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Zeitschrift fur angewandte Chernie. XIP. Jabgang. Heft 12. 23. MPPZ ISOI. Alleixiige Annahme von Inseraten bei den Annoneenexpeditionen von Angnst Scherl G. m. b. H., und Danbe & Co., G.m.b.H., Berlin SW. 12, Zimmerstr. 37-41 sowie in deren Filialen: Bremen, Obernstr. 16. Bremlan, Schweidnitzerstr. 11. Dremden, Seestr. 1. Elberfeld, Hersogstr. 38. Frankfurt a. Y., Eaiserstr. 10. Hlmbnq,Alter Wall 76. Hannovep, Geosrgtr. 39. Kammel, Obere Klinigstr. 27. XWn a. Rh., .Hohestr. 146. Leipgi Petemstr. 19 I. Magdeb- Breiteweg 184, I. Mllnohen, Kaufingerstrafie 26 (Domfrelhelt). Nlmbe~%aiserstra&e hcke Fleischbr&. Btuttgut, Khigstr. 11, I. Der Insertionepreis betr&gt pro mm H6he bei 46 mm Breite (3 gespalten) 15 Pfennige, auf den beiden auaeren Umechlagseiten 20 F'fennige. Bei Wiederholun en tritt entsprechender Rabatt ein. Beil en werden pro 1000 Stack mit 8.- M Wr 6 Gramm Gewicht berecbnet; hr sohwere Beilagen tritt besondere Verei%arung ein. ien I, Graben 28. INHALT: Julius Ephraim: Die Wortzeichen fur pharmazeutische F'rodukte 513. M. Dennstedt: aber die vereinfachte Elementaranal se far teehnische Zwecke I1 617. P a u l Gerlinger: Zur jodometriechen Bestimmung 8,s Kupfers 520. Y. Ha Br e i d t er: Von walchen Gesichtspunkten sind gerostete Blenden hinsichtlich ihres Entschweflungsgrades zu The o dor Me J er: Die neuesten Fortschritte im Bleikammcr rozek 523. Max Wohlgemuth: oher die Giftgefahren in chemischen 8abriken 6%. beu. teilen? 522. Referate: Mettlllurgie iind Hllttenfach, Elektrometallurgie, Metallbearbeitung 528; - Kautschuk, Guttapercha 537; - Fette, fette Ole, Wachsarten und Seifen, Glycerin 642. Wirtschaftlioh-gewrrblicher Teil: Tagesgeschich,tliche und Handelsrundechau: Uber die Trusts in Amerika 547; - Neu-York; - Wien 548; - Der Auhenhandel Osterreich-Ungarns in Waten der chemischen Industrie im Jahre 1905 549; - Berlin: - Essen; - Han- delsnotizen 551 ; - Dividenden; - Aus anderen Vereinen: Internationale Aussteliung zu Antwerpen im April nnd Mai 190.5; - VI,,Internationaler Kongrefi far angewandte Chemie in Rom 5.55; - 78. Versammlung deutscber Na- turforscher und Arzte zu Stuttgart am 16.-23.19. 1906; - Verein der Kalksandsteinfabriken 556; - Der Verband deut- seher FWbereien nnd chemischen Waschanstalten . - Personalnotizen; - Neue Bticher; - Btieherbesprechungen 557;'- Patentlisten SS. Die Wortzeichen Von Dr. JULIUS EPIIRAIM. fur pharrnazeutische Prbdukte. IEingeg. d. 14.12. 1906.) Unter Warenzeichen (Handelsmarke) versteht man irgend ein Kennzeichen, welches in Beziehung zur Ware gebracht, darauf hinweisen soll, daD die Ware aus einem bestimmten Betriebe herriihrt. Man soll also die Herkunft der bestimmten Ware aus einer bestimmten Statte erkennen, derartig, da0 das Vorhandensein des Zeichens eine Unterschei- dung der Ware von anderen Waren gleicher Art aus- macht. Urspriinglich bediente man sich irgend eines bildlichen Merkmals (z. B. die gekreuzten Schwerter der Konigl. MeiBner Porzellanmanufaktur, das Henkelsche Zwillingszeichen fur Stahlwaren), wie auch das alte deutsche Markengesetz von 1874 Worte ausdriicklich von der Eintragung fur In- lander ausschloB. Theoretisch kann aber auch ein Wort als Warenzeichen benutzt werden, indem man irgend ein Wort nicht nach der besonderen zufalligen Buchstabenform, sondern nach seiner Worteigen- schaft in Verbindung mit der Ware bringt (z. B. das Wort ,,Amor" fur ein Metallputzmittel). Die Eintragung von Worten als Warenzeichen ist durch das jetzt geltende deutsche Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12./5. 1894 gestattet. Bedingung ist fur die Eintragung (5 4 Nr. 1 des l) Vorgetragen in der Sitzung des Miirkischen Bezirksvereins vom 21. Fehruar 1906. Cb. 1906. Warenzeichengesetzes), da13 das als Warenzeichen eingetragene Wort keine Angaben uber Art, Zeit, Ort der Herstellung, uber die Beschaffenheit, uber die Bestimmung, iiber Preis-, Mengen- oder Ge- wichtsverhaltnisse der Ware enthalt. Dement- sprechend ist ein Waren n a m e , mit dem man all- gemein die Ware vor der Eintragung des Waren- zeichens belegt hat, nicht als Warenzeichen einzu- tragen. Das Wort ,,Soda" ware, als Waren n a m e, also nicht fur Natriumcarbonat (oder ein chemisches Produkt) einzutragen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 12./5. 1894 hat sich die chemische Industrie namentlich fir pharmazeutische Produkte der Wortzeichen zur Kennzeichnung der aus ihren Betricben herruhrenden Waren in reichem MaBe bedient. Zurzeit werden uberhaupt bereits mehr Wort- als Bildzeichen eingetragen (1904 4465 Bild- zeichen, 5402 Wortzeichen), in der chemischen, be- sonders pharmazeutischen Industrie iiberwiegen die Wortzeichen ganz hervorragend. Die Grunde hierfiir und der Wert des Wortzeichens sind wohl am besten folgendermaflen zu kennzeichnen. (Die Geschafts- tatigkeit des Kaiserlichen Patentamts 1891-1900, Berlin 1902, S. 236) : ,,Der Grund fur die steigende Bedeutung des Wortzeichens und seine besondere Beliebtheit in einzelnen Gewerbezweigen liegt zu- tage. Der Gewerbetreibende sucht sich oft fur einen neuen, ausschlieBlich von ihm - unter Patent- schutz odor ohne einen solchen - hergestellten Artikel oder fur einen nach einem besonderen Ver- fahren hergestellten Gegenstand mittels der Ein- tragung als Warenzeichen einen Namen zu sichern, unter dem er die Ware in den Verkehr einfuhren 65

Die Wortzeichen für pharmazeutische Produkte

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Page 1: Die Wortzeichen für pharmazeutische Produkte

Zeitschrift fur angewandte Chernie. XIP. Jabgang. Heft 12. 23. MPPZ ISOI.

Alleixiige Annahme von Inseraten bei den Annoneenexpeditionen von Angnst Scherl G. m. b. H., und Danbe & Co., G.m.b.H., Berlin SW. 12, Zimmerstr. 37-41

sowie in deren Filialen: Bremen, Obernstr. 16. Bremlan, Schweidnitzerstr. 11. Dremden, Seestr. 1. Elberfeld, Hersogstr. 38. Frankfurt a. Y., Eaiserstr. 10. H l m b n q , A l t e r Wall 76. Hannovep, Geosrgtr. 39. Kammel, Obere Klinigstr. 27. XWn a. Rh., .Hohestr. 146. Leipgi Petemstr. 19 I. Magdeb- Breiteweg 184, I. Mllnohen, Kaufingerstrafie 26 (Domfrelhelt). N l m b e ~ % a i s e r s t r a & e hcke Fleischbr&. Btuttgut, Khigstr. 11, I.

Der Insertionepreis betr&gt pro mm H6he bei 46 mm Breite (3 gespalten) 15 Pfennige, auf den beiden auaeren Umechlagseiten 20 F'fennige. Bei Wiederholun en tritt entsprechender Rabatt ein. Beil en werden pro 1000 Stack mit 8.- M Wr 6 Gramm Gewicht berecbnet; h r sohwere Beilagen tritt besondere Verei%arung ein.

ien I, Graben 28.

I N H A L T : J u l i u s E p h r a i m : Die Wortzeichen fur pharmazeutische F'rodukte 513. M. D e n n s t e d t : a b e r die vereinfachte Elementaranal se far teehnische Zwecke I1 617. P a u l G e r l i n g e r : Zur jodometriechen Bestimmung 8,s Kupfers 520. Y. H a B r e i d t e r : Von walchen Gesichtspunkten sind gerostete Blenden hinsichtlich ihres Entschweflungsgrades zu

T h e o d o r Me J er : Die neuesten Fortschritte im Bleikammcr rozek 523. Max W o h l g e m u t h : oher die Giftgefahren in chemischen 8abriken 6%.

beu. teilen? 522.

Referate: Mettlllurgie iind Hllttenfach, Elektrometallurgie, Metallbearbeitung 528; - Kautschuk, Guttapercha 537; - Fette,

fette Ole, Wachsarten und Seifen, Glycerin 642.

Wirtschaftlioh-gewrrblicher Teil: Tagesgeschich,tliche und Handelsrundechau: Uber die Trusts in Amerika 547; - Neu-York; - Wien 548; - Der Auhenhandel Osterreich-Ungarns in Waten der chemischen Industrie im Jahre 1905 549; - Berlin: - Essen; - Han- delsnotizen 551 ; - Dividenden; - Aus anderen Vereinen: Internationale Aussteliung zu Antwerpen im April nnd Mai 190.5; - VI,,Internationaler Kongrefi far angewandte Chemie in Rom 5.55; - 78. Versammlung deutscber Na- turforscher und Arzte zu Stuttgart am 16.-23.19. 1906; - Verein der Kalksandsteinfabriken 556; - Der Verband deut- seher FWbereien nnd chemischen Waschanstalten . - Personalnotizen; - Neue Bticher; - Btieherbesprechungen

557;'- Patentlisten SS.

Die Wortzeichen

Von Dr. JULIUS EPIIRAIM. fur pharrnazeutische Prbdukte.

IEingeg. d. 14.12. 1906.)

Unter Warenzeichen (Handelsmarke) versteht man irgend ein Kennzeichen, welches in Beziehung zur Ware gebracht, darauf hinweisen soll, daD die Ware aus einem bestimmten Betriebe herriihrt. Man soll also die Herkunft der bestimmten Ware aus einer bestimmten Statte erkennen, derartig, da0 das Vorhandensein des Zeichens eine Unterschei- dung der Ware von anderen Waren gleicher Art aus- macht. Urspriinglich bediente man sich irgend eines bildlichen Merkmals (z. B. die gekreuzten Schwerter der Konigl. MeiBner Porzellanmanufaktur, das Henkelsche Zwillingszeichen fur Stahlwaren), wie auch das alte deutsche Markengesetz von 1874 Worte ausdriicklich von der Eintragung fur In- lander ausschloB. Theoretisch kann aber auch ein Wort als Warenzeichen benutzt werden, indem man irgend ein Wort nicht nach der besonderen zufalligen Buchstabenform, sondern nach seiner Worteigen- schaft in Verbindung mit der Ware bringt (z. B. das Wort ,,Amor" fur ein Metallputzmittel). Die Eintragung von Worten als Warenzeichen ist durch das jetzt geltende deutsche Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12./5. 1894 gestattet. Bedingung ist fur die Eintragung ( 5 4 Nr. 1 des

l) Vorgetragen in der Sitzung des Miirkischen Bezirksvereins vom 21. Fehruar 1906.

Cb. 1906.

Warenzeichengesetzes), da13 das als Warenzeichen eingetragene Wort keine Angaben uber Art, Zeit, Ort der Herstellung, uber die Beschaffenheit, uber die Bestimmung, iiber Preis-, Mengen- oder Ge- wichtsverhaltnisse der Ware enthalt. Dement- sprechend ist ein Waren n a m e , mit dem man all- gemein die Ware vor der Eintragung des Waren- zeichens belegt hat, nicht als Warenzeichen einzu- tragen. Das Wort ,,Soda" ware, als Waren n a m e, also nicht fur Natriumcarbonat (oder ein chemisches Produkt) einzutragen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 12./5. 1894 hat sich die chemische Industrie namentlich fir pharmazeutische Produkte der Wortzeichen zur Kennzeichnung der aus ihren Betricben herruhrenden Waren in reichem MaBe bedient. Zurzeit werden uberhaupt bereits mehr Wort- als Bildzeichen eingetragen (1904 4465 Bild- zeichen, 5402 Wortzeichen), in der chemischen, be- sonders pharmazeutischen Industrie iiberwiegen die Wortzeichen ganz hervorragend. Die Grunde hierfiir und der Wert des Wortzeichens sind wohl am besten folgendermaflen zu kennzeichnen. (Die Geschafts- tatigkeit des Kaiserlichen Patentamts 1891-1900, Berlin 1902, S. 236) : ,,Der Grund fur die steigende Bedeutung des Wortzeichens und seine besondere Beliebtheit in einzelnen Gewerbezweigen liegt zu- tage. Der Gewerbetreibende sucht sich oft fur einen neuen, ausschlieBlich von ihm - unter Patent- schutz odor ohne einen solchen - hergestellten Artikel oder fur einen nach einem besonderen Ver- fahren hergestellten Gegenstand mittels der Ein- tragung als Warenzeichen einen Namen zu sichern, unter dem er die Ware in den Verkehr einfuhren

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5 14 Ephraim: Die Wortmiohen fur pharmmeutische Produkte. [ a n g ~ ~ ~ ~ ~ i f ~ ~ ~ ~ i e .

und im Publikum bekannt machen will. Anderer- seits verbmdet sich auch regelmaBig bei dem Publi- kum rnit dem neuen Namen von selbst die Vor- stellung, da13 ihm eine neue, von der bisher vor- handenen in irgend einer Richtung abweichende Ware geboten wird. Insofern das Wortzeiehen in diesem Sinne mit einem bestimmten Produkt ver. kniipft ist, und dern Zeicheninhaber die ausschlieB- liche Benennung dcr Ware im Verkehr sichert, ge- wiihrleistet es, solange das Produkt nur unter diesem Namen im Verkehr bekannt ist, dem Zeicheninhaber ein Monopol im Handel mit der betreffenden Ware, das erst dann von der Konkurrenz durehbrochen wird, wenn es ihr gelingt, die Ware auch unter einem anderen Namen im Verkehr einzubiirgern. " Wie es in ahnlichen Fallen natiirlich ist, wurden die Vor- teile, welche die Wortzeichen den Besitzern ge- wiihren, nicht in allen Kreisen gebilligt. Eine schliealieh immer lebhafter werdende Bewegung ist gegen die Eintragungen vonWortzeichen fur pharma- zeutische Produkte entstanden. Zunachst wurde die Fragc von interessierten Kreisen, den Apothekern, immer lebhafter verfolgt, dann erfolgte eine Er- iirtcrung seitens der Arzte, wahrend kiirzlich Ge- richtsassessor Dr. R a t h e n a u den Gegenstand vom zeichenrechtlichcn Standpunkte behandelte (Die Entwicklung eingetragener Wortzeichen zu Warenuamen, mit besonderer Beriicksichtigung des Wortzeiehenschutzes fur Arzneimittel, Arch. f. Bur- gerl. Recht BY, 1-54 [1905]).

Bei der Reurteilung der Frage, ob eine Ab- schaffung oder Beschrankung des Wortzeichen- schutzes fur pharmazeutische Produkte notwendig oder empfehlenswert ist, wird man alle Nebenpunkte ausscheiden miissen. Namentlich darf man nicht die R a g e hineinziehen, ob die synthetischen, fabrik- maBig hergestellten Arzneimittel wunschenswert sind oder nicht. Es ist allerdings zutreffend, daB fur die neueren synthetischen Heilmittel hauptsachlich Wortzeichen benutzt werden. Fur die Tatsache, daB die synthetischen Arzneimittel bestehen und in immer weiterem MaBe Boden gewinnen, ist aber der Wortzeichenschutz, wenigstens nicht allein, keineswegs verantwortlich zu mwhen. Die moderne Richtung der Therapie ist den kunstlichen Arznei- mitteln geneigt, so daB die Einfiihrung der Arznei- mittel auch ohne Wortzeichenschutz gelinge. Durch den Wortzeichenschutz wird der Nutzen aus der Herstellung und dem Vertriebe der neuen Arznei- mittel allerdings erhiiht. Aber das Bestehen des Wortzeichenschutzes iiberhaupt ist nicht die alleinige Ursaehc und Veranlassung der Verbreitung der neueren Srzneimittel. Allerdings wird die Neigung, dern Institute der Wortzeiehen alle Wirkungen der Einfiihrung neuer synthetischer Arzneimittel unter- zuutellen, durch ein zufalliges historisches Zusam- mentreffen begiinstigt. Als 1894 das jetzige Waren- zeichengesetz den Wortzeichenschutz einfiihrte, be. gann gerade die Fabrikation kiinatlicher Arznei- mittel ihre groBe Entwicklung. Dieses zeitliche Zu- sammentreffen der beiden Ereignisse hat auch haufig dazu gefiihrt, die Wirkungen der Arzneimittelfabri- kation mit dem Wortzeichensehutz in genetische Verbindung zu bringen. TatsLchlich ist der ursach- liche Zusammenhang, wenn iiberhaupt, blos in gerinqem Grade vorhanden, vielmehr besteht wesent- lich nur cin Parallelismus.

Die wesentliche Ursache, daB der Wortzeichen- ichutz fur Arzneimittel unbequem empfunden wird, besteht, wie R a t h e n a u treffend hervorhebt (1. c. 3. 21) darin, daB das urspriingliche W a r c n - I: e i c h e n sich in einen W a r e n n a m e n ver- wandelt hat. Das urspriingliche WarenKeichen wird 3chlieBlich mit dem Namen fiir die Ware identifi- ziert. Antipyrin, Salol, Somatose, Salipyrin, Der- matol sind urspriinglieh Warenzeichen, sollten also nur dazu dienen, anzugeben, daB die Ware von den betreffenden Fabriken herriihrt. Die Zeichen dicnen aber n a c h ihrer Eintragung auch als Warenname, indem man bestimmte Produkte rnit den Waren- zeiehen b e n e n n t. Da nun eine bestimmte Fabrik das Recht hat, den Namen infolge der Eintragung als Warenzeiehen zu gebrauchen, wird in gewissem Sinne ein Monopol geschaffen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf kein Produkt mit dem Worte Antipyrin usw. bezeichnet werden, wenn es nicht von der Fabrik, welche im Besitze des Waren- zeichens ist, herriihrt. Ein derartiges Monopol soll ( R a t h c n a u , S. 23, K o h l e r , Tndustrierecht- liche Abhandlungen I, 30) dem Geistc des Waren- zeichengesetzes widersprechen, zumal in der Schaf- fung eines Warenzeichens kein erfinderischcs Ver- dienst licgen soll.

Bei dieser Beurteilung diirfte aber ein wichtiger Punkt iibersehen sein : Nicht allein die Eintragung des Warenzeichens uud die alleinige Benutzung durch eine bestimmte Firma veranlafit die I h f - nahme des Wortes als Warenname. E s i s t v i e 1 - m e h r n o t w e n d i g , d a l 3 s i c h d a s W o r t a 1 s W a r e n n a m e e i g n e t. Hierzu sind be- sondere Bedingungen zu erfullen, wie Annehmlich- keit des Klanges, eine gewisse Kiirze, eine leichte Einprllgung und dgl. Es ist, wie jeder bestatigen wird, der einmal an der Auswahl eines Waren- zeichens teilgenommen hat, nicht so lcicht, ein brauchbares Wortzeichen zu sehaffen. Keineswegs geniigt hierzu die Eintragungsfahigkeit allein, viel- mehr miissen eben noch weitere Bedingungen hinzu- treten. Es wLre z. B. sehr zweifelhaft, ob das Wort ,,Sarsaparilla" sich ebenso leicht wie Trional oder dgl. eingebiirgert hatte. Ob das Produkt, welchcs das Zeichen ,,Somatoso" tragt sich leicht eiuge- biirgert hltte, wenn es das Wort ,,Klrtdderad2ttsch" oder ,,Magenose" als Zeichen hat,te, ist schr un- wahrseheinlich. Bei der Einfiihrung eines Waren- zeichens sprechen eben viel Imponderabilien mit.

Das Wort ,,Formaldehyd" durfte nach An- schauung des Chemikers nicht iibermaBig lang sein nnd bietet auch bei der Aussprache keine Sehwierig- keiten. Trotzdem das Wort Jahrzehnte lang ein- gefiihrt war und auch in der Technik lange Jahre sogar zur Rezeichnung des Handelsartikels benutzt wurde, ist es im pharmazeutischen Verkehr fast voll- kommen durch das auch nicht viel kiirzere ,,For- malin" verdrangt worden. Das letztere Wort, war aber wieder dem kiirzeren Work ,,Formal" gegen- uber siegreich.

Der EinfluD bestimmter Eigenschaften auf die Einfuhrung eines Wortes zeigt sich auch darin, daB die Wortzeichen fur chemische Produkte nach gewissen, allgemeinen Regeln gebildet sind. Aller- dings tragt die Befolgung bestimmter Gesichts- punkte bei der Schaffung von Wortzeichen in der chemischen Industrie auch dazu bei, die Umbildung

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515 Heft XIX. ,2. *., Jahrgang. MBrz 190s.] Ephraim: Die Wortzeichen fur pharmazeutisohe Produkte.

der Wortzeichen in Warennamen zu begiinstigen. Dejenige. der mit dcm Warenzeichenwesen weniger vertraut ist, wird die Regelmalgkeit der Wortbil- dungen auf die Beachtung gewisser Sprachgesetze zuriickfuhren und deshalb in dem W a r e n - z e i c h e n geneigt sein, einen W a r e n n a m e n zu erblicken. Dieser Irrtum der Beurteilung ist aber weder dem Warenzeicheninhaber noch dem W a r e n z e i c h e n g e s e t z e vorzuwerfen.

Man darf weiter auch nicht auBer acht lassen, daD es sogar nicht einmal heute leicht ist, uber- haupt ein eintragungsfahiges Wortzeichen ausfindig zu machen, selbst wenn man auf die sonstigen Eigenschaften von brauchbaren Warenzeichen ver- zichten wollte.

Zeichen, die mit einem alteren, fur die gleichen Waren eingetragenen Zeichen verwechslungsfahig sind, werden auf Widerspruch des alteren Zeichen- inhabers zuruckgewiesen. Bei der steigenden Zahl der eingetragenen Zeichen, bei der Benutzung ge- wisser Wortst&mme der lateinischen oder griechi- when Sprache, miissen Kollisionen der Neuanmel- dungen mit iilteren Zeichen naturgemlo immer haufiger werden. Hierdurch wird die Sehaffung neuer eintragungsfafiger Zeichen immer schwieriger. Es gehort zur Schaffung eines Wortzeichens eine gewisse Geistestatigkeit, die als durchaus einer ur- heberrechtlichen Tiitigkeit vergleichbar anzusehen ist. Auch die Wahl eines Wortzeichens muW als die Schopfung eines Immaterislsgutes betrachtet werden, so daB die negierende Beurteilung K o h - 1 e r s nicht anzuerkennen ist. Gegen R a t h e n a LI ist aber einzuwenden, daB die alleinige Benutzung eines Zeichens durch den Berechtigten natiirlich im Sinne des Warenzeichengesetzes liegt. Will der Ver- kehr nur die mit dem Warenzeichen versehene Ware haben, so widerspricht dies durchaus nicht der Ab- sicht des Warenzeichengesetzes. Man muB aber he- riicksichtigen, da13 der Entwicklungsgang des Waren- zeichens zum Warennamen darauf hinausliiuft, den Kaufer zur B e n e n n u n g d e s G e g e n - s t a n d e s m i t d e n 1 W a r e n z e i c h e n zu veranlassen. Die Entwicklung des Wortzeichens zum Warennamen, auf die in der Tat mit R a - t h e n a u die jetzt laut werdenden Bedenken gegen die Wortzeichen zuriickzufiihren sind, be- deutet also eine letzte Konsequene der unbedingten Alleinherrschaft des Wortzeichens.

Zwi- schen der hochsten Anerkennung des Alleinrechts, in dem nur die von dem Zeichenbesitzer gelieferte Ware gefordert wird, und der Bestreitung des AlIeinrechts durch Anwendung des Zoichens als Warenname, ist keine scharfe, einwandsfreie Tren- nung moglich. Es kommt hierbei auch noch ein anderes Moment in Betracht.

Bei der Verwandung des Wortzeichens in einen Warennamen ist namlich die Frage zu erortern, fur wen diese Umbildung stattfindet, und fur wen die beim Wortzeichen vorhandene Verbindung der Fabrikationsstiitte rnit der Ware verschwindet. Fur den Apotheker kann diese Verwandlung nicht statt- finden, denn selbst wenn der Bezug des Arzneimittels durch die Vermittlung der Grobdrogenhandlungen rrfolgen sollte, mu13 der Apotheker den Zusammen- hang zwischen Fabrikant und Ware kennen. Auch bei clem verordnenden Arzte sollte eine derartige

NaturgernaB ist die Grenze sehr flussig.

Kenntnis auch bestehen, denn in fast allen Ver- jffentlichungen wird auf diesen Zusammenhang hm- gewiesen. Geht die Erinnerung an die besondere Fabrik verloren, weiB man also nicht, daB nur die bestimmte Fabrik das mit dem Worte bezeichnete Priiparat herstellt, so wiirde auch dies nicht ohne weiteres dem Warenzeichengesetz widersprechen. Es mulj geniigen, daB das Vorliegen eines Individual- fiechts bekannt ist, man also we%, daB nur eine be- kimmte Fabrik das Zeichen anwenden darf, wiih- -end der Inhaber desselben, sein Name usw. nicht gofort im Gedichtnis sein mu13. Der Zweck des Warenzeichens besteht ja gerade darin, den Hinweis tuf die genaue Firma des Produzenten unnotig zu rnaehen, denselben viellnehr durch das Waren- zeichen zu ersetzen. Das groBe Publikum kann sich xber bei den Zeichen ebensowenig wie bei den wissenschaftlichen Bezeichnungen, auch wo die- 3elben vorliegen, etwas denken. Arzneimittel sind Eiir das konsumierende Publikum nicht Waren, deren Eigenschaften von ihm erkannt und festgestellt ner- den konnen, zumal die Waren ihm selten in unver- wbeitetem Zustande begegnon. Es liegt also ein gewisses Vertrauen zu dem Fabrikanten vor, wo- durch die Warenzeichcnnatur des Wortes, wenn auch unausgesprochen, wicderuni in den Vordergrund ge- riickt werden. Auch die Verschiedenheit der Ver- kehrskreise, nach denen die Frage, ob ein Wort als Warenname oder Warenzeichen anzusehen ist, ab- weichend entschieden werden muB, laat eine scharfe Unterscheidung zwischen Warenname und Waren- zeichen nicht zu.

Mit Rucksicht auf diese Verhaltnisse kann auch der Vorschlag R a t h e n a u s, da13 eine Loschung eines Warenzeichens erfolgen soll, ,,wenn das Zeichen zur allgemein iiblichen Warenbenennung geworden ist" (1. c. 51), nicht angenommen werden. Die stete Streitfrage bei derartigen Entscheidungen wird darin bestehen muss!?, welche Verkehrskreise als maB- gebend fiir die Ublichkeit der Warenbenennung an- zusehen sind. Hierin mu8 notwendigerweise eine derartige Unsicherbeit und Unbestimmtheit be- stehen, da13 eine GleichmaBigkeit der Grundsatze nicht leicht eintreten kann. Wenn man noch die wiederholt seitens der Warenzeichenabteilung mit vollkommenem Rechte ausgesprochene Anschauung beriicksichtigt, daB bei der Loschung eines an der Grenze der Schutzfahigkeit sich befindenden Wortes besonders vorsichtig vorgegangen werden muB, so werden die Schwierigkeiten der Entscheidungen noch mehr wachsen. Die Unsicherheit der Ent- scheidung iiber die Umbildung des Warenzeichens zum Warennamen wiirde auch dadurch erhijht wer- den, daB die Art des Heilmittels in Betracht ge- zogen werden mu& Manche Mittel werden ohne Empfehlung oder Vorschrift des Arztes, andere Mittel wiederum nur auf iirztliche Verordnung ge- fordert. SchlieBlich kommen auch beide Arten des Bezuges nebeneinander vor. Man wird aber je nach diesen Verhaltnissen einen verschiedenen Verkehrs- kreis als beteiligt ansehen miissen. Die Auswahl des Verkehrskreises fur die Entscheidung wird in vielen Fallen grol3e Schwierigkeiten bereiten.

Der seitens der Apotheker gemachte Vorschlag, Wortzeichen fur pharmazeutische Produkte iiber- haupt von dcr Eintragung auszuschlieBen oder die Zeitdauer dieser Eintragungen zu heschriinken, ist

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aus verscluedenen Grunden nicht annehmbar. Mit Recht wies bereits R a t h e n a u (1. c. 13) darauf hin, daB hierdurch die Konkurrenzfahigkeit der deutschen Industrie erheblich beeintrachtigt wiirde. Auch die Schwierigkeit der Prufung, ob die Warcn als Arzneimittel anzusehen sind, worauf gleichfalls R a t h e n a u hinwics, darf nicht auBcr acht ge- laasen werdcn. Es konnen allerdings pharmazeutisch oder medizinisch gebildete Priifungsbeamte in daa Patentamt berufen werden, oder bei mchrfacher Verwendung der Ware konnte die Benutzung fur Heil- zwecke ungeschutzt bleiben. Aber gerade die von den Gerichten mit Rucksicht auf die kaiserliche Ver- ordnung iiber den Verkehr mit Arzneimitteln haufig zu fillenden, oft einander widersprechenden Ent- scheidungen, ob eine Verwendung bzw. Bestimmung fur Heilzwecke vorliegt, zeigen, wie schwierig der- artige Falle oft liegen. Sogar die Definition eines Arzneimittels ist durchaus nicht leicht zu geben und muB als sehr diskutabel bezeichnet werden. Dann aber sprechen noch andere Gesichtspunkte gegen den AusschluB von Warenzeicheneintragungen fur pharmazeutische Produkte.

Bereits oben wurde darauf hingewiesen, daB Klangschonheit und dgl. fur die Einfuhrung eines Worzteichens mitsprechen. Nimmt man nun gar den von Apothekerkreisen, Medizinern (B i n z , Deutsche Medizin. Wochenschrift 1901, Nr. 31 und auch von It a t h e n a u (1. c. 8) vertretenen Standpunkt ein, daB die wissenschaftlichen Bezeich- nungen der Arzneimittel unbrauchbar sind, so er- gibt sich die Notwendigkeit, der Phantasiebezeich- nungen. Es muB die Frage entstehen, wie man diese notwendigen Phantasiebezeichnungen erhalten will, wenn kein Warenzeichenschutz bestiinde. Die bisher auf diesem Gebiete von den Pabriken geleistete Arbeit ist durchaus nicht gering anzuschlagen. Selbst wenn man annehmen wollte, daB die Fab- riken nicht vollig auf den Gebrauch von Schlag- worten verzichten wiirden, was aber durchaus nicht sicher sein diirfte, mu0 man immer damit rechnen, daB eine ahnliche Sorgfalt, wie sie heute im eigenen Interesse seitens der Fabriken angewendet wird, kaum mehr geubt werden wird. Hierdurch wiirde aber der Verkehr rnit Arzneimitteln erheblich ge- schadigt wcrden, und zwar nicht zum geringen Toile gerade zum Schaden der Arzte, der Apotheker und des Publikums. Man kann den Fabrikanten schon nicht zwingen, Phantasieworte zu schaffen. Noch weniger kann aber ein Zwang ausgeubt werden, g u t e Phantasieworte zu schaffen. Wenn man sich die Frage vorlcgt, wie die Verhaltnisse sein wiirden, falls das Bquivalent des Wortzeichenschutzes nicht fur die aufgewendete Arbeit des Fabrikanten be- steht, wird man ohne weiteres erkennen, daB der Wortzeichenschutz nicht nur sogenannte Schadi- gungen herbeifuhrt. Es bestehen in ihm zweifellos auch Vorteile, die durchaus nicht verkannt werden durfen.

Die Vorteile der Eintragung von Wortzeichen liegen aber noch nach einer anderen, vielleicht vie1 bedeutsameren Richtung. Gerade bei Arzneimitteln besteht die Notwendigkeit, fur Warennamen eine zu grol3e h l i c h k e i t mit bereits bekannten Bezeich- nungen ahnlicher Art zu vermeiden. Dieser Forde- rung wird, sobald die Eintragung des Wortzeichens erfolgt, durch die Priifungstatigkeit der Waren-

zeichenabteilung des Patentamtes hinreichend Rech- nung getragen. Bei Annahme der Verwechslungs- fahigkeit eines angemeldcten Zeichens mit einem bereits eingetragenen oder friiher angemeldeten wird der Inhaber des letztercn zum Widerspruch aufgefordert. Beim Eingange eines Widcrspruchcs wird dann iiber die Verwechslungsfihigkeit cnt- schieden. Man darf den segensreichcn EinfluB dieser sachgemlBen Prufung auf Verwechslungsfahigkeit nicht gering beurteilen. Unstreitig hat, gerade mit Riicksicht auf die Vermeidung von Verwechslungen, die Eintragung der Wortzeichen fur die Entwick- lung des Verkehrs mit Heilmitteln sehr niitzlich ge- wirkt. Es durfte wohl sicher sein, daB bei dem Auf- horen des Wortzeichensohutzes und des mit diesem verbundenen Priifungsverfahren auch die Bemuh- ungen auf Auswahl von originellen oder schwer zu verwechselnden Worten aufhoren werden. Im Gegen- teil ist zu befiirchten, daB teils aus geschaftlichen, teils aus wissenschaftlichen Griinden eine Anlehnung an bereits bekannte Worte in hoherem MaBe statt- finden wird wie bisher. Die Vermeidung von ver- wechslungsfahigen Worten ist aber gerade bei Arz- neimitteln derartig wichtig, daB mit Riicksicht hie- rauf, im Gegensatz zu den Bestrebungcn der Apo- theker, im Interesse der Allgemeinhcit und dcr Sicherheit des Verkehrs ein E i n t r a g u n g s - z w a n g b e i W o r t z e i c h e n f u r A r z n e i - m i t t e l g e f o r d e r t w e r d e n m u O .

Man miiBte sogar weiter gchen und, auch wenn der altere Zeicheninhaber gegen die Eintragung des jiingeren Zeichens keinen Widerspruch erhebt, die Eintragung nur zulassen, falls die Verwechslungs- fahigkeit ausgeschlossen ist. Ubrigens besteht ein Zeichenzwang fur pharmazeutische Produkte in manchen Lindern, z. B. Spanien und RuBland.

Die Frage des Wortschutzes fur ArmeimitteI kann nicht einfach, wie es bisher meist geschehen ist, unter ausschlieBlicher Betonung der etwa un- angenehm empfundenen Wirkungen erortert werden. Jedenfalls bringt der Wortzeichenschutz, selbst wenn man die von seinen Gegnern behaupteten Nachteile im ganzen Umfange anerkennen will, auch zweifellos Vorteile, die im Interesse des Verkehrs mit Arznei- mitteln liegen.

Manche der dem Wortzeichenschutze zuge- schriebenen Nachtcile bestehen aber iiberhaupt nicht in der bchaupteten Allgemeinheit oder sind nicht dem Wortzeichenschutze eigentiimlich. Dies gilt in erster Linie von dem unter dem Warenzeichengesetz geltend gemachten Verbote, das geschutzte Seichen fur die verarbeitete Ware zu benutzen. Von die!er Befugnis wird der Fabrikant nur in bestimmten Fallen Gebrauch machen, wenn namlich eine Ver- arbeitung unnotig und unerwunscht ist. Dagegen gibt es eine ganze Reihc von Produkten, die, wie der Fabrikant sehr wohl weil, uberhaupt nur unter Zuhilfenahme einer Verarbeitung verwcndet werden konnen. Hier ist ein Verbot der Anwendung des Wortzeichens auf das verarbeitete Produkt voll- kommen im eigenen Interesse des Produzenten aus- geschlossen. Im iibrigen kann der Fnbrikant seine Abnehmer auch unabhangig von dem Wortzeichen- schutze zur Vermeidung von Verarbeitnngen auf Grund von Verkaufsbedingungen anhalten. Der Unterschied besteht nur in der Geltendmachung der Vertragsbedingungen. Andererseits hat die Inne-

Page 5: Die Wortzeichen für pharmazeutische Produkte

2h$ggigo6,] Dennstedt: Vereinfachte Elementaranalyse fur techn. Zwecke II. 517

im lnteresse der Einfuhrung der Methodc in wissen- schaftlichen Laboratorien den Wunsch ausgespro- chen, ich mochte einfache Vorpriifungsverfahren veroffentlichen, die eine sichere Auswahl der fur die gerade vorliegende Substanz am besten geeigneten Modifikation gestatte.

1) Vgl. diese Z. 18, 1134 (1905).

haltung bestimmter Verkaufspreise widerum nichts rnit dem Warenzeichenschutze zu tun. Eine Zu- widerhandlung kann in diesem Falle nicht auf Grund des Warenzeichengesetzes verfolgt werden.

Ein gleichfalls dem Wortzeichenschutze ge- machter Vorwurf besteht darin, daB die mit dem Warenzeichen versehenen Produkte mit Riicksicht auf die Eintragungdes Wortzeichens haufig die Bezeichnung ,,Gesetzlich geschiitzt" tragen. Aller- dings wird der Unkundige mit Unrecht die Auf- fassung haben, daB die Ware ,,gcsetzlich geschutzt" sei. Gegen diesen MiBbrauch bieten aber die beste- henden Gesetze geniigende Handhaben, indem in der angefuhrten Bezeichnung nach der stindigen Spruchpraxis eine PatentanmaBung erblickt wer- den muB, die nach 3 40 Pat.-Ges. strafbar ist.

Ehe ich aber auf ihre Beschreibung nliher ein- gehe, sollen ganz kurz auch die ubrigen Vorrich- tungen fur die dchnellmethode beschrieben werden, weil auch sie naturlich unter Umstinden mit Vor- teil im technischen Laboratorium Verwendung fin- den konnen.

2 ) Berl. Berichte 38, 3729 (1905).

Uber die vereinfachte Elementar-

Aus dt.m Chemischen Staatslaboratorium in Hamburg.

Von Prof. Dr. 13. DsxLvsrEm-Hamburg. (Eingeg. d. 19.12. 1905.)

Bei Gelegenheit des uber dieses Thema auf der vorjlihrigen Hauptversammlung in Bremen von mir gehaltenen Vortrages hatte Prof. B e c k m a n n

analyse fur technische Zwecke 11 l).

Ieh bin diesem Wunsche in einer kunen Mit- teilung in den Berichten der Deutschen Chemi- schen Gesellschaft nachgekommenz) und entspreche nunmehr auch gern einer Aufforderung der Redak- tion dieser Zeitschrift, eine ahnliche Ergiinzung meines Vortrags auch fiir die technischen Labora- torien zu liefern.

Um MiBverstandnissen vorzubeugen, mochte ich von vornherein erklliren, dalJ es nach meiner Meinung eine technische Methode fur die Elementar- analyse in dem Sinne, als ob man sich fur sie rnit einer geringeren Genauigkeit begnugen durfe, nicht gibt, im Gegenteil, wllhrend der wissenschaftliche Chemiker unter Urnscanden selbst aus einer schlech- ten Analyse noch immer die richtige Zusammenset- zung eines Korpers errechnen kann, wird der Tech- niker, der eine ahnliche Kontrolle z. B. bei der Analyse von Steinkohlen, Schmierolen usw. nicht hat, durch mangelhafte Analysen zu ganz falschen Resultaten kommen.

G a r k e i n e Analyse ist daher fur den tech- nischen Chemiker in den meisten Flillen immer noch besser als eine u n g e n a u e

In einem wissenschaftlichen Laboratorium, wo taglich Substanzen der verschiedensten Art analy- siert werden mussen, wird man viel eher geneigt sein, verschiedene Vorrichtungen fur bestimmte Zwecke vorratig zu halten und zu verwenden, der technische Chemiker wird dagegen einen Apparat bevorzugen, der in

Fig. 1.

Fig. 2.

allen Falien dienen -kann, der sich auch, wenn er ein- ma1 zeitweise nicht ge- braucht wird, leicht ausein- andernehmen und ohne viel Raum zu beanspruchen bei- seite stellen IaBt, umgekehrt aber auch jeden Augenblick wieder ohne langevorberei- tungen, Neufiillung usw. gebrauchsfertig aufgestellt werden kann.

Ich habe daher in den letzten Monaten mit den Herren AssistentF.Hassler und Dr. Th. K l i i n d e r , die schon seit Jahren an der Vereinfachung der Methode erfolgreich mitgearbeitet haben, in diesem Sinno ver- sucht, die einfachste und handlichste Apparatur, die sich gleich gut fur alle Falle eignet, auszuwahlen und zusammenzustellen,und wir glauben zu diesem Zwecke die in Fig. 1 u n d 2 abgebildete doppelte Sauer- stoffzuleitung am meisten empfehlen zu kijnnen.