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Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einem einheitlichen Gefüge, das sich aus der räumlichen Verteilung und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Be- standteile sind die aus Gestein und Oberflächenform gebildete Bodenplastik (Bodengestalt), das Regionalklima, der Wasserhaus- halt, die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landes- natur der naturräumlichen Einheiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen Ausstattung und entsprechender N utzu ngsmög Iich keit. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe der naturräumlichen Einheiten. Diese Grenzen sind entweder im Gelände unmittelbar als Grenzlinien zu erkennen, z. B. an einer Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzulegen, oder sie sind bei allmählichem Obergong von naturräumlichen Einheiten inein- ander Grenzsäume und als solche nicht Iinienhaft festlegbar (vgl. Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, 1952, s. 6 ff u. 15 ff). Linienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten 1. Ordnung 2. -- 3. Nicht Iinienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten ==== 1. Ordnung 2. == 3. -- 4. (naturr. Haupt- = = 4. (naturr. Haupt- einheiten) einheiten) --- 5. == = 5. ---- 6. ---- 6. ... .... ........ 7. . ..... .. . . .. 7. Singularitäten 4. - 7. Ordnung Singularltäten 5. - 7. Ordnung Singularitäten im Sinne der naturräumlichen Gliederung sind vereinzelte, für das Grund gefüge einer naturräumlichen Einheit nicht wesentliche, in ihr ober auf. fällige besondere landschaftlichle Erscheinungen, z. B. eine vulkanische Erhebung in ei ner sonst nicht durch vulkanische Erscheinungen bestimmten Einheit. Die naturräumlichen Einheiten sind in Karte und Text mit Kennzahlen nach dem dekadischen System versehen. Eine d reizi ffrige, fettgedruckte Zahl kennzeichnet eine Einheit 4. Ordnung ( Haupteinheit ). Kleinere Zusatzziffern bezeichnen die Untergliederung der Haupteinheit, d ie erste Zusatzziffer die Einheit der 5. Ordnung, die zweite Zusetzziffer die Einheit der 6. Ordnung. Ökologische Unterschiede benachbarter naturräumlicher Einheiten Grenzen 3. Untersdliedsgrodes 4. 5. 6. Politische Grenzen Baden-W ürttemberg Regierungsbezirk Nordboden 1 Landkreis Buchen 2 Tauberbischofsheim Regierungsbezirk NordwOrttemberg 3 Landkreis Mergentheim 4 Künzelsau 5 Heilbronn 6 Öhringen 7 Croi lsheim B Schwäbisch Hall 9 Ludwigsburg 10 Landkreis Backnong 11 Aalen Bayern Regierungsbezirk Unterfranken 12 Landkreis Ochsenfurt Regierungsbezirk Mittelfranken 13 Landkreis Uffenheim 14 Kreisfreie Stadt Rothenburg ob der Tauber 15 Landkreis Rothenburg ob der Tauber 16 Feuchtwangen 17 Dinkelsbühl Bearbeiter: Wolf-Dieter Siek Geographische Landesaufnahme 1:200000 Naturräumliche Gliederung BI. 162 Rathenburg ob der Tauber, Bearbeitung abgeschl ossen: August 1962 Grundlagen: lopogr. Obersichtskarte des Deutschen Reiches 1: 200 000, mit Genehmigung des Instituts für Anqewandte Geodäsie, Frankfurt a. M. Geographische Landesaufnahme Naturräumliche Gliederung Herausgegeben vom Institut für Landeskunde 1:200000 0 2 6 8 10 km Ausgabe 1962 Obersicht der Anschlußblätter 1 51 152 153 161 163 170 171 1 72 162 Rothenburg ob der Tauber Kartographie und Druck: Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung Bundesanstalt für L andeskunde und Raumforschung Selbstverl ag • Bad Godesberg

Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 162 Rothenburg o

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Page 1: Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 162 Rothenburg o

Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung

Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einem einheitlichen Gefüge, das sich aus der räumlichen Verteilung und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Be-standteile sind die aus Gestein und Oberflächenform gebildete Bodenplastik (Bodengestalt), das Regionalklima, der Wasserhaus-halt, die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landes-natur der naturräumlichen Einheiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen Ausstattung und entsprechender N utzu ngsmög Iiich keit. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe der naturräumlichen Einheiten. Diese Grenzen sind entweder im Gelände unmittelbar als Grenzlinien zu erkennen, z. B. an einer Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzulegen, oder sie sind bei allmählichem Obergong von naturräumlichen Einheiten inein-ander Grenzsäume und als solche nicht Iinienhaft festlegbar (vgl. Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, 1952, s. 6 ff u. 15 ff).

Linienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten

1. Ordnung

2. -- 3. Nicht Iinienhaft festlegbare Grenzen

naturräumlicher Einheiten

==== 1. Ordnung

2. == 3. -- 4. (naturr. Haupt- = = 4. (naturr. Haupt-

einheiten) einheiten) --- 5. === 5.

---- 6. ---- 6. ............... 7. . ....... . ... 7.

S i n g u l a r i t ä t e n 4. - 7. Ordnung Singularltäten 5. - 7. Ordnung

Singularitäten im Sinne der naturräumlichen Gliederung sind vereinzelte, für das Grund gefüge einer naturräumlichen Einheit nicht wesentliche, in ihr ober auf. fällige besondere landschaftlichle Erscheinungen, z. B. eine vulkanische Erhebung in ei ner sonst nicht durch vulkanische Erscheinungen bestimmten Einheit.

Die naturräumlichen Einheiten sind in Karte und Text mit Kennzahlen nach dem dekadischen System versehen . Eine d reiziffrige, fettgedruckte Zahl kennzeichnet eine Einheit 4. Ordnung ( Haupteinheit ). Kleinere Zusatzziffern bezeichnen die Untergliederung der Haupteinheit, d ie erste Zusatzziffer die Einheit der 5. Ordnung, die zweite Zusetzziffer die Einheit der 6. Ordnung.

Ökologische Unterschiede benachbarter naturräumlicher Einheiten

Grenzen 3. Untersdliedsgrodes

4. 5. 6 .

Politische Grenzen

Baden-W ürttemberg Regierungsbezirk Nordboden

1 Landkreis Buchen 2 Tauberbischofsheim

Regierungsbezirk NordwOrttemberg 3 Landkreis Mergentheim 4 Künzelsau 5 Heilbronn 6 Öhringen 7 Croi lsheim B Schwäbisch Hall 9 Ludwigsburg

10 Landkreis Backnong 11 Aalen

Bayern Regierungsbezirk Unterfranken

12 Landkreis Ochsenfurt Regierungsbezirk Mittelfranken

13 Landkreis Uffenheim 14 Kreisfreie Stadt Rothenburg ob der Tauber 15 Landkreis Rothenburg ob der Tauber 16 Feuchtwangen 17 Dinkelsbühl

Bearbeiter: Wolf-Dieter Siek

Geographische Landesaufnahme 1:200000 Naturräumliche Gliederung BI. 162 Rathenburg ob der Tauber, Bearbeitung abgeschl ossen: August 1962

Grundlagen: lopogr. Obersichtskarte des Deutschen Reiches 1: 200 000, mit Genehmigung des Instituts für Anqewandte Geodäsie, Frankfurt a. M.

Geographische Landesaufnahme Naturräumliche Gliederung

Herausgegeben vom Institut für Landeskunde

1:200000 0 2 6 8 10 km

Ausgabe 1962

Obersicht der Anschlußblätter

151 152 153

161 163

170 171 172

162 Rothenburg ob der Tauber

Kartographie und Druck: Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung

Bundesanstalt für L a n d e s k u n d e und Raumforschung Selbstverlag • Bad Godesberg

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Quelle: http://geographie.giersbeck.de/karten/