3
Das Internationale Recht in der Juristenausbildung Materialien einer Kommission der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht. (Berichte der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht. Heft 21) Review by: O. Kimminich Archiv des Völkerrechts, 24. Bd., 2. H., DIE LEHRE DES VÖLKERRECHTS / THE TEACHING OF PUBLIC INTERNATIONAL LAW (1986), pp. 241-242 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40798202 . Accessed: 16/06/2014 03:56 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Archiv des Völkerrechts. http://www.jstor.org This content downloaded from 91.229.248.154 on Mon, 16 Jun 2014 03:56:48 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

DIE LEHRE DES VÖLKERRECHTS / THE TEACHING OF PUBLIC INTERNATIONAL LAW || Das Internationale Recht in der Juristenausbildung Materialien einer Kommission der Deutschen Gesellschaft

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: DIE LEHRE DES VÖLKERRECHTS / THE TEACHING OF PUBLIC INTERNATIONAL LAW || Das Internationale Recht in der Juristenausbildung Materialien einer Kommission der Deutschen Gesellschaft

Das Internationale Recht in der Juristenausbildung Materialien einer Kommission derDeutschen Gesellschaft für Völkerrecht. (Berichte der Deutschen Gesellschaft fürVölkerrecht. Heft 21)Review by: O. KimminichArchiv des Völkerrechts, 24. Bd., 2. H., DIE LEHRE DES VÖLKERRECHTS / THE TEACHING OFPUBLIC INTERNATIONAL LAW (1986), pp. 241-242Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40798202 .

Accessed: 16/06/2014 03:56

Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at .http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp

.JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range ofcontent in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new formsof scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected].

.

Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Archivdes Völkerrechts.

http://www.jstor.org

This content downloaded from 91.229.248.154 on Mon, 16 Jun 2014 03:56:48 AMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

Page 2: DIE LEHRE DES VÖLKERRECHTS / THE TEACHING OF PUBLIC INTERNATIONAL LAW || Das Internationale Recht in der Juristenausbildung Materialien einer Kommission der Deutschen Gesellschaft

Besprechungen 241

Arbeit. Gemeinsam ist allen Berichten die Darstellung des Bemühens um den Vollzug des Völkerrechts.

Erst der IV. Teil, der ca. 30 Seiten umfaßt, steht unter der Überschrift „Die Lehre des Völkerrechts". Er be- steht aus zwei Länderberichten, nämlich für das Vereinigte Königreich von Groß- britannien und Nordirland (Brown) und Frankreich (Dutheil de la Rochère), und einem Anhang über die Lehre des Völ- kerrechts in Österreich (Ginther). Der britische Bericht zeigt große Unter- schiede in der Intensität der Lehre und des Studenteninteresses innerhalb des britischen Universitätssystems. So ha- ben z. B. im gesamten Berichtszeitraum von 1975 bis 1980 in Cambridge rund dreimal soviele Studenten (nämlich 200 bis 250) Völkerrecht studiert wie in Ox- ford. Interessant ist dabei, daß diese Relation konstant geblieben ist, bei einer leicht fallenden Tendenz in Ox- ford.

Drei Abhandlungen des Sammelban- des sind nicht aus den Referaten der Arbeitstagung von 1980 hervorgegan- gen, sondern wurden eigens für diese Publikation geschrieben. Alle drei stam- men von dem Herausgeber. Zwei von ihnen sind notwendig, um dem Sammel- band ein Mindestmaß an Einheitlichkeit zu verleihen. Gemeint sind die Einfüh- rung und der Epilog. In der gute 10 Seiten umfassenden Einführung berich- tet Bin Cheng über die Skepsis, die in Großbritannien noch immer der Völker- rechtslehre entgegengebracht wird, und betont, daß der vorliegende Sammel- band keine Reaktion auf diese herab- lassende Haltung eines großen Teils der Kollegenschaft darstellen soll. Vielmehr wollten die Völkerrechtslehrer selbst ihre Tätigkeit kritisch durchleuchten. Der Epilog ist eine Spezialabhandlung über die Rechtsnatur und die Quellen des Völkerrechts. In ihr setzt sich Bin Cheng u. a. mit der Auffassung von Brown auseinander, daß die Völkerrechtslehre sich überwiegend an der Staatenpraxis und der internationalen Rechtsprechung orientiere. Unter Berufung auf Schwar- zenberger warnt er vor einer „selbst-

zerstörerischen Tendenz zum permissiven Pragmatismus" (S. 203), die er auch als „Pantheismus der Völkerrechtslehren "

bezeichnet. So ist sein Betrag mehr als ein Epilog oder gar nur eine Gegendar- stellung, sondern eine Analyse der Grundprobleme des Völkerrechts, gip- felnd in der Herausarbeitung der ver- schiedenen Ebenen, auf denen die Völ- kerrechtsordnung effektiv wird. Die dritte Abhandlung von Bin Cheng be- trifft die UNO-Resolutionen über das Weltraumrecht. Sie hängt insofern mit den Ausführungen über die Völker- rechtsquellen zusammen, als sie die von jenen Resolutionen aufgeworfene Frage nach der „spontanen Rechtserzeugung" betrifft.

K i m m i n i c h

Das Internationale Recht in der Ju- ristenausbildung Materialien einer Kommission der Deutschen Gesellschaft für Völker- recht. (Berichte der Deutschen Gesell- schaft für Völkerrecht. Heft 21) Heidelberg/Karlsruhe: C. F. Müller Juristischer Verlag. 1981. 183 S.

Innerhalb eines Jahrzehnts hat sich die Deutsche Gesellschaft für Völker- recht viermal mit der Lehre des inter- nationalen Rechts an den deutschspra- chigen Universitäten beschäftigt (Godes- berger Entschließung 1971, Heidelberger Entschließung 1973, Göttinger Ent- schließung 1975, Salzburger Entschlies- sung 1981). Anlaß hierzu hatte vor allem die Einführung des Wahlfach- systems in der Bundesrepublik Deutsch- land gegeben, durch die das Völkerrecht an den Rand der Juristenausbildung ge- drängt worden war. Schon früh ist die dadurch bewirkte Beschleunigung der Entwicklung zum „Provinzialismus deut- scher Juristenausbildung" (Bernhardt, in: JZ 1971, S. 581) beklagt worden. So konnte es nicht ausbleiben, daß auch die Zahl der Reformvorschläge stetig zu- nahm. Sie zu sichten und zu analysieren, war Aufgabe einer Tagung über die

This content downloaded from 91.229.248.154 on Mon, 16 Jun 2014 03:56:48 AMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

Page 3: DIE LEHRE DES VÖLKERRECHTS / THE TEACHING OF PUBLIC INTERNATIONAL LAW || Das Internationale Recht in der Juristenausbildung Materialien einer Kommission der Deutschen Gesellschaft

242 Besprechungen

Stellung des internationalen Rechts in der deutschen Juristenausbildung, deren Referate in dem vorliegenden Band vorgelegt werden. An der Spitze steht - nach einer Einführung von Bern- hardt - der Vortrag von Walter Ru- dolf über „Das Völkerrecht in der deutschen Juristenausbildung". Thomas Oppermann referierte über das Europa- recht, Erik Jayme über das Internatio- nale Privatrecht. Der Präsident des Bayerischen Landesjustizprüfungsamtes, Professor Dr. Hans Kauffmann, präsen- tierte die Sicht der Justizausbildungs- behörden. Er mußte zugeben, daß es „eine einigermaßen konturierte Meinung der für die Ausbildung der Juristen zu- ständigen Ministerien und der Landes- justizprüfungsämter zu dieser Frage ge- genwärtig nicht gibt" (S. 47). Für die Lösung der anstehenden Probleme sieht er drei Möglichkeiten: 1. Beibehaltung der bisherigen Wahlfachgruppeneintei- lung mit geringfügigen Änderungen im Detail; 2. größere Orientierung der Wahlfachgruppen an Berufsfeldern; 3. Rückkehr zum alten System. Es ist klar, daß die Realisierung der zweiten Alter- native das internationale Recht ganz aus der Juristenausbildung verdrängen würde; denn im Rahmen dieser Alter- native stehen Justiz, Verwaltung, Ar- . beit und Soziales, Wirtschaft und Fi- nanzen im Mittelpunkt. Die Rückkehr zum alten System würde bewirken, daß jeder junge Jurist mit dem internatio- nalen Recht in Berührung kommt.

Die Sicht des Auswärtigen Amtes wurde vom Völkerrechtsberater und Lei- ter der Rechtsabteilung dieses Ministe- riums, Ministerialdirektor Dr. Carl-Au- gust Fleischhauerj erläutert. Er begann mit der Feststellung, daß die völker- rechtliche Ausbildung der deutschen Ju- risten nicht nur aus der Sicht des Aus- wärtigen Amtes, sondern auch aus der- jenigen anderer Bundesministerien „nicht adäquat" (S. 53) sei, und er konnte dies auch mit Zahlen belegen. Das In- ternationale Privatrecht spielt in diesem Bereich naturgemäß eine geringere Rolle. Vom Europarecht meinte der Referent, daß es in der Juristenausbildung der

Bundesrepublik Deutschland ebenfalls vernachlässigt werde, aber nicht ganz so stark wie das Völkerrecht. Stärker im Mittelpunkt stand das Europarecht im Referat von Professor Dr. Arved Deringer, Rechtsanwalt am Oberlandes- gericht Köln, der die Bedürfnisse der Praxis einer internationalen Rechtsan- waltskanzlei beschrieb. Noch so gutes Spezialwissen auf einzelnen Sonderge- bieten wie dem Völkerrecht, dem Inter- nationalen Privatrecht oder einzelnen ausländischen Rechten könne die „viel- seitige Beherrschung aller einschlägigen Rechtsgebiete" nicht ersetzen. Es war ein deutliches Plädoyer für die umfassende Grundlagenausbildung im Sinne des her- kömmlichen Systems.

Der zweite Teil des Bandes ist den ausländischen Berichten gewidmet ( Schreuer/Österreidi ;Wildhaber/Sâiweiz ; Jonathan/F rznkreìdi ; Co///er/Großbri- tannien; Baade/USA). Um eine gewisse Einheitlichkeit zu erreichen, waren die ausländischen Berichterstatter gebeten worden, zu bestimmten Fragen Stellung zu nehmen, wie z. B. zum obligatorischen Charakter der internationalrechtlichen Lehrveranstaltungen, zur Gestaltung der Studienpläne, zum Umfang des inter- nationalrechtlichen Lehrprogramms, zur Bibliotheksausstattung usw. Die Fülle des von den Referenten präsentierten Materials macht das Buch zu einem übersichtlichen Nachschlagewerk. In einem zusammenfassenden Bericht gibt Matthias Höpfner, Wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völ- kerrecht in Heidelberg, noch Informa- tionen über Belgien, Italien, Japan, Jugoslawien, Niederlande, Polen und Spanien. Im Anhang sind Gesetzestexte aus den Bundesländern, die Entschlies- sungen der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht, der Brief des Vorsitzenden der Vereinigung der Deutschen Staats- rechtslehrer vom 31. August 1979 und die Resolution des Institut de Droit International vom 12. September 1979 zur Lehre des internationalen Rechts abgedruckt.

K i m m i n i c h

This content downloaded from 91.229.248.154 on Mon, 16 Jun 2014 03:56:48 AMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions