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Die Kinderstadt

Die Kinderstadt. Das Konzept Kinderstadt Kinder lernen im Rahmen der Kinderstadt die Strukturen einer "richtigen" Stadt" kennen und beteiligen sich aktiv

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Die Kinderstadt

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Das Konzept Kinderstadt

Kinder lernen im Rahmen der Kinderstadt die Strukturen einer "richtigen" Stadt" kennen und beteiligen sich aktiv an der Gestaltung des Stadtlebens. Alle Aufgaben aus der „normalen“ Arbeits- und Lebenswelt der Erwachsenen werden eigenständig von den Kindern übernommen und durchgeführt.

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Nutzen und Chancen• Die Kinder erfahren „in

echt“ was Demokratie, Gemeinschaft, Gleichberechtigung, Arbeit und Politik bedeuten.

• Die Kinder können selbst bestimmen, wie sie ihre Gemeinschaft gestalten möchten.

• Die Kinder können sich in den verschiedenen Rollen ausprobieren und entscheiden, was sie wie machen wollen.

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Kinderstadt Obertshausen

• In Obertshausen gibt es seit 2003 jeden Sommer eine dreiwöchige Kinderstadt mit jeweils rund 300 Kindern.

• Hier ein kleiner Auszug der dortigen Regeln, Betriebe und Geschichten …

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Regeln und Gesetze• §       Einlass erhalten nur Kinder die einen Bürger/innen-

Ausweis besitzen. • §       Eltern und nicht mitarbeitende Erwachsene dürfen nur

in den Elterngarten. Die Kinderstadt dürfen sie nur im Rahmen einer Stadtführung betreten.

• §       In der ersten Stunde können sich die Kinder einen Beruf direkt in den Betrieben der Kinderstadt aussuchen. Dort gibt es Arbeitskarten, die nach mindestens einer Stunde oder nach höchstens 3 Stunden abgestempelt werden. Bürger können sich auch selbständig machen, Nachfrage bei der Stadtverwaltung.

• §      Bei der Lohnstelle wird nach Abgabe der Arbeitskarte der Lohn (10 Obis je Stunde) ausgezahlt. Gleicher Lohn für alle.

• §       Das Finanzamt zieht die Steuern ein. • §       Jeder Bürger hat das Recht seine Obis nach seinen

Wünschen auszugeben.

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Regeln und Gesetze

• §       Ein/e Bürgermeister/in und der 4köpfige Stadtrat regieren die Kinderstadt Obertshausen. Alle Bürger wählen und können selbst gewählt werden.

• §      Ein/e Richter/in und 2 Schöffen leiten die Gerichtsverhandlungen und sprechen Recht. Alle

Bürger wählen und können selbst gewählt werden. • §     Täglich von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr tagt der Stadtrat

unter Leitung des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin. Im Anschluss daran findet die öffentliche Bürgerversammlung statt, an der alle Bürger teilnehmen müssen. Dort werden die aktuellen Beschlüsse

bekannt gegeben, Wahlergebnisse verkündet und Bürgerentscheide gefällt.

• §      In der Kinderstadt Obertshausen sind Prügeleien, Betrug und Diebstähle verboten.

• §      Die BürgerInnen und Bürger sind für Ordnung in der Stadt gemeinsam verantwortlich.

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Betriebe ...• Rathaus• Kreativwerkstatt• Arbeitsamt• Bank• Ordnungsamt• Materiallager• Werbeagentur• Zeitungsverlag• Gaststätte/Café• Post• Kino• Spielhalle/Spielpark• Näherei

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