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Die elektronische Rechtspflege - Eine Vision für eJustice in der Schweiz Daniel Gruber Vorstand Verein eJustice.ch Verein Association Associazione eJustice.CH

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Die elektronische Rechtspflege -Eine Vision für eJustice in der

Schweiz

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Inhalt

• Umfeld in der Schweiz

• Chancen der Digitalisierung

• Vision eJustice

• Umsetzung

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Umfeld in der Schweiz

• Ausgezeichnete Infrastruktur

• Exzellentes Ausbildungsniveau

• Wirtschaft ist Weltspitze bei Innovationsfreudigkeit und Übernahme neuer Technologien

Quelle: WEF - The Global Information Technology Report 2016, S. 178 (www.weforum.org/gitr)

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Chancen der Digitalisierung

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Chancen der Digitalisierung

Konkrete Vorteile für den Justizbereich

• Keine ressourcenintensiven Mehrfacheingaben von Daten

• Reduktion von Zeit und Kosten bei Zustellungen und bei der Akteneinsicht

• Reduktion von Zeit und Kosten bei der Aktenbearbeitung (Reduktion Büro- und Archivraum, schneller Dossierzugriff)

• Vereinfachung und Beschleunigung der Kommunikations- und Entscheidungswege

• Effizientere und flexiblere Organisation durch erhöhte Mobilität der Dossiers bzw. orts- und zeitunabhängigen Zugriff

• Nutzen von originär elektronischen Produktivitätshilfsmitteln und spezifischen Funktionen (Verlinkung von Aktenstücken zu Rechtsschriften, Verlinkung zu Rechtsquellen, intelligente Suchfunktionen, Kommentarfunktionen etc.)

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Vision eJustice - «Leitsatz»

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Justizverfahren werden in elektronischer Form anhängig

gemacht, geführt, abgeschlossen und publiziert. Sämtliche

Verfahrensschritte und sämtlicher Geschäftsverkehr laufen

elektronisch ab.

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Vision eJustice – Behördenseitig

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• Justizbehörden empfangen elektronische Eingaben und produzieren elektronische Ergebnisse.

• In der Justiz werden sämtliche Prozesse innerhalb und zwischen Behörden ausschliesslich und vollständig elektronisch abgewickelt.

• Die Justiz versorgt sämtliche externen berechtigten Bereiche und Systeme bedürfnisgerecht mit elektronischen Daten.

• Die Justiz begegnet den laufend steigenden Anforderungen mit den Hilfsmitteln der Informationstechnologie.

Eingang

• Rechtsschriften• Korrespondenz mit

Nutzerinnen und Nutzern

Interne Behördenprozesse

• interne Verarbeitung

• Akteneinsicht• Dossierweitergabe• ...

Ausgang

• Entscheide• Mitteilungen an

externe Stellen (Register, Vollzug etc.)

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Vision eJustice – Nutzerseitig

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• Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare sowie professionell beteiligte Dritte verkehren ausschliesslich und vollständig elektronisch mit den Justizbehörden.

• Einwohnerinnen und Einwohner können sämtliche Prozesse mit Justizbehörden elektronisch führen.

• Nutzerinnen und Nutzer im Justizbereich (professionell Beteiligte und Einwohnerinnen/Einwohner) kommunizieren sicher und benutzerfreundlich in elektronischer Form untereinander sowie mit externen Bereichen und Systemen (einfache und sichere „Version“ von E-Mail Verkehr).

Instruktion

•Korrespondenz unter AnwältInnen; NotarIn-nen etc.

•Korrespondenz mit Auf-traggeberInnen und ex-ternen Bereichen

Verarbeitung

•interne Verarbeitung•Akteneinsicht

Eingang / Ausgang

•Rechtsschriften•Entscheide•Korrespondenz mit Justizbehörden

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Vision eJustice – Gesellschaftlich

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• Die Justiz ist nahtlos ins Ökosystem elektronischer Behördenleistungen integriert und leistet einen Beitrag zur Positionierung der Schweiz als attraktiven, zukunftsorientierten Lebens- und Wirtschaftsstandort.

• Mit den Mitteln der Informationstechnologie besteht ein umfassender, rechtsgleicher Zugang für alle Einwohnerinnen und Einwohner zu den Entscheiden der schweizerischen Gerichte.

• Die Justiz setzt natürliche Ressourcen schonend und nachhaltig ein.

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Umsetzung

Heutige Situation

• Unterschiedliche staatsrechtliche, ordnungspolitische und strukturelle Vorgaben

• Kein Grossprojekt «eJustice Schweiz»

• Gefahr der Entstehung eines Flickenteppichs

Notwendigkeiten

• Einvernehmliches Grundverständnis des Ziels

• Gemeinsame Grundsätze der Umsetzung

• Geeignetes Gefäss der Zusammenarbeit

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Umsetzung

Einvernehmliches Grundverständnis des Ziels

• Heutige Tagung

• Bestrebungen der Anwaltschaft

• Projekt(e) des Bundesgerichts

• Kantone und Bund: Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (HIS)

• Revision des ZertES und Anpassungen der Zustellverordnungen

Gemeinsame Vision schafft einvernehmliches Grundverständnis des Ziels

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Umsetzung

Gemeinsame Grundsätze der Umsetzung

• Kommunikation• Alle Beteiligten sind über den Stand bestehender Planungen, Arbeiten oder

Lösungen informiert.

• Kooperation• Koordination vom Umsetzungsaufgaben

• Wo möglich und nötig Kooperation

• Kulturwandel• Digitalisierungsprozess ist nicht nur Wechsel des Mediums

• Change Management

• Nutzen stiften• Einfachheit der Lösungen

• Kostenreduktion durch Standardisierung

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Umsetzung

Geeignetes Gefäss der Zusammenarbeit

Bestehende Gefässe

• Programm HIS: Vernetzung Kantonsbehörden, Bund, Polizeikorps, Staatsanwaltschaften

• Programm HPI: Vernetzung Polizeikorps

• Projekt des Bundesgerichts: Vernetzung Bundesgericht und Obergerichtspräsidenten

• Verein eJustice.CH: Gesprächsforum und Entwicklung Vision

Institutionalisierte Koordination notwendig

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Umsetzung

Rolle des Vereins eJustice.CH

• Alle Stakeholder sind im Verein eJustice.ch vertreten (Gerichte des Bundes, diverse Gerichte der Kantone, SAV, SNV, Privatwirtschaft, Wissenschaft, J)

• Koordinationsgefäss

• Aktive Begleitung des Transformationsprozesses

• Dokumentation der Umsetzung («eJustice Barometer»)

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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Daniel Gruber

Vizedirektor Bundesamt für Justiz BJ

Vorstandsmitglied Verein eJustice.CH

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