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DGQ-1 /2 Party Auditor/in ISO/TS 16949 · PDF fileDurchführungsbestimmung zur Prüfung "DGQ-1st/2nd Party Auditor ISO/TS 16949", Stand: Juli 2013 Deutsche Gesellschaft für Qualität

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Page 1: DGQ-1 /2 Party Auditor/in ISO/TS 16949 · PDF fileDurchführungsbestimmung zur Prüfung "DGQ-1st/2nd Party Auditor ISO/TS 16949", Stand: Juli 2013 Deutsche Gesellschaft für Qualität

Durchführungsbestimmung zur Prüfung "DGQ-1st/2nd Party Auditor ISO/TS 16949", Stand: Juli 2013 Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V., Personenzertifizierungsstelle, August-Schanz-Str. 21 A, Ausgabe 9 60433 Frankfurt Main Seite 1 von 2

DGQ-1st/2nd Party Auditor/in ISO/TS 16949 § 1 Geltungsbereich

(1) Diese Durchführungsbestimmung bezieht sich auf das Zertifizierungsverfahren zur Erlangung des Zertifikats „DGQ-1st/2nd Party Auditor/in ISO/TS 16949“

(2) Grundlage dieser Durchführungsbestimmung ist die Zertifizierungs- und Prüfungsord-nung der DGQ in der jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Zertifizierungsvoraussetzungen (1) Zur Zertifizierung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. 2 Jahre Berufserfahrung in einer Vollzeittätigkeit in der Automobilindustrie. 2. Vorliegen des gültigen Zertifikates „DGQ-Qualitätsmanagementbeauftragte/r“ oder

„DGQ-Qualitätsbeauftragte/r und interner Auditor“ bzw. gleich- oder höherwertige Zertifikate.

3. Erfolgreich absolvierte Prüfung „DGQ-1st/2nd Party Auditor/in ISO/TS 16949“. 4. Tätigkeit als Auditor innerhalb der letzten 2 Jahre mit mindestens 3 internen Au-

dits oder mindestens 6 Audittagen und mit Bezug zu Qualitätsmanagement. (2) Die DGQ-Personenzertifizierungsstelle ist berechtigt, zusätzliche Nachweise anzu-

fordern.

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung (1) Zugelassen wird, wer folgende Voraussetzung erfüllt:

Teilnahme an der DGQ-Veranstaltung „Interner Auditor ISO/TS 16949“ oder an dem entsprechenden VDA-Training für 1st/2nd Party Auditoren der ISO/TS 16949.

(2) Die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Nachweisen anderer Organisationen ob-liegt der DGQ-Personenzertifizierungsstelle.

§ 4 Prüfungsgegenstand (1) Die Prüfung bezieht sich auf

1. Wissen und Fertigkeiten, die in der DGQ-Veranstaltung „Interner Auditor ISO/TS 16949“ vermittelt werden,

2. die Spezifikation ISO/TS 16949, 3. sowie die in der Automobilindustrie eingesetzten Methoden,

insbesondere MSA, SPC, FMEA, APQP, PPAP, 8DR. (2) Maßgeblich ist der jeweils gültige Stand der Unterlagen.

§ 5 Durchführung der Prüfung (1) Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

1. Einem schriftlichen Teil, der 40 Auswahlaufgaben (Multiple Choice) umfasst. 2. Einem mündlich-praktischen Teil, der aus der Bearbeitung einer typischen Ar-

beitssituation besteht. (2) Für die einzelnen Prüfungsteile werden folgende Zeiten angesetzt:

1. Schriftliche Prüfung: 60 Minuten Bearbeitungszeit 2. Mündlich-praktische Prüfung: 15 Minuten für die Vorbereitung und

bis zu 10 Minuten für die Darstellung der Ausarbeitung.

§ 6 Prüfungsanforderungen (1) Im schriftlichen Prüfungsteil ist nachzuweisen, dass das Wissen gemäß § 4 vorhan-

den ist. (2) Im mündlich-praktischen Prüfungsteil ist nachzuweisen, dass das Wissen und die

Fertigkeiten gemäß § 4 in der Praxis angewandt/umgesetzt werden können.

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Durchführungsbestimmung zur Prüfung "DGQ-1st/2nd Party Auditor ISO/TS 16949", Stand: Juli 2013 Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V., Personenzertifizierungsstelle, August-Schanz-Str. 21 A, Ausgabe 9 60433 Frankfurt Main Seite 2 von 2

§ 7 Zulassung von Hilfsmitteln (1) In der schriftlichen Prüfung sind keine Hilfsmittel zugelassen. (2) Bei der mündlich-praktischen Prüfung wird die ISO/TS 16949 für die Vorbereitung

leihweise zur Verfügung gestellt. (3) Bei fremdsprachigen Teilnehmern ist ein Sprachwörterbuch zulässig.

§ 8 Bewertung von Prüfungsleistungen (1) Der schriftliche Prüfungsteil wird mit maximal 100 Punkten bewertet. (2) Im mündlich-praktischen Prüfungsteil erfolgt eine Bewertung der dargestellten Ergeb-

nisse mit maximal 30 Punkten. (3) Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündlich-

praktische Teil mit mindestens 60% der jeweiligen maximalen Punktzahl bewertet wurden.

(4) Eine nicht bestandene Prüfung kann in jedem Teil, in dem sie nicht bestanden wurde, wiederholt werden.

§ 9 Zertifikate (1) Nach Vorliegen aller Zertifizierungsvoraussetzungen wird das Zertifikat "DGQ-

1st/2nd Party Auditor ISO/TS 16949" ausgestellt. (2) Das Zertifikat ist ab Ausstellungsdatum 3 Jahren gültig. (3) Teilnehmer, die nicht alle Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen, jedoch erfolgreich

die Prüfung „DGQ-1st/2nd Party Auditor/in ISO/TS 16949“ absolviert haben, erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung.

§ 10 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft.