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Deutscher Bundestag Drucksache 17/771117. Wahlperiode 09. 11. 2011
Unterrichtungdurch die Bundesregierung
Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2011
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
Seite
Teil I: Bericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
A. Aufbau Ost im Wandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
B. Aktuelle Entwicklungen in ausgewählten Politikfeldern . . . . . . . 6
1. Demografischen Wandel gestalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
1.1 Sicherung der sozialen und technischen Infrastruktur . . . . . . . . . . . . 61.1.1 Die demografische Entwicklung in den Neuen Ländern . . . . . . . . . . 61.1.2 Das Handlungskonzept „Daseinsvorsorge im demografischen
Wandel zukunftsfähig gestalten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71.1.3 Modellvorhaben „Daseinsvorsorge 2030“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1.2 Fachkräftesicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1.3 Gesundheitsversorgung und Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91.3.1 GKV-Finanzierungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91.3.2 GKV-Versorgungsstrukturgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91.3.3 Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
1.4 Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
2. Energiewende und Umweltschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2.1 Erneuerbare Energien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2.2 Cleantech-Initiative . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
2.3 Netzausbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
2.4 Modernisierungsoffensive für Gebäude . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
2.5 Nutzung der Braunkohle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
2.6 Umsetzung der CCS-Richtlinie 1 in deutsches Recht . . . . . . . . . . . . 13
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. November 2011 gemäß Beschluss vom 28. Mai 2009(Bundestagsdrucksache 16/13121).
Drucksache 17/7711 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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2.7 Braunkohlesanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
2.8 Wismut-Sanierung/Verwaltungsabkommen Altstandorte . . . . . . . . . 14
3. Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Innovation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
3.1 Wirtschaftliche Situation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
3.2 Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
3.3 Solidarpakt II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
3.4 Investitionszulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
3.5 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur“ (GRW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
3.6 Evaluierung der Förderung in den ostdeutschen Ländern . . . . . . . . . 16
3.7 Investorenanwerbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
3.8 Forschungsförderung/Förderprogramme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163.8.1 Innovationspolitische Lage in Ostdeutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163.8.2 Unternehmen Region – die Innovationsinitiative für die Neuen
Länder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193.8.3 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand – ZIM . . . . . . . . . . . . . 203.8.4 Gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen . . . . . . . . 203.8.5 Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST) und
High-Tech-Gründerfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203.8.6 Umsetzung des Hochschulpakts und Hochschulmarketing . . . . . . . . 21
3.9 Das 7. EU-Forschungsprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
3.10 EU-Strukturpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213.10.1 EU-Strukturfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213.10.2 Regionalbeihilferecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223.10.3 Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union
(GAP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
4. Moderne Infrastruktur für ostdeutsche Regionen . . . . . . . . . . . . 24
4.1 Breitbandversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
4.2 Verkehrsinfrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244.2.1 Schienenwege des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244.2.2 Bundesfernstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254.2.3 Bundeswasserstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254.2.4 Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . 254.2.5 TEN-Revision . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
4.3 Wohnungs- und Städtebauförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254.3.1 Wohnungsbauförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254.3.2 Städtebauförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264.3.3 Bauforderungssicherungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274.3.4 Die Privatisierung ehemals volkseigener land- und forstwirtschaft-
licher Flächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274.3.5 Bundeswehrstandorte in den Neuen Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/7711
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5. Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts . . . . . . . . . . . . . 28
5.1 Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
5.2 Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz . . . . . . . . . 295.2.1 Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ
STÄRKEN“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295.2.2 Bundesprogramm „Initiative Demokratie stärken“ . . . . . . . . . . . . . . 29
5.3 Aufarbeitung der SED-Diktatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305.3.1 Ehemalige Ostdeutsche Heimkinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305.3.2 Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern der SED-Diktatur . . 305.3.3 Wiedergutmachung materieller Vermögensschäden . . . . . . . . . . . . . 305.3.4 Freiheits- und Einheitsdenkmal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315.3.5 Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315.3.6 Wechsel in der Behördenleitung der BStU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315.3.7 13. August 2011: 50 Jahre Mauerbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315.3.8 Eröffnung des Tränenpalasts in Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325.3.9 Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der SED-Auf-
arbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325.3.10 Koordinierendes Zeitzeugenbüro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
5.4 Jubiläum 500 Jahre Reformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
5.5 Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
5.6 Sport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325.6.1 Sportstättenbaumittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335.6.2 Olympiastützpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335.6.3 Spitzensportförderung durch Bundespolizei/Bundeswehr/Zoll . . . . . 335.6.4 Forschung und Entwicklung von Sportgeräten . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
C. Ausblick – Wandel in Ostdeutschland aktiv gestalten . . . . . . . . . 33
Teil II: 34
A. Aktuelle Maßnahmen und laufende Programme der Bundes- regierung für die Neuen Länder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
B. Wirtschaftsdaten für die Neuen Bundesländer . . . . . . . . . . . . . . . 59
Drucksache 17/7711 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Abbildungen
Seite
Abbildung 1 Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2030 . . . . . . . . . . . . . 7
Abbildung 2 Bundesprogramme zur Innovationsförderung . . . . . . . . . . . . . 17
Abbildung 3 Strukturindikatoren im Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Abbildung 4 FuE Personalintensität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Abbildung 5 Schwächen und Stärken des ostdeutschen Innovations- systems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Tabellen und Übersichten
Tabelle 1 Bewilligungen in den Neuen Ländern und Berlin für 2010 (Bundes- und Landesmittel, einschl. EFRE- Kofinanzierung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Tabelle 2 Bewilligungen in den Neuen Ländern und Berlin seit 2000 bis 2010 (Bundes- und Landesmittel, einschl. EFRE-Kofinanzierung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Tabelle 3 Kennzahlen zum landwirtschaftlichen Strukturwandel in Ostdeutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Tabelle 4 Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes für die Städtebau- förderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Tabelle 5 Fördermaßnahmen in den Neuen Ländern (Stand: 31. Dezember 2010) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Übersicht 1: Flächenprivatisierung im Jahr 2010 (ohne Reprivatisierung und Restitution) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/7711
Teil I Bericht
A. Aufbau Ost im Wandel
Die zahlreichen und ausführlichen Bilanzen zum 20. Jubi-läum der Deutschen Einheit im vergangenen Jubiläumsjahr haben deutlich gemacht, dass der Einigungsprozess an ei-ner neuen Wegmarke angekommen ist, Die Innenstädte ha-ben sich erneuert. Heute gibt es wieder eine intakte Um-welt. Der Prozess der wirtschaftlichen Angleichung wurde selbst in der schweren Finanz- und Wirtschaftskrise nicht unterbrochen. Das ostdeutsche Bruttoinlandsprodukt je Einwohner ist inzwischen von ursprünglich 43 auf 73 Pro-zent des westdeutschen Niveaus gestiegen und es werden über 80 Prozent des westdeutschen Produktivitätsniveaus erreicht. Der in den vergangenen Jahren im Fokus ste-hende Aufbau der Infrastruktur ist fast abgeschlossen. Die 17 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit sind überwie-gend fertig gestellt und in Betrieb. Weitere wichtige Vor-haben werden vorangetrieben: Der Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg, der 2012 eröffnet wird, oder – im europäischen Kontext perspektivisch – eine leistungsfä-hige Schienenverbindung von Rostock über Berlin nach Dresden als Teil einer transeuropäischen Verbindung bis zur Adria.
Noch vorhandene Rückstände beruhen weniger auf Infra-strukturdefiziten, sondern auf strukturellen Faktoren wie der kleinteiligeren Wirtschaftsstruktur und damit verbun-denen Faktoren, wie der unterdurchschnittlichen FuE-Ka-pazität der Wirtschaft und der geringeren Exportorientie-rung. Die damit verbundenen Herausforderungen stellt die Bundesregierung in den Mittelpunkt ihrer Förderstra-tegie, z. B. durch eine wachsende Bedeutung der Innova-tionsförderung sowie spezifischen Maßnahmen, die zu einer engeren Netzwerkbildung unter klein- und mittel-ständischen Unternehmen beitragen. Dazu gehört auch die engere Verknüpfung der Wirtschaft mit der gut ausge-bauten öffentlicher Forschung. Vorliegende Evaluierun-gen zeigen, dass die Programme der Bundesregierung zur Wirtschafts-, Investitions- und Innovationsförderung er-folgreich sind und die Wettbewerbsfähigkeit der ostdeut-schen Unternehmen verbessern.
Darüber hinaus haben die Bilanzen gezeigt, dass die ost-deutschen Länder in zahlreichen für die Lebensqualität wie auch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Ent-wicklung wichtigen Feldern eine Vorreiterrolle ein-nehmen. Beispiele dafür sind die gut ausgebauten Be-treuungsmöglichkeiten für Kleinkinder und die gute Ganztagsbetreuung bei Schülern sowie die Vorreiterrolle bei erneuerbaren Energien und die höhere Energieeffizi-enz im Gebäudebereich.
Dies fordert dazu auf, die für die Bewertung der Entwick-lung der ostdeutschen Länder vorherrschende „Anglei-chungs- und Einholperspektive“ Ost an West durch eine differenziertere Betrachtungsweise zu ersetzen. Der Blick nach vorne kann zunehmend auf eigene Stärken gestützt werden und ist immer weniger auf einen Nachbau „West“ ausgerichtet. Dies eröffnet den Neuen Ländern die
Chance, auf zukunftsweisenden Gebieten auch zum Schrittmacher für ganz Deutschland zu werden.
Die noch bestehenden gesamtwirtschaftlichen Unter-schiede bei der Wirtschaftskraft und am Arbeitsmarkt erfordern auch in den nächsten Jahren noch eine über-proportionale Beteiligung des Bundes an Maßnahmen der Struktur- und Wirtschaftsförderung in den ostdeut-schen Ländern. Der bis 2019 laufende Solidarpakt II ist dafür die finanzielle Grundlage. Aufgrund der Fort-schritte am Arbeitsmarkt und bei der Steigerung der Wirtschaftkraft werden die ostdeutschen Länder nach 2013 aus der Höchstförderung der EU-Strukturfonds vo-raussichtlich ausscheiden. Um die erreichten Fort-schritte zu konsolidieren und auszubauen, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass sie auch nach 2013 eine angemessene und zielgerichtete Förderung durch den Europäischen Strukturfonds im Rahmen von Über-gangsregelungen erhalten.
Eine herausragende Zukunftsaufgabe für Deutschland ist die Gestaltung des demografischen Wandels. Die Bevöl-kerungszahl wird sowohl in West- als auch in Ostdeutsch-land weiter zurückgehen. Zudem wird sich der Alterungs-prozess beschleunigen. In Ostdeutschland verlaufen diese Prozesse schneller und tiefgreifender. Bis 2030 werden die Neuen Länder ein Drittel, bis 2050 die Hälfte ihrer Bevölkerungszahl von 1991 verloren haben. Das hat weitreichende Auswirkungen auf alle Bereiche des ge-sellschaftlichen Lebens. Damit sind zum Beispiel Heraus-forderungen bei der Sicherung wohnortnaher Angebote der Daseinsvorsorge von den Kitas über Schulen bis zur Gesundheitsversorgung und Pflege verbunden – ganz be-sonders im ländlichen Raum. Die Neuen Länder können daher eine innovative Werkstatt für Antworten auf den demografischen Wandel werden. Ein Beitrag hierzu ist das vom Beauftragten der Bundesregierung für die Neuen Länder zusammen mit den ostdeutschen Ländern erarbei-tete Handlungskonzept „Daseinsvorsorge im demografi-schen Wandel zukunftsfähig gestalten“. Es wurde als ein Pilotprojekt für eine übergreifende Demografiestrategie für ganz Deutschland konzipiert.
Die Arbeitslosigkeit ist in den Neuen Ländern in den ver-gangenen Jahren trotz der Wirtschafts- und Finanzkrise deutlich gesunken und liegt inzwischen unter einer Mil-lion. Dies ist der niedrigste Wert seit der Wiedervereini-gung. Diese erfreuliche Entwicklung korrespondiert zu-dem mit einer Zunahme der Beschäftigungsverhältnisse. Trotzdem erfordern die sozialen Folgen der durch den wirtschaftlichen Strukturwandel vielfach gebrochenen Erwerbsbiografien weiter besondere Aufmerksamkeit. Gleichzeitig wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Al-ter in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in Ostdeutsch-land aber aufgrund der demografischen Entwicklung be-sonders rasch und deutlich abnehmen. Bereits heute klagen Unternehmen in einigen Regionen und Branchen, dass sie keine geeigneten Bewerber für freie Arbeits-plätze finden. Vor diesem Hintergrund hat die Bundes-regierung ein Konzept zur Fachkräftesicherung verab-schiedet. Dieses Konzept enthält auch eine Reihe speziell
Drucksache 17/7711 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
auf die ostdeutsche Situation zugeschnittener Maßnah-men, wie z. B. die „Zukunftsinitiative Fachkräftesiche-rung in Ostdeutschland“.
Eine weitere herausragende Zukunftsaufgabe ist die Schaffung eines sicheren, bezahlbaren und umwelt-freundlichen Energiesystems, das die natürlichen Lebens-grundlagen bewahren und das Klima schützen hilft. Die-ser Aufgabe stellt sich die Bundesregierung mit ihrer Energiewende. Bis zum Jahre 2020 sind 35 Prozent der Stromerzeugung und bis zum Jahre 2050 80 Prozent der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu sichern. Der damit verbundene Strukturwandel betrifft den Osten und den Westen in gleicher Weise. Er erfordert neue Technologien und anspruchsvolle Energiesparkonzepte, z. B. im Bereich der energetischen Sanierung von Gebäu-den. Für die Forschung und die Industrie in den Neuen Ländern bietet die Energiewende besondere Entwick-lungsmöglichkeiten. Schon heute nehmen die Neuen Län-der bei Umwelttechnologien wie Solaranlagen und Wind-rädern eine Vorreiterrolle ein. Trotz eines steigenden Wettbewerbsdrucks sind die Wachstumspotenziale für ostdeutsche Unternehmen angesichts der international steigenden Nachfrage nach erneuerbaren Energien und modernen Umwelttechnologien groß.
Neben den Herausforderungen der wirtschaftlichen An-gleichung und des Arbeitsmarktes steht als besondere Aufgabe die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammen-halts.
Mit dem Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ för-dert die Bundesregierung ergänzend zu anderen Bundes- und Landesprogrammen Projekte für demokratische Teil-habe und gegen Extremismus. Es werden vor allem Vereine – vom Sport bis zum Katastrophenschutz –, Ver-bände und Kommunen dabei unterstützt, ein selbstbe-wusstes demokratisches Gemeinwesen zu stärken und ex-tremistischen sowie verfassungsfeindlichen Strömungen keinen Raum in unserer Gesellschaft zu lassen.
Ein wichtiger Schwerpunkt bleibt die Aufarbeitung des SED-Unrechts. Ziel ist, das öffentliche Bewusstsein über das menschliche Leid in der kommunistischen Diktatur der DDR zu schärfen und nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Aktuell ist es ein besonderes Anliegen der Bun-desregierung, zeitnah auch die ostdeutschen Heimkinder zu rehabilitieren.
B. Aktuelle Entwicklungen in ausgewählten Politikfeldern
1. Demografischen Wandel gestalten1.1 Sicherung der sozialen und technischen
Infrastruktur1.1.1 Die demografische Entwicklung in den
Neuen LändernDie Bevölkerung in den Neuen Bundesländern wird sich in den kommenden Jahren verringern. Gleichzeitig wird sich auch die Alterung der Bevölkerung fortsetzen. Der schlagartige Rückgang der Geburten Anfang der 90er Jahre und die im Zuge der politischen und wirtschaftli-chen Transformationsprozesse einsetzende Abwande-rung vor allem junger und gut ausgebildeter Menschen hat die Zusammensetzung der Bevölkerung in den Neuen Ländern mit weitreichenden Folgen verändert und wird noch über Jahre hinweg Echoeffekte auslösen. Der Anteil der jungen Menschen wird weiter sinken. Die nach der Wiedervereinigung nahezu halbierte Zahl der Geburten bedeutet ab 2015 etwa eine Halbierung der Zahl poten-tieller Eltern. In der Konsequenz bedeutet dies wiederum auch halb so viel Kinder, Schüler und Berufsanfänger. Zur gleichen Zeit gehen die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand, der Anteil der Rentnergeneration wird deutlich zunehmen. In der Folge wird das Erwerbstäti-genpotenzial merklich kleiner und älter – mit erheblichen Konsequenzen für die Wirtschaft und das Zusammenle-ben der Generationen.
Demografie: Eine zentrale Aufgabe der Gegenwart und Zukunft
Der Umgang mit den Folgen des demografischen Wan-dels gehört zu den größten Herausforderungen der Ge-genwart und Zukunft. Abbildung 1 zeigt, dass die demo-grafische Entwicklung nicht auf die Neuen Bundesländer beschränkt ist. In dieser Legislaturperiode hat die Bun-desregierung die Demografie zu einem zentralen Politik- und Aufgabenfeld erklärt und auf der Kabinettklausur in Meseberg am 17./18. November 2009 dazu konkrete Be-schlüsse gefasst. Die Gesamtkoordinierung für die Demo-grafiepolitik auf Bundesebene wurde dem Bundesminis-ter des Innern übertragen. Auf der Grundlage eines Berichtes zur demografischen Lage und künftigen Ent-wicklung des Landes, der im Oktober 2011 vom Kabinett verabschiedet werden soll, wird die Bundesregierung im Frühjahr 2012 darauf aufbauend eine ressortübergrei-fende Demografiestrategie vorlegen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/7711
1.1.2 Das Handlungskonzept „Daseinsvorsorge im demografischen Wandel zukunftsfähig gestalten“
Koordiniert durch den Beauftragten der Bundesregierung für die Neuen Länder haben die ostdeutschen Länder (ohne Berlin) mit dem Bund Lösungsansätze für die Sicherung der infrastrukturellen Daseinsvorsorge in länd-lichen Regionen Ostdeutschlands entwickelt. Das Hand-lungskonzept „Daseinsvorsorge im demografischen Wandel zukunftsfähig gestalten“ wurde auf der Regional-konferenz der ostdeutschen Regierungschefin und Regie-rungschefs am 6. Oktober 2011 verabschiedet und der Öf-fentlichkeit vorgestellt. Es wird als Pilotprojekt in die Demografiestrategie der Bundesregierung einfließen.
Das Handlungskonzept baut auf dem Lern- und Erfah-rungsprozess der Neuen Länder im Umgang mit den de-mografischen Tatsachen auf und verdeutlicht die Notwen-digkeit, demografische Prozesse in neuen Strukturen und Verantwortungen zu denken.
Der Bund und die Neuen Länder sind bei der Arbeit am Handlungskonzept von dem Grundverständnis ausgegan-genen, dass der demografische Wandel in seiner Gesamt-entwicklung nur wenig beeinflussbar ist. Das gilt vor allem auch für die Abwanderung. Politik kann jedoch Rahmenbedingungen schaffen, die den Menschen erkenn-bar Perspektiven und Anreiz für ein Bleiben in ihren Re-
gionen bieten. Dazu gehört neben der Förderung der wirt-schaftlichen Entwicklung eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Leistungen der Daseinsvorsorge und günstige Rahmenbedingungen für Familien.
Mit dem Handlungskonzept wurden erste konkrete Vor-schläge zur zukunftsfähigen Gestaltung von Teilberei-chen der Daseinsvorsorge im demografischen Wandel un-terbreitet. Das Handlungskonzept ist kein Rezeptbuch, das für jede Region die passende Lösung hat. Es will viel-mehr anregen, sich mit der Komplexität der Folgen der demografischen Entwicklung auf die Infrastruktur ausei-nanderzusetzen, die Zusammenhänge und Wechselwir-kungen zu erkennen und darauf aufbauend ganzheitliche Lösungen zu entwickeln. Dabei muss künftig stärker die konkrete Situation vor Ort in den Blick genommen und den Kommunen ein breiter Gestaltungsraum eingeräumt werden. Hierfür müssen Bund und Länder gemeinsam die Rahmenbedingungen schaffen. Das setzt eine enge res-sort- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit voraus.
Demografische Prozesse haben einen langen Vorlauf und entfalten eine lang anhaltende Wirkung. Sie lassen sich weder kurz- noch mittelfristig umkehren. Demografie-politik ist also eine Daueraufgabe über Legislaturperio-den hinweg. Sie ist zugleich eine nationale Aufgabe. Alle Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen
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Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2030
Drucksache 17/7711 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
gemeinsam die Herausforderungen annehmen, Potenziale im Wandel erkennen und handeln. Koordiniertes Handeln auf allen föderalen Ebenen und eine Zusammenarbeit über Fach- und Verwaltungsgrenzen hinweg sind unab-dingbar. Notwendig ist die Bereitschaft, auf allen födera-len Ebenen bestehende Strukturen zu überprüfen und für neues Verwaltungshandeln offen zu sein. Dies setzt eine fachübergreifende Zusammenarbeit und engere Verzah-nung der Demografiepolitik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene voraus.
Außerhalb der Ballungsräume zählt das Sichern einer be-darfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistun-gen der Daseinsvorsorge zu den größten Herausforderun-gen für die Gemeinden und Landkreise. Diese Aufgabe fällt vor allem in den Zuständigkeitsbereich der Landes-politik. Der demografische Wandel hat bereits in den letz-ten 20 Jahren in den Neuen Ländern einen permanenten Anpassungsprozess der technischen und sozialen Infra-struktur notwendig gemacht. Sinkende Nutzerzahlen und hohe Fixkosten führen tendenziell zu einer Abnahme und Ausdünnung des Angebots von Dienstleistungen sowie zu einem an die verringerte Nachfrage angepassten Infra-strukturangebot. Die wohnortnahe Bereitstellung eines angemessenen Grundangebots wird sich zunehmend schwieriger gestalten. Insbesondere in dünn besiedelten und strukturschwachen Regionen werden Daseinsvorsor-geeinrichtungen häufig an wirtschaftliche Tragfähigkeits-grenzen stoßen. Durch mehr Eigenverantwortung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bei regionalen Gestaltungsprozessen können ergänzende Angebote in der Daseinsvorsorge und eine neue Qualität des Zusam-menlebens vor Ort entstehen. Von der Akzeptanz und dem Engagement der Menschen vor Ort wird es abhän-gen, ob die notwendigen Veränderungsprozesse erfolg-reich verlaufen.
Die Infrastruktur muss im demografischen Wandel zu-kunftsfest gestaltet werden. Dort, wo sich die vorhandene Infrastruktur nicht beliebig verkleinern oder an verän-derte Nachfragestrukturen anpassen lässt, müssen in den Ländern und Kommunen flexible und neue Angebotsfor-men und effizientere Organisationsstrukturen gefunden werden. Modernisierung kostet Geld, sie sollte daher stets mit einer deutlichen Effizienzsteigerung verbunden sein. Mittel- und langfristig müssen für Investitionen in eine demografiefeste Infrastruktur die zur Verfügung stehende Mittel zu kostengünstigeren Lösungen als das Weiterbe-treiben von ineffizienten Anlagen und Einrichtungen füh-ren. Förderangebote sollten Gestaltungsspielraum für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Lösungsansätze zulassen.
Demografiepolitik lebt vom Dialog. Der Austausch von Ideen zum Umgang mit den demografischen Veränderun-gen, die Erarbeitung neuer Ansätze sowie deren Überprü-fung und das Herausarbeiten gemeinsamer Standpunkte sind für die Entwicklung übergreifender Handlungsemp-fehlungen unverzichtbar. Bund und Länder setzen sich für einen breiten öffentlichen Diskurs zu diesem Thema ein, bei dem auch die Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden müssen. Denn nur mit ihnen gemeinsam, lassen
sich die Herausforderungen des demografischen Wandels bewältigen.
Das vorgelegte Handlungskonzept zeigt auf, dass die Chancen, die der Wandel eröffnet, größer sind als die un-vermeidlichen Risiken.
1.1.3 Modellvorhaben „Daseinsvorsorge 2030“
Wie sich bei der Erarbeitung des Handlungskonzeptes zeigte, gibt es für die Sicherung einer angemessenen In-frastrukturversorgung kein Patentrezept. Zur Entwicklung und Erprobung von innovativen Handlungsansätzen bzw. Lösungswegen auf kommunaler und regionaler Ebene leisten Modellvorhaben einen wesentlichen Beitrag. Im BMI-Modellvorhaben „Daseinsvorsorge 2030 – innovativ und modern – eine Antwort auf den demogra-fischen Wandel“ wird seit Herbst 2010 gemeinsam mit den Neuen Ländern an neuen Lösungsansätzen zur Siche-rung der Daseinsvorsorge und Zukunftsfähigkeit in sechs Modellprojekten in den Ländern Mecklenburg-Vorpom-mern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen gear-beitet. Damit wird auch das Ziel verfolgt, Akteure vor Ort für demografische Prozesse zu sensibilisieren und zu akti-vieren. Viele Ideen und Ansätze zum Sichern der Infra-struktur oder zur Verbesserung der Lebensqualität sind oft nur im gemeinsamen Zusammenwirken von Bund, Kom-munen und Ländern umsetzbar. Das Modellvorhaben setzt deshalb auf eine enge Kooperation mit den kommu-nalen Entscheidungsträgern vor Ort und den zuständigen Landesministerien. In den einzelnen Projekten geht es da-rum, innovative und flexiblere Angebotsformen zur Ver-sorgung der Bevölkerung und zum Erhalt der Lebensqua-lität zu entwickeln. Beispielsweise entwickelt die Uckermärkische Verkehrsgesellschaft ein Modell zur Kombination von Personenverkehr mit weiteren Dienst-leistungen wie z. B. Post- und Logistikdienstleistungen. Im Projekt „Partner Stadt“ konzipiert die Stadtverwaltung Oelsnitz ein Modell zur Integration von Senioren in die Gesellschaft. Hierzu werden mittels einer innovativen Finanzierungsform gemeinnützige Leistungen von Senio-ren aus einem Fonds vergütet, der eine Aufwandsentschä-digung an die Senioren finanziert. Das Engagement, mit denen die Beteiligten aus ihren Ideen ein konkretes Konzept formen, macht die aktivierende Kraft deutlich, die aus demografischen Umbruchsituationen erwachsen kann.
