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MAGAZIN DER CHRISTLICHEN GEWERKSCHAFTEN CGM . CGDE . CGBCE . KFG . UNION GANYMED . BIGD . GKH 64. Jahrgang Ausgabe Nr. 03/04 | März/April 2018 S. 10 S. 11 CGM SAAR GIBT WARME MAHLZEIT AUS MITGLIEDEREHRUNG BEI TENNECO: 25 JAHRE FÜR DIE CGM WERBER DES JAHRES: DIE GEWINNER STEHEN FEST S. 07 S. 04 Warnstreiks DIE CGM ZEIGT FLAGGE FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN IN DER METALL- UND ELEKTROINDUSTRIE

DIE CGM ZEIGT FLAGGE FÜR DIE … · Volker Kany Bruno Gruschka Unsere Gewinner von Platz 4-25. BEZIRKSVERBAND HERRENBERG-BÖBLINGEN Vortrag und Diskussion zur Patientenverfügung,

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MAGAZIN DER CHRISTLICHEN GEWERKSCHAFTENCGM . CGDE . CGBCE . KFG . UNION GANYMED . BIGD . GKH

64. Jahrgang Ausgabe Nr. 03/04 | März/April 2018

S. 10 S. 11

CGM SAAR GIBT WARMEMAHLZEIT AUS

MITGLIEDEREHRUNG BEI TENNECO: 25 JAHRE FÜR DIE CGM

WERBER DES JAHRES: DIE GEWINNER STEHEN FEST

S. 07

S. 04

Warnstreiks

DIE CGM ZEIGT FLAGGE FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN IN DER METALL- UND ELEKTROINDUSTRIE

S. 04

S. 11S. 10

11 Saar unterstützt Ingos kleine Kältehilfe

11 NACHRUF Artur Mende

12 Zwei-Tagesfahrt nach Burghausen und zu KTM

13 TARIFGESCHEHEN

13 Tarifabschluss im Elektrohand-werk Sachsen-Anhalt

13 Handwerk Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

14 RÄTSEL

14 Rätsel

15 Gewinner der letzten Ausgabe

16 KURZ INFORMIERT

16 Zusatzbeiträge der Kranken-kassen divergieren stark

17 Fusionsdruck lässt bei der GKV allmählich nach

03 EDITORIAL

04 IMPRESSIONEN

04 Zum Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie

06 CGM ERKLÄRT

06 Die Wahl der CGM- Vertrauensleute

07 „WERBER DES JAHRES 2017“

08 GEWERKSCHAFTS- NACHRICHTEN

08 Vortrag und Diskussion zur Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

08 Einladung zur Mitglieder-versammlung der Daimler AG im Werk Sindelfingen

09 Kandidaten für die VW-Betriebsratswahl in Wolfsburg

09 Klagen von Leiharbeitern bei VW Autovision Emden

10 Verdiente CGM-Pioniere bei Tenneco blicken zurück

10 Mitgliederehrungen

10 Ein runder Geburtstag

18 Aufnahmeantrag

18 Impressum

19 BUCHVORSTELLUNG

19 Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht

19 Formularbuch Arbeitsrecht

20 FRBW

20 Seminare 2018

21 Abschlussseminar 2017 in Kirkel

22 Bildungsurlaub in Berlin

23 Betriebsräteseminar in Aachen

24 BETRIEBSRATSWAHL 2018

Nächster Redaktionsschluss: 06.04.2018 – 12 Uhr

WERBER DES JAHRES: DIE GEWINNER STEHEN FEST

MITGLIEDEREHRUNG BEI TENNECO: 25 JAHRE FÜR DIE CGM

CGM SAAR GIBT WARME MAHLZEIT AUS

DIE CGM ZEIGT FLAGGE FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN IN DER METALL- UND ELEKTROINDUSTRIE

ZWEI-TAGESFAHRT DES KREISVERBANDS ALLGÄU NACH BURGHAUSEN UND ZU KTM

S. 07

S. 12

KORREKTUR ZUR DGZ 1/2 2018

In der letzten Ausgabe der DGZ erschien ein Interview mit der amtierenden Bundesvorsitzenden der Grünen. Leider ist der Name Annalena Baerbock dabei nicht durchgängig korrekt geschrieben worden.Die DGZ bittet diesen Fehler zu entschuldigen.

2 INHALT DGZ 03/04 2018

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,noch wissen wir nicht, ob der gefundene Koalitionskom-promiss die regierungslose Zeit endgültig beenden hilft. Die Hoffnung, dass dies tatsächlich bald der Fall sein wird, ist zu-nächst einmal die wichtigste tröstliche Erkenntnis angesichts der Irrungen und Wirrungen der letzten Monate.

Deutschland braucht wieder eine handlungsfähige Regierung. Nicht zuletzt im Ausland konnten viele unser Land nicht mehr verstehen, weil man ein anderes, besseres Verständnis von politischer Verantwortung von uns gewohnt war.

Typisch deutsch ist es auch, das vorgelegte Programm zu-erst einmal gründlich auseinanderzunehmen. Es habe keine Visionen und sei nur ein teures Kompromisspapier. Wir hätten uns als CGM aufgrund der konjunkturellen Entwicklung beherztere steuerpolitische Zielsetzungen gewünscht, z.B. die schnellere Kappung des Solidaritätszuschlags und einen wirklichen Abbau der kalten Progression. Es darf bei der aus-gezeichneten wirtschaftlichen Situation nicht allein die Auf-gabe der Tarifparteien sein, für eine weitere Stimulierung der Binnenkaufkraft zu sorgen. Auch der Staat steht in der Ver-pflichtung, seinen Beitrag für ein nachhaltiges Wirtschafts-wachstum zu leisten, gerade weil gegenüber den nach wie vor hohen Exportüberschüssen eine große Lücke klafft. Die Absenkung des Betrages zur Arbeitslosenversicherung weist hingegen in die richtige Richtung, ebenso die Investitionen für Bildung, Weiterbildung, Digitalisierung und Forschung.

Die arbeitsmarktpolitischen Vorhaben und die renten-politischen Verbesserungen werden zum Teil als reine Klientel-politik zu Lasten der jüngeren Generation abgetan. Eine solche Haltung verkennt, dass wir zwar in einer reichen, aber zu-nehmend ungerechteren Gesellschaft leben, die mehr Ge-rechtigkeit und Solidarität braucht. Lebensleistungen müssen stärkere Anerkennung finden, davon werden auch zukünftige Generationen profitieren. Es gilt wieder, mehr Vertrauen in

die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der politisch verant-wortlichen Akteure zurückzugewinnen. Das Koalitionspapier sehe ich deshalb trotz oft fehlenden Mutes als einen politi-schen Entwurf an, der viele Vorhaben und Verbesserungen enthält, die man auch mal wirklich wahrnehmen sollte.

Der Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie zeigt, dass die Gewerkschaften ihre Handlungs- und Gestaltungs-spielräume ernst nehmen. Die Realentgelte werden spürbar steigen. Die Flexibilisierungsnotwendigkeiten in der Wirt-schaft dürfen nicht zu Veränderungen führen, die eindeutig die Arbeitgeberseite bevorteilen. Zeitsouveränität mit Auto-nomie- und Gestaltungsräumen für die Arbeitnehmer hin-sichtlich der Vereinbarkeit der beruflichen mit der privaten Sphäre müssen weiterentwickelt werden.

Tarifliche Lösungswege dafür sind wichtig, machen gesetz­geberisches Handeln aber nicht entbehrlich, da wichtige Sachverhalte, z.B. die zeitliche Höchstgrenze für Arbeitszeiten und Arbeitsverbotszeiten, einheitliche Regelungen brauchen. Die neuen Tarifvereinbarungen werden ihren Beitrag dazu nur leisten können, wenn sie betrieblich insoweit konsequent und gut umgesetzt werden.

Es gilt, Auseinandersetzungen über strittige Fragen möglichst gering zu halten. Gute Betriebsräte werden das mit verant-wortungsbewussten Arbeitgebern leisten können. Umso wichtiger werden deshalb die kommenden Betriebsratswah-len sein. Die CGM wird Kandidatinnen und Kandidaten auf-bieten, die diesem Anspruch gerecht werden und für alle Beschäftigten Ansprechpartner sein wollen.

Euer Adalbert Ewen

Adalbert Ewen

NICHT ZULETZT IM AUSLAND KONNTEN VIELE UNSER LAND NICHT MEHR VERSTEHEN, WEIL MAN EIN ANDERES, BESSERES VERSTÄNDNIS VON POLITISCHER VERANTWORTUNG VON UNS GEWOHNT WAR.

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3EDITORIAL DGZ 03/04 2018

Nach zähem Ringen haben sich Südwest Metall und die IG Metall am frühen Diens-tagmorgen in der sechsten Verhandlungs-runde im Tarifbezirk Baden-Württemberg auf einen neuen Tarifvertrag verständigen können. Wie üblich sind die Verhand-lungspartner dem Vernehmen nach bis zu ihrer Schmerzgrenze gegangen und letztendlich auch zu einem gemeinsamen Kompromiss gekommen.

Von der ursprünglichen Forderung nach 6 Prozent mehr Entgelt pro Jahr sind auf den ersten Blick 4,3 Prozent sowie ein paar Einmalzahlungen bei einer Laufzeit von 27 Monaten übriggeblieben. Für 2019 wird den Arbeitnehmern in der Metall-

PRESSEMITTEILUNG

Zum Tarifabschluss in der Metall- und ElektroindustrieStuttgart, 7.2.2018

und Elektroindustrie in Baden-Württem-berg zudem ein einmaliger (der Höhe nach ansonsten variabler) Festbetrag von 400 Euro plus ein neues tarifliches Zusatzgeld, das 27,5 Prozent eines Monatsgehalts ent-spricht, zugesprochen.

Diese komplizierte Regelung ist anschei-nend dem Hauptstreitpunkt der beiden Tarifparteien um flexible Arbeitszeiten geschuldet, bei dem sowohl die Arbeit-geber als auch die Gewerkschaft nicht auf ihren Positionen verharrt sind. Einer-seits kann die IG Metall den individuellen Rechtsanspruch der Beschäftigten, ihre ei-gene Arbeitszeit für bis zu 2 Jahre auf 28 Wochenstunden ohne Lohnausgleich zu senken, und das Rückkehrrecht zur Vollzeit für sich verbuchen. Andererseits erhalten die Arbeitgeber deutlich mehr Spielraum, die Arbeitszeit der anderen Beschäftigten mit deren Zustimmung auf 40 Stunden zu erhöhen.

Für die Christliche Gewerkschaft Metall bedeutet diese Flexibilisierung der Ar-

beitszeit nach oben wie nach unten zu-mindest einen Paradigmenwechsel weg vom bisherigen Normalarbeitsverhältnis mit 35 Wochenstunden. Spannend wird neben der betrieblichen Umsetzung dieser Regelungen vor allem die Frage sein, in-wiefern Arbeitnehmer mit Pflegeaufgaben bzw. im Schichtdienst von der möglichen Umwandlung des tariflichen Zusatzgeldes in zusätzliche Urlaubstage tatsächlich Ge- brauch machen. Mehr freie Tage oder mehr Geld zur Verfügung zu haben, ist dann eine echte Wahl, wenn beide Alternativen attraktiv genug sind.

Was die oftmals kolportierte Signalwirkung der 28-Stunden Woche angeht, ist die CGM eher skeptisch, ob sich dieser Tarifabschluss ohne Weiteres auf andere Wirtschafts-zweige und Bundesländer übertragen lässt. Nicht zuletzt ist es hauptsächlich eine ge-sellschaftspolitische Aufgabe, gerade auch der kommenden Großen Koalition, geeig-nete Rahmenbedingungen für die Kinder-betreuung und die Pflege zu schaffen und die Angehörigen dabei einzubinden und zu entlasten.

REGENSBURG BLAICHACH

SCHWÄBISCH GMÜND SCHWÄBISCH GMÜND

4 IMPRESSIONEN DGZ 3/4 2018

INGOLSTADT

SAARBRÜCKEN

SAARLOUIS

SINDELFINGEN

SCHWEINFURT

DINGOLFING

© Robert Parroci

© Robert Parroci

INGOLSTADT

SCHWEINFURT

SAARBRÜCKEN

SAARLOUIS

5IMPRESSIONEN DGZ 3/4 2018

1. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Christlichen Gewerk-schaft Metall im Betrieb. Die Wählbarkeit setzt eine dreimo-natige mit Beiträgen belegte Mitgliedschaft der CGM voraus.

2. Kandidatenvorschläge für die Wahl der Vertrauensleute sind an den Betriebsgruppen- bzw. an den Bezirksvorstand zu richten.

3. Der Wahlvorgang hat innerhalb von drei Monaten nach Been-digung der Betriebsratswahl stattzufi nden.

4. Die Wahl erfolgt in einer Mitglieder- oder Bereichsversamm-lung.

5. Die Einberufung und Leitung obliegt dem Betriebsgruppen-vorstand. Die Einladung hat mit einer Frist von einer Woche schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung zu erfolgen. Ein Aushang an üblicher Stelle im Betrieb ersetzt die Einladung. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.

6. Gemäß § 11 Ziffer 7 der Satzung der CGM können Vertrauens-leute auch kommissarisch eingesetzt werden.

7. Die Amtszeit der Vertrauensleute dauert normalerweise vier Jahre.

8. Zum Nachweis ihrer Tätigkeit erhalten die Vertrauensleute einen Ausweis, beim Ausscheiden aus der Funktion ist dieser zurückzugeben.

9. Versammlungen der Vertrauensleute sind bei Bedarf, mindes-tens jedoch vierteljährlich, abzuhalten.

10. Zu Beginn einer Amtsperiode wählen die Vertrauensleute aus ihrer Mitte einen Leiter des Vertrauenskörpers, mög-lichst auch einen oder zwei Stellvertreter. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Rücktritt oder Ausscheiden des Leiters aus dem Vertrauenskörper lädt der Betriebsgruppenvorstand zu einer Vertrauensleuteversamm-lung ein, auf der ein neuer Leiter gewählt wird.

11. Die Einberufung und Leitung obliegt dem Vertrauenskörper-leiter oder dem Betriebsgruppenvorstand. Die Einladung hat mit einer Frist von einer Woche schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung zu erfolgen. Es genügt auch der Aushang an üblicher Stelle im Betrieb. Eine Einladung in elektronischer Form genügt ebenfalls, sofern gewährleistet ist, dass die Ver-trauensleute per E-Mail grundsätzlich erreichbar sind.

12. Über jede Sitzung und Versammlung ist ein Protokoll anzu-fertigen.

13. CGM-Betriebsräte und der Betriebsgruppenvorstand gehören dem Vertrauenskörper mit Stimmrecht an.

RICHTLINIEN ZUR BETRIEBSARBEIT UND GESCHÄFTSORDNUNG FÜR CGM-BETRIEBSGRUPPEN

Die Wahl der CGM-VertrauensleuteNach einem engagierten Wahlkampf und der Durchführung der Betriebsratswahlen zwischen März und Mai 2018 steht innerhalb von drei Monaten die Wahl der CGM-Vertrauensleute in den Betrieben für die nächsten vier Jahre an. Grundlegende Informationen dazu fi ndet man im hier abgedruckten Abschnitt C der Richtlinien zur Betriebsarbeit:

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

Bei weiterführenden Fragen zur Wahl der Vertrauensleute stehen die zuständigen Geschäftsstellen als Ansprech-partner bereit. Weiterhin kann man sich auch auf der CGM-Homepage über die Richtlinien zur Betriebsarbeit und Geschäftsordnung für CGM-Betriebsgruppen infor-mieren.

Online-Version der Richtlinien zur Betriebsarbeit:www.cgm.de/cms/Richtlinien_zur_Betriebsarbeit

6 DIE CGM ERKLÄRT... DGZ 3/4 2018

1.

2018Unsere Aktion läuft weiter

Die Gewinner* der „Werber des Jahres“-Aktion 2017(Gewertet wurde die absolute Zahl an gewonnenen Neumitgliedern)

Gewinner übereinen Reisegutschein über 600 EUR für ein Wochenende für 2 Personen in einer europäischen Großstadt nach Wahl ist:Adem Erdogan

Gewinner übereinen Einkaufsgutschein im Wert von 300 EUR für die GaleriaKaufhof ist:Veli Aydin

Gewinner übereinen Einkaufsgutschein im Wert von 150 EUR für die Galeria Kaufhof sind jeweils:Hans-Joachim Kleindienst

2.

3.

CGM-Arm-banduhr

CGM-Wanduhr

Danke an alle unsere Mitglieder, die Neumitglieder geworben haben!*Alle Preisträger werden auf dem Postweg informiert.

4.-10. 11.-25.

Manuel Nuno da SilvaMartina GerbertHans SchmittOnofrio ChiparoIsabella GasperDieter WünstelMarkus Dittlinger

Matthias BeuerleinJosef KölblGerhard KastnerSelim KarakasGerhard HerzogGerd ZimmermannMartin Rott

Maximilian FörstRobert ParociAndreas BemerlAlattin Yildiz-LorenzHans RießThomas PlemenikVolker KanyBruno Gruschka

Unsere Gewinner von Platz 4-25

Alattin Yildiz-Lorenz

BEZIRKSVERBAND HERRENBERG-BÖBLINGEN

Vortrag und Diskussion zur Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und VorsorgevollmachtDer Bezirksverband Herrenberg-Böblingen der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) lud am 11.11.2017 zum Thema „Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht“ nach Sindelfingen ein.

diesem Fall erlaubt bzw. untersagt sind. Die anschließende Diskussion der Teilneh-mer wurde sogar über drei Generationen hinweg engagiert geführt und erbrachte vielfältige Bezugsbereiche aus dem Privat-leben zu diesen gar nicht so abstrakten Themen.

Was kann man tun und wo bekommt man Hilfe, wenn man selbst, ein Familienmitglied oder ein Freund betroffen ist? Auch hier konnte der Vorsitzende des KSR direkte Antworten geben, er wies zudem auf die Beratungsmöglichkeiten in der eigenen Geschäftsstelle in Böblingen sowie auf das reiche Informationsangebot der Homepage www.kreisseniorenrat-boeblingen.de/ hin.

Für das nächste Jahr sind weitere Vorträge dieser Art in der Reihe „Das blaue Sofa“ geplant. Ralf Holten

Falls die zahlreichen Zuhörer vom Titel her eher einen theoretischen Vortrag erwartet hatten, so überzeugte der Referent Manfred Koebler, Vorsitzender des Kreissenioren-

rats Böblingen e.V. (KSR), sie auch mit vielen direkten, praktischen Bezügen.

Was ist zu tun, wenn mein/e Lebenspartner/in oder ich in eine bedrohliche gesundheit-liche Situation geraten? Wer entscheidet über mich, wenn ich meinen Willen nicht mehr äußern kann? Diese und andere Fra-gen wurden angesprochen und diskutiert.

Die wenigsten Menschen machen sich über solche Dinge im Alltag Gedanken. Erst wenn man einmal in dieser Situation steckt, weiß man dann oft keinen Rat mehr. Dieser Vortrag gab auf viele schwierige persönliche Fragen und Lebenslagen Ant-worten. Herr Koebler erläuterte, was eine Patientenverfügung, eine Betreuungsver-fügung und eine Vorsorgevollmacht ist. Er erklärte diverse Grenzsituationen, ging auf die Gesetzeslage ein und berichtete über die Maßnahmen, die einem Arzt in

Zeit: Samstag, 14. April 2018 um 15:00 UhrOrt: Haus Sommerhof, Eschenriedstr. 40, 71067 Sindelfingen

Tagesordnung:TOP 1 – Begrüßung und AusspracheTOP 2 – Wahl der BetriebsdelegiertenTOP 3 – Neuwahl des BetriebsgruppenvorstandesTOP 4 – Verschiedenes

zu wählen sind unter TOP 3a. 1 Betriebsgruppenvorsitzenderb. 2 Stellvertreterc. 1 Schriftführerd. Jugendvertreter / Bestätigunge. Vertreter der Schwerbehinderten / Bestätigungf. Sprecher des Vertrauenskörpers / Bestätigungg. Beisitzer

BEKANNTMACHUNG

Einladung zur Mitgliederversammlung der Daimler AG Werk Sindelfingenentsprechend § 11 Nr. 1 d der Satzung i.V. mit den Richtlinien zur Betriebsarbeit

n Wahlberechtigt sind alle CGM-Mitglieder der Daimler AG im Werk Sindelfingen, die in einem aktiven Beschäftigungsver-hältnis stehen.

n Unser Geschäftsführer Ralf Holten wird die Wahl leiten. n Aus organisatorischen Gründen und zur Vorbereitung der Räumlichkeiten wird um Anmeldung gebeten.

n Es besteht Anwesenheitspflicht für alle Mandats­ und Funk-tionsträger.

n Bei Fragen im BR-Büro unter der Tel.nr. 07031–90-2264 an-rufen.

Milan VrbanBetriebsgruppenvorsitzender

Ralf HoltenGeschäftsführer

8 GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN DGZ 3/4 2018

BETRIEBSGRUPPE VOLKSWAGEN AG WOLFSBURG

VW-Betriebsratswahl in Wolfsburg: Lühring und Pape sind SpitzenkandidatenMarc Lühring und Carola Pape gehen als Spitzenkandidaten in die VW-Betriebsratswahl im März 2018. Beide wurden von den Mitgliedern mit 100 % Zustimmung an die Spitze der Wahlliste der CGM gewählt.

Betriebsrätin Carola Pape: „Ich bin nun schon seit 16 Jahren im Amt und freue mich immer wieder, wenn ich mich bei der Betriebsratswahl zur Verfügung stellen darf. Menschen sind nun einmal nicht alle gleich, sie vertreten unterschiedliche Meinun-gen, sind gewerkschaftlich organisiert oder auch nicht. Davor habe ich den größten Respekt. Eine Wiederwahl zeigt uns von

Betriebsrat Marc Lühring: „Das Wahl ergeb nis ist nicht nur ein schöner Vertrau ens beweis, sondern auch ein klarer Auftrag. Die Auto-mobilwelt befindet sich in einem gewaltigen Wandel. Autonomes Fahren und künstliche Intelligenz. Aufbau von Kompetenzen in der Batterietechnologie. Mobilitätslösungen ent-

Dabei ging es vor allem um die Frage, inwieweit Leiharbeiter in die Arbeitsor-ganisation und -prozesse im VW-Werk tatsächlich integriert sind und wessen Weisungsbefugnis sie vor Ort unterlie-gen. Die Vorsitzende Richterin ordnete zunächst die Offenlegung der vertrag-lichen Beziehungen zwischen VW und der Autovision sowie der Aufgaben der Leiharbeiter im VW-Werk an. Mit diesem Rechtsstreit betrete man angesichts des im April 2017 überarbeiteten Arbeitneh-merüberlassungsgesetzes weiterhin juris-tisches Neuland.

BETRIEBSGRUPPE EMDEN

Klagen von Leiharbeitern bei VW Autovision EmdenErwartungsgemäß kam es bei den ersten Güteterminen vor dem Arbeitsgericht Emden am 22.1.2018, wo die Klagen mehrerer Leiharbeiter bei der VW-Tochterfirma Autovision Emden auf Festanstellung bei VW verhandelt wurden, nicht zu einer Einigung mit der Volkswagen AG.

Der Kammertermin vor dem Arbeitsge-richt Emden wurde nun für den 25.4.2018 anberaumt, weitere Verfahren dieser Art stehen in Emden und Hannover noch zur Verhandlung an. Die CGM-Betriebsgrup-pe Emden unterstützt die Leiharbeiter der Autovision in ihrem Kampf um einen An-spruch auf Übernahme in die Stammbe-legschaft und sieht in der Auflage einen ersten Teilerfolg. Johann Frerichs

wickeln. Digitalisierung der Arbeit. Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze. Und viele weitere große Herausforderungen. Bei diesem Umbruch dürfen die Kolleginnen und Kollegen nicht zu kurz kommen. Wie bisher werde ich für mehr Menschlichkeit am Arbeitsplatz und ein offenes und ehrliches Betriebsklima im Betrieb eintreten und mich um die Probleme der Hilfesuchenden persönlich kümmern.“

der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), dass es nicht nur uns, sondern auch unseren Wählern darum geht, füreinander einzustehen und sich gegenseitig zu respektieren und zu helfen.“

9GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN DGZ 3/4 2018

Kollege Willi Schabacker erinnerte rück-blickend daran, dass er es damals sehr schwer gehabt hatte, auch andere Kollegen bei Tenneco von der CGM zu überzeugen. Immer wieder hatte die IG Metall seiner-zeit Druck auf ihre Mitglieder ausgeübt, falls sie es wagen sollten, in die CGM ein-zutreten. Trotzdem trauten sich mit der Zeit immer mehr Kolleginnen und Kolle-gen, sich von der IG Metall abzuwenden und sich der CGM anzuschließen. Heute kann die CGM bei Tenneco ca. 600 Mit-glieder vorweisen und stellt nun seit mehr als 16 Jahren mit Bernhard Cuidon den Betriebsratsvorsitzenden.

Das sind die Fakten, darauf kann man sehr stolz zurückblicken. Mittlerweile ist auch der Kollege Willi Schabacker Mitglied im Betriebsrat und der Kassenwart der CGM Betriebsgruppe.

MITGLIEDEREHRUNGEN BEI TENNECO IN EDENKOBEN

Verdiente CGM-Pioniere bei Tenneco blicken zurückDie Kollegen Willi Schabacker und Waldemar Schall wurden für ihre 25-jährige Mitgliedschaft in der CGM in einem feierlichen Rahmen geehrt. Im Namen des Bundesvorsitzenden wurden ihnen am 24.01.2018 neben einer Urkunde die silberne Nadel vom Hauptvorstandsmitglied Veli Aydin übergeben.

Wir bedanken uns bei beiden Kollegen für ihre Treue und ihren unermüdlichen Einsatz und freuen uns auf die nächsten Jubilare.

Veli Aydin

V.L.N.R.: THOMAS MÜNCH, BERNHARD CUIDON, WILLI SCHABACKER, WALDEMAR SCHALL, VELI AYDIN

BEZIRK HEILBRONN-HOHENLOHE

MitgliederehrungenIm Bezirk Heilbronn-Hohenlohe fanden Ende letzten Jahres folgende Mitgliederehrungen statt:

KREISVERBAND ALLGÄU

Ein runder GeburtstagUnser langjähriges CGM-Mitglied Josef Reitemann hat seinen 80. Geburtstag am 24.10.2017 gefeiert.Für 40 Jahre Mitgliedschaft:

Frau Erika Pieper (Bild rechts)

Für 50 Jahre Mitgliedschaft:Herr Josef Ehmann (Bild unten)

Nicht mit auf den Bildern sind:Karl Bachmeyer 25 JahreKlaus Gaber 25 JahreManfred Schaser 40 JahreStefan Retz 25 Jahre

Da Josef Ehmann kurz vorher operiert wurde, konnte er an der offizi-ellen Ehrung leider nicht teilnehmen. Deshalb wurde ein Hausbesuch gemacht, um dem Jubilar seinen Geschenkkorb – natürlich mit Nadel und Urkunde – zu überreichen. Robert Kurka

Der Vorsitzende vom CGM-Kreisverband Allgäu, Bruno Wolf, besuchte ihn und über-brachte ihm seine Glückwünsche zusammen mit einem kleinen Präsent. Reitemann war nicht nur Gründungsmitglied der CGM im Allgäu, sondern auch viele Jahre Schriftfüh-rer des CGM-Kreises Allgäu und Beisitzer im CGM-Ortsverband Blaichach.

Bruno Wolf

V.L.N.R.: BRUNO WOLF, JOSEF REITEMANN

10 GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN DGZ 3/4 2018

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Im Andenken an unseren Weggefährten

Lebenslauf:Artur Mende wurde am 06.01.1928 in Grottkau (Oberschle-sien) geboren und ist 1939 nach Wilhelmshaven gekommen. Von 1942-1945 hat er eine Dreherlehre bei der Kriegsmarine in Wilhelmshaven absolviert. Ab 1957 war er Lehrenbohrwerks-Dre-her bei den Olympia Werken in Wilhelmshaven beschäftigt und war seit 01.05.1961 Mitglied in der Christlichen Gewerkschaft Metall (damals CMV). Weiterhin war Artur Mende seit 1963 als Betriebsratsmitglied der CGM bei der AEG Olympia AG im Hauptwerk Wilhelmshaven/Roffhausen tätig. Ab 1985 fungierte er zudem als Vorsitzender des Christlichen Gewerkschaftsbunds (CGB) im Bezirk Wilhelmshaven-Friesland.

Seitdem hat er sich bis zum letzten Tag für die Gewerkschaft und seine Mitmenschen eingesetzt. Sein jahrzehntelanges ehren-amtliches Engagement umfasst u.a. Stationen als Arbeits- und Landesarbeitsrichter sowie als Mitglied in der Vertreterversamm-lung bei der AOK Friesland und bei der LVA Oldenburg/Bremen. Von 1990 an stand Artur seinen Kolleginnen und Kollegen in der Betriebsrentenberatung vor Ort in Wilhelmshaven mit Rat und Tat zur Seite. Nicht zuletzt war er seit 1986 Vorstandsmitglied der AOK Friesland und wirkte als Aufsichtsratsmitglied bei der AEG Olympia AG. 1993 ging er dann in den wohlverdienten Ruhestand und hat sich bis zum Schluss mit Leib und Seele für die CGM engagiert.

LANDESVERBAND SAAR

CGM Saar unterstützt Ingos kleine KältehilfeAm 2.1.2018 hat der Landesverband der CGM Saar mit Geldern, die von den Kollegen gespendet wurden, den Verein „Ingos kleine Kältehilfe – Hand in Hand e.V.“ unterstützt.

Die stellvertretende Landesvorsitzende, Isabella Gasper, hat von den gespendeten Geldern Lebensmittel besorgt und auch eine warme Mahlzeit für bedürftige Menschen zubereitet. Diese warme Mahlzeit wurde dann in Zusammenarbeit mit einigen Freiwilligen und dem Initiator der Kältehilfe, Ingo Wilke, an die Bedürftigen und Obdachlosen in Saarbrücken verteilt.

V.L.N.R.: WALTER FELTEN, DIETMAR UFFEL, ISABELLA GASPER, THOMAS KOCH, NORBERT SCHRENK

Auszeichnungen:Mehr als verdient hat Artur Mende 1988 das Bundesverdienst-kreuz in Anerkennung der um Volk und Staat erworbenen be-sonderen Verdienste erhalten.1989 wurde ihm die goldene Ehrennadel der CDA für seine besonderen Verdienste um die Gesellschaft und die Christ-lich-Soziale Bewegung verliehen.1995 wurde er von der Christlichen Gewerkschaft Metall mit der Adam-Stegerwald-Medaille für seine besonderen Verdienste in unserer Organisation ausgezeichnet.

Persönliches:Legendär sind seine alljährlichen „Grünkohlessen“ gewesen, die bei den Kolleginnen und Kollegen stets in guter Erinnerung blei-ben werden.Sein sonniges Gemüt, den Frohsinn, den er sich nie hat nehmen lassen, egal was das Schicksal für ihn bereithielt, hat bei uns einen bleibenden Eindruck hinterlassen.

Artur Mende war ein ganz besonderer Mensch, der in unseren Herzen weiterleben wird. Wir werden ihm ein ewiges Angeden-ken bewahren. Wir können nur ein ganz großes DANKE sagen, dass wir ein Teil von seinem Leben sein durften.

Im Namen der CGM Hannover, Landesverband Nord/Küste

Die CGM trauert um

Artur Mende (06.01.1928 - 06.12.2017)

Die CGM will in dieser kalten Jahreszeit auch an die Ärmsten im Land denken und ihnen damit etwas Wärme geben. Natür-lich gab es auch „Leckerlis“ für die Hun-de der Bedürftigen. Die Hilfe wurde sehr wohlwollend angenommen.

11SPENDENAKTION/NACHRUF DGZ 3/4 2018

KREISVERBAND ALLGÄU UNTERWEGS

Zwei-Tagesfahrt nach Burghausen und zu KTMDie Vorsitzenden des CGM-Kreisverbandes Allgäu, Bruno Wolf, und der CGM-Betriebsgruppe Bosch in Blaichach, Selim Karakas, hatten wieder zu einer zweitägigen Exkursion eingeladen. Erfreulich viele CGM-Mitglieder, Freunde der CGM und Kolleginnen und Kollegen der Firmen Bosch in Blaichach und EGCO-Fendt in Marktoberdorf nahmen vom 22. bis 23. Oktober 2017 daran teil.

Frühstück führte uns die Fahrt über die Salzach nach Oberösterreich ins Innviertel. Mattighofen mit Europas größtem Mo-torradhersteller KTM war das Ziel. Eine mehrstündige Besichtigung in den Mon-tagehallen, der Räderfertigung, sowie im Motorenwerk in Munderfing ganz in der Nähe, zeigte KTM von seiner besten Seite. Der Weltmarktführer von Geländesport-motorrädern produziert bereits seit den 50er Jahren und will in den nächsten Jah-ren die Gesamtproduktion auf annähernd 300.000 Motorräder jährlich steigern. Vorbei am Zeller See setzte die Reisegruppe ihre Fahrt fort und verbrachte die Mittags-pause am Mondsee. Eigentlich sollte eine Rundreise durch das Salzkammergut den Nachmittag krönen, aber die schlechte Witterung war an diesem zweiten Tag Grund genug, diese Fahrt abzukürzen. Die Weiterfahrt erfolgte somit zum Wolf-gangsee, Fuschlsee und über Salzburg zum Irschenberg. Hier war dann Gele-genheit für eine letzte Einkehr auf dem Heimweg in der Dinzler-Kaffeerösterei. Gestärkt und pünktlich erreichte schließ-lich die sehr „pflegeleichte“ Reisegruppe wieder ihre Heimat mit – wieder einmal – vielen schönen Eindrücken.

Bruno Wolf

Mit unserem allseits bewährten Bus fahrer Anton startete ein vollbesetzter Reisebus am Morgen des 22. Oktobers nach Burg-hausen. Direkt am Eingang zur weltlängs-ten Burg gab es dann ein Mittagessen und die Gruppe bezog dort auch ihr Hotel. Hoch über der Salzach thront die unbezwingbare, mit 1051 Metern längste Burg anlage der Welt, aufgeteilt in sechs hintereinander liegende Burg höfe. Die Burg wurde gleich am Nachmittag in zwei Gruppen unter der fachkundigen Anlei-

tung von hervorragenden Reiseführerin nen besichtigt. Viel Geschicht liches, Erstaun-liches, Tragisches, aber auch Amüsantes aus einem ganzen Jahrtausend wurde den interessierten Teilnehmern berichtet. Der spätere Nachmittag und der Abend waren dann frei für Erkundungen in der Burg oder in der schönen Altstadt Burghausens mit ihrer sehr guten Gastronomie.

Nach einer angenehmen Nachtruhe im 4-Sterne-Hotel und einem reichhaltigen

12 GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN DGZ 3/4 2018

Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen. Im Einzelnen ergeben sich folgende Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

n Am 01.01.2018 steigen die Entgelte zunächst um 4 %. n Am 01.01.2019 steigen die Entgelte um weitere 3,5 %. n Am 01.01.2018 steigen die Ausbildungsvergütungen um 60 €.

n Am 01.01.2019 steigen die Ausbildungsvergütungen um weitere 50 €.

n Ab dem 01.01.2018 erhöht sich der Urlaubsanspruch um einen Tag.

Der Geschäftsführer im Bereich Mitte/Ost, Torsten Schöne, be-dankt sich bei den Mitgliedern der Tarifkommission für die Un-terstützung bei den Verhandlungen.

MITTE/OST: ENTGELTABSCHLUSS FÜR 2018 UND 2019

Tarifabschluss im Elektrohandwerk Sachsen-Anhalt: Mehr Geld und mehr Urlaub!Gera – Am 24.10.2017 einigten sich die Verhandlungskommissionen der Christlichen Gewerkschaft Metall und des Landesinnungsverbandes Sachsen-Anhalt der Elektrohandwerke auf höhere Tarife für die Beschäftigten der Innung. Die Tarifverträge gelten bis zum 31.12.2019.

NORDOST: ENTGELTABSCHLUSS FÜR 2018 UND 2019

Handwerk Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik: Neue Entgelte ab 01.03.2018 im Land BrandenburgPotsdam – Nachdem im letzten Jahr bereits der Tarifbereich SHK Berlin neue Entgelte für 2018 beschlossen hatte, trafen sich Ende Januar auch die Tarifkommissionen zur Verhandlungsrunde für den Tarifbereich SHK in Potsdam.

Die Tarifpartner sind sich einig darüber, dass langfristig eine An-näherung der Tarifbereiche Berlin und Brandenburg geschehen muss, damit eine Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer im Berlin-nahen Umland ausgeschlossen werden kann. Dies kann lediglich in mehreren Schritten passieren. Nach der „wegwei-senden“ Entgelterhöhung 2016 von 7,3 % (Berlin-nah) bzw. 6 % (Berlin-fern) haben sich die Tarifpartner auf folgende Erhöhungen einigen können:

Zum 01.03.2018 gibt es eine prozentuale Erhöhung um 5,0 %. Der Ecklohn beträgt dann 12,19 €/h (Berlin-nah) bzw. 11,47 €/h (Berlin-fern). Zum 01.12.2018 folgt eine weitere prozentuale Er-höhung um 3,5 %. Der Ecklohn beträgt dann 12,43 €/h (Ber-lin-nah) bzw. 11,70 €/h (Berlin-fern).

Auch die Ausbildungsvergütungen werden erhöht, je Lehrjahr um 80,00 €. Die Lehrlinge erhalten nunmehr ab 01.08.2018:

im 1. Lehrjahr 580,00 €,im 2. Lehrjahr 630,00 €,im 3. Lehrjahr 680,00 € undim 4. Lehrjahr 730,50 €.

Darüber hinaus wird die Zusatzvergütung aufgrund von erbrach-ten besonderen Leistungen in der Berufsausbildung, die sich sehr positiv bewährt hat, beibehalten. Hier wird ggf. noch zum Ausbildungsbeginn zum 01.08.2018 eine Nachverhandlung hin-sichtlich deren Höhe stattfinden.

Mit diesem Tarifabschluss ist der Tarifbereich Brandenburg für die Zukunft ordentlich aufgestellt.

Die Tarifverträge sind frühestens kündbar zum 29.02.2020. Die entsprechenden Auskünfte und Tarifverträge sind über die Ber-liner Geschäftsstelle erhältlich.

13TARIFGESCHEHEN DGZ 3/4 2018

Die Begriffe aus der Liste sind in dem Buchstabenwirrwarr versteckt. Sie können waagerecht, senkrecht, diagonal, ineinander übergehend und auch rückwärts vorkommen. Viel Spaß bei diesem Such- und Geduldsspiel!

EntlastungsbogenGiebelKapelleKryptaLaeutewerkMasswerkMauerankerMittelschiffOculusParadiesQuerschiffSchallfensterSeitenschiffSockelTurmTurmhelmWasserspeierWetterfahne

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AUFLÖSUNG JANUAR/FEBRUAR 2018

14

Bernam quiatest, quae prati consequ amenis ut optation el ium nonsequam, sent.Vid esti occus mil inctiuntur aut liciti ut alit aperspe saere et, incil istibusti dollupti que evelic torem. Nam hil illabor epernam quoditiatem. Ficim quat mincid molorae pudiat ea iunt eos dolor recte sumque doluptae volest il inctia de lacculp ariore voloria dolut in culpa volut il in cus,

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HEADLINE KLEIN

Headline groß Artikel 2-spaltigVolorae laceperis quatasp eribus et alis dus ut offi cia spernat atIta veni in et perovidelit que delleni idessit ut duci ut ipsam facea volupta quaspe num-quibus ipsapernate omnisse dipiend ignatem faccull oreperio.

sunto earum fuga. Itatio venihil moluptium, sin re laborepudae volest in prepeli cipsam sanim volesedis imporio cori odi do-luptat.

ZWISCHENÜBERSCHRIFT

cullorehent pellab iduntin es dis re ped quatate nihillorati com-molu ptaquam entusda dolore repellacepel mi, temporia dis audae consequi ute idebit offi c te qui ipsae laborerspid quiam am doluptibus nam des eosanducimin re quis aut fugiaspis ar-cillorest, quia dolupta sperios doles et offi cienis mo offi cius vo­luptatur? Ur, omnis dolorum quatus susande litatium rem enda ducient, nobit ad quis sundunt, tem aceaquis rem rerem. At atem repudipsa vel iunt alicilique que quos modiorepre sunt fugiaer empore vellat recae venis esti invenit atibearia culpa quaspel la-borporit exped es dolupta plit etur autecer oriandis re nia sima-ximosa sum in reperibus rehenisciis et voles nis est unt aditat.

INFOKASTEN TITEL WEISS

INFOKASTEN TITEL SCHWARZ

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(1-16) Gesamtbetiebsrat

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ausLederbeste-hend

griech.Vor-silbe:Erd...

Süd-staatder USA

Fest-essen

Sumpf-land,weicherBoden

Körper-hülle

Gedenk-stein

Spiel-leitungTeil von

Vietnam

eng-lischeSchul-stadt

Künst-ler-entgeltFuge

AuslesederBesten

See-manns-ruf

Haupt-stadtvonKanada

hawai-ischeGruß-formel

mitrauerStimme

ugs.:lang-weilig,öde

inhalts-los

See-mann

Hoch-gebirgs-weide

ältereBezeich-nung fürPullover

Auer-ochse

Frage-wort

Durch-sichts-bild(Kurzw.)

ÖffnungaufSchiffen

altröm.Glücks-göttin

Fußball-mann-schaft

Zeichenfür Alu-minium

angebl.Körper-aus-strahlung

Schul-festsaal

Schienen-trieb-wagen

ZeichenfürThallium

Infek-tions-krank-heit

Staats-ober-haupt,Herrscher

Dünger,Säureaus-gleichs-stoff

Acker-grenze

metall-haltigesMineral

Gewässer

längl.Vertie-fung,Fuge

Hotel-schiff(Kurzw.)

Wund-mal

unbekann-tes Flug-objekt(Kurzw.)

US-Präsi-dent† 1885

Darlehen zur Hauserrichtung

türkischerEhrentitelHaus,

Bauwerk

so lang,so weit

einerhabe-nesGefühl

Unter-welt,Hölle

StückeinesGanzen

PrahlerGestellauf demBau

Küchen-gerät

Abtei-lung,Fach

scharfesGewürzaus Chili(...pfeffer)

insNasselegen

10987654321

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Staats-ober-haupt,Herrscher

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US-Präsi-dent† 1885

Darlehen zur Hauserrichtung

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so lang,so weit

einerhabe-nesGefühl

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PrahlerGestellauf demBau

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In der letzten Ausgabe fehlte beim Lö-sungs wort „Gesamtbetriebsrat“ ein „R“. Die DGZ bittet dies zu entschuldigen.

Das richtige Lösungswort senden Sie bitte bis zum 06. April 2018 an: DGZ-Magazin, Postfach 70 01 51, 70571 Stuttgart oder E-Mail an: [email protected]

Unter den richtigen Einsendungen werden zehn Gewinner durch Losentscheid ermittelt. Es können nur Einsendungen mit vollständi-ger Privatanschrift berücksichtigt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitar-beiter einer CGB-Gewerkschaft sind nicht teilnahmeberechtigt.

AUFLÖSUNG JANUAR/FEBRUAR 2018

SUDOKUKREUZWORTRÄTSEL

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Wir gratulieren den zehn Gewinnern des Kreuzworträtsels der DGZ-Ausgabe 01/02 2018.

Wir gratulieren den zehn Gewinnern des Wir gratulieren den zehn Gewinnern des Wir gratulieren den zehn Gewinnern des

01/02 2018.01/02 2018.

Unsere

Gewinner n Guenter Achhammer n Götz Arthur n Günter Brunner n Volkert Feierabend n Peter Hofner

n Johanna Hoerner n Christian Löw n Anna Lyney n Walter Motz n Rita Siegmann

15RÄTSEL DGZ 3/4 2018

DR. LEOPOLD INFORMIERT ÜBER DIE GESETZLICHEN KRANKENKASSEN

Zusatzbeiträge der Krankenkassen divergieren stark

SPANNE DER SÄTZE REICHT NUN VON 0,0 BIS 1,7 %

Während der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Kran-kenversicherung (GKV) zum 1. Januar 2018 mit 14,6 Prozent-punkten stabil geblieben ist, hat es Veränderungen bei den individuellen Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen gegeben. So haben zu Jahresbeginn 17 Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag gesenkt, während acht Krankenkassen aufgrund der Kostenentwicklung zu einer Erhöhung veranlasst waren. 84 Krankenkassen gingen mit einem unveränderten Zusatzbeitrag ins neue Jahr.

Der Zusatzbeitrag ist lediglich von den Mitgliedern und nicht von den Arbeitgebern zu entrichten. Auf rund 14 Milliarden Euro be-lief sich das fi nanzielle Volumen dieses „Obolus“ im vergangenen Jahr. Aktuell liegt die Spannbreite der Zusatzbeiträge zwischen 0,0 und 1,7 Prozentpunkten. Der teilweise deutliche Unterschied erklärt sich jedoch nicht nur aus den jeweiligen Versichertens-trukturen. Hinzu kommt, dass die Versorgung in Großstädten und Ballungsgebieten – mit vielen dort ansässigen Ärzten, Kran-kenhäusern und sonstigen Leistungserbringern – deutlich teurer ist als in eher ländlich strukturierten Gebieten.

HINTERGRUND DER ZUSATZBEITRÄGE

Der individuelle Zusatzbeitrag wurde vom Gesetzgeber im Jahr 2015 eingeführt, um den Wettbewerb zwischen den gesetz lichen Krankenkassen zu stärken. Jede Krankenkasse hat ihn in eigener Verantwortung durch den Verwaltungsrat als dafür zuständigem Selbstverwaltungsorgan festzusetzen. Er ist dem allgemeinen und bundesweit geltenden Beitragssatz von 14,6 Prozentpunkten hinzurechnen. Letzteren teilen sich Versicherte und Arbeitgeber je zur Hälfte, also zu jeweils 7,3 Prozentpunkten.

Zwar hat der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Her-mann Gröhe den durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der GKV, der in etwa als Richtgröße gilt, ab 1. Januar 2018 um 0,1 von 1,1 auf 1,0 Prozentpunkte gesenkt und gibt sich optimistisch: „Mit Finanzreserven in zweistelliger Milliardenhöhe haben viele Krankenkassen große Spielräume für hochwertige Leistungen bei attraktiven Beiträgen. Es liegt nun in der Hand der einzelnen Krankenkassen, diese Spielräume im Sinne ihrer Versicherten auszuschöpfen.“

Gleichwohl sah der GKV-Spitzenverband aufgrund der künftigen fi nanziellen Entwicklung keinen rechnerischen Spielraum, um für eine Senkung des individuellen Zusatzbeitrages bei den Kranken-kassen zu plädieren und dafür eine entsprechende Empfehlung auszusprechen.

DIE SITUATION BEI EINZELNEN KRANKENKASSEN

Unterschiedlich gestaltet sich nach wie vor die Situation bei den Krankenkassen. Zwischen 0,3 (Sachsen-Anhalt) und 1,4 (Rheinland/Hamburg) Prozentpunkten liegt der individuelle Zusatz beitrag bei den elf Ortskrankenkassen. Dabei hat die AOK Bremen-Bremerhaven den Satz zu Jahresbeginn um 0,3 von 1,1 auf 0,8 Prozentpunkte gesenkt, die AOK Nordwest um 0,2 von 1,1 auf

0,9 Prozentpunkte. Um einen Zehntel-Punkt auf jeweils 1,0 Prozentpunkte haben ihn die AOK Hessen und die AOK Rhein-land-Pfalz/Saarland gesenkt.

Die Spannbreite bei den sechs Ersatzkassen liegt zwischen 0,59 (hkk) und 1,5 (DAK) Prozentpunkten. Die KKH hat zu Jahres-beginn eine Senkung um 0,3 von 1,5 auf 1,2 Prozentpunkte vor-genommen. Die Zusatzbeiträge der sechs Innungskrankenkassen variieren zwischen 0,6 (gesundplus) und 1,4 (classic) Prozent-punkten.

Am größten sind erfahrungsgemäß die Unterschiede bei den 85 noch bestehenden Betriebskrankenkassen (BKK):

Überhaupt keinen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erhebt als einzige Krankenkasse in Deutschland die Metzinger BKK, die nach der Fusion mit der BKK MEM am 1. Januar 2018 allerdings nur für die Bundesländer Baden-Württemberg und Thüringen geöffnet ist, d.h. nur für Arbeitnehmer mit Beschäftigungs- oder Wohnort in diesen beiden Bundesländern.

Bei den „geschlossenen“ BKK haben die BKK Würth und die BKK Voralb mit 0,4 Prozentpunkten die günstigsten Zusatzbeiträge; am teuersten ist die Merck BKK mit 1,70 Prozentpunkten. Bei den regional geöffneten BKK schwanken die Zusatzbeiträge zwi-schen 0,40 (BKK Pfaff) und 1,60 (Henschel BKK) Prozentpunkten. Die schließlich bundesweit geöffneten BKK haben Zusatzbeiträge zwischen 0,60 (BKK fi rmus) und 1,70 (Viactiv Krankenkasse bzw. Securvita BKK) Prozentpunkten. Einzelheiten dazu fi nden sich unter: www.zusatzbeitraege.de.

KRITERIEN FÜR EINEN KRANKENKASSEN-WECHSEL

Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,0 Prozentpunk-ten als Anhaltswert kann jedes Mitglied schnell erkennen, ob seine Krankenkasse preisgünstig ist oder nicht. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass man seiner Krankenkasse „den Rücken kehren“ muss, um in den Genuss eines günstigeren Zu-satzbeitrages zu gelangen. Entscheidend können im Einzelfall Zusatzleistungen wie die Erstattung von Heilpraktiker-Kosten, Rabattleistungen bei besonders gesundheitsförderndem Ver-halten, zusätzliche Leistungen für eine Haushaltshilfe, Zuschüsse zu Brillen, professioneller Zahnreinigung, Osteopathie oder auch Reiseschutzimpfungen sein. Zu berücksichtigen sind also sowohl der Preis als auch die gebotenen Leistungen. Service und Erreich-barkeit können ebenfalls Gesichtspunkte sein, der bisherigen Krankenkasse weiterhin die Treue zu halten.

Wer seine Krankenkasse wechseln will, kann dies jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten tun, falls er seit min-destens 18 Monaten dieser Krankenkasse angehört. Allerdings gilt dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht. Für die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse ist eine Kündigungsbestätigung der alten Kasse erforderlich. Und noch eines: Eine Krankenkasse, die ihren Zu-satzbeitrag angehoben hat, muss ihre Mitglieder auf günstigere Anbieter hinweisen.

(lp)

16 KURZ INFORMIERT DGZ 3/4 2018

DR. LEOPOLD INFORMIERT ÜBER DIE GESETZLICHEN KRANKENKASSEN

Fusionsdruck lässt bei der GKV allmählich nach

NUR NOCH 109 KRANKENKASSEN ZUR AUSWAHL

Nach zwei Fusionen im Bereich der Betriebskrankenkassen (BKK) zum 1. Januar 2018 ist die Zahl der selbstständigen gesetzlichen Krankenkassen auf 108 gesunken. Zusammen mit der Knappschaft, die in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See integriert ist, wetteifern seit Jahresbeginn 109 Krankenkassen (ohne landwirtschaftliche Krankenkasse) um die Gunst der Bei-tragszahler. Damit ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der einzige Versicherungszweig, in dem noch echter Wettbewerb herrscht.

Von Fusionsbestrebungen dürften in der Zukunft weniger die

n elf Ortskrankenkassen, n sechs Ersatzkassen und n sechs Innungskrankenkassen betroffen sein.

Vielmehr zeichnet sich angesichts von derzeit 85 noch verblei-benden BKK schon seit längerem ein klarer Trend zur Konsoli-dierung ab, weil diese Kassenart traditionell relativ viele kleine Versicherungsträger umfasst. Im Gegensatz zu allen anderen Krankenkassen verzeichnet die betriebliche Krankenversicherung weiterhin eine historisch bedingte Besonderheit:

Derzeit sind noch 27 BKK „geschlossen“, d.h. nur für Betriebsan-gehörige, deren Ehegatten oder Lebenspartner und Kinder zugänglich. Alle anderen 58 BKK sind nach den allgemeinen Grundsätzen in der GKV „offen“ und wählbar, sei es bei 28 BKK

auf Bundesebene oder den 30 regionalen BKK. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass sich der Bezirk der Krankenkasse auf den Beschäftigungs- oder Wohnort des Mitglieds bezieht. Dies gilt gleichermaßen für die anderen gesetzlichen Krankenkassen, falls sie nicht bundesweite Versicherungsträger sind.

GUTE FINANZLAGE STABILISIERT MARKTSITUATION

Einen Grund für den nachlassenden Fusionsdruck in der GKV sehen Experten auch darin, dass sich die fi nanzielle Situation im zweitgrößten Zweig der Sozialversicherung derzeit so gut darstellt wie schon lange nicht mehr:

In den ersten neun Monaten des Jahres 2017 haben die gesetz-lichen Krankenkassen einen Überschuss von rund 2,52 Milliarden Euro erzielt. Die positive Entwicklung hat sich damit im Vergleich zum ersten Halbjahr 2017 (1,41 Milliarden Plus) weiter verbessert. Der Gesundheitsfonds, die „Geldsammelstelle“ der Krankenkassen, dürfte bis zum Jahresende 2017 knapp 8,5 Milliarden Euro an-gesammelt haben.

Insgesamt verfügten die gesetzlichen Krankenkassen zum 30. September 2017 über Finanzreserven von rund 18,6 Milliarden Euro, obgleich sich dieses positive Finanzergebnis unterschiedlich auf die einzelnen Krankenkassen-Arten verteilt:

So verbuchten die Ortskrankenkassen einen Überschuss von 1,1 Milliarden Euro und die Ersatzkassen ein Plus von 925 Millionen Euro. Bei den Betriebskrankenkassen lag der Einnahmeüber-schuss bei 211 und bei den Innungskrankenkassen bei 126 Milli-onen Euro. Die Knappschaft bezifferte ihre Mehreinnahmen auf 142 Millionen Euro. Bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse waren es 15 Millionen Euro.

Aufgrund dieser positiven Entwicklung scheint sich auch die Be-fürchtung der Krankenkassen, den kassenindividuellen Zusatzbei-trag auf Kosten von Mitglieder-Verlusten erhöhen zu müssen, derzeit nicht zu bewahrheiten. Abzuwarten bleibt allerdings, inwiefern sich der gesundheitspolitische Kurs der nächsten Re-gierungskoalition auf die Krankenkassenbeiträge auswirken wird.

(lp)

17KURZ INFORMIERT DGZ 3/4 2018

DGZ Deutsche Gewerkschafts-Zeitung

Magazin der Christlichen Gewerkschaften

Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)Vorsitz: Adalbert Ewen Postfach 70 01 5170571 StuttgartTel.: 0711 2484788-0Fax: [email protected]

Kraftfahrergewerkschaft (KFG) www.kraftfahrergewerkschaft.de [email protected]

Gewerkschaft für Kunststoff-gewerbe und Holzverarbeitung im CGB (GKH)Vorsitz: Günter Höhn Bielefelder Straße 6 33104 Paderborn Tel.: 05254 8046-74Fax: [email protected]

Christliche Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner (CGDE) Vorsitz: Rudolf BrunsUrsulinenstraße 63a66111 Saarbrücken Tel.: 0681 92728-50Fax: [email protected]

Bund der Hotel-, Restaurant- und Caféangestellten (Union Ganymed) Vorsitz: Rainer Burgunder Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg Tel.: 0203 23447Fax: [email protected]

Christliche Gewerkschaft Berg-bau, Chemie, Energie (CGBCE) Vorsitz: Werner Benedix Ursulinenstraße 63a66111 Saarbrücken Tel.: 0681 92728-10Fax: -43 [email protected]

Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) Vorsitz: Günter EickmeierGrabenstraße 95 . 47057 DuisburgTel.: 0203 23447Fax: [email protected]

HerausgeberChristliche Gewerkschaft Metallf.d. gf. HV Adalbert EwenJahnstraße 1270597 StuttgartTel.: 0711 2484788-0Fax: [email protected] www.cgm.de

RedaktionMichael Arndt (ma) Dr. Dieter Leopold (lp)Adalbert Ewen (ewe), rechtlich für den Inhalt verantwortlich

Vertrieb DGZSusanne Schmid [email protected]

Anschrift der RedaktionDGZ-MagazinPostfach 70 01 5170571 StuttgartTel. 0711 2484788-13Fax 0711 2484788-21www.gewerkschaftszeitung.infoinfo@gewerkschaftszeitung.infoISSN 1434-1581

Gestaltungsüdflügel gmbh werbeagenturSchillerstraße 2173033 Göppingenwww.suedfluegel.com

DruckBechtle Druck&Service GmbH & Co. KGZeppelinstraße 11673730 Esslingenwww.bechtle-dus.de

FotosDGZ-Redaktionwww.fotolia.de

Erscheinung Die DGZ erscheint zweimonatlich im Eigenverlag der Christlichen Gewerkschaft Metall, Stuttgart. Der Bezugspreis beträgt jährlich 12 Euro zzgl. Zustellgebühr (für Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten).

Redaktionsschluss:06.04 2018 – 12 Uhr

Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Die Redaktion entscheidet nach Einsendedatum und Aktualität über die Veröffentlichung der Artikel in der aktuellen oder darauf folgenden Ausgabe.

Anrede Frau Herr

Name geborene

Vorname

Straße / Hausnr.

PLZ / Wohnort

geb. am in

Tel. priv. dienstlich

Mobil Email

Beruf

Krankenkasse

Arbeitgeber

Personal-Nr. Abt.

Familienstand Kinder

Übertritt aus der Gewerkschaft

Mitglied derselben seit

Werber Landesverband

Tarifbereich (z. B. Elektrohandwerk, Metall- und Elektroindustrie)

Schwerbehinderteneigenschaft/gleichgestellt (freiwillige Angabe):

Mitglied einer pol. Arbeitnehmerorganisation (freiwillige Angabe):

Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Satzung der CGM (Christliche Gewerkschaft Metall) an. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.

Datum / Unterschrift

SEPA-LastschriftmandatHiermit ermächtige ich widerruflich die Christliche Gewerkschaft Metall mit Hauptsitz in 70597 Stuttgart, Jahnstr. 12, meinen Mitgliedsbeitrag mittels SEPA-Basislastschrift mit der Gläubiger-ID DE24ZZZ00000507720 einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der CGM auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Mandatsreferenznummer wird durch die CGM-Geschäftsstelle vergeben.

Mandatsart: wiederkehrend x

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstat-tung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut verein-barten Bedingungen. Ich bin davon unterrichtet, dass die CGM die entsprechenden Daten zu meiner Person unter Beachtung des Datenschutzes speichert. Die Satzung kann unter www.cgm.de eingesehen werden. Die Inanspruchnahme aller Leistungen der CGM setzt die ordnungsgemäße Entrichtung der in der Leistungs- und Beitragsordnung ausgewiese-nen Mindestbeiträge voraus. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bestimmt jedes Mitglied selbst in freier Entscheidung! Es gelten jedoch folgende Mindestbeiträge:

Meine Beiträge in Höhe von € / Monat sollen ab

monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich

von folgendem Konto abgebucht werden:

Kontoinhaber (Name, Vorname):

IBAN DE _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _

BIC _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _

Bank

Ort, Datum

Unterschrift (Kontoinhaber)

Formular abtrennen und an Ihre Geschäftsstelle schicken: per Fax, per Post oder einfach direkt abgeben.

Aufnahmeantrag

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17 € für alle Beschäftigten 6 € für Auszubildende 8 € für Rentner

18 DGZ 3/4 2018 AUFNAHMEANTRAG UND IMPRESSUM

C.H.BECK, 18. AUFLAGE, 2018(NEU BEARBEITET)

XLVIII, 3038 S., IN LEINEN 179,00€

ISBN 978-3-406-71192-3

Erfurter Kommentar zum ArbeitsrechtMüller-Glöge / Preis /Schmidt

Der „Erfurter“ erläutert rund 50 der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze für den Rechtsalltag und ersetzt damit eine ganze Bibliothek zum Arbeitsrecht in einem Band.

In der 18. Aufl age geht es unter anderem um die

n Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung n Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf das SGB IX n Erläuterung des Entgelttransparenzgesetzes n Datenschutz-GrundVO und Folgen für das Datenschutzrecht n Änderungen im Mutterschutzrecht n Folgen der BVerfGG-Entscheidung zur Tarifeinheit

Die 18. Aufl age bringt den Kommentar auf den aktuellen Stand des 1. September 2017 im gesamten Bereich des Arbeitsrechts. So wurden zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen des BAG als auch des EuGH ebenso wie richtungweisende Instanz-gerichtsurteile ausgewertet und um eine reichhaltige Auswahl aus Literatur und Wissenschaft zum Gesamtbereich des Arbeits-rechts erweitert.

Aktuelle Themenschwerpunkte, wie die praktischen Auswirkun-

gen des Mindestlohngesetzes oder der Tarifeinheit wurden fortgeschrieben und um Antworten auf drängende Fragen aus der Praxis ergänzt.Zudem überzeugt der Kommentar, der von Spezialisten in den von ihnen erläuterten Rechtsgebieten verfasst wurde, gegenüber der Konkurrenz mit hoher Übersichtlichkeit und guter Lesbarkeit.

Das Werk wendet sich u.a. an Richter und Betriebsräte.

Formularbuch ArbeitsrechtHümmerich / Lücke / Mauer

Das große Standard-Formularbuch zum Arbeitsrecht gibt in sei-ner aktuellen 9. Aufl age mehr denn je ein umfassendes Bild der gegenwärtigen Herausforderungen in der Arbeitsrechtspraxis. Die über 1.000 Mustertexte nebst ausführlichen vorangestellten Erläuterungen wurden durchgängig überarbeitet. Im Fokus der Neuaufl age steht das Thema „Digitalisierung der Arbeitswelt“ („Arbeitsrecht 4.0“) mit seinen vielfältigen Auswirkungen auf die Arbeitsbeziehungen. Eingearbeitet sind alle maßgeblichen Reformen 2017/2018 (z.B. Entgelttransparenz, AÜG, BTHG, Be-triebsrentenstärkungsgesetz, MuSchG).

Aktuell: n Neue Arbeitsformen der Arbeit 4.0 (z.B. Crowdworking, Crowd-sourcing, Clickworking). Vertieft wurde der Aspekt „fl exibler Arbeitsort und Homeoffi ce“ mit den weiteren, sich im Zuge der Digitalisierung neu herausbildenden Anforderungen an die Vertragsgestaltung.

n Erweitert wurden die Ausführungen mit Konzernbezug (v.a. Auswirkungen von Matrixstrukturen) und zur „Global Mobility“ (Entsendeverträge etc.).

n Weitere Schwerpunkte auf den Themen Mindestlohn, Daten-schutz (auf Basis der neuen europäischen DS-GVO und des BDSG neu), Diskriminierungsverbot, Urlaub und Erreichbarkeit, neue Abgrenzungsfragen Dienst-/Werkvertrag, Arbeitsvertrag und Scheinselbstständigkeit, Schriftformerfordernis, Verzugskosten-pauschale, Mediation im Arbeitsrecht, Syndikus rechtsanwalt, Gesundheitsmanagement/-förderung, Mitbestimmungsfragen.

n Alle gesetzlichen Neuregelungen umfassend eingearbeitet: AÜG, MuSchG 2018, Bundesteilhabegesetz, BEEG, Familien-pfl ege, WissZeitVG, betriebliche Altersversorgung.

Komplett: n Verträge mit Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern und Gesell-schaftsorganen

n Zusatzvereinbarungen zu Arbeits- und Anstellungsverträgen (z.B. nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Dienstwagen, Aus- und Fortbildungsfi nanzierung)

n Arbeitsrechtstexte der Personalarbeit n Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Abwicklungs- und Aufhebungsverträge, Altersteilzeitverträge)

n Betriebsvereinbarungen n Schriftsätze im arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlussver-fahren

n Gebühren und Rechtsschutz im Arbeitsrecht

NOMOS 9. AUFLAGE 2018.

MIT ONLINE-ZUGANG.2460 S., 148,00 €

ISBN 978-3-8487-4331-5

19BUCHVORSTELLUNGEN DGZ 3/4 2018

Alle Anmeldeunterlagen und weitere Seminarinformationen fi nden Sie einfach und bequem unter www.frbw.de. Kontakt: Franz-Röhr-Bildungswerk e.V. Jahnstr. 12 70597 Stuttgart Tel: 0711/248 47 88-18 [email protected] www.frbw.de

Seminare 2018Datum Thema Ort Referenten* Zielgruppe**

Ap

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09.-11.04.2018 Jugend- und Auszubildendenvertretung 1 Friedrichshafen David Neumann,Richard Neufang

JAV

23.-27.04.2018 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz Stufe 1 und 2

KirkelBildungszentrum der Arbeitskammer

Richard Neufang, Achim Leist, Tatjana Röder

BR, JAV, BU, VK

Jun

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18.-22.06.2018 Betriebsverfassungsrecht 1 und aktuelle Rechtsprechung

BambergArkaden Hotel

Sebastian Scheder,Karsten Ristow,Markus Nieberle- Schreiegg

BR

25.-29.06.2018 Generationengerechtigkeit: Was die Politik jetzt tun muss!

KönigswinterArbeitnehmerzentrum (AZK)

Fachreferenten des AZK

BU Jugend

28.-30.06.2018 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz Stufe 2

EbernAWO Ebern

Karsten Ristow, Saskia Strehle, Sebastian Scheder

VK

Juli

02.-06.07.2018 Ältere Arbeitnehmer 1 Altersteilzeit, Betriebliche Altersvorsorge, Wertguthabenkonten

KölnStadthotel am Römerturm

Dr. Horst Metz,Albert SeizN.N.Referent DRV-Bund

BR

12.-14.07.2018 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz Stufe 3

LaimeringLandgasthof Asum

Karsten Ristow, Saskia Strehle, Sebastian Scheder

VK

26.-28.07.2018 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz Stufe 1

RegenstaufSchloss Spindlhof

Karsten Ristow, Saskia Strehle, Sebastian Scheder

VK

Sep

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24.-28.09.2018 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz Stufe 1 und 2

KirkelBildungszentrum der Arbeitskammer

Richard Neufang,Achim Leist, Tatjana Röder

BR, JAV, BU, VK

Okt

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08.-12.10.2018 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz Stufe 2 und 3

PapenburgHistorisch-Ökologische Bildungsstätte

René Michael,N.N.

BU, VK

15.-19.10.2018 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz Stufe 1 und 2

KirkelBildungszentrum der Arbeitskammer

Richard Neufang,Achim Leist, Tatjana Röder

BR, JAV, BU, VK

15.-19.10.2018 Arbeitszeitgestaltung und aktuelle Rechtsprechung

Bad FüssingParkhotel

Joachim Vetter,Sebastian Scheder

BR

22.-26.10.2018 Arbeitsrecht 1 und aktuelle Rechtsprechung

Bad WörishofenVitalhotel Sonneck

David Neumann, Jochen Korsch

BR

Nov

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er

05.-09.11.2018 Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz Stufe 1 und 2

Kirkel Bildungszentrum der Arbeitskammer

Richard Neufang,Achim Leist, Tatjana Röder

BR, JAV, BU, VK

12.-16.11.2018 Datenschutz 1: Grundlagen des Daten-schutzes und der Vertrauenskultur

WangeroogeGästehaus Germania

René Michael,Regina Hiller

BR

26.-30.11.2018 Industrie 4.0 ErfurtHotel CARAT

David Neumann,N.N. Fachreferent

BR

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DGZ 3/4 2018 FRBW

ABSCHLUSSSEMINAR 2017 IN KIRKELLEBENDIGE DEMOKRATIE BEGINNT AM ARBEITSPLATZ – STUFE 4

Vom 13.11.2017 bis 17.11.2017 fand im Bildungszentrum der Arbeitskammer das letzte Kirkel-Seminar für das Jahr 2017 statt. Die Seminarreihe stand dieses Jahr u.a. unter dem Fokus Tarifverträge, betriebliches Eingliederungs-management und Minderheitenschutz.

Mit 21 Teilnehmer/innen war das auch die größte Seminargruppe des laufenden Jahres. Die weiteste Anreise hatten eine Kollegin aus Salzgitter sowie drei Kollegen aus Wolfsburg und Kassel. Die – doch recht weite und strapaziöse – Anfahrt ins Saarland nah-men die 4 trotzdem gerne in Kauf und werden auch im nächsten Jahr, wie schon 2016, wieder ihre Woche Bildungsurlaub in Kirkel verbringen. Einige Kollegen hatten „Kirkelpremiere“ und werden sich, wie es scheint, auch 2018 wieder gerne hier einfi nden.

Es stimmt einfach alles bei diesen Seminaren. Die ganze Atmos-phäre, die Schulungsthemen, der wirklich interessante Erfah-rungsaustausch untereinander sowie die Unterbringung und die schöne Umgebung mit dem angrenzenden Waldgebiet.

SEMINARGRUPPE IN KIRKEL

Wer einmal da war, kommt gerne wieder und ab 2018 zeigt sich das ganze Bildungszentrum zudem mit „einem neuen Gesicht“. Das gesamte Haus wurde aufwendig umgestaltet, alle Gästezimmer komplett erneuert und zudem ein großer Fitness- und Entspannungsbereich angelegt. Achim Leist

REFERENT ACHIM LEIST

FRBW DGZ 3/4 2018

BILDUNGSURLAUB IN BERLINHISTORISCHE SPURENSUCHE IN DER HAUPTSTADT ZU DEN „AKTEUREN DER NS-ZEIT“

Zum Jahresbeginn wurde nach der gelungenen Premiere im Sommer 2017 vom Franz-Röhr-Bildungswerk wieder ein Bildungsurlaub im Land Berlin angeboten.

Unter dem Titel „Akteure der NS-Zeit“ wollten die 30 Teilnehmer – allesamt von der Firma Biotronik in Berlin-Britz – ihre arbeits-freie Wartungswoche mit etwas politischer Bildung verbringen und besichtigten am 4. Januar 2018 zunächst das Dokumenta-tionszentrum NS-Zwangsarbeit in Berlin-Schöneweide. Am zwei-ten Tag ging es dann zum Museum „Topographie des Terrors“ auf dem ehemaligen Gelände der Prinz-Albrecht-Straße 8 (heute: Niederkirchnerstraße 8) im Ortsteil Kreuzberg.

Bereits die Thematik der NS-Zwangsarbeit am ersten Tag in Schöneweide traf das ungeteilte Interesse aller Teilnehmer, da dieses Thema – völlig zu Unrecht – doch eher ein Nischen-Dasein in der Geschichte fristet. Durch zwei hervorragende Guides wur-de das Thema in zwei kleineren Gruppen zunächst durch einen Rundgang durch das Arbeitslagergelände nebst entsprechenden Hintergrundinformationen über Akteure, Täter, Profi teure, Helfer, Zuschauer und Opfer aufbereitet. Später wurden diese Kenntnis-se dann mithilfe von Kleingruppen-Seminaren zu verschiedenen Themen vertieft.

Am zweiten Tag begaben wir uns dann auf geschichtsträchtigen Boden. Das Museum zur „Topographie des Terrors“ befi ndet sich auf dem Gelände des ehemaligen Hauptquartiers der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) in der ehemaligen Kunstgewerbeschule. In unmittelbarer Nachbarschaft lag das Prinz-Albrecht-Palais in der Wilhelmstraße 102, das seit 1934 zur Zentrale des Sicher-heitsdienstes (SD) der SS und ab 1939 auch des Reichssicher-heitshauptamtes (RSHA) wurde.

Auch hier gelang den beiden hervorragenden Guides das Kunst-stück, zunächst durch einen Rundgang durch die Dauerausstel-lung die Thematik der NS-Zeit und deren Entstehung, Organisation, Ursachen und Ende gut aufzubereiten. Dies war erforderlich, um das Tagesthema „Verfolgt – Verschont – Integriert? NS-Täter nach 1945“ – wiederum in Kleingruppen-Seminaren zu einzelnen Themen – überhaupt angemessen behandeln zu können.

Abschließend war auch dieser Bildungsurlaub bei den Teilnehmern ein voller Erfolg. Trotz (oder gerade wegen?) der zum Teil sehr be-wegenden Thematik hat man viel Neues erfahren, welches so in der öffentlichen Wahrnehmung leider nur noch eine kleine Rolle spielt.

SEMINARGRUPPE IN BERLIN

DGZ 3/4 2018 FRBW

BETRIEBSRÄTESEMINAR IN AACHENKURZ-LEHRGANG ZU BETRIEBSÄNDERUNGEN UND MITBESTIMMUNGSRECHTEN DES BETRIEBSRATS

Zum Beginn der Adventszeit fand kurzfristig und auf besonderen Wunsch mehrerer Betriebs-räte hin ein Kurz-Lehrgang des FRBW zu einem brisanten Thema in Aachen statt. Vom 29.11. bis 01.12.2017 wurden hier die Grundzüge von Betriebsänderungen sowie die Voraussetzungen und die Mitbestimmungsrechte beim Abschluss von Interessensausgleich und Sozialplan dargestellt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Ent-wicklungen im Siemenskonzern sowie des im November abgeschlossenen Sozialplans in der Otto-Junker-Gießerei fanden sich mehrere Betriebsräte von Siemens (Mühl-heim/Ruhr) und der Otto-Junker-Gießerei (Simmerath/Aachen) im Best Western Hotel Regence in Aachen ein. Ergänzt wurden die Teilnehmer durch Betriebsräte aus Schwaben, namentlich aus den Be-trieben Schuler Pressen (Göppingen) und ALTRAD Lescha (Burgau/Augsburg).

Der Referent zeichnete sich durch langjäh-rige Praxiserfahrungen – in seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt seit über 12 und als Ge-werkschaftssekretär seit über acht Jahren – insbesondere auch in diesem Themen-bereich aus, was die Unterrichtseinheiten praxisorientiert und kurzweilig machte. Die Teilnehmer honorierten dies mit einer regen Teilnahme, interessierten Nachfra-gen und engagierten themenorientierten Diskussionen. Abgerundet durch eine bestens organisierte Seminarleitung war

das Seminar sowohl für die Teilnehmer als auch für den Referenten ein voller Erfolg.

Der mitunter erstmalige Kontakt zwischen dem Referenten und den Teilnehmern als auch das Miteinander der Betriebsräte wa-ren äußerst positiv und es wurde verabre-det, diesen Kontakt zu intensivieren. Die

SEMINARGRUPPE IN AACHEN

BILDUNGSURLAUB IM MUSEUM

Hier waren sich alle Teilnehmer einig: Dieses Thema im Speziellen und ein Bil-dungsurlaub im Allgemeinen sind für eine Entwicklung der (Allgemein-)Bildung unerlässlich! So ist es geradezu selbstver-ständlich, dass die CGM-Betriebsräte von Biotronik bereits den nächsten Bildungs-urlaub für den Sommer 2018 planen. Björn Zirzlaff

Wiedersehensfreude bei denen, die sich wiederholt auf einem Lehrgang des Franz-Röhr-Bildungswerks trafen, zeigte, dass eine solche Verabredung auch keine leere Versprechung ist, sondern innerhalb der CGM auch ge-lebt wird. Björn Zirzlaff

23FRBW DGZ 3/4 2018

Deine Stimme zählt für die CGM!

Betriebsratswahl 2018Chance zur Veränderung

Wofür wir stehen

Menschlichkeit am Arbeitsplatz

Persönliche Betreuung

Ein sorgenfreies Arbeitsleben

Sichere Arbeitsplätze

Gerechte Bezahlung

Mehr Aus- und Weiterbildung

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Gesundheit bis zur Rente

Mehr Mitbestimmung

Vielfalt in den Arbeitnehmervertretungen

Bild Smiley ©SG-design | fotolia.com

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