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Die gymnasiale Die gymnasiale Oberstufe Oberstufe am allgemein bildenden am allgemein bildenden Gymnasium Gymnasium Grundlagen Wahl der Kurse und Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium Grundlagen Wahl der Kurse und Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium

Grundlagen Wahl der Kurse und Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

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StrukturStruktur

11.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg3

Die Kursstufe am Gymnasium umfasst 2 Schuljahre:

Die 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit:

• Innerhalb der Kursstufe gibt es keine Versetzung

• Für jedes Halbjahr wird ein Zeugnis erteilt, die Noten gehen neben dem Ergebnis der Abiturprüfung in das Abiturzeugnis (2/3 der Gesamtqualifikation) ein

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EinführungsphaseEinführungsphase

Das Schuljahr vor der Kursstufe dient als Einführungsphase:

– Informationsveranstaltungen über die Kursstufe und die Wahlmöglichkeiten

– Am Ende der Einführungsphase:vollständige und korrekte Kurswahlen(Nachwahl in begrenztem Umfang für die 2. Jahrgangsstufe möglich)

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Einteilung der FächerEinteilung der Fächer

Das Fächerangebot gliedert sich in:

• den Pflichtbereich

und den

• den Wahlbereich

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AufgabenfelderAufgabenfelder

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Die Fächer sind eingeteilt in 3 Aufgabenfelder:

• Das sprachlich-literarisch-künstlerische

• Das gesellschaftswissenschaftliche

• Das mathematisch-naturwissenschaftlich- technischeDie Zugehörigkeit zu einem bestimmten Aufgabenfeld ist bei der Wahl der Prüfungsfächer in der Abiturprüfung wichtig!

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Pflichtbereich:Pflichtbereich:sprachlich-literarisch-künstlerisches sprachlich-literarisch-künstlerisches AufgabenfeldAufgabenfeld

• Deutsch• Fremdsprachen *)• Bildende Kunst• Musik

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*) Die Fremdsprachen im Pflichtbereich sind die erste, die zweite oder die dritte Fremdsprache der Schülerin/des Schülers

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Pflichtbereich:Pflichtbereich:gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

• Geschichte• Gemeinschaftskunde• Geographie• Wirtschaft (nur als Kernfach)

• Religionslehre (ev. bzw. rk)/Ethik

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Pflichtbereich:Pflichtbereich:mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

• Mathematik

• Physik

• Chemie

• Biologie

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Pflichtbereich:Pflichtbereich:

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Nur das Fach

Sport

ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, gehört aber zum Pflichtbereich

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WahlbereichWahlbereich

AstronomieDarstellende GeometrieGeologieInformatikLiteraturPhilosophiePsychologie„späte“ Fremdsprache

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Zahl der WochenstundenZahl der Wochenstunden

Kernfächer 4

Fremdsprache im Wahlbereich 4, 3 oder 2

Seminarkurs (in der Regel) 3

übrige Fächer 2

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Die NotenstufenDie Notenstufen

Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

Note sehr gut gut befr. ausr. mgh ug

Es gibt nur ganze Noten und Punkte!

Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht!

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Zahl der KlassenarbeitenZahl der Klassenarbeiten

Fächer (Art) Halbjahre Mindestzahl der Klassenarbeiten

4-stündige Fächer (außer Sport)

1 – 3 je 24. 1

Sport (4-stündig)1. und 2. je 1, zusammen 3

3. und 4. je 1

2-stündige Fächer (außer Sport)

1. – 4. je 1

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Andere Leistungsnachweise GFSAndere Leistungsnachweise GFS Zusätzlich zu den Klassenarbeiten muss jeder

Schüler 3 andere Leistungsnachweise erbringen Sie beziehen sich insbesondere auf

– schriftliche Hausarbeiten– Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten in den

Naturwissenschaften– Referate– mündliche Prüfungen (auch außerhalb des stundenplanmäßigen

Unterrichts)– sonstige Präsentationen

Sie sind je wie eine Klassenarbeit zu bewerten– in Gewichtung und in Anforderungen -

Sie sind in verschiedenen Fächern zu erbringen (möglichst in den ersten 3 Halbjahren)

Der Schüler kann eine 4. GFS wählen

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Besondere Regelungen für Besondere Regelungen für Musik und SportMusik und SportBesondere Leistungen

– in den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester

– in Schulsportwettkämpfen

können auf Antrag bei der Leistungsbewertung in den Fächern Musik bzw. Sport mitberücksichtigt werden.

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium

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Die WahlDie WahlDie Schülerinnen und Schüler können ihre Fächer aus dem Fächerangebot wählen. Sie sind dabei aber nicht ganz frei, sondern an gewisse Regeln gebunden:

Sie müssen

• fünf Kernfächer (aus dem Pflichtbereich)

• mindestens 20 Kurse*) aus weiteren Fächern

belegen

*) Kurs : Unterricht in einem Fach im Zeitraum eines Halbjahres

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Die KernfächerDie Kernfächer• Deutsch

• Mathematik

• eine Fremdsprache

• eine weitere Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft

• ein weiteres Fach (auch eine weitere Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft)

(alle Kernfächer sind aus dem Pflichtbereich, Naturwissenschaft: Physik, Chemie oder Biologie)

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Belegpflicht - Belegpflicht - FächerFächerin allenin allen vier Halbjahrenvier Halbjahren: Geschichte Religion oder Ethik Musik oder Bildende Kunst Zwei Naturwissenschaften (insgesamt) Sport Gemeinschaftskunde Geographie

jeweils im Umfang von 2 Wochenstundenjeweils im Umfang von 2 Wochenstunden

- falls nicht als Kernfächer belegt -

in den in den HalbjahrenHalbjahren

11 -- -- 44

-- 22 33 --

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Belegpflicht - Belegpflicht - UnterrichtsstundenUnterrichtsstunden

Im Durchschnitt sind pro Halbjahr

mindestens 32 Wochenstunden

in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften

zu besuchen!

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Der BelegplanwahlbogenDer Belegplanwahlbogen

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Der Belegplanwahlbogen – 2Der Belegplanwahlbogen – 2

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WahlbeispieleWahlbeispiele

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Englisch

MathematikDeutsch

GkGk GeoGeo

Geschichte

Französisch

Bildende Kunst

Chemie

BiologieSport

Religionslehre

Kernfächer

Englisch

MathematikDeutsch

GkGk GeoGeo

Geschichte

Bildende Kunst

Chemie

Biologie

Sport

Religionslehre

weitere F

ächer

30 h

10 h

32 h

12 h

20 h20 h

Kernfächer

weitere F

ächer

Weitere Fächer oder AG‘s erforderlich!

I II

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium

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Die besondere LernleistungDie besondere Lernleistung• SeminarkursSeminarkurs

Besuch von zwei Kursen in den ersten beiden Halbjahren mit fächerübergreifendem Thema

einschl. Kolloquium und Dokumentation

• Arbeit aus einem WettbewerbArbeit aus einem Wettbewerb

Bedingung: oberstufen- und abiturgerechtes Anforderungsprofil – Genehmigung der Schulleitung

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Die Wertung der besonderen Die Wertung der besonderen LernleistungLernleistung Die besondere Lernleistung wird durch die beteiligten

Fachlehrer einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet. Es wird eine Gesamtnote erteilt. Diese kann dann entweder

– u. U. anstelle des mündlichen Prüfungsfaches in der Abiturprüfung gewertet werden

oder

– in doppelter Wertung im Block I der Gesamtqualifikation berücksichtigt werden

(oder auch nicht in die Wertung einbezogen werden)

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium

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Das AbiturDas Abitur

Schriftliche PrüfungSchriftliche Prüfung

in 4 Kernfächern

DeutschMathematikFremdsprache *und einem weiteren KF nach Wahl

Mündliche PrüfungMündliche Prüfung

in mind. 1 Fach

Pflicht: im gewählten mündlichen PrüfungsfachFreiwillig: in jedem der vier schriftlichen Prüfungsfächer zusätzlich möglich

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Fremdsprachenprüfung: Aktueller Sachstand Winter 2012

(Die Neuerungen ab 2014 sind rot markiert.)• Die schriftliche Prüfung in den modernen Fremdsprachen besteht aus einem schriftlichen Teil und einer Kommunikationsprüfung.• Darüber hinaus gibt es nach wie vor die klassische mündliche Prüfung, die nicht verbindlich ist.• Die Kommunikationsprüfung wird in der Regel vor Beginn des schriftlichen Abiturs von der Fachlehrkraft des Schülers und einer weiteren vom Schulleiter bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. • Dauer der Kommunikationsprüfung: etwa 20 min pro Schüler.• Die Schüler werden einzeln oder zu zweit geprüft.

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Wahl des mündlichen Wahl des mündlichen PrüfungsfachsPrüfungsfachs

Es müssen alle drei Aufgabenfelder durch die Prüfungsfächer abgedeckt sein

In allen Prüfungsfächern müssen die Kurse in allen 4 Halbjahren besucht werden (außer in Geographie und Gemeinschaftskunde nur je 2)

Aus dem Wahlbereich sind Informatik und die spät begonnene Fremdsprache als mündliches Prüfungsfach nur dann wählbar, wenn der Unterricht in diesem Fach bereits in Klasse 10 besucht wurde – in aller Regel in einer AG.

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PrüfungsfachkombinationenPrüfungsfachkombinationenDeutsch

Mathematik

Fremdsprache

FremdspracheBiologie, Chemie, PhysikBildende Kunst, Musik, Sport

Geschichte, Geographie, Ge-meinschaftskunde, Wirtschaft,Religionslehre, Ethik

Geschichte, Geographie, Ge-meinschaftskunde, WirtschaftReligionslehre, Ethik, Besondere Lernleistung mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt

Fremdsprache (auch spät beginnend), BK, Musik,Geschichte, Geographie, Ge-meinschaftskunde, Religionslehre/Ethik, Biologie, Chemie, PhysikSport, Informatik, Besondere Lernleistung

Schriftliche P

rüfungM

ündlliche Prüfung

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Mündliche Abiturprüfung Mündliche Abiturprüfung

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In der Prüfung wird das Thema oder die Aufgabe in zusammenhängender Rede dargestellt (präsentiert)

Im anschließenden Prüfungsgespräch erfolgt eine Einordnung in größere Zusammenhänge

Dauer: etwa 20 Minuten für jedes Fach und jeden Prüfling

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Mündliche Abiturprüfung – Mündliche Abiturprüfung – FormenFormen

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1. Im gewählten mündlichen Prüfungsfach:• spätestens 10 Unterrichtstage vorher werden 4

Themen schriftlich vorgelegt

• daraus wählt der Fachvorsitzende eines aus

2. In der mündlichen Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach:

• Es wird eine Aufgabe vorgelegt

• Etwa 20 Minuten Vorbereitung

• Ergänzung zur schriftlichen Prüfung, keine Wiederholung

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Gesamtqualifikation max. 900 Punkte

Block Imax. 600Punkte

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Die GesamtqualifikationDie Gesamtqualifikation

Block II max. 300

Punkte

Die Gesamtqualifikation wird in 2 Blöcken ermittelt:

Block I: Summe der Punkte von mindestens 40 Kursen der Qualifikationsphase

Block II: Summe der Punkte der Abiturprüfung

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Gesamtqualifikation - 2Gesamtqualifikation - 2

Block Imax. 600Punkte

Block II max. 300

Punkte

min. 200 Punkte

In Block I: mindestens 200 Punkte

In Block II: mindestens 100 Punkte

In jedem Block muss mindestens 1/3 der Maximalpunktzahlerreicht werden:

Außerdem: Kein belegpflichtiger Kurs mit Null Punkten!

0 mal 0

Min. 100Punkte

In 3 Fächern jeweils mind. 20 Punkte

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Mindestens 40 Kurse darunter:1. Anrechnungspflichtige Kurse:

– Die 20 Kurse der Kernfächer

und: - falls nicht schon als Kernfächer enthalten –2 Kurse in Bildender Kunst oder MusikGeschichte (4 Kurse)Gemeinschaftskunde und Geographie (je 2

Kurse)zwei Naturwissenschaften (je 4 Kurse)

und: - falls nicht bisher schon enthalten –die Kurse im mündlichen Prüfungsfach

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Block I der GesamtqualifikationBlock I der Gesamtqualifikation

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Block I der GesamtqualifikationBlock I der Gesamtqualifikation2. Darüber hinaus:

Freie Auswahl aus den nicht anrechnungspflichtigen Kursen die Gesamtnote der Besonderen Lernleistung wird ggf. doppelt gewertet und dafür werden 2 Kurse zugrunde gelegt

3. Werden mehr als 40 z.B. 43 Kurse angerechnet, so wird die Summe der Punktzahlen in diesem Fall mit dem Faktor 40/43 multipliziert

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Höchstens 20% der angerechneten Kurse mit jeweils weniger als 5 Punkten!(bei 40 – 44 angerechneten Kursen: max. 8 Kurse, bei 45 – 49: max. 9!)

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Block II der GesamtqualifikationBlock II der Gesamtqualifikation

den Noten der Prüfung in den einzelnen Fächern in vierfacher Wertung.

wird in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, so gilt:

Die Punktsumme in diesem Block setzt sich zusammen aus:

2*s + m

3P = 4 (Bruchteile bleiben

unberücksichtigt)

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Zulassung zur schriftlichen Zulassung zur schriftlichen PrüfungPrüfung

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Grundsatz: Es muss nach dem bisherigen Stand möglich sein, die allg. Hochschulreife zu erhalten

d.h.1. Mindestbelegpflicht ist erfüllt2. Wahl der Prüfungsfächer entspricht den Bedingungen3. 200 Punkte in Block I sind erreichbar4. Kein belegungungspflichtiger Kurs mit 0 NP5. Weniger als 9 anrechnungspflichtige Kurse unter 5 NP

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Zulassung zur mündlichen Zulassung zur mündlichen Prüfung Prüfung

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Die Bedingungen zur Zulassung zur schriftlichen Prüfung sind erfüllt und:

• In Block I sind mindestens 200 Punkte erreicht(es ist möglich, dass das mündliche Prüfungsfach durch die Besondere Lernleistung ersetzt wird!)

• 100 Punkte in Block II sind erreichbar (auch wenn dazu in jeder Prüfung die Höchstpunktzahl (15 NP) erforderlich ist!)

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Besonderheiten bei der Besonderheiten bei der schriftlichen Abiturprüfungschriftlichen Abiturprüfung

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in Bildender Kunst, Musik und Sportenthält Prüfung einen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil. Beide Teile werden gleich gewichtet

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Besonderheiten bei der Besonderheiten bei der mündlichen Abiturprüfungmündlichen Abiturprüfung

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In Bildender Kunst und Musik kann die Prüfung fachpraktische Teile enthalten

In mündlichen Prüfungsfach Sport (nicht im Kernfach Sport!) besteht die Prüfung aus einem fachpraktischen Teil und einem mündlichen Teil. Für die Note gilt dann:

2* f + m

3P = 4 (Bruchteile bleiben

unberücksichtigt)

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Spezielle Regelungen – Spezielle Regelungen – Rel/EthRel/Eth

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Religionslehre und Ethik kann als mündliches Prüfungsfach nur wählen, wer– das entsprechende Fach (in Religion der gleichen

Konfession) in der gesamten Kursstufe (alle 4 Kurse) besucht hat

– das Fach auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10 besucht hat oder in einer Prüfung im 1. Halbjahr entsprechende Kenntnisse nachgewiesen hat.

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Spezielle Regelungen - SportSpezielle Regelungen - Sport

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Wer (aus gesundheitlichen Gründen) vom Sportunterricht befreit ist, • muss Ersatzkurse für die fehlenden Kurse in

Sport besuchen

• kann Sport nicht als Prüfungsfach wählen

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Spezielle Regelungen - Spezielle Regelungen - Informatik Informatik

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Informatik kann als mündliches Prüfungsfach nur gewählt werden, wenn

– durch die schriftlichen Prüfungsfächer alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind

– auch in der vorhergehenden Klasse 11 bzw. 10 Unterricht in Informatik besucht wurde.

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Spezielle Regelungen - Spezielle Regelungen - WirtschaftWirtschaft

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Wirtschaft– kann nur als Kernfach belegt werden– gleichzeitig zu Wirtschaft sind nur die Kurse

in Gemeinschaftskunde im 1. Halbjahr und Geographie im 3. Halbjahr zu belegen

– Gemeinschaftskunde oder Geographie können aber nur dann als mündliches Prüfungsfach gewählt werden, wenn beide Kurse besucht werden

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Die gymnasiale OberstufeDie gymnasiale Oberstufeam allgemein bildenden Gymnasiumam allgemein bildenden Gymnasium

Grundlagen Wahl der Kurse und Belegpflicht Die besondere Lernleistung Das Abitur und die Gesamtqualifikation Besonderheiten für manche Fächer Wiederholung

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1. Jahrgangsstufe 1 kann einmal wiederholt werden, wenn

- die vorangehende Klasse nicht wiederholt wurde

2. Bei Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung können einmal wiederholt werden- 2. und 3. Halbjahr

- die zweite Jahrgangsstufe ( nach dem Besuch des 4. Halbjahrs)

- 3. Halbjahr (nach halbjähriger Unterbrechung)

3. Bei Nichtzuerkennung der allg. Hochschulreife können die Halbjahre 3 und 4 wiederholt werden

Die Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden!

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WiederholungWiederholung

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Beispiel für „Optimierung“Beispiel für „Optimierung“

11.04.23Die Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg53

Fach 1. HJ 2. HJ 3. HJ 4.HJ

Deutsch 10 9 10 10

Mathematik 7 9 8 9

Englisch 9 9 10 9

Biologie 8 7 8 8

Musik 9 13 12 13 187

Geschichte 8 9 9 9

Gk/Geo 9 8 9 9

Ethik 11 12 12 12

Chemie 5 9 10 5

Sport 12 13 12 13 196

383

40 Kurse

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Beispiel für „Optimierung“Beispiel für „Optimierung“

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Fach 1. HJ 2. HJ 3. HJ 4.HJ

Deutsch 10 9 10 10

Mathematik 7 9 8 9

Englisch 9 9 10 9

Biologie 8 7 8 8

Musik 9 13 12 13 187

Geschichte 8 9 9 9

Gk/Geo 9 8 9 9

Ethik 11 12 12 12

Chemie 5 9 10 5

Sport 12 13 12 13 196

Psychologie 12 13

BLL 14 14 53

436

44 Kurse:

(436/44)*40

ergibt

396

d.h. 13 Punkte mehr im Block I

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Zeitpunkt der EntscheidungenZeitpunkt der EntscheidungenEnde Kl. 10 vollständige und gültige

Kurswahl

Im 1. Halbjahr Planung für die anderen Leistungsnachweise (GFS)

Anfang 3. Halbjahr Endgültige Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer

Ende 3. Halbjahr Wahl des mündlichen Prüfungsfachs

Spätestens 10 Unterrichts-tage vor der mündl. Prüfung

4 Themen für die mündliche Prüfung vorlegen

Am Tag nach Bekanntg. des Ergebnisses der schr. Prf.

weitere Prüfungsfächer für die mündl. Prüfung angeben