Im August 2011 wurden zwei weitere Modellprojekte in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern gestartet, die sich mit der Modernisierung der Verwaltung unter den Bedingungen des demografischen Wandels befassen. Da-bei sollen Konzepte für mobile und virtuelle Bürger-dienste entwickelt werden. Die Konzepte werden im Sommer 2012 vorliegen.
1.2 Fachkräftesicherung
Der demografische Wandel verläuft regional mit deutli-chen Unterschieden. Vor allem in den ländlichen und pe-ripheren Räumen in Ostdeutschland zeigen sich seine Auswirkungen schon heute deutlich. Nach vorliegenden
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Projektionen zur Bevölkerungsentwicklung wird es in Ostdeutschland Regionen geben, die im Zeitraum von 1990 bis 2020 mehr als die Hälfte ihrer Einwohner verlo-ren haben werden. Demgegenüber werden in ostdeut-schen Ballungsräumen auch stabile oder ansteigende Trends zu verzeichnen sein. Langfristig ist jedoch in allen Bundesländern ein deutlicher Rückgang der Bevölkerung und damit auch der Erwerbspersonen zu erwarten.
Fachkräftesicherung ist also eine zentrale Aufgabe der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Sicher ist: Fachkräfte sind für unsere Innovationsfähigkeit, die Produktion von Wa-ren und Dienstleistungen und auch für die Versorgung der Bevölkerung unabdingbar. Um die Herausforderung eines drohenden Fachkräftemangels erfolgreich zu bewältigen, sind die gegenseitige Unterstützung und das Zusammen-wirken von Politik und Sozialpartnern erforderlich. Aus diesem Grund stehen die Bundesregierung und die Sozi-alpartner im Rahmen gemeinsamer Arbeitsgruppen oder Treffen im Dialog.
Dazu hat die Bundesregierung ein Konzept Fachkräfte-sicherung erarbeitet, das am 22. Juni 2011 im Kabinett beschlossen wurde. Das Konzept stellt entlang der fünf Sicherungspfade (1) „Aktivierung und Beschäftigungs-sicherung“, (2) „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, (3) „Bildungschancen für alle von Anfang an“, (4) „Qua-lifizierung: Aus- und Weiterbildung“, (5) „Integration und qualifizierte Zuwanderung“ Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung dar. Dem Konzept liegt als Leitgedanke die Ausschöpfung aller Potenziale zur Sicherung der Fachkräftebasis zugrunde.
Fachkräftesicherung ohne regionales Engagement kann nicht erfolgreich sein. In Abhängigkeit von der wirt-schaftlichen und demografischen Entwicklung fallen Fachkräfteengpässe sehr unterschiedlich aus. Zugleich ist das Wissen zu Handlungsbedarf und erfolgversprechen-den Maßnahmen vor Ort am größten.
Diesem Leitgedanken folgend wurde die Initiative „Fach-kräfte für die Region“ angestoßen – mit dem Ziel, regio-nale Kooperationsstrukturen auf- bzw. auszubauen und zu unterstützen. Als Unterstützungsstruktur regionaler Netz-werke und Projekte, die sich im Bereich Fachkräftesiche-rung engagieren, wurde das Innovationsbüro „Fachkräfte für die Region“ im März 2011 eingerichtet. Zu den Vor-haben des Innovationsbüros gehört u. a. eine praxisnahe Aufbereitung von Know-how. Weiterhin wird es einen re-gelmäßigen bundesweiten Erfahrungsaustausch sowie Fachveranstaltungen und Weiterbildungsangebote für Netzwerkpartner vor Ort anbieten und dabei gute Ideen, die regional entwickelt wurden, anderen zugänglich ma-chen. Ferner sind individuelle Angebote geplant, um vor Ort Ideen und Ansätze bei ihrer Weiterentwicklung zu un-terstützen.
Um den besonderen Anforderungen in den Neuen Län-dern zu begegnen, führt die Bundesregierung die Zu-kunftsinitiative Fachkräftesicherung durch, um in Ost-deutschland gemeinsam mit den Ländern, Sozialpartnern und Kammern regionalspezifische Handlungsansätze der Fachkräftesicherung zu entwickeln. Nach einer Auftakt-
veranstaltung werden drei Fachdialoge zu den Themen „KMU und Personalentwicklung – spezifische Herausfor-derungen für die Fachkräfterekrutierung in Ostdeutsch-land“, „Willkommenskultur in der Praxis: regionale An-sätze zur Nutzung des Potenzials von Fachkräften aus dem Ausland“ und „Image und Berufsmarketing“ veran-staltet. Im Rahmen der Initiative werden zudem zehn in-novative Projekte gefördert, die geeignet sind, das Be-schäftigungspotenzial der eigenen Region bestmöglich auszuschöpfen und die Fachkräftebasis zu sichern. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit gerade kleiner und mit-telständischer Unternehmen (KMU) und das wirtschaftli-che Wachstum in Ostdeutschland zu unterstützen.
1.3 Gesundheitsversorgung und Pflege
1.3.1 GKV-Finanzierungsgesetz
Das deutsche Gesundheitswesen sichert für alle Bürgerin-nen und Bürger eine hochwertige Versorgung. Knapp 90 Prozent der Bevölkerung erhalten die erforderlichen medizinischen Leistungen von der gesetzlichen Kranken-versicherung (GKV). Im Bereich der Gesundheit wurde eine Angleichung in der medizinischen Versorgungsqua-lität zwischen den alten und Neuen Ländern erreicht. Durch den demografischen Wandel gerät die GKV jedoch von zwei Seiten unter Druck. Zum einen muss ein stei-gender Bedarf an Gesundheitsleistungen finanziert wer-den, weil ältere Menschen im Durchschnitt häufiger und schwerer erkranken als jüngere, zum anderen schmälert der Rückgang der Personen im erwerbsfähigen Alter die Finanzierungsbasis der GKV.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung mit dem GKV-Finanzierungsgesetz, das zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, die Weichen für eine langfristige Stabi-lisierung der GKV und für einen funktionsfähigen Wett-bewerb im Gesundheitswesen gestellt. Zentrales Ziel der GKV-Finanzierungsreform ist, die Einkommensabhän-gigkeit der Beiträge zu vermindern und die Entwicklung der Arbeitskosten von der Entwicklung der Gesundheits-kosten zu entkoppeln. Um die Beitragszahler vor einer unverhältnismäßigen Belastung zu schützen, wurde ein Sozialausgleich eingeführt, der grundsätzlich aus Steuer-mitteln finanziert wird.
1.3.2 GKV-Versorgungsstrukturgesetz
Zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der ge-setzlichen Krankenversicherung in Deutschland soll zum 1. Januar 2012 das GKV-Versorgungsstrukturgesetz in Kraft treten. Mit diesem Gesetz werden die Voraussetzun-gen dafür geschaffen, dass auch in Zukunft in allen Regi-onen Deutschlands – gerade in den strukturschwachen ländlichen und dünn besiedelten Regionen, wie insbeson-dere in den Neuen Ländern – genügend Ärztinnen und Ärzte für eine wohnortnahe, bedarfsgerechte medizini-sche Versorgung zur Verfügung stehen. Mit dem Gesetz sollen Maßnahmen angestoßen werden, die zum einen die ländlichen Gebiete für Mediziner attraktiver machen und zum anderen die Strukturen des Gesundheitssystems stär-
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ker an der regionalen Demografie und Morbidität orien-tieren.
Neben der zielgenaueren und regionalen Besonderheiten Rechnung tragenden flexiblen Ausgestaltung der Be-darfsplanung mit erweiterten Einwirkungs- und Gestal-tungsmöglichkeiten der Länder, sollen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung insbesondere nachfolgende In-strumente ausgebaut und flexibel genutzt werden:
– Zur besseren Nutzung von Delegationsmöglichkeiten von Leistungen zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten sollen die Bundesmantelvertragspartner eine entsprechende Vorschlagsliste erarbeiten.
– Telemedizin soll durch die stärkere Berücksichtigung telemedizinischer Leistungen im vertragsärztlichen Vergütungssystem vor allem für den ländlichen Raum wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung werden.
– Den Kassenärztlichen Vereinigungen wird vorgege-ben, alle Leistungen von Ärztinnen und Ärzten, die in strukturschwachen Gebieten tätig sind, bei der Be-handlung von Patientinnen und Patienten des entspre-chenden Planungsbereichs von Maßnahmen der Men-genbegrenzung (z. B. Abstaffelung) auszunehmen.
– Die regionalen Vertragspartner erhalten die Möglichkeit, Preiszuschläge für besonders förderwürdige Leistungen sowie Leistungen von besonders förderungswürdigenLeistungserbringern, die in strukturschwachen Gebie-ten tätig sind (z. B. mit höherer Versorgungsqualität), zu vereinbaren.
– Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten die Möglichkeit zur Einrichtung eines Strukturfonds (finanziert aus Gesamtvergütung und ergänzenden Kassenmitteln), um flexibel finanzielle Anreize zu ge-ben für die Niederlassung in unterversorgten oder dro-hend unterversorgten Gebieten und bei zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf.
– Kommunale Träger (Städte, Gemeinden, Landkreise) erhalten die Möglichkeit, mit Zustimmung der Kas-senärztlichen Vereinigung in begründeten Ausnahme-fällen eine Eigeneinrichtung zur unmittelbaren medi-zinischen Versorgung zu errichten.
– Der Ausbau von „mobilen“ Versorgungskonzepten (z. B. Tätigkeit an weiteren Orten, Zweigpraxen) wird unterstützt.
Gleichzeitig werden weitere Reformen im System der vertragsärztlichen Vergütung angegangen, die insbeson-dere der Kassenärztlichen Vereinigung mehr Flexibilität bei der Honorarverteilung geben. Im Hinblick auf eine deutliche Stärkung der Berücksichtigung regionaler Ver-sorgungsnotwendigkeiten ist weiter vorgesehen, dass die Gesamtvergütungen für die vertragsärztlichen Leistungen nicht mehr auf Bundesebene verhandelt werden, sondern zwischen den Selbstverwaltungsvertretern von Ärzten und Krankenkassen in der jeweiligen Region.
1.3.3 PflegeversicherungZiel der Bundesregierung ist, dass Pflegebedürftige auch künftig qualitätsgesicherte und angemessene Pflegeleis-tungen zu einem bezahlbaren Preis erhalten können. Die Pflegeversicherung und die Rahmenbedingungen für die pflegerische Versorgung müssen deshalb so weiterentwi-ckelt werden, dass die Bürger auch in Zukunft würdevoll gepflegt und betreut werden können. Dazu gehört, dass pflegebedürftige Menschen möglichst selbstständig und selbstbestimmt leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Der steigende Anteil der Pflegebedürf-tigen setzt neben der Weiterentwicklung der Angebote eine dauerhaft tragfähige Finanzierung der Pflegeversi-cherung voraus. Auf Grund der demografischen Entwick-lung wird die Zahl der Pflegebedürftigen in den Neuen Bundesländern überdurchschnittlich zunehmen. Deshalb erhalten Maßnahmen zur Sicherung der Pflege hier eine besondere Bedeutung.
Bereits 2008 sind mit dem Pflegeweiterentwicklungsge-setz vor allem die leistungs- und vertragsrechtlichen Strukturen der Pflegeversicherung besser an die Bedürf-nisse der Betroffenen, der pflegenden Familienangehöri-gen sowie des Pflegepersonals angepasst worden. Im Zentrum stand die Unterstützung häuslicher Versorgungs-strukturen, damit Pflegebedürftige möglichst lange in ih-rer gewohnten Umgebung bleiben können. Für eine selbstbestimmte Pflege müssen die Versorgungs- und An-gebotsstrukturen für Pflegeleistungen weiter an die sich verändernden Bedürfnisse angepasst werden. Der Grund-satz „ambulant vor stationär“ muss aus Sicht der Bundes-regierung weiter gestärkt werden.
Der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen wird in der häuslichen Umgebung durch Angehörige betreut, die zu den Pflegebedürftigen in einem engen verwandtschaftli-chen Verhältnis stehen. Mit dem Pflegezeitgesetz von Juli 2008 sind die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege bereits verbessert wor-den. Die Bundesregierung hat nun mit dem Gesetzent-wurf zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Bundes-tagsdrucksache 17/6000 vom 6. Juni 2011) zusätzlich eine staatlich geförderte Familienpflegezeit vorgesehen. Durch sie soll pflegenden Angehörigen die Möglichkeit eröffnet werden, in einem Zeitraum von bis zu zwei Jah-ren zur häuslichen Pflege von Angehörigen mit reduzier-ter Stundenzahl im Beruf weiterzuarbeiten und durch eine staatlich geförderte Aufstockung ihres Arbeitsentgelts dennoch ihre finanzielle Lebensgrundlage abzusichern. Das Gesetz wurde am 20. Oktober 2011 vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
1.4 RenteDie Renten folgen seit 1992 auch in den Neuen Ländern den Löhnen. Der Rentenwert Ost nähert sich in dem Maße an den Westwert an, in dem sich die Verdienste der Beschäftigten in Ost und West annähern. Der rentenrecht-liche Durchschnittslohn Ost hat mittlerweile rund 85 Pro-zent des Durchschnittslohns West erreicht. Demgegen-über hat sich der aktuelle Rentenwert (Ost) bereits bis auf knapp 89 Prozent an den Westwert angenähert.
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Die Vereinheitlichung der Rentenberechnung in Ost und West ist eine komplexe Aufgabe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft unter verschiedenen Ge-sichtspunkten, wie die rechtlichen Regelungen für eine noch festzulegende Methode der Vereinheitlichung der Rentensysteme konkret ausgestaltet werden können. Be-sonders hinzuweisen ist dabei auf die wechselseitige Ab-hängigkeit der Durchschnittsentgelte und der aktuellen Rentenwerte in den alten und neuen Bundesländern. Hier-bei sind mögliche Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben der deutschen Rentenversicherung zu beach-ten. Auswirkungen ergeben sich auch auf die der jährli-chen Rentenanpassung zugrundegelegte Lohnentwick-lung.
Ein konsensfähiger Vorschlag für die Vereinheitlichung des Rentensystems in Ost und West muss die unterschied-lichen Interessenlagen aller Beteiligten, d. h. nicht nur die Belange der Rentnerinnen und Rentner, sondern – je nach Ausgestaltung – auch der Versicherten und Steuerzahler berücksichtigen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat An-fang September 2011 einen Rentendialog gestartet. In diesem breit angelegten offenen Diskussionsprozess, an dem alle relevanten Gruppen beteiligt werden, darunter die Deutsche Rentenversicherung, die Sozialpartner, der Sozialbeirat, die Sozial- und Wohlfahrtsverbände und die Wissenschaft sollen Entwicklungen in der Arbeitswelt und gesellschaftliche Veränderungen auch in den Neuen Ländern daraufhin untersucht werden, ob und welche Ri-siken sie für mehr Bedürftigkeit im Alter bergen und ob Lebensleistungen gerecht belohnt werden. Die Ergebnisse des Dialogs bleiben abzuwarten.
Derzeit ist in West- wie in Ostdeutschland nur ein sehr kleiner Anteil Älterer auf Leistungen aus der Grundsiche-rung im Alter angewiesen. Auch wenn es bisher keine seriöse Studie gibt, die die künftige Entwicklung der Be-zieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter zah-lenmäßig verlässlich voraussagt, sieht die Bundesregie-rung wegen der gebrochenen Erwerbsbiografien durch den wirtschaftlichen Strukturwandel der vergangenen zwanzig Jahre mittel- bis langfristig die Möglichkeit einer gewissen Zunahme der Leistungsbezieher. Dies gilt es im Rahmen des Rentendialoges zu berücksichtigen.
2. Energiewende und UmweltschutzEine zuverlässige, wirtschaftliche und umweltverträgli-che Energieversorgung ist eine der größten Herausfor-derungen des 21. Jahrhunderts. Zur Umsetzung der ambi-tionierten Ziele für eine Treibhausgasminderung um mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050, zum beschleu-nigten Ausbau der erneuerbaren Energien als Hauptener-gieträger und zur Steigerung der Energieeffizienz hat die Bundesregierung mit einem umfangreichen Maßnahmen-programm sowie einem soliden Finanzierungsplan im En-ergiekonzept den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien gewiesen. Nach den Ereignissen von Fuku-shima hat die Bundesregierung am 6. Juni 2011 zudem beschlossen, die Nutzung der Kernenergie zur Strom-erzeugung in Deutschland schrittweise bis zum Jahr 2022
zu beenden und den Umbau der Energieversorgungssys-teme deutlich zu beschleunigen.
2.1 Erneuerbare Energien
Die ostdeutschen Bundesländer haben im bundesdeut-schen Durchschnitt einen überproportional hohen Anteil an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Bran-denburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt engagieren sich besonders für den Ausbau der erneuerba-ren Energien. Dazu einige Beispiele:
– Von allen Ländern wies Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2009 mit 51,8 Prozent den größten Anteil erneu-erbarer Energien an der Nettostromerzeugung auf und führte die Rangliste damit vor Thüringen (40,1 Prozent) und Sachsen-Anhalt (32,2 Prozent) an. Brandenburg führt die Liste der Bundesländer bei der Installation von Windenergieleistung im Verhältnis zur Bevölkerungszahl an: je 1 000 Einwohner/innen wa-ren hier zum Jahresende 2010 1 752 kW Windleistung installiert.
– Brandenburg belegte 2010 hinter Bayern den zweiten Platz bei der Neuinstallation von Photovoltaik-Anla-gen je 1 000 Einwohner/innen. Auch Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern liegen hier noch über dem Bundesschnitt.
Für Ostdeutschland bedeuten die erneuerbaren Energien eine große Chance, denn viele dieser Produkte und Tech-nologien werden u. a. in den Neuen Ländern hergestellt. Die Umwelttechnologien sind in den östlichen Bundes-ländern besonders stark ausgeprägt. Hierzu zählen nicht nur Solar- und Windenergieanlagen, sondern auch zahl-reiche weitere Umwelttechnologien. Der kontinuierliche Zuwachs der erneuerbaren Energien löst Beschäftigungs-effekte aus. Nach einer ersten Abschätzung im Rahmen eines aktuellen Forschungsvorhabens des Bundesumwelt-ministeriums stieg die den erneuerbaren Energien zuzu-rechnende Beschäftigung in Ostdeutschland 2010 auf etwa 85 000 Personen. Das ist etwa ein Viertel der für das gleiche Jahr ermittelten bundesweiten Beschäftigung durch erneuerbare Energien (367 000).
Auch international steigt die Nachfrage nach erneuerba-ren Energien und anderen Umwelttechnologien stetig. Viele ostdeutsche Unternehmen der Cleantech-Branche sind heute einem deutlich höheren internationalen Wett-bewerbsdruck ausgesetzt als noch in den letzten Jahren. Sie müssen ihr Geschäftsmodell teilweise neu ausrichten. Dennoch sind die Wachstumspotenziale groß. Die ost-deutschen Unternehmen haben insgesamt eine gute Start-position, um vom Wachstum dieser Märkte zu profitieren.
Zahlreiche Regionen in Deutschland haben sich inzwi-schen das Ziel gesetzt, ihren Energiebedarf mittel- oder langfristig vollständig aus erneuerbaren Energien zu de-cken. Das von der Bundesregierung geförderte Projekt „100 Prozent Erneuerbare-Energien-Regionen“ vernetzt und berät diese Regionen, die neben Bayern und Hessen häufig in Brandenburg und Sachsen-Anhalt zu finden sind.
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2.2 Cleantech-InitiativeDie vorhandenen, etablierten und anerkannten Kompe-tenzen ostdeutscher Unternehmen im Bereich „Clean-tech“ gilt es zu nutzen und auszubauen.
Das Wachstum dieser innovativen Branche wird jedoch durch spezifische strukturelle Faktoren gehemmt. Klein-teiligkeit und geringe Vernetzung erschweren die Bildung von Synergien sowie die Positionierung im internationa-len Umfeld. Daher hat der Beauftragte der Bundesregie-rung für die Neuen Bundesländer die „Cleantech-Initia-tive“ Ostdeutschland ins Leben gerufen. Diese zielt darauf ab, die branchen- und länderübergreifende Vernet-zung und die Außenwahrnehmung zu verbessern und so-mit bestehende Wachstumshemmnisse abzubauen.
2.3 NetzausbauIn Ostdeutschland erfahren die erneuerbaren Energien ei-nen rasanten Ausbau. Immer öfter kommt es vor, dass in einer Region mehr Strom produziert als verbraucht wird. Insgesamt ist Ostdeutschland damit ein „Nettostromex-porteur“ geworden. Dabei wird der Netzausbau immer mehr zum Nadelöhr für den Ausbau der erneuerbaren En-ergien. Von dieser Entwicklung sind alle Netzebenen be-troffen: Auf der Übertragungsnetzebene besteht ein er-heblicher Netzausbaubedarf, um den im Nordosten und zukünftig auch in der Ostsee produzierten Strom aus er-neuerbaren Energien in die Lastzentren in Süd- und West-deutschland zu transportieren. Nach Analyse der Deut-schen Energie-Agentur (dena) müssen bei einem ehrgeizigen Ausbau der erneuerbaren Energien und wei-terer Europäisierung der Strommärkte bis zum Jahr 2015 insgesamt 850 Kilometer neue Höchstspannungsleitun-gen errichtet werden, bis zum Jahr 2020 sind zusätzlich bis zu 3 600 Kilometer Leitungsneubau erforderlich.
Von besonderer Bedeutung sind für den Stromtransport die Übergänge zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie zwischen Thüringen und Bay-ern.
Die Bundesregierung hatte mit dem Energieleitungsaus-baugesetz bereits im Jahr 2008 die Dringlichkeit u. a. des Baus dieser Ost-West-Leitungen gesetzlich verankert und damit die Voraussetzungen für ein zügiges Genehmi-gungsverfahren geschaffen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung dieses Jahr mit dem Netzausbaube-schleunigungsgesetz eine weitere Straffung und eine bun-deseinheitliche Planung von länderübergreifenden Strom-autobahnen beschlossen.
Der neue Rechtsrahmen sieht auch die Aufstellung eines zehnjährigen Netzentwicklungsplans vor. Danach werden die Übertragungsnetzbetreiber erstmals eine bundesweit einheitliche Netzausbauplanung vorlegen, die alle wirk-samen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Stromnetzes, die in den nächsten zehn Jahren erforderlich sind, enthält. Der Netzentwicklungsplan wird in einem transparenten Ver-fahren erstellt und dient als Grundlage für den Bundesbe-darfsplan. Mit dem Bundesbedarfsplan werden die ener-giewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche
Bedarf der Netzausbaumaßnahme verbindlich auch für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren festgestellt.
Die Bundesregierung hat mit dem Energieleitungsausbau-gesetz von 2009 und dem 2011 beschlossenen Netzaus-baubeschleunigungsgesetz die Dringlichkeit des Baus der Leitungen gesetzlich verankert und damit die Vorausset-zungen für ein zügiges Genehmigungsverfahren geschaf-fen. Im Rahmen der Netzplattform des Bundeswirt-schaftsministeriums wird auch u. a. die Frage der durch erneuerbare Energien bedingten Netzausbaukosten in an-gemessenem Rahmen diskutiert werden.
2.4 Modernisierungsoffensive für GebäudeMit dem am 28. September 2010 beschlossenen Energie-konzept der Bundesregierung liegt erstmals eine langfris-tige energiepolitische Gesamtstrategie vor, die dem Ge-bäudebestand zu Recht eine große Bedeutung zumisst. Denn großes Potenzial zur Erreichung unserer Ziele beim Klimaschutz und der Energieeffizienz liegt im Gebäude-bestand: rund 40 Prozent der in Deutschland verbrauchten Endenergie entfallen auf diesen Sektor. Der überwie-gende Teil der Energie wird in Wohngebäuden für die Be-heizung und die Warmwasserbereitung verwendet. Auf-grund des hohen Anteils von Gebäuden, die in Ostdeutschland in den letzten 20 Jahren saniert wurden, und des damit verbundenen – im Vergleich zum Bundes-durchschnitt – geringeren Energiebedarfs, weisen die ost-deutschen Länder bei der Energieeffizienz im Gebäude-bereich eine Vorreiterrolle auf.
Um die ambitionierten mittel- und langfristigen Klima-schutz- und Effizienzziele zu erreichen, hat die Bundes-regierung eine breit angelegte Modernisierungsoffensive beschlossen. Dazu zählt ein ganzes Bündel von Maßnah-men, u. a.:
– die Erarbeitung eines Sanierungsfahrplans (beginnt 2020), der den Eigentümern als Orientierung dient und auf Freiwilligkeit beruht;
– die Weiterentwicklung der Energieeinsparverordnung (EnEV) unter Beachtung des Grundsatzes der Wirt-schaftlichkeit, insbesondere der Belastungen der Ei-gentümer und Mieter;
– die Fortführung des CO2-Gebäudesanierungspro-gramms;
– die Auflage eines neuen KfW-Förderprogramms „En-ergetische Stadtsanierung“;
– die Novellierung des Mietrechts sowie
– die Novellierung des Bauplanungsrechts durch das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Ent-wicklung in den Städten und Gemeinden.
Für 2011 stehen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm insgesamt 936 Mio. Euro Programmmittel, davon 500 Mio. Euro Programmmittel im Sondervermögen „En-ergie- und Klimafonds“ (Energiekonzept), zur Verfügung. Mit dem Kabinettbeschluss vom 6. Juni 2011 zur Umset-zung der Energiewende setzt die Bundesregierung in er-heblichem Umfang finanzielle Anreize zur Beschleuni-
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gung der Investitionen in die energetische Gebäudesanierung. Für die Jahre 2012 bis 2014 sollen zur Finanzierung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms jährlich 1,5 Mrd. Euro Programmmittel über den Energie- und Klimafonds verfügbar sein.
Auch die Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden durch zusätzliche steuerliche Abzugs-möglichkeiten ist Teil der Beschlüsse vom 6. Juni 2011 der Bundesregierung zur beschleunigten Umsetzung des Energiekonzepts. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat, hat das Bundeskabinett am 26. Ok-tober 2011 die Einberufung des Vermittlungsausschusses beschlossen.
Die Förderprogramme der KfW-Bankengruppe „Energie-effizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ haben seit 2006 die Sanierung und den Neubau von rd. 2,65 Mil-lionen Wohnungen – davon 325 000 in den Neuen Bun-desländern (inkl. Berlin) – auf einen hohen energetischen Standard unterstützt. Hierdurch werden in Deutschland jährlich rd. 5 Millionen Tonnen CO2 eingespart.
2.5 Nutzung der Braunkohle
Ostdeutschland ist eine Energieregion, in der auch die Braunkohle eine wichtige Rolle spielt. Sie ist derzeit der einzige heimische, subventionsfreie fossile Energieträger, der im nennenswerten Umfang zur Verfügung steht. Kli-mapolitik und Ressourcenschonung haben Anreize ge-setzt, so dass der Wirkungsgrad der Braunkohle bei der Verstromung deutlich erhöht werden konnte. Der Wir-kungsgrad modernster Braunkohlekraftwerke liegt heute bei über 43 Prozent. Auch die Fähigkeit, flexibel auf Nachfrageschwankungen zu reagieren, hat zugenommen. Das ist wichtig, damit die Braunkohle ihren Beitrag auf dem Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien leis-ten kann. Durch technologische Neuerungen und Innova-tionen sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen wer-den, dass eine Verstromung fossiler Energieträger, z. B. von heimischer Braunkohle, künftig klimaneutral erfol-gen kann. Mittelfristig können neue, effiziente Kraft-werke zur Kompensation des wegfallenden Anteils der Kernenergie beitragen. Auch in Zukunft bleibt Ost-deutschland eine Energie- und eine Braunkohleregion zugleich. Es gilt, für die Braunkohle neue Verwendungs-möglichkeiten zu erschließen. Bereits heute ist die stoffli-che Nutzung ein gewichtiges Forschungs- und Betäti-gungsfeld für die Cleantech-Branche in den Neuen Bundesländern
2.6 Umsetzung der CCS-Richtlinie 1 in deutsches Recht
Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juli 2011 den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid beschlossen, das für die Neuen Bundeslän-der wegen der damit verbundenen Optionen zukünftiger Braunkohlenutzung von besonderer Bedeutung ist. Durch das Gesetz soll die europäische CCS-Richtlinie umgesetzt
werden, deren Umsetzungsfrist am 25. Juni 2011 abge-laufen ist. Der CCS-Technologie wird international eine große Bedeutung im Hinblick auf die Verminderung des Ausstoßes von Treibhausgasen beigemessen. In Deutsch-land könnte die CCS-Technologie für die Minderung der Emissionen aus industriellen Prozessen (Speicherung prozessbedingter CO2-Emissionen etwa aus der Stahl-, Zement- und Kalkindustrie sowie aus Raffinerien und der chemischen Industrie) und aus hocheffizienten fossilen Kraftwerken eine Rolle spielen. Das wäre für den Indus-triestandort Deutschland von großer Bedeutung. In einem ersten Schritt geht es darum, mit Demonstrationsvorha-ben die Sicherheit der Speicher und die Potenziale der Technologie ergebnisoffen zu untersuchen.
Der Gesetzentwurf (KSpG) sieht die bundeseinheitliche Regelung der gesamten Kette der CCS-Technologien (Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid) vor. Es dient zunächst ausschließlich der weiteren Erforschung, Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung. Für die Zulassung von Kohlen-dioxidspeichern sind enge zeitliche (Antragsfrist) und mengenmäßige Beschränkungen (pro Speicher und insge-samt) vorgesehen. Das gesamte Gesetz soll Ende 2018 evaluiert werden. Eine positive Evaluierung ist Voraus-setzung für die weitere Entwicklung von CCS. Die CO2-Abscheidung wird gegenwärtig in einem Versuchs-Kraft-werk von Vattenfall in Brandenburg erprobt.
Der Bundesrat hat am 23. September 2011 dem Gesetz-entwurf der Bundesregierung nicht zugestimmt. Die Bun-desregierung hat am 26. Oktober 2011 beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
2.7 BraunkohlesanierungDie Sanierung ehemaliger Braunkohletagebaugebiete ist eine Generationenaufgabe, die von der bundeseigenen Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsge-sellschaft mbH (LMBV) – und ihren Vorgängern – nun schon seit über 20 Jahren erfolgreich betrieben wird. Al-lein im vergangenen Jahr wurden für 219,7 Mio. Euro ehemalige Tagebaugebiete in grüne Seenlandschaften verwandelt. Aktuelle Schwerpunkte sind die Herstellung standsicherer Böschungen und Uferbereiche der zukünfti-gen Bergbaufolgeseen, die Rekultivierung der gestalteten Flächen, die Altlastensanierung sowie die Umsetzung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen. Für den Zeitraum 2008 bis 2012 stellen Bund und Länder für die Braunkoh-lesanierung einen Finanzrahmen von rund 1 Milliarde Euro bereit. Beide Seiten haben Verhandlungen über ein weiteres Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanie-rung für den Zeitraum ab 2013 bis 2017 aufgenommen. Dabei wurde deutlich, dass entgegen früherer Annahmen der Finanzbedarf nicht rückläufig sein wird.
Bei der Sanierung und Renaturierung ehemaliger Tage-baue ist wertvolles Know-how entstanden. Um diese ein-zigartigen Kompetenzen nicht nur in Ostdeutschland an-zuwenden, sondern auch international zu vermarkten, hat die LMBV im vergangenen September den 2. internatio-nalen Bergbau- und Umweltsanierungskongress veran-staltet. Unter der Schirmherrschaft des Beauftragten der
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Bundesregierung für die Neuen Bundesländer konnten sich über 250 Teilnehmer aus 17 Ländern über die Mög-lichkeiten der heutigen Umweltsanierung informieren und austauschen. Die Veranstaltung hat unterstrichen, dass Ostdeutschland sich auf dem Weg zu einer Clean-tech-Region befindet, die mit innovativen und nachhalti-gen Technologien international erfolgreich auftritt.
2.8 Wismut-Sanierung/Verwaltungs-abkommen Altstandorte
Seit 1991 beseitigt die Wismut GmbH im Auftrag der Bundesregierung die Auswirkungen des früheren Uran-erzbergbaus in Sachsen und Thüringen. Die bisherigen Arbeiten haben zu einer signifikanten Senkung der Um-weltbelastungen in den ehemaligen Bergbaugebieten ge-führt. Die finanzielle Absicherung der Sanierung durch die Wismut GmbH erfolgt allein durch den Bund. Bisher wurden hierfür rund 5,6 Mrd. Euro aus dem Bundeshaus-halt bereitgestellt. Etwa 80 Prozent der Maßnahmen sind erfüllt. Nach derzeitigen Kenntnissen werden die Sanie-rungsarbeiten voraussichtlich nach 2020 abgeschlossen sein.
Die Sanierung von sog. Wismut-Altstandorten fällt nicht in die Zuständigkeit der Wismut GmbH, sondern obliegt grundsätzlich den jeweiligen Eigentümern dieser Flächen. Diese Wismut-Altstandorte umfassen über 1 900 Objekte in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt.
Für die sächsischen Wismut-Altstandorte haben der Bund und der Freistaat Sachsen im Jahr 2003 ein Verwaltungs-abkommen abgeschlossen. Beide Seiten stellen bis 2012 jeweils bis zu 39 Mio. Euro bereit. Der Bund und der Freistaat Sachsen planen, das Ende 2012 auslaufende Verwaltungsabkommen bis zum Jahr 2022 zu verlängern, wobei beide Seiten noch einmal jeweils bis zu 69 Mio. Euro bereitstellen würden.
3. Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Innovation3.1 Wirtschaftliche SituationDas Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner in Ost-deutschland ist auf rund 73 Prozent des Westniveaus ge-stiegen. Im Vergleich zu den strukturschwächeren west-deutschen Ländern liegt das Niveau in den ostdeutschen Flächenländern bei 83 Prozent. Inzwischen werden knapp über 80 Prozent des Produktivitätsniveaus in den west-deutschen Ländern erreicht.
Von besonderer Bedeutung für die Angleichung der Wirt-schaftskraft im Osten ist die im Vergleich zum Westen kleinteiligere Unternehmenslandschaft. Das Fehlen von Firmensitzen von Großunternehmen in den Neuen Län-dern (ohne Berlin) stellt im Zusammenhang mit dem wirt-schaftlichen Aufholprozess eine eigene Herausforderung dar.
Mit 9,5 Prozent Wachstum (10,3 Prozent in den ostdeut-schen Flächenländern) ist die Industrie die treibende Kraft in der ostdeutschen Wirtschaft. Es sind zahlreiche innovative kleine und mittlere Unternehmen entstanden. Mittlerweile gibt es in den ostdeutschen Ländern fast
ebenso viele Unternehmensgründungen pro 1 000 Ein-wohner wie in den westdeutschen Ländern. Diese Neu-gründungen tragen erheblich dazu bei, dass sich die ost-deutsche Wirtschaft heute dynamisch darstellt. Es ist ein breites Branchenspektrum entstanden. Zu den Zweigen mit den höchsten Umsatzsteigerungen gehören die Auto-mobilindustrie, Mikroelektronik, Chemie, Optik, Luft- und Raumfahrt, Photovoltaik und Medizintechnik. Zu-gleich weisen sie eine hohe technische Kompetenz auf. Forschungsintensive Branchen, wie z. B. Chemische In-dustrie, Fahrzeugbau, Maschinenbau, Mess- und Regel-technik sowie Optik sind dabei schneller gewachsen als andere Industriezweige.
Die Wirtschaftsstruktur hat sich deutlich in Richtung ei-ner internationalen Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Das anhaltend hohe Wachstum der Industrie und des privaten Dienstleistungssektors konnte die notwendige Schrump-fung des Baugewerbes, die weitgehend abgeschlossen ist, mehr als kompensieren.
Der ostdeutsche Dienstleistungssektor hat seit 1995 kon-tinuierlich Beschäftigung aufgebaut und somit erheblich dazu beigetragen, die wirtschaftliche Entwicklung zu sta-bilisieren. Mit über 71 Prozent (2010) der gesamtwirt-schaftlichen Produktion trägt der Dienstleistungssektor in den ostdeutschen Flächenländern etwa gleich viel zur Wirtschaftsleistung bei wie in Westdeutschland. Aller-dings bleiben Leistungskraft und Wachstum noch hinter der Entwicklung in Westdeutschland zurück. Seit länge-rem stagniert die Produktivität bei knapp 80 Prozent des westdeutschen Niveaus. Potenzial für Beschäftigungszu-wächse eröffnet sich vor allem bei wissensintensiven Dienstleistungen, wie etwa bei der Unternehmensbera-tung, Datenverarbeitung oder Werbung.
3.2 Arbeitsmarkt
Die positive Entwicklung am ostdeutschen Arbeitsmarkt hat sich auch 2011 fortgesetzt. Dabei ist besonders her-vorzuheben, dass das Absinken der Arbeitslosenzahl mit einer Zunahme der Beschäftigungsverhältnisse korres-pondiert. So lagen die monatlichen Arbeitsmarktzahlen 2011 beständig auf dem niedrigsten Niveau seit 1991. Im September 2011 waren in den Neuen Bundesländern etwa 877 000 Personen arbeitslos gemeldet. Bei der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ist seit meh-reren Jahren eine Zunahme zu beobachten. Im März 2011 waren in Ostdeutschland 5,298 Millionen Menschen so-zialversicherungspflichtig beschäftigt. Im März 2009 hatte die Zahl bei 5,154 Millionen gelegen, drei Jahre zu-vor (zum Stichtag 31. März 2006) bei 4,863 Millionen.
3.3 Solidarpakt II
Im Rahmen des Solidarpakts II erhalten die ostdeutschen Flächenländer und Berlin nach § 11 Absatz 3 des Finanzaus-gleichsgesetzes Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweis-ungen zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachhol-bedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommuna-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/7711
ler Finanzkraft. Insgesamt werden im Zeitraum von 2005 bis 2019 Mittel in Höhe von rd. 105 Mrd. Euro im so ge-nannten Korb I bereitgestellt. Die Sonderbedarfs-Bundes-ergänzungszuweisungen sind im Zeitablauf degressiv ge-staltet, seit 2009 werden sie in regelmäßigen jährlichen Abbaustufen von 0,7 bis 0,8 Mrd. Euro abgeschmolzen und laufen im Jahr 2019 mit einer letzten Rate von 2,1 Mrd. Euro aus. Im Jahr 2010 erhielten die ostdeut-schen Flächenländer und Berlin Mittel in Höhe von rd. 8,7 Mrd. Euro aus dem Korb I.
Die Bundesregierung hat sich darüber hinaus verpflichtet, im gleichen Zeitraum als Zielgröße weitere rund 51 Mrd. Euro in Form von überproportionalen Leistungen für den Aufbau Ost einzusetzen. Auf die Bestandteile dieses so genannten Korb II haben sich Bund und Länder im No-vember 2006 verständigt. Im Zeitraum von 2005 bis 2009 wurden aus dem Korb II insgesamt rd. 26,3 Mrd. Euro ge-leistet. Damit hat der Bund innerhalb von fünf Jahren bereits rund die Hälfte seiner Verpflichtungen aus dem Korb II des Solidarpakts II erbracht.
3.4 Investitionszulage
Mit dem Investitionszulagengesetz 2010 wird im Bereich der betrieblichen Investitionen die Investitionszulagen-förderung unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Anforderungen der Europäischen Kommission bis Ende 2013 in den Neuen Ländern und Berlin fortgeführt. Ge-fördert werden Erstinvestitionsvorhaben in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes. Die Investitionszulage ist degressiv ausgestaltet und läuft planmäßig 2013 aus.
Diese Rechtslage wird in dem Bericht der Bundesregie-rung an den Deutschen Bundestag zur Überprüfung der Degression der Investitionszulage im Investitionszula-gengesetz 2010 bestätigt.
3.5 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur“ (GRW) ist das zen-trale Instrument der Bundesregierung für die regionale Wirtschaftspolitik und zugleich ein wichtiger Bestandteil des wirtschaftlichen Aufbaus in Ostdeutschland. Über die GRW werden zielgerichtet gewerbliche Investitionen, wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen und nichtinves-tive Maßnahmen – wie z. B. Regional- oder Clusterma-nagement – in strukturschwachen und ländlichen Regio-nen unterstützt. Die GRW trägt so in hohem Maße zur Schaffung und Sicherung von dauerhaft wettbewerbsfähi-gen Arbeitsplätzen in diesen Regionen bei. Finanziert wird die GRW je zur Hälfte von Bund und Ländern.
Zur wirtschaftlichen Entwicklung der Neuen Länder leis-tet die GRW einen sehr großen Beitrag. Rund 6/7 der GRW-Mittel fließen in die Neuen Länder und nach Ber-lin. Im Jahr 2010 wurden den Neuen Ländern GRW-Mit-tel (Bundes- und Landesmittel einschließlich EFRE Ko-finanzierung) in Höhe von 1,68 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der gewerblichen Investitionsförde-rung konnten dadurch über 17 000 Arbeitsplätze geschaf-fen und weitere 80 000 gesichert werden.
Das GRW-Fördersystem hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1969 laufend an neue Anforderungen angepasst. Ein Beispiel ist die Aufnahme und bedarfsgerechte Anpas-sung der Breitbandförderung. Nach Beginn 2009 wurden mehrfach Erweiterungen vorgenommen, zuletzt im Ja-nuar 2011 mit Fördermöglichkeiten für hochleistungsfä-hige Breitbandanschlüsse und Netze der nächsten Gene-ration.
Damit reagiert die GRW-Förderung auf die zunehmende Bedeutung der Telekommunikationsinfrastruktur und fügt sich ferner in die Breitbandstrategie der Bundesregierung ein.
Ta b e l l e 1
Bewilligungen in den Neuen Ländern und Berlin für 2010 (Bundes- und Landesmittel, einschl. EFRE-Kofinanzierung)
Gewerbliche Wirtschaft
Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Anzahl der Vorhaben 2.293 285
Investitionsvolumen(in Mio. Euro)
6.004,49 496
Bewilligte GRW-Mittel, einschl. EFRE Kofinanzierung(in Mio. Euro)
1.303,60 375,10
Geförderte Dauerarbeitsplätze zusätzlich17.073
gesichert80.193
Drucksache 17/7711 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3.6 Evaluierung der Förderung in den ostdeutschen Ländern
Um die Wirksamkeit der Förderung zu erhöhen, werden die Förderprogramme für den Aufbau Ost evaluiert. Die Evaluierungen zeigen positive Wirkungen der Förder-maßnahmen im Hinblick auf Wachstum und Beschäfti-gung in den ostdeutschen Ländern. Beispielsweise hat sich durch die GRW-Investitionsförderung für die ge-werbliche Wirtschaft im Zeitraum 1998 bis 2008, die Beschäftigtenzahl in den geförderten Betrieben um 159 000 erhöht, während ohne Förderung strukturbedingt ein Verlust von 141 000 Arbeitsplätzen zu erwarten ge-wesen wäre. Im Vergleich mit hinsichtlich der Beschäfti-gungsentwicklung ähnlichen, nicht geförderten „Zwillin-gen“ in den Regionen, weisen die geförderten Betriebe zudem einen deutlichen Wachstumsvorsprung auf. Die GRW hat damit wesentlich zur Stärkung der struktur-schwachen Regionen und zum Abbau regionaler Dispari-täten beigetragen. Durch die verschiedenen Programme zur FuE-Förderung hat sich die Zahl der FuE-Beschäftig-ten von 2000 bis 2008 mehr als verdoppelt. Umsatzent-wicklung, Ertragslage und Unternehmenswachstum wur-den durch die Innovationsförderung positiv beeinflusst. Die Städtebauprogramme fördern die Entwicklung zu at-traktiven Wohn- und Wirtschaftsstandorten und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden.
3.7 Investorenanwerbung
Für eine erfolgreiche Wirtschaftsentwicklung in den ost-deutschen Ländern sind die Anwerbung internationaler Investoren und die Unterstützung von kleinen und mittle-ren Unternehmen bei der Erschließung ausländischer Märkte von großer Bedeutung. Viele Investoren, insbe-sondere beim Aufbau und der Erweiterung industrieller Anlagen, kommen aus Europa und Nordamerika und in steigendem Maße aus Ostasien. Die Investorensuche und das Standortmarketing wird insbesondere durch die Wirt-schaftsfördergesellschaft des Bundes Germany Trade and Invest unterstützt.
3.8 Forschungsförderung/Förderprogramme
3.8.1 Innovationspolitische Lage in Ostdeutschland
In Ostdeutschland ist eine konkurrenzfähige wissen-schaftliche Infrastruktur entstanden. Sie ist ein wichtiger Grundstein für die Innovationskraft in den Neuen Län-dern.
Neben dem Aufbau der wissenschaftlichen Infrastruktur hat der Bund wichtige Innovationstreiber in Ostdeutsch-land durch Förderprogramme unterstützt. Die Förderung hat sich mit dem Fortschritt des Aufbaues entwickelt und ist den neuen Anforderungen angepasst worden – bis hin zum Übergang reiner Ost-Förderung in bundesweite Pro-gramme (siehe Abbildung 2).
Die erreichten Fortschritte dürfen aber nicht darüber hin-wegtäuschen, dass es nach wie vor erhebliche Strukturun-terschiede gibt: eine kleinteilige Wirtschaftsstruktur und zu wenig große, forschungsintensive Unternehmen kenn-zeichnen Ostdeutschland. Das schlägt sich in der Höhe der FuE-Aufwendungen der Wirtschaft in Prozent des BIP und in der FuE-Personalintensität nieder (siehe Ab-bildung 3).
Dabei ist auch festzustellen, dass es in Deutschland insge-samt eine sehr differenzierte Lage gibt, und viele Unter-schiede eher in einer Nord-Süd-Dimension bestehen, als in einem Ost-West-Gefälle (siehe Abbildung 4, S. 18).
Ostdeutschland muss seinen eigenen Weg gehen, um an Innovationskraft weiter zuzulegen. Ein Nachbau der Ver-hältnisse in den westlichen Bundesländern ist nicht mög-lich und kann auch nicht das Ziel sein. Vielmehr bestehen – wie sich am Beispiel der Photovoltaik belegen lässt – Chancen insbesondere dort, wo auf neuen Technologie-feldern Wachstumspotenziale bestehen, und nicht gegen etablierte Strukturen konkurriert werden muss. Dann kommen die spezifischen Stärken der Neuen Länder zum Zuge. Allerdings müssen noch bestehenden Schwächen abgebaut und mögliche Risiken kalkuliert werden (siehe Abbildung 5, S. 18).
Ta b e l l e 2
Bewilligungen in den Neuen Ländern und Berlin seit 2000 bis 2010 (Bundes- und Landesmittel, einschl. EFRE-Kofinanzierung)
Gewerbliche Wirtschaft
Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Anzahl der Vorhaben 27.250 4.147
Investitionsvolumen (in Mio. Euro)
72.193 7.660
Bewilligte GRW-Mittel, einschl. EFRE Kofinanzierung (in Mio. Euro)
14.039 5.732
Geförderte Dauerarbeitsplätze zusätzlich249.189
gesichert819.090
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/7711
A b b i l d u n g 2
Bundesprogramme zur Innovationsförderung
Quelle: IWH, Studien zum deutschen Innovationssystem Nr. 16-2010, S. 32
A b b i l d u n g 3
Strukturindikatoren im Vergleich
Quelle: EFI-Gutachten 2010
Drucksache 17/7711 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
A b b i l d u n g 4
FuE-Personalintensität
A b b i l d u n g 5
Schwächen und Stärken des ostdeutschen Innovationssystems
Quelle: IWH, Studien zum deutschen Innovationssystem 17-2010, S. 29
Stärken Schwächen
Ch
an
ce
n
Ausstattung mit Hochschulen und For-
schungsinstituten
Bestand an qualifizierten Fachkräften
Relativ flexibler Arbeitsmarkt
Infrastruktur (Autobahnen, Flughäfen)
Investitionsfreundliches Umfeld
Absorption von Forschungsergebnissen
öffentlicher Einrichtungen noch zu gering
Produktionsnetzwerke (industrielle Clus-
ter) ausbaufähig
Eigenkapitalversorgung des Mittelstands
Bislang wenige internationale Markenpro-
dukte aus der Region
Be
dro
hu
ng
en
Hohes Maß an regionalisierter Förderung von
FuE und Investitionen
Neue technologische Entwicklungspfade in
hohem Grad regulatorischen Risiken ausge-
setzt
Strukturbedingt geringe betriebliche FuE
Demografische Entwicklung in der Zukunft und "brain drain" in der Vergangenheit
Strukturbedingt niedrige Exportintensität
(für deutsche Verhältnisse)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/7711
Die Regierungskoalition arbeitet daran, die Innovations-standorte in den Neuen Ländern weiter zu stärken. Sie be-kennt sich zum Wissenschaftsstandort, indem sie – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Ansiedlung neuer, vom Bund mit finanzierter Institute unterstützt. Im Som-mer 2011 wurde das Helmholtz-Institut für Ressourcen-technologie in Freiberg durch Bundesministerin Schavan eingeweiht. Wissenschaftliche und standortbezogene An-bindung erfolgt an der TU Bergakademie Freiberg und die organisatorische Anbindung an das Helmholtz-Zen-trum Dresden-Rossendorf.
