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EASA - dvs- · PDF fileAuch dem gewieften Rechtsgelehrten wird nach dem Studium der Verordnungen manches unklar bleiben, insbesondere hinsichtlich der praktischen Umsetzung und

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http://www.lba.de/deutsch/easa/easa.htm

EASA

Vorschriften | Fragen und Antworten | Informationsschreiben | Englische Version

Mit Wirkung vom 28.9.2003 hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) ihren Betrieb aufgenommen. Hauptauftrag der EASA ist nach der „Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit“ die Gewährleistung eines hohen Sicherheits- und Umweltschutzniveaus im Bereich der Zivilluftfahrt. Insbesondere wird sie den Gemeinschaftsgesetzgeber bei der Ausarbeitung gemeinsamer Vorschriften für die Zulassung von Erzeugnissen, Ersatzteilen und Luftfahrtgerät sowie für die Zulassung von Organisationen und Personen, die im Bereich der Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung dieser Erzeugnisse tätig sind, unterstützen und über die Musterzulassung von Luftfahrterzeugnissen entscheiden. Die Agentur hat ihren vorläufigen Sitz in Brüssel. Gemäß der Entscheidung des europäische Rates vom Dezember 2003 wird sie ihren endgültigen Sitz in Köln haben. Der Umzug der Agentur nach Köln wird bis Ende 2004 erfolgen. Auch die Aufgaben und Zuständigkeiten der nationalen Luftfahrtbehörden werden in der EU-VO 1592/2002 neu festgelegt.

Insgesamt gilt: Ihre bisherigen Rechte gelten nach dem 28.9.2003 zunächst weiter.

Übersicht der neuen Vorschriften auf der Basis der EU-VO 1592/2002 • „Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 zur

Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit“

• „Verordnung (EG) Nr. 1702/2003 der Kommission vom 24. September 2003 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen für Luftfahrzeuge und zugehörige Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen sowie für die Zulassung von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben“ und mit dieser Verordnung (als Anhang)

Anhang (Part-21) „Zertifizierung von Luftfahrzeugen und zugehörigen Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben“

• „Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission vom 20. November 2003 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen“ und mit dieser Verordnung als Anhänge

Anhang I (Part-M) "Continuing airworthiness requirements" Anhang II (Part-145) "Maintenance organisation approvals" Anhang III (Part-66) "Certifying staff" Anhang IV(Part-147) "Training organisation requirements "

Um Ihnen die Umstellung zu erleichtern, möchten wir Sie so früh wie eben möglich informieren, sobald wir auf handfestes und verbindliches Material zurückgreifen können. Das bedeutet auch, dass wir auf englischsprachigen Text und auch Bezeichnungen zurückgreifen, dies aber nur so lange, wie uns offizielle deutsche Übersetzungen nicht vorliegen. Diese Website wird also fortlaufend revidiert werden.

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Auch dem gewieften Rechtsgelehrten wird nach dem Studium der Verordnungen manches unklar bleiben, insbesondere hinsichtlich der praktischen Umsetzung und etlicher Übergangsfristen und -modalitäten, die in den Regelungen enthalten sind. Dies hat uns dazu veranlasst, eine Datei „Fragen und Antworten“ einzurichten mit den Unterdateien „Allgemeine Fragen“ und jeweils eine für die einzelnen Parts.

Zu Ihrer Information stehen zur Verfügung

• Fragen und Antworten (FAQ) und Cross-Reference-List für Genehmigungszeichen - Instandhaltung

• Informationsschreiben

• LBA-Implementation-Plan für die EU-VO 2042/2003

Um die gewünschten Antworten geben zu können, sind wir auf Ihre Fragen angewiesen. Entwicklungs – Herstellungs – und Instandhaltungsbetriebe wenden sich bitte an ihren Betriebsprüfer, Inhaber von Musterzulassungen an den für sie zuständigen Fachbereich des Geschäftsfeldes M.

Zu Ihrer Information haben wir Ihnen die Vorträge des LBA-Seminars vom 02.-03.06.04 zu verschiedenen Themen der VO (EG) 1702/2003 zusammengestellt.

Format Datum Inhalt Größe entpackt

04.06.2004 Vorträge / Präsentationen des EASA-Seminars vom 02.-03.06.04 im LBA

3,28 MB 4,51 MB

Stand: 01.07.2004

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Rechtlich verbindlich bleiben weiterhin die offiziellen Publikationen.