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Durchführungsbestimmungen zu den Medienrichtlinien für die Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga, Saison 2011/12 Stand: August 2011 Seite 1 von 25 Präambel Die Zusammenarbeit zwischen der Bundesliga und der 2. Bundesliga auf der einen sowie den ver- schiedenen Medien auf der anderen Seite ist in den vergangenen Jahren immer umfangreicher gewor- den. In gleicher Weise hat die Bedeutung der öffentlichen Darstellung des Fußballs und seiner betei- ligten Vereine und Kapitalgesellschaften (im Folgenden zusammenfassend „Clubs“) für die Wahrneh- mung des Besuchers/Fans zugenommen. Um zum einen den Ablauf im Stadionbetrieb zu vereinfachen, zum anderen aber auch die Rechte und Pflichten im Rahmen der nationalen und internationalen Berichterstattung über den Fußball für alle ein- heitlich und verbindlich zu regeln, hat die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (im Folgenden „DFL“) „Durch- führungsbestimmungen zu den Medienrichtlinien für die Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga“ (im Fol- genden „Durchführungsbestimmungen“) erarbeitet. Die Durchführungsbestimmungen haben für alle Meisterschaftsspiele (einschließlich Supercup und Relegation) Gültigkeit. Die jährlich aktualisierten Durchführungsbestimmungen inkl. aller Anlagen sind auf www.bundesliga.de im Bereich Medien-Center abrufbar. Der Heimverein trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm beauftragten Personen rund um den Spielbetrieb (besonders im Bereich des Ordnungsdienstes) über Inhalt und Anwendung der Richtlinien jederzeit informiert sind.

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Durchführungsbestimmungen

zu den Medienrichtlinien für die Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga, Saison 2011/12

Stand: August 2011 Seite 1 von 25

Präambel Die Zusammenarbeit zwischen der Bundesliga und der 2. Bundesliga auf der einen sowie den ver-schiedenen Medien auf der anderen Seite ist in den vergangenen Jahren immer umfangreicher gewor-den. In gleicher Weise hat die Bedeutung der öffentlichen Darstellung des Fußballs und seiner betei-ligten Vereine und Kapitalgesellschaften (im Folgenden zusammenfassend „Clubs“) für die Wahrneh-mung des Besuchers/Fans zugenommen. Um zum einen den Ablauf im Stadionbetrieb zu vereinfachen, zum anderen aber auch die Rechte und Pflichten im Rahmen der nationalen und internationalen Berichterstattung über den Fußball für alle ein-heitlich und verbindlich zu regeln, hat die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (im Folgenden „DFL“) „Durch-führungsbestimmungen zu den Medienrichtlinien für die Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga“ (im Fol-genden „Durchführungsbestimmungen“) erarbeitet. Die Durchführungsbestimmungen haben für alle Meisterschaftsspiele (einschließlich Supercup und Relegation) Gültigkeit. Die jährlich aktualisierten Durchführungsbestimmungen inkl. aller Anlagen sind auf www.bundesliga.de im Bereich Medien-Center abrufbar. Der Heimverein trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm beauftragten Personen rund um den Spielbetrieb (besonders im Bereich des Ordnungsdienstes) über Inhalt und Anwendung der Richtlinien jederzeit informiert sind.

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zu den Medienrichtlinien für die Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga, Saison 2011/12

Stand: August 2011 Seite 2 von 25

Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen ..................................................................................................................................................................................... 3

2. Akkreditierung von Medien................................................................................................................................................................ 4

2.1. Allgemeine Bestimmungen..................................................................................................................................................... 4

2.1.1 Akkreditierungsvoraussetzungen ............................................................................................................................. 4

2.1.2 Haftung ..................................................................................................................................................................................... 6

2.2. Akkreditierung bei Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga ........................................................................... 6

2.2.1 Print ............................................................................................................................................................................................ 7

2.2.2 TV und IPTV ............................................................................................................................................................................ 7

a) TV-Live-Verwerter ............................................................................................................................................................. 8

b) IPTV-Live-Verwerter und Free-TV-Erstverwerter .......................................................................................... 9

c) Free-TV-Zweit- und -Nachverwerter internationale Nachverwerter .................................................. 9

2.2.3 Hörfunk/Audio ...................................................................................................................................................................... 9

2.2.3.1 Private Hörfunksender ....................................................................................................................................... 9

2.2.3.2 Öffentlich-rechtliche Hörfunksender/Landesrundfunkanstalten der ARD („LRA“)...... 10

2.2.3.3 Web-Radio ............................................................................................................................................................... 11

2.2.4 Fotografen ........................................................................................................................................................................... 11

2.2.5 Internet .................................................................................................................................................................................. 13

2.2.6 Stadion-TV ........................................................................................................................................................................... 14

2.2.7 Club-TV .................................................................................................................................................................................. 14

2.2.8 Sportdatendiensteanbieter ....................................................................................................................................... 14

3. Arbeitsrichtlinien in den einzelnen Bereichen ...................................................................................................................... 15

3.1. Stadion-Innenraum und Zuschauerbereich ................................................................................................................ 15

3.1.1 Generelle Bestimmungen ............................................................................................................................................ 15

3.1.2 Flash-Interview-Zone .................................................................................................................................................... 15

3.1.3 TV und IPTV ......................................................................................................................................................................... 16

3.1.4 Hörfunk/Audio ................................................................................................................................................................... 21

3.1.5 Fotografen ........................................................................................................................................................................... 21

3.1.6 Stadion-TV ........................................................................................................................................................................... 22

3.2. Presse- und Kommentatorentribüne ............................................................................................................................. 23

3.3. Indoor-Flash-Interview-Zone (X-Zone) ........................................................................................................................ 23

3.4. Mixed-Zone .................................................................................................................................................................................. 23

3.5. Pressekonferenz ....................................................................................................................................................................... 24

3.6. Ehrentribüne, VIP- und Logenbereiche ......................................................................................................................... 24

Anlagenverzeichnis ......................................................................................................................................................................................... 25

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zu den Medienrichtlinien für die Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga, Saison 2011/12

Stand: August 2011 Seite 3 von 25

1. Vorbemerkungen

Der Ligaverband hat für die Spielzeiten 2009/10 bis 2012/13 Verträge über die mediale Ver-wertung der Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga geschlossen. Das Basissignal aller Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga (einschließlich Supercup und Relegation) wird von der 100pro-zentigen Tochtergesellschaft der DFL, der SPORTCAST GmbH (im Folgenden „SPORTCAST“) produziert.

„Spielbilder“ im Sinne dieser Durchführungsbestimmungen sind alle visuellen und audiovisuellen Aufnahmen in Form von Lauf- oder Einzelbildern (einschließlich Sequenzbildern) von den Meis-terschaftsspielen der Bundesliga und 2. Bundesliga (einschließlich Supercup und Relegation), die im Zeitraum zwischen Stadionöffnung und Stadionschließung im oder vom Stadion-Innenraum (inkl. Zuschauerbereich und Interview-Zonen) gemacht werden.

Seit Beginn der Spielzeit 2009/10 nimmt der TV-Sender Sky als TV-(Live-)Verwerter die Live-Übertragung von den Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga im Pay-TV vor. Parallel dazu wer-den alle Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga auf der IPTV-Plattform der Deutschen Telekom live übertragen (IPTV-[Live-]Verwerter). Darüber hinaus überträgt die ARD neben Sky und der Deutschen Telekom jeweils das Saison- und das Rückrundeneröffnungsspiel der Bundesliga live im frei empfangbaren TV (Free-TV). Sport1 nimmt die Live-Übertragung der montags (bei Wo-chenspieltagen ggf. auch donnerstags) angesetzten Spiele der 2. Bundesliga im Free-TV wahr.

Im Bereich der Erstverwertung im Free-TV bestehen Übereinkünfte des Ligaverbandes mit der ARD (Bundesliga am Samstag – Nachmittagsspiele – und Sonntag | 2. Bundesliga am Samstag), dem ZDF (Bundesliga-Abendspiel am Samstag) und Sport1 (2. Bundesliga am Freitag und Sonn-tag).

Die Zweitverwertung im Free-TV von den Samstagnachmittagspielen der Bundesliga liegt beim ZDF.

Darüber hinaus hat der Ligaverband Rechte zur zeitversetzten Verwertung und zur Nachverwer-tung an verschiedene nationale TV-Sender vergeben.

Die medialen Verwertungsrechte für die internationalen Territorien werden seit Beginn der Sai-son 2009/10 von der DFL-Tochter DFL Sports Enterprises GmbH (im Folgenden „DFL Sports Enterprises“) vermarktet. Die DFL Sports Enterprises hat im Namen und auf Rechnung des Liga-verbandes diverse Verwertungsverträge mit internationalen Verwertern geschlossen.

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Stand: August 2011 Seite 4 von 25

2. Akkreditierung von Medien

2.1. Allgemeine Bestimmungen

Der Ligaverband und die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga haben das Recht, den Zugang der Medienvertreter zum Stadion zu regulieren. Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga (einschließlich Supercup und Relegation) und die redak-tionelle Arbeit der akkreditierten Medienvertreter.

2.1.1 Akkreditierungsvoraussetzungen

Zu den Spielen des Lizenzfußballs können ausschließlich Mitarbeiter und Beauftragte der Lizenz-rechteinhaber (TV, IPTV und Hörfunk/Audio, Web-Radio, Sportdatendiensteanbieter) sowie hauptberuflich tätige (Sport-)Journalisten aus den Bereichen Print, Foto und Internet akkredi-tiert werden.

Die Akkreditierungen aller nationalen Bewegtbildrechteinhaber (TV-Live-Verwerter, IPTV-Live-Verwerter, Free-TV-Erst-, -Zweit- und -Nachverwerter und Club-TV) erfolgen ausschließlich über die SPORTCAST (E-Mail: [email protected]).

Alle nationalen EB-Teams haben dabei für ihre Akkreditierungsanträge ausschließlich das in der Anlage 1c beigefügte Akkreditierungsformular TV/IPTV (EB-Teams) zu verwenden. Die Akkredi-tierungsanträge der nationalen EB-Teams müssen vor Wochenendspieltagen spätestens am Dienstag vorher bis 12.00 Uhr, vor Wochenspieltagen (Dienstag/Mittwoch) spätestens am Frei-tag vorher bis 12.00 Uhr bei der SPORTCAST eingegangen sein. Eine spätere Akkreditierung ist nicht möglich.

Die Akkreditierungen aller internationalen Bewegtbildrechteinhaber erfolgen ebenfalls aus-schließlich über die SPORTCAST und zwar online über das Customer Service Tool (CST), das allen internationalen Lizenznehmern rund um die Uhr bis zur angekündigten Buchungsdeadline zur Verfügung steht.

Akkreditierungs- bzw. Lizenzanfragen anderer Bewegtbildinteressenten sind – im Gegensatz zu den oben genannten Fristen – spätestens zehn Tage vor einem Spieltag an die DFL Sports Enter-prises (E-Mail: [email protected]) zu richten. Eine Entscheidung über die Zulassung ist frühestens am Mittwoch vor einem Wochenendspieltag bzw. am Freitag vor einem Wochenspiel-tag in Abhängigkeit vorhandener und notwendiger Kapazitäten möglich.

Alle anderen Medienvertreter akkreditieren sich grundsätzlich über den jeweiligen Heimverein. Hierzu sind ausschließlich die in den Anlagen 1a und 1b beigefügten interaktiven Akkreditie-rungsformulare (MEDIEN für Print/Internet/Hörfunk für Journalisten; FOTO für Fotografen) zu verwenden. Die Akkreditierungsanträge einschließlich ihrer Anlagen müssen vor Wochenend-spieltagen spätestens am Montag vorher bis 18.00 Uhr, vor Wochenspieltagen (Dienstag/Mitt-woch) spätestens am Donnerstag vorher bis 18.00 Uhr beim jeweiligen Club eingegangen sein. Eine spätere Akkreditierung ist nicht möglich. Für die separaten Akkreditierungsanträge zu den Relegationsspielen und zum Supercup gelten die genannten Fristen entsprechend.

Mit dem Einreichen eines Akkreditierungsantrages versichert jeder von der Akkreditierung um-fasste Mitarbeiter die Richtigkeit der gemachten Angaben, die Kenntnis und die strikte Umset-zung und Einhaltung der Akkreditierungsvorgaben sowie dieser Durchführungsbestimmungen.

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Alle Akkreditierungen gelten entsprechend dem jeweiligen Berichterstattungs- und Arbeitsauf-trag (TV/IPTV, Hörfunk/Audio, Print, Internet, Foto) für unterschiedliche Bereiche des Stadions. Generell gilt, dass das Spielfeld und die Mannschaftsbereiche (insbesondere Spielertunnel, Spie-ler-/Trainerkabinen, Schiedsrichterkabine) nicht betreten werden dürfen. Zuwiderhandlungen werden mit dem sofortigen Entzug der Akkreditierung geahndet.

In den Bereichen MEDIEN (Print/ Internet/Hörfunk) und FOTO können nur hauptberuflich tätige (Sport-)Journalisten/Fotografen akkreditiert werden. Sie müssen grundsätzlich einen Presse-ausweis der folgenden Verbände/Organisationen besitzen

� VDS (Verband Deutscher Sportjournalisten) � DJU (Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union) – verdi.medien � DJV (Deutscher Journalisten-Verband) � BDZV (Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger) � VDZ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger) � Freelens

sowie zusätzlich einen konkreten Redaktionsauftrag einer Zeitung/Zeitschrift oder einer Inter-net-Vollredaktion vorweisen können, wenn sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, akkre-ditiert werden. Darüber hinaus ist der Club jederzeit berechtigt, den Nachweis über einen konkre-ten Redaktionsauftrag zu verlangen. Allein der Besitz eines von den vorab benannten Verbän-den/Organisationen ausgestellten Presseausweises reicht nicht aus, für Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga akkreditiert zu werden, wenn ein konkreter Redaktionsauftrag nicht nachge-wiesen werden kann. Alle Akkreditierungen, insbesondere Tagesakkreditierungen, haben nur für die antragstellende Person Gültigkeit, d. h. sind personengebunden und damit nicht übertragbar.

Im Bereich FOTO sind zudem alle überregional tätigen (Foto-)Agenturen, (Foto-)Redaktionen etc., die eine oder mehrere nicht personalisierte Dauerakkreditierungen bei den Clubs beantragen, verpflichtet, spätestens fünf Tage vor Beginn einer jeden Spielzeit eine Liste aller für sie tätigen, hauptberuflichen Fotografen, für die während der Saison eine Akkreditierung beantragt werden soll, an die DFL ([email protected]) zu übermitteln. Die jeweilige Liste wird um-gehend allen Akkreditierungsbeauftragten der Clubs zur Verfügung gestellt und dient der Über-prüfung der Berechtigung des jeweiligen Fotografen, für die entsprechende Agentur, Redaktion etc. am Spieltag im Einsatz zu sein. Änderungen und Ergänzungen der Liste, die sich im Laufe einer Spielzeit ergeben, sind der DFL unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.

Internationale Journalisten aus den Bereichen Print, Foto und Internet müssen sich durch einen Presseausweis des AIPS (Association Internationale de la Presse Sportive) ausweisen sowie zusätzlich einen konkreten Redaktionsauftrag einer Zeitung/Zeitschrift oder einer Internet-Vollredaktion nachweisen.

Die Akkreditierungsverantwortlichen der Clubs sollten in Zweifelsfällen zusätzlich zum Presse-ausweis und zum konkreten Redaktionsauftrag einen Arbeitsnachweis verlangen (z. B. Aus-schnitte veröffentlichter Texte bzw. Fotos). Falls ein Antragsteller diese Nachweise nicht erbrin-gen kann, ist die Akkreditierungsanfrage abzulehnen.

Für den Fall, dass bei bestimmten Spielen der Platz auf der Presse- und Kommentatorentribüne (bzw. im Stadion-Innenraum für EB-Teams und Fotografen) nicht ausreicht, um alle Anfragen berechtigter Journalisten zu erfüllen, sollen nach Möglichkeit alle berechtigten (Redaktions-)

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Anfragen berücksichtigt werden, wenn auch mit einer geringeren als der angefragten Anzahl an Akkreditierungen. In keinem Fall, auch nicht bei Nichtauslastung der Presse- und Kommentato-rentribüne (bzw. des Stadion-Innenraums), dürfen unberechtigte Journalisten oder Dritte akkre-ditiert werden. Bei Nichtauslastung der Presse- und Kommentatorentribüne sollen die freien Plätze auch nicht durch den Heimverein für zusätzliche Kauf- bzw. Ehrenkarten genutzt werden.

Für den Fall, dass der Heimverein dennoch ein gewisses Kontingent der Presse- und Kommenta-torentribüne für Kauf- und Ehrenplätze nutzt, muss sichergestellt sein, dass der eigentliche Me-dienbereich (insbesondere die Kommentatorenpositionen TV/IPTV und Hörfunk) als solcher eine geschlossene Einheit bleibt, um eine ungestörte Arbeit der Medienvertreter zu gewährleisten.

Die Zuordnung der Plätze auf der Presse- und Kommentatorentribüne durch den Heimverein muss so erfolgen, dass sich die akkreditierten Medienvertreter in ihrer Arbeit nicht gegenseitig behindern oder stören (z. B. durch Lärmbelästigung oder Sichtbehinderung). Daher bietet sich eine räumliche Trennung der Mitarbeiter von TV, IPTV und Hörfunk von den anderen Medienver-tretern an.

Die Akkreditierungen für die Presse- und Kommentatorentribüne und den Stadion-Innenraum sind regelmäßig vor und – soweit möglich – während der Spiele zu kontrollieren. Der VDS bietet an, dass auf Wunsch der Clubs ein Vertreter des VDS bei den Kontrollen im Bereich der Presse-tribüne unterstützend zur Verfügung steht.

In Konfliktfällen bei der Akkreditierung für die Bereiche MEDIEN (Print/Internet) und FOTO wer-den die Vertrauensleute des VDS eingeschaltet. In der Bundesliga und 2. Bundesliga hat der VDS für jeden Standort einen entsprechenden Vertreter für MEDIEN sowie FOTO benannt. Bei sons-tigen übergeordneten Fragen/Problemen sind diesbezügliche Anfragen zentral an die Vertreter des VDS zu richten.

Entsprechend den gegebenen Kapazitäten sollen die Medienvertreter nach Möglichkeit zusam-men mit ihrer Akkreditierung Parkscheine für stadionnahe Parkplätze erhalten. Ein Anspruch auf Erhalt eines Parkscheins besteht jedoch nicht.

Medienvertreter, die für einen Club tätig sind, können Akkreditierungen für die Heim- und Aus-wärtsspiele ihres Clubs ausschließlich über diesen beantragen.

2.1.2 Haftung

Die Haftung des Ligaverbandes, der DFL und der Clubs, ihrer Vertreter, Angestellten und Erfül-lungsgehilfen für Schäden am Eigentum der akkreditierten Medienvertreter ist ausgeschlossen, es sei denn, diese werden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

2.2. Akkreditierung bei Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga

Jedem akkreditierten Medienvertreter sind ausschließlich die von der Akkreditierung umfassten Tätigkeiten gestattet.

Bei den Akkreditierungen für Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga wird grundsätzlich unter-schieden zwischen einer Akkreditierung für die Presse- und Kommentatorentribüne (i. d. R. Live-Kommentatoren TV und IPTV, Hörfunk/Audio, Print, Internet) oder für den Stadion-Innenraum (i. d. R. TV, IPTV, Foto, Stadion-TV). Alle akkreditierten Mitarbeiter der TV-Verwerter, des IPTV-

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Live-Verwerters, des Stadion-TV, des Vereins-/Club-TV, die Fotografen und ausschließlich vor und nach dem Spiel auch die Mitarbeiter des ARD-Hörfunks tragen zur besseren Identifizierung farbige Leibchen: petrol Basissignal (SPORTCAST) rot TV-Live-Verwerter beige IPTV-Live-Verwerter,

Free-TV-Erstverwerter blau Free-TV-Zweit-/-Nachverwerter,

internationale Nachverwerter

silbergrau Fotografen schwarz ARD-Hörfunk grün Stadion-TV weiß Club-TV hellblau DFL (TV und Foto)

Die Ausgabe der Leibchen ist je nach Farbe unterschiedlich geregelt und in den folgenden Ziffern näher beschrieben. Für alle Leibchen obliegt die Verwahrung und Pflege (z. B. Reinigung) dem jeweiligen Heimverein.

2.2.1 Print

Die gemäß Ziffer 2.1.1. berechtigten Print-Journalisten können vom Heimverein entsprechend den gegebenen Kapazitäten akkreditiert werden. Der Heimverein entscheidet, inwieweit er Dauerakkreditierungen vergibt. Die Akkreditierung als Print-Journalist hat nur für die antragstel-lende Person Gültigkeit, d. h. ist personengebunden und damit nicht übertragbar, und berechtigt ausschließlich zur Nutzung des von dem Heimverein auf der Pressetribüne zugeteilten Arbeits-platzes sowie nach Spielende – je nach Kapazität – auch zum Zutritt zur Mixed-Zone und zum Besuch der Pressekonferenz. Die Akkreditierung berechtigt zu keinem Zeitpunkt zum Betreten des Stadion-Innenraums. Nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung kann der Heimverein in Aus-nahmefällen eine zeitlich befristete Akkreditierung für bestimmte Zonen des Zuschauerbereichs vergeben.

Mit einer Akkreditierung als Print-Journalist ist es gestattet, in Textform in Zeitungen, Zeit-schriften und anderen Druckschriften sowie in den jeweils dazugehörigen Online-Auftritten über das jeweilige Spiel der Bundesliga bzw. 2. Bundesliga zu berichten. Die Akkreditierung berechtigt nicht dazu, Spielbilder im Sinne dieser Durchführungsbestimmungen – in welcher Form auch im-mer – zu erstellen. Die Mitnahme des entsprechenden technischen Geräts (z. B. Foto- und/oder Videokamera) kann vom Heimverein verwehrt werden. Die Erstellung von Audioaufnahmen ist zulässig, deren Verwertung darf jedoch nur in Textform erfolgen.

2.2.2 TV und IPTV

Alle Mitarbeiter der Basissignalproduktion, der TV-Verwerter und des IPTV-Verwerters erhalten Tagesakkreditierungen und farbige Leibchen für den jeweiligen Spieltag. Diese werden in Ab-stimmung mit dem Heimverein am Spieltag von der SPORTCAST oder vom Heimverein verteilt und nach Spielende wieder eingesammelt. Die Produktionsverantwortlichen der SPORTCAST sowie von SPORTCAST eingesetzte Aufnahmeleiter brauchen keine Leibchen zu tragen. Dauer-akkreditierungen werden, sofern nicht vor der Saison von den Clubs und der DFL anders festge-legt, nicht ausgegeben. Auch Parkscheine sind von Spiel zu Spiel und in Abhängigkeit von der Parkplatzkapazität auszugeben.

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Die Akkreditierungen der Mitarbeiter der Basissignalproduktion und der TV-/IPTV-Verwerter beziehen sich ausschließlich auf den jeweils definierten Bereich. Nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung kann der Heimverein in Abstimmung mit der SPORTCAST in Ausnahmefällen eine begrenzte Anzahl zeitlich befristeter Akkreditierungen für die Presse- und Kommentatorentribüne (z. B. für Live-Moderationen an der Kommentatorenposition) vergeben.

Das Spielfeld und die Mannschaftsbereiche (insbesondere Spielertunnel, Spieler-/Trainerkabi-nen, Schiedsrichterkabine) dürfen nicht betreten werden. Ausnahmen gelten für Mitarbeiter, die mit der Produktion des Basissignals beauftragt sind. Für den Fall, dass die Indoor-Flash-Interview-Zone (X-Zone) unmittelbar nach Spielende auf keinem anderen Weg rechtzeitig erreicht werden kann, darf auch eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern der dort arbeitenden Verwerter (i. d. R. IPTV-Live-Verwerter und Free-TV-Erstverwerter; ggf. auch der TV-Live-Verwerter) den Spielertunnel passieren. Dabei handelt es sich i. d. R. um maximal fünf Personen pro Team.

In allen Stadien der Bundesliga und 2. Bundesliga können EB-Teams bzw. ENG-Crews (im Folgen-den zusammenfasend „EB-Teams“) akkreditiert werden. Ein EB-Team umfasst einen Kamera-mann, einen EB-Techniker sowie einen Redakteur/Journalisten). Es werden grundsätzlich nur EB-Teams aus den (Sport-)Redaktionen von lizenzierten TV-Verwertern und dem IPTV-Live-Verwerter (keine Magazinsendungen etc.) akkreditiert. Ausnahmen werden von der DFL geson-dert mitgeteilt.

Bei der Akkreditierung wird unterschieden zwischen einer Berechtigung für den Stadion-Innenraum und/oder für die jeweilige Interview-Zone. Pro Spiel/Stadion werden – zusätzlich zur Basissignalproduktion – maximal zehn Kameras (E-Kameras oder EB-Teams) für den Stadion-Innenraum akkreditiert.

Für die Arbeit in den jeweiligen Interview-Zonen nach dem Spiel können ebenfalls maximal zehn Kameras (E-Kameras oder EB-Teams) akkreditiert werden. In Abhängigkeit von den räumlichen Verhältnissen im jeweiligen Stadion können in Ausnahmefällen auch mehr als zehn Kameras, in erster Linie für nachgelagerte Aktivitäten in der Mixed-Zone, zugelassen werden.

In der Woche vor dem jeweiligen Spieltag informiert SPORTCAST die Clubs im Rahmen der Spiel-tagdisposition durch Hinterlegung der Akkreditierungsliste im Netz über die pro Spiel akkredi-tierten EB-Teams.

a) TV-Live-Verwerter

Pro Spiel wird an den/die TV-Live-Verwerter eine feste Anzahl von Arbeitskarten mit und ohne Berechtigung zum Betreten des Stadion-Innenraums ausgegeben. Anzahl und Ausgabe der Arbeitskarten wird von den Produktionsverantwortlichen der SPORTCAST geregelt. Die Mitar-beiter mit Stadion-Innenraumberechtigung erhalten an jedem Spieltag bei der Akkreditierung zur Identifizierung rote Leibchen, die spätestens 90 Minuten vor dem Anpfiff entgegenzunehmen sind. Moderatoren, (Field-)Reporter und (Studio-)Gäste (z. B. „Experten“) des/der TV-Live-Verwerter(s), die „live vor der Kamera“ tätig sind, sowie vom TV-Live-Verwerter eingesetzte Auf-nahmeleiter müssen keine Leibchen tragen. Eine deutlich sichtbare Akkreditierung ist ausrei-chend. Interviews der TV-Live-Verwerter nach dem Spiel sind als Flash-Interviews vorrangig in der dafür vorgesehenen Flash-Interview-Zone am Spielfeldrand zu führen, können aber auch in der Indoor-Flash-Interview-Zone (X-Zone) geführt werden.

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b) IPTV-Live-Verwerter und Free-TV-Erstverwerter

Pro Spiel wird an den IPTV-Live-Verwerter und den Free-TV-Erstverwerter eine feste Anzahl von Arbeitskarten mit und ohne Berechtigung zum Betreten des Stadion-Innenraums ausgegeben. Anzahl und Ausgabe der Arbeitskarten wird von den Produktionsverantwortlichen der SPORT-CAST geregelt. Die Mitarbeiter mit Berechtigung zum Betreten des Stadion-Innenraums erhalten an jedem Spieltag bei der Akkreditierung zur Identifizierung beige Leibchen, die spätestens 90 Minuten vor dem Anpfiff entgegenzunehmen sind. Moderatoren, (Field-)Reporter und (Stu-dio-)Gäste (z. B. „Experten“) des IPTV-Live-Verwerters, die „live vor der Kamera“ tätig sind, sowie vom IPTV-Live-Verwerter bzw. vom Free-TV-Erstverwerter eingesetzte Aufnahmeleiter müssen keine Leibchen tragen. Eine deutlich sichtbare Akkreditierung ist ausreichend. Interviews des IPTV-Live-Verwerters sind vor dem Spiel an der Presenter- oder Fieldreporter-Position am Spielfeldrand, nach dem Spiel als Flash-Interviews in der dafür vorgesehenen Indoor-Flash-Interview-Zone (X-Zone) zu führen. Interviews des Free-TV-Erstverwerters sind ausschließlich nach dem Spiel in der dafür vorgesehenen Indoor-Flash-Interview-Zone (X-Zone) als Flash-Interviews zu führen.

c) Free-TV-Zweit- und -Nachverwerter, internationale Nachverwerter

Die Free-TV-Zweit- und -Nachverwerter sowie die internationalen Nachverwerter erhalten ihre Arbeitskarten – je nach Kapazität – mit und ohne Berechtigung zum Betreten des Stadion-Innenraums gemäß ihrer Anmeldung bei der/dem Produktionsverantwortlichen der SPORTCAST. Die Mitarbeiter mit Berechtigung zum Betreten des Stadion-Innenraums erhalten an jedem Spieltag bei der Akkreditierung zur Identifizierung blaue Leibchen, die spätestens 90 Minuten vor dem Anpfiff entgegenzunehmen sind. Interviews der Free-TV-Zweit- und -Nachverwerter und der internationalen Nachverwerter sind ausschließlich nach dem Spiel als Flash-Interviews in der dafür vorgesehenen Mixed-Zone zu führen.

2.2.3 Hörfunk/Audio

Bei der Akkreditierung ist zu unterscheiden zwischen privaten Hörfunksendern/Audiobericht-erstattern (im Folgenden „Private Hörfunksender“), den Landesrundfunkanstalten der ARD (im Folgenden „LRA“) und Audioberichterstattern im Internet (im Folgenden „Web-Radio“). Es können sowohl Tages- als auch Dauerakkreditierungen vergeben werden. Interviews sind ausschließlich nach dem Spiel in der dafür vorgesehenen Mixed-Zone als Flash-Interviews zu führen.

2.2.3.1 Private Hörfunksender

Es dürfen nur solche privaten Hörfunksender zur Berichterstattung (Live- und/oder Nachbe-richterstattung) akkreditiert werden, die eine entsprechende Vereinbarung mit dem Ligaverband oder dem Heimverein abgeschlossen haben. Die Akkreditierung von Mitarbeitern privater Hör-funksender hat nur für die antragstellende Person Gültigkeit, d. h. ist personengebunden und damit nicht übertragbar, und berechtigt ausschließlich zur Nutzung des von dem Heimverein auf Presse- und Kommentatorentribüne zugeteilten Arbeitsplatzes sowie nach Spielende – je nach Kapazität – auch zum Zutritt zur Mixed-Zone und zum Besuch der Pressekonferenz. Die Akkredi-tierung berechtigt zu keinem Zeitpunkt zum Betreten des Stadion-Innenraums.

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zu den Medienrichtlinien für die Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga, Saison 2011/12

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Die DFL stellt den Clubs eine entsprechende Auflistung der privaten Hörfunksender zur Verfü-gung, mit denen der Ligaverband eine Vereinbarung geschlossen hat. Ergänzungen und Verände-rungen während der Spielzeit werden von der DFL gesondert mitgeteilt. Die Anzahl der Akkredi-tierungen für vom Ligaverband akkreditierte private Hörfunksender ist in der genannten Auflis-tung pro Sender angegeben. Generell gilt, dass maximal drei Mitarbeiter pro privatem Hörfunk-sender akkreditiert werden dürfen.

Mit einer Akkreditierung als Journalist des privaten Hörfunks ist es gestattet, in akustischer Form über das jeweilige Spiel der Bundesliga bzw. 2. Bundesliga zu berichten und Audio-Aufnahmen zu erstellen. Die Akkreditierung berechtigt nicht dazu, Spielbilder im Sinne dieser Durchführungsbestimmungen – in welcher Form auch immer – zu erstellen. Die Mitnahme des entsprechenden technischen Geräts (z. B. Foto- und/oder Videokamera) kann vom Heimverein verwehrt werden.

Interviews sind ausschließlich nach dem Spiel in der dafür vorgesehenen Mixed-Zone als Flash-Interviews zu führen.

2.2.3.2 Öffentlich-rechtliche Hörfunksender/Landesrundfunkanstalten der ARD („LRA“)

Der Ligaverband hat mit den LRA eine Hörfunkpartnerschaft bis einschließlich 2012/13 verein-bart. In der getroffenen Vereinbarung wurden Akkreditierungsumfang und Arbeitsbedingungen der LRA in den Stadien pauschal festgelegt (siehe Anlage 2). Danach gilt:

Mit einer Akkreditierung als Journalist des öffentlich-rechtlichen Hörfunks ist es gestattet, in akustischer Form über das Spiel der Bundesliga bzw. 2. Bundesliga zu berichten und Audio-Aufnahmen zu erstellen. Die Akkreditierung berechtigt nicht dazu, Spielbilder im Sinne dieser Durchführungsbestimmungen – in welcher Form auch immer – zu erstellen. Die Mitnahme des entsprechenden technischen Geräts (z. B. Foto- und/oder Videokamera) kann vom Heimverein verwehrt werden.

Der Geltungsbereich der Akkreditierungen berechtigt – soweit nicht nachfolgend erweitert – ausschließlich zur Nutzung der von dem Heimverein auf der Presse- und Kommentatorentribüne zugeteilten Arbeitsplätze sowie zum Zutritt zur Mixed-Zone und zum Besuch der Pressekonfe-renz nach dem Spiel. Die Akkreditierung berechtigt zu keinem Zeitpunkt zum Betreten des Stadion-Innenraums.

Zwei der bis zu vier Reporterakkreditierungen (Mehrländeranstalten: bis zu sechs) sind mit einem Zugang zum Zuschauerbereich versehen. Einschränkungen seitens des Heimvereins sind möglich, wenn eine (Sicht-)Behinderung oder Belästigung der Zuschauer erfolgt und/oder andere überge-ordnete Gründe (z. B. Sicherheitsaspekte) dem Zugang entgegenstehen. In diesen Fällen kann der Zutritt zu den Zuschauerbereichen im Stadion vom Heimverein untersagt werden.

Als Ausnahme von der generellen Regelung, dass Hörfunkreporter keinen Zugang zum Stadion-Innenraum erhalten, werden zwei Reporter der dem Heimverein zuzuordnenden LRA mit einer Zugangsberechtigung zum Stadion-Innenraum nach Spielende ausgestattet. Wenn die Medien-verantwortlichen der beteiligten Clubs Interviewpartner zugesagt haben, kann auch vor dem Spiel ein Zugang zum Stadion-Innenraum erfolgen, der jedoch auf den Zeitraum des Interviews begrenzt ist. Diese Hörfunkmitarbeiter tragen im Stadion-Innenraum schwarze Leibchen, die sie vom Heimverein erhalten.

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Durchführungsbestimmungen

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Interviews nach dem Spiel sind ausschließlich in unmittelbarer Nähe der Flash-Interview-Zone des/der TV-Live-Verwerter(s) als Flash-Interviews zu führen.

Je nach räumlicher Möglichkeit wird eine der bis zu vier (Mehrländeranstalten: bis zu sechs) Reporterakkreditierungen der dem Heimverein zuzuordnenden LRA zur Durchführung von Inter-views vor und nach dem Spiel sowie in der Halbzeitpause mit einem Zugang zum Eingangsbereich der Ehrentribüne versehen.

Pro Spiel werden ein zentraler Parkplatz auf dem Ü-Technik-Stellplatz (nach Absprache mit dem Heimverein ggf. auch zwei) und eine ausreichende Anzahl stadionnaher Parkplätze (nach Abspra-che mit dem Heimverein) zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus sind für jeden Club individuelle Regelungen in einem Protokoll getroffen worden, das dem jeweiligen Club und der entsprechenden LRA vorliegt. Diese Regelungen sind für die Clubs und die LRA verbindlich.

2.2.3.3 Web-Radio

Es dürfen nur solche Web-Radio-Sender zur Berichterstattung (Live- und/oder Nachberichter-stattung) akkreditiert werden, die eine entsprechende Vereinbarung mit dem Ligaverband abge-schlossen haben. Die Akkreditierung von Mitarbeitern von Web-Radios hat nur für die antragstel-lende Person Gültigkeit, d. h. ist personengebunden und damit nicht übertragbar, und berechtigt ausschließlich zur Nutzung des von dem Heimverein auf die Presse- und Kommentatorentribüne zugeteilten Arbeitsplatzes sowie nach Spielende – je nach Kapazität – zum Zutritt zur Mixed-Zone und zum Besuch der Pressekonferenz. Die Akkreditierung berechtigt zu keinem Zeitpunkt zum Betreten des Stadion-Innenraums.

Im Rahmen der den Clubs von der DFL zur Verfügung gestellten Auflistung der privaten Hörfunk-sender, mit denen der Ligaverband eine Vereinbarung geschlossen hat, werden auch die Web-Radio-Sender genannt, die eine Vereinbarung mit dem Ligaverband geschlossen haben. Ergän-zungen und Veränderungen während der Spielzeit werden von der DFL gesondert mitgeteilt. Die Anzahl der Akkreditierungen für vom Ligaverband akkreditierte Web-Radio-Sender ist in der genannten Auflistung pro Sender angegeben. Generell gilt, dass maximal zwei Mitarbeiter pro Web-Radio-Sender akkreditiert werden dürfen.

Mit einer Akkreditierung als Journalist eines Web-Radio-Senders ist es gestattet, in akustischer Form über das jeweilige Spiel der Bundesliga bzw. 2. Bundesliga zu berichten und Audio-Aufnahmen zu erstellen. Die Akkreditierung berechtigt nicht dazu, Spielbilder im Sinne dieser Durchführungsbestimmungen – in welcher Form auch immer – zu erstellen. Die Mitnahme des entsprechenden technischen Geräts (z. B. Foto- oder Videokamera) kann vom Heimverein ver-wehrt werden.

Interviews sind ausschließlich nach dem Spiel in der dafür vorgesehenen Mixed-Zone als Flash-Interviews zu führen.

2.2.4 Fotografen

Die gemäß Ziffer 2.1.1 berechtigten Fotografen können entsprechend den gegebenen Kapazitä-ten akkreditiert werden. Der Heimverein entscheidet über die Vergabe von Dauerakkreditierun-gen. Eine Akkreditierung als Fotograf hat nur für die antragstellende Person Gültigkeit, d. h. ist

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personengebunden und damit nicht übertragbar, und berechtigt ausschließlich zur Nutzung des von dem Heimvereins im Stadion-Innenraum zugteilten Arbeitsplatzes und – je nach Kapazität – zur Besuch der Pressekonferenz. Die Akkreditierung berechtigt zu keinem Zeitpunkt zum Betre-ten des Spielfeldes. Nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung kann der Heimverein in Ausnahme-fällen auch eine Akkreditierung für für diesen Zweck ausdrücklich vorgesehene Fotografen-Arbeitsplätze auf der Pressetribüne vergeben. Aufnahmen in den (Indoor-)Interview-Zonen sind nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Zustimmung des Medienverantwortlichen des jeweiligen Heimvereins möglich.

Mit einer Akkreditierung als Fotograf ist es gestattet, Spielbilder im Sinne dieser Durchfüh-rungsbestimmungen in Form von Einzel- oder Sequenzbildern zu erstellen. Die Akkreditierung berechtigt allerdings nicht dazu, solche Spielbilder in Form von Laufbildern zu erstellen.

Mit der Abgabe des unterschriebenen Akkreditierungsantrages versichert der Fotograf die Rich-tigkeit der gemachten Angaben und die strikte Umsetzung und Einhaltung der Akkreditierungs-vorgaben und dieser Durchführungsbestimmungen (siehe Ziffer 2.1.1). Dabei verpflichtet sich der Fotograf, sofern nicht anders vereinbart, insbesondere dazu,

• zu keinem Zeitpunkt das Spielfeld sowie die Mannschaftsbereiche (insbesondere Spielertun-nel, Spieler-/Trainerkabinen, Schiedsrichterkabine) zu betreten.

• das silbergraue Fotografen-Erkennungsleibchen zu tragen und (soweit nicht anders mit dem Club vereinbart) vor dem Verlassen des Stadions zurückzugeben.

• die von der DFL und den Clubs ausgewiesenen Fotografenarbeitsbereiche einzuhalten und das von ihm mitgebrachte Equipment so zu platzieren, dass eine Gefährdung anderer Perso-nen vermieden wird.

• Adressaten und Verwerter der Fotos davon in Kenntnis zu setzen und selbst zu beachten, dass während des Spiels (einschließlich Halbzeit) maximal 15 Fotos (keine Sequenzbilder und keine videoähnlichen Fotostrecken) aus dem Stadion und/oder vom Spiel im Internet und in Online-Medien verwendet werden dürfen. Uneingeschränkt gestattet ist die Weiterleitung digitalisierter Aufnahmen bereits während des Spiels ausschließlich zur internen redaktionel-len Bearbeitung (z. B. via Bilddatenbanken).

• Adressaten und Verwerter der Fotos davon in Kenntnis zu setzen und selbst zu beachten, dass eine Publikation oder Verwertung der Fotos (Stand- und Sequenzbilder) aus dem Stadion und/oder vom Spiel über Mobilfunk (insbesondere per MMS) und über DVB-H/SH und DMB erst 2 Stunden nach Abpfiff des jeweiligen Spiels erlaubt ist.

• Fotos ausschließlich für redaktionelle Publikationszwecke zu verwenden. Hinweis: Jede Nut-zung der Fotos für kommerzielle und/oder werbliche Zwecke bedarf der vorherigen schriftli-chen Anzeige an die DFL und der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Clubs der abgebil-deten Spieler oder weiterer Protagonisten. Etwaige Rechte Dritter bleiben unberührt.

Remote-Kameras

Die Akkreditierung als Fotograf gestattet zudem, nach vorheriger Anmeldung bei der Leibchen-Ausgabe durch den jeweiligen Heimverein, Remote-Kameras hinter den Toren aufzustellen. Davon unberührt bleibt die Zuständigkeit der/des Medienverantwortlichen des Heimvereins,

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über die Verwendung von Remote-Kameras zu entscheiden (ggf. in Abstimmung mit den Verant-wortlichen der Basissignalproduktion) und ggf. auch die Nutzung von bereits aufgestellten Remote-Kameras zu untersagen.

Die Remote-Kameras müssen so flach wie möglich aufgebaut werden und dürfen inklusive aller Auf- und Anbauten eine Höhe von 40 cm nicht übersteigen. Ferner müssen die Remote-Kameras in so großer Entfernung zum Tornetz positioniert werden, dass die Kameras bei gespanntem Netz (z. B. Torschuss) nicht erreicht werden. Sollten die Remote-Kameras dennoch einmal eine Berührung erfahren, müssen sie leicht umfallen (keine fest verankerten Stative). Sofern Mini-Banden hinter den Toren aufgestellt sind, müssen die Remote-Kameras auf jeden Fall hinter der Tor-Werbebande aufgebaut werden.

Das Aufstellen und das Einrichten von Remote-Kameras ist nur bis fünf Minuten vor dem Anpfiff und während der Halbzeit möglich. Im Zeitfenster des Basissignals (5-2-2-5; fünf Minuten vor dem Anpfiff bis zwei Minuten nach dem Halbzeitpfiff sowie zwei Minuten vor dem Wiederanpfiff bis fünf Minuten nach Abpfiff) dürfen zu keiner Zeit Veränderungen an den Remote-Kameras vorgenommen werden.

Der Fotograf hat dafür Sorge zu tragen, dass es weder durch verlegte Kabel noch durch eventuell verwendete Funkfrequenzen zu Beeinträchtigungen der Basissignalproduktion kommt.

2.2.5 Internet

Die gemäß Ziffer 2.1.1 berechtigten Internet- bzw. Online-Journalisten können entsprechend den gegebenen Kapazitäten akkreditiert werden.

Die Akkreditierung der Internet- bzw. Online-Journalisten hat nur für die antragstellende Person Gültigkeit, d. h. ist personengebunden und damit nicht übertragbar, und berechtigt ausschließlich zur Nutzung des von dem Heimvereins auf der Pressetribüne zugeteilten Arbeitsplatzes sowie nach Spielende – je nach Kapazität – zum Zutritt zur Mixed-Zone und Besuch der Pressekonfe-renz. Die Akkreditierung berechtigt zu keinem Zeitpunkt zum Betreten des Stadion-Innenraums.

Mit einer Akkreditierung als Internet- bzw. Online-Journalist ist es gestattet, in Textform via Online-Medien über das jeweilige Spiel zu berichten. Die Akkreditierung berechtigt nicht dazu, Spielbilder im Sinne dieser Durchführungsbestimmungen – in welcher Form auch immer – zu erstellen. Die Mitnahme des entsprechenden technischen Geräts (z. B. Foto- und/oder Video-kamera) kann vom Heimverein verwehrt werden. Die Erstellung von Audio-Aufnahmen ist zuläs-sig, deren Verwertung darf jedoch nur in Textform erfolgen.

Voraussetzung für jede Akkreditierung ist, dass zwischen An- und Abpfiff des Spiels keine uner-laubte Live- und Near-Live-Berichterstattung (Video, Audio, Foto und Text) vom Spiel sowie nach Abpfiff aus der Mixed-Zone erfolgt. Diese Regelung gilt in gleicher Weise für Mitarbeiter der Clubs bzw. deren Dienstleister, die eigene Internetauftritte betreiben oder betreiben lassen. Eine Live-Text- und Live-Audio-Berichterstattung durch Clubmitarbeiter bzw. deren Dienstleister, die eigene Internetauftritte betreiben oder betreiben lassen, ist jedoch zulässig.

Mitarbeiter von Internetauftritten bereits akkreditierter TV/IPTV- bzw. Hörfunksender oder Printmedien müssen in jedem Fall eine eigene Akkreditierung beantragen. Es ist sicherzustellen, dass Akkreditierungen von bereits akkreditierten Medien nicht an deren Mitarbeiter aus dem Bereich Internet weitergegeben werden können.

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2.2.6 Stadion-TV

Mitarbeiter des Stadion-TV des Heimvereins können von diesem für seine Heimspiele akkredi-tiert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es im Stadion-Innenraum, in dem den Medien vor-behaltenen Bereich für die TV- und IPTV-Übertragungen und auf der Presse- und Kommentato-rentribüne – auch vor Spielbeginn und nach Ende der Begegnung – zu keinen produktionstechni-schen und/oder akustischen Störungen durch das Stadion-TV kommt.

Die Akkreditierung umfasst bis zu maximal zwei Live-Kameras (Kabel, drahtlos) und bezieht sich ausschließlich auf den Stadion-Innenraum sowie nach Spielende – je nach Kapazität – auf den Pressekonferenzraum. Ein Zugang zur Presse- und Kommentatorentribüne und zum Zuschauer-bereich ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Das Spielfeld darf nur bis fünf Minuten vor dem Spiel und in der Halbzeitpause unter Einhaltung der Nicht-Basissignalzeiten (zwei Minuten nach Beginn der Halbzeitpause bis zu zwei Minuten vor Wiederanpfiff) betreten werden.

Zur eindeutigen Identifizierung tragen die Mitarbeiter des Stadion-TV im Stadion-Innenraum grüne Erkennungsleibchen.

2.2.7 Club-TV

Jeder Club ist berechtigt, Akkreditierungen für ein EB-Team seines eigenen Club-TV zu beantra-gen. Die Akkreditierung ist dabei an die SPORTCAST (E-Mail: [email protected]) unter Einhaltung der in Ziffer 2.1.1 genannten Fristen zu richten.

Die Akkreditierung für Mitarbeiter des Club-TV bezieht sich in der Regel auf die X-/Mixed-Zone nach dem Spiel sowie den Pressekonferenzraum. Sollten auch Aufnahmen während des Spiels im Stadion-Innenraum beabsichtigt sein, ist dies bereits mit Abgabe des Akkreditierungsantrags schriftlich mitzuteilen, da in diesen Fällen die Club-TV-EB-Teams auf die Gesamt-Kapazität aller zugelassenen EB-Teams angerechnet werden müssen. Über eine Akkreditierung kann somit nur nach Maßgabe der Gesamt-Kapazitäten und der bereits eingegangenen Akkreditierungsanträge der Bewegtbildrechteinhaber sowie unter der Berücksichtigung des beabsichtigten Umfangs und Zwecks der Club-TV-Aufnahmen im Stadion-Innenraum entschieden werden. Ein Anspruch auf eine Akkreditierung des Club-TV für Aufnahmen während des Spiels im Stadion-Innenraum besteht nicht.

Zur eindeutigen Identifizierung tragen Mitarbeiter des Club-TV in den Interview-Zonen und im Stadion-Innenraum weiße Erkennungsleibchen.

2.2.8 Sportdatendiensteanbieter

Mitarbeiter von Sportdatendiensteanbietern, die mit dem Ligaverband bzw. der DFL eine Ver-einbarung über die Erhebung von Spieldaten im Stadion getroffen haben, können bei Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga für die Presse- und Kommentatorentribüne akkreditiert werden. Die Akkreditierung muss spätestens vier volle Arbeitstage vor dem entsprechenden Spiel namentlich erfolgen und ist stets an die SPORTCAST (E-Mail: [email protected]), zu richten. Zur Reduzierung möglicher Kapazitätsengpässe empfiehlt sich eine Akkreditierung spä-testens fünf Arbeitstage vor dem Spiel.

Mit einer Akkreditierung als Mitarbeiter eines Sportdatendiensteanbieters ist es ausschließlich gestattet, Spieldaten von Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga zu erheben. Die Akkreditie-

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rung berechtigt nicht dazu, Spielbilder im Sinne dieser Durchführungsbestimmungen – in welcher Form auch immer – zu erstellen. Die Mitnahme des entsprechenden technischen Geräts (z. B. Foto- und/oder Videokamera) kann vom Heimverein verwehrt werden.

Die Akkreditierung von Mitarbeitern von Sportdatendiensteanbietern hat nur für die antragstel-lende Person Gültigkeit, d. h. ist personengebunden und damit nicht übertragbar, und berechtigt ausschließlich zur Nutzung des von dem Heimverein auf der Presse- und Kommentatorentribüne zugeteilten Arbeitsplatzes. Die Akkreditierung berechtigt zu keinem Zeitpunkt zum Betreten des Stadion-Innenraums.

Spätestens zwei Tage vor dem jeweiligen Spieltag informiert SPORTCAST die Clubs im Rahmen der Spieltag-Disposition über die pro Spiel akkreditierten Sportdatendiensteanbieter sowie die hierfür erforderlichen Akkreditierungen/Arbeitsplätze.

3. Arbeitsrichtlinien in den einzelnen Bereichen

3.1. Stadion-Innenraum und Zuschauerbereich

3.1.1 Generelle Bestimmungen

Zugangsberechtigt zum Stadion-Innenraum sind generell nur akkreditierte Vertreter der Basis-signalproduktion, der nationalen und internationalen TV-Verwerter, des IPTV-Live-Verwerters, Fotografen, des Stadion-TV und des Club-TV. Für die Vertreter der genannten Medien wird in den nachstehenden Ziffern 3.1.3, 3.1.5 und 3.1.6 spezifiziert, welche besonderen Regelungen diese bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im Stadion-Innenraum zu beachten haben.

Im Stadion-Innenraum dürfen sich Medienvertreter nur dann aufhalten, wenn sie über eine ent-sprechende Akkreditierung verfügen, die deutlich sichtbar mitgeführt werden muss, und – sofern gefordert – ein entsprechendes Leibchen tragen. Ferner ist der Aufenthalt im Stadion-Innenraum ausschließlich auf die Dauer der Ausübung der Tätigkeit als Medienvertreter beschränkt. Schließlich ist von den Medienvertretern zu beachten, dass sie sich innerhalb des Stadion-Innenraums nur in den Bereichen aufhalten, die ihnen zur Ausübung ihrer Tätigkeit gemäß dieser Durchführungsbestimmungen zugeordnet sind.

Medienvertreter dürfen – mit Ausnahme der mit der Basissignalproduktion betrauten Mitarbei-ter – zu keinem Zeitpunkt die Mannschaftsbereiche (insbesondere Spielertunnel, Spieler-/Trai-nerkabinen, Schiedsrichterkabine) und das Spielfeld betreten.

Flash-Interviews am Spielfeldrand dürfen nach Spielende nur vom/von TV-Live-Verwerter(n) (siehe 3.1.2) und anderen vom Ligaverband berechtigten Verwertern (z. B. ARD-Hörfunk, siehe 3.1.4) geführt werden. Alle anderen Medienvertreter führen ihre Flash-Interviews ausschließlich in der Indoor-Flash-Interview-Zone (X-Zone; siehe 3.3) bzw. Mixed-Zone (siehe 3.4).

3.1.2 Flash-Interview-Zone

In der ausschließlich für Flash-Interviews nach dem Spiel vorgesehenen Flash-Interview-Zone am Spielfeldrand dürfen sich nur die mit einer entsprechenden Akkreditierung ausgestatteten Mit-arbeiter der/des TV-Live-Verwerter(s) aufhalten. Die entsprechend berechtigten Mitarbeiter

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des ARD-Hörfunks und des Stadion-TV führen ihre Flash-Interviews, soweit von der DFL nichts anderes mitgeteilt wird, in unmittelbarer Nähe der Flash-Interview-Zone.

Für den Fall, dass die Flash-Interviews z. B. witterungsbedingt nicht am Spielfeldrand stattfinden können, kann in die Indoor-Flash-Interview-Zone (X-Zone) ausgewichen werden.

Die Verantwortlichen der/des TV-Live-Verwerter(s) stimmen sich kurz vor Spielende mit den Medienverantwortlichen der beteiligten Clubs über die Interviewpartner (max. Trainer und zwei Spieler) ab. Flash-Interviews nach Spielende dürfen max. 90 Sekunden pro Flash-Interview dau-ern.

Die Flash-Interviews durch den/die TV-Live-Verwerter müssen vor Interview-Rücksetzern durchgeführt werden. Die transparenten und nicht reflektierenden Interviewrücksetzer, bei denen das Bundesliga-Logo an prominenter Stelle platziert ist, sind so positioniert, dass der Stadion-Innenraum während der Interviews zu erkennen ist.

3.1.3 TV und IPTV

Allgemeine Regelung

Zur Erstellung des Basissignals dürfen Mitarbeiter der SPORTCAST im Stadion-Innenraum arbeiten. Die Produktion des Basissignals erfolgt entsprechend den festgelegten Produktions-standards Bundesliga und 2. Bundesliga (siehe Anlagen 4 und 5).

Nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung kann der Heimverein in Ausnahmefällen eine begrenzte Anzahl zeitlich befristeter Akkreditierungen für die Presse- und Kommentatorentribüne ver-geben.

Die Mannschaftsbereiche (insbesondere Spielertunnel, Spieler-/Trainerkabinen, Schiedsrichter-kabine) und das Spielfeld dürfen nicht betreten werden. Ausnahmen gelten für Mitarbeiter, die mit der Produktion des Basissignals beauftragt sind. Für den Fall, dass die Indoor-Flash-Interview-Zone (X-Zone) unmittelbar nach Spielende auf keinem anderen Weg rechtzeitig er-reicht werden kann, darf eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern der dort arbeitenden Verwerter (i. d. R. IPTV-Live-Verwerter und Free-TV-Erstverwerter; ggf. auch der TV-Live-Verwerter) den Spielertunnel passieren. Dabei handelt es sich i. d. R. um maximal fünf Personen pro Team. Inter-views dürfen in diesen Bereichen nicht geführt werden. Produktion

Alle im Stadion-Innenraum befindlichen Gegenstände (z. B. Mannschaftsbänke, Werbebanden etc.) müssen so platziert werden, dass das Sichtfeld der Kameras zur Aufnahme des Spielge-schehens nicht beeinträchtigt wird. In begründeten Ausnahmefällen sind Anpassungen im Sinne aller Beteiligten herbeizuführen. Davon darf jedoch mit Ausnahme der an der Mittellinie aufge-stellten Fahnen, die vom Heimverein auf Anfrage der Basissignalproduktion entfernt werden können, nicht der Spielfeldaufbau betroffen sein.

Während des laufenden Spiels darf sich auf der Seite, auf der sich die Mannschaftsbänke befin-den, im Bereich zwischen den Verlängerungen der Strafraum-Linien kein Medienvertreter auf-halten.

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In keinem Fall dürfen Kameras an Gegenständen, die den Spielfeldaufbau umfassen (z. B. Tor-stangen oder -netz) befestigt werden. Ferner dürfen Kameras nicht in das Spielfeld hineinragen. Um Verletzungsgefahren möglichst zu vermeiden, müssen die in der Nähe des Spielfeldrandes befindlichen Kameras in jedem Fall mit einer Schutzpolsterung (Kamerabande) ausgestattet sein.

Für die Produktion des Basissignals ist es gestattet, ausschließlich so genannte Atmo-Mikrofone einzusetzen, die im Stadion-Innenraum in der Nähe des Spielfeldes gemäß der in den Anlagen 4 und 5 dargestellten Vorgaben für die Basissignalproduktionen platziert werden können. Dabei gilt es zu beachten, dass die Atmo-Mikrofone ausschließlich für die Aufzeichnung der Spiel- und Stadionatmosphäre genutzt werden. Nicht gestattet ist deren Ausrichtung auf die Mannschafts-bänke sowie Strafräume, um z. B. Originaltöne von Spielern, Trainern, Schiedsrichtern etc. aufzu-zeichnen. Presenter-Position

Nur TV- und IPTV-Live-Verwerter sind berechtigt, am Spielfeldrand eine Presenter-Position für individuelle redaktionelle Maßnahmen vor dem Spiel, in der Halbzeit und nach dem Spiel einzu-richten. Die Presenter-Position am Spielfeldrand muss spätestens mit Beginn des Auflaufens beider Mannschaften abgebaut sein. In der Halbzeit darf eine Presenter-Position erst dann auf-gebaut werden, nachdem der letzte Spieler das Spielfeld verlassen hat und muss abgebaut sein, sobald der erste Spieler das Spielfeld wieder betritt. Interviews im Stadion-Innenraum

Vor dem Spiel dürfen ausschließlich von dem/den TV-Live-Verwerter(n) und vom IPTV-Live-Verwerter Interviews am Spielfeldrand und/oder an der jeweiligen Presenter-Position geführt werden. Während des Spiels sind Interviews nicht erlaubt. Ausschließlich der/die TV-Live-Verwerter darf/dürfen in der Halbzeitpause, vorbehaltlich der Zustimmung des jeweiligen Clubs, Interviews mit Club-Verantwortlichen (mit Ausnahme von am Spiel beteiligten Spielern) führen. Nach dem Spiel darf/dürfen nur der/die TV-Live-Verwerter Interviews im Stadion-Innenraum mit Club-Verantwortlichen an der/den Flash-Interview-Position(en) und/oder an der jeweiligen Presenter-Position führen.

Zu den Club-Verantwortlichen zählen alle Personen, die für einen der beiden am Spiel beteiligten Clubs in der aktuellen Saison haupt- oder nebenberuflich oder als Berater etc. beschäftigt und/oder in sonstiger Weise am Spiel beteiligt sind. Die vorgenannte Regelung in Bezug auf Interviews mit Club-Verantwortlichen gilt auch für individuelle redaktionelle Maßnahmen an der Presenter-Position. (Live-)Schalten

Nur TV- und IPTV-Live-Verwerter sind berechtigt, Live-Schalten durchzuführen. Die Live-Schalten finden vorrangig von einer Position im Stadion-Innenraum (Presenter-Position, Spiel-feldrand, Flash-Interview-Zone) statt. Schaltgespräche während der Flash-Interview-Phase nach dem Spiel sind zwingend auf die Länge eines Flash-Interviews von maximal 90 Sekunden zu beschränken.

Für den IPTV-Live-Verwerter gilt zusätzlich die folgende Beschränkung: Eine Live-Schalte eines Interviews mit einem Club-Verantwortlichen unmittelbar nach dem Spiel aus der Interview-Zone

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ist nur dann zugelassen, wenn der Club-Verantwortliche von einem Reporter im Stadion inter-viewt wird (Flash-Interview!), nicht jedoch, wenn das Interview von einem Moderator im Studio des Senders vorgenommen werden soll.

In Ausnahmefällen – und nur nach vorheriger Zustimmung durch die DFL – ist auch für einen Free-TV-Erstverwerter eine Live-Schalte möglich, sofern und soweit diese Live-Schalte innerhalb des Verwertungsfensters des jeweiligen Rechtepakets und in der jeweils vorgesehenen Interview-Zone (i. d. R. X-Zone) stattfindet.

Bei aufgezeichneten Schalten in ein Studio eines Erst-/Zweit-/Nachverwerters muss sich der Club-Verantwortliche ebenfalls in der für den jeweiligen Sender vorgesehenen Interview-Zone (X-/Mixed-Zone) befinden. Die Aufzeichnung eines Schalt-Gesprächs darf zum Schutz der Flash-Interview-Phase frühestens nach dem Ende der Pressekonferenz erfolgen. Fieldreporter-Position

Es ist ausschließlich dem/den TV-Live-Verwerter(n) gestattet, eine Fieldreporter-Position mit zwei Arbeitsplätzen und bis zu zwei Monitoren im Stadion-Innenraum einzurichten. Diese Positi-on ist möglichst auf Höhe der 16-Meter-/Strafraum-Linien einzurichten, muss sich in jedem Fall in deutlicher Entfernung zur technischen Zone befinden und darf während des Spiels von maxi-mal vier Personen des jeweiligen TV-Live-Verwerters genutzt werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Fieldreporter-Position von den Mannschaftsbänken nicht einsehbar ist. Die Medien-verantwortlichen der beteiligten Clubs dürfen sich im Zuge ihrer Tätigkeit im Stadion-Innenraum auch an der Fieldreporter-Position des TV-Live-Verwerters aufhalten, während des Spiels jedoch nicht die technischen Zonen betreten.

Während des Spiels müssen Mitarbeiter von Live-Verwertern (Moderatoren, Fieldreporter, Ex-perten, Aufnahmeleitung etc.), denen keine Fieldreporter-Position zusteht, den Stadion-Innenraum verlassen. Zur Bewachung und ggf. Wartung des technischen Gerätes darf jedoch eine angemessene Anzahl an technischem Personal im Stadion-Innenraum verbleiben. TV-Studios

Nur ein TV-Live-Verwerter ist berechtigt, im Stadion ein TV-Studio (wahlweise ein „Indoor-“ oder – sofern vorhanden – ein „Gläsernes Studio“) einzurichten. Sofern weitere Verwerter (IPTV-Live- bzw. Erst-/Zweit-/Nachverwerter) ein TV-Studio einrichten wollen, bedarf dies der schriftlichen Anmeldung spätestens montags vor einem Wochenendspieltag bzw. spätestens freitags vor einem Wochenspieltag bei der DFL Sports Enterprises und deren Zustimmung.

Sollten die festen, zwingend vorzuhaltenden TV-Studio-Kapazitäten in einem Stadion erschöpft sein, alternativ jedoch eine Position zum Aufbau eines „Gläsernen Studios“ zur Verfügung stehen, kann ein Verwerter in Ausnahmefällen und nach Zustimmung der DFL ein „Gläsernes Studio“ auf-bauen bzw. aufbauen lassen. Die Kosten für den Aufbau hat der Verwerter selbst zu tragen. Interviews im TV-Studio

Nur der TV-Live-Verwerter ist berechtigt, Interviews mit Club-Verantwortlichen – alternativ zur Presenter-Position bzw. zur Flash-Interview-Position – vor dem Spiel, in der Halbzeit und nach

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dem Spiel auch im TV-Studio zu führen. Die Interviews im TV-Studio des TV-Live-Verwerters nach dem Spiel brauchen nicht als Flash-Interview (90-Sekunden-Regel) geführt zu werden.

Sollte ein IPTV-Live-Verwerter ein TV-Studio nutzen, darf dieser vor dem Spiel Interviews mit Club-Verantwortlichen – alternativ zur Presenter-Position – auch im TV-Studio führen. In der Halbzeit sind Interviews mit Club-Verantwortlichen weder an der Presenter-Position noch im TV-Studio möglich. Nach dem Spiel müssen alle Interviews mit Club-Verantwortlichen bis zum Ende der Pressekonferenz an der dafür vorgesehenen Position in der X-Zone als Flash-Interviews geführt werden. Nach der Pressekonferenz dürfen auch im TV-Studio Interviews mit Club-Verantwortlichen geführt werden.

Sollten weitere Verwerter (Erst-/Zweit-/Nachverwerter) ein TV-Studio nutzen, dürfen dort Interviews mit Verantwortlichen der beiden Clubs erst nach Ende der Pressekonferenz geführt werden. Zuvor sind die Interviews in den jeweils vorgegebenen Interview-Zonen (X-/Mixed-Zone) als Flash-Interviews durchzuführen. EB-Teams

Offizieller Drehort für EB-Teams am Spieltag ist ausschließlich der Stadion-Innenraum. Jegliche weitere Drehvorhaben (z. B. Busankunft und -abfahrt, Stadion-Umläufe, Fan-Interviews etc.) müssen gesondert beantragt und genehmigt werden, wobei Aufnahmen auf einer (Zuschauer-) Tribüne grundsätzlich ausgeschlossen sind. Die DFL entscheidet in enger Abstimmung mit dem/den Club(s) und der SPORTCAST.

Darüber hinaus können EB-Teams von Nachverwertern nach dem Spiel auch ausschließlich für die Mixed-Zone akkreditiert werden. In allen Interview-Zonen sind ausschließlich Flash-Interviews, aber keine weiteren Aufnahmen zugelassen. Das EB-Team (Kamera/Ton) hat dabei stets die ihm zugewiesene Position vor dem Interview-Rücksetzer einzunehmen. Einzig der Redakteur darf sich, in Abstimmung mit den Medienverantwortlichen des jeweiligen Clubs, auch außerhalb des zugewiesenen Bereichs um Interview-Partner kümmern.

EB-Teams mit Berechtigung zum Betreten des Stadion-Innenraums dürfen sich vor Spielbeginn bis zur Seitenwahl und in der Halbzeitpause unter Beachtung der Basissignalzeiten (d. h. nur im Zeitraum zwischen zwei Minuten nach Halbzeitpfiff bis zwei Minuten vor Wiederanpfiff) im gesamten Stadion-Innenraum aufhalten. Voraussetzung ist, dass sie die Produktion des Basis-signals und den Veranstaltungsablauf nicht stören. Insbesondere der Bereich vor dem Spieler-tunnel ist stets großräumig freizuhalten. Ein Betreten des Spielfeldes ist jedoch zu keinem Zeit-punkt erlaubt.

Während des Spiels und bis zehn Minuten nach Spielende dürfen EB-Teams mit Berechtigung zum Betreten des Stadion-Innenraums ausschließlich hinter den Torauslinien arbeiten. Sie kön-nen in diesen beiden Bereichen eine Position hinter der ersten Reihe der Bandenwerbung frei wählen und müssen diese vor Spielbeginn, spätestens unmittelbar nach der Seitenwahl, einneh-men. Die EB-Teams mit Berechtigung zum Betreten des Stadion-Innenraums haben dafür Sorge zu tragen, dass das Sichtfeld von Kameras der Basissignalproduktion im Hintertorbereich durch ihre Positionierung nicht eingeschränkt wird.

Als Ausnahme hiervon dürfen EB-Teams des TV-Live- und des Free-TV-Erstverwerters sowie des IPTV-Live-Verwerters ab der 85. Spielminute ihre Position hinter den Toren verlassen, um

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Durchführungsbestimmungen

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zur Flash-Interview-Zone bzw. zur Indoor-Flash-Interview-Zone (X-Zone) zu gelangen. Hierbei sind die EB-Kameras auszuschalten.

Die EB-Teams sind verpflichtet, den per EB-Kamera während des Basissignalfensters (5-2-2-5-Regelung) im oder vom Stadion-Innenraum produzierten Aufnahmen oder Aufzeichnungen in Gestalt von Spielbildern im Sinne dieser Durchführungsbestimmungen (mit Ausnahme von Moderationen oder Interviews an der Presenter-Position, am Spielfeldrand bzw. in den Interview-Zonen) vor einer Weiterverarbeitung und Verwertung das Bundesliga-Wasserzeichen hinzuzufü-gen. Die Nutzung dieser Spielbilder darf nur nach Maßgabe der mit dem Ligaverband geschlosse-nen Verwertungsverträge über audiovisuelle Verwertungsrechte erfolgen. Hierbei sind insbe-sondere die Verwertungszeitpunkte und -fenster (Live-, Erst- oder Zweitverwertung, zeitver-setzte Verwertung oder Nachverwertung) sowie die jeweils zulässige Übertragungstechnologie zu beachten und einzuhalten. Drahtlostechnik

Sollten EB-Teams mit drahtloser Mikrofontechnik arbeiten wollen, ist dies zwingend bis spätes-tens 60 Minuten vor Beginn des jeweiligen Spiels der/dem Produktionsverantwortlichen der SPORTCAST mitzuteilen. In Zusammenarbeit mit der/dem Produktionsverantwortlichen erfolgt die Abstimmung der benötigten Frequenz(en). Sofern es zu Überschneidungen mit Frequenzen weiterer, Vorrang genießender Nutzer (z. B. Ü-Wagen, Live-Produktion) kommt oder eine Stö-rung dieser nicht auszuschließen ist, ist eine Nutzung drahtloser Mikrofontechnik nicht möglich. In diesem Fall muss die Nutzung der Mikrofontechnik kabelgebunden erfolgen.

Überdies müssen auch alle technischen Dienstleister, die unabhängig von der Basissignalproduk-tion unilaterale Produktionen durchführen, die Nutzung von Drahtlostechnik (Mikrofone, Kame-ras etc.) der/dem Produktionsverantwortlichen der SPORTCAST spätestens 60 Minuten vor Beginn des jeweiligen Spiels mitteilen und entsprechend abstimmen lassen. Kommentatorenposition

Eine Kommentatorenposition besteht grundsätzlich aus 3-4 Arbeitsplätzen (2. Bundesliga: 2-3 Arbeitsplätze) und wird vorrangig an die TV-/IPTV-Live-Verwerter zur Ausübung ihrer Live-Tätigkeiten vergeben. Darüber hinaus können einzelne Plätze der zur Verfügung stehenden Kommentatorenpositionen auch an weitere Rechteinhaber (Erst-/Zweit-/Nachverwertung) für Observer-Tätigkeiten vergeben werden.

Ein Branding der Kommentatorenpositionen ist nur TV-/IPTV-Live-Verwertern und auch nur im Sinne einer „Kennzeichnung des Senders“ nach Vorgabe der DFL möglich. Nicht gestattet ist ein Branding im Sinne einer im Stadion wahrnehmbaren Werbefläche. Hiervon nicht berührt werden etwaige Kooperationsvereinbarungen mit der DFL.

Sollte ein TV-/IPTV-Live-Verwerter planen, seinen Kommentator an der Kommentatorenposition mit einer E-Kamera live anmoderieren zu lassen („Kommentator im on“), ist dies ausschließlich vor dem Spiel und nur nach vorheriger Zustimmung durch die DFL möglich.

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Durchführungsbestimmungen

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3.1.4 Hörfunk/Audio

Den für Hörfunksender und Audio-Produzenten tätigen Medienvertretern ist es grundsätzlich untersagt, sich im Stadion-Innenraum oder im Zuschauerbereich aufzuhalten und/oder das Spiel-feld zu betreten.

Als Ausnahme hiervon erhalten pro Spiel zwei Hörfunkmitarbeiter der dem Heimverein zuzuord-nenden LRA eine Akkreditierung, die zum Aufenthalt im Stadion-Innenraum und – unter Berück-sichtigung des Vorrechts und der zeitlichen Notwendigkeiten der/des TV-Live-Verwerter(s) – zur Durchführung von Flash-Interviews (max. 90 Sekunden) ausschließlich nach Spielende berech-tigt. Wenn die Medienverantwortlichen der beteiligten Clubs Interviewpartner zugesagt haben, kann auch vor dem Spiel ein Zugang zum Stadion-Innenraum erfolgen, der jedoch auf den Zeit-raum des Interviews begrenzt ist. Zur eindeutigen Identifizierung tragen diese Hörfunkmitarbei-ter im Stadion-Innenraum schwarze Leibchen. Das Betreten des Spielfeldes ist nicht erlaubt.

Aufgrund der zeitlichen Enge dürfen die mit schwarzen Leibchen ausgerüsteten Hörfunkreporter der LRA in der Regel nur Spieler für Interviews nach dem Spiel ansprechen, die nicht von dem/den TV-Live-Verwerter(n) angefragt wurden. In Abstimmung mit den bei den beteiligten Club zustän-digen Medienverantwortlichen können die Hörfunkreporter der LRA gegebenenfalls auch zusätz-lich die für den/die TV-Live-Verwerter ausgewählten Spieler und Trainer im Anschluss intervie-wen. Hierzu stimmen die beiden Hörfunkreporter der LRA ihre Interviewwünsche mit den Medienverantwortlichen der beteiligten Clubs verbindlich ab. Die Vorgaben der Medienverant-wortlichen hinsichtlich der nicht zur Verfügung stehenden Spieler sind zu befolgen.

Die Interviews sind ausschließlich in unmittelbarer Nähe der Flash-Interview-Zone des/der TV-Live-Verwerter(s) zu führen. Es dürfen keine Spieler außerhalb dieses Bereichs im Stadion-Innenraum interviewt werden (z. B. auf dem Weg zu den Fanblöcken, beim Auslaufen etc.), es sei denn, die Medienverantwortlichen gestatten dies den Hörfunkreportern ausdrücklich. Die zeitli-che Begrenzung der Flash-Interviews von maximal 90 Sekunden ist immer einzuhalten.

Zwei Hörfunkmitarbeiter der LRA erhalten eine Akkreditierung, die einen Zugang zum Zuschau-erbereich ermöglicht. Einschränkungen seitens des Heimvereins sind möglich, wenn eine (Sicht-) Behinderung oder Belästigung der Zuschauer erfolgt und/oder andere übergeordnete Gründe (z. B. Sicherheitsaspekte) dem Zugang entgegenstehen. In diesen Fällen kann der Zutritt zu den Zuschauerbereichen im Stadion vom Heimverein untersagt werden.

3.1.5 Fotografen

Fotografen sind für die Arbeit im Stadion-Innenraum und entsprechend den gegebenen Kapazitä-ten zur Pressekonferenz zu akkreditieren. Während des gesamten Zeitraums ihrer Tätigkeit im Stadion-Innenraum haben die Fotografen silbergraue Leibchen zu tragen. Das Spielfeld darf zu keinem Zeitpunkt betreten werden.

Vor Spielbeginn bis zur Seitenwahl dürfen sich Fotografen im gesamten Stadion-Innenraum auf-halten. Voraussetzung ist, dass sie die Produktion des Basissignals und den Veranstaltungsab-lauf nicht stören. Grundsätzlich dürfen Fotografen während des Spiels, in der Halbzeitpause und bis zehn Minuten nach Spielende in den für die Fotografen vorgesehenen Fotografenarbeitsbe-reichen arbeiten. Sie können in diesen beiden Bereichen eine Position hinter der ersten Reihe der Bandenwerbung frei wählen und müssen diese vor Spielbeginn, spätestens unmittelbar nach der

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Seitenwahl, einnehmen. Ein Wechsel der Position über die Seite der Mannschaftsbänke ist nur in der Halbzeitpause möglich. Die Fotografen haben dafür Sorge zu tragen, dass das Sichtfeld von Kameras der Basissignalproduktion speziell im Hintertorbereich durch ihre Positionierung nicht eingeschränkt wird (siehe auch Anlage 3).

Der tatsächliche Arbeitsbereich der Fotografen in den einzelnen Stadien ist verbindlich festge-legt und wird im Media Guide zu jeder Saison veröffentlicht. Aufgrund der unterschiedlichen ört-lichen Gegebenheiten in den Stadien der Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga hat jeder Club eine individuelle Höchstgrenze für die Akkreditierung der Fotografen festgelegt, die ebenfalls im Media Guide zu jeder Saison veröffentlicht wird.

3.1.6 Stadion-TV

Allgemeine Regelung Bei der Umsetzung des Stadion-TVs hat der Heimverein zu gewährleisten, dass sowohl im Stadi-on-Innenraum als auch auf der Presse- und Kommentatorentribüne und im Pressekonferenzraum keine produktionstechnischen oder akustischen Störungen verursacht werden (u. a. muss des-halb die Lautsprecheranlage im Bereich der Presse- und Kommentatorentribüne regulier- bzw. ausschaltbar sein). Dies umfasst nicht nur den Zeitraum des Spiels, sondern auch den vor Spiel-beginn, in der Halbzeitpause und nach dem Spiel. Das Spielfeld darf nur bis fünf Minuten vor dem Spiel und in der Halbzeitpause unter Einhaltung der Nicht-Basissignalzeiten (zwei Minuten nach Beginn der Halbzeitpause bis zu zwei Minuten vor Wiederanpfiff) betreten werden. Der Heimver-ein gewährleistet, dass die für das Stadion-TV verantwortlichen Personen vor jedem Spiel ein Abstimmungsgespräch mit den für die Basissignalproduktion verantwortlichen Personen führen, um etwaige Beeinträchtigungen auszuschließen. Zur eindeutigen Identifizierung tragen die Mit-arbeiter des Stadion-TV im Stadion-Innenraum grüne Leibchen.

Live-Interviews nach Spielende

Unter Berücksichtigung des Vorrechts und der zeitlichen Notwendigkeiten der/des TV-Live-Verwerter(s) und des ARD-Hörfunks („schwarze Leibchen“) hat das Stadion-TV die Möglichkeit, direkt nach Spielende sogenannte Live-Interviews zu führen und diese auszustrahlen.

Aufgrund der zeitlichen Enge dürfen die mit grünen Leibchen ausgerüsteten Mitarbeiter des Sta-dion-TV in der Regel nur Spieler für Live-Interviews nach dem Spiel ansprechen, die nicht von dem/den TV-Live-Verwerter(n) angefragt wurden.

Hierzu stimmen die Mitarbeiter des Stadion-TV ihre Interviewwünsche mit den Medienverant-wortlichen der beteiligten Clubs verbindlich ab. Die Vorgaben der Medienverantwortlichen hin-sichtlich der zur Verfügung stehenden Spieler sind zu befolgen.

Die Live-Interviews sind ausschließlich in unmittelbarer Nähe der Flash-Interview-Zone des/der TV-Live-Verwerter(s) zu führen. Es dürfen keine Spieler außerhalb dieses Bereichs im Stadion-Innenraum interviewt werden (z. B. auf dem Weg zu den Fanblöcken, beim Auslaufen etc.), es sei denn, die Medienverantwortlichen gestatten dies den Reportern des Stadion-TV ausdrücklich.

Weitere Vorgaben insbesondere für die Nutzung von Spielbildern bei der Nutzung der Videowän-de im Stadion oder für das Branding des Stadion-TV finden sich in den „Regelungen Stadion-TV“.

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Arbeitsräume

Sollte die Produktion des Stadion-TV die Inanspruchnahme von Arbeitsräumen innerhalb des Stadions erforderlich machen, so ist seitens des Heimvereins dafür Sorge zu tragen, dass eigene Kapazitäten in Anspruch genommen und die Arbeitsbedingungen der Basissignalproduktion dadurch nicht eingeschränkt werden.

3.2. Presse- und Kommentatorentribüne

Für die Presse- und Kommentatorentribüne werden ausschließlich Medienvertreter aus dem Bereich Print, TV, IPTV, Hörfunk/Audio und Internet akkreditiert. Nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung kann der Heimverein in Ausnahmefällen auch an Fotografen eine Akkreditierung für für Fotografen vorgesehene Plätze auf der Pressetribüne vergeben. Die auf der Presse- und Kommentatorentribüne tätigen Medienvertreter müssen gewährleisten, dass sie ihrer Tätigkeit immer in der Form nachkommen, dass andere dort tätige Medienvertreter in ihrer Arbeit nicht beeinträchtigt, behindert oder gestört werden.

3.3. Indoor-Flash-Interview-Zone (X-Zone)

In der Indoor-Flash-Interview-Zone (X-Zone) dürfen sich grundsätzlich nur die mit einer entspre-chenden Akkreditierung versehenen Medienvertreter des IPTV-Live-Verwerters, des Free-TV-Erstverwerters und in Ausnahmefällen auch des TV-Live-Verwerters aufhalten.

Die X-Zone dient unmittelbar ab Spielende allen berechtigten Medienvertretern dazu, Flash-Interviews (max. 90 Sekunden pro Interview) mit Spielern oder Trainern zu führen.

Die Medienvertreter führen die Flash-Interviews ausschließlich in dem ihnen jeweils zugewiese-nen Bereich und vor entsprechenden Interview-Rücksetzern.

3.4. Mixed-Zone

In der Mixed-Zone dürfen sich grundsätzlich nur die mit einer entsprechenden Akkreditierung versehenen Medienvertreter aus den Bereichen Print, TV, Hörfunk und Internet aufhalten. Die Mixed-Zone dient allen entsprechend akkreditierten Medienvertretern dazu, Flash-Interviews mit Spielern zu führen; wenn möglich unmittelbar ab Spielende, in der Regel aber, nachdem diese die Umkleidekabine verlassen haben.

Die Mixed-Zone sollte, falls räumlich möglich, für folgende Medien in drei Bereiche unterteilbar sein:

1. Free-TV-Zweit- und -Nachverwerter, internationale Nachverwerter 2. Hörfunk/Audio 3. Print und Internet

Die Medienvertreter führen die Flash-Interviews ausschließlich in dem ihnen jeweils zugewiese-nen Bereich.

Die Heimvereine können festlegen, dass die Flash-Interviews im Bereich 1 ausschließlich vor ent-sprechenden Interview-Rücksetzern zu führen sind.

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3.5. Pressekonferenz

Die Pressekonferenz sollte spätestens 30 Minuten nach Spielende, muss aber unmittelbar im Anschluss an die Trainer-Interviews der TV-/IPTV-Live-Verwerter beginnen. Im Pressekonfe-renzraum dürfen sich grundsätzlich nur die mit einer entsprechenden Akkreditierung versehenen Medienvertreter aus den Bereichen Print, TV, IPTV, Hörfunk/Audio, Foto und Internet aufhalten.

3.6. Ehrentribüne, VIP- und Logenbereiche

Für die Ehrentribüne und die VIP- und Logenbereiche werden grundsätzlich keine Akkreditierun-gen für Medienvertreter vergeben.

In Ausnahmefällen können der Heimverein oder die DFL für einen eindeutig redaktionellen Zweck (z. B. Interview) zeitlich begrenzte Akkreditierungen für einzelne Medienvertreter vergeben.

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Anlagenverzeichnis Anlage 1a: Akkreditierungsformular MEDIEN (Print/Internet/Hörfunk | Bundesliga und 2. Bundesliga)

Anlage 1b: Akkreditierungsformular FOTO (Fotografen | Bundesliga und 2. Bundesliga)

Anlage 1c: Akkreditierungsformular TV/IPTV (EB-Teams | Bundesliga und 2. Bundesliga)

Anlage 1d: Akkreditierungsformular MEDIEN (Print/Internet/Hörfunk | Supercup)

Anlage 1e: Akkreditierungsformular FOTO (Fotografen | Supercup)

Anlage 2: Produktionsstandard ARD-Hörfunk (Bundesliga und 2. Bundesliga)

Anlage 3: Fotografenarbeitsbereiche (Bundesliga und 2. Bundesliga)

Anlage 4: Basissignalproduktion (Bundesliga)

Anlage 5: Basissignalproduktion (2. Bundesliga)

Anlage 6: Rechteverwerter/Arbeitsbereiche (Bundesliga und 2. Bundesliga) Die Anlagen stehen als PDF-Dateien auf www.bundesliga.de im Bereich Medien-Center zum Down-load zur Verfügung.