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Deutsche Rechtssprache Universitätsstudium: Welche Fächer studiert man in einem Rechtsschule? A.1. Grundstudium A.1. Grundlagenfächer (bases gerais para o curso de direito) Rechtsgeschichte Rechtsphilosophie Rechtstheorie Rechtssoziologie Staatstheorie A.2. Pflichtfächer (matérias obrigatórias) Zivilrecht: Allgemeiner Teil (parte geral do BGB) die Rechtsfähigkeit/die Geschäftsfähigkeit/die Deliktsfähigkeit; die Prozessfähigkeit (die Postulationsfähigkeit/die Parteifähigkeit (der ser parte)/ die Verfahrensfähigkeit (capacidade de processar)); die Willenserklärung (manifestação de vontade) – verb abgeben; der Irrtum (erro); die Verjährung (prescrição); die Frist/die Befristung (prazo)/ befristen (estabelecer prazo); der Vertreter (representante)/gesetzlichen Vertreter (representante legal)/die Vertretung (representação)/ minderjährig, minderjährigkeit, der Minderjährige (menor (adj), menoridade e menor (subs)); Strafrecht: die Strafzumessung (medida da pena/calcular a pena/dosimetria da pena); Fehlgehen des Schlages (Aberratio Ictus); der Verscuch (tentativa); die Tateinheit (concurso formal de agentes) e die Tatmehrheit (concurso material)/ Mittäterschaft (coautoria)/die Teilnahme (participação) – die Anstiftung (instigação, Anstiften 1 – instigar, provocar) e die Beihilfe (ajuda); Rücktritt vom Versuch und tätige Reue (Desistência voluntária e arrependimento eficaz) Fases do Delito – der Tatbeständ (tipicidade obj/sub, tatbeständsmäßig - típico), die Rechtswidrigkeit (ilicitude/antijuricididade); Öffentliches Recht I: Staatsorganization/Bundesorgane Föderalismus Kompetenzverteilung – divisão de competências 1 Anstiften = auffordern oder ermutigen 1

Deutsche Rechtssprache

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Page 1: Deutsche Rechtssprache

Deutsche Rechtssprache

Universitätsstudium: Welche Fächer studiert man in einem Rechtsschule?

A.1. Grundstudium

A.1. Grundlagenfächer (bases gerais para o curso de direito)

Rechtsgeschichte

Rechtsphilosophie

Rechtstheorie

Rechtssoziologie

Staatstheorie

A.2. Pflichtfächer (matérias obrigatórias)

Zivilrecht: Allgemeiner Teil (parte geral do BGB)

die Rechtsfähigkeit/die Geschäftsfähigkeit/die Deliktsfähigkeit; die Prozessfähigkeit (die Postulationsfähigkeit/die Parteifähigkeit (der ser

parte)/ die Verfahrensfähigkeit (capacidade de processar)); die Willenserklärung (manifestação de vontade) – verb abgeben; der Irrtum (erro); die Verjährung (prescrição); die Frist/die Befristung (prazo)/ befristen (estabelecer prazo); der Vertreter (representante)/gesetzlichen Vertreter (representante legal)/die

Vertretung (representação)/ minderjährig, minderjährigkeit, der Minderjährige (menor (adj), menoridade e menor (subs));

Strafrecht:

die Strafzumessung (medida da pena/calcular a pena/dosimetria da pena); Fehlgehen des Schlages (Aberratio Ictus); der Verscuch (tentativa); die Tateinheit (concurso formal de agentes) e die Tatmehrheit (concurso

material)/ Mittäterschaft (coautoria)/die Teilnahme (participação) – die Anstiftung (instigação, Anstiften1 – instigar, provocar) e die Beihilfe (ajuda);

Rücktritt vom Versuch und tätige Reue (Desistência voluntária e arrependimento eficaz)

Fases do Delito – der Tatbeständ (tipicidade obj/sub, tatbeständsmäßig - típico), die Rechtswidrigkeit (ilicitude/antijuricididade);

Öffentliches Recht I:

Staatsorganization/Bundesorgane Föderalismus Kompetenzverteilung – divisão de competências

A.2. Zwischenprüfung

A.3. Hauptstudium

1 Anstiften = auffordern oder ermutigen1

Page 2: Deutsche Rechtssprache

Staatsorganization

Drei Gewalten:

Executiv Legislative JudikativeAusführende Gewalte Gesetzgebende Rechtsprechung

GesetzgebungBundes-

Der/die Bundes- Bundestag VerfassungsgerichtPräsident (in) BundesratKanzler (in)

Der Bundesrat = Länderkammer. Der Bundesrat sind Repräsentanten des Landesregierung

Der Bundestag = das Parlament (Abgeordnete - ein gewähltes Mitglied eines Parlaments Volksvertreter). Der Bundestag ist Repräsentanten des Volk.

Ministerium (Ministerien) Außenminister x Innenminister Finanzminister Wirtschaftsminister Arbeitsminister Sozialminister Familienminister (Bevölkerungsfragen) Gesundheitminister Justizminister Kurturstaats-Secretän Unweltmister Verkehrminister

Gevölkurngsragen/ - gleichDie KabinettssitzungBundesregierung = governo federal

Strafrecht II

Strafgesetzbuch (StGB)

1. Vergehen (Einzelrichter – juiz monocrático)X

2. Verbrechen – Strafkammer – (juiz colegiado) + graveDer Schuldvorwurf/schwer grad

3. Ordenungswidrigkeiten = multaVerkehswidrigkeiten

StGB: § 12 Verbrechen und Vergehen (der Absatz zwölf)

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (sob pena de, ameaça de mínimo de 1 ano)Bedrohen2 = ameaçar, betrohte, hat bedroht, die bedrohungMindestmaß = mínimo

(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. Gering = klein

(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.

Täter x Opter (autor x vítima)Staatsanwalt (in) – MP somente para causas penais

2 jemanden (mit etwas) bedrohen jemandem mit Worten oder Taten drohen: jemanden mit einer Pistole bedrohen; jemanden mit dem Tod bedrohe.etwas bedroht jemanden etwas stellt für jemanden eine Gefahr dar. (Semelhante à)etwas gefährdet jemanden: Epidemien und Naturkatastrophen bedrohen die Menschheit.

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Page 3: Deutsche Rechtssprache

Tipos penaisStraftat

Besonderer Teil

Straftaten geben

Ehre Physiche integrität Leben Vermögensgüter

Das Verb Begehen 3 = cometer

Der Mord (homicício qualificado) Mordmerkmale

o Objektiv: (meios) – Begehungsweise (modus operandi)

Bestimmtheitsgebetsheimstückisch

Niedrigeo Subjektiv: (das Motiv) – Absicht – intenção

Gesinnung

Die Habgier; (ständige Verlangen, immer mehr zu besitzen.(ganância muito alta)

3 be·ge·hen; beging, hat begangen;[Vt]1. etwas begehen etwas Negatives tun <eine Dummheit, einen Fehler, eine Sünde, ein Verbrechen, einen Verrat begehen>2. Selbstmord begehen = sich töten3. etwas begehen geschr; ein meist bedeutendes Fest feiern <ein Jubiläum begehen>: seinen 50. Geburtstag begehen4. etwas begehen irgendwo entlanggehen, um etwas zu prüfen <eine Stecke begehen>

Verdeckungabsicht – esconder o crime (subjektiv)Die Mordlust – vontade de matar

Psychologische Gutachten – clínica psicológica (Schuldfähigkeit – culpabilidade)Sachverstäntigengutachten - perícia

Der Todschlag (homicício simples)

Die Fahrlässigkeit4 x der Vorsatz (culpa x dolo)

§ 211 Mord (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam (cruel) oder mit gemeingefährlichen Mitteln (os efeitos colocam em risco outros além da vista, perigoso para mais uma pessoa) oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

§ 212 Totschlag (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

§ 213 Minder schwerer Fall des Totschlags War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Die Körperverletzung

4 ohne die nötige Aufmerksamkeit oder Vorsicht, ohne die Gefahren oder Konsequenzen zu bedenken = leichtsinnig <(grob) fahrlässig handeln (agir)>

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o Leichte

o Schwer

o Gefährlich (gravíssima) – Mittel, das Werkzeug(ferramental), die Waffe (arma)

§ 224 Gefährliche Körperverletzung (1) Wer die Körperverletzung 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Vermögensdelikt

Der Diebstahl5 (die Dieb stehlen)

o die Wegnahme (subtrair)o einer Fremden (de outro)o beweglichen Sache (coisa móvel)

§ 242 Diebstahl

5(Dieb·stäh·le); das verbotene Nehmen (Stehlen) von Dingen, die anderen gehören <einen Diebstahl begehen; jemanden wegen Diebstahls anzeigen, verurteilen>

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Der Raub (der/die Räuber) – Verb Rauben

§ 249 Raub (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Die Erpressung (extorção)§ 253 Erpressung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

Amtsdelikte – crimes cometidos por funcionários públicos

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Page 5: Deutsche Rechtssprache

Delikte gegen die Ehre

Beleidigung Üble Nachrede Falsche Anschuldigung Verdächtigung

(194) Strafantrag = queixa-crime

Antragdelikte x Offizialdelikte (o estado age ex officio)

Prozessmaximen

Friten + Beratungslösung – no abordo da Alemanha

Gemeingefährliche Straftaten

Wirtschaftskriminalität

Obersatz Tatbestandsvoraussetzung (pré-requesitos) (Fall)DefinitionSubsumpionErgebnis

Absichtlich – dolo do mais alto grau

Tatbestandsmerkmal einem Tatbestand erfüllen

Rechtssicherheit – segurança jurídica

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