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MERKBLATT Richtig Ausschreiben Checkliste für öffentliche Auftraggeber inkl. Ablaufplan zur Auftragsvergabe Dieses Merkblatt wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Name der Verfasser: Sabine Tauber Tel.: 089 / 5116-3172 Fax: 089 / 5116-3663 E-Mail: [email protected] Adresse: Balanstraße 55-59 Ort: 81541 München Homepage: www.abz-bayern.de Stand: Juli 2014

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MERKBLATT

Richtig Ausschreiben

Checkliste für öffentliche Auftraggeber inkl. Ablaufplan zur Auftragsvergabe

Dieses Merkblatt wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

Name der Verfasser: Sabine Tauber Tel.: 089 / 5116-3172 Fax: 089 / 5116-3663 E-Mail: [email protected]

Adresse: Balanstraße 55-59 Ort: 81541 München Homepage: www.abz-bayern.de Stand: Juli 2014

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Checkliste für öffentliche Auftraggeber Leistungen sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Die nachfolgende Über-sicht soll eine Hilfestellung für den Vergabeprozess bieten und nennt die wichtigsten Stationen. Näheres ist in der Vergabeverordnung (VgV), dem Gesetz gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A), der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) bzw. in der Vergabe- und Vertragsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) nach-zulesen.

1. Bedarfsermittlung (Ablaufplan Nr. 1-3) Am Anfang jeder Ausschreibung steht ein Ausschreibungsziel. Der Auftraggeber er-mittelt den Bedarf für eine Leistung oder ein Produkt und formuliert ihn. Im Anschluss daran sind die Investitions- und Folgekosten des Auftrags zu schätzen und die Finan-zierung zu klären. Erst wenn der Bedarf festgestellt und dessen Finanzierung gesi-chert ist, startet das Verfahren. Mit der Schätzung des Auftragsvolumens beginnt die Dokumentation (sieh 9.). Weiter wichtige Fragestellungen:

Wie wurde der Bedarf ermittelt und wie wurde eine exakte Kostenschätzung vorgenommen?

Sind ausreichende Finanzmittel vorhanden?

2. Wahl des Vergabeverfahrens (Ablaufplan Nr. 4-8) Die Art des Verfahrens entscheidet über Fragen der Veröffentlichung und der Fristen. Es hat eine Abgrenzung statt zu finden, ob es sich um eine Bauleistung (dann Aus-

schreibung nach der VOB) oder eine Liefer- oder Dienstleistung (dann VOL, bzw. bei freiberuflicher Leistung VOF) handelt. - EU-weite oder nationale Ausschreibung:

Die Schwellenwerte (jeweils netto) betragen derzeit bei Liefer- und Dienstleistungs-ausschreibungen 207.000 Euro (bei Ausschreibungen oberster und oberer Bundes-behörden 134.000 Euro) und bei Bauleistungen 5.186.000 Euro. Für Sektorenauf-traggeber betragen die Schwellenwerte im Liefer- und Dienstleistungsbereich 414.000 Euro und im Baubereich 5.186.000 Euro. Das EU-Vergaberecht und das nationale Vergaberecht sehen im Wesentlichen 3 un-terschiedliche Verfahrensarten vor. Sie unterscheiden sich durch ihre Bezeichnung, inhaltlich stimmen sie jedoch in weiten Teilen überein.

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Nach deutschem Recht ist das offene Verfahren bzw. die öffentliche Ausschreibung

das Regelverfahren. Alle anderen Verfahren dürfen nur bei fest geregelten Ausnah-men gewählt werden. Die VOL erlaubt bis zu einem Auftragswert von 500,- Euro eine Direktvergabe. Bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte steht als weiteres Vergabeverfahren der wettbewerbliche Dialog zur Verfügung. Er besteht aus einem mehrstufigen Verfahren und ist nur dann als Vergabeverfahren zulässig, wenn der öffentliche Auftraggeber objektiv nicht in der Lage ist, die technischen Mitteln anzu-geben, mit denen seine Bedürfnisse und Ziele erfüllt werden können, oder die rechtli-chen oder finanziellen Bedingungen des Vorhabens nicht angegeben werden kön-nen. Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen unter Pkt. 9.8.

- Offenes Verfahren/Öffentliche Ausschreibung: Nach Eingang der Anforderungen der Vergabeunterlagen erfolgt der Versand dieser Unterlagen an die betreffenden Unternehmen. Bei EU-weiten Ausschreibungen hat der Versand innerhalb von 6 Tagen nach Eingang der Anforderung zu erfolgen. - Nicht offenes Verfahren/Beschränkte Ausschreibung bzw. Verhandlungs-

verfahren/Freihändige Vergabe und Wettbewerblicher Dialog: Bei Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs prüft die ausschreibende Stelle an-hand der von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise die Eignung der Bewerber. An die für die Teilnahme ausgewählten Unternehmen werden dann die Vergabeunterlagen versandt. Weitere wichtige Fragestellungen:

Liegen Gründe für den Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung bzw. ein of-

fenes Verfahren vor und wenn ja, welche? Welche Gründe gibt es ggf. für eine beschränkte oder freihändige Vergabe?

3. Zeitplanung (Ablaufplan Nr. 9) Vor Beginn eines Verfahrens ist anhand des zeitlichen Ablaufs eines Vergabeverfah-rens genau festzulegen, wann welche Schritte zu unternehmen sind. Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen zu Pkt. „Fristen“ und Unterpunkt zu Pkt. 8 „Vorabin-formation“.

EU-Verfahren Nationales Verfahren

Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren Freihändige Vergabe

Beschränkte Ausschreibung Nicht offenes Verfahren

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4. Erstellung der Vergabeunterlagen (Ablaufplan Nr. 10) Die Vergabeunterlagen bestehen aus

dem Anschreiben als Aufforderung zur Angebotsabgabe oder Begleitschrei-ben für die Abgabe der angeforderten Unterlagen,

der Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens (Bewer-bungsbedingungen) einschließlich der Angabe der Zuschlagskriterien sofern nicht in der Bekanntmachung bereits genannt und

Vertragsunterlagen, die aus Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen (VOL/B und weitere) bestehen.

- Leistungsbeschreibung

Der Auftraggeber muss die zu beschaffende Leistung bzw. das zu beschaffende Pro-dukt eindeutig und erschöpfend beschreiben. Hierin sind alle den Preis beeinflussen-den Faktoren anzugeben. Die Leistung ist grundsätzlich produktneutral zu beschrei-ben. Die gewünschte Leistung muss so beschrieben werden, dass sie von allen Bewer-bern verstanden werden kann und die Angebote miteinander verglichen werden kön-nen. Die Leistungsbeschreibung gibt daher einen umfassenden Überblick über das Vor-haben, unter anderem

mit den auszuführenden Leistungen, den örtlichen Verhältnissen und dem zeitlichen Ablauf der Leistungen.

Die Beschreibung enthält die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausfüh-rungsunterlagen, wie Arbeitsaufträge und die vom Auftragnehmer aufzustellenden Unterlagen (Zeitpläne, Dokumentationen). - Losweise Vergabe

Je nach Art und Umfang des ausgeschriebenen Produktes oder der Dienstleistung sollte die Vergabe in mehreren Teilleistungen (Teil- oder Fachlose) erfolgen. Beach-ten Sie hierzu die Ausführungen unter Pkt. 9.10. - Zuschlagskriterien Jede Beschaffung steht unter dem Gebot der „Wirtschaftlichkeit“. Der Zuschlag ist auf das, unter Berücksichtigung aller Umstände, wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der niedrigste Preis allein ist nicht entscheidend. Die Zuschlagskriterien sind in der Vergabebekanntmachung oder den Vergabeunterlagen (unter Angabe der Gewich-tung bei EU-Ausschreibungen) enthalten. Sofern keine Kriterien angegeben sind, entscheidet einzig und allein der Preis. Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen unter Pkt. 9.12. Weitere wichtige Fragestellungen:

Welche Gründe gibt es ggf. das Abverlangen von Eigenerklärungen zu be-

schränken/zu begrenzen oder davon abzusehen? (Insbesondere im VOL-Bereich, Vgl. § 6 Abs. 3 S. 2 und 3 VOL/A)

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Welche Gründe gibt es von der grundsätzlichen Vergabe nach Losen abzuse-

hen?

Stehen die Eignungsnachweise in einem entsprechenden Verhältnis zum Auf-tragsgegenstand/-wert?

Ist ggf. eine Abweichung von einer produktneutralen Ausschreibung gerecht-

fertigt? (Vgl. § 7 Abs. 8 VOB/A bzw. § 7 Abs. 4 VOL/A) Wie sind die Zuschlagskriterien gewichtet um das wirtschaftlichste Angebot

auszuwählen?

5. Bekanntmachung (Ablaufplan Nr. 11) Europaweite Ausschreibungen müssen von der Vergabestelle zwingend im Supple-ment zum Amtsblatt der Europäischen Union (Tenders Electronic Daily - TED) veröf-fentlicht werden. Online-Formulare für diese Vergabebekanntmachungen können un-ter http://simap.europa.eu online abgerufen werden. Der öffentliche Auftrag unterhalb der EU-Schwellenwerte ist in Tageszeitungen, amt-lichen Veröffentlichungsblättern, Fachzeitschriften oder Internetportalen bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss alle notwendigen Angaben enthalten. Findet lediglich in Internetportalen eine Veröffentlichung statt, so muss die Bekanntmachung über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden können. Öffentliche Auftraggeber haben die Möglichkeit, Ihre Ausschreibungen kostenlos auf der Ausschreibungsplattform des Auftragsberatungszentrums Bayern e. V. zu veröf-fentlichen. Informationen hierzu finden Sie unter: http://www.abz-bayern.de/abz/inhalte/Ausschreibungsservice/Informationen-fuer-oeffentliche-Auftraggeber.html.

6. Angebotseröffnung (Ablaufplan Nr. 14) Bei der VOB gibt es den sog. Submissionstermin. Er sieht vor, dass in Gegenwart der Bieter die Angebote eröffnet werden. Bei der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen sieht die VOL/A einen sol-chen Eröffnungstermin nicht vor. Bei der Öffnung der Angebote müssen mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers anwesend sein (Vier-Augen-Prinzip).

7. Prüfung und Wertung der Angebote (Ablaufplan Nr. 15) Die Wertung erfolgt grundsätzlich in 4 Schritten: 1. Schritt: Zunächst werden die Angebote auf inhaltliche und formale Mängel

überprüft (z. B. Vollständigkeit, Unterschrift, geforderte Erklärungen). 2. Schritt: Hier ist die Eignung der Bieter zu überprüfen. 3. Schritt: In diesem Schritt wird die Angemessenheit des Preises überprüft. Der

Zuschlag darf nicht auf Angebote erteilt werden, die in einem offenbaren preislichen Missverhältnis zur Leistung stehen.

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4. Schritt: Hier erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Ausschließ-lich von Bedeutung sind hier die bekannt gemachten Zuschlagskriterien.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausführungen unter Pkt. 9.6 und 9.7.

- Eignung der Bieter/Bewerber (2. Schritt) Die Unternehmen müssen ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) anhand bestimmter Unterlagen nachweisen. Im VOL-Bereich sollte auf das bundesweite Präqualifizierungssystem www.pq-vol.de zurückgegriffen werden, im VOB-Bereich auf www.pq-verein.de. Bitte beachten Sie auch die Ausführungen hier-zu unter Pkt. 9.4, 9.5 und 9.11. WICHTIG: Der Ausschluss eines Haupt-/Nebenangebots hat nicht den automatischen Aus-schluss anderer Angebote desselben Bieters zur Folge!!!

8. Zuschlag (Ablaufplan Nr. 16-19) Mit der Zuschlagserteilung kommt der Vertrag zustande. Gegenstand des Vertrags ist die eindeutige Leistungsbeschreibung, die Absprache zur Vertragsdurchführung so-wie die Bestimmung des Preises. Nachträgliche Verhandlungen über wesentliche Leistungsmerkmale und über den Preis sind nicht zulässig.

- Vorabinformation Bei europaweiten Vergabeverfahren sind die Bieter, deren Angebote nicht berück-sichtigt werden sollen, 15 Tage (bei Unterrichtung per Brief) bzw. 10 Tage (bei Unter-richtung per Telefax oder E-Mail) vor Zuschlagserteilung darüber zu informieren, 1.) welches Unternehmen für den Zuschlag vorgesehen ist, 2.) was die Gründe für die Nichtberücksichtigung des jeweiligen Bieters sind und 3.) wann der früheste Zeitpunkt des Vertragsschlusses sein soll. Grund hierfür ist die Einräumung der Möglichkeit einer Rüge durch einen nicht be-rücksichtigten Bieter. Bei Ausschreibungen unterhalb des Schwellenwertes kann der Zuschlag ohne Be-achtung dieser Frist erteilt werden.

- Aufhebung von Vergabeverfahren Ein Ergebnis einer Ausschreibung kann sein, dass sie kein wirtschaftliches Ergebnis ergibt. Dann ist der öffentliche Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen be-rechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben. Hierüber hat sie alle Beteiligten unver-züglich zu unterrichten. Bitte beachten Sie hierzu auch Pkt. 9.9. Wird das Vergabeverfahren ohne entsprechenden rechtfertigenden Grund aufgeho-ben, besteht die Gefahr von Schadensersatzpflichten.

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9. Dokumentation (Vergabevermerk) (Nr. 3-21) Die Dokumentation umfasst das gesamte Vergabeverfahren. Alle wesentlichen Ent-scheidungen sowie die einzelnen Stufen und die einzelnen Maßnahmen sind dort schriftlich niederzulegen. Bei europaweiten Ausschreibungen ist die Dokumentation von entscheidender Bedeutung, weil sich hieraus die möglichen Nachprüfungsgründe ergeben könnten. Der Vergabevermerk sollte mindestens folgende Punkte umfassen:

1. Name und Anschrift des Auftraggebers. 2. Art und Umfang der Leistung/des Auftrags. 3. Wert des Auftrags. 4. Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und Gründe für ihre Auswahl. 5. Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und Gründe für die Ab-

lehnung. 6. Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten. 7. Name des erfolgreichen Bieters/Auftragnehmers und Gründe für die Auswahl

seines Angebots. 8. Beim nicht offenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblichen Dia-

log die Gründe, die die Auswahl dieses Verfahrens rechtfertigen. 9. Gegebenenfalls die Gründe, aus denen der Aufraggeber auf die Vergabe eines

Auftrags verzichtet hat. 10. Die Gründe, aufgrund derer mehrere Fach- oder Teillose zusammen vergeben

werden sollen. 11. Die Gründe, warum der Auftragsgegenstand die Vorlage von Eignungsnachwei-

sen erfordert und ggf. warum in diesen Fällen Nachweise verlangt werden müs-sen, die über Eigenerklärungen hinausgehen.

12. Die Gründe für die Nichtangabe der Zuschlagskriterien.

Weitere wichtige Fragestellungen: Wann sind welche Vergabeschritte erfolgt?

Gab es Nachfragen und wenn ja, welche? Wie sind diese Fragen wann be-antwortet worden?

Wurden nachträglich Informationen versendet? Wann und an wen?

Bei Verhandlungsverfahren: Über welche Punkte wurde wie und mit welchem Ergebnis mit den Bietern verhandelt?

Sind alle anderen wesentliche Basisinformationen enthalten? (z.B. Zeitpunkt der Angebotseingänge, Ergebnisse der Angebotsprüfung, Begründung der Zuschlagsentscheidung etc.)

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Weiterhin zu beachten: Abgabe von Nebenangeboten (Ablaufplan zu Punkt 13) Die VOL/A sieht vor, dass der Auftraggeber bekannt machen muss, ob er Nebenan-gebote zulässt. Tut er dies nicht, müssen sie unberücksichtigt bleiben. Im VOB-Bereich ist es genau umgekehrt: Hier muss bei Ausschreibungen angegeben werden, wenn Nebenangebote nicht bzw. nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen sind.

Ex-Post-Transparenz Nach Auftragserteilung muss der Auftraggeber bei europaweiten Ausschreibungen innerhalb von 48 Tagen nach Vergabe des Auftrags eine Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag im EU-Amtsblatt veröffentlichen. Eine elektronische Bekanntma-chung ist über eNotices möglich (http://simap.europa.eu/enotices/). Bei nationalen Verfahren muss eine nachträgliche Bekanntmachung bei jeweils ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführten Beschränkten Ausschreibungen oder Freihän-digen Vergaben erfolgen, wenn der Auftragswert 25.000 Euro netto (15.000 Euro net-to bei freihändiger Vergabe gem. VOB) überschreitet.

Informationen an nichtberücksichtigte Bieter Nicht berücksichtigte Bieter haben das Recht, einen Antrag auf Information zu stellen. Der Auftraggeber ist dann verpflichtet, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Ein-gang des entsprechenden Antrags dem nicht berücksichtigten Bieter die Gründe für die Nichtberücksichtigung bzw. Ablehnung seines Angebots, die Merkmale und Vor-teile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzu-teilen.

Fristen Die Anforderungsfrist sagt aus, dass bis zum genannten Termin die Ausschrei-

bungsunterlagen angefordert werden müssen. Innerhalb der Teilnahme- oder Bewerbungsfrist muss der Teilnahmeantrag einge-

reicht worden sein. Mit der Angebotsfrist wird die Zeit definiert, die dem Bieter zur Erstellung und Ein-

reichung des Angebotes zur Verfügung steht. Die Bindefrist umfasst den Zeitraum, in dem der Bieter an sein Angebot gebun-

den ist. Sie beginnt mit Ablauf der Angebotsfrist. Binde- und Zuschlagsfrist sind identisch und so knapp wie möglich zu bemessen.

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- Fristen im Oberschwellenbereich:

Offenes

Verfahren

Nicht offenes

Verfahren

Verhandlungs-

verfahren/

Wettbewerb.

Dialog

Beschleunigtes

Verfahren bei

nicht offenem

Verfahren

Beschleunigtes

Verfahren bei

Verhandlungsver-

fahren

Bewerbungsfrist Keine Bewer-

bungsphase

37 Kalendertage

(-7 Ktg.)

37 Kalendertage

(-7 Ktg.)

15 Kalendertage

(-5 Ktg.)

15 Kalendertage

(-5 Ktg.)

Angebots

frist

52 Kalendertage

(-7 Ktg., -5

Ktg.)

40 Kalendertage Keine festgelegte

Angebotsfrist

10 Kalendertage Keine festgelegte

Angebotsfrist

Angebots

frist nach Vor-

information

36 Kalendertage,

nicht unter 22

36 Kalendertage,

nicht unter 22

Keine festgelegte

Angebotsfrist

Keine weitere

Verkürzung

Keine festgelegte

Angebotsfrist

- Fristenverkürzung

Bei elektronisch erstellten und übermittelten Bekanntmachungen können die Fristen um sieben Tage verkürzt sein. Haben die Unternehmen die Möglichkeit, die Verdin-gungsunterlagen komplett elektronisch abzurufen, so verringern sich die Fristen um weitere fünf Tage. - Fristen im Unterschwellenbereich:

Hier sind keine festen Teilnahme- und Angebotsfristen definiert. Die Frist muss ledig-lich ausreichend sein. Die Bewertung über die Angemessenheit der Fristen obliegt der ausschreibenden Stelle. Allerdings werden zehn Kalendertage üblicherweise als Minimum angesehen. Noch Fragen?

Sollten Sie Fragen zu nationalen oder EU-weiten Vergaben haben, steht Ihnen das Team des Auftragsberatungszentrums Bayern e. V. gerne zur Verfügung.

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Bedarfsermittlung 1

Formulierung des Bedarfs (Einkaufsziel bzgl. eines Produkts, einer

Leistung)

Grundlage für die Leistungsbeschreibung

2

Schätzung des Auftragsvolumens Start des Dokumentationsverfahrens

3

Entscheidung über Art des Vergabeverfah-rens unter Berücksichtigung bestehender

Verträge

4

Interne Regelung von Zuständigkeiten und Befugnissen

5

6

NEIN

JA

JA

NEIN

7

NEIN

JA

Au

ftrag

ge

ber

Nationale Ausschreibung 8 EU-Ausschreibung

Zeitplanung (ab Bekanntmachung EU: mind. 4 Monate, national: 6-8 Wochen) 9

Ablaufplan Beschaffung

Prozess Prozessentscheidung Output Zuständigkeit

Freihändige Vergabe

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Schritt 4

•Ist das Angebot im Vergleich zu den Anderen das wirtschaftlichste?

•Zuschlagskriterien werden in den Unterlagen genannt

Schritt 3

•Ist der Preis angemessen?

Ergebnisse dieser Prüfung werden schriftlich fest-gehalten und vertraulich behandelt

Schritt 2

•Ist der Bieter geeignet?

•Eingungskriterien werden in der Bekanntmachung und den Unterlagen genannt

Schritt 1

•Hat das Angebot formale oder inhaltliche Mängel?

z.B. Unterschrift, vollständige Unterlagen

Prüfung und Wertung des Angebots: 15

1. Aufforderung zur Angebotsab-gabe

2. Bewerbungsbedingungen mit Zuschlagskriterien

3. Leistungsbeschreibung 4. Vertragsbedingungen

Ablaufplan Beschaffung A

uftra

gg

eb

er

Erstellung der Vergabeunterlagen 10 Interne Richtlinien zu Anfor-

derungen an die Bewerber

11

Für EU-weite Ausschreibungen:

Amtsblatt der EU (TED)

Für nationale Ausschreibungen: Keine generelle Vorgabe des Ver-

öffentlichungsmediums

12

Bew

erb

erfirm

a

Im Anwendungsbereich der VOB: Unter Anwesenheit des Bieters Im Anwendungsbereich der VOL: Ohne Anwesenheit des Bieters

Au

ftrag

ge

ber

Abgabe des Angebots, Haupt- und/oder Nebenangebot(e)

13

NEIN

JA NEIN JA

NEIN NEIN JA

Öffnung des Angebots 14

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JA

16

Vergabe des Auftrags 19

Au

ftrag

ge

ber

Ablaufplan Beschaffung

Nationales Verfahren

Interne Festlegung des Bie-ters, der den Zuschlag erhält

Information der unterlegenen Bieter über: • den Bieter, der den Zuschlag erhält • Gründe für die Nichtberücksichtigung des

Angebots • frühestes Datum des Angebots § 101a GWB

17

Einspruch gegen die Entscheidung? 18

Wartefrist Brief: 15 Tage / FAX, E-Mail: 10 Tage

ggf. Vergabenachprüfungsverfahren

NEIN

20

EU-weit National Information nach abge-

schlossenem Verfahren auf Antrag der Bieter

Nic

ht b

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cks

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tigte

r

Bie

ter

Au

ftrag

ge

ber

Entscheidung und Mitteilung an den Bieter, der den Zu-

schlag erhält

Aufhebung der Ausschreibung

EU-weit national

Bekannt-machung

im TED

Information an die

Bieter

Au

ftrag

-

geb

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nd

Bie

ter

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Au

ftrag

ge

ber

Ablaufplan Beschaffung

Information auf Internetseite oder Internet-Portal bei Ver-

fahren ohne Veröffentli-chung

VOL ab 25.000 € VOB ab 15.000 €

Information in TED

„ Informationen über verge-bene Aufträge“

Ende der Dokumentation des Vergabeverfahrens, Vergabevermerk

21

Lieferung der bestellten Sache oder Leistung 22

Kontrolle der Lieferung o der Leistung nach

Termin

Vollständigkeit

Qualität

Konditionen

23

Lieferantenbewertung 24

bea

uftra

g-

te F

irma

Au

ftrag

ge

ber