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Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einem einheitlichen G efo g e, das sich aus der räumlichen Verteilung und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Be- standteile sind die aus Gestein und Oberflächenform gebildete Bodenplastik ( Bodengestalt), das Regionalklima, der Wasserhaus- halt, die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landes- natur der naturräumlichen Einheiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume 'sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen Ausstattung und entsprechender Nutzungsmöglichkeit. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe der naturräumlichen Einheiten. Diese Grenzen sind entweder im Gelände unmittelbar als Grenz Ii in i en zu erkennen, z. B. an einer Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzulegen, oder sie sind bei allmählichem Obergang von naturrö·umlichen Einheiten inein- ander Grenzs ö um e und als solche nicht linienhall festleg bar (vgl. Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, 1952, S. 6 fF u_ 15 ff). Linienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten Nicht Ii nienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten 1. Ordnung --- 2. -- 3. ==== 1. Ordnung === 2. = = 3. __ 4. (naturr. Haupt- = = 4. einheilen) (naturr. Haupt- einheiten) --- 5. 5. ---- 6. ---- 6. .............. 7. o 7 . Singularitäten 4. -7. Ordnung Singularitäten 5. -7. Ordnung Singularitöten im Sinne der naturräumlichen Gliederung sind vereinzelte, f ür das Grund getoge einer naturräumlichen Einheit nicht wesentliche, in ihr ober ouf- fallige besondere landschaftliche Erscheinungen, z. B. eine vulkanische Erhebung in einer sonst nicht durch vulkanische Erscheinungen bestimmten Einheit. Die naturräumlichen Einheiten sind in Karte und Text mit Kennzahlen nach dem dekadischen System versehen. Eine dreiziffrige, fettgedruckte Zahl kennzeichnet eine Einheit 4. Ordnung (Haupteinheit). Kleinere Zusatzziffern bezeichnen die Untergliederung der Haupteinheit, die erste Zusatzziffer die Einheit der 5. Ord- nung, die zweite Zusatzziffer die Einheit der 6. Ordnung, die dritte Zusatzziffer die Einheit der 7. Ordnung. Politische Grenzen Niedersachsen Regierungsbezirk Lüneburg 1 Landkreis Lüchow-Donnenberg Sowjetische Besatzungszone Bezirk Mogdeburg 2 Landkreis Seehausen 3 Salzwedel 4 Osterburg 5 Kolbe,(Mildel 6 Gardelegen 7 Stendal 8 Havelberg 9 Tangerhütte 10 Genthin Bezirk Potsdam 11 Landkreis Rothenow 12 Kyritz Bezirk Schwerin 13 Landkreis Perleberg Bearbeiter: H. Claus t Geographische Landesaufnahme 1: 200 000 Geographische Landesaufnahme Naturräumliche Gliederung Herausgegeben vom lnstitut für Landeskunde Naturräumliche Gliederung, BI. 75 Stendal, Bearbeitung abgeschlossen: 1944/46 mit Ergänzungen Dezember 1964 1; 200000 Grundlagen: Topogr. Obersichtskarte des Deutschen Reiches 1: 200 000, mit Genehmigung des Instituts für Angewandte Geodäsie, Frankfurt a. M. Ausgabe: 1964 Übersicht der Anschlußblätter 58 60 74 76 87 88 89 75 Stendal Kortagraphie und Druck: Bundesonstalt f ür Landeskunde und Raumforschung Bundesonstalt für Landeskunde und Raumforschung Selbstverlag · Bad Godesberg

Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 75 Stendal (H

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Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung

Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einem einheitlichen G efo g e, das sich aus der räumlichen Verteilung und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Be-standteile sind die aus Gestein und Oberflächenform gebildete Bodenplastik ( Bodengestalt), das Regionalklima, der Wasserhaus-halt, die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landes-natur der naturräumlichen Einheiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume 'sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen Ausstattung und entsprechender Nutzungsmöglichkeit. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe der naturräumlichen Einheiten. Diese Grenzen sind entweder im Gelände unmittelbar als Grenz Iiin i en zu erkennen, z. B. an einer Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzulegen, oder sie sind bei allmählichem Obergang von naturrö·umlichen Einheiten inein-ander Grenzs ö um e und als solche nicht linienhall festlegbar (vgl. Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, 1952, S. 6 fF u_ 15 ff).

Linienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten

Nicht Ii nienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten

1. Ordnung --- 2. -- 3.

==== 1. Ordnung

=== 2. = = 3.

__ 4. (naturr. Haupt- = = 4. einheilen)

(naturr. Haupt-einheiten)

--- 5. 5.

---- 6. ---- 6. .............. 7. o 7 .

Singularitäten 4. -7. Ordnung Singularitäten 5. -7. Ordnung

Singularitöten im Sinne der naturräumlichen Gliederung sind vereinzelte, für das Grund getoge einer naturräumlichen Einheit nicht wesentliche, in ihr ober ouf-fallige besondere landschaftliche Erscheinungen, z. B. eine vulkanische Erhebung in einer sonst nicht durch vulkanische Erscheinungen bestimmten Einheit.

Die naturräumlichen Einheiten sind in Karte und Text mit Kennzahlen nach dem dekadischen System versehen . Eine dreiziffrige, fettgedruckte Zahl kennzeichnet eine Einheit 4. Ordnung (Haupteinheit). Kleinere Zusatzziffern bezeichnen die Untergliederung der Haupteinheit, die erste Zusatzziffer die Einheit der 5. Ord-nung, die zweite Zusatzziffer die Einheit der 6. Ordnung, die dritte Zusatzziffer die Einheit der 7. Ordnung.

Politische Grenzen

Niedersachsen Regierungsbezirk Lüneburg

1 Landkreis Lüchow-Donnenberg Sowjetische Besatzungszone Bezirk Mogdeburg

2 Landkreis Seehausen 3 Salzwedel 4 Osterburg 5 Kolbe,(Mildel 6 Gardelegen 7 Stendal 8 Havelberg 9 Tangerhütte

10 Genthin Bezirk Potsdam 11 Landkreis Rothenow 12 Kyritz

Bezirk Schwerin 13 Landkreis Perleberg

Bearbeiter: H. Claus t

Geographische Landesaufnahme 1: 200 000

Geographische Landesaufnahme Naturräumliche Gliederung

Herausgegeben vom l n s t i t u t für Landeskunde

Naturräumliche Gliederung, BI. 75 Stendal, Bearbeitung abgeschlossen: 1944/46 mit Ergänzungen Dezember 1964 1; 200000

Grundlagen: Topogr. Obersichtskarte des Deutschen Reiches 1: 200 000, mit Genehmigung des Instituts für Angewandte Geodäsie, Frankfurt a. M. Ausgabe: 1964

Übersicht der Anschlußblätter

58 60

74 76

87 88 89

75 Stendal

Kortagraphie und Druck: Bundesonstalt für Landeskunde und Raumforschung

Bundesonstalt für Landeskunde und Raumforschung Selbstverlag · Bad Godesberg

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