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Der regionale Menschenrechtsschutz in Afrika, Amerika und Europa Review by: O. Kimminich Archiv des Völkerrechts, 29. Bd., 1./2. H., DEUTSCHLAND / GERMANY (1991), pp. 236-237 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40798646 . Accessed: 12/06/2014 16:02 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Archiv des Völkerrechts. http://www.jstor.org This content downloaded from 62.122.72.154 on Thu, 12 Jun 2014 16:02:09 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

DEUTSCHLAND / GERMANY || Der regionale Menschenrechtsschutz in Afrika, Amerika und Europa

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Der regionale Menschenrechtsschutz in Afrika, Amerika und EuropaReview by: O. KimminichArchiv des Völkerrechts, 29. Bd., 1./2. H., DEUTSCHLAND / GERMANY (1991), pp. 236-237Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40798646 .

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236 Besprechungen

Répertoire de la jurisprudence arbi- trale internationale. Repertory of International Arbitral Jurispru- dence. Tome Il/Volume II: 1919-1945. préparé par/edit, by Vincent Coussi- rat-Coustère et/and Pierre Michel Eisemann. Dordrecht/Boston/London : Martinus Nijhoff Publishers. 1989. XXXVI, 872 S.

Der zweite Band dieser verdienstvol- len Sammlung bringt die Auswertung der Schiedsgerichtsentscheidungen näher an die Gegenwart heran. Er umfaßt den Zeitraum vom Ende des Ersten bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Die Schiedsgerichtsentscheidungen wer- den nicht in vollem Wortlaut, sondern nur auszugsweise wiedergegeben. Sie sind nach Sachgebieten geordnet und innerhalb derselben in chronologischer Reihenfolge wiedergegeben, und zwar jeweils in englischer und französischer Sprache. Als große Sachgebietskomplexe sind ausgewiesen: I. Der normative völkerrechtliche Rahmen (1. Allgemein, 2. Verträge, 3. Gewohnheitsrecht, 4. All- gemeine Rechtsprinzipien, 5. Akte inter- nationaler Organisationen, 6. Einseitige Rechtsakte, 7. Andere normative Akte und Instrumente, 8. Verhältnis zwischen innerstaatlichem Recht und Völker- recht); II. Staaten (1. Internationaler Status, 2. Gebiet, Grenzen und Nach- barschaftsbeziehungen, 3. Bevölkerung, 4. Regierungen, 5. Zuständigkeiten, 6. Organe der Auswärtigen Gewalt, 7. Immunität ausländischer Staaten, 8. Staatensukzession, 9. Besondere Si- tuationen - Bundesstaaten, Kapitula- tionen, Protektorate, Suzeränität und Vasallität); III. Andere Völkerrechts- subjekte (ohne Eintrag); IV. Einzel- personen (1. Staatsangehörigkeit, 2. Aus- länderbehandlung, 3. Sonderprobleme - Ureinwohner, Angehörige von Staa- ten, zu denen ein Schutzmachtverhältnis besteht, Minderheiten -, 4. Menschen- rechte); V. Gebiet (1. Binnenwasser- straßen, 2. Meer, 3. Luft- und Welt- raum); VI. Völkerrechtsverkehr (1. Han- dels- und Zollbeziehungen, 2. Wäh-

rungs- und Finanzbeziehungen, 3. Ge- werbliche Beziehungen, 4. Investitionen, 5. Transport und Telekommunikation, 6. Umweltschutz, 7. Zusammenarbeit); VII. Gewaltanwendung (1. Gegenmaß- nahmen und verschiedene Zwangsmaß- nahmen, 2. Kriegsrecht und Neutralität, 3. Humanitäres Völkerrecht); VIII. Staaten Verantwortlichkeit; IX. Fried- liche Streiterledigung. Ein System von Indizes erleichtert das Auffinden der einzelnen Entscheidungen nach Ent- scheidungsjahr, Fundstelle, alphabetisch geordneter Entscheidungsbezeichnung und analytischem Schlagwortregister. Im Vorwort wird das Indexsystem erläutert.

K i m m i n i c h

Der regionale Menschenrechtsschutz in Afrika, Amerika und Europa. Amnesty International, Hrsg. Frank- furt a. M.: Fischer Taschenbuch Ver- lag, 1988, 292 S.

Der vorliegende Band ergänzt das 1981 von amnesty international ver- öffentlichte Buch über den Menschen- rechtsschutz auf der Ebene der Verein- ten Nationen. Nach einer Übersicht über Entwicklung und Grundlagen des regionalen Menschenrechtsschutzes von Bernd Thomsen werden sieben Einzel- regionen vorgestellt. Die jeweils dazu- gehörigen Dokumente sind im Anhang abgedruckt. Auch das Literaturverzeich- nis steht am Schluß, ist aber in Über- einstimmung mit dem Abhandlungsteil gegliedert.

Nicht alle der sieben Regionalab- schnitte betreffen Regionen im Sinn der UNO-Terminologie. Das gilt vor allem für die Abschnitte „Völkerrecht und innerstaatliche Ordnung am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland" (Bernd Thomsen), „Die Konferenz über Sicher- heit und Zusammenarbeit in Europa" (Karl-Walter Bluhm) und „Entwick- lungsvölkerrecht und Menschenrechte am Beispiel der Verträge von Lomé" (Bernd Thomsen). Aber sie stören den Aufbau des Buches nicht und gehören

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Besprechungen 237

auf jeden Fall in einen solchen Sammel- band. Ebenso wie die anderen Beiträge stehen sie auf hohem wissenschaftlichen Niveau. Die dabei auftretenden völker- rechtstheoretischen Grundfragen - man denke etwa an das Verhältnis von Völkerrecht und innerstaatlichem Recht, die juristische Einordnung der KSZE- Schlußakte, das Verhältnis zwischen Entwicklungsvölkerrecht und Menschen- rechten - werden mit Sachverstand und Geschick so dargestellt, daß sie auch der juristische Laie versteht. Studenten der Rechtswissenschaft - nicht nur Kandi- daten der Wahlfachgruppe „Völkerrecht, Europarecht, Allgemeine Staatslehre" - ist dringend zu raten, das Buch auf- merksam zu lesen.

Auch die den Regionen im engeren Sinn gewidmeten Abschnitte sind vor- bildlich aufgebaut. So umreißt Carsten Lüthke, der den Schutz der Menschen- rechte in Afrika beschreibt, zunächst die afrikanische Staatenentwicklung und das afrikanische Menschenrechtsverständnis und zeichnet ein Bild des ganzen großen, vielfältigen Kontinents. Dann erklärt er die Organisation für Afrikanische Ein- heit, stellt die Menschenrechte in der Satzung dieser Organisation heraus, berichtet über die Haltung der Organi- sation zu Menschenrechtsverletzungen in Afrika und erläutert den Stellenwert des Nichteinmischungsprinzips bei die- ser Tätigkeit. Besonders verdienstvoll sind seine Hinweise auf die Afrikani- sche Flüchtlingskonvention, die als Er- gänzung zur Genfer Flüchtlingskonven- tion vom 28. 7. 1951 besonders interes- sante Eigenheiten aufweist. Ein längerer Unterabschnitt ist der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker gewidmet, die am 21. 10. 1986 in Kraft getreten ist.

Für den südamerikanischen Konti- nent, der von Anfang an in der Tradi- tion des europäischen Kulturkreises stand, sind Vorüberlegungen zum grund- legenden Menschenrechtsverständnis nicht nötig. Mit Recht beginnt daher Tino Thun, der dieses Kapitel verfaßt hat, mit einer Schilderung der Organisation Amerikanischer Staaten und geht dann

auf die Amerikanische Erklärung der Rechte und Pflichten des Menschen und die Amerikanische Menschenrechtskon- vention ein. Nach einer Darstellung der Organe (Menschenrechtskommission und Gerichtshof für Menschenrechte) wendet er sich dem brisanten Thema der Men- schenrechte in der Außenpolitik natio- naler Regierungen zu, stellt die in Süd- und Mittelamerika tätigen Menschen- rechtsgruppen vor und beschließt das Kapitel mit einer zusammenfassenden Darstellung der „Perspektiven des Men- schenrechtsschutzes in Amerika".

Bei der Region Europa (bearbeitet von Resi Reinke) steht selbstverständlich die Europäische Menschenrechtskonvention am Anfang. Die Autorin beschreibt zu- nächst die Organe und das Verfahren und geht dann auf den Inhalt der Konvention ein, bevor sie die Weiter- entwicklung dieses Instruments und die Durchsetzungsmechanismen behandelt. Der Europäischen Sozialcharta ist ein eigener Abschnitt gewidmet. Die sonsti- gen Tätigkeiten des Europarats auf dem Gebiet der Menschenrechte werden in einem weiteren Unterabschnitt zu- sammengefaßt, dessen Kürze nicht der Autorin anzulasten ist. Daselbe gilt für den letzten Abschnitt über Menschen- rechte und Grundrechte in der Europäi- schen Gemeinschaft.

Nur wenig ist über Asien und den Mittleren Osten zu berichten. Ein be- sonderer Kenner der Materie, Wolfgang S. Heinz, dessen Publikationen zu Men- schenrechtsfragen in Fachkreisen Aner- kennung gefunden haben, hat sich die- ser undankbaren Aufgabe unterzogen. Sein Ergebnis, „daß zur Zeit nur sehr wenige Regierungen in Asien an einem regionalen, zwischenstaatlichem Men- schenrechtsschutz interessiert sind" (S. 145 f.), ist (leider) realistisch. Da- gegen sei mit den Entwürfen zu einer Arabischen und Islamischen Men- schenrechtscharta „ein erster Schritt für einen hoffentlich wirkungsvollen Schutz der Menschenrechte im Mittleren Osten getan" worden (S. 148).

K i m m i n i c h

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