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Drucksachen-Nr. 132 / 2012 Einreicher: Oberbürgermeister Beschlussdatum: 26.09.2012 Abstimmungsergebnis: 32 Zustimmungen, 1 Enthaltung Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Grundschule Albert Schweitzer und der Re- gelschule Carl August Musäus in Weimar-West Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt: die Weimarer Wohnstätte GmbH damit zu beauftragen, am jetzigen Standort der Regelschule einen kombinierten Schulstandort für die Grundschule Albert Schweitzer und die Regelschule Carl August Musäus und am Standort der jetzigen Grund- schule eine Mehrfeld-Sporthalle mit Sportaußenanlage zu errichten. Begründung: siehe Seite 3

Drucksachen-Nr. 132 / 2012 Oberbürgermeister ......schule Albert Schweitzer und der Regelschule Carl August Musäus in Weimar-West Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt die DS 132/2012

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Drucksachen-Nr.

132 / 2012

Einreicher:

Oberbürgermeister

Beschlussdatum:

26.09.2012

Abstimmungsergebnis:

32 Zustimmungen, 1 Enthaltung

Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Grundschule Albert Schweitzer und der Re-gelschule Carl August Musäus in Weimar-West Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt: die Weimarer Wohnstätte GmbH damit zu beauftragen, am jetzigen Standort der Regelschule einen kombinierten Schulstandort für die Grundschule Albert Schweitzer und die Regelschule Carl August Musäus und am Standort der jetzigen Grund-schule eine Mehrfeld-Sporthalle mit Sportaußenanlage zu errichten. Begründung: siehe Seite 3

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Drucksachen-Nr.

132a / 2012

Einreicher:

Fraktion SPD

Beschlussdatum:

26.09.2012

Abstimmungsergebnis:

Der Änderungsantrag wurde von der Verwaltung übernommen

Änderungsantrag zur DS 132/2012 - Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Grund-schule Albert Schweitzer und der Regelschule Carl August Musäus in Weimar-West Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt die DS 132/2012 mit folgender Änderung:

- Der bisherige Beschlusstext wird Nr. 1 - Es wird eine Nr. 2 mit nachfolgendem Inhalt angefügt:

Die Wegeverbindung zwischen dem späteren Schulcampus und den Sportanlagen wird bis zum Abschluss der Bauarbeiten ebenfalls modernisiert. Neben einem zeit-gemäßen Ausbauzustand ist auch die Beleuchtung dieser Verbindung sicherzustel-len. Die Bauablaufplanung ist entsprechend zu ergänzen.

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Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

zu Sanierung/Umbau der Grundschule „Albert Schweitzer“

und der Regelschule „Carl August Musäus“

Weimarer Wohnstätte GmbH Frauenplan 6

99423 Weimar

Weimar, den 31. Mai 2012

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Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 2. Aufgabenstellung 3. Ausgangslage / Grundlegende Annahmen 4. Variantenvergleich

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1. Einleitung

Im Rahmen der im Geschäftsjahr 2008 zwischen der Stadt Weimar und der Weimarer Wohnstätte GmbH geschlossenen Kauf-, Miet- und Betreiberverträge wurde vereinbart, schrittweise an den verschiedenen Schulstandorten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den Gebäuden und im Bereich der Außenanlagen und Freiflächen durchzuführen. Ziel dieser Maßnahmen soll die Herstellung des vereinbarten baulichen Zustandes für die Nutzung der Objekte während der Vertragslaufzeit sein.

Wie vertraglich vereinbart wurde, ist der konkrete Sanierungsumfang zwischen den Vertragspartner rechtzeitig vor Sanierungsbeginn abzustimmen und festzulegen.

Im Falle der Grund- und Regelschule am Standort Weimar-West erhielt die Weimarer Wohnstätte am 09. Januar 2012 die Aufgabenstellung zur Erarbeitung einer Machbarkeits- und Wirtschaftlich-keitsuntersuchung für zwei Varianten zu Sanierung/Umbau der genannten Schulobjekte.

Mit Hilfe der Inanspruchnahme von Planungsleistungen eines erfahrenen ortsansässigen Architekturbüros wurde in den vergangenen Monaten die gewünschte Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Deren Grundlagen, Annahmen und Ergebnisse sollen im Folgenden dargestellt werden.

2. Aufgabenstellung

Die im Januar 2012 übergebene Aufgabenstellung der Stadtverwaltung ist auf den folgenden Seiten abgedruckt.

Im Rahmen einer gemeinsamen Abstimmungsrunde am 21.02.2012 zwischen Stadtverwaltung, WWS und beauftragtem Planungsbüro wurden noch offene Fragen ausführlich diskutiert und die Aufgabenstellung in einigen Punkten präzisiert. Das als Ergebnis gefertigte Protokoll ist im Folgenden ebenfalls beigefügt.

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Aufgabenstellung der Stadtverwaltung Weimarfür eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für zwei Varianten

zur Sanierung und den Umbau der Grundschule Albert- Schweitzer und derRegelschule Carl-August-Musäus in Weimar-West

___________________________________________________________________

Gemäß der in 2008 geschlossenen Kauf-, Miet- und Betreiberverträge verpflichtetsich die Weimarer Wohnstätte GmbH (WWS), den vertraglich vereinbarten Bauzu-stand für den jeweiligen Schulstandort herzustellen. Die Verträge mit der WWS se-hen grundsätzlich die bedarfsgerechte Sanierung der Schulen einschließlich derSporthallen und Außenanlagen am bestehenden Standort vor.Danach sind in Weimar-West sind an 3 Schulstandorten das jeweilige Schulgebäude,die jeweilige 1-Feld-Sporthalle, die Sportfreianlage sowie die Pausen- und Spielflä-che entsprechend der beabsichtigten Nutzung herzustellen.

Bereits frühzeitig (Mitte 2009) wurden zwischen Schulverwaltung und WWS Gedan-ken zu grundsätzlichen Möglichkeiten der Sanierung für die 3 Schulen in Weimar-West ausgetauscht. Es wurde vereinbart zu prüfen, ob es auch die Möglichkeit gibt, 2Schulen an einem Standort gebäudetechnisch zusammenzufassen und an einemdadurch frei werden Schulstandort eine Mehrfeld-Sporthalle mit der dazugehörigenAußensportanlage zu errichten.

Durch die WWS ist eine für die beiden grundsätzlich möglichen Varianten der Schul-sanierung in Weimar-West eine Voruntersuchung (Machbarkeits- und Wirtschaftlich-keitsuntersuchung) zu erbringen, die belastbare Aussagen zu den Investitions- undFolgekosten sowie zu der durch die Stadt aufzubringenden Miete beinhaltet.

1. Nutzerspezifische Anforderungen

In Konkretisierung der Vorgaben, die sich aus den mit der WWS geschlossenenKauf- und Mietverträge vom 29.07. und 25.09.2008 ergeben, sind aus Sicht des Nut-zers sind folgende Eckwerte für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu beachten:

Die in Weimar-West derzeit einzuschulenden Kinder werden in den kommenden Jah-ren stark ansteigen. Teilweise steigt die Anzahl der Schülereinwohner dann auf 140je Jahrgang an. Im Schnitt werden aber mindestens 100 Schülereinwohner gesehen,so dass die Grundschule 4-zügig auszulegen ist. Die Regelschule wird unverändertin einer 3-Zügikeit gesehen.Für beide Schularten wird eine durchschnittliche Klassenstärke von 26 Kindern an-genommen. Die in den Raumprogrammen ausgewiesenen Größen der allgemeinenUnterrichtsräume von 60 m² sind als Orientierung zu betrachten. Die Mindesträum-größe sollte ca. 54 m² betragen.Den Raumprogrammen für die Sporthallenvarianten liegt zudem die Mitnutzungdurch das Humboldt-Gymnasium zugrunde, dass sich nach jetzigem Erkenntnisstand3-zügig entwickeln wird.

Für die Absicherung des Sportunterrichtes aller 3 Schulen in Weimar-West (GSSchweitzer, RS Musäus, Gym. Humboldt) sind insgesamt 4 Sporthallenfelder zurVerfügung zu stellen. Zur weiteren Bedarfssicherung für das Humboldt-Gymnasiumwerden Nutzungszeiten in der Asbach-Sporthalle zur Verfügung gestellt.

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Aufgabenstellung zur Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Schulen in Weimar-West

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Alle Funktionsbereiche sind für Behinderte zugänglich zu gestalten.

Es ergeben sich folgende grundlegende Varianten, die hinsichtlich ihrer Machbarkeit,Investitions-, Folge und Mietkosten zu betrachten sind:

Variante 1: Getrennte Schulstandorte mit jeweiliger Sporthalle

Die Raumprogramme der Anlagen 1 und 2 sind planerisch umzusetzen. Die Mach-barkeit des Neubaus einer 2-Feldersporthalle ist vorrangig auf dem Gelände derSchweitzer-Schule zu prüfen und planerisch zu untersetzen. Bei der 2-Feldersporthalle handelt es sich um eine angepasste Variante für den Schulsport undTrainingsbetrieb der Sportvereine. Sie hat ein Hallenmaß von 24 x 44 m und ist un-terteilbar in drei gleich große Segmente von 14,66 m x 24 m. Die erforderlichen Ne-benräume entsprechen einer 3-Feldersporthalle.

Zur Abdeckung des Hallenbedarfs ist ein weiteres Hallenfeld zur Verfügung zu stel-len. Es ist zu prüfen, welcher der beiden Sporthallenstandorte aufgegeben bzw. sa-niert wird. Schulsport- und vereinssportfachlich wird die Sanierung der Sporthalle ander Musäus-Schule favorisiert.

Nach Möglichkeit sollen die Sportvereine einen getrennten Zugang zu den Sporthal-len bekommen, so dass das übrige Schulgelände nicht betreten werden muss.

Es soll an jedem der beiden Schulstandorte in der Außenanlage 1 Sportspielfeld inder Größe von 27m x 15m als Multifunktionsfläche mit Allwetter- / Kunststoffbelagentstehen, das für die Pausen- und Freizeitgestaltung der jeweiligen Schule genutztwerden kann.Zudem sind eine 100 m-Laufbahn (alternativ 60 m) mit 4 Bahnen und Allwetter- /Kunststoffbelag, eine Weitsprunganlage mit 2 Anläufen und am Standort der Regel-schule eine Kugelstoßanlage notwendig. Dabei ist eine Kombination der Weit- undKugelstoßanlage denkbar.

Für den Standort der Grundschule ist weiterhin zu klären, wie der Bedarf an PKW-Stelleplätzen und Halteplätze, insbesondere für den An- und Abtransport der Grund-schulkinder durch die Eltern gelöst werden kann. Es müssen zwingend Möglichkeitenzur Vorfahrt und zum kurzzeitigen Parken am Schulgebäude gegeben sein.

Aus Sicht der Schulverwaltung ist auch ein Tausch der Grund- bzw. Regelschulfunk-tion bezogen auf die Standorte möglich. Würde z. B. die Grundschule am Standortder jetzigen Regelschule entstehen, so müssten die Grundschüler nicht in ein Inte-rimsobjekt ziehen.

Variante 2: Ein Schulstandort und Sporthallenstandort mit Mehr-Feldersporthalle

Der Schulcampus soll die Gebäude für die Grundschule Schweitzer und die Regel-schule Musäus aufnehmen. Alle Schulgebäude werden baulich am Standort der jet-zigen Regelschule Musäus zusammengefasst.

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Aufgabenstellung zur Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Schulen in Weimar-West

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Die Raumprogramme der Anlagen 3 und 4 sind planerisch umzusetzen. Das Raum-programm Schule weist nach Schularten getrennte Nutzungen und Funktionsberei-che aus. Einige Funktionsbereiche sollen gemeinschaftlich genutzt werden. Diesesind dann im Gebäudeensemble so anzuordnen, dass sie von beiden Schulen gut zuerreichen sind und ein „gleichberechtigter Zugriff“ erfolgen kann.Es ist beabsichtigt, die Geschäftszimmerbereiche und die sich anschließenden Lei-tungsbereiche beider Schulen in einem „zentralen“ Gebäude zusammenzufassen.

Alternativ wäre in dieser Variante zu prüfen, ob die Errichtung einer 4fach teilbarenMehr-Feldersporthalle und der Abriss der anderen Sporthallen vorzuziehen ist. Nut-zer dieser Mehr-Feldersporthalle sind dann alle 3 Schulen in Weimar-West. Auch beidieser Hallenvariante handelt es sich um eine den Anforderungen des Schulsportsund Trainingsbetriebs angepasste Variante mit einem Hallenmaß von 24 x 58,64 mund ist unterteilbar in vier gleich große Segmente von 14,66 m x 24 m. Die erforderli-chen Nebenräume entsprechen einer herkömmlichen 4-Feldersporthalle. In den Kos-tenvergleichen sind der Abbruch der bestehenden Sporthallen und die Herstellungder Fläche als Rasenfläche mit zu betrachten

Der Haupteingang für die schulische Nutzung sollte im nördlichen Bereich des Hal-lenkörpers liegen.

Im Ergebnis der Untersuchung ist darzustellen, dass die Mehr-Feldersporthalle amvorgesehenen Standort keine Nutzungseinschränkungen aufweist.

Zur Minderung der Immissionen an der Sportanlage gab es bereits einige Festlegun-gen, die zu beachten sind:

Es werden im Außenbereich nur Anlagen für 100-Meter-Lauf (4 Bahnen),Weitsprung mit 2 Anläufen und Kugelstoßen errichtet.

Es wird am Standort der Mehr-Felder-Sporthalle kein Ballsportfeld errichtet, al-le Ballsportarten des Sportunterrichtes finden in der vorhandenen Halle statt.

In der Sportaußenanlage wird keine Lautsprecheranlage installiert. Die Mehr-Felder-Sporthalle wird ohne Zuschauertribüne geplant.

Nach Möglichkeit sollen die Sportvereine einen getrennten Zugang zur Sporthallebekommen, so dass das übrige Gelände nicht betreten werden muss.

Für die notwendigen Pausen- und Spielplatzflächen am geplanten Schulstandort istder Nachweis nach den entsprechenden Richtlinien zu erbringen. In den Außenanla-gen ist die Funktion des Schulgartens einschl. eines Gerätelagers zu berücksichti-gen.Es soll am gemeinsamen Schulstandort mindestens 1 Sportspielfeld in der Größevon 27m x 45m Ballfeld entstehen, das für die Pausen- und Freizeitgestaltung derbeiden Schulen genutzt werden kann.

Für den Hort- und Freizeitbereich sind geeignete Lagermöglichkeiten für Außenspiel-geräte einzuordnen. Die Art und Anzahl der Außenspielgeräte ist mit den Nutzern imRahmen der Fachplanung gesondert abzustimmen.

Für den Campus Grund-/Regelschule ist weiterhin zu klären, wie der Bedarf an PKW-Stelleplätzen und Halteplätze, insbesondere für den An- und Abtransport der Grund-

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Aufgabenstellung zur Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Schulen in Weimar-West

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schulkinder durch die Eltern gelöst werden kann. Es müssen zwingend Möglichkeitenzur Vorfahrt und zum kurzzeitigen Parken am Schulgebäude gegeben sein.

Die in der Anlage 6 enthaltenen grundsätzlichen Anforderungen an die Ausstattunghinsichtlich IuK sind in beiden Varianten zu berücksichtigen.

2. Stadtplanerische Rahmenbedingungen

Grundsätzliche stadtplanerische Überlegungen sehen den Erhalt aller Schulfor-men im Stadtteil Weimar-West als wichtigen Standortvorteil an, der unbedingtbewahrt werden muss.Vordringliche Aufgabe ist die Beseitigung des Sanierungsstaus der Schulgebäu-de und Sporthallen. Nur bei einer bautechnischen Verbesserung und Steigerungder Attraktivität der Gebäude können die Schulen in Weimar West mit den ande-ren Angeboten im Stadtgebiet mithalten und als Alternative auch künftig erfolg-reich konkurrieren.

Die vorgesehene Untersuchung soll zwei Lösungsansätze betrachten:Variante 1: getrennte Schulstandorte mit der jeweiligen Sporthalle undVariante 2: ein gemeinsamer Schulstandort für GS und RS und ein gemeinsamerSporthallenstandort mit Mehrfelder-Sporthalle (wahlweise als Mehr-Feldersporthalle, 4fach teilbar, bei Abriss der Sporthalle am Humboldt-Gymnasium, oder 2-Feldersporthalle, 3fach teilbar, bei Erhalt der Sporthalle amHumboldt-Gymnasium)

Aus stadtplanerischer Sicht ändert Variante 1 am Nutzungsprofil der Standorteim planungsrechtlichen Sinne wenig und ist voraussichtlich diesbezüglich auchunproblematisch umsetzbar.

Größere Veränderungen gehen mit Variante 2 einher. Dabei kommt es zu Um-gestaltungen an den Standorten Musäus RS und Schweitzer GS. Während ander Musäus RS nur durch steigende Schülerzahlen die Nutzung intensiviert wird,kommt es am Standort der jetzigen Schweitzer GS zur Entwicklung eines reinenSportstandorts. Anstelle der GS mit zugehöriger Turnhalle sollen eine Mehr-Feldersporthalle, 3- oder 4fach teilbar, und Freianlagen entstehen.Die Intensivierung der Sportfunktion zu einem von allen drei Schulen genutztenSportareal als Hauptanlage stellt einen neuen Nutzungstyp dar. Die Planung da-für muss die Tatsache berücksichtigen, dass die Sportflächen von Wohnnutzun-gen umgeben sind. Stadtplanerisches Ziel für Weimar-West ist die Stärkung derWohnfunktion. Bei der Überplanung der Fläche zwischen Berliner, Budapesterund Warschauer Straße ist deshalb darauf zu achten, dass durch überlegte An-ordnung und Zonierung der Funktionen (Außensportanlagen, Stellplätze usw.)und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen ein Schutz der Wohnruhe erreichtwird.Der Immissionsschutz ist bei dieser Variante die größte Herausforderung und hatbei erforderlichen Zusatzmaßnahmen eine Kostenerhöhung der Variante zur Fol-ge.

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Aufgabenstellung zur Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Schulen in Weimar-West

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Es ist zu beachten, dass das schalltechnische Gutachten vom 05.02.2011 nochvon einer 3-Felderhalle ausgegangen ist. Die Umweltabteilung sollte gehört wer-den, ob für die jetzt zu erarbeitende Planung mit Mehr-Felderhalle, die 4fach teil-bar ist, auch eine Nachuntersuchung zum Gutachten erfolgen muss.

Weiterhin sind folgende Punkte aus stadtplanerischer Sicht zu beachten:

Standort Musäus RS:Die Einhaltung der westlichen Baugrenzen zum Außenbereich für Hochbau-körper und Freianlagen und Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehördezu den naturschutzrechtlichen Einschränkungen am „Paradies“

Standort Humboldt-Gymnasium:Beachtung / Sicherung der Freiflächengestaltung von 2008. Unter Einsatz vonStädtebaufördermitteln wurde eine Durchwegung des Geländes für die All-gemeinheit geschaffen. Eingriffe können eine Rückforderung von Fördermit-teln durch den Fördermittelgeber zur Folge haben.

3. Gebäudewirtschaftliche und bauliche Rahmenbedingungen

Allgemeine Angaben

Gegenstand der Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist die Erar-beitung von alternativen Planungskonzepten für die beiden Schulstandorte.

Auf der Grundlage des Raumprogramms des Sport- und Schulverwaltungsamtes(s. Anlagen 1 bis 5) sind im Rahmen der Machbarkeitsstudie für zwei grundsätzlichealternative Lösungsmöglichkeiten Planungskonzepte zur Erfüllung der Aufgabenstel-lung sowohl für die baulich konstruktive Lösung als auch für die Lösung der haus-technischen Anlage mit zeichnerischer Darstellung (Strichskizzen, gegebenenfallsmit erläuternden Angaben) und Bewertung einschließlich einer Wirtschaftlichkeits-vorbetrachtung zu erarbeiten.

Zu untersuchen sind die beiden nachfolgend genannten grundsätzlichen alternativenLösungsmöglichkeiten für die beiden Schulstandorte

1. Variante:Sanierung der getrennten Schulstandorte der A.- Schweitzer- Grundschule und derC.-A.-Musäus- Regelschule mit jeweiliger Sporthalle und Außenanlagen

2. Variante :Gebäude der Grund- und Regelschule werden auf dem Grundstück der RS- Musäusmit Außenanlage für Pause und Spiel saniert bzw. ein Neubau für die Grundschuleerrichtet. Die Sporthalle der Musäus- Regelschule wird abgebrochen.Das Schulgebäude der Schweitzer- GS und die Sporthalle sowie die Sporthalle amHumboldtgymnasium werden abgebrochen.Auf dem Grundstück der Schweitzerschule entsteht ein Sportzentrum mit einer Mehr-Feld-Sporthalle (entsprechend der beiden möglichen Varianten 3- oder 4fach teilbar)und Sportaußenanlagen.

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Aufgabenstellung zur Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Schulen in Weimar-West

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Im Rahmen der Bearbeitung der Machbarkeitsstudie sind die wesentlichen bauord-nungsrechtlichen, städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen (u. a. Raumpro-gramm, Schulbauordnung, Nutzeranforderungen), technischen, bauphysikalischen,wirtschaftlichen und energetischen Zusammenhänge zu klären, zu erläutern und ge-genüberzustellen mit dem Ziel den aktuellen Anforderungen an den Schulbetrieb ge-recht zu werden und mit einer qualitätvollen architektonischen Lösung die Investiti-ons- und Betriebskosten der Schulgebäudes zu minimieren.

Für beide Planungskonzepte sind Kostenschätzungen nach DIN 276 für die Investiti-on zu erarbeiten sowie die jährlichen Betriebskosten einzuschätzen und in einerWirtschaftlichkeitsanalyse gegenüberzustellen.Realisiert werden soll ein einfacher Standard, ausreichend verschleißfest und dauer-haft geeignet für die vorgesehene Nutzung.Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind alternative Lösungsmöglichkeiten zur Erfül-lung der Anforderungen der Aufgabenstellung sowohl für die baulich konstruktive Lö-sung als auch für die technische Lösung der haustechnischen Anlagen einschließlicheiner Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung zu erarbeiten.Bestandteil der fachübergreifenden Planungsleistung der beteiligten Architekten undFachingenieure ist bereits in der Vorplanung die Erstellung eines energetischen Ge-samtkonzeptes für die Sanierungsmaßnahme mit dem Ziel, spezifische Vorgaben zudem jeweils erreichbaren Standard in Bezug zur geltenden EnEV und zu geeignetenund wirtschaftlichen, baulichen, haustechnischen und energetischen Maßnahmen fürdie weitere Planung und Durchführung festzuschreiben.Gemäß dem Stadtratsbeschluss 006c/2010 sind im energetischen Gesamtkonzeptdie Mehraufwendungen für die Unterschreitung der geltenden gesetzlichen Vorgabender EnEV bei den Energieverbrauchswerten um 40% zu ermitteln und die Mehrkos-ten für die Investitionskosten und die Folgekosten im Rahmen einer Wirtschaftlich-keitsuntersuchung für eine grundsätzliche Entscheidung der Stadtverwaltung darzu-stellen.Die Mehrkosten für die Einhaltung der Vorgaben für den erreichbaren Standard zurgeltenden En EV sollen 12 % bis 15 % der Bausumme nicht überschreiten und ineinem wirtschaftlich vertretbaren Bereich vorgeschlagen werden.

Beschreibung des Ist-Zustandes der Schulkomplexe

Die Gebäudekomplexe der A.- Schweitzer- Grundschule und der C.-A.- Musäus- Re-gelschule liegen im westlichen peripheren Stadtbereich Weimars, in einem allgemei-nen Wohngebiet mit angrenzender 5-geschossiger Wohnblockbebauung.Die Schulgebäude und Sporthallen wurden 1982/84 als 2-zügige PolytechnischeOberschule (für 20 Klassen) errichtet und verfügen jeweils über eine Bruttogeschoss-fläche von ca. 4.490 m² (ohne Sporthalle).Die Gebäude haben die gleiche Bauweise und bestehen jeweils aus 2 Gebäudetrak-ten (3 und 4-geschossig) und einem Verbindungsgebäude.

Bautechnische Merkmale: Montagebauweise WBS 70, Geschosshöhe 3,30m, Holz-verbundfenster, Flachdach

Beide Schulkomplexe (auch Sporthallen) werden über Fernwärme beheizt.

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Aufgabenstellung zur Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Schulen in Weimar-West

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Der Bauzustand aller konstruktiven Bauwerksteile beider Schulgebäude und derSporthalle der Musäus- Regelschule werden als gut eingeschätzt.Die Sporthalle der Schweitzer- GS ist in Metallleichtbauweise errichtet und der Bau-zustand der konstruktiven Bauwerksteile wird als sehr schlecht eingeschätzt.Die Dacheindeckung sowie die Fenster müssen kurzfristig erneuert werden. Die Fas-saden sind ebenfalls modernisierungsbedürftig einschließlich der Aufbringung einerWärmedämmung zur energetischen Verbesserung.Die Verschattung an den besonnten Fassaden ist zu ergänzen. Die Bodenbelägesind zu erneuern, Heizung- und Elektroanlagen sind zu modernisieren.Die Gebäude, auch Sporthallen, müssen innen und außen malermäßig instandge-setzt werden.Die Sanitäranlage der A.- Schweitzer- GS wurde vor 10 Jahren bereits komplett er-neuert, hingegen müssen die Sanitäranlagen der C.-A.- Musäus- Regelschule drin-gend saniert werden.In beiden Schulgebäuden wurde vor ca. 10 Jahren der bauliche Brandschutz in vol-len Umfang realisiert. Auf Grund der neuen Anforderungen an den Brandschutz ist zuprüfen ob Ergänzungen erforderlich werden.

Aufgabenstellung für Heizung-, Lüftungs- und Sanitärinstallation

Auf der Grundlage der vorgenannten Anforderungen sind die Heizungs-, Lüftungs-und Sanitärinstallationen zu planen und die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen.Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind in Konzeptform alternative Lösungsmög-lichkeiten für die Erfüllung der Anforderungen der Aufgabenstellung für die techni-sche Lösung der haustechnischen Anlagen einschließlich einer Wirtschaftlichkeits-vorbetrachtung zu erarbeiten.In der Studie ist die vorhandene Wärmeerzeugung als eine von mehreren Variantendarzustellen. Dabei ist zu beachten, dass die Wärmeversorgung der auf dem Grund-stück befindlichen Gebäude z. B. Turnhalle durch die Wärmeerzeugeranlage aus derGrundschule bzw. Regelschule erfolgen muss.In dem Konzept ist auch der Einsatz von alternativen bzw. erneuerbaren Energie-quellen zu untersuchen.Das Klimaschutzkonzept der Stadt Weimar schlägt vor, für Weimar-West Fernwärmeprioritär einzusetzen. Wenn alternative Wärmeerzeugungsanlagen vorgeschlagenwerden, so müssen deutliche wirtschaftliche Verbesserungen vorliegen.

Die AMEV, aktuellste Fassung, ist bei der Planung und Ausführung von Sanitär-,Wärmeversorgungs-, Elektro- und Raumlufttechnischen Anlagen einzuhalten.

Die Heizungsanlagen müssen bei beiden Schulen komplett entsprechend dem aktu-ellen Stand der Technik erneuert werden.Die Sanitäranlagen der RS- Musäus müssen ebenfalls komplett saniert werden.Die Sanitäranlagen der A.- Schweitzer- GS wurden vor 10 Jahren komplett saniert.Hier ist zu prüfen, in wieweit diese Anlagen erneuert werden müssen.Die Anzahl der sanitären Einrichtungen ist für die vorgegebene Schüleranzahl auszu-legen.Die Waschtische erhalten Selbstschlussarmaturen mit Kaltwasseranschluss.In der Küche, im Lehrerzimmer (Spüle) und in den Putzräumen (Zapfstellen der Rei-nigungskräfte) werden dezentrale Trinkwassererwärmer vorgehalten.

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Aufgabenstellung zur Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Schulen in Weimar-West

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Das gesamte Abwassersystem im Gebäude ist zu prüfen und gegebenenfalls zu sa-nieren.Die Grundleitungen, Regenleitungen und Schmutzwasserkanäle auf dem Grundstückmüssen hinsichtlich Lage, Dimensionen und Zustand geprüft werden. Gegebenen-falls ist eine Befahrung der Schmutz- und Regenwasserleitungen in Absprache mitdem Auftraggeber zu veranlassen.

Die Wärmerzeugungsanlage ist entsprechend den Ergebnissen des energetischenGesamtkonzeptes aufzubauen. Die Wärmeverteilungsleitungen werden entspre-chend gültiger EnEV gegen Wärmeverlust gedämmt. Die Heizkörper müssen denAnforderungen an eine Bildungseinrichtung entsprechen. Es ist zu prüfen, welcheRaumtemperaturregelung wirtschaftlicher ist:

- raumweise Regelung der Raumtemperatur über Zonenventile oder- Thermostatventile an jedem Heizkörper.

Für jedes Schulgebäude sind mindestens zwei Heizkreise vorzusehen. In Abhängig-keit von der Nutzung sind häufig zusätzliche Heizkreise sinnvoll (z. B. Verwaltung,Aula o. ä.).

Die Einhaltung der geforderten Raumluftqualität nach DIN 13 779 in den Unterrichts-räumen ist nachzuweisen. Gegebenenfalls ist eine mechanische Klassenzimmerlüf-tung vorzusehen. Dabei sind auch die Lärmbelästigungen und sonstige Immissionendurch den Außenbereich zu beachten.Sollte eine RTL-Anlage für die Klassenzimmerlüftung notwendig sein, so ist auch derEinsatz einer CO² - Regelung zur Optimierung der Anlagen zu prüfen.Innen liegende Sanitärräume müssen entlüftet werden.Die Notwendigkeit einer Lüftungsanlage für die Küche bzw. Essensausgabe ist zuprüfen.Veraltete Heizungs-, Sanitär- und lüftungstechnische Anlagen müssen entsprechendden Anforderungen aus der geltenden EnEV und den aktuellen Stand der Technikerneuert werden.Die zu planenden Anlagen müssen qualitativ und quantitativ die Anforderungen anden Schulbetrieb erfüllen. Dabei sind alle gesetzlichen Vorschriften, Verordnungenund Regeln zu berücksichtigen und einzuhaltenDie erforderlichen technischen Maßnahmen müssen im energetischen Gesamtkon-zept bewertet werden.Die Forderungen hinsichtlich des Brand- und Schallschutzes müssen erfüllt werden.

Aufgabenstellung für elektrotechnische Anlagen

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind in Konzeptform alternative Lösungsmög-lichkeiten für die Erfüllung der Anforderungen der Aufgabenstellung für die techni-sche Lösung der elektrotechnischen Anlagen einschließlich einer Wirtschaftlichkeits-vorbetrachtung zu erarbeitenDie nachstehenden Ausführungen gelten in ihren grundsätzlichen Anforderungengleichermaßen für beide Lösungsvarianten. Besonderheiten bzw. Unterschiede beiden Gebäuden werden in den nachfolgenden Ausführungen berücksichtigt.

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Aufgabenstellung zur Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Schulen in Weimar-West

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Die elektrotechnischen Anlagen beider Schulgebäude und Sporthallen sind größten-teils technisch veraltet und verschlissen. Sie müssen entsprechend dem neuestenStand der Technik unter energetischen Gesichtspunkten erneuert werden. Dies be-trifft besonders die Beleuchtungsanlage, die nur punktuell erneuert wurde, das Lei-tungsnetz sowie alle anderen stark- und schwachstromtechnischen Anlagen.

Das derzeit bestehende Kat. 5 - Datennetz ist in beiden Schulen veraltet. Es mussdaher eine völlig neue strukturierte Verkabelung welches das Daten- und Telekom-munikationsnetz enthält, in Kat. 7 - Verkabelung aufgebaut werden, entsprechendden Anforderungen des Sport- und Schulverwaltungsamtes (Anlage 6).

Folgende Teilanlagen sind bei der Erstellung des Planungskonzeptes neu zu berück-sichtigen:- Erdungs- Blitzschutzanlage / Schutzmaßnahmen- Hauptverteiler / Verteilernetz mit Hauptleitungen / Haupttrassierungen- Installationsanlagen starkstromseitig- Installationsanlagen schwachstromseitig- Hausalarmanlage- ggf. Einbruchmeldeanlage- Telefonanlage bzw. Telekommunikation mit Datennetz- Beleuchtungsanlage mit entsprechender Schaltung bzw. Steuerung- Sicherheitsbeleuchtung in notwendigen Treppenhäusern und Fluren- ELA- Anlage für die interne Kommunikation in Verbindung mit Pausensignalanla-

gen / Hauptuhr / Nebenuhren

Alle Anlagen sind auf der Grundlage der Schutzmaßnahme TT-Netz zu planen. DieObjekte sind mit den entsprechenden Überspannungs-Schutzeinrichtungen zu ver-sehen (Grob- und Mittelschutz) ggf. auch spezielle Feinschutzmaßnahmen in be-stimmten Bereichen.Erdungs- und Blitzschutzanlagen sind grundlegend zu modernisieren.Leitungsverlegungen sollten im Bestandsbau in den Klassenräumen, Fluren, Lehrer-zimmern und im Direktionsbereich in Unterputzausführung erfolgen. Hierzu ist für diePlattenbauten hochbauseitig vorher zu klären, ob die erforderlichen Leitungsschlitzeim Beton ausgeführt werden können.In Nebenbereichen und Kellerräumen sollte Aufputz- bzw. Kanalverlegung erfolgen.Im Anbau (Neubau) ist grundsätzlich Unterputzverlegung anzuwenden.

Hinsichtlich der Beleuchtungsanlagen müssen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungenerfolgen. In diesen Bereichen sind die größten Einsparpotenziale vorhanden.

Folgende Varianten sind zu untersuchen:

1. Leuchten mit EVG, bestückt mit T5-Leuchtstofflampen, Ein- und Ausschaltungmanuell, Schaltung in Gruppen bandweise oder einzelne Leuchten in den Lichtbän-dern;2. Leuchten mit EVG, bestückt mit T5-Leuchtstofflampen, beleuchtungsstärkeabhän-gige Einschaltung lichtbandweise manuell, wahlweise automatisch über Lichtsenso-ren, die auch eine Präsenzfunktion besitzen (integriert in die Leuchten); Ausschal-tung manuell bzw. automatisch wie vorstehend beschrieben;

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Aufgabenstellung zur Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Schulen in Weimar-West

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3. Leuchten mit EVG, bestückt mit T5-Leuchtstofflampen, beleuchtungsstärkeabhän-gige Einschaltung lichtbandweise manuell, wahlweise automatisch über Lichtmana-gementsystem, die auch eine Präsenzfunktion besitzen (integriert in die Leuchten);Ausschaltung manuell bzw. automatisch wie vorstehend beschrieben.

Gemäß dem Stadtratsbeschluss 414b/ 2009 (einschließlich 414c/2009) sind alleMöglichkeiten zu prüfen und zu nutzen um auf den Dächern und gegebenenfallsauch auf den Freiflächen Solarenergie durch die Montage von Photovoltaikanlagenzu nutzen. Hierfür sind in Zusammenarbeit mit dem Architekten geeignete Flächenund der mögliche Umfang der installierbaren Leistung zu ermitteln und die Kosten fürdie Schaffung der baulichen Vorraussetzungen und die Investition einzuschätzensowie unter Berücksichtigung der Erlöse eine Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung zuerstellen.

4. Naturschutzrechtliche Rahmenbedingungen

Der Ausbau der Musäus-Schule darf gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG) zu keiner Beeinträchtigung des benachbarten geschützten Land-schaftsbestandteils (GLB) „Paradies“ führen. Das westlich an das Schulgeländeangrenzende Flurstück darf nicht in Anspruch genommen werden, da das bisherextensiv genutzte Grünland eine Pufferfläche zum Schutzgebiet hin darstellt, mitdem GLB im Biotopverbund (§ 21 BNatSchG) steht und als Nahrungshabitat für dienachweislich artenreiche Insektenfauna des GLB dient.Bei einer Entscheidung für Variante 2 ist die Untere Naturschutzbehörde (UNB)frühzeitig in das Bebauungskonzept einzubeziehen. Zum Schutzgebiet hin sollteeine heckenartige Gehölzanpflanzung mit standortgerechten heimischen Strauchar-ten vorgesehen werden.

Werden für das Vorhaben Flächen im Außenbereich (§ 35 BauGB) beansprucht, soist der Vorhabensträger verpflichtet, vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaftzu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnah-men des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichs-maßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen; §§ 13 - 19 BNatSchG). DieKosten hierfür sind in der Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einzu-planen. Als eingriffsrelevant sind z. B. Beeinträchtigungen der Schutzgüter Bodenund Wasser durch Flächenversiegelung (z. B. für die Neubauten der Schulgebäude,Stellplätze und Zufahrten) und Eingriffe in den vorhandenen Gehölzbestand zu prü-fen. Der Vorhabensträger benötigt eine Eingriffsgenehmigung, die im Benehmen mitder UNB in die Baugenehmigung zu integrieren ist (§ 18 BNatSchG).

Beim Abbruch von Gebäuden sind die Belange des Artenschutzes zu beachten. VorBeginn der Abbruchmaßnahmen ist zu untersuchen, ob sich dort Niststandorte bzw.Quartiere von Gebäudebrütern oder Fledermäusen befinden. Die UNB kann aufAnfrage hin geeignete Ansprechpartner zur Vogel- und Fledermauserfassung be-nennen.

Wird eine Besiedlung mit Gebäudebrütern oder Fledermäusen festgestellt, so istunverzüglich die UNB zu verständigen (Telefon: 03643 762462/ 762919; Fax:762920), um geeignete Artenschutzmaßnahmen ergreifen zu können. Gemäß § 7

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Abs. 2 und §§ 37, 39 und 44 (BNatSchG) i. V. m. der Verordnung (EG) Nr. 338/97sind die Vogel- und Fledermausarten, die an oder in Gebäuden brüten oder woh-nen, besonders geschützt.

An größeren Glasflächen der neu zu errichtenden Gebäude (Schulanbau, Sporthal-le) sind frühzeitig Vorkehrungen zu treffen, um dort das Verunglücken von Vögeln(Vogelschlag) zu vermeiden (z. B. Verwenden von Vogelschutzglas (wie Ornilux)oder von reflexionsarmem, mattiertem, sandgestrahltem oder bedrucktem Glas(Punktraster, Bedeckung mind. 25%) oder von Fenstern mit geeigneter Sprossen-unterteilung). Gemäß Artikel 1 der Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über dieErhaltung der wildlebenden Vogelarten und § 10 Abs. 2 und §§ 39 bis 42 BNatSchGi. V. m. der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sind alle heimischen europäischen Vogel-arten geschützt. Auch hier kann die UNB Empfehlungen zu Artenschutzmaßnah-men geben.

5. Immissionsschutzrechtliche Rahmenbedingungen

Prinzipiell ist zu bemerken, dass eine exakte Quantifizierung der sich ergebendenunterschiedlichen Lärmbelastungssituationen für die nunmehr angedachten Varian-ten 1 und 2 aus fachlicher Sicht gesehen, schwer möglich ist.

Lärmschutztechnisch wäre aber eine Zusammenfassung des Schul- und Vereins-sports an einem zentralen Standort, da nur eine Störquelle gegenüber den Einzel-standorten vorteilhafter, auch wenn eine 4fach teilbare Mehr-Feldersporthalle mitVereinssport, Wettkämpfen und ähnlichem einen erhöhten Parkierungsverkehr imAußenbereich verursacht.

An der 3- oder 4fach teilbaren Mehr-Feldersporthalle müssen deshalb durch zusätzli-che Nutzungszeitenbeschränkungen für Sportgroßveranstaltungen und lärmintensiveSportnutzungen an Sonn- und Feiertagen zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und nach22:00 Uhr in der Halle die Ruheschutzansprüche der Anwohner dauerhaft gesichertwerden. Eine genaue Festlegung dieser Nutzungszeiten sollte allerdings erst nachAbschluss der Baumaßnahme und Aufnahme des Spiel- und Trainingsbetriebes er-folgen.

Ob erhöhte Kosten für Lärmschutzmaßnahmen durch die Entscheidung Mehrfelder-halle am Standort Schweitzer-Schule oder Einzelstandortsanierung zu erwarten sind,kann durch die Umweltbehörde zum jetzigen Zeitpunkt der Planung nicht einge-schätzt werden, jedoch ist zu beachten, dass Schallschutzmaßnahmen, gleich wel-cher Art (technischer, baulicher organisatorischer) an einer Halle einfacher umsetz-bar sind, als bei der Einzelsanierung der bestehenden Sporthallen.

Die bereits in der Aufgabenstellung fixierten wirksamen Vorgaben zur Minderung derLärmimmissionen, wie: kein Ballsportfeld im Außenbereich (alle Ballspielsportarten finden in der Sport-

halle statt) keine Lautsprecheranlage im Freien keine Zuschauertribüne in der Mehr-Feldersporthallesind zwingend weiterhin erforderlich.

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Es wird eingeschätzt, dass bei Realisierung der 3- oder 4fach teilbaren Mehr-Feldersporthalle laut Variante 2 am Standort der Schweitzer-Schule, eine Überarbei-tung der bereits vorliegenden Schallimmissionsprognose Nr. LG 01/11 des Ingeni-eurbüros Frank & Apfel nicht erforderlich ist. Es sind keine zusätzlichen Lärmbelas-tungen zu erwarten. Jedoch sind die in diesem Gutachten gemachten Vorgaben, ins-besondere zu den Bauschalldämmmaßen der Fassaden- und Dachkonstruktionenunbedingt zu beachten.

Bei Realisierung der Variante 1 ist eine neue Lärmstudie erforderlich.

6. Hinweise der Unteren Abfallbehörde

Für die Aufstellung von Mülltonnen ist eine Fläche in ausreichender Größe vorzuse-hen. Neben Behältern für Restmüll sind auch solche für Papier/Pappe/Kartonagen(PPK), Leichtverpackungen (LVP/Wertstoffe) und für Bioabfälle zu berücksichtigen.

Die Müllbehälter sind außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes auf dem jeweiligenGrundstück aufzustellen. Der Standplatz sollte höchstens 15 m von der nächstenBordsteinkante entfernt liegen und muss zu den Abholzeiten erreichbar sein. Ist diesnicht der Fall, müssen die Behälter zur Abholung am Straßenrand bereitgestellt wer-den.

Für den problemlosen Transport der Müllbehälter sind die Stellplätze ebenerdig undstufenfrei anzulegen.

Bei Nachfragen zur Stellplatzgestaltung gibt die Untere Abfallbehörde Auskunft (Tel.03643/762466).

7. Rahmenbedingungen für die Außenanlagen

Die bereits im Entwurf enthaltene Forderung nach richtlinienkonformer Überprü-fung der Pausen- und Spielplatzflächen sowie der Gesamtaußenanlagen ein-schließlich des Schulgartens und seiner Nebenanlagen für die Variante 2 (Seite3 unten) ist für alle weiteren Überlegungen und Varianten ebenfalls gültig. Dieprognostizierten Schülerzahlen sind dabei zugrunde zu legen.

Aus den bisherigen Erfahrungen bei der Gestaltung von Außenanlagen an denSchulstandorten sind zur Sicherung der Funktionalität und dem in der Regel imNachgang auftretenden zusätzlichen Bedarf an Nebenfunktionsflächen reichlichFlächen auszuweisen. Ggf. sind Reserveflächen sinnvoll und vorzuhalten. Dafür keinen der Standorte bisher Schulhofsanierungen durchgeführt wurden, isteine Überprüfung der notwendigen Funktionalität besonders im Hinblick auf denzu erwartenden Veränderungen (z. B. separate Zugänge für verschiedene Nut-zergruppen), aktuellen verkehrliche Anforderungen (z. B. Kurzzeitparkplätze,Stellplätze für Lehrer) und aktuelle Anforderungen hinsichtlich der pädagogischhochwertigen Spiel- und Pausenbereichsgestaltung erforderlich.

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Die auf den Schultyp und das Schulprofil abgestimmte Außenraumgestaltung istim zu untersuchenden Rahmen und dessen Bewertung zu berücksichtigen.Gleichzeitig sollte zeitgemäßen Umweltfragestellungen bei der Außenraumges-taltung Rechnung getragen werden können (z. B. Regenwassernutzung).

8. Zweckbindung von Fördermitteln am Standort des Humboldt-Gymnasiums

Am Humboldt-Gymnasium erfolgte bereits eine umfassende Sanierung der Außenan-lagen mit Hilfe von Städtebaufördermitteln. Die finanzielle Förderung war an be-stimmte Forderungen gebunden, zu denen u. a. die Herstellung der Nord-Süd-Durchwegung gehört. Diese Durchwegung würde mit dem geplanten Erweiterungs-bau zerstört werden. Weiterhin besteht eine 15-jährige Zweckbindung für alle herge-stellten Flächen und Bauten (dazu gehört auch der Ballfangzaun am Bolzplatz). Gra-vierende Eingriffe, wie der Rückbau bereits sanierter Bereiche führen nach jetzigemKenntnisstand zur Rückforderung der Fördermittel. Die Folgen der Planung für dasHumboldt-Gymnasium müssen aus diesem Grund zeitnah bei der Förderbehördeerfragt und in die Betrachtung einbezogen werden.

9. Weitere Verfahrensweise

Rücksprachen zwischen der WWS bzw. dem beauftragten Planungsbüro könnendirekt mit den zuständigen Ansprechpartnern in den Fachämtern vorgenommen wer-den. Die Ergebnisse sind protokollarisch für die Beteiligten durch das Planungsbürofestzuhalten.

