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Die Flüchtlingspolitik der Schweiz im Zweiten Weltkrieg

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung____________________________________________________ 2 2 Flüchtlingsströme in Europa – Der Historische Hintergrund _____________ 3 2.1 Politische Ereignisse in Europa 1933-1945 __________________________ 3 2.2 Zivile Flüchtlinge von 1933 bis 1937_______________________________ 4 2.3 Flüchtlinge von 1938 bis 1945 ___________________________________ 4 2.4 Nur Juden ausgewiesen? ________________________________________ 7 3 Der Bundesrat und das EJPD_____________________________________ 7 3.1 Die Konferenz von Evian 1938 ___________________________________ 7 3.2 Einführung des J-Stempels 1938__________________________________ 8 3.3 Folgen der Visumspflicht ________________________________________ 9 3.4 Wissen und Handeln ___________________________________________ 9 3.5 Greuelpropaganda ____________________________________________ 10 3.6 Arbeitslager in der Schweiz _____________________________________ 10 4 Die Meinung des Volkes________________________________________ 12 4.1 Wie das Volk auf die „Fremden“ reagierte__________________________ 12 4.2 Stimmen aus dem „Nebelspalter“ ________________________________ 13 5 Menschenschmuggel __________________________________________ 14 5.1 Fluchthelfer _________________________________________________ 15 5.2 Les filières – Organisierte Fluchtrouten in der Schweiz________________ 16 6 Fazit _____________________________________________________ 18 Quellennachweis _____________________________________________ 19

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1 Einleitung Über die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wird seit den neunziger Jahren wieder heftig diskutiert. Erst vor einiger Zeit veröffentlichte die Bergier-Kommission (Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg, UEK) einen umfassenden Bericht über die Rolle der Schweiz im Zweiten Welt-krieg. Nicht zum ersten Mal hat jemand den Versuch unternommen, einen Teil schweizer Geschichte aufzuarbeiten. Meine Arbeit soll einen kurzen Überblick, über die Flüchtlingspolitik der Schweiz geben. Ich habe dieses Thema gewählt, da es sehr aktuell ist und ich mich speziell für diesen Teil jüngster Schweizer Geschichte interessiere. Sehen Sie diese Arbeit nicht als ein Rezitieren von historischen Ereignissen, son-dern als Diskussion verschiedener Standpunkte und Auffassungen, die auch nach dem Erscheinen des Bergier-Berichts (oder gerade deswegen) weiter bestehen. Mein Ziel besteht darin, dem Leser die Problematik dieses Themas näher zu brin-gen und ihn dafür zu sensibilisieren, dass man den vielen verschiedenen Büchern und Artikeln mit gesunder Skepsis begegnen sollte. Ich wünsche Ihnen mit dieser Lektüre viel Vergnügen. Eliane Staub

Abb.1: Französisches Flüchtlingskind. 18. Juni 1940

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2 Flüchtlingsströme in Europa – Der Historische Hintergrund 2.1 Politische Ereignisse in Europa 1933-1945 Mit der Machtergreifung der Sozialsozialisten und somit auch Hitlers 1933 in Deutschland, spitzt sich die politische Lage in Europa zu. Die Unzufriedenheit des Deutschen Volkes über die schlechte Wirtschaftslage und der finanzielle Druck der Reparationszahlungen vom Ersten Weltkrieg steigert sich in immer lauter werdende Proteste. Hitler nutzt die Unruhen der Zwanziger und Dreissiger Jahre, um seine politischen Ziele zu verfolgen. Ab 1935 werden die Juden mehr und mehr in ihrer Bewegungs- und Handlungsfreiheit eingeschränkt, eine alarmieren-de Entwicklung zeichnet sich ab. 1938 rücken deutsche Truppen in Österreich ein. Die Deutschen proklamieren den sogenannten „Anschluss“ Österreichs an das Dritte Reich. Im November 1938 kommt es zu der berühmten „Reichskris-tallnacht“, welche die erste grosse Flüchtlingswelle auslöst. Am 1. September 1939 dringt die deutsche Wehrmacht in Polen ein, worauf England und Frank-reich Deutschland den Krieg erklären. 1940 fallen Dänemark, Norwegen, Belgien, Holland und Luxemburg und werden von den deutschen Truppen besetzt. Italien stellt sich unter Mussolini an die Seite Hitlers. Die Schweiz ist von deutschen Wehrmacht umzingelt. (Abb.2) 1941 schliesst sich Bulgarien den Achsenmächten an (Deutschland, Italien). Jugoslawien und Griechenland werden von deutschen Truppen und deren Bündnispartner überrannt. Deutschland greift die Sowjetunion an, die kurz darauf in einer Gegenoffensive zurück-schlägt. Deutschlands Bündnispart-ner Japan bombardiert am 7. De-zember 1941 den Amerikanische Stützpunkt Pearl Harbour. Darauf-hin erklärt Amerika Japan den Krieg, worauf wiederum Deutsch-land Amerika den Krieg erklärt. Erst im Jahr 1943 beginnt sich eine Wende abzuzeichnen, als die deut-schen Truppen vor Stalingrad kapi-tulieren. Im Juli landen alliierte Truppen in Sizilien, das faschisti-sche Regime Italiens wird gestürzt. Kurz darauf erklärt die neue italie-nische Regierung Deutschland den Krieg. Am 6. Juli 1944 landen alliierte Truppen in der Normandie, nach und nach werden Paris, Brüssel und Antwerpen befreit. Amerikanische Truppen überqueren den Rhein und die Sowjetarmee stösst bis nach Deutschland vor. Am 8. Mai 1945 kapitulieren sämtliche deutsche Truppen, was gleichzeitig das Ende des Krieges bedeutet.

Abb.2

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2.2 Zivile Flüchtlinge von 1933 bis 1937 Politische und „andere“ Flüchtlinge Der Bundesrat reagierte auf erste Flüchtlingswelle 1938 mit der Unterscheidung, zwischen „politischen“ und „anderen“ Flüchtlingen, die bis 1945 Gültigkeit hatte. Diese Unterscheidung ist für das Verständnis der schweizer Flüchtlingspolitik von grosser Bedeutung. Als politische Flüchtlinge galten nur Personen, die wegen ih-rer politischen Gesinnung verfolgt wurden. Ihre Zahl betrug während der gesam-ten Kriegsdauer nur 644 (!) Personen. Politische Flüchtlinge waren direkt dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterstellt. Zu den „ande-ren“ Flüchtlinge gehörten die restlichen Flüchtlinge, wie Juden, Roma und Jeni-sche, Homosexuelle und andere durch ihre Religion oder Lebensweise verfolgte Bevölkerungsgruppen. Sie wurden fälschlicherweise nicht als „an Leib und Leben gefährdet“ angesehen und unterstanden darum dem geltenden Ausländerrecht, anstatt dem (milderen) Asylrecht. Für „andere“ Flüchtlinge waren die kantonalen Polizeibehörden zuständig, von denen einige eine sehr strenge Linie verfolgten und andere tolerant(er) mit Einreisebewilligungen umgingen.1 Durch die Verfolgungen der Juden nach der Machtergreifung Hitlers und den Na-tionalsozialisten 1933 verschärfte sich die Situation der jüdischen Bevölkerung in Deutschland und Österreich zusehends. Viele wanderten darum schon vor dem eigentlichen Krieg in unbesetzte Gebiete aus. Der Bundesrat verschärfte im sel-ben Jahr die Einreisebedingungen für Ausländer. Die Auflagen um in der Schweiz Asyl zu erlangen waren sehr streng. Man hatte sich 48 Stunden nach Ankunft in der Schweiz bei der Polizei zu melden, wurde überwacht und hatte sich auch spä-ter periodisch bei einer amtlichen Stelle zu melden. 1934 verbot man allen Flüchtlingen eine erwerbsmässige Tätigkeit, da von der Seite der Gewerkschaften die Angst bekundet wurde, die ausländischen Arbeitskräfte könnten der einheimi-schen Bevölkerung die Arbeitsplätze streitig machen. Dies wurde selbst im Krieg, als Arbeitskräfte dringend benötigt wurden, nicht rückgängig gemacht. In Deutschland nahmen 1935 die Verfolgungen von Juden immer schlimmere Formen an und gipfelten in den „Nürnberger Rassengesetze“. Darauf und auf weitere Geschehnisse in Deutschland, wurde die „Schweizerische Zentralstelle für Flüchtlingshilfe“ gegründet (u.a. von Gertrud Kurz und Paul Vogt). 2.3 Flüchtlinge von 1938 bis 1945 Nach dem Anschluss Österreichs verliessen Hunderte Zivilpersonen Österreich, um in der Schweiz Zuflucht zu finden. Der Bundesrat beschloss daraufhin, eine allgemeine Visumspflicht für österreichische Staatsangehörige einzuführen. Aus-serdem wies der Bundesrat die Grenzkantone an, Flüchtlinge nur äusserst zu-rückhaltend aufzunehmen. Die erschreckenden Ausmasse dieser „Völkerwande-rungen“ aus den Gebieten Deutschlands und Österreichs, veranlassten den Ame-rikanischen Präsidenten Roosevelt, einen internationalen Kongress zur Behand-lung der Flüchtlingsfrage einzuberufen. Dieser Kongress, genannt „Konferenz von Evian“, brachte aber keine positiven Ergebnisse hervor(siehe Kapitel 3.1). Statt-dessen beschliesst der Bundesrat, die Grenze ab sofort zu schliessen. Über die Grenzschliessung berichtet ein Artikel der Neuen Zürcher Zeitung vom 8. Sep-tember 1938:

1 Vgl.: UEK I 2002, S. 109ff.

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«Die Absperrung der Schweizer Grenze gegen die ille-gale Einreise von jüdischen Flüchtlingen aus dem ehemaligen Österreich wird seit dem 18. August kon-sequent eingehalten. Ungern haben die Schweizer Be-hörden zu diesen Massnahmen gegriffen; sie war aber zur dringenden Notwendigkeit geworden, weil sonst eine nicht übersehbare Menge von Emigranten in un-ser Land geströmt wäre, besonders da von deutscher Seite dieser Abschub eines ganzen Bevölkerungsteils weiterhin systematisch gefördert worden wäre. [...] Es dürfte ihnen nicht unbekannt sein, dass Deutschland nach Möglichkeit viele Tausende von Juden nach der Schweiz abschieben möchte. Gelingt ihm das, entledigt es sich also auf diese billige Art der ihm nicht genehmen Bevölkerungs-teile, dann bürdet es den internationalen Instanzen zur Beschaffung von Heim-stätten für Emigranten eine stets grösser und schwerer werdende Last auf und und entzieht sich gleichzeitig der Verpflichtung, selber Hand zu bieten zu einer Regelung des für die ganze Welt brennen gewordenen Problems. [...].»2 Zur selben Zeit, zwischen April und Oktober 1938, verhandelte die Schweizer Re-gierung mit Deutschland. Daraufhin beschloss man, jüdische Pässe mit einem J-Stempel zu kennzeichnen (siehe Kapitel 3.2). Nach der Reichskristallnacht flüch-ten zahlreiche Flüchtlinge in umliegende Länder, insbesondere in die Schweiz. Viele von ihnen scheiterten schon an der Grenze. 1939 schätzte man die Zahl der in der Schweiz ansässigen Flüchtlinge auf 10'000-12'000 Personen. Am 5. Sep-tember wurde verfügt, dass sowohl Ein- wie Durchreisende Ausländer ein Visum vorzulegen hätten. Am 17. Oktober beschloss der Bundesrat, alle rechtswidrig in die Schweiz eingewanderten Personen in das Herkunftsland zurückzuweisen, ausser es handelte sich um Deserteure oder anerkannte politische Flüchtlinge. 1940 sah sich die Regierung gezwungen, die grosse Zahl von Flüchtlingen in Ar-beitslagern unterzubringen, wo sie, nach Meinung hoher Militärpersonen und Mit-gliedern der Regierung, besser überwacht werden konnten. Nach der Besetzung Frankreichs kam eine erneute Flüchtlingswelle auf die Schweiz zu. Im Juni 1940 wurden insgesamt 40'000 Soldaten der französischen und polnischen Armee in der Schweiz interniert und 7'500 Zivilpersonen aus Frankreich aufgenommen, die wenige Monate später wieder in ihre Heimat zurückkehren konnten. 1942 wurde die gefährliche Lage der Juden in den besetzten Gebieten immer offensichtlicher. Zeugenaussagen berichteten von brutalen Ermordungen. Abermals verfügt der Bundesrat die totale Schliessung der Grenze und die rigorose Wegweisung aller jüdischen Flüchtlinge. Die Verfügung wird erst am 23. August gelockert, als Ger-trud Kurz und Paul Dreyfus-de Günzburg den Bundesrat Steiger um die teilweise Wiedereröffnung der Grenze baten. Am 28. August debattierte man darauf in Lausanne über die Handhabung zur Gewährung des Asylrechts. Bundesrat Stei-ger teilte der Presse folgendes mit: «Zwischen den Geboten der Menschlichkeit, die zum unveräusserlichen geistigen Erbe der Schweiz gehören, und der unerlässlichen Sicherung der staatlichen In-teressen ist ein angemessener Ausgleich nötig. Dieser soll in gemeinsamer Zu-sammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Flüchtlingsorganisationen gesucht werden.

2 Zitat bei: o.V.: Jüdische Emigranten in der Schweiz. 1938

Abb.3: Bundesratsbunker

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Dass damit sorgfältige Sicherungsmassnahmen verbunden sind und dass die Grenze nicht einfach geöffnet werden kann, wird von keinem wirklichen und ernsthaften Kenner der Materie bestritten. Ebenso notwendig ist es, auf die be-schränkten Aufnahmemöglichkeiten aufmerksam zu machen, wenn mit einem dauernd grösseren Andrang zu rechnen ist. Die verschiedenen Instanzen werden die Erhebungen, die als Unterlage für weite-re Beschlüsse zu dienen haben, nun vorerst fortsetzen.»3 Trotz der auch im Bergier-Bericht behandelten Grenzschliessung 1942 war die Einreise in die Schweiz nicht gänzlich ausgeschlossen, da manche Kantone die neue Verordnungen nicht strikte durchführten. Christian Lambelet, Professor für Wirtschaft und Wirtschaftsgeschichte in Lausanne, ermittelte, dass während des Monats August 1942 475 Menschen in die Schweiz einwanderten. Die Grenz-schliessung hatte also keinen direkten Einfluss auf die effektiven Reisezahlen, was man anhand der Tabelle ersichtlich ist.4

1943 nahmen die Verfolgungen der jüdischen Bevölkerung im deutschbesetzten Teil Italiens drastisch zu. 7'800 Zivilpersonen und 20'000 Soldaten überquerten die Grenze. Nach dem Einmarsch deutscher Truppen in Ungarn im März 1944 er-klärt sich der Bundesrat bereit, 14'000 Flüchtlinge aufzunehmen wobei tatsäch-lich weitaus weniger Personen in die Schweiz kamen. Am 12. Juli wurden die Grenzposten angewiesen, alle an Leib und Leben gefährdeten Personen einreisen zu lassen und am 3. November erklärte Rothmund, dass die Schweiz bereit sei, noch weitere Juden aufzunehmen. Anfang 1945 befanden sich rund 104'673 Flüchtlinge in der Schweiz. 1945 waren es 106'470 Flüchtlinge und Internierte, davon 46'470 Militärflüchtlinge. Bis kurz vor dem Waffenstillstand erhöhte sich die Zahl auf 115'000 Soldaten, darunter 10'000 Russen

3 Zitat bei: o.V.: Bundesrat Steiger nimmt Stellung zur Flüchtlingsfrage. 1942 4 Vgl.: Lambelet 2000 5 Die Tabelle umfasst alle Zivilpersonen, die vom EJPD als Flüchtlinge interniert wurden. Emigranten, Grenz-flüchtlinge und Refraktäre (d.h. Zivilpersonen, die als Militärflüchtlinge galten) sind darin nicht enthalten. 6 Quelle: UEK II 1999, S. 24

Im Zweiten Weltkrieg aufgenommene Zivilflüchtlinge5 1939 1940 1941 1942 1943 1944 1945 Januar 4 3 3 468 858 356 Februar 3 3 32 814 577 1452 März 2 49 777 1032 1452 April 7 3 55 557 1206 6032 Mai 4 4 77 477 1180 1793 Juni 12 2 95 511 640 1793 Juli 3 3 243 530 682 August 9 475 699 908 September 26 4 15 2895 4519 1520 Oktober 5 3 17 1845 1814 6678 November 6 5 39 1031 1537 777 Dezember 8 2 20 1601 1817 1848 Total 45 47 120 8436 14'520 17'960 10'055 Abb.4: Aufgenommene Zivilflüchtlinge 1.9.1939 bis 8.5.1945: 51'129 6

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2.4 Nur Juden ausgewiesen? Oft wird heute behauptet, dass nur Juden an der Grenze abgewiesen wurden. Diese Aussage ist aber de facto nicht ganz richtig. Jean-Christian Lambelet veröf-fentlichte eine interessante These über die tatsächliche Aufnahmechance der Flüchtlinge an der Schweizer Grenze. Nach seiner Rechnung lag die allgemeine Aufnahmewahrscheinlichkeit im Jahre 1942 bei 82 %. Er geht davon aus, dass jede Person, die einmal weggewiesen wurde, die Einreiseprozedur ein zweites Mal auf sich nahm. Da diese Flüchtlinge nach seiner These beim zweiten Mal auf-genommen wurden, ergibt sich eine Wahrscheinlichkeit von 97 % pro asylsu-chender Person. Die Einreisequote jüdischer Flüchtlinge lag mit 80 % nur knapp unter dem Durchschnitt der allgemeinen Quote. Beim zweiten Versuch von 96 % lägen sie auch nur geringfügig unter der allgemeinen Quote von 97 %. Daraus schliesst Lambelet, dass während der für die jüdischen Asylsuchenden entschei-denden Kriegsphase die grosse Mehrheit nach einem oder mehreren Einreisever-suchen in der Schweiz aufgenommen wurden. Bei der zweiten Flüchtlingswelle war die Aufnahmerate besonders hoch, denn, so Lambelet, als es wirklich nötig war, als eine grosse Zahl von Flüchtlingen an die Grenze drängte, hat sich das Land am meisten geöffnet.7

3 Der Bundesrat und das EJPD 3.1 Die Konferenz von Evian 1938 Nach dem schon mehrmals erwähnten Anschluss Österreichs an das Dritte Reich sah sich die Schweiz von feindlichen Mächten umzingelt. Durch die angespannte Lage und die riesige Anzahl Flüchtlinge schlossen viele Länder ihre Grenzen. US-Präsident Roosevelt nahm diese Wendung als Grund, für eine Internationale Flüchtlingskonferenz. Die USA wandte sich an die Schweiz und bat sie, diese Konferenz auf ihrem Boden auszutragen. Hans Frölicher, Chef der Polizeiabtei-lung des Bundes: „Wir befürchten, dass das Komitee sich vielleicht später ent-schliessen könnte, weiterhin bei uns zu verbleiben, und wir haben angesichts un-serer Einstellung zum Emigrantenproblem augenscheinlich gar kein Interesse daran, dass sich dieser Ausschuss schliesslich bei uns festsetzt.“. Die Konferenz wurde daraufhin, vom 6. bis 15. Juli in Evian-les-bains abgehalten. Sechs von Deutschlands direkten Nachbarn, das Vereinigte Königreich mit all seinen Domi-nions und neunzehn lateinamerikanische Länder nahmen an der Konferenz teil. Die Schweiz schickt nur widerwillig zwei seiner Gesandten hin, da sie sich vor ei-ner negativen Reaktion Deutschlands fürchtete. Darum wurde an der Konferenz von Rothmund, dem damaligen Chef des EJPD, erklärt, dass die Schweiz das ers-te Treffen der „Intergovernmental Committee on Political Refugees“ (IGC)8 mit Interesse verfolgen, sie aber nicht daran teilnehmen werde. Damit wird die Schweiz als einziges involviertes europäisches Land den Versammlungen des IGC fernbleiben. Nur an die Tagung vom 20./21. Juli 1939 wurde eine Delegation entsandt. Myron Taylor, Präsident Roosevelts Gesandter, eröffnete die Konferenz mit fol-genden Worten: „In diesem Augenblick, da die Konferenz zusammentritt sind mehrere Millionen Menschen tatsächlich oder potentiell heimatlos.“9. Die Ergeb-nisse der Konferenz waren trotz seiner aufwühlenden Rede enttäuschend. Anstatt 7 Vgl.: Lambelet 2000 8 Das IGC ist eine Vereinigung aller Staaten die von der Flüchtlingsproblematik betroffen waren 9 Zitat bei: Gay: Emigration

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eine Öffnung der Grenzen zu erwirken, wurde die Grenzbewachung sogar ver-stärkt. Vor allem Südamerikanische Län-der verschärften die Einreisebedingen für Flüchtlinge aus Europa. Nur die Vereinig-ten Staaten erklärten sich bereit, mehr Menschen aus den besetzten Gebieten Eu-ropas aufzunehmen. Ein weiterer Makel an der Konferenz von Evian war, dass man sich zwar über deutsche Flüchtlinge unter-hielt, die restlichen aber nicht besonders erwähnte, da man das Hauptproblem in Deutschland sah. Man vergass darüber die grosse Anzahl Flüchtlinge in den besetzten Gebieten wie zum Beispiel Polen und Ös-terreich. Der Journalist Karl Frey, sah die Gescheh-nisse der Konferenz von Evian in einem anderen Licht. „Erinnert sei an die Konfe-renz von Evian vom Juli 1938, an der die Schweiz die teilnehmenden Länder ver-geblich zu einer Aufnahme einer gewissen Zahl von Flüchtlingen zu bewegen ver-suchte. [...] Die mit einer Überbetonung von negativen Aspekten aufgebaute «Schuld» sollte in diesem Zusammenhang gesehen und die Schweiz von damals nicht im Übermass von Anklägern und Richtern Gemassregelt werden!“10 3.2 Einführung des J-Stempels 1938 Kurz nach der Konferenz von Evian wurde eine allgemeine Visumspflicht für Ös-terreichische Pässe eingeführt. Am 18. August 1938, beschloss der Bundesrat, Flüchtlinge ohne Visum ausnahmslos abzuweisen, ab dem 4. Oktober 1938 galt für alle deutschen „Nichtarier“ die Visumspflicht. Doch wie wollte man Arier von Nichtariern unterscheiden? Um diesen „Unterschied“ einfach zu erkennen, führte die Schweiz schon im April 1938 mit Deutschland Verhandlungen. Der Bundesrat wollte für alle deutschen Staatsangehörigen eine allgemeine Visumspflicht ein-führen. Die Deutschen fürchteten allerdings, dass andere Länder dem Beispiel der Schweiz folgen würden und befürchteten so eine nachteilige Wirkung für deutsche Reisende. Polizeichef Rothmund schlug dann im August 1938 einen Sichtvermerk für alle Emigranten vor. Das deutsche Auswärtige Amt lehnte dies ab und schlug stattdessen seinerseits vor, ein «J» in die Pässe aller deutschen und schweizer Juden zu stempeln. Rothmund meldete Bedenken an und erklärte, die Schweiz riskiere, «die ganze zivilisierte Welt gegen sich aufzubringen».11 Darauf erwiderte Bundesrat Giuseppe Motta «Der Bundesrat heisst das Abkom-men mit Deutschland einstimmig gut. Er hat auch die Pressemitteilung (ebenfalls einstimmig) angenommen. Herr Rothmund kann sich seiner kleinen Skrupel, die ihn noch quälen, also geruht entledigen.»12 10 Zitat bei: Frey 2002 11 Zitat bei: o.V.: „Schweizer Flüchtlingspolitik zur Nazizeit: J-Stempel ist eine deutsche Erfindung“. 2002 12 Zitat bei: UEK I 2002, S. 111

Abb.5: Schweizer Kollektivpass für ungarische Ju-den (1944).

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Der Bergier-Bericht sieht die Schuld bei den Schweizer Behörden. «Die Einfüh-rung des «J-Stempels» 1938 erschwerte den im Reich lebenden Juden die Emig-ration. Ohne schweizerisches Drängen wären die Pässe später, vielleicht auch gar nicht gekennzeichnet worden. [...] Ohne «J»-Stempel wäre es jedoch vielen Op-fern des Nationalsozialismus möglich gewesen, über die Schweiz oder andere Staaten der Verfolgung zu entkommen.»13 Paul Stauffer hält dagegen, «[...] dass eine von den Reichsbehörden bereits am 17. August 1938 erlassene Verordnung sämtlichen Jüdinnen und Juden die (zusätzlichen) Vornamen «Sarah» bezie-hungsweise «Israel» aufzwang.». Das heisst, dass Deutschland schon vor den Verhandlungen mit der Schweiz die jüdische Bevölkerung „gekennzeichnet“ hat, es also nicht in erster Linie das Verschulden der Schweiz war, dass der J-Stempel eingeführt wurde. Trotz allem muss aber erwähnt werden, dass sich die Schweiz falsch verhalten hat, als sie den Vertrag über den «J»-Stempel unterschrieb. 3.3 Folgen der Visumspflicht Die Einführung der Visumspflicht am 4. Oktober 1938 galt in erster Linie den jü-dischen Flüchtlingen. Sie hatte zur Folge, dass die Flüchtlinge von nun an ge-zwungen waren, auf dubiosen Wegen zu einem Visum zu kommen, oder die Grenze illegal zu passieren. Obwohl alle schweizerischen Konsulate über die neue Verfügung über ausländische Pässe bescheid wussten, wurde die Weisung nicht überall gleich streng ausgeführt. Zu den strengen Konsulaten gehörten zum Bei-spiel das Schweizer Generalkonsulat in Wien, welches für die Erteilung eines Vi-sums einen „Ariernachweis“ verlangte. Dagegen vergaben die Konsulate in Pio Perucchi, Candido Porta (Mailand), Venedig und Triest grosszügiger Einreisebe-willigungen. Auch nach der Bildung der „Vichy-Regierung“ gab es in Frankreich noch Konsulate, die Einreisebewilligungen verteilten. So zum Beispiel Vertretun-gen in Toulouse, Lyon und Annemasse. Der Schweizer Konsulatsangstellte von Bregenz zum Beispiel, Ernest Prodolliet, verhalf mehreren Tausend Flüchtlingen zur Einreise in die Schweiz. Prodolliet sagte später aus: „Mein Prinzip war, stets zu helfen. [...] Ich ging sehr weit in der Aufwendung persönlicher Arbeit und Mü-he, um einen Grund zu entdecken, dieselben legal einreisen zu lassen.“14 15 3.4 Wissen und Handeln Der Bergier-Bericht zeigt auf, dass die Schweizer Regierung über die Geschehnis-se in Deutschland und den besetzten Gebiet sehr gut Bescheid gewusst habe. Schweizer Diplomaten im Ausland Zeugenaussagen von Flüchtlingen Zeugenaussagen der schweizerischen Ärztemission, die Ende 1941 und An-

fang 1942 sogenannten Geiselerschiessungen beiwohnten Durch politische, religiöse und humanitäre Organisationen wie z.B. das IKRK

(Internationales Komitee des Roten Kreuzes) Radio- und Zeitungsberichte aus dem Ausland16

13 Zitat bei: UEK II 1998, S. 285f 14 Zitat bei: UEK II 1998, S. 109f. 15 Vgl.: UEK II 1998, S. 108ff. 16 Vgl.: UEK I 2002, S. 121f.

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Einschränkend ist zu Bemerken, dass man den Informationen mit grösster Skep-sis begegnete, da man sogenannte „Greuelpropaganda“ aus dem Ersten Welt-krieg kannte und die Informationen so ungeheurlich waren, dass sogar jüdische Kreise noch Ende August 1942 nicht alle Details – zum Beispiel die wirtschaftliche Nut-zung der Leichen der Ermordeten – glauben konnten. Es gilt als gesichert, dass die Bundesbehörden ab 1941 von den systematischen Massentötungen und ab 1942 vom Programm zur Vernichtung der Juden, der so-

genannten „Endlösung“ in Europa Kenntnis hatten. Allerdings muss man berücksichti-gen, dass die Behörden täglich zahllose In-formationen bekamen und man diese nach irgendwelchen Kriterien sortieren musste. Man versuchte, glaubwürdige Informatio-nen zu identifizieren und keine unüber-prüfbaren Gerüchte weiterzuverbreiten. Zudem schienen die Zahlen der angebli-chen Massenmorde absolut unwahrschein-lich, da sie in der Grössenordnung niemals zuvor stattgefunden hatten. Berichte über Juden waren zudem für die Interessen der Schweiz, ihrer Ansicht nach, zweitrangig.17 3.5 Greuelpropaganda Die Angst vor Greuelpropaganda, wie man sie schon aus dem Ersten Weltkrieg kann-te, führte dazu, dass die Regierung und die Bevölkerung Nachrichten aus den be-setzten Gebieten mit Vorsicht behandel-ten. Sehr anschaulich sieht man dies an-

hand eines Artikels der Neuen Zürcher Zeitung vom 1. April 1933, in welchem die NZZ die haarsträubenden Nachrichten aus Amerika und England stark kritisieren und als unwahr abstempeln: «[...] Dass von solchen und ähnlichen faustdicken Lügenberichten in der Auslandpresse hier mit wachsender Entrüstung zur Kennt-nis genommen wurde, liegt auf der Hand, ebenso, dass die hier schon vorhande-ne antisemitische Stimmung gesteigert wurde. Die Greuelpropaganda beschränkt sich aber nicht bloss darauf, von schweren Judenverfolgungen zu berichten, sie schildert auch die angeblich vorgekommenen grausamen Misshandlungen und Tötungen in Haft genommener Kommunisten und Sozialdemokraten [...]». Es ist nachvollziehbar, dass man solchen Nachrichten kaum Glauben schenken konnte, da sie noch heute unvorstellbar anmuten. 1938 erschien in der NZZ ein Bericht über die „Aktion gegen Juden in Deutsch-land“18, was davon zeugt dass die Nachrichten über Greueltaten doch letztendlich bis in die Schweiz vorgedrungen sind. So berichtete das Blatt unter anderem über die sogenannte „Kristallnacht“ vom 9. und 10 November. 3.6 Arbeitslager in der Schweiz

17 Vgl.: UEK II 1998, S.91 18 Gemeint ist der Artikel „Die Aktion gegen die Juden in Deutschland. Alle Synagogen in Deutschland brannten“

Abb. 6: Bericht und Skizzen eines deutschen De-serteurs über die Judenvernichtung

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Die ansteigenden Flüchtlingszahlen führten zu einer finanziellen und personellen Überlastung der Hilfs-werke. In einem Schreiben an den Bundesrat bat die Schweizer Zent-ralstelle für Flüchtlingshilfe (SZF) um finanzielle Unterstützung, zudem forderten sie den Bundesrat auf, die Flüchtlinge dezentralisiert unterzu-bringen, und allenfalls sogenannte Arbeitslager einzurichten. Man ging davon aus, dass die psychischen Konsequenzen durch die andauernde Untätigkeit der Flüchtlinge sich in kriminellen Handlungen zeigen wür-de. Zudem stiess die Untätigkeit der Flüchtlinge bei der Schweizer Bevöl-kerung auf Unverständnis. Die all-gemeine Meinung des „faulen Schmarotzers“ kam auf. Gleichzeitig

kämpften die Gewerkschaften aber gegen eine Öffnung des Marktes. Sie befürch-teten, dass die Flüchtlinge der einheimischen Bevölkerung Arbeitsplätze weg-nähme. Dies trotz der Tatsache, dass Arbeitskräfte während der Kriegszeit in manchen Branchen knapp waren. Als Ausweg aus dieser heiklen Lage bot sich an, die Flüchtlinge zu öffentlichen Arbeiten heranzuziehen, wie zum Beispiel beim Bau von Strassen und Urbarma-chung von Land. Das Militär dräng-te auch schon längere Zeit darauf, Flüchtlinge in Lagern unterzubrin-gen, da sie sich davon eine bessere Kontrolle der Ausländer verspra-chen. Daraus sprach vor allem die Angst General Guisans vor Spio-nen, was ihn für eine sehr restrikti-ve Flüchtlings- und Asylpolitik plä-dieren liess. Der Bundesrat be-schloss so am 12. März 1940 für Zivilflüchtlinge Arbeitslager zu er-richten. Der Bundesrat beauftragte eine private Institution unter der Leitung von Otto Zaugg mit dieser gewaltigen Aufgabe. Zaugg sah sich enormen Problemen gegen-über, da er in kürzester Zeit Unter-künfte organisieren, Personal einstellen, Reglemente verfassen, Arbeit für die In-sassen beschaffen, ein Abrechnungs- und Kontrollsystem aufbauen und mit der Armee verhandeln musste, mit der man sich über die Zuständigkeit und organi-satorische Abläufe stritt. Gleichzeitig stand Zaugg unter dem Druck, die Insassen nicht besser zu behandeln als die Schweizer Soldaten. Darum die Strohsäcke, das karge Essen, die knappe Entlöhnung. Später lockerte der Bundesrat die Vor-schriften. In die Lager hatten nur noch Personen zwischen 16 und 50 Jahren ein-

Abb.7: Ankunft italienischer Soldaten bei Campocologno im Puschlav, September 1943.

Abb.8: Sowjetische Kriegsgefangene aus Deutschland, in einem Auffanglager in der Schweiz

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zurücken, das Tageshonorar betrug einen Franken, erste Möglichkeiten sich wei-terzubilden wurden geschaffen. 19

4 Die Meinung des Volkes 4.1 Wie das Volk auf die „Fremden“ reagierte Grundsätzlich kann man zwei Haltungen der Menschen gegenüber Flüchtlingen erkennen. Der eine Teil vertrat die Meinung, man solle keine Flüchtlinge ins Land lassen, während der andere Teil auf die lange humanitäre Tradition verwies, die schon die Hugenotten von der Verfolgung in Frankreich bewahrte. Juden wurden von strikten Flüchtlingsgegnern als „nicht assimilierbar“ angese-hen. Dieser Glaube vertrat man schon im 16. und 17. Jahrhundert, als viele Kan-tone „den unnützen und gottlosen Schwarm der Juden“ zu vertreiben versuchte. Zeitweise war es den Juden nicht einmal gestattet, sich in manchen Kantonen niederzulassen. 1776 wurden Oberendingen und Lengnau ausdrücklich zu den einzigen Orten ernannt, in der Juden sesshaft werden durften. Im Zweiten Welt-krieg verhielt es sich ähnlich. Flüchtlingen war es nicht erlaubt, einer erwerbs-mässigen Tätigkeit nachzugehen, da man befürchtete, dass die Ausländer der einheimischen Bevölkerung Arbeitsplätze wegnähmen. Diese Verordnung stürzte die Flüchtlinge in grosse materielle Not, da es ihnen nicht möglich war, ihren Le-bensunterhalt zu verdienen. Das machte sie von den Behörden und der Bevölke-rung abhängig. Die Bevölkerung sah in den Flüchtlingen vor allem den „faulen Ausländer“, der sich selber nicht die Mühe machte, seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten und darum der Bevölkerung auf der Tasche lag. Speziell in den konservativen Gegenden verhielt man sich ablehnend gegen die Fremden, was folgende Aussage eines Bauern aus Huttwil (BE) verdeutlicht: „Man diskutiert heftig über das Problem der Flüchtlinge; wozu so viele Leute in unser Land kom-men lassen? Wir erweitern nicht nur unser Kulturland, um solche Fremde zu mästen. Es hat nicht nur <gutmütige Schafe> darunter. Die meinen wohl, unsere leeren Palace-Hotels seien für sie da. So redet man über dieses Problem. Sie sol-len nur nach Deutschland gehen, es hat genug Arbeit dort.“20 Diese Aussage zeugt davon, dass viele Leute unzureichend bis gar nicht über die politische Lage informiert waren. Vor allem der ländlichen Bevölkerung mangelte es an Interes-se, wenn es um flüchtlingspolitische Angelegenheiten ging. Oliva Staub, im Zwei-ten Weltkrieg wohnhaft in Schaan (Liechtenstein) erinnert sich kaum an Flücht-linge in ihrer direkten Umgebung. „Es kam einmal ein Zug zu uns, voll mit russi-schen Soldaten. Sie wollten Zigaretten haben. Das war das einzige was ich von ihnen mitbekommen habe. Die Menschen hatten keinen Kontakt zu diesen Solda-ten und eines Tages waren sie verschwunden.“21 Die Behandlung der Flüchtlinge war von Fall zu Fall verschieden. So wurden manche Flüchtlinge nett bis sogar herzlich aufgenommen, während man für die anderen kaum einen Blick erübrigte. So erging es auch den Auslandschweizern, die während des Krieges in ihr Heimatland zurückkehrten. Rudi Zumbach, wel-cher 1945 von Bochum zurück in die Schweiz zog, äusserte sich enttäuscht über die Behandlung seitens der Regierung. Obwohl ihr Haus ausgebombt wurde und sie nur soviel besassen, wie sie tragen konnten, wurde ihnen keine Hilfe von der Schweizer Regierung dargeboten. Man hätte sie schlicht und einfach links liegen gelassen, meinte er kopfschüttelnd. Wenn sie Hilfe erhalten haben, dann nur von 19 Vgl.: Müller 1998 20 Zitat bei: Lasserre 1992, S. 529 21 Zitat bei: Staub 2002

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der Bevölkerung, die ihnen zum Beispiel ein paar Schuhe oder ein Hemd schenk-ten. Ansonsten sei man ihnen gegenüber eher feindselig eingestellt gewesen, da man sie nicht als Schweizer ansah, sondern als Deutsche, und somit auch als Feinde.22 4.2 Stimmen aus dem „Nebelspalter“

Abb.9 Abb.10

Der Nebelspalter stellt, damals wie auch heute, das Sprachrohr der Bevölkerung dar. Das Blatt nennt sich selber „humoristisch-satirische Wochenschrift“23 und nimmt Menschen und Institutionen in der Schweiz und den umliegenden Ländern aufs Korn. Auch im Zweiten Weltkrieg machte das Blatt vor einer öffentlichen Blossstellung nicht halt, trotz der strengen Zensur durch die Regierung. So wet-terte der Nebelspalter gegen die Nationalsozialistische Regierung Hitlers und de-ren Vernichtungspolitik, gegen die eigene Regierung und die Zensurvorschriften, kurz, alles, was den Menschen unangenehm auffiel. Der Nebelspalter hat es sich selbst zur Aufgabe gemacht „[...] die Zielsetzungen dieser politischen Bewegun-gen [wie z.B. der Nationalsozialismus, Kommunismus, Faschismus etc. Anm. der Autorin] zu entlarven, ihre unmenschliche Aktivität zu brandmarken, einmal vor der Weltöffentlichkeit, dann aber auch vor allem vor der schweizerischen Öffent-lichkeit, die es zu unterstützen und zu stärken galt in ihrer Abwehrhaltung zumal gegen den Nationalsozialismus, der mit allen Mitteln – von Schmeicheleien über Beschwörungen und Drohungen bis zu Pressionen – versuchte, sich die Eidge-nossenschaft gefügig zu machen.“24

22 Vgl.: Zumbach 2003 23 Zitiert bei: Knobel 1974, S. 5 24 Vgl.: Knobel 1974, S. 137

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Der Nebelspalter nahm also eine wichtige Position in der Aufklärung der Bevölke-rung ein. Durch die grosse Popularität wurde der Nebelspalter gezielt zur Verbrei-tung von Informationen eingesetzt, da sein Humor alle Bevölkerungsschichten gleichermassen ansprach. Der Nebelspalter ging soweit, dass die Schweiz mehre-re Male für dessen Inhalt von der Deutschen Regierung gerügt wurde. Die Abbildungen 9, 10 und 11 sollen einen kleinen Einblick in die Art und Weise geben, wie der Nebelspalter kommunizierte. Alle diese Karikaturen wurden zwi-schen 1938 und 1945 publiziert.

5 Menschenschmuggel Die Schliessung der Grenze und die erschwerten Bedingungen ein Visum zu er-langen, nötigten viele Flüchtlinge die Grenze illegal zu passieren. Sie taten das meistens nicht auf eigene Faust, sondern sie wurden von „Passeurs“ über die Grenze geschmuggelt. Nicht nur Privatpersonen versuchten den Flüchtlingen zu helfen, auch politische Gruppen und religiöse Einrichtungen schleusten Gesin-nungsgenossen und religiöse Angehörige auf die Rettungsinsel Schweiz.

Abb.11: Der Titel dieser Karrikatur lautet „die Schuhe der Toten von Maidanek“. Erläuternd wird unten angemerkt: „Dr. Goebbels schreibt in „Das Reich“: „...wir Deutschen sind heute die Vorkämpfer einer neuen Gesin-nung unter den Völkern und damit auch eines besseren und ed-leren Menschentums.. .““

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5.1 Fluchthelfer Trotz der ziemlich zurückhaltenden Hilfe grosser Bevölkerungsteile und der Re-gierung, gab es doch noch Menschen, die ihre Augen nicht vor dem Elend und der Gefahr verschlossen, die auf den Flüchtlingen lasteten. So gibt es zahlreiche Beispiele von humanitärer Hilfe. Folgend sind drei Beispiele aufgeführt. Paul Grü-ninger, der als Polizeibeamter die Grenzen des Gesetzes übertrat, Gertrud Kurz, die als „Zivilperson“ versuchte, den Menschen zu helfen und zum Schluss Paul Vogt, der „Flüchtlingspfarrer“, der mit seinen Reden und Aktionen immer wieder die Menschen auf die Situation der Flüchtlinge hinwies und versuchte, der Bevöl-kerung die Augen zu öffnen. Paul Grüninger Paul Grüninger wurde 1891 in St. Gallen geboren. Seine Ausbildung zum Lehrer brach er frühzeitig ab und wurde Polizist. 1919 bewarb er sich für die Stelle als

Polizeileutnant in St. Gallen, 1925 wurde er Haupt-mann. Während seiner Dienstzeit als Hauptmann half er hunderten von Flüchtlingen über die Grenze und wurde darum 1939 wegen Urkundenfälschung und Vergehen gegen den Staat angeklagt und vom Dienst suspendiert. Indem er illegale Grenzübertritte tolerierte und manchen Flüchtlinge sogar Einreisepapiere besorg-te, bewahrte er die Menschen vor dem sicheren Tod. So sandte er zum Beispiel gerichtliche Vorladungen an Inhaftierte des Konzentrationslagers Dachau. Mit diesen amtlichen Papieren war es den Flüchtlingen

möglich, die Schweizer Grenze ohne Probleme zu überschreiten. Nach seinen ei-genen Angaben konnte er zwischen 2000 und 3000 Menschen so das Leben ret-ten. Genaue Zahlen sind aber heute nicht mehr rekonstruierbar. Trotz all diesen Tatsachen, wurde er erst im Jahre 1993 von der Schweizer Re-gierung politisch und 1995 vom St. Galler Bezirksgericht juristisch rehabilitiert – 13 Jahre nach seinem Tod.

Abb.12: Paul Grüninger

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Gertrud Kurz Gertrud Kurz gründete 1938, aus der seit den Zwanziger Jahren bestehenden „Kreuzritter-Bewegung“, die „Flücht-lingshilfe der Kreuzritter“. Diese Organisation, die Mitglied der „Schweizerischen Zentralstelle für Flüchtlingshilfe“ (SZF) war, machte es sich zur Aufgabe, Flüchtlinge, ungeachtet ih-rer konfessionellen Zugehörigkeit, zu betreuen und zu un-terstützen.25 Eine ihrer grössten Taten war das Gespräch mit Bundesrat Steiger. In diesem persönlichen Gespräch bat sie ihn mit Er-folg, die seit August 1942 geschlossene Grenze zeitweilig für die Flüchtlinge wieder zu öffnen. Mit dieser und noch vielen anderen Tätigkeiten im Namen der Humanität, wurde Kurz zur „Flüchtlingsmutter“ der Nation. Ihre Popularität verdank-te sie ihrem unermüdlichen Kampf für die Verfolgten und Unerwünschten, inner-halb und ausserhalb der Schweiz. Durch ihr Engagement während und nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie vom Bundesrat offiziell für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen. Gertrud Kurz starb im Jahre 1972.26 Paul Vogt –„Der Flüchtlingspfarrer“

Paul Vogt wurde als Sohn eines eingewanderten schlesi-schen Pfarrers im Jahre 1900 in Stäfa geboren. Er gründete vor und während des Krieges mehrere evan-gelische Hilfswerke und war Mitbegründer der Schweizeri-schen Zentralstelle für Flüchtlingshilfe. Er versuchte durch Vorträge, Aktionen und Sammlungen, die Flüchtlinge zu unterstützen. Mit seiner Mithilfe entstand die sogenannte „Freiplatzaktion“, bei der Flüchtlinge in schweizer Familien untergebracht wurden. Sie entgingen so einer Einweisung in ein Arbeitslager. So gelang es ihm, die kulturellen Un-

terschiede zu überbrücken und den Menschen die Mentalität der Flüchtlinge nä-her zu bringen. Paul Vogt wurde kurz nach dem Krieg für seine Verdienste von der Theologischen Fakultät Zürich zum Ehrendoktor ernannt. 1984 starb Paul Vogt in Zizers.27 5.2 Les filières – Organisierte Fluchtrouten in der Schweiz In einigen Gebieten der Schweiz begann sich eine Professionalisierung des Schmugglergewerbes abzuzeichnen. Vor allem Luxusgüter wie Zigaretten wurden illegal über die Grenze geschafft, aber auch Menschen wurden zu einem „Schmuggelgut“. Die flüchtenden Personen bezahlten mit bis zu 3000 Franken für die Überführung in die Schweiz. Eine zu diesen Tagen horrende Summe. Man muss dabei aber bedenken, dass die Schmuggler, bzw. Passeurs, selber ein hohes Risiko eingin-gen. Eine Verhaftung in der Schweiz zog lediglich eine Haftstrafe von einigen

25 Vgl.: o.V.: Flüchtlingsarchiv Gertrud Kurz. 2001 26 Vgl.: Dejung: Die Flüchtlingsmutter 27 Vgl.: o.V.: Vogt, Paul. 2000

Abb.14: Paul Vogt

Abb.13: Gertrud Kurz

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Wochen bis Monaten nach sich. Eine Verhaftung auf deutschem Gebiet konnte sogar die Deportation in ein Konzentrationslager bedeuten. Die Fluchthilfe wurde aus Mangel an einer einheitlichen Gesetzesgrundlage von der Militärjustiz kaum verfolgt. Erst zu Beginn des Jahres 1942 begannen die Bundesbehörden ihr Augenmerk auf organisierte Fluchtrouten zu werfen und die-se systematisch nach Passeurs und Flüchtlingen abzusuchen. Dazu der Bundes-rat: «Der Zustrom fremder Zivilflüchtlinge ist nun aber festgestelltermassen mehr und mehr organisiert, wird von gewerbsmässigen <Passeurs> gefördert und hat in den letzten Monaten ein Ausmass und einen Charakter angenommen, dass [...] in vermehrtem Masse Rückweisungen von Ausländern stattfinden müs-sen.»28 Die fliehenden Menschen waren den Passeurs schutzlos ausgeliefert. So kam es nicht selten vor, dass den Menschen ihr gesamtes Geld, ihre Wertsachen und Nahrungsmittel abgenommen wurden und der Passeur sie trotzdem schon vor der Grenze stehen liess. Es gab auch Fälle, in denen die Passeurs die Flüchtlinge bei den Grenzwachen denunzierten um so die Belohnungen zu kassieren. Renommierte Hilfsorganisationen beteiligten sich ebenfalls an den filières wie zum Beispiel das IKRK, ein jüdisches Hilfswerk namens Oeuvre de secours aux enfants (OSE), das vor allem Kinder in die Schweiz brachte, die Organisation CI-MADE (Comité inter-mouvements auprès des évacués), das, nach Vermutung der Militärjustiz, unter der schützenden Hand Heinrich Rothmunds ihre Tätigkeit ver-übte. Rothmund war nicht der einzige ranghohe Beamte, der den Menschen zur Flucht über die Grenze indirekt verhalft. Es scheint grotesk, dass gerade der stark kritisierte Rothmund die Flüchtlingsorganisationen unterstütze.29

28 Zitat bei: UEK II 1998, S. 116 29 Vgl.: UEK II 1998, S. 121ff.

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6 Fazit Ohne jetzt ein Urteil fällen zu wollen über die Art und Weise, wie sich die Schweiz im Zweiten Weltkrieg verhalten hat, muss man sagen, dass man heutzutage ein solches Verhalten mit allen Mitteln verhindern müsste. Die Schweiz hat während des Kriegs zu unklar Stellung bezogen und somit viele Menschen in den Tod ge-stürzt. Ob wissentlich oder nicht, das bleibe hier dahingestellt. Die Regierung war sich selber nicht sicher, welchen Kurs sie einschlagen sollten, darum unterliessen sie es gänzlich, einen klaren Kurs, weder für, noch gegen die Flüchtlinge, einzu-schlagen. Es ist wichtig zu sagen, dass man das sehr umfassende Thema nicht nur aus ei-ner Sichtweise betrachten darf. In zahlreichen Artikeln, die auf das Erscheinen des Bergier-Berichts folgten, die Berichtigungen, Anmerkungen und Kritik ent-hielten, ist ersichtlich, dass immer noch ein grosses Mass an Unsicherheit besteht über die Haltung der Regierung während des Krieges, die auch der Bergier-Bericht nicht aus der Welt schaffen konnte. Es ist nicht einfach, „wahre“ und „fal-sche“ Berichte voneinander abzugrenzen. Auf jeden Fall aber hat der Bergier-Bericht einen grossen Schritt in der Aufklärung dieses heiklen Themas gemacht. Leider scheint es heute, dass es in diesem Bereich der Schweizer Geschichte kaum noch möglich sein wird, die genauen Vorgänge und Fakten zu ermitteln, da sie im Laufe der Zeit vernichtet wurden, verloren gingen oder sonst in irgend ei-ner Weise der Zeit zum Opfer fielen.

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Quellennachweis Primärquellen Staub, Olivia; Tonbandaufnahme, Cham 2003 Zumbach, Rudolf; Tonbandaufnahme, Zug 2003 Sekundärquellen Häsler, Alfred A.: das Boot ist voll. Die Schweiz und die Flüchtlinge 1933-45, Zürich 1967 Keller, Stefan: Grüningers Fall, Zürich 1993 Knobel, Bruno: Die Schweiz im Nebelspalter, Rorschach 1974 Lasserre, André, Schweiz: Die dunkeln Jahre, Zürich 1992 Peer, Andri: Der Aktivdienst, Zofingen 1975 Sarasin, Philipp (Hrsg.) / Wecker, Regina (Hrsg.): Raubgold Reduit Flüchtlinge, Zürich 1998 Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK I), Schlussbericht, Zürich 2002 Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK II), Die Schweiz, der Natio-nalsozialismus und der Zweite Weltkrieg, Bern 1999 Presse: Ihle, Pascal: Kein Mann der Lippenbekenntnisse. Zum 100. Geburtstag des Flüchtlingspfarrers Paul Vogt. In: Neue Zürcher Zeitung, Nr. 116 vom 19.05.2000, S. 17 Internet: Dejung, Christof: Die Flüchtlingsmutter. URL: http://www.access.ch/private-users/geschjetzt/COKU.HTM. Stand: 31.12.2002 Frey, Karl: Problematische Geschichtsschreibung. 08.07.2002. URL: http://www.zeit-fragen.ch/ARCHIV/ZF_94b/T11.HTM. Stand: 01.12.2002 Gay, Ruth: Emigration. URL: http://www.hagalil.com/shoah/pogrom/pogrom-1.htm. Stand: 01.12.2002 Lambelet, Jean-Christian: Die Macht der Mythen. 19.08.2000. URL: http://www.nzz.ch/dossiers/schatten/2000.08.19-zf-article6K4ZL.html . Stand: 02.09.2002 Maissen, Thomas: Die Schweiz und die Konferenz von Evian 1938. 06.07.1998. URL: http://www.nzz.ch/dossiers/schatten/scha980706tmn.html. Stand: 29.09.2002 Müller, Felix E.: «Sklavenlager» in der Schweiz?. 21.01.1998. URL: http://www.nzz.ch/dossiers/schatten/scha980121fem.html. Stand: 01.12.2002 Task Force Schweiz – Zweiter Weltkrieg: Die "Gerechten unter den Völkern" in der Schweiz. 1998. URL: http://www.switzerland.taskforce.ch/W/W2/W2c/c6_d.htm. Stand: 10.11.2002 Tomaszewski, Jerzy: Das „jüdische Problem“ auf internationaler Ebene. 09.04.2002. URL: http://holocaust.juden-in-europa.de/pogrom/evian.htm. Stand: 03.12.2002

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o.V. (ohne Verfasser): Schweizer Flüchtlingspolitik zur Nazizeit: J-Stempel ist eine deutsche Erfin-dung. 25.10.2002 URL: http://www.hagalil.com/archiv/98/10/schweiz-0.htm. Stand: 01.12.2002 o.V.: Bundesrat Steiger nimmt Stellung zur Flüchtlingsfrage. 31.08.1942. URL: http://www.nzz.ch/dossiers/dossiers2000/20.jahrhundert/2000.12.27-ie-article6XPD8.html. Stand: 04.12.2002 o.V.: Die Aktion gegen die Juden in Deutschland. Alle Synagogen in Deutschland brannten. 11.11.1938. URL: http://www.nzz.ch/dossiers/dossiers2000/20.jahrhundert/2000.12.27-ie-article71GL9.html. Stand: 02.12.2002 o.V.: Jüdische Emigranten in der Schweiz. 08.09.1938. URL: http://www.nzz.ch/dossiers/dossiers2000/20.jahrhundert/2000.12.27-ie-article71GKS.html. Stand: 01.12.2002 o.V.: Vogt, Paul. 11.03.2002. URL: http://www.afz.ethz.ch/handbuch/nachl/nachlaesseVogtPaul.htm. Stand: 15.12.2002 Bildnachweis: Titelblatt: Peer, Andri: Der Aktivdienst, Zofingen 1975, Einband

Abb.1: Peer, Andri: Der Aktivdienst, Zofingen 1975, S. 84

Abb.2: Peer, Andri: Der Aktivdienst, Zofingen 1975, S. 28

Abb.3: o.V.: Bilder aus der Schweiz 1939-1945. 20.11.1997. URL:

http://www.nzz.ch/dossiers/bilder_schweiz/index.html. Stand: 05.01.2003

Abb.4: Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK II): Die Schweiz

und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus, Bern 1999, S.24

Abb.5: o.V.: Bilder aus der Schweiz 1939-1945. 20.11.1997. URL:

http://www.nzz.ch/dossiers/bilder_schweiz/index.html. Stand: 05.01.2003

Abb.6: o.V.: Bilder aus der Schweiz 1939-1945. 20.11.1997. URL:

http://www.nzz.ch/dossiers/bilder_schweiz/index.html. Stand: 05.01.2003

Abb.7: o.V.: Bilder aus der Schweiz 1939-1945. 20.11.1997. URL:

http://www.nzz.ch/dossiers/bilder_schweiz/index.html. Stand: 05.01.2003

Abb.8: Peer, Andri: Der Aktivdienst, Zofingen 1975, S. 84

Abb.9: Knobel, Bruno: Die Schweiz im Nebelspalter, Rorschach 1974, S. 192

Abb.10: Knobel, Bruno: Die Schweiz im Nebelspalter, Rorschach 1974, S. 171

Abb.11: Knobel, Bruno: Die Schweiz im Nebelspalter, Rorschach 1974, S. 165

Abb.12: http://nibis.ni.schule.de/~rs-leer/natsoz/gruen01.htm

Abb.13: http://www.shoah.de/shoah/se/retterInnen.html

Abb.14: Häsler, Alfred A.: das Boot ist voll. Die Schweiz und die Flüchtlinge 1933-45, Zürich

1967, S. 352