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Amtsblatt der Stadt Nordhausen 24. März 2017 Cityruf (24 h): Ordnungsamt (0 36 31) 696 115 NICHTAMTLICHER TEIL Ausgabe Nr. 02/2017 BEKANNTMACHUNG Dringender Appell an die Kommunalaufsicht Haushaltsgenehmigung bis Ende des Monats nötig: AKS-Umbau gefährdet, Zorgebrücke, Rüdigsdorfer Weg und Theatersanierung Nordhausen (psv) Nordhausens Bür- germeisterin Jutta Krauth hat auf der letzten Sitzung des Nordhäuser Fi- nanzausschusses an die Kommunal- aufsicht im Landratsamt appelliert, bis zum Monatsende den Nordhäuser Haushalt „endlich zu genehmigen“. „Wir warten seit einem Vierteljahr auf die Genehmigung. Der Stadtrat hatte schon am 7. Dezember den Haushalt beschlossen und dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.“ Komme die Haushaltsgenehmigung nicht, könnten die von den Stadträten mit dem Haushalt 2017 beschlosse- nen Gelder nicht ausgegeben werden. „Dann sind wichtige Investitionsmaß- nahmen ernsthaft gefährdet“, so die Bürgermeisterin. “Dazu zählt der Neubau des Naturra- senplatzes im Albert-Kuntz-Sportpark (AKS). Ohne die schnelle Freigabe unserer Haushaltsmittel für den Platz fällt die Förderung durch den Freistaat Thüringen aus. Damit ist in der Fol- ge auch die Terminkette für den Ge- samtumbau des AKS in Gefahr“, sag- te Frau Krauth. In Gefahr seien außerdem der drin- gend nötige Neubau der Zorgebrü- cke in Bielen, die Erschließung des „Rüdigsdorfer Wegs“ sowie die Sanie- rung des Nordhäuser Theaters. „Auch für das Theater haben wir Fördermittel beim Freistaat beantragt. Auch hierfür läuft die Frist Ende März aus. Von der Umsetzung all dieser Vorha- ben sind die Bürger direkt betroffen. Sie warten darauf, dass es endlich los- geht“, so Frau Krauth. Mit Sorge sehe sie auch ein Antwort- schreiben der Kommunalaufsicht, auf die Nachfrage, wann mit der Haus- haltsgenehmigung zu rechnen sei. Be- unruhigend insbesondere mit Blick auf das Projekt des Albert-Kuntz-Sport- parks empfinde sie den Hinweis aus dem Landratsamt, dass die Stadt an- geblich Vorhaben finanzieren wolle, zu denen sie gesetzlich nicht verpflich- tet sei. „Wir hatten der Kommunalauf- sicht allerdings ausführlich dargelegt, dass die Sanierung des AKS für uns keine freiwillige-, sondern eine Pflicht - aufgabe ist. Unsere Begründung lau- tete, dass sich dies u.a. daraus ergibt, dass die Stadt nach dem Landesent- wicklungsprogramm Thüringen ein Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ist. Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ha- ben die Aufgabe, höherwertige Funk- tionen der Daseinsvorsorge mit über- regionaler Bedeutung auch in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Kul- tur und Freizeit zu erfüllen. Hierzu ge- hören auch Sportstätten gehobenen Standards wie der Albert-Kuntz-Sport- park“, sagte die Bürgermeisterin. Wehrleitertagung mit den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Atemschutzträger der Feuerwehren sollen neue Einsatzkleidung bekommen Voraussetzung: Haushaltsgenehmigung Nordhausen-Steinbrücken (psv) Alle 50 Atemschutzträger der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt sollen noch in diesem Jahr komplett mit neuer Ein- satzkleidung ausgestatte werden. Das sagte Nordhausens Bürgermeis- terin Jutta Krauth auf der Turnusta- gung mit den Leitern der Freiwilligen Wehren in Nordhausens Ortsteil Stein- brücken. „Die Stadträte haben dafür im Haus- halt 60.000 Euro bereitgestellt. Aller- dings warten wir noch auf die Haus- haltsgenehmigung. Ist diese da, kann mit der Anschaffung der Bekleidung begonnen werden“, so Frau Krauth. In den Folgejahren sollen dann auch alle anderen Kameraden mit neuer Einsatzkleidung ausgestattet werden. Während der Tagung der Wehrleiter wurde auch ein Nachteinsatz der neuen Drehleiter demonstriert. Die Leiter ist mit einer starken Leuchteinheit ausgerüstet. Foto: P. Grabe, Pressestelle Stadt Nordhausen Am 3. April: Zeitzeugencafé im Lesesaal und Gedenken an der Stele vor dem Rathaus Nordhausen (psv) Zum Gedenken an die Opfer der Luftangriffe auf Nord- hausen findet dieses Jahr am Montag, dem 3. April 2017, um 10 Uhr, ein Zeit- zeugencafé im Lesesaal des Bürger- hauses statt. Schülergruppen der Re- gelschule „Käthe Kollwitz“ und des Gymnasiums „Wilhelm von Humboldt“ werden sich mit Zeitzeugen treffen und austauschen. Ab 12 Uhr gedenkt die Stadt Nord- hausen an der Stele vor dem Rathaus der Opfer der Bombardierung. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. „Jede Generation und jede Zeit hat ihre Formen der Erinnerung“, sagt die Beauftrage für Integration und Erinne- rungskultur der Stadtverwaltung, Dr. Cornelia Klose. Für die nachfolgenden Generationen werde es immer schwie- riger, den Zusammenhang von Natio- nalsozialismus, Krieg, Holocaust her- zustellen. Deshalb habe sich die Arbeitsgrup- pe Gedenkkultur vor einigen Jah- ren die Aufgabe gestellt, die öffentli- che Erinnerung zu modernisieren und die nachfolgenden Generationen bes- ser in diesen Prozess einzubeziehen. „So können die Jugendlichen ihren ei- genen Bezug zu den historischen Er- eignissen anlässlich der Gedenktage schaffen“, sagt sie. In diesem Jahr werden aus diesem Grund die Gedenktage immer in Zu- sammenarbeit mit Schulen der Stadt Nordhausen gestaltet. Bereits am 27. Januar haben Schülerinnen und Schüler der Regelschule „Am Förs- temannweg“ die Gestaltung des Ge- denktages an die Opfer des Natio- nalsozialismus übernommen. Weitere Kooperationen mit dem Herder-Gym- nasium, der Regelschule „Käthe Kollwitz“, der Regelschule „G. E. Lessing“ und mit dem Humboldt-Gymnasium werden folgen. Auch im Vorjahr hat die Stadt der Bombardierung Nordhausens mit einer Schüler-Gedenkveranstaltung, mit Zeitzeugengesprä- chen und einer Kranzniederlegung gedacht. (Foto: P. Grabe) Hauptversammlung der Jagdgenossenschaft Nordhausen Tagesordnung: 1. Auswertung Jagdjahr 2016/17 2. Entlastung Vorstand 3. Haushaltsplan 2017/18 4. Beschluss Haushaltsplan 5. Beschluss Auflösung Pachtvertrag Jagdbogen Himmelgarten 6. Beschluss freihändige Vergabe Jagdbogen Himmelgarten 7. Beschluss Vergabe Jagdbogen Himmelgarten 8. Sonstiges Termin: 30. März 2017 Ort: Bielen Strandgasstätte Zeit: 16.00 Uhr gez. Axel Axt Jagdvorsteher

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Seite 1 Nr. 02/2017 | 24. März 2017

Amtsblatt der Stadt Nordhausen 24. März 2017

Cityruf (24 h):Ordnungsamt

(0 36 31) 696 115

N I C H T A M T L I C H E R T E I L

Ausgabe Nr. 02/2017

B E K A N N T M A C H U N G

Dringender Appell an die Kommunalaufsicht

Haushaltsgenehmigung bis Ende des Monats nötig: AKS-Umbau gefährdet, Zorgebrücke, Rüdigsdorfer Weg und Theatersanierung

Nordhausen (psv) Nordhausens Bür-germeisterin Jutta Krauth hat auf der letzten Sitzung des Nordhäuser Fi-nanzausschusses an die Kommunal-aufsicht im Landratsamt appelliert, bis zum Monatsende den Nordhäuser Haushalt „endlich zu genehmigen“. „Wir warten seit einem Vierteljahr auf die Genehmigung. Der Stadtrat hatte schon am 7. Dezember den Haushalt beschlossen und dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.“Komme die Haushaltsgenehmigung nicht, könnten die von den Stadträten mit dem Haushalt 2017 beschlosse-nen Gelder nicht ausgegeben werden. „Dann sind wichtige Investitionsmaß-nahmen ernsthaft gefährdet“, so die Bürgermeisterin. “Dazu zählt der Neubau des Naturra-senplatzes im Albert-Kuntz-Sportpark (AKS). Ohne die schnelle Freigabe unserer Haushaltsmittel für den Platz

fällt die Förderung durch den Freistaat Thüringen aus. Damit ist in der Fol-ge auch die Terminkette für den Ge-samtumbau des AKS in Gefahr“, sag-te Frau Krauth. In Gefahr seien außerdem der drin-gend nötige Neubau der Zorgebrü-cke in Bielen, die Erschließung des „Rüdigsdorfer Wegs“ sowie die Sanie-rung des Nordhäuser Theaters. „Auch für das Theater haben wir Fördermittel beim Freistaat beantragt. Auch hierfür läuft die Frist Ende März aus. Von der Umsetzung all dieser Vorha-ben sind die Bürger direkt betroffen. Sie warten darauf, dass es endlich los-geht“, so Frau Krauth. Mit Sorge sehe sie auch ein Antwort-schreiben der Kommunalaufsicht, auf die Nachfrage, wann mit der Haus-haltsgenehmigung zu rechnen sei. Be-unruhigend insbesondere mit Blick auf das Projekt des Albert-Kuntz-Sport-

parks empfinde sie den Hinweis aus dem Landratsamt, dass die Stadt an-geblich Vorhaben finanzieren wolle, zu denen sie gesetzlich nicht verpflich-tet sei. „Wir hatten der Kommunalauf-sicht allerdings ausführlich dargelegt, dass die Sanierung des AKS für uns keine freiwillige-, sondern eine Pflicht-aufgabe ist. Unsere Begründung lau-tete, dass sich dies u.a. daraus ergibt, dass die Stadt nach dem Landesent-wicklungsprogramm Thüringen ein Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ist. Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ha-ben die Aufgabe, höherwertige Funk-tionen der Daseinsvorsorge mit über-regionaler Bedeutung auch in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Kul-tur und Freizeit zu erfüllen. Hierzu ge-hören auch Sportstätten gehobenen Standards wie der Albert-Kuntz-Sport-park“, sagte die Bürgermeisterin.

Wehrleitertagung mit den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt

Atemschutzträger der Feuerwehren sollen neue Einsatzkleidung bekommenVoraussetzung: Haushaltsgenehmigung

Nordhausen-Steinbrücken (psv) Alle 50 Atemschutzträger der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt sollen noch in diesem Jahr komplett mit neuer Ein-satzkleidung ausgestatte werden. Das sagte Nordhausens Bürgermeis-terin Jutta Krauth auf der Turnusta-

gung mit den Leitern der Freiwilligen Wehren in Nordhausens Ortsteil Stein-brücken.

„Die Stadträte haben dafür im Haus-halt 60.000 Euro bereitgestellt. Aller-dings warten wir noch auf die Haus-

haltsgenehmigung. Ist diese da, kann mit der Anschaffung der Bekleidung begonnen werden“, so Frau Krauth.

In den Folgejahren sollen dann auch alle anderen Kameraden mit neuer Einsatzkleidung ausgestattet werden.

Während der Tagung der Wehrleiter wurde auch ein Nachteinsatz der neuen Drehleiter demonstriert. Die Leiter ist mit einer starken Leuchteinheit ausgerüstet. Foto: P. Grabe, Pressestelle Stadt Nordhausen

Am 3. April: Zeitzeugencafé im Lesesaal und Gedenken

an der Stele vor dem Rathaus

Nordhausen (psv) Zum Gedenken an die Opfer der Luftangriffe auf Nord-hausen findet dieses Jahr am Montag, dem 3. April 2017, um 10 Uhr, ein Zeit-zeugencafé im Lesesaal des Bürger-hauses statt. Schülergruppen der Re-gelschule „Käthe Kollwitz“ und des Gymnasiums „Wilhelm von Humboldt“ werden sich mit Zeitzeugen treffen und austauschen.Ab 12 Uhr gedenkt die Stadt Nord-hausen an der Stele vor dem Rathaus der Opfer der Bombardierung. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. „Jede Generation und jede Zeit hat ihre Formen der Erinnerung“, sagt die Beauftrage für Integration und Erinne-rungskultur der Stadtverwaltung, Dr. Cornelia Klose. Für die nachfolgenden Generationen werde es immer schwie-riger, den Zusammenhang von Natio-nalsozialismus, Krieg, Holocaust her-zustellen.

Deshalb habe sich die Arbeitsgrup-pe Gedenkkultur vor einigen Jah-ren die Aufgabe gestellt, die öffentli-che Erinnerung zu modernisieren und die nachfolgenden Generationen bes-ser in diesen Prozess einzubeziehen. „So können die Jugendlichen ihren ei-genen Bezug zu den historischen Er-eignissen anlässlich der Gedenktage schaffen“, sagt sie. In diesem Jahr werden aus diesem Grund die Gedenktage immer in Zu-sammenarbeit mit Schulen der Stadt Nordhausen gestaltet. Bereits am 27. Januar haben Schülerinnen und Schüler der Regelschule „Am Förs-temannweg“ die Gestaltung des Ge-denktages an die Opfer des Natio-nalsozialismus übernommen. Weitere Kooperationen mit dem Herder-Gym-nasium, der Regelschule „Käthe Kollwitz“, der Regelschule „G. E. Lessing“ und mit dem Humboldt-Gymnasium werden folgen.

Auch im Vorjahr hat die Stadt der Bombardierung Nordhausens mit einer Schüler-Gedenkveranstaltung, mit Zeitzeugengesprä-chen und einer Kranzniederlegung gedacht. (Foto: P. Grabe)

Hauptversammlung der Jagdgenossenschaft Nordhausen

Tagesordnung: 1. Auswertung Jagdjahr 2016/17 2. Entlastung Vorstand3. Haushaltsplan 2017/184. Beschluss Haushaltsplan5. Beschluss Auflösung Pachtvertrag Jagdbogen Himmelgarten6. Beschluss freihändige Vergabe Jagdbogen Himmelgarten7. Beschluss Vergabe Jagdbogen Himmelgarten8. Sonstiges

Termin: 30. März 2017 Ort: Bielen Strandgasstätte Zeit: 16.00 Uhr

gez. Axel AxtJagdvorsteher

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Seite 2 Nr. 02/2017 | 24. März 2017

N I C H T A M T L I C H E R T E I L

Weiterhin sind folgende Behörden, Einrichtungen und Institutionen Partner bei der Gefahrenabwehr in Bezug auf Hochwasser:- Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises- Landespolizeiinspektion Nordhausen- Jugendsozialwerk Nordhausen e. V.- Deutsches Rotes Kreuz- Johanniter Unfall-Hilfe e. V.

3. Warnung und Information der BevölkerungFür die Warnung und Information ihrer Einwohner ist die Stadt Nordhausen zuständig.Es ist notwendig, die Einwohner rechtzeitig zu warnen, um zum Einen auf eine bestehende Hoch-wassergefahr hinzuweisen und zum Anderen kurzfristig das Beachten bestimmter Verhaltensre-

MeldeschemaPegelstände Zorge 1,80 m Helme 1,30 mZusammentreffen des Wasserwehrdienstes im kleinen Kreis durch Anweisung des Ober-bürgermeisters bzw. der BürgermeisterinBerufsfeuerwehr – Ordnungsamt – Hauptamt – Leiter Bauhof.......................................................................................................................................................Pegelstände Zorge 2,60 m Helme 1,70 mAlarmstufe IEinrichtung Kontrolldienst durch Kräfte der Berufsfeuerwehr, der Freiwilligen Feuerwehren und der Ordnungsbehörde.......................................................................................................................................................Pegelstände Zorge 3,00 m Helme 1,90 mAlarmstufe IIDer Oberbürgermeister, Dr. Klaus Zeh/die Bürgermeisterin, Frau Jutta Krauth ordnet die Einrichtung eines Lagezentrums mit einem Krisenstab im Markt 15, Bürgersaal an.

OberbürgermeisterBürgermeisterinLeiter BerufsfeuerwehrAmtsleiter OrdnungsamtAmtsleiter HauptamtAmtsleiterLeiter BauhofPressesprecherLandespolizeiinspektionBrand- und Katastrophenschutz des Landkreises

Heranziehen weiterer Kräfte für den Wasserwehrdienst- Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Eigenbetriebe- Einwohner der Stadt nach ihren Kenntnissen und Fähigkeiten- Grundstücksbesitzer; Gewerbetreibende.......................................................................................................................................................Pegelstände Zorge 3,40 m Helme 2,10 mAlarmstufe IIIAktive Maßnahme der Hochwasserbekämpfung durch alle verfügbaren Kräfte des Was-serwehrdienstes. Bei Bedarf sind weitere Kräfte für den Wasserwehrdienst heranzuziehen.Bei weiterem Pegelanstieg ist ggf. Antrag auf Auslösung des Katastrophenfalls beim Land-kreis Nordhausen zu stellen.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nordhausen,

mit Bekanntmachung der Nordhäuser Wasserwehrsatzung am 23. Dezember 2016 im Nordhäu-ser Ratskurier hat sich die Stadt Nordhausen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht entschlossen, einen städtischen Wasserwehrdienst aufzubauen.

Im Rahmen der vorbeugenden Gefahrenabwehr macht sich der Aufbau eines städtischen Wasser-wehrdienstes erforderlich, da Nordhausen mit seinen Gewässern Zorge und Helme laut Festlegun-gen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz in einem Hochwasserrisiko-gebiet liegt. Entsprechend den Vorschriften der Nordhäuser Wasserwehrsatzung wurde durch die Stadtverwal-tung Nordhausen ein Hochwasseralarm- und Einsatzplan erstellt. Nach Meinung des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes soll ein solcher Hochwasseralarm- und Einsatzplan innerhalb der Stadt mit der Bevölkerung kommuniziert werden. Aus diesem Grund wird dieser Hochwasseralarm- und Einsatzplan im nichtamtlichen Teil des Amtsblattes als Bürger-information veröffentlicht. Etwaige Anregungen/Ergänzungen können Sie an die Stadtverwaltung Nordhausen, Ordnungsamt, Markt 15 übersenden. Diese werden fachlich geprüft und bei der nächsten Fortschreibung dieses Planes entsprechend berücksichtigt. gez. Dr. Klaus Zeh Oberbürgermeister

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 3 der Satzung über die Einrichtung eines Wasserwehr-dienstes in der Stadt Nordhausen (Nordhäuser Wasserwehrsatzung – NdhWwS) erlässt die Stadt Nordhau-sen für den Fall eines Hochwasserereignisses im Stadtgebiet folgenden Hochwasseralarm- und Einsatzplan:

InhaltsverzeichnisI. EinführungII. AlarmplanIII. EinsatzplanIV. Vorsorgende Maßnahmen der Grundstückseigentümer

I. EinführungDie Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen der letzten Jahre in Deutschland haben deutlich gemacht, dass eine gezielte und geordnete Gefahrenabwehr bei einem Hochwasserereignis einen koordinierten Einsatz von Kräften der Feuerwehr, der Ordnungsbehörde, der Stadt- und Gemeinde-verwaltungen, der Hilfsorganisationen und nicht zuletzt von den Bürgerinnen und Bürgern erfordert.

