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Die Rehabilitations-Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherung Dr. med. Henry Kohler, M. A.

Die Rehabilitations-Verfahren der gesetzlichen ... · KSR Durchführung: BG-Kliniken Verletzungen, z.B. •Mehrfachverletzungen an Extremitäten und Rumpf •Querschnittslähmungen

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Die Rehabilitations-Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherung

Dr. med. Henry Kohler, M. A.

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Abteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

Akut Früh-Reha

KSR

BGSW

TOR ABMR

Prä-vention

Pflege

Behandlungspfade im Rahmen des BGlichen HV

EAP

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EAP

Elemente: 1.  Krankengymnastik 2.  Physikalische Therapie 3.  Medizinische Trainingstherapie 4.  Ergotherapie

Leistungsumfang: •  Grundsätzlich täglich •  Nicht unter 120 min pro Tag

Indikationen: •  Funktionswiederherstellung oder -verbesserung nach Unfallverletzungen mit

Störungen ganzer Funktionsketten oder nach Berufskrankheiten. •  Wenn erkennbar ist, das mit KG/PT das mögliche Rehabilitationsergebnis

nicht ausreichend oder nur verzögert erreicht wird.

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EAP

Wer verordnet? •  D-Arzt •  H-Arzt •  Handchirurg nach §37 Abs. 3 Vertrag Ärzte /Unfallversicherungsträger

Wie wird verordnet? •  Vordruck F2410

Zeitraum? •  2 Wochen •  Falls länger als 4 Wochen: ärztliche Begründung erforderlich

Abteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung

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EAP

Verordnungsmodus: •  1. Original an EAP-Einrichtung •  2. Durchschrift an UV-Träger -  bei Erstverordnung zur generellen Prüfung der Kostenübernahme -  Folgeverordnung bedarf keiner weiteren Kostenübernahmeerklärung •  3. Drittes Exemplar für den Eigenbedarf

Kostenübernahmeerklärung: Durch UVT Innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Erstverordnung an EAP-Einrichtung

Aufgaben der Einrichtung: •  Unverzügliche Durchführung der Therapie •  Vorstellung der Versicherten zur 14-tägigen Kontrolluntersuchung beim

verordnenden Arzt

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BGSW

Definition: „die nach Abschluss der Akutbehandlung in zeitlichem Zusammenhang stehenden medizinisch indizierten stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, insbesondere die intensive Übungsbehandlung“ Indikationen: •  Schwere Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates und des zentralen und peripheren Nervensystems •  Wenn ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht ausreichen bzw. nicht durchführbar sind

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BGSW Behandlungsinhalt: • Physiotherapie • Physikalische Therapie • Medizinische Trainingstherapie • Ergotherapie • Psychosoziale Betreuung Zusätzlich bei Verletzungen des ZNS und PNS: • Logopädie • Neuropsychologische Therapie • Psychotherapie • Soziotherapie • Angehörigenbetreuung/-beratung • Rehabilitationspflege

Leistungsumfang: • 3 Stunden Einzelbehandlung • nicht unter 4 Stunden Gesamtnettotherapiezeit (inkl. Gruppenbehandlungen)

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BGSW

Wer verordnet? •  D-Arzt •  Handchirurg nach §37 Abs. 3 Vertrag Ärzte /Unfallversicherungsträger Wie wird verordnet? • Vordruck „Verordnung und Durchführung einer BGSW“ (F2150)

Zeitraum? • Längstens 4 Wochen • Verlängerungsantrag

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BGSW

Genehmigung: • Der UVT entscheidet innerhalb von 24 Stunden über Anerkennung oder Ablehnung • Information an verordnenden Arzt, Versicherten, BGSW-Klinik

Aufgaben der BGSW-Klinik: • Unverzügliche Erstattung eines Aufnahmeberichtes (F2152) durch den leitenden Arzt • Abschlussbericht an UVT innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung

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KSR Definition und Indikation: Reha-Maßnahme für Patienten außerhalb des zeitgerecht laufenden Heilverfahrens oder bei zeitgerechtem Heilverlauf im Rahmen von verschiedenen Zusatzmodulen (hoher diagnostischer und therapeutischer Aufwand)

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KSR

Durchführung: BG-Kliniken Verletzungen, z.B. • Mehrfachverletzungen an Extremitäten und Rumpf • Querschnittslähmungen • Schädel-Hirn-Verletzungen • Schwere Brandverletzungen • Schwere Handverletzungen • Auftretende Komplikationen wie Osteomyelitis,

Dystrophiesyndrom • Gliedmaßenverluste zur prothetischen Versorgung Abteilung für Berufsgenossenschaftliche Rehabilitation und Heilverfahrenssteuerung

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KSR

Inhalte: • Konsilliaruntersuchungen aller Disziplinen • Psychologisch/Psychotherapeutische Behandlung • Schmerztherapie • Prothetische Versorgung und Prothesentraining • Hilfsmittelversorgung • Radiologische Großgerätediagnostik • Durchführung kleinerer operativer Maßnahmen • Isolationsmaßnahmen z.B. bei multiresistenten Keimen • Umfangreiche pflegerische Betreuung • Ergotherapie inkl. Schienenversorgung • Arbeitstherapeutische Evaluation (EFL-Screening)

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ABMR und TOR

Zulassung: Geknüpft an EAP- und BGSW-Zulassung Weitere notwendige Voraussetzungen: -  2 Ergotherapeuten -  FCE-System (z.B. EFL) -  therapieabhängige apparative Ausstattung

Medizinische Voraussetzungen: -  Mindestens 3stündige Grundbelastbarkeit -  AF in 4 Wochen erreichbar

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ABMR und TOR

Genehmigung: Innerhalb 24 h für 2 Wochen, Verlängerung um weitere 2 Wochen im Rahmen von Fallkonferenz möglich (Antrag nur durch Arzt der zugelassenen Einrichtung) Therapieinhalte: ABMR 3-Stunden Arbeitsplatzorientierte Therapie, abstrahiert Keine Arbeitsplätze Bis 6-Stunden Gesamttherapiedauer möglich TOR 4-Stunden Arbeitsplatzspezifische Therapie an konkreten Arbeitsplätzen in der Klinik oder mit Kooperationspartnern 8-Stunden Gesamttherapiedauer

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TOR

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Vielen Dank für Ihre

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