Ansprechpartner:Abteilung Technische Gebäudewirtschaft (26.10): Frau WölfelAbteilung Infrastrukturelle Gebäudewirtschaft (26.20): Herr HeinemannAbteilung Sportverwaltung (40.10): Herr BilligAbteilung Schulverwaltung (40.20): Herr BrandAbteilung Stadtplanung (61.10): Frau HeideAbteilung Gründflächen/Friedhof (60.40): Frau JobstAbteilung Umwelt/Tierheim (60.60): Herr Kroschwitz

Anlage1. Raumprogramm Schule Variante 12. Raumprogramm Sporthallen Variante 13. Raumprogramm Schule Variante 24. Raumprogramm Sporthallen Variante 25. Raumprogramm Mehr-Feldersporthalle Variante 26. Grundlegende informations- und kommunikationstechnische Anforderungen

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Anlage 1

Anzahl m² m² m² Anzahl m² m² m² Anzahl m² m² m² Anzahl m² m² m²

AUR AUR

Klassenräume 16 60 960 16 60 960 18 60 1.080 18 60 1.080 KlassenräumeGarderobe 4 25 100 6 15 90 GarderobeDifferenzierungsraum 4 20 80 4 30 120 6 30 180 Differenzierungsraum / LehrmittelMehrzweckraum / Kunst / Musik 1 100 100 1 75 75 1 80 80 MehrzweckraumNebenraum 1 20 20 1 20 20 1 20 20 NebenraumLehrmittelraum 2 20 40 2 20 40 2 20 40 Lehrmittelraum

FUR FUR

Werken 1 1 70 70 1 70 70 1 75 75 1 80 80 WerkenNebenraum Werken mit Maschinen 1 20 20 1 20 20 1 35 35 1 35 35 Nebenraum Werken mit MachinenraumWerken 2 1 70 70 2 35 70Nebenraum Werken GS 1 20 20 1 20 20PC-Raum 1 60 60 2 60 120 1 60 60 PC-RaumFUR Schulgarten (kann entfallen) 1 35 35 1 20 20 Nebenraum PC

1 70 70 2 80 160 Wirtschaft und Technik1 20 20 1 20 20 Nebenraum Wirtschaft / Technik1 100 100 1 100 100 Hauswirtschaft3 75 225 3 80 240 Naturwissenschaften3 25 75 3 50 150 Vorbreitung / Sammlung Nawi

1 5 5 Raum brennb. Flüssigkeiten1 60 60 Demonstration

1 70 70 1 70 70 Musik1 20 20 1 20 20 Nebenraum Musik1 80 80 1 80 80 Kunst1 20 20 1 35 35 Nebenraum Kunst

Bilbliothek / Mediothek 1 50 50 1 40 40 2 30 60 1 80 80 Bilbliothek / Mediothek

1 60 60 Mediothek

Hort 4 60 240 4 60 240 3 25 75 Praxisklasse (Kl. 7-9)

Hortküche 1 25 25 1 50 50 Ganztagsbereich

Hortkoordinator 1 10 10Nebenraum Hort (Schlafmatten) 2 15 30Schulförderverein 1 10 10

Lehrer / Verwaltung Lehrer / Verwaltung

Geschäftszimmer mit Teeküche 1 20 20 1 20 20 1 20 20 1 24 24 Geschäftszimmer mit TeekücheLehrerbereich 1 50 50 2 40 80 2 60 120 1 90 90 LehrerbereichElternsprechzimmer (1. Hilfe / Arztraum) 1 20 20 1 20 20 1 20 20 1 12 12 Elternsprechzimmer (1. Hilfe / Arztraum)

1 18 18 Schülermitverantwortung1 24 24 1. Hilfe / Arztraum

1 20 20 Beratungslehrer / Sozialarbeiter / 2. Chance

Gemeinschaftsbereich Gemeinschaftsbereich

Ausgabeküche 1 50 50 1 50 50 1 40 40 1 50 50 AusgabekücheSpeiseraum / Mehrzweckraum 1 140 140 1 140 140 1 120 120 1 100 100 Speiseraum / Aulafeststehender Bühnenbreich 1 20 20 1 20 20 feststehender BühnenbreichNebenraum / Stuhllager 1 20 20 1 20 20 1 20 20 1 20 20 Nebenraum / StuhllagerAußenspielgeräte 1 20 20

Wirtschaftsbereich Wirtschaftsbereich

Hausmeisterwerkstatt 1 20 20 1 20 20 1 20 20 1 24 24 HausmeisterwerkstattHausmeisterdienstraum 1 12 12 1 12 12 HausmeisterdienstraumReinigungspersonal 1 12 12 1 10 10 1 10 10 1 12 12 ReinigungspersonalLager /Archiv / Lehrbücher 1 50 50 1 50 50 2 35 70 1 75 75 Lager /Archiv / LehrbücherMilch- und Obstschleuse 1 10 10Server 1 10 10 1 10 10 Server

Summe 2.064 2.415 2.935 2.956 Summe

Schulkomplex nach SchBE 5.020

Schulkomplex insgesamt 5.350

Das hier dargestellte Raumprogramm ist vorläufig hinsichtlich der Bearbeitungsstufen in der Planung.

Informationen: Schüler Ist 259 Schüler Ist 327Schüler max. 16 26 416 Schüler 18 26 468Essenteilnehmer GS 225 Essenteilnehmer RS 50Lehrer GS 15 Lehrer RS 30-35Erzieher GS 9

Variante 1: Raumprogramme für getrennte Grund- und Regelschulstandorte Weimar-West

Musäus-Regelschule (Schulteil Weimar-West , 3-zügig)Planung

Schweitzer-Grundschule (4-zügig)SchBEmpf Planung SchBEmpf

Z:\WWS_WE-West (GS_RS)\ASt_BeiKo_29.12.11\Raumprogramme Schulen Sporthallen Weimar-West_Stand 29.12.201117

su01�
su01:AUR müssen als Horträume nutzbar sein�
su01�
su01:ist eine Orientierungsgröße - Abweichungen sind mgl.�
su01�
su01:Funktion ist in Diffenzierung enthalten�
su01�
su01:für 6 Lehrer und 4 Erzieher�
su01�
su01:432 Schüler * 70% = 302,4 Essenteilnehmer max. / 3 Wechselbelegungen = 100 x 1,4 m² = 140 m²�
su01�
su01:100m² entspricht der Mindestgröße einer 3-zügigen RS100 Kinder = 2 Durchgange a 50 Kinder * 1,4 m² = 70�
su01�
su01:kein Aufenthaltsraum�
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Anlage 2

Anzahl m² m²

2-Feldersporthalle, 3fach teilbar, 44 m x 24 m

Hallenfeld 3 352 1.056Umkleide 6 24 144Sanitär zur Umkleidekabine 6 13 78Umkleide Lehrer 3 6 18Sanitär zur Umkleide Lehrer 3 4 12Umkleide Schiedsrichter 1 4 4Sanitär für Umkleide Schiedsrichter 1 4 4Regie- und Sanitätsraum 1 16 16Putzmittel 1 4 4Hallenwart 1 17 17Vereinsgeräte 2 8 16Sporthallengeräte 3 45 135Schulgeräte 3 8 24Schulgeräte Außensport 1 8 8Besprechung 1 40 40Foyer 1 80 80WC Behinderte Foyer 1 6 6WC Damen Foyer 1 5 5WC Herren Foyer 1 8 8

Summe

Anzahl m² m²

1-Feldsporthalle im Bestand, 2fach teilbar, 17 m x 35,25 m

Hallenfeld 2 300 599Umkleide 4 24 96Sanitär zur Umkleidekabine 4 13 52Umkleide Lehrer 2 4 8Sanitär zur Umkleide Lehrer 2 6 12Umkleide Schiedsrichter 1 6 6Sanitär für Umkleide Schiedsrichter 1 4 4Regie- und Sanitätsraum 1 16 16Putzmittel 1 4 4Hallenwart 1 17 17Vereinsgeräte 2 8 16Sporthallengeräte 2 45 90Schulgeräte 2 8 16Schulgeräte Außensport 1 8 8WC Behinderte 1 6 6

Anzahl m² m²

1-Feldsporthalle im Bestand, 2fach teilbar, 14,4 m x 29,9 m

Sportfeld 2 215 431Umkleide 4 24 96Sanitär zur Umkleidekabine 4 13 52Umkleide Lehrer 2 6 12Sanitär zur Umkleide Lehrer 2 4 8Regie- und Sanitätsraum 1 16 16Putzmittel 1 4 4Sporthallengeräte 2 40 80Schulgeräte 1 8 8Vereinsgeräte 1 8 8Außengeräte 1 20 20WC Behinderte 1 6 6

Summe

Variante 1: Raumprogramme für getrennte Schulsporthallen Weimar-West

PlanungNeubau 2-Feldersporthalle am Standort Schweitzer-Grundschule

oder Sanierung Sporthalle im Bestand am Standort Humboldt-GymnasiumPlanung

Sanierung Sporthalle am Standort Musäus-RegelschulePlanung

Z:\WWS_WE-West (GS_RS)\ASt_BeiKo_29.12.11\Raumprogramme Schulen Sporthallen Weimar-West_Stand 29.12.201118

su01�
su01:AUR müssen als Horträume nutzbar sein�
su01�
su01:Funktion ist in Diffenzierung enthalten�
su01�
su01:rs soll prüfen, ob 75m² ausreichend sind�
su01�
su01:für 6 Lehrer und 4 Erzieher�
su01�
su01:100m² entspricht der Mindestgröße einer 3-zügigen RS100 Kinder = 2 Durchgange a 50 Kinder * 1,4 m² = 70�
su01�
su01:muss hinsichtlich der erforderlichen größe in der planung geprüft werden�
su01�
su01:kein Aufenthaltsraum�
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Anlage 3

Planung

gemeinsame

NutzungAnzahl m² m² m² Anzahl m² m² m² m² Anzahl m² m² m² Anzahl m² m² m²

AUR AUR

Klassenräume 16 60 960 16 60 960 18 60 1.080 18 60 1.080 KlassenräumeGarderobe 4 25 100 6 15 90 GarderobeDifferenzierungsraum 4 20 80 4 30 120 6 30 180 Differenzierungsraum / LehrmittelMehrzweckraum / Kunst 1 100 100 60 1 80 80 MehrzweckraumNebenraum 1 20 20 1 20 20 NebenraumLehrmittelraum 2 20 40 2 20 40 2 20 40 Lehrmittelraum

FUR FUR

Werken 1 1 70 70 70 1 80 80 WerkenNebenraum Werken mit Machinenraum 35 1 35 35 Nebenraum Werken mit MachinenraumWerken 2 1 70 70 2 35 70Nebenraum Werken GS 2 20 40 1 20 20PC-Raum 1 60 60 2 60 120 1 60 60 PC-RaumFUR Schulgarten 1 35 35 1 20 20 Nebenraum PC

1 70 70 2 80 160 Wirtschaft und Technik1 20 20 1 20 20 Nebenraum Wirtschaft / Technik

Hauswirtschaft 100 1 100 100 Hauswirtschaft3 75 225 3 80 240 Naturwissenschaften3 25 75 3 50 150 Vorbreitung / Sammlung Nawi

1 5 5 Raum brennb. Flüssigkeiten1 60 60 Demonstration

Kunst / Musik 1 75 75 70 1 70 70 MusikNebenraum 1 20 20 20 1 20 20 Nebenraum Musik

1 80 80 1 80 80 Kunst1 20 20 1 35 35 Nebenraum Kunst

Bilbliothek 1 50 50 80 1 80 80 Bilbliothek

1 60 60 Mediothek

Hort 4 60 240 4 60 240 3 25 75 Praxisklasse (Kl. 7-9)

Teeküche 1 10 10 1 50 50 Ganztagsbereich

Hortkoordinator 1 10 10Nebenraum Hort (Schlafmatten) 2 15 30Schulförderverein 1 10 10

Lehrer / Verwaltung Lehrer / Verwaltung

Geschäftszimmer mit Teeküche 1 20 20 1515 1 24 24 Geschäftszimmer

Schulleitung (Rektor) 1 20 20 1 20 20 1 20 20 1 24 24 Schulleitung (Rektor)Schulleitung (Konrektor) 1 1 20 20 1 20 20 1 18 18 Schulleitung (Konrektor)Lehrerbereich 1 50 50 2 40 80 2 60 120 1 90 90 LehrerbereichElternsprechzimmer 1 20 20 20 1 12 12 Elternsprechzimmer

1 18 18 Schülermitverantwortung1. Hilfe / Arztraum 20 1 24 24 1. Hilfe / ArztraumBeratungslehrer / Sozialarbeiter 20 Beratungslehrer / Sozialarbeiter

Gemeinschaftsbereich Gemeinschaftsbereich

Ausgabeküche 1 50 50 40 1 50 50 AusgabekücheSpeiseraum / Mehrzweckraum 1 140 140 200 1 100 100 Speiseraum / Aulafeststehender Bühnenbreich 20 feststehender BühnenbreichNebenraum / Stuhllager 1 20 20 30 1 20 20 Nebenraum / StuhllagerNebenraum / Außensport und -spiel 30

Wirtschaftsbereich Wirtschaftsbereich

Hausmeisterwerkstatt 1 20 20 30 1 24 24 HausmeisterwerkstattHausmeisterdienstraum 1 12 12 1 12 12 HausmeisterdienstraumReinigungspersonal 1 12 12 15 1 12 12 ReinigungspersonalLager /Archiv / Lehrbücher 1 50 50 120 1 75 75 Lager /Archiv / LehrbücherMilch- und Obstschleuse 15Server 10 Server

Summe 2.084 1.920 1.035 2.245 2.998 Summe

Summe gem. Nutzung 518 518 Summe gem. Nutzung

Gesamt 2.438 2.763 Gesamt

Schulkomplex nach SchBE 5.082

Schulkomplex insgesamt 5.200

Das hier dargestellte Raumprogramm ist vorläufig hinsichtlich der Bearbeitungsstufen in der Planung.

Informationen: Schüler Ist 259 Schüler Ist 327Schüler max. 16 26 416 Schüler 18 26 468Essenteilnehmer GS 225 Essenteilnehmer RS 50Lehrer GS 15 Lehrer RS 30-35

Variante 2: Raumprogramm Schulzentrum Weimar-West

Musäus-Regelschule (Schulteil Weimar-West 3-zügig)Planung

Schweitzer-Grundschule (4-zügig)SchBEmpf Planung SchBEmpf

Z:\WWS_WE-West (GS_RS)\ASt_BeiKo_29.12.11\Raumprogramme Schulen Sporthallen Weimar-West_Stand 29.12.2011

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Anlage 4

Anzahl m² m² m²

2-Feldersporthalle, 3fach teilbar, 44 m x 24 m

Hallenfeld 3 352 1.056Umkleide 6 24 144Sanitär zur Umkleidekabine 6 13 78Umkleide Lehrer 3 6 18Sanitär zur Umkleide Lehrer 3 4 12Umkleide Schiedsrichter 1 4 4Sanitär für Umkleide Schiedsrichter 1 4 4Regie- und Sanitätsraum 1 16 16Putzmittel 1 4 4Hallenwart 1 17 17Vereinsgeräte 2 8 16Sporthallengeräte 3 45 135Schulgeräte 3 8 24Schulgeräte Außensport 1 8 8Besprechung 1 40 40Foyer 1 80 80WC Behinderte Foyer 1 6 6WC Damen Foyer 1 5 5WC Herren Foyer 1 8 8

Summe 1.536

Anzahl m² m² m²

1-Feldsporthalle im Bestand, 2fach teilbar, 29,9 m x 14,4 m

Hallenfeld 2 216 431Umkleide 4 24 96Sanitär zur Umkleidekabine 4 13 52Umkleide Lehrer m/w 2 6 12Sanitär zur Umkleide Lehrer m/w 2 4 8Regie- und Sanitätsraum 1 16 16Putzmittel 1 4 4Sporthallengeräte 2 40 80Schulgeräte 1 8 8Vereinsgeräte 1 8 8Außengeräte 1 20 20WC Behinderte 1 6 6

Summe 741

und Sanierung Sporthalle HumboldtPlanung

Variante 2: Raumprogramm für eine 2-Felderporthalle (3fach teilbar) und

eine 1-Feldsporthalle Weimar-West

Neubau 2-Feldersporthalle am Standort Schweitzer-GrundschulePlanung

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Anlage 5

Anzahl m² m² m²

Mehr-Feldersporthalle, 24 m x 58,64 m

Sportfläche 4 352 1.407Umkleide 8 24 192Sanitär zur Umkleidekabine 8 13 104Umkleide Lehrer 4 6 24Sanitär zur Umkleide Lehrer 4 4 16Umkleide Schiedsrichter 1 6 6Sanitär für Umkleide Schiedsrichter 1 4 4Regie- und Sanitätsraum 1 16 16Putzmittel 1 4 4Hallenwart 1 17 17Vereinsgeräte 3 8 24Sporthallengeräte 4 45 180Schulgeräte 3 8 24Schulgeräte Außensport 1 8 8Besprechung 1 40 40Foyer 1 100 100WC Behinderte Foyer 1 6 6WC Damen im Foyer 1 5 5WC Herren im Foyer 1 8 8

Summe 2.185

Variante 2: Raumprogramm für eine Mehr-Feldersporthalle (4fach teilbar) Weimar-West

Mehr-Feldersporthalle (4fach teilbar) und Abriss der anderen Schulsporthallen in Weimar-WestPlanung

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Anlage 6

- 1 -

Grundlegende informations- und kommunikationstechnische Anforderungenan Schulbauten der Stadt Weimar (Stand 10.11.11)

Der weiter zunehmende Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)– einhergehend mit einem stetig steigenden Datenaufkommen – weist demKommunikationsnetz in seiner Gesamtheit aus aktiven und passiven Komponenteneine besondere Rolle bei der Investitionsplanung zu.

Eine ständig fortschreitende technische Entwicklung ist bei der Verkabelung derSchulgebäude und Liegenschaften zu beachten. Um nicht nur den gegenwärtigen,sondern auch den zukünftigen Kommunikationsbedarf abzudecken, ist daher eineweitreichende, zukunftssichere Planung für die Verkabelung unerlässlich, diegenügend Reserven für wachsende Anforderungen enthält. Die Forderung nach derWirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung des technischen Standes der Verkabelungmacht eine Einzelentscheidung für jede Baumaßnahme mit IuK erforderlich.

Das Kommunikationsnetz muss der Organisationsstruktur einfach – ohne großenAufwand – angepasst werden können (z. B. bei Raumbelegungsänderung). ModerneZugriffsverfahren ermöglichen die Bildung virtueller lokaler Netzwerke, womit dieForderung nach Flexibilität aus der Verkabelung herausgenommen und durch Logikim Übertragungsverfahren ersetzt wird.

Das Verkabelungssystem muss die Benutzung unterschiedlicher, aberstandardisierter und anerkannter LAN-Techniken auf den bestehendenLeitungsverbindungen zulassen. Das Übertragungsverfahren Gigabit Ethernet(1000Base‑T bzw. 1000Base-SX, 1000Base-LX und 10GBase-LRM für Glasfaserbzw. 10GBase-T für Kupfer) muss ohne Einschränkung einsetzbar sein.

Zur Sicherstellung der Integration weiterer Endgeräte in das bestehende Netz beigleichzeitiger Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit ist eine Sterntopologie in derVerkabelung notwendig. Eine Aufrüstmöglichkeit zu zukünftigen Linkklassen ohneerneutes Auflegen der Verkabelung ist wünschenswert.Bei der strukturierten Verkabelung ist grundsätzlich von einer Kupferverkabelung biszum Arbeitsplatz auszugehen. Ein zusätzlicher Vorteil der Kupferverkabelung ist diegleichzeitige Bereitstellung elektrischer Energie für Endgeräte (z. B. Power overEthernet

Wireless Local Arey Network (WLAN) sind in speziellen Fällen nur eine Ergänzungzu kabelgebundenen Netzen. Der drahtlose Netzzugang erfolgt vom Client (z. B.Laptop) über Access Points. Die Sicherheitsproblematik und die eingeschränkteBandbreite im WLAN sind wesentliche Nachteile gegenüber einem Kabelnetz. Bietetdas jeweilige LAN einen Zugang zum Schuldatennetz, ist aus Gründen der Sicherheitauf den Einsatz von WLAN zu verzichten

Für die Unterbringung der zentral genutzten Komponenten (z. B.Telekommunikationsanlage, Netzwerkknoten zur Weitverkehrsanbindung, Server) istdie Bereitstellung eigener Systembetriebsräume erforderlich.

Im Primärbereich sind LWL-Außenkabel einzusetzen, wobei in Abhängigkeit der Artder Verlegung und der Einsatzbedingungen nagetiergeschützte bzw. nichtarmierteBündeladerkabel zu verwenden sind. Die Primärverkabelung muss mechanisch

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Anlage 6

- 2 -

widerstandsfähig, resistent gegen Umwelteinflüsse, temperaturbeständig, quer- undlängswasserdicht und alterungsbeständig ausgeführt werden.

Im Sekundärbereich sind i. d. R. nichtarmierte nagetierfeste LWL-Innenkabeleinzusetzen.

Im Primär- und Sekundärbereich sind LWL-Kabel bedarfsabhängig mit 6 bis 12Multimode-Gradientenfasern und einem Kern-/Manteldurchmesser von 50/125 µm zuverwenden.Die LWL-Kabel müssen für die Übertragung von 10Gbit-Ethernet geeignet sein.Wegen der hohen Leistungsanforderungen von 10Gbit-Ethernet sind laseroptimierteLWL-Kabel mit der Klassenbezeichnung OM3 bzw. besser zu verwenden.

Bei der klassischer Telekommunikationsinfrastruktur (TK-Infrastruktur) imPrimärbereich besteht, ist im Beilauf zum LWL-Kabel ein hochpaariges, ISDN-fähigesNachrichtenkabel für Ortsnetze des Typs A-2YF(L)2Y n x 2 x 0,6 (0,8) ST III BD biszu den Hauptverteilpunkten in den Gebäuden zu verlegen. Das hochpaarigeKupferkabel ist im Hauptverteiler des Gebäudes vollständig auf löt- undschraubfreien Anschlussleisten aufzulegen.

Bei der klassischer TK-Infrastruktur im Sekundärbereich besteht, ist zwischen demzentralen Verteilpunkt im Gebäude (zentraler Technikraum) und den vorhandenenUnterverteilpunkten hochpaariges, ISDN-fähiges Standardinstallationskabel des TypsJ-2Y(St)Y n x 2 x 0,6 ST III BD Level 3 einzusetzen. Das Fernmeldekabel ist aufungeschirmte RJ45 Patchfelder in den Etagen-Verteilerschränken aufzulegen. DieTK-Anschlüsse werden mit Hilfe von Patchkabeln auf die Ports der geschirmtenPatchfelder für Endgeräteanschlüsse rangiert.

Die oben geforderte Flexibilität lässt sich nur bei einer flächendeckendenVerkabelung (Vollverkabelung) erreichen. Da die Installationskosten pro Arbeitsplatzbei einer Vollverkabelung gegenüber wiederholten kostenintensivenTeilverkabelungsmaßnahmen geringer sind, ist bei Neu-, Um- undErweiterungsbauten von vornherein eine Vollverkabelung zu installierenIm Tertiärbereich ist eine Verkabelung mit einer ausreichendenÜbertragungskapazität vorzusehen. Dabei ist in der Regel eine Kupfer-Verkabelungbis zum Arbeitsplatz vorzusehen

Bei Ausführung der Kupfervariante wird das strukturierte Verkabelungskonzeptvollständig umgesetzt. Die Verkabelung ist einheitlich, universell unduneingeschränkt dienst- und anwendungsneutral auszuführen.

Die fest installierte Kabellänge zwischen Verteiler und Anschlussdose darf 90 m nichtübersteigen.

Für die Verkabelung im Tertiärbereich sind ausschließlich geschirmte, symmetrischeKabel S/FTP der Kategorie 7 bis 600 MHz (mit einer erweiterten Bandbreitenreserveggf. bis 1.000 MHz) zu verwenden. Die Mindestqualität der einzusetzenden Kabel istdurch DIN EN 50173-1:2007/prAB:2009-10 bzw. DIN EN 50288-4-1:2004-08 fürKabel der Kategorie 7 bis 600 MHz festgelegt. Das 4-paarige Installationskabel musseinen Außenmantel aus flammwidrigen, halogenfreien Compound, Paarschirme aus

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Anlage 6

- 3 -

Al-Folie (PiMF) und einen Gesamtschirm aus Cu-Geflecht (mindestens 40 %Abdeckung) aufweisen.