Insbesondere die Bürgerinnen und Bürger haben zu dem noch eine weitere wichtige Aufgabe:

Nach § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnah-men zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminimierung zu treffen. Das bedeutet, vom Hochwasser gefährdete Bürgerinnen und Bürger müssen die erforderlichen Vorkeh-rungen zum Schutz ihres Eigentumes rechtzeitig im Vorfeld selbst treffen. Dazu zählt insbesonde-re, dass sie die Nutzung ihrer Grundstücke den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Um-welt oder Sachwerten durch Hochwasser anpassen, um auf diese Weise Schäden zu minimieren.

Gemäß § 2 Abs. 3 NdhWwS hat die Stadt Nordhausen einen Hochwasseralarm- und Einsatzplan aufzustellen. Er basiert auf der Grundlage des ortsüblich bekannt-gemachten Organisationsplanes zur Nordhäuser Wasserwehrsatzung. Der Hochwasseralarm- und Einsatzplan soll den koordinier-ten Einsatz von Kräften bei einem Hochwasserereignis sicherstellen und somit zur Vermeidung oder Verminderung von Hochwasserschäden beitragen.

II. Alarmplan1. Meldeverfahren, MeldewegeIm Rahmen des Hochwasserwarn- und Alarmdienstes des Freistaates Thüringen warnt die Hochwassernachrichtenzentrale (HNZ) mit Sitz in der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) die Rettungsleitstelle beim Landkreis Nordhausen nach§ 14 Thüringer Rettungsdienstgesetz mittel FAX oder E-Mail vor drohendem Hochwasser (Hoch-wasserwarnung) und wenn die vorgegebenen Meldegrenzen erreicht bzw. überschritten werden (Hochwassermeldung).

Die Meldegrenzen sind als Wasserstände auf die einzelnen, im Hochwasser-meldedienst verwen-deten Pegel bezogen. Für das Gewässer 1. Ordnung Zorge ist dieses der Pegel Brücke Hesser-öder Straße und für das Gewässer 1. Ordnung Helme ist dieses der Pegel Ortslage Sundhausen Fußgängerbrücke.

Die Hochwassermeldungen kommen einmalig bei Grenzwertüberschreitung und enthalten folgen-de Angaben:- Datum, Uhrzeit der Grenzwertüberschreitung- Name des Pegels- Telefonnummer des Messwertansagers für weitere Informationen

Bei Anruf des Messwertansagers erhält man folgende Angaben:- Name des Pegels- Datum, Uhrzeit- Wasserstand am Pegel- Tendenz- letztes Minimum/Maximum

Bei anhaltender Hochwassersituation erhält die Leitstelle situationsabhängig weitere Hochwasser-informationen, bis hin zu stündlichen Mitteilungen. Die Leitstelle des Landkreises Nordhausen leitet die Informationen nach § 14 Thüringer Rettungsdienst-gesetz an die Stadt Nordhausen weiter. Die-se Informationen laufen bei der Zentrale der Berufsfeuerwehr, Hohekreuzstr. 1, auf.

Der Leiter der Berufsfeuerwehr, sein Stellvertreter oder der diensthabende Schichtleiter gibt die In-formationen an den Oberbürgermeister oder an die Bürgermeisterin weiter. Der Oberbürgermeister oder in Vertretung, die Bürgermeisterin entscheidet über die Einberufung und den Umfang der Ein-berufung des Wasserwehrdienstes der Stadt Nordhausen. Weiterhin besteht für die Stadt Nordhau-sen die Möglichkeit, über die Internetseite des HNZ – http://www.tlug-jena.de/hw/ Meldungen selbst zu generieren und per E-Mail zu bestellen.

2. Beteiligte und AuslöseschwellenIm Rahmen der Hochwasserbekämpfung und aller damit zusammenhängenden Gefahrenabwehr-maßnahmen nimmt der Wasserwehrdienst eine zentrale Stellung ein.

Vollzug Thüringer Wassergesetz (ThürWG)Vollzug Thüringer Verordnung zur Einrichtung des

Warn- und Alarmdienstes zum Schutz vor Wassergefahren (ThürWAWassVO)

Vollzug Nordhäuser Wasserwehrsatzung (NdhWwS)

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geln zu ermöglichen wie das Aufsuchen sicherer Orte oder Einschalten des Rundfunks. Um mög-lichst viel Zeit für Selbsthilfemaßnahmen zu lassen, sollten Warnungen und Informationen so früh wie möglich erfolgen. Für die Verbreitung der Informationen sollen folgende Möglichkeiten genutzt werden:- Durchsage durch Lautsprecherfahrzeuge- Einwurf von Hinweiszetteln in Hausbriefkästen- Telefon, SMS, E-Mail- Informationen über Rundfunk und örtliche Fernsehsender Die Informationen sollten möglichst mit standardisierten und einheitlichen Texten erfolgen.

Muster für eine Bürgerinformation im Hochwasserfall:„Aufgrund der aktuellen Wetterlage und den uns bekannten Prognosen ist in den nächsten Tagen/Stunden mit einem stetigen Pegelanstieg von Zorge/Helme zu rechnen. Die Stadtverwaltung Nord-hausen beobachtet ständig die weitere Hochwasserlage und trifft geeignete Maßnahmen. Sie wer-den weiterhin wie folgt informiert:- Lautsprecherdurchsagen- City-Ruf 696-115- RadiodurchsagenBitte beachten Sie unbedingt, dass die Notrufnummern 110 und 112 für akute Notfälle frei bleiben müssen. Eine Überlastung der Notrufnummern verhindert unter Umständen die rechtzeitige Hilfe-leistung für in Not geratene Personen.

Hinweis!Diese Information ist ein Teil der Gefahrenprävention. Sie kann niemanden von der eigenverantwort-lichen Vorsorge entbinden.“

III. Einsatzplan1. Pegel der Gewässer 1. Ordnung nach Thüringer Wassergesetz a) Zorge Pegel Zorgebrücke Hesseröder Straße b) Helme Pegel Ortslage Sundhausen, neue Fußgängerbrücke

2. Hochwassergefahrenpunkte in der Stadt Nordhausen2.1 Gewässer 1. Ordnung2.1.1 Gewässer Zorge a) Zorgebrücke Freiheitsstraße in Krimderode b) Zorgebrücke Gerhardt-Hauptmann-Straße c) Zorgebrücke Freiherr-vom-Stein-Straße d) Zorgebrücke Bahnhofstraße e) Zorgebrücke Sundhäuer Straße f) Zorgebrücke Thomas-Müntzer-Straße g)Zorgebrücke im Ortsteil Bielen2.1.2 Gewässer Helme a) Helmebrücke Auestraße/Riesleber Straße OT Sundhausen b) Helmebrücken Sondershäuser Straße OT Sundhausen c) Helmebrücke Brückenmühle d) Helmebrücke Landesstraße 3080 Nordhausen-Werther e) Helmebrücke Kleinwertherstraße OT Hesserode f) Hochwasserschutzdeich Sundhausen in Fließrichtung linksseitig, von Biogasanlage bis Ende Ortslage (Gartenanlage) g) Hochwasserschutzdeich Sundhausen in Fließrichtung rechtsseitig von Brücke Nordhäuser Straße bis Ende Bebauung, im Gelände auslaufender Deich h) Hochwasserschutzmauer Rinnestraße OT Sundhausen2.2 Gewässer 2. Ordnung a) Ronnebach in gesamter Ortslage Rodishain b) Wolfsbach im Bereich Einmündung in Ronnebach c) Ronnebach entlang Verbindungsstraße Stempeda Rodishain d) Ronnebach, nördliche Ortslage Stempeda e) Ronnebach, Ortslage Stempeda südlich Kalkhüttenstraße f) Hochwasserschutzbau Gumpebach g) Hochwasserschutzbauten Roßmannsbach h) Leimbach gesamte Ortslage im Ortsteil Leimbach i) Hochwasserschutzbau Herreder Bach im Ortsteil Herreden j) Hochwasserschutzbau Im Grund im OT Steigerthal k) Zwangspunkt Gumpebach, nördlich Parkallee l) Zwangspunkt eh. Mühlgraben, nördlich Parkallee

3. Warn- und Alarmdienst, einzuleitende MaßnahmenGemäß § 2 Abs. 4 NdhWwS sind für die in der Thüringer Verordnung zur Einrichtung des Warn- und Alarmdienstes zum Schutz vor Wassergefahren (ThürWAWassVO) genannten Gewässer (hier Zor-ge und Helme) bei Erreichen der Richtwasserstände für die Auslösung von Hochwasseralarmstufen an den Hochwassermeldepegeln gemäß Hochwassermeldeordnung (HWMO), spätestens nach Ausrufen durch die zuständige Behörde folgende Maßnahmen und Handlungen in der Stadt Nord-hausen durch den Wasserwehrdienst erforderlich:3.1 Meldebeginn bei Pegel Zorge 1,80 m – Pegel Helme 1,30 mMaßnahmen und Handlungen- Zusammentreten des Wasserwehrdienstes unter folgender Besetzung: . Oberbürgermeister, Herr Dr. Klaus Zeh . Bürgermeisterin, Frau Jutta Krauth . Leiter Berufsfeuerwehr, Herr Jung . Amtsleiter Ordnungsamt, Herr Kowal . Amtsleiter Haupt- und Personalamt, Herr Praetorius . Leiter Bauhof, Herr Eggerth- ständige Analyse der meterologischen und hydrologischen Lage und Beurteilung der Entwicklungstendenzen- Überprüfung der Alarmierungsunterlagen, der Information- und Meldeweg sowie der technischen Einsatzbereitschaft3.2 Ausrufen der Alarmstufe I bei Pegel Zorge 2,60 m – Pegel Helme 1,70 mMaßnahmen und Handlungen- ständige Analyse der meterologischen und hydrologischen Lage und Beurteilung der Entwicklungstendenzen- Einrichtung eines Kontrolldienstes zur täglich periodischen Kontrolle der Gewässer, Hochwasserschutzanlagen, gefährdeter Bauwerke und Ausuferungsgebiete einschließlich Weiterleitung der gewonnenen Informationen und Gefährdungen an die Leitung des Wasserwehrdienstes und an den Landkreis als untere Wasserbehörde- Herstellung der Arbeitsbereitschaft und Überprüfung der Einsatzbereitschaft

- Alarmierung zusätzlicher Kräfte, insbesondere die der Freiwilligen Feuerwehren und der ordnungsbehördlichen Vollzugsdienstkräfte- Durchführung von Hochwasserabwehrmaßnahmen, insbesondere der Beseitigung von Abflusshindernissen3.3 Ausrufen der Alarmstufe II bei Pegel Zorge 3,00 m – Pegel Helme 1,90 mMaßnahmen und Handlungen- Einrichtung eines Lagezentrums mit Krisenstab im Bürgersaal Markt 15 mit folgender Besetzung: . Oberbürgermeister, Dr. Klaus Zeh/Bürgermeisterin, Frau Jutta Krauth . Leiter Berufsfeuerwehr, Herr Jung/stellvertretender Leiter Berufsfeuerwehr, Herr Schinköth . Amtsleiter Ordnungsamt, Herr Kowal . Amtsleiter Haupt- und Personalamt, Herr Praetorius . Vertreter der Landespolizeiinspektion Nordhausen . Vertreter des Brand- und Katastrophenschutzes des Landkreises Nordhausen- ständige Analyse der meterologischen und hydrologischen Lage und Beurteilung der Entwicklungstendenzen- Einrichtung eines ständigen Wachdienstes zur Vorbereitung der aktiven Hochwasserbekämpfung an Gefährdungsabschnitten und gefährdeten Bauten- Vorbeugende Sicherungsmaßnahmen an Gefährdungsabschnitten und Beseitigung örtlicher Gefährdung und Schäden- Auslagerung von Hochwasserbekämpfungsmitteln an Gefährdungsabschnitte- Heranziehen weiterer Kräfte für die Wasserwehr aus den Reichen der Mitarbeiter der Stadtverwaltung, des Stadtentwässerungsbetriebes und der Bevölkerung- Vorbereitung für mögliche Evakuierungsmaßnahmen treffen3.4 Ausrufen der Alarmstufe III bei Pegel Zorge 3,40 m – Pegel Helme 2,10 mMaßnahmen und Handlungen- ständige Analyse der meteorologischen und hydrologischen Lage und Beurteilung der Entwicklungstendenzen- aktive Maßnahmen der Hochwasserabwehr einleiten- aktive Bekämpfung bestehender Gefahren für das Leben, die Gesundheit- notwendige Evakuierungsmaßnahmen der Bevölkerung in den Gefährdungsabschnit-ten einleiten- Unterbringung und Versorgung der Evakuierten3.5 Rückführung in den NormalzustandMaßnahmen und Handlungen- Ständige Analyse der meteorologischen und hydrologischen Lage und Beurteilung der Entwicklungstendenzen.- Bei nichtläufigen Regelständen an Zorge und Helme ist die Hochwasser-bekämpfung den sich weiter entspannten Verhältnissen anzupassen.- Nach Fallen der Regelstände unter denen des Meldebeginns (Zorge 1,80 m, Helme 1,30 m) ist mit der Schadensaufnahme zu beginnen. Hierzu ist das Bauordnungsamt der Stadt Nordhausen zum Krisenstab zwingend hinzuzuziehen.- Erarbeiten einer Prioritätenliste zur Beseitigung von Hochwasserschäden im öffentlichen Raum.- Der Leiter des Wasserwehrdienstes legt den Zeitpunkt fest, wann die Arbeit des Krisenstabes im Lagezentrum beendet wird.

IV. Vorsorgende Maßnahmen der GrundstückseigentümerHochwasser, Starkregen und Sturzfluten können jeden treffen und sind nicht an bestimmte Gebie-te gebunden.Generell gefährdet sind folgende Grundstücke:- Grundstücke in der Nähe von Flüssen und Bächen- Hochversiegelte Gewerbe- und Industrieflächen- Grundstücke ohne Rückstausicherung- Grundstücke ohne ausgeprägte Bordsteinkante, - Grundstücke mit Tiefgaragen und Kellerräume- Grundstücke an oder unterhalb einer abschüssigen StraßeEin besonderes Risiko besteht an Hanglagen (Abflussbeschleunigung, Erosion), in tieferliegenden Geländelagen (Gefahr von Rückstau aus den Kanalisationen) oder in Tunneln und Unterführungen.

Nach § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist jede Person, die durch Hochwasser oder Star-kregen betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vor-sorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminimierung zu treffen. Eine besondere Verpflichtung kommt hier den Grundstückseigentümern von gefährdeten Grundstücken zu. Jeder Grundstückseigentümer eines solchen Grundstückes sollte durch geeig-nete bauliche Maßnahmen sein Gebäude vor Schäden schützen. Dazu zählen:

- Gebäudeöffnungen gegen das Eindringen von Wasser abdichten, z. B. durch passgenaue Abdichtungen für Eingangs- und Fensteröffnungen - ggf. vertikale und horizontale Abdichtung des Kellers- Außenfassade durch wasserabweisende Materialien schützen- elektrische Versorgungsleitungen und Heizanlagennach Möglichkeit in den oberen Stockwerken einrichten sowie Installationen wie Steckdosen etc. mit hohem Bodenabstand anlegen- Elektrische Geräte hochlagern (z. B. Waschmaschine auf Regal)- Einbau einer Rückstausicherung gegen das Eindringen des Kanalisationswassers (Funktionsfähigkeit prüfen bzw. warten)- gezielte Sicherung von Gefahrengut und Öltanks- Verzicht auf hochwertige Einrichtungen und Wertgegenstände in gefährdeten Räumen- Verzicht auf Lagerung von wichtigen, sensiblen, teuren oder wassergefährdeten Gegenständen in Kellerräumen- Überprüfung, wo sich das Regenwasser auf dem Grundstück sammelt, wenn die Dachentwässerung, die Hofentwässerung, die Versickerungsanlage und das öffentliche Kanalnetz überlastet sind und Sicherungsmaßnahmen treffen

gez.Dr. Klaus ZehOberbürgermeister Nordhausen, den 03.02.2017

N I C H T A M T L I C H E R T E I L

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Seite 4 Nr. 02/2017 | 24. März 2017

A M T L I C H E R T E I L

Öffentlicher Teil:- Willensbekundung der Stadt Nordhausen als Kreissitz des zukünftigen Landkreises, Beschluss: BV/0621/2016Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:1) Der Stadtrat setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die Stadt Nordhausen Kreisstadt eines

neu zu bildenden Landkreises wird.2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Landrat im Innenministerium die-

sen Anspruch zu vertreten.Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

- Haushaltssatzung samt Anlagen der Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 2017, Beschluss: BV/0585/2016Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Haushaltssatzung samt Anlagen der Stadt Nord-hausen für das Haushaltsjahr 2017.Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

- Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Nordhausen (HSK Nr. 65-03-2015), Beschluss: BV/0455/2016Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die als Anlage beigefügte Friedhofssatzung für die Stadt Nordhausen.Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 25, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1

- Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nordhausen (HSK Nr. 65-03-2015), Beschluss: BV/0456/2016Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Friedhofs-gebührensatzung der Stadt Nordhausen.Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 25, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1

- 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Nordhausen für die Jahre 2015 – 2024, Beschluss: BV/0586/2016Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:1. Die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Stadt Nordhausen für die Jahre 2015 – 2024.2. Soweit die im Haushaltssicherungskonzept festgeschriebenen Maßnahmen nicht reines Verwaltungshandeln sind, müssen die Konsolidierungsmaßnahmen vor ihrer Umsetzung durch Einzelbeschlüsse untersetzt werden.Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 24, Ablehnung: 0, Enthaltung: 2

- Wirtschaftsplan der Harzer Schmalspurbahnen GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017, Be-schluss: BV/0577/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:Der Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen als bevollmächtigter Vertreter in der Gesellschafter-versammlung der Harzer Schmalspurbahnen GmbH wird ermächtigt, dem in der Anlage beigefüg-ten Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2017 zuzustimmen.Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 25 , Ablehnung: 0, Enthaltung: 1

- Wirtschaftsplan der Stadtwerke Nordhausen - Holding für Versorgung und Verkehr GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017, Beschluss: BV/0579/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwer-

ke Nordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr GmbH dem Wirtschaftsplan (Stand: 10.11.2016) für das Geschäftsjahr 2017 zuzustimmen.

2. Die Ermächtigung des Oberbürgermeisters, in der Gesellschafterversammlung der Kreditauf-nahme (Erhöhung Kontokorrentkredit) für das Wirtschaftsjahr 2017 zuzustimmen, bedarf einer gesonderten Beschlussfassung des Stadtrates.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 25, Ablehnung: 0,, Enthaltung: 0

- Wirtschaftsplan der Badehaus Nordhausen GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017, Beschluss: BV/0580/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:Der Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen als bevollmächtigter Vertreter der Stadtwerke Nord-hausen – Holding für Versorgung und Verkehr GmbH in der Gesellschafterversammlung der Bade-haus Nordhausen GmbH wird ermächtigt, dem Wirtschaftsplan der Badehaus Nordhausen GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017 (Stand 14.10.2016) zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 25, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

- Wirtschaftsplan der Energieversorgung Nordhausen GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017, Beschluss: BV/0581/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:Der Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen als bevollmächtigter Vertreter der StadtwerkeNordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr GmbH in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Nordhausen GmbH wird ermächtigt, dem Wirtschaftsplan der Energieversor-gung Nordhausen GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017 zuzustimmen.Ausgenommen von der Beschlussfassung sind die im Wirtschaftsplan 2017 ausgewiesenen kre-ditfinanzierten Investitionen. Die Ermächtigung des Oberbürgermeisters, in der Gesellschafterver-sammlung den Investitionen sowie den Kreditaufnahmen für das Jahr 2017 zuzustimmen, bedarf gesonderter Beschlussfassungen des Stadtrates.Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 25, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

- Wirtschaftsplan der Nordhausen Netz GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017, Beschluss: BV/0582/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:Der Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen als bevollmächtigter Vertreter der Stadtwerke Nord-hausen – Holding für Versorgung und Verkehr GmbH in der Gesellschafterversammlung der Ener-gieversorgung Nordhausen GmbH wird ermächtigt, dem Wirtschaftsplan der Nordhausen Netz GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017 zuzustimmen.Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 24, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1

- Wirtschaftsplan der Energieversorgung Nordhausen - Biomethan GmbH für das Wirt-schaftsjahr 2017, Beschluss: BV/0583/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:

Der Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen als bevollmächtigter Vertreter der Stadtwerke Nord-hausen – Holding für Versorgung und Verkehr GmbH in der Gesellschafterversammlung der Ener-gieversorgung Nordhausen GmbH wird ermächtigt, dem Wirtschaftsplan der Energieversorgung Nordhausen – Biomethan GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017 zuzustimmen.Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 25, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1

- Wirtschaftsplan Stadtwerke Nordhausen – Stadtwirtschaft GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017, Beschluss: BV/0611/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke

Nordhausen – Stadtwirtschaft GmbH dem anliegenden Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2017 (Stand: 14.10.2016), ausgenommen der Kreditaufnahme, zuzustimmen.

2. Die Ermächtigung des Oberbürgermeisters, in der Gesellschafterversammlung der Kreditauf-nahme für das Wirtschaftsjahr 2017 zuzustimmen, bedarf einer gesonderten Beschlussfas-sung des Stadtrates.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

- Wirtschaftsplan der Berufsbildungszentrum für den Straßenverkehr gGmbH für das Wirt-schaftsjahr 2017, Beschluss: BV/0613/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:1. Der Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen als bevollmächtigter Vertreter der Stadtwerke

Nordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr GmbH in der Gesellschafterversammlung der Berufsbildungszentrum für den Straßenverkehr gGmbH wird ermächtigt, dem Wirtschafts-plan des Berufsbildungszentrum für den Straßenverkehr gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2017 (Stand 11.10.2016) zuzustimmen.

2. Die Ermächtigung des Oberbürgermeisters, in der Gesellschafterversammlung der Kreditauf-nahme für das Wirtschaftsjahr 2017 zuzustimmen, bedarf einer gesonderten Beschlussfas-sung des Stadtrates.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

- Wirtschaftsplan der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017, Be-schluss: BV/0574/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH als bevollmächtigter Gesellschaftervertreter dem als Anlage beigefügten Wirt-schaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 (Stand: 11.11.2016) zuzustimmen.Von der Beschlussfassung nicht umfasst sind die Kreditaufnahmen zur Anschaffung und Finanzie-rung des Gelenkbusses für den Stadtverkehr, der zwei Busse für den Regionalverkehr sowie des Universalreparaturfahrzeuges. Diese werden dem Stadtrat in einer gesonderten Beschlussvorlage entsprechend § 74 Abs. 1 ThürKO vorgelegt.Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27, Ablehnung: 0 Enthaltung: 0

- Wirtschaftsplan der Südharz Klinikum Nordhausen gemeinnützige GmbH für das Wirt-schaftsjahr 2017, Beschluss: BV/0576/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Südharz Klinikum Nordhausen gemeinnützige GmbH dem anliegenden Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2017 (Stand 19.08.2016) zuzustimmen.Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

- Wirtschaftsplan der Südharzwerke Nordhausen - Entsorgungsgesellschaft mbH für das Wirtschaftsjahr 2017, Beschluss: BV/0578/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:Der Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen als bevollmächtigter Vertreter der Stadtwerke Nord-hausen – Holding für Versorgung und Verkehr GmbH in der Gesellschafterversammlung der Süd-harzwerke Nordhausen – Entsorgungsgesellschaft mbH wird ermächtigt, dem Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2017 (Stand 17.10.2016) zuzustimmen. Ausgenommen von der Beschlussfas-sung sind die im Wirtschaftsplan 2017 ausgewiesenen kreditfinanzierten Investitionen. Die Ermäch-tigung des Oberbürgermeisters, in der Gesellschafterversammlung den Investitionen sowie den Kreditaufnahmen für das Jahr 2017 zuzustimmen, bedarf gesonderter Beschlussfassungen des Stadtrates.Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

- Wirtschaftsplan der Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017, Beschluss: BV/0564/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Theater Nordhau-sen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH dem anliegenden Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2017 (Stand 07.09.2016) zuzustimmen.Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26, Ablehnung: 1, Enthaltung: 0

- Eintrittspreise der Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH ab 01.08.2017, Beschluss: BV/0565/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:Der Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH der Änderung der Eintrittspreise gemäß der beigefügten Anlage zum 01.08.2017 zuzustimmen.Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 27, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

- Einlage der Grundstücke Zorgestraße in die Kapitalrücklage der Städtische Wohnungs-baugesellschaft mbH, Beschluss: BV/0618/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:1. Die Stadt Nordhausen legt nachfolgende Grundstücke in die Kapitaleinlage der Städtische

Wohnungsbaugesellschaft mbH zum Verkehrswert i. H. v. 170.000 € (Verkehrswertgutachten vom 07.09.2016) ein:

. der Gemarkung Nordhausen Flur 1, Flst. 12/12 72 m²

. der Gemarkung Nordhausen Flur 1, Flst. 12/15 44 m²

. der Gemarkung Nordhausen Flur 1, Flst. 12/17 298 m²

. der Gemarkung Nordhausen Flur 1, Flst. 12/19 133 m²

. der Gemarkung Nordhausen Flur 1, Flst. 13/32 47 m²

. der Gemarkung Nordhausen Flur 1, Flst. 13/35 288 m²

. der Gemarkung Nordhausen Flur 1, Flst. 13/36 2.045 m²

. der Gemarkung Nordhausen Flur 1, Flst. 13/39 1.629 m²

. der Gemarkung Nordhausen Flur 1, Flst. 13/40 191 m²

. der Gemarkung Nordhausen Flur 1, Flst. 13/50 57 m²

Beschlüsse der 25. Sitzung des Stadtrates der Stadt Nordhausen am 7. Dezember 2016

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Seite 5 Nr. 02/2017 | 24. März 2017

A M T L I C H E R T E I L

. der Gemarkung Nordhausen Flur 1, Flst. 13/54 538 m²

. der Gemarkung Nordhausen Flur 1, Flst. 13/56 331 m²

. der Gemarkung Nordhausen Flur 1, Flst. 13/59 982 m²

. Gesamtfläche: 6.655 m².

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gleichlautende Beschlüsse als Gesellschaftervertre-ter in der Gesellschafterversammlung der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH zu fas-sen.

3. Der Wert der Grundstücke ist in der Mietkalkulation zu berücksichtigen. Die Kalkulation ist dem Stadtrat offenzulegen.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

- Einlage der Stadtwerke Nordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr GmbH und der Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH in die Betriebe gewerblicher Art Kindertages-stätten, Beschluss: BV/0619/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:dass die Stadt Nordhausen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis sowie zur Reduzierung des Dauer-verlusts im Betrieb gewerblicher Art die Beteiligungen an der Stadtwerke Nordhausen - Holding für Versorgung und Verkehr GmbH und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH in den Betrieb gewerblicher Art Kindertageseinrichtungen einlegt.Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

- Finanzierung der Kinderbetreuungsangebote der Stadt Nordhausen im 1. Halbjahr 2017, Beschluss: BV/0623/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:1. die Auszahlung der Zuschüsse für das 1. Halbjahr des Haushaltsjahres 2017 an die Träger der

Kindertageseinrichtungen der Stadt Nordhausen zur Finanzierung der angemessenen Perso-nal- und Sachkosten, die zur Betreibung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Nordhausen erforderlich sind und nicht durch Elternbeiträge und Einnahmen des Trägers gedeckt werden können. Die Höhe des Auszahlungsbetrages basiert auf dem Zahlbetrag des Haushaltsjahrs 2016.

Ausgehend davon, dass die Ausgaben und Einnahmen im Jahr 2017 der Höhe nach min-destens auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2016 geplant werden müssen, ohne dabei die in den vorliegenden Mittelanmeldungen der Träger für das Jahr 2017 vorsorglich geplanten Kostensteigerungen sowie die vorsichtig geschätzten Einnahmen zu berücksichtigen, wird der Auszahlung höchstens bis zu der im Haushaltsjahr 2016 ausgezahlten Zuschüsse anteilig für 6 Monate in Höhe von 4.470.130,32 € zugestimmt.

Sollte bis zum Auszahlungszeitpunkt ein rechtsgültiger Haushalt für das Jahr 2017 vorliegen, erfolgt die Auszahlung höchstens in Höhe dieses Haushaltsansatzes.

2. Die Auszahlung der Zuschüsse für die Monate Januar bis Juni 2017 erfolgt monatlich. Der An-teil je Monat beträgt 1/12 des jeweils in Bezug genommenen Haushaltsansatzes.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 23, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

- Unterstützung des Projektes Nordhäuser Kinder- und Jugendchor, Beschluss: BV/0617/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:Die Stadt Nordhausen unterstützt das Projekt Nordhäuser Kinder- und Jugendchor insbesonde-re durch die Möglichkeit der Nutzung von Räumlichkeiten in städtischen Gebäuden für Proben und Konzerte und die Unterstützung von Kooperationsprojekten mit Partnerstädten der Stadt Nordhau-sen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 23, Ablehnung: 0, Enthaltung: 2

- 7. Änderung der Benennung der Mitglieder und deren 1. und 2. Stellvertreter der Aus-schüsse des Stadtrates, Beschluss: BV/0025/2014-7

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt folgende 7. Änderung der Benennung der Mitglieder und deren 1. und 2. Stellvertreter der Ausschüsse des Stadtrates:

Hauptausschuss Mitglied Michael Mohr (Die Linke) 1. Stellvertreter Konstanze Keller-Hoffmeister (Die Linke) 2. Stellvertreter Barbara Schencke (Die Linke)Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 25, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

- Wissenschaftliche Studie der Gründe und Opferzahlen der Luftangriffe auf Nordhausen im April 1945, Beschluss: BV/0607/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:Die Stadt Nordhausen initiiert, koordiniert und betreut die wissenschaftliche Studie der Gründe und Opferzahlen der Luftangriffe auf Nordhausen im April 1945.Im Rahmen eines Forschungsprojekts wird eine Kommission, die aus Historikerinnen und Histori-kern aus Hannover, Leipzig, Moskau und Nordhausen besteht, den aktuellen Forschungsstand zu den Gründen und zur Zahl der durch die Luftangriffe auf Nordhausen getöteten Menschen feststel-len. Daneben wird eine Arbeitsgruppe, die aus Vertretern des Stadtrates, Nordhäuser Vereinen und Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürgern besteht, die Arbeit begleiten und unterstützen. Im Zeitraum von Dezember 2016 bis Dezember 2018 soll die Untersuchung durchgeführt werden. Die Studie ist ergebnisoffen. Das Ergebnis wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Gleichzeitig wird ein Zeitzeugenarchiv erstellt.Die Durchführung der Studie ist an den Erhalt von Fördermittel gebunden.Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

- Einstufung der Stadt Nordhausen in die Risikoklassen (Brandgefahren/technische Gefah-ren - BT) - (Gefahrgut/ABC-Gefahren - ABC), Beschluss: BV/0620/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt: Entsprechend § 3 (3) der Thüringer Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) vom 27. Januar 2009 sind Fahrzeuge und Sonderausrüstungen den örtlichen Erfordernissen entspre-chend vorzuhalten. Diese werden nach Risikoklassen ermittelt. Die Gemeinde legt Ausrückeberei-che auf der Grundlage der Einhaltung der Einsatzgrundzeit fest und ordnet diese in nachfolgende Risikoklassen – lt. Anlage 1 ThürFwOrgVO – ein:

1. Brandgefahren/technische Gefahren – BT 1 bis BT 42. Gefahrgut/ABC-Gefahren – ABC 1 bis ABC 33. Die brandschutztechnische Gefahren- und Risikoanalyse wird zukünftig kontinuierlich unter

Einbeziehung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Nordhausen fortgeschrieben.Die Stadt Nordhausen wird aufgrund der o. g. Gesetzlichkeiten in drei Ausrückebereiche aufgeteilt, mit entsprechenden Risikoklassen:

- Bereich „Mitte – Süd“ BT 4/ABC 3- Bereich „Nordwest“ BT 1/ABC 1- Bereich „Nordost“ BT 1/ABC 1

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0- Grundsatzbeschluss zur Erschließung des B-Plan-Gebietes „Rüdigsdorfer Weg“ (Straße

Zum Gumpetal und Zur Schönen Aussicht) sowie Hagenbergsiedlung und Übertragung der hieran anliegenden städtischen Grundstücke an die SWG entsprechend Lageplan, Be-schluss: BV/0537/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:Die Verwaltung wird ermächtigt, die Kosten der Erschließung der Straßen Zum Gumpetal, Zur Schö-nen Aussicht und Hagenbergsiedlung in die Haushaltspläne 2017 bis 2019 einzuplanen und die Einlage der städtischen Grundstücke in das Vermögen der SWG - gemäß beiliegendem Plan - vor-zubereiten.Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 25, Ablehnung: 0, Enthaltung: 1

- Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 „Am Sportplatz“ (OT Petersdorf) der Stadt Nordhausen, Beschluss: BV/0597/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:1. Die Abwägung der zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 107 „Am Sportplatz“ (OT Peters-

dorf) der Stadt Nordhausen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4a (3) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) und § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung ge-mäß § 1 (7) BauGB.

Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Stadt Nordhausen sind Bestandteil des Abwägungs-proto-kolls und liegen der Verfahrensakte sowie diesem Beschluss bei.

2. Die Verwaltung wird gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB beauftragt, die Behörden und sonstigen Trä-ger öffentlicher Belange, die benachbarten Gemeinden und die Öffentlichkeit, die Stellungnah-men abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

3. Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit ver-fügbar: Regionalplan Nordthüringen RP-NT 2012, Offenlandbiotopkartierung, wirksamer Flä-chennutzungsplan, Umweltbericht und Grünordnungsplan zum Bebauungsplan, FFH-Er-heblichkeitseinschätzung des Planungsbüros Dr. Weise hinsichtlich der FFH-Gebiete Nr. 6 „Rüdigsdorfer Schweiz-Harzfelder Holz-Hasenwinkel“ (DE 4430-304) und Nr. 7 „Pfaffenköpfe“ (DE 4431-320) sowie des SPA Gebietes Nr. 2 „Südharzer Gipskarst“ (DE 4430-420) in räumli-cher Nähe, Schalltechnische Begutachtung 16 2028-I02 der Ingenieur- und Sachverständigen-gesellschaft Dr. Blechschmidt & Reinhold GmbH und die Stellung-nahmen der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden aus der Beteiligung gem. § 3 (1), (2) BauGB, § 4 (1), (2) BauGB und § 4a (3) BauGB.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Nordhausen zur Berücksichti-gung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungs-grad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine wei-teren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des weiteren Planverfahrens vorgesehen werden.

4. Aufgrund des § 10 BauGB i. V. m. § 19 ThürKO in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Stadtrat für das Gebiet im Nordwesten der Ortslage Petersdorf, welches westlich durch die Straße „Mühlenweg“ begrenzt wird und ca. 125 m südöstlich des Bergwerksfeldes „Rüdigs-dorf/ Winkelberg“ liegt den Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) und der Textlichen Festsetzungen (Teil 3) als Satzung.

5. Die Begründung wird gebilligt. Der Bebauungsplan im Originalformat und die Begründung lie-gen zusätzlich während der Stadtratssitzung zur Einsicht und Erläuterung aus.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 107 „Am Sportplatz“ (OT Petersdorf) der Stadt Nordhausen bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Anschließend ist der Bebau-ungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begrün-dung und abschließender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den In-halt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

- Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Wilhelm-Nebelung-Straße“ der Stadt Nordhausen, Beschluss: BV/0598/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Wilhelm-Nebelung-Straße“ der Stadt

Nordhausen nach § 2 (1) BauGB. Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich befindet sich in der Kernstadt Nordhausen nördlich der Wilhelm-Nebelung-Straße sowie östlich der Stolberger Straße bzw. südwestlich der Wendenstraße im Blockinnenbereich. Das Plangebiet berührt dabei das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Göpffarth (siehe A n l a g e Übersichtsplan). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Wilhelm-Nebelung-Straße“ der Stadt Nord-hausen soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innen-entwicklung) und somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und zusammenfassender Erklärung nach § 10 (4) BauGB durchgeführt werden.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB soll gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 21, Ablehnung: 1, Enthaltung: 3

- Vergabe von Planungsleistungen: Historische Altstadt - Sicherung/Sanierung Kellerräume Nr. 9 - 12 in der Kranichstraße, Beschluss: BV/0627/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:Für die Sicherung/Sanierung der Kellerräume Nr. 9 – 12 in der Kelleranlage der alten Dombrauerei der Kranichstraße 15/16 werden folgende Planungsleistungen vergeben.1. Das Planungsbüro IfBuG Ingenieurbüro für Baustatik und Grundbau Dr. Jörg Diener und Tho-

mas Engelhardt, Futterstraße 17 in 99084 Erfurt wird mit der Tragwerksplanung in Höhe von 25.755,64 € brutto beauftragt.

2. Das Planungsbüro Rembe/Jentsch Architekten/Stadtplaner/Ingenieure Part GmbB, Wolfstra-ße 11 in 99734 Nordhausen wird mit der Gebäudeplanung in Höhe von 52.284,45 € brutto be-auftragt.

Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

- Antrag der Fraktion FDP/Für Nordhausen: Zeitnahe Lösung der Parkplatzproblematik in der Nordhäuser Alt- und Innenstadt, Beschluss: BV/0494/2016

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, eine Lösung der aktuellen Parkraumprobleme für die An-wohner der Nordhäuser Alt- und Innenstadt zeitnah herbeizuführen. Dabei soll bevorzugt das Inst-rument „Anwohnerparkbereiche“ genutzt werden.Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

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Seite 6 Nr. 02/2017 | 24. März 2017

A M T L I C H E R T E I L

Bauleitplanung der Stadt Nordhausen Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 „Tauchsportzentrum Nordhausen am Sundhäuser See“ der Stadt Nordhausen Hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB

B E K A N N T M A C H U N G

Im Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen sowie der for-mellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im o.a. Planverfahren wurde der Entwurf des vor-habenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 „Tauchsportzentrum Nordhausen am Sundhäuser See“ erneut überarbeitet.Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teil des Sundhäuser Sees einschließlich Uferbereich und erstreckt sich bis zum Uthleber Weg. An der westlichen Grenze des Geltungsbereichs des Planvor-habens befindet sich die Bundesstraße 4 (Helmestraße). Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mit veröffentlichten Planskizze ersichtlich.Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 15.02.2017 den überarbeiteten Ent-wurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 „Tauchsportzentrum Nordhausen am Sundhäu-ser See“ gebilligt und dessen erneute öffentliche Auslegung beschlossen.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfüg-bar: Regionalplan Nordthüringen RP-NT 2012, Offenlandbiotopkartierung, wirksamer Flächennut-zungsplan, schalltechnische Begutachtung des Sachverständigenbüros Dr. Blechschmidt & Rein-hold GmbH, Umweltbericht, Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag des Planungs-büros Dr. Weise.• zu den regionalplanerischen Zielvorgaben: Aussagen des Regionalplanes Nordthüringen in

der Begründung Teil I zum Bebauungsplan,• zur gesamtgemeindlichen Planung: Aussagen des wirksamen Flächennutzungsplanes der

Stadt Nordhausen in der Begründung Teil I zum Bebauungsplan,• zur schutzgutbezogenen Bewertung der Auswirkungen der Planung: Umweltbericht nach § 2

Abs. 4 BauGB und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB mit integriertem Grünordnungsplan und Arten-schutzbeitrag in der Begründung Teil II,

• zu naturschutzfachlichen Schutzgebieten sowie zum Eingriff der Planung in Natur und Land-schaft und den für den Ausgleich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen: Umwelt-bericht nach § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB mit integriertem Grün-ordnungsplan und Arten-schutzbeitrag in der Begründung Teil II,

• zu artenschutzrechtlichen Belangen: Artenschutzfachbeitrag als Anlage 1 zum Umwelt-bericht nach § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB mit integriertem Grün-ordnungsplan in der Begründung Teil II,

Nichtöffentlicher Teil (Veröffentlichung der BV-Nummer und Abstimmungsergebnis):- Beschluss: BV/0427/2016Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0- Beschluss: BV/0553/2016Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 11, Ablehnung: 13, Enthaltung: 2- Beschluss: BV/0616/2016Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 26, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0

B E K A N N T M A C H U N G

Beschlüsse der Sitzung des Werkausschusses vom 08.03.2017Öffentlicher Teil: Ausschussvorlage Nr. AV/0655/2017 Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag für die Ortsentwässerung Nordhausen, Rekonstruktion Schmutzwasser- und Regenwasser-Ortssammler Förstemannstraße, Albert-Träger-Straße (inkl. Knoten Alexander-Puschkin-Straße), Wilhelm-Nebelung-Straße, Semmelweißstraße, Schärfgasse und Herderweg (Kanalsanierungsmaßnahmen) an die Aarsleff Rohrsanierung GmbH, Geschwenda, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 271.812,78 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. Ausschussvorlage Nr. AV/0656/2017 Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag für die Erneuerung der Zentrifuge auf der Kläranlage Nordhausen an die FLOTTWEG SE, Leipzig, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 525.640,72 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. Ausschussvorlage Nr. AV/0657/2017 Der Werkausschuss beschließt: 1. den Auftrag für die Erneuerung der Gebläsestation auf der Kläranlage Nordhausen – Los 1: Bauarbeiten an die Firma Laute Pumpwerksbau GmbH & Co. KG, Goldbeck, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 54.972,72 € zu vergeben. 2. den Auftrag für die Erneuerung der Gebläsestation auf der Kläranlage Nordhausen – Los 2: Maschinentechnik an die Firma KOPF Umwelt- und Energietechnik GmbH, Riesa, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 173.929,81 € zu vergeben. 3. den Auftrag für die Erneuerung der Gebläsestation auf der Kläranlage Nordhausen – Los 3: EMSR-Technik an die Firma WTB Elektro GmbH, Stadt Mansfeld, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 144.893,59 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. Ausschussvorlage Nr. AV/0658/2017 Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag für die Erneuerung Fahrbahn und Rekonstruktion Schmutzwasser- und Regenwasser-Ortssammler August-Bebel-Platz Südseite an die Bauunternehmen Henning GmbH, Urbach, mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 161.645,48 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0. Nichtöffentlicher Teil: Ausschussvorlage Nr. AV/0659/2017 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6, Ablehnung: 0, Enthaltung: 0.

• allgemeine abfallwirtschaftliche und bodenschutzrechtliche Hinweise für den weiteren Planvoll-zug als Anlagen 1 und 2 der Begründung Teil I zum Bebauungsplan,

• schalltechnische Begutachtung der Ingenieur- und Sachverständigengesellschaft Dr. Blech-schmidt & Reinhold GmbH zu immissionsschutzrechtlichen Belangen in der Anlage 3 der Be-gründung Teil I zum Bebauungsplan.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Nordhausen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Er-mittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des weiteren Planverfahrens vorgesehen werden: • Einholung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden im Rahmen der er-

neuten Beteiligung gem. § 4a (3) BauGB.Der geänderte Entwurf des o.a. Bauleitplanes, bestehend aus der Planzeichnung sowie den text-lichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich aller Anlagen und dem Umweltbericht wer-den an nachfolgender Stelle innerhalb der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus-gelegt in der Zeit

vom 03.04.2017 bis einschließlich 05.05.2017im Flur des Amtes für Zukunftsfragen und Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadt-haus, 2. OG, während der Öffnungszeiten Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 UhrFachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öff-nungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Der Entwurf des o.a. Bau-leitplanes und die Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.Während der Zeit der Öffentlichkeitsbeteiligung stehen die Planunterlagen zusätzlich unter www.nordhausen.de zum Download bereit.Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 „Tauchsportzentrum Nord-hausen am Sundhäuser See“ und der Begründung einschließlich aller Anlagen, sowie dem Umwelt-bericht, der u.a. nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB nach den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 (6) Nr. 7 BauGB gegliedert ist, sind während der Auslegung folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs-gerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.Nordhausen, den 13.03.2017

gez. Dr. Klaus ZehOberbürgermeister

Anlage: Übersichts- und Lageplan

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Seite 7 Nr. 02/2017 | 24. März 2017

A M T L I C H E R T E I L

A U S S C H R E I B U N G

Die Stadt Nordhausen sucht für die Schiedsstelle, zuständig für den Bereich des gesam-ten Stadtgebietes der Stadt Nordhausen sowie der Ortsteile der Stadt Nordhausen (Bielen, Herreden, Hesserode, Himmelgarten, Hochstedt, Hörningen, Leimbach, Petersdorf, Ro-dishain, Rüdigsdorf, Steigerthal, Steinbrücken, Stempeda, Sundhausen), eine

Schiedsperson sowie deren Stellvertreter

für die Amtszeit von 5 Jahren.Das Ehrenamt einer Schiedsperson können Bürgerinnen und Bürger übernehmen, die mindestens 25, höchstens 70 Jahre alt sind. Außerdem soll die Schiedsperson ihrer Per-sönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sein und im Bereich der Schieds-stelle wohnen. Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, als Vorstufe zum Gerichtsverfahren, Streitig-keiten und Meinungsverschiedenheiten vermögens- und strafrechtlicher Art zu schlichten und im Sühneverfahren einen Vergleich herbeizuführen. So werden gerichtliche Auseinan-dersetzungen vermieden. Das entlastet die Gerichte und spart den Streitenden Kosten und Nerven. Der Aufgabenbereich des „Schlichters“ ist vielfältig, wie beispielsweise Nachbar-schaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter aber auch leichte Körperverletzungen, Haus-friedensbruch oder Beleidigung. Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt 5 Jahre.Der Stadtrat wählt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber die geeignete Person.Interessenten können sich bis zum 18. April 2017 schriftlich unter Angabe von Name, An-schrift, Geburtsdatum und Beruf unter folgender Anschrift bewerben: Stadt Nordhausen Rechtsamt Markt 1 99734 Nordhausen.

Auskünfte über das Amt der Schiedsperson können Sie unter o. g. Adresse bzw. unter der Telefonnummer 03631/696-494 erhalten.

gez. i.V. Jutta KrauthDr. Klaus Zeh, Oberbürgermeister

Schiedsperson und deren Stellvertreter

H I N W E I S B E K A N N T M A C H U N G

Vollzug Tierseuchenrecht/Viehverkehrsverordnung – Bekämpfung der Geflügelpest

Der Fachbereich Veterinärwesen Nordhausen hebt die am 31. Januar 2017 erlassene

Allgemeinverfügung auf.Somit wird die darin beauflagte Aufstallungspflicht für die Geflügelhaltung im Landkreis Nordhau-sen aufgehoben. Die Aufstallungspflicht bleibt lediglich für die im November 2016 festgelegten Risi-kogebiete Auleben, Bielen und Sundhausen bis auf weiteres bestehen.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Allgemeinverfügung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schrift-lich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Fachbereich Veterinärwesen, OT Bielen, Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen erheben.

Nordhausen, den 14.03.2017gez. A. WilhelmFachbereichsleiterin Veterinärwesen, Landkreis Nordhausen

„ehemalige Wohnhaus in Steinbrücken – Steinbrücker Ring 14“

Gemarkung Steinbrücken, Flur 1, Flurstück 289/188, zum HöchstgebotMindestgebot ist der Verkehrswert in Höhe von 12.000,00 €

Das Gebot bedarf der Schriftform. Es muss spätestens bis zum 28.04.2017 bei der Stadt-verwaltung Nordhausen, Amt für Zukunftsfragen und Stadtentwicklung, Markt 1, 99734 Nordhausen eingegangen sein.

Es ist in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit der Kennzeichnung„Öffentliche Ausschreibung - Steinbrücker Ring 14“ einzureichen. Zur Fristwahrung ist die Abgabe eines Gebotes per Fax zulässig. Die Originalunterlagen sind in diesem Fall unverzüglich nachzureichen.

Kontakt: Stadtverwaltung Nordhausen Amt für Zukunftsfragen u. Stadtentwicklung Stadtsanierung und untere Denkmalschutzbehörde Markt 1, 99734 Nordhausen Mirko Blum, Tel.: 03631 – 696 496 Fax: 03631 – 696 87496 E-Mail: [email protected]

Die Ausschreibung und weitere Informationen finden Sie auf www.nordhausen.de.

Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Stadt Nordhausen ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zu-schlag zu erteilen. Für den Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen und der obigen Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Die Stadt Nordhausen verkauft auf dem Wege einer öffentlichen Ausschreibung das

A U S S C H R E I B U N G

Hinweis zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Winkelberg“

Das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde beabsichtigt den Erlass einer Rechtsverordnung zur endgültigen Unterschutzstellung des

Naturschutzgebietes „Winkelberg“ im Landkreis Nordhausen.

Der geplante Geltungsbereich des Naturschutzgebietes betrifft die Gemarkungen Petersdorf, Flur 2 und Rüdigsdorf, Flur 4 der Stadt Nordhausen im Landkreis Nordhausen.

Gemäß § 21 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) ist der Entwurf der Schutzgebietsverordnung einschließlich der dazugehörigen Karten für die Dauer eines Monats öf-fentlich in dem davon betroffenen Landratsamt auszulegen. Auf Ort und Dauer der Auslegung wird hiermit gemäß § 21 Abs. 2 ThürNatG hingewiesen.

Der Entwurf der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Winkelberg“ und die dazugehöri-gen Karten liegen in der Zeit

vom 13. März 2017 bis einschließlich 21. April 2017

im Landratsamt des Landkreises Nordhausen, Fachgebiet Wasser-, Boden- und Naturschutz, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen

für jedermann zur kostenlosen Einsichtnahme während der Dienstzeiten aus.Bedenken und Anregungen können dort während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nieder-schrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Bedenken und Anregungen während der Aus-legungsfrist auch direkt an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 410 – obere Naturschutzbe-hörde, Weimarplatz 4, 99423 Weimar gerichtet werden.

gez. Dr. Klaus Zeh, Oberbürgermeister

H I N W E I S B E K A N N T M A C H U N G

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Seite 8 Nr. 02/2017 | 24. März 2017

N I C H T A M T L I C H E R T E I L

IMPRESSUM:Nordhäuser Ratskurier - Amtsblatt der Stadt Nordhausen Herausgeber: Stadt Nordhausen, Büro des Oberbürgermeisters, Markt 1, 99734 Nordhausen Satz/Druck/Verteilung: Härting und Lechte GmbH, Bahnhofstraße 25, 99734 Nordhausen Bezugsmöglichkeiten/ -bedingungen: Das Amtsblatt liegt der Zeitung „Nordhäuser Wochen-chronik“ bei und erscheint in unregelmäßigen Abständen. Es wird mit dieser Zeitung oder gege-benenfalls getrennt davon an alle Haushalte der Stadt Nordhausen einschließlich der eingemein-deten Ortsteile kostenlos verteilt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit das Amtsblatt einzeln in der Stadtinformation, Markt 1, abzuholen oder einzeln oder im Abonnement, entsprechend der jeweils geltenden Verwaltungskostensatzung, zu beziehen (zurzeit gilt die Verwaltungskosten-satzung vom 26.06.2003; Abholung in der Stadtinformation: 1,50 Euro, Einzelbezug: 2,50 Euro, inklusive Versandkosten, Jahresabonnement: 25,00 Euro, inklusive Versandkosten).

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Kundendienstbüro Patrik HoffmannTel. 03631 994974 [email protected] Grimmel 16, 99734 Nordhausen Mo.–Fr. 8.00–13.00 UhrMo., Di., Do. 15.00–18.00 Uhrsowie nach Vereinbarung

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Vertrauensmann Steve MarkertTel. 03631 4307304 [email protected] Justus-Jonas-Straße 20 99734 Nordhausen

3. Nordhäuser Brunnenfest und 2. Nordhäuser Wurstmarkt

am verkaufsoffenen Sonntag am 26. März

Nordhausen (psv) Auch in diesem Jahr wird es wieder ein Brunnenfest geben, auch diesmal wieder kombi-niert mit dem 2. Nordhäuser Wurst-markt und dem verkaufsoffenen Sonn-tag am 26. März. Das kündigte jetzt die Leiterin der Stadtinformation, Bir-git Adam, an.

In diesem Jahr sei wieder eine Paten-schaft für einen Brunnen dazugekom-men, freut sie sich. Das zeige, dass

sich die Vereine und Händler immer mehr mit der Aktion identifizieren. Mit dem dazugekommenen Neptunbrun-nen auf der Promenade werden nun zehn Brunnen von Händlern, Verei-nen und der Stadt Nordhausen ge-schmückt.Am Sonntag, am 26. März, beginnt an-lässlich des 3. Nordhäuser Brunnen-festes um 13 und 15 Uhr jeweils am Brunnen auf dem Markt ein Rund-gang zu den Brunnen. „Die erste Füh-

rung führt zum Rosengartenbrunnen, die zweite Führung führt zum Brun-nen am Badehaus“, sagt Frau Adam, die den Rundgang führt und dabei die einzelnen Motive der Brunnen und die Institutionen, die diesen Brunnen ge-schmückt haben, erläutert.

Darüber hinaus findet von 10 bis 17 Uhr findet ebenfalls an diesem Sonn-tag der 2. Nordhäuser Wurstmarkt auf dem Rathausplatz statt.

Gitarrenensemble „Con fermezza“ trägt sich ins Ehrenbuch der Stadt Nordhausen ein

Nordhausen (psv) Das Gitarrenen-semble „Con fermezza“ hat sich in das Ehrenbuch der Stadt Nordhausen ein-getragen. Mit dem Eintrag würdigt die Stadt Nordhausen die herausragen-den Leistungen des Ensembles, das mehrmaliger Bundespreisträger ist. „Die Eintragung in das Ehrenbuch ist ein sehr großes Geschenk für uns wie auch die Siege bei den Bundeswett-bewerben“, sagte Daniela Heise bei der Veranstaltung im Ratssaal des Bürgerhauses. „1996 gegründet, hat `Con Fermez-za´ in zwei Dekaden eine erstaunliche und aufgrund des hohen Qualitäts-anspruchs beachtliche Entwicklung genommen. Diese wurde im Vorjahr erneut mit dem großen Erfolg des En-sembles beim 9. Deutschen Orches-terwettbewerb gekrönt. Zum dritten Mal in Folge hatte ´Con Fermezza´ den Bundespreis in der Kategorie Gi-tarrenensembles nach Nordhausen gebracht“, sagte Nordhausens Beige-ordneter Peter Uhley in seiner Lauda-tio im Ratssaal. „`Con Fermezza´ – das heißt `Mit

Ausdauer´. Mit Ausdauer bei den vie-len gemeinsamen Proben und Vorbe-reitungen auf herausragende Ereig-nisse ist aus dem jungen Pflänzchen, das vor 21 Jahren aus unserer Kreis-musikschule heranwuchs, eine fast familiäre Gemeinschaft gewachsen. Sie wird von Freundschaften geprägt

und zusammengehalten. Bei `Con Fermezza´ ist eben nichts künstlich zusammen`gecastet´ worden, um am Musikhimmel heute kurz und grell zu erglühen und um dann schon mor-gen im Nirgendwo zu verschwinden. Nein, `Con Fermezza´ strahlt behut-sam und aus der Tiefe, beschenkt das Publikum mit musikalischem Genuss und wohl auch dem Geist der inneren Harmonie und erfreut uns genau des-halb anhaltend und tiefgreifend“, so Uhley weiter.„`Con fermezza´ ist das `Bayern München´ der deutschen Gitarre-nensembles, sagte Wieland Gruppe. Gruppe leitet das Obergebraer Zupfor-chester und hatte „Con fermezza“ zur Eintragung in das Ehrenbuch vorge-schlagen. Am Ende des Festaktes erfreuten die Musiker von „Con fermezza“ die rund 70 Besucher mit einem Matinee-Kon-zert.

Fotos: P. Grabe, Pressestelle Stadt Nordhausen