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Die Ausbildung zum Pferdewirt Fachrichtung: Klassische Reitausbildung Pferdehaltung und Service Pferdezucht Bundesvereinigung der Berufsreiter im Deutschen Reiter- und Fahrer- Verband e.V.

Die Ausbildung zum Pferdewirt · Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

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Die Ausbildung zum Pferdewirt Fachrichtung: Klassische Reitausbildung Pferdehaltung und Service Pferdezucht

Bundesvereinigung der Berufsreiter im Deutschen Reiter- und Fahrer- Verband e.V.

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„Unser Beruf „Pferdewirt“

ist anspruchsvoll und abwechslungsreich.

Tierliebe, Gefühl im Umgang mit dem Pferd,

Talent, Willensstärke, Geduld, Ausdauer

und Geschick im Umgang mit Menschen

sind Grundvoraussetzungen.

Damit ist es möglich einen der

schönsten Berufe der Welt

ausüben zu können.

Mit diesen Voraussetzungen ist es ein Traumberuf.“

(Burkhard Jung, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Berufsreiter)

„Wähle einen Beruf den du liebst,

und du brauchst keinen Tag in deinem Leben

mehr zu arbeiten.“ (Konfuzius)

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Informationstage für den Beruf Pferdewirt Um einen passenden Ausbildungsbetrieb zu finden, sind Eigeninitiative und Mobilität er-forderlich. Nutzen Sie die bundesweiten Informationsveranstaltungen der Bundesverei-nigung der Berufsreiter im Deutschen Reiter- und Fahrer-Verband e.V. zum Berufsbild des Pferdewirts. Dort erhalten Sie durch unsere Fachleute kompetente Beratung und ei-ne qualifizierte Einschätzung Ihrer Eignung zu diesem anspruchsvollen Beruf. Teilnehmer, die auf einer Informationsveranstaltung von der Testkommission eine Emp-fehlung erhalten, werden außerdem zu einem ausführlichen Eignungstest eingeladen, der jedes Jahr Ende November an der Deutschen Reitschule in Warendorf stattfindet. Die Termine der Informationsveranstaltungen finden Sie unter: http://berufsreiter.com/berufseinsteiger/infoveranstaltungen/index.html Sie suchen einen Ausbildungsplatz? Schauen Sie doch einmal auf unserer Stellen- und Ausbildungsplatzbörse vorbei oder geben Sie dort selbst ein kostenloses Stellengesuch auf unter http://berufsreiter.com/stellenboerse/index.html Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne! Impressum Bundesvereinigung der Berufsreiter im Deutschen Reiter- und Fahrer-Verband e.V. Zum Steinbrink 1 33775 Versmold Tel. 05423-9516606 Fax. 05423-9516636 E Mail: [email protected] www.berufsreiter.com Texte: Caroline Huppertz und Carolin Schmidt Umschlagfoto: Ludwig Sauels

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Inhaltsverzeichnis

1. Die Berufsausbildung zum Pferdewirt 1 1.1 Voraussetzungen 1 1.2 Die Ausbildung 2 1.3 Prüfungen 3

2. Pferdewirt Fachrichtung „Klassische Reitausbildung“ 5 3. Pferdewirt Fachrichtung „Pferdehaltung und Service“ 7 4. Pferdewirt Fachrichtung „Pferdezucht“ 9 5. Prüfung zum Pferdewirtschaftsmeister 12 6. Test: Sind Sie den Anforderungen gewachsen? 14 7. So finden Sie den passenden Ausbildungsbetrieb 16 8. Wichtige Adressen 18 8.1 Zuständige Stellen Ansprechpartner für alle Fachrichtungen 18 8.2 Weitere Ansprechpartner 19

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1. Die Berufsausbildung zum Pferdewirt

Schon seit dem letzten Jahrhundert gibt es in Deutschland die zivile, staatlich anerkannte Ausbildung zum Berufsreiter. Seit dem 1.11.1975 wird der Beruf, der im Wesentlichen ein Lehr- und Dienstleistungsberuf ist, durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Die Bundesvereinigung der Berufsreiter im Deutschen Reiter- und Fahrer-Verband e.V. (BBR) ist kompetenter Ansprechpartner für die Ausbildung. Mit der Änderung der Verordnung zum Beruf Pferdewirt/in vom 01.08.2010 erhielt der Beruf eine neue Struktur und wurde in fünf Fachrichtungen aufgeteilt:

Klassische Reitausbildung

Pferdehaltung und Service

Pferdezucht

Pferderennen

Spezialreitweisen Die BBR ist Ansprechpartner für die Fachrichtungen Klassische Reitausbildung, Pferdehaltung und Service sowie Pferdezucht.

1.1 Voraussetzungen

Der zukünftige Pferdewirt sollte die Schule mit einem Abschluss beendet haben. Wichtig sind außerdem:

Vorerfahrung und Gefühl im Umgang mit dem Pferd bezogen auf Haltung und Pflege

Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen

Geschick im Umgang mit Menschen

Engagement und Einsatzbereitschaft – häufig muss am Wochenende oder am Abend gearbeitet werden, wenn die Kunden ihrer Freizeitbeschäftigung nachgehen

Verantwortungsbewusstsein

Gute reiterliche Grundausbildung sowie reiterliches Talent – besonders bezogen auf die Fachrichtung Klassische Reitausbildung

Berufsaussichten Der Bedarf an gut qualifizierten Pferdewirten ist nach wie vor groß. Deutsche Pferdewir-te genießen auch international einen sehr guten Ruf und sind gefragt. Auch wenn der demographische Wandel nicht vor dem Pferdesport Halt machen wird, die Nachfrage nach Fachpersonal zur Aus- und Weiterbildung von Pferden und Reitschü-lern, zur Pferdezucht und zur Dienstleistung rund um das Pferd wird bleiben. Deshalb werden die Berufsaussichten als sehr gut bezeichnet.

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Wer Berufsreiter/in werden möchte, sollte:

selbstkritisch prüfen, ob er o. g. Anforderungen erfüllen will und kann (Ferienpraktika),

jede Gelegenheit zur Information und Beratung nutzen,

höchstmöglichen Schulabschluss mit möglichst guten Leistungen erwerben, (Die Ausbildungsbetriebe stellen oftmals Auszubildende erst ab 18 Jahren ein.)

sich 1 - 1/2 Jahr vor Schulabschluss eine geeignete Ausbildungsstelle suchen.

1.2 Die Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt im dualen Ausbildungssystem – im Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule und dauert in der Regel drei Jahre. Der Ausbildungsbetrieb muss von der Zuständigen Stelle, meistens sind das die Landwirtschaftskammern, anerkannt worden sein. Die Berufsschule wird entweder einmal wöchentlich oder in Form von Blockunter-richt besucht. Die Verordnung über die Ausbildung zum Pferdewirt ist unter www.bibb.de zu finden. Ausbildungsstätten Die Wahl der Ausbildungsstätte hängt eng mit der gewählten Fachrichtung zusammen Eine Liste der anerkannten Ausbildungsbetriebe in den jeweiligen Bundesländern erhal-ten Sie am besten über die Zuständigen Stellen (meistens die Landwirtschaftskammern) oder die Bundesvereinigung der Berufsreiter. Als Entscheidungshilfe vor Beginn der Ausbildung sind Praktika empfehlenswert, die jedoch nicht länger als 2 – 4 Wochen dau-ern sollten. Wichtig ist, dass die eigenen Erwartungen mit denen des Ausbilders übereinstimmen. Ausbildungsvertrag Die Ausbildung erfordert einen Ausbildungsvertrag zwischen Ausbilder und Auszubildendem, den die Zuständige Stelle genehmigen muss. Auskünfte zum Abschluss des Ausbildungsvertrages erteilen die Zuständigen Stellen. Der Auszubildende erhält eine Vergütung in Anlehnung an die Tarife der Landwirtschaft. Die Höhe der Vergütung wird mit dem Ausbildungsbetrieb vereinbart. Gemeinsame Ausbildungsinhalte aller Fachrichtungen: Die Ausbildungsinhalte richten sich nach dem Ausbildungsrahmenplan, der im Berufsbildungsgesetz festgelegt ist. Folgende Themen werden gelehrt:

Tiergerechte Pferdehaltung und -fütterung

Tierschutz und -gesundheit

Ausbildung und Vorbereitung von Pferden für Zucht- und Leistungsprüfungen

Dienstleistungen, Kundenorientierung, Marketing

Pferdezucht und -aufzucht

Ausrüstung; Einsatz von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen

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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Umweltschutz

Naturschutz, ökologische Zusammenhänge, Nachhaltigkeit

Qualitätssichernde Maßnahmen Dazu kommen die speziellen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der einzelnen Fachrichtungen (siehe Kapitel 2, 3 und 4).

1.3 Prüfungen

Prüfungsorte Die Zwischen- und Abschlussprüfungen für die Fachrichtung Klassische Reitausbildung finden an der Deutschen Reitschule in Warendorf statt. Ausnahme ist das Bundesland Bayern, wo sie an der Bayerischen Landes-Reit- und Fahrschule in Munchen-Riem statt-finden. Für die übrigen Fachrichtungen werden die Zwischen- und Abschlussprüfungen in aus-gewählten, anerkannten Ausbildungsbetrieben in den jeweiligen Bundesländern durch-geführt. Zwischenprüfung In der Regel findet nach beenden des ersten Ausbildungsjahres zur Überprüfung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung statt. Diese bildet die Abschlussprüfung auf einem niedrigeren Niveau ab. Geprüft wird in folgenden Bereichen:

Pferdehaltung und -gesundheit

Pferde identifizieren und beurteilen

Gesundheits- und Ernährungszustand von Pferden beurteilen

Futtermittel auswählen, die Qualität beurteilen, Fütterungen durchführen

Haltungsbedingungen beurteilen

Pferde pflegen und versorgen Prüfungszeit: 150 Min., Arbeitsaufgabe 60 Min., Fachgespräch 15 Min.

Pferde bewegen

Umgang mit Pferden, Ausrüstung, Vorstellung

Erziehung und Ausbildung von Pferden erläutern Prüfungszeit: 60 Min., Fachgespräch: 15 Min. Die Zwischenprüfung wird den Fachrichtungen entsprechend unterschiedlich ausgestal-tet. Beispielsweise wird in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung in der praktischen Prüfung ein Pferd unter dem Sattel in der Dressur und im Springen vorgestellt. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung zum Pferdewirt Fachrichtung „Pferde-haltung und Service“ sowie „Pferdezucht“ wird von einem von den Zuständigen Stellen gebildeten Prüfungsausschuss abgenommen. Die Abschlussprüfung zum Pferdewirt Fachrichtung „Klassische Reitausbildung“ wird, mit Ausnahme von Bayern, an der Deut-

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schen Reitschule im Nordrhein-Westfälischen Landgestüt in Warendorf nach der Prü-fungsordnung der Landwirtschaftskammer Westfalen von einem von den Zuständigen Stellen gemeinsam gebildeten Prüfungsausschuss abgenommen. Voraus geht ein zwölf- tägiger (in Bayern dreiwöchiger) Vorbereitungslehrgang an der Deutschen Reitschule bzw. der Bayerischen Landes-Reit- und Fahrschule. Übersicht der Prüfungsbereiche

FR „Pferdehaltung

und Service“

FR „Pferdezucht“

FR „Klassische

Reitausbildung“

FR „Pferderennen“

FR „Spezialreit-

weisen“

20 % Kundenberatung und -ausbildung

60 min

Durchführung von Zucht-

maßnahmen 45 min

Dressur-

ausbildung

45 min

Gesundheit von Rennpferden

60 min

Pferdehaltung und -gesundheit

60 min

20 % Bewegen von Pferden 75 min

Haltung und Betreuung

60 min

Spring- ausbildung

45 min

Training von Rennpferden

60 min

Ausbildung von Pferden 60 min

20 % Haltung und Versorgung von

Pferden 60 min

Vorstellen von Pferden 60 min

Reiterausbildung 60 min

Leistungs-vermögen von Rennpferden

45 min

Ausbildung und Beratung von

Reitern 60 min

30 % Betriebs-

organisation 120 min

Planung und Organisation der

Pferdezucht 120 min

Pferde-gesundheit, Reit- und Sportlehre

120 min

Planung von Renneinsätzen

120 min

Planung und Organisation 120 min

10 % WiSo 45 min

WiSo 45 min

WiSo 45 min

WiSo 45 min

WiSo 45 min

Sperrfach: Eine Note von mangelhaft oder schlechter in diesem Prüfungsbereich

bedeutet ein Nichtbestehen der Prüfung. Sonderzulassung zur Abschlussprüfung Wer in dem Beruf des Pferdewirtes (ohne abgelegte Prüfung) einer sozialversicherungs-pflichtigen Vollzeitbeschäftigung nachgegangen ist, hat die Möglichkeit einen Berufsab-schluss zu erlangen. Nach §45 Abs. 2, Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist zur Abschlussprü-fung zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das 1,5fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig war, in dem er die Prüfung ablegen will. Bei einer vorgeschriebenen Ausbildungsdauer von drei Jahren muss folglich eine berufliche Tätig-keit von 4 1/2 Jahren nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt über Vorlage der Ar-beitsverträge, Versicherungsnachweise oder ähnlichem. Der Antrag ist an die Zuständige Stelle zu richten. Als Orientierung und Beratungsmöglichkeit empfiehlt sich die Teilnah-me an einer Zwischenprüfung.

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2. Pferdewirt Fachrichtung „Klassische Reitausbildung“

Spezielle Voraussetzungen Der Pferdewirt Fachrichtung „Klassische Reitausbildung“ arbeitet vorwiegend in Ausbil-dungs- und Turnierbetrieben sowie Vereinen. Er kümmert sich um die Ausbildung von Pferden und Reitern. Für diese Fachrichtung sind vor allem reiterliches Talent und Erfah-rung im Sattel wichtig. Die meisten Ausbildungsbetriebe, setzen den Besitz eines Reitab-zeichens voraus. Fachspezifische Aufgabengebiete

Funktionelle Pferdebeurteilung

Vielseitige, klassische Ausbildung des Pferdes

Zielgruppenorientierte, klassische Ausbildung von Reitern und Reiterinnen

Vorbereitung und Vorstellung von Pferden bei Leistungsprüfungen Prüfungsbereiche gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/in Dressurausbildung Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) Pferde in ihrer Eignung als Reitpferde beurteilen, b) Ausrüstung von Reitpferden beurteilen, c) verschiedene Pferde dressurmäßig entsprechend der Skala der Ausbildung

gymnastizieren und deren Ausbildungsstand beurteilen, d) Pferde in Dressuraufgaben bis zum Schwierigkeitsgrad der beginnenden

Versammlung nach den Kriterien einer Dressurreiterprüfung auf Kandare vorstellen

und dabei Gesichtspunkte der Gesundheitsvorsorge bei Pferden, des Tierschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit beachten, die wesentlichen fachlichen Zusammenhänge aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen kann.

Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Prüfungszeit: 45 Min.; davon höchstens 15 Min. Fachgespräch. Springausbildung Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) Pferde in ihrer Eignung als Springpferd beurteilen, b) Ausrüstung von Springpferden beurteilen, c) Pferde über Sprünge und Hindernisreihen nach der Skala der Ausbildung

gymnastizieren und deren Ausbildungsstand beurteilen, d) Pferde in Springparcours bis zum Schwierigkeitsgrad von 1,20 Meter Höhe nach

den Kriterien einer Standardstilspringprüfung vorstellen und dabei Gesichtspunkte der Gesundheitsvorsorge bei Pferden, des Tierschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit beachten, die wesentlichen fachlichen Zusammenhänge aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen kann.

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Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Prüfungszeit: 45 Min.; davon höchstens 15 Min. Fachgespräch. Ausbildung von Reitern/innen Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) den Ausbildungsstand von Reitern und Reiterinnen analysieren sowie deren Ausbildungswege planen und korrigieren,

b) Reiter und Reiterinnen in dressurmäßigen Trainingseinheiten bis zum Schwierigkeitsgrad der beginnenden Versammlung unterrichten,

c) Reiter und Reiterinnen in springgymnastischen Trainingseinheiten bis zum Schwierigkeitsgrad von 1,20 Meter Höhe unterrichten

und dabei fachliche Regelwerke umsetzen, Trainingsmittel und –abläufe festlegen, Arbeiten kontrollieren und dokumentieren, betriebliche Rahmenbedingungen, Gesichtspunkte der Qualitätssicherung, des Tierschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit beachten, Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit ergreifen, die wesentliche fachliche Zusammenhänge aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen kann.

Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Prüfungszeit: 60 Min., davon höchstens 15 Min. Fachgespräch. Pferdegesundheit, Reit- und Sportlehre Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) Pferde betreuen und gesund erhalten, b) Pferde, Reiter und Reiterinnen ausbilden sowie trainieren und dabei den Tierschutz, wirtschaftliche, technische und organisatorische Aspekte sowie rechtliche Vorgaben beachten kann.

Für den Nachweis sind zwei der folgenden Gebiete auszuwählen, wobei eines der Gebiete nach den Buchstaben a bis c sowie eines nach den Buchstaben d bis f auszuwählen ist:

a) Planung und Beurteilung leistungsgerechter Haltung von Pferden, b) Darstellung von Kriterien der Pferdefütterung, Auswahl von Futtermitteln sowie

Berechnung und Beurteilung leistungsfähiger Futterrationen, c) Planung und Beurteilung von Maßnahmen zur gesundheitlichen Betreuung von

Pferden, d) Planung und Beurteilung der Ausbildung, des Trainings und des Einsatzes von

Pferden, e) Planung und Beurteilung der Ausbildung und des Trainings von Reitern und

Reiterinnen unter Berücksichtigung von Bewegungs- und Trainingslehre, f) Planung und Beurteilung von Wettkampfvorbereitung und Transport von

Pferden. Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten. Prüfungszeit: 120 Min.

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Wirtschafts- und Sozialkunde Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann. Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Prüfungszeit: 45 Min.

3. Pferdewirt Fachrichtung „Pferdehaltung und Service“

Spezielle Voraussetzungen Von Pferdewirten der Fachrichtung „Pferdehaltung und Service“ wird kunden- und serviceorientiertes Handeln in allen Bereichen der Pferdehaltung erwartet. Diese Ausbildung hat einen besonders hohen Stellenwert für die Pensionspferdehaltung und die damit verbundene Dienstleistung rund ums Pferd. Der freundliche und zuvorkom-mende Umgang mit den Kunden ist Grundvoraussetzung. Fachspezifische Aufgabengebiete

Individuelle Pferdefütterung; Futtergewinnung und -beschaffung

Stall- und Weidemanagement

Das Bewegen von Pferden im Reiten oder Fahren, Arbeiten an der Longe

Die Beratung von Kunden und kundenorientierte Anlagenbewirtschaftung

Prüfungsbereiche gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/in Kundenberatung und –ausbildung Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) Ausbildungsmaßnahmen planen, durchführen und kontrollieren, b) Kunden beraten und unterstützen, c) mit Kunden kommunizieren und dabei Kundenwünsche berücksichtigen, betrieblichen Rahmenbedingungen, Ge-sichtspunkte der Gesundheitsvorsorge bei Pferden, des Tierschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit beachten, Maßnahmen zur Wirtschaft-lichkeit ergreifen, die wesentlichen fachlichen Zusammenhänge aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen kann.

Für den Nachweis ist eines der folgenden Gebiete auszuwählen: a) Umgang mit Pferden, b) Grunderziehung und Bodenarbeit von Pferden, c) Verladen und Transportieren von Pferden, d) Gesundheitsvorsorge und Notfälle bei Pferden.

Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Prufungszeit: 60 Min.; davon höchstens 15 Min. Fachgespräch. Bewegen von Pferden Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) Pferde bewegen und dabei Regeln des Straßenverkehrs, Gesichtspunkte des Tierschutzes, des Umweltschutzes sowie der Sicherheit und des Gesundheits-

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schutzes bei der Arbeit berücksichtigen kann. Für den Nachweis sind zwei der folgenden Gebiete auszuwählen, wobei das Gebiet nach Buchstabe a enthalten sein muss:

a) Longieren von Pferden, b) ausbalanciertes Reiten von Pferden in allen Gangarten mit sicherer Hilfengebung

mit Überwindung kleinerer Hindernisse und Anführen von Ausritten, c) Fahren von Pferden in verschiedenen Gangarten mit Durchfahren von Hindernis-

sen und Durchführung von Ausfahrten; Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Prufungszeit: 75 Min.; davon höchstens 15 Min. Fachgespräch. Haltung und Versorgung von Pferden Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) Pferde halten sowie diese versorgen und dabei Arbeitsmittel und -abläufe festle-gen, Informationen beschaffen und auswerten, Arbeitszusammenhänge erken-nen, Arbeiten kontrollieren und dokumentieren, betriebliche Rahmenbedingun-gen, Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit und des Tierschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit beachten sowie Maßnahmen zur Wirt-schaftlichkeit und Qualitätssicherung ergreifen, die wesentlichen fachlichen Zu-sammenhänge aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen kann.

Für den Nachweis sind zwei der folgenden Gebiete auszuwählen:

a) Planung, Durchführung und Beurteilung der Pferdefütterung b) Beurteilung und Verbesserung von Stallhaltungssystemen und Stallklima, c) Gefährdungsbeurteilung, d) Beurteilung des Gesundheitszustandes von Pferden, e) Durchführung von Sofortmaßnahmen, Erster Hilfe und Erstellung von Vorsorge-

plänen für Pferde, f) Beurteilung des Hufzustandes einschließlich des Beschlages sowie der Stellung

der Extremitäten. Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Prüfungszeit: 60 Min.; davon höchstens 15 Min. Fachgespräch.

Betriebsorganisation Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) Betriebsabläufe planen und umsetzen, b) Preise kalkulieren, c) Verfahren zur Qualitätssicherung einsetzen, d) Arbeitsabläufe dokumentieren und dabei Maßnahmen zum Umweltschutz, zur Nachhaltigkeit, zum Tierschutz, zur Wirtschaftlichkeit und zur Kundenorientierung sowie berufsspezifische rechtliche Regelungen berücksichtigen kann.

Für den Nachweis sind zwei der folgenden Gebiete auszuwählen: a) Planung von Pferdezaunanlagen, b) Bewirtschaftung von Pferdeweiden,

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c) Bewirtschaftung von Stallanlagen, d) Bedarf, Auswahl, Beschaffung und Lagerung von Futtermitteln, e) Planung von Reit- und Auslaufböden sowie Reitwegen, f) Durchführung von Dienstleistungen.

Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten. Prufungszeit: 120 Min.

Wirtschafts- und Sozialkunde Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann. Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten.

Prufungszeit: 45 Min.

4. Pferdewirt Fachrichtung „Pferdezucht“

Spezielle Voraussetzungen In der Fachrichtung „Pferdezucht" geht es um die Praxis auf Zucht- bzw. Aufzuchtbetrie-ben sowie auf Deckstationen. Um die Zuchttheorie und die Besamungstechnik erfassen zu können, ist ein solides naturwissenschaftliches Grundwissen wichtig. Fachspezifische Aufgabengebiete Zu den Aufgabengebieten des Pferdewirtes mit Fachrichtung „Pferdezucht“ gehören u.a.

Zuchtmethoden, Zuchtplanung, Zuchthygiene

Pferdebeurteilung, Pferderassen

Reproduktion und Aufzucht

Vorstellung von Pferden bei Zuchtschauen und Prüfungen Prüfungsbereiche gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/in Durchführung von Zuchtmaßnahmen Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) Zuchtmaßnahmen im Laufe eines Fortpflanzungszyklus durchführen sowie b) Deck- und Abfohlregister führen und dabei gesetzliche Vorgaben und fachliche

Regelwerke umsetzen, c) Arbeitsmittel und -abläufe festlegen, d) betriebliche Rahmenbedingungen, e) Gesichtspunkte der Qualitätssicherung, des Tierschutzes, der Sicherheit und des

Gesundheitsschutzes bei der Arbeit beachten, f) Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit ergreifen, g) die wesentlichen fachlichen Zusammenhänge aufzeigen und seine Vorgehens-

weise begründen kann. Für den Nachweis ist mindestens eines der folgenden Gebiete auszuwählen:

a) Abprobieren von Stuten, b) Durchführung von Reproduktionsmaßnahmen, c) Vorbereitung und Begleitung von Abfohlungen, d) Versorgung von Stuten und Fohlen nach der Geburt;

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Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Prüfungszeit: 45 Min.; davon höchstens 15 Min. Fachgespräch. Haltung und Betreuung von Zuchtpferden Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) Zuchtpferde in einem Zuchtbetrieb halten sowie diese betreuen und dabei ge-setzliche Vorgaben und fachliche Regelwerke umsetzen,

b) Arbeitsmittel und -abläufe festlegen, c) Informationen beschaffen und auswerten, d) Arbeitszusammenhänge erkennen, e) Arbeiten kontrollieren und dokumentieren, f) betriebliche Rahmenbedingungen, Gesichtspunkte der Qualitätssicherung, der

Nachhaltigkeit und des Tierschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit beachten sowie Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit ergreifen, die wesentlichen fachlichen Zusammenhänge aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen kann.

Für den Nachweis sind zwei der folgenden Gebiete auszuwählen: a) Beurteilung von Haltungssystemen und Zusammenstellung von Pferdegruppen, b) Planung und Durchführung leistungsgerechter Fütterung, c) Planung und Realisierung von Maßnahmen der Grunlandbewirtschaftung, d) gesundheitliche Betreuung von Zuchtpferden entsprechend der Regelwerke, e) Planung, Überwachung und Erläuterung von Pferdetransporten.

Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Prüfungszeit: 60 Min.; davon höchstens 15 Min. Fachgespräch. Vorstellen von Pferden Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) Pferde identifizieren, b) Pferde auf Zuchtveranstaltungen vorbereiten, c) Zuchtpferde rassespezifisch präsentieren, d) Pferde beurteilen und rangieren und dabei zuchtbezogene Regelwerke und Leistungsprufungsanforderungen umset-zen, Arbeitsmittel und -abläufe festlegen, Arbeiten kontrollieren und dokumentie-ren, Gesichtspunkte der Qualitätssicherung, der Nachhaltigkeit und des Tierschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit beachten sowie Maß-nahmen zur Wirtschaftlichkeit ergreifen, die wesentlichen fachlichen Zusammen-hänge aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen kann.

Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch fuhren. Prufungszeit: 60 Min.; davon höchstens 15 Min. Fachgespräch.

Planung und Organisation der Pferdezucht Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) Vererbungsvorgänge darstellen, b) Zuchtziele und Zuchtkriterien erläutern, c) Methoden der Pferdezucht darstellen,

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d) Hygienemaßnahmen im Zuchtbetrieb planen und beurteilen, e) Kunden züchterisch beraten und unterstützen und dabei gesetzliche Vorgaben und fachliche Regelwerke umsetzen, Informationen beschaffen und auswerten, betriebliche Rahmenbedingungen, Gesichtspunkte der Qualitätssicherung, der Nachhaltigkeit und des Tierschutzes beachten, Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit und die wesentlichen fachlichen Zusammenhänge darstellen sowie Lösungen begründen kann.

Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten. Prufungszeit: 120 Min.

Wirtschafts- und Sozialkunde Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zu-sammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann. Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Prufungszeit: 45 Min.

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5. Prüfung zum Pferdewirtschaftsmeister

Als Fortbildung besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum Pferdewirtschaftsmeister abzu-legen. Diese soll dazu befähigen, einen Pferdebetrieb meisterlich zu fuhren und Berufs-anfänger auszubilden. In der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Pferdewirt und über die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung zum Pferdewirt/in vom 4. 2 1980, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20.12.2000, ist die Prüfungsordnung geregelt. Die Pferdewirtschaftsmeisterprufung kann in folgenden vier Teilbereichen abgelegt werden:

Pferdezucht und -haltung

Reitausbildung

Galopprenntraining

Trabrenntraining. Die Pferdewirtschaftsmeisterprüfung ist die Voraussetzung für die Anerkennung der Ausbilderbefähigung. Die Bundesvereinigung der Berufsreiter berät Pferdewirte zu Meisterprüfungen für die Teilbereiche Pferdezucht und –haltung sowie Reitausbildung. Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung sind:

bestandene Ausbildung zum Pferdewirt und eine mindestens zweijährige Berufs-praxis in der Pferdewirtschaft oder

Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Beruf und mindes-tens dreijährige praktische Tätigkeit in der Pferdewirtschaft

Nachweis einer mindestens fünfjährigen Berufspraxis in der Pferdewirtschaft. Ohne Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen und der Meisterprüfung nicht möglich. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung hat fristgerecht auf einem Anmeldevordruck bei der Zuständigen Stelle zu erfolgen. Außerdem sind der An-meldung beizufügen:

selbstverfasster Lebenslauf mit Angaben zum beruflichen Werdegang,

ggf. Nachweise über den Besuch von Fortbildungs- bzw. Beratungslehrgängen. Informationen und Termine:

Bayerische Landes-Reit- und Fahrschule

Bundesvereinigung der Berufsreiter im DRFV e.V.

Deutsche Reitschule im NRW-Landgestüt

Westfälische Reit- und Fahrschule

Zuständige Stellen

Adressen siehe Kapitel 8.

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3 Jahre

Der Ausbildungsweg zum Pferdewirtschaftsmeister am Beispiel Reitausbildung

Vor Ausbildungsbeginn vielseitige reiterliche Grundfertigkeiten erwerben

Ausbildung

nach dem ersten Ausbildungsjahr

Zwischenprüfung

Abschlussprüfung

PFERDEWIRT/IN Fachrichtung Klassische Reitausbildung

- Ausbilden von Reitern und Pferden - eigenverantwortliche Fortbildung - Berufserfahrung sammeln

Pferdewirtschaftsmeisterprüfung

(Ausbildungsbefähigung bis zur höchsten Klasse für Reiter und Pferd)

PFERDEWIRTSCHAFTSMEISTER/IN REITAUSBILDUNG

Betriebe leiten – Ausbildung von Reitern/Pferden – Ausbildung von Auszubildenden

Möglicher Zusatzabschluss Diplomtrainer/in Mögliche Auszeichnung "Reitmeister/in"

Mind. 2 Jahre

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6. Test: Sind Sie den Anforderungen gewachsen?

Mit diesem kleinen Test können Sie überprüfen, ob Sie den Anforderungen an den Beruf des Pferdewirts gewachsen sind.

1. Gefühl für den Umgang mit Pferden

Ja Nein

Ich habe Freude am Umgang mit Pferden

Ich trete gegenüber dem Pferd sicher auf

Ich habe ein gutes Reaktionsvermögen

Ich kann Verantwortung übernehmen

Das Wohlergehen des Pferdes steht über meinen persönlichen Interessen

Tierliebe heißt, für das Wohlergehen der Pferde zu sorgen, sie zu achten und zu schätzen.

2. Reiterliches Talent und Vorbildung

Ja Nein

Ich bin ein sportlicher Typ mit guten motorischen Anlagen, Koordinations-, Takt- und Balancegefühl

Ich bin leistungsbereit und willensstark

Ich habe ein gutes Einfühlungsvermögen

Ich habe einen ausbalancierten, geschmeidigen Grundsitz, vielfältige Erfahrungen

Ich habe ein Reitabzeichen und/oder Turniererfolge

Reiterliches Talent Reiterliches Talent und Einfühlungsvermögen sind für den angehenden Pferdewirt

Fachrichtung Klassische Reitausbildung besonders wichtige Voraussetzungen. Reiterliche Vorbildung Ohne eine gute und vielseitige reiterliche Vorbildung ist das Prüfungsziel in der

Kürze der Lehrzeit nicht zu erreichen. Zum Abschluss der Ausbildung muss der Auszubildende in der Lage sein, Pferde unter Anleitung bis zur Klasse L auszubilden bzw. zu korrigieren.

3. Persönlichkeit

Ja Nein

Ich kann durch eigenes Auftreten überzeugen

Ich habe realistische und erreichbare Ziele

Ich habe ein gutes Durchhaltevermögen

Die Begeisterung für das Pferd allein reicht nicht. Neben der Tierliebe und der Geduld sind Disziplin und Durchhaltevermögen notwendig.

4. Kontaktfreude und kundenorientiertes Auftreten

Ja Nein

Ich habe pädagogische Fähigkeiten

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Ich habe psychologisches Einfühlungsvermögen

Ich kann kundenorientiert Auftreten

Ich bin aufgeschlossen und kommunikationsbereit

Der Pferdewirt gestaltet für seine Kunden die Freizeit. Er muss fachkompetent auf die verschiedensten Erwartungshorizonte eingehen können. Vor allem der Pferdewirt- Fachrichtung Pferdehaltung und Service muss seinen Kunden beratend zur Seite stehen können.

5. Einsatzbereitschaft und Flexibilität

Ja Nein

Ich zeige Einsatzbereitschaft auch an Sonn-/Feiertagen oder abends

Ich weiß, dass nicht immer pünktlich Feierabend gemacht werden kann

Ich weiß, dass die Aufgaben eines Pferdewirts an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit hohe Anforderungen stellen.

Der Pferdewirt muss häufig dann arbeiten, wenn andere Freizeit haben. 6.Weiterbildung und Mobilität

Ja Nein

Ich nehme jede Gelegenheit wahr, mich zu verbessern

Ich weiß, dass man Reiten nur durch Reiten lernt

Ich möchte verschiedene Betriebe kennen lernen

Ich bin mobil und möchte Erfahrungen sammeln

7. Naturwissenschaftliches Interesse

Ja Nein

Ich habe schon Pferde auf Zuchtschauen vorgestellt

Ich kenne mich mit Blutlinien aus

Ich bin naturwissenschaftlich interessiert

Der Pferdewirt - Fachrichtung Zucht sollte sich schon vor Ausbildungsbeginn eingehend mit der Pferdezucht beschäftigt haben.

Auswertung: Zählen Sie zusammen wie oft Sie ja oder nein angekreuzt haben. Daraus ergibt sich Ihr Ergebnis.

27-18 Ja 18-10 Ja 10-0 Ja

Glückwunsch. Der Beruf des Pferdewirts ist für Sie genau richtig! Sie erfüllen alle Voraussetzungen.

Machen Sie sich noch einmal Gedanken über die Wahl Ihrer Fachrichtung, dann sind Sie in diesem Beruf gut aufgehoben.

Vielleicht sollten Sie ihren Berufswunsch noch einmal überdenken.

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7. So finden Sie den passenden Ausbildungsbetrieb

1. Entscheiden Sie sich für eine der Fachrichtungen

Lesen Sie diese Broschüre sorgfältig. Die genaue Verordnung zu den Prüfungsinhalten finden Sie unter: www.bibb.de.

2. Fangen Sie frühzeitig mit der Suche an, besuchen Sie mehrere Betriebe

Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb bekommen Sie bei der Bundesvereinigung der Berufsreiter oder der Zuständigen Stelle.

Die Entscheidung für einen Betrieb bedeutet i.d.R. eine dreijährige Bindung.

3. Informieren Sie sich über die Betriebsstrukturen

Für die einzelnen Fachrichtungen muss eine geeignete Betriebsstruktur gewährleistet sein, z.B. ist eine vielseitige Grundausbildung (Dressur, Springen, Unterrichtserteilung) Grundvoraussetzung für die Ausbildung zum Pferdewirt – Fachrichtung Klassische Reitausbildung.

4. Lernen Sie den Betriebsablauf kennen

Tagesablauf, Umgang mit den Pferden, deren Pflegezustand, Ordnung auf der Anlage.

Das Betriebsklima bestimmt den Alltag im Betrieb. "Passe ich in diesen Betrieb, möchte ich hier 3 Jahre Mitarbeiter/in sein?"

5. Beachten Sie die Infrastruktur

Wie weit ist es bis zur Wohnung, bzw. zur nächsten Berufsschule? Ist ein eigenes Auto vorhanden? Sind die öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar?

6. Verabreden Sie möglichst ein Praktikum

Möglichst 2 - 4 Wochen, Alltag kennen lernen und mit eigenen Vorstellungen vergleichen.

7. Klären Sie Unterkunft und Verpflegung

Gibt es eine Wohnung mit Verpflegung im Betrieb oder außerhalb, Mitbewohner/innen, Wäsche waschen u.v.a.?

8. Erfragen Sie die Arbeitszeitenregelung

Klären Sie: Regelarbeitszeit, Spät- und Wochenenddienst, Turnierwochenenden. Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bedürfnissen der Pferde und der Kunden.

9. Erfragen Sie die Urlaubsregelung

Jahresurlaub, freie Wochenenden und Tage, Freizeitausgleich Urlaubszeitpunkt und -dauer richten sich nach dem Betriebsablauf.

10. Klären Sie die Ausbildungsvergütung

Die Höhe der Vergütung wird im Ausbildungsvertrag festgelegt, Weihnachts- und Urlaubsgeld sind freiwillige Leistungen. Sach- oder sonstige Leistungen wie z.B. Verpflegung, Unterbringung für das eigene Pferd müssen vorab geregelt werden.

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8. Wichtige Adressen

8. 1 Zuständige Stellen Ansprechpartner für alle Fachrichtungen

Baden – Württemberg: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 31, Schlossplatz 4 – 6, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721-926-0, Ansprechpartner: Sigrid Meng, Tel. 0721-926-3714 (v. 9.00 – 11.30 Uhr), E-Mail: [email protected]; Susanne Kaltenmaier, Tel. 0721-926-3710, E-Mail: [email protected], http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1111153/index.html Bayern: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Berufliche Bildung, Lange Point 12, 85354 Freising, Ansprechpartner Pferdewirte: Daniela Kraus, Tel. 08161-71-2639, Fax: 08161-71-5980, E-Mail: [email protected], Ansprechpartner Pferdewirtschaftsmeister: Claudia Kühn-Heydrich, Tel. 08161-71-3604, Fax: 08161-71-5980, www.lfl.bayern.de

Berlin: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales, Oranienstr. 106, 10969 Berlin, Ansprechpartner: Sylvia Peters, Tel. 030-9028-1390, Fax: 030-9028-2056, E-Mail: [email protected], www.berlin.de/sen/ias

Brandenburg: Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Berufliche Bildung, Referat 46, Dorfstr. 1, 14513 Teltow OT Ruhlsdorf, Ansprechpartner: Dr. Ramona Rügen, Tel. 03328-436-200, Fax: 03328-436-204, E-Mail: [email protected], www.lelf.brandenburg.de

Bremen: Landwirtschaftskammer Bremen, Johann-Neudörffer-Str. 2, 28355 Bremen, Ansprechpartner: Hinrich Otten Tel. 0421-5364170, Fax: 0421-5364176, E-Mail: [email protected], www.lwk-bremen.de

Hamburg: Landwirtschaftskammer Hamburg, Brennerhof 121 – 123, 22113 Hamburg, Ansprechpartner: Jutta Thon, Tel. 040-781291-40, Fax: 040-781291-745, E-Mail: [email protected], http://www.lwk-hamburg.de/ausbildung-big/berufliche-bildung/pferdewirt-pferdewirtin/

Hessen: LLH-Bildungs- und Beratungszentrum, Schanzenfeldstr. 8, 35578 Wetzlar, Ansprechpartner: Ralf Balzer, Tel. 06441-9289-358, E-Mail: [email protected], http://www.llh.hessen.de/berufsbildung-zustaendige-stelle/ausbildungsberufe/pferdewirt-pferdewirtin.html

Mecklenburg-Vorpommern: Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern, „Johann Heinrich von Thunen, Bockhorst 1, 18273 Güstrow, Ansprechpartner: Herr Hein, Tel. 03843-264357, Fax: 03843-212536, E-Mail: [email protected], www.regierung-mv.de

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Niedersachsen: Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Hannover), Geschäftsbereich Landwirtschaft , Johannssenstraße 10, 30159 Hannover, Ansprechpartner: Udo Meyer Tel. 0511-3665-4462, Fax: 0511-3665-4566, E-Mail: [email protected] od. E-Mail: [email protected], http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/berufbildung/nav/896.html Niedersachsen: Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Weser-Ems), Geschäftsbereich Landwirtschaft, Mars-la-Tour-Straße 1-13, 26121 Oldenburg, Ansprechpartner: Hennig Hölscher, Tel. 0441-801-203, Fax: 0441-801-204, E-Mail: [email protected], http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/berufbildung/nav/896.html

Nordrhein-Westfalen: Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Referat Berufsbildung, Siebengebirgsstr. 200, 53229 Bonn, Ansprechpartner Pferdewirte Pferdehaltung und Service/Pferdezucht: Gertrud Fömpe, Tel. 0228-703-1494, Fax: 0228-703-191494, E-Mail: [email protected], http://www.lwk-nrw.de/bildung/pferdewirt/index.htm

Nordrhein-Westfalen: Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Referat Berufsausbildung, Nevinghoff 40, 48147 Münster, Ansprechpartner Pferdewirte Kl. Reitausbildung: Isabel Rövekamp-Stroop Tel. 0251-2376-411, E-Mail: [email protected], Friedrich Schäfers, Tel. 0251-2376-300, E-Mail: [email protected], http://www.lwk-nrw.de/bildung/pferdewirt/index.htm

Rheinland-Pfalz: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Dienststelle Koblenz, Peter-Klöckner-Str. 3, 56073 Koblenz, Ansprechpartner: Helmut Scherhag, Tel. 0261-91593-229, Fax: 0261-91593-233, E-Mail: [email protected], www.lwk-rlp.de Saarland: Landwirtschaftskammer für das Saarland, Dillinger Straße 67, 66822 Lebach, Ansprechpartner: Brigitte Pontius Tel. 06881-928-246, Fax: 06881-928-100, E-Mail: [email protected], www.lwk-saarland.de

Sachsen: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 91, August-Böckstiegel-Str- 1, 01326 Dresden Pillnitz, Ansprechpartner: Henrik Fichtner, Tel. 0351-8928-3400, Fax: 0351-8928-3499, E-Mail: [email protected], Ines Clausnitzer, Tel. 0351-8928-3412, E-Mail: [email protected], http://www.smul.sachsen.de/bildung/83.htm

Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt, Ref. Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Dessauer Str. 70, 06118 Halle (Saale), Ansprechpartner: Dr. Petra Hunold, Tel. 0345 – 514-2463, Fax: 0345-514-2633, E-Mail: [email protected], www.sachsen-anhalt.de

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Schleswig-Holstein: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Grüner Kamp 15 – 17, 24768 Rendsburg, Ansprechpartner: Eckhard Rimkus Tel. 04331–9453-250, Fax: 04331–9453-199, E-Mail: [email protected], http://www.lksh.de/aus-und-weiterbildung/agrarberufe/pferdewirt/ Schleswig-Holstein: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Futterkamp, 24327 Blekendorf, Ansprechpartner: Christine Panzer Tel. 04381–9009-57, Fax: 04381-9009-8, E-Mail: [email protected], http://www.lksh.de/aus-und-weiterbildung/agrarberufe/pferdewirt/

Thüringen, Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL), Weimarplatz 4, 99423 Weimar, Ansprechpartner: Steffen Fleischhack, Tel. 0361–37738-118, Fax: 0361-37738-328, E-Mail: [email protected], www.thueringen.de/de/tll/

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, Tel: 0228-107-0, Fax: 0228-107-2977, E-Mail: [email protected], www.bibb.de

8.2 Weitere Ansprechpartner

Bundesvereinigung der Berufsreiter im Deutschen Reiter und Fahrer-Verband e.V., Zum Steinbrink 1, 33775 Versmold, Tel. 05423-9516606, Fax: 05423-9516636, E-Mail: [email protected], www.berufsreiter.com

Deutsche Reiterliche Vereinigung, Abt. Ausbildung und Wissenschaft, Freiherr-von-Langen-Str. 13, 48231 Warendorf, Tel. 02581-6362-0, E-Mail: [email protected], www.pferd-aktuell.de

Deutsche Reitschule, Sassenberger Str. 11, 48231 Warendorf , Tel. 02581-6369-28, Fax 02581-6369-50, E-Mail: [email protected], www.deutsche-reitschule.de

Westfälische Reit- und Fahrschule, Havichhorster Mühle 100A, 48157 Münster, Tel. 0251-390033-0, Fax: 0251-390033-14, E-Mail: [email protected], www.wrfs.de

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen: Referat Berufsausbildung, Nevinghoff 40, 48147 Münster, Ansprechpartner Pferdewirte Kl. Reitausbildung: Isabel Rövekamp-Stroop Tel. 0251-2376-411, E-Mail: [email protected], Friedrich Schäfers, Tel. 0251-2376-300, E-Mail: [email protected], http://www.lwk-nrw.de/bildung/pferdewirt/index.htm

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Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Berufliche Bildung, Lange Point 12, 85354 Freising, Ansprechpartner Pferdewirte: Daniela Kraus, Tel. 08161-71-2639, Fax: 08161-71-5980, E-Mail: [email protected], Ansprechpartner Pferdewirtschaftsmeister: Claudia Kühn-Heydrich, Tel. 08161-71-3604, Fax: 08161-71-5980, www.lfl.bayern.de Bayerische Landes-Reit- und Fahrschule, Landshamer Str. 11, 81929 München, Tel: 089-9269672-50, Fax: 089-926967-299, E-Mail: [email protected], www.brfv.de