Der informationstechnische Anschluss der nicht kodierten Steckverbinder erfolgt 8-polig mit normenkonformer Stift- und Paarzuordnung. Der RJ45 Steckverbinder musselektrische Eigenschaften besitzen, die der Kategorie 6A bis 500 MHz nach DIN EN50173-:2007/prAB:2009-10 entsprechen sowie die Anforderungen der DIN IEC60603-7-51 erfüllen.Für die Ausführung und Aufstellung der Verteilerschränke gelten folgende Vorgaben:

• 19"-Profilschrank für Einbauten nach DIN 41494 und IEC 297,• mind. 28 Höheneinheiten (HE), kein Schwenkrahmen, (1 HE = 44,45 mm),

Tiefe 800 oder wenn Nutzung als Serverschrank Tiefe 1000• Zugangsmöglichkeit des Verteilers von der Vorder- und Hinterseite, (sofern

nicht möglich: Einsatz von 19"-Schränken mit Schwenkrahmen),• Schutzart mindestens IP 40 (bei geschlossenem Deckel),• Seitenteile mit Schnellverschlüssen,• Vordertür: Stahlblech-Volltür oder Einflügel-Sichttür mit Sicherheitsglas,• Rücktür: Stahlblech-Volltür,• Türverschluß als Dreipunkt-Stangenverschluss mit Schwenkhebelgriff und

Profilhalbzylinder,• Deckel mit Lüftungsdom oder Schrankdach mit entnehmbaren Abdeckungen,• temperaturgeregelter, wartungsfreier Ventilator in Dachkonstruktion zur

Begrenzung der Schrankinnentemperatur in Abhängigkeit der Klimaklasse derEinbauten,

• Kabeleinführung wahlweise von oben oder unten (ggf. Sockel),• Potenzialausgleich des Schrankes, der Schrankteile und Einschübe,• Schutzkontakt‑Steckdosenleisten für Fachboden- oder Rasterbefestigung und

integriertem Überspannungs‑Feinschutz,• 24 RJ45 Anschlussmodule pro HE),• 12 LWL-SC-Duplex-Kupplungen oder 24 LWL-LC-Duplex-Kupplungen pro HE,

Die Patchfelder sind oben im Verteilerschrank beginnend einzubauen, wobei zuerstggf. die LWL-Patchfelder und nach einer 19"-Einbau-Verteilerplatte (1 HE, blind) diePatchfelder mit den RJ45 Ports zu installieren sind. Nach jeweils drei RJ45Patchfeldern ist eine 19"-Kabelführungsplatte mit 1 HE zu integrieren.

Unabhängig von dem derzeitigen Bedarf und der vorgesehenen Belegung undNutzung ist jeder Raum mit mindestens drei Doppeldosen auszustatten.Weitere IuK-Anschlüsse können für netzwerkfähige Geräte der Drucktechnik undPräsentation (Beamer) notwendig werden.

Jeder AUR und FUR ist mit der Installationsmöglichkeit eines interaktivenWhiteboards auszustatten. Dafür sind entsprechende IuK Dosen und Steckdosen zuinstallieren.

Der zentrale Technikraum bzw. die ggf. vorhandenen Etagenverteiler- undSystembetriebsräume sind orientiert am tatsächlichen Bedarf mit IuK-Anschlüssenauszustatten. Die Festlegung der Quantitäten erfolgt in Abhängigkeit der räumlichenVerhältnisse, Einrichtung und Nutzung in Abstimmung mit dem Nutzer.

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Anlage 6

- 4 -

Es sind geschirmte Doppeldosen (DD-g) RJ45 mit Schrägauslass als IuK-Anschlusszu verwenden. Sie sind einheitlich und uneingeschränkt anwendungsneutralanzuschließen und können wahlweise für TK- und DV-Dienste belegt werden.

In zentralen Technik-, Systembetriebs- und Etagenverteilerräumen besteht einerhöhter Bedarf an Steckdosen und Endstromkreisen. Die Anzahl ist abhängig vonder aufzustellenden Gerätetechnik bzw. den einzubringenden aktiven Komponenten.Jeder 19"-Verteilerschrank erhält grundsätzlich zwei Schutzkontakt-Steckdosenleisten für Fachboden- oder Rasterbefestigung mit 6 - 8 Steckdosen. DieAnzahl der im Raum vorzusehenden Steckdosen ist mit dem Nutzer abzustimmen.Als Mindestausstattung sind drei Doppelsteckdosen für IuK-Endgeräte und eineDoppelsteckdose für allgemeine Verbraucher vorgegeben. In zentralen Technik-,Systembetriebs- und Etagenverteilerräumen erhalten die Steckdosen für IuK-Endgeräte einen Überspannungs-Feinschutz. Die Steckdosenleisten in 19"-Verteilerschränken sind mit integriertem Überspannungs-Feinschutz vorzusehen.

Die spezielle Nutzung des zentralen Technikraumes und die Art und Anzahl deraufzustellenden IuK erfordern grundsätzlich lüftungs- oder kältetechnischeMaßnahmen in diesem Raum. Die Entscheidung über Lüftung oder Teilklimatisierungist in Abhängigkeit der inneren und äußeren Wärmelasten, denWärmeabfuhrmöglichkeiten und den klimatischen Anforderungen der im zentralenTechnikraum aufzustellenden IuK zu treffen. Bei der Bemessung derNennkälteleistung ist eine Leistungsreserve von ca. 20 % einzukalkulieren. Eine Be-und Entfeuchtung wird nur im Ausnahmefall erforderlich sein. Im Hinblick auf dieäußeren Wärmelasten sollte der zentrale Technikraum möglichst auf der Nordseitedes Gebäudes liegen. Zur Minimierung der Anlagengröße und Reduzierung derlaufenden Verbrauchskosten sind alle Möglichkeiten des bauseitigen sommerlichenWärmeschutzes zu nutzen.

Für die Etagenverteilerräume können deutlich geringere innere Wärmelastenunterstellt werden. Im Vergleich zum zentralen Technikraum erhalten dieEtagenverteilerräume regelmäßig eine geringere Ausstattung an aktivenKomponenten und IuK-Endgeräten. Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzessind in Abhängigkeit der Lage, Einordnung, Himmelsrichtung und Fenstergröße derEtagenverteilerräume durchzuführen.

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3. Ausgangslage / grundlegende Annahmen

Die beiden zu betrachtenden und zu bearbeitenden Schulobjekte befinden sich im Wohngebiet Weimar-West an getrennten Standorten, ca. 500 m voneinander entfernt.

Die bauliche Erstellung und Inbetriebnahme beider Plattenbauschulen erfolgte in den 1980er Jahren. Seit dieser Zeit wurden keine grundlegenden Sanierungs- bzw. Modernisierungs-maßnahmen an der Gebäudesubstanz und im Bereich der Außenanlagen durchgeführt.

Das außerdem im Wohngebiet befindliche Humboldt-Gymnasium, welches ebenfalls im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen saniert werden soll, ist im Rahmen dieser Untersuchung nicht betrachtet worden. Lediglich die Nutzung der Sporthallenkapazitäten wurde im Rahmen der Variantenuntersuchung berücksichtigt und auf die vorgesehenen baulichen Projekte abgestimmt. Bei beiden untersuchten Varianten wurde der Rückbau der vorhandenen Sporthalle am Standort des Gymnasiums mit kalkuliert.

Übersichtsplan aktueller Bestand

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Für die wirtschaftlichen Betrachtungen wurde die Vertragslaufzeit der Miet- und Bewirtschaftungs-verträge zwischen der Stadt Weimar und der WWS bis zum Jahr 2033 zugrunde gelegt.

Wie vereinbart, werden für die Mietkalkulation die Ansätze des vertraglichen Kalkulationsschemas angewendet.

Für die Umsetzung des baulichen Konzeptes und den wirtschaftlichen Vergleich beider Varianten wurden durch die WWS folgende Grundannahmen getroffen:

1. Kostenansätze: Baukosten Mai 2012 Baunebenkosten Mai 2012 Finanzierungskosten Mai 2012 Bewirtschaftungskosten Basis 2012 / Hochrechnung Inbetriebnahme (Keine Anpassung nach Index im Zeitablauf)

2. Zeitablauf: Stadtratsentscheidung bis 30.07.2012 Planungsbeginn 01.10.2012 Baubeginn 15.07.2013

Die Verschiebung der angenommenen Terminkette nach hinten birgt sowohl hinsichtlich der Fertigstellung des Gesamtprojektes, einer ungünstigen Baukostenentwicklung als auch einer Verschlechterung der Situation am Kapitalmarkt (Zinserhöhung) erhebliche Risiken.

Bei einer Verzögerung der Entscheidungsfindung über den 30.09.2012 hinaus oder bei gravierenden Änderungen der Rahmenbedingungen müssen die Finanzierungskonditionen des Projektes aktualisiert und die Mieten neu berechnet werden.

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4. Variantenvergleich

Beide untersuchte Varianten sind grundsätzlich umsetzbar und erfüllen die Vorgaben der Aufgabenstellung in vollem Umfang.

Auf den folgenden Seiten sind die beiden Varianten hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und flächenmäßigen Kennziffern gegenübergestellt worden.

Zu jeder Variante wurden durch die WWS auf Basis des vereinbarten Kalkulationsschemas die Aufwendungen der Bewirtschaftung für den Zeitraum 2015 bis 2033 ermittelt.

In der beigefügten Kurzübersicht sind folgende Parameter ausgewiesen:

Flächenvergleich der BGF (m²)

Kostenvergleich des Bauprojektes (Gesamt-Projektkosten)

Bewirtschaftungskosten im Zeitraum 2015 – 2033

Die Bewirtschaftungskosten wurden ohne die Berücksichtigung von möglichen Kostensteige-rungen nach Fertigstellung bis zum Jahr 2033 (Anpassung entsprechend einer realen Kosten-entwicklung) als gleichbleibende Jahresbeträge nach Inbetriebnahme angenommen und ausgewiesen. Da in der zu vereinbarenden Miete die Kosten für Elektroenergie und Fernheizung nicht enthalten sind, wurde eine Position „Gesamtkosten für Stadt“ ermittelt und angegeben. Diese ermöglicht den Variantenvergleich hinsichtlich der voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten im Bewirtschaftungszeitraum bis 2033.

Als Anlagen sind die Kostenübersichten (Zusammenfassung) der einzelnen Varianten, gegliedert

nach Kostengruppen und Teilmaßnahmen sowie die Projektablaufpläne beigefügt.

Zusätzlich werden 4 Aktenordner mit folgenden Planungsunterlagen übergeben:

Ordner 1: Aufgabenstellung Bestandsunterlagen Erläuterungsberichte / Technische Nachweise Planungs- und Kostendaten der Bauprojekte

Ordner 2 und 3:

Pläne der Freianlagen Grundrisse/Schnitte/Ansichten/Perspektiven

Ordner 3:

Pläne Heizung/Lüftung/Sanitär

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Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Schulprojekt Weimar-West

gemäß Aufgabenstellung vom 29.12.2011 / Variantenvergleich (Kurz-Übersicht):

Vergleichs-Parameter Variante 1 Variante 2

Kurz-Beschreibung getrennte Standorte für Schul-Campus +

Grundschule und Sport-Campus mit

Regelschule Mehrfeld-Halle

Flächenvergleich BGF (m²) 14.075 11.860

Kostenvergleiche (in T€):

1. Gesamtkosten Bauprojekt 22.621 19.596

2. Bewirtschaftungskosten:

mittlere Jahresmiete 2015 - 2033 1.756 1.538

Gesamtmiete (2015 - 2033) * 33.355 29.221

Gesamtkosten für Stadt (2015 - 2033) 35.954 31.605

* Die errechnete Gesamtmiete enthält nicht die durch die Stadtverwaltung direkt bezahlten Kosten für Elektroenergie und Fernheizung. Diese beiden Kostenpositionen sind, um die Bewertung der Varianten zu ermöglichen, in der Position "Gesamtkosten für Stadt" ausgewiesen.

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Variante 1: Getrennte Standorte für Grundschule und Regelschule

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Variante 1: Getrennte Standorte für Grundschule und Regelschule

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Standortstudie Weimar-WestAuftraggeber:

Weimarer Wohnstätte GmbHPlanung:nitschke + kollegen architekten gmbh, weimar

Kostenberechnung nach DIN 276 (2008)Baukostenniveau 2012 / 1.QuartalPlanungsstand: Studie Mai 2012Datum 30. Mai 2012

Variante 1Getrennte Schulstandorte mit jeweiliger Sporthalle

Gebäudekennwerte

Gebäude m² NF 1-6 m² BGF a m³ BRI a

1 Standort RS Musäus

Schulgebäude Regelschule C.A. Musäus 2.793,00 5.420,00 18.575,00

Sporthalle mit Mensa 1.116,00 1.745,00 9.440,00

2 Standort Schweitzer GS

Schulgebäude Grundschule A. Schweitzer 2.454,00 4.695,00 16.040,00

Sporthalle 1.494,00 2.215,00 16.325,00

3. OG GS 315,00 730,00 2.520,00

Summe (ohne 3.OG) 7.857,00 14.075,00 60.380,00

Kostenzusammenstellung (Bruttokosten) ohne Außenanlage

DIN 276 Kostengruppen RS C.A. Musäus

Sporthalle/ Mensa C.A. Musäus

GS A.Schweitzer

Sporthalle A.Schweitzer

Zusatz-kosten 3.OG GS

Gesamtkosten (ohne Zusatzkosten)

100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

200 Herrichten und Erschließen 141.610,00 € 57.460,00 € 141.610,00 € 161.900,00 € 0,00 € 502.580,00 €

300 Bauwerk- Baukonstruktionen 3.654.970,00 € 1.743.310,00 € 3.409.580,00 € 2.282.330,00 € 179.600,00 € 11.090.190,00 €

400 Bauwerk- Technische Anlagen 1.762.500,00 € 663.525,00 € 1.593.870,00 € 541.090,00 € 4.560,00 € 4.560.985,00 €

500 Außenanlagen

600 Ausstattung und Kunstwerke 11.000,00 € 2.125,00 € 9.750,00 € 3.370,00 € 0,00 € 26.245,00 €

700 Baunebenkosten 1.392.670,00 € 623.100,00 € 1.350.770,00 € 775.180,00 € 28.170,00 € 4.141.720,00 €

100-700 Gesamtsumme 6.962.750,00 € 3.089.520,00 € 6.505.580,00 € 3.763.870,00 € 212.330,00 € 20.321.720,00 €

Mehrkosten für Ausführung 40% unter ENEV

300 Bauwerk- Baukonstruktionen 77.470,00 € 27.440,00 € 68.530,00 € 33.680,00 € 10.810,00 € 207.120,00 €

400 Photovoltaikanlage 245.000,00 €

Gesamtsumme 452.120,00 €

Kostenzusammenstellung (Bruttokosten) Außenanlage

DIN 276 Kostengruppen Gesamtkosten

500 Außenanlagen 1.888.600,00 €

700 Baunebenkosten 410.520,00 €

500+700 Gesamtsumme 2.299.120,00 €

Kostenzusammenstellung (Bruttokosten) Gesamtkosten

100-700 Gesamtsumme Variante 1 22.620.840,00 €

Anmerkung:Rückbaukosten Sporthalle am Gymnasium sind in der Tabelle am Standort Sporthalle A.Schweitzer berücksichtigt!

228.265,00 €

1.314.905,00 €

siehe gesonderte Aufstellung

Standort RS C.A. Musäus

1.086.640,00 €

984.215,00 €

182.255,00 €

801.960,00 €

Standort GS A. Schweitzer

245.000,00 €

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Nr. Vorgangsname

1 Beauftragung

2

3 Planung - Standort Regelschule C.A Musäus

4 Endgültige Entwurfsplanung/ Genehmigungsplanung

5 Abgabe Bauantrag

6 Ausführungsplanung Schulgebäude

7 Ausführungsplanung Sporthalle / Mensa

8 Auschreibung

9 Vergabe /Beauftragungen

10 Bauüberwachung

11

12 Bauausführung Standort Regelschule C.A Musäus

13 Leerzug Schulgebäude

14 Baubeginn

15 Abbruch / Rohbau / Dach / Fenster/ Fassade

16 Haustechnik

17 Ausbau innen

18 Außenanlage

19 Ausstattung / Restleistungen

20 Übergabe

21 Umzug

22

23 Planung - Standort Grundschule A. Schweitzer

24 Endgültige Entwurfsplanung/ Genehmigungsplanung

25 Abgabe Bauantrag

26 Erteilung Baugenehmigung

27 Ausführungsplanung Schulgebäude

28 Ausführungsplanung Sporthalle

29 Auschreibung

30 Vergabe /Beauftragungen

31 Bauüberwachung

32

33 Bauausführung Standort Grundschule A. Schweitzer

34 Leerzug Schulgebäude

35 Baubeginn

36 Abbruch / Rohbau / Dach / Fenster/ Fassade

37 Haustechnik

38 Ausbau innen

39 Außenanlage

40 Ausstattung / Restleistungen

41 Übergabe

42 Umzug

43

44 Sommerferien 2013

45 Sommerferien 2014

46 Winterferien 2015

47 Sommerferien 2015

48 Sommerferien 2016

01.10.

Planung - Standort Regelschule C.A Musäus

01.10. 07.12.

07.12. 07.12.

10.12. 09.04.

07.01. 02.05.

18.03. 24.01.

08.07. 22.04.

15.07. 30.01.

Bauausführung Standort Regelschule C.A Musäus

15.07. 19.07.

19.07. 19.07.

22.07. 23.05.

16.09. 26.12.

03.02. 02.01.

21.07. 07.11.

22.12. 30.01.

30.01. 30.01.

02.02. 06.02.

Planung - Standort Grundschule A. Schweitzer

21.10. 06.01.

06.01. 06.01.

28.04. 28.04.

06.01. 15.06.

12.05. 24.06.

15.09. 19.08.

19.01. 15.01.

395 Tage

Bauausführung Standort Grundschule A. Schweitzer

02.02. 13.02.

13.02. 13.02.

16.02. 11.12.

13.04. 22.06.

24.08. 01.07.

08.02. 27.05.

20.06. 29.07.

29.07. 29.07.

01.08. 05.08.

15.07. 23.08.

21.07. 29.08.

02.02. 06.02.

13.07. 21.08.

27.06. 10.08.

06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12H1 H2 H3 H4 H5 H6 H7 H8 H9 H10 H11

2013 2014 2015 2016 2017

ProjektablaufplanSchulsanierung Weimar West - Variante 1

Fr 04.05.12

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Variante 2: Schulcampus und Sportcampus

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Variante 2: Schulcampus und Sportcampus

38

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Standortstudie Weimar-WestAuftraggeber:

Weimarer Wohnstätte GmbHPlanung:nitschke + kollegen architekten gmbh, weimar

Kostenberechnung nach DIN 276 (2008)Baukostenniveau 2012 / 1.QuartalPlanungsstand: Studie Mai 2012Datum 30. Mai 2012

Variante 2Gemeinsamer Schulstandort und Sporthallenstandort mit Mehrfeldersporthalle

Gebäudekennwerte

Gebäude m² NF 1-6 m² BGF a m³ BRI a

1 Standort ehem. RS Musäus

Schulgebäude Regelschule/Grundschule 4.710,00 8.340,00 28.427,00

Mensa / Aula 350,00 575,00 2.763,00

2 Standort ehem. Schweitzer GS

Mehrfeldsporthalle 2.220,00 2.945,00 21.757,00

Summe 7.280,00 11.860,00 52.947,00

Kostenzusammenstellung (Bruttokosten) ohne Außenanlage

DIN 276 Kostengruppen Schul- gebäude GS/RS

Mensa/ Aula Mehrfeld- sporthalle

Gesamtkosten

100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

200 Herrichten und Erschließen 170.170,00 € 86.030,00 € 516.510,00 € 772.710,00 €

300 Bauwerk- Baukonstruktionen 5.965.360,00 € 716.340,00 € 3.046.170,00 € 9.727.870,00 €

400 Bauwerk- Technische Anlagen 2.231.770,00 € 315.110,00 € 756.820,00 € 3.303.700,00 €

500 Außenanlagen

600 Ausstattung und Kunstwerke 18.150,00 € 1.600,00 € 3.750,00 € 23.500,00 €

700 Baunebenkosten 2.114.410,00 € 281.160,00 € 1.066.970,00 € 3.462.540,00 €

100-700 Gesamtsumme 10.499.860,00 € 1.400.240,00 € 5.390.220,00 € 17.290.320,00 €

Mehrkosten für Ausführung 40% unter ENEV

300 Bauwerk- Baukonstruktionen 114.800,00 € 11.870,00 € 43.540,00 € 170.210,00 €

Kostenzusammenstellung (Bruttokosten) Außenanlage

DIN 276 Kostengruppen Sporthalle Gesamtkosten

500 Außenanlagen 617.000,00 € 1.900.815,00 €

700 Baunebenkosten 129.210,00 € 405.105,00 €

500+700 Gesamtsumme 746.210,00 € 2.305.920,00 €

Kostenzusammenstellung (Bruttokosten) Gesamtkosten

100-700 Gesamtsumme Variante 2 19.596.240,00 €

Anmerkung:Die Rückbaukosten der Gebäude sind an den jeweiligen Standorten berücksichtigt.Die Rückbaukosten Sporthalle am Gymnasium sind in der Tabelle am ehem. Schulstandort A.Schweitzer berücksichtigt.

1.559.710,00 €

siehe gesonderte Aufstellung

Schulcampus

1.283.815,00 €

275.895,00 €

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Nr. Vorgangsname

1 Beauftragung

2

3 Planung - gemeinsamer Schulstandort GS / RS

4 Endgültige Entwurfsplanung/ Genehmigungsplanung

5 Abgabe Bauantrag

6 Ausführungsplanung Schulgebäude

7 Ausführungsplanung Mensa

8 Auschreibung

9 Vergabe /Beauftragungen

10 Bauüberwachung

11

12 Bauausführung gemeinsamer Schulstandort GS / RS

13 Leerzug Schulgebäude

14 Baubeginn

15 Abbruch / Rohbau / Dach / Fenster/ Fassade

16 Haustechnik

17 Ausbau innen

18 Außenanlage

19 Ausstattung / Restleistungen

20 Übergabe

21 Einzug

22

23 Planung - Standort Mehrfeldsporthalle

24 Endgültige Entwurfsplanung/ Genehmigungsplanung

25 Abgabe Bauantrag

26 Ausführungsplanung Sporthalle

27 Auschreibung

28 Vergabe /Beauftragungen

29 Bauüberwachung

30

31 Bauausführung Standort Mehrfeldsporthalle

32 Leerzug Schulgebäude

33 Baubeginn

34 Abbruch Schulgebääude

35 Rohbau / Dach / Fenster/ Fassade

36 Haustechnik

37 Ausbau innen

38 Außenanlage

39 Ausstattung / Restleistungen

40 Übergabe

41

42 Sommerferien 2013

43 Sommerferien 2014

44 Winterferien 2015

45 Sommerferien 2015

46 Sommerferien 2016

01.10.

Planung - gemeinsamer Schulstandort GS / RS

01.10. 07.12.

10.12. 02.04.

07.01. 14.03.

18.03. 24.03.

08.07. 27.06.

15.07. 30.01.

Bauausführung gemeinsamer Schulstandort GS / RS

15.07. 19.07.

19.07.

22.07. 23.05.

16.09. 02.01.

03.02. 02.01.

21.07. 05.12.

22.12. 30.01.

30.01. 30.01.

02.02. 06.02.

Planung - Standort Mehrfeldsporthalle

17.03. 02.06.

02.06. 22.07.

08.09. 24.08.

12.01. 30.11.

02.02. 05.08.

Bauausführung Standort Mehrfeldsporthalle

02.02. 06.02.

06.02.

30 Tage

23.03. 04.12.

06.04. 03.06.

17.08. 03.06.

01.02. 17.06.

23.05. 01.07.

01.07. 01.07.

15.07. 23.08.

21.07. 29.08.

02.02. 06.02.

13.07. 21.08.

27.06. 10.08.

04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12H1 H2 H3 H4 H5 H6 H7 H8 H9 H10 H11

2013 2014 2015 2016 2017

ProjektablaufplanSchulsanierung Weimar West - Variante 2

Fr 04.05.12

40

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Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu Sanierung und Umbau der Grund-

schule Albert- Schweitzer und der Regelschule Carl-August-Musäus in Weimar-West

Auftraggeber: Weimarer Wohnstätte GmbH

Architekt: nitschke + kollegen architekten gmbh

Fachplaner HLS: air-consult, Ingenieurbüro Knape

Fachplaner ELT: IngenieurPlanung Laabs

Außenanlage: W&R Wittig & Rietig Landschaftsarchitekten

Statik/Wärmeschutz: IBB Ingenieurbüro Bauwesen Krüger, Jungmann und Partner GmbH

Brandschutz: nitschke + kollegen architekten gmbh

BESCHREIBUNG DES ENTWURFS

ALLGEMEINES

Im Auftrag der Stadt Weimar untersucht die Weimarer Wohnstätte in einer Studie zur Machbarkeit und Wirt-

schaftlichkeit den Umbau und die Modernisierung der beiden Schulstandorte Grundschule Albert-Schweitzer

und der Regelschule Carl-August-Musäus in Weimar-West. Ziel der Untersuchung ist der Variantenvergleich

von getrennten Schulen und dem gemeinsamen Schulstandort und einer großen Mehrfeldsporthalle.

In Variante 1 wird der Umbau und die Sanierung der Schulgebäude der Grundschule Albert-Schweitzer und

der Regelschule Carl-August-Musäus an ihrem jeweiligen Standort untersucht. Beiden Standorten wird eine

eigene Sporthalle zugeordnet.

In Variante 2 werden beide Schulen am Standort der jetzigen Regelschule Carl-August-Musäus zusammen-

geführt, der Schulsport wird am Standort der Grundschule Albert- Schweitzer konzentriert. Die Kapazität der

Mehrfeldsporthalle ist so bemessen, dass auch Teile des Sportunterrichts des nahem Humboldt-

Gymnasiums aufgenommen werden.

VARIANTE 1 - GETRENNTE SCHULSTANDORTE

STÄDTEBAULICH-ARCHITEKTONISCHES KONZEPT

Die Grundschule Albert-Schweitzer sowie die Regelschule Carl-August-Musäus sind jeweils in einem Ge-

bäude der Plattenbauschule Typ Erfurt untergebracht, die stark modernisierungsbedürftig sind. Im Laufe der

letzten Jahre wurden lediglich einige wenige Modernisierungs- und dringendste Instandhaltungsmaßnah-

men ausgeführt. Weiterhin befindet sich an beiden Standorten je eine Sporthalle.

Ziel der Untersuchung war die Erstellung eines funktional-architektonischen Konzepts zur Aufnahme der

jeweiligen Schultypen mit ihren spezifischen Raumbedürfnissen.

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Standort Regelschule Carl-August-Musäus

Die dreizügige Regelschule Carl-August-Musäus verbleibt an ihrem jetzigen Standort in der Moskauer Straße

direkt am Landschaftsschutzgebiet Am Paradies. Das Bestandsgebäude bietet mit seiner Raumstruktur eine

gute Grundlage für die Anpassung an das geforderte Raumprogramm und den notwendigen Umbau der

Erschließungsbereiche. Aus bauordnungsrechtlichen Anforderungen, der obligatorischen Herstellung der

Barrierefreiheit und aus brandschutztechnischen Erfordernissen wird der bestehende Klassenraumtrakt um

einen Erschließungsflur erweitert. Somit kann die Raumstruktur der Klassenräume optimal genutzt werden.

Gleichzeitig können die Räume auf die in der Aufgabenstellung geforderten Raumgrößen von mindestens

54 m²�erweitert werden, wodurch eine maximale Klassenbelegung von 26 Schülern erreicht wird. Der für

Klassenräume erforderliche zweite bauliche Rettungsweg führt über den neuen Erschließungsflur, gleichzei-

tig wird dieser Bereich zur Verlegung der zu erneuernden bzw. neu zu führenden Medien wie z.B. der

Raumlüftung genutzt.

Klassenraumtrakt und Fachraumwürfel werden über einen neuen gläsernen Verbinder miteinander Verbun-

den. Im Erdgeschoss wird dieser Verbinder aufgeweitet und nimmt das neue Haupteingangsfoyer auf. Hier

wird auch der Aufzug zur barrierefreien Erschließung aller Geschosse realisiert.

Die Sporthalle der Regelschule Carl-August-Musäus bleibt mit ihrem Hallenkörper erhalten, die stark ver-

schlissenen Sanitärbereiche werden zurückgebaut. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit der architektoni-

schen Umgestaltung dieses Bereichs und einer städtebaulichen Neuordnung des Gesamtareals. Wie schon

beschrieben wird der neue Haupteingang der Schule in den Bereich des Verbinders verlegt und orientiert

sich somit ebenso wie der neue Zugang zur Sporthalle, die auch um eine Aula / Mensa erweitert wird, auf

den nördliche Schulhofbereich. Die große Zugangstreppe von der Moskauer Straße bildet den neuen

Hauptzugang zum Schulgelände.

Die Neubau- und Bestandsbereiche werden konstruktiv und gestalterisch zusammengebunden und bilden

eine harmonische Einheit ohne Trennung, lediglich der neue Verbinder wird sich mit seiner gläsernen Fas-

sade absetzen.

Die Sporthalle bekommt eine umlaufende Attika hinter der die zurzeit Gestalt bestimmende VT-Falte der

Dachkonstruktion verschwindet. Ein streng orthogonaler, deutlich gegliederter und monolithischer Baukörper

bestimmt die Erscheinung der Sporthalle. Fassadenflächen werden als unterschiedliche Farbflächen ange-

legt und verstärken die plastische Wirkung des Baukörpers.

Standort Albert – Schweitzer - Grundschule

Ähnlich der Regelschule Carl-August-Musäus verbleibt auch die Grundschule Albert-Schweitzer an ihrem

jetzigen Standort in der Berliner Straße. In gleicher Weise wird hier entsprechend Raumprogramm und ge-

setzlichen Anforderungen das Bestandsschulgebäude umgebaut und mit Fluranbau und neuen Verbinder-

gang erweitert.

Die jetzige stark verschlissene Sporthalle kann mit ihrer hauptsächlichen Metallkonstruktion keine aktuellen

Standards und baurechtlichen Anforderungen mehr erfüllen. Deshalb soll hier eine neue dreifach teilbare

Sporthalle entstehen, welche allen aktuellen Bedürfnissen entspricht. Die neue Sporthalle wird an ähnlicher

Stelle errichtet und bildet zusammen mit dem repräsentativen Eingangstor am kleinen Vorplatz zur War-

schauer Straße den neuen Zugang zum Schulgelände.

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Ein offener überdachter Verbindergang verbindet die beiden Gebäudeeingänge.

Die laut Raumprogramm erforderliche Fläche für eine vierzügige Grundschule ließ sich auf vier Geschossen

realisieren, so dass das obere Geschoss des Klassenraumtraktes zurückgebaut werden kann. Dies ent-

spricht auch eher dem Charakter einer Grundschule. Auch hier werden Neubau- und Bestandsgebäude zu

einer optischen Einheit zusammengefasst. Im Bereich der stark frequentierten Erdgeschosszone des neuen

Sporthallengebäudes wird eine Fassadenplattenbekleidung zum Schutz eingesetzt.

FUNKTIONALES KONZEPT / RAUMPROGRAMM

Standort Regelschule Carl-August-Musäus

Das Raumprogramm des Nutzers sowie sämtliche Anforderungen entsprechend einschlägiger Richtlinien

und Normen werden eingehalten. Im jetzigen Zustand ist für die 50 m�� großen Unterrichtsräume im Klas-

senraumtrakt kein zweiter baulicher Rettungsweg vorhanden, dieser führt nur über den jeweils angrenzen-

den Klassenraum. Aufgrund der veränderten baurechtlichen Anforderungen, insbesondere an Rettungswege

in Schulgebäuden, ist die Ergänzung eines neuen Flurbereiches für den Erhalt und die Nutzung dieser gro-

ßen Räume unerlässlich. Auf diese Weise bekommen nun alle Räume, wie für Schulen vorgeschrieben,

einen zweiten baulichen Rettungsweg.

Der jetzige Zugang zur Schule liegt der kleinen Stichstraße zugewandt. Um der Schule einen angemesse-

nen Foyerbereich zu ermöglichen, wird der neue Eingang in den neuen Verbinderbereich verlegt. Der

Haupteingang ist nun ebenso wie der Haupteingang zur Sporthalle dem Schulhofbereich / Campus zuge-

wandt. Vom Hauptfoyer hier gelangt man in den neuen Flurbereich. Eine Aufzugsanlage wird in diesem

Gebäudeteil integriert, somit können alle Geschosse der Schulanlage barrierefrei erreicht werden. Das restli-

che Gebäude mit den 5 Geschossen wird über die notwendigen Treppenhäuser erschlossen.

Das Erdgeschoss der Regelschule beherbergt neben der Verwaltung auch Unterrichtsräume. Das Unterge-

schoss ist in fast allen Bereichen vollwertig belichtetet und belüftetet. Hier sind Sonderunterrichtsräume

aber auch Lager-, Personal- und Technikbereiche untergebracht. In den Obergeschossen befinden sich

dann weitere Klassen- und Unterrichtsräume, weitere Lehrerbereiche und spezielle Fachunterrichtsräume.

Die innen liegenden Bereiche nehmen die Nebenräume, Toiletten und andere technische Anlagen auf.

Das umgebaute Sporthallengebäude komplettiert räumlich und funktional die Schulanlage. Nach dem Ab-

bruch des Sanitärbereiches wird hier neben den erforderlichen Geräte- und Umkleideräumen auch die

neue Mensa / Aula mit zugehörigem Küchenbereich entstehen. Dieser Speiseraum ist in den ruhigen

Schulhofbereich orientiert und kann mit dem vorgelagerten Terrassenbereich an warmen Tagen in den

Außenbereich erweitert werden. Im Obergeschoss der Sporthalle befinden sich die Schülerumkleiden, sie

werden über den zur Halle offenen Erschließungsgang erschlossen. Der Eingangsbereich zur Sporthalle ist

so gestaltet, dass die Feierabendsportler einen eigenen Zugang zur Halle haben, ohne das Schulgelände

betreten zu müssen.

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Standort Albert – Schweitzer - Grundschule

Das Raumprogramm des Nutzers sowie sämtliche Anforderungen entsprechend einschlägiger Richtlinien

und Normen werden eingehalten. Im jetzigen Zustand ist für die 50 m�� großen Unterrichtsräume im Klas-

senraumtrakt kein zweiter baulicher Rettungsweg vorhanden, dieser führt nur über den jeweils angrenzen-

den Klassenraum. Aufgrund der veränderten baurechtlichen Anforderungen, insbesondere an Rettungswege

in Schulgebäuden, ist die Ergänzung eines neuen Flurbereiches für den Erhalt und die Nutzung dieser gro-

ßen Räume unerlässlich. Auf diese Weise bekommen nun alle Räume, wie für Schulen vorgeschrieben,

einen zweiten baulichen Rettungsweg.

Analog dem Schulgebäude der Regelschule Carl-August-Musäus wird auch hier der Haupteingang zur Schu-

le verlegt. Wie schon beschrieben markiert ein großes Eingangstor den Hauptzugang zur Anlage. Dieses Tor

geht in eine offene Überdachung über und verbindet die beiden Schulteile. Vom Hauptfoyer hier gelangt

man in den neuen Flurbereich. Eine Aufzugsanlage wird in diesem Gebäudeteil integriert, somit können alle

Geschosse der Schulanlage barrierefrei erreicht werden. Das restliche Gebäude mit den 4 Geschossen wird

über die notwendigen Treppenhäuser erschlossen.

Das Erdgeschoss der Grundschule beherbergt neben der Verwaltung auch Unterrichtsräume. Das Unterge-

schoss ist in fast allen Bereichen vollwertig belichtetet und belüftetet. Hier sind der Hortbereich, der große

Speiseraum aber auch Lager-, Personal- und Technikbereiche untergebracht. In den Obergeschossen befin-

den sich dann die weiteren Klassen- und Unterrichtsräume, Lehrerbereiche und spezielle Fachunterrichts-

räume. Die innen liegenden Bereiche nehmen die Nebenräume, Toiletten und andere technische Anlagen

auf.

Der Neubau der Sporthalle komplettiert die Schulanlage. Im Erdgeschoss sind Nebenfunktionen wie Um-

kleiden, Toiletten und Geräteräume untergebracht, im Obergeschoss der Sporthalle befinden sich die Schü-

lerumkleiden, sie werden über den zur Halle offenen Erschließungsgang erschlossen. Ein zweiter Eingang

zur Sporthalle ist direkt vom öffentlichen Vorplatz zugänglich, so dass die Feierabendsportler wieder ihren

eigenen getrennten Zugang zur Sporthalle bekommen.

BAUKONSTRUKTIVES KONZEPT

Standort Regelschule Carl-August-Musäus

Der Umbau beinhaltet eine Neugestaltung des Schulgebäudes und der Sporthalle / Mensa unter größtmög-

licher Beibehaltung bestehender Bauteile. Neben baukonstruktiven Eingriffen werden alle Oberflächen ent-

sprechend technischer und gestalterischer Erfordernisse erneuert.

Am Schulgebäude erfolgt der Abbruch des alten Verbinders nach der Entkernung mit entsprechender Tech-

nik durch Trennen der Bewehrungsanschlüsse in Deckenebene. Weiterhin wird die Westfassade am Längs-

riegel abgebrochen. Aufgrund der Plattenbauweise ist ein Abbruch segmentweise möglich.

In den bestehenden Gebäudeteilen des Schulgebäudes bleibt die Hauptstruktur im Wesentlichen erhalten.

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Nichttragende Wände werden weitgehend entfernt. Vorhandene Türöffnungen werden teilweise verschlos-

sen, neue Öffnungen werden durch Ausschneiden der Stahlbetonwände und Einbau von Unterzügen her-

gestellt.

An der Stelle des abgebrochenen Zwischenbaus wird ein Verbinder und an der Westseite des Längsriegels

ein Fluranbau über alle 5 Geschosse neu errichtet. Die Gründung der neuen Bauteile erfolgt gem. Bau-

grundgutachten und Statikplanung auf Stahlbetonbodenplatten. Die tragenden Bauteile der Außenwände

werden aus statischen Gründen in Mauerwerk bzw. Stahlbeton und der Decken in Stahlbeton bzw. Spann-

beton errichtet, die im Altbauflur liegende tragende Innenwand kann in Mauerwerk ausgeführt werden.

Die neuen erdberührenden Bauteile werden abgedichtet. Die Gebäudeteile werden komplett gedämmt. Alle

Fassaden erhalten ein Wärmedämmverbundsystem mit Putzoberfläche.

Die gesamte Dachfläche erhält eine Dämmung und bituminöse Abdichtung mit innen liegender Entwässe-

rung. Die Attika des bestehenden Gebäuderiegels wird dafür entsprechend erhöht.

Alle Fenster und Türen werden erneuert. Auf den Süd-, Ost-, und Westseiten soll außer im Bereich der Er-

schließungsflächen, Sonnenschutzverglasungen eingebaut werden. Der Verbinder erhält über alle Geschos-

se eine Glasfassade.

Alle Unterrichtsräume und Fachkabinette erhalten Unterdecken mit einem Akustikplattenanteil. Neue Wand-

oberflächen werden geputzt, bestehende Wandflächen werden gespachtelt und farblich beschichtet.

Als Fußbodenbeläge kommen elastische Beläge in den Klassenräumen, entsprechende Beläge für starke

Beanspruchung in den Erschließungsbereichen, Fliesen im Sanitärbereich, sowie Bodenanstriche, beispiels-

weise für Technikräume, zum Einsatz.

An der Sporthalle ist der Abbruch des eingeschossigen Sozialtraktes einschl. der Nebenräume auf Grund

des umfangreichen Raumprogramms und der geringen Raumhöhen erforderlich.

Der Hallenbaukörper bleibt in der Hauptstruktur im Wesentlichen erhalten. Nichttragende Innenwände so-

wie Verglasungen werden entfernt. Durch Ausschneiden der Stahlbetonwände werden zwei neue Außentü-

ren als Fluchttüren hergestellt. Es werden neben den baukonstruktiven Eingriffen alle Oberflächen entspre-

chend technischer und gestalterischer Erfordernisse erneuert, bestehende Fußbodenaufbauten und Wand-

oberflächen werden mit neuen Oberflächen gem. DIN 18032 versehen.

Der neue Gebäudeteil wird entsprechend dem Baugrundgutachten und der Statikplanung auf einer Stahlbe-

tonplatte gegründet. Die tragenden Außen- und Innenwände werden in KS-Mauerwerk errichtet. Die Decken

sind in Stahlbeton geplant.

Die erdberührenden Bauteile werden abgedichtet. Die neuen und bestehenden Gebäudeteile werden kom-

plett gedämmt. Die Fassaden erhalten ein Wärmedämmverbundsystem mit Putzoberfläche. Die vorhandene

VT-Falte wird mit einem ebenen Holzdach als Unterkonstruktion für den weitern Dachaufbau versehen und

gedämmt sowie mit einer bituminösen Dachdeckung abgedeckt.

Das auf der Nordseite der Sporthalle befindliche Fensterband wird zur Belichtung und Entrauchung der

Halle genutzt. Die Belichtung der Umkleidebereiche erfolgt über Fenster in der Fassade bzw. Oberlichter, im

Küchenbereich werden ebenfalls Oberlichter angeordnet. Die Außentüren werden als Alu-Glaselemente mit

erforderlicher Panikfunktion ausgebildet, die Mensa erhält eine Glasfassade mit Sonnenschutzverglasung.

Als Fußbodenbelag kommt in der Sporthalle und den angrenzenden Geräteräumen ein elastischer Sportbo-

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den mit Linoleumbelag zum Einsatz. Bis in eine Höhe von ca. 2,60 m werden die Wände der Sporthalle mit

einem Prallschutz versehen.

Weiterhin kommen als Fußbodenbeläge elastische Beläge in den Umkleidebereichen, entsprechende Belä-

ge für starke Beanspruchung in den Erschließungsbereichen, Industrieparkett in der Mensa, Fliesen mit

entsprechender Rutschhemmung im Sanitär- und Küchenbereich, sowie Bodenanstriche für Technikräume,

zum Einsatz.

Standort Albert – Schweitzer - Grundschule

Der Umbau beinhaltet eine Neugestaltung des Schulgebäudes unter größtmöglicher Beibehaltung beste-

hender Bauteile. Neben baukonstruktiven Eingriffen werden alle Oberflächen entsprechend technischer und

gestalterischer Erfordernisse erneuert. Die vorhandene Sporthalle wird durch einen Neubau ersetzt.

Am Schulgebäude erfolgen die Umbaumaßnahmen in ähnlicher Art und Weise, wie bereits für das Gebäu-

de der Regelschule beschrieben. Zusätzlich erfolgt der Abbruch des 3. OG des Längsriegels.

Der neue Zwischenbau und der Anbau an der Westseite des Längsriegels werden über 4 Geschosse neu

errichtet.

Als Verbindung zwischen Schulgebäude und Sporthalle entsteht ein überdachter Gang als Stahl- / Holzkon-

struktion mit bituminöser Dachdeckung.

Die Gebäudeteile werden ebenfalls komplett gedämmt, die Fassaden erhalten ein Wärmedämmverbund-

system mit Putzoberfläche.

Die gesamte Dachfläche, im Bereich des Längsriegels die Geschossdecke über dem 2. OG, erhält eine

Dämmung und bituminöse Abdichtung mit innen liegender Entwässerung. Die Attika des bestehenden Ge-

bäuderiegels wird dafür entsprechend erhöht.

Alle Fenster und Türen werden erneuert. Auf den Süd-, Ost-, und Westseiten soll außer im Bereich der Er-

schließungsflächen, Sonnenschutzverglasungen eingebaut werden. Der Verbinder erhält über alle Geschos-

se eine Glasfassade.

Alle Unterrichtsräume und Fachkabinette erhalten Unterdecken mit einem Akustikplattenanteil.

Neue Wandoberflächen werden geputzt, bestehende Wandflächen werden gespachtelt und farblich be-

schichtet.

Als Fußbodenbeläge kommen elastische Beläge in den Klassenräumen, entsprechende Beläge für starke

Beanspruchung in den Erschließungsbereichen und in der Mensa, Fliesen im Sanitär- und Küchenbereich,

sowie Bodenanstriche für Technikräume, zum Einsatz.

Alternativ wurde untersucht, das 3. Obergeschoss beizubehalten und für eine spätere Nutzung vorzurichten,

d.h. die äußere Hüllfläche wird analog Bestandsgebäude ausgeführt, im Inneren wird auf den Ausbau (evtl.

Trennwände, Bodenbeläge, Innenputz, Wand- und Deckenbeschichtungen) zunächst verzichtet.

Die Sporthalle wird komplett abgebrochen. An ihrer Stelle erfolgt die Errichtung einer neuen Halle mit drei-

fach teilbarem Sportfeld.

Das Gebäude wird auf einer Stahlbetonplatte sowie Streifen- und Köcherfundamenten gegründet.

Die tragenden Wände der Halle werden aus Stahlbetonstützen, die in die Köcherfundamente eingespannt

sind, sowie aus Mauerwerk gebildet. Die Wände der Sozialtrakts werden gemauert, im Wandverlauf sind

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Stahlbetonstützen für die Auflagerung der Deckenbinder integriert.

Die erdberührenden Bauteile werden abgedichtet.

Die Decken über dem Erdgeschoss des Sozialtraktes sind in Stahlbeton geplant.

Das Dachtragwerk der Halle und des Umkleidebereiches wird durch Holzbinder mit Pfetten und einer Tra-

pezblechdeckung ausgebildet.

Die Belichtung der Halle erfolgt über Sattellichtbänder. Diese fungieren gleichzeitig als RWA-Öffnungen.

Auf der Nordseite sind Fenster zur Belichtung und Belüftung der dort befindlichen Umkleideräume angeord-

net, für die Treppenhäuser sowie den Besprechungsraum sind Außenfenster geplant. Die Türen im Ein-

gangsbereich werden als Alu-Glaselemente mit erforderlicher Panikfunktion ausgebildet.

Das Gebäude wird komplett gedämmt. Die Fassaden erhalten ein Wärmedämmverbundsystem mit Putz-

oberfläche. An exponierten Fassadenbereichen wird eine hinterlüftete gedämmten Konstruktion mit einer

glatten großformatigen Plattenbekleidung angeordnet.

Die gesamte Dachfläche wird mit einer Dämmung und bituminöse Abdichtung mit innen liegender Entwäs-

serung versehen. Die Attika wird verblecht.

Der Sporthallenbereich incl. Geräteräumen erhält einen flächenelastischen Sportboden mit Linoleumbelag.

Bis in eine Höhe von ca. 2,60 m werden die Hallenwände mit einem Prallschutz versehen. Die restlichen

Wandoberflächen werden geputzt bzw. gespachtelt und farblich beschichtet.

Als Fußbodenbeläge für Umkleiden, Sanitärräume und sonstige Bereiche kommen Kautschuk und Fliesen

sowie Bodenanstriche für Technikräume zum Einsatz.

ENERGETISCHES KONZEPT

Der Umbau und die Modernisierung der Schulanlage soll nach den gültigen Richtlinien der EnEV 2009 für

Nichtwohngebäude und der gültigen EEWärmeG.

Untersucht wurden 2 Varianten, die Grundvariante mit folgenden Parametern:

Neu errichtete Außenwände 14 cm WDVS

Sanierte Außenwände 10 cm WDVS

Erdberührte Wände 10 cm WDVS

Dächer 15 cm Dämmung

Fenster zweifach verglast, Ug = 1,0, Uw = 0,85

Alle Einzelgebäude erfüllen die geforderten Nachweise.

In einer 2. Variante wurden folgende wesentliche Parameter der baulichen Hülle verändert und mit der

Grundvariante verglichen:

Außenwanddämmung 4 cm dicker

Dachdämmung 5 cm dicker

Fenster dreifach verglast, Ug = 0,5, Uw = 0,85

Damit konnte bei den Schulgebäuden eine Verbesserung der Qualität der baulichen Hülle um ca. 16 % und

bei den Sporthallen um ca. 7 – 10 % gegenüber der Grundvariante erfolgen.

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Die Vorgaben der ENEV werden bei der verbesserten Dämmung für die einzelnen Gebäude um ca. 13 bis

25 % unterschritten.

Eine 40 %ige Unterschreitung der ENEV ist allein mit baulichen Maßnahmen nicht zu erreichen, jedoch in

Kombination mit einer Solaranlage möglich.

TRAGWERK

Schulgebäude Regelschule Carl-August-Musäus und Albert – Schweitzer - Grundschule

Die Schulgebäude wurden als Fertigteilbauten in Querwandbauweise ausgeführt. Es wird davon ausgegan-

gen, dass der Bestand ausreichend tragfähig ist.

Die Sanierung erfolgt durch den Anbau eines neuen Flures und Verbinders.

Im Bauzustand wird die Längsstabilisierung durch zusätzlich eingebaute Wandscheiben realisiert, die nach

Abschluss der Bauarbeiten wieder entfernt werden. Der Fluranbau wird auf eine Bodenplatte gegründet.

Damit wird bei ausreichend tragfähigem Baugrund die Setzungsneigung des neu zu errichtenden Gebäude-

teiles minimiert. Ab der Decke über 1. OG werden die Decken des Anbaus an die Bestandsdecke mit einge-

klebten Ankern angeschlossen.

Der Durchgang zum Fachraumtrakt wird erneuert. Hier erfolgt ebenfalls die Gründung auf einer Bodenplatte,

die Decken werden monolithisch hergestellt. Der Fachraumtrakt wird weitgehend erhalten.

Sporthalle der Regelschule Carl-August-Musäus

Die Sporthalle ist als Skelettbau mit VT-Falten als Dachkonstruktion hergestellt. Eine Lasterhöhung bei der

Sanierung kann nicht erfolgen, es können nur Lasten ersetzt werden. Gleiches gilt für Lasten aus der Sport-

hallennutzung an der Unterseite der VT-Falten. Vor Beginn der Planung sollten die VT-Falten auf ihren bauli-

chen Zustand untersucht werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass z.B. durch undichte Dächer

die Spannlitzen beschädigt sind.

Die Turnhalle erhält einen zweigeschossigen Sanitäranbau in Mauerwerksbauweise. Die Ausführung erfolgt

mit Stahlbetonbodenplatte und Mauerwerkswänden. Im Bereich der Mensa werden Stahlbetonstützen

verwendet. Die Dachdecke wird als Stahlbetonplatte ausgeführt.

Sporthalle der Albert – Schweitzer - Grundschule

Die Sporthalle wird nach Abbruch der vorhandenen Halle komplett neu errichtet.

Sie besteht aus dem eigentlichen Hallenteil und dem vor gelagerten Sanitärtrakt. Der Sporthallenteil wird als

Stütze-Riegel-Konstruktion mit Stahlbetonstützen und Bindern als Holzleimbinder ausgeführt. Die Gründung

erfolgt mit Streifenfundamenten und Hülsen oder Ankern für die Stützenbefestigung. Der zweigeschossige

Sanitärteil wird als Stahlbetonkonstruktion auf Streifenfundamenten ausgeführt. Wände werden gemauert.

Im Obergeschoss werden im Innenbereich leichte Trennwände verwendet. Mauerwerkswände werden zur

Stabilisierung ausgeführt, soweit erforderlich. Diese Wände müssen bis zur Gründung gehen.

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AUSSENANLAGE

Allgemeine Gestaltungsgrundsätze

Durch die Aufteilung in jeweils einen Grund- und Regelschulstandort werden Flächenbedarf und Nutzungs-

ansprüche der unterschiedlichen Altersgruppen, bezogen auf die schulischen Außenanlagen unabhängig

voneinander betrachtet.

Standort Carl-August-Musäus-Regelschule:

Das Schulgrundstück am Standort „Carl-August-Musäus“ bietet ein umfangreiches Flächenangebot für die

vielfältigen Nutzungsansprüche einer Regelschule.

Zukünftig wird die Regelschule von der Moskauer Straße erschlossen. Der Gehweg wird als Eingangsachse

auf 3,00 m verbreitert und begleitet den aus Osten zu erwartenden Schülerstrom zum großzügigen Ein-

gangstor. Die durch eine stringente Baumreihe aufgewertete Achse mündet im Bereich der sanierten Sport-

halle in einem Eingangsplatz. Von diesem Platz wird ein separater Zugang zur Sporthalle geschaffen, so

dass Freizeitsportler auf direktem Wege die Sporthalle betreten, ohne den Umweg über den Schulhof nut-

zen zu müssen. Entlang der neu entstandenen Achse ordnen sich 11 Kurzzeit-Parkplätze ein, die den An-

und Abtransport der Schüler durch die Eltern sicherer und einfacher gestalten, da sie von der öffentlichen

Verkehrsführung getrennt werden. Der ruhende Verkehr für die Lehrerschaft bzw. für die Freizeitsportler in

den Abendstunden wird im Osten des Grundstücks mit 22 Pkw-Stellplätzen ausreichend angelegt. Auf die

Einzäunung dieses Parkplatzes wird verzichtet - Gehölz- und Strauchpflanzungen prägen diesen offen

Funktionsbereich.

Der Campus im zentralen Bereich des Schulhofes schließt sich als Ankunftsplatz für die Schüler nach der

Freitreppe an - er lädt zum Entspannen und Sitzen ein. Über diesen Campus verteilen sich die Bewegungs-

ströme zum einen in Richtung Haupteingang Regelschule und zum anderen in Richtung sanierte Sporthalle

mit neuer Mensa. Die geforderten 150 überdachten Fahrradstellplätze rahmen das Campus-Areal. Um die

Höhendifferenz zu überwinden und alle Grundstücksflächen effektiv zu verwenden, wird zwischen dem

Eingangsbereich und dem Campus eine Mauer installiert.

Westlich des sanierten Regelschulgebäudes schließt sich der Pausenhof an. Durch grüne Inseln, ergänzt

durch Solitärbäume, Heister und Baumgruppen entsteht ein parkartiger Charakter für den Pausenhof, der

zum Spielen, Entspannen und Kommunizieren zwischen den Schulstunden anregt. Mit der neuangelegten

Terrasse im Bereich der hofseitigen Mensazugänge werden die Funktionen des sich Aufhaltens und Wohl-

fühlens zusätzlich unterstützt.

Als Entspannungsort, aber auch zur Erweiterung des Schulangebots wird an den Pausenhof angrenzend ein

Biotop geschaffen.

Die Sportfunktionen finden im Westen des Grundstücks ihren Platz: 100-m-Laufbahn, Weitsprung- und Ku-

gelstoßanlage sowie Kleinspielfelder mit Ballfangzaun werden gemäß der Nutzungsansprüche einer Regel-

schule erbaut. Die Bepflanzung dieses Bereiches wird bezüglich der Grundstücksgrenzen und Zaunanlagen

ergänzt und ausgebaut, so dass ein Grünpuffer zur Abschirmung der Sicht und des Lärms innerhalb des

Wohngebietes entsteht.

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Standort Albert-Schweitzer-Grundschule:

Die Außenanlagen der Grundschule am Standort „Albert Schweitzer“ werden im Sinne der Nutzungsansprü-

che und gemäß den Anforderungen der Thüringer Schulbau-Richtlinie neu und kompakt gegliedert.

Über die neu entstehende Eingangsachse, die durch Eingangstor und Baumreihe entsprechend hervorge-

hoben wird, werden die Grundschüler zukünftig auf das Schulgelände und in das sanierte Schulgebäude

geleitet. Im Bereich dieses großzügig angelegten Zugangs werden die geforderten 60 überdachten Fahrrad-

stellplätze eingeordnet.

Der sich nördlich an die Eingangsachse anschließende Pausenhof wird als Bewegungsfläche konzipiert und

in einem einheitlichen Gestaltmuster geplant. Durch Bauminseln mit Rasenhügeln werden Rückzugsberei-

che für die Grundschüler geschaffen. Die Rasenhügel werden mit Solitärbäumen oder Heistern ergänzt und

können bei Bedarf als „Grüne Klassenzimmer“ genutzt werden. Sandspielbereiche mit altersgerechten

Spielgeräten werden funktional in den Pausenhof integriert, so dass das Spiel- und Bewegungsangebot

vollumfänglich auch im Rahmen der Hortbetreuung wahrgenommen werden kann.

Der große Schulgarten im Norden des Schulgrundstückes bereichert das Angebot der Grundschule.

Im westlichen Bereich des Schulgrundstücks werden die Sportfunktionen angeordnet. Die Weitsprunganlage

wird auf Grund des Flächenangebots mit einer 60-m-Laufbahn kombiniert. Ebenfalls in diesem Bereich wird

ein Kleinspielfeld mit Ballfangzaun angelegt. Die angrenzenden Bewegungsflächen dienen der Vorberei-

tungs- bzw. Aufwärmphase im Rahmen des Schulsports.

Die Andienung des Schulgrundstückes für Wartung und Unterhaltung wird zum einen über die südliche

Zufahrt zum Sportbereich wie auch die Eingangsachse zum Pausenhof gewährt.

24 Pkw-Stellplätze für den ruhenden Verkehr der Lehrerschaft oder für die Vereinssportler in den Abend-

stunden befinden sich an die Sporthalle angrenzend im Süden des Grundstücks. Die Ein- und Ausfahrt

erfolgt über die Budapester Straße. Die Kurzzeit-Parkplätze (7 Stück) für Pkw befinden sich südlich der Ein-

gangsachse und sind von der Warschauer Straße schnell anzufahren und somit auch wieder schnell zu

räumen. Eine Funktionsüberlagerung mit dem dauerhaft ruhenden Verkehr sowie eine Behinderung der

allgemeinen Verkehrsführung kann somit ausgeschlossen werden. Die Umverlegung der derzeit bestehen-

den Bushaltestelle in der Budapester Straße, in den südlichen Grundstücksbereich, würde für jene Grund-

schüler, die mit dem Bus in die Schule fahren, die An- und Abfahrt erleichtern und sicherer gestalten.

Freiraummöblierung und Ausstattung

Sitzmöbel, Fahrradständer und Papierkörbe ergänzen die einzelnen Funktionsbereiche und werden gestal-

terisch in das Gesamtkonzept integriert.

Sitzgelegenheiten werden direkt dem Pausenhofbereich zugeordnet und ergänzen somit die Qualität der

neuen Anlage. Zur Minimierung des Pflege- und Unterhaltungsaufwandes werden Möblierungen ohne

Holzauflagen vorgesehen. Zusätzlich wird dadurch eine extreme Langlebigkeit, ein hoher Schutz vor Vanda-

lismus sowie eine gestalterische Vielfältigkeit gewährleistet.

Bänke sind vorzugsweise ohne Banklehne auszuführen und fest zu verankern. Alle Möblierungselemente

wie Papierkörbe, Bänke, Fahrradständer oder Poller werden in einem einheitlichen Design vorgeschlagen.

Vor Ausführung erfolgt eine Abstimmung und Bemusterung der Ausstattungselemente mit dem Bauherrn.

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Alle 60 Grundschul-Fahrradparker und 150 Regelschul-Fahrradparker werden am jeweiligen Standort integ-

riert und können als Doppelparker bzw. einfache Bügelparker oder Reihenparker ausgeführt werden.

Die bereits vorhandenen Spielgeräte der Albert-Schweitzer-Grundschule werden auf Grund ihres guten Zu-

standes für die neuen Spielbereiche wiederverwendet. Der in diesem Umfang neu entstandene Sportbe-

reich wird mit entsprechend neuer Möblierung, wie Toren und/ oder Basketballkombi ausgestattet.

Oberflächen

Die festgelegten Oberflächenbeläge des Schulhofes, der Funktionsbereiche sowie weiterer Wegeflächen des

vorliegenden Konzeptes sind erste Vorschläge zur Gestaltung. Im Rahmen der weiteren Planung werden

diese nach den entsprechenden technischen Anforderungen sowie nach Wünschen der Nutzer und Betrei-

ber geprüft sowie mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Es erfolgt vor Ausführung eine Bemusterung

der Oberflächenbeläge und Farben.

Die unterschiedlichen Funktionsbereiche werden teilweise in einem verbindenden Oberflächenmuster integ-

riert und die Oberflächenstrukturen und Farbigkeiten aufeinander abgestimmt.

Abschlüsse zu Gebäuden und Mauern werden durch Platten oder Pflasterstreifen abgesetzt. Zwischen auf-

gehenden Bauteilen und Pflanzflächen bilden Kies- oder Pflasterstreifen einen Übergang.

Sportflächen werden in Tartan ausgeführt. Diese Bereiche sind somit pflege- und wartungsarm und den

Funktionen entsprechend gestaltet. Eine multifunktionale Nutzung dieser Bereiche ist jederzeit gegeben.

Alle Wege- und Platzflächen werden der erforderlichen Bauklasse zugeordnet und die Tragfähigkeit des

Gesamtaufbaus im Rahmen der Ausführung nachgewiesen.

Rettungswege

Die Zufahrt der Albert-Schweitzer-Grundschule erfolgt über die Eingangsachse von der Warschauer Straße

aus.

Die Zufahrt des Schulhofes der Carl-August-Musäus-Regelschule erfolgt über die östliche Zufahrt. Erforderli-

che Anlieferungen und Zufahrten sollen über diesen Zugang erfolgen.

Die Abstimmung der Rettungswege für die Feuerwehr und Zufahrten erfolgt im Rahmen der Genehmi-

gungsplanung mit dem Nutzer, den zuständigen Behörden und den Architekten. Das flexible System der

Bauminseln innerhalb des Schulhofes kann dahingehend angepasst werden.

Grundlage dieses Konzeptes bilden entsprechende Vorschriften und Erfahrungswerte.

Entwässerung Regenwasser

Die Entwässerung der Oberflächen erfolgt gemäß den Anforderungen. Gefälle von mind. 2,5 % ermöglichen

den schnellen Abfluss der anfallenden Niederschlagswässer in die Entwässerungsanlage.

Der Entwässerungsnachweis erfolgt innerhalb der Genehmigungsplanung mit den örtlichen Angaben zu

Regenspende, Abflussbeiwert der Oberflächenbefestigung und Abstand der Einlaufpunkte.

Das Regenwasser kann in einer Zisterne zur Gewinnung von Brauchwasser für die Bewässerung der Vege-

tationsflächen verwendet werden.

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HAUSTECHNISCHES KONZEPT

Wasser / Abwasser

Die Trinkwasser- und Abwasserinstallationen in den Objekten werden grundsätzlich erneuert. Aus Brand-

schutzgründen werden brennbare Materialien bei der Installation weitestgehend vermieden.

Die Trinkwasserversorgung erfolgt aus dem städtischen Netz. Der Netzdruck ist ausreichend, die Verfügbar-

keit ist gegeben. Anschlussleitungen müssen teilweise erneuert werden. Die Turnhallen werden jeweils

über eine erdverlegte Sekundärleitung vom Schulgebäude aus versorgt.

Die Trinkwasserinstallation in den Gebäuden erfolgt mittels Edelstahlrohr mit der erforderlichen Dämmung.

Die Rohrleitungen werden teilweise sichtbar teilweise in Trockenbauwänden geführt. Strangabsperr- und

Entleerungsarmaturen werden nach Erfordernis eingebaut. Durch die Leitungsführung wird Stagnation im

Trinkwassernetz weitestgehend vermieden.

Eine zentrale Warmwasserbereitung ist im Schulgebäude nicht vorgesehen. Im Schulgebäude werden nach

Erfordernis einzelne dezentrale Verbraucher mit elektrischen Durchlauferhitzern ausgestattet.

In den Turnhallen gibt es eine zentrale Nahwärme beheizte Warmwasserbereitung für alle Objekte.

Die Sanitärobjekte werden in stabilem einfachem deutschem Standard ausgeführt. Die Klassenräume und

WC- Vorräume erhalten Waschtische mit Selbstschlussarmaturen. Urinale werden wasserlos ausgeführt. Es

werden wandhängende WC´s vorgesehen, die an Installationswänden montiert werden.

Behinderten- WC- Anlagen werden nach anerkanntem Stand der Technik ausgestattet.

Nach Erfordernis werden spezielle Ausgussbecken in Fachräumen mit Sandfang installiert. Reinigungsräume

werden mit Ausgussbecken und Wandarmatur mit Schwenkarm ausgestattet.

Jedes Schulgebäude und jede Turnhalle erhält einen Trinkbrunnen.

Die Abwasserinstallation wird im Wesentlichen aus Gussrohr hergestellt. Hinter Vorwänden wird PVC- Rohr

(HT) installiert. Sämtliche Entwässerungsleitungen werden neu hergestellt. Dabei wird die Installation von

Rohrleitungen unterhalb des Gebäudes (Grundleitungen) weitestgehend vermieden. Sanitärobjekte unter-

halb der Rückstauebene werden über Hebeanlagen entwässert. Die Essenausgaben erhalten zusätzlich

Fettabscheider.

Innen liegende Regenwasserleitungen werden ebenfalls aus Gussrohr hergestellt und erhalten eine was-

serdampfdiffusionsdichte Dämmung.

Eine Regenwassernutzung ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen.

Heizungsanlage

Es ist vorgesehen die Gebäude mit Fernwärme zu versorgen. Die Fernwärmeversorgung erweist sich als

wirtschaftlichste Lösung für beide Komplexe. Hierbei kann der Anschluss in der Regelschule weiterhin ge-

nutzt werden, der Anschluss in der Grundschule muss erneuert werden.

In den Schulgebäuden werden die bisherigen Heizungsräume im Wesentlichen wiederum als Technikraum

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genutzt. Hier werden neue Fernwärme-Hausanschlussstationen mit allen erforderlichen Absperr- und Si-

cherheitsausrüstungen installiert.

Die Beheizung der Gebäude erfolgt über eine Pumpenwarmwasserheizung. Über einen kombinierten Ver-

teiler / Sammler wird die Wärme auf die einzelnen Heizkreise verteilt. Es werden für das Schulgebäude

getrennte Heizkreise für Klassen– und Fachklassentrakt, Lüftungsanlagen sowie Verwaltung installiert. Die

Turnhallen werden jeweils über separate Heizkreise versorgt. Die Anbindung erfolgt über erdverlegte Nah-

wärmeleitungen.

Das Rohrleitungssystem wird vorzugsweise aus Stahlrohr mit der erforderlichen Dämmung hergestellt.

Als Heizflächen kommen in den Klassenräumen Plattenheizkörper zum Einsatz. In öffentlichen Bereichen

und Sozialbereichen werden stabile Röhrenradiatoren eingesetzt.

In den Turnhallen wird im Hallenbereich die Grundheizung über eine Wandflächenheizung realisiert. In den

Sozialbereichen werden Röhrenheizkörper installiert.

Raumlufttechnische Anlage

Entsprechend des anerkannten Standes der Technik sind zum Erreichen des erforderlichen hygienischen

Luftwechsels und zum Einhalten der geforderten Raumtemperatur- und Qualitätsparameter im Winter und

im Sommer in den Klassen-, Mensa-, Aula-Räumen und in den Turnhallen mechanische Be- und Entlüf-

tungsanlagen vorgesehen. Hiermit werden stündliche Luftwechselzahlen von ca. 2,0 bis 3,0 in den Räu-

men erreicht.

Die Anlagen werden in separaten Technikräumen aufgestellt und sind mit Wärmerückgewinnungsanlagen

sowie adiabatischen Kühlsystemen ausgestattet. Die Luftverteilung erfolgt mittels Stahlblechkanälen und

Luftauslässen abgestimmt auf die Raumnutzung und die bauliche Hülle. Schallschutz-, Brandschutz- und

Wärmeschutzmaßnahmen werden hier entsprechend der einschlägigen Richtlinien berücksichtigt.

Fachräume für Chemie werden mit zusätzlichen Laborabluftanlagen ausgestattet.

WC- Bereiche werden in der Regel mit dezentralen Abluftanlagen ausgestattet.

Für die Essenausgaben werden ebenfalls zur Abführung von Wärme- und Feuchtelasten mechanische Zu-

und Abluftanlagen vorgesehen. Hier werden stündliche Luftwechsel von 10 bis 15 geplant. Die Anlagen

werden dezentral installiert und die Energieverbräuche werden separat gezählt.

In den Sozialbereichen der Turnhallen werden entsprechend des anerkannten Standes der Technik Be- und

Entlüftungsanlagen installiert, welche in den Nassbereichen einen ca. 10- fachen und in den übrigen Berei-

chen einen ca. 5- fachen stündlichen Luftwechsel realisieren. Diese Anlagen werden ebenfalls mit Wärme-

rückgewinnungsanlagen ausgestattet, erhalten jedoch keine Kühlung.

Gebäudeautomation

Zur Steuerung, Regelung und Überwachung der gebäudetechnischen Anlagen wird ein digitales Regelungs-

system (DDC) nach anerkanntem Stand der Technik eingesetzt.

Hierzu werden dezentrale Informationsschwerpunkte jeweils in den Technikzentralen untergebracht, die die

jeweiligen Anlagen dort vor Ort regeln. Eine Handbedienung für eingewiesenes Personal ist dort möglich.

Über Datenbusleitungen erfolgt die Verbindung und Kommunikation der Anlagen untereinander.

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Vorgesehen ist hierbei auch die Gerätegebundene autarke Regelung von Anlagen (wie zum Beispiel Lüf-

tungsgeräte) und die Kommunikation über fabrikatsneutrale Modbus–Schnittstellen.

Für das übergreifende Gebäudemanagement ist die Kommunikation über einen Web-Server bzw. ein inter-

nes Datennetz vorgesehen.

Wesentliche Aufgabe der DDC–Anlagen sind:

- Energiemanagement

- Gewährleistung der Funktionssicherheit

- Außentemperaturgeführte Raumtemperaturregelung

- CO2- Regelung

- Zeitplansteuerung

- Einzelraumregelung

- Störungsmanagement

Aufzug

In beiden Schulgebäuden ist ein behindertengerechter Personenaufzug mit 630 kg oder 8 Personen Trag-

kraft geplant. Die Ausführung soll als Seilaufzug ohne Triebwerksraum und einfacher Ausstattung als Edel-

stahlkabine ohne Mauerumfassungszargen erfolgen.

Der Einbau erfolgt im neu errichteten Verbinder in einen separaten Schacht.

Der Aufzug hat Haltestellen in allen Geschossen und einen zusätzlichen Halt im Eingangsbereich Erdge-

schoss als barrierefreien Zugang in das Gebäude von außen.

BAUABLAUF

Für die Baumaßnahme kann bei Beauftragung der Planung im Herbst 2012 nach Freizug eines Schulge-

bäudes in den Sommerferien 2013 mit den Arbeiten am Schulstandort der Regelschule begonnen werden.

Für die Ausführung sind ca. 18 Monate vorzusehen. Damit ist eine Fertigstellung im Februar 2015 realisier-

bar, so dass eine Nutzungsaufnahme nach den Winterferien 2015 erfolgen kann.

Anschließend kann der Freizug der Grundschule erfolgen. Auch hier ist für Schulgebäude und Sporthalle

eine Bauzeit von ca. 18 Monaten einzuplanen. Damit ist eine Fertigstellung und Nutzungsaufnahme am

Standort der Grundschule nach den Sommerferien 2016 realisierbar.

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VARIANTE 2 – SCHULZENTRUM WEIMAR-WEST

STÄDTEBAULICH-ARCHITEKTONISCHES KONZEPT

In Variante 2 sollen die Grundschule Albert-Schweitzer sowie die Regelschule Carl-August-Musäus zusam-

men an dem Standort der jetzigen Regelschule Carl-August-Musäus untergebracht werden. Eine große

Schulsporthalle, welche mehrfach unterteilbar ist, wird nach Abbruch der jetzigen Grundschule Albert-

Schweitzer auf diesem Geländer errichtet.

Schulcampus Am Paradies

Die dreizügige Regelschule Carl-August-Musäus und die vierzügige Grundschule Albert-Schweitzer werden

am Standort in der Moskauer Straße direkt am Landschaftsschutzgebiet Am Paradies zusammengefasst.

Das Bestandsgebäude bietet mit seiner Raumstruktur eine gute Grundlage für eine Zusammenfassung der

beiden Schultypen.

Da auf dem Gelände dann knapp 900 Schüler beheimatet sein werden, wurde eine möglichst kompakte

Umbauvariante des Bestandsgebäudes gewählt. Somit kann möglichst viel Grundstücksfläche von Bebau-

ung frei gehalten werden und für Pausen- und Spielbereiche genutzt werden.

Der Klassenraumtrakt wird in Richtung „Vorgarten“ zur Stichstraße hin um einen Flur und eine weitere

Raumschicht erweitert. Der Fachraumtrakt wird ebenfalls um eine Raumschicht vergrößert. Die neuen

Raumschichten nehmen jeweils auch die neuen Treppenhäuser auf, die alten Erschließungstreppen wer-

den abgebrochen.

Die neuen Raumschichten sind sehr genau auf die Anforderungen aus dem Raumprogramm angepasst,

während die bestehen bleibenden Raumbereiche gut für die Klassen- und Spezialunterrichtsräume genutzt

werden können. Der neue gläserne Verbinder verbindet beide Gebäudeteile.

Im Bereich der ehemaligen Sporthalle wird die gemeinsam genutzte Mensa / Aula errichtet. Zusammen

umschließen die Gebäude den gemeinsamen Campusplatz, an dem auch alle Zugänge liegen. Die große

Zugangstreppe von der Moskauer Straße bildet den neuen Hauptzugang zum Schulcampus.

Die Neubau- und Bestandsbereiche werden konstruktiv und gestalterisch zusammengebunden und bilden

eine harmonische Einheit ohne Trennung, lediglich der neue Verbinder wird sich mit seiner gläsernen Fas-

sade absetzen.

Streng orthogonale, deutlich gegliederte und monolithische Baukörper bestimmen die Erscheinung der

Gebäude. Vorspringende Fassadenflächen und zurückgesetzte Glasflächen wie die Gebäudeeingänge wer-

den abgesetzt und verstärken die plastische Wirkung der Baukörper.

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Westsporthalle

Am Standort der ehemaligen Grundschule Albert-Schweitzer in der Berliner Straße wird nach dem Rückbau

der Schule und Bestandsturnhalle eine neue Mehrfeldsporthalle errichtet.

Die Sporthalle ist so gesetzt, dass sie mit Ihren Haupteingang Bezug auf den kleinen Vorplatz an der War-

schauer Straße nimmt. Gleichzeitig ist diese Ausrichtung aus schallschutztechnischer Sicht gewählt, um zum

einen die Abstände zu den umgebenden Wohngebäuden zu maximieren und zum anderen die schalltech-

nisch problematischen PKW-Stellplätze im südlichen Bereich gut abzuschirmen.

Der Baukörper ist geprägt von den wenigen aber effektvoll-großen Öffnungen, wie dem Eingangsbereich,

sowie der erdgeschossig abgesetzten Plattenfassade.

FUNKTIONALES KONZEPT / RAUMPROGRAMM

Schulcampus Am Paradies

Das Raumprogramm des Nutzers sowie sämtliche Anforderungen entsprechend einschlägiger Richtlinien

und Normen werden eingehalten.

Alle Haupteingänge - zur Regelschule, zur Grundschule und zum Aulagebäude werden vom gemeinsamen

Campusplatz erschlossen. Das Foyer der Regelschule befindet sich jetzt in einem ehemaligen Klassenraum

im Bereich des Klassenraumtraktes. Von hier erschließt ein großes Treppenhaus diesen Schulbereich, der

sich hauptsächlich in den oberen Geschossen des Klassenraumtraktes befindet.

Gemeinsam mit der Grundschule genutzte Fachunterrichtsräume sowie der gemeinsame Verwaltungsbe-

reich befinden sich im 1.Obergeschoss der Anlage sowohl im Fachunterrichts- als auch im Klassenraumtrakt

des Gebäudes. Weitere gemeinsame Bereiche befinden sich im Untergeschoss der Gebäude mit den Fach-

räumen Werken, der Bibliothek und dem Hauswirtschaftsbereich, der am Nachmittag als Café genutzt wer-

den kann. Des Weiteren sind hier der Hort der Grundschule, Lager- und Archivräume sowie technische Be-

reiche untergebracht.

Der Haupteingang zur Grundschule befindet sich im Erdgeschoss des Fachraumtraktes. Auch hier ist das

große Haupttreppenhaus direkt angegliedert. Ein Hublift ermöglicht an dieser Stelle die barrierefreie Er-

schließung aller Bereiche des Schulgebäudes. Der Aufzug der Anlage befindet sich im Neubaubereich Klas-

senraumtrakt an zentraler Stelle. Hier ist in allen Geschossen eine Fluraufweitung als Etagenfoyer vorgese-

hen. Dieser zusätzliche Aufenthaltsbereich im Gebäude bringt auch für den inneren Erschließungsflur eine

weitere Belichtungsmöglichkeit.

Ebenfalls an dieser zentralen Stelle sind die Toilettenanlagen angeordnet. Die weiteren Grundschulräume

nehmen hauptsächlich das Erd- und Obergeschoss der Schulanlage ein.

Die gemeinsam genutzte Mensa / Aula wird auch vom Campusplatz aus erschlossen. Über ein kleines

Foyer gelangt man in den großen Saal mit großen Öffnungen in Richtung Außenbereich und vorgelagerter

Terrasse. Im rückwärtigen Bereich befindet sich die zugehörige Küche mit den Funktionsbereichen. Der

Schulgartenraum kann auch als Erweiterungsmöglichkeit zum großen Saal genutzt werden. Die notwendi-

gen WC-Bereiche und das Stuhllager sind vom Foyer aus erreichbar.

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Westsporthalle

Das Raumprogramm des Nutzers sowie sämtliche Anforderungen entsprechend einschlägiger Richtlinien

und Normen werden erfüllt.

Der Gebäudehaupteingang ist großzügig verglast und orientiert sich zum kleinen Vorplatz an der War-

schauer Straße. Im Erdgeschoss sind Nebenfunktionen wie Umkleiden, Toiletten und Geräteräume unterge-

bracht, im Obergeschoss der Sporthalle befinden sich technische Bereiche, der große Besprechungsraum

und die Schülerumkleiden, sie werden über den zur Halle offenen Erschließungsgang erschlossen. Ein

zweiter Eingang mit Treppenhaus liegt ebenfalls direkt zugänglich vom öffentlichen Vorbereich.

BAUKONSTRUKTIVES KONZEPT

Schulcampus Am Paradies

Der Umbau beinhaltet eine Neugestaltung des Schulgebäudes unter größtmöglicher Beibehaltung beste-

hender Bauteile. Neben baukonstruktiven Eingriffen werden alle Oberflächen entsprechend technischer und

gestalterischer Erfordernisse erneuert. Weiterhin erfolgt die Neuerrichtung einer Mensa.

Am Schulgebäude erfolgt der Abbruch des alten Verbinders nach der Entkernung mit entsprechender Tech-

nik durch Trennen der Bewehrungsanschlüsse in Deckenebene. Weiterhin werden beide Längsfassaden am

östlichen Riegel abgebrochen. Aufgrund der Plattenbauweise ist ein Abbruch segmentweise möglich.

In den bestehenden Gebäudeteilen des Schulgebäudes bleibt die Hauptstruktur im Wesentlichen erhalten.

Nichttragende Wände werden weitgehend entfernt. Vorhandene Türöffnungen werden teilweise verschlos-

sen, neue Öffnungen werden durch Ausschneiden der Stahlbetonwände und Einbau von Unterzügen her-

gestellt.

Der Längsriegel wir an der Ostseite über alle 5 Geschosse um eine Achse erweitert, an der Westseite wird

eine neue Fassade mit für die Klassenräume ausreichend großen Fensterflächen errichtet. Der Fachraumrie-

gel wird auf der Westseite über alle 4 Geschosse um eine Achse erweitert. An der Stelle des abgebroche-

nen Zwischenbaus wird ein 4-geschossiger neuer Verbinder errichtet.

Die Gründung der neuen Bauteile erfolgt gem. Baugrundgutachten und Statikplanung auf Stahlbetonbo-

denplatten bzw. Streifenfundamenten.. Die tragenden Bauteile der Außenwände der neuen Gebäudeteile

werden aus statischen Gründen in Mauerwerk bzw. Stahlbeton und die Decken in Stahlbeton bzw. Spann-

beton errichtet. Die für die Gebäudeaussteifung erforderlichen tragenden Innenwände in den neuen Ge-

bäudeteilen sowie die an den Fachraumriegel anliegende Innenwand können in Mauerwerk ausgeführt

werden. Die an Stelle der abgebrochenen Fassadenplatten an der Westseite des Längsriegels zu erstellen-

de Fassade wird in Stahlbeton erstellt, um eine Verbindung zum Bestandsbaukörper zu ermöglichen.

Die neuen erdberührenden Bauteile werden abgedichtet.

Die Gebäudeteile werden komplett gedämmt. Die Fassaden erhalten ein Wärmedämmverbundsystem mit

Putzoberfläche. In den Eingangsbereichen erfolgt eine Bekleidung mit großformatigen Platten.

Die gesamte Dachfläche erhält eine Dämmung und bituminöse Abdichtung mit innen liegender Entwässe-

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rung. Die Attika des bestehenden Gebäuderiegels wird dafür entsprechend erhöht.

Alle Fenster und Türen werden erneuert. Auf den Süd-, Ost-, und Westseiten soll außer im Bereich der Er-

schließungsflächen, Sonnenschutzverglasungen eingebaut werden. Der Verbinder erhält über alle Geschos-

se eine Glasfassade.

Alle Unterrichtsräume und Fachkabinette erhalten Unterdecken mit einem Akustikplattenanteil.

Neue Wandoberflächen werden geputzt, bestehende Wandflächen werden gespachtelt und farblich be-

schichtet.

Als Fußbodenbeläge kommen elastische Beläge in den Klassenräumen, entsprechende Beläge für starke

Beanspruchung in den Erschließungsbereichen, Fliesen im Sanitärbereich, sowie Bodenanstriche, beispiels-

weise für Technikräume, zum Einsatz.

Die Mensa wird am Standort der ehemaligen Sporthalle neu errichtet.

Die Gründung erfolgt entsprechend dem Baugrundgutachten und der Statikplanung auf einer Stahlbeton-

platte. Die tragenden Außen- und Innenwände werden in KS-Mauerwerk errichtet. Die Decken sind in

Stahlbeton geplant. Über dem Speisesaal ist eine Spannbetondecke vorgesehen.

Die Gebäudeteile werden komplett gedämmt. Die Fassaden erhalten ein Wärmedämmverbundsystem mit

Putzoberfläche. Im Eingangsbereich und um die Glasfassade der Mensa erfolgt eine Bekleidung mit groß-

formatigen Platten.

Die gesamte Dachfläche wird gedämmt und erhält eine bituminöse Abdichtung mit innen liegender Ent-

wässerung.

Die Eingangstüranlage wird als Alu-Glaselement mit erforderlicher Panikfunktion ausgebildet, die Mensa

erhält eine Glasfassade mit Sonnenschutzverglasung. Auf der Nord- und Westseite sind Fenster zur Belich-

tung und Belüftung der dort befindlichen Räume angeordnet.

Zwischen Mensa und Schulgartenraum ist eine Faltwand vorgesehen, um eine flexible Nutzung beider

Räume zu ermöglichen.

Als Fußbodenbelag sind für Mensa und Eingangsbereich Beläge für starke Beanspruchung erforderlich, im

Küchen- und Sanitärbereiche sind Fliesen mit entsprechender Rutschhemmung und in weiteren Räumen

elastische Beläge bzw. Bodenanstriche geplant.

Westsporthalle

Das Gebäude der Grundschule und die zugehörige Turnhalle werden komplett abgebrochen. An ihrer Stelle

erfolgt die Errichtung einer neuen Halle mit mehrfach teilbarem Sportfeld.

Die Gründung soll auf einer Stahlbetonplatte sowie Streifen- und Köcherfundamenten erfolgen. Die tragen-

den Wände der Halle werden aus Stahlbetonstützen, die in die Köcherfundamente eingespannt sind, sowie

Mauerwerk gebildet. Die Wände der Sozialtrakts werden gemauert, im Wandverlauf werden Stahlbetonstüt-

zen für die Auflagerung der Deckenbinder integriert. Die erdberührenden Bauteile werden abgedichtet.

Die Decken über dem Erdgeschoss des Sozialtraktes sind in Stahlbeton, als Filigrandecken geplant.

Das Dachtragwerk der Halle und des Umkleidebereiches wird durch Holzbinder über die Hallenbreite und in

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Querrichtung verlaufende Pfetten und einer Trapezblechdeckung ausgebildet. Das Trapezblech hat eine

Akustiklochung, so dass keine zusätzliche Akustikunterdecke erforderlich ist.

Die Belichtung der Halle erfolgt über Sattellichtbänder. Diese fungieren gleichzeitig als RWA-Öffnungen. Auf

der Nordseite sind Fenster zur Belichtung und Belüftung der dort befindlichen Umkleideräume angeordnet,

für die Treppenhäuser sowie den Besprechungsraum sind Außenfenster geplant. Im Eingangsbereich ist

eine Alu-Glasfassade vorgesehen, die Türen werden mit erforderlicher Panikfunktion ausgebildet.

Das Gebäude wird komplett gedämmt. Die Fassaden erhalten ein Wärmedämmverbundsystem mit Putz-

oberfläche. An den exponierten Fassadenbereichen des Erdgeschosses wird umlaufend eine hinterlüftete

gedämmten Konstruktion mit einer glatten großformatigen Plattenbekleidung angeordnet.

Die gesamte Dachfläche wird mit einer Dämmung und bituminöse Abdichtung mit innen liegender Entwäs-

serung versehen. Die Attika wird verblecht.

Der Sporthallenbereich incl. Geräteräumen erhält einen flächenelastischen Sportboden mit Linoleumbelag.

Bis in eine Höhe von ca. 2,60 m werden die Hallenwände mit einem Prallschutz versehen. Die restlichen

Wandoberflächen werden geputzt bzw. gespachtelt und farblich beschichtet.

Als Fußbodenbeläge für Umkleiden, Sanitärräume und sonstige Bereiche kommen Kautschuk und Fliesen

sowie Bodenanstriche für Technikräume zum Einsatz.

ENERGETISCHES KONZEPT

Der Umbau und die Modernisierung der Schulanlage soll nach den gültigen Richtlinien der EnEV 2009 für

Nichtwohngebäude und der gültigen EEWärmeG.

Für die beschriebene Lösung wurden, wie bereits in der 1. Planungsvariante beschrieben, 2 Varianten als

Grundvariante mit folgenden Parametern untersucht:

Neu errichtete Außenwände 14 cm WDVS

Sanierte Außenwände 10 cm WDVS

Erdberührte Wände 10 cm WDVS

Dächer 15 cm Dämmung

Fenster zweifach verglast, Ug = 1,0, Uw = 0,85

Alle Einzelgebäude erfüllen die geforderten Nachweise.

In einer 2. Variante wurden folgende wesentliche Parameter der baulichen Hülle verändert und mit der

Grundvariante verglichen:

Außenwanddämmung 4 cm dicker

Dachdämmung 5 cm dicker

Fenster dreifach verglast, Ug = 0,5, Uw = 0,85

Damit konnte beim Schulgebäuden eine Verbesserung der Qualität der baulichen Hülle um ca. 10 %, bei

der Mensa um ca. 7 % und bei der Sporthallen um ca. 11 % gegenüber der Grundvariante erfolgen.

Mit den verbesserten Dämmwerten werden die Vorgaben der ENEV um ca. 40 % unterschritten.

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TRAGWERK

Schulgebäude Grund- und Regelschule

In dieser Variante wird an den Längsriegel des Schulgebäude ein kompletter Gebäudeteil angebaut. Die

Gründung erfolgt mit Bodenplatte, um die Setzungen gering zu halten. Auf eine Verbindung der Gebäude-

teile kann verzichtet werden. Die Decken werden als Spannbetonfertigteile, längs zur Außenwand gespannt

ausgeführt. Die alten Treppenhäuser werden geschlossen.

Der Verbinder zum Fachraumtrakt wird weitgehend als Glaskonstruktion ausgeführt. Der Fachraumtrakt wird

ebenfalls um eine Achse erweitert. Hier werden Spannbetondecken, die auf einer vor dem Giebel des Alt-

baus angeordneten Wand aufgelegt werden, angewendet.

Mensa der Grund- und Regelschule

Die eingeschossige Mensa wird in Mauerwerksbauweise errichtet. Die Ausführung erfolgt mit Stahlbetonbo-

denplatte und KS-Mauerwerkswänden. Auf der Vorderseite erfolgt eine großflächige Verglasung, die von

Stützen gehalten wird. Die Dachdecke über dem Küchenbereich wird als Stahlbetonplatte ausgeführt, für

die Decke über dem Speiseraum werden Spannbetonfertigteile verwendet.

Mehrfeldsporthalle

Die Sporthalle besteht aus dem eigentlichen Hallenteil und dem vorgelagerten Umkleide- und Sanitärtrakt.

Der Sporthallenteil wird als Stütze-Riegel-Konstruktion mit Stahlbetonstützen und Bindern als Holzleimbin-

der ausgeführt. Die Gründung erfolgt mit Streifenfundamenten und Hülsen oder Ankern für die Stützenbe-

festigung. Der zweigeschossige Anbau wird als Stahlbetonkonstruktion auf Streifenfundamenten ausgeführt.

Wände werden gemauert. Im Obergeschoss werden im Innenbereich leichte Trennwände verwendet. Mau-

erwerkswände werden zur Stabilisierung ausgeführt, soweit erforderlich. Diese Wände müssen bis zur

Gründung gehen. Im Erdgeschoß ist im Eingangsbereich die Wand zurückgesetzt. Hier werden die Decken

parallel zur Wand gespannt, um geringe Lasten in die Kragkonstruktion einzuleiten. Alternativ ist die Ausfüh-

rung einer Stahlbetonkonstruktion in diesem Bereich möglich.

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AUSSENANLAGE

Allgemeine Gestaltungsgrundsätze

Die funktionale Aufteilung beider Standorte in Gesamtschulstandort und Sportstätte gewährt den Nutzern -

neben der inhaltlichen Trennung - mehr Potential, die Anforderungen an den schulischen wie auch sport-

lich geprägten Freiraum in umfangreicherem Maße nutzen zu können.

Standort Schulcampus Am Paradies

Für den Standort einer Gesamtschule, bestehend aus Grund- und Regelschule, bietet das Areal der ehema-

ligen Carl-August-Musäus-Schule ein großzügiges Flächenangebot. Die derzeit vorhandene Regelschule wird

nach der Sanierung durch einen Grundschulbereich und eine neue Mensa erweitert.

Der Zugang zum künftigen Schulgelände wird über die Moskauer Straße organisiert. Der Eingangsplatz ver-

eint wiederum die Funktionen des Ankommens und Aufhaltens - aufgewertet durch Baumgruppen. Der

Gehwegbereich entlang der Moskauer Straße wird auf 3,00 m verbreitert, um dem erwartenden Schüler-

strom aus dem Süden des Wohngebietes gerecht zu werden. Begleitet durch eine Baumreihe werden die

Schüler zum neuen, großzügig gestalteten Eingangstor geleitet. Entlang der Eingangsachse sowie des Ein-

gangsplatzes werden 14 Kurzzeit-Parkplätze für Eltern integriert, um so ihre Kinder sicher in die Schule brin-

gen zu können. 10 Stellplätze der geforderten 36 Pkw-Stellplätze für die Lehrer, werden im Süden des

Grundstücks angeordnet. Auch dieser Bereich des Parkens wird ohne Zaun und damit offen gestaltet.

Über die große Freitreppe gelangen die Schüler auf den zentralen Campus. Dieser verbindet neben den

Pausenfunktionen auch die strukturellen Anknüpfungspunkte zwischen den einzelnen Gebäudeteilen sowie

Nebenfunktionen, wie z. B. die Andienung der Mensa. Verbindendes Element zwischen Grund- und Regel-

schultrakt im Freiraum stellen zusätzlich die „Grünen Höfe“ dar.

Der Großteil der geforderten überdachten Fahrradstellplätze von 200 Stück wird entlang des Eingangsberei-

ches eingeordnet. Der verbleibende kleinere Anteil befindet sich entlang der nördlichen und westlichen

Grundschulfassade. Vom Campus aus werden die Zugänge zur Grundschule, zur Regelschule, zur Mensa

und zum Schulgelände an sich gewährleistet. Die bestehende Höhendifferenz zwischen Moskauer Straße

und zukünftigem Campus wird über Mauern abgefangen.

In den rückwärtigen Bereichen der Schulgebäude schließen sich Pausenhof, Hortbereich und Biotop an.

Durch das weitläufige Flächenangebot lässt sich der Pausenhof entsprechend der unterschiedlichen Nut-

zungsansprüche für die verschiedenen Altersklassen gut gliedern.

Im Süden der Mensa wird die Aufenthaltsfunktion durch eine sich anschließende Terrasse verstärkt. Die

neue Sitzstufenanlage verbindet diesen Ruhebereich der Terrasse mit dem angrenzenden Pausenhof. Der

sich westlich und südlich des Grundstücks erstreckende Pausenhof vereint Bewegung und Ruhe durch

unterschiedlich gestaltete Teilräume. Das Grundschulangebot wird durch die Freiflächen für Hort und Schul-

garten gestärkt und unterstützt. Altersgerechte Spielgeräte, die zum Teil aus dem Bestand der jetzigen Al-

bert-Schweitzer-Grundschule wiederverwendet werden können, bieten den Grundschülern den Möglichkeit

sich in den Pausen und am Nachmittag auszutoben.

Ein großes Spielfeld inklusive Ballfangzaun im Nordwesten des Grundstücks verschafft den Grund- und

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Regelschülern weitere Bereiche zum Bewegen und Spielen.

Ruhigere Bereiche zur Entspannung und Erholung werden innerhalb des Pausenhofes durch grüne Inseln

und Baumgruppen geschaffen. Die Ruheinseln werden mit Solitärbäumen und Heistern als Schattenspen-

der ergänzt. Initialpflanzungen und Großgrün ergänzen und erweitern den Grünbestand des Grundstücks.

Standort Westsporthalle

Der Zugang zur neuen Mehrfeldersporthalle wird über einen großzügigen Eingangsplatz gewährt. Die Funk-

tionen des Ankommens und Aufhaltens können in diesem Bereich wahrgenommen werden. Unterstützt

werden diese Funktionen durch Bauminseln und entsprechender Sitzmöblierung.

Entlang der Warschauer Straße - südlich des Eingangsplatzes - werden die notwendigen Fahrradstellplätze

angeordnet. Der ruhende Verkehr, der sowohl den Lehrern der Gesamtschule wie auch den Freizeitsportlern

zur Verfügung steht, wird separat im Süden des Grundstücks angeordnet. Von den für beide Standorte ins-

gesamt geforderten Pkw-Stellplätzen von 36 Stück werden an diesem Standort 28 in die Planung integriert.

Die Ein- und Ausfahrt wird über die Budapester Straße realisiert, so dass der ruhende Verkehr von der all-

gemeinen Verkehrsführung abgekoppelt wird. Während das Grundstück in weiten Teilen eingezäunt ist,

wird auf eine Einzäunung des Parkplatzes verzichtet, um so einen offeneren Charakter zu untermalen. Die

natürlich wirkende grüne Abgrenzung zum öffentlichen Raum wird durch Hecken- und Staudenpflanzung

erzielt.

Der großzügige Sportbereich erstreckt sich im Norden und Westen des Grundstücks, eingebettet in einen

Grünpuffer. In Ergänzung des Hallensportangebots werden eine 100-m-Laufbahn, eine Weitsprung- sowie

Kugelstoßanlage errichtet, die den Anforderungen des Schulsports für Grund- und Regelschule gleicherma-

ßen gemäß Thüringer Schulbau-Richtlinie gerecht wird, aber auch für den Freizeitsport als attraktives Ange-

bot genutzt werden kann. Im nördlichen zentralen Bereich der Außenanlage bietet sich zusätzlich die Mög-

lichkeit einer multifunktional nutzbaren Fläche zum Aufwärmen, Entspannen, Bewegen und Vorbereiten.

Über die bestehende Wirtschaftszufahrt im Westen des Grundstücks wird weiterhin die Zufahrt auf das

Grundstück gewährleistet, um die Sportflächen warten und unterhalten zu können.

Der „Grüne Puffer“ entlang der Grundstückgrenzen rahmt das neu geschaffene Sportangebot. Gleichzeitig

dient er auch als Lärmschutz der Anlage innerhalb des Wohngebietes. Durch eine sinnvolle Höhenstaffe-

lung der Pflanzung aus Hecken, Sträuchern und Bäumen wird ein dichter grüner Rahmen geschaffen. Die

stringente Rahmenstruktur entlang der Grundstücksgrenzen wird im Bereich des Eingangsplatzes wie auch

im Bereich der Multifunktionsfläche durch Baumgruppen und grüne Inseln mit Solitären und Heistern aufge-

lockert - ein parkartiger Charakter entsteht.

Freiraummöblierung und Ausstattung

Sitzmöbel, Fahrradständer und Papierkörbe ergänzen die einzelnen Funktionsbereiche und werden gestal-

terisch im Gesamtkonzept integriert.

Sitzgelegenheiten werden direkt dem Pausenhofbereich zugeordnet und ergänzen somit die Qualität der

neuen Anlage. Zur Minimierung des Pflege- und Unterhaltungsaufwandes werden Möblierungen ohne

Holzauflagen vorgesehen. Zusätzlich wird dadurch eine extreme Langlebigkeit, ein hoher Schutz vor Vanda-

lismus sowie eine gestalterische Vielfältigkeit gewährleistet.

Bänke sind vorzugsweise ohne Banklehne auszuführen und fest zu verankern. Alle Möblierungselemente

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wie Papierkörbe, Bänke, Fahrradständer oder Poller werden in einem einheitlichen Design vorgeschlagen.

Vor Ausführung erfolgt eine Abstimmung und Bemusterung der Ausstattungselemente mit dem Bauherrn.

Alle 200 Fahrradparker werden an einem Standort integriert und können als Doppelparker bzw. einfache

Bügelparker oder Reihenparker ausgeführt werden.

Die bereits vorhandenen Spielgeräte der Albert-Schweitzer-Grundschule werden auf Grund ihres guten Zu-

standes für die neuen Spielbereiche wiederverwendet. Der in diesem Umfang neu entstandene Sportbe-

reich wird mit entsprechend neuer Möblierung, wie Toren und / oder Basketballkombi ausgestattet.

Oberflächen

Die festgelegten Oberflächenbeläge des Schulhofes, der Funktionsbereiche sowie weiterer Wegeflächen des

vorliegenden Konzeptes sind erste Vorschläge zur Gestaltung. Im Rahmen der weiteren Planung werden

diese nach den entsprechenden technischen Anforderungen sowie nach Wünschen der Nutzer und Betrei-

ber geprüft sowie mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Es erfolgt vor Ausführung eine Bemusterung

der Oberflächenbeläge und Farben.

Die unterschiedlichen Funktionsbereiche werden teilweise in einem verbindenden Oberflächenmuster integ-

riert und die Oberflächenstrukturen und Farbigkeiten aufeinander abgestimmt.

Abschlüsse zu Gebäuden und Mauern werden durch Platten oder Pflasterstreifen abgesetzt. Zwischen auf-

gehenden Bauteilen und Pflanzflächen bilden Kies- oder Pflasterstreifen einen Übergang.

Sportflächen werden in Tartan ausgeführt. Diese Bereiche sind somit pflege- und wartungsarm und den

Funktionen entsprechend gestaltet. Eine multifunktionale Nutzung dieser Bereiche ist jederzeit gegeben.

Alle Wege- und Platzflächen werden der erforderlichen Bauklasse zugeordnet und die Tragfähigkeit des

Gesamtaufbaus im Rahmen der Ausführung nachgewiesen.

Rettungswege

Die Zufahrt des Schulhofes des Schulcampus erfolgt über die östliche Zufahrt. Erforderliche Anlieferungen

und Zufahrten sollen über diesen Zugang erfolgen.

Die Abstimmung der Rettungswege für die Feuerwehr und Zufahrten erfolgt im Rahmen der Genehmi-

gungsplanung mit dem Nutzer, den zuständigen Behörden und den Architekten. Das flexible System der

Bauminseln innerhalb des Schulhofes kann dahingehend angepasst werden. Grundlage dieses Konzeptes

bilden entsprechende Vorschriften und Erfahrungswerte.

Entwässerung Regenwasser

Entwässerung der Oberflächen erfolgt gemäß den Anforderungen. Gefälle von mind. 2,5 % ermöglichen den

schnellen Abfluss der anfallenden Niederschlagswässer in die Entwässerungsanlage.

Der Entwässerungsnachweis erfolgt innerhalb der Genehmigungsplanung mit den örtlichen Angaben zu

Regenspende, Abflussbeiwert der Oberflächenbefestigung und Abstand der Einlaufpunkte.

Das Regenwasser kann in einer Zisterne zur Gewinnung von Brauchwasser für die Bewässerung der Vege-

tationsflächen verwendet werden.

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HAUSTECHNISCHES KONZEPT

Wasser / Abwasser

Die Trinkwasser- und Abwasserinstallationen im Schulobjekt werden grundsätzlich komplett demontiert und

erneuert. Aus Brandschutzgründen werden brennbare Materialien bei der Installation weitestgehend ver-

mieden.

Die Trinkwasserversorgung erfolgt aus dem städtischen Netz. Der Netzdruck ist ausreichend, die Verfügbar-

keit ist gegeben. Die Anschlussleitung in der Schule muss erneuert werden.

Die Turnhalle erhält einen neuen separaten Anschluss vom städtischen Netz.

Die Trinkwasserinstallation in den Gebäuden erfolgt mittels Edelstahlrohr mit der erforderlichen Dämmung.

Die Rohrleitungen werden teilweise sichtbar und teilweise in Trockenbauwänden geführt. Strangabsperr-

und Entleerungsarmaturen werden nach Erfordernis eingebaut. Durch die Leitungsführung wird Stagnation

im Trinkwassernetz weitestgehend vermieden.

Eine Zentrale Warmwasserbereitung ist im Schulgebäude nicht vorgesehen. Im Schulgebäude werden nach

Erfordernis einzelne dezentrale Verbraucher mit elektrischen Durchlauferhitzern ausgestattet.

In der Turnhalle gibt es eine zentrale Nahwärme beheizte Warmwasserbereitung für alle Objekte.

Die Sanitärobjekte werden in stabilem einfachem deutschem Standard ausgeführt. Die Klassenräume und

WC- Vorräume erhalten Waschtische mit Selbstschlussarmaturen. Urinale werden wasserlos ausgeführt. Es

werden wandhängende WC´s vorgesehen, die an Installationswänden montiert werden.

Nach Erfordernis werden spezielle Ausgussbecken in Fachräumen mit Sandfang installiert. Reinigungsräume

werden mit Ausgussbecken und Wandarmaturen mit Schwenkarm ausgestattet.

Behinderten-WC-Anlagen werden nach anerkanntem Stand der Technik ausgestattet.

Das Schulgebäude und die Turnhalle erhalten je einen Trinkbrunnen.

Die Abwasserinstallation wird im Wesentlichen aus Gussrohr hergestellt. Hinter Vorwänden wird PVC-Rohr

(HT) installiert. Sämtliche Entwässerungsleitungen werden neu hergestellt. Dabei wird die Installation von

Rohrleitungen unterhalb des Gebäudes (Grundleitungen) weitestgehend vermieden. Sanitärobjekte unter-

halb der Rückstauebene werden über Hebeanlagen entwässert. Die Essenausgaben erhalten zusätzlich

Fettabscheider.

Innen liegende Regenwasserleitungen werden ebenfalls aus Gussrohr hergestellt und erhalten eine was-

serdampfdiffusionsdichte Dämmung.

Eine Regenwassernutzung ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen.

Heizungsanlage

Es ist vorgesehen die Gebäude mit Fernwärme zu versorgen. Die Fernwärmeversorgung erweist sich als

wirtschaftlichste Lösung für beide Gebäude - Komplexe. Hierbei kann der Anschluss für das Schulgebäude

in der Regelschule weiterhin genutzt werden, der Anschluss der Turnhalle muss komplett neu hergestellt

werden.

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Es werden für das Schulgebäude und die Turnhalle jeweils separate Fernwärmehausanschlussstationen mit

allen erforderlichen Absperr- und Sicherheitsausrüstungen in Technikräumen installiert.

Die Beheizung der Gebäude erfolgt über eine Pumpenwarmwasserheizung. Sowohl bei der Schule als auch

bei der Turnhalle werden über einen kombinierten Verteiler / Sammler wird die Wärme auf die einzelnen

Heizkreise verteilt. Es werden für das Schulgebäude getrennte Heizkreise für Klassen– und Fachklassentrakt,

Lüftungsanlagen sowie Verwaltung installiert. Die Turnhalle erhält separate Heizkreise für statische Heizung,

Lüftung und Wandheizung sowie Warmwasserbereitung.

Die Mensa wird vom Schulgebäude aus über eine erdverlegte Nahwärmeleitungen versorgt.

Das Rohrleitungssystem wird vorzugsweise aus Stahlrohr mit der erforderlichen Dämmung hergestellt.

Als Heizflächen kommen in den Klassenräumen Plattenheizkörper zum Einsatz. In öffentlichen Bereichen

und Sozialbereichen werden stabile Röhrenradiatoren eingesetzt.

In der Turnhalle wird im Hallenbereich die Grundheizung über eine Wandflächenheizung realisiert. In den

Sozialbereichen werden Röhrenheizkörper installiert.

Raumlufttechnische Anlage

Entsprechend des anerkannten Standes der Technik sind zum Erreichen des erforderlichen hygienischen

Luftwechsels und zum Einhalten der geforderten Raumtemperatur- und Qualitätsparameter im Winter und

im Sommer in den Klassen-, Mensa-, Aula-Räumen und in den Turnhallen mechanische Be- und Entlüf-

tungsanlagen vorgesehen. Hiermit werden stündliche Luftwechselzahlen von ca. 2,0 bis 3,0 in den Räu-

men erreicht.

Die Anlagen werden in separaten Technikräumen aufgestellt und sind mit Wärmerückgewinnungsanlagen

sowie adiabatischen Kühlsystemen ausgestattet. Die Luftverteilung erfolgt mittels Stahlblechkanälen und

Luftauslässen abgestimmt auf die Raumnutzung und die bauliche Hülle. Schallschutz-, Brandschutz- und

Wärmeschutzmaßnahmen werden hier entsprechend der einschlägigen Richtlinien berücksichtigt.

Fachräume für Chemie werden mit zusätzlichen Laborabluftanlagen ausgestattet.

WC- Bereiche werden in der Regel mit dezentralen Abluftanlagen ausgestattet.

Für die Essenausgaben werden ebenfalls zur Abführung von Wärme- und Feuchtelasten mechanische Zu-

und Abluftanlagen vorgesehen. Hier werden stündliche Luftwechsel von 10 bis 15 geplant. Die Anlagen

werden dezentral installiert und die Energieverbräuche werden separat gezählt.

In den Sozialbereichen der Turnhalle werden entsprechend des anerkannten Standes der Technik Be- und

Entlüftungsanlagen installiert, welche in den Nassbereichen einen ca. 10-fachen und in den übrigen Berei-

chen einen ca. 5-fachen stündlichen Luftwechsel realisieren. Diese Anlagen werden ebenfalls mit Wärme-

rückgewinnungsanlagen ausgestattet, erhalten jedoch keine Kühlung.

Starkstrom- und Schwachstrom

Zur Steuerung, Regelung und Überwachung der gebäudetechnischen Anlagen wird ein digitales Regelungs-

system (DDC) nach anerkanntem Stand der Technik eingesetzt.

Hierzu werden dezentrale Informationsschwerpunkte jeweils in den Technikzentralen untergebracht, die die

jeweiligen Anlagen dort vor Ort regeln und steuern. Eine Handbedienung für eingewiesenes Personal ist

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dort möglich. Über Datenbusleitungen erfolgt die Verbindung und Kommunikation der Anlagen untereinan-

der.

Vorgesehen ist hierbei auch die Gerätegebundene autarke Regelung von Anlagen (wie zum Beispiel Lüf-

tungsgeräte) und die Kommunikation über fabrikatsneutrale Modbus–Schnittstellen.

Für das übergreifende Gebäudemanagement ist die Kommunikation über einen Web–Server bzw. ein inter-

nes Datennetz vorgesehen.

Wesentliche Aufgaben der DDC–Anlagen sind:

- Energiemanagement

- Gewährleistung der Funktionssicherheit

- Außentemperaturgeführte Raumtemperaturregelung

- CO2- Regelung

- Zeitplansteuerung

- Einzelraumregelung

- Störungsmanagement

Aufzug

Im Schulgebäude ist ein behindertengerechter Personenaufzug mit 630 kg oder 8 Personen Tragkraft ge-

plant. Die Ausführung soll als Seilaufzug ohne Triebwerksraum und einfacher Ausstattung als Edelstahlkabi-

ne ohne Mauerumfassungszargen erfolgen.

Der Einbau erfolgt im Längsriegel in einem separaten Schacht im neu zu errichtenden Gebäudeteil.

Der Aufzug hat Haltestellen in allen Geschossen.

Um einen barrierefreien Zugang zum Gebäude zu gewährleisten, wird im Foyer der Grundschule zusätzlich

ein Hublift vorgesehen, der den Höhenunterschied zwischen Außengelände und Erdgeschossniveau über-

brückt.

BAUABLAUF

Für die Baumaßnahme kann bei Beauftragung der Planung im Herbst 2012 nach Freizug des Schulgebäu-

des in den Sommerferien 2013 mit den Arbeiten am Schulstandort der Regelschule begonnen werden. Für

die Ausführung sind ca. 18 Monate vorzusehen. Damit ist eine Fertigstellung des Schulcampus im Februar

2015 realisierbar, so dass eine Nutzungsaufnahme nach den Winterferien 2015 erfolgen kann.

Anschließend kann der Freizug der Grundschule erfolgen. Für die neue Sporthalle ist eine Bauzeit von ca.

17 Monaten einzuplanen. Damit ist eine Fertigstellung und Nutzungsaufnahme am Standort der Grund-

schule in den Sommerferien 2016 realisierbar.

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Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu Sanierung und Umbau der

Grundschule Albert- Schweitzer und der Regelschule Carl-August-Musäus in

Weimar-West

Vergleich der Mehrfeld-Sporthalle gem. Aufgabenstellung vom 29.12.2011 (Var. A) mit einer 4-DIN-

Feld-Halle mit 500 Zuschauersitzplätzen (Var. B)

Zusätzlicher Flächenbedarf bei Var. B (als BGF)

Funktion zusätzliche Fläche (BGF)

m2

Hallenfläche 60,9 m X 27 m 250,0

Zuschauertribüne (500 Sitzplätze) 350,0

Gang (auch als Fluchtweg) in der Zuschauerebene 180,0

Treppenhäuser (eine zus. Ebene) 60,0

Zuschauertoiletten 50,0

Aufzug 20,0

Foyer 20,0

Lüftungsanlage 50,0

zusätzliche Flächen insg. 980,0

Der technische Aufwand erhöht sich bei Schallschutz, Akustik, Beschallungsanlage, Fluchtwegsteuerung, Alarmierung sowie

Lüftung. Durch die Erhöhung der Spannweite des Hallendaches von 24 m auf ca. 32 m aufwändigere Tragkonstruktion.

Zusätzlich zieht die Zuschauernutzung einen Bedarf von bis zu 50 PKW-Stellplätzen nach sich.

Diese lassen sich aus Platzgründen nicht vollständig auf dem Grundstück realisieren.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass durch die Zuschauernutzung (und die damit verbundene Erhöhung der Lärmbelastung)

die Benutzbarkeit der Halle einzuschränken wäre (keine bzw. nur wenige Veranstaltungen mit Zuschauern nach 21.30 Uhr

bzw. am Wochenende nachmittags).

Die Differenz der Baukosten wurde im Verhältnis der Erhöhung der BGF ermittelt, wobei durch die Mehraufwendungen in

den Baukonstruktionen und der Gebäudetechnik evt. eine noch größere Kostenerhöhung zu erwarten ist.

Damit können wir derzeit die Mehraufwendungen für Var. B mit ca. 1,9 bis 2,5 Mio. € beziffern. Hinzu könnten noch

Kosten in den Kostengruppen 100 und 200 kommen, falls ein separates Grundstück für die Stellplatzanlage erworben,

erschlossen und hergerichtet werden muss.

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Standortstudie Weimar-West

Auftraggeber:

Weimarer Wohnstätte GmbHPlanung:nitschke + kollegen architekten gmbh, weimar

Kostenberechnung nach DIN 276 (2008)Baukostenniveau 2012 / 1.QuartalPlanungsstand: Studie Mai 2012Datum 6. Juli 2012

Variante 2Gemeinsamer Schulstandort und Sporthallenstandort mit Mehrfeldersporthalle

Vergleich Sporthalle ohne feste Zuschauerplätze bzw. mit 500 Sitzplätzen sowie

mit vier DIN-Feldgrößen

Gebäudekennwerte

Gebäude m² BGF a m³ BRI a

Var A Standort ehem. Schweitzer GS

Mehrfeldsporthalle gem. Studie (ohne Zuschauer) 2.945,00 21.757,00

Var B Standort ehem. Schweitzer GS

Mehrfeldsporthalle mit 500 Zuschauerplätzen sowie vier DIN-Feld-Größen

3.925,00 30.100,00

Faktor Var B / Var A 1,33 1,38

Kostenzusammenstellung (Bruttokosten) ohne Außenanlage

DIN 276 Kostengruppen Sporthalle ohne Zuschauer

Sporthalle mit Zuschauer

100 Grundstück 0,00 € 0,00 €

200 Herrichten und Erschließen 516.510,00 € 516.510,00 €

300 Bauwerk- Baukonstruktionen 3.046.170,00 € 4.059.836,08 €

400 Bauwerk- Technische Anlagen 756.820,00 € 1.008.665,03 €

500 Außenanlagen (incl. NK) 746.210,00 € 1.088.474,88 €

600 Ausstattung und Kunstwerke 3.750,00 € 3.750,00 €

700 Baunebenkosten 1.066.970,00 € 1.422.022,84 €

100-700 Gesamtsumme 6.136.430,00 € 8.099.258,82 €

Differenz 1.962.828,82 €

Kostenzusammenstellung (Bruttokosten) Außenanlage (mit NK)

DIN 276 Kostengruppen Sporthalle ohne Zuschauer

Sporthalle mit Zuschauer

500 Außenanlagen 617.000,00 € 900.000,00 €

700 Baunebenkosten 129.210,00 € 188.474,88 €

500+700 Gesamtsumme 746.210,00 € 1.088.474,88 €

- Die Kosten für Var. B wurden in den Kostengruppen 300, 400 u. 700 im Verhältnis der BGF der beiden Varianten ermittelt

- Zusatzkosten für Var. B in der Kostengruppe 500 von 283 T€ durch zusätzliche Stellplatzanlage mit 50 Stellplätzen

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Vergleich der jährlichen Mieten und Betriebskosten vor und nach der Sanierung

Beträge in Euro, zum gegenwärtigen Planstand

Regelschule Carl-August-

Musäus

Grundschule Albert-

Schweitzergesamt

Schule am Paradies

West-sporthalle

gesamt

DS 86/2008

2009 2010 2011DS

86/20082009 2010 2011

2.123.000 1.911.000 19 1.219.000 2.382.000 19

Mietzins I (Kaltmiete nach Verkauf)

96.100 96.100 96.100 96.100 96.800 96.800 96.800 96.800 111.737 100.579 212.316 64.158 125.368 189.526

11.782.000 11.222.000 6.010.000 13.768.000

Mietziens II (Sanierung) - - - - - - - - 620.105 590.632 1.210.737 316.316 724.632 1.040.947

3.325.000 2.992.000 2.099.000 3.743.000

Mietzins III (Betriebskosten) 138.600 91.300 91.300 95.000 153.000 105.600 105.600 110.000 175.000 157.474 332.474 110.474 197.000 307.474

1.444.000 1.155.000 560.000 1.824.000

Energiekosten (Stadt) - 51.900 53.220 68.965 - 53.700 56.400 65.650 76.000 60.789 136.789 29.474 96.000 125.474

Gesamtkosten jährlich 234.700 239.300 240.620 260.065 249.800 256.100 258.800 272.450 982.842 909.474 1.892.316 520.421 1.143.000 1.663.421

Gesamtkosten für Stadt (2015 - 2033)

35.954.000 31.605.000

Variante 2Variante 1

Regelschule Carl-August-Musäus Grundschule Albert-Schweitzer