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Die naturräumlichen Einheiten und ihre Umgrenzung
Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfläche mit einem einheitlichen G efo g e, das sich aus der räumlichen Verteilung und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt. Diese Be-standteile sind die aus Gestein und Oberflächenform gebildete Bodenplastik ( Bodengestalt), das Regionalklima, der Wasserhaus-halt, die Böden, die Pflanzen- und Tierwelt. Dies ist die Landes-natur der naturräumlichen Einheiten. Die auf der Karte von grünen Linien umgrenzten Räume 'sind solche Einheiten mit einer jeweils besonderen natürlichen Ausstattung und entsprechender Nutzungsmöglichkeit. Die Abstufung der Grenzlinien kennzeichnet die Ordnungsstufe der naturräumlichen Einheiten. Diese Grenzen sind entweder im Gelände unmittelbar als Grenz Iiin i en zu erkennen, z. B. an einer Geländestufe, und als solche Iinienhaft festzulegen, oder sie sind bei allmählichem Obergang von naturrö·umlichen Einheiten inein-ander Grenzs ö um e und als solche nicht linienhall festlegbar (vgl. Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, 1952, S. 6 fF u_ 15 ff).
Linienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten
Nicht Ii nienhaft festlegbare Grenzen naturräumlicher Einheiten
1. Ordnung --- 2. -- 3.
==== 1. Ordnung
=== 2. = = 3.
__ 4. (naturr. Haupt- = = 4. einheilen)
(naturr. Haupt-einheiten)
--- 5. 5.
---- 6. ---- 6. .............. 7. o 7 .
Singularitäten 4. -7. Ordnung Singularitäten 5. -7. Ordnung
Singularitöten im Sinne der naturräumlichen Gliederung sind vereinzelte, für das Grund getoge einer naturräumlichen Einheit nicht wesentliche, in ihr ober ouf-fallige besondere landschaftliche Erscheinungen, z. B. eine vulkanische Erhebung in einer sonst nicht durch vulkanische Erscheinungen bestimmten Einheit.
Die naturräumlichen Einheiten sind in Karte und Text mit Kennzahlen nach dem dekadischen System versehen . Eine dreiziffrige, fettgedruckte Zahl kennzeichnet eine Einheit 4. Ordnung (Haupteinheit). Kleinere Zusatzziffern bezeichnen die Untergliederung der Haupteinheit, die erste Zusatzziffer die Einheit der 5. Ord-nung, die zweite Zusatzziffer die Einheit der 6. Ordnung, die dritte Zusatzziffer die Einheit der 7. Ordnung.
Politische Grenzen
Niedersachsen Regierungsbezirk Lüneburg
1 Landkreis Lüchow-Donnenberg Sowjetische Besatzungszone Bezirk Mogdeburg
2 Landkreis Seehausen 3 Salzwedel 4 Osterburg 5 Kolbe,(Mildel 6 Gardelegen 7 Stendal 8 Havelberg 9 Tangerhütte
10 Genthin Bezirk Potsdam 11 Landkreis Rothenow 12 Kyritz
Bezirk Schwerin 13 Landkreis Perleberg
Bearbeiter: H. Claus t
Geographische Landesaufnahme 1: 200 000
Geographische Landesaufnahme Naturräumliche Gliederung
Herausgegeben vom l n s t i t u t für Landeskunde
Naturräumliche Gliederung, BI. 75 Stendal, Bearbeitung abgeschlossen: 1944/46 mit Ergänzungen Dezember 1964 1; 200000
Grundlagen: Topogr. Obersichtskarte des Deutschen Reiches 1: 200 000, mit Genehmigung des Instituts für Angewandte Geodäsie, Frankfurt a. M. Ausgabe: 1964
Übersicht der Anschlußblätter
58 60
74 76
87 88 89
75 Stendal
Kortagraphie und Druck: Bundesonstalt für Landeskunde und Raumforschung
Bundesonstalt für Landeskunde und Raumforschung Selbstverlag · Bad Godesberg