Upload
hermine-wenzinger
View
109
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
DI Otto Simoner, FA 17B
5 Jahre IPPC-Richtlinie
Erfahrungen bei der Abgrenzung von
IPPC-Anlagen im
Betriebsanlagenverfahren nach der GewO
DI Otto Simoner, FA 17B
DI Otto Simoner, FA 17B DI Otto Simoner, FA 17B
Grundlagen für die Abgrenzung
von IPPC – Anlagen:
• Anlage 3 GewO
- Anlagenarten (Tätigkeiten, die unter die RL fallen)
- Schwellenwerte
• Anlagenbegriff nach Artikel 2 (3) IPPC-RL
- ortsfeste technische Einheit
- Anhang I-Tätigkeit
- unmittelbar verbundene andere Tätigkeiten
- technischer Zusammenhang zu anderen Tätigkeiten
- Auswirkung auf Emission und Umweltverschmutzung
DI Otto Simoner, FA 17B DI Otto Simoner, FA 17B
4 Fragen für die Abgrenzung:
1. Wird eine IPPC-Tätigkeit nach Anlage 3 durchgeführt?
2. Wird ein Schwellenwert nach Anlage 3 überschritten?
3. Welche anderen unmittelbar mit der IPPC-Tätigkeit verbundenen Tätigkeiten, die mit dieser IPPC-Tätigkeit in einem technischem Zusammenhang stehen, werden am Betriebsstandort durchgeführt (= IPPC-Anlage)?
4. Welche Auswirkungen auf die Emissionen und die Umweltverschmutzung sind durch die IPPC-Anlage gegeben?
DI Otto Simoner, FA 17B DI Otto Simoner, FA 17B
1. IPPC-Tätigkeit nach Anlage 3 ?
IPPC-Tätigkeiten sind in der Anlage 3 GewO definiert
- Definitionsprobleme durch unklare Übersetzungen:
Rohstahl, Nichteisenrohmetall, Oberflächenbehandlung
2. Schwellenwert nach Anlage 3?
Kapazitätsbestimmung der IPPC-Tätigkeit
- Kapazität = technisch maximal mögliche Durchsatz-
leistung im „Flaschenhals“ der Anlage
- Kapazität = Einzelkapazitäten derselben Kategorie
DI Otto Simoner, FA 17B
3. Abgrenzung der IPPC-Anlage ?
DI Otto Simoner, FA 17B
IPPC-Anlage = IPPC-Tätigkeit + unmittelbar verbundene Tätigkeiten + technischer Zusammenhang
- Abgrenzung Produktionstätigkeit:
vor- und nachgelagerte Puffer (zB. Lager, ....)
- Abgrenzung Ver-/Entsorgungsanlage:
maßgebliche Zurechenbarkeit (zB. Dampfkessel + Filteranlage, ARA, ....)
DI Otto Simoner, FA 17B DI Otto Simoner, FA 17B
4. Emission und Umweltverschmutzung?
Emissionen:
- in Luft, Boden, Wasser
- Verlagerung in andere Medien
- Anlage 4 GewO (Schadstoffe nach § 77a (3) Z1 GewO)
- Zurechenbarkeit der Emission auf die IPPC-Anlage
DI Otto Simoner, FA 17B DI Otto Simoner, FA 17B
Beispiel Anlagenabgrenzung
Brechen
Sieben
Mahlen
Kornbunker ZuschlagstoffeMehlbunker Tank
Zusc
hlag
stof
fe
Bind
emitt
el
DI Otto Simoner, FA 17B
Gedankensplitter zu 5 Jahre IPPC
- Abgrenzungsproblematik (wie beschrieben)
- BREF´s (nur bedingt brauchbar)
- BAT = Stand der Technik (§ 71a GewO)
- Energieeffizienz (aufgehoben mit 31.12.2004)
- Änderungsgenehmigungen nach § 81a GewO
- Anpassung an den Stand der Technik nach § 81b GewO?
- Umweltinspektion in der Steiermark