3.8.2 Unternehmen Region – die Innovations-initiative für die Neuen Länder
Der Name ist Programm: Seit 2001 steht „Unternehmen Region“ für eine an Regionen orientierte, unternehme-risch ausgerichtete Förderpolitik in den Neuen Ländern. Die Bundesregierung unterstützt regionale Bündnisse da-bei – ausgehend von den Traditionen und vorhandenen Fachkräften ihrer Region – ein eigenes technologisches Profil zu entwickeln und zukunftsfähig zu machen. Vor-aussetzung ist eine gemeinsame, am Markt orientierte In-novationsstrategie und die enge Zusammenarbeit aller re-gionalen Partner. Bislang hat der Bund dadurch mehr als 370 Innovationsbündnisse mit über 2 300 Einzelvorhaben gefördert. 2010 standen für die Programme von „Unter-nehmen Region“ 98 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Programmfamilie „Unternehmen Region“ umfasst folgende Einzelprogramme:
– Innovative regionale Wachstumskerne mit dem Modul WK Potenzial
Im InnoRegio-Prozess stellte sich heraus: Wer als Re-gion ökonomisch erfolgreich sein will, muss mehr bie-ten als ein bloßes Netzwerk; nämlich agieren wie ein virtuelles Unternehmen: fokussiert, selbstorganisiert, ein Alleinstellungsmerkmal herausarbeitend. Seit 2001 werden nach diesen Kriterien jedes Jahr durch-schnittlich vier „Wachstumskerne“ aus Forschungs-einrichtungen und Unternehmen nach Durchlaufen ei-ner intensiven Konzeptionsphase in eine dreijährige Förderung aufgenommen. Ziel ist die Stärkung unter-nehmerisch handelnder regionaler Bündnisse mit ge-meinsamer Technologie- oder Problemlösungsplatt-form mit Alleinstellungscharakter und umsetzbaren Marktpotenzialen.
Fördersumme WK-Initiativen: 199 Mio. Euro bis 2013; Fördersumme WK-Potenzial-Initiativen: 20 Mio. Euro bis 2012.
Beispiel: PlantsProFood – Gewinnung biofunktionel-ler ,Food Ingredients’ aus Lupinensaaten für die Le-bensmittelindustrie – Rostock.
– Innovationsforen
Gefördert werden innovative Bündnisse, die noch am Anfang ihrer Entwicklung stehen oder eine neue Ebene im Innovationsprozess erreichen wollen.
Seit 2001; bisher 120 Initiativen; Fördersumme: 9,8 Mio. Euro.
– Zentren für Innovationskompetenz (ZIK)
Baut herausragende Forschungsansätze an Hochschu-len und Forschungseinrichtungen in den ostdeutschen Ländern zu international renommierten Zentren aus. Entscheidend für diese Zentren ist eine exzellente und international wettbewerbsfähige Forschung sowie In-novationskompetenz, d. h., die Fähigkeit, Forschungs-ergebnisse in die Wirtschaft zu transferieren. Ein weiterer Schwerpunkt des Programms ist die wissen-schaftliche Nachwuchsförderung.
Seit 2002; bisher 14 Initiativen plus 1 Verbund-ZIK; Förderetat: 237 Mio. Euro bis 2016.
Beispiel: OncoRay mit National Center for Radiation Research in Oncology Dresden/Heidelberg.
– InnoProfile:Fördert Nachwuchsforschungsgruppen an Hochschu-len und Forschungseinrichtungen, die sich an den kon-kreten innovationsrelevanten Fragestellungen der klei-nen und mittleren Unternehmen (KMU) ihrer Region orientieren – und damit ein passgenaues Wissen-schaftsumfeld für die regionale Wirtschaft schaffen.
Seit 2005; Förderung: je 5 Jahre; bisher 42 Initiativen; Förderetat: 156 Mio. Euro bis 2013.
Beispiel: Intelligentes Lernen mit zwei Produktent-wicklungen – Weimar.
– ForMaT (Forschung für den Markt im Team):Verquickt Forschergeist mit Unternehmertum. Viel-versprechenden Forschungsansätzen von Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen sollen durch neue Kooperationsformen zwischen Grundla-genforschung und Wirtschaftsexpertise frühzeitig ein marktfähiges Format gegeben werden, damit innova-tive Ideen schneller zu Produkten führen. „ForMaT“ ist themenoffen und richtet sich an alle Fachbereiche. Seit 2007; bisher 86 Konzeptteams und 33 Innova-tionslabore; Förderetat: 60 Mio. Euro bis 2012.Beispiel: Innolasersensor – Chemische Lasersensorik – aus dem Labor in den Markt – Potsdam.
– Spitzenforschung und Innovation in den Neuen LändernUm den Herausforderungen des demografischen Wan-dels, der immer noch anhaltenden Strukturschwäche und dem Mangel an großen Unternehmen zu begeg-nen, hat der Bund gemeinsam mit den ostdeutschen Ländern 2008 das Programm „Spitzenforschung und Innovation in den Neuen Ländern“ gestartet. Geför-dert werden organisationsübergreifende, themenorien-tierte Netzwerke aus Hochschulen, Forschungsein-richtungen und Unternehmen. Insgesamt stehen für die Förderung bis 2014 über 200 Mio. Euro zur Verfü-gung.Seit 2008; bisher 17 Initiativen; Förderetat: 214 Mio. Euro bis 2014.Beispiel: Deutsche Energierohstoff-Zentrum (DER) in Freiberg – Technologien für das Nacherdölzeitalter.
Drucksache 17/7711 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3.8.3 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand – ZIM
Die Bundesregierung verbessert mit dem ZIM die Rah-menbedingungen für technologische Innovationen. Mittel-ständische Unternehmen erhalten schnell und unbürokra-tisch finanzielle Unterstützung für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Pro-dukten, Produktionsverfahren oder technischen Dienst-leistungen führen. Diese Forschungsförderung ist ein wirksames Instrument zur Überwindung der Wettbe-werbsnachteile, die durch die kleinteiligere Wirtschafts-struktur in den Neuen Ländern verursacht werden.
Nachdem das ZIM in der zurückliegenden Finanz- und Wirtschaftskrise mit erheblichen zusätzlichen Mitteln aus dem Konjunkturpaket II ausgestattet und alle Module auf Westdeutschland erweitert wurden, hat eine Studie des IWH jüngst festgestellt, dass damit ein beachtlicher Bei-trag zur Stabilisierung des innovativen Mittelstands ge-leistet wurde. Dabei sind vor allem die langfristigen Ef-fekte der Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) von wesentlicher Bedeutung, weil die Entwicklung neuer Produkte und Produktionsverfahren entscheidend für das Wachstum von Unternehmen ist.
Insgesamt sind bisher 15 000 Projekte mit einem Volu-men von 1,9 Mrd. Euro gefördert worden. Ostdeutschland beteiligt sich dabei mit einem Anteil von 40 Prozent über-proportional. Die KMU führen die meisten Projekte im Bereich der Produktions- und Werkstofftechnologien durch. Aber auch andere Bereiche wie Gesundheitsfor-schung oder Elektromobilität haben einen beachtlichen Anteil an der Förderung. Damit stärken die vermehrten Forschungsaktivitäten nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sondern beschleunigen auch die Lösung technologischer Herausforderungen.
Die am meisten nachgefragte Projektform der Unterneh-men ist die Kooperation mit Forschungseinrichtungen. Damit trägt das ZIM maßgeblich zu einer vertieften Zu-sammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und einem Technologietransfer bei. Gerade die ostdeutschen technischen Universitäten sind gefragte Partner der KMU aus ganz Deutschland.
Aufgrund des großen Erfolgs stehen auch nach Auslaufen des Konjunkturpakets II in den folgenden Jahren die erfor-derlichen Mittel für FuE-Projekte im ZIM zur Verfügung.
3.8.4 Gemeinnützige externe Industrie-forschungseinrichtungen
Die gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrich-tungen sind wesentlicher Bestandteil der ostdeutschen In-dustrieforschungslandschaft. Angesichts der geringen Zahl großer Unternehmen haben sie wesentliche Bedeu-tung als Mittler zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie Initiatoren und Moderatoren von FuE-Kooperatio-nen und -Netzwerken des innovativen Mittelstands und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der In-novationskraft und zum wirtschaftlichen Aufholprozess Ostdeutschlands. Der Bund unterstützt deren FuE-Aktivi-täten mit einem eigenständigen Programm „Innovations-kompetenz Ost/INNO-KOM-Ost“. Gefördert werden
sowohl die Entwicklung neuer marktorientierter Erzeug-nisse und Verfahren als auch die Erhaltung und der Aus-bau ihrer Innovationskompetenzen. Zudem soll mit einem Modellvorhaben die technische Infrastruktur der Einrich-tungen dem internationalen Standard angeglichen wer-den. Im Jahr 2010 wurden rund 550 Vorhaben mit 62 Mio. Euro Fördermitteln unterstützt. 2011 stehen 65 Mio. Euro zur Verfügung.
Diese Förderung ist ein wichtiger Beitrag zur Überwin-dung der durch die kleinteiligere Wirtschaftsstruktur in den Neuen Ländern verursachten Wettbewerbsnachteile. Die Förderung ist effektiv und effizient. Sie trägt dazu bei, qualifizierte Arbeitsplätze zu sichern und zu schaf-fen. Trotz Wirtschaftskrise ist die Zahl der FuE-Beschäf-tigten in den Forschungseinrichtungen von 2007 bis 2010 um 13,3 Prozent gewachsen, die der Gesamtbeschäftigten um 11,5 Prozent. Für 2011 wird ein weiteres Wachstum erwartet. Mit einem Förder-Euro werden innerhalb von fünf Jahren durchschnittlich 19 Euro Umsatz in den For-schungseinrichtungen und in Drittunternehmen erzielt.
3.8.5 Existenzgründungen aus der Wissen-schaft (EXIST) und High-Tech-Gründerfonds
Neben den Programmen und Maßnahmen, die speziell auf die Neuen Länder zugeschnitten sind oder eine beson-dere Förderpräferenz für Ostdeutschland beinhalten, wer-den auch viele gesamtdeutsche Programme in Ost-deutschland besonders wirksam. Exemplarisch sind das Programm EXIST und der High-Tech Gründerfonds. Bei-den Programmen ist gemeinsam, dass sie die Umsetzung des in Forschungseinrichtungen und Hochschulen erar-beiteten Wissens in Produkte durch Unternehmensgrün-dungen unterstützen.
Das Programm EXIST hat maßgeblich dazu beigetragen, dass sich in den Hochschulen in den Neuen Bundeslän-dern eine Gründungskultur etablieren konnte. Im aktuel-len Wettbewerb „Die Gründerhochschule“ wurden im Juli 2011 zehn Hochschulen ausgewählt, die bei der Etablie-rung einer ganzheitlichen hochschulweiten Strategie zu Gründungskultur und Unternehmergeist unterstützt wer-den. Vier dieser Hochschulen haben ihren Standort in den Neuen Bundesländern und in Berlin (Universität Pots-dam, Martin-Luther-Universität Halle, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Technische Universität Berlin).
Über das EXIST-Gründerstipendium und den EXIST-For-schungstransfer konnten von 2007 bis Juli 2011 bundes-weit 785 innovative Gründungsvorhaben gefördert wer-den. Mit 298 Vorhaben beträgt der Anteil der Neuen Länder und Berlins 38 Prozent. Für diese Gründungsvor-haben wurden insgesamt 32,3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die in der EXIST-Förderung erfolgreichsten ost-deutschen Bundesländer sind Berlin und Sachsen.
Der High-Tech Gründerfonds investiert Risikokapital in neu gegründete deutsche Technologieunternehmen und schließt damit eine für dieses Gründersegment beste-hende Finanzierungslücke. Der High-Tech Gründerfonds wurde im August 2005 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zusammen mit der KfW-Bankengruppe und Partnern aus der Industrie
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/7711
(BASF, Siemens und Deutsche Telekom; Ende 2006 Daimler, Bosch und Carl Zeiss) ins Leben gerufen. Seit-dem verfügt der Fonds über ein Volumen in Höhe von insgesamt 272 Mio. Euro. Der Bund bringt Haushaltsmit-tel von insgesamt 240 Mio. Euro in den Fonds ein.
Der High-Tech Gründerfonds stellt neu gegründeten Technologieunternehmen eine erste Finanzierung bereit. Junge Gründer erhalten im Schnitt 500 000 Euro Beteili-gungskapital pro Unternehmen. Gründer in den Neuen Ländern müssen dabei im Vergleich zu den in den alten Ländern geltenden Konditionen nur halb so viel eigene Mittel in das Unternehmen einbringen.
Der High-Tech Gründerfonds wurde im Osten Deutschlands besonders gut angenommen. Mit 87 von insgesamt 300 Zu-sagen bis einschließlich Juli 2011 entfallen rund 30 Prozent der Engagements auf die neuen Bundesländer und Berlin.
Im Sommer 2011 ist planungsgemäß die Investitions-phase des ersten High-Tech Gründerfonds ausgelaufen. Seit Oktober 2011 setzt ein Anschlussfonds (HTGF II) dessen erfolgreiche Arbeit fort. Der Anschlussfonds ist in Volumen und Struktur ähnlich ausgestaltet wie der erste Fonds und wurde wiederum als Public-Private-Partner-ship zusammen mit der KfW und mit führenden Techno-logiekonzernen aufgelegt.
3.8.6 Umsetzung des Hochschulpakts und Hochschulmarketing
Mit der 2009 vereinbarten Fortsetzung des Hochschul-pakts 2020 von Bund und Ländern erhalten die ostdeut-schen Länder bis zum Jahr 2018 Pauschalen zur Siche-rung ihrer Studienkapazitäten. Allein in den Jahren 2011 und 2012 stehen hierfür rund. 230 Mio. Euro bereit. Mit der ergänzenden Kampagne „Studieren in Fernost“ wird bundesweit auf die attraktiven Studienbedingungen in Ostdeutschland aufmerksam gemacht mit dem Ziel, die ostdeutschen Hochschulen trotz stark sinkender ostdeut-scher Schülerzahlen durch zusätzliche Studienanfänger aus Westdeutschland auszulasten. Hochschulpakt und Kampagne leisten damit einen Beitrag für ein bedarfsge-rechtes Studienangebot in ganz Deutschland. Gleichzeitig bietet die Zuwanderung von westdeutschen Studienanfän-gern auch einen wichtigen Ansatzpunkt für die Fachkräf-tesicherung in den ostdeutschen Ländern. Nach vorläufi-gen Meldungen gab es 2011 in allen Neuen Ländern mehr westdeutsche Studienanfänger als je zuvor. Der Anteil reicht im Wintersemester 2011/2012 von 29 Prozent in Sachsen bis 42 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (vorläufige Zahlen).
3.9 Das 7. EU-Forschungsprogramm
An den insgesamt 8 426 deutschen Beteiligungen in 4 162 Projekten des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms 2007 bis 2013 haben Teilnehmer aus Ostdeutschland ei-nen Anteil von 11,1 Prozent (936 Beteiligungen). Die Höhe der eingeworbenen Zuwendungen liegt mit rund 323 Mio. Euro bei 10,1 Prozent der deutschen Zuwendun-gen (Deutschland gesamt 3,205 Mrd. Euro). Deutschland hält beim Anteil an den Zuwendungen seine Spitzenposi-tion vor dem Vereinigten Königreich und Frankreich.
Die inhaltlichen Stärken der ostdeutschen Beteiligungen liegen vor allem in den Themenbereichen Lebensmittel (22 Prozent der deutschen Zuwendungen), Umwelt (19 Prozent der deutschen Zuwendungen) und bei KMU-Maßnahmen (14 Prozent der deutschen Zuwendungen). Im Programm „Forschungspotenzial“, dessen Ziel die Ent-wicklung der Forschungskapazitäten in den Konvergenzre-gionen der EU ist, werben ostdeutsche Teilnehmer 78 Pro-zent der Zuwendungen deutscher Einrichtungen ein.
Auf Unternehmen fallen 18,4 Prozent der ostdeutschen Beteiligungen. Dieser Anteil liegt deutlich unter dem ge-samtdeutschen Durchschnitt von 26,3 Prozent. Der KMU-Anteil liegt dagegen mit 16 Prozent auf vergleich-barem Niveau. Besonders erfolgreich sind die außeruni-versitären Forschungseinrichtungen in Ostdeutschland. Sie stellen 44,8 Prozent der ostdeutschen Beteiligungen und liegen damit deutlich über dem gesamtdeutschen Durchschnitt (34,2 Prozent).Hinsichtlich der internationalen Kooperation arbeiten ost-deutsche Teilnehmer mit Teilnehmern aus 100 der 162 beteiligten Länder zusammen. Unter den Drittländern sind Russland, die USA und China die häufigsten Partnerlän-der, gefolgt von Indien, Südafrika, Brasilien und Australien.Insgesamt ist Sachsen das erfolgreichste der fünf ostdeut-schen Länder, gefolgt von Thüringen und Brandenburg. Im Vergleich der EU-Mitgliedstaaten liegt Sachsen nach der Höhe der Zuwendungen noch vor Ungarn und der Tschechischen Republik.Derzeit wird das 8. Forschungsrahmenprogramm unter dem Titel „Horizon 2020“ vorbereitet. Der Fokus auf Zu-kunfts- und Schlüsseltechnologien kommt den ostdeut-schen Stärken entgegen. Es setzt weiterhin einen Schwer-punkt auf die Verfahrensvereinfachung, den breiteren Zugang für klein- und mittelständische Betriebe und För-derung von Pilotanlagen. Auch dies entspricht den Be-sonderheiten der kleinteiligen Wirtschaftsstruktur Ost-deutschlands.
3.10 EU-Strukturpolitik3.10.1 EU-StrukturfondsDie Kohäsions- und Strukturpolitik ist mit in etwa einem Drittel des EU-Budgets einer der zentralen Politikberei-che der Europäischen Union. Die Politik dient der Festi-gung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Gemeinschaft. Darüber zielt sie darauf ab, das Bil-dungsniveau der Arbeitnehmer zu verbessern und die An-passung der Unternehmen an den strukturellen Wandel zu erleichtern. Das Ziel „Konvergenz“ bezieht sich auf die Entwicklung und die Strukturanpassung von Regionen mit Entwicklungsrückstand (Regionen mit einem BIP/Kopf unter 75 Prozent des EU-25-Durchschnitts sowie Übergangs- bzw. „Phasing-Out“-Regionen), zu denen zu-mindest bis 2013 auch die ostdeutschen Länder gehören. Die Finanzmittel werden aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäi-schen Sozialfonds (ESF) bereit gestellt.
In der Förderperiode 2007 bis 2013 wird die Förderung im Nationalen Strategischen Rahmenplan (NSRP) koordiniert. Die Durchführung der EU-Strukturfonds erfolgt auf der
Drucksache 17/7711 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Grundlage von Operationellen Programmen. Grundsätzlich werden in Deutschland diese Programme von den Ländern erarbeitet und verwaltet, die jeweils ein EFRE- und ein ESF-Programm umsetzen. Außerdem gibt es wieder zwei Bundesprogramme, das Bundesprogramm Verkehr im Rahmen des EFRE und das ESF-Bundesprogramm.
In der Förderperiode 2007 bis 2013 belaufen sich die EU-Strukturfondsmittel in den Konvergenzregionen Deutsch-lands auf rd. 16,5 Mrd. Euro, davon sind rd. 11,6 Mrd. Euro EFRE-Mittel und rd. 4,8 Mrd. Euro ESF-Mittel. Diese werden durch nationale öffentliche Mittel in Höhe von rd. 5.8 Mrd. Euro ergänzt.
Die Förderung durch die EU-Strukturfonds leistet einen wesentlichen Beitrag zum gesamtwirtschaftlichen Wachs-tum und zum Aufbau von Arbeitsplätzen in den ostdeut-schen Ländern. Durch Schwerpunktsetzungen im Bereich der Forschung und Entwicklung und bei Unternehmens-investitionen wird insbesondere die Entwicklung der ost-deutschen Industrie und damit auch der Strukturwandel hin zu einer stärkeren Einbindung der ostdeutschen Wirt-schaft in die überregionale und internationale Arbeitstei-lung unterstützt. Zu diesem Ergebnis kam das im Auftrag des BMWi erstellte Gutachten „Anforderungen und Handlungsoptionen für den Einsatz der europäischen Strukturpolitik in den Jahren 2014 bis 2020 in den neuen Bundesländern einschließlich Berlins“, der Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen GEFRA aus dem Jahr 2010. Die GEFRA-Studie stellt gleichzeitig fest, dass in den ostdeutschen Regionen noch Lücken in der Kapital-ausstattung, bei den Innovationskapazitäten, im Industrie-besatz und in Teilbereichen der wirtschaftsnahen Infra-struktur bestehen. Insgesamt wird die strategische Ausrichtung der EU-Strukturförderung für Ostdeutsch-land als richtig bewertet. Es wird empfohlen, die Förder-strategie in ihren Grundzügen beizubehalten. Die Erfolge bei der Verringerung des ökonomischen Entwicklungs-rückstandes werden vor allem auf die gleichzeitige Ver-besserung der Innovationskapazitäten, der Erhöhung des Kapitalstocks, der Stärkung unternehmerischer Potenzi-ale, der Verringerung von Infrastrukturlücken und der Verbesserung des Humankapitals zurückgeführt.
Die Förderung im Rahmen der EU-Strukturpolitik wurde im letzten Jahr auf Grundlage der bisherigen Strategie er-folgreich weiter durchgeführt. Dies ergeben die Jahresbe-richte zum EFRE-Bundesprogramm Verkehr und den EFRE-Programmen der ostdeutschen Länder und Berlin für das Kalenderjahr 2010. Waren in den genannten Pro-grammen zum 30. September 2009 noch etwa 6,65 Mrd. Euro (57 Prozent der für 2007 bis 2013 vorgesehenen Finanzmittel) in konkreten Projekten gebunden, so waren es zum 31. März 2011 bereits 7,54 Mrd. Euro (65 Prozent der Gesamtmittel). Dieser Fortschritt bei der Mittelbin-dung und die Umsetzungsberichte der Verwaltungsbehör-den zeigen, dass die Förderstrategien der ostdeutschen Länder grundsätzlich richtig sind und weiterhin ein hohes Potenzial für gezielte Interventionen in den geförderten Bereichen besteht.
Die Bundesregierung setzt sich daher auch für die kom-mende Förderperiode ab 2014 für faire und angemessene
Übergangsregelungen ein, um die bisher erreichten Er-folge nicht im Nachhinein durch ein zu starkes Absenken der Förderung zu gefährden. In ihrer Stellungnahme vom 25. Januar 2011 zu den Schlussfolgerungen des Fünften Berichts der Europäischen Kommission zum wirtschaftli-chen, sozialen und territorialen Zusammenhalt hat sich die Bundesregierung deshalb für die Schaffung eines Si-cherheitsnetzes ausgesprochen, das die Mittelverluste in Mitgliedstaaten, die einen besonders großen Anteil ihrer Bevölkerung in Konvergenz-Regionen verlieren, auf ein akzeptables Maß begrenzt. Das Sicherheitsnetz soll den Beibehalt von zwei Dritteln der Fördermittel der laufen-den Fondsperiode von 2007 bis 2013 umfassen.
3.10.2 Regionalbeihilferecht
Bei der Regionalförderung in Ostdeutschland ist der EU-beihilferechtliche Rahmen zu berücksichtigen. Die sog. „Regionalleitlinien“ der Europäischen Kommission und die von ihr genehmigte deutsche Fördergebietskarte legen für die Zeit von 2007 bis 2013 die Gebiete fest, in denen Regionalförderung zulässig ist, grenzen die förderfähigen Kosten ein, geben die maximal zulässigen Fördersätze vor und regeln einige Details des bei der Regionalförde-rung zu beachtenden Verfahrens. Mit Ausnahme von Berlin wurden die neuen Bundesländer nach diesem Re-gelwerk zunächst ausnahmslos als im EU-Vergleich strukturschwache Regionen ausgewiesen, in denen regio-nale Investitionsvorhaben mit Höchstfördersätzen bis zu 30 Prozent staatlich unterstützt werden konnten. Im Er-gebnis einer von der Europäischen Kommission in 2010 durchgeführten Evaluierung verloren die sog. vom statis-tischen Effekt betroffenen Regionen in Ostdeutschland (Leipzig, Halle und Brandenburg-Südwest) Anfang 2011 den beihilferechtlichen Status als Höchstfördergebiete. Seitdem können bei regionalen Investitionsprojekten dort nur noch bis zu 20 Prozent der Kosten gefördert werden.
3.10.3 Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP)
Unternehmerische Landwirtschaft in den Neuen Ländern – weiterhin im Fokus der Bundesregierung
In der Landwirtschaft der Neuen Länder haben sich gefestigte Betriebsstrukturen herausgebildet, der vereini-gungsbedingte Strukturwandel ist im Wesentlichen abge-schlossen (vgl. Tabelle 3). Die Mehrzahl der landwirt-schaftlichen Unternehmen ist wirtschaftlich stabil aufgestellt und sichert gemeinsam mit anderen Unterneh-men wirtschaftliches Wachstum und Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Die Bundesregierung unterstützt die weitere Entwicklung der unternehmerischen Landwirt-schaft über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), u. a. durch die Förderung von Investitionen und strukturver-bessernden Maßnahmen. Die Förderung über die GAK soll – zusammen mit den von der Europäischen Union be-reitgestellten Mitteln für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – auch künftig dazu beitragen, die Wettbewerbsfä-higkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen zu sichern und zu verbessern.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/7711
Ta b e l l e 3
Kennzahlen zum landwirtschaftlichen Strukturwandel in Ostdeutschland
Anmerkung: Wegen methodischer Änderungen, insbesondere der Anhebung der unteren Erfassungsgrenzen, ist ein Vergleich der Daten für 1991 mit den neueren Jahren nur eingeschränkt möglich. Das gleiche gilt auch für die Daten aus 2010 hinsichtlich der zurückliegenden Jahre.1 1991: Betriebe in der Hand natürlicher Personen (d. h. einschließlich Personengesellschaften).2 Betriebe ab 5 ha LF.3 Repräsentative Ergebnisse; Betriebszahlen deshalb abweichend von den allgemein erhobenen Angaben im oberen Tabellenbereich.4 Ab 2003 und 2010 nach neuem Berechnungskonzept.5 Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010, zum Teil vorläufig.
MerkmalNeue Länder
1991 2003 2007 20105
Landwirtschaftliche Betriebe nach RechtsformenEinzelunternehmen1 17.722 23.544 23.412 17.800Personengesellschaften . 3.236 3.235 3.200Juristische Personen 3.941 3.302 3.433 3.500Betriebe insgesamt 21.663 30.082 30.080 24.500Fläche der Betriebe nach Rechtsformen (1 000 ha LF)Einzelunternehmen 456,6 1.380,4 1.467,3 1.460,7Personengesellschaften . 1.249,3 1.245,4 1.240,4Juristische Personen 4.825,7 2.922,4 2.852,1 2.848,5Betriebe insgesamt 5.282,3 5.552,2 5.564,8 5.549,6Betriebe ab 5 ha nach Größenklassen der LF5 – 10 ha 2.085 3.554 3.541 3.40010 – 20 ha 2.068 3.705 3.725 3.70020 – 50 ha 1.924 3.646 3.687 3.70050 – 100 ha 1.066 2.419 2.350 2.400100 ha und mehr 4.015 8.841 9.033 8.900Betriebe insgesamt2 11.158 22.165 22.336 22.100darunter:100 – 200 ha 843 2.644 2.636 2.500200 – 500 ha 628 3.086 6.624 }500 – 1 000 ha 631 1.574 1.902 } 6.4001 000 ha und mehr 1.908 1.537 1.507 }Fläche der Betriebe ab 5 ha (1 000 ha LF) 5.159,1 5.532,2 5.544,4 5.543,4Bedeutung der Pacht3
Betriebe mit gepachteter LF (1 000) 11,0 20,9 20,4 18,2Pachtanteil an der LF (Prozent) 77,5 85,1 78,9 74,1ArbeitskräfteZahl (1 000) 361,9 166,8 159,4 147,6Betriebliche Arbeitsleistung (1 000 AKE)4 312,4 104,9 94,9 97,7Arbeitskräftebesatz (AKE/100 ha LF) 5,9 1,9 1,7 1,8Viehbestand (1 000 Tiere)Rinder 4.947 2.432 2.270 2.260Schweine 8.783 3.629 3.937 4.067Geflügel 32.824 36.967 39.516 38.033Viehbesatzdichte (GV/100 ha LF) 78,0 44,9 59,4 60,9Milchleistung je Kuh (kg/Jahr) 4.320 7.547 8.147 8.378Durchschnittsgröße2 (ha LF/Betrieb) 462,4 249,6 248,2 250,8
Drucksache 17/7711 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union zukunftsfähig gestalten
Die deutsche Agrarpolitik ist mit der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) untrennbar verbunden. Die Debatte darüber, wie die GAP in der neuen Förderperiode nach 2013 weiterentwickelt werden soll, wird intensiv ge-führt. Im Oktober 2011 hat die EU-Kommission ihre Vor-schläge zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrar-politik veröffentlicht. Im Zentrum steht eine Stärkung der Umweltbeiträge der GAP. Die Bundesregierung teilt diese grundsätzliche Zielsetzung der Kommission, wenn-gleich noch viele Fragen im Detail zu klären sind. Rat und Parlament sind sich unter anderem über Folgendes ei-nig: Die zukünftige GAP soll eine starke „Gemeinschafts-politik” bleiben, deren Ziele mit angemessenen Mitteln erreicht werden sollen. Die sogenannte Zwei-Säulen-Struktur mit flächenbezogenen Direktzahlungen und Marktmaßnahmen in der ersten Säule und Fördermaßnah-men zur ländlichen Entwicklung in der zweiten Säule soll erhalten bleiben. Die Verwaltungs- und Kontrollbelastun-gen müssen so gering wie möglich sein.
Bei den bevorstehenden Verhandlungen werden eine Reihe von Fragen intensiv diskutiert. Dazu gehören ne-ben der Bindung der Direktzahlungen an umweltbezo-gene Maßnahmen (sog. Greening) auch die Einführung einer Degression bzw. Kappung der Direktzahlungen in großen Betrieben. Bei der Degression bzw. einer Kap-pung würden die über die Greening-Komponente hinaus-gehenden Direktzahlungen, die ein Betrieb erhält, ober-halb festgesetzter Beträge gekürzt. Nach den Vorschlägen der Kommission sollen die Kosten für die entlohnten Ar-beitskräfte bei einer Kappung berücksichtigt werden. Die eingesparten Mittel sollen im Mitgliedstaat verbleiben. In den neuen Bundesländern gibt es historisch bedingt viele große Betriebe. Vor allem diese Betriebe würden die Kür-zungen zu spüren bekommen. Die ersten Diskussionen im Agrarrat haben gezeigt, dass eine Reihe von Mitgliedstaa-ten die Kappung der Direktzahlungen ablehnt. Das EU-Parlament hat sich für eine degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen ausgesprochen, bei der Arbeitskräfte und die Anwendung nachhaltiger Verfahren berücksich-tigt werden. In ihrer Mitteilung zum mehrjährigen Finanzrahmen vom 30. Juni 2011 hat die Kommission ih-ren Willen zur Kappung und degressiven Ausgestaltung der Direktzahlungen unterstrichen.
Die Bundesregierung lehnt eine Kappung und Degression der Direktzahlungen ab und hält sie für nicht begründbar. Sie widersprächen der Grundidee, dass die Direktzahlun-gen insgesamt auch Leistungen der Landwirtschaft für das Gemeinwohl abgelten. Die Vorschläge der Kommis-sion und des Europäischen Parlaments ließen sich nur mit erheblichem zusätzlichen Verwaltungsaufwand umsetzen und könnten je nach Ausgestaltung auch unter WTO-Ge-sichtspunkten kritisch zu werten sein. Nach Auffassung der Bundesregierung sollen in Deutschland alle landwirt-schaftlichen Unternehmen, unabhängig von ihrer Be-triebsgröße, ihrer Produktionsrichtung und ihrer Rechts-form gleichberechtigt wirtschaften können.
Die Verhandlungen über die insgesamt sieben Verord-nungsvorschläge werden sich über längere Zeit hin-ziehen, da sie auch in engem Zusammenhang zur Ent-scheidung über den mittelfristigen Finanzrahmen der Europäischen Union stehen.
4. Moderne Infrastruktur für ostdeutsche Regionen
4.1 BreitbandversorgungDie Telekommunikationsinfrastruktur ist in Ostdeutsch-land insgesamt sehr gut ausgebaut. Doch gerade in den ländlichen Regionen gibt es noch immer „weiße Fle-cken“, in denen nur eine Grundversorgung möglich ist. Dabei ist eine schnelle Internetverbindung oft eine Grundvoraussetzung für ein Unternehmen und damit für wirtschaftliche Entwicklung in einer Region. Aber auch für die Menschen ist eine gute Anbindung die Vorausset-zung, um am kulturellen Leben teilzuhaben. Die Wissens-gesellschaft ist heute auf das Internet angewiesen. Mit den neuen technischen Möglichkeiten wächst zudem der Bedarf an breitbandigen Anschlüssen immer weiter. Die Breitbandstrategie der Bundesregierung zielt darauf ab, bis 2014 mindestens 75 Prozent der Haushalte mit 50 Mbit/s anzubinden. Derzeit sind es nur 45 Prozent. Ostdeutschland wird hiervon ganz besonders profitieren.
4.2 VerkehrsinfrastrukturEine in allen Ländern gleichermaßen leistungsfähige und moderne Verkehrsinfrastruktur hat für die Bundesregierung eine herausragende Bedeutung. Seit 1991 wurden in den ostdeutschen Ländern insgesamt rd. 79 Mrd. Euro in die Schienenwege des Bundes, in die Bundesfern- und -wasser-straßen sowie im Rahmen des Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetzes (GVFG) in kommunale Straßen-, S-, U- und Stadtbahnen investiert. Damit betrug der An-teil der ostdeutschen Länder an den Gesamtinvestitionen – bei einem Bevölkerungsanteil von etwa 20 Prozent und einem Flächenanteil von rd. 34 Prozent – knapp 36 Pro-zent. Dieses Verhältnis bringt die Anstrengungen des Bundes zur Beseitigung des 1990 in den Neuen Bundes-ländern vorhandenen Defizits an leistungsfähiger Ver-kehrsinfrastruktur zum Ausdruck.
Das Grundgerüst leistungsfähiger Verkehrsverbindungen zwischen den alten und den neuen Bundesländern bilden die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE). Dieses In-vestitionsprogramm mit einem Volumen von knapp 39 Mrd. Euro wurde 1991 aufgelegt und umfasst neun Schienen- und sieben Autobahnprojekte sowie ein Was-serstraßenprojekt. Die Investitionen in die VDE belaufen sich bis Ende 2010 auf rd. 30,7 Mrd. Euro, davon wurde der größte Teil in den ostdeutschen Ländern investiert.
4.2.1 Schienenwege des BundesIn den Jahren 1991 bis 2010 wurden in die Schienenwege des Bundes rd. 75,7 Mrd. Euro investiert. Davon entfallen auf die ostdeutschen Länder rd. 30,8 Mrd. Euro. Hiervon wurden rd. 1,3 Mrd. Euro im Jahr 2010 in die ostdeutsche Schieneninfrastruktur investiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/7711
Die Investitionen in die VDE Schiene betrugen seit 1991 insgesamt rd. 14,6 Mrd. Euro. Von den neun VDE im Be-reich Schiene befinden sich noch drei im Bau.
4.2.2 BundesfernstraßenIn die Bundesfernstraßen wurden bis 2010 insgesamt rd. 92,8 Mrd. Euro investiert. Davon entfallen auf die ost-deutschen Länder rd. 32,9 Mrd. Euro. Hiervon wurden rd. 1,2 Mrd. Euro im Jahr 2010 in die ostdeutschen Bundes-fernstraßen investiert.
Die Investitionen in die VDE Straße betrugen seit 1991 insgesamt rd. 14,7 Mrd. Euro. Bis Ende 2010 wurden mehr als 1.890 km fertig gestellt, weitere 30 km befinden sich im Bau. Damit sind nunmehr fast 95 Prozent des VDE-Straße-Projektvolumens realisiert oder in der Um-setzungsphase.
4.2.3 BundeswasserstraßenDie Gesamtinvestitionen in die Bundeswasserstraßen be-laufen sich bis 2010 auf insgesamt rd. 12,2 Mrd. Euro. Davon entfallen rd. 3,8 Mrd. Euro auf die ostdeutschen Länder. Hiervon wurden 246 Mio. Euro im Jahr 2010 in die ostdeutschen Bundeswasserstraßen investiert.
Die Investitionen in die VDE Wasserstraßen betrugen seit 1991 insgesamt rd. 1,4 Mrd. Euro. Der Ausbau des VDE Wasserstraße wurde – u. a. mit den Schwerpunkten Elbe-Havel-Kanal und Wasserstraßenkreuz Magdeburg – im vergangenen Jahr weiter vorangetrieben.
Die für Ostdeutschland wichtigen und bereits begonnenen Investitionsvorhaben werden fertiggestellt. Die Wirt-schaftlichkeit eines Ausbaus der Saale für einen schiffba-ren Zugang zur auch im europäischen Kontext bedeutsa-men Elbe, wird durch ein neues Gutachten bewertet.
4.2.4 Reform der Wasser- und Schifffahrts-verwaltung
Der Ersatzbedarf im gesamten Wasserstraßennetz wird in den kommenden Jahren immer höhere Mittel beanspru-chen und somit die begrenzten finanziellen Spielräume für den Ausbau der Infrastruktur noch weiter schmälern. Der Erhalt und die Funktionsfähigkeit der bestehenden Infrastruktur hat höchste Priorität.
Um trotz dieser Restriktionen den für die wirtschaftliche Entwicklung wichtigen Gütertransport auf der Wasser-straße weiter zu gewährleisten und auch Güterverlagerun-gen zu erreichen, müssen die verfügbaren Ressourcen (Personal und Haushaltsmittel) auf Wasserstraßen mit ho-her Verkehrsbedeutung konzentriert werden. In den für den Verkehr bedeutenden ostdeutschen Wasserstraßen wird der erreichte Bestand mindestens erhalten bleiben.
Der Haushalts- und der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages haben diesen neuen konzeptionellen Ansatz für Ausbau, Betrieb und Unterhaltung und für die organi-satorische Anpassung der Wasser- und Schifffahrtsver-waltung des Bundes (WSV) an das neue Konzept grund-sätzlich anerkannt.
4.2.5 TEN-Revision
Die Europäische Kommission hat am 19. Oktober 2011 ihre Vorschläge für die künftige Gestaltung der Leitlinien für die transeuropäischen Netze und deren Finanzierung mit Unterstützung europäischer Investitionsmittel vorge-stellt. Künftig soll das TEN-Verkehrsnetz aus zwei „La-gen“ bestehen: einem Gesamtnetz, das alle wichtigen europäischen Straßen, Schienen- und Binnenwasserwege sowie Häfen und Flughäfen umfasst. Darüber hinaus wird der Aufbau eines europäischen Kernnetzes vorgeschla-gen, welches als Ausschnitt aus dem Gesamtnetz die größten Ballungsräume und Häfen in der Europäischen Union miteinander verbinden soll. Besonders hervorzu-heben ist, dass die Schienenverbindung Rostock–Berlin-Dresden in das Kernnetz aufgenommen und somit an die Verkehrsverbindungen Richtung Süd- und Südosteuropa angebunden werden soll. Die Neuen Länder werden künf-tig sowohl in Ost-West- als auch in Nord-Süd-Richtung im Zentrum großer europäischer Verkehrsachsen der transeuropäischen Netze stehen.
4.3 Wohnungs- und Städtebauförderung
4.3.1 Wohnungsbauförderung
Zentrale Schwerpunkte der Wohnungspolitik der Bundes-regierung sind die energetische Sanierung des Gebäude-bestandes (siehe dazu auch den Beitrag unter 2.4) und dessen Anpassung an die Bedürfnisse einer älter werden-den Gesellschaft. Daneben bleibt angesichts der aktuellen Entwicklungen der Wohnungsmärkte die soziale Absi-cherung des Wohnens eine wichtige Aufgabe. Wohngeld kommt insbesondere auch den Empfängerhaushalten in den Neuen Ländern zu Gute. Dort ist der Anteil der Haus-halte mit Wohngeldbezug mit rund 4 Prozent etwa dop-pelt so hoch wie in den alten Ländern. Durch Wohngeld und die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Hei-zung im Rahmen des ALG II sinkt die Mietbelastung der Haushalte. Das steigert die Kaufkraft und trägt zur stärke-ren Binnennachfrage und lokalem Wirtschaftswachstum bei.
Nach wie vor gibt es Regionen mit hohen Wohnungsleer-ständen – allerdings betrifft dies nicht nur die Neuen Län-der, sondern auch strukturschwache Regionen in den al-ten Ländern. Daneben ist seit etwa Mitte 2009 eine neue Dynamik in Wachstumsregionen und etlichen Städten festzustellen. Bisher gab es vor allem in den alten Bun-desländern Wohnungsmarktengpässe, wie beispielsweise in München oder Hamburg. Inzwischen gilt dies auch vereinzelt in den Neuen Ländern, die deutliche Mietpreis-steigerungen aufweisen, wie etwa Jena oder Weimar. Die Situation ist regional unterschiedlich.
Auf Mietpreissteigerungen und Wohnungsverknappun-gen reagiert seit 2010 die Bautätigkeit: Es wird wieder zunehmend gebaut, vor allem in den dynamischen Wachstumsregionen. Davon profitiert insbesondere die regionale Bauwirtschaft. Die Neubautätigkeit findet – in den Neuen Ländern noch stärker als in den alten Ländern –vor allem im Segment der Ein- und Zweifamilienhäuser statt.
Drucksache 17/7711 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
In den Neuen Ländern macht sich der demografische Wandel vielerorts deutlich bemerkbar. Er bringt erhebli-che Herausforderungen für die Wohnungsmärkte mit sich. Vor allem die notwendige Anpassung der Wohnungsbe-stände an die Bedürfnisse älterer Menschen ist eine vor-rangige Zukunftsaufgabe. Im Rahmen des Konjunkturpa-ketes I hat der Bund mit dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ für die Jahre 2009 bis 2011 je-weils rd. 80 bis 100 Mio. Euro Programmmittel zur För-derung barrierearmen Wohnraums bereit gestellt. Die Nachfrage nach dem Programm ist in den Neuen Ländern überdurchschnittlich hoch.
4.3.2 Städtebauförderung
Die Städtebauförderung ist eine gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen getragene und finanzierte Poli-tik, mit deren Hilfe Städte und Gemeinden städtebauliche Missstände beseitigen und eine zukunftsfähige Entwick-lung einleiten können. Sie richtet sich in besonderer Weise an Kommunen, die von unterbliebener Erneue-rung, wirtschaftlichem Strukturwandel, der demografi-schen Entwicklung und von Zuwanderung betroffen sind. Sie hat sich nach der Wiedervereinigung als äußerst wirk-sames Instrument bewährt, da in den meisten ostdeut-schen Städten und Gemeinden sofortige Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und zur Anpassung an marktwirtschaftliche Erfordernisse nötig waren.
Die Städtebauförderung verbindet Strukturpolitik, Sozial-politik, Infrastrukturpolitik sowie Beschäftigungspolitik miteinander. Als „lernende Politik“ reagiert sie auf neue
Anforderungen. Die Förderprogramme „Städtebaulicher Denkmalschutz“ sowie „Stadtumbau Ost“ waren nach der Einführung zunächst auf die spezifischen Problemlagen in den ostdeutschen Ländern, wie beispielsweise die Sa-nierung historischer Stadtgebiete und die Verbesserung der Lebensqualität in Plattenbausiedlungen, ausgerichtet. Auf Grund ihres großen Erfolges und vergleichbarer Pro-blemstellungen in den alten Ländern erlangten die Pro-gramme Vorbildfunktion; sie wurden daraufhin auch in erheblichem Umfang in den alten Ländern eingeführt. Insgesamt erhielten die Neuen Länder seit der Wiederver-einigung Städtebaufördermittel in Höhe von rund 7,2 Milliarden Euro. Damit wird den besonderen Förde-rungsanforderungen in den Neuen Ländern Rechnung ge-tragen. Zugleich wurden die Fördermittel für die west-deutschen Länder in den vergangenen Jahren kontinuierlich aufgestockt.
Im Jahr 2011 wird die Städtebauförderung vierzig Jahre alt, in den Neuen Ländern zwanzig Jahre. Die Erfolge sind in zahlreichen Gemeinden im gesamten Bundesgebiet gut sichtbar. In den Neuen Ländern sind zwei Bereiche der Städtebauförderung besonders augenfällig: Die Rettung der historischen Stadtkerne und die Stabilisierung der Großsiedlungen und der Wohnungsmärkte. Aktuell fördert der Bund die Neuen Länder mit sechs Programmen, die die Lösung aller wesentlichen aktuellen städtebaulichen Auf-gaben unterstützen: Städtebaulicher Denkmalschutz (seit 1991), Städtebauliche Sanierung und Entwicklung (seit 1991), Soziale Stadt (seit 1999), Stadtumbau (seit 2002), Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (seit 2008) und Kleinere Städte und Gemeinden (seit 2010).
Ta b e l l e 4
Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes für die Städtebauförderung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/7711
Der Bund wird im Rahmen seiner finanziellen Möglich-keiten auch künftig den Kommunen notwendige Investi-tionen in ihre Stadtentwicklung ermöglichen. Für das Jahr 2012 sind Bundesmittel zur Städtebauförderung von 410 Mio. Euro vorgesehen, alle Programme sollen fortge-führt werden.
Darüber hinaus unterstützt der Bund als Flankierung zum Programm „Stadtumbau Ost“ den Abriss von ca. 270 000 dauerhaft leer stehenden Wohnungen ostdeut-scher Wohnungsunternehmen mit 1,1 Mrd. Euro durch Altschuldenentlastungen.
4.3.3 BauforderungssicherungsgesetzIn der Koalitionsvereinbarung für die 17. Legislaturpe-riode haben die Regierungsparteien vereinbart, das Bau-forderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) hinsichtlich der Zielerreichung zu überprüfen.
Als Ergebnis einer Arbeitsgruppe hatte das Bundesminis-terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Sommer 2010 einen Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen vorgelegt, dessen Kern die Aufhe-bung der Pflicht zur sog. baustellenscharfen Verwendung des Baugeldes für Bauunternehmen ist. Die Stellungnah-men der Länder und Verbände zum Referentenentwurf zeigen ein sehr widersprüchliches Meinungsbild auf, das von strikter Ablehnung von Änderungen des Gesetzes bis hin zur Forderung der Aufhebung des BauFordSiG reicht.
Die baustellenscharfe Verwendungspflicht einerseits und Möglichkeit, eingehende Gelder baumaßnahmenübergrei-fend innerhalb des gesamten Betriebes zur Begleichung von Forderungen einzusetzen andererseits, wird innerhalb der Bauwirtschaft sehr unterschiedlich beurteilt. Vor die-sem Hintergrund lässt das Bundesministerium für Ver-kehr, Bau und Stadtentwicklung vor einer Novellierung des BauFordSiG eine umfassende Evaluation insbeson-dere der praktischen Anwendbarkeit und Auswirkungen des Gesetzes durch einen externen Gutachter durchfüh-ren.
Nach Auswertung der Ergebnisse der Evaluation im Sommer 2012 wird die Bundesregierung darüber ent-scheiden, ob eine Novellierung des BauFordSiG erfolgen soll und ggf. mit welchem Inhalt.
4.3.4 Die Privatisierung ehemals volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen
Seit dem 1. Juli 1992 wurden insgesamt rund 662 000 ha landwirtschaftliche und rund 536 000 ha forstwirtschaftli-che Flächen veräußert. Zum Stichtag 31. Dezember 2010 befanden sich noch rd. 370 000 ha landwirtschaftliche und rd. 75 000 ha forstwirtschaftliche Flächen im Bestand der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG)(s. Übersicht 1, S. 28).
Grundsätzlich werden BVVG-Flächen alternativ zum Verkauf oder zur Verpachtung ausgeschrieben. Ein Direkt-erwerb durch die bisherigen langfristigen Pächter bleibt innerhalb bestimmter Obergrenzen weiterhin möglich.
Den beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission ent-sprechend wurde der um 35 Prozent des Verkehrswertes be-günstigte Verkauf landwirtschaftlicher Flächen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) an die Pächter zum 31. Dezember 2009 beendet. Lediglich der begünstigte Verkauf an Alteigentümer wird weitergeführt. Für diese Gruppe wurden die im Koalitionsvertrag ange-kündigten Verbesserungen mit dem am 30. März 2011 in Kraft getretenen 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz umge-setzt.
Eine Stichtagsregelung soll die Alteigentümer vor den Nachteilen bewahren, die ihnen durch den Anstieg der Preise für landwirtschaftliche Flächen während der Bear-beitung der von ihnen gestellten Anträge nach dem Aus-gleichsleistungsgesetz entstanden sind. Bei der BVVG wurde ein Kontaktportal für landwirtschaftliche Pächter und Alteigentümer eingerichtet, um den Interessenaus-gleich zwischen diesen beiden Gruppen zu fördern und Konflikte zu vermeiden bzw. auszuräumen.
Ta b e l l e 5
Fördermaßnahmen in den Neuen Ländern (Stand: 31. Dezember 2010)
Förderprogramm in den Neuen Ländern AnzahlFördermaßnahmen
AnzahlStädte und Gemeinden
Städtebaul. Denkmalschutz 243 201
Stadtumbau 935 425
Städtebaul. Sanierung u. Entwicklung 880 646
Soziale Stadt 141 75
Aktive Stadtzentren 80 66
Kleinere Städte und Gemeinden 26 26
Drucksache 17/7711 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4.3.5 Bundeswehrstandorte in den Neuen Ländern
Der aktuelle Prozess zur Neuausrichtung der Bundeswehr verfolgt das Ziel, Aufgaben und Fähigkeiten den sich ver-ändernden sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen anzupassen, die Struktur demografiefest zu gestalten und ein solides finanzielles Fundament für die Zukunft zu schaffen.
Nachdem bereits im Juli diesen Jahres die Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes ausgesetzt und da-mit der Übergang zu reinen Freiwilligenstreitkräften voll-zogen wurde, ist mit der Bekanntgabe der künftigen Stationierung der Bundeswehr in Deutschland am 26. Ok-tober 2011 der letzte konzeptionelle Schritt zur Neuaus-richtung umgesetzt.
Das Stationierungskonzept ist das Ergebnis einer gründli-chen und umfassenden Analyse, bei der nach den vier Grundprinzipien Funktionalität, Kosten, Attraktivität und Präsenz in der Fläche alle relevanten Faktoren sorgsam gegeneinander abgewogen wurden. Für die neuen Bun-desländer bleibt im Ergebnis herauszustellen, dass die Bundeswehr auch weiterhin in der Fläche mit bedeuten-den und personell umfangreichen Standorten präsent sein wird. Dennoch wird sich der Dienstpostenumfang in den ostdeutschen Ländern (einschließlich Berlin) von derzeit insgesamt rund 47 300 auf künftig rund 37 300 Dienstpos-ten reduzieren. Von den im Stationierungskonzept ent-schiedenen 31 Standortschließungen entfallen 5 Schließun-gen auf den Bereich der Neuen Bundesländer.
Positiv hervorzuheben ist vor allem die Entscheidung zur Aufstellung des neuen Kommandos Heer in Strausberg, des neuen Kommandos Luftwaffe in Berlin sowie des neuen Marinekommandos in Rostock. Hinzu kommt die Neuaufstellung des Logistikkommandos der Bundeswehr in Erfurt.
Die Bundeswehr gehört damit weiterhin zu den großen Arbeitgebern in den ostdeutschen Ländern. Im Januar
2011 waren insgesamt rund 28 980 Berufs-und Zeitsolda-tinnen/-soldaten, 9 850 Grundwehrdienst-und Freiwilli-gen Wehrdienst Leistende sowie rund 14 200 zivile Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter aller Statusgruppen im Bereich der Streitkräfte und der Bundeswehrverwaltung in den ostdeutschen Ländern beschäftigt. Mit der Ausset-zung der verpflichtenden Einberufung zum Wehrdienst zum 1. Juli 2011 sind dies rund 30 500 Berufs- und Zeit-soldatinnen/-soldaten, 5 900 Freiwilligen Wehrdienst Leistende sowie 14 100 zivile Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter.
Die Gesamtausgaben für die Erneuerung der Infrastruk-tur, einschließlich Wohnungsbau, Neubau und Instandhal-tung von Kasernen, Anlagen, Einrichtungen sowie ihre Bewirtschaftung, Bewachung und Unterkunftsausstat-tung, beliefen sich im Zeitraum von 1991 bis 2010 auf ca. 10 Mrd. Euro. Für militärische Beschaffungen hat die Bundeswehr in den Jahren 1991 bis 2010 im Rahmen der zentralen und dezentralen Beschaffung Aufträge im Wert von rund 6,07 Milliarden Euro an Unternehmen in den Neuen Ländern erteilt. Im Berichtsjahr 2010 betrug die Summe der Auftragswerte mehr als 193,3 Millionen Euro.
5. Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
5.1 Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“
Gesellschaftlicher Zusammenhalt trägt dazu bei, die Fol-gen gesellschaftlicher Veränderungsprozesse aufzufangen und eine gesellschaftliche Verständigung über den Um-gang mit diesen zu erreichen. Denn stabile demokratische und bürgerschaftliche Strukturen erreichen wir dann am besten, wenn möglichst viele Menschen ihre Rolle als mündige Staatsbürgerinnen und -bürger wahrnehmen und sich für das Gemeinwesen mit verantwortlich fühlen. Dies gelingt dort, wo in einer lebendigen Zivilgesell-schaft möglichst viele Bürgerinnen und Bürger einen Be-
Ü b e r s i c h t 1
Flächenprivatisierung im Jahr 2010 (ohne Reprivatisierung und Restitution)
Landwirtschaftin ha
Forstwirtschaftin ha
Bestand am 01.07.1992 1.000.000 575.000
Bis 31.12.2010 insgesamt veräußerte Flächen 662.000 536.400
davon nach EALG 389.300 432.300
Vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 veräußerte Flächen 25.800 6.300
davon nach EALG 200 3.700
Bestand am 31.12.2010 (Bilanzfläche einschließlich zwischenzeitlich übertragener weiterer Flächen)
369.700 74.800
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/7711
reich im öffentlichen Raum finden, in dem sie sich enga-gieren und mit dem sie sich identifizieren können. Vor diesem Hintergrund ist die Stärkung grundlegender Be-dingungen, die ein gedeihliches und respektvolles Zusammenleben fördern, ein zentrales Anliegen der Bun-desregierung und einer der zentralen Aufgabenschwer-punkte des Beauftragten der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) fördert mit dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ seit 2010 Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in Ostdeutschland. Das im BMI angesie-delte und bei der Bundeszentrale für politische Bildung umgesetzte Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ hat eine Laufzeit von 2010 bis 2013 und ein Gesamtvolu-men von 18 Mio. Euro. Im Zentrum steht die Umsetzung eines integrativen und ganzheitlichen Förderansatzes für demokratische Teilhabe. Dies stärkt die grundlegenden Bedingungen für ein gleichberechtigtes und gewaltfreies Zusammenleben. Der Entwicklung von Extremismus so-wie Vorurteils- und Gewaltkriminalität wird so im Vor-feld entgegen gewirkt.
Eine besondere Förderung lokalen und regionalen Enga-gements in der ostdeutschen Zivilgesellschaft ist in vielen ländlichen und strukturschwachen Gebieten der Neuen Bundesländer u. a. deshalb sinnvoll, da hier in den letzten Jahren die Abwanderungen junger, gut qualifizierter Menschen wie auch die Folgen des demografischen Wan-dels zu neuen Herausforderungen auch für die Gestaltung des Miteinanders vor Ort geführt haben. Schwerpunkte des Programms bilden die Qualifikation von Mitarbeitern und Ehrenamtlichen in Vereinen, Verbänden und kommu-nalen Verwaltungen, die Kooperation von staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren sowie die Förderung von Bür-gerbündnissen und -initiativen in strukturschwachen Re-gionen Ostdeutschlands. Seit dem Start des Bundespro-gramms am 3. September 2010 sind mittlerweile in allen drei Förderschwerpunkten 104 Projekte zur Förderung ausgewählt worden.
Im Förderschwerpunkt
– „Stärkung demokratischer Praxis in Vereinen, Verbän-den und Kommunen“, werden insgesamt 51 Projekte gefördert.
– „Förderung von Bürgerbündnissen für demokratische Teilhabe“, werden insgesamt 45 Projekte gefördert.
– „Modellvorhaben zur Stärkung von Teilhabe und En-gagement“, werden 8 Projekte in den Themenschwer-punkten „Gestaltung demokratischer Teilhabe durch intergeneratives Miteinander im Gemeinwesen“ und „Entwicklung von Medienkonzepten unter aktiver Be-teiligung der Zivilgesellschaft“ gefördert.
Alle Projekte fördern und stärken bürgerschaftliches Engagement, Demokratiebildung, Gemeinsinn und die Bildung einer lokalen Identität. Sie tragen dazu bei, eine engagierte, konfliktfähige und pluralistische Gesellschaft zu unterstützen, die über die Fähigkeit der Selbstimmuni-sierung gegen extremistische Einflüsse verfügt.
Am Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ nimmt u. a. das THW in Mecklenburg-Vorpommern teil. Ziel ist die Stärkung der demokratischen Praxis im THW. Das Projekt ist bis 2013 ausgelegt.
So werden darüber hinaus im Rahmen des Bundespro-gramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ alle fünf ost-deutschen Landessportbünde (LSB) mit eigenen Projek-ten gefördert: Im Mittelpunkt der Projekte stehen u. a. die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikato-ren im Verein, die partizipative Einbindung von Jugend-lichen bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und die Förderung von Netzwerken, um sowohl präventiv als auch anlassbezogen mit dem Thema „Extremismus“ umgehen zu können.
5.2 Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz
5.2.1 Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“
Damit Demokratie und Toleranz auch zukünftig das ge-sellschaftliche Zusammenleben in Deutschland prägen, brauchen wir Menschen, die für Werte wie Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Menschenwürde eintreten. Deshalb müssen wir besonders junge Menschen für diese Werte gewinnen, denn ohne sie kann unsere Demokratie nicht lebendig bleiben.
Mit dem Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ fördert das Bundesministe-rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in vielfäl-tiger Weise Aktivitäten, die die Demokratie stärken und Zeichen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus setzen. Das Bundesprogramm unter-stützt – ebenso wie die beiden Vorgängerprogramme „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ und „kompetent. für Demokratie – Bera-tungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ – Initiativen und Netzwerke auf kommunaler, überregionaler und lan-desweiter Ebene. Programmschwerpunkte sind die Sicherung und Weiterentwicklung lokaler integrierter Strategien durch Lokale Aktionspläne, die Förderung the-menbezogener modellhafter Maßnahmen sowie die För-derung und Unterstützung qualitätsorientierter Beratungs-leistungen in den landesweiten Beratungsnetzwerken. So ist bundesweit die Förderung von rund 174 Lokalen Ak-tionsplänen geplant, davon 95 in Neuen Ländern. Es wur-den 52 Modellprojekte zur Förderung ausgewählt, davon haben 31 Projekte ihren Sitz in den Neuen Ländern. Es finden in allen 16 landesweiten Beratungsnetzwerken Qualifizierungsprozesse statt, damit Bürgerinnen und Bürger beim Umgang mit rechtsextremistischen, frem-denfeindlichen oder antisemitischen Vorfällen schnelle, kompetente und passgenaue Hilfe erhalten.
5.2.2 Bundesprogramm „Initiative Demokratie stärken“
Die Aktivitäten im Bereich der Extremismusprävention wurden auf die Felder Linksextremismus und islamisti-schen Extremismus ausgeweitet und diese im Bundespro-
Drucksache 17/7711 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
gramm „Initiative Demokratie stärken“ gebündelt. Das Mittelvolumen beträgt in 2011 5 Mio. Euro. Da die Mo-tive und Ursachen von Jugendlichen und jungen Men-schen, die sich dem Linksextremismus und islamisti-schem Extremismus zuwenden, in Deutschland bislang wenig erforscht sind, sollen durch das Programm Bei-träge zur Verbesserung der pädagogischen Praxis in Form von modellhaften Präventionskonzepten geleistet und die dafür notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen ge-schaffen werden. Aktuell befinden sich 36 Modellpro-jekte in der Förderung. Darunter befinden sich auch Pro-jekte, die sich u. a. mit der Aufarbeitung der DDR-Diktatur befassen. Darüber hinaus wurden und werden Expertisen und Forschungsvorhaben in den beiden The-menbereichen vergeben.
5.3 Aufarbeitung der SED-Diktatur5.3.1 Ehemalige Ostdeutsche Heimkinder„Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimer-ziehung wirksam helfen“ – so lautet der Titel des am 7. Juli 2011 beschlossenen fraktionsübergreifenden An-trags des Deutschen Bundestages. Er macht deutlich, dass in der Heimerziehung von Kindern und Jugendlichen in der frühen Bundesrepublik Deutschland und in der DDR Unrecht geschehen und Leid zugefügt worden ist. Er hält fest, dass erlittenes Unrecht in West- und in Ostdeutsch-land gleichermaßen anerkannt wird und Hilfsangebote auch Opfern aus DDR-Kinder- und Jugendhilfeeinrich-tungen zugebilligt werden.
Auch die Jugend- und Familienministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 26./27. Mai 2011 den Beschluss gefasst, den ehemaligen ostdeutschen Heimkindern möglichst zeitgleich mit den Heimkindern (West) vergleichbare re-habilitative und finanzielle Maßnahmen anzubieten.
Der Bund steht nicht in unmittelbarer Rechtsnachfolge der DDR und trägt keine unmittelbare Verantwortung für die Geschehnisse in den dortigen Heimen. Im Rahmen seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung setzt er sich jedoch dafür ein, Betroffenen Anerkennung und Un-terstützung zur Milderung der Folgeschäden zukommen zu lassen. Gemeinsam mit den ostdeutschen Bundeslän-dern wird ein auf diesen Beschlüssen basierender Lö-sungsvorschlag entwickelt, der im Frühjahr 2012 vorlie-gen soll. Zur Unterstützung dieses Prozesses hat das BMI drei Expertisen in Auftrag gegeben, mit denen die Situa-tion der DDR-Heimkinder aufgearbeitet und dargestellt wird.
5.3.2 Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern der SED-Diktatur
Die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung der inneren Einheit. Neben der historischen Auseinandersetzung mit der DDR-Geschichte geht es dabei um die Würdigung, die Rehabilitierung und die Entschädigung der Opfer der SED-Diktatur. Dazu wurden auf der Grundlage von Artikel 17 des Einigungsvertrages drei Rehabilitierungsge-setze geschaffen: das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz
(StrRehaG), das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsge-setz (VwRehaG) und das Berufliche Rehabilitierungsge-setz (BerRehaG). Diese Regelungen eröffnen den Opfern politischer Verfolgung die Möglichkeit, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und Aus-gleichsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Bundesregierung prüft das System der Rehabilitie-rung und Entschädigung von SED-Unrecht regelmäßig. Bei erkennbarem Regelungsbedarf werden Aktualisierun-gen im Interesse der Betroffenen vorgenommen. In der laufenden Legislaturperiode ist das Vierte Gesetz zur Ver-besserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in Kraft getreten: Im Bereich der besonderen Zuwendung für Haftopfer (soge-nannte „Opferrente“) ist jetzt u. a. ein Kinderfreibetrag vorgesehen; zusätzlich bleibt das Kindergeld bei der Fest-stellung der Bedürftigkeit anrechnungsfrei. Weiterhin gilt die Härtefallregelung des StrRehaG jetzt auch für die be-sondere Zuwendung. Zudem wurde ausdrücklich klarge-stellt, dass das StrRehaG auch auf Personen Anwendung findet, die zum Zwecke der politischen Verfolgung oder aus sonstigen sachfremden Gründen in Kinderheimen oder Jugendwerkhöfen der DDR untergebracht waren. Darüber hinaus hat das Gesetz verschiedene Verfahrens-verbesserungen gebracht und die Antragsfristen in allen drei Rehabilitierungsgesetzen bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.
Am 31. Dezember 2010 bezogen 47 061 Personen die be-sondere Zuwendung für Haftopfer. Seit Inkrafttreten des StrRehaG haben Bund und Länder bis zu diesem Stichtag rund eine Milliarde Euro für die Zahlung von Kapitalent-schädigung und besonderer Zuwendung für Haftopfer aufgewendet. Bisher haben zwischen 2002 und 2010 (ein-schließlich) 34 722 Betroffene die gerichtliche Rehabili-tierung beantragt.
Nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sind seit Inkrafttreten 9 942 positive Bescheide ergangen; Anträge nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz wurden seit Inkrafttreten in 66 243 Fällen positiv beschie-den (Stand jeweils 31. Dezember 2010).
Für die Durchführung der drei Rehabilitierungsgesetze haben Bund und Länder in den Haushaltsjahren 1993 bis einschließlich 2010 insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
5.3.3 Wiedergutmachung materieller Vermögensschäden
Bei den Ämtern und Landesämtern zur Regelung offener Vermögensfragen sowie dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) sind noch etwa 900 Mitarbeiter mit der Abarbeitung der offenen Vermögensfragen beschäftigt.
Bis zum 31. Dezember 2010 waren bei der Wiedergutma-chung von rechtsstaatswidrigen Vermögensschädigungen nach dem Vermögensgesetz – ohne Berücksichtigung der Anträge von NS-Verfolgten – insgesamt 99,3 Prozent der Rückübertragungsanträge entschieden. Von den Anträgen auf Rückgabe waren über 2,2 Mio. Flurstücke erfasst. Im
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/7711
Entschädigungsbereich sind von den über 552 000 An-sprüchen auf Entschädigung oder Ausgleichsleistung über 503 000 erledigt; dies entspricht einer Erledigungs-quote von 91 Prozent.
Ansprüche auf Rückgabe und Entschädigung wegen Ver-mögenseingriffen in der Zeit des NS-Regimes betreffen ca. 233 000 Vermögenswerte. Die Erledigungsquote be-trägt in diesem Bereich bislang 55 Prozent. Diese Verfah-ren haben sich in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht als sehr kompliziert erwiesen.
Aus dem Entschädigungsfonds wurden bis zum Jahr 2010 insgesamt 1,825 Mrd. Euro als Entschädigung für nicht zurückgegebene Vermögenswerte an NS-Verfolgte und 1,465 Mrd. Euro. an Entschädigungs- und Ausgleichsleis-tungen für die Enteignungen nach 1945 geleistet.
5.3.4 Freiheits- und Einheitsdenkmal
Aufgrund eines Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2007 wird in Berlin ein Freiheits- und Ein-heitsdenkmal errichtet, das an die friedliche Revolution im Jahr 1989 und die Wiedererlangung der Deutschen Einheit erinnern soll. Nach einem vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Zusammenar-beit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ausgelobten internationalen Wettbe-werb wurde der Entwurf der Stuttgarter Agentur Milla und Partner in Zusammenarbeit mit der Choreographin Sasha Waltz zur Realisierung ausgewählt. Der Entwurf trägt den Titel „Bürger in Bewegung“. Er sieht eine große leicht gewölbte Schale vor, die auf dem historischen So-ckel des früheren Denkmals Kaiser Wilhelms I. ruht. Sie ist begehbar und kann von mehreren Besucherinnen und Besuchern in eine langsame, sanfte Bewegung versetzt werden. Diese Möglichkeit der Interaktivität symbolisiert Freiheit, Volkssouveränität und Einheit und macht diese unmittelbar erfahrbar. Für das Denkmal sollen bis zu 10 Mio. Euro aus dem Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Verfügung gestellt werden.
Mit einem weiteren Denkmal in Leipzig soll der beson-dere Beitrag der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zur Friedlichen Revolution gewürdigt werden und stellvertre-tend an den gewaltfreien Protest und die Zivilcourage der Bürgerinnen und Bürger in Ostdeutschland erinnert wer-den. Das Denkmal soll 2014 zum 25. Jahrestag der Fried-lichen Revolution auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz ein-geweiht werden. Die Errichtung des Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmals wird von Bund und Land Sachsen mit bis zu 6.5 Mio. Euro kofinanziert.
5.3.5 Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes
Der Zugang zu den Stasi-Unterlagen gehört zu den wich-tigsten Instrumenten der Aufarbeitung des SED-Un-rechts. Das Interesse an einer Einsichtnahme in die Stasi-Akten ist bei Bürgern, Wissenschaftlern und Journalisten nach wie vor groß. In der öffentlichen Debatte hat sich gezeigt, dass der gesellschaftliche Bedarf an Überprüfun-gen bestimmter Personengruppen auch in den kommen-
den Jahren andauern wird, um damit das notwendige Ver-trauen in öffentliche Institutionen und politische Gremien weiter zu stärken. Diesem Ziel dient die nunmehr Achte Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes. Der entspre-chende Gesetzentwurf ist aus der Mitte des Deutschen Bundestages (Fraktionen der CDU/CSU und FDP) auf Grundlage einer Formulierungshilfe der Bundesregierung eingebracht worden. Vorgesehen ist nicht nur eine Verlän-gerung der Frist für Überprüfungsmöglichkeiten bis Ende 2019, sondern auch eine Erweiterung des überprüfbaren Personenkreises: Nach aktuellem Stand sind künftig bei-spielsweise auch ehrenamtliche Bürgermeister und ent-sprechende Vertreter für einen Gemeindeteil, Beschäf-tigte des öffentlichen Dienstes ab Besoldungsgruppe A 9 bzw. Entgeltgruppe E 9, die eine leitende Funktion ausü-ben, sowie ehrenamtliche Mitarbeiter und Gremienmit-glieder von Aufarbeitungseinrichtungen im Hinblick auf eine frühere Stasi-Mitarbeit überprüfbar. Geplant ist au-ßerdem, den Aktenzugang insbesondere für Wissenschaft und Forschung sowie für nahe Angehörige früherer Stasi-Opfer weiter zu verbessern. Durch das Gesetz soll auf Wunsch der Koalitionsfraktionen auch eine Versetzung von ehemaligen Stasi-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geregelt werden, die zurzeit beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemali-gen DDR beschäftigt sind. Das nunmehr Achte Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes soll Ende 2011 in Kraft treten.
5.3.6 Wechsel in der Behördenleitung der BStU
Am 14. März 2011 endete die zweite Amtszeit von Mari-anne Birthler als Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterla-gen. Mit einem Festakt hat Kulturstaatsminister Bernd Neumann Frau Birthler verabschiedet und ihren Nachfol-ger Roland Jahn ins Amt eingeführt. Der ehemalige Bür-gerrechtler Jahn, der viele Jahre als Journalist gearbeitet hatte, war am 28. Januar 2011 mit großer Mehrheit vom Deutschen Bundestag gewählt worden. Er ist nach Joa-chim Gauck und Marianne Birthler der dritte Bundesbe-auftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR.
5.3.7 13. August 2011: 50 Jahre Mauerbau
2011 jährte sich zum 50. Mal der Bau der Mauer, mit dem die DDR-Führung die Spaltung Deutschlands vertiefte, die eigene Bevölkerung einsperrte, aber auch demonst-rierte, dass sie nur mit Gewaltmaßnahmen ihre Herrschaft stabilisieren konnte. Der Jahrestag fand mit vielfältigen Veranstaltungen und einer lebhaften öffentlichen Diskus-sion breite Aufmerksamkeit. Am 15. Juni 2011 erinnerten das Bundesministerium des Innern und das Bundesminis-terium der Finanzen mit einer Veranstaltung am authenti-schen Ort mit zahlreichen Zeitzeugen und Wissenschaft-lern an die Pressekonferenz, bei der 50 Jahre zuvor der Staats- und Parteichef Ulbricht angekündigt hatte „Nie-mand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.“
Am 13. August 2011 fand in der Gedenkstätte Berliner Mauer eine zentrale Gedenkveranstaltung zum 50. Jah-restag des Baus der Berliner Mauer statt, die den Opfern von Mauer und Teilung gewidmet war. An diesem Tag
Drucksache 17/7711 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
wurde auch der zweite Abschnitt der neuen Gedenkstätte entlang des ehemaligen Grenzstreifens in der Bernauer Straße eröffnet. Der Bund hat sich auf der Grundlage ei-nes fraktionsübergreifenden Bundestagsbeschlusses und der Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes am Ausbau der neuen Außenausstellung mit 1,45 Mio. Euro beteiligt. Darüber hinaus hat er den not-wendigen Erwerb der Grundstücke im ehemaligen Mauer-streifen an der Bernauer Straße mit 7,12 Mio. Euro mit-finanziert. Als Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen von Bund, Land Berlin und Stiftung Berliner Mauer ist hier, an einem der symbolträchtigsten Orte der Teilung, eine weit-läufige Erinnerungs- und Gedenklandschaft entstanden. Die erweiterte Gedenkstätte umfasst jetzt ein Gelände von 1,3 Kilometern Länge auf 4,4 Hektar Fläche.
5.3.8 Eröffnung des Tränenpalasts in BerlinIm denkmalgeschützten „Tränenpalast“ am Bahnhof Friedrichstraße zeigt die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland seit dem 14. September 2011 eine ständige Ausstellung. Grundlage ist die Fort-schreibung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes. Die Ausstellung geht mit aussagekräftigen biografischen Bei-spielen, prägnanten Originalobjekten und Zeitzeugen-interviews den Auswirkungen von „Teilung und Grenze im Alltag der Deutschen“ nach, stellt die wichtigsten Er-eignisse und Stationen bei der Überwindung der Teilung und im Vereinigungsprozess 1989/90 dar. Zudem trägt sie der besonderen Bedeutung der Grenzübergangsstelle Bahnhof Friedrichstraße Rechnung.
5.3.9 Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der SED-Aufarbeitung
Ein Jahresbericht der Bundesregierung, der die Aktivitä-ten in Bund und Ländern zur SED-Aufarbeitung in den vergangenen 20 Jahren bilanziert, entsteht gegenwärtig unter der Federführung des Beauftragten der Bundesre-gierung für Kultur und Medien. Er wird im Laufe des kommenden Jahres veröffentlicht.
5.3.10 Koordinierendes ZeitzeugenbüroIn Zusammenarbeit zwischen der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, der Bundesstiftung zur Aufar-beitung der SED-Diktatur und der Stiftung Berliner Mauer entsteht ein koordinierendes Zeitzeugenbüro. Ziel ist, Kontakte zu ehemaligen Oppositionellen und poli-tisch Verfolgten aus der DDR zu knüpfen, ihr Schicksal durch Interviews und Unterlagen zu dokumentieren sowie geeignete Personen auszuwählen, die zu Veranstaltungen, insbesondere in Schulen, vermittelt werden können.
5.4 Jubiläum 500 Jahre ReformationIm Jahr 2017 wird die Bundesrepublik Deutschland den 500. Jahrestag der Reformation begehen. Dem eigentlichen Jubiläum geht die bereits 2008 begonnene Reformations-dekade voran. In ihr wird mit der Bildung inhaltlicherSchwerpunkte für jedes Jahr bis zum Reformationsjubi-läum 2017 die Grundlage für eine überkonfessionelle und die Kulturnation Deutschland prägende Befassung mit den verschiedenen Aspekten der Reformation gelegt. So
steht das Jahr 2011 unter dem Thema „Reformation und Freiheit“, es folgen die Themenjahre „Reformation und Musik“ (2012), „Reformation und Toleranz“ (2013), „Re-formation und Politik“ (2014), „Reformation – Bild und Bibel“ (2015), „Reformation und die Eine Welt“ (2016).
Mit dem Thesenanschlag Martin Luthers in Wittenberg sind neben den religiösen Impulsen zahlreiche Auswir-kungen auf das Kulturverständnis, das Gesellschafts- und Menschenbild verbunden, die Deutschland, Europa und die christliche Welt auch heute noch prägen. Dies ist für die Bundesregierung Anlass, sich unter Federführung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) an gesamtstaatlich und international bedeutsamen Veranstaltungen zu beteiligen und bei der Ertüchtigung authentischer Stätten der Reformation zu helfen. Hier ste-hen die ostdeutschen Kernländer der Reformation – Sach-sen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – in besonderem Fo-kus. So fördert der BKM z. B. Bauprojekte in Wittenberg (Schlossensemble, Melanchthon-Haus), in Erfurt (Augus-tinerkloster) und in Eisenach (Wartburg, Stadtkirche Sankt Georgen). Auch länderübergreifende Projekte (z. B. Kultur am Lutherweg) werden vom BKM unter-stützt. Hierfür stehen bereits 2011 5 Mio. Euro Fördermit-tel im Haushalt des BKM zur Verfügung; im Entwurf des Haushalts 2012 ist die gleiche Summe vorgesehen. Es be-steht die politische Absicht, die Förderung auf diesem Ni-veau bis einschließlich 2017 fortzuführen.
5.5 Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz
In den 101 Ortsverbänden des THW der ostdeutschen Bundesländer haben im August 2011 990 Helferinnen und 6545 Helfer ihren ehrenamtlichen Dienst zum Schutz der Bevölkerung geleistet. Den großen Herausforderun-gen der Zukunft, des demografischen Wandels und dem Aussetzen der Wehrpflicht, setzt das THW besondere An-strengungen bei der Helferwerbung entgegen. Aufgrund der momentanen Arbeitsmarktlage kommt es zu einer un-verhältnismäßig hohen Abwanderung von jungen Er-wachsenen in die westlichen Bundesländer und damit auch zu einer Abwanderung von Helferinnen und Hel-fern. Mit diesem Weggang reduziert sich nicht nur die no-minelle personelle Stärke der Ortsverbände, sie verlieren auch die in den vergangenen Jahren erworbene Erfahrung und Kompetenz der fachlich qualifizierten Helferinnen und Helfer. Daher werden vom THW bereits Anstrengun-gen im Bereich der Helferwerbung unternommen und sol-len verstärkt weitergeführt werden. So werden verstärkt bisher unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen (Frauen, Jugend, Migranten und Bevölkerung 60+) für ein Mitwir-ken im THW angesprochen.
5.6 Sport
Die Zusammenführung der unterschiedlichen Sportsys-teme von Ost und West kann heute, nach mehr als 20 Jah-ren Deutsche Einheit, insgesamt als Erfolgsgeschichte gesehen werden. Die Sportförderpolitik der Bundesregie-rung orientiert sich an sportfachlichen Gesichtspunkten und Notwendigkeiten. Eine geografische Unterscheidung nach Ost oder West spielt für die Förderung keine Rolle
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/7711
mehr. Bezogen auf den Berichtszeitraum 2011 wird bei-spielhaft auf folgende Bereiche und Projekte hingewiesen:
5.6.1 Sportstättenbaumittel
Für das Jahr 2011 stehen für das gesamte Bundesgebiet Sportstättenbaumittel des Bundes in Höhe von rund 19 Mio. Euro zur Verfügung. Darüber hinaus werden mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II auch Sportstätten des Spitzen- und Breitensports in den Neuen Ländern geför-dert. Mit diesem vom Volumen und der Vielfalt der Maß-nahmen her beachtlichen Investitionsprogramm trägt die Bundesregierung weiterhin dazu bei, dass die Sportstätten für den Spitzensport auch in den Neuen Ländern saniert und – soweit erforderlich – neu errichtet werden können. Herausragendes Beispiel ist das Bundesleistungszentrum Kienbaum im Land Brandenburg. Es wurde nach der Wende vom Bund übernommen und im Bestand aus-schließlich mit Bundesmitteln saniert und modernisiert. Diese Mittel in Höhe von über 48 Mio. Euro haben dazu beigetragen, eine Sportstätte für den deutschen Spitzen-sport herzurichten, die höchsten Ansprüchen der dort trai-nierenden Spitzensportler und -sportlerinnen aus Ost und West genügt.
5.6.2 Olympiastützpunkte
Nach den gleichen Kriterien wie in den alten Bundeslän-dern fördert der Bund die sieben in den Neuen Ländern einschließlich Berlin bestehenden Olympiastützpunkte (Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sach-sen-Anhalt, Sachsen [Leipzig und Chemnitz/Dresden] und Thüringen) sowie das in Brandenburg gelegene Bun-desleistungszentrum Kienbaum. Im Haushaltsjahr 2011 werden für deren Finanzierung insgesamt 16,9 Mio. Euro bereitgestellt. In den olympischen Einzelsportarten ist der Osten anders als in den großen Mannschaftssportarten ge-genüber dem Westen bereits konkurrenzfähig.
Insgesamt werden an den 19 Olympiastützpunkten (OSP) mehr als 4 000 Kadersportler/innen betreut. Den OSP der neuen Bundesländer (einschl. Berlin) sind davon ein Viertel der Kadersportler/innen zugeordnet. Bezogen auf die Einwohnerzahl schneiden die Neuen Länder somit ge-genüber den alten Ländern hinsichtlich der Anzahl der Kadersportler pro Einwohner bereits günstiger ab. Die Zahlen zeigen, dass die Förderung des Stützpunktsystems einen wesentlichen Beitrag für die großartigen Leistun-gen der Sportler und Sportlerinnen im Osten leistet.
5.6.3 Spitzensportförderung durch Bundes-polizei/Bundeswehr/Zoll
Die Bundespolizei fördert Spitzensportlerinnen und Spit-zensportler in den Ganzjahres- und Sommersportarten Leichtathletik, Radsport, Judo, Rudern, Kanu und Sport-schießen im Bundespolizei-Leistungssportprojekt im Bundesleistungszentrum Kienbaum in Zusammenarbeit mit den Olympiastützpunkten Berlin und Brandenburg. Derzeit trainieren dort 75 Bundespolizei-Angehörige; da-von sind 73 Sportlerinnen und Sportler als Bundeskader eingestuft.
Von derzeit 15 Sportfördergruppen der Bundeswehr mit bis zu 744 bundeskaderangehörigen Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern liegen mit Frankenberg, Frankfurt (Oder) und Oberhof drei in den Neuen Ländern. Ein-schließlich der Sportfördergruppe in Berlin werden der-zeit rund 250 Athletinnen und Athleten sowie Trainer mit Bundesaufgaben an diesen Standorten gefördert.
Die Bundeszollverwaltung fördert derzeit im Zoll Ski Team 25 Spitzensportlerinnen und 18 Spitzensportler in den Disziplinen Ski alpin, Skilanglauf sowie Biathlon. Fünf Sportlerinnen und Sportler trainieren überwiegend an den Olympiastützpunkten Thüringen (Oberhof) und Chemnitz-Dresden (Oberwiesenthal und Altenberg).
5.6.4 Forschung und Entwicklung von Sportgeräten
Das Institut für Angewandte Trainingswissenschaft in Leipzig (IAT) und das Institut für Forschung und Ent-wicklung von Sportgeräten in Berlin (FES) werden zu na-hezu 100 Prozent aus Bundesmitteln finanziert. Im Bun-deshaushalt 2011 sind für IAT und FES 12,096 Mio. Euro veranschlagt. Mit den beiden Instituten verfügt die Bun-desrepublik Deutschland über unverzichtbare, leistungs-kräftige Partner des Spitzensports, um die Deutschland von vielen Nationen beneidet wird. Viele Staaten versu-chen daher, vergleichbare Einrichtungen zu schaffen.
C. Ausblick – Wandel in Ostdeutschland aktiv gestalten
Der Aufbau Ost ist ein Zeichen für den Erfolg des Zu-sammenwachsens von Ost und West. Die Deutsche Ein-heit ist für die Menschen zum Normalfall geworden. Die Aufmerksamkeit, aber auch die Erregung über die Wege zur inneren Einheit hat nachgelassen.
Dabei hat sich die grundsätzliche Aufgabenstellung nicht verändert. Die in Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes erwähnte Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland bleibt das Ziel. Gleichwertigkeit bedeutet aber gerade nicht Gleichheit: Trotz weit fortgeschrittener Einheit werden und dürfen regionale Unterschiede in Ge-sellschaft und Wirtschaft bestehen bleiben.
Gleichzeitig hat der Aufbau Ost heute andere Herausfor-derungen zu bewältigen als zu Beginn der Deutschen Ein-heit. Die Herausforderungen und Potenziale in den ost-deutschen Ländern und Regionen werden zunehmend differenzierter, die Aufgaben und Lösungsansätze müssen daher künftig noch spezifischer werden.
Der eingeschlagene Weg, mit angepassten Strategien auf die aktuellen Herausforderungen – beispielsweise die Verringerung der Wettbewerbsnachteile der kleinteilige-ren ostdeutschen Wirtschaftsstruktur – zu reagieren, dabei besondere Kompetenzen in den Neuen Ländern auszu-bauen und auch Lösungsansätze für ganz Deutschland zu entwickeln, wird weiter verfolgt. Einen wichtigen Beitrag dazu kann die Vereinbarung eines Sicherheitsnetzes für die künftige Strukturfondsförderung im Rahmen der Ver-handlungen zum mehrjährigen EU-Finanzrahmen leisten.
Drucksache 17/7711 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Teil II:
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 59 – Drucksache 17/7711
B. Wirtschaftsdaten für die Neuen Bundesländer
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Seite
1. Regionaldaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
1.1 Ausgewählte Wirtschaftsdaten zur Lage in den neuen Ländern – Übersicht – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
1.2 Wirtschafts- und Strukturdaten der neuen Länder im Vergleich zu den alten Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
2. Ergebnisse der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die neuen Länder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
2.1 Wichtige gesamtwirtschaftliche Daten im Ost-West-Vergleich . . . . 63
2.2 Bruttoinlandsprodukt (BIP) – alte und neue Bundesländer – . . . . . . . 642.2.1 Reale Wachstumsraten des BIP gegenüber Vorjahr in % . . . . . . . . . 642.2.2 Anstieg des realen BIP je Erwerbstätigen (Produktivität)
gegenüber dem Vorjahr in % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
2.3 Anteil der Bruttowertschöpfung verschiedener Wirtschaftsbereiche an der Bruttowertschöpfung im Jahr 2010 (in jeweiligen Preisen) . . . 65
2.4 Wachstumsraten der Bruttowertschöpfung einzelner Wirtschafts- bereiche in den neuen Ländern gegenüber dem Vorjahres- zeitraum in % (preisbereinigt, verkettet) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
2.5 Anteil der Bruttowertschöpfung (BWS) im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Baugewerbe der neuen Länder an der BWS der neuen Länder insgesamt in % (in jeweiligen Preisen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
2.6 Erwerbstätige im Verarbeitenden Gewerbe und Baugewerbe in den neuen Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
2.7 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte . . . . . . . . . . . . . . . 67
2.8 Lohnkosten, Produktivität und Lohnstückkosten im Ost-West- Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
3. Konjunkturindikatoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
3.1 Entwicklung der Produktion in den neuen und alten Bundesländern . . 69
3.2 Entwicklung der Zahl der Beschäftigten im Verarbeitenden Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden . . . . . . . . . . 70
3.3 Anzahl der Baugenehmigungen und Baufertigstellungen im Wohnungsbau in den neuen Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
3.4 Exportquote im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe . . . . . . . . . . 72
3.5 Ausfuhr nach Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
4. Arbeitsmarktdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
4.1 Eckwerte des Arbeitsmarktes für die neuen Länder – September 2011 – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Drucksache 17/7711 – 60 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Seite
4.2 Ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente in den neuen Ländern (Jahreszahlen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
4.3 Zahlen zur Erwerbsbeteiligung in den alten und neuen Ländern . . . . 75
5. Hauptförderinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
5.1 Inanspruchnahme ausgewählter Förderinstrumente für die neuen Länder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
5.2 Regionale Aufteilung der durch GA-Mittel (gewerbliche Wirtschaft) und ERP/EKH-Mittel geförderten Investitionen in den neuen Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
6. Unternehmensgründungen und -liquidationen in den neuen Ländern seit 1991 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
7. FuE-Personal im Wirtschaftssektor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
8. Investitionstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
8.1 Anlageinvestitionen in den neuen Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
8.2 Anlageinvestitionen und Kapitalstock je Einwohner in den neuen Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
8.3 Sektorale Entwicklung der Investitionen in den neuen Ländern . . . . 81
8.4 Investitionen aller Wirtschaftsbereiche je Einwohner (Ost-West-Vergleich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61 – Drucksache 17/7711
1. Regionaldaten
1.1 Ausgewählte Wirtschaftsdaten zur Lage in den neuen Ländern
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Neue Länder
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Fläche (km2) 1)
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Bevölkerungsdichte (Personen/km2)1)
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Bruttoinlandsprodukt 20102) ,
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BIP in jeweiligen Preisen in Mrd. Euro 94,7 55,8 35,8 52,2 95,0 49,9 288,6
BIP je Einwohner (in jeweiligen Preisen) in Euro 27.499 22.258 21.730 22.245 22.870 22.252 22.384
BIP je Erwerbstätigen (in jeweiligen Preisen) in Euro 56.205 52.205 49.173 51.470 48.696 48.773 49.904
BWS im Verarbeitenden Gewerbe 20102)
preisbereinigt, verkettet (Veränderung ggü. Vorjahr in %) 5,8 8,5 1,6 12,6 9,8 13,9 10,3
Bruttowertschöpfung 2010 2)
(in jeweiligen Preisen) in Mrd. Euro 84,9 50,0 32,1 46,8 85,1 44,7 258,7
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 0,1 0,9 0,9 0,9 0,8 0,6 4,0
- Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe 12,6 10,4 4,1 11,0 18,9 11,2 55,6
* darunter Verarbeitendes Gewerbe 9,8 7,4 3,3 9,3 15,2 9,9 45,2
- Baugewerbe 3,1 2,7 1,7 2,7 5,5 2,6 15,2
- Handel, Gastgewerbe und Verkehr 11,8 8,6 6,2 8,7 13,8 6,3 42,7
- Finanzierg., Vermietg., Unternehmensdienstleister 30,1 13,4 8,4 10,2 23,6 10,9 66,6 - öffentliche und private Dienstleister 27,2 14,1 10,7 13,3 23,5 13,1 74,7
Erwerbsquote 20103) 75,6 81,0 80,6 80,4 81,0 80,1 79,6
Erwerbstätige 2010 am Arbeitsort in Tsd. 2)1.685 1.069 728 1.013 1.951 1.022 5.783
Arbeitslose4)5) 220.507 132.762 94.661 129.393 205.266 94.586 877.175
Arbeitslosenquote4)5)
- Berichtsmonat 12,7 9,9 11,1 10,8 9,6 8,1 10,4
- Vorjahresmonat 13,1 10,0 11,2 11,5 10,8 8,6 11,0
Kurzarbeiter4)5) 68.753
Stellenangebote4)5)
16.000 10.068 8.157 11.077 20.589 15.001 80.892
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte4)5)
1.154.400 762.900 529.400 758.700 1.437.600 751.400 5.394.500
unversorgte Bewerber f. Berufsausbildungsstellen4)5)
5.676 3.435 1.755 2.744 3.789 1.876 19.275
unbesetzte Berufsausbildungsstellen4)5)
3.401 3.521 3.033 2.258 4.708 3.266 20.187
Gewerbeanmeldungen6) 729.367 586.867 373.729 520.261 1.018.503 540.489 3.769.216
Gewerbeanmeldungen 2010 47.300 22.319 13.373 16.533 38.200 17.158 154.883
dar.: Neugründungen 2010 42.581 18.159 11.140 14.166 31.904 14.385 132.335
Gewerbeabmeldungen6)
538.095 409.340 269.453 383.338 715.329 396.246 2.711.801
Gewerbeabmeldungen 2010 31.626 19.803 12.867 15.211 34.661 16.640 130.808
Förderprogramme
ERP- / EKH - Kredite7)
- Zusagebetrag (in Mio. Euro) 2.061 9.039 8.160 9.113 14.700 10.189 53.262
Regionalförderung8)
(gewerbliche Wirtschaft)
- Zusagebetrag (in Mio. Euro) 1.620 7.418 3.891 8.040 10.490 6.020 37.479
1) Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder"; Stand: 30.06.2010
2) Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder"; Berechnungsstand: August 2010 / Februar 2011
3) Stat. Bundesamt, Mikrozensuserhebung 2010, Anteil der Erwerbspersonen an der Wohnbevölkerung jew. im Alter von 15 - 65 Jahren.Neue Länder einschl. Berlin
4) Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2011 (Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Hochrechnung Juli 2011; Kurzarbeiter: März 2011; Ausbildungsmarkt 2010/11: August 2011)
5)Neue Bundesländer einschließl. Berlin. Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen.
6)Neue Länder einschl. Berlin. Statistisches Bundesamt, Stand Dezember 2010, ab 1991, bis 1995 nur Berlin-Ost, ab 1996 Angaben für Gesamt-Berlin.
7) BMWi, Stand 31.12.2010, ERP- und EKH-Zusagen seit 1990 (Zusagebeträge netto nach Abzug von Verzichten, Kürzungen, Storni), ab 2004 Angaben für Gesamt-Berlin
Neue Länder einschl. Berlin. Zur Information: ERP-Kredite Neue Länder, einschl. EKH ab 1997: rd. 317.000 Zusagen, Kreditvolumen rd. 39 Mrd. €
8)Neue Länder einschl. Berlin. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Zeitraum Januar 1991 bis Dezember 2010 einschl. EFRE-Kofinanzierung (Berlin: Gesamtstadt)
Drucksache 17/7711 – 62 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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Berechnungsstand: August 2010 / Februar 2011
Quelle: Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder"
2.2.2 Anstieg des realen BIP je Erwerbstätigen (Produktivität)
gegenüber dem Vorjahr in Prozent1)
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
alte Länder 1,0 1,7 0,8 0,4 1,1 0,5 0,2 0,6 0,8 0,8 2,8 1,0 -0,5 -5,1 3,4
neue Länder 3,7 3,2 0,5 2,6 2,4 2,6 2,8 1,9 1,6 1,3 2,9 0,7 -0,4 -2,8 1,5
1) Basis: ESVG 1995, preisbereinigt, verkettet. Neue und alte Bundesländer: jeweils ohne Berlin
Berechnungsstand: August 2010 / Februar 2011
Quelle: Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder"
-6
-4
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
neue Bundesländer alte Bundesländer
3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 65 – Drucksache 17/7711
2.3 Anteil der Bruttowertschöpfung verschiedener Wirtschaftsbereiche
an der Bruttowertschöpfung im Jahr 2010 in Prozent1)
- in jeweiligen Preisen -
1,5
21,5
17,5
5,9
16,6
25,7
28,9
0,8
24,5
21,6
3,9
17,4
30,9
22,5
0
8
16
24
32
and-
und F
ors
twirts
ch
aft,
Fis
chere
i
ziere
nd
es G
ew
erb
e o
hne
Baugew
erb
e
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r:
Vera
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e
Baugew
erb
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erb
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Verk
ehr
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nstleis
ter
öffentlic
he u
nd p
rivate
Die
nstleis
ter
1) nach ESVG 1995. Berechnungsstand: Februar 2011. Neue und alte Länder jeweils ohne Berlin.
Quelle: Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder"
2.4 Wachstumsraten der Bruttowertschöpfung einzelner Wirtschaftsbereiche
in den neuen Ländern 1)
gegenüber dem Vorjahreszeitraum in %
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Bruttowertschöpfung aller
Wirtschaftsbereiche 3,2 2,0 0,8 2,7 1,9 1,2 1,4 0,8 2,1 0,5 3,6 2,8 0,4 -3,9 2,4
Land- und Forstwirtsch., Fischerei -1,2 9,2 -3,3 13,1 -7,9 7,4 -9,5 -6,8 38,7 -22,4 -10,5 8,7 -5,2 7,9 -2,8
Produzierendes Gewerbe ohne
Baugewerbe 8,9 5,5 2,0 5,5 10,1 2,8 2,4 4,4 7,3 4,8 8,6 7,0 -3,8 -13,1 8,8
* dar.: Verarbeitendes Gewerbe 5,7 11,2 4,9 7,4 12,8 4,0 2,5 4,7 8,4 6,4 10,4 7,2 -2,6 -14,6 10,3
Baugewerbe -4,4 -4,7 -11,2 -7,6 -12,4 -13,3 -5,2 -5,1 -5,7 -8,9 -1,3 0,6 -1,6 -1,8 0,2
Handel, Gastgewerbe u. Verkehr 2,2 0,1 3,1 5,4 2,4 2,6 2,4 0,4 2,4 -1,1 3,1 -0,1 3,9 -4,6 2,0
Finanzierung, Vermietung u.
Unternehmensdienstlst. 9,2 6,2 7,9 3,5 4,2 6,3 4,5 2,1 0,0 3,7 4,3 4,5 2,0 -1,5 1,3
öffentliche u. private Dienstleister 1,7 1,3 -0,1 2,3 1,1 -0,6 0,5 -0,5 -0,2 -0,4 1,3 -0,3 1,2 0,7 -0,1
1) nach ESVG 1995. Berechnungsstand: August 2010 / Februar 2011. Neue Länder ohne Berlin.
Quelle: Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder"
- preisbereinigt, verkettet -
La
Pro
duz V
H
Fin
anz
Unte
neue Länder alte Länder
Drucksache 17/7711 – 66 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2.5 Anteil der Bruttowertschöpfung (BWS) im Verarbeitenden Gewerbe sowie der
BWS im Baugewerbe der neuen Länder an der BWS der neuen Länder insgesamt1)
(in jeweiligen Preisen) in %
1) Nach ESVG 1995. Berechnungsstand August 2010 / Februar 2011. Neue Länder ohne Berlin.
Quelle: Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder"
14,2
11,010,8
11,2 11,311,7
12,7
13,614,1
15,3 15,415,6
16
16,9
17,518,3
19,2
18,6
16,0
17,5
12,4
15,015,5
17,116,6
15,5
14,2
12,1
10,7
9,1
7,77,2
6,86,3
5,7 5,6 5,8 5,8 6,1 5,9
5
8
11
14
17
20
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe
2.6 Erwerbstätige im Verarbeitenden Gewerbe und Baugewerbe in den neuen Ländern1)
1) Nach ESVG 1995. Berechnungsstand August 2010 / Februar 2011. Neue Länder ohne Berlin.
Linke Skala: Arbeitnehmer in Tausend. Rechte Skala: Anteil an den Erwerbstätigen insgesamt in %
Quelle: Arbeitskreise "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder" und "Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder"
25,8
19,0
16,8
15,6
14,914,6
14,6
14,7
14,5 14,815,2 15,3 15,4 15,3
15,3 15,415,7 16,0
15,715,6
10,3
13,2
15,3
16,717,4
16,715,9
14,5
13,6
12,4
10,9
9,89,2 8,8
8,4
8,2
8,2 8,0 8,0 8,0
5
10
15
20
25
400
600
800
1000
1200
1400
1600
1800
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Anteil Verarbeitendes Gewerbe Anteil Baugewerbe
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 67 – Drucksache 17/7711
2.7. Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte 1)
je Einwohner (in Euro)
1) Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte einschl. privater Organisationen ohne Erwerbszweck, Ausgabenkonzept
Verfügbares Einkommen je Einwohner (Deutschland = 100)
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
20.000
Deutschland alte Länder ohne
Berlin
neue Länder ohne
Berlin
Berlin Brandenburg Mecklenburg-
Vorpommern
Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
1991 2009
110,2
99,6
60,557 8 57 2
104,2
83,1 83,586,4
80,283,7 82,0
81,7
70
80
90
100
110
1991 2009
Verfügbares Einkommen je Einwohner (Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %)
Quelle: Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder", Berechnungsstand: August 2010
57,1
60,5
53,5
57,855,3
57,2
83,1 83,580,2
83,7 82,081,7
50
60
70
alte Länder ohne
Berlin
neue Länder ohne
Berlin
Berlin Brandenburg Mecklenburg-
Vorpommern
Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
19,613,8
8,1
7,8
5,2
2,0 2,0
4,2
2,93,4
1,42,1
1,4
0,8
2,11,5
3,0
1,6
-2
0
2
4
6
8
10
1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Deutschland alte Länder ohne Berlin neue Länder ohne Berlin
Drucksache 17/7711 – 68 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2.8 Lohnkosten, Produktivität 1)
und Lohnstückkosten 2)
im Ost-West-Vergleich
26,8 9,17,5 3,7 3,6
56,9
77,581,3
81,8 83,0
44,9
71,0
75,7 78,9 80,1
0
20
40
60
80
100
1991 1994 1997 2000 2003 2006 2009
Gesamtwirtschaft
38,3
18,5 -3,8
-11,9-14,6
45,7
72,0
75,3 74,8 74,7
33,0
60,8
78,384,9
87,5
-20
0
20
40
60
80
100
1991 1994 1997 2000 2003 2006 2009
Produzierendes Gewerbe ohne Bau
55,9
25,51,7
44,2
69,873,5
73,0 72,9
28,4
55,6
72,3
79,4 82,1
20
40
60
80
darunter: Verarbeitendes Gewerbe
,
14,3
9 9 8 2
63,9 80,1
78,0 79,783,3
56,0
81,3
71,0 73,477,0
30
50
70
90
Baugewerbe
Neue Länder mit Berlin, alte Länder ohne Berlin.
1) hier: Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen in jeweiligen Preisen
2) = Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer in Relation zur Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen in jeweiligen Preisen
Quelle: Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder" (Berechnungsstand: August 2010 / Februar 2011)
-8,1
-11,2
-20
0
1991 1994 1997 2000 2003 2006 2009
-1,4
-8,8
9,9
8,6
8,2
-10
10
1991 1994 1997 2000 2003 2006 2009
12,2
-4,7
1,3
-4,0
2,7
57,5
76,6
80,0
78,0
80,7
51,2
80,3
79,0
81,2
78,6
-10
10
30
50
70
90
1991 1994 1997 2000 2003 2006 2009
Handel, Gastgewerbe und Verkehr
57,1
23,4 12,4
3,2 3,4
71,8
78,0
82,3
78,1 76,5
45,7
63,2
73,275,7 73,9
0
20
40
60
80
100
1991 1994 1997 2000 2003 2006 2009
Finanzierung, Vermietung, Unternehmensdienstleister
Lohnstückkosten Ost über West in %
Arbeitnehmerentgelt je Beschäftigten in % West
Produktivität je Beschäftigten in % West
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 69 – Drucksache 17/7711
3. Konjunkturindikatoren
3.1 Entwicklung der Produktion in den neuen und alten Bundesländern (Produktionsindex 2005=100 - Originalwert -)
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2006 2007 2008 2009 2010
Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 100 108,8 117,7 118,3 107,2 117,4 107,3 113,6 114,3 93,4 104,4
Produzierendes Gewerbe (ohne Energie
und Bauhauptgewerbe) 100 109,7 119,1 120,4 107,8 118,8 107,4 113,8 114,6 93,5 104,7
Vorleistungsgüter 100 111,1 118,4 120,1 105,9 119,1 111,4 116,9 115,8 91,7 105,9
Investitionsgüter 100 112,8 131,2 137,7 115,9 133,9 105,9 114,4 117,3 92,5 104,2
Gebrauchsgüter 100 106,5 104,6 104,9 101,1 104,8 107,2 107,3 103,8 87,1 96,1
Verbrauchsgüter 100 103,9 106,5 100,3 101,4 100,6 101,5 105,3 106,3 102,1 104,9
Konsumgüter 100 104,1 106,3 100,7 101,3 100,9 102,6 105,6 105,9 99,4 103,3
Bergbau und Gewinnung von Steinen und
Erden 100 102,3 96,6 98,2 92,9 92,3 95,0 126,3 111,4 93,0 85,1
Verarbeitendes Gewerbe 100 108,9 118,0 118,6 107,4 117,8 107,5 113,4 114,4 93,4 104,7
Kohlenbergbau 100 100,0 101,5 100,0 96,5 97,5 91,4 95,5 85,0 77,3 74,3
Gewinnung von Erdöl und Erdgas 100 85,7 70,3 73,8 70,3 67,9 98,7 110,7 74,2 67,8 57,4
Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger
Bergbau 100 106,9 97,3 101,0 94,1 92,5 106,5 101,6 99,8 93,8 103,0
Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 100 106,4 110,5 102,8 105,6 104,6 101,1 104,5 106,3 105,1 108,0
Getränkeherstellung 100 104,6 101,2 100,5 96,7 94,6 101,3 96,5 94,7 90,5 92,4
Tabakverarbeitung 100 92,6 93,2 46,7 46,2 49,4 97,3 92,5 87,6 85,3 62,7
Herstellung von Textilien 100 99,9 106,1 102,8 85,3 95,3 98,8 99,3 95,0 76,5 85,5
Herstellung von Bekleidung 100 88,4 79,6 76,3 69,3 60,2 85,8 79,1 67,2 58,6 58,8
Herstellung von Leder, Lederwaren und
Schuhen 100 102,3 113,2 109,7 86,5 108,3 95,5 107,4 98,8 98,6 104,7
Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und
Korkwaren (ohne Möbel) 100 109,2 106,2 101,6 93,5 102,9 105,8 104,8 103,8 91,2 96,4
Alte Bundesländer ohne BerlinNeue Bundesländer mit Berlin
( ) , , , , , , , , , ,
Herstellung von Papier, Pappe und Waren
daraus 100 110,3 115,1 117,4 110,8 116,0 103,3 108,2 108,3 99,5 108,2
Herstellung von Druckerzeugnissen;
Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und
Datenträgern 100 107,9 113,9 116,6 142,2 148,7 101,3 102,9 103,5 96,2 96,5
Kokerei und Mineralölverarbeitung 100 96,3 96,6 88,1 98,3 97,7 99,9 99,2 100,2 88,7 87,8
Herstellung von chemischen Erzeugnissen 100 104,1 111,1 110,5 97,7 110,6 102,6 104,6 100,1 85,4 101,0
Herstellung von pharmazeutischen
Erzeugnissen 100 102,2 115,0 146,1 140,9 128,5 106,4 117,0 124,4 121,7 123,7
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 100 110,9 119,0 123,0 111,4 125,9 103,6 109,6 105,8 93,1 105,4
Herstellung von Glas und Glaswaren, Kera-
mik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 100 108,9 112,4 109,0 103,0 115,0 104,8 107,4 104,2 93,5 99,0
Metallerzeugung und -bearbeitung 100 113,2 118,2 117,0 101,0 121,2 107,4 111,3 109,9 78,2 94,8
Herstellung von Metallerzeugnissen 100 110,3 123,2 133,2 114,3 127,0 106,4 113,4 115,0 89,0 102,4
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten,
elektronischen und optischen Erzeugnissen 100 120,2 141,8 145,1 145,9 160,6 118,5 132,3 144,6 110,1 129,0
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 100 110,8 115,7 118,2 95,2 102,2 137,2 137,3 132,6 89,6 106,0
Maschinenbau 100 126,5 157,8 164,2 112,2 129,0 107,1 118,6 124,0 92,3 102,5
Herstellung von Kraftwagen und
Kraftwagenteilen 100 115,6 134,6 131,2 111,9 146,2 101,9 107,8 103,4 80,4 99,6
Sonstiger Fahrzeugbau 100 100,5 113,5 125,2 120,6 127,7 109,0 113,1 121,6 121,0 113,3
Herstellung von Möbeln 100 105,3 103,0 98,9 99,8 97,1 107,7 107,6 106,8 91,6 94,0
Herstellung von sonstigen Waren 100 104,2 103,3 106,5 107,6 115,6 107,1 112,1 113,2 104,9 113,1
Reparatur und Installation von Maschinen und
Ausrüstungen 100 99,0 111,8 137,1 138,7 171,6 106,4 118,8 137,0 126,2 126,9
Bauhauptgewerbe 100 102,6 104,6 102,9 103,0 102,8 106,4 109,8 111,4 110,7 111,6
Hochbau 100 103,3 106,1 104,0 104,5 104,8 107,2 110,6 111,0 110,0 112,5
Tiefbau 100 101,5 102,5 101,4 100,9 100,1 105,0 108,4 112,0 112,1 110,0
Anmerkungen: Wirtschaftszweige gemäß WZ 2008, Basisjahr: 2005; Daten für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigte
Quelle: Statistisches Bundesamt
Drucksache 17/7711 – 70 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3.2 Entwicklung der Zahl der Beschäftigten im Verarbeitenden Gewerbe
sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Jahr DeutschlandAlte
Bundesländer
Neue Länder
und BerlinDeutschland
Alte
Bundesländer
Neue Länder
und Berlin
Beschäftigte in 1.000 Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
1997 1)
6.416 5.834 581 -1,6 -1,7 -1,1
19981)
6.405 5.817 588 -0,2 -0,3 1,1
19991)
6.368 5.773 596 -0,6 -0,8 1,3
20001)
6.376 5.764 613 0,1 -0,2 2,9
20011)
6.390 5.764 627 0,2 0,0 2,3
2002 1)
6.209 5.584 624 -2,9 -3,2 -0,4
20031)
6.133 5.500 633 -2,6 -2,9 0,22004
1)
6.015 5.376 640 -1,9 -2,3 1,1
20052)
5.928 5.208 720 -1,4 -1,6 -0,3
2006 2)
5.893 5.164 730 -0,6 -0,8 1,3
2006 3)
5.221 4.627 594 . . .
2007 3)
5.305 4.687 617 1,6 1,3 4,0
20083)
5.428 4.781 647 2,3 2,0 4,8
20083)4)
5.279 4.653 626 . . .
20093)4)
5.124 4.508 616 -2,9 -3,1 -1,5
20103)4)
4.999 4.387 613 -2,4 -2,7 -0,6
650
Beschäftigte in Tsd. 3)4)
Quelle: Statistisches Bundesamt (Monatsbericht im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe)
1)Neue Länder mit Berlin-Ost, alte Länder: mit Berlin-West; Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten
2) Neue Länder mit Berlin, alte Länder: ohne Berlin; Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten
3)Neue Länder mit Berlin, alte Länder: ohne Berlin; Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten,
4)ab 2008 gem. WZ 2008
575
600
625
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 71 – Drucksache 17/7711
3.3 Baugenehmigungen und Baufertigstellungen im Wohnungsbau1)
in den neuen Ländern und Berlin2)
Baugenehmigungen3) dar. Neubauten Baufertigstellungen
3) dar. Neubauten
1991 5.484 5.144 16.670 16.430
1992 26.525 24.640 11.477 11.302
1993 82.529 77.138 23.598 21.879
1994 126.088 116.561 67.704 62.495
1995 180.011 164.010 104.214 95.872
1996 186.155 165.074 143.366 130.421
1997 155.368 133.606 177.829 160.783
1998 113.973 91.693 128.447 110.748
1999 91.874 73.267 102.865 82.963
2000 66.104 54.886 86.284 70.533
2001 50.036 42.719 58.254 48.558
2002 42.103 36.368 49.007 41.339
2003 44.568 39.434 41.836 36.222
2004 38.680 33.723 39.718 35.263
2005 33.025 29.383 35.544 31.170
2006 35.449 30.501 33.695 29.461
2007 27.549 22.343 26.931 23.258
2008 31.286 23.480 25.705 21.135
2009 29.119 23.326 24.232 19.107
2010 27.113 22.480 23.134 19.544
1) Wohn- u. Nichtwohngebäude.
2) Bis Berichtsjahr 2004: Neue Länder und Berlin-Ost
3) Einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Drucksache 17/7711 – 72 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3.4 Exportquote1) im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe (in %)
1) Anteil des Auslandsumsatzes am Gesamtumsatz der Betriebe ab 20 Beschäftigten, rechte Grafik: Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten
linke Grafik: Ostdeutschland: Neue Länder und Berlin-Ost; Westdeutschland: früheres Bundesgebiet; Vergleichbarkeit zu Zahlen vor 1995 eingeschränkt
Exportquote1)
(in %, Bundesländer)
Brandenburg
Berlin
Mecklenb.-Vorp.
2010 2009
13,9
11,412,2
17,9
21,2
24,7 24,525,5
26,828,4
30,9
34,3
37,539,2 39,4
40,9
10
20
30
40
50
1992 1994 1996 1998 2000 2002 2003 2004
Ostdeutschland Westdeutschland
24,6
24,5
26,2 27,3
29,4
39,5 39,741,2 42,1
43,5
0
10
20
30
40
50
2002 2003 2004 2005 2006
NBL mit Berlin ABL ohne Berlin
31,2
32,8
34,2
33,1
34,1
45,746,4 46,4
45,5
47,6
0
10
20
30
40
50
2006 2007 2008 2009 2010
NBL mit Berlin ABL ohne Berlin
1) von Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes mit mehr als 50 Beschäftigten, WZ 2008
3.5 Ausfuhr nach Bundesländern (Spezialhandel - in Mrd. €)
Quelle: Statistisches Bundesamt (Bundesländer ohne Restposten). Vergleichbarkeit der Daten ab 2009 zu Vorjahren ist eingeschränkt.
0
5
10
15
20
25
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
34,1
47,6
20,0 46,1
NBL mit Berlin
ABL ohne Berlin
Sachsen
Thüringen
Sachsen-Anhalt 2008 2007Deutschland
2010
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 73 – Drucksache 17/7711
4. Arbeitsmarktdaten
4.1 Eckwerte des Arbeitsmarktes für die neuen Länder 1)
- September 2011 -
Merkmal
Sept. August Juli Juni August Juli
absolut in % in % in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
- Bestand, geschätzt 5.394.500 5.393.100 - 1,8
Arbeitslose
Bestand 877.175 920.190 929.266 921.699 -49.297 -5,3 -5,0 -5,3
dar.: 52,9 % Männer 464.078 485.206 492.807 495.510 -26.590 -5,4 -5,2 -5,6
47,1 % Frauen 413.097 434.984 436.459 426.189 -22.707 -5,2 -4,7 -5,0
10,0 % 15 bis unter 25 Jahre 87.393 97.716 95.485 80.078 -12.917 -12,9 -11,7 -13,6
(1,5 % dar.: 15 bis unter 20 Jahre) 13.233 17.176 15.097 10.875 -2.345 -15,1 -14,2 -18,1
32,9% 50 Jahre bis unter 65 Jahre 288.574 298.357 302.146 307.012 1.083 0,4 1,3 1,6
(19,4 % 55 Jahre bis unter 65 Jahre) 169.923 174.713 176.796 179.233 3.229 1,9 2,6 3,4
Arbeitslosenquoten bezogen auf
- alle zivilen Erwerbspersonen insgesamt 10,4 10,9 11,0 10,9 11,0 - 11,5 11,6
Männer 10,5 10,9 11,1 11,2 11,1 - 11,6 11,8
Frauen 10,4 10,9 10,9 10,7 10,9 - 11,4 11,5
15 bis unter 25 Jahre 10,2 11,4 11,2 9,4 11,0 - 12,2 12,2
15 bis unter 20 Jahre 7,6 9,9 8,7 6,3 7,1 - 9,1 8,4
50 bis unter 65 Jahre 11,6 12,0 12,1 12,3 12,0 12,3 12,4
55 bis unter 65 Jahre 12,2 12,5 12,7 12,9 12,7 13,0 13,1
- abhängige zivile Erwerbspersonen insgesamt 11,6 12,2 12,3 12,2 12,3 - 12,8 13,0
Unterbeschäftigungsquote (ohne Kurzarbeit) 14,5 14,8 15,0 14,9
Leistungsempfänger
Arbeitslosengeld 187.371 194.279 197.727 186.990 -27.245 -12,7 -13,3 -14,6
erwerbsfähige Hilfebedürftige (Alg II) 1.498.910 1.515.833 1.536.793 1.541.479 -95.802 -6,0 -6,3 -6,2
nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (Sozialgeld) 488.750 490.051 496.829 494.942 -16.414 -3,2 -4,0 -3,0
Gemeldete Stellen 3)
- Zugang im Monat 37.117 37.827 37.876 37.804 2.044 5,8 17,3 4,3
seit Jahresbeginn 320.101 282.984 245.157 207.281 28.731 9,9 10,4 9,4
- Bestand am Ende des Monats 80.892 80.344 78.536 76.399 17.408 27,4 27,6 22,9
dar.: sozialversicherungspflichtig 76.183 75.657 73.958 71.556 17.652 30,2 29,8 25,9
sofort zu besetzen 66.850 66.658 61.878 63.011 16.147 31,8 30,4 23,7
Teilnehmer an Maßnahmen aktiver
Arbeitsmarktpolitik2)
- Bestand insgesamt 355.929 350.459 375.720 389.870 -136.735 -27,8 -27,7 -24,2
dar.: Qualifizierung 51.886 49.089 50.528 55.082 -11.077 -17,6 -16,8 -16,1
Berufsberatung u. Förderung d. Berufsausbildung 59.752 60.931 84.533 93.947 -24.644 -29,2 -25,3 -9,2
Beschäftigungsbegleitende Leistungen 92.804 93.894 95.932 97.612 -25.152 -21,3 -22,2 -22,2
Beschäftigung schaffende Maßnahmen 102.300 97.847 94.330 92.125 -68.848 -40,2 -42,0 -42,0
Saisonbereinigte Entwicklung Sept. 11 Aug. 11 Juli 11 Juni 11 Mai 11 April 11 März 11 Febr. 11 - Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 6.000 5.000 10.000 8.000 14.000 17.000
- Arbeitslose -8.000 -4.000 -2.000 1.000 2.000 -10.000 -16.000 -13.000
- Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) -13.000 -12.000 -7.000 -12.000 -12.000 -16.000 -28.000 -24.000
- gemeldete Stellen 1.000 3.000 2.000 1.000 0 1.000 0 2.000
- sozialversicherungspflichtige Stellen 2.000 2.000 2.000 0 1.000 1.000 2.000
- Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen
Erwerbspersonen 11,1 11,2 11,2 11,3 11,3 11,2 11,3 11,5
1) Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
2)Endgültige Werte stehen erst mit einer Wartezeit fest. Am aktuellen Rand können die Daten aufgrund von Erfahrungswerten überwiegend hochgerechnet werden.
3) Den Arbeitsagenturen waren im 1. Quartal 2011 lt. Umfrage bei Betrieben 47 Prozent des gesamten Stellenangebots gemeldet.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Veränderung gegenüber dem Vormonat
Veränderung gegenüber Vorjahresmonat
(Arbeitslosenquote Vorjahreswerte)
September2)
2011
Drucksache 17/7711 – 74 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4.2 Ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente in den neuen Ländern (mit Förderinformationen der zkT)
- durchschnittlicher Bestand in Tausend -
nachrichtlich: Arbeitslose 1011 1101 1120 1285 1480 1614 1599
Vermittlungsunterstützende Leistungen 50 64 33 21 37 50 33
Beauftragung Dritter mit der Vermittlung (Restabwicklung)3) 0 31 30 15 34 47 29
Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen 0 1 3 7 3 3 4
Teilnahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung 50 32 - - - - -
dar. bei einem Arbeitgeber 5 5 - - - - -
Qualifizierung 67 78 77 69 66 67 107
Berufliche Weiterbildung 61 61 49 42 39 38 63
Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 5 5 4 4 5 7 8
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (einschl. Reha) (Restabwicklung) 0 10 24 23 22 21 32Deutsch-Sprachförderung - - - - - 1 4
ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit 1 2 0 - - - -
Förderung der Berufsausbildung (ohne BAB) 96 95 92 92 96 99 101
Vertiefte und erweiterte Berufsorientierung 4) 23 15 8 1 0 0 0
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 13 14 16 19 20 23 26Berufsausbildung Benachteiligter 36 43 48 52 55 56 59
Einstiegsqualifizierung n. § 235b SGB III 2 2 3 4 4 3 0
besondere Maßnahmen zur Ausbildung behinderter Menschen 12 13 14 14 15 15 14
Ausbildungsbonus 4 3 1 - - - -
Berufseinstiegsbegleitung 4) 5 3 - - - - -
Sonstige Förderung der Berufsausbildung 2 2 2 3 2 2 2
Beschäftigungsbegleitende Leistungen 119 127 131 144 157 157 164
Förderung abhängiger Beschäftigung 83 88 75 61 52 50 96
Eingliederungszuschüsse (einschl. § 421f, § 421p SGB III) 53 58 53 44 36 32 70
Eingliederungszuschüsse f. schwerbehinderte Menschen (einschl. § 421f SGB III) 5 4 4 4 5 8 9
Eingliederungsgutschein 2 1 0 - - - -
Entgeltsicherung für Ältere nach § 421j SGB III 5)
6 5 4 3 1 - -
Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 2 2 1 1 1 1 1
Einstiegsgeld - Variante: Beschäftigung 4 4 4 4 4 1 0
Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II 12 12 4 0 - - -
Sonstige Förderung abhängiger Beschäftigung 0 1 3 5 6 9 17 dar. Personal-Service-Agenturen 0 0 1 1 2 4 9
Einstellungszuschuss für Neugründungen 0 1 2 3 3 4 8
Einst.zusch. bei Vertret. (Job-Rotation) 0 0 0 0 0 0 1
Beschäftigung begl. Eingliederungshilfen 0 0 1 1 1 0 0
Qualifizierungszuschuss für jüngere AN 0 0 0 0 - - -
Förderung der Selbständigkeit 37 39 56 83 104 107 68
Gründungszuschuss 32 30 31 22 2 0 0
Überbrückungsgeld - - - 1 14 20 21
Existenzgründungszuschüsse (Restabwicklung) - 3 17 51 80 85 47Einstiegsgeld - Variante: Selbständigkeit 5 6 8 9 8 2 0
Beschäftigung schaffende Maßnahmen 152 165 181 181 201 168 132
Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II 151 152 148 147 159 102 -
dar. Variante Mehraufwand 117 124 135 136 147 97 -
Arbeitsgelegenheiten d. Alhi-Initiative - - - - - 14 9
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 2 13 32 31 36 36 65
Sopro Arbeit für Langzeitarbeitslose - - - - - 2 16Sonderprogramm 'Jump Plus' - - - - - 1 13
Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen - - 0 1 1 1 2Trad. Strukturanpassungsmaßnahmen (Restabwicklung) - - 1 2 6 12 28
Sonstiges 15 18 44 56 41 22 21
Freie Förderung nach § 10 SGB III (Restabwicklung) 0 2 4 6 7 8 12sonst. weit. Leistungen nach § 16 (2) S. 1 SGB II a. F. (Restabwicklung) 1 6 34 44 27 7 -
Individuelle rehaspezifische Maßnahmen 6 7 7 7 7 6 9
Freie Förderung nach § 16f SGB II 7 3 - - - - -
Unterstützte Beschäftigung Reha 0 0 - - - - -
Summe der Instrumente ohne BAB 500 547 558 563 599 563 559
Altersteilzeit (nur BA-Förderfälle) 15 16 17 17 18 17 16
Teilnehmer insgesamt 515 563 575 580 616 579 575
Kommunale Eingliederungsleistungen (flankierende Leistungen) nach § 16a SGB II 7) 9 8 5 1 0 0 -
Kurzarbeiter (Summe aller Anspruchsgrundlagen) … 151 21 16 13 25 29
0 8 36 63 80 72 73
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger (zkT).
2) Durch Revisionen in den vergangenen Jahren können sich Unterschiede zu Auswertungen mit früherem Datenstand ergeben.
3) Die individuelle Förderung der Teilnehmer mit Beginn ab 01.01.2009 erfolgt auf Grundlage des zum 01.01.2009 eingeführten § 46 SGB III.
4) Aus datenschutzrechtlichen bzw. technischen Gründen werden nicht alle Teilnahmen erfasst. Es ist von einer Untererfassung der Teilnahmen auszugehen.
5) Als Grundlage dienen Zahldaten, die grundsätzlich je Kalendermonat im Nachhinein erfasst werden. Zugänge des aktuellen Berichtsmonats sind somit nur bis zum Ende des Vormonats verfügbar.
7) Es ist von einer Untererfassung auszugehen; nur ca. 68 % der Träger haben bundesweit 2010 [Stand März 2011] Daten zum Einsatz (flankierender) kommunalen Eingliederungsleistungen erfasst.
Instrumente
der Arbeitsmarktpolitik 2) 2010 2009
Bestand
2006
nachrichtlich:
Nichtarbeitslose Leistungsempfänger nach § 428 SGB III 10)
20041)
20051)20072008
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 75 – Drucksache 17/7711
4.3 Zahlen zur Erwerbsbeteiligung in den alten und den neuen Ländern (Inlandskonzept)
7,86
9,84
2,837,80
6,792,79
8,780,79
0,806,80
8,80 9,803,81
4,80
3,810,82
6,82
6,833,84
75,2 75,0 75,1 74,975,1 75,4
75,9
76,6
77,878,3 78,5 78,5
79,2 79,9
80,2 80,2 80,581,1
81,4
74
81
88
1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Erwerbsbeteiligungsquote (%)(Anteil des Erwerbspersonenpotentials ohne Stille Reserve an den Erwerbsfähigen1))
65 1
66,7
69,2 71,372,3
73,8
69,8
68,668,1
67,9 67,6 67,6
68,5
69,5
71,1
71,571,2 70,6
71,2 71,4
72,1
73,5
74,6 74,8
75,2
69
76
Erwerbstätigenquote insgesamt (%)(Anteil der Erwerbstätigen im 1. und 2. Arbeitsmarkt an den Erwerbsfähigen1))
1) Wohnbevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren
Neue Länder ohne Berlin; alte Länder einschließlich Berlin
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Bundesamt, Arbeitskreis Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder;Berechnungen durch das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (Berechnungsstand: April 2011)
63,8
62,1
63,5
64,563,9
63,0 63,463,9
64,3 64,4 64,1 64,064,7
65,1
621992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
1,606,59
8,605,61
2,61 0,614,61
9,614,62
9,62
8,62
0,63
8,63 6,63
9,64 6,67
7,698,70
4,7269,668,5
68,0 67,7 67,4 67,4
68,3
69,3
70,971,3 71,0 70,5
71,0 71,1 71,6
73,0
74,274,3
74,7
59
67
75
1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Erwerbstätigenquote im 1. Arbeitsmarkt (%)(Anteil der Erwerbstätigen im 1. Arbeitsmarkt an den Erwerbsfähigen1))
neue Länder alte Länder
Drucksache 17/7711 – 76 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. H
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77 – Drucksache 17/7711
5.2 Regionale Aufteilung der durch GRW-Mittel (gewerbl. Wirtschaft) und ERP-Mittel (einschl. EKH-Mittel)
geförderten Investitionen in den neuen Ländern
- 1990 bis Dezember 2010 -
ERP/EKH1)
GRW1)
Einwohner2)
Investitionen/Einwohner
in Mrd. Euro in Mrd. Euro in Tsd. in Euro
Brandenburg 21,2 33,2 2.508 21.700
Mecklenburg-Vorpommern 19,3 16,8 1.647 21.900
Sachsen 34,0 55,0 4.154 21.400
Sachsen-Anhalt 21,3 38,6 2.345 25.600
Thüringen 23,9 29,2 2.241 23.700
Berlin 5,2 9,7 3.444 4.300
Gesamt 124,9 182,4 16.338 18.800
1) Nur in unter 5 % der Fälle werden Investitionen sowohl mit ERP/EKH-Mitteln als auch mit GRW-Mitteln gefördert.
2) am 30.06.2010
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= ERP/EKH in Mrd. Euro 1)
Quellen: BMWi, BAFA
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Brandenburg
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Sachsen
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Drucksache 17/7711 – 78 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333