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Nr. 15/2019 Gettorf 17.07.2019 Sitzungstermine Tag / Uhrzeit Gremium Sitzungsort Seite Montag, 22.07.2019 - 19.00 Uhr - Gemeindevertretung der Gemeinde Felm Dörpshus Dorfstraße 56, 24244 Felm 2 Donnerstag, 25.07.2019 - 19.30 Uhr - Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Schinkel Redderkrog Hauptstraße 14, 24214 Schinkel 3 Flohmarkt in Gettorf Der nächste Flohmarkt im Zentrum von Gettorf findet statt am: Sonntag, 28. Juli 2019 von 07:00 bis 17:00 Uhr Nähere Informationen und Standreservierung: Veranstaltungsservice Olaf Platner Haljalastr. 29, 24217 Schönberg [email protected] 0171-6282986 Rette Leben Spende Blut! Blutspende in Neuwittenbek Montag, den 5. August 2019 16:00 - 19:00 Uhr Grundschule Hauptstraße 24 24214 Neuwittenbek Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Dänischer Wohld erscheint am Mittwoch, dem 7. August 2019.

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Nr. 15/2019 Gettorf 17.07.2019

S i t z u n g s t e r m i n e Tag / Uhrzeit Gremium Sitzungsort Seite

Montag, 22.07.2019 - 19.00 Uhr -

Gemeindevertretung der Gemeinde Felm

Dörpshus Dorfstraße 56, 24244 Felm

2

Donnerstag, 25.07.2019 - 19.30 Uhr -

Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Schinkel

Redderkrog Hauptstraße 14, 24214 Schinkel

3

Flohmarkt in Gettorf

Der nächste Flohmarkt im Zentrum von Gettorf findet statt am:

Sonntag, 28. Juli 2019

von 07:00 bis 17:00 Uhr

Nähere Informationen und Standreservierung:

Veranstaltungsservice Olaf Platner Haljalastr. 29, 24217 Schönberg [email protected] 0171-6282986

Rette Leben – Spende Blut!

Blutspende in Neuwittenbek

Montag, den 5. August 2019

16:00 - 19:00 Uhr

Grundschule

Hauptstraße 24

24214 Neuwittenbek

Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Dänischer Wohld

erscheint am Mittwoch, dem 7. August 2019.

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Seite 2 Nr. 15/2019

Gemeinde Felm 24214 Gettorf, den 11.07.2019 - Der Bürgermeister - Karl-Kolbe-Platz 1

Bekanntmachung

der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Felm

Montag, 22.07.2019, 19:00 Uhr,

Dörpshus, Dorfstraße 56, 24244 Felm

T a g e s o r d n u n g :

Öffentlicher Teil:

1. Begrüßung und Eröffnung

2. Einwohnerfragestunde

3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.06.2019

4. Berichte

4.1. Eingaben

4.2. Anfragen

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die

Vertretung voraussichtlich nicht öffentlich beraten.

1. Berichte

2. Städtebaulicher Vertrag in Sachen Windenergie

gez. - Bürgermeister -

Für die Richtigkeit: Bahr

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Nr. 15/2019 Seite 3

Gemeinde Schinkel 24214 Gettorf, den 15.07.2019 - Die Bürgermeisterin - Karl-Kolbe-Platz 1

Bekanntmachung

der Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Schinkel

Donnerstag, 25.07.2019, 19:30 Uhr,

Redderkrog, Hauptstraße 14, 24214 Schinkel

T a g e s o r d n u n g :

Öffentlicher Teil:

1. Begrüßung und Eröffnung

2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.06.2019

3. Einwohnerfragestunde

4. Neubau der Kita in Schinkel hier: Genehmigung der Bauentwurfsunterlagen und der energetischen Planungen

5. Berichte

5.1. Eingaben

5.2. Anfragen

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch die

Vertretung voraussichtlich nicht öffentlich beraten.

1. Berichte

gez. - Vorsitzender -

Für die Richtigkeit: Jacobsen

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Seite 4 Nr. 15/2019

Satzung des Schulverbandes Gettorf und Umgegend über die Benutzung und Gebührenerhebung

für das Ganztagsangebot an der Grundschule Gettorf Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), der §§ 47 und 6 Abs. 5 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in der Fassung vom 24.01.2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 896), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schl.-H. in der Fassung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005, S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.03.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 69), und Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Bst. e VERORDNUNG (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) i. V. m. § 3 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz i. d. F. vom 02.05.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 162), wird nach Beschlussfassung durch die Schulverbandsversammlung Gettorf und Umgegend vom 24.06.2019 folgende Satzung erlassen:

Präambel:

In der Absicht, die Satzung für das Ganztagsangebot für jeden Bürger verständlich lesbar zu verfassen, wird auf die Nennung der zwei Anredeformen Femininum und Maskulinum verzichtet. Die gewählte Anredeform bezieht ausdrücklich beide Geschlechter mit ein.

§ 1 Allgemeines

1. Der Schulverband Gettorf und Umgegend (nachfolgend Schulverband) ist Träger der Grundschule

Gettorf.

2. Der Schulverband unterhält in geeigneten Räumen der Grundschule bzw. im Bürgerzentrum der Gemeinde Gettorf, Kirchhofsallee 30, 24214 Gettorf, ein Ganztagsangebot im Rahmen der offenen Ganztagsschule.

3. Das Ganztagsangebot richtet sich an die Schüler, die in der Grundschule Gettorf beschult werden.

4. Die „Offene Ganztagsschule“ bietet eine Ergänzung zum planmäßigen Unterricht. Die Teilnahme an dem Ganztagsangebot ist freiwillig.

5. Die Aufnahmekapazität wird auf 220 Kinder begrenzt. Diese Kapazitätsgrenze wird nur angewandt soweit keine räumliche andere Lösung über die Konzeption oder Mitnutzung anderer Räume gefunden werden kann.

§ 2 Betreuungsumfang und -angebot

1. Die Betreuung findet an Schultagen jeweils von 7.00 Uhr bis zum Beginn der verlässlichen Grund-

schule und im Anschluss an die verlässliche Grundschule bis um 16.00 Uhr statt. An Sonn- und Feiertagen, Samstagen, während der Schulferien/beweglichen Ferientage sowie an Schulentwick-lungstagen findet keine Betreuung statt. Das Ganztagsangebot kann geschlossen werden:

a. an jährlich bis zu maximal 2 Tagen für besondere Veranstaltungen, wie z. B. Ausflüge

b. auf Anordnungen des Gesundheitsamtes

c. bei unvermeidbaren Bauarbeiten bzw. unvorhersehbaren Schadensfällen

d. bei unüberbrückbaren Personalengpässen

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Nr. 15/2019 Seite 5

2. Im Rahmen des Ganztagsangebotes werden pädagogisch sinnvolle, den Unterricht ergänzende und unterstützende Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote angeboten. Die Kinder haben Gelegenheit, diese Zeit u. a. für sich zum selbstbestimmten Handeln zu nutzen. Über die konkreten Inhalte der Betreuung entscheidet die Betreuungskraft unter Berücksichtigung der örtlichen und situ-ationsbedingten Gegebenheiten an/in der Schule und in enger vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulverband, der Schulleitung und den Erziehungsberechtigten.

Unterricht ist nicht Gegenstand des Angebotes.

3. Der notwendige Personal- und Sachbedarf wird vom Schulverband gestellt.

4. Die Schulleitung ist dem Personal gegenüber, das im Rahmen des Ganztagsangebotes beschäftigt ist, im Sinne der fachlichen Gesamtverantwortung weisungsberechtigt.

§ 3 Anmeldung und Aufnahme

1. Verbindliche Anmeldungen im Rahmen der verfügbaren und belegbaren Plätze für das Ganztagsan-

gebot sind über die Grundschule Gettorf oder direkt beim Amt Dänischer Wohld, Karl-Kolbe-Platz 1, 24214 Gettorf, abzugeben.

2. Die Anmeldung ist jeweils zum 01. oder 15. eines jeden Monats möglich.

a. Sie sollte grundsätzlich zusammen mit der Anmeldung zur erstmaligen Einschulung des Kin-des an der Grundschule im Zeitraum September/Oktober des Vorjahres der Betreuung erfol-gen. Eine verbindliche Zu- / Absage von Seiten des Schulverbandes erfolgt spätestens zum 01.01. des Einschulungsjahres.

b. Anmeldungen während der Grundschulzeit erfolgen grundsätzlich 3 Monate vor dem ge-wünschten Betreuungsbeginn. Eine verbindliche Zu- / Absage bzw. eine Aufnahme auf die Warteliste von Seiten des Schulverbandes erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung beim Schulverband.

c. Sollte die Anzahl der Neu-Anmeldungen für das zukünftige Schuljahr die Anzahl der freien Plätze übersteigen, wird die Platzvergabe zum Stichtag 31.10. (Auswertung der vorliegenden Anmeldungen) eines jeden Jahres nach folgenden Kriterien erfolgen:

1. Erziehungsberechtigte/r ist alleinerziehend und berufstätig

2. Beide Erziehungsberechtigte sind berufstätig

3. Alleinerziehungsberechtigte/r pflegt Angehörige (Nachweis erforderlich)

4. Ein Erziehungsberechtigter ist berufstätig, zweiter pflegt Angehörige (Nachweis er-

forderlich)

5. Geschwisterkinder werden bereits in der OGA der Parkschule betreut

6. Losverfahren

Sofern innerhalb einer Kriteriengruppe nicht alle Kinder einen Platz erhalten, wird per Losver-fahren entschieden. Alle Kinder, die keinen Platz in der OGA erhalten haben, werden nach den o. g. Kriterien auf einer Warteliste aufgenommen. Nachträgliche Verschiebungen auf der Warteliste z. B. durch die Aufnahme einer Berufstätigkeit sind möglich. Anmeldungen, die nach dem 31.10. im Amt Dänischer Wohld eingehen, werden nach den o. g. Kriterien ausgewertet und ggf. in die Warteliste eingefügt. Innerhalb einer Kriteriengruppe erfolgt die Aufnahme auf die Warteliste an unterster Stelle. Eine schriftliche Zusage bzw. eine Information über die Aufnahme auf die Warteliste erfolgt nach Bearbeitung der Anmeldungen, die vor dem 31.10. eingegangen sind.

Die Anmeldung hat schriftlich durch den oder die Erziehungsberechtigte(n) zu erfolgen.

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3. Die Schüler können nicht gegen ihren ausdrücklichen Wunsch zur Teilnahme gezwungen werden.

4. Über die Aufnahme auch in besonderen Härtefällen außerhalb § 3 Nr. 2 c dieser Satzung entscheidet der Schulverbandverbandsvorsteher in Abstimmung mit der Schulleitung.

5. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

§ 4 Ferienbetreuung

Eine Betreuung während der Ferienzeiten und der unterrichtsfreien Tage erfolgt nicht.

§ 5 Gegenstand, Fälligkeit, Entstehung und Ende der Gebührenpflicht

1. Die Inanspruchnahme des Ganztagsangebotes ist gebührenpflichtig.

2. Die Verpflichtung zur Zahlung der Benutzungsgebühr entsteht mit der Aufnahme des Schülers an dem Ganztagsangebot und erlischt mit seinem Austritt.

3. Die Kosten für den Besuch des Ganztagsangebotes werden jeweils zum Beginn des laufenden Monats fällig. Sie sind monatlich im Voraus bis zum 15. eines jeden Monats an den Schulverband zu entrichten.

4. Die Benutzungsgebühren werden für 12 Monate/Jahr fällig.

5. Die Zahlungsverpflichtung besteht auch dann, wenn die Angebote unregelmäßig in Anspruch genom-men werden.

6. Die Abmeldung kann grundsätzlich nur zum 31.01. oder zum 31.07. eines jeden Schuljahres erfolgen. Sie hat schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten durch die/den Erziehungsberechtigten an das Amt Dänischer Wohld, Karl-Kolbe-Platz 1 in 24214 Gettorf, zu erfolgen.

7. Es bedarf keiner Kündigung zum Ende der regulären, vierjährigen Grundschulzeit. Hier enden die Betreuung sowie die Gebührenpflicht zum 31.07. des Schuljahres von Amts wegen.

8. Eine Abmeldung in den letzten 3 Betreuungsmonaten eines Schuljahres ist grundsätzlich nicht möglich, ausgenommen hiervon sind Ummeldungen.

§ 6 Festsetzung der Gebühren

Die Benutzungsgebühren werden durch einen Festsetzungsbescheid des Amtes Dänischer Wohld erhoben.

§ 7 Gebührenpflichtige

Gebührenpflichtig sind die zur Leistung des Unterhalts des Kindes Verpflichteten als Gesamtschuldner.

§ 8 Höhe der Gebühr

1. Zur teilweisen Deckung der Angebote des Ganztagsangebotes werden Benutzungsgebühren erhoben.

2. Sie betragen für die Inanspruchnahme gem. § 2 der Satzung: 95,00 € / Monat

3. Geschwisterkinder werden aufgrund der Sozialstaffelregelung des Kreises Rendsburg-Eckernförde ermäßigt.

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§ 9 Essensausgabe

Im Rahmen des offenen Ganztagsangebotes wird ein Mittagessen angeboten. Dieses wird gesondert über den jeweiligen Anbieter in Rechnung gestellt.

§ 10 Sozialstaffel

1. Auf Antrag kann die Benutzungsgebühr auf der Grundlage der Sozialstaffelregelung des Kreises

Rendsburg-Eckernförde ermäßigt werden.

2. Anträge auf Einstufung in die Sozialstaffel sind an die Amtsverwaltung Dänischer Wohld, Karl-Kolbe-Platz 1, Gettorf, zu richten. Diese nimmt die Berechnung vor und entscheidet auf der Grundlage der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Ermäßigung oder Übernahme von Teilnehmerbei-trägen oder Gebühren für den Besuch in Kindertageseinrichtungen (Sozialstaffelregelung) gem. § 25 Abs. 3 KiTaG über den Antrag. Die jeweils gültige Richtlinie ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 11 Weisungsbefugnis

1. Während der Betreuungszeiten unterliegen die anwesenden Schüler der Beaufsichtigung der Betreu-

ungskraft. Zum Zwecke der Unfallverhütung ist sie den Schülern gegenüber weisungsbefugt.

2. Schüler, die den Betrieb der Einrichtung stören, können vom Besuch des Ganztagsangebotes ausge-schlossen werden. In diesem Fall benachrichtigt die Betreuungskraft die Erziehungsberechtigten.

3. Schüler, die aus Krankheitsgründen nicht am Schulunterricht teilnehmen, dürfen nicht an den Angebo-ten teilnehmen.

§ 12 Datenverarbeitung

1. Zur Ermittlung der Gebührenpflichtigen und zur Festsetzung der Benutzungsgebühr im Rahmen der

Veranlagung nach dieser Satzung ist die Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ermittlung von Daten über den Empfang und die Höhe von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern sowie die Ermittlung der Höhe des Einkommens im Sinne des § 8 dieser Satzung gemäß Art. 6 Abs. 1 Bst. e VERORDNUNG (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) i. V. m. § 3 Abs. 1 Landes-datenschutzgesetz bei folgenden kommunalen Ämtern:

a) Bürgerbüro und

b) anderen Behörden

zulässig.

Soweit zur Festsetzung und Veranlagung zu Gebühren nach dieser Satzung im Einzelfall erforderlich, dürfen auch bei weiteren Behörden vorhandene personenbezogene Daten erhoben werden. Die Daten dürfen von der Daten verarbeitenden Stelle nur zum Zwecke der Gebührenerhebung nach dieser Satzung weiterverarbeitet werden.

2. Soweit es zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Satzung über Abs. 1 hinaus erforderlich ist, darf der Schulträger oder eine von ihm beauftragte Stelle ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten der Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten gemäß Art. 6 Abs. 1 Bst. e VERORDNUNG (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) i. V. m. § 3 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz erheben, verarbeiten und nutzen.

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§ 13 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.08.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des Schulverbandes Gettorf und Umgegend über die Benutzung und Gebüh-renerhebung für das Ganztagsangebot an der Grundschule Gettorf vom 01.12.2017, zuletzt geändert am 20.03.2018 außer Kraft. Gettorf, den 10.07.2019 gez. Kurt Arndt Schulverbandsvorsteher

Satzung der Gemeinde Osdorf

für den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsgebühren

für die Kindertagesstätten der Gemeinde Osdorf Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schl.-H. in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schl.-H. in der Fassung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.03.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 69), der §§ 22 ff und 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2018 (BGBl. I S. 2696, 2698) sowie der §§ 22 ff des Gesetzes zur Förderung von Kin-dern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz – KitaG) vom 12. Dezem-ber 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 651), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 512) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Osdorf am 25. Juni 2019 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Allgemeines

(1) Die Gemeinde Osdorf ist Trägerin der Kindertagesstätten „Rappelkiste“, Zur Schule 6, Zur Schule 1b, Zur Schule 1c und einer Naturgruppe in Noer. Sie unterhält die Kindertagesstätte als soziale öffentliche Einrichtung.

(2) Der Gemeinde obliegen als Trägerin der Kindertagesstätten alle verwaltungstechnischen sowie die mit der Trägerschaft verbundenen Aufgaben; insbesondere die Einstellung geeigneten Personals.

(3) Die Kindertagesstätten dienen der familienergänzenden, erzieherischen und sozialpädagogischen Betreuung von Kindern. Die Ziele und Grundsätze entsprechen dem Gesetz zur Förderung von Kin-dern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertages-stättengesetz - KiTaG) in seiner je-weils gültigen Fassung.

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§ 2

Anmeldung und Aufnahme

(1) Im Rahmen der verfügbaren und belegbaren Plätze werden Kinder bis zum Schuleintritt aufgenom-men. Die Aufnahme der Kinder unter 3 Jahren erfolgt unter Berücksichtigung des § 24 SGB VIII.

(2) Vor Aufnahme des Kindes ist von den Eltern/Personensorgeberechtigten ein Aufnahmeantrag auszu-füllen und zu unterzeichnen. Die Aufnahmeanträge sind an die Kindertagesstättenleitung zu richten.

(3) Für Änderungen in den Betreuungszeiten werden Ummeldungen vorgenommen.

(4) Übersteigt die Zahl der Aufnahmeanträge die der verfügbaren Plätze, erfolgt die Platzvergabe unter

Anwendung der Aufnahmekriterien.

(5) Auswärtige Kinder werden nur aufgenommen, wenn die Finanzierung des Platzes durch die Wohn-gemeinde des Kindes gem. § 25 a Abs. 1 KiTaG im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung oder in einer vertraglichen Vereinbarung sichergestellt ist.

(6) Über die Aufnahmen entscheidet die Kindertagesstättenleitung im Einvernehmen mit dem/der

Bürgermeister/in.

(7) Im Einverständnis mit dem/der Bürgermeister/in und in Abstimmung mit der Kindertagesstättenleitung können Kinder ohne ordnungsgemäßes Aufnahme- und Abmeldeverfahren vorübergehend gastweise betreut werden.

§ 3

Öffnungszeiten und laufender Betrieb

(1) Die Kindertagesstätten sind außerhalb der gesetzlichen Feiertage, regelmäßig von Montag bis Freitag geöffnet. Die Regelöffnungszeiten gestalten sich gruppen- und belegungsabhängig grundsätzlich in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Darüber hinaus ist es möglich, zur Abwendung von Kostenaus-gleichszahlungen der Gemeinde Osdorf erweiterte Öffnungszeiten unter Voraussetzung einer um-setzbaren personellen Ausge-staltung für eine individuelle befristete Kinderbetreuung einzurichten.

(2) Die Schließung der Kindertagesstätte erfolgt 3 Wochen in den Schulsommerferien. Die genauen

Schließungszeiten werden den Eltern/Personensorgeberechtigten rechtzeitig durch die Kindertages-stättenleitung bekannt gegeben.

Darüber hinaus können die Kindertagesstätten oder einzelne Gruppen insbesondere geschlossen werden:

a) Für die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr, wenn kein Betreuungsbedarf für die Kinder besteht,

b) bei jährlich stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen, wenn eine geeignete Vertretung nicht möglich ist,

c) auf Anordnung des Gesundheitsamtes,

d) bei unvermeidbaren Bauarbeiten bzw. unvorhersehbaren Schadensfällen oder

e) bei unüberbrückbaren Personalengpässen.

(3) Das Betreuungsjahr (Kindertagesstättenjahr) gleicht einem Schuljahr.

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§ 4

Regelungen für den Besuch der Einrichtung

(1) Der regelmäßige Besuch der Kindertagesstätte ist Voraussetzung für eine kontinuierliche Förderung des Kindes.

(2) Um eine gezielte pädagogische Arbeit zu gewährleisten, sind die Kinder bis spätestens 8.30 Uhr in

die Kindertagesstätte zu bringen und bis spätestens zur angemeldeten Betreuungszeit abzuholen. Für die Naturgruppe gelten die Festlegungen in der Konzeption.

(3) Die Erreichbarkeit der Eltern/Personensorgeberechtigten ist für den Bedarfsfall jederzeit sicherzustel-

len. Jede Änderung, insbesondere der Telefonnummern, ist der Kindertages-stättenleitung mitzuteilen. (4) Jede Änderung in der Abholerlaubnis ist anzuzeigen.

(5) Jede Änderung in der Anschrift ist bekannt zu geben.

§ 5

Verpflegung und Getränke

(1) Die Verpflegung für Vor- und Nachmittag ist von den Kindern mitzubringen. Weitere Regelungen liegen im Ermessen der Kindertagesstättenleitung im Einvernehmen mit den Eltern/Personen-sorgeberechtigten.

(2) Getränke werden gestellt.

(3) Die Kosten für ein am Mittagessen teilnehmendes Kind sind nicht in den Benutzungsgebühren enthal-ten. Für das Mittagsessen ist ein zusätzliches Essengeld zu zahlen.

§ 6

Abmeldung

(1) Die Abmeldung eines Kindes hat mindestens 3 Monate im Voraus zum Ende eines Monats schriftlich durch die Eltern/Personensorgeberechtigte/n zu erfolgen. Die Abmeldung ist an das Amt Dänischer Wohld, Karl-Kolbe-Platz 1, 24214 Gettorf, zu richten. Diese Regelung findet auch Anwendung bei Ummeldungen im Falle einer Reduzierung der Betreuungszeit.

(2) Eine Abmeldung in den letzten 3 Betreuungsmonaten eines Betreuungsjahres ist grundsätzlich nicht möglich, ausgenommen hiervon sind Ummeldungen in den Betreuungszeiten.

(3) Der Umzug in eine andere Wohngemeinde ist mindestens drei Monate vorher von den Eltern/-Personensorgeberechtigen anzuzeigen, damit die Finanzierung der Folgebetreuung sichergestellt werden kann.

(4) Über Härtefälle entscheidet auf Antrag der Eltern/Personensorgeberechtigten der

Sozialausschuss.

§ 7

Gesundheitsvorsorge

(1) Für die gesundheitlichen Anforderungen an die Aufnahme und Betreuung der Kinder und die Anforde-rungen an die in den Kindertagesstätten tätigen Personen gelten die Vorschriften des Infektions-schutzgesetzes (IfSG).

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(2) Die Kindertagesstättenleitung erstellt einen Hygieneplan nach den Vorgaben des IfSG und belehrt die in den Kindertagesstätten regelmäßig tätigen Personen vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von zwei Jahren über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach dem IfSG.

(3) Vor Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte sind in einer ärztlichen Bescheinigung vorange-

gangene Krankheiten, insbesondere Infektionskrankheiten, die für den Besuch der Kindertagesstätte bedeutsam sind, sowie alle Schutzimpfungen des Kindes festzuhalten (§ 1 Abs. 1 der Landesverord-nung über Mindestvoraussetzungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der Kindertagespflege). Darüber hinaus haben die Eltern/Personensorgeberechtigten gem. § 34 Abs. 10 a IfSG einen schriftli-chen Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Be-zug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist.

(4) Bei Aufnahme des Kindes wird den Eltern/Personensorgeberechtigten gem. § 34 Abs. 5 Satz 2 IfSG

ein Merkblatt ausgehändigt.

§ 8

Unfälle und Haftung

(1) Kinder, die die Kindertagesstätte besuchen, sind

a) auf dem direkten Weg zur Kindertagesstätte sowie auf dem direkten Nachhauseweg,

b) während des Aufenthaltes in der Kindertagesstätte und im Außenbereich innerhalb der Öffnungs-

zeiten,

c) bei allen Tätigkeiten, die sich aus dem Besuch der Kindertagesstätte ergeben und

d) für den Besuch der Naturgruppe in den Flächen sowie den direkt angrenzenden Flächen, die in der

Konzeption zum Zwecke der Betreuung ausgewiesen wurden,

gegen Unfälle durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

(2) Alle Unfälle nach Abs. 1 Buchstabe a sind der Kindertagesstättenleitung unverzüglich zu melden.

(3) Die Gemeinde Osdorf haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Bekleidungsstücken und mitgebrachten Gegenständen.

§ 9

Aufsicht und Verantwortung

(1) Für das Bringen zur Kindertagesstätte und für das Abholen von der Kindertagesstätte des Kindes sind allein die Eltern/Personensorgeberechtigte/n verantwortlich.

(2) Die Aufsichtspflicht des pädagogischen Personals beginnt mit der Übergabe des Kindes und endet, wenn das Kind an die Eltern/Personensorgeberechtigten übergeben wird.

(3) Grundsätzlich kann ein Kind nur dann ohne Begleitung nach Hause entlassen werden, wenn vorab eine schriftliche Erklärung der Eltern/Personensorgeberechtigten in der Kindertagesstätte hinterlegt wurde.

(4) Für den Fall, dass die Eltern/Personensorgeberechtigte/n das Kind nicht selbst aus der Kindertages-stätte abholen/abholt, ist der Kindertagesstättenleitung schriftlich die Begleitperson bekannt zu geben. Sollten bestimmte Personen als Begleitpersonen ausgeschlossen sein, ist dies zu dokumentieren.

(5) Die Kindertagesstätte untersteht der Aufsicht des Kreisjugendamtes Rendsburg-Eckernförde. Für die Gesundheitsaufsicht ist das Gesundheitsamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde zuständig.

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§ 10

Elternvertretung

(1) Die Eltern/Personensorgeberechtigte/n der Kinder, die die Kindertagesstätten besuchen, sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Kindertagesstätten gemäß § 17 KiTaG zu be-teiligen. Die Eltern/Personensorgeberechtigte/n bilden die Elternversammlung.

(2) Die Elternversammlung wählt gemäß § 17 KiTaG aus ihrer Mitte zwischen dem 01.08. und dem 15.09. jeden Jahres aus jeder Gruppe eine Elternvertretung mit einem/einer Sprecher/in.

(3) Die Elternvertretung wählt aus ihrer Mitte zwei Personen, die die Eltern/Personensorgeberechtigten im Beirat vertreten.

(4) Die Elternvertretung nimmt entsprechend des KiTaG folgende Aufgaben wahr:

a) Sie beruft mindestens einmal jährlich in Absprache mit der Gemeinde Osdorf, vertreten durch den/die Bürgermeister/in, die Elternversammlung ein.

b) Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen den Eltern/ Personensorgeberechtigten der Kinder, den in der Kindertagesstätte beschäftigten Mitarbeiter/innen, der Gemeinde Osdorf, den Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen.

c) Sie vertritt die Interessen der Eltern/Personensorgeberechtigten und ihrer Kinder im Beirat.

§ 11

Beirat

(1) Gemäß § 18 KiTaG ist ein Beirat einzurichten.

(2) Der Beirat setzt sich gem. § 18 Abs. 1 KiTaG zusammen aus:

a) zwei Vertretern des pädagogischen Personals (Kindertagesstättenleitung und Vertretung)

b) zwei politischen Vertretern und

c) den nach § 10 Abs. 3 gewählten Eltern/Personensorgeberechtigten.

(3) Der Beirat wirkt bei wesentlichen, inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen mit, insbesonde-re bei

a) der Bewirtschaftung zugewiesener Mittel,

b) der Aufstellung von Stellenplänen,

c) der Festsetzung von Öffnungszeiten,

d) der Festsetzung von Elternbeiträgen und

e) der Festlegung des Aufnahmeverfahrens.

(4) Die Stellungnahme des Beirates ist der Gemeinde Osdorf vor deren Entscheidung schriftlich mitzutei-

len.

§ 12

Gegenstand und Entstehung der Gebührenpflicht

(1) Für die Benutzung der Kindertagesstätte ist eine monatliche Benutzungsgebühr zu entrichten. Gebüh-renjahr ist das Kalenderjahr.

(2) Die Benutzungsgebühr ist vom Beginn des Aufnahmemonats für volle Kalendermonate zu entrichten.

Abweichende Regelungen:

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Nr. 15/2019 Seite 13

a) Für den Aufnahmemonat zum Beginn des neuen Betreuungsjahres (01.08.) ist, wenn aufgrund

der Schließung während der Sommerferien die Aufnahme ab dem 15. des Monats erfolgt, die halbe Benutzungsgebühr nach § 14 Abs. 1 zu entrichten.

b) Erfolgt eine gestaffelte Aufnahme eines U 3 Kindes aufgrund der Eingewöhnungsphase ab dem 15. des Monats, ist die halbe Benutzungsgebühr nach § 14 Abs. 1 zu entrichten.

c) Erfolgt eine Betreuung nach dem 31.07. beim Übergang von der Kindertagesstätte in die Grund-schule, ist bei einer bis zu 2-wöchigen Betreuung die halbe Benutzungsgebühr nach § 14 Abs. 1 zu entrichten.

d) Für Gastkinder nach § 2 Abs. 7 ist bei einer bis zu 2-wöchigen Betreuung die halbe Benutzungs-gebühr nach § 14 Abs. 1 zu entrichten.

(3) Die Verpflichtung zur Zahlung der Benutzungsgebühr entsteht mit der Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte und erlischt mit dem Austritt.

(4) Solange ein Kindertagesstättenplatz zugewiesen ist, ist die Benutzungsgebühr unabhängig von der

tatsächlichen Inanspruchnahme des Platzes zu entrichten.

§ 13

Gebührenpflichtige

Gebührenpflichtig sind die zur Leistung des Unterhaltes des Kindes Verpflichteten als Gesamtschuldner.

§ 14

Höhe der Benutzungsgebühr

(1) Die monatlichen Benutzungsgebühren werden wie folgt festgesetzt:

a) für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

Regelbetreuung 6 Stunden von 7.00 bis 13.00 Uhr 299,00 €

Regelbetreuung 7 Stunden von 7.00 bis 14.00 Uhr 349,00 €

Regelbetreuung 9 Stunden von 7.00 bis 16.00 Uhr 432,00 €

Individuelle Betreuung

je angefangene halbe Stunde vor bzw. nach der Regelbetreuung 70,00 €

b) für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr

Naturgruppe 5 Stunden von 8.00 bis 13.00 Uhr 160,00 €

Regelbetreuung 6 Stunden von 7.00 bis 13.00 Uhr 191,00 €

Regelbetreuung 7 Stunden von 7.00 bis 16.00 Uhr 223,00 €

Regelbetreuung 9 Stunden von 7.00 bis 16.00 Uhr 269,00 €

Individuelle Betreuung

je angefangene halbe Stunde vor bzw. nach der Regelbetreuung 70,00 €

Anstelle der Gebühr nach Abs. 1 a tritt mit Ablauf des Monats, in dem das dritte Lebensjahr des Kindes vollendet wird, die Gebühr nach Abs. 1 b.

(2) Die Benutzungsgebühr wird für 12 Monate erhoben.

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Seite 14 Nr. 15/2019

(3) Die Kosten für Getränke sind in der monatlich zu zahlenden Benutzungsgebühr enthalten.

(4) Notwendige Wickelutensilien sind von den Eltern/Personensorgeberechtigten mitzubringen.

§ 15

Gebührenermäßigung, Gebührenbefreiung und Geschwisterermäßigung

(1) Auf Antrag können die Benutzungsgebühren ermäßigt werden. Antragsberechtigt sind die Eltern/Per-sonensorgeberechtigte/n oder Gebührenschuldner.

(2) Der Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme des Kostenbeitrages für die Förderung in einer Kinder-tagesstätte gem. § 90 SGB VIII ist an das Amt Dänischer Wohld, Karl-Kolbe-Platz 1, in 24214 Gettorf zu richten. Die Amtsverwaltung nimmt die Berechnung vor und bescheidet den Antrag auf der Grund-lage der Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Ermäßigung oder den Erlass bzw. teilweisen Erlass von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren für den Besuch in Kindertageseinrichtungen gemäß § 90 Abs. 1, 3 u. 4 SGB VIII in Verbindung mit § 25 Abs. 3 KiTaG in der zur Zeit gültigen Fassung.

§ 16

Fälligkeit

Die Benutzungsgebühr wird jeweils zum 01. des Kalendermonats fällig. Sie ist binnen 5 Tagen nach Fälligkeit monatlich im Voraus an die Amtskasse Dänischer Wohld zu entrichten.

§ 17

Datenverarbeitung

Soweit es zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Satzung erforderlich ist, ist die Erhebung von perso-nenbezogenen Daten der Meldebehörde durch die Gemeinde Osdorf gem. Artikel 6 Abs. 1, Satz 1, Bst. e DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 LDSG zulässig.

§ 18

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.08.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Osdorf für den Betrieb und die Erhebung von Benutzungsge-bühren für die Kindertagesstätten der Gemeinde Osdorf vom 01.07.2014 in der Fassung der Änderungs-satzungen vom 26.01.2015, 15.12.2015, 12.07.2016 und 28.09.2018 außer Kraft. Osdorf, den 15. Juli 2019 gez. Helge Kohrt Bürgermeister

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Nr. 15/2019 Seite 15

Satzung der Gemeinde Schinkel für die Benutzung und Gebührenerhebung für die "Betreute Grundschule" in Schinkel

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), des § 6 Abs. 5 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.01.2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12.12.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 896), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.03.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 69), und Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Bst. e VERORDNUNG (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) i. V. m. § 3 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz i. d. F. vom 02.05.2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 162)), wird nach Be-schlussfassung durch die Gemeindevertretung Schinkel vom 27.06.2019 folgende Satzung erlassen:

§ 1 Allgemeines

(1) Der Schulverband Schinkel/Neuwittenbek (nachfolgend Schulverband) ist der Träger der Grundschule

am Nord-Ostsee-Kanal in Schinkel.

(2) Aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Schulverband und der Gemeinde Schinkel (nachfolgend Gemeinde) steht es der Gemeinde frei, über den Pflichtunterricht hinausgehen-de Angebote im Rahmen einer Betreuten Grundschule zu erarbeiten und durchzuführen.

Die Gemeinde unterhält in Schinkel für Schulkinder der Grundschule am Nord-Ostsee-Kanal eine „Betreute Grundschule“.

(3) Die "Betreute Grundschule" bildet eine Ergänzung zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule.

Unterricht ist nicht Gegenstand des Angebotes. Die Teilnahme der Kinder ist freiwillig.

(4) Bei dem Betreuungsangebot handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Schinkel.

§ 2 Betreuungsumfang und -angebot

(1) Eine Betreuung der Kinder wird täglich von Montag – Freitag an Unterrichtstagen gewährleistet. Das

Angebot besteht in den schulfreien Zeiten zwischen 7.00 und 15.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen, Samstagen, an sonstigen schulfreien Tagen und während der Schulferien findet eine Betreuung nicht statt.

Die Betreute Grundschule kann geschlossen werden:

a) an jährlich bis zu maximal 2 Tagen für besondere Veranstaltungen, wie z. B. Ausflüge

b) auf Anordnungen des Gesundheitsamtes

c) bei unvermeidbaren Bauarbeiten bzw. unvorhersehbaren Schadensfällen

d) bei unüberbrückbaren Personalengpässen

(2) Im Rahmen der Betreuung werden pädagogisch sinnvolle spielerische und freizeitbezogene Aktivitä-ten angeboten. Die Kinder haben Gelegenheit, diese Zeit für sich zum selbstbestimmten Handeln zu nutzen. Über die konkreten Inhalte der Betreuung entscheidet die Schulleitung in Abstimmung mit der Betreuungskraft unter Berücksichtigung der örtlichen und situationsbedingten Gegebenheiten in der Schule und in enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.

(3) Die Betreuung erfolgt grundsätzlich im Schultrakt in der Grundschule Schinkel.

(4) Die Gemeinde Schinkel stellt den für die Betreuung notwendigen Personal- und Sachbedarf.

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Seite 16 Nr. 15/2019

§ 3 Anmeldung und Aufnahme

(1) Die Anmeldung ist grundsätzlich zusammen mit der Anmeldung zur Einschulung des Kindes an der

Grundschule vorzunehmen. Wechselt die Schülerin bzw. der Schüler eine Klassenstufe, so ist eine Neuanmeldung nicht erforderlich.

(2) Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 erfolgt jeweils am 01. oder 15. eines Monats nach vorheriger Anmeldung durch den / die Erziehungsberechtigte/n.

(3) Über die Aufnahme der Kinder entscheidet die Betreuungskraft im Einvernehmen mit der Schulleitung.

(4) Ein Anspruch für die Aufnahme in die betreute Grundschule besteht nicht.

(5) Die Abmeldung kann nur zum 31.01. oder zum 31.07. eines jeden Schuljahres erfolgen. Sie hat schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten durch die/den Erziehungsberechtigten an das Amt Dänischer Wohld, Karl-Kolbe-Platz 1 in 24214 Gettorf zu erfolgen. Eine Abmeldung ist nicht erforder-lich mit dem Verlassen der Grundschule nach Abgang der 4. Klasse.

(6) Eine Abmeldung in den letzten drei Betreuungsmonaten eines Schuljahres ist grundsätzlich nicht mög-lich.

§ 4

Gegenstand / Entstehung und Ende der Gebührenpflicht, Fälligkeit (1) Die Inanspruchnahme der "Betreuten Grundschule" ist gebührenpflichtig.

(2) Die Verpflichtung zur Zahlung der Benutzungsgebühr entsteht mit der Aufnahme des Kindes für die

"Betreute Grundschule" und endet zum Kündigungstermin bzw. mit Verlassen der Schule nach Klasse 4. Bei einer Abmeldung des Kindes während des lfd. Schuljahres endet die Gebührenpflicht mit Ablauf des Monats, in dem das Kind ausscheidet. Das gilt auch bei einem Ausschluss des Kindes gem. § 8 Abs. 2.

(3) Die Benutzungsgebühr ist bis zum 15. eines jeden Monats durch Bankabruf zu entrichten.

(4) Die Zahlungsverpflichtung besteht auch dann, wenn die Betreuung unregelmäßig in Anspruch genommen wird.

(5) Die Benutzungsgebühr wird für 12 Monate erhoben.

§ 5 Gebührenpflichtige

Gebührenpflichtig sind die zur Leistung des Unterhalts des Kindes Verpflichteten als Gesamtschuldner.

§ 6 Höhe der Gebühr

(1) Die Regelbenutzungsgebühr beträgt pro Kalendermonat 85,00 Euro. Geschwisterkinder werden auf

Grundlage der Sozialstaffelregelung des Kreises Rendsburg-Eckernförde ermäßigt.

(2) Für gelegentliche Nutzung der Betreuten Grundschule kann ein Bonusheft mit 10 Betreuungsgut-scheinen beim Amt Dänischer Wohld erworben werden. Die Gebühr für ein Bonusheft beträgt 60,00 Euro. Die Einlösung der Gutscheine ist ein Jahr ab Kaufdatum möglich und muss 2 Tage vorher mit der Leitung der Betreuten Grundschule abgesprochen werden. Pro Betreuungstag ist ein Gutschein in der Betreuten Grundschule einzureichen.

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Nr. 15/2019 Seite 17

(3) Auf Antrag können die Benutzungsgebühren ermäßigt werden. Antragsberechtigt sind die Erzie-hungsberechtigten oder Gebührenschuldner.

(4) Anträge auf Einstufung in die Sozialstaffel sind an das Amt Dänischer Wohld, Karl-Kolbe-Platz 1, in

24214 Gettorf zu richten. Die Amtsverwaltung nimmt die Berechnung vor und bescheidet den Antrag auf der Grundlage der Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Ermäßigung oder Übernahme von Teilnahme-beiträgen oder Gebühren für den Besuch in Kindertageseinrichtungen (Sozialstaffelregelung) gemäß § 25 Abs. 3 KiTaG. Die jeweils gültige Richtlinie ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 7

Veranlagung Die Gebühr wird vom Amt Dänischer Wohld für die Gemeinde Schinkel erhoben und dem Gebührenpflich-tigen durch schriftlichen Bescheid mitgeteilt.

§ 8 Sonstiges

(1) Während der Betreuungszeiten unterliegen die anwesenden Kinder der Beaufsichtigung der Betreu-

ungskraft. Zum Zwecke der Unfallverhütung können sie den Kindern Weisungen erteilen.

(2) Kinder, die den Betrieb der Einrichtung stören, können vom Besuch der "Betreuten Grundschule" aus-geschlossen werden. In diesem Fall benachrichtigt die Betreuungskraft die Erziehungsberechtigten.

(3) Kinder, die aus Krankheitsgründen nicht am Schulunterricht teilnehmen, werden nicht betreut.

§ 9 Datenverarbeitung

Soweit es zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Satzung erforderlich ist, ist die Erhebung von perso-nenbezogenen Daten der Meldedatei durch die Gemeinde Schinkel gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Bst e DSG-VO i. V. m. § 3 Abs. 1 LDSG zulässig.

§ 10

Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.08.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung der Gemeinde Schinkel für die Benutzung und Gebührenerhebung für die „Betreute Grundschule“ in Schinkel vom 10.03.2003, zuletzt geändert am 15.10.2018 außer Kraft. Schinkel, den 12.07.2019 gez. Sabine Axmann-Bruckmüller Bürgermeisterin

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Seite 18 Nr. 15/2019

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der

13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Felm nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung Felm in der Sitzung am 24.06.2019 gebilligte und zur Auslegung be-

stimmte Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet:

Plangebiet westlich des Kieler Wegs/Kreisstraße 24 (K 24), nördlich und nordöstlich des Kiefernwegs, im

Ortsteil Felmerholz, liegt in der Zeit vom

25.07.2019 bis zum 26.08.2019

in der Amtsverwaltung Dänischer Wohld, Karl-Kolbe-Platz 1, 24214 Gettorf, Bauamt, Zimmer 10 im EG,

während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr (werktags, Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis

12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Der Geltungsbereich ist in dem nachstehenden Lageplan schwarz umrandet.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach den Regelungen des Baugesetzbuches auszulegenden

Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Amtes Dänischer Wohld eingestellt und können dort

unter der Internetadresse www.amt-daenischer-wohld.de eingesehen werden und auch über den Digitalen

Atlas Nord zugänglich.

Folgende umweltrelevante Informationen sind aus dem Umweltbericht, dem Landschaftsplan, dem

Schalltechnischen Gutachten sowie den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu ersehen und

liegen mit aus:

Schutzgut Pflanzen und Tiere: Überplanung landwirtschaftlicher Nutzfläche für Neubau und Versiegelun-

gen, Beeinträchtigungen Knickbestand, eingrünende Landschaftsstrukturen, Gewässerschutzstreifen zur

angrenzenden Au, Vorkommen artenschutzrechtlich geschützter Tierarten ( Prüfung Vorkommen Hasel-

mäuse und Fledermausfauna und Vogellebensräume), keine Schutzgebiete in der Umgebung (FFH- und

Vogelschutzgebiete)

Schutzgut Boden: Neuversiegelungen durch Bebauung und Verkehrsflächen, Beeinträchtigung natürlicher

Bodenfunktion durch Neuversiegelungen und Bodenverdichtungen, Verlust von belebtem Oberboden,

Beeinträchtigung Bodenleben, Reliefveränderungen infolge von Bodenauf- und -abtrag, Kampfmittel,

Altlasten, Versickerung

Schutzgut Wasser: Oberflächenwasserbeseitigung, Versickerung von unbelastetem Oberflächenwasser,

Abstand zu der offen fließenden Felmer Au, Gewässerunterhaltung

Schutzgut Luft: Verlust eines Knickabschnittes und Minderung der Windschutzwirkung, Frischluftzufuhr,

Frischluftentstehungsgebiet

Schutzgut Klima, Klimawandel: Erhöhung der Temperaturen und Verminderung der Verdunstungsrate

durch bebaute und versiegelte Flächen, kleinklimatische Folgen, Knicks Windschutzfunktion und Schat-

tenspender

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Nr. 15/2019 Seite 19

Schutzgut Landschaft: Verschiebung Siedlungsrad in die freie Landschaft, Landschafts- und Ortsbild,

landschaftsgerechte Eingrünung (Laubgehölzhecke)

Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Eingriff in das Knicknetz (Knicknetz als wertvolles und

charakteristisches Element der historischen Kulturlandschaft), Kultur- und Sachgüter, archäologische Kul-

turdenkmale

Schutzgut Biologische Vielfalt: Fließgewässer als Nebenverbundachse Teil des Biotopverbundsystems,

Schutzgebiete gesetzlich geschützte Knicks, Entwicklungsziele des Niederungsbereichs, Regeneration

des Fließgewässers, Entwicklung naturbetonte Uferzone, Bedeutung Knicks als historisch erhaltene

Knicklandschaft, Altbaumbestand artenschutzrechtlicher Hintergrund (Fledermausquartiere)

Schutzgut Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftsbild (Einengung freier Landschaftsraum zwi-

schen den Siedlungsbereichen), Beeinflussung Niederungscharakter, Überplanung historisch erhaltene

Knicklandschaft, Erhalt und Ergänzung von Knickstrukturen

Schutzgut Kultur- und Sonstige Sachgüter: keine Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern besonderer

Bedeutung, archäologische Kulturdenkmale, archäologisches Interessengebiet

Schutzgut Mensch: Veränderung Blick in die freie Landschaft, Lärmbeeinträchtigungen

Wechselwirkungen und -beziehungen: Barrierebildung durch die Neubebauung, Schutz, Pflege und die

Entwicklung des wertvollen Knickbestandes als lineares Verbundsystem

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umwelt-

bezogenen Informationen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungs-

zeiten für den Publikumsverkehr zur Niederschrift abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfas-

sung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4 a Abs. 6

BauGB), wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für

die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e

der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Landesdaten-

schutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittei-

lung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informa-

tionspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Bauge-

setzbuch (Artikel DSGVO)“, das mit ausliegt.

Gettorf, den 05.07.2019 Amt Dänischer Wohld Der Amtsdirektor Im Auftrage Jacobsen

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Seite 20 Nr. 15/2019

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Nr. 15/2019 Seite 21

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des

Bebauungsplanes Nr. 16 – Feuerwehrgerätehaus Felmerholz – der Gemeinde Felm nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung Felm in der Sitzung am 24.06.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 – Feuerwehrgerätehaus Felmerholz – für das Gebiet: Plangebiet westlich des Kieler Wegs/Kreisstraße 24 (K 24), nördlich und nordöstlich des Kiefernwegs, im Ortsteil Felmerholz, liegt in der Zeit vom

25.07.2019 bis zum 26.08.2019 in der Amtsverwaltung Dänischer Wohld, Karl-Kolbe-Platz 1, 24214 Gettorf, Bauamt, Zimmer 10 im EG, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr (werktags, Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Der Geltungsbereich ist in dem nachstehenden Lageplan schwarz umrandet. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach den Regelungen des Baugesetzbuches auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Amtes Dänischer Wohld eingestellt und können dort unter der Internetadresse www.amt-daenischer-wohld.de eingesehen werden und auch über den Digitalen Atlas Nord zugänglich.

Folgende umweltrelevante Informationen sind aus dem Umweltbericht, dem Landschaftsplan, dem Schalltechnischen Gutachten sowie den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu ersehen und liegen mit aus:

Schutzgut Pflanzen und Tiere: Überplanung landwirtschaftlicher Nutzfläche für Neubau und Versiegelun-gen, Beeinträchtigungen Knickbestand, eingrünende Landschaftsstrukturen, Gewässerschutzstreifen zur angrenzenden Au, Vorkommen artenschutzrechtlich geschützter Tierarten ( Prüfung Vorkommen Hasel-mäuse und Fledermausfauna und Vogellebensräume), keine Schutzgebiete in der Umgebung (FFH- und Vogelschutzgebiete)

Schutzgut Boden: Neuversiegelungen durch Bebauung und Verkehrsflächen, Beeinträchtigung natürlicher Bodenfunktion durch Neuversiegelungen und Bodenverdichtungen, Verlust von belebtem Oberboden, , Beeinträchtigung Bodenleben, Reliefveränderungen infolge von Bodenauf- und -abtrag, Kampfmittel, Altlasten, Versickerung

Schutzgut Wasser: Oberflächenwasserbeseitigung, Versickerung von unbelastetem Oberflächenwasser, Abstand zu der offen fließenden Felmer Au, Gewässerunterhaltung

Schutzgut Luft: Verlust eines Knickabschnittes und Minderung der Windschutzwirkung, Frischluftzufuhr, Frischluftentstehungsgebiet

Schutzgut Klima, Klimawandel: Erhöhung der Temperaturen und Verminderung der Verdunstungsrate durch bebaute und versiegelte Flächen, kleinklimatische Folgen, Knicks Windschutzfunktion und Schat-tenspender

Schutzgut Landschaft: Verschiebung Siedlungsrad in die freie Landschaft, Landschafts- und Ortsbild, landschaftsgerechte Eingrünung (Laubgehölzhecke)

Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Eingriff in das Knicknetz (Knicknetz als wertvolles und charakteristisches Element der historischen Kulturlandschaft), Kultur- und Sachgüter, archäologische Kul-turdenkmale

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Seite 22 Nr. 15/2019

Schutzgut Biologische Vielfalt: Fließgewässer als Nebenverbundachse Teil des Biotopverbundsystems, Schutzgebiete gesetzlich geschützte Knicks, Entwicklungsziele des Niederungsbereichs, Regeneration des Fließgewässers, Entwicklung naturbetonte Uferzone, Bedeutung Knicks als historisch erhaltene Knicklandschaft, Altbaumbestand artenschutzrechtlicher Hintergrund (Fledermausquartiere)

Schutzgut Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftsbild (Einengung freier Landschaftsraum zwi-schen den Siedlungsbereichen), Beeinflussung Niederungscharakter, Überplanung historisch erhaltene Knicklandschaft, Erhalt und Ergänzung von Knickstrukturen

Schutzgut Kultur- und Sonstige Sachgüter: keine Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern besonderer Bedeutung, archäologische Kulturdenkmale, archäologisches Interessengebiet

Schutzgut Mensch: Veränderung Blick in die freie Landschaft, Lärmbeeinträchtigungen

Wechselwirkungen und -beziehungen: Barrierebildung durch die Neubebauung, Schutz, Pflege und die Entwicklung des wertvollen Knickbestandes als lineares Verbundsystem

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umwelt-bezogenen Informationen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungs-zeiten für den Publikumsverkehr zur Niederschrift abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfas-sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB), wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwal-tungsgerichtsordnung unzulässig. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Landesdaten-schutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittei-lung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informa-tionspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Bauge-setzbuch (Artikel DSGVO)“, das mit ausliegt.

Gettorf, den 05.07.2019 Amt Dänischer Wohld Der Amtsdirektor Im Auftrage Jacobsen

Page 23: Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Dänischer Wohld ... · Seite 6 Nr. 15/2019 3. Die Schüler können nicht gegen ihren ausdrücklichen Wunsch zur Teilnahme gezwungen werden

Nr. 15/2019 Seite 23

Page 24: Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Dänischer Wohld ... · Seite 6 Nr. 15/2019 3. Die Schüler können nicht gegen ihren ausdrücklichen Wunsch zur Teilnahme gezwungen werden

Seite 24 Nr. 15/2019

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 – Schulredder –

der Gemeinde Tüttendorf und Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 13 a Abs. 3 BauGB)

Die Gemeindevertretung Tüttendorf hat am 25.06.2019 beschlossen, die 1. Änderung des Bebau-ungsplanes Nr. 2 – Schulredder – der Gemeinde Tüttendorf aufzustellen, dessen Geltungsbereich wie folgt begrenzt wird: Plangebiet nördlich und westlich des Schulredders, östlich der Alten Dorfstraße. Das Plangebiet ist in dem nachstehenden Lageplan schwarz umrandet. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht. Ziel des Vorhabens ist die Änderung des Bebauungsplanes zur Schaffung der Voraussetzungen für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses durch eine Veränderung der Baugrenzen und sonstigen Festsetzungen im Bereich der Flächen für Gemeinbedarf. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes als Bebauungsplan der In-nenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) erfolgt, ohne Durchführung einer Um-weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlich-keit und Behörden (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Ver-bindung mit § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen. Da von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung abgesehen wurde, wird hiermit gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit

vom 25.07.2019 bis zum 07.08.2019 unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Nieder-schrift zu der Planung äußern kann. Die Unterlagen liegen in dieser Zeit zur Einsichtnahme in der Amtsverwaltung Dänischer Wohld, Karl-Kolbe-Platz 1, 24214 Gettorf, Bauamt, Zimmer 10 im Erdge-schoss, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr (an folgenden Werktagen: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr), bereit. Gettorf, den 04.07.2019 Amt Dänischer Wohld Der Amtsdirektor Im Auftrage Jacobsen

Page 25: Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Dänischer Wohld ... · Seite 6 Nr. 15/2019 3. Die Schüler können nicht gegen ihren ausdrücklichen Wunsch zur Teilnahme gezwungen werden

Nr. 15/2019 Seite 25

Page 26: Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Dänischer Wohld ... · Seite 6 Nr. 15/2019 3. Die Schüler können nicht gegen ihren ausdrücklichen Wunsch zur Teilnahme gezwungen werden

Seite 26 Nr. 15/2019

B e k a n n t m a c h u n g über das Nachrücken von Bewerbern gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der Fassung

der Bekanntmachung vom 19. März 1997.

Herr Timo Wölki hat sein Mandat als Gemeindevertreter für die Gemeindevertretung Osdorf zum

30.06.2019 niedergelegt. Somit ist das Nachrückungsverfahren nach den Vorschriften des Gemeinde- und

Kreiswahlgesetzes durchzuführen.

Nach § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März

1997 in Verbindung mit § 67 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung vom 2. Dezember 2009 habe ich den

nächsten Bewerber für ein Nachrücken derjenigen Partei bzw. Wählergruppe zu berücksichtigen, für die

der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Ich gebe hiermit das Nachrücken des nachstehenden

Bewerbers zum 02.07.2019 aus dem Listenwahlvorschlag der Wählergemeinschaft Osdorf bekannt, und

zwar nach Anhörung der Organisation:

Raven Kurtz

Beamter

geb. am 19.10.1959

Dreeangel 4

24251 Osdorf

Gegen die Feststellung des Nachfolgers kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes binnen eines

Monats nach Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch wäre schriftlich oder zur Niederschrift

beim

Gemeindewahlleiter

im Amt Dänischer Wohld

Karl-Kolbe-Platz 1

24214 Gettorf

zu erheben.

Gettorf, den 17.07.2019 Amt Dänischer Wohld

- Der Gemeindewahlleiter -

Im Auftrage:

Rogge

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Nr. 15/2019 Seite 27

Amt Dänischer Wohld Das Amt Dänischer Wohld stellt zum 1. August 2020 eine/n

Auszubildende/n zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

– Fachrichtung Kommunalverwaltung – ein. Das Amt Dänischer Wohld im Herzen Schleswig-Holsteins – zwischen Eckernförder Bucht und dem Nord-Ostsee-Kanal ist eine moderne hauptamtlich verwaltete Kommunalverwaltung und als Dienstleister für ca. 16.000 Einwohner/innen zuständig. Es erwartet Sie beim Amt Dänischer Wohld eine anspruchsvolle und vielseitige praktische Ausbildung in den Fach-bereichen Zentrale Dienste, Finanzen, Ordnungswesen/Bürgerbüro und Bauwesen. Die dreijährige Ausbildung er-folgt durch qualifizierte Ausbilder/innen. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt an den Berufsbildenden Schulen in Rendsburg oder Kiel (Blockunterricht). Weiterhin gehört zur Ausbildung ein Verwaltungseinführungs- und Verwaltungsabschlusslehrgang an der Verwal-tungsakademie Bordesholm. Darüber hinaus erfolgt eine Teilnahme an dem kreisinternen Unterricht, der in Form von ganztägigen Workshops in der Kreisverwaltung Rendsburg stattfindet. Wir erwarten von den Bewerber/innen:

mindestens einen mittleren Bildungsabschluss,

mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Wirtschaft/Politik,

Interesse an rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Themen,

bürger- und serviceorientiertes Verhalten,

Verantwortungsbewusstsein,

Kommunikationsfähigkeit,

Teamfähigkeit.

Für die Verwaltungsausbildung sind Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC sowie den gängigen Office-Anwendungen sehr von Vorteil. Wir bieten:

eine qualifizierte Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten

ein Ausbildungsentgelt nach Tarifvertrag – derzeit –

o 1. Ausbildungsjahr: 1.018,26 € brutto

o 2. Ausbildungsjahr: 1.068,20 € brutto

o 3. Ausbildungsjahr: 1.114,22 € brutto

eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen entsprechend des Tarifvertrages

Ausbildungsabschlussprämie in Höhe von 400,00 Euro brutto

Haben Sie noch weitere Fragen zur Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten beim Amt Dänischer Wohld? Dann wenden Sie sich an unsere Ausbildungsleiterin Frau Ute Schwauna unter der Telefonnummer: 04346/91212. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugniskopien bis zum 31.08.2019 an den Amtsdirektor des Amtes Dänischer Wohld, Karl-Kolbe-Platz 1, 24214 Gettorf. Alternativ per Email an [email protected] (Alle Dokumente in eine pdf-Datei zusammengefasst).

Amt Dänischer Wohld Der Amtsdirektor

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Seite 28 Nr. 15/2019

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Osdorf sucht zum 01.08.2019

eine Reinigungskraft (m/w/d) für das neue Kindertagesstättenhaus.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 23 Wochenstunden.

Die Reinigung erfolgt im Anschluss an die Öffnungszeit der Kindertagesstätte. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 22.07.2019 an das Amt Dänischer Wohld, Karl-Kolbe-Platz 1, 24214 Gettorf. Auskünfte erteilt Frau Sell unter Tel. 04346/ 91-213.

Gemeinde Osdorf -Der Bürgermeister-

Amtliche Bekanntmachungen

Personalausweise und Pässe

Die Personalausweise, die bis zum 05.07.2019 beantragt wurden, liegen vor. Die Reisepässe, die bis zum 21.06.2019 beantragt wurden, liegen vor.

Gettorf, 16.07.2019

Amt Dänischer Wohld Der Amtsdirektor

Fundsachen

Im Bürgerbüro des Amtes Dänischer Wohld wurden als Fundsachen abgegeben:

Gettorf 16.07.2019

Amt Dänischer Wohld Der Amtsdirektor

1 Ring 1 Schlüsselbund

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Nr. 15/2019 Seite 29

Amt Dänischer Wohld – Ordnungsamt

Bekämpfung von Ratten

Aufgrund des § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 2 der Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und Bestimmungen von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzge-setz i.V.m § 55 Abs. 1 und Abs. 3 des allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) sowie der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 09.09.2014, alle Rechtsvorschriften in der zurzeit geltenden Fassung, wird verordnet:

1. In der Zeit vom

10.07.2019 – 07.08.2019

in der Straße Schönsland in Osdorf, eine allgemeine Bekämpfung der Ratten durchzuführen.

2. Die zur Bekämpfung Verpflichteten (§ 1 der Kreisverordnung) haben auf ihren Grundstücken zur Bekämpfung von Ratten nur Mittel und Verfahren zu verwenden, die von der zuständigen Bundesbe-hörde in einer Liste im Gesundheitsblatt bekannt gemacht worden sind. Durch die Rattenbekämpfung dürfen Menschen und Tiere nicht gefährdet werden. Auf die Auslegung von Bekämpfungsmitteln und Bekämpfungsgeräten ist deutlich sichtbar hinzuweisen. Bei Giften sind auch der Name des Mittels und sein Wirkstoff anzugeben. Am Beginn der allgemeinen Rattenbekämpfung, dem 10.07.2019, muss bis spätestens 10.00 Uhr die Auslegung der Bekämpfungsmittel beendet sein.

3. Die Verpflichteten haben nach einer Bekämpfung nach toten Ratten zu suchen. Gefundene tote Rat-ten sind unverzüglich so zu beseitigen, dass keine Gefahr mehr von ihnen ausgehen kann.

4. Die Inhaber der Geschäfte, von denen die Bekämpfungsmittel bezogen werden, haben den Käufern einen Lieferschein auszustellen, aus dem das Datum der Abgabe, die Art und die Menge des Be-kämpfungsmittels ersichtlich sein müssen. Die Verpflichteten haben diesen Lieferschein den Kontroll-kräften auf Verlangen vorzuzeigen.

5. Es ist von den Verpflichteten dafür zu sorgen, dass die Giftauslegestellen täglich bis 10.00 Uhr kon-trolliert und die ausgelegten Bekämpfungsmittel bei Bedarf ergänzt oder erneuert werden. Um Unfälle durch Vergiftungen zu verhüten, sind die Giftköder möglichst verdeckt auszulegen und die Hausbe-wohner durch den Eigentümer über die Giftauslegestellen zu unterrichten.

6. Nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahme sind die Rattenlöcher und die von Ratten genagten Durchtrittsstellen mit geeigneten Mitteln fest zu verschließen. Bauliche Mängel, die den Aufenthalt von Ratten begünstigen oder den Zugang der Ratten in Gebäuden erleichtern, sind unverzüglich zu besei-tigen.

7. Zuwiderhandlungen bedeuten eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 73 Abs. 3 des Infektions-schutzgesetzes und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Gettorf, den 24.06.2019 Amt Dänischer Wohld Der Amtsdirektor - Ordnungsamt -

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Seite 30 Nr. 15/2019

Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeistersprechstunde

Gemeinde Bürgermeister/in Tag / Datum Uhrzeit Ort

Gettorf Hans-Ulrich Frank Donnerstag, 01.08.2019 15.00 –

18.00

Amtsgebäude

Zi. 6, 1. OG

Lindau Jens Krabbenhöft Dienstag, 03.09.2019 18.00 –

18.45

Feuerwehr

Großkönigsförde

Neudorf-Bornstein Claus Biehl Sprechstunde nach Vereinbarung unter 0 43 46 - 87 90

Neuwittenbek Waltraud Meier Sprechstunde nach Vereinbarung unter 0 43 46 - 600191

Osdorf Helge Kohrt Montag, 12.08.2019 15.00 –

17.00

Hof Kruse

Gildeweg 37

(2. Tür rechts)

Schinkel Sabine Axmann-

Bruckmüller Sprechstunde nach Vereinbarung unter 0 43 46 - 93 93 56

Schiedsleute des Amtes Dänischer Wohld und der Gemeinde Gettorf

Amt Dänischer Wohld: Siegfried Mevs Telefon: 0 43 46 / 41 21 07

Gemeinde Gettorf: Werner Helms-Rick Telefon: 0 43 46 / 66 43

Rentenberatung in Gettorf

Frau Schlewitz bietet für alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Amtsbereich Dänischer Wohld eine Ren-tenberatung an. Ein- bis zweimal im Monat hält Frau Schlewitz in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr einen Sprechtag im Heimatmuseum, Mühlenstraße 19 in 24214 Gettorf ab. Sie führt nicht nur eine Rentenberatung durch, sondern bei Bedarf nimmt sie auch die entsprechenden Anträge mit den Versicherten auf. Kosten entstehen den Versicherten hierfür nicht.

Zur Vermeidung von Wartezeiten ist es erforderlich, dass sich alle Interessierten im Sozialamt bei Frau Schwerdtfeger, Telefon 04346 91-237, oder bei Frau Rogge, Telefon 04346 91-238, telefonisch anmel-den. Bitte halten Sie für die Terminabsprache Ihre Rentenversicherungsnummer bereit. Bei der An-meldung wird auch geklärt, welche Versicherungsunterlagen mitgebracht werden sollten.

Der nächste Beratungstermin ist im September, der genaue Termin wird noch bekanntgegeben.

Gettorf, 16.07.2019

Amt Dänischer Wohld Der Amtsdirektor

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Nr. 15/2019 Seite 31

1

Urlaubsreise geplant oder gebucht?

Ausweisdokumente noch gültig?

Damit Ihrer Urlaubsreise nichts im Wege steht, prüfen Sie bitte die Gültigkeit Ihrer Personalausweise,

Reisepässe und Kinderreisepässe. Welche Dokumente Sie für die Einreise in Ihr Urlaubsland benötigen,

finden Sie online unter www.auswaertiges-amt.de.

Sofern ein Ausweisdokument abgelaufen ist, denken Sie bitte an die rechtzeitige Beantragung vor Antritt

Ihrer Reise. Eine Verlängerung von abgelaufenen Personalausweisen und Reisepässen ist nicht möglich,

die Dokumente müssen neu beantragt und ausgestellt werden.

In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis oder ein Reisepass im Expressverfahren

beantragt werden.

Zur Beantragung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

- den alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass

- ein aktuelles biometrisches Lichtbild

- eine standesamtliche Urkunde mit der aktuellen Namensführung (Geburts-, Abstammungs-,

Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensänderung usw.)

- ggf. die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder den Sorgerechtsnachweis bei nur

einem Sorgeberechtigen

- ggf. eine Vollmacht des nicht anwesenden Sorgeberechtigten sowie den Personalausweis oder

eine Kopie des Ausweises

Die Gebühren betragen:

- Für Personen unter 24 Jahren: Personalausweis 22,80 €, Reisepass 37,50 €, Express-Reisepass

69,50 €

- Für Personen über 24 Jahren: Personalausweis 28,80 €, Reisepass 60,00 €, Express-Reisepass

92,00 €

- Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr: 13,00 €

- vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Hohnholz (Tel. 04346/91-234), Frau Reincke

(Tel. 04346/91-233) oder Frau Rösemann (Tel. 04346/91-232).

Amt Dänischer Wohld

Der Amtsdirektor

Bürgerbüro

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Seite 32 Nr. 15/2019

„Gettorfer Tafel“ Ausgabestelle der Eckernförder Tafel

Jeden Freitag findet zwischen 10.00 und 11.00 Uhr die Ausgabe von Lebensmitteln statt.

Ausgabestelle: Bauhof Kieler Chaussee 31 24214 Gettorf

Gleichstellungsbeauftragte im Amt Dänischer Wohld

Anja Fiebelkorn - Terminvereinbarungen unter Telefon 04346/ 91-228 oder

per E-Mail [email protected]

Offener Kinder- und Jugendtreff Gettorf

Jeden Dienstag für alle 10- bis 17-jährigen von 16.00 bis 19.00 Uhr

AWO Wohnen, Leben und Arbeit GmbH Kieler Chaussee 14 24214 Gettorf www.awo-gettorf.de [email protected]

Öffnungs-/Schließzeiten der Arztpraxen in den Sommerferien 2019

Praxis In folgendem Zeitraum geschlossen:

Dres. Bäumken / Dr. Raspini geöffnet

U. Lenschau / Dr. Fischer geöffnet

Dr. Mülverstedt / Dr. Witzke 15.07.2019 – 02.08.2019

Dr. Tscharntke / Brückner / Dr. Krause-Traudes geöffnet

Dr. Lorentz, Schinkel 01.07.2019 – 19.07.2019

Dr. Spoo 08.07.2019 – 19.07.2019

Dres. Peitzner / Voß / Schack / Sylla geöffnet

Frauenarztpraxis Dänischer Wohld eingeschränkt geöffnet

Augenärzte Gettorf AZE Dr. Tobis

01.07.2019 – 05.07.2019 08.07.2019 – 19.07.2019

HNO-Ärzte Gettorf 22.07.2019 – 02.08.2019

Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst 116 117 oder bei bedrohlicher Erkrankung an den Rettungsdienst 112.

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Veranstaltungen und Termine

in und von der Bücherei

Ferienleseclub – Lesen verbindet!:

vom 24.06. - 10.08.19

- Teilnehmen können alle, die nach den Ferien

mind. in die 5. Klasse gehen

- Bücher lesen, drüber erzählen,

- Logbucheinträge sammeln,

- Zertifikatsvergabe mit kleiner Tombola

„Bücher sind wie große Ferien“

(Astrid Lindgren)

Die Gemeindebücherei Gettorf ist in den ganzen Sommerferien zu den

gewohnten Zeiten geöffnet.

Betriebsferien sind vom 19.08. bis einschl. 31.08.19

Während des Urlaubs die „Onleihe“ nutzen?

Kein Problem: achten Sie auf einen gültigen Büchereiausweis!

„Vorlesezeit – Spezial: Einschulung“

Dienstag, 06.08.19 um 16.30 Uhr

Passend zur bevorstehenden Einschulung lesen wir mit

dem Bilderbuch-Kino die Geschichten

„Conni kommt in die Schule“ und „Der Ernst des Lebens“ vor.

Schulanfänger sind herzlich eingeladen und dürfen sich auf eine

kleine Überraschung zur Einschulung freuen.

www.buechereigettorf.wordpress.com

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Volkshochschule Gettorf Herbst 2019

Ab dem 12. August geht das Herbstsemester los mit vielen neuen Kursen, Workshops, Vorträgen und Exkursionen. Am Mittwoch, dem 14. August (18:30 – 21:30 Uhr) startet bereits ein neuer Kurs Nähen kreativ mit vier Terminen. In fröhlich-entspannter Runde werden Grundkenntnisse im Nähen aufgefrischt und vertieft.

Die Volkshochschule Gettorf bietet verschiedene Yogakurse am Montagabend (Start 19.08.), Donnerstagvormittag (Start: 15.08.), Donnerstagabend (Start: 15.08.) und Freitagnachmittag (Start: 30.08.) an. Neueinsteiger dürfen (nach Anmeldung!) die erste Kursstunde eines Kurses mit mindestens 6 Terminen als „Schnuppertermin“ besuchen. Wer sich dann nach dem ersten Mal anders entscheidet und dies der Geschäftsstelle am folgenden Werktag mitteilt, kann von der Anmeldung zurücktreten und braucht keine Kursgebühr zu entrichten. So kann Jede/r Interessierte herausfinden, welches Angebot für sie oder ihn das Richtige ist.

Für (Wieder-) Einsteiger besonders geeignet ist der Kurs Pilates mit Faszientraining am Freitagvormittag (Start. 23.08., 10:05 – 11:05 Uhr, 10 Termine). Pilates korrigiert Fehlhaltungen, aktiviert die körperliche Leistungsfähigkeit, kräftigt das Immunsystem, stärkt die Konzentrationsfähigkeit und steigert die Lebensqualität. Trainiert werden vor allem die tief

liegenden Bauchmuskeln, die Beckenmuskulatur und die kleinen Stabilisierungsmuskeln rund um die Wirbelsäule.

Gitarrespielen für Anfänger startet am Freitag dem 23.August (19:00 – 20:00 Uhr, 10 Termine). Grundlagen der Liedbegleitung werden vermittelt und anhand praktischer Beispiele einfache Techniken und Akkordgriffe erlernt, um Lieder selbständig begleiten zu können. Jugendliche und Erwachsene jeden Alters sind hier willkommen.

Im Alltagstrubel gelassen bleiben, Zeit für persönliche Interessen für sich herausnehmen und bewahren – wer hat sich dies nicht schon etliche Male vorgenommen? Der Workshop Was die Seele stark macht – Selbstfürsorge praktizieren (Samstag 24.08., 10:00 – 12:30 Uhr) regt dazu an, sich eigener Ressourcen in den Lebensbereichen bewusst zu werden, die besonders wertvoll für die innere Widerstandskraft der Seele sind. Anhand von kleinen Übungen werden Ideen entwickelt, wie Selbstfürsorge alltäglich werden kann – auch wenn es mal wieder trubelig zugeht.

Ein neuer Fotokurs führt ein in die Stillleben-Fotografie. Es geht um Beleuchtung und Bildaufbau, Makrofotografie, Foodfotografie und Effekte in der Stillleben-Fotografie. Zwischen den Terminen wird das Erlernte anhand gestellter Aufgaben vertieft (5 Termine: Montag 26.08., 16.09., 21.10., 11.11., und 02.12., 19:00 – 21:00 Uhr).

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Im Rahmen der Erlebniswoche für Senioren findet der Kochabend Fit ins Alter statt (Dienstag 27.08., 17:00 – 20:30 Uhr). Beim gemeinsamen Kochen und Genießen gibt es Tipps und Anregungen, wie man für eine ausgewogene Ernährung, die alle wichtigen Nähr- und Wirkstoffe enthält und das Wohlbefinden steigert, lecker und gesund kocht. Senioren zahlen für diesen Kurs eine ermäßigte Gebühr von nur 5 €!

An der VHS Gettorf kann man in diversen Sprachkursen seine Kenntnisse praktizieren und vertiefen. Zu Englisch, Französich, Spanisch und Dänisch kommt Russisch für Anfänger hinzu (Start: Mittwoch 04.09., 18:30 – 20:00 Uhr, 10 Termine).

Lernen in Begegnung, im gegenseitigen Austausch und durch Impulse aller Beteiligten ist

das zentrale Element der Weiterbildung an Volkshochschulen.

Nutzen auch Sie das vielfältige Angebot!

Das neue Programmheft liegt im Amtsgebäude, in der Bücherei, in der Bücherstube Iwersen, in der Eckernförder Bank, in der Förde Sparkasse und in vielen Gettorfer Geschäften und Arztpraxen aus. Auf der Homepage <www.vhs-gettorf.de> ist es als PDF-Dokument einsehbar. Auf der Seite <www.vhs-sh.net/vhs-gettorf> finden Sie eine nach Programmbereichen sortierte Kursübersicht, in der Sie auch nach Stichworten suchen und sich direkt online anmelden können. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an!

Die Geschäftsstelle der Volkshochschule (Kirchhofsallee 30)

bleibt in den Sommerferien (01.07. – 09.08.2019) geschlossen.

E-Mails und Anrufe (AB) kommen trotzdem an

und werden bei Bedarf beantwortet!

Telefon: 04346 / 60 29 25 (Bitte nutzen Sie den AB)

E-Mail: [email protected]

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Volkshochschule Gettorf Herbst 2019

Die Tabelle zeigt nur die Kurse und Veranstaltungen, welche demnächst starten und in denen noch Plätze frei sind!

Start Wochentag Uhrzeit Ter-mine

Kurstitel Ort

AUGUST

13.08. Dienstag 09:15 – 10:15 13 Kurs: Pilates mit Faszientraining VHS

13.08. Dienstag 10:20 – 11:20 13 Kurs: Pilates mit Faszientraining VHS

14.08. Mittwoch 17:00 – 18:00 12 Kurs: Antara® -- gesunder Rücken VHS

14.08. Mittwoch 18:30 – 21:30 4 Kurs: Nähen kreativ IWS

15.08. Donnerstag 09:15 – 10:45 13 Kurs: Hatha Yoga als Start in den Tag VHS

15.08. Donnerstag 16:00 – 16:45 12 Kurs: Musikwichtel (1½ -- 3 Jahre) GBZ

15.08. Donnerstag 16:45 – 17:30 12 Kurs: Musikwichtel (1½ -- 3 Jahre) GBZ

15.08. Donnerstag 18:00 – 19:15 6 Kurs: Hatha Yoga am Donnerstagabend KiTa

15.08. Donnerstag 19:15 – 20:45 12 Kurs: Yoga ganzheitlich und achtsam VHS

19.08. Montag 16:15 – 17:00 12 Kurs: Musikwichtel (1½ -- 3 Jahre) GBZ

19.08. Montag 17:00 – 17:45 12 Kurs: Musikwichtel (1½ -- 3 Jahre) GBZ

19.08. Montag 18:00 – 19:15 6 Kurs: Hatha Yoga am Montagabend KiTa

20.08. Dienstag 18:00 – 19:30 12 Kurs: Taiji-Qigong VHS

22.08. Donnerstag 09:00 – 10:30 10 Kurs: Keep your English fit, just for fun! (B2) Amt

22.08. Donnerstag 10:30 – 12:00 10 Kurs: Keep your English fit, just for fun! (B2) Amt

22.08. Donnerstag 18:30 – 20:00 10 Kurs: Spanisch (A2) IWS

23.08. Freitag 09:00 – 10:00 10 Kurs: Sanfte Wirbelsäulengymnastik VHS

23.08. Freitag 09:30 – 10:15 12 Kurs: Musikwichtel (1½ -- 3 Jahre) GBZ

23.08. Freitag 10:05 – 11:05 10 Kurs: Pilates mit Faszientraining für Einsteiger VHS

23.08. Freitag 16:15 – 17:00 10 Kurs: Gitarrespielen (8 bis 10 Jahre) VHS

23.08. Freitag 17:00 – 18:00 10 Kurs: Gitarre für Fortgeschrittene II VHS

23.08. Freitag 18:00 – 19:00 10 Kurs: Gitarre für Fortgeschrittene I VHS

23.08. Freitag 19:00 – 20:00 10 Kurs: Gitarrespielen für Anfänger VHS

24.08. Samstag 10:00 – 12:30 1 Workshop: Selbstfürsorge praktizieren Amt

24.08. Samstag 10:00 – 13:00 1 Workshop: Meditation & Atmung VHS

26.08. Montag 18:00 – 19:30 10 Kurs: Orientalischer Tanz VHS

26.08. Montag 19:00 – 21:00 5 Kurs: Stillleben-Fotografie IWS

27.08. Dienstag 17:00 – 20:30 1 Essen & Trinken: Fit ins Alter IWS

28.08. Mittwoch 09:30 – 11:00 10 Kurs: Französisch für Fortgeschrittene I (B 1.10) Amt 3.3

29.08. Donnerstag 16:20 – 17:20 10 Kurs: Wirbelsäulengymnastik KuBiz

29.08. Donnerstag 17:25 – 18:25 10 Kurs: Wirbelsäulengymnastik KuBiz

29.08. Donnerstag 18:30 – 19:30 10 Kurs: Wirbelsäulengymnastik KuBiz

29.08. Donnerstag 18:30 – 20:00 10 Kurs: Feldenkrais FW

30.08. Freitag 16:45 – 18:15 12 Kurs: Mit Yoga entspannt ins Wochenende KiTa

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Seite 38 Nr. 15/2019

Das Café Courage fährt auswärts Kaffeetrinken

Am 04.08.2019 möchten wir mit Ihnen zum Kaffeetrinken in den Landgasthof Arp in Bornstein fahren. Wir

hoffen natürlich auf viel Sonne und möchten uns dort wieder mit hervorragendem Kaffee und Kuchen ver-

wöhnen lassen.

Wer daran teilnehmen möchte, kann sich ab sofort bis zum 30.07.2019 bei Gudrun Ehmke,

Mail: [email protected] oder Tel.: 04346/9943, verbindlich anmelden (bitte mit Namen und

Telefonnummer). Auch sollte mitgeteilt werden, ob eine Mitfahrgelegenheit gewünscht wird. Es wird eine

Kostenbeteiligung von 5 € erhoben.

Abfahrt : Gettorf 14.30 Uhr, Büro in der Kieler Chaussee 2.

Ihr Team vom Café Courage

Gettorfer Anlauf-Stelle für Senioren

Herrenstr. 6, 24214 Gettorf el.: 04346 - 9262556

Liebe Besucher der Anlaufstelle,

ich habe in der letzten Zeit vermehrt mit Menschen zu tun, die in einer neuen Lebenssituation

angekommen sind. Sie selbst oder die Partnerin/der Partner sind erkrankt und der Alltag ist

dadurch schwieriger geworden. Immer wieder stelle ich fest, dass diese Menschen nicht wissen,

ob sie einen Pflegegrad, einen Schwerbehindertenausweis oder eine Parkerleichterung beantra-

gen sollen bzw. ihnen Informationen dazu fehlen.

Haben Sie keine Scheu, in die ASS zu kommen. Zusammen finden wir heraus, welcher Weg für Sie

der richtige ist und welche Ansprechpartner/innen Ihnen zur Seite stehen können.

Ich freue mich auf Ihren Besuch. Herzliche Grüße

Ihre Britta Sellmer ASS

Öffnungszeiten: Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 – 17.00 Uhr Freitag : 9.00 – 12.00 Uhr

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Tierpark Gettorf

Kinder-Mitmachaktionen in den Sommerferien

17.07.19, 11:00 - 17:00 Basteln für Tiere - Kinder-Mitmachaktion (Ferienaktionstag)

Gegen Langeweile hilft den Zootieren selbst gebasteltes Spielzeug. Heute wollen wir gemeinsam Beschäftigungsspielzeuge für unsere Tiere basteln und einmal schauen, wie lange und intensiv sie sich damit beschäftigen und was ihnen am besten gefällt.

24.07.19, 11:00 - 17:00 Was krabbelt denn da? - Kinder-Mitmachaktion (Ferienaktionstag)

Heute wollen wir gemeinsam die Tierwelt des Bodens im Tierpark erkunden. Was lebt in der Laubstreu und in der Erde darunter? Mit Lupe und Mikroskop kommen wir den un-scheinbaren, aber wichtigen Winzlingen der Tierwelt auf die Spur.

Jeden Mittwoch gibt es von 11-17 Uhr wieder tolle Aktionen zu wechselnden Themen. Pferdetag, Wasser-forscher unterwegs, Basteln für Tiere und, und, und…

Terminkalender

J u l i

Tag Uhrzeit Veranstaltung

Donnerstag, 18., 14.30 DRK OV Felm - Fahrradtour für jedermann vor dem Dörpshus, Felm

Freitag, 26. bis Sonntag 28.

ganztags Reitturnier des Reit- und Fahrvereins Reitanlage Mumm, Felm

Samstag, 27. 16.00 Feuerwehr Neudorf - Grillfest unter den Linden Feuerwehrhaus, Neudorf

Mittwoch, 31. 16.00 DRK OV Neudorf – Grillnachmittag TC-Heim, Neudorf

A u g u s t

Donnerstag, 01. 14.30 DRK OV Felm - Fahrradtour für jedermann vor dem Dörpshus, Felm

Donnerstag, 01. 15.00 – 18.00 Generationencafè Beratungs- und Gesundheitszentrum Eichkoppel 2 a, Gettorf

Donnerstag, 01. 15.30 Schreibwerkstatt „GEDANKENFILTER“, Silvia Luise Wöhlk DRK-Haus, Herrenstraße 6, Gettorf

Samstag, 03. 13.15 Uhr Königsschießen der Sportschützen des OSV 20.00 Uhr Schützenball Dibberns Gasthof, Osdorf

Mittwoch, 07. 18.30 Spinntreff Dörpshus, Felm

Mittwoch, 07. 14.30 DRK OV Schinkel – Spielenachmittag Feuerwehr, Schinkel

Freitag, 09. Stiftungsfest des 1. FC Schinkel Sportplatz, Schinkel

Page 40: Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Dänischer Wohld ... · Seite 6 Nr. 15/2019 3. Die Schüler können nicht gegen ihren ausdrücklichen Wunsch zur Teilnahme gezwungen werden

Seite 40 Nr. 15/2019

Wochenmarkt in Gettorf

Besuchen Sie den Gettorfer Wochenmarkt in der Eichstraße (Fußgängerzone)

dienstags von 08.00 bis 14.00 Uhr

freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr

An jedem Dienstag von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr

findet der Dörpsmarkt

vor der Kornkraftbäckerei, Raiffeisenstraße 2, in Schinkel statt.

Das Amtsblatt des Amtes Dänischer Wohld

finden Sie auch im Internet unter

www.amtdw.de / Amt / Aktuelles.

Hier können Sie das Bekanntmachungsblatt auch als Newsletter abonnieren.

Impressum: Herausgeber des Amtsblattes Dänischer Wohld: Der Amtsdirektor des Amtes Dänischer Wohld, Karl-Kolbe-Platz 1, 24214 Gettorf, 04346 91-200, E-Mail: [email protected]

Redaktion: Amtsdirektor Matthias Hannes Meins (V. i. S. d. P.)

Druck: Eigendruck

Erscheinungsweise: Satzungen und Verordnungen der Gemeinden und des Amtes Dänischer Wohld werden durch Abdruck im „Amtsblatt des Amtes Dänischer Wohld“ veröffentlicht. Das „Amtsblatt des Amtes Dänischer Wohld“ ist amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Dänischer Wohld und der Gemeinden Felm, Gettorf, Lindau, Neudorf-Bornstein, Neuwittenbek, Osdorf, Schinkel und Tüttendorf. Es erscheint jeweils am 1. und 3. Mittwoch im Monat, sofern Veröffentlichungen vorliegen. Wird eine von der vorstehend festge-setzten Erscheinungsfolge abweichende zusätzliche Ausgabe erforderlich, so wird auf das Erscheinen und den Inhalt des amtli-chen Teils in der Tagespresse hingewiesen. Sollte der jeweilige Erscheinungstag auf einen Feiertag fallen, erscheint das „Amts-blatt des Amtes Dänischer Wohld“ am darauf folgenden Werktag.

Das Amtsblatt des Amtes Dänischer Wohld finden Sie auch im Internet unter http://www.amt-daenischer-wohld.de/„Aktuelles“; hier können Sie das Mitteilungsblatt auch als Newsletter abonnieren.

Das „Amtsblatt des Amtes Dänischer Wohld“ liegt in den Räumen des Verwaltungsgebäudes in Gettorf, Karl-Kolbe-Platz 1, 24214 Gettorf, öffentlich aus.

Das „Amtsblatt des Amtes Dänischer Wohld“ ist gegen Erstattung der Portokosten einzeln und im Abonnement bei dem Amt Dänischer Wohld zu beziehen.

Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages des „Amtsblattes des Amtes Dänischer Wohld“ bewirkt.