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22. Februar 2017 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land – Der Bürgermeister Nr. 2 | 27. Jahrgang | Woche 8 Eiszeit

Eiszeit - Löwenberger Land · 2017. 3. 22. · 22. Februar 2017 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land Der Bürgermeister Nr. 2 27. Jahrgang Woche 8 Eiszeit

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  • 22. Februar 2017 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land – Der Bürgermeister Nr. 2 | 27. Jahrgang | Woche 8

    Eiszeit

  • AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land| 2 | 22. Februar 2017 | Nr. 2 | Woche 8

    Inhaltsverzeichnis

    1. Amtliche Bekanntmachungen

    • Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl am 09.04.2017 OT Neulöwenberg und Großmutz ...............Seite 3• Wahlbekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ................................................................................Seite 3• Öffentliche Ausschreibung des Ehrenamtes der Schiedsperson und stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle der Gemeinde Löwenberger Land ..............................................................................................................................Seite 5• Öffentliche Ausschreibung zur Grundstücksveräußerung ............................................................................................................................Seite 5• Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft FFH-Managementplanung – Einladung zur Auftaktveranstaltung ...............................................................................................................Seite 6

    2. Mitteilung des Landkreises Oberhavel

    • Wie entsorge ich Gartenabfälle richtig? ......................................................................................................................................................Seite 7

    3. Information der LAG Obere Havel e. V.

    • Projektaufruf zur Förderung von Projekten in der LEADER-Region ..............................................................................................................Seite 7

    4. Nachruf für Sanitätsrat Klaus Roderburg .............................................................................................................................................Seite 8

    5. Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land

    • Bereitschaftsplan Monat März 2017 ............................................................................................................................................................Seite 8

    • Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat März 2017 .....................................................................................................Seite 8

    6. Notizen aus dem Gemeindebereich

    • Danksagung der Wilden Orchideen ..............................................................................................................................................................Seite 9

    • Einladung Jagdgenossenschaft Nassenheide zur außerordentlichen Mitgliederversammlung .................................................................Seite 9

    7. Informationen der ansässigen Sportvereine des Löwenberger Landes

    • Löwenberger Sportverein

    – Löwenberger Leichtathletin wird Norddeutsche Meisterin 2017 ...........................................................................................................Seite 10

    – Erfolgreicher Start in die Hallenmeisterschaftssaison 2017 ..................................................................................................................Seite 10

    – Löwenberger Leichtathleten kreieren Silberwochenende ......................................................................................................................Seite 11

    – Diskustraining mit dem Bundestrainer ....................................................................................................................................................Seite 11

    8. Schulungstermine des Waldbauernverbandes Brandenburg e. V. ................................................................................................Seite 12

    9. Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter der Gemeinde Löwenberger Land ................................................................................Seite 12

  • AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 22. Februar 2017 | Nr. 2 | Woche 8 | 3 |

    1. Amtliche Bekanntmachungen1. Amtliche Bekanntmachungen

    Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahlen am 09. April 2017 in den Ortsteilen Neulöwenberg und Großmutz

    der Gemeinde Löwenberger Land (gemäß § 38 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz und § 40 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung)

    In der Sitzung des Wahlausschusses am 07.02.2017 wurden für die Wahl der Ortsbeiräte folgende Wahlvorschläge zugelassen:

    Nr. desWahlvor-schlags

    Name des Wahl-vorschlagsträgers mit Kurzbezeichnung

    Wahlkreis(Ortsteil)

    Name, Vorname und Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge

    Geburts-jahr

    Beruf/Tätigkeit

    Anschrift

    1 Wählergruppe Landwirtschaft, Gartenbau und Umwelt LGU

    Großmutz Euhus, Dietmar 1947 Rentner Großmutzer Dorfstraße 34

    Höckberg, Kathleen 1985 Friseur-meisterin

    Postweg 6

    Winter, Matthias 1981 Landwirt Großmutzer Dorfstraße 36

    Schneider, Christin 1981 Büro-kauffrau

    Postweg 13

    1 Wählergruppe für Neulöwenberg WfN

    Neulöwenberg Minor, Carola 1961 Friseusin Neulöwenberger Straße 45

    Kresz, Björn Matthias 1984 Lokomotivfüh-rer

    Zum Bahnhof 9

    Minor, Yvonne 1983 Verkäuferin Lindenweg 7a

    Ast, Bianka 1975 Kinder-tagespflege-person

    Neulöwenberger Straße 37

    Löwenberg, den 08.02.2017

    KranichWahlleiterin

    1. Das Wählerverzeichnis für die stattfindende Neuwahl des Ortsbeirates in den Ortsteilen Großmutz und Neulöwenberg liegt in der Zeit vom 20.03.2017 bis 24.03.2017 während der Dienststunden von

    Mo 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Di 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Mi 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Do 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Fr 9.00 – 12.00 Uhr

    in der Gemeinde Löwenberger Land, Meldeamt, Haus 2, Zimmer 8, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land gemäß § 23 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) zur Einsichtnahme aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei.

    Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, während der Offenlegungs-zeit die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wähler-verzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.

    Wahlbekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

    und die Erteilung von Wahlscheinen für die Neuwahl des Ortsbeirates in den Ortsteilen Großmutz und Neulöwenberg in der Gemeinde Löwenberger Land

    Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben wahl-berechtigte Personen während des in Satz 1 genannten Zeitraumes nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von wahlberech-tigten Personen, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze in Verbindung mit § 32b Abs. 1 des Branden-burgischen Meldegesetzes eingetragen ist.

    Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

    2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einspruchsfrist bei der Wahlbehörde schriftlich oder als Erklärung zur Niederschrift einen Antrag auf Berichtigung des Wähler-verzeichnisses (Einspruch gegen das Wählerverzeichnis) stellen.

  • AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land| 4 | 22. Februar 2017 | Nr. 2 | Woche 8

    1. Amtliche Bekanntmachungen

    Auf Antrag werden für die Neuwahl der Ortsbeiräte in das Wählerver-zeichnis eingetragen:– wahlberechtigte Personen, deren Hauptwohnung außerhalb des

    Wahlgebiets liegt, am Ort der Nebenwohnung, wenn sie hier einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches haben,

    – wahlberechtigte Personen, die ohne eine Wohnung innenzuhaben sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und

    – wahlberechtigte Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterlie-gen.

    Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Erklärung zur Niederschrift bis spätestens am 25.03.2017 bei der Wahlbehörde, Gemeinde Löwenberger Land, Meldeamt, Haus 2, Zim-mer 8, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land während der o.g. Dienststunden zu stellen.

    3. Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, er-halten bis spätestens zum 12.03.2017 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen; wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

    4. Wer einen Wahlschein für die Neuwahl des Ortsbeirates im OT Groß-mutz oder OT Neulöwenberg hat, kann durch Briefwahl teilnehmen für den der Wahlschein gilt.

    5. Erteilung von Wahlscheinen Einen Wahlschein erhält auf Antrag eine in das Wählerverzeichnis ein-

    getragene wahlberechtigte Person.

    5.1 Eine wahlberechtigte Person die nicht in das Wählerverzeichnis einge-tragen ist erhält auf Antrag einen Wahlschein, wenna) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist nach

    § 15 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlV oder die Einspruchsfrist nach § 20 Abs. 1 Satz 2 BbgKWahlV auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis versäumt hat,

    b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Eintragungsfrist entstanden ist oder

    c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Wahlbehörde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.

    5.2 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen wahl-berechtigten Personen bis zum 07.04.2017, 18.00 Uhr, bei der Wahl-behörde, Gemeinde Löwenberger Land, Hauptamt, Zimmer 8, Haus 1, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Eine fernmündliche An-tragstellung ist unzulässig.

    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Perso-nen können aus den unter 5.1 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen sowie im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr stellen. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

    Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der bean-tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

    Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

    Eine behinderte wahlberechtigte Person kann sich bei der Antragstel-lung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

    6. Briefwahl Mit dem Wahlschein für die Neuwahl des jeweiligen Ortsbeirates erhält

    die wahlberechtigte Person– einen grünen amtlichen Stimmzettel für die jeweilige Ortsbeirats-

    wahl– einen amtlichen rosa farbigen Stimmzettelumschlag – einen amtlichen grünen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der

    Wahlleiterin der Gemeinde Löwenberger Land– ein Merkblatt für die Briefwahl

    Die Abholung eines Wahlscheines und die Briefwahlunterlagen für einen anderen sind nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfang-nahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

    Bei der Briefwahl muss die wahlberechtigte Person den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlumschlag angegebene Wahlbehörde übersenden, dass der Wahlbrief dort bis spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr ein-geht.

    Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbehörde abgegeben werden.

    KranichWahlleiterin

  • AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 22. Februar 2017 | Nr. 2 | Woche 8 | 5 |

    1. Amtliche Bekanntmachungen

    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Löwenberger Land,

    aufgrund des Ablaufes der vierten Wahlperiode der Schiedspersonen der Gemeinde Löwenberger Land im Jahr 2017 ist die Neuwahl einer Schieds-person und stellvertretenden Schiedsperson erforderlich.Für die fünfte Wahlperiode sucht die Gemeinde Löwenberger Land Kandi-daten für das Ehrenamt.

    Die Bewerber müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben, im Gemeindege-biet wohnen und das Wahlrecht besitzen. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Darüber hinaus soll die Schiedsperson im Wohn-gebiet bekannt sein, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ord-nungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungs-grad haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.

    Öffentliche Ausschreibung des Ehrenamtes der Schiedsperson und stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle der Gemeinde Löwenberger Land

    Gemäß § 4 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz – SchG) vom 21. November 2000 (GVBl. I Nr. 13, S. 158) in der derzeit gültigen Fassung wird die Schiedsperson von der Gemein-devertretung der Gemeinde Löwenberger Land für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

    Bewerbungen mit Lichtbild und tabellarischem Lebenslauf erbitte ich schrift-lich bis zum 31. März 2017 an das Hauptamt der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5, Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land.

    Löwenberg, den 25.01.2017

    KranichHauptamt

    Lage: Ortsteil Nassenheide, Am Waldrand 3 und 4 Beschreibung: Doppelhaus „Am Waldrand 3/4“ mit diversem NebengelassBezeichnung: Gemarkung Nassenheide, Flur 5, Flurstück 1488, Größe: 1.551 qmMindestkaufpreisgebot: 74.000,- Euro Ende Ausschreibungsfrist: 20.03.2017 – 14:00 Uhr

    1. Jedermann ist berechtigt ein Gebot abzugeben. Zuzüglich zum Kauf-preisgebot hat der Käufer sämtliche erwerbsabhängige Kosten zu tra-gen.

    Es handelt sich bei dem angebotenen Objekt um ein stark sanierungs-bedürftiges, leerstehendes Doppelhaus auf einem 1.551 qm großen Grundstück in Waldrandlage.

    Direkt vor dem Grundstück befindet sich der s. g. „Sachsenhausener Forst“.

    Energieausweis liegt vor Bedarfsausweis – Endenergiebedarf 270,6 kWh (m²a)

    Besonderheiten:a. Baumfällung nach Ende Vegetationszeit (30.09.2017) erforderlichb. Umverlegung Stromanschlusskabel ab März/ April 2017 durch Ver-

    sorger geplant2. Das Wertgutachten kann zu den allgemeinen Dienstzeiten oder nach

    telefonischer Vereinbarung bei der Gemeinde Löwenberger Land, Haus 1 – Zimmer 6, eingesehen werden. Weitere Informationen sind über das Sachgebiet Liegenschaften – Telefon: 033094/ 69842 (Herr Zachow) er-hältlich. Die Vereinbarung eines unverbindlichen Besichtigungstermins ist ebenfalls möglich.

    3. Gebotsschreiben sind mit der deutlich sichtbaren Aufschrift: „Kaufpreisgebot für Am Waldrand 3/4 – Bitte nicht vor dem 20.03.2017

    öffnen“

    Öffentliche Ausschreibung zur Grundstücksveräußerung:

    zu versehen und im verschlossenen Umschlag bis zum o. g. Termin im Sekretariat der Gemeinde Löwenberger Land einzureichen oder per Post zu übersenden.

    4. Im Rahmen der Abgabe des Gebotes ist eine Aussage zur vorgesehenen Nutzung bei Erwerb des Grundstücks zu treffen.

    5. Die Gemeinde ist in ihrer Entscheidung über die Gebotsannahme frei.

    Übersichtskarte Grundstück (Datenquelle: LGB Brandenburg)

  • AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land| 6 | 22. Februar 2017 | Nr. 2 | Woche 8

    1. Amtliche Bekanntmachungen

    Zum Schutz von bedrohten Arten und Lebensräumen wurde in Europa das weltweit größte Schutzgebietsnetz mit dem Namen „NATURA 2000“ errich-tet. Neben den Vogelschutzgebieten zählen im Land Brandenburg über 600 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) dazu. Gesetzliche Grundlage ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie 92/43/EWG) der Europä-ischen Union. Gemäß Artikel 6 der Richtlinie werden für die FFH-Gebiete Managementpläne erstellt. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit Nutzern, Eigentümern, Gemeinden, Behörden und Verbänden auf freiwilliger Basis. Inhalte eines FFH-Managementplans:• Gebietsbeschreibung• Bestandserfassung und Bewertung von Arten und Lebensräumen• Erhaltungs- und Entwicklungsziele• Maßnahmen zur Erhaltung und zur Entwicklung der Lebensräume und

    Arten• Umsetzungsmöglichkeiten • Vorschläge zum Monitoring und zur ErfolgskontrolleVerschiedene Förderprogramme der EU und des Landes unterstützen die an-schließende Umsetzung der Maßnahmen.Die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg hat das Planungsbüro UBC Um-weltvorhaben in Brandenburg Consult mit der Erarbeitung der Management-pläne beauftragt. Mitarbeiter des Auftragnehmers werden für die Erfassung von Pflanzen und Tieren im Gelände die Flächen in den Schutzgebieten ab Frühjahr 2017 begehen. Wir bitten dafür um Verständnis und Unterstützung.Zur Information von Anwohnern, Eigentümern, Nutzern und interessierten Bürgern findet eine öffentliche Auftaktveranstaltung statt:

    Bekanntmachung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

    Managementplanung für die FFH-Gebiete „Moncapricesee“, „Exin“, „Liebenberger Bruch“ und „Schnelle Havel Ergänzung“

    Wann: am Donnerstag, 16. März 2017 um 18:00 UhrWo: Gaststätte Straußenfarm Winkler, Häsener Weg 9, Neulöwenberg Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.natura2000-bran-denburg.de abrufbar.Ansprechpartner:Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg André FreiwaldHeinrich-Mann-Allee 18/19, 14473 PotsdamTel.: 0331 / 971 64 852 Fax: 0331 / 971 64 770E-Mail: [email protected]

    UBC Umweltvorhaben in Brandenburg Consult GmbH Dipl.-Biol. Georg DarmerAm Fichtenberg 17, 12165 BerlinTel.: 030 / 84 31 21 90Fax: 030 / 84 31 21 92E-Mail: [email protected]

    Das Projekt der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg wird gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Länd-lichen Raumes (ELER).Verwaltungsbehörde ELER: www.eler.brandenburg.deKofinanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg.

    — Ende der amtlichen Bekanntmachungen —Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land

    Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberger Land, Tel. (03 30 94) 69 80

  • LÖWENBERGER LAND | 22. Februar 2017 | Woche 8 | 7 |

    2. Mitteilung des Landkreises Oberhavel

    Wie entsorge ich Gartenabfälle richtig?Grünschnitt und Gartenabfälle, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimi-scher, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig Gewohnheit oder Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie Plastikabfälle nicht lange auf sich warten – weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln. Für Fragen steht ihnen die untere Naturschutzbehörde (unter Telefonnummer: 03301 601-0) des Landkreises Oberha-vel gern zur Verfügung. Neben der Eigenkompostierung auf dem eigenen Grundstück unter Beachtung der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung (AbfKompVbrV) sind Gartenab-fälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Dazu bietet der Landkreis Oberhavel als öffentlich-rechtlicher

    Entsorgungsträger kostengüns-tige Sammelsysteme an und informiert dazu umfassend im Abfallkalender und auf der Internetseite unter www.oberhavel.de/abfall.Aufgrund der jährlich wieder-kehrenden Problematik mit illegalen Ablagerungen von Grünschnitt und Gartenabfällen informiert der Landkreis Oberhavel über die ordnungsge-mäße Entsorgung auch an dieser Stelle.Entsorgungsangebote des Landkreises Oberhavel:• Laubsäcke, Wertmarken für

    Baum- und Strauchschnitt-bündel: ganzjähriges Angebot zur Gartenabfallsammlung im Holsystem auf Abruf (telefonische Anmeldung unter 03304 3760), erhältlich in den Vertriebsstellen für Gelbe Säcke (s. Abfallkalender bzw. unter www.oberhavel.de/abfall) gegen eine Gebühr von 1,50 €/Stück

    • Kleinanlieferungsbereiche: Abgabe von Gartenabfällen

    im Bringsystem gegen eine Gebühr in Höhe von 15,00 €/t bzw. als Pauschale bei Abfallmengen kleiner 40 kg in Höhