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2016 © SibylleRock Consult EU Fördermittelplanung für Profit und Non-Profit Ran an den Speck! EU Fördermittelworkshops für Neulinge Einführung in die EU Fördermittelpolitik Europe 2020 Teil I Fördermittelworkshop Umweltschutz, Ressourcenschutz, Abfallvermeidung IHK Hochrhein-Bodensee, April 2016 Sibylle Rock Geschäftsführerin SibylleRock Consult

Einführung in die EU Fördermittelpolitik Europe 2020 Teil I · Die Ausschreiben sind call for proposal (Budget ist nicht für alle Anträge vorhanden!)

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2016 © SibylleRock Consult EU Fördermittelplanung für Profit und Non-Profit Ran an den Speck! EU Fördermittelworkshops für Neulinge

Einführung in die EU Fördermittelpolitik Europe 2020Teil I

Fördermittelworkshop Umweltschutz, Ressourcenschutz, AbfallvermeidungIHK Hochrhein-Bodensee, April 2016

Sibylle RockGeschäftsführerin SibylleRock Consult

2016 © SibylleRock Consult EU Fördermittelplanung für Profit und Non-Profit Ran an den Speck! EU Fördermittelworkshops für Neulinge

SIBYLLE

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Beratungsunternehmen - gegründet 2015 –mit zwei Handlungsfeldern

EU Fördermittelplanung für Profit und Non-Profit

Fachkräftesicherung: Corporate Social ResponsibilityStakeholder Mitarbeiter

Geschäftsführerin: Sibylle Rock

> 20 Jahre internationale Fach- und Führungspositionen in den Themen Corporate Social Responsibility (CSR) Personalentwicklung Marketing und Kommunikation Zertifizierte EU Fördermittelmanagerin für

Unternehmen (emcra GmbH) 2015

www.sibyllerock.com

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Teil I – Einführung in die EU Fördermittelpolitik Europe 2020 (30 min)

Teil II – Nationale Förderprogramme im Bereich Umweltschutz, Ressourcenschutz und Abfallvermeidung best practices (40 min)

Pause (11:30 – 11:45 Uhr)

Teil III – Merkmale eine Projektskizze / breakout session Projektskizze / Besprechung der Ergebnisse (60 min)

Mittagspause (12:45 – 14:00 Uhr)

Teil IV – Förderrichtlinien richtig lesen / breakout session Förderrichtlinie / Besprechung der Ergebnisse / Q&A Die Top 20 Fördermitteltipps (75 min)

Optional - Pause (15:15 – 15:30 Uhr)

Teil V – Das Bankgespräch (20 min)

Feedback, Verabschiedung

Ende 16:00 Uhr

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Quelle emcra

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Vision/Mission

Solidarität und Kohäsion in den Mitgliedstaaten vorantreiben

Die Europäische Landwirtschaftspolitik reformieren / Den ländlichen Raum fördern

Transnationale Kooperationen mit europäischem Mehrwert aufbauen

Europa als globalen Partner im weltweiten Wettbewerb positionieren

2016 © SibylleRock Consult EU Fördermittelplanung für Profit und Non-Profit Ran an den Speck! EU Fördermittelworkshops für Neulinge 6

Intelligentes Wachstum

Integratives Wachstum3

Pri

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Ker

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Innovationsunion

Digitale Agenda

Jugend in Bewegung

Neue Kompetenzen und Beschäftigungs-

möglichkeiten

Nachhaltiges Wachstum

Industriepolitik im Zeitalter der

Globalisierung

Ressourcen-schonendes Europa Armutsbekämpfung

Beschäftigungs- quote = 75% zwischen 20 –64 Jahren

3% des BIP für F&E

20-20-20 Klima-Schutzziel (Energie-effizienz, Erneuerbare Energien, CO2-Reduktion)

Weniger als 10% Schulabbrecher,mind. 40% mit Hochschulab-schluss bei den 30-34 Jährigen

20 Mioweniger armuts-gefährdete Personen

Quelle EASME

Die EU geht von Marktversagen aus und bietet deshalb Anreize über EU Fördermittel, um dies zu beheben.

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EU FördergelderBRÜSSEL DIREKT

EU-Struktur- und KohäsionsfondsNATIONALE FÖRDERTÖPFE

Förderung im landwirtschaftlichen BereichAGRARSUBVENTIONEN

Die EU als globaler AkteurAUßENHILFE

Quelle emcra

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Quelle EC

2016 © SibylleRock Consult EU Fördermittelplanung für Profit und Non-Profit Ran an den Speck! EU Fördermittelworkshops für Neulinge

Quelle EC

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Die Kofinanzierungssätze derdrei Regionenkategorien:

1. Weniger entwickelte Region: max. Kofinanzierungssatz 80-85%

2. Übergangsregionen:in Deutschland alle östlichen Bundesländer außer Berlin und Leipzigmax. Kofinanzierungssatz 60%

3. Stärker entwickelte Regionen:in Deutschland alle westlichen Bundesländer + Berlin und Leipzigmax. Kofinanzierungssatz 50%

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EU

Bund

Länder und Kommunen

Fördermittel aus Brüssel

Fördermittel des Bundes

Fördermittel der Bundesländer und Kommunen

Europe 2020

Partnerschafts-vereinbarungen

OperationelleProgramme

+

+

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Zuschüsse (= nicht rückzahlbare monetäre Zuwendung)

Förderdarlehen

Bürgschaften

Beteiligungen

Von allen verfügbaren Fördermitteln sind ca. 40% Zuschüsse und 60% Förderdarlehen. Auf EU Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch.

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Unternehmen

Öffentliche Träger - Kommunen, Verwaltungen und kommunale Eigenbetriebe

Freie Träger - NROs und Organisationen, die gemeinnützige Ziele verfolgen

Körperschaften - Universitäten, Forschungsinstitute, Bildungsträger

Stiftungen, die beim zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.) oder die einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) haben

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50 - 80% für Unternehmen

70 – 90% für Kommunen

50 – 90% Kammern und Körperschaften

10 – 50% für Freie Träger und Stiftungen

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Mehrere Aufrufe / Jahr

Einmaliger Aufruf / Jahr

One shot calls

Kontinuierlich Einreichungsmöglichkeiten ohne Fristen

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Die Vorbeginnklausel gilt

Eine Anteilsfinanzierung durch den Antragsteller muss gewährleistet sein

Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein

Das Vorfinanzierungsprinzip gilt

Eine Kombinierbarkeit von Fördermitteln für komplexe Projekte ist möglich / Doppelfinanzierung ist ausgeschlossen

Das Hausbankprinzip gilt / eine bankübliche Besicherung wird verlangt

Das Innovationspotential muss nachgewiesen werden

Die Nachhaltigkeit der Projektidee muss ausgeführt werden

Die Fördermittel müssen zweckgebundene verwendet werden

Strafrechtliche Bestimmungen gelten

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NATIONAL

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Von der ersten Projektbesprechung bis zur Einreichung des Förderantrags

(Förderaufrufe mit Fristen sind evtl. zu beachten)

Der positive Zuwendungs-bescheid wird erteilt

2 – 4 Monate 2 – 4 Monate

Der Förderantrag wird vom Fördermittelträger geprüft

1 -3 Jahre

Die Förderperiode läuft

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Brüssel direkt

Die Fördermittelentscheidung findet in Brüssel statt

Der Fördermittelantrag muss bei Nationalen Kontaktstellen des jeweiligen Förderprogramms in Englisch gestellt werden

Europäische Partner sind notwendig

Der Europäische Mehrwert steht im Vordergrund

Die Ausschreiben sind call for proposal (Budget ist nicht für alle Anträge vorhanden!)

Die Begutachtung eines Förderantrages dauert zwischen 6 – 9 Monaten

Die Erfolgsquoten liegen je nach Förderprogramm zwischen 8 – 40%

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National

Die Fördermittelentscheidung findet auf Bundes- oder Landesebene statt

Der Fördermittelantrag wird bei den unterschiedlichen Ministerien bzw. vorgelagerten Projektträgern in Deutsch gestellt

Europäische Partner sind nicht notwendig, es sei denn die Förderrichtlinie verlangt ausdrücklich Partnerschaften

Das Innovationspotential steht im Vordergrund

Die Ausschreibungen sind call for tender (Aufrufe oder kontinuierliche Einreichungen); solange die Anträge die minimale Punktzahl in der Begutachtung erreichen, werden sie positiv bescheinigt)

Die Begutachtung eines Förderantrages dauert zwischen 2-4 Monaten

Die Erfolgsquote liegt bei ca. 95%

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SIE KÖNNEN DIESE BEEINFLUSSEN!

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Wie?

Sie erfüllen als Projektträger die Zulassungsvoraussetzungen der Förderrichtlinie

Sie stellen Ihr zur Förderung bestimmtes Projekt umfassend dar (der Mehrwert, das Innovationspotential, die Risiken und die Nachhaltigkeit Ihrer Idee muss mit Blick auf die in der Förderrichtlinie aufgeführten Ziele formuliert werden)

Sie stellen sicher, dass die Finanzierung Ihres Projekts durchgängig gesichert ist

Sie haben die Grundsätze der EU Förderung eingehalten

Sie haben für das Antragsverfahren Ihre Finanzierungs- und Kostenplanungen realistisch kalkuliert

Sie sind als Projektträger ein zuverlässiger Partner für den Fördermittelträger während der Förderperiode

2016 und 2017 sind sehr vielversprechende Jahre, um EU Fördermittel in Anspruch zu nehmen, die Töpfe sind noch voll!

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Qualitätssiegel zu erhalten

Liquiditätshilfen auszuschöpfen

Kreditlinien zu optimieren

Wachstumspotentiale für das Unternehmen zu aktivieren

Innovationen zu beschleunigen

Neue Produkte schneller auf den Markt zu bringen

Sich gegenüber dem Wettbewerb optimaler aufzustellen

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Europäische Kommission – Prioritäten & Förderzielehttp://ec.europa.eu/index_de.htm

BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)http://www.bmub.bund.de/ministerium/

BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)http://www.bmwi.de/

Ministerium für Umwelt, Klima- und Energiewirtschaft Baden-Württemberghttp://um.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/

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SibylleRock Consult Sibylle RockZertifizierte EU Fördermittelmanagerin für Unternehmen (emcra GmbH)Geschwister-Scholl-Straße 1 D-71088 Holzgerlingen

E-Mail: [email protected]: +49 7031 38 95 267 Mobil: +49 176 315 929 93URL: www.sibyllerock.com

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Danke für ihre Aufmerksamkeit!

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FINANZIERUNGSARTEN

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KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) stehen in der Kategorie „Unternehmen“ im Fokus der Förderung aus EU, Bund, Land und Kommune, da sie 97% der Arbeitsplätze stellen

Nach EU Vorgaben werden KMU nach zwei Kriterien definiert1. Mitarbeiterzahl2 Umsatz oder Bilanzsummer

Unternehmenskategorie Mitarbeiter Umsatz Oder Bilanzsumme

Mittleres Unternehmen < 250 ≤ 50 Mio. EUR ≤ 43 Mio. EUR

Kleinunternehmen < 50 ≤ 10 Mio. EUR ≤ 10 Mio. EUR

Kleinstunternehmen < 10 ≤ 2 Mio. EUR ≤ 2 Mio. EUR

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Vorhaben

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Fördermittelrecherche Finanzierungsvorschlag Projektskizze

Identifikation des Vorhabens Analyse des

Fördermittelpotentials und der

Subventionsmöglichkeiten

Die Ergebnisse der Förder-

mittelrecherche werden mit

den Fördermittelgebern

abgestimmt

Mit dem Ergebnis der geprüften

Förderszenarien werden

Finanzierungsvorschläge erarbeitet

Die Projekt-/Vorhabenskizze wird

erarbeitet

Befragung des Ansprechpartners

im Unternehmen zu dem Vorhaben

oder ggf. Planung/

Durchführung/Auswertung von

Workshops im Unternehmen

Der Fördermittelmanager

analysiert bis zu 2.800

Richtlinien von

Fördermittelgebern in EU, Bund

und Land

Mit dem Fördermittelgeber

werden verschiedene

Förderszenarien erarbeitet

Das Förderkonzept wird ggf. in

Zusammenarbeit mit der Hausbank

des Unternehmens und/oder

anderen Finanzierungspartnern zu

einem Konzept zusammengefasst

Unter Berücksichtigung der

Formvorschriften der

Fördermittelgeber wird eine

Projektskizze angefertigt und mit

dem Mandanten abgestimmt

Begutachtung Förderantrag stellen Zuwendung FördermitteladministrationZwischen- und Abschlussberichte

Option:

Verifizierung der Projekt-/

Vorhabenskizze durch Dritte

Abschluss aller Vorarbeiten:

Konkrete Förderantragstellung

Die Zuwendungsbescheide der

diversen Förderanträge werden

geprüft und evtl. Auflagen

bearbeitet

Verwaltung der Fördermittel

während der Förderperiode

Berichterstattung über den

Verlauf des Förderprojektes

Die Projekt-/Vorhabenskizze wird in

Bezug auf die ausgewählten

Förderprogramme durch

ausgewiesene Gutachter vor

Antragstellung begutachtet

Die diversen Förderanträge

werden für das ausgewählte

Förderprojekt unter

Berücksichtigung sämtlicher

Form- und Fristvorschriften

gestellt

Nach genauer Prüfung der

Zuwendungsbescheide werden

Vorgaben zur Abwicklung des

Fördermittelvorhabens

erarbeitet und mit den

Fördermittelgebern und dem

Mandanten besprochen

Sämtliche Verwendungsnachweise,

Veränderungen, Verzögerungen und

Zuweisungen von Geldtranchen

werden protokolliert und permanent

an alle Stakeholder kommuniziert

(Fördermittelgeber, Mandant,

Dritte)

Die von den Fördermittelgebern

geforderten Zwischen- und

Abschlussberichte werden nach

den entsprechenden Form- und

Fristvorschriften verfasst und

eingereicht

Vorabstimmung

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