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Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung
Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einem einheitlichen Gefüge, das sich aus der räumlichen Verteilung und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Be-standteile sind die aus Gestein und Oberflächenform gebildete Bodenplastik (Bodengestalt), das Regionalklima, der Wasserhaus-halt, die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landes-natur der naturräumlichen Einheiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen Ausstattung und entsprechender N utzu ngsmög Iiich keit. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe der naturräumlichen Einheiten. Diese Grenzen sind entweder im Gelände unmittelbar als Grenzlinien zu erkennen, z. B. an einer Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzulegen, oder sie sind bei allmählichem Obergong von naturräumlichen Einheiten inein-ander Grenzsäume und als solche nicht Iinienhaft festlegbar (vgl. Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, 1952, s. 6 ff u. 15 ff).
Linienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten
1. Ordnung
2. -- 3. Nicht Iinienhaft festlegbare Grenzen
naturräumlicher Einheiten
==== 1. Ordnung
2. == 3. -- 4. (naturr. Haupt- = = 4. (naturr. Haupt-
einheiten) einheiten) --- 5. === 5.
---- 6. ---- 6. ............... 7. . ....... . ... 7.
S i n g u l a r i t ä t e n 4. - 7. Ordnung Singularltäten 5. - 7. Ordnung
Singularitäten im Sinne der naturräumlichen Gliederung sind vereinzelte, für das Grund gefüge einer naturräumlichen Einheit nicht wesentliche, in ihr ober auf. fällige besondere landschaftlichle Erscheinungen, z. B. eine vulkanische Erhebung in ei ner sonst nicht durch vulkanische Erscheinungen bestimmten Einheit.
Die naturräumlichen Einheiten sind in Karte und Text mit Kennzahlen nach dem dekadischen System versehen . Eine d reiziffrige, fettgedruckte Zahl kennzeichnet eine Einheit 4. Ordnung ( Haupteinheit ). Kleinere Zusatzziffern bezeichnen die Untergliederung der Haupteinheit, d ie erste Zusatzziffer die Einheit der 5. Ordnung, die zweite Zusetzziffer die Einheit der 6. Ordnung.
Ökologische Unterschiede benachbarter naturräumlicher Einheiten
Grenzen 3. Untersdliedsgrodes
4. 5. 6 .
Politische Grenzen
Baden-W ürttemberg Regierungsbezirk Nordboden
1 Landkreis Buchen 2 Tauberbischofsheim
Regierungsbezirk NordwOrttemberg 3 Landkreis Mergentheim 4 Künzelsau 5 Heilbronn 6 Öhringen 7 Croi lsheim B Schwäbisch Hall 9 Ludwigsburg
10 Landkreis Backnong 11 Aalen
Bayern Regierungsbezirk Unterfranken
12 Landkreis Ochsenfurt Regierungsbezirk Mittelfranken
13 Landkreis Uffenheim 14 Kreisfreie Stadt Rothenburg ob der Tauber 15 Landkreis Rothenburg ob der Tauber 16 Feuchtwangen 17 Dinkelsbühl
Bearbeiter: Wolf-Dieter Siek
Geographische Landesaufnahme 1:200000 Naturräumliche Gliederung BI. 162 Rathenburg ob der Tauber, Bearbeitung abgeschl ossen: August 1962
Grundlagen: lopogr. Obersichtskarte des Deutschen Reiches 1: 200 000, mit Genehmigung des Instituts für Anqewandte Geodäsie, Frankfurt a. M.
Geographische Landesaufnahme Naturräumliche Gliederung
Herausgegeben vom Institut für Landeskunde
1:200000 0 2 6 8 10 km
Ausgabe 1962
Obersicht der Anschlußblätter
151 152 153
161 163
170 171 172
162 Rothenburg ob der Tauber
Kartographie und Druck: Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung
Bundesanstalt für L a n d e s k u n d e und Raumforschung Selbstverlag • Bad Godesberg