· Eine diesbezügliche Regelung im Erlasswege verstieße zudem gegen den in § 2 des...
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· Eine diesbezügliche Regelung im Erlasswege verstieße zudem gegen den in § 2 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG NRW) normierten Geset- zesvorbehalt für die Beamtenbesoldung