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16.03.2018
EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag
Die neue EMF-Verordnung
FASI-Vortragsveranstaltung Nürnberg
16. März 2018
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag
Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen –
Neuerungen durch die EMFV
Vorstellung der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor
Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV)“ und
Bezugnahme zur bisherigen UVV DGUV Vorschrift 15
„Elektromagnetische Felder“ (bisher BGV B11).
Eine Gegenüberstellung für die Anwendung in der betrieblichen
Praxis zum Schutz von Mitarbeitern und insbesondere Trägern von
Implantaten.
Seite 2
Frequenzspektrum elektromagnetische Felder
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag
Quelle: BG ETEM
Seite 3
Wirkungen auf den Menschen
• Elektromagnetische Felder können direkt oder indirekt auf den
Menschen wirken.
• Die Wirkung ist abhängig vom Frequenzbereich und der Intensität
der Feldstärken.
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 4
Statische elektrische und magnetische Felder
Elektrische Felder
• Direkte Wirkungen ohne Belang
• Berücksichtigung hinsichtlich ihrer indirekten Wirkungen
Magnetische Felder
• Schwellen für physiologisch bedenkliche Wirkungen > 12 T
• Gefährdungen aufgrund von Kraftwirkungen auf ferromagnetische
Stoffe („Projektilwirkung“)
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 5
Niederfrequente Felder
• Einkopplung von Körperströmen
• Reizwirkung von Nerven- oder
Muskelzellen
• Reizeffekt hat Schwellencharakteristik
• Keine Reizung auch bei langer
unterschwelliger Erregung
• Kurze Impulse benötigen größere
Intensität
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 6
Quelle: S. Joosten
Hochfrequente Felder
• Umwandlung der elektromagnetischen Strahlungsenergie in
Wärme
• Gesundheitliche Auswirkung bei langfristiger Erhöhung der
Körperkerntemperatur um 1 °C
• Effekt hat Schwellencharakteristik
• Achtung! Bereits vor dem Berühren von HF-Elementen kann es
zu schwerwiegenden Verbrennungen kommen!!
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 7
Arbeitsschutzregelungen in Deutschland
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag
EU-RL
Quelle: S. Joosten, BG ETEM
Seite 8
Die neue EMF-Verordnung
Am 26.06.2013 wurde die EU-Richtlinie 2013/35/EU „Physikal.
Einwirkungen am Arbeitsplatz – EMF“ verabschiedet.
Die Richtlinie wurde mit der EMF-Verordnung in nationales Recht
umgesetzt.
Aktuell gilt in Deutschland weiterhin die Unfallverhütungs-
vorschrift DGUV Vorschrift 15 (bisher BGV B11)!
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 9
Aufbau der EMF-Verordnung
• Anwendungsbereich / Begriffsbestimmungen (§§ 1,2)
• Gefährdungsbeurteilung / Messung / Bewertung
(§§ 3,4)
• Expositionsgrenzwerte (EGW) und Auslöseschwellen,
Maßnahmen (§§ 5,6)
• Statische Magnetfelder (§§ 7-9)
• Nicht-thermische Wirkungen (0 Hz – 10 MHz)
(§§ 10-14)
• Thermische Wirkungen (100 kHz – 300 GHz)
(§§ 15-17)
• Magnetresonanzverfahren (§ 18)
• Unterweisungen (§ 18,19)
• Ausnahmen / Ordnungswidrigkeiten (§§ 20,21)
Allgemein-
gültig
Besondere
Festlegungen
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 10
Unterschiede DGUV Vorschrift 15 und EMFV
- Schutzkonzept
• DGUV Vorschrift 15:
Einteilung der Expositionsbereiche nach Funktion
• EMF-Verordnung:
Überprüfung der Arbeitsplätze auf Einhaltung der
Auslöseschwellen
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 11
Schutzkonzept DGUV Vorschrift 15
Expositionsbereich 2
Expositionsbereich 1
Bereich erhöhter
Exposition
Gefahrbereich
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 12
Schutzkonzept EMF-Verordnung
Untere Auslöseschwelle
Expositionsgrenzwert
sensorische Wirkungen
Nicht thermische Wirkungen Thermische Wirkungen
Expositionsgrenzwert
gesundheitliche Wirkungen
Obere Auslöseschwelle
Auslöseschwelle
Expositionsgrenzwert
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 13
