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Die neuen EASA Vorschriften Rev. 1.4 7. November 2013/ HRi Ziele Übersicht EASA EC Regulation 216/2008 EU Commission Regulation 1178/2011 Das Wichtigste für uns Unterschiede zu heute Fragen Themen

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Die neuen EASA Vorschriften Rev. 1.4 7. November 2013/ HRi

Ziele Übersicht EASA EC Regulation 216/2008 EU Commission Regulation 1178/2011 Das Wichtigste für uns Unterschiede zu heute Fragen

Themen

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Die neuen EASA Vorschriften Rev. 1.4 7. November 2013/ HRi

Diese Präsentation soll klar machen, dass sich etwas ändert im Bereich der Ausweise für Segelflugpiloten. Der Schwerpunkt liegt bei den Auswirkungen auf die Piloten der SGL, also Personen, welche heute einen ICAO-Ausweis innehaben. Absolventen dieser Präsentation erhalten eine Bestätigung, dass sie „das notwendige Wissen aufweisen in Bezug auf die Relevanten Teile der EASA Part-FCL“.

Ziel

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Die neuen EASA Vorschriften Rev. 1.4 7. November 2013/ HRi

Die EASA (European Aviation Safety Agency) erlässt keine Vorschriften, sondern entwirft sie nur. Trotzdem werden die entsprechenden Regulationen landläufig als EASA Vorschriften bezeichnet. Für den Erlass ist das Europäische Parlament, der Europarat und die Europäische Kommission zuständig. Basierend auf einem bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz wird das erlassene Recht auch in der Schweiz verbindlich. Zentral für uns sind zwei Dokumente •Regulation (EC) No 216/2008 •Commission Regulation (EU) No 1178/2011

Einleitung

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Die neuen EASA Vorschriften Rev. 1.4 7. November 2013/ HRi

Dieses Dokument ist sehr allgemein gehalten. Es enthält auf 49 Seiten Grundlagen wie Begriffsdefinitionen, Geltungsbereiche und Ähnliches. Für uns interessant ist der Artikel 7

Piloten und der Annex III Essenzielle Anforderungen in Bezug auf Pilotenlizenzierung.

Regulation (EC) No 216/2008

REGULATION (EC) No 216/2008 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 20 February 2008

on common rules in the field of civil aviation and establishing a European Aviation Safety Agency, and repealing Council Directive 91/670/EEC, Regulation (EC) No 1592/2002 and Directive

2004/36/EC

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Dieses Dokument beschreibt, wie die Verordnung 216/2008 umzusetzen ist. Es enthält auf 193 Seiten, die wesentlichen Vorschriften für die Ausstellung und Erneuerungen von Lizenzen. Es entspricht in etwa der „Verordnung für Ausweise für Flugpersonal, RFP“ bzw. dem heutigen JAR-FCL. Für uns von Interesse ist in erster Linie derAnnex I

Part-FCL.

Commission Regulation (EU) No 1178/2011

COMMISSION REGULATION (EU) No 1178/2011 of 3 November 2011

laying down technical requirements and administrative procedures related to civil aviation aircrew pursuant to Regulation (EC) No 216/2008 of the European Parliament and of the Council

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Die neuen EASA Vorschriften Rev. 1.4 7. November 2013/ HRi

Die Präsentierten Fakten sind grossmehrheitlich aus COMMISSION REGULATION (EU) No 1178/2011

und sollten das Wesentlichen abdecken. Aber: Im Zweifelsfalle gilt nicht was heute gesagt wird, sondern der Wortlaut des Originals. Es würde sich also lohnen, diese in Bezug auf die eigene Lizenz zu konsultieren.

Bemerkung

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Die neuen Vorschriften Sind seit dem 8. April 2012 in der EU anwendbar Sind seit dem 1. Juni 2012 in der Schweiz anwendbar Ersetzen am 8. April 2015 die bisherigen CH-Vorschriften

Das Wichtigste (für Segelflug)

ICAO/RFP oder JAR

EASA

1. Juni 2012 8. April 2012 8. April 2015

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• Die EASA Ausweise haben kein Ablauf Datum. • Man muss also nicht mehr erneuern. • Die entsprechenden Rechte sind jedoch an aktuelle

Trainingswerte gebunden. • Sind diese nicht erfüllt, darf nicht geflogen werden. • Für die Erweiterung auf TMG braucht es mind. 6 Stunden

praktische Ausbildung sowie eine angemessene theoretische Ausbildung in den motorflugspezifischen Fächern. Die bisherige schriftliche Theorieprüfung wird durch eine mündliche Prüfung vor dem Prüfungsflug ersetzt. Diese wird jedoch für den Erwerb einer Motorfluglizenz LAPL(A) oder PPL(A) nicht anerkannt.

Das Wichtigste

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• Neuer Name für bisherige Lizenz: SPL • Sailplane Pilot Licence

• Neue Lizenz: LAPL(S) • Light Aircraft Pilot Licence (Sailplane)

• Piloten benötigen ein gültiges Medical (Class II / LAPL) • Schüler benötigen ein gültiges Medical für Soloflüge • Soloflüge ab 14 Jahren • Kein Minimalalter für Schüler vorgegeben! • Prüfung/Ausweis ab 16 Jahren

Das Wichtigste

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• Theoretische Ausbildung nur noch durch Approved Training Organisation ATO. Kein Selbststudium mehr erlaubt. Praktische natürlich auch; das war immer so!

• Keine Prüfung mehr für Passagierflüge Als Übergangslösung wird die SGL die Umschulung auf den

Duo weiterhin mit Flüge im Umfang einer Passagierflugprüfung abschliessen.

Das Wichtigste

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• Sprechfunk ist Bestandteil der Ausbildung, die Lizenz muss aber nicht erworben werden.

• Segelflugpiloten benötigen keinen Sprach Fähigkeiten Nachweis (Language Proficiency Check).

• Ohne Sprechfunkberechtigung dürfe allerding keine Kommunikation mit der Flugsicherung oder AFIS stattfinden. Das ist heute allerdings auch so!

• Neu scheint zu sein, dass im umliegenden Ausland mit Sanktionen rechnen muss, sollte man gegen diese Regel verstossen.

Das Wichtigste

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Das LAPL(S)

Die LAPL(S) hat teilweise geringere Bedingungen, aber auch entsprechende Einschränkungen: •Nur Medical LAPL notwendig •Keine Flüge gegen Entgelt

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SPL & LAPL(S) Ausbildung

15h wovon 2h Solo 45 Starts und Landungen 1 Überlandflug 50 km solo oder 100 km mit Fluglehrer Startart: 5 Starts solo und 5 Starts mit Fluglehrer Ausbildung und Prüfung ab sofort nach den EASA Vorgaben.

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Anforderungen

Thema Bedingungen

Medical Class II / LAPL

Ausbildung Gem. Reglement

Alter für Lizenz 16

Alter für Solo 14

PAX ohne Entgelt 10h oder 30L Seite 24 COMMISSION REGULATION (EU) No 1178/2011 Section 5-b-1

PAX gegen Entgelt Nur SPL!

18a und (75h oder 200L) und Proficiency-Check Seite 24 COMMISSION REGULATION (EU) No 1178/2011 Section 5-b-2

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Gültigkeit der Medicals

Alter Class II / SPL weltweit gültig

LAPL in EASA Länder

bis 40 60 Monate 60 Monate ab 40 24 Monate 24 Monate ab 50 12 Monate 24 Monate

Bisher Piloten über 60 benötigten ein Medical Class II.

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SPL & LAPL(S) Bedingungen

Thema Bedingungen

Startartbedingung generell

Gültiges Medical und 5h (PIC) und 15 Starts in 24 Monate und 2 Füge mit Fluglehrer und 5 Starts in den letzten 24 Monaten (in der Startart) oder Fliegen unter Aufsicht oder Prüfungsflug Achtung: Flugstunden auf TMG nicht anrechenbar!

Startartbedingung PAX 3 Starts in 90 Tagen (gilt auch für Schulung) Achtung: Bisher 3 in 3 Monaten oder 6 in 6 Monaten!

Erweiterung TMG 6h (wovon 4h mit FI) und Soloflug 150km und Nach einer theor. Ausbildung bei ATO und Prakt. und theor. Prüfung mit Experte

Startartbedingung TMG generell

12h und 12 Starts innerhalb der letzten 24 Monate und neu Flug mit FI (1h) Achtung: Flugstunden auf Segelflugzeugen nicht anrechenbar!

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Erweiterung Startarten

Thema Bedingungen

Flugzeugschlepp 5 Flüge am Doppelsteuer und 5 Flüge unter Aufsicht

Windenstart 10 Flüge am Doppelsteuer und 5 Flüge unter Aufsicht

Selbststart 5 Flüge am Doppelsteuer und 5 Flüge unter Aufsicht Doppelsteuerflüge können mit einem TMG ausgeführt werden Bisher: 20 Flüge (wovon min 10 Doppelsteuer und 6 solo)

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SPL/SAPL Umschreibung

Die Umschreibung der Ausweise ist eine Formsache. Allerding müssen folgenden Bedingungen erfüllt sein:

• Gültige Medical Class II oder LAPL • Kenntnisse der relevanten Teile EASA Part-FCL

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FI(S) Erneuerung

Fluglehrerberechtigungen müssen unter EASA Regeln alle 3 Jahre erneuert werden. 2 der folgenden 3 Bedingungen müssen erfüllt sein. • 30h oder 60 Starts als FI auf Segelflugzeugen oder TMG • Wiederholungskurs innerhalb der Erneuerungsperiode • Beurteilung der Kompetenz (Assessment of Competence gemäss FCL.935).

Jede zweite Erneuerung nach Verfall sollte ein Beurteilung der Kompetenz umfassen.

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FI(S) Erneuerung

Bisher Fluglehrerberechtigungen müssen alle 4 Jahre erneuert werden. Folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein. • 150 Starts innerhalb der letzten 4 Jahre • 50 Starts innerhalb der letzten 2 JAhre • Wiederholungskurs innerhalb der Erneuerungsperiode

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Fragen

???

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Dokumentationen

SGL Homepage > Downloads > EASA Verband BAZL EASA

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Wann verfallen die alten Lizenzen (JAR/ICAO) ? 8. April 2015

Wie lange ist eine EASA Lizenz gültig ? unbegrenzt

Genügt es eine gültige Lizenz zu haben ? Nein: siehe Startbedingungen

Wie lange ist ein Medical Class II gültig ? Je nach Alter: 40:5, 50:2, 60:1

Aktuelles Training für einen Passagierflug ? 3 in 3

Unterschied zu heute ? 3 in 3 oder 6 in 6

Worauf muss ich achten, wenn ich die Erweiterung TMG habe ? Keine Anrechnung des aktuellen Trainings Segelflug

Lernkontrolle

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Beschaffung LX9000

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Eigenschaften LX9000 • Vario/GPS-Navigationssystem mit integriertem

FLARM, SeeYouMobile (All in one)

• Grosses, helles 5.6 Zoll Farbdisplay

• Sprachausgabemodul, Luftraum- und FLARM Warnungen, Taskinformationen

• Einfaches Auslesen der Flüge auf SD-Karte und USB-Stick

• Kostenlose Software Updates

• PDA obsolete

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Eigenschaften LX9000

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Finanzierung über BV86 Spezialfinanzierung Luftverkehr:

Der Bund unterstützt mit Geldern aus der Treibstoffbesteuerung.

Massnahmen in den Bereichen Umwelt, Security und Safety innerhalb des Luftverkehrs. Das BAZL ist für die Verteilung der Mittel aus dieser Spezialfinanzierung zuständig.

Gesuche um Beiträge müssen via standardisiertes Formular eingereicht werden. www.bazl.admin.ch/spezialfinanzierung

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Finanzierung über BV86

• Antrag im Bereich Safety bis Ende März 2014, Bescheid Ende 2014

• Kosten für die komplete SGL Flotte 36’000.-Anteil BAZL 29’000.-, SGL 7’000.- (80%/20%)

• SG Cumulus, SG-Birrfeld, SG-Olten, AFG

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Implementationsplan

• 8L, 2014 (Finanziert durch SGL)

• BE, 2014 (Finanziert durch Spender)

• 2L, 7L, 4L => 2015

• 1L, 3L, 6L => 2016

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Diverses

• Wenn keine BAZL Beiträge ?

• www.lxnav.com LX Simulator, Dokumentation

• Meinung der Mitglieder

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Diverses