kosten für die Nutzung eines Servers und

die Pflege der Inhalte.

Unklar ist dabei bislang, ob auf der glei-

chen Internetseite auch andere Inhalte

wie Bürgerinformatio nen, Tourismus-

Hinweise oder gar Werbung angeboten

werden dürfen. Zumindest im Amts-

blatt dürfen „andere amtliche Bekannt-

machungen“ veröffentlicht werden,

sowie „andere Veröffentlichungen, […]

wenn es sich um kurze Mitteilungen und

nicht um Werbung zu Zwecken des Wett-

bewerbs im geschäftlichen Verkehr“ han-

delt. Solange keine eingehende Rechts-

prüfung der Thematik erfolgt ist, sollten

die Kommunen beim Verknüpfen von

Inhalten Zurückhaltung üben – gerade

im Hinblick auf die mögliche Nichtigkeit

von Satzungen.

Dauerhafte Bereitstellung

der Vorschriften

Gemäß § 11 Abs. 3 S. 4 NKomVG muss

die Bereitstellung im Internet „dauer-

haft“ sein. Der Bürger muss die Satzung

jederzeit abrufen können. Nach ihrer

Veröffentlichung muss sie also im Inter-

net einsehbar bleiben, solange sie in

Kraft ist.

Nicht beantwortet sind hierbei die

Folgen, wenn sich die Gemeinde nach

einiger Zeit – etwa aus Kostengründen

– entschließt, die Online-Verkündung

einzustellen. Um eine Kenntnisnahme

von ausschließlich im Internet verkün-

deten Rechtsvorschriften fortlaufend zu

gewährleisten, dürften einer Gemeinde

nur zwei Lösungen zur Verfügung stehen:

Entweder wird die Webseite weiter betrie-

ben, solange noch eine darauf verkündete

Rechtsvorschrift in Kraft ist, oder die

fraglichen Satzungen wären erstmals im

Amtsblatt bekannt zu machen. Zumindest

in einer ersten Testphase ist Gemeinden

deshalb zu raten, eine parallele Verkün-

* Der Autor ist Rechtsanwalt der Wirtschaftskanzlei KSB INTAx in Hannover. Er ist spezialisiert auf das Recht der Medien, des Internet und der Tele-kommunikation – jeweils insbesondere mit seinen öffentlichen-rechtlichen Bezügen.

Dr. Tobias Gostomzyk

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177DNG 6 2011

T H E M E N S C H W E R P U N K T : KO M M U N A L E S E L B S T V E RWA LT U N G

Robert Thiele

Das Niedersächsische KommunalverfassungsgesetzKommentar

1. Auflage 2011, 523 Seiten, kartoniert, 49,90 Euro

ISBN 978-3-555-01531-6

Kohlhammer – Deutscher Gemeindeverlag GmbH,

Heßbrühlstraße 69, 70565 Stuttgart, www.kohlhammer.de

Am 1. November 2011 ist das neue, für alle Städte, Gemein-

den, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover

geltende Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz

(NKomVG) in Kraft getreten und hat damit auch die Nieder-

sächsische Gemeindeordnung (NGO) abgelöst.

Auch zum NKomVG gibt es – wie zur NGO – einen Pre-

miumkommentar von Robert Thiele. Dieser bleibt dem Ziel

verpflichtet, auch für das neue Recht aktuelle und praxis-

bezogene Hilfestellung zu geben. Das Werk stellt wiederum

nicht nur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den

Verwaltungen sowie den erfahrenen Kommunalpolitikerinnen

und Kommunalpolitikern eine aktuelle und praxisnahe Hilfe

dar, sondern ist auch für die neuesten Mandatsträgerinnen

und Mandatsträger unerlässlich.

Autor

Robert Thiele, Ministerialdirigent a. D., ehemals Kommunal-

abteilung des Niedersächsischen Innenministeriums, heute

Berater beim Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund

und beim Niedersächsischen Städtetag.

Zielgruppe

Städte, Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise, kommu-

nale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Verwaltungsge-

richte, Fachanwälte und Ausbildungsstätten für den öffent-

lichen Dienst.

dung im Amtsblatt vorzunehmen. Sollte

es online Probleme geben, sichert die

Offline-Verkündigung die Wirksamkeit der

Satzungen.

Absicherung der Internetseite

Die Rechtsvorschriften sind in der ver-

kündeten Fassung „durch technische

und organisatorische Maßnahmen zu

sichern“, vergleiche § 11 Abs. 3 S. 4

NKomVG. Es ist davon auszugehen, dass

hiermit gemeint ist, die Webseite derart

abzusichern, dass Veränderungen oder

Unbrauchbarmachung der Inhalte durch

unbefugten Zugriff Dritter oder Syste-

mausfälle und -fehler möglichst ausge-

schlossen werden.

Hier besteht die Unsicherheit, welches

Schutzniveau von der Kommune gefor-

dert ist. Diese Frage stellt sich vor allem

im Hinblick auf eventuelle in Folge

entstehende Schadensersatzansprüche

gegenüber der Kommune. Beispiel: Der

gemietete Server fällt mehrere Stunden

aus. In Folge kann ein Bürger, der eine

Frist einhalten muss, eine relevante Sat-

zung nicht einsehen (dagegen: Fischer/

Franke, Das neue Niedersächsische

Kommunalverfassungsgesetz, 14. Januar

2011; abrufbar auf der Webseite des Nie-

dersächsischen Ministeriums für Inneres

und Sport www.mi.niedersachsen.de).

Eine absolute Sicherheit einer Web seite

ist nach dem aktuellen Stand der Technik

ohnehin nicht möglich und kann daher

von der Kommune auch nicht verlangt

werden. Regelmäßig wird aber verlangt

werden können, dass der Personenkreis,

der an der Seite Änderungen vornehmen

kann, bekannt und beschränkt ist. Außer-

dem sind die in Behörden allgemein

üblichen Sicherheitsmaßnahmen einzu-

halten. Dazu gehören beispielsweise sich

regelmäßig ändernde Passwörter. Auch

ist in Bezug auf „Angriffe von außen“

zu unterstellen, dass die Kommune ver-

pflichtet ist, sich mit aktueller Virensoft-

ware, Firewalls etc. auszustatten.

Dennoch bieten gerade Internetseiten

eine hohe Störanfälligkeit, die durch

kleinste Programmierfehler entstehen

kann. Solche Fehler fallen oft nicht sofort

auf oder entstehen später, wenn Ände-

rungen an der Seite vorgenommen wer-

den. Beispiel: Durch die falsche Einrich-

tung eines Bildfensters ist ein Abschnitt

eines Bebauungsplanes nicht einsehbar,

oder eine Suchfunktion ist fehlerhaft.

Auch bei kurzzeitigen Abrufbarkeits-

störungen – etwa durch Ausfall eines

angemieteten Servers – bestehen Risiken.

Es ist wohl kaum von einer mangelhaften

Verkündung auszugehen, wenn die Sat-

zung einmal drei Minuten unerreichbar

ist. Anders ist es jedoch, wenn die Stö-

rungen zur Hauptnutzungszeit regelmä-

ßig eintreten oder länger andauern. Umso

wichtiger ist es daher, bei der Anmietung

Fortsetzung Seite 180

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178 DNG 6 2011

Niedersachsen hat gewähltDer NSGB gratuliert allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die aus den Kommunal-wahlen 2011 als Siegerinnen und Sieger hervorgegangen sind. Weitere Einzelheiten erfahren

Sie unter www.nls.niedersachsen.de/KW2011/Kommunalwahl_2011.html

Stadt/Gemeinde/Samtgemeinde Wahlsieg Vorschlag vorher

Adendorf, Gemeinde Maack, Thomas SPD Pritzlaff, Joachim

Algermissen, Gemeinde Moegerle, Wolfgang CDU Moegerle, Wolfgang

Amelinghausen, Samtgemeinde Völker, Helmut EB* Völker, Helmut

Amt Neuhaus, Gemeinde Richter, Grit EB Hublitz, Dieter

Apen, Gemeinde Huber, Matthias SPD Ulken, Hans-Otto

Aue, Samtgemeinde Benecke, Harald EB Fusion

Baddeckenstedt, Samtgemeinde Range, Jens SPD Range, Jens

Bardowick, Samtgemeinde Luhmann, Heiner CDU Dubber, Günter

Bevensen-Ebstorf, Samtgemeinde Kammer, Hans-Jürgen SPD Fusion

Bevern, Samtgemeinde Stock, Harald SPD Schlag, Günter

Beverstedt, Samtgemeinde Voigts, Ulf EB Voigts, Ulf

Bockhorn, Gemeinde Meinen, Andreas EB Spiekermann, Ewald

Bohmte, Gemeinde Goedejohann, Klaus CDU Goedejohann, Klaus

Burgwedel, Stadt Hoppenstedt, Dr. Hendrik CDU Hoppenstedt, Dr. Hendrik

Coppenbrügge, Flecken Peschka, Hans-Ulrich CDU Peschka, Hans-Ulrich

Delligsen, Flecken Knackstedt, Dirk SPD Krösche, Hans-Dieter

Dissen aTW, Stadt Nümann, Hartmut SPD Majerski, Georg

Dörpen, Samtgemeinde Wocken, Hermann CDU Hansen, Hans

Essen/Oldb., Gemeinde Kettmann, Georg CDU Kettmann, Georg

Geestequelle, Samtgemeinde Meyer, Stephan EB Kück, Helmut

Gieboldehausen, Samtgemeinde Dornieden, Marlies CDU Grobecker, Reinhard

Gifhorn, Stadt Nerlich, Matthias CDU Birth, Manfred

Goldenstedt, Gemeinde Meyer, Willibald CDU Meyer, Willibald

Hagen aTW, Gemeinde Gausmann, Peter CDU Eickholt, Dieter

Hanstedt, Samtgemeinde Muus, Olaf EB Hintz, Volker

Haren (Ems), Stadt Honnigfort, Markus CDU Honnigfort, Markus

Harsum, Gemeinde Kemnah, Gundolf CDU Kemnah, Gundolf

Haselünne, Stadt Schräer, Werner CDU Schräer, Werner

Heemsen, Samtgemeinde Koop, Friedrich-Wilhelm EB Koop, Friedrich-Wilhelm, bislang Allg. Vertreter

Hinte, Gemeinde Eertmoed, Manfred SPD Schneider, Wolfgang

Holdorf, Gemeinde Krug, Dr. Wolfgang CDU Krug, Dr. Wolfgang

Jork, Gemeinde Hubert, Gerd Bürgerverein Jork Lühmann, Rolf

Jümme, Samtgemeinde Voß, Wiard EB Voß, Wiard

Kirchdorf, Samtgemeinde Kammacher, Heinrich EB Kammache, Heinrichr

Krummhörn, Gemeinde Saathoff, Johann SPD Saathoff, Johann

Langeoog, Inselgemeinde Garrels, Uwe EB Janssen, Hans

Lathen, Samtgemeinde Weber, Karl-Heinz CDU Weber, Karl-Heinz

Lilienthal, Gemeinde Hollatz, Willy Grüne Hollatz, Willy

Lindhorst, Samtgemeinde Günther, Andreas SPD Busche, Gerhard

KO M M U N A LWA H L E N 2 011 I N N I E D E R S AC H S E N

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179DNG 6 2011

EB = Einzelbewerber/in

Stadt/Gemeinde/Samtgemeinde Wahlsieg Vorschlag vorher

Lohne, Stadt Gerdesmeyer, Tobias CDU Niesel, Hans-Georg

Mittelweser, Samtgemeinde Müller, Bernd EB Fusion

Molbergen, Gemeinde Möller, Ludger CDU Möller, Ludger

Nienstädt, Samtgemeinde Köritz, Ditmar SPD Harmening, Rolf

Nordstemmen, Gemeinde Pallentin, Norbert SPD Bothmann, Karl-Heinz

Nörten-Hardenberg, Flecken Klinkert-Kittel, Astrid EB Priebe, Frank

Ovelgönne, Gemeinde Brückmann, Thomas CDU Brückmann, Thomas

Papenteich, Samtgemeinde Holzapfel, Helmut SPD Holzapfel, Helmut

Rastede, Gemeinde von Essen, Dieter CDU Decker, Dieter

Rehburg-Loccum, Stadt Franke, Martin EB Hüsemann, Dieter

Rehden, Samtgemeinde Bloch, Hartmut EB Bloch, Hartmut

Rhauderfehn, Gemeinde Müller, Geert EB Freese, Heinz

Rhede (Ems) Gemeinde Conens, Gerhard EB Conens, Gerhard

Rosche, Samtgemeinde Rätzmann, Herbert CDU Rätzmann, Herbert

Sachsenhagen, Samtgemeinde Wedemeier, Jörn SPD Adam, Arthur

Salzbergen, Gemeinde Kaiser, Andreas CDU Kaiser, Andreas

Salzhausen, Samtgemeinde Krause, Wolfgang EB Putensen, Hans-Hermann

Scharnebeck, Samtgemeinde Gerstenkorn, Laars CDU Tödter, Karl

Schneverdingen, Stadt Moog-Steffens, Meike SPD Kasch, Fritz-Ulrich

Schortens, Stadt Böhling, Gerhard EB Böhling, Gerhard

Schwarmstedt, Samtgemeinde Gehrs, Björn SPD Frische, Hans-Wilhelm

Sehnde, Stadt Lehrke, Carl Jürgen CDU Lehrke, Carl Jürgen

Selsingen, Samtgemeinde Pape, Hans-Hinrich CDU Pape, Hans-Hinrich (bislang Allg. Vertreter)

Siedenburg, Samtgemeinde Rauschkolb, Dirk EB Rauschkolb, Dirk

Sittensen, Samtgemeinde Tiemann, Stefan CDU Tiemann, Stefan

Spelle, Samtgemeinde Hummeldorf, Bernhard CDU Hummeldorf, Bernhard

Stelle, Gemeinde Sievers, Uwe CDU Wilcke, Joachim

Twist, Gemeinde Schmitz, Ernst CDU Schmitz, Ernst

Uelsen, Samtgemeinde Koers, Herbert CDU Koers, Herbert

Unterlüß, Gemeinde Wilks, Kurt EB Wilks, Kurt

Visbek, Gemeinde Meyer, Gerd CDU Thölke, Heiner

Wardenburg, Gemeinde Noske, Martina EB Noske, Martina

Wendeburg, Gemeinde Albrecht, Gerd CDU Reupert, Hans-Peter

Wietze, Gemeinde Klußmann, Wolfgang CDU Klußmann, Wolfgang

Wietzendorf, Gemeinde Wrieden, Uwe CDU Wrieden, Uwe

Wittingen, Stadt Ridder, Karl CDU Ridder, Karl

KO M M U N A LWA H L E N 2 011 I N N I E D E R S AC H S E N

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180 DNG 6 2011

T H E M E N S C H W E R P U N K T : KO M M U N A L E S E L B S T V E RWA LT U N G

von Servern auf die Zuverlässigkeit des

Anbieters besonderen Wert zu legen

beziehungsweise unter Umständen

selbst einen Server anzuschaffen und

von entsprechend geschultem Perso-

nal betreuen zu lassen.

