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Die im Internet veröffentlichte Niederschrift der Stadtratssitzung dient lediglich der Information. Einzig rechtsverbindlich ist das unterzeichnete und bei der Stadtverwaltung hinterlegte Original. Niederschrift der Stadt Memmingen über die 8. Sitzung des Stadtrates am 8. Oktober 2018 Sitzungsort: Rathaus-Sitzungssaal Vorsitz: Oberbürgermeister Manfred Schilder Schriftführerin: Michaela Deriu Geladene externe Sachverständige: Michael Wimmer, 03 Architekten GmbH, München (zu TOP 1) Dipl.-Ing. Ulrich Noßwitz, Ingenieurbüro Brenner-Bernard, Aalen (zu TOP 1) Beginn: 16:05 Uhr Ende: 18:44 Uhr

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Die im Internet veröffentlichte Niederschrift der Stadtratssitzung dient lediglich der Information. Einzig rechtsverbindlich ist das unterzeichnete und bei der

Stadtverwaltung hinterlegte Original.

Niederschrift

der Stadt Memmingen

über die

8. Sitzung des Stadtrates

am 8. Oktober 2018 Sitzungsort: Rathaus-Sitzungssaal Vorsitz: Oberbürgermeister Manfred Schilder Schriftführerin: Michaela Deriu Geladene externe Sachverständige: Michael Wimmer, 03 Architekten GmbH, München (zu TOP 1) Dipl.-Ing. Ulrich Noßwitz, Ingenieurbüro Brenner-Bernard, Aalen (zu TOP 1) Beginn: 16:05 Uhr Ende: 18:44 Uhr

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- Stadtratssitzung vom 08.10.2018 -

Anwesend: Oberbürgermeister Schilder Manfred Bürgermeisterin Böckh Margareta Bürgermeister Dr. Steiger Hans-Martin Baur Christoph Beer Petra Börner Helmut Prof. Dr. Buchberger Dieter Buchberger Florian ab 16:11 Uhr Courage Wolfgang Ferraz Mendes Pedro Gotzes Verena Gutermann Stefan Güttler Edmund Hartge Michael Hartge Dr. Susanne bis 17:39 Uhr Heuß Christof Holas Horst Holetschek Klaus Kolb Jürgen Liepert Stefan Müller Herbert Mirtsch Thomas Neukamm Gerhard Nieder Fabian Reßler Matthias Rogg Sabine Rohrbeck Uwe Salger Isabella Schmölzing Maria ab 16:08 Uhr Prof. Dr. Schwarz Josef Spitz Rolf bis 17:43 Uhr Standhartinger Karl Steiger Corinna Thrul Bernhard Walcher Werner Zelt Hermann Zettler Wolfgang Abwesend: Barth Helmuth entschuldigt Eßmann Heike entschuldigt Guschewski Heribert entschuldigt Voigt Gottfried entschuldigt

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- Stadtratssitzung vom 08.10.2018 -

Tagesordnung 1. ISEK – memmingen 2030 (integriertes Stadtentwicklungskonzept) Vorstellung des Abschluss-

berichts; Abwägung der Stellungnahmen; Beschluss über Abschlussbericht mit Maßnahmen-konzept

2. Änderung der Besetzung des I. Senates (Finanz- und Wirtschaftsausschuss)

3. Arbeitsgruppe Bäder; Neustrukturierung und Besetzung der Arbeitsgruppe – vertagt!

4. Erschließungsbeiträge für noch nicht erstmalig fertiggestellte Straßen

5. Satzungsänderung Unterhospitalstiftung

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- Stadtratssitzung vom 08.10.2018 -

Diese Niederschrift umfasst keine Wortbeiträge der Stadtratsmitglieder. Oberbürgermeister Schilder begrüßt die anwesenden Stadtratsmitglieder und eröffnet die Sitzung. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung unter dem 01.10.2018 und die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest. Bei Sitzungsbeginn sind 35 Mitglieder des Stadtrates anwesend und stimmberechtigt. Da zahlreiche Besucher/innen aufgrund des Tagesordnungspunktes 4 erschienen sind, schlägt Ober-bürgermeister Schilder vor, diesen Tagesordnungspunkt vorzuziehen, hiermit besteht Einverständnis. Oberbürgermeister Schilder erklärt, dass der Tagesordnungspunkt 3 (Arbeitsgruppe Bäder; Neustruk-turierung und Besetzung der Arbeitsgruppe) heute nicht behandelt werden kann, da weiterer Klä-rungsbedarf besteht. Die Stadtratsmitglieder nehmen dies zustimmend zur Kenntnis. Mit der übrigen Tagesordnung besteht Einverständnis. Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates vom 09.07.2018 werden nicht erhoben. Gemäß § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Mem-mingen ist die Niederschrift somit genehmigt. Öffentliche Sitzung 4. Erschließungsbeiträge für noch nicht erstmalig fertiggestellte Straßen Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung von Straßen, Parkplätzen, Grünanlagen und Lärmschutzanlagen regelt Art. 5a Kommunalabgabengesetz (KAG) sowie die vom Stadtrat beschlossene Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Memmingen (EBS). Danach trägt die Stadt einen Anteil von 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes, der Beitragspflichtige 90 %. Während es bis 2016 keine zeitliche Befristung bezüglich der Erhebung von Erschließungsbeiträgen gab, wurde mit der Änderung des KAG zum 01.04.2016 vom Bayer. Landtag auch eine zeitliche Begrenzung für die Beitragserhebung eingeführt. Für sog. Altanlagen gilt künftig eine Ausschlussfrist von 25 Jahren; d. h. sind seit Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Straße mehr als 25 Jahre vergangen, kann die Kommune keine Beiträge mehr erheben. Diese Neuregelung wird aller-dings erst zum 01.04.2021 wirksam (§ 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des KAG vom 08.03.2016), bis zum Ablauf des 31.03.2021 sind Anlieger für Altanlagen in vollem Umfang beitrags-pflichtig bzw. es gelten dann unfertige Anlagen als erstmalig hergestellt. Nach dem damaligen Gesetzes-stand konnten in solchen Fällen Ausbaubeiträge für Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen erhoben werden, mit der Abschaffung der Ausbaubeiträge zum 01.01.2018 würde ein nach dem 31.03.2021 entstehender Herstellungsaufwand von der Stadt und damit von allen Einwohnern zu tragen sein. Im Hinblick auf die in der Bayer. Verfassung und in der Gemeindeordnung normierten Aufgaben des eigenen Wirkungskreises und die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Einnahmebeschaffung sah sich die Stadt in der Pflicht, die bislang noch nicht erstmalig hergestellten Erschließungsanlagen innerhalb der Frist bis 01.04.2021 zu realisieren und beitragsrechtlich abzurechnen. So hat der II. Senat am 20.02.2017 und am 28.02.2018 entsprechende Prioritätenlisten beschlossen, die dann auch Grundlage für die jeweiligen Haushaltsbeschlüsse am 13.03.2017 und 12.03.2018 waren. Die hier definierten Erschließungsmaßnahmen sind zum Teil bereits realisiert, zum Teil in der Ausführung und zum Teil noch nicht begonnen. Evtl. käme es auch 2019 noch einmal zu entsprechenden Maß-nahmen. Die vom Bayer. Landtag beschlossene Befristung zum Termin 01.04.2021 mit der Folge einer in kurzer Zeit durchzuführenden Vielzahl von Endausbauten führt zunehmend zu Diskussionen in der Öffentlichkeit. Die Forderungen reichen hierbei von einem nach Art. 13 Abs. 6 KAG möglichen Teil-

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- Stadtratssitzung vom 08.10.2018 -

erlass bis zu einem kompletten Verzicht auf Erschließungsbeiträge bzw. zu einem Verzicht auf die Maßnahmen selbst. Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, zunächst bis 31.12.2018 auf den Beginn weiterer Endausbau-maßnahmen zu verzichten. Im Einzelnen betrifft dies derzeit folgende Straßen:

• Aumühlweg Ost (Steinheim) • Husarenstraße (Steinheim) • Schererstraße Parkplätze Nordseite • Silcherweg

Es ist zu erwarten, dass bis dahin Klarheit herrscht, wie und unter welchen Bedingungen mit den Maßnahmen weiter verfahren werden soll. Nur der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass im Falle des seit 01.01.2018 geltenden Wegfalls von Ausbaubeiträgen der Freistaat Beitrags-ausfälle anteilig übernimmt. Der Stadtrat beschließt: 1. Auf den Beginn weiterer Endausbaumaßnahmen wird bis 31.12.2018 verzichtet.

2. Dem Stadtrat wird bis zum 31.12.2018 ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorgelegt. Stimmverhältnis: 37 ja / 0 nein

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- Stadtratssitzung vom 08.10.2018 -

1. ISEK – memmingen 2030 (integriertes Stadtentwicklungskonzept) Vorstellung des Abschlussberichts; Abwägung der Stellungnahmen; Beschluss über Abschlussbericht mit Maßnahmenkonzept

Der Stadtplanungsamtsleiter trägt anhand der als Anlage 1 beigefügten Präsentation vor: Seit Ende 2015 wird für die Gesamtstadt ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) mit einem planerischen Zeithorizont bis 2030 erarbeitet. Es soll Handlungsgrundlage für Politik, Verwaltung und Bürgerschaft sein und dabei der langfristigen und strategischen Positionierung der Stadtentwicklung Memmingens dienen. Das ISEK wurde von einem externen Planerteam erarbeitet. - Federführung: Architektur und Städtebau, 03 Architekten GmbH, München - Realgrünlandschaftsarchitekten, München - Sozialgeografen Salm & Stegen, München - Verkehr, Ingenieurbüro Brenner-Bernard, Aalen

Im Rahmen von insgesamt 5 Sitzungen der Lenkungsgruppe sowie einer Klausursitzung im Frühjahr 2018 wurden die Themen analysiert, diskutiert und gemeinsam die Inhalte des Abschlussberichtes mit dem Maßnahmenkonzept abgestimmt. Der für Memmingen zuständige Sachbearbeiter der Regierung von Schwaben (Städtebauförderung) begleitete stets den Prozess, der Abschlussbericht ist mit ihm abgestimmt. Den Mitgliedern des II. Senats wurden Zwischenergebnisse des ISEK im Mai und November 2017 zur Kenntnisnahme vorgestellt. Ein wesentlicher Bestandteil des Planungsprozesses war die Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Rahmen zweier moderierter Bürgerworkshops am 07.07.2017 und 24.11.2017 wurden Analyseergebnisse und Strategieansätze des Planerteams vorgestellt und die Bürgerschaft aktiv am Prozess beteiligt. An Thementischen und im offenen Dialog konnten sie ihre Meinungen, Erfahrungen und Anregungen einbringen. Sämtliche Anregungen aus den Beteiligungsprozessen wurden in den Sitzungen der Lenkungsgruppe besprochen und die Berücksichtigung im Abschlussbericht abgewogen. Anschließend stellt Herr Wimmer gemeinsam mit Herrn Dipl.-Ing. Ulrich Noßwitz anhand der als Anlage 2 beigefügten Präsentation den Abschlussbericht vor. Der nun vorliegende Abschlussbericht zum ISEK soll Grundlage der zukünftigen Stadtentwicklung Memmingens sein. Das erarbeitete integrierte Maßnahmenkonzept umfasst Empfehlungen zu insge-samt 10 Handlungsfeldern - Stadt- und Landschaftsbild - Wohnen und Siedlungsentwicklung - Stadt-, Quartier- und Ortsteilzentren - Landschaft - Verkehr - Wirtschaft und Arbeit, Einzelhandel - Bildung, Betreuung und soziale Infrastruktur - Freizeit, kulturelle Einrichtungen, Sport - Energie und Klimaschutz - Interkommunale und regionale Zusammenarbeit

und verortet diese in der Gesamtstadt und 7 Handlungsräumen - Handlungsraum 1: Altstadt - Handlungsraum 2: Soziale Stadt Ost - Handlungsraum 3: Steinheim - Handlungsraum 4: Gewerbe Nord - Handlungsraum 5: Schlachthofareal - Handlungsraum 6: Amendingen - Handlungsraum 7: Gewerbe Süd,

die in den nächsten Jahren im besonderen Fokus der Stadtentwicklung stehen sollen / werden.

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- Stadtratssitzung vom 08.10.2018 -

Als Fazit des ISEK ist im Abschlussbericht festgehalten, dass Grundlagen für ein weiterhin gesundes Wachstum Memmingens aufgrund der wirtschaftlichen Basis vor Ort und der zentralen Lage in einem dynamischen Wirtschaftsraum vorhanden sind. Die räumlichen Rahmenbedingungen werden durch Flächendarstellungen mit beabsichtigten Erweiterungen der Gewerbe- und Wohnbauflächen im ISEK unterstützt. Von entscheidender Bedeutung ist daher die Umsetzung der weicheren Faktoren, um die vorhandene lebenswerte Stadt auch auf diesen Feldern zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Im Wettbewerb um die attraktivsten Firmen und die besten Köpfe treten zunehmend die Fragen nach den besten Bildungsmöglichkeiten, einem guten sozialen Umfeld und einem ansprechenden Stadt- und Land-schaftsbild mit hoher Aufenthalts- und Freizeitqualität in den Vordergrund. Für diese Themen bietet die Stadt Memmingen durch ihre Lage, ihre Größe, das historische Erbe, die Qualität der kulturellen Einrichtungen und die Einbettung in die Landschaft sehr gute Grundlagen, die jedoch noch konse-quenter als bisher genutzt und auch miteinander vernetzt werden sollten. Auf 3 der 7 Handlungsräume wird durch Maßnahmen der Städtebauförderung bereits jetzt der Fokus im Besonderen gerichtet. Im Projekt Soziale Stadt Ost sind die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB bereits erfolgreich abgeschlossen, das Sanierungsgebiet Memmingen-Ost ist nach § 142 Abs. 4 BauGB beschlossen und die ersten Umsetzungsmaßnahmen sind im Entstehen. Im Ortsteil Steinheim haben die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB bereits begonnen und für den Bereich der Altstadt wird der Startschuss für Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB noch im Jahr 2018 erfolgen. Stadtplanungsamtsleiter Weißfloch fährt fort: - Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §

139 Absatz 2 BauGB Bezüglich Ihrer beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen oder sonstigen Maßnahmen sowie deren zeitlicher Abwicklung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 Absatz 2 BauGB im Zeitraum vom 11.07.2018 bis 13.08.2018 beteiligt. Im Rahmen dieser Beteiligung kamen von 66 Beteiligten 33 Rückläufe.

- Abwägung der vorgebrachten Anregungen

Siehe beiliegende Auflistung (Anlage 3). Auf Grundlage des ISEK soll in den nächsten Jahren auch der Flächennutzungsplan der Stadt neu aufgestellt werden. Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist für Ende 2018 vorgesehen. Der Stadtrat beschließt: 1. Den Abwägungsvorschlägen zu den vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt. 2. Der Bericht über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen wird zustimmend zur

Kenntnis genommen. 3. Dem Abschlussbericht samt Maßnahmenkonzept wird zugestimmt. Stimmverhältnis: 35 ja / 0 nein

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Stadtplanungsamt

TOP 1

ISEK - memmingen 2030 (integriertes Stadtentwicklungskonzept);

• Vorstellung des Abschlussberichts

• Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicherBelange gemäߧ 139 Absatz 2 BauGB

• Abwägung der vorgebrachten Anregungen

• Zustimmung zum Beteiligungsverfahren der Betroffenen gemäß § 137BauGB

• Beschluss zum Abschlussbericht

zimmerma
Anlage 1
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2

Stadtplanungsamt

Planerteam 03 Architekten GmbH, München (Federführung)

realgrün Landschaftsarchitekten, München

brenner BERNARD ingenieure GmbH, Aalen

Salm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographen, München

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Stadtplanungsamt

5 Sitzungen der Lenkungsgruppe mit Themenanalyse, Diskussion und Abstimmung der Inhalte des Abschlussberichtes Herr Oberbürgermeister Manfred Schilder Frau Bürgermeisterin Margareta Böckh Herr Bürgermeister Dr. Hans-Martin Steiger Vertreter der Fraktionen Vertreter der Verwaltung Vertreter der Regierung von Schwaben Planerteam 14. April 2016 08. Juni 2017 25. Oktober 2017 06. Februar 2018 16. Mai 2018

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4

Stadtplanungsamt

Klausursitzung am 19. April 2018

Herr Oberbürgermeister Manfred Schilder Frau Bürgermeisterin Margareta Böckh Herr Bürgermeister Dr. Hans-Martin Steiger Vertreter der Fraktionen Vertreter der Verwaltung

Vorstellung von Zwischenergebnissen im II. Senat am

09. Mai 2017 08. November 2017

Einbeziehung der Öffentlichkeit in Form zweier moderierter Bürgerworkshops in der Stadthalle am

07. Juli 2017 24. November 2017

Beteiligung der Behörden vom 11.07. – 13.08.2018

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Stadtplanungsamt Behördenbeteiligung vom 11.07. – 13.08.2018

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Stadtplanungsamt Behördenbeteiligung vom 11.07. – 13.08.2018

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Stadtplanungsamt Behördenbeteiligung vom 11.07. – 13.08.2018

Abstand Steinheim - Amendingen Keine Bebauung

östlich der Bahnlinie

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Stadtplanungsamt

Beschlussvorschläge: Das Plenum des Stadtrates fasst für das ISEK – memmingen 2030 (integriertes Stadtentwicklungskonzept) folgende Beschlüsse: 1. Das Plenum des Stadtrates stimmt den Abwägungsvorschlägen zu den

vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu.

2. Das Plenum des Stadtrates nimmt den Bericht über die Beteiligung und

Mitwirkung der Betroffenen zustimmend zur Kenntnis.

3. Das Plenum des Stadtrates stimmt dem Abschlussbericht samt Maßnahmenkonzept zu.

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Stadtplanungsamt

1

Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

AbschlussberichtIntegriertes Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Memmingen

ISEK memmingen 2030

derium
Anlage 2
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Stadtplanungsamt

1

Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

Volkrats-hofen

Ferthofen

Brunnen

Steinheim

Eisenburg

Amendingen

Dicken-reishausen

Hitzenhofen

Buxach

Hart

MEMMINGEN

Strassbauer

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Stadtplanungsamt

1

Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

Betrachtungsebenen - Maßstäbe

Handlungsräume und

Maßnahmen

überörtlich

Leitbild und Strategien,

Handlungsfelder

gesamtstädtisch teilräumlich

*

*

*

Leitbild und Strategien

**

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Stadtplanungsamt

1

Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

- ISEK -Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept

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Stadtplanungsamt

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Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

Mai 18Apr 18Feb 18Nov 17Okt 17Okt 15 Jul 17Jun 17Mai 17Apr 16

Dez 16

Okt 18

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Stadtplanungsamt

1

Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

Fachplaner mit ihren Aufgabenbereichen

Wirtschaft, Arbeit, Handel

Bildung

Soziale Infrastruktur

Seniorengerechte/Soziale Stadt

Stadtmarketing

Freizeit & Lebens-qualität

Kultur

Architektur

Stadtraum-qualitäten

Ortschaften

Wohnen

Energieeffiziente Stadt

Sport

Freiraum, LandschaftMobilität

Immissionen

Salm & Stegen

03 Arch.

realgrünbrenner BERNARD ingenieure

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Stadtplanungsamt

1

Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

Bürgerbeteiligung

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Stadtplanungsamt

1

Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

Analyse

Wahrnehmung Stadteingänge

Historische WahrehmungBaulicher Zustand Altstadt

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Stadtplanungsamt

1

Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

Analyse

L:\5092_MM_ISEK\PPTX\5092_02_HHB.pptx 7

Verkehrsmittelwahl in den Stadtteilen

L:\5092_MM_ISEK\PPTX\5092_02_HHB.pptx 9

Verkehrsmittelwahl im kommunalen Vergleich

Verkehrsmittelwahl im kommunalen Vergleich

Verkehrsmittelwahl in den Stadtteilen

Eisenburger Feld

Fellheimer Feld

Illertal

Steinheimer Feld

Memminger Feld

Volkratshofer Feld

Memmingerberg

Buxachtal

Memminger Trockental

Hitzenhofener Feld

Geomorphologische Raumeinheiten

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Stadtplanungsamt

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Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

Bewertung

Stärken

Historische Altstadt mit Oberzentrumsfunktion

Hangkante als raumprägendes Landschaftselement Memmingen Südwest

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Stadtplanungsamt

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Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

Ergebnis - Konzept

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Stadtplanungsamt

1

Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

Leitthemen der Memminger Stadtentwicklung

I Memminger Talräume

II Memminger Orte

III Memminger Wege

IV Memminger Perspektiven

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Stadtplanungsamt

1

Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

Memminger Perspektiven

Maßnahmenplan Maßnahmenübersicht

4.1 Sanierung Bestandsgebäu-de der OASe

SJR in Zusam-menarbeit mit div. städtischen Ämtern und Pla-nungsbüro

x

170 TSD €

4.2 Neugestaltung Freiflächen für Sport und Freizeit

SJR in Zusam-menarbeit mit div. städtischen Ämtern und Pla-nungsbüro

x150 TSD €

4.3 ergän-zungs- oder ersatzneu-bau OASe

SJR in Zusam-menarbeit mit div. städtischen Ämtern und Pla-nungsbüro

x

1500 TSD € StBauF

4.4 Zwei Wertach-balkone

Referat 2(Amt für Grünordnung/Naturschutz) Quartiersma-nagement

x

60 TSD €

4.5 Aufwertung der Unterfüh-rung zum Drentwettsteg

Referat 6 (Stadtpla-nungsamt)

x20 TSD € StBauF

4.6 Parkraumbe-wirtschaftung, Neupflanzung Bäume westlich der Mittelstraße

Referat 2 (Amt für Grünordnung/Naturschutz) x

20 TSD €(Baumpflanzung inkl. Tiefbau-arbeiten)

4.7 Integration der Localbahn und Anstreben eines durchgängig grünen Wertachufers

Referat 6 (Stadtplanungs-amt,) Referat 2 (Amt für Grünordnung/Naturschutz)Augsburger Localbahn

x

150 TSD € StBauF

Handlungsfeld 1 Handlungsfeld 2 Handlungsfeld 3 weitere Handlungsfelder

Memminger Orte

Memminger Talräume

Memminger Wege

Handlungsräume

5

1

2

7

0

64

3

Leitthemen

Iller

Memminger Ach

Memminger Ach

Haienbach

Memminger Ach

Neuwelter Bach

Memminger Ach

Haienbach

Stadtbac

h

Buxach

Knollmühlbach

Stadtbach

Stadtbac

h

Haienbach

Knollmühlbach

Stadtbac

h

Stadtbach

Knollmühlbach

Stadtbach

Schleifb

ach

Pulverriedgraben

Haienbach

Walkenbach

Dohlengra

ben

Buxach

Riedbach

Kressenbach

Kressenbach

Zellerbach

Zellerbächle

Buxach

Mühlweiher

Iller

Iller

Iller

Iller

Iller

Iller

Iller

Buxach

Neue Buxach

Widenmayerstraße

Egelseer Straße

Egelseer Straße

Fischerstraße

Heimertinger Straße

Molkere

iweg

Egelseer Straße

Heimertinger Straße

Wittmannstraße

Amendinger Straße

Sonnenstr.

Trunkelsberger Straße

Bergstraße

Obere Str.

Rieffstraße

Siechenreuteweg

Reichlinstraße

Oberer Buxheimer Weg

Einödweg

Grünenfurter Str.

Waimer

straße

Am Sportplatz

In der Neuen Welt

Obere S

tr.

Dirrstr.

Donaustraße

Othmundstr.

Donaustraße

Dr.-Karl-Lenz-Str.

Pfarrhofstraße

Rudolf-Diesel-Straße

Fraunhoferstraße

Bayernring

Münchner Straße

Dunantstr.

Schumacherring

Waldfriedhofstraße

Schumacherring

HomannstraßeWielandstr.

Goethestr.

Buxheimer Str.

Herderstr.

Nordweg

Dr.-Karl-Lenz-Str.

Laberstr.

Europastr.

Teramostr.

Brandenburger Str.

Europastr.

Mecklenburger Str. Braunstraße

Buxheimer Str.

Erfurter Straße

Machnigstr.

Machnigstr.

Buxheimer Straße

Schlachthofstr.

Schlach

thofstr.

Kohlsch

anzstr.Lindenbadstr.

Saarlandstr.

Am Luginsland

Am Kuhberg Saarlan

dstr.

RennwegUlmer Str.

Zwingg.

Donaus

tr.

Schererstr.

Adenauer

ring

Grenzhofstr. Adenauer

ring

Tiroler Ring

Mammostr.

Bergermühlstr.

Schweitzerstr.

Münchner Straße

Mindelheimer Str.

Ellenbogstr.

Berger Str.

Lindenbadstr.

Augsburger Straße

Benninger Straße

Schießstattstraße

Buxacher Straße

Dr.-Berndl-Pl.

Ebertring

Ebertrin

gBehringerstraße

Kartäuse

reck

Laberstr.

Buxacher Straße

Frundsb

ergstr.

Eduard-Flach-Straße

Waldhornstr.

Maximilianstraße

Kuttelgasse

Salzstraße

Ratzengraben Kalchstr.

Kramerstr.

Herrenstraße

Roßmarkt Kreuzstr.Hofg.

Schweizerberg

Fuggerg.

Lindauer Str.Hermansg.

Martin-Luther-Platz

Zangmeisterstr.

Königsgraben

Königsgraben

Dr.-Berndl-Str.Buxacher Straße

A 96

Talstraße

Talstr.

Im Unteresch

Braunstr.

Buxacher Straße

Im Mitteresch

Hühnerberg

str.

Bahnho

fstraße

Schwesterstr.

Lindentorstraße Tiroler Ring

Steinbo

genstr.

Rabenstr.

Pflugg.Nonnengasse

Tiroler Ring

Luitpoldstr.

Bahnho

fstraße

Schleiferpl.

Riedbachstraße

Alpenstr

aße

Riedbachstraße

Oberbrühlstraße

Oberbrühlstraße

Kempter Str.

Baumstr.

Kaisergraben

Weberstraße

An der Hohen Wacht Steinbogenstraße

Zellerbachstraße

Pulvermühlstr.

Allgäuer Str.

Schweizer Ring

Dickenre

iser We

g

Bismarckstr.

St.-Josefs-Kirchpl.

Bismarckstr.

Hindenburgring

Bodenseestr.

Hindenburgring

Römerst

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Haldenweg

Haldenweg

Spitalmühlweg

Altvaterstr.

Bodenseestraße

Jägerndorfer Str.

Hühnerbergstr.

Bodenseestraße

Haldenweg

A 7

Alter Postweg

Talstr.

Talstr.

Schaltwerkstraße

BirkenwegWoringer Straße Alpenstraße

Im Dickenreis

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Friedhof

Friedhof

Friedhof

Sportanlage

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Wochenendplatz

Marktplatz

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Friedhof

Gaswerk

Sportanlage

Freibad

Abfallbehandlungsanlage

Sportanlage

Sportanlage

Wasserwerk

(Biogas)

Golfplatz

Sportanlage

Friedhof

Friedhof

Friedhof

Sportanlage

Kläranlage

(Biogas)

Friedhof

Modellflugplatz

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Weinmarkt

Schrannenplatz

Realschule

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Neue Welt

Schulen

Schulen

Sportanlage

Schulen

Krankenhaus

Schulen

Schulen

Schulen

Schulen

Schulen

Geplanter StandortIKEA

Friedhof

Friedhof

EhemaligerStadtweiher

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Stadthalle

Schulen

Baseballplatz

Sportplatz

Kurt-Meyer-Weg

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Rotreiserstraße

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Gesamtstadt

Ergebnisphase - Integiertes Konzept

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Stadtplanungsamt

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Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

Handlungsfelder der Stadtentwicklung

10 Interkommunale und regionale Zusammenarbeit

1 Stadt- und Landschaftsbild Handlungsfelder

Handlungsempfehlungen

Maßnahmen2 Wohnen und Lebensqualität

3 Stadt-, Quartiers- und Ortsteilzentren

7 Wirtschaft und Arbeit, Einzelhandel

8 Bildung, Betreuung, Kultur und Soziale Infrastruktur

6 Verkehr

4 Landschaft

9 Energie und Klimaschutz, Ver- und Entsorgung

5 Freizeit

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Stadtplanungsamt

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Handlungsräume

0 Gesamtstadt

1 Altstadt

2 Soziale Stadt Ost

3 Steinheim

4 Gewerbe Nord

5 Schlachthofareal

6 Amendingen (zus. Gewerbe Nord)

7 Gewerbe Süd (z.B. Woringerstraße)

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Stadtplanungsamt

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0 Gesamtstadt

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Stadtplanungsamt

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0 Gesamtstadt

0.1 Stadt- und Landschaftsbild

Positive Wahrnehmung der Stadt aktiv fördern. - Sicherstellung architektonischer und städtebaulicher Qualität bei der Weiterentwicklung des Stadtbilds

Sensibilisierung für das Zusammenspiel ‚Verkehrsinfrastruktur / Stadt‘. - Konzept zur Aufwertung übergeordneter Straßenräume

0.2 Wohnen und Siedlungsentwicklung

Weiterentwicklung des Wohn- und Siedlungsgebiets. - erstellung eines Nachverdichtungskonzeptes - Förderung des sozialen Miteinanders aller Generationen - erstellung eines Höhen- und Nachverdichtungsplans zur strategischen und stadtbildwirksamen entwicklung

0.3 Stadt-, Quartiers- und Ortsteilszentren

Zentren stärken und revitalisieren. - Stärkung von Stadt- und Ortskernen, Bewahrung der Ortsidentität - Stärkung der dörflichen Siedlungsstruktur mit Aussagen zur Innenentwicklung, Baulandausweisung und Dorfrandgestaltung

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Stadtplanungsamt

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0 Gesamtstadt

0.4 Landschaft

Sicherung und Entwicklung der landschaftlichen Qualität. - erstellung eines Landschaftsplanerischen entwicklungskonzeptes

Sicherung, Qualifizierung und Aufwertung wohnungsnaher Freiräume und Erholungsflächen. - Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Freizeitangebotes öffentlicher Grünflächen

Inszenierung kulturlandschaftlicher und landschafts-historischer Strukturen. - Strukturanreicherung auf ausgeräumter landwirtschaftlicher Flächen - Bestehende Geotope sichern und weiterentwickeln

Steigerung der Aufenthaltsqualität und Erholungsfunktion in der Landschaft. - Rastplätze, Lehrpfade, Zugänge zum Wasser, Ausblicke in die Landschaft - Aussichtspunkte auf die Stadt

Sichern und Verbessern der ökologischen Wertigkeit der Frei- und Landschaftsräume. - Memminger Grundstücksbesitzer beim erhalt alter, identitätsstiftender Baumbestände unterstützen

Förderung des Themas Wasser in der Stadt. - Kneip- und Bademöglichkeiten, gastronomische einrichtungen an städtischen Wasserflächen anbieten

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Stadtplanungsamt

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0 Gesamtstadt

0.5 Verkehr

Verbesserung des Liniennetzes und der Erschließung im ÖPNV. - Weiterverfolgung Konzept zur Verbesserung des ÖPNV- Netzes - Konzept für Regio-S-Bahn weiter verfolgen

Verbesserung der Durchgängigkeit des Rad- und Fußwegenetzes. - Überarbeitung des Fuß- und Radverkehrskonzeptes - erstellen eines Gestaltungskatalogs für wichtige Straßenräume

Verbesserung des Verkehrsnetzes und der verkehrlichen Erschließung. - Überarbeitung des Verkehrslenkungskonzept und Parkraummanagements - Gesamtplanerisches Verkehrskonzept zur entlastung Altstadtring und Kernstadt

0.6 Wirtschaft und Arbeit, Einzelhandel

Stärkung der Einzelhandelsfunktionen in den zentralen Versorgungsbereichen. - Fortschreibung des gesamtstädtischen einzelhandelskonzeptes - Auflage einkaufsführer Altstadt - Intensivierung der kulturellen Bespielung der Altstadt als Kompensation für den Rückzug des einzelhandels

Nachhaltiges Gewerbeflächenmanagement betreiben. - Thematisierung der Grenzen des (Flächen-)Wachstums - Aufstellen eines Kriterienkatalogs zur gewerblichen Flächenvergabe und zur etablierung hochwertiger Arbeitgeber / Arbeitsplätze

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Stadtplanungsamt

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0 Gesamtstadt

0.7 Bildung, Betreuung und Soziale Infrastruktur

Stärkung des Angebots und der Versorgung für Senioren. - Modellprojekte für Wohnen im Alter bzw. Wohnen in allen Lebensphasen - erarbeiten von Quartierskonzepten bzgl. Seniorenberatung und –pflege inkl. Quartiersmanagement

Ausbau der höher qualifizierten Bildungsangebote. - Forderung nach einer Hochschule nachgehen; Aufbau einer „Denkfabrik Hochschul- und Arbeitsplatzstandort Memmingen“; einbezug großer Unternehmen

0.8 Freizeit, kulturelle Einrichtungen, Sport

- Zeitgemäße Weiterentwicklung und Ausbau der Sport- und Freizeitanlagen - Förderung der kulturellen Infrastruktur - Konzepte zum Ausbau und zur Instandsetzung der Frei- und Hallenbäder weiterverfolgen

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Stadtplanungsamt

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Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

0 Gesamtstadt

0.9 Energie und Klimaschutz, Ver- und Entsorgung

Energiemanagement weiterführen. - Prüfen möglicher Fördermaßnahmen zur Stärkung des ÖPNV und der ‚Neuen Mobilität‘ - Überprüfung und Aktualisierung der im ‚energiekonzept Memmingen 2020‘ erarbeiteten Maßnahmen zur Senkung des energieverbrauchs der Stadt; Umsetzung genannter Maßnahmen - Aufstellung eines energienutzungsplans für die Gesamtstadt als Grundlage zum Ausbau von Fern- und Nahwärmenetzen

0.10 Interkommunale und regionale Zusammenarbeit

Aufbau interkommunaler Zusammenarbeit in der Gewerbeentwicklung. - Gemeinsame erarbeitung von Konzepten und Maßnahmen mit Nachbargemeinden für eine nachhaltige strukturelle und wirtschaftliche entwicklung der Gewerbebereiche - Konzepte für eine interkommunale Ausrichtung und Stärkung der Gewerbestandorte (bspw. am Allgäu Airport)

Stärkere räumliche Vernetzung Memmingens in seine Umgebung. - Verbesserung und Ausbau des ÖPNV mit Nachbargemeinden und Städten - Überarbeitung des aktuellen regionalen Rad- und Fußwegenetzes mit Nachbargemeinden

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Handlungsräume

0 Gesamtstadt

1 Altstadt

2 Soziale Stadt Ost

3 Steinheim

4 Gewerbe Nord

5 Schlachthofareal

6 Amendingen (zus. Gewerbe Nord)

7 Gewerbe Süd (z.B. Woringerstraße)

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Stadtplanungsamt

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Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

1 Altstadt

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Stadtplanungsamt

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1 Altstadt

1.1 Stadt- und Landschaftsbild

Positive Wahrnehmung der Stadt fördern. - Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB für die Altstadt; Sanierungsgebiete auf die gesamte Altstadt - erstellung von Konzepten zur Sanierung bzw. zum Neubau von Häusern in geschwächten Altstadt-Teilen - Konzept zur Revitalisierung der Bahnhofsstraße

Weiterentwicklung des Wohn- und Siedlungsgebiets. - Förderprogramm zum erwerb innerstädtischer Bestandsimmobilien

Zentren stärken und revitalisieren. - Stärkung der Funktionsvielfalt und sozialen Mischung

1.4 Landschaft

Sicherung, Qualifizierung und Aufwertung bestehender innerstädtischer, wohnungsnaher Freiräume und Erholungsflächen. - Aufenthaltsqualität innerstädtischer Straßen, Gassen, Plätze verbessern - Inszenierung der Wegeführung entlang der Nahtstellen zum Altstadtkern; Rückbau von hoch- und tiefbaulichen Fehlentwicklung - Verbesserung der Aufenthaltsqualität der historischen Wallanlagen; Überprüfung hinsichtlich aktueller und zukünftiger Nutzungsansprüche

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1 Altstadt

1.5 Verkehr

Verbesserung der verkehrlichen Erschließung. - Reduzierung des Verkehrs in der Altstadt / auf Altstadtring - erstellen eines Parkraumkonzepts zur Reduzierung des Park-Such-Verkehrs - Verkehrsberuhigung des Weinmarkts - Verbesserte Querungsmöglichkeiten am Altstadtring - Verbesserung der Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr

1.6 Wirtschaft und Arbeit, Einzelhandel

Stärkung der Einzelhandelsfunktion der Altstadt. - Durchführung einer Fußgängerfrequenzanalyse - Festlegung von Perspektivgebieten für den einzelhandel in der Altstadt; Bauliche ertüchtigung von Ladenlokalen

1.8 Freizeit, kulturelle Einrichtungen, Sport

Kulturelle Infrastruktur und Angebote intensivieren. - Förderung und Intensivierung kulturelle Angebote in der Altstadt

1.9 Energie und Klimaschutz, Ver- und Entsorgung.

- Aktualisierung des Leitfadens des kommunalen Fassadenprogramms; Berücksichtigung und spezieller Förderung energetischer Aspekte

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Handlungsräume

0 Gesamtstadt

1 Altstadt

2 Soziale Stadt Ost

3 Steinheim

4 Gewerbe Nord

5 Schlachthofareal

6 Amendingen (zus. Gewerbe Nord)

7 Gewerbe Süd (z.B. Woringerstraße)

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Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

2 Soziale Stadt Ost

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Stadtplanungsamt

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2 Soziale Stadt Ost

2.1 Stadt- und Landschaftsbild

Positive Wahrnehmung der Stadt fördern. - Weiterentwicklung des Ziegeltörle - Langfristige Verlagerung störender Gewerbebetriebe - Aufwertung des Wohnumfelds

2.4 Landschaft

Sicherung, Qualifizierung und Aufwertung bestehender innerstädtischer, wohnungsnaher Freiräume und Erholungsflächen. - Maßnahmen zur öffentlichen Attraktivitätssteigerung der Kleingärten; öffentliche Durchwegung, gastronomisches Angebot, Urban Gardening, interkultureller Austausch - Weitere Zugänge zu den Freianlagen (Waldfriedhof)

Sichern und Verbessern der ökologischen Wertigkeit der Frei- und Landschaftsräume. - Wertvolle Gehölzbestände in bestehenden Anlagen erhalten - entsiegelung in den Freiflächen anstoßen

2.5 Verkehr

Verbesserung der Durchgängigkeit des Rad- und Fußwegenetzes. - Parkraumbewirtschaftung / Anwohnerparken in Altstadt- und Bahnhofsnähe prüfen

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2 Soziale Stadt Ost

2.6 Wirtschaft und Arbeit, Einzelhandel

Stärkung der Einzelhandelsfunktion in den zentralen Versorgungsbereichen. - Konzept zur Weiterentwicklung des Nahversorgungszentrums im Bereich des Lagerplatzes Fa. Kutter

Nachhaltiges Gewerbeflächenmanagement betreiben. - Umnutzungskonzept für das Haussmann-Areal erstellen

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1 Altstadt

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3 Steinheim

3.1 Stadt- und Landschaftsbild

Positive Wahrnehmung des Ortes fördern. - Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB für den Ortskern Steinheim - Konzepte zur Weiterentwicklung vorhandener architektonischer Qualitäten zur Förderung der Identität erstellen

Weiterentwicklung des Wohn- und Siedlungsgebiets. - entwicklung von Konzepten und Projekten zur Umnutzung bestehender Hofstellen für Wohnen, Arbeit und einzelhandel

Zentren stärken und revitalisieren. - Kulturelle und soziale Treffpunkte in den Ortskernen fördern - Sicherstellung der Nahversorgung

3.4 Landschaft

Sicherung, Qualifizierung und Aufwertung bestehender innerstädtischer, wohnungsnaher Freiräume und Erholungsflächen. - entlastung der Ortsdurchfahrt von Steinheim, Umgestaltung und Aufwertung der Straßenräume fördern

Profilierung des Übergangs zwischen Stadt, Siedlung, Gewerbe und freier Landschaft. - Grüngürtel/ -korridore zur Minderung störender Immissionen und emissionen zwischen angrenzenden Nutzungen gestalten

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3 Steinheim

3.5 Verkehr

Verbesserung der Verkehrsnetze und des Umweltverbunds. - Untersuchungen für eine mögliche Umgehungsstraße im Zusammenhang mit dem gesamtstädtische Verkehrskonzept weiterverfolgen

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1 Altstadt

2 Soziale Stadt Ost

3 Steinheim

4 Gewerbe Nord

5 Schlachthofareal

6 Amendingen (zus. Gewerbe Nord)

7 Gewerbe Süd (z.B. Woringerstraße)

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4 Gewerbe Nord

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Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

4 Gewerbe Nord

4.1 Stadt- und Landschaftsbild

Positive Wahrnehmung der Stadt fördern. - Aufstellen einer detaillierten Nutzungsübersicht als Grundlage für eine künftige Weiterentwicklung des Gebiets - Umsiedlung der stark störenden Betriebe; Ansiedlung höherwertiger Betriebe Ansiedlung neuer Betriebe flächensparend

4.4 Landschaft

Weiterentwicklung der Gewerbegebiete zu qualitätvoll gestalteten. - Freiraumplanerisches Gestaltungskonzept mit Aussagen zum Freiflächenmanagement, den Potenzialen der Nutzungsmischung und Mehrfachnutzung von Grünflächen

4.5 Verkehr

Verbesserung der Verkehrsnetze und der verkehrlichen Erschließung. - einrichtung einer leistungsfähigen erschließung bei Gewerbegebietserweiterung

4.6 Wirtschaft und Arbeit, Einzelhandel

Stärkung der Einzelhandelsfunktion in zentralen Versorgungsbereichen. - Möglichkeiten der Überplanung und Steuerung der einzelhandelsentwicklung prüfen

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Stadtplanungsamt

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Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

5

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Handlungsräume

0 Gesamtstadt

1 Altstadt

2 Soziale Stadt Ost

3 Steinheim

4 Gewerbe Nord

5 Schlachthofareal

6 Amendingen (zus. Gewerbe Nord)

7 Gewerbe Süd (z.B. Woringerstraße)

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Stadtplanungsamt

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Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

5 Schlachthofareal

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Reichlinstraße

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Donaustraße

Dr.-Karl-Lenz-Str.

Pfarrhofstraße

Rudolf-Diesel-Straße

Fraunhoferstraße

Dunantstr.

Schumacherring

Waldfriedhofstraße

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Friedhof

Sportanlage

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Marktplatz

Gaswerk

Sportanlage

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Realschule

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Neue Welt

Schulen

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Schulen

Schulen

Schule

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Friedhof

Friedhof

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Stadtplanungsamt

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5 Schlachthofareal

5.1 Stadt- und Landschaftsbild

Positive Wahrnehmung der Stadt fördern. - Identifizierung geschwächter Teilbereiche; Aufwertung des Wohnumfelds durch Beseitigung funktionaler und gestalterischer Mängel wohnortnaher Freiräume - Prüfung einer planungsrechtlichen Umwandlung in „Urbanes Gebiet“

5.4 Landschaft

Vernetzung innerstädtischer Freiflächen. - Ideenwettbewerb zur freiräumlichen Verbindung der Neuen Welt ins Memminger Feld ausloben

5.5 Verkehr

Verbesserung der Durchgängigkeit des Fuß- und Radwegenetzes. - erstellen eines Verkehrsstudie zur Abwägung weiterer Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Bereich des Schlachthofareals

5.9 Energie und Klimaschutz, Ver- und Entsorgung

- Stärkung und Nutzung der zentralen Lage und der urbanen Identität Konzept zur Integration innovativer energieversorgung und neuer Mobilitätsformen

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Stadtplanungsamt

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Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

5

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7

64

03

Handlungsräume

0 Gesamtstadt

1 Altstadt

2 Soziale Stadt Ost

3 Steinheim

4 Gewerbe Nord

5 Schlachthofareal

6 Amendingen (zus. Gewerbe Nord)

7 Gewerbe Süd (z.B. Woringerstraße)

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Stadtplanungsamt

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6 Amendingen

AMENDINGEN

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Knollmühlbach

Obere Str.

Rieffstraße

Siechenreuteweg

Reichlinstraße

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Am Sportplatz

In der Neuen W

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Othmundstr.

Donaustraße

Dr.-Karl-Lenz-Str.

Pfarrhofstraße

Rudolf-Diesel-Straße

Fraunhoferstraße

Dunantstr.

Schumacherring

Waldfriedhofstraße

Schumacherring

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Goethestr.

Buxheimer Str.

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Am Luginsland

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Sportanlage

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Realschule

Neue Welt

Schulen

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Stadtplanungsamt

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Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

6 Amendingen

6.1 Stadt- und Landschaftsbild

Positive Wahrnehmung der Stadt fördern. - Gestaltung einer Abschlusskante zum Schutz des Memminger Feldes; keine entwicklung von Wohnen östlich der Bahnlinie

Weiterentwicklung des Wohn- und Siedlungsgebiets. - Umnutzung bestehender Hofstellen für Wohnen, Arbeit und einzelhandel - erarbeitung eines Konzepts zur nördl. erweiterung Amendingens

Zentren stärken und revitalisieren. - Kulturelle und soziale Treffpunkte in den Ortskernen etablieren - Sicherstellung der Nahversorgung

6.4 Landschaft

Sicherung und Entwicklung der landschaftlichen Qualität und Identität. - Fortentwicklung des Nutzungskonzept für den Festplatz erstellen

Förderung des Themas Wasser in der Stadt. - Gestaltung hochwertiger Grünzüge entlang der Memminger Ach

6.5 Verkehr

Verbesserung der Verkehrsnetzte und der verkehrlichen Erschließung. - Prüfung der Auswirkungen einer nördlichen Umfahrung Amendingens

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Stadtplanungsamt

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03

Handlungsräume

0 Gesamtstadt

1 Altstadt

2 Soziale Stadt Ost

3 Steinheim

4 Gewerbe Nord

5 Schlachthofareal

6 Amendingen (zus. Gewerbe Nord)

7 Gewerbe Süd (z.B. Woringerstraße)

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Stadtplanungsamt

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7 Gewerbe Süd

Benninger

Ried

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Bergermühlstr.Augsburger Straße

Benninger Straße

Schießstattstraße

Buxacher Straße

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Kuttelgasse

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Kalchstr.

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RoßmarktKreuzstr.

Hofg.

Schweizerberg

Fuggerg.

Lindauer Str.H

ermansg.

Martin-Luther-Platz

Zangmeisterstr.

Königsgraben

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Lindentorstraße

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Stadtplanungsamt

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7 Gewerbe Süd

7.1 Stadt- und Landschaftsbild

Positive Wahrnehmung der Stadt fördern. - Aufstellen einer detaillierten Nutzungsübersicht als Grundlage für eine künftige Weiterentwicklung des Gebiets - Konzeptentwicklung zur langfristigen Stärkung altstadtnaher Bereiche hinsichtlich Wohnnutzung und Umwandlung von Teilbereichen in ‚Urbane Gebiete‘ - Rahmenplanung für das Gewerbegebiet-Süd; erarbeiten eines modellhaften Konzeptes zur Innenentwicklung und zur städtebaulichen Neuordnung einer gewerblichen Gemengelage

7.4 Landschaft

Weiterentwicklung der Gewerbegebiete zu qualitätvoll gestalteten, nutzungsgemischten, öffentlich zugänglichen und ökologisch vorbildhaften Stadtgebieten. - Freiraumplanerisches Gestaltungskonzept/ Gestaltungskatalog „Gewerbe Süd und Konversionsflächen“; Nutzungsmischung in den Freiräumen des Gewerbegebietes - Untersuchungen zu entsiegelungspotentialen

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Stadtplanungsamt

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Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

7 Gewerbe Süd

7.5 Verkehr

Verbesserung der Durchgängigkeit des Rad- und Fußwegenetzes. - Wegweisung für öffentliche Verbindung zwischen der Altstadt und dem Benninger Ried erarbeiten - zusätzlichen Freiraumverbindung entlang der Bahnlinien etablieren

Verbesserung des Verkehrsnetzes und der verkehrlichen Erschließung. - Prüfung einer Vervollständigung des Mittleren Rings - Prüfung einer direkten Anbindung von Benningen zur A 7

7.6 Wirtschaft und Arbeit, Einzelhandel

Stärkung der Einzelhandelsfunktion in zentralen Versorgungsbereichen. - Möglichkeiten der Überplanung und Steuerung der einzelhandelsentwicklung prüfen

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Stadtplanungsamt

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Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

Fazit

- Grundlagen für ein weiterhin gesundes Wachstum sind aufgrund der wirtschaftlichen Basis vor Ort und der zentralen Lage in einem dynamischen Wirtschaftsraum durchaus vorhanden.

- Von entscheidender Bedeutung ist daher die Umsetzung der weicheren Faktoren um die vorhandene lebenswerte Stadt auch auf diesen Feldern zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.

- Im Wettbewerb um die attraktivsten Firmen und die besten Köpfe treten die Fragen nach den besten Bildungsmöglichkeiten, einem guten sozialen Umfeld und einem ansprechenden Stadt- und Landschaftsbild mit hoher Aufenthalts- und Freizeitqualität in den Vordergrund.

- Für diese Themen bietet die Stadt Memmingen durch ihre Lage, ihre Größe, das historische erbe, die Qualität der kulturellen einrichtungen und die einbettung in die Landschaft sehr gute Grundlagen, die jedoch noch konsequenter als bisher genutzt und auch miteinander vernetzt werden sollten.

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Stadtplanungsamt

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Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

Fazit

Die Voraussetzungen dafür sind:

- Weitere Arbeit an hochwertigen Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten auch in Zusammenarbeit mit den ansässigen Firmen. Ziel: Aufbau einer Hochschule.

- Der erhalt und weiterer Ausbau der sozialen Infrastruktur für alle Altersgruppen.

- Flächensparender Wachstum nach dem Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.

- Aufbau von Kooperationen mit den Nachbarkommunen für gemeinsame entwicklungen im Umland, um auch die verbliebenen städtischen Landschaftsräume zu schützen.

- Altstadt und Zentren der Ortsteile als wichtiges historische erbe lebendig halten und stärken.

- Wachstum wird nur verträglich umsetzbar sein, wenn Stadtbild und Architekturqualität im Zentrum des Interesses stehen.

- entwicklung des städtischen Grüns und dessen Vernetzung mit den Landschafts- und Talräumen.

Stadtentwicklung kann nie als abgeschlossen betrachtet werden, sie muss sich mit ständig wandelnden Anforderungen auseinandersetzten. Es gilt die aktuellen Herausforderungen anzunehmen, mit dem Ziel Memmingen als lebenswerte Stadt für eine funktionierende Stadtgesellschaft zu erhalten und weiterzuentwickeln.

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Stadtplanungsamt

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Stadtplanungsamt03 Architektenrealgrün LandschaftsarchitektenSalm & Stegen Wirtschafts- und Sozialgeographenbrenner BERNARD ingenieure

AbschlussberichtIntegriertes Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Memmingen

ISEK memmingen 2030

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

Integriertes Stadtentwicklungskonzept :

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 139 BauGB

lfd. Nr.

Behörden / Beteiligter Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung mit Abhandlungsvorschlag

1 Umweltschutzverwaltung Immissionsschutz 12.07.2018

Die im ISEK enthaltenen Visionen sind aus immisonsschutz-fachlicher Sicht heute nicht zu beurteilen. Es wird davon ausgegangen, dass konkrete Umsetzungen in Bebauungs-plänen oder Einzelbaugenehmigungen sich wiederfinden und Probleme auch dort gelöst werden können.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

2 Bundesamt für Infrastruk-tur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bun-deswehr Infra 3 12.07.2018

Durch die oben genannte und in den Unterlagen näher be-schriebene Planung werden Belange der Bundeswehr be-rührt, jedoch nicht beeinträchtigt.

Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage bestehen zu der Planung seitens der Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange keine Einwände.

Das Stadtgebiet liegt im Interessengebiet des militärischen Flugplatzes in Laupheim. Für eine potenzielle Bebauung bestehen bis zu einer Bauhöhe von 30,00 m über Grund keine Bedenken.

Kein Einwand.

3 Finanzamt Memmingen 12.07.2018

Beim Finanzamt Memmingen sind keine baulichen Maßnah-men geplant. Unser Wunsch nach einem hot spot beim Fi-nanzamt wurde an unsere Oberbehörde weitergeleitet. Die weitere Verfahrensweise ist uns noch nicht bekannt.

Kein Einwand.

4 Zweckverband zur Was-serversorgung der Worin-ger Gruppe 13.07.2018

Im vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Woringer Gruppe versorgten Teilgebiet der Stadt Memmingen gibt es seitens des Zweckverbandes keine Planungen/Maßnahmen.

Kein Einwand.

5 Abwasserverband Memmingen-Land 11.07.2018

Da sich die Zuständigkeit des Abwasserverbandes Memmin-gen-Land nicht auf das Gebiet der Stadt Memmingen er-streckt, gibt es auch keine Planung oder Maßnahme des Verbandes im Stadtgebiet.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

6 Untere Naturschutzbehörde 13.07.2018

Keine Maßnahmen geplant. Fachkraft für Naturschutz ist zu beteiligen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

7 Regierung von Schwaben 13.07.2018

Entsprechend des Bewilligungsbescheids, ist eine abschlie-ßende Abstimmung als Fördervoraussetzung erforderlich. Unten stehende Anmerkungen bitten wir zu berücksichtigen: S. 89: Planskizze rechtsÄnderung: „Reduzierung Parksuchverkehr“

- Auf der Seite 90 werden mögliche Maßnahmen zurDiskussion erwägt. Eine Reduzierung des Parksuch-verkehrs ist nur möglich durch Schaffung gewünsch-ter Anreize und Reduzierung unerwünschter Ursa-chen. Daher ist es wichtig die Thematisierung deroberirdischen Stellplätze beizubehalten.

S. 108: Legende unten

- Ohne EinwändeS. 118: Legende unten

- Ohne EinwändeS. 152: 4.1.3 Überprüfung der Nahtstellen zum Stadtkern

- Ohne EinwändeS. 186: Legende rechte Spalte

- Ohne EinwändeS 165: 4.5.1.2 Altstadt Änderung: „Auch im Bereich der oberirdischen Stellplät-ze am Weinmarkt und Hallhof ist der Parksuchverkehr zu reduzieren. Durch eine Attraktivierung der Parkhäuser (Zu-fahrt, Zugänge usw.) werden diese stärker genutzt.“

- Analog zum o.g. ist es funktionslos lediglich auf An-reize allein abzustellen, daher sollte auch hier die ur-sprünglich Formulierung beibehalten werden.

S. 205: Planskizze unten

- Ohne Einwände

Mit dem Vertreter der Regierung von Schwaben (Städtebauför-derung) wurden am 24.07.2018 die Anmerkungen besprochen und folgendes festgelegt:

Die allgemeine Formulierung „Reduzierung des Parksuchver-kehrs“ in der Planskizze auf S. 89 bleibt als städtebauliches Ziel bestehen. Im Textteil auf S. 90 wird der Text folgendermaßen formuliert: „Verminderung des Parksuchverkehrs, z.B. durch Reduktion der oberirdischen Stellplätze und Attraktivierung der Parkhäuser…“

Im Textteil auf S. 165 wird der Text folgendermaßen formuliert: „Auch im Bereich der oberirdischen Stellplätze am Weinmarkt und Hallhof ist der Parksuchverkehr zu reduzieren, z.B. durch Reduktion der oberirdischen Stellplätze und Attraktivierung der Parkhäuser.“

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

S. 207: HandlungsempfehlungenIm Bericht sind inhaltlich beim Punkt 0.1-2 der erste und drit-te Spiegelstrich gleich (Stichwort Lärmschutz und Außendar-stellung an den Autobahnen)Lenkungsgruppe: Bessere Lesbarkeit und Verständlichkeitdurch Zusammenfassung zu einem SpiegelstrichÄnderung: Wegfall des dritten Spiegelstrichs

- Der dritte Spiegelstrich beschreibt mögliche Maß-nahmen zur Qualitätssicherung und ist als wichtigerBaustein für die Stadterneuerung unbedingt beizu-behalten.

S. 214: Handlungsempfehlungen

- Ohne EinwändeS. 232: HandlungsempfehlungenBericht: 6.1/6.2/6.3-2 Amendingen: Entwicklungskonzept zurUmnutzung von HofstellenLenkungsgruppe: Im Rahmen der Diskussion um eine Ent-wicklung Amendingens im Zusammenhang mit der Schaffungeines Regio-S-Bahn-Haltepunktes in Richtung Trockentalund den beschlossen Verzicht darauf, wurde angeregt, ne-ben einer innerörtlichen Entwicklung auch die für eine Wohn-bebauung aus naturschutzfachlicher Sicht gut geeigneteFlächen im Norden Richtung Steinheim aufzunehmen. DerRegionalplan Donau-Iller wird diesbezüglich in seiner Neu-auflage nur mehr einen Abstand zwischen den Ortsteilen von200m enthalten (ehemals 300m). Somit kann sich Amendin-gen in einem „unproblematischen“ Bereich in angemessenemUmfang erweitern.Änderung: Zusätzlicher Spiegelstrich „Erarbeitung einesKonzepts zur nördl. Erweiterung Amendingens hins.Wohnnutzung; als Alternative zur schwierigen Situationöstl. des geplanten Regio-S-Bahn-Halts (Schutz d. Land-schaft, hydrologische Situation); Reduzierung des Ab-standsgrüns zu Steinheim auf 200m [6.2-2-2]“

- Der Regionalplan bezieht sich auf geografische, wirt-schaftliche und ökologische Rahmenbedingungen imgroßräumlichen Maßstab. Die städtebauliche Ord-nung findet im Einklang aber nicht nach den Vorga-ben des Regionalplans statt. Die oben genannten

Der Anregung der RvS wird entsprochen und der ehemals 3. Spielstrich wieder aufgenommen: „- Erarbeitung von Leitsätzen zur Sicherstellung einer positiven Entwicklung entlang der Autobahn und Hauptver-kehrsstraßen bezüglich der Adressbildung und Lärmschutz; bei der Erstellung von Bebauungsplänen integrieren. [0.1-2-3]“

Die mögliche Erweiterung Amendingens durch Wohnbauflächen nördlich des Siechenreuteweges und östlich der Heimertinger Straße wird folgendermaßen formuliert: „Erarbeitung eines Konzeptes zur nördlichen Erweiterung Amendingens hin. Wohnnutzung unter Wahrung eines ange-messenen Abstandsgrüns zu Steinheim; als Kompensation zur schwierigen Situation östlich des geplanten Regio-S-Bahn-Halts [6.2-2-2]“

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

06.08.2018

Regierung von Schwaben Brand-u. Katastrophen-schutz 17.07.2018

Reduzierungen des Abstandsgrün bis auf 200m, fin-den zum jetzigen Zeitpunkt im ISEK keinen Einzug und sind raus zu nehmen, bzw. auf die Version vom 20.06.2018 zurückzusetzen.

S. 239: Fazit:

- Ohne EinwändeS. 243: Auftraggeber

- Ohne Einwände

Landesplanerische Belange stehen dem Vorhaben nicht ent-gegen.

Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei der Anpas-sung von Bauleitplänen bzw. bei der Ausweisung von neuen Einzelhandelsflächen ggf. die landesplanerischen Vorgaben zur Lage im Raum (LEP 5.3.1 (Z)), zur Lage in der Gemeinde (LEP 5.3.2 (Z)) und hinsichtlich der maximal zulässigen Ver-kaufsflächen (LEP 5.3.3 (Z)) zu beachten sein werden.

Ungeachtet dessen geben wir rein vorsorglich den Hinweis, dass sich der Regionalplan der Region Donau-Iller derzeit in Fortschreibung befindet.

Von Seiten des Sachgebiets 10 der Regierung von Schwa-ben wurden keine Planungen oder Maßnahmen im Bereich der Stadt Memmingen eingeleitet. Auch sind keine Planun-gen oder sonstigen Maßnahmen von Seiten des Sachgebiets 10 im Bereich der Stadt Memmingen beabsichtigt.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Kein Einwand.

8 Gemeinde Lauben 13.08.2018

In der Gemeinderatsitzung am 02. August 2018 wurde oben genanntes SEK behandelt. Der Gemeinderat der Gemeinde Lauben hat keine Einwände dagegen.

Kein Einwand.

9 Landeskirchliches Baure-ferat 13.08.2018

Das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Memmingen. Hier liegen auf „evangelischer“ Seite mehrere Körperschaften öffentli-chen Rechts:

Dekanat Memmingen

Kirchengemeinde St. Martin

Kirchengemeinde Unser Frauen

Kirchengemeinde Memmingen Christuskirche

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

Kirchengemeinde Memmingen Versöhnungskirche

Kirchengemeinde Buxach

Kirchengemeinde Memmingerberg

Pfarrei Steinheim

Pfarrei Dickenreishausen

Pfarrei Woringen

Eine Karte mit den Gemeindegrenzen sende ich nachste-hend. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern steht in der gesamten Fläche vor Veränderungen aufgrund von demogra-fischem Wandel aber auch aufgrund sinkender Mitglie-derentwicklung. Dekanate und Kirchengemeinden versuchen in Profilierungs- und Konzentrationsprozessen die kirchliche Arbeit aber eben auch den Gebäudebestand für die Zukunft zu rüsten. Derzeit finden bei mehreren oben genannten Kir-chengemeinden im direkten Altstadtbereich (z. B. im Bereich St. Martin den vorgeschlagenen Maßn. 1.4-1-3 und 1.5-1-4), im Bereich der Stadterweiterung (soziale Stadt Ost) aber auch in den Außenorten (z. B. Steinheim, Woringen, Dicken-reishausen) strategische Überlegungen zum Umgang mit dem vorhandenen Gebäudebestand statt. Hieraus können sich auch Entwicklungsmöglichkeiten für die Stadt Memmin-gen ergeben. In einem anderen Feld, der Kinderbetreuung, sind Kirchen-gemeinden bei einigen Kindertagesstätten in kirchlichem Eigentum und Trägerschaft ebenfalls im Austausch mit den zuständigen Referaten und Abteilungen der Stadt Memmin-gen. Das Landeskirchliche Baureferat ist für Dekanat und Kir-chengemeinden als fachlicher Berater tätig. Entscheidungen treffen aber ausschließlich die Gremien der Körperschaften selbst. Aus diesem Grunde können wir aber auch keine ver-bindliche Aussage als Träger öffentlicher Belange treffen. Gleichwohl habe ich den Abschlussbericht baufachlich auf Belange von Dekanat, Pfarreien und Kirchengemeinden ge-prüft.

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

10 Staatliches Bauamt Kemp-ten 14.08.2018

Im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Memmingen gibt es keine Berührungspunk-te mit dem Fachbereich Straßenbau. Die Staatsstraßen im Stadtbereich liegen in der Straßenbaulast der Stadt Mem-mingen. Somit sind von der Stadt Memmingen selbst die verkehrlichen und baulichen Aspekte gegen die städteplane-rischen abzuwägen. Insofern können wir bei der Beteiligung beim ISEK Fehlanzeige melden. Ein Hinweis kann gegeben werden, dass bei einer möglichen Entlastungsstraße westlich von Steinheim parallel zu Staatsstraße 2013 der Anschluss südlich Heimertingen interkommunal und ggf. mit uns abzu-stimmen ist.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

11 DB Immobilien 16.08.2018

Bahnstr.: Nr. 5400/Kempten-Neu Ulm/ca. km 32,2-37,7/links und rechts der Bahn Bahnstr.: Nr. 5360/Leutkirch-Memmingen/ca. km 28,7-31,1/links und rechts der Bahn Bahnstr: Nr. 4570/Buchloe-Memmingen/ca. km 42,6-46,6/links und rechts der Bahn

Wir verweisen auf unsere Gesamtstellungnahme zum Städ-tebauförderungsprogramm „Soziale Stadt Ost“ vom 02.01.2018 mit Zeichen TÖB-MÜ-17-10304 (GS.R-S-L(A1)) FB inkl. Anhänge. Diese ist auch für das o.g. ISEK zutreffend und zu beachten.

Sollten sich durch das ISEK Anforderungen an die bestehen-den Kreuzungen mit der Eisenbahnlinie ergeben oder kon-krete Maßnahmen definiert werden, so sind diese mit der DB Netz AG abzustimmen.

Für Rückfragen zu diesem Verfahren, die Belange der Deut-schen Bahn AG betreffend, bitten wir Sie, sich an den Mitar-beiter des Kompetenzteams Baurecht, Frau Börgerding, zu wenden.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Stellungnahem zum Projekt Soziale Stadt Ost wurde auf die Planfeststellungsbereiche zur Bahnelektrifizie-rung hingewiesen.

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

12 Syrisch-Orthodoxe Kirche 09.08.2018

Bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 10.07.2018 möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir beabsichtigen auf dem Grund-stück unserer Kirchengemeinde, Freudenthalstr.8 in MM, das vorhandene Gebäude abzureißen. Dieses nutzen wir derzeit sowohl als Kirche wie auch als Kulturzentrum.

Hier soll in Zukunft ein neues Kirchen- und Kulturzentrum entstehen.

Leider können wir derzeit jedoch keine Angaben über Art und Weise sowie Ausmaß des Bauvorhabens machen. Konkrete Planungen oder Maßnahmen hierzu liegen noch nicht vor.

Auch ist uns damit einhergehend eine genaue zeitliche An-gabe über die Abwicklung des Vorhabens nicht möglich.

Hierzu fehlen uns leider noch konkrete Vorstellungen.

Wir bedauern Ihnen keine weiteren Angaben machen zu können.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

13 Handelsverband Bayern HBE 13.08.2018

Mit dem vorliegenden Abschlussbericht „Integriertes Stadt-entwicklungskonzept für die Stadt Memmingen“ (ISEK mem-mingen 2030) hat die Stadt im Rahmen eines moderierten Prozesses und unter Beteiligung der Bevölkerung eine Hand-lungsgrundlage zur langfristigen, strategischen Stadtentwick-lung erstellt.

Neben einer umfangreichen Analyse der „Ist-Situation“ sowie einer anschließenden „Stärken-Schwächen-Chancen-Risiko-Bewertung“ der räumlichen und funktionalen Gegebenheiten, werden insgesamt zehn Handlungsfelder definiert, die ab-schließend in ein integriertes Maßnahmenkonzept überführt werden. Das Maßnahmenkonzept wiederum untergliedert sich dabei nochmal in sieben Handlungsräume.

Die Hinweise wird zur Kenntnis genommen.

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

Aus Sicht des Handelsverbandes Bayern nehmen wir hierzu wie folgt Stellung:

Zunächst einmal teilen wir die Einschätzung des Gutachters, dass der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung in Memmin-gen eine besondere Rolle zukommt. Die Stadt Memmingen versorgt als Oberzentrum im ländlichen Raum neben den Einwohnern im Stadtgebiet auch das Umland mit sämtlichen Waren des kurz-, mittel und langfristigen Bedarfs und nimmt dabei im System der „Zentralen Orte in Bayern“ eine erhebli-che, überörtliche Versorgungsfunktion wahr.

Dies äußert sich, wie der Gutachter richtigerweise feststellt, an der im bundesweiten Vergleich, über- durchschnittlich hohen Einzelhandelszentralität von 211,4 (Stand: 2007; Stand heute, laut mb research: 186,0). Genau an dieser Stel-le muss die zukünftige Einzelhandelsentwicklung ansetzen, um weitere Kaufkraftabflüsse und Zentralitätsverluste zu vermeiden. Vor allem bestehende Handelslagen gilt es in diesem Zusammenhang besonders zu stärken und weiterzu-entwickeln.

Umso erfreulicher ist es, dass der Handlungsraum 1 „Alt-stadt“ diesmal als Ganzes in das ISEK aufgenommen wurde und nicht wie in der Vergangenheit üblich einzelne Sanie-rungsgebiete im Bereich der Innenstadt eher kleinteilig dar-gestellt und im Laufe der Zeit, also nach Abschluss der Maß-nahme, wie- der aufgehoben wurden. Der ganzheitliche An-satz des vorliegenden Konzeptes wird seitens des Handels-verbands Bayern eindeutig begrüßt.

Bei der Analyse der „Ist-Situation“ des Einzelhandels wird deutlich, dass sämtliche konzeptionellen Grundlagen der Memminger Einzelhandelsentwicklung in erheblichem Maße fortschreibebedürftig sind, oder nur als Teilraumgutachten (projektbezogen) vorliegen. Den größten Nachholbedarf se-hen wir unter konzeptionellen Gesichtspunkten bei der Fort-schreibung des gesamtstädtischen Einzelhandelsentwick-lungskonzeptes.

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

Dieses stammt aus dem Jahr 2007 und kann damit, vor dem Hintergrund steigender Marktanteile im Online-Handel, durchaus noch als „analog“ bezeichnet werden. Neuere Ent-wicklungen, wie die Aspekte und Auswirkungen der Digitali-sierung auf den Handel, werden darin gar nicht aufgeführt. Umso wichtiger ist es für bereits bestehende Handelsagglo-merationen – sei es die „Memminger Altstadt“, das „Gewerbegebiet Nord“ oder die sonstigen Streulagen – Per-spektiven aufzuzeigen, die den Unternehmen vor Ort Pla-nungs- und Investitionssicherheit gewähren.

Aus Sicht des Handelsverbandes erscheint es an dieser Stel-le unverständlich, dass es laut Gutachten zur Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes noch einer politi-schen Klärung bedarf, ob man sich am Standort Memmingen dieses städtebaurechtlichen Planungsinstrumentariums be-dient.

Die vergangenen drei Jahre im Zuge der IKEA-Ansiedlungen haben mehr als eindeutig gezeigt, dass es eines städtebauli-chen Steuerungsinstrumentariums und eines schlüssigen Gesamtkonzeptes bedarf, um eine verträgliche Einzelhan-delsentwicklung auf den Weg zu bringen. Der Handelsver-band Bayern empfiehlt deshalb, das bestehende Einzelhan-delsentwicklungskonzept ganzheitlich – also auch unter Ein-beziehung der dezentralen Einzelhandelsstandorte - fortzu-schreiben. Vor allem die sogenannte „Memminger Liste“ – also die Einteilung der „Sortimente des Nahversorgungsbedarfs“, der „Sortimente des Innenstadtbe-darfs“ sowie der „Sortimente des sonstigen Bedarfs“ – sollte dringend an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Mit Blick auf die sieben Handlungsräume (Seite 191 ff.) stel-len wir fest, dass der „Handlungsraum 4“ die neu geplante Handelsagglomeration (IKEA-Einrichtungshaus bzw. IKEA Fachmarktzentrum) völlig außer Acht lässt. Es ist zwar ver-ständlich dass aufgrund der aktuellen Entwicklungen Aussa-gen in diesem Bereich schwierig erscheinen, allerdings emp-

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahr 2007 wird zurzeit seitens der Verwaltung vorbereitet. Zurzeit läuft als Grundlage für den erforderlichen Beschluss im politi-schen Gremium das Auswahlverfahren eines potentiellen Bü-ros.

Mit Blick auf die aktuelle Lage beim IKEA-Projekt können ver-lässliche Aussage zum Projekt oder zu den Flächen am Auto-bahnkreuz zurzeit nicht gemacht werden und können somit auch nicht in den Abschlussbericht aufgenommen werden.

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

fehlen wir an dieser Stelle Aussagen darüber zu treffen, wie dieser Bereich anderweitig weiterentwickelt werden kann. Gegebenenfalls sollte an dieser Stelle auch geprüft werden, welche Alternativen es für den Standort gibt.

Mit Blick auf die sehr gute wirtschaftliche Entwicklung Mem-mingens, wäre an dieser Stelle auch ein Gewerbe- und/oder Industriegebiet, unter Ausschluss von Einzelhandelsnutzun-gen möglich, um dem dringenden Bedarf Memmingens an gewerblichen Flächen nachzukommen.

Alles in Allem begrüßt der Handelsverband Bayern, Bezirk Schwaben, den vorliegenden Abschlussbericht zum ISEK – memmingen 2030 und empfiehlt:

1. die Stärkung und Weiterentwicklung bestehenderHandelslagen,

2. die Fortschreibung bzw. Neufassung des Einzelhan-delsentwicklungskonzeptes der Stadt Memmingen,inklusive der Fortschreibung der „Memminger Liste“,

3. die Erweiterung des Handlungsraums 4 um denStandort IKEA ggf. mit der Aussage, dass alternativhier weitere gewerbliche Flächen unter Ausschlussvon Einzelhandelsflächen entstehen.

Gerne bieten wir an, beratend bei der Erstellung des Einzel-handelsentwicklungskonzeptes mitzuwirken.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

14 Kreishandwerkerschaft Memmingen-MN 07.08.2018

Als regionale Vertretung des Handwerks begrüßen wir die Erarbeitung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Inhaltlich schließen wir uns deshalb der Stellungnahme der HwK Schwaben an.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

15 Gemeinde Buxheim 07.08.2018

Die geplante Weiterentwicklung der Gemeinde Buxheim ori-entiert sich grundsätzlich am bestehenden Flächennutzungs-plan. Dieser wurde vor kurzem aktualisiert und mit Bescheid des Landratsamtes Unterallgäu vom 20.07.2017 gemäß § 6 BauGB genehmigt. Welche Planungen bzw. Maßnahmen auf Grundlage des Flächennutzungsplanes zur Umsetzung kommen, kann der-zeit noch nicht konkretisiert werden.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

16 Bistum Augsburg 06.08.2018

Wir nehmen Bezug auf ihr o.g. Schreiben und können Ihnen heute dazu erklären, dass von unserer Seite derzeit keine Maßnahmen bekannt sind.

Ungeachtet dessen bitten wir Sie uns auch zukünftig an der weiteren Planung zu beteiligen.

Die beteiligten Kath. Pfarrämter in Memmingen sowie der Pfründestiftungsverbund St. Ulrich erhalten jeweils einen Abdruck dieses Schreibens.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

17 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege 13.08.2018

Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:

Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange: aus Sicht der Bau- und Kunstdenkmalpflege wird es aus-drücklich begrüßt, dass im Bereich der Memminger Alt-stadt die Sanierungsgebiete beibehalten bzw. sogar noch ausgeweitet werden sollen. Dies ist eine wichtige Grund-lage für den Erhalt und für die Instandsetzung der in die Denkmalliste eingetragenen Baudenkmäler in der Altstadt sowie für den Erhalt und die Instandsetzung anderer histo-rischer Gebäude, die das Ensemble prägen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Maßnahmen an oder in einem Baudenkmal (z. B. Außen- oder Inneninstandsetzung, Umbau, statische oder energetische Ertüchtigung, Fensteraustausch usw.) im Vor-feld mit den Denkmalbehörden (Untere Denkmalschutzbe-hörde und Landesamt für Denkmalpflege) abzustimmen sind und einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bedürfen. Eine Er-laubnis benötigt darüber hinaus auch, wer an einem Gebäu-de, das innerhalb des Altstadtensembles liegt, Maßnahmen vornehmen will, die sich auf das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes auswirken können (z. B. Außeninstandset-zung energetische Ertüchtigung, Fensteraustausch usw.).

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

Bodendenkmalpflegerische Belange: Im Gebiet des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes be-finden sich nach unserem derzeitigen Kenntnisstand die im Anhang aufgeführten Bodendenkmäler (Auszug aus der Denkmalliste). Diese Denkmäler sind gern. Art. 1 BayDSchG in ihrem der-zeitigen Zustand vor 0 11 zu erhalten. Der ungestörte Er-halt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayeri-schen Landesamts für Denkmalpflege Priorität. Weitere Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits berücksich-tigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränken.

Eine Orientierungshilfe bietet der öffentlich unter http://www.denkmal.bayern.de zugängliche Bayerische Denkmal-Atlas. Darüber hinaus stehen die digitalen Denk-maldaten für Fachanwender als Web Map Service (WMS) zur Verfügung und können so in lokale Geoinformationssys-teme eingebunden werden. Die URL dieses Geowebdienstes lautet: http://www.geodaten.bayern.de.de/ogc/ogc_denkmal.cgi? Bitte beachten Sie, dass es sich bei o.g. URL nicht um eine Internetseite handelt, sondern um eine Schnittstelle, die den Einsatz entsprechender Software erfordert.

Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen Staats-ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Über-planung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte unserer Homepage:

http://www.blfd.bayern.de/medien/rechtliche_grundlagen_bodendenkmal.pdf

(Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von Boden-denkmälern) Die aktuellen Denkmalflächen können durch WMS-Dienst heruntergeladen werden.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

Zudem sind regelmäßig im Umfeld dieser Denkmäler wei-tere Bodendenkmäler zu vermuten. Weitere Planungen im Nähehereich bedürfen daher der Absprache mit den Denkmalbehörden. Informationen hierzu finden Sie unter:

http://www.blfd.bayern.de/medien/denkmalpflege_themen_7_denkmalvermutung.pdf

Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen Bo-deneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaub-nis gemäß Art. 7.1 BayDSchG.

Ferner sind zufällig zutage tretende Bodendenkmäler und Funde meldepflichtig gem. Art. 8 BayDSchG.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

18 Katholische Pfarreienge-meinschaft Memmingen 20.07.2018

Die Abteilung „Projektentwicklung“ der Diözese Augsburg wird Ihnen dementsprechend eine gesammelte Stellung-nahme abgeben.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

19 Amt für Ernährung, Land-wirtschaft und Forsten Mindelheim 20.07.2018

10.08.2018

Die aktiven landwirtschaftlichen Betriebe im Stadtgebiet liegen überwiegend in den Ortsteilen der Stadt bzw. im Außenbereich.

Dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Min-delheim liegen aktuell keine Informationen zu konkreten Planungen landwirtschaftlicher Betriebe mit dem Betriebs-sitz im Stadtgebiet und den Ortsteilen von Memmingen vor.

Grundsätzlich muss bei anstehenden Planungen von Sei-ten der Stadt Memmingen aber darauf geachtet werden, dass der Bestand und auch die Entwicklungsmöglichkeit aktiver landwirtschaftlicher Betriebe nicht eingeschränkt wird.

Der im Abschlussbericht erwähnte Forstwirtschaftsplan für die städt. Waldungen wurde zwischenzeitlich erstellt und

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

in Kraft gesetzt. Ansprechpartner ist die Städt. Forstver-waltung, Herr Honold. Darüber hinaus gehende Planun-gen bestehen derzeit nicht.

Erwähnung finden sollten auch die Waldflächen am Süd-rand des Stadtgebietes, welche nach Flächenausdehnung und Erholungsfunktion den Wäldern bei Eisenburg nicht nachstehen.

20 Umweltschutzverwaltung Wasserrecht 26.07.2018

Keine wasserrechtlichen Maßnahmen geplant. Kein Einwand.

21 Deutscher Wetterdienst 26.07.2018

Von Seiten des Deutschen Wetterdienstes gibt es keine Einwände und Bedenken gegen die angeführte Maßnah-me.

Kein Einwand.

22 Eisenbahn Bundesamt 26.07.2018

Die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes werden von der Planung berührt.

Zunächst möchte ich Ihrer Bitte entsprechen und be-kannte Planungen/Maßnahmen im Bereich der Stadt Memmingen mitteilen:

Derzeit ist eine Baumaßnahme der DB AG im Bereich der Stadt Memmingen anhängig. Die Baumaßnahme ABS 48 Ausbaustrecke München - Lindau - Grenze D/A, Planfeststellungsabschnitt 7 (PFA 7) Sontheim - Memmingen: Elektrifizierung und Ausbau-maßnahmen von Bahn-km 33,232 bis 46,602 der Strecke 5360 Buchloe - Memmingen und von Bahn-km 31,128 bis 30,540 der Strecke 4570 Leutkirch - Memmingen" wurde mit Be-schluss vom 09.01.2018, Az. 611ppa/013-2015#018, planfestgestellt.

Bei Beachtung der nachfolgenden Nebenbestimmungen be-stehen keine Bedenken zu Ihrer Planung: Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass das Stadt-entwicklungskonzept nicht dazu führen darf, notwendige Maßnahmen zur Unterhaltung, Erneuerung, Rationalisie-rung und Modernisierung und der bestimmungsgemäßen

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

Nutzung des Bestandsnetzes der Eisenbahnen des Bun-des zu verhindern oder zu erschweren.

Generell ist zu beachten, dass Betriebsanlagen der Ei-senbahn des Bundes i.S.d. § 18 Allgemeines Eisenbahn-gesetz (AEG) zu denen gern. § 4 Abs. 1 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) neben den Schienenwegen auch Grundstücke, Bauwerke und sonstige Einrichtungen gehören, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhält-nisse zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind, unter der Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes (§ 38 BauGB) stehen. Für Änderungen an Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes in Zusammenhang mit Bauvor-haben sind die entsprechenden Anträge auf planungs-rechtliche Zulassungsentscheidung über die DB AG beim Eisenbahn-Bundesamt zu stellen. Die vom gewöhnlichen Eisenbahnbetrieb ausgehenden Immissionen aus Schall und Erschütterung sind hinzu-nehmen.

Ich weise darauf hin, dass eine Prüfung der Planung und deren Abgleichung mit Vorhaben der Eisenbahn des Bundes dem Eisenbahn-Bundesamt nur insoweit möglich ist. als konkrete Anträge seitens des Vorhaben-trägers vorliegen oder eine Vorabstimmung erfolgt ist.

Bitte beachten Sie, dass das Eisenbahn-Bundesamt nicht die Vereinbarkeit aus Sicht der Betreiber der Eisen-bahnbetriebsanlagen und der Bahnstromfernleitungen prüft. Die Betreiber dieser Anlagen sind möglicher Wei-se betroffen. Daher werden die gebotenen Beteiligun-gen empfohlen, sofern sie nicht bereits stattfinden. Dies erfolgt über die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Kompetenzteam Baurecht, Region Süd, Barthstraße 12, 80339 München im Rahmen ihrer Funktion als Clea-ringstelle innerhalb des DB-Konzerns.

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

23 Gemeinde Aitrach 31.07.2018

Sie wurden Ihrerseits bei der Fortschreibung des Flä-chennutzungsplanes durch die Verwaltungsgemein-schaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach beteiligt, welcher Sie die geplanten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde Aitrach entnehmen können. Zusammenfas-send lässt sich feststellen, dass auch die Gemeinde Aitrach entsprechend der Entwicklung der Region so-wohl im wohnbaulichen als auch gewerblichen Bereich wachsen wird. Wir freuen uns daher, dass auch das integrierte Stadtentwicklungskonzept weiterhin die in-terkommunale Zusammenarbeit betont, um dieses Wachstum zu gestalten.

Die Gemeinde Aitrach bringt keine Anregungen und Bedenken vor und wünscht der Stadt Memmingen auf Grundlage des Stadtentwicklungskonzeptes eine gute Entwicklung.

Kein Einwand.

24 Handwerkskammer Schwaben 31.07.2018

Aus Sicht des Handwerks begrüßen wir die Erarbeitung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Im Be-reich der gewerblichen Wirtschaft werden städtebauli-che Missstände angesprochen und Handlungsfelder mit Steuerungsmöglichkeiten genannt. Wir wünschen uns gute Standortbedingungen für Handwerksbetriebe. Die Attraktivität von Memmingen hängt auch zu einem guten Teil von einer lebendigen Innenstadt mit hoher Aufenthaltsqualität sowie einem hohen Besatz an Einzelhandel und Dienstleistungen ab. In den Gewerbegebieten wünschen wir, dass für Hand-werksbetriebe künftig ausreichend Flächen im benötig-ten Umfang zur Verfügung stehen.

Kein Einwand.

25 Wasserwirtschaftsamt Kempten 03.08.2018

Zum Entwurf des Integrierten Stadtentwicklungskonzep-tes nehmen wir wie folgt Stellung:

1. Maßnahmen des WWA KemptenDa WWA Kempten plant die Illerschwelle beiFlusskilometer 45,431 in eine raue Rampe um-zubauen. Der Vorentwurf wurde bereits im 2.Quartal 2018 abgeschlossen. Mitte 2019 sollendie Planfeststellungsunterlagen bei der StadtMemmingen eingereicht werden.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

2. Maßnahmen der Stadt Memmingen (nach denbeiliegenden Unterlagen)Alle wasserbaulichen Maßnahmen sind vorabmit dem Wasserwirtschaftsamt Kempten abzu-stimmen. Mit dem SG Wasserrecht der StadtMemmingen ist abzuklären, ob für die jeweiligenMaßnahmen ein eigenes wasserrechtliches Ver-fahren notwendig ist.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

26 Regionalverband Donau-Iller 01.08.2018

Die Karte „Regionale Einbindung Memmingen" auf Seite 18 stellt u. a. Mittelzentren in der Region Donau-lller dar. Soweit eine vollständige Darstellung aller Mittelzentren Inhalt der Karte sein soll, bedarf diese noch um Ergänzung weiterer Mittelzentren. Eine aktuelle Karte der durch das LEP Bayern festgelegten Mittelzentren ist unter http://www.landesentwicklung-bayern.de/teilfortschreibung-lep/ unter dem Punkt Anhang 2: Strukturkarte abrufbar. Im baden-württembergischen Teil der Region könnte am Rand der Karte noch Blaubeuren als Mittelzentrum ergänzt werden.

Die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern wurde mit Datum vom 21.02.2018 geändert. Diese LEP-Änderung ist am 01.09.2018 in Kraft getreten. Im vorlie-genden ISEK (Stand 10.07.2018) sind noch Verweise auf das bisher geltende LEP enthalten. Hier bietet sich eine Überar-beitung auf den aktuellen Stand des LEP an.

Seit 1. September 2018 hat die Region ein zusätzliches Oberzentrum: Günzburg/Leipheim. Bei der Auflistung der Oberzentren auf Seite 19 sollte dies ergänzt werden. Zudem ist die Formulierung etwas unscharf, da die Oberzentren Augsburg, Kaufbeuren und Kempten nicht zur Planungsre-gion Donau-lller gehören. Falls eine vollständige Aufzählung der Oberzentren im Regierungsbezirk Schwaben gewünscht ist, können ggf. weitere, mit der LEP-Änderung 2018 neu festgelegte Oberzentren ergänzt werden. Diese sind eben-falls im Plan der o. g. URL ersichtlich.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und hinsichtlich der Darstellung weiterer Mittelzentren überprüft.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und der Abschluss-bericht entsprechend überarbeitet.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und der Abschluss-bericht entsprechend überarbeitet.

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

Im Rahmen der Aufstellung der Handlungsempfehlungen (Kapitel 5.3) wurde dem Projekt 0.5-1 (Konzept für Regio-S-Bahn Donau-lller) ein nur mittlerer Bedeutungsgrad bei-gemessen. Das Projekt Regio-S-Bahn ist jedoch in einemregionalen Kontext zu sehen und zu bewerten. Neben derVerlagerung von innerstädtischen Verkehren auf dieSchiene können insbesondere auch regionale Verkehre(z. B. aus Pleß, Fellheim, Heimertingen) in das Oberzent-rum Memmingen gebrochen und auf die Schiene verlagertwerden. Mit dem Projekt können so erhebliche verkehrli-che Verbesserungseffekte in Memmingen erzielt und dasinnerstädtische Straßennetz vom motorisierten Verkehrentlastet werden. Wir bitten Sie, den Bedeutungsgrad desProjekts 0.5-1 entsprechend anzupassen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und der Abschluss-bericht entsprechend überarbeitet.

27 Amt für Ländliche Entwick-lung Schwaben 02.08.2018

Im Gebiet der Stadt Memmingen sind keine laufenden oder geplanten Projekte der Ländlichen Entwicklung anhängig.

Aktuell gab es ersten telefonischen Kontakt zwischen Stadt und Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Schwaben zu För-dermöglichkeiten von möglichen Dorferneuerungsmaßnah-men konkret im Stadtteil Dickenreishausen. Im Allgemeinen ist die Durchführung von Dorferneuerungsmaßnahmen in Gemeinde-/Stadtteilen bis etwa 2.000 Einwohnern möglich. Für die Stadt Memmingen stellt sich die Situation so dar, dass aufgrund der relativ hohen Finanzkraft eine Förderung nach den bayerischen Dorferneuerungsrichtlinien derzeit nicht möglich ist und aufgrund der stetig hohen Werte auch nicht in den nahmen Folgejahren zu erwarten ist. Eine grund-sätzliche Fördermöglichkeit bei Dorferneuerungsmaßnahmen auch für die Stadt Memmingen besteht jedoch aktuell über die ELER Richtlinie. Detaillierte Informationen dazu können Sie jederzeit beim Förderwegweiser des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forste unter http://www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser im Bereich ->“Ländliche Entwicklung/LEADER“->“Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2014-2020“einsehen. Darüber hinaus stehen Ihnen am Amt für Ländliche Entwick-

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

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Stadt Memmingen Stadtplanungsamt

lung Schwaben in allgemeinen Fragen der Ländlichen Ent-wicklung Herr Bauoberrat Christoph Graf (Tel.08282/92-328) und für spezielle Frage zum ELER-Förderprogramm Herr Martin Braun (Durchwahl-330) gerne zur Verfügung.

28 Staatl. Hochbauamt Augsburg 16.07.2018

Das Schreiben wurde an das Staatl. Bauamt Krumbach wei-tergeleitet. Staatl. Hochbauamt Augsburg meldet Fehlanzei-ge.

Kein Einwand.

29 Bayerisches Landesamt für Umwelt 25.07.2018

Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit um-weltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstel-len derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeolo-gie, Geotopschutz, Geogefahren).

Von diesen Belangen werden der Geotopschutz und die Rohstoffgeologie berührt. Dazu geben wir im vorliegenden Verfahren folgende Stellungnahme ab:

Geotopschutz Im Geltungsbereich des integrierten Stadtentwicklungs-konzepts (ISEK) der Stadt Memmingen befinden sich die im Geotopkataster Bayern erfassten Geotope Nr. 764A001 (,,Ehern. Ziegeleigrube E von Steinheim") sowie Nr. 764R001 (,,Terrasse S von Volkratshofen"). Die ent-sprechenden Katasterauszüge sind beigefügt.

Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde und des Lebens vermitteln. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien sowie einzel-ne Naturschöpfungen und natürliche Landschaftsteile. Schutzwürdige Geotope zeichnen sich durch ihre beson-dere erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder Schönheit aus. Für Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie für Natur- und Heimatkunde sind sie Doku-mente von besonderem Wert. Sie können insbesondere dann, wenn sie gefährdet sind und vergleichbare Geotope zum Ausgleich nicht zur Verfügung stehen, eines rechtli-

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und der Abschluss-bericht entsprechend der Geotopdarstellung überarbeitet.

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chen Schutzes bedürfen (Definition der Ad-Hoc-AG Ge-otopschutz des Bund-!Länderausschusses „Bodenfor-schung", 1996). Das Ziel, die wichtigsten Dokumente der erdgeschichtlichen Entwicklung Bayerns zu erhalten, wurde 2006 in das Bodenschutzprogramm Bayern aufgenommen.

Der Geotopkataster Bayern wird am Bayerischen Landes-amt für Umwelt -Abteilung Geologischer Dienst- geführt und unterscheidet fünf Arten von Geotopen: Aufschlüsse (künstliche und natürliche),

• geohistorische Objekte (regelmäßig Bergbaurelikte),

• Höhlen,

• Quellen und

• Reliefformen (Dolinen, Blockmeere, Eiszerfallsland-schaften usw.).

Zurzeit sind in dieser lnventarliste 3676 Geotope katalogi-siert. 656 Geotope werden als „interne Datensätze" ge-führt, bei denen es sich um besonders sensible Objekte wie etwa aktive Abbaue, historische Bergbaurelikte und Höhlen handelt, die aus Schutz- bzw. Sicherheitsgründen einer breiten Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht wer-den sollen (Stand: 13. Juli 2018).

Der Bestand von Objekten im Geotopkataster ist nicht statisch. Vielmehr unterliegt er Schwankungen, die ab-hängig sind vom Auffinden neuer Objekte und Verände-rungen bereits erfasster Geotope, die dadurch ihre Schutzwürdigkeit verlieren können. Auch unterliegt die Bewertung, die sich auf den jeweiligen Gesamtdatenbe-standbezieht, Veränderungen. Aus diesen Gründen wird der Datenbestand laufend aktualisiert und regelmäßig neu bewertet.

Eine Berücksichtigung der beiden eingangs genannten Geotope im ISEK wäre aus Sicht des Geotopschutzes zu

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begrüßen. Bei weiteren Fragen zum Geotopschutz wenden Sie sich bitte an Herrn Peter Köstner (Referat 101, Tel. 09281 1800-4674).

Rohstoffgeologie Das ISEK bezieht sich vornehmlich auf innerstädtische Entwicklungen. Belange der Rohstoffgeologie sind dort nicht betroffen.

Bezüglich des geplanten Gewerbegebiets nordwestlich von Steinheim verweisen wir auf unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. S25 "Fuchsäcker'' Az. 15-8681.1-40096/2017 vom 22.05.2017.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass das Fachkapitel Rohstoffsicherung derzeit im Zuge der Gesamtfortschrei-bung des Regionalplans der Region 15 Donau-lller fortge-schrieben wird (Beschlussfassung des Regionalverbands vom 06.10.2015). Die entsprechenden Flächenvorschläge wurden von Seiten der Rohstoffgeologie bereits dem Re-gionalverband vorgelegt. Das aktuell zur Entscheidung stehende ISEK sollte daher möglichst auch einschlägige Ziele dieser Regionalplanfortschreibung berücksichtigen.

Bei weiteren Fragen zur Rohstoffgeologie wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Georg Büttner (Referat 105, 09281 1800-4751) oder an Herrn Dr. Klaus Poschlod (Referat 105, Tel. 0821 9071-1351).

Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Land-schaftspflege sowie des technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des Umweltreferats in Ihrem Hause (Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde) und des Wasserwirtschaftsam-

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Bauleitplanungen Flächennutzungsplanänderung S4 und Be-bauungsplan S25 „Fuchsäcker“ behandelt.

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tes Kempten. Diese Stellen beraten wir bei besonderem fachspezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall.

30 Immobilien Freistaat Bay-ern 23.07.2018

Von diesem Verfahren werden staatliche Belange, sowie sie gemäß Ziffer 1.2.4 der Gem. Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei u. aller Bayerischen Staatsmi-nisterien vom 02.07.2010 von der Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Augsburg, die in Vertretung des Freistaates Bayern als Grundstückseigentümer wahr-zunehmen sind, nicht betroffen.

Eine Stellungnahme ist daher nicht veranlasst.

Kein Einwand.

31 IHK Schwaben 10.08.2018

Generell begrüßt die IHK Schwaben die Bestrebungen der Stadt Memmingen anhand eines integrierten Stadtentwick-lungskonzeptes zukünftige Stadtentwicklungsprozesse zu koordinieren und zu steuern.

Positiv sehen wir die Zielformulierung Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten zukünftig in den Innen-stadtlagen zu bündeln, die dortige Multifunktionalität weiter auszubauen und in Nebenlagen alternative Nutzungsstra-tegien zu fördern. Auch die Fortschreibung des Einzel-handelsentwicklungskonzeptes ist dringend zu empfehlen.

Die IHK Schwaben begrüßt die Zielformulierung das An-gebot höherqualifizierender Bildungsmöglichkeiten in Memmingen auszubauen. In den vergangen Jahren hat sich die Hochschule Kempten in diesem Bereich für die gesamte Region Allgäu sehr positiv entwickelt und ist auch mit zwei Einrichtungen am Standort Memmingen vertreten, dem Technologie Netzwerk Allgäu und dem Studiengang Systems Engineering des Kooperations- projekts “Hochschule Digital und Regional“. Zusätzliche Angebote in diesem Bereich wer- den durch die STI Busi-ness School Memmingen sowie die Niederlassung der Donau- Universität-Krems in Memmingen vorgehalten. Vor diesem Hintergrund plädiert die IHK Schwaben für eine Stärkung dieser bereits bestehenden höherqualifizieren-den Bildungsangebote. Dabei sollten jedoch auch andere Bildungsangebote, wie z. B. die betriebliche Bildung, nicht

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die betriebliche Weiterbildung liegt vor allem im Verantwor-tungsbereich der einzelnen Unternehmen und wird deshalb im ISEK nicht als eigenständiges Ziel formuliert. Das ISEK sieht keine wirtschaftliche Ausrichtung auf eine Bran-che vor. Im Gegenteil wird explizit das Ziel einer Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur formuliert (Seite 113 und Kapitel 4.6). Im Rahmen eines Kriterienkatalogs sollen deshalb Vorstellun-gen zu favorisiert anzusiedelnden Betrieben entwickelt werden, die zu dieser erwünschten Diversifizierung einen wesentlichen Beitrag leisten. Das empfohlene Netzwerk- und Kooperationsmodell (Kapitel 4.7.1) sieht genau diese Einbindung der lokalen Akteure und Unternehmen in der Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandor-tes vor. Belange der Bestandspflege und Bestandserweiterung vorhan-dener Unternehmen können differenziert im Kriterienkatalog zur

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aus dem Fokus geraten.

Auch die wirtschaftliche Ausrichtung auf eine favorisiert anzusiedelnde Branche ist kritisch zu hinterfragen. Eine solche Entscheidung hat langfristige Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Memmingen und würde in der Folge eine große Abhängigkeit von der Entwicklung dieser einen Branche bewirken. Beim derzeit sehr heterogenen Branchenmix in Memmingen würde der gewünschte Effekt vermutlich auch nur sehr langsam eintreten. Daher ist diese Vorgehensweise aus unserer Sicht generell zu hin-terfragen. Sollte am Vorgehen festgehalten werden, ist die Auswahl nach sorgfältiger Abwägung und im direkten Dialog mit externen Experten und Vertretern der lokal betroffenen Gruppen, wie z. B. den ansässigen Wirtschaftsakteuren, zu treffen. Die Expansionsmöglichkeiten bestehender Un-ternehmen dürfen durch eine solche Ausrichtung nicht eingeschränkt werden.

Darüber hinaus ergeben sich aus Sicht der IHK Schwaben keine Bedenken bzgl. der Inhalte des ISEK.

künftigen Gewerbeflächenvergabe Berücksichtigung finden.

32 Amprion 30.07.2018

220-/380-kv-Gemeinschaftsleitung Amprion/LEW Vöh-ringen-Füssen (Westtirol), Bl. 4543 (Maste 87 bis 121)

Über den Planungsraum für das integrierte Stadtentwick-lungskonzept verläuft in Schutzstreifen die im Betreff ge-nannte Höchstspannungsfreileitung.

Die Leitungsführung mit Leitungsmittellinie, Maststandor-ten und Schutzstreifengrenzen können sie unserem beige-fügten Übersichtsplan im Maßstab 1 : 25000 entnehmen. Wegen der generalisierten Kartendarstellung weisen wir darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Leitung ausschließlich aus der Örtlichkeit ergibt.

Im Rahmen betrieblicher Unterhaltungsmaßnahmen und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sind re-

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf die Darstellung der Lage der Leitungen kann im Maßnah-menplan zum ISEK verzichtet werden. Sie werden auf der Ebe-ne des Flächennutzungsplans dargestellt.

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gelmäßig Maßnahmen an der Leistung bzw. den zugehö-rigen Höchstspannungsmasten erforderlich.

Hierzu sind in den Grundbüchern der Grundstückseigen-tümer entsprechende Dienstbarkeiten für die Wahrneh-mung der Betretungsrechte eingetragen.

Wir gehen davon aus, dass auch zukünftig alle Arbeiten zum ordnungsgemäßen Betrieb der Leitung uneinge-schränkt möglich sind.

Alle geplanten Maßnahmen im Schutzstreifen unserer Freileitung bzw. in unmittelbarer Nähe dazu sind mit Amprion abzustimmen. Die Durchführung leitungsgefähr-dender Maßnahmen ist untersagt.

33 LEW Verteilnetz GmbH 03.08.2018

Vielen Dank für die Beteiligung am oben genannten Stadtentwicklungskonzept. Gegen die Festsetzung des Sanierungskonzeptes bestehen unsererseits keine Be-denken. Zu den Planungen nehmen wir wie folgt Stellung:

Hochspannungsanlagen

Im Geltungsbereich des integrierten Stadtentwicklungs-konzeptes befinden sich mehrere Hochspannungsanlagen sowie zwei Umspannwerke unserer Gesellschaft. Im bei-gefügten Übersichtsplan M 1:50000 sind die Leitungsach-sen sowie die Umspannwerke eingetragen.

Bezüglich der Umspannwerke sind folgenden Punkte zu beachten:

Bei unseren Umspannwerken handelt es sich umabgeschlossenen elektrische Betriebsstätten imSinne von DIN VDE 0101bzw. DIN VDE 0105.

Die bestehende Umzäunung der Schaltanlage darfnicht beschädigt werden

Die vorhandene Höhe der Umzäunung von 2,00 mdarf durch Aufschüttungen nicht verringert werden.Änderungen des Geländeniveaus an den Grund-

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf die Darstellung der Lage der Leitungen kann im Maßnah-menplan zum ISEK verzichtet werden. Sie werden auf der Ebe-ne des Flächennutzungsplans dargestellt.

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stücksgrenzen bedürfen unserer Zustimmung

Die Zuwegung zu den Umspannwerken mussnach wie vor gewährleistet bleiben.

Es ist vorgesehen die 110-kV-Leitung Anlage 67001bei Dickenreishausen zu erneuern. Derzeit werden die Plan-unterlagen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren erstellt. Der zukünftige Trassenverlauf im Bereich Dicken-reishausen wird in einem Gespräch mit der Regierung von Schwaben diskutiert.

Die beigefügten Auflagen und Hinweise „Flächennut-zungsplan/Flurbereinigung" sind bei der Planung und Um-setzung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes zu beachten.

Bestehende 20-kV-Freileitungen

In den Randbezirken von Memmingen verlaufen 20-kV Freileitungen unserer Gesellschaft. Im beiliegen­ den LVN-Lageplan wurden die Leitungstrassen mit dem dazu-gehörigen pauschalen Leitungsschutzbereich von jeweils 8,00 m beiderseits der Leitungsachse eingezeichnet.

Bei der Neuaufstellung des Stadtentwicklungskonzeptes bitten wir folgende Punkte zu berücksichtigen:

Innerhalb des Leitungsschutzbereichs sind aus Si-cherheitsgründen die einschlägigen DIN-VDE­ Vorschriften zu beachten. Da nach EN 50423(vormals DIN VDE 0210) Mindestabstände zu denLeiterseilen der Mittelspannungs-Freileitungen ge-fordert werden, sind die Unterbauungshöhen indiesem Bereich stark beschränkt. Ferner ist nachDIN VDE 0105 bei Arbeiten in Spannungsnäheimmer ein bestimmter Schutzabstand zu den unterSpannung stehenden Leiterseilen einzuhalten.

Die in der Bauleitplanung zu erwartenden Bebau-ungspläne sind daher schon im ersten Entwurf mit

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uns abzustimmen. Entsprechende Baugesuche bedürfen unserer Zustimmung und sind deshalb zur Stellungnahme vorzulegen.

Innerhalb der Leitungsschutzzone sind die Unterwuchshö-hen beschränkt.

Eventuelle Aufforstungen oder Anpflanzungen im Bereich unserer 20-kV-Freileitungen bedürfen unserer Zustim-mung. Auch in Gebieten, die als Landschaftsschutzgebiet, als Wasserschutzgebiet oder auch als Biotop ausgewie-sen werden, muss entweder durch niederwüchsige Be-pflanzung oder durch turnusgemäße Ausholzung ein Min-destabstand von 3 m zu den Leiterseilen eingehalten wer-den.

Beiliegendes Merkheft für Baufachleute bitten wir zu be-achten.

Bestehende Mittelspannungskabelleitungen und Trans-formatorenstationen

Unsere bestehenden 20-kV-Anlagen können aus den je-weiligen Mittelspannungsplänen entnommen werden. Die werden wir Ihnen aufgrund der Dateigröße und Auflö-sungsqualität digital per E-Mail zu­ kommen lassen. Auf die Eintragung unserer 1-kV-Ortsnetz- und Kabelleitungen wurde verzichtet.

Der Schutzbereich unserer Kabelleitungen beträgt 1 m beiderseits der Leitungstrassen und ist von jeglicher Be-bauung sowie Bepflanzung freizuhalten. Änderungen am Geländeniveau im Bereich der Kabeltrassen sind zu unter-lassen.

Da bei einer Beschädigung der vorgenannten Kabel Le-bensgefahr besteht und es außerdem zu umfang­ reichen Unterbrechungen der Stromversorgung kommen kann, sind vor Beginn von Auspflockungs-, Grab- und Baggerar-beiten in Leitungsnähe die entsprechenden Kabellageplä-

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ne in der Betriebsstelle Memmingen zu beschaffen. Eine detaillierte Kabelauskunft kann auch online unter https://geoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden.

Sollte im Zuge der Ortsneugestaltung die Straßenbeleuch-tung modernisiert werden, bitten wir Sie recht­ zeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Das gleiche gilt für den digita-len Breitbandausbau im Zuge von Straßenausbaumaß-nahmen oder Baugebiets- bzw. Gewerbegebietserschlie-ßungen.

Ansprechpartner LEW Verteilnetz GmbH

Betriebsstelle Memmingen

Schweizer Ring 8 - 10

87700 Memmingen

Ansprechpartner : Betriebsstellenleiter Herr Markus Schropp

Tel. 08331/851-220

E-Mail: [email protected]

Weitere Planungen/Erneuerungen

Neugestaltung Kalchstr./ Heidengasse / Maximili-anstraße

Industriegebiet Nord: Verlegung Mischanlage

Elektrifizierung Eisenbahn (Neubau/Abbau Tra-fostation)

Verkabelung der 20-kV Freileitung K2 vonAmendingen nach Steinheim aufgrund eines Sa-nierungskonzeptes

20-kV Kabelersatz A2 aus dem UmspannwerkMemmingen 2 gegen ein neues 20-kV Kabel300mm2 aufgrund Erneuerbaren Energien

20-kV Netzverstärkung - Neues 20-kV Kabel300mm2 aus dem Umspannwerk Memmingen 1Richtung IKEA (abhängig von IKEA)

Folgende, für uns wichtige Belange im Bereich des Lei-tungsschutzbereiches sind uns zur Stellungnahme vorzu-

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legen:

Bauvorhaben

Änderungen am Geländeniveau

Aufforstungsmaßnahmen

Abbau von Bodenschätzen bzw. Rekultivierungen

Ausweisung von Landschafts-/Wasserschutzgebieten oder Biotopen

Unter der Voraussetzung, dass der Bestand unserer Anla-gen gesichert bleibt, sind wir mit dem beabsichtigten Dorf-erneuerungsverfahren einverstanden. Wir bitten Sie, unse-re Anlagen in Ihre Pläne zu über­ nehmen und uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.

Stadt Memmingen, 13.09.2018

Stadtplanungsamt

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- Stadtratssitzung vom 08.10.2018 -

2. Änderung der Besetzung des I. Senates (Finanz- und Wirtschaftsausschuss)

Die ödp-Fraktion schlägt für die Besetzung des I. Senates (Finanz- und Wirtschaftsausschuss) folgende Änderung vor:

bisher künftig Michael Hartge Florian Buchberger

Der Stadtrat beschließt:

Der vorgeschlagenen Änderung der Besetzung I. Senates (Finanz- und Wirtschaftsausschuss) wird zugestimmt.

Stimmverhältnis: 35 ja / 0 nein

3. Arbeitsgruppe Bäder; Neustrukturierung und Besetzung der Arbeitsgruppe

Die Behandlung von Tagesordnungspunkt 3 wurde vertagt.

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- Stadtratssitzung vom 08.10.2018 -

5. Satzungsänderung Unterhospitalstiftung

Aufgrund aktueller Entwicklungen ergibt sich die Notwendigkeit zur erneuten Anpassung der Stiftungssatzung für die Unterhospitalstiftung Memmingen, die letzte Änderungssatzung trat am 01.01.2012 in Kraft (siehe auch Beschluss des Stadtrates vom 11.07.2011).

Inhaltlich ergibt sich folgender Änderungsbedarf:

- Die Unterhospitalstiftung Memmingen hat vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches auf einenBetreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren einen Erweiterungsbau für eine Kinderkrippe am beste-henden Kindergarten Stadtweiherstraße errichtet. Die Kinderkrippe nahm am 01.09.2013 ihrenBetrieb auf. Entsprechende Beschlüsse, wonach die Unterhospitalstiftung Bauherrin der Kinder-krippe ist und diese unterhält und betreibt, liegen vor.

Da die Kinderkrippe bislang nicht explizit im Stiftungszweck der Unterhospitalstiftung genannt ist,es sich auf der anderen Seite aber lediglich um eine Angebotsdifferenzierung handelt, wird vorge-schlagen, eine Umformulierung in „Kindertageseinrichtungen“ vorzunehmen. Dies ist auch derOberbegriff nach dem Bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern inKindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege (BayKiBiG).

- Das in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhaltende Vermögen der Unterhospital-stiftung (Grundstockvermögen) wurde zuletzt in der Stiftungssatzung vom 17.10.2006 festgelegt.Es umfasst neben Kapitalvermögen auch Grundvermögen in der Differenzierung Erbbaurechts-grundstücke, Forstgrundstücke, landwirtschaftliche Grundstücke und Mietanwesen.

Im Zuge der überörtlichen Prüfung 2007 bis 2012 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungs-verband und einer ergänzenden Prüfung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes wurde fest-gestellt, dass die in der Stiftungssatzung enthaltenen Quadratmeterangaben nicht zutreffend sind.Zutreffend sind vielmehr die in der nunmehr beigefügten Änderungssatzung ausgewiesenen Werte.

Entsprechend einer Anregung der Regierung von Schwaben haben wir das Grundstockvermögennunmehr insgesamt auf den Stand vom 31.12.2016 aktualisiert. Zum 01.01.2006 betrug dasGrundstockkapitalvermögen rd. 8,88 Mio. €, zum 31.12.2016 beläuft sich der Wert auf 10,54 Mio. €.Das Grundvermögen war zum 01.01.2006 mit ca. 5.079.600 m² angegeben worden, zum31.12.2016 beträgt die Fläche 5.101.000 m².

Die Regierung von Schwaben als Stiftungsaufsichtsbehörde hat die Genehmigung der Satzungs-änderung in Aussicht gestellt.

Der I. Senat hat in seiner Sitzung vom 17.09.2018 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

Der Stadtrat beschließt

die als Anlage im Entwurf beigefügte „Satzung zur Änderung der Stiftungssatzung der Unter-hospitalstiftung vom 17.10.2006“.

Stimmverhältnis: 33 ja / 0 nein

Zwei Stadträte waren bei der Abstimmung nicht anwesend.

Oberbürgermeister Schilder schließt um 18:08 Uhr die öffentliche Sitzung und verabschiedet Presse und Öffentlichkeit.

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- Stadtratssitzung vom 08.10.2018 -

Satzung

zur Änderung der Stiftungssatzung der Unterhospitalstiftung vom 17.10.2006

§ 1

Die Satzung der Unterhospitalstiftung vom 17.10.2006, geändert mit Satzung vom 13.07.2011, wird in den §§ 2 Abs. 1 und § 6 wie folgt neu gefasst:

§ 2 Abs. 1:

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förde-rung von Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe. Der Stiftungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Stiftung

1. das Altenheim Bürgerstift unterhält und betreibt,

2. die Kindertageseinrichtungen an der Stadtweiherstraße, am Wartburgweg (einschl. Bildungs- undFreizeiteinrichtung), an der Edith-Stein-Schule, am Zollergraben sowie an der Stebenhaberstraßeunterhält und betreibt,

3. Zuwendungen an alte, arbeitsunfähige und bedürftige Einwohner der Stadt Memmingen sowiefür Kinder kinderreicher, bedürftiger Familien und alleinerziehender Elternteile in Kinder- und Ju-gendeinrichtungen einschließlich Mittagsbetreuung, insbesondere in Kindergärten und Kinderhor-ten gibt,

4. Krankenpflege und Krankenfürsorge gewährt.

§ 6:

Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Es setzt sich aus Grund- und Kapitalvermögen wie folgt zusammen:

Grundstock-Kapitalvermögen: Stand: 31.12.2016 1. Einlagen bei Geldinstituten 6.168.917,56 €

2. Unternehmensbeteiligungen:(BMS Bürgerstift Memmingen Service GmbH)

12.750,00 €

3. Geschäftsanteile:(Memminger Wohnungsbau eG undSiebendächer Baugenossenschaft eG)

78.150,00 €

4. Forderungen aus gewährten Darlehen 4.281.832,07 €

Grundstock-Grundvermögen:

Erbbaurechtsgrundstücke:Forstgrundstücke:landwirtschaftliche Grundstücke:Mietanwesen:bebauter Grund – Nießbrauch:bebautes Verwaltungsvermögen:

Stand: 31.12.2016

ca. 328.000 m² ca. 4.578.000 m²

ca. 176.000 m² ca. 4.000 m² ca. 1.000 m²

ca. 14.000 m²

Grundstock-Grundvermögen gesamt: ca. 5.101.000 m²

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

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- Stadtratssitzung vom 08.10.2018 -

Zur Bestätigung:

Memmingen, 23.Oktober 2018

Stadtrat

Manfred Schilder Michaela Deriu Oberbürgermeister Protokollführerin Vorsitzender