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396 Bucherschau d. h. um eine sehr flei5ige und umfangreiche Zusammenstellung des ein- schlagigen Schrifttums, Der Stoff wird in zehn Kapiteln dargeboten.. In der Einleitung werden die Ansichten iiber die allgemeinen Wirkungserscheinungen seit ungefahr 100 Jahren gebracht, denen sich dann die spezielleren Teile iiber den Einflu5 auf das Blut, -den Stoffwechsel, die Warmezirkulation, die Ver- dauungsorgane und die Nerven anschlieBen. Im Kapitel VII wird die Literatur iiber Seehospize und im nachsten Kapitel die iiber Indikationen mit den Unterabteilungen Trinkkuren und W'interkuren gebracht. Im Kapitel IX er- fahren wir einiges iiber bioklimatische Forschungsanstalten (Wyk, Trave- miinde, Jadestadte, Warnemiinde, Kiel, Norderney) und im Kapitel X iiber Geschichtliches. Ein Verzeichnis der umfassenden in- und auslandischen Literatur be- schlieBt dieses sehr instruktive und fur Wasserfreunde besonders zu emp- fehlende Buch. w. Die reichsrechtlichen Bestimmungen uber Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln. Von Dip1.-Kfm. Dr. jur. H. B e l z , Dr. jur. K. B a c h m a n n . 0. R 6 5 1 e r , Mitgl. ,der NSRDW. Hippokrates-Verlag Marquard & Cie., Stuttgart-Leipzig 1938. 215 Seiten. Preis lederimitiert 7.50 RM. Das Buch fiillt in dankenswerter Weise eine Liicke des Schrifttums auf gewerberechtlichem Gebiete aus. ist fur die Hersteller und Vertreiber von Arzneimitteln bestimmt und wird von diesen warmstens begriiBt werden. Es ist ein Labyrinth von Gesetzen und Verordnungen, die teilweise zeitlich weit zuriickgreifend auf diesem Gebiete erlassen oder in anderen gesetz- lichen Bestimmungen inbegriffen sind und die zum groBten Teil noch der reichs- rechtlichen Regelung harren. Im Abschnitt VI des Buches ist z. B. der Arzneimittelgesetzentwurf aus dem Jahre 1031 veroffentlicht, der mit seinen 25 Paragraphen immer noch der Gesetzwerdung harrt. Die Verfasser geben immerhin wichtige Anhaltspunkte durch Veroffentlichung der diesbeziiglichen Ausfiihrungen des Prasidenten des Reichsgesundheitsamtes. Gerade dieser Abschnitt spricht Bande beziiglich der Verhaltnisse, die auf diesem Ce- samtgebiete herrschen. Dem Landrecht gehoren z. B. zur Zeit noch das deutsche und das homiiopathische Arzneibuch, die deutsche Arzneitaxe, die Vorschriften iiber Abgabe starkwirkender Arzneimittel, uber Lymphe, Impf- stoffe. Sera und Tuberkuline, iiber Quellstifte und Gifte an. Sie alle harren der reichsrechtlichen Regelung. Im Abschnitt I1 werden die bisher erlassenen reichsrechtlichen Be- stimmungen iiber die Herstellung von Arzneimitteln gebracht, und zwar die Gewerbeordnung fur das Deutsche Reich vom 26. Juli 1900, die Gesetze iiber das Branntweinmonopol und den Verkehr mit Betaubungsmitteln sowie das SiiRstoffgesetz. Der Abschnitt 111 handelt vom gewerblichen Rechts- schutz. der in den Gesetzen fur Patent-, Gebrauchsmuster- und Waren- zeichenrecht vom 5. Mai 1936 gipfelt. Leider ist einiger hierhergehoriger Gesetze, die fur die Interessenten des Buches, wenn auch ferner liegend. immerhin von Bedeutung sein durften, nicht gedacht, z. B. des Gesetzcs gegen den unlauteren Wettbewerb und der Abkommen uber internationalen Warenzeichenschutz. Abschnitt IV enthalt die Kaiserliche Verordnung. betr. den Verkehr mit Arzneimitteln von 1901 und die Bestimmungen iiber Werhng und Verkauf von Arzneimitteln. Auch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches fur das Deutsche Reich werden im Abschnitt V gebracht. Besonders wertvoll fur dieses ausgezeichnete Nachschlagebuch ist die ein- gehende Beriicksichtigung der einschlagigen modernen Rechtsprechung und der Hinweis auf die maBgebende Literatur, welche den Leser in die Lage versetzt, sich jederzeit eingehender mit den rechtlichen Fragen zu be- schaftigen. W.

Die reichsrechtlichen Bestimmungen über Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln. Von Dipl.-Kfm. Dr. jur. H. Belz, Dr. jur. K. Bachmann, O. Rößler, Mitgl. der NSRDW. Hippokrates-Verlag

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396 B u c h e r s c h a u

d. h. um eine sehr flei5ige und umfangreiche Zusammenstellung des ein- schlagigen Schrifttums, Der Stoff wird in zehn Kapiteln dargeboten.. In der Einleitung werden die Ansichten iiber die allgemeinen Wirkungserscheinungen seit ungefahr 100 Jahren gebracht, denen sich dann die spezielleren Teile iiber den Einflu5 auf das Blut, -den Stoffwechsel, die Warmezirkulation, die Ver- dauungsorgane und die Nerven anschlieBen. Im Kapitel VII wird die Literatur iiber Seehospize und im nachsten Kapitel die iiber Indikationen mit den Unterabteilungen Trinkkuren und W'interkuren gebracht. Im Kapitel IX er- fahren wir einiges iiber bioklimatische Forschungsanstalten (Wyk, Trave- miinde, Jadestadte, Warnemiinde, Kiel, Norderney) und im Kapitel X iiber Geschichtliches.

Ein Verzeichnis der umfassenden in- und auslandischen Literatur be- schlieBt dieses sehr instruktive und fur Wasserfreunde besonders zu emp- fehlende Buch. w.

Die reichsrechtlichen Bestimmungen uber Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln. Von Dip1.-Kfm. Dr. jur. H. B e l z , Dr. jur. K. B a c h m a n n . 0. R 6 5 1 e r , Mitgl. ,der NSRDW. Hippokrates-Verlag Marquard & Cie., Stuttgart-Leipzig 1938. 215 Seiten. Preis lederimitiert 7.50 RM.

Das Buch fiillt in dankenswerter Weise eine Liicke des Schrifttums auf gewerberechtlichem Gebiete aus. ist fur die Hersteller und Vertreiber von Arzneimitteln bestimmt und wird von diesen warmstens begriiBt werden. Es ist ein Labyrinth von Gesetzen und Verordnungen, die teilweise zeitlich weit zuriickgreifend auf diesem Gebiete erlassen oder in anderen gesetz- lichen Bestimmungen inbegriffen sind und die zum groBten Teil noch der reichs- rechtlichen Regelung harren. Im Abschnitt VI des Buches ist z. B. der Arzneimittelgesetzentwurf aus dem Jahre 1031 veroffentlicht, der mit seinen 25 Paragraphen immer noch der Gesetzwerdung harrt. Die Verfasser geben immerhin wichtige Anhaltspunkte durch Veroffentlichung der diesbeziiglichen Ausfiihrungen des Prasidenten des Reichsgesundheitsamtes. Gerade dieser Abschnitt spricht Bande beziiglich der Verhaltnisse, die auf diesem Ce- samtgebiete herrschen. Dem Landrecht gehoren z. B. zur Zeit noch das deutsche und das homiiopathische Arzneibuch, die deutsche Arzneitaxe, die Vorschriften iiber Abgabe starkwirkender Arzneimittel, uber Lymphe, Impf- stoffe. Sera und Tuberkuline, iiber Quellstifte und Gifte an. Sie alle harren der reichsrechtlichen Regelung.

Im Abschnitt I1 werden die bisher erlassenen reichsrechtlichen Be- stimmungen iiber die Herstellung von Arzneimitteln gebracht, und zwar die Gewerbeordnung fur das Deutsche Reich vom 26. Juli 1900, die Gesetze iiber das Branntweinmonopol und den Verkehr mit Betaubungsmitteln sowie das SiiRstoffgesetz. Der Abschnitt 111 handelt vom gewerblichen Rechts- schutz. der in den Gesetzen fur Patent-, Gebrauchsmuster- und Waren- zeichenrecht vom 5. Mai 1936 gipfelt. Leider ist einiger hierhergehoriger Gesetze, die fur die Interessenten des Buches, wenn auch ferner liegend. immerhin von Bedeutung sein durften, nicht gedacht, z. B. des Gesetzcs gegen den unlauteren Wettbewerb und der Abkommen uber internationalen Warenzeichenschutz. Abschnitt IV enthalt die Kaiserliche Verordnung. betr. den Verkehr mit Arzneimitteln von 1901 und die Bestimmungen iiber W e r h n g und Verkauf von Arzneimitteln. Auch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches fur das Deutsche Reich werden im Abschnitt V gebracht.

Besonders wertvoll fur dieses ausgezeichnete Nachschlagebuch ist die ein- gehende Beriicksichtigung der einschlagigen modernen Rechtsprechung und der Hinweis auf die maBgebende Literatur, welche den Leser in die Lage versetzt, sich jederzeit eingehender mit den rechtlichen Fragen zu be- schaftigen. W.