Unterschiede DGUV Vorschrift 15 und EMFV
- zulässige Werte / Auslöseschwellen elektr. Felder
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 14
Unterschiede DGUV Vorschrift 15 und EMFV
- zulässige Werte / Auslöseschwellen magn. Felder
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 15
Gefährdungsbeurteilung (§ 3)
• Einhaltung der Auslöseschwellen bedeutet Einhaltung der
zugehörigen Expositionsgrenzwerte (keine weiteren Maßnahmen
nach § 6 (1))
• Inhaltliche Punkte der Gefährdungsbeurteilung (Auszug):
• Art, Ausmaß, Dauer der Exposition
• Frequenzen, ggf. Signalverlauf
• Direkte und indirekte Wirkungen
• Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen
• Substitutionsprüfung
• Exposition bei Feldern mit mehreren Quellen und Frequenzen
• Verschiedene Betriebszustände (Instandhaltung, Reparatur,
Einrichtung)
• Besonders schutzbedürftige Beschäftigte (u.a. Implantatträger)
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 16
Gefährdungsbeurteilung (§ 3)
• Aktualisierung:
• Regelmäßig
• Bei neuen sicherheits- oder gesundheitsrelevanten
Erkenntnissen
• Bei maßgeblichen Veränderungen
• Bei nicht ausreichender Wirksamkeit der Maßnahmen
• Bei Überschreitung der oberen Auslöseschwelle:
Aufbewahrungsfrist der ermittelten Ergebnisse aus Messungen
oder Berechnungen beträgt 20 Jahre (bisher 10 Jahre)
• Berücksichtigung besonders schutzbedürftiger Beschäftigter bei
Festlegung der Maßnahmen, ggf. mit individuellen
Schutzmaßnahmen
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 17
Begriffsbestimmung (§2):
(7) Besonders schutzbedürftige Beschäftigte sind insbesondere
Beschäftigte
1. mit aktiven medizinischen Implantaten, insbesondere
Herzschrittmachern,
2. mit passiven medizinischen Implantaten,
3. mit medizinischen Geräten, die am Körper getragen werden,
insbesondere Insulinpumpen,
4. mit sonstigen durch elektromagnetische Felder beeinflussbaren
Fremdkörpern im Körper oder
5. mit eingeschränkter Thermoregulation
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 18
Fachkundige Person, Messung und Bewertung (§ 4)
• Fachkundige Person erforderlich
• Bewertung nicht-sinusförmiger oder gepulster Felder:
„Verfahren im Zeitbereich nach dem Stand der Technik, wie die
Methode der gewichteten Spitzenwerte“
Hier sind weitere Ausführungen zur Fachkunde und den
Bewertungsverfahren z. B. im Rahmen der Technischen Regeln
notwendig!
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 19
Maßnahmen (§ 6)
• Auflistung möglicher Maßnahmen, die bei einer Überschreitung
ergriffen werden können (Auszug):
• Alternative Arbeitsverfahren
• Auswahl, Einsatz und Betriebsweise von Arbeitsmitteln
• Technische Maßnahmen (Abschirmung, Verriegelungs- und
Sicherungseinrichtungen)
• Bei elektr. Feldern: Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung
von Entladungen oder Kontaktströmen
• Wartungsprogramme, Kontrollen
• Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsplätze
• Organisatorische Maßnahmen
• …
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 20
Kennzeichnungen
Warnzeichen: Verbotszeichen:
nicht ionisierende
Strahlung
Magnetisches Feld
Herzschrittmacher
Implantate
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 21
Kennzeichnung
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 22
Quelle: S. Joosten
Maßnahmen (§ 6)
• Kennzeichnung von Arbeitsbereichen bei Überschreitung von
Auslöseschwellen! (neu)
➢ Kann entfallen bei Zugangsbeschränkung und
Unterweisung der Beschäftigten (vergleichbar den
Anforderung des Expositionsbereichs 1 gemäß UVV)
• Überschreitung des EGW für sensorische Wirkung möglich:
• Kurzzeitig unter definierten Betriebsbedingungen
• Beachtung der besonderen Festlegungen (§§ 7,14,17,18)
• Keine Gefährdungen durch direkte und indirekte Wirkungen
• Bei Auftreten vorübergehender Symptome (z. B. Wirkungen durch
Entladungen oder Kontaktströme):
• Überprüfung und Aktualisierung der Maßnahmen
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 23
Besondere Festlegungen
Interessant für den Bereich der statischen Magnetfelder:
§ 7 Überschreitung der EGW für sensorische Wirkungen (bis 2 T)
§ 8 Überschreitung der ALS für die Projektilwirkung im Streufeld
von Anlagen (> 100 mT)
§ 9 Überschreitung der oberen ALS für die Beeinflussung von
Implantaten
Interessant für den Bereich der niederfrequenten Felder:
§ 10 Überschreitung der unteren ALS für elektrische Felder
§ 11 Überschreitung der oberen ALS für elektrische Felder
§ 12 Überschreitung der unteren ALS für magnetische Felder
§ 13 Überschreitung für Kontaktströme bei berührendem Kontakt
§ 14 Überschreitung der EGW für sensorische Wirkungen
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 24
Besondere Festlegungen
Interessant für den Bereich der hochfrequenten Felder:
§ 15 Überschreitung der ALS (100 kHz – 300 GHz)
§ 16 Überschreitung der ALS für stationäre Kontaktströme oder
induzierte Ströme durch die Gliedmaßen (100 kHz – 110 MHz)
§ 17 Überschreitung des EGW der lokalen SAR für sensorische
Wirkungen (Mikrowellenhören, 0,3 GHz – 6 GHz)
Interessant für den Bereich von MRT-Anlagen:
§ 18 Expositionsgrenzwerte bei medizinischen Anwendungen von
Magnetresonanzverfahren
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 25
Unterweisung der Beschäftigten (§ 19)
• Vor Aufnahme der Tätigkeit
• Mind. 1x jährlich
• Inhalte (Auszug):
• Informationen über mit der Tätigkeit verbundene Gefährdungen
(direkte / indirekte Wirkungen)
• Durchgeführte Maßnahmen
• Relevante EGW und Auslöseschwellen sowie deren Bedeutung
• Ergebnisse der Expositionsermittlung
• Beschreibung sicherer Arbeitsverfahren
• Hinweise zur Erkennung und Meldung von möglichen
gesundheitsschädlichen Wirkungen
• Möglicherweise vorübergehend auftretende Symptome
• Informationen für besonders schutzbedürftige Beschäftigte
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 26
Schutz von Implantatträger
Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 15 (bisher BGV B11)
„Elektromagnetische Felder“
• Fürsorgepflicht des Unternehmers §12(3) DGUV Vorschrift 15:
„Für Personen mit aktiven oder passiven Körperhilfsmitteln sind
besondere Maßnahmen erforderlich (…). Der Unternehmer hat
alle Versicherten auf solche möglichen Gefährdungen
hinzuweisen.“
• Mitwirkungspflicht der Mitarbeiter §12(3) DGUV Vorschrift 15:
„Versicherte haben den Unternehmer über eine Versorgung mit
Körperhilfsmitteln zu informieren, damit der Unternehmer
notwendige Maßnahmen ergreifen kann.“
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 27
Schutz von Implantatträgern
Begriffsbestimmungen §2(7):
• „Besonders schutzbedürftige Beschäftigte sind insbesondere
Beschäftigte
1. mit aktiven medizinischen Implantaten, insbesondere
Herzschrittmachern,
2. mit passiven medizinischen Implantaten,
3. mit medizinischen Geräten, die am Körper getragen werden,
insbesondere Insulinpumpen (…).“
Gefährdungsbeurteilung §3(7):
• „Bei der Festlegung der Maßnahmen (…) hat der Arbeitgeber (…)
die Erfordernisse von besonders schutzbedürftigen Beschäftigten
(…) zu berücksichtigen und gegebenenfalls individuelle
Schutzmaßnahmen vorzusehen.“
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 28
Schutz von Implantatträgern
Maßnahmen §6(3):
• „Der Arbeitgeber hat (…) Arbeitsbereiche mit Gefährdungen für
besonders schutzbedürftige Beschäftigte nach Satz 2 zu
kennzeichnen. (…)“
Auslöseschwellen für aktive Implantate §9, Tabelle A2.10:
• „Bei Überschreitung der oberen Auslöseschwelle (…) hat der
Arbeitgeber weitere Maßnahmen (…) zu ergreifen, um
Gefährdungen der Beschäftigten mit implantierten aktiven oder am
Körper getragenen medizinischen Geräten zu beseitigen oder zu
minimieren.“
Forschungsbericht FB 451 des BMAS:
• Allgemeine Sicherheitswerte für aktive und passive Implantate
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 29
Passive Implantate
• Endoprothesen
• Schienen
• Herzklappen
• Nägel
• Schrauben
• …
Anzahl: mehrere Millionen Menschen in Deutschland
• Aber keine Zahnimplantate!
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 30
Beeinflussung passiver Implantate
• Statische Magnetfelder können Kraftwirkungen auf passive
Implantate ausüben, die ferromagnetische Bestandteile enthalten
(nur bei sehr hohen Feldern)
• Niederfrequente elektrische und/oder magnetische Felder
erzeugen Körperströme (Stromdichten), die sich an metallischen
Implantaten verdichten/erhöhen können
• Hochfrequente Felder können das Implantat erwärmen
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 31
Aktive Implantate
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag
• Herzschrittmacher (HSM)
• Defibrillatoren (ICD)
• Cochlea-Implantate
• Neurostimulatoren
• Insulinpumpen
• …
~ 1 Million Menschen in Deutschland
Seite 32
Beeinflussung aktiver Implantate
• Aktive Implantate überwachen, unterstützen
oder ersetzen Körperfunktionen
• Aktive Implantate können durch äußere elektromagnetische
Felder in ihrer Funktion beeinflusst werden:
• Körpereigene Signale werden überlagert, Körperfunktionen
können nicht erkannt werden
• Betriebsart wird durch Einkopplung verändert
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 33
Implantatträger in beruflichen EM-Feldern
• Individuelle Gefährdungsbeurteilung
• Bestimmung der Arbeits- und Aufenthaltsbereiche
• Identifizierung der Feldquellen
• Ermittlung der auftretenden Exposition
• Ermittlung der Implantateigenschaften
• Bewertung der Störbeeinflussungsmöglichkeiten
• DGUV Information 203-043 „Beeinflussung von Implantaten durch
EMF“ (bisher BGI 5111)
• Hintergrundinformationen
• Hilfen zur Gefährdungsanalyse
• Liste typischer Geräte und Anlagen im Bereich der Industrie (Anhang 1)
• Anfrage an den zuständigen Unfallversicherungsträger!
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 34
Informationsquellen - Hilfestellungen
• staatliche Stellen / Gewerbeaufsichtsamt
• Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA)
• Unfallversicherungsträger (UVTs)
• Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)- Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
- Fachbereich ETEM, Sachgebiet Nichtionisierende Strahlung (NIR)
• Europäische-KommissionNicht verbindlicher Leitfaden mit bewährten Verfahren im Hinblick auf
die Durchführung der Richtlinie 2013/35/EU
„Elektromagnetische Felder“ – deutsche Sprache
- Leitfaden für KMU
- Band 1: Praktischer Leitfaden
- Band 2: Fallstudien
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 35
Zusammenfassung (1)
• Die zulässigen Werte der DGUV Vorschrift 15 sind in weiten
Teilen identisch oder konservativer als die Auslöseschwellen der
EMF-Verordnung.
• Bestehende Gefährdungsbeurteilungen können an die neuen
rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
• Neue Messungen sind nur in Ausnahmefällen erforderlich. Neue
Messgeräte werden nicht benötigt!
• Simulationen / Berechnungen von Feldgrößen und Verteilungen
und Vergleiche mit bestehenden Gegebenheiten sind möglich
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 36
Zusammenfassung (2)
• Bewertung gepulster Felder ohne Technische Regeln derzeit nur
nach DGUV Vorschrift 15 / DGUV Regel 103-013 (BGV/BGR B11)
„Elektromagnetische Felder“ bzw. DGUV Information 203-038
(BGI 5011) „Beurteilung magnetischer Felder von
Widerstandsschweißeinrichtungen“ möglich!
• Besondere Beachtung:
• Magnetfelder im Frequenzbereich 100 kHz – 10 MHz
• Elektrische Felder im Frequenzbereich bis 1,65 MHz
• Ableitung von Maßnahmen für besonders schutzbedürftige
Beschäftigte / Implantatträger unter Bezugnahme auf DGUV
Information 203-043 (BGI 5011) „Beeinflussung von Implantaten
durch elektromagnetische Felder “ möglich!
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 37
Ausblick: Technische Regeln zur EMFV (TREMF)
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag
Kapitel 4 Allgemeines
Anlage 1: Biologische Wirkungen
Anlage 2: Auslöseschwellen und Grenzwerte der EMFV
Anlage 3: Beispiele für Expositionen
Anlage 4: Literatur
Anlage 5: Warn- und Hinweiszeichen
Anlage 6: Übersicht zu Maßnahmen
Anlage 7: Beispielformulare (Messbericht, Betriebsanweisung, …)
Anlage 8: Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen (pro Teil)
…
TREMF NFStatische u. niederfrequente EMF
TREMF HFHochfrequente EMF
TREMF MR Magnetresonanzverfahren
Kapitel 5
Gefährdungsbeurteilung
Kapitel 6
Messen, Berechnen, Bewerten
Kapitel 7
Maßnahmen
Kapitel 5
Gefährdungsbeurteilung
Kapitel 6
Messen, Berechnen, Bewerten
Kapitel 7
Maßnahmen
Kapitel 5
Gefährdungsbeurteilung
Kapitel 6
Messen, Berechnen, Bewerten
Kapitel 7
Maßnahmen
Seite 38
Quelle: Jeschke, BAuA
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Dr.-Ing Stephan Joosten
BG ETEM
FG Elektrische Gefährdungen Köln
Tel.: 0221/3778-6175
16.03.2018EMF-Verordnung, Dr.-Ing. Stephan Joosten, FASI-Vortrag Seite 39