Aufgrund von Browser-Unterschie-

den empfiehlt es sich außerdem,

genormte Pdfs zu verwenden, weil

diese plattform unabhängig immer

gleich dargestellt werden, im Gegen-

satz zu der Darstellung auf Websei-

ten, jedenfalls dann, wenn es mit dem

gleichen Pdf-Viewer betrachtet wird.

Selbst bei anderen Pdf-Viewern kön-

nen Unterschiede entstehen, so dass

sich immer der Hinweis empfiehlt,

dass Adobe benutzt werden sollte.

Fazit

Nach § 11 Abs. 1 S. 2 NKomVG 2011

erfolgt die Verkündung von Rechtsvor-

schriften in einem amtlichen Verkün-

dungsblatt, in einer oder mehreren ört-

lichen Tageszeitungen oder im Inter-

net, soweit durch Rechtsvorschrift

nichts anderes bestimmt ist. Eine

Verkündung der Rechtsvorschrift im

Internet ist also alternativ zu anderen

Verkündungsformen zulässig. Zugleich

ist aber zu beachten, dass ein Fehler

bei der Verkündung einer Satzung oder

Verordnung zur Nichtigkeit führt. Des-

wegen ist es mehr als problematisch,

dass § 11 Abs. 3 NKomVG vage formu-

liert ist; also die Vorschrift zumindest

einen weiten Auslegungsspielraum

lässt, wenn nicht sogar ganz gegen

höherrangiges Recht (Bestimmtheits-

gebot etc.) verstößt. Das Risiko der

Nichtigkeit von Satzungen oder Ver-

ordnungen geht zu Lasten der Kom-

munen. Neben diesem dringenden

rechtlichen Klärungsbedarf sollten die

Kommunen in Niedersachsen dringend

gemeinsame Ansätze finden, um Stan-

dards für die zahlreichen praktischen

Schwierigkeiten zu erarbeiten. Hier

haben neben den Juristen die Infor-

matiker das Sagen.

Aktuelles Kommunal-verfassungsrechtVon Oliver Kamlage, Referent beim NSGB

1. Das NKomVG-

Anpassungsgesetz

Am 1. November 2011 ist das Nie-

dersächsische Kommunalverfas-

sungsgesetz (NKomVG) in Kraft

getreten.

Mit dem Gesetz zur Anpas-

sung von Landesgesetzen an das

NKomVG sowie zur Änderung des

Gesetzes zur Zusammenfassung und Moder-

nisierung des niedersächsischen Kommu-

nalverfassungsrechts vom 13. Oktober 2011

(Nds. GVBl. S. 353) werden zur Vereinheit-

lichung und Straffung des Landesrechts die

Verweisungen in Landesgesetzen auf Vor-

schriften der Niedersächsischen Gemein-

deordnung (NGO) und der Niedersäch-

sischen Landkreisordnung (NLO) an die

Bestimmungen des NKomVG angepasst.

Gleichzeitig werden die Begrifflichkeiten

des neuen Kommunalverfassungsrechts in

andere Landesgesetze (zum Beispiel das

Niedersächsische Gesetz über die kom-

munale Zusammenarbeit (NKomZG), das

Niedersächsische Abfallgesetz (AbfG) oder

das Niedersächsische Jagdgesetz (NJagdG))

übernommen. Darüber hinaus dient das

neue Gesetz der Beseitigung kleinerer Män-

gel im neuen NKomVG und der Bereinigung

von Redaktionsversehen. Im Einzelnen wird

das NKomVG wie folgt geändert:

Klarstellungen bei der Verkündung

von Rechtsvorschriften

§ 11 Abs. 1 NKomVG in der Fassung vom

17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576)

sah vor, dass Satzungen von der Hauptver-

waltungsbeamtin oder dem Hauptverwal-

tungsbeamten zu unterzeichnen und zu

verkünden sind. Für den Fall der Ersatz-

verkündung bestimmten § 11 Abs. 4 Sätze 3

und 4 NKomVG, dass diese der Anordnung

der Hauptverwaltungs beamtin oder des

Hauptverwaltungs beamten bedurfte, in der

Ort und Dauer der Auslegung genau

festzulegen sind.

Um dem Missverständnis vorzu-

beugen, es könnte damit gemeint

sein, dass die Verkündung von

Rechtsvorschriften beziehungs-

weise die Ersatzverkündung immer

auch in irgendeiner Weise persön-

lich von der Hauptverwaltungsbe-

amtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten

veranlasst werden müsste (so aber OVG

Lüneburg, Urteil vom 21. Dezember 2010 –

12 KN 71/08 –, R&R /2011 S. 3), wird durch

eine Änderung dieser Vorschriften klarge-

stellt, dass dies so nicht gewollt ist.

Des Weiteren wird durch die Einfü-

gung eines neuen Satzes 3 in § 11 Abs. 1

NKomVG klargestellt, dass Verkündungen

einer kreisangehörigen Gemeinde oder einer

Samtgemeinde auch in dem amtlichen Ver-

kündungsblatt erfolgen können, das der

Landkreis, dem die Gemeinde oder Samt-

gemeinde angehört, herausgibt. Entspre-

chendes gilt, wie bereits aus § 14 Abs. 2 Satz

2 NKomVG folgt, auch für die Gemeinden im

Gebiet der Region Hannover.

Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in der

Fassung vom 10. Dezember 2010 war die

Form der Verkündung von Rechtsvorschrif-

ten in der Hauptsatzung zu bestimmen.

Durch das NKomVG-Anpassungsgesetz

wird der Regelungsgehalt dieser Vorschrift

nunmehr in § 11 Abs. 1 Satz 2 NKomVG

übernommen, wenn es dort heißt, dass

die Verkündung nach Maßgabe näherer

Bestimmung durch die Hauptsatzung in

einem von der Kommune herausgegebenen

amtlichen Verkündungsblatt, in einer oder

mehreren örtlichen Tageszeitungen oder im

Internet erfolgt, soweit durch Rechtsvor-

schrift nichts anderes bestimmt ist. Hiermit

soll klargestellt werden, dass die Haupt-

satzung die Einzelheiten der Verkündung

regeln muss. Dementsprechend ist also in

Oliver Kamlage

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der Hauptsatzung die Form der Verkün-

dung zu bestimmen, also es ist festzulegen,

ob diese in einem amtlichen Verkündungs-

blatt, in einer örtlichen Tageszeitung oder

im Internet erfolgen soll. Darüber hinaus

wird dadurch verdeutlicht, dass im Falle

der Verkündung in einem amtlichen Ver-

kündungsblatt das Verkündungsblatt zu

bestimmen und bei einer Verkündung in

einer örtlichen Tageszeitung eine oder

mehrere Tageszeitungen zu bestimmen

sind. Für den Fall einer Verkündung im

Internet nennt bereits § 11 Abs. 3 Satz 3

NKomVG die für diesen Fall in der Haupt-

satzung zu treffenden Bestimmungen,

also es ist die örtliche Tageszeitung fest-

zulegen, in der Hinweise auf die Internet-

adresse erfolgen und darüber hinaus ist

die Internet adresse zu bestimmen, unter

der die Bereitstellung der Rechtsvorschrift

erfolgt.

„Vertretung“ der Haupt verwal-

tungs beamtin oder des Haupt-

verwaltungsbeamten bei der

Einberufung zur konstituierenden

Sitzung der Vertretung

Wer beruft die Vertretung zu ihrer kon-

stituierenden Sitzung nach dem Beginn

einer neuen Wahlperiode ein und stellt

die Tagesordnung auf, wenn die Haupt-

verwaltungsbeamtin oder der Hauptver-

waltungsbeamte verhindert oder nicht im

Amt ist? Das NKomVG in der Fassung vom

17. Dezember 2010 blieb eine Antwort auf

diese Frage schuldig (siehe hierzu Thiele,

R&R Nr. 4/2011 S. 18). Geregelt war ledig-

lich, dass die oder der Vorsitzende der Ver-

tretung die Hauptverwaltungsbeamtin oder

den Hauptverwaltungsbeamten bei der

Einberufung vertritt, wenn zu der ersten

Sitzung schon vor dem Beginn der neuen

Kommunalwahlperiode geladen wird (§ 59

Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 3 NKomVG).

Durch das NKomVG-Anpassungsgesetz wird

dem § 59 NKomVG ein neuer Abs. 4 ange-

fügt, wonach die Hauptverwaltungsbeamtin

oder der Hauptverwaltungsbeamte bei der

Einberufung der Vertretung zu ihrer ersten

Sitzung einschließlich der Aufstellung der

Tagesordnung durch die bisherige Vorsit-

zende oder den bisherigen Vorsitzenden

der Vertretung vertreten wird, sofern dies

nach dem Beginn der neuen Wahlperiode

geschieht. An sich ist es nicht ganz richtig,

von einem „vertreten werden“ zu sprechen,

wenn sich eine Hauptverwaltungsbeamtin

oder ein Hauptverwaltungs beamter nicht im

Amt befindet (vgl. auch § 60 Satz 2 NKomVG,

der in diesem Fall eine Sonderreglung für die

Verpflichtung der Ratsmitglieder schafft).

Allerdings geht aus den Gesetzes materialien

(siehe den schriftlichen Bericht, LT-Drucks.

16/4076 S. 4) unzweifelhaft hervor, dass die

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Regelung gerade auch diese Situation

erfassen will.

Ziehung des Loses bei der Wahl der

oder des Vertretungsvorsitzenden

Ebenso ungeklärt ließ das NKomVG in

der Fassung vom 17. Dezember 2010 die

Frage, wer bei der (erstmaligen) Wahl der

oder des Vorsitzenden der Vertretung das

Los zieht. Nach § 67 Satz 7 NKomVG zieht

die oder der Vorsitzende der Vertretung

bei Wahlen das Los. Da diese oder dieser

erst gewählt werden soll wurde in § 61

Abs. 1 Satz 2 NKomVG klargestellt, dass

das älteste anwesende und hierzu bereite

Mitglied, das im Übrigen auch die Wahl lei-

tet, das Los zieht. Wird später eine weitere

Wahl erforderlich (zu denken ist etwa an

den Fall der Abberufung nach § 61 Abs. 2

NKomVG), so soll nach dem Willen des

Gesetzgebers die Ziehung des Loses nach

allgemeinen Regeln geschehen und durch

die Stellvertreterin oder den Stellvertreter

der oder des Vorsitzenden erfolgen (vgl.

LT-Drucks. 16/4076, S. 4).

Bereinigung diverser

Redaktionsversehen

Mit dem NKomVG-Anpassungsgesetz wer-

den schließlich einige redaktionelle Verse-

hen bereinigt. Erwähnenswert erscheinen

in diesem Zusammenhang die Folgenden:

Nach § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in der

Fassung vom 17. Dezember 2010 waren für

die Mitglieder des Hauptausschusses nach

Satz 1 der Vorschrift, also die Beigeordne-

ten und die Grundmandatare, jeweils eine

Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu

bestimmen. Durch das NKomVG-Anpas-

sungsgesetz wird in dieser Bestimmung

klargestellt, dass dies – so wie es bereits

Rechtslage nach der Niedersächsischen

Gemeinde ordnung (NGO) gewesen ist

(siehe § 56 Abs. 3 Satz 2 NGO) – auch für

die Bürger meisterin oder den Bürgermei-

ster in Mitgliedsgemeinden von Samtge-

meinden gilt.

Auch wird die fehlerhafte Verweisung in

§ 105 Abs. 4 Satz 1 NKomVG in der Fassung

vom 17. Dezember 2010 auf Absatz 2 durch

die Verweisung auf § 104 Satz 1 NKomVG

ersetzt, so dass deutlich wird, dass die

stellvertretenden Bürgermeisterinnen oder

Bürgermeister in Mitgliedsgemeinden von

Samtgemeinden nicht etwa stets aus der

Mitte des Rates zu wählen sind, sondern

nur dann, wenn der Rat auf die Bildung

eines Verwaltungsschusses verzichtet hat

(siehe hierzu Thiele, R&R Nr. 5/2011, S. 18).

2. Die Empfehlungen der

Entschädigungskommission nach

§ 55 Abs. 2 NKomVG

Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 NKomVG beruft das

für Inneres zuständige Ministerium jeweils

vor dem Ende einer allgemeinen Wahlpe-

riode sachverständige Personen in eine

Kommission, die bis zum Beginn der neuen

Wahlperiode Empfehlungen zur Ausgestal-

tung und Höhe der den Abgeordneten zu

zahlenden Aufwandsentschädigungen gibt.

Diese so genannte Entschädigungs-

kommission hat ihre Empfehlungen

Mitte September dieses Jahres unter

anderem auf der Internetseite des Nie-

dersächsischen Innenministeriums unter

www.mi.niedersachsen.de veröffentlicht.

Nach Ansicht der Entschädigungskom-

mission sollte die Aufwandsentschädigung

(ohne Kosten einer Kinderbetreuung und

Fahrtkosten) für Ratsherren und Rats-

frauen der Gemeinde- oder Samtgemein-

deräte sowie für Mitglieder von Orts- und

Stadtbezirksräten im Monat folgende

Höchstbeträge (die Kommission weist

darauf hin, dass ihre Empfehlungen nicht

darauf gerichtet sind, diese Beträge auszu-

schöpfen) nicht überschreiten:

Gemeinden oder Samtgemeinden

bis 30 000 Einwohner 240 Euro

30 001 bis 150 000 Einwohner 320 Euro

150 001 bis 450 000 Einwohner 420 Euro

über 450 000 Einwohner 480 Euro

In Mitgliedsgemeinden von Samtge-

meinden sollte die Aufwandsentschädi-

gung 50 Prozent der für Gemeinden oder

Samtgemeinden mit der gleichen Einwoh-

nerzahl geltenden Höchstbeträge nicht

überschreiten.

Wenn es in den Empfehlungen der Kom-

mission heißt, innerhalb der Größenklas-

sen seien die empfohlenen Höchstbeträge

durch „Interpolation“ zu ermitteln, so kann

damit insbesondere bei Gemeinden unter

30 000 Einwohner keine mathematische

Präzision gemeint sein. Offenbar ist daran

gedacht, auch innerhalb der Größenklas-

sen eine gewisse Verhältnismäßigkeit der

Aufwandsentschädigungen zu wahren.

Hinzuweisen ist noch darauf, dass

die Empfehlungen auch den § 55 Abs. 1

Satz 3 NKomVG konkretisieren, wonach

die Entschädigung für Abgeordnete mit

besonderen Funktionen erhöht werden

darf. Nach Auffassung der Kommission

ist eine erhöhte Aufwandsentschädigung

nur bei Abgeordneten gerechtfertigt, die

eine der folgenden Funktionen ausüben:

ehrenamtliche Stellvertreterin oder Stell-

vertreter der Hauptverwaltungsbeamtin

oder des Hauptverwaltungsbeamten,

Fraktionsvorsitzende oder Fraktionsvor-

sitzender, Beigeordnete oder Beigeord-

neter oder Vertretungsvorsitzende oder

Vertretungsvorsitzender. Bei Ausschuss-

vorsitzenden empfiehlt die Kommission

eine höhere Entschädigung nicht oder

nur dann vorzusehen, wenn es sich um

einen Ausschuss mit Entscheidungskom-

petenzen handelt.

3. Zu den (neuen) Begrifflichkeiten

im NKomVG

Zu guter Letzt soll an dieser Stelle noch ein

landläufiges Missverständnis aus der Welt

geschafft werden, dass nämlich die herge-

brachten Bezeichnungen für die Organe

der Kommunen mit dem Inkrafttreten des

NKomVG keinerlei Bedeutung mehr hät-

ten. Das ist nicht richtig. Zwar nennt § 7

Abs. 1 NKomVG aus gesetzes technischen

Gründen als Organe der Kommunen die

Vertretung, den Hauptausschuss und

die Hauptverwaltungs beamtin oder den

Hauptverwaltungsbeamten. In § 7 Abs. 2

NKomVG wird allerdings verdeutlicht,

dass es sich hierbei nur um Oberbegriffe

handelt und es namentlich in den Gemein-

den bei den Bezeichnungen Rat, Verwal-

tungsausschuss und Bürgermeisterin oder

Bürgermeister für diese Organe bleibt.

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Wahlen und Ernennungen

Dr. Marina Hohage

Bernd-Georg Höfer

Dr. Marina Hohage wurde mit Wirkung

vom 1. Dezember 2011 zur Geschäfts-

führerin der Niedersächsischen Ver-

sorgungskasse (NVK) berufen. Sie war

bisher Rechts- und Personaldezernentin

sowie Vertreterin des hauptberuflichen

Vizepräsidenten der Stiftung Universität

Hildesheim. Hohage tritt an die Stelle des

bisherigen Geschäftsführers und Direk-

tors Bernd-Georg Höfer, der nach über

18-jähriger Tätigkeit in der NVK in den

Ruhestand eingetreten ist.

Bernd Rebens, ehemaliger Direk-

tor des Landesverbandes der

Volkshochschulen Niedersach-

sen e. V., verstarb im Alter von

64 Jahren. 1993 wechselte er aus

der Position des Pädagogischen

Leiters der Bildungsvereinigung

Arbeit und Leben Niedersachsen

e. V. an die Spitze des Landesver-

bandes der Volkshoch schulen.

Das Amt des Verbandspräsidenten

hatte er bis 2006 inne. Danach

war er als Erster Geschäftsführer

der Agentur für Erwachsenen-

und Weiterbildung maßgeblich

an deren Aufbau beteiligt. Der

Niedersächsische Städte- und

Gemeinde bund wird Bernd

Rebens stets in wertschätzender

Erinnerung behalten.

NachrufeDiedrich Fischbeck,

Gemeinde Wardenburg,

Landkreis Oldenburg,

verstarb im Alter von

78 Jahren. Fischbeck

war von 1968 bis 1986

Bürgermeister und 40

Jahre Mitglied im Rat

der Gemeinde Wardenburg und erhielt

für seine Leistungen 2005 vom Nieder-

sächsischen Städte- und Gemeindebund

die Ehrennadel in Gold. 1988 wurde er

mit dem Bundesverdienstkreuz ausge-

zeichnet. Außerdem war er viele Jahre

Vorsitzender des Verwaltungsausschus-

ses sowie ebenfalls Mitglied des Kreis-

tages. Der Niedersächsische Städte- und

Gemeindebund wird sein Gedenken stets

in Ehren halten.

Ehrungen des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes mit Ablauf der Wahlperiode 2011*

Ehrung in der Gemeinde Schellerten: August-Ludolf Ohlms (Ortschaft Schel-

lerten) und Reinhard Ratay (Ortschaft Ahstedt) erhielten von Präsident Rainer

Timmermann die Ehrenmedaille des Niedersächsischen Städte- und Gemeinde-

bundes für mindestens 30-jährige Tätigkeit als Ortsbürgermeister.

Bürgermeister Axel Witte, August-Ludolf Ohlms, Reinhard Ratay und NSGB-Präsident Rainer Timmermann (von links)

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Weitere Ehrungen

Kreisverband AmmerlandEhrennadel in Gold für mindestens 40-jährige Mitgliedschaft im Rat:•Dieter Decker (21 Jahre

Bürgermeister und 40 Jahre im Rat)•Herrmann Tammen,

Gemeinde Apen

Kreisverband AurichGroße Verbandsurkunde:•Martin Tuitjer (über 40 Jahre

Bürgermeister und 47 Jahre im Rat), Gemeinde Wirdum, SG Brookmerland

•Robert Henninga (43 Jahre im Rat), Stadt Wiesmoor

•Robert Niemeyer (43 Jahre im Rat), Stadt Wiesmoor

Ehrenmedaille für mindestens 30-jährige Tätigkeit als Ortsbürgermeister: •Klaus Gronewold, Ostersander,

Stadt Wiesmoor•Hinrich Trauernicht, Spetzerfehn,

Stadt Wiesmoor

* Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir bei den Ratsmitglieder-Ehrungen aus Platzgründen hier nur diejenigen berücksichtigen konnten, die die Ehrennadel in Gold oder die Große Verbands urkunde erhalten haben.

Weiterhin konnten insgesamt nur die Ehrungen veröffentlicht werden, die uns bis zum Redaktionsschluss (7.11.2011) zur Kenntnis gegeben wurden.

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Ehrennadel in Gold für

mindestens 25-jährige Tätigkeit

als Bürgermeister/in und/oder

Hauptverwaltungsbeamte/r:

•Hermann Gronewold, Gemeinde Halbemond, SG Hage

•Wilhelm Hippen (Ortsbürgermeister), Ihlower Fehn, Gemeinde Ihlow

•Rita Janssen (Ortsbürgermeisterin), Riepe, Gemeinde Ihlow

Kreisverband CelleEhrenmedaille für 30-jährige Tätigkeit

als Ortsbürgermeister:

•Dietrich Ziemke, Jeversen, Gemeinde Wietze

Ehrennadel in Gold für 40-jährige

Mitgliedschaft im Rat:

•Dietrich Ziemke, Gemeinde WietzeEhrennadel in Silber für mindestens

20-jährige Tätigkeit als Bürgermeister

und/oder Hauptverwaltungsbeamter:

•Otto Brandes, Gemeinde Scharnhorst, SG Hage

•Helmut Ebel (Ortsvorsteher), Hassel, Stadt Bergen

•Hermann Rodenberg, Gemeinde Eicklingen, SG Flotwedel

Kreisverband CloppenburgEhrennadel in Gold für mindestens

40-jährige Mitgliedschaft im Rat:

•Willi Behrens, Gemeinde Emstek•Christian Koch, Conrad Niemeyer

und Leonard Rosenbaum, Gemeinde Saterland

•Georg Meyer, Gemeinde Cappeln

Kreisverband CuxhavenGroße Verbandsurkunde:

•Martin Bensen (25 Jahre Bürgermeister und 43 Jahre im Rat), Flecken Beverstedt , SG Beverstedt

•Volker Lüdtke (fast 40 Jahre Bürgermeister und Mitglied im Rat), Gemeinde Bokel, SG Beverstedt

Ehrenmedaille für mindestens

30-jährige Tätigkeit als

Bürgermeister und/oder

Hauptverwaltungsbeamter:

•Martin Döscher (40 Jahre), Gemeinde Köhlen, SG Bederkesa

•Klaus Seier, Gemeinde Dorum, SG Land Wursten

Ehrennadel in Gold für mindestens 25-jährige Tätigkeit als Bürgermeister und/oder Hauptverwaltungsbeamter:•Günter Diekhoff (Ortsbürgermeister),

Imsum, Stadt Langen•Georg Martens, SG am DobrockEhrennadel in Gold für mindestens 40-jährige Mitgliedschaft im Rat:•Hans Georg Heinßen, Gemeinde

Cadenberge, SG Am Dobrock•Claus Leydecker, SG am Dobrock•Reinhard Poppe, Gemeinde Wingst,

SG Am Dobrock•Emil Sagemann, Stadt Langen•Elfriede Sperber, Gemeinde Loxstedt•Heinrich Wieking, Gemeinde

Cadenberge, SG Am DobrockEhrennadel in Silber für mindestens 20-jährige Tätigkeit als Bürgermeister und/oder Hauptverwaltungsbeamter:•Dieter Lindey, Gemeinde Hollen,

SG Beverstedt•Karl-Heinz Linck, Gemeinde Belum,

SG am Dobrock•Wolfgang Neumann, SG Land Wursten•Manfred Tönjes, Gemeinde Heerstedt,

SG Beverstedt

Kreisverband EmslandEhrenmedaille für mindestens 30-jährige Tätigkeit als Bürgermeister und/oder Hauptverwaltungsbeamter:•Gerhard Göken, Gemeinde

Hilkenbrook, SG NordhümmlingEhrennadel in Gold für mindestens 25-jährige Tätigkeit als Ortsbürgermeister:•Alfons Robbes, Holsten-Bexten,

Gemeinde SalzbergenEhrennadel in Gold für mindestens 40-jährige Mitgliedschaft im Rat:•Heinrich Kreutzjahs (47 Jahre im

Rat), Gemeinde Lorup, SG Werlte•Bernhard Megger, Stadt Haselünne•Heinrich Schwarte, Gemeinde

Niederlangen, SG Lathen

Kreisverband FrieslandEhrennadel in Gold für mindestens 40-jährige Mitgliedschaft im Rat:•Diedrich Loers, Gemeinde Bockhorn

Ehrennadel in Silber für mindestens 20-jährige Tätigkeit als Bürgermeister und/oder Hauptverwaltungsbeamter:•Ewald Spiekermann, Gemeinde

Bockhorn

Kreisverband GifhornEhrennadel in Gold für 40-jährige Mitgliedschaft im Rat:•Eberhard Asche-Baumgarten,

Gemeinde Leiferde, SG Meinersen•Wilhelm Hasselmann, Gemeinde

Steinhorst, SG Hankensbüttel•Erich Hemmerling, Gemeinde

Weyhausen, SG Boldecker Land•Klaus Knühmann (20 Jahre

Bürgermeister und 40 Jahre im Rat), Gemeinde Dedelsdorf, SG Hankensbüttel

•Paul Lütje, Gemeinde Wasbüttel, SG Isenbüttel

•Heinz-Wilhelm Müller, Gemeinde Tappenbeck, SG Boldecker Land

Kreisverband GöttingenEhrennadel in Gold für mindestens 25-jährige Tätigkeit als Ortsbürgermeister:•Hartwig Giebel, Groß Schneen,

Gemeinde Friedland•Gerold Kunz, Diemarden, Gemeinde

Gleichen•Gerhard Nolte, Gelliehausen,

Gemeinde GleichenEhrennadel in Gold für 40-jährige Mitgliedschaft im Rat:•Georg Freiberg, Gemeinde

Wollbrandshausen, SG Gieboldehausen

•Franz Jacobi, Gemeinde Rhumspringe, SG Gieboldehausen

Kreisverband HarburgEhrenmedaille für mindestens 30-jährige Tätigkeit als Bürgermeister und/oder Hauptverwaltungsbeamter:•Walter Kruse, Gemeinde Egestorf,

SG HanstedtEhrennadel in Gold für mindestens 25-jährige Tätigkeit als Bürgermeisterin:•Gabriele Apel, Gemeinde Drestedt,

SG Hollenstedt

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Ehrennadel in Gold für 40-jährige Mitgliedschaft im Rat:•Hansheinrich Jenzen, Gemeinde

Stelle•Wolfgang Koch, Gemeinde Undeloh,

SG Hanstedt

Kreisverband HeidekreisEhrennadel in Gold für 40-jährige Mitgliedschaft im Rat:•Werner Bartsch (20 Jahre

Bürgermeister und 40 Jahre im Rat), Gemeinde Schwarmstedt, SG Schwarmstedt

•Reinhard Stelter, SG AhldenEhrennadel in Silber für mindestens 20-jährige Tätigkeit als Bürgermeister und/oder Hauptverwaltungsbeamter:•Uwe Wrieden, Gemeinde Wietzendorf

Kreisverband HelmstedtGroße Verbandsurkunde:•Johannes Nitschke (27 Jahre

Bürgermeister und 43 Jahre im Rat), Gemeinde Grasleben, SG Grasleben

Kreisverband HildesheimEhrennadel in Gold für mindestens 25-jährige Tätigkeit als Bürgermeister und/oder Hauptverwaltungsbeamter:•Alfred Bellgardt (Ortsvorsteher),

Klein Duingen, Stadt Bad Salzdetfurth•Dieter Hebner, Gemeinde

Winzenburg, SG Freden•Peter Ossenkopp

(Ortsbürgermeister), Lechstedt, Stadt Bad Salzdetfurth

•Dieter Schubert, Gemeinde Freden, SG Freden

Ehrennadel in Gold für 40-jährige Mitgliedschaft im Rat:•Wolfgang Dettmer und Reinhard

Nipp, Stadt Bad Salzdetfurth•Klaus Schütz, SG HolleEhrennadel in Silber für mindestens 20-jährige Tätigkeit als Bürgermeister und/oder Hauptverwaltungsbeamter:•Klaus Funke, Gemeinde

Woltershausen, SG Lamspringe

Kreisverband LeerEhrenmedaille für mindestens 30-jährige Tätigkeit als Bürgermeister:•Herbert Broich (Ortsbürgermeister),

Burlage, Gemeinde Rhauderfehn

•Georg Gathen, Gemeinde Filsum, SG Jümme

Ehrennadel in Gold für mindestens 25-jährige Tätigkeit als Ortsbürgermeister:•Karl-Heinz Jesionek, Flachsmeer,

Gemeinde RhauderfehnEhrennadel in Gold für 40-jährige Mitgliedschaft im Rat:•Heinz-Werner Ripke (Ortsrat),

Tergast, Gemeinde Rhauderfehn

Kreisverband LüneburgEhrennadel in Gold für mindestens 25-jährige Tätigkeit als Bürgermeister und/oder Hauptverwaltungsbeamter:•Bernd Hein, Gemeinde Barendorf,

SG OstheideEhrennadel in Gold für mindestens 40-jährige Mitgliedschaft im Rat:•Manfred Grabowski (43 Jahre),

Gemeinde Amelinghausen, SG Amelinghausen

Kreisverband UelzenEhrennadel in Silber für mindestens 20-jährige Tätigkeit als Bürgermeister und/oder Hauptverwaltungsbeamter:•Günter Täck, Gemeinde Himbergen,

SG Bevensen

Kreisverband Lüchow-DannenbergEhrenmedaille:•Herbert Höbermann (30 Jahre

Bürgermeister), Flecken Clenze, SG Clenze

Ehrennadel in Gold für mindestens 25-jährige Tätigkeit als Bürgermeister und/oder Hauptverwaltungsbeamter:•Herbert Krüger, Gemeinde Gorleben,

SG GartowEhrennadel in Silber für mindestens 20-jährige Tätigkeit als Bürgermeister und/oder Hauptverwaltungsbeamter:•Klaus Böttcher, Gemeinde

Woltersdorf, SG Lüchow•Wilhelm von Gottberg, Gemeinde

Schnega, SG Clenze•Dietmar Harlfinger, Gemeinde

Göhrde, SG Elbtalaue•August Mattiesch, Gemeinde

Damnatz, SG Elbtalaue•Heinz Schulz, Gemeinde Zernien,

SG Elbtalaue

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Kreisverband LüneburgEhrennadel in Gold für mindestens

25-jährige Tätigkeit als Bürgermeister

und/oder Hauptverwaltungsbeamter:

•Bernd Hein, Gemeinde Barendorf, SG Ostheide

•Heinz Meyer, Gemeinde Melbeck, SG Ilmenau

•Udo Staacke, Gemeinde Boitze, SG Dahlenburg

Kreisverband NienburgEhrennadel in Silber für mindestens

20-jährige Tätigkeit als Bürgermeister

und/oder Hauptverwaltungsbeamter:

•Burkhard Schädeke, Gemeinde Haßbergen, SG Heemsen

Kreisverband NortheimEhrenmedaille für mindestens

30-jährige Tätigkeit als

Ortsbürgermeister:

•Harry Arnemann, Wahmbeck, Flecken Bodenfelde

•Werner Brandfaß, Lindau, Gemeinde Katlenburg-Lindau

•Wolfgang Meuschke, Willershausen, Gemeinde Kalefeld

•Gerhard Ritter (40 Jahre, und 40 Jahre im Ortsrat), Lüthorst, Stadt Dassel

Ehrennadel in Gold für mindestens

25-jährige Tätigkeit als

Ortsbürgermeister/in:

•Hans-Ulrich Gobrecht, Sudershausen, Flecken Nörten-Hardenberg

•Frauke Heiligenstadt, Gillersheim, Gemeinde Katlenburg-Lindau

•Heinz Marks, Elvershausen, Gemeinde Katlenburg-Lindau

Ehrennadel in Silber für mindestens

20-jährige Tätigkeit als Bürgermeister

und/oder Hauptverwaltungsbeamter:

•Heinz Brandt (Ortsbürgermeister), Bishausen, Flecken Nörten-Hardenberg

•Frank Priebe, Flecken Nörten-Hardenberg

•Werner Thiele (Ortsbürgermeister), Wollbrechtshausen, Flecken Nörten-Hardenberg

•Willi Wegener (Ortsbürgermeister), Suterode, Gemeinde Katlenburg-Lindau

Kreisverband OldenburgEhrennadel in Silber für mindestens 20-jährige Tätigkeit als Bürgermeister und/oder Hauptverwaltungsbeamter:•Gert Weidenhöfer, Gemeinde

Winkelsedd, SG Harpstedt

Kreisverband OsterholzEhrennadel in Gold für mindestens 25-jährige Tätigkeit als Ortsbürgermeister:•Georg Cammann, Meyenburg,

Gemeinde SchwanewedeEhrennadel in Gold für 40-jährige Mitgliedschaft im Rat:•Erich Geffers, Gemeinde Worpswede

Kreisverband PeineEhrennadel in Gold für mindestens 25-jährige Tätigkeit als Bürgermeister und/oder Hauptverwaltungsbeamter:•Hans-Hermann Baas, Gemeinde

LengedeEhrennadel in Gold für 40-jährige Mitgliedschaft im Rat:•Werner Kirschner, Gemeinden

Vechelde und Ilsede

Kreisverband StadeGroße Verbandsurkunde:•Heinrich von Borstel (20 Jahre

Bürgermeister und 47 Jahre im Rat), Gemeinde Wischhafen, SG Nordkehdingen

•Otto Bruns (43 Jahre Rat und 40 Jahre Samtgemeinderat), Gemeinde Steinkirchen und SG Lühe

•Hans-Ulrich Gosch, Gemeinde Guderhandviertel, SG Lühe

Kreisverband UelzenEhrenmedaille für 30-jährige Tätigkeit als Bürgermeister und/oder Hauptverwaltungsbeamter:•Peter Meyer, Gemeinde Wieren,

SG WrestedtEhrennadel in Gold für 40-jährige Mitgliedschaft im Rat:•Karl Everding, Gemeinde Rosche,

SG Rosche•Willi Scharnhop, SG Bevensen und

ehemalige Gemeinde BohndorfEhrennadel in Silber für 20-jährige Tätigkeit als Bürgermeisterin:•Christel Beplate-Haarstrich,

Gemeinde Suderburg, SG Suderburg

Kreisverband VechtaEhrennadel in Gold für mindestens 25-jährige Tätigkeit als Bürgermeister und/oder Hauptverwaltungsbeamter:•Willibald Meyer, Gemeinde

Goldenstedt

Kreisverband WesermarschEhrennadel in Gold für mindestens 25-jährige Tätigkeit als Bürgermeister und/oder Hauptverwaltungsbeamter:•Hans-Joachim Beckmann, Gemeinde

Lemwerder

Kreisverband WittmundEhrenmedaille für 30-jährige Tätigkeit als Bürgermeister und/oder Hauptverwaltungsbeamter:•Dieter Tobias, Gemeinde Moorweg,

SG EsensEhrennadel in Gold für mindestens 40-jährige Mitgliedschaft im Rat:•Landtagspräsident Hermann Dinkla,

SG Holtriem•Theodor Storck, Gemeinde

Neuschoo, SG Holtriem

Kreisverband WolfenbüttelEhrennadel in Gold für mindestens 25-jährige Tätigkeit als Ortsbürgermeister:•WolfgangRöper,KleinSchöppenstedt,

Gemeinde Cremlingen

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A L L G E M E I N E V E RWA LT U N G U N D E U R O PA

Erfolgreiche Personalgewinnung für die kommunale FamilieNiedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. (NSI)

Von Dr. Stefan Eisner, NSI, und Geschäftsführer der NSI Consult GmbH, und Professor Dr. Michael Jesser, NSI, Leiter des Bildungszentrums Braunschweig

Der wichtigste Produk-

tionsfaktor in einem

modernen Dienstlei-

stungsbetrieb ist die

menschliche Arbeits-

kraft. Um sicherzustel-

len, dass die Kommunen

in Zukunft die zu bewäl-

tigenden Aufgaben effi-

zient und zur Zufrieden-

heit der Bürgerinnen und Bürger erfül-

len können, bedarf es zunehmend einer

professionellen Personalauswahl durch

die kommunalen Entscheidungsträger.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnis

wurde im Jahr 2006 vom Studieninstitut

Braunschweig ein speziell auf die Bedürf-

nisse der niedersächsischen Gemeinden,

Städte und Landkreise zugeschnittenes

Personalauswahlverfahren für den kom-

munalen Nachwuchs konzipiert. Sehr

schnell wurde deutlich, dass unter den

entscheidenden Aspekten der „Diagnose“

auf der einen Seite und der „Wirtschaft-

lichkeit“ auf der anderen Seite eine

Eigenproduktion nicht in Frage kommen

würde. Nach sorgsamer Selektion des

Marktes wurden die Verantwortlichen auf

das Institut für Personalentwicklung und

Eignungsprüfung im öffentlichen Dienst

(IfP) mit Sitz in Köln aufmerksam.

Institut für Personalauswahl (IfP)

Die Gründung des IfP erfolgte durch

Beschluss des Rates der Stadt Köln im

Jahr 1956 mit der Zielsetzung, die Per-

sonalauswahl der sich anschließenden

Kommunen durch gemeinsam finanzierte,

wissenschaftlich abgesicherte Verfahren

unter psychologischer Leitung zu unter-

stützen. Das Institut firmiert als Ver-

ein, dem als Mitglieder

Städte, Kreise und kom-

munale Ausbildungsein-

richtungen angehören

und dessen Geschäfts-

führung der Stadt Köln

obliegt. Die kommunale

Basis und damit das Wis-

sen um die kommunalen

Bedürfnisse hat zur Ent-

wicklung eines Portfolios inklusive stan-

dardisierter schriftlicher Eignungstests,

Assessments und gesprächsdiagnos-

tischen Auswahlverfahren im Rahmen

von Personalgewinnung und -entwicklung

geführt. Diese speziell für die kommunale

Landschaft konzipierten Verfahren kom-

biniert mit den neuesten wissenschaft-

lichen Erkenntnissen ermöglichen es, ein

Angebot vorzuhalten, welches nicht auf

dem allgemeinen Test- und Assessment-

Markt erhältlich ist. Dabei führte die ste-

tige Weiter entwicklung der einzelnen Ver-

fahren inhaltlich zu einer Wandlung der

zunächst auf der klassischen Intelligenz-

theorie beruhenden Aufgabenkonzepte

hin zu einer Einbindung vor allem der

kommunikativen Intelligenz und anderer

anforderungsnaher Aufgabenelemente.

Schriftliches Eignungstestverfahren

Standardisierte Auswahltests messen

Eignung und Befähigung von Bewer-

berinnen und Bewerber. Sie benutzen

objektive Methoden und bieten auch bei

großen Bewerberzahlen eine Basis für

unabhängige und gleichbehandlungsge-

rechte Einstellungsentscheidungen. Die

Aussagekraft der eingesetzten Messver-

fahren muss sich in der weitgehenden

Übereinstimmung der Testnoten mit den

später in Ausbildung und Beruf erzielten

Leistungen erweisen. Dieser Qualitäts-

indikator wird als Validität bezeichnet

und ist unter anderem in der DIN-Norm

33430 beschrieben. Mit mehrstündigen,

schriftlichen Tests werden zu den ver-

schiedenen Verwaltungsausbildungen

Eignungsaussagen für diverse Fähigkeits-

elemente des Anforderungsprofils erzielt.

Die nachfolgende Übersicht zeigt einen

Auszug aus der breiten Angebotspalette:

Dr. Stefan Eisner

Professor Dr. Michael

Jesser

Verwaltung Technik

• Diplomverwaltungswirte„gehobenerDienst“

• Informatikkaufleute/Fachinformatiker

• Verwaltungswirte„mittlererDienst“ • Lebensmittelkontrolleure

• Verwaltungsfachangestellte • Anlagenmechaniker

• AngestelltenlehrgängeIundII • Feuerwehrleute„mittlererDienst“

• KaufleutefürBürokommunikation • Systemelektroniker

• KaufleutefürMarketingkommunikation • Bauzeichner/technischerZeichner

• Veranstaltungskaufleute • Straßenwärter

• FachangestelltefürMedien-undInfo-dienste, Bibliothek

• Mechatroniker

• Bürokaufleute • Elektrotechniker

• Bestattungsfachkräfte • Gärtner

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A L L G E M E I N E V E RWA LT U N G U N D E U R O PA

Aktuell werden Tests für mehr als 150

Berufsbilder angeboten. Der schriftliche

Test setzt sich unter anderem aus meh-

reren faktorenanalytisch fundierten Ele-

menten zusammen:

• sprachlichesVerständnisund

Ausdruck,

• AuffassenundLernen,

• BefähigungzumaktivenZuhören,

• LogikundGenauigkeit,

• rechnerisch-gegenständlichesDenken

und

• Arbeitstempo.

Ergänzend können noch Kenntnisse in

Orthographie und Interpunktion, Basis-

kenntnisse in englischer Alltags- und

Informatikfachsprache, technisches

Verständnis und naturwissenschaftliches

Grundverständnis abgefragt werden.

Die Testverfahren sind standardisiert,

entsprechen der DIN Norm 33430 und

liefern nach berufsgruppenspezifischen

Maßstäben objektive Ergebnisse zum

Beispiel in der Form von Schulnoten. Die

Darstellung erfolgt in verdichteten Tabel-

len oder in formatierten Einzelgutachten,

wobei stets eine Anpassung an den Kun-

denwunsch vorgenommen werden kann.

Das mündliche Auswahlverfahren

• Durchführung von mündlichen Eig-

nungstests, so genannte semistandar-

disierte Kurz-Assessments als Inhouse-

Veranstaltung,

• BegleitungdermündlichenAuswahl-

verfahren durch erfahrene Psycho-

logen,

• BereitstellungallerVerfahrensunter-

lagen, Moderation des Verfahrens, ini-

tieller Belegvortrag nach jedem Beob-

achtungsschritt und Dokumentation

der Auswertung/Ergebnisse.

Das mündliche Auswahlverfahren ist pri-

mär auf die Kompetenzbereiche Motiva-

tion und Sozialverhalten ausgerichtet.

Zwecks optimaler Vorbereitung ist dem

mündlichen Eignungstestverfahren in

der Regel ein so genannter „Pretest“ vor-

geschaltet, der auch als anonymisierte

Komponente der Vorauswahl eingesetzt

werden kann. Hierbei handelt es sich um

einen Fragenkatalog, den die Teilneh-

merinnen und Teilnehmer im Vorfeld über

das Internet (anonymisiert) zu beantwor-

ten haben. Der wissenschaftliche Testlei-

ter nimmt hierauf später Bezug.

Die Assessments

Durchgeführt werden die so genannten

Assessment Center für Gruppen und

Einzelpersonen. Die dabei am häufigsten

untersuchten Verhaltensdispositionen

sind das Geschäfts- und Rollenverständ-

nis, die soziale und intellektuelle Kompe-

tenz und die Motivationsverfassung der

Bewerber. Die genaue Ausformung des

Zielprofils ist jedoch immer der vorge-

lagerten Abstimmung mit dem Auftrag-

geber oder seiner Auswahlkommission

vorbehalten.

Das Studieninstitut als „Ihr

Dienstleister“ oder „Die Rolle des

Studieninstituts“

Das NSI hält in Niedersachsen das Mono-

pol an den Testverfahren des IfP. Es ist

Vertragspartner für alle interessierten

Kommunen und führt das Testverfahren

nach Absprache mit den Auftraggebern

eigenverantwortlich durch. Die Tests

werden entweder im Institutsgebäude des

Bildungszentrums Braunschweig, an wei-

teren Teststandorten in Niedersachsen

oder als Inhouse-Veranstaltung durchge-

führt. In einer Gruppe können maximal

60 Personen getestet werden. Bei Bedarf

werden auch Einzeltests durch-

geführt (zum Beispiel

bei einer vorliegenden

Schwerbehinderung).

Webgestütztes

Befragungssystem

zur Analyse von

Bewerberbiographien

Das webgestützte Befra-

gungssystem ist eine rech-

nergestützte, selbstadap-

tierende biographische

Befragung zu Leistungs-

sachverhalten in der jüngeren Biographie

einer Bewerberin oder eines Bewerbers.

Die Befragung kann vom heimischen PC

aus bearbeitet und zu Vorauswahl, Bera-

tung und/oder zur ergänzenden Diagnose

neben den herkömmlichen Leistungstests

genutzt werden. Zielgruppe sind Bewer-

berinnen und Bewerber für eine Verwal-

tungs- oder kaufmännische Ausbildung.

Dem Befragungssystem liegt die

Annahme zugrunde, dass persönliche

Stärken, die in der jüngeren Vergangen-

heit gezeigt wurden, auch im beruflichen

Verhalten der Zukunft zu erwarten sind.

Angesprochen werden Sachverhalte in

der persönlichen Biographie, in denen

sich Leistungs- und Anstrengungsbereit-

schaft geäußert hat oder erlebt wurde.

In den über 1 000 Fragen mit über 5 000

Antwortalternativen werden bestimmte

aussagekräftige Verhaltensfelder thema-

tisiert.

Quelle: http://www.personalauslese.

org/index.php

Kontakt

Niedersächsisches Studieninstitut

für kommunale Verwaltung e. V.,

Bildungszentrum Braunschweig,

Wendenstraße 69

38100 Braunschweig

Tel. 0531 470-5300

Fax 0531 470-5310

E-Mail: [email protected]

Internet: www.nds-sti.de

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A L L G E M E I N E V E RWA LT U N G U N D E U R O PA

Niedersachsen startet Plattform für die elektronische Weiterleitung von GewerbemeldungenIn Niedersachsen verteilen die 428

Gewerbeämter jährlich rund 1,5 Millio-

nen Gewerbemeldungen an rund 180 ver-

schiedene öffentliche Stellen (Kammern,

Finanzämter, Statistikbehörde etc.).

Mithilfe des neuen IT-Verfahrens „edin-

gewerbe1“ kann diese Verteilung jetzt

komplett elektronisch und damit schnel-

ler und kostengünstiger erfolgen. Basis

des Verfahrens ist eine zentrale Plattform

für eGovernment-Prozesse („eGovPro“).

Mit dem Aufbau dieser Plattform hat das

Land Niedersachsen eine hochmoderne

Basis geschaffen, um auch viele weitere

Geschäftsprozesse der öffentlichen Ver-

waltung komplett elektronisch zu unter-

stützen.

Realisiert wurde das Verfahren unter

der Federführung des Niedersächsischen

Ministeriums für Inneres und Sport

gemeinsam mit den niedersächsischen

kommunalen Spitzenverbänden. In

Zusammenarbeit mit der GovConnect

GmbH, der Software AG (SAG) sowie

der init AG wurde im Landesbetrieb für

Statistik und Kommunikationstechnolo-

gie Niedersachsen (LSKN) ein zentraler

Webservice entwickelt, den die Fachver-

fahren der Kommunen jetzt zur Verteilung

der Gewerbemeldungen nutzen können.

edin-gewerbe nimmt die Meldungen ent-

gegen, prüft sie auf Vollständigkeit und

fachliche Korrektheit, ordnet einen quali-

fizierten Branchenschlüssel zu und leitet

die Daten nach den gesetzlichen Vorga-

ben an die entsprechenden Stellen weiter.

Als eine der ersten Städte Niedersach-

sens übermittelt Georgsmarienhütte die

Gewerbemeldungen über die zentrale

Plattform. Die Vorteile dabei: Es muss

nur noch eine Übermittlungsdatei erzeugt

werden, die an alle Empfänger verteilt

wird. Auf den aufwändigen, zeit- und

kostenintensiven Meldungsversand in

Papierform kann verzichtet werden. Auch

nachgelagerte Stellen profitieren von dem

Verfahren, weil Übertragungszeiten auf

ein Minimum reduziert werden. Die mei-

sten Anbieter von Gewerbefachverfahren

unterstützen die niedersächsischen Kom-

munen beim Anschluss an edin-gewerbe.

„Mit edin-gewerbe schaffen wir jetzt

die Grundlage, dass Gewerbemeldungen

auch innerhalb der öffentlichen Verwal-

tung komplett elektronisch bearbeitet

werden können“, so Dr. Sandra von

Klaeden, Staatssekretärin im Nieder-

sächsischen Ministerium für Inneres und

1 „edin“ steht für „elektronischer Datenaustausch in Niedersachsen“

Ö F F E N T L I C H E S I C H E R H E I T U N D V E R K E H R

Kommunale Prävention zielgenau und wirkungs-orientiert steuernVon Frederick Groeger-Roth, Projektleiter „SPIN“, Landespräventionsrat Niedersachsen (LPR)

Sport. „Land und Kommunen gehen damit

einen weiteren bedeutenden Schritt hin

zu einer effizienteren Verwaltung.“

„Die Realisierung von edin-gewerbe

verdeutlicht, dass Kommunal- und

Landes ebene bei der Umsetzung von

eGovernment in Niedersachsen an einem

Strang ziehen und ein gemeinsames Vor-

gehen Vorteile für alle Beteiligten mit

sich bringt“, betont Bernhard Möller,

Geschäftsführer der GovConnect GmbH.

Weitere Informationen zu edin-gewerbe

sind über die Portalseite http://edin-

gewerbe.niedersachsen.de verfügbar.

Über die GovConnect GmbH

Die im Jahr 2006 von den kommunalen IT-Dienstleistern in Niedersachsen gegrün-

dete GovConnect GmbH hat die Aufgabe, gemeinsame eGovernment-Aktiviäten

ihrer Gesellschafter zu bündeln und bei gemeinsamen Projekten Koordinierungs-

und Steuerungsfunktionen zu übernehmen. Darüber hinaus betreibt die GovCon-

nect das Portal „Moin!-ZEMA“ zur Erteilung von einfachen Melderegisteraus-

künften über das Internet. Gleichzeitig strebt die GovConnect GmbH vor dem

Hintergrund föderaler Strukturen von eGovernment an, die Zusammenarbeit

mit dem Land Niedersachsen und mit den kommunalen Spitzenverbänden in

Niedersachsen zu intensivieren.

Ausgangslage

Die kommunale Kriminalprävention ist

in Niedersachsen ein in der Fläche weit

verbreitetes und gut verankertes Kon-

zept. Davon zeugen vor allem die rund

200 kommunalen Präventionsgremien,

die Mitglied im Landespräventionsrat

sind. Auch in vielen kleineren Städten

und Gemeinden ist man davon über-

zeugt, dass eine ressort- und bereichs-

übergreifende Vernetzung der Akteure

wegweisend ist (siehe auch die Beiträge

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190 DNG 6 2011

Ö F F E N T L I C H E S I C H E R H E I T U N D V E R K E H R

von Justizminister Bernd Buse-

mann und Bürgermeisterin Alice

Gerken-Klaas in DNG 2/2009).

Die Bedingungen des Aufwach-

sens von Kindern und Jugend-

lichen positiv zu beeinflussen,

steht dabei oft im Mittelpunkt

der Bemühungen.

Eine Herausforderung bei

der kommunalen Prävention

besteht in der zielgenauen und wirkungs-

orientierten Steuerung der Aktivitäten.

Welches sind die größten Risiken für ein

sicheres und gesundes Aufwachsen von

Kindern und Jugendlichen in unserer

Stadt, in unserer Gemeinde? Wie können

die vielen verschiedenen Aktivitäten zu

einem schlüssigen Konzept verbunden

werden? Welche Maßnahmen sind erwie-

senermaßen wirksam in der Reduzierung

von Gewalt, Kriminalität oder Alkohol-

missbrauch und bei welchen vermuten

wir nur die Wirkung? Können die Fort-

schritte der kommunalen Präventions-

arbeit gemessen werden?

Ein neuer Ansatz

Der Landespräventionsrat sucht in einem

Modellversuch nach handhabbaren Ant-

worten auf diese Fragen. Im Rahmen

des Projektes „SPIN – Sozialräumliche

Prävention in Netzwerken“ (12/2008 –

12/2012)1 testet der LPR zu diesem Zweck

die Übertragbarkeit einer ursprünglich in

den USA entwickelten Methode zur wir-

kungsorientierten Prävention mit dem

Namen „Communities That Care – CTC“

(„Gemeinschaften, die sich kümmern“).

Die CTC-Methode soll Kommunen dabei

unterstützen, ihre Präventionsaktivitäten

zielgenauer und an den Erkenntnissen

über nachgewiesen wirksame Präven-

tionsprogramme auszurichten. CTC

wird international in hunderten

Kommunen eingesetzt, beispiels-

weise auch in den Niederlanden;

in Deutschland vor dem Modell-

versuch nicht.

CTC nutzt den wissenschaft-

lichen Kenntnisstand über ent-

wicklungsbezogene Risiko- und

Schutzfaktoren. Risiko faktoren

sind „Vorzeichen“, die dem Auf-

treten von schwerwiegenden Verhaltens-

problemen bei Kindern und Jugendlichen

zeitlich vorangehen und die die Wahr-

scheinlichkeit des Auftretens von Pro-

blemen erhöhen. Risikofaktoren lassen

sich im Bereich der Familie (zum Bei-

spiel unklare Regeln), in der Schule (zum

Beispiel frühe Lernrückstände), auf der

individuellen und Gleichaltrigen-Ebene

und in der Nachbarschaft (zum Beispiel

fehlende Bindungen) finden. Bestimmte

Schutzfaktoren in diesen vier Bereichen

wirken als „Puffer“ diesen Risiken ent-

gegen. Eine übergreifende Strategie zur

Prävention von Gewalt, Kriminalität,

Alkohol- und Drogenmissbrauch, vorzei-

tigem Schulabbruch, riskantem Sexual-

verhalten und depressiven Symptomen

lässt sich durch Beeinflussung dieser

Faktoren entwickeln (ausführlich dazu

siehe www.ctc-info.de).

Der Handlungsansatz von Communities

That Care besteht in

• demEinbezugallerrelevantenAkteure

in einer kommunalen Lenkungsgruppe

und einem ausführenden „Gebiets-

team“, die den Prozess gemeinsam

gestalten,

• derMessungdesNiveausderRisiko-

und Schutzfaktoren auf Gebiets ebene.

Welche Faktoren sind in unserer

Gemeinde als besonders vorrangig zu

betrachten? Zu diesem Zweck wird

unter anderem mit einer repräsenta-

tiven Befragung von Jugendlichen gear-

beitet (CTC-Schülersurvey),

• der Analyse der bestehenden Ange-

botsstruktur vor Ort in Bezug auf die

vorrangigen Faktoren: Wo bestehen

Lücken, wo Überschneidungen und

Verdoppelungen von Angeboten?

• Der Entwicklung eines Handlungs-

plans, in dem genau beschrieben wird,

welche Veränderungen bei den Angebo-

ten zu welchen Veränderungen bei den

Risiko- und Schutzfaktoren und den

Problemverhalten führen sollen. Die

Fortschritte können über die regelmä-

ßige Wiederholung der Jugendlichen-

Befragung gemessen werden,

• derEmpfehlungvonPräventionspro-

grammen, die nachgewiesen wirksam

1 Der Modellversuch wird finanziert aus Mitteln des Niedersächsischen Justizministeriums und des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration; der Europäischen Union sowie der Klosterkammer Hannover. Partner in der Umsetzung sind die LAG Soziale Brennpunkte (Steuerung), das arpos insti-tut (Umsetzung Schülersurvey), die FH Köln (Eva-luation) und das Niederländische Jugendinstitut (Beratung und Know-how-Transfer).

Frederick Groeger-Roth

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191DNG 6 2011

Ö F F E N T L I C H E S I C H E R H E I T U N D V E R K E H R

sind. Die in Deutschland verfügbaren

Programme wurden im Rahmen des

Modellversuchs in der „Grünen Liste

Prävention“ (www.grüne-liste-prä-

vention.de) zusammengestellt und

beschrieben.

Umsetzung in Niedersachsen

Als Standort im CTC-Modellversuch SPIN

ist neben Göttingen (Stadtteil Weststadt)

und Hannover (Stadtteil Mühlenberg)

auch der Landkreis Emsland beteiligt.

Umgesetzt wird das Konzept im Emsland

in vier Samtgemeinden. Dabei arbeiten

die Samtgemeinden Sögel/Werlte und

Freren/Spelle jeweils zusammen. In der

Lenkungsgruppe sind der Landkreis, die

vier Samtgemeindebürgermeister und

die Polizeidirektion Emsland/ Grafschaft

Bentheim vertreten. Im Emsland haben

38 Schulen und 3 223 Schülerinnen und

Schüler an der CTC-Befragung mitge-

wirkt. Auf der Basis dieser Daten konnten

die Akteure in den Gemeinden die vor-

dringlichsten Risiko- und Schutzfaktoren

identifizieren und sich auf einige gemein-

sam zu bearbeitende Faktoren einigen.

Die örtliche Angebotsstruktur konnte

Vorteile einer Mitgliedschaft im LPR

Die kostenfreie Mitgliedschaft im Landespräventionsrat Niedersachsen bringt kommunalen

Präventionsgremien unter anderem folgende Vorteile:

• Vor-Ort-BeratungdurchLPR-MitarbeiterzuallenFragenderkommunalenPräventions-

arbeit,

• DurchführungvonZukunfts-undZielworkshops,Open-Space-KonferenzenundWorld

Cafés für die kommunale Prävention,

• umfänglicheBeratungzumLPR-Förderprogramm,

• vergünstigteoderkostenfreieTeilnahmeanLPR-Veranstaltungenund-Fortbildungen,

• PräsentationallerMitgliederaufderLPR-InternetseitesowieimgedrucktenGeschäfts-

bericht,

• viermaljährlichInformationenzurKriminalpräventionviaelektronischemRundbrief,

• MöglichkeitzurMitwirkungimLPR-Vorstand.

Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft Ihres Präventionsgremiums im LPR interessieren,

nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

Landespräventionsrat Niedersachsen, Niedersächsisches Justizministerium,

Am Waterlooplatz 5a, 30169 Hannover, E-Mail: [email protected],

Tel. 0511 120-5255, Internet: www.lpr.niedersachsen.de.

daraufhin untersucht werden, welche

Lücken in Bezug auf die priorisierten

Faktoren bestehen. Derzeit wird in die

konkrete Planung von zu verstärkenden

Angeboten eingestiegen.

Der Modellversuch ist noch nicht abge-

schlossen, aber die Zwischenergebnisse

zeigen, dass sich das Verfahren gut auch

in kleineren Gemeinden des ländlichen

Raums umsetzen lässt. Dies wird auch

durch die internationalen Erfahrungen

und Evaluationsergebnisse bestätigt.

Nach Abschluss des Modellvorhabens

wird die Methode interessierten Kom-

munen in Niedersachsen zur Verfügung

stehen.

A R B E I T U N D S O Z I A L E S

Ärztenachwuchs gewinnen!Die Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung in Niedersachsen ist eine Gemeinschaftsaufgabe

Von Mark Barjenbruch, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen

Vor über 20 Jahren gab es in Deutschland

eine so genannte Ärzteschwemme. Diese

bekämpfte der Gesetzgeber mit einem

Konzept zur Bedarfsplanung. Heute

steuert Deutschland und speziell auch

Niedersachsen in einigen Regio nen auf

einen Ärztemangel zu.

Vor allem die politischen Rahmen-

bedingungen wie die Budgetierung im

Honorar- sowie Verordnungsbereich

und die zunehmende Bürokratisierung

machen die Niederlassung als Kassenarzt

für Nachwuchsmediziner zunehmend

unattraktiv. Es gibt genügend Medi-

zinstudenten, doch nur ein kleiner

Teil von ihnen entscheidet sich nach

dem Abschluss auch für eine Tätigkeit

im kurativen Bereich. Noch weniger

sind bereit, sich als Kassenarzt nie-

derzulassen.

Infrastruktur ist entscheidend

Die Bezahlung spielt bei der Entschei-

dung von Ärzten, sich im ländlichen

Raum niederzulassen, zwar

eine große Rolle, doch bei

einer guten Infrastruktur

wären die meisten auch

mit weniger Geld zufrieden.

Dies haben Umfragen der

Kassenärztlichen Vereini-

gung Niedersachsen (KVN)

und der Universität Leipzig

ergeben. Freizeit- und Einkaufsmöglich-

keiten, Kinderbetreuungsangebote und

Schulen in der Nähe sowie die Entfernung

Mark Barjenbruch

Page 34: Deutsche Post AG DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE · 2014. 7. 16. · DIE NIEDERSÄCHSISCHE GEMEINDE 21450 Deutsche Post AG 63. Jahrgang Nr. 6/ 2011 THEMEN Zeitschrift für Ratsmitglieder

192 DNG 6 2011

A R B E I T U N D S O Z I A L E S

des Lebenspartners vom Wohnsitz zum

Arbeitsplatz sind den Medizinerinnen und

Medizinern demnach besonders wichtig.

Intelligente Versorgungssteuerung

Bei den infrastrukturellen Nieder-

lassungskriterien stößt die aktuelle

Bedarfsplanung an ihre Grenzen. Die Kas-

senärztliche Bundesvereinigung (KBV)

und die Kassenärztliche Vereinigung

Niedersachsen (KVN) favorisieren aus

diesem Grund eine intelligente Versor-

gungssteuerung. Dabei stellt sie auch die

getrennte Betrachtung des ambulanten

und stationären Sektors infrage. Um

Unterversorgung zu vermeiden, muss

frühzeitig erkennbar sein, wo welche

Ärzte gebraucht werden. Dazu bedarf es

neuer Instrumente. Die KBV hat bereits

eines entwickelt: die kleinräumige Ver-

sorgungsanalyse. Dieses Computerpro-

gramm berücksichtigt unter anderem die

Standorte und Kapazitäten von Praxen,

Straßenkarten sowie die Zahlen und die

Morbiditätsrisiken der Einwohner unter-

schiedlicher Regionen. Anhand dieser

Daten kann ermittelt werden, welcher

Vertragsarztsitz in einer Region beson-

ders dringend besetzt werden muss und

welche Folgen eine Niederlassung für

andere Ärzte und die Patientenversor-

gung in der Umgebung hat. Die KVN nutzt

dieses System bereits bei der Niederlas-

sungsberatung.

Mit der Kampagne „Niederlassen in

Niedersachsen“ (NiNi) wendet sich die

KVN speziell an Ärztinnen, da der Frauen-

anteil unter den Medizinstudenten stetig

steigt.

Weiterbildung für Hausärzte

Die KVN hat darüber hinaus in ihrem

Zuständigkeitsbereich bereits Maßnah-

men zur Verbesserung der Versorgungs-

situation eingeleitet und umgesetzt. Dazu

gehört seit Jahren die finanzielle Förde-

rung der Weiterbildung für Hausärzte

gemeinsam mit den Krankenkassen und

für Fachärzte ohne Kassenbeteiligung. Ins-

besondere fördert die KVN die Verbund-

weiterbildung mit dem Ziel, dass junge

Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen

möglichst an einem Ort die überwiegende

Zeit der Weiterbildung sowohl im ambu-

lanten als auch im stationären Bereich

absolvieren können. Damit sollen die

Bindungen an die Region gestärkt werden.

Anreize für das Wahlfach

„Allgemeinmedizin“

An den medizinischen Universitäten in

Göttingen und ab 2012 in Hannover sind

oder werden Kontaktbüros für Studenten

eingerichtet. Seit dem Wintersemester

2010 erhalten Medizinstudentinnen und

-studenten, die sich während ihres Prak-

tischen Jahres (PJ) für das Wahlfach „All-

gemeinmedizin“ entscheiden, zwischen

400 und 600 Euro im Monat über die KVN

vom Land Niedersachsen.

Patenprogramm

Das Patenprogramm der KVN ermöglicht

Studierenden, während des Studiums die

ambulante Tätigkeit live zu erleben und

von den Erfahrungen niedergelassener

Ärztinnen und Ärzte zu lernen.

Medizinische Fachangestellte

einbinden

Seit 2010 testet die KVN gemeinsam mit

Krankenkassen im Modellversuch Nie-

dersachsen (MoNie) in zwei Regionen

den Einsatz von qualifizierten Medizi-

nischen Fachangestellten, die vom Arzt

delegierbare Tätigkeiten im Wohnumfeld

der Patienten selbstständig ausführen.

Weniger Bereitschaftsdienste

Nicht zu vergessen ist die Neustruktu-

rierung des Bereitschaftsdienstes. Die

bisher hohe Bereitschaftsdienstfrequenz

stellt ein ausdrücklich erwähntes Nieder-

lassungshindernis für junge Ärztinnen

und Ärzte dar. Die neue Bereitschafts-

dienstordnung sieht vor, dass Ärztinnen

und Ärzte in der Regel nur noch maximal

vier Dienste pro Quartal haben.

Praxisbörsen

Die KVN organisiert regelmäßige Pra-

xisbörsen an verschiedenen Orten in

Niedersachsen, wo sich Praxisabgeber

und niederlassungswillige Ärztinnen

und Ärzte treffen können. Ein flächen-

deckendes Netz von Praxisberatern der

KVN unterstützt die Praxisabgeber und

ist Ansprechpartner für junge Ärztinnen

und Ärzte in allen Fragen der Praxis-

übernahme. Zudem garantiert sie jungen

Ärztinnen und Ärzten in den ersten zwei

Jahren ihrer Niederlassung in einem von

Unterversorgung bedrohten Planungsbe-

reich eine Umsatzgarantie.

Neue Konzepte für die ambulante

Versorgung

Die KVN beteiligt sich zudem an den

„Zukunftsregionen Gesundheit“. In drei

niedersächsischen Landkreisen – dem

Landkreis Wolfenbüttel, dem Landkreis

Emsland und dem Heidekreis – wer-

den modellhaft neue Konzepte für die

ambulante Versorgung, für den Abbau

der Schnittstellenproblematik zwischen

ambulanter und stationärer Versorgung

und für die Pflege entwickelt werden.

Es geht aber auch um die Überwindung

von Mobilitätsdefiziten und die bedarfs-

gerechte Versorgung einer alternden

Bevölkerung.

Zusammenarbeit mit Städten und

Gemeinden

Die KVN steht in einem engen Dialog

mit dem Niedersächsischen Städte- und

Gemeindebund mit dem Ziel, die medizi-

nische Versorgung in Niedersachsen wei-

ter zu entwickeln und neue Formen der

Zusammenarbeit zwischen Städten und

Gemeinden auf der einen Seite sowie Ärz-

tinnen und Ärzten auf der anderen Seite

zu ermöglichen.

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193DNG 6 2011

B AU E N U N D WO H N E N

Kürzungen bei der Dorferneuerung zurücknehmenStädte- und Gemeindebund fürchtet Schaden für die Dörfer

Der Niedersächsische Städte- und

Gemeindebund (NSGB) lehnt die von

Bund und Land beschlossenen Kürzungen

bei der Dorferneuerung ab. Gleichzeitig

wendet er sich gegen die vom Land dis-

kutierte Erschwerung der Dorfförderung

durch so genannte „Koordinierungsaus-

schüsse“.

Der Bund hat überraschend 100 Millio-

nen Euro bei der Gemeinschaftsaufgabe

Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)

gestrichen. Hiervon entfallen 14 Milli-

onen Euro auf das Land. Das Land hat

die Mittel für die Dorferneuerung massiv

gekürzt. Neue Dörfer werden nicht mehr

in das Programm aufgenommen. Bei Dör-

fern, die in das Programm aufgenommen

wurden, werden Anträge von Privateigen-

tümern nicht mehr bedient.

„Dies schadet den Dörfern, die beson-

ders unter dem wirtschaftlichen und

demografischen Wandel zu leiden haben“,

so der Beigeordnete Meinhard Abel vom

NSGB. „Als Vertreter der Kommunen des

ländlichen Raums fordern wir Bund und

Land dringend auf, die Kürzungen zurück-

zunehmen.“ Der NSGB appelliert an die

Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner im

Bund und den Landwirtschaftsminister

Gert Lindemann im Land, die Dörfer nicht

im Stich zu lassen. „Der häufig einseitigen

Ausrichtung der Politik auf die großen

Städte muss mit einer Stärkung des länd-

lichen Raums dringend entgegengewirkt

werden“, so Abel.

Gleichzeitig lehnt der Städte- und

Gemeindebund die jetzt von der Landes-

regierung geplante Einrichtung von so

genannten „Koordinierungsausschüssen

Ländliche Entwicklung“ ab. Zusätzliche

Kontrollinstanzen für gemeindliche Infra-

strukturmaßnahmen werde der Verband

in keinem Fall akzeptieren, betont der

Beigeordnete des Spitzenverbandes der

kreisangehörigen Städte und Gemeinden,

Meinhard Abel.

Er nennt vor allem drei Gründe für die

ablehnende Haltung: Zum einen sollen

die Koordinierungsausschüsse in einem

Bereich tätig werden, der ausschließlich

gemeindliche Interessen berühre, näm-

lich im Rahmen der Dorferneuerung.

Eine beratende oder entscheidende

Mitwirkung der Landkreise sei hierbei

weder gefragt noch erforderlich. Außer-

dem widerspreche die Einrichtung von

Koordinierungsausschüssen dem erklär-

ten Ziel auch des Ministerpräsidenten,

Bürokratie abzubauen. Schließlich störe

die Einrichtung der Ausschüsse auch die

Bedeutung der regionalen Behörden für

Landentwicklung als neutrale Behörde.

Nach Auffassung des Städte- und

Gemeindebundes würde die Einrichtung

der neuen Ausschüsse gegen den Geist

des Zukunftsvertrages, der zwischen dem

Land und den kommunalen Spitzenver-

bänden geschlossen und gerade verlängert

wurde, verstoßen. Dieser sieht nämlich

vor, dass Aufgaben möglichst bürgernah

erledigt werden. Dies könne nur bedeu-

ten, dass Aufgaben möglichst vor Ort in

den Gemeinden wahrgenommen werden.

Die Einrichtung überörtlicher Kontrol-

linstanzen würde diesem Ziel widerspre-

chen. Der Städte- und Gemeindebund hat

sich jetzt an Innenminister Uwe Schüne-

mann und Landwirtschaftsminister Gert

Lindemann mit dem Ziel gewandt, keine

Koordinierungsausschüsse einzurichten.

Infrastruktur im ländlichen Raum langfristig sichernFörderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ aufstocken

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund

(NSGB) begrüßt das neue Programm „Kleinere Städte

und Gemeinden“ des Niedersächsischen Sozialministeri-

ums und kündigt an, das Programm vor allem wegen sei-

ner Ausrichtung auf die Stärkung des ländlichen Raums

zu unterstützen. Es sei auch im Interesse des NSGB und

seiner Mitgliedskommunen, dass das Land im Rahmen

der Städtebauförderung mit dem neuen Programm die

freiwillige Zusammenarbeit der Kommunen fördern

wolle, um die Infrastruktur im ländlichen Raum dauer-

haft zu sichern. Es sei der richtige Weg, um zum Beispiel

die Kindergärten oder Sport- und Kultureinrichtungen

kleinerer Städte und Gemeinden zu erhalten und zu ent-

wickeln, sagt der Beigeordnete des kommunalen Spit-

zenverbandes der kreisangehörigen Städte, Gemein-

den und Samtgemeinden, Meinhard Abel. Gerade im

ländlichen Raum gebe es dünn besiedelte Regionen,

die stark vom demografischen Wandel betroffen

seien. Ziel des Programms der Landes regierung ist es,

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194 DNG 6 2011

B AU E N U N D WO H N E N

Kommunen zu fördern, die bereit sind,

gemeinsame Strategien und Maßnah-

men zu entwickeln, die langfristig eine

bedarfsgerechte Daseinsvorsorge für

sich und ihr Umland sichern. „Um dem

Programm mehr Wirksamkeit zu geben,

müssen die Mittel im nächsten Jahr deut-

lich aufgestockt werden“, so Abel. Die

von den Städten und Gemeinden entwi-

ckelten Konzepte müssten dann vor Ort

in reale Investitionen fließen.

Anmerkung:

Das Niedersächsische Sozialministerium

hat folgenden Städten und Gemeinden

jetzt Fördermittel zugesagt: Altes Amt

Ebstorf/Bevensen/Bienenbüttel (34 000

Euro), Amelinghausen/Ilmenau (50 000

Euro), Artland (50 000 Euro), Bodenteich/

Wrestedt (60 000 Euro), Bodenwerder-

Polle (44 400 Euro), Dransfeld (42 000

Euro), Emmerthal/Aerzen (790 000

Euro), Eschershausen-Stadtoldendorf

(42 000 Euro), Friedland/Gleichen/Ros-

dorf (44 000 Euro), Hattorf (53 000 Euro),

Hemmoor (38 000 Euro), Hoya/Eystrup

(386 000 Euro), Lachendorf (58 000 Euro),

Liebenau/Heemsen/Marklohe/Steimbke

(392 700 Euro), Nordkehdingen (38 000

Euro), Osterode/BadGrund (52 000 Euro),

Rosche (82 900 Euro), Schöningen/Heese-

berg (41 000 Euro), Stolzenau/Landes-

bergen (186 000 Euro), sowie Wehrbleck

(50 000 Euro).

W I R T S C H A F T U N D T O U R I S M U S

Landeskampagne stärkt Wirtschaftsförderung den RückenStandortmarketing kann nur auf einem positiven Image fruchten

Von Barbara Mussack, Projektleiterin Innovatives Niedersachsen

Warum Niedersach-

sen? Diese Frage muss

jeder Wirtschaftsför-

derer einem Unter-

nehmen beantworten

können, das sich für

eine Ansiedlung in Nie-

dersachsen interessiert.

Ganz gleich ob Braun-

schweig, Duderstadt,

Emden oder Dannenberg – die Vorteile des

Standortes müssen definiert sein. Und ver-

mutlich können auf kommunaler Ebene

die Wirtschaftsförderer ein ganzes Sorti-

ment an Vorteilen herunterrattern, wenn

es zu Gesprächen kommt. Häufig kommt

es jedoch gar nicht so weit. Insbesondere,

wenn es um neue Technologien geht,

wird der Schulterschluss oft anderswo

gesucht. Lasertechnik, Medizintechnik,

Anlagenbau im Energiesektor, Informa-

tionstechnologie sind nur einige Beispiele,

die gerne anderen Standorten zugerechnet

werden. Und wer gute Nachbarschaft für

sein Unternehmen sucht, geht häufig dort-

hin, wo die vermeintlichen Spezialisten

angeblich immer schon sitzen.

Niedersachsen hat mit einem Kom-

munikationsdefizit zu kämpfen. Gutes

Agrarland, gutes Autoland und gutes

Ferienland heißt die Dreieinigkeit der

Urteile über das Bundesland. Alles rich-

tig, aber bestenfalls die halbe Wahrheit.

Das Niedersachsen-Image neu zu prägen

und der Wirklichkeit anzupassen, ist Auf-

gabe der Landeskampagne Innovatives

Niedersachsen. Sie wird im Vorfeld von

Ansiedlungsgeschäften tätig und will

beweisen, dass Niedersachsen aus der

Konkurrenz der Bundesländer heraus-

ragt: als Wirtschaftsstandort, der in vielen

Zukunftsbranchen nicht nur gut aufge-

stellt, sondern führend ist.

Werbung für wenig bekannte Studienfächer: Professoren geben in dreiminütigen Vorle-sungen einen Einblick in ihr Fach

Barbara Mussack

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195DNG 6 2011

W I R T S C H A F T U N D T O U R I S M U S

Seit 2007 sät die Landeskampagne

bundesweit das Wissen um die Standort-

qualitäten Niedersachsens. Dabei setzt

das Kampagnenteam von Geschäftsfüh-

rer Dr. Stefan Franzke auf eine zweiglei-

sige Strategie: werbliche Elemente zum

Aufbau eines Images als Innovationsland

und die Unterfütterung mit Informatio-

nen zu Niedersachsens Wirtschaft.

Mit Humor und starken Texten

Mutig hat sich das Land entschieden,

nicht auf bunte Anzeigenbilder zu setzen,

sondern keck und intelligent mit Worten

das auf den Punkt zu bringen, was Nie-

dersachsen auszeichnet. Die Anzeigen

der ersten Kampagnenjahre haben wahre

Renner hervorgebracht, wenn es zum Bei-

spiel heißt: „Nein, wir klappen die Bür-

gersteige nach 20 Uhr nicht hoch. Aber

die Technologie dafür hätten wir.“ Oder

aber mit Blick auf ein süddeutsches Flä-

chenland: „Mag sein, dass Bayern katho-

lischer ist, aber bei uns gehen mehr zur

Messe.“ Erreicht werden sollen als Haupt-

zielgruppe Entscheider in der Wirtschaft.

Diese haben die Botschaften in Zeitschrif-

ten wie Capital, Wirtschaftswoche, Mana-

ger Magazin und Spiegel vernommen und

sind aufmerksam geworden. So humor-

voll und selbstbewusst hatte man die

Niedersachsen gar nicht auf dem Zettel.

Es folgten Werbemaßnahmen, die sich

einzelnen Technologien widmen wie zum

Beispiel der Lasertechnik oder der Infor-

mationstechnik. Eine echte „Datenbank“

sorgte etwa bei den CeBIT-Besuchern

dafür, dass sie sich ausruhen und im

Internet surfen konnten.

Verstärkt werden die Werbemaß-

nahmen durch die Beteiligung großer

Unternehmen wie Salzgitter AG, E.ON

in Niedersachsen, NORD/LB, Deutsche

Messe AG oder Symrise. Sie machen mit

individuellen Anzeigen oder Kurzfilmen

im Kampagnenstil auf ihr Unternehmen

und ihre Innovationskraft aufmerksam.

Online mit Entscheidern

kommunizieren

Inzwischen verbreitet die Landeskam-

pagne ihre Botschaften nach einem diffe-

renzierten System über sehr unterschied-

liche Medienkanäle bei denen Online-

Werbung und Suchmaschinenmarketing

eine immer größere Rolle spielen. Das

aktuell laufende Thema widmet sich

Niedersachsens Vorreiter-Rolle in der

Windenergie und macht dies mit plasti-

schen Werbemitteln auf vielbesuchten

Online-Portalen deutlich: Da wird der

Stromstecker schon mal direkt ins Wind-

rad gesteckt und damit eine Leuchtschrift

aktiviert, die auf Windkrafttechnologie

aus Niedersachsen aufmerksam macht.

Mit einem Klick kommt der Nutzer auf die

informative Internetseite der Kampagne,

die unter www.innovatives.niedersach-

sen.de/windenergie alles Wichtige zur

Branche zusammenträgt. Neben Daten

und Fakten finden sich dort auch Erfolgs-

geschichten von Unternehmen, Porträts

kluger Köpfe und Artikel über neue Tech-

nologien.

Vertiefte Information, redaktionell in

spannende Reportagen und Interviews

verpackt, erhalten die Leser überre-

gionaler Zeitungen mit der Beilage

„plietsch“. Viermal jährlich erreicht eine

halbe Million Exemplare die interessierte

Leserschaft etwa von Handelsblatt, Zeit

oder Süddeutscher Zeitung. Das, wie

der Name schon sagt, clevere Heft, ist

ein aktuelles Abbild dessen, was sich in

Niedersachsens Innovationsbranchen

bewegt und überrascht vermutlich nicht

nur die Bayern und Württemberger. Das

Heft kann auch online gelesen werden

unter www.innovatives.niedersachsen.

de/magazin.

Fachkräfte von Niedersachsen

überzeugen

Die Landeskampagne spricht auch Stu-

dierende und künftige Fachkräfte an,

um sie von den Qualitäten unseres Bun-

deslandes zu überzeugen. Aktuell geht

es darum, auf Studiengänge aufmerk-

sam zu machen, die wenig bekannt,

aber zukunftsträchtig sind. Dazu haben

sich sieben Professoren bereit erklärt,

in nur drei Minuten eine Vorlesung zu

halten. Reduziert auf die Größe eines

Werbe banners berichten sie aus ihren

Fächern wie Biomedizintechnik, Elek-

trotechnik oder Pferdewissenschaften.

Auch diese Kurzfilme sind eindrücklich

und schwungvoll umgesetzt, ganz im Stil

der Kampagne. Zu sehen sind die Banner-

vorlesungen auf verschiedenen Studen-

tenportalen und auf www.innovatives.

niedersachsen.de/bannervorlesung.

Die Landeskampagne erfreut sich einer

positiven Resonanz und kann eine ver-

besserte Wahrnehmung des Wirtschafts-

standortes verzeichnen. Zum Zurückleh-

nen gibt es allerdings noch keinen Grund:

Die Akteure in der bundesdeutschen Wirt-

schaft müssen weiter von Niedersachsens

Qualitäten überzeugt werden.

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196 DNG 6 2011

U M W E LT

Lahstedt@expo2011Abwasserentsorgung und Naturschutz

Von Dipl.-Ing. Michael Blumberg

Michael Blumberg

Die Weltausstellung Expo 2000

Hannover ist längst Geschichte

– doch nicht für die Gemeinde

Lahstedt.

Seit die naturnahen Verfahren

der Abwasserreinigung – Schilf-

kläranlagen, Retentionsboden-

filter und schilfbepflanzte Klär-

schlammvererdungsbecken als

offizielles dezentrales Projekt

der Expo 2000 registriert wurden, reißt

der Besucherstrom nicht ab – und das nun

im elften Jahr. Besucher aus dem In- und

Ausland melden sich im Sommerhalbjahr

fast jeden Monat zu Führungen über die

1998 in Betrieb gegangenen „Sekundär-

biotope“ im Ortsteil Gadenstedt an und

werden zusätzlich zu den nach der Expo

gebauten Anlagen in Oberg, Münstedt

und Groß Lafferde geführt.

Am 4. Mai 2011 besuchte der ehemalige

Projektleiter der Abteilung „Planen und

Bauen“ der Expo 2000 Hannover GmbH,

Robert Möwisch mit 18 Schülern der

Gartenbaufachschule in Hannover-Ahlen

die ökotechnologischen Klärsysteme in

Lahstedt.

Doch in den vergangenen Jahren nach

der Expo 2000 haben auch zahllose inter-

nationale Interessenten die „grünen“ Klär-

anlagen besichtigt, so auch in 2011: am

25. Mai 2011 die Professorin für das Fach-

gebiet Siedlungswasserwirtschaft der

Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Dr.-Ing.

Ute Austermann-Haun, mit Gästen aus

Tunesien und Tansania, am 26. Juli 2011

das Ingenieurbüro Pabsch mit syrischen

Behördenvertretern, am 24. September

2011 führt das Ingenieurbüro Blumberg,

das die Lahstedter Pflanzenkläranlagen

geplant hat, sogar eine 28-köpfige Delega-

tion der mexikanischen Wasserbehörde

Conagua aus Mexiko City über die Lah-

stedter Modellprojekte.

„Die Natur zurückholen“

„Die Natur zurückholen“ – so

etwa könnte das Motto lau-

ten, dem sich der kommunale

Abwasserbetrieb der Gemeinde

Lahstedt im Landkreis Peine

seit Jahren verpflichtet fühlt.

Die Sanierung und Erweiterung

der vier Lahstedter Kläranlagen

schreitet seit Jahren voran – auf

naturnahe Weise mit möglichst wenig

Beton, Technik und Energieeinsatz.

Abwasserentsorgung ist eine gesetz-

liche Pflichtaufgabe der Kommunen.

Die Lahstedter machen aus der Pflicht

eine Kür und verbinden die erforder-

liche Reinigung des Abwassers mit der

Schaffung von Sekundärbiotopen, das

heißt, sie nutzen diese großflächigen

Abwasser behandlungsareale auch gezielt

zum Naturschutz. Dies hat bundesweit

Anerkennung und international Nach-

ahmung gefunden. Die aus drei Teilpro-

jekten bestehende erweiterte Kläranlage

in Gadenstedt wurde 1998 als eines der

ersten externen Expo 2000-Projekte regis-

triert – und mit 400 000 D-Mark zusätzlich

gefördert. Das war eine gewichtige Aner-

kennung der am Nachhaltigkeitsgedan-

ken der Agenda 21 orientierten lokalen

Umweltschutzpolitik des Gemeinderates

von Lahstedt.

Die Standortinitiative des Bundesprä-

sidenten und der deutschen Wirtschaft

„Deutschland – Land der Ideen“ hat im

Jahr 2007 die naturnahen Abwasser-

reinigungsanlagen Lahstedts als „Ort im

Land der Ideen“ ausgewählt (www.land-

der-ideen.de).

Auf dem Gadenstedter Klärwerks-

gelände existiert eine ungemein hohe

Mannigfaltigkeit an Pflanzen- und Tierar-

ten (weit über 400), Arten, die man kennt

und die auffallen, wie zum Beispiel der

farbenprächtige Eisvogel und Arten, die

unscheinbar sind, wie zum Beispiel die

Rohrsänger oder bestimmte kleinwüch-

sige seltene Blütenpflanzen.

Der Ornithologe Professor Hans Oelke

und sein Mitarbeiter-Team haben mit zahl-

Mischwasserbiotop Oberg

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DNG 6 2011

I M P R E S S U M

„Die Niedersächsische Gemeinde“ erscheint sechs mal jährlich. Bezugspreis jährlich 36,- Euro, Einzelpreis 6,- Euro, jeweils zuzüglich Porto. In sämtlichen Verkaufspreisen sind 7 Prozent Mehrwertsteuer enthalten. Für Mit-glieder des Nds. Städte- und Gemeindebundes ist der Bezug der Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten. Bestellungen an den Niedersäch-sischen Städte- und Gemeindebund, 30159 Hannover, Arnswaldtstr. 28.

Herausgeber: Niedersächsischer Städte- und Gemeinde bund. Präsident Rainer Timmer-mann. Chefredakteur: Thorsten Bullerdiek, 30159 Hannover, Arnswaldtstraße 28, Tel. 0511 30285-0, Fax 0511 30285-30, [email protected] · www.nsgb.de.

Redaktion und Anzeigenleitung: Ute Staut meis ter, Tel. 0511 30285-45, Fax 0511 30285-845, E-Mail: [email protected].

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schrift-licher Genehmigung der Schriftleitung gestattet. Mit dem Namen des Verfassers veröffentlichte Aufsätze und Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen.

Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 38.

Gesamtherstellung: WINKLER & STENZEL GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 35, 30938 Burgwedel Tel. 05139 8999-0, Fax 05139 8999-50

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

Auflage geprüft.

VO R S C H AU

DNG 1/2012

Themenschwerpunkt:

Dorferneuerung

Anzeigen- und Redaktionsschluss

12. Januar 2012

erscheint Mitte Februar 2012

U M W E LT

Klärschlammvererdungsanlage Groß Lafferde

reichen Netzfängen seit 2004 nicht nur

einen sehr hohen Brutvogelbestand mit

32 Arten dokumentiert, sondern auch

1 380 Rast- und Zugvogelindividuen

gefangen und beringt. Die Basis für die

hohe Artenvielfalt von insgesamt mehr

als 70 Vogelarten ist die außergewöhn-

lich hohe Dichte der Wirbellosen auf

dem naturnahen Klärwerksgelände als

Ernährungsbasis (Insekten, Spinnen,

Bodenarthropoden), wie sie 2006 durch

drei Examensarbeiten der Universität

Göttingen dokumentiert wurde.

In den 1960er-, 1970er- und 1980er-

Jahren des 20. Jahrhunderts ist die Kul-

turlandschaft teilweise rigide zu Lasten

natürlicher Lebensgemeinschaften aus-

geräumt worden. Das Lahstedter Motto

„Die Natur zurückholen“ wird mit jedem

neuen kommunalen Abwasservorhaben

ein gutes Stück weitergebracht.

Weitere Realisierungen von

„constructed wetlands“ in Lahstedt

2002 wurden die Mischwasserbiotope

(Retentionsbodenfilter) in den Ortsteilen

Oberg und Münstedt in Betrieb genom-

men (insgesamt drei Hektar). Etwa die

Hälfte des Münstedter Areals steht außer-

halb des eigentlichen Betriebsgeländes

als öffentliche Grünfläche zur Verfügung.

2006 wurde die schilfbepflanzte Klär-

schlammvererdungsanlage im Ortsteil

Groß Lafferde angefahren, die auch inter-

kommunal bereits genutzt wurde, bei-

spielsweise für die Aufnahme von Klär-

schlämmen des Wasserverbands Peine.

Aktuell ist ein Retentionsbodenfilter für

den Ortsteil Adenstedt im Genehmigungs-

verfahren.

Wissenschaftliche Dokumentation

der Betriebsergebnisse

Die Gemeinde Lahstedt hat die wissen-

schaftliche Begleitforschung ihrer natur-

nahen Abwasserreinigungsanlagen seit

der ersten Etablierung (1997) massiv

gefördert. Zu zahlreichen Einzelfrage-

stellungen sind daher durch Diplom-

arbeiten verschiedener Universitäten

wichtige Beiträge geliefert worden (www.

blumberg-engineers.de/Ingenieurbuero_

Blumberg_Das_Unternehmen.html).

Diese wissenschaftlichen Erhebungen

bestätigen auf eindrucksvolle Weise, dass

den Lahstedter „Abwasserstrategen“ die

angestrebte Harmonisierung von tech-

nischen Umweltschutzerfordernissen mit

der Wiedereinrichtung von Rückzugsräu-

men für gefährdete Tier- und Pflanzen-

arten gelungen ist.

Das Motto der Expo 2000 Hannover

„Mensch-Natur-Technik“ war unmittelbar

mit dem Begriff Nachhaltigkeit verknüpft.

Es ist festzustellen, dass auch elf Jahre

nach der Weltausstellung der Besucher-

strom nach Lahstedt „nachhaltig“ ist und

die innovativen Klärkonzepte zahlreiche

Nachahmungen im In- und Ausland gefun-

den haben.

Mehr Informationen gibt es im Inter-

net unter www.abwasser-lahstedt.de und

www.blumberg-engineers.de/Ingenieur-

buero_Blumberg_Referenzen_natur-

nahe_Abwasserentsorgung_Lahstedt.

html.

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Hier einige Beispiele:

Individuelle Ausschreibungsverfahren von Feuerwehrfahrzeugen für die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden

Ihre Ansprechpartner: Herr Kuntze, Telefon 0511 30285-57 und Herr Hoppe, Telefon 0511 30285-77

Ausschreibung des Strombedarfes für Kommunen Ihr Ansprechpartner:

Herr Hoppe, Telefon 0511 30285-77

Sonderkonditionen im Bereich Telefonie (Festnetz und Mobilfunk)

Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kobus, Telefon 0511 30285-48

Frau Hillebrecht, Telefon 0511 30285-65

Als hundertprozentige Tochter

des Niedersächsischen

Städte- und Gemeindebundes

sind wir ein Dienstleistungs-

unternehmen, das für die

Städte, Gemeinden und Samt-

gemeinden Sonderkonditionen

erwirkt und komplexe Dienst-

leistungen erbringt.

Natürlich stehen Ihnen unsere kompetenten Ansprechpartner auch in anderen Bereichen zur Seite.

Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH

Arnswaldtstraße 28 · 30159 HannoverTelefon: 0511 30285-0 Telefax: 0511 30285-830

E-Mail: [email protected] Internet: www.kommunaleinkauf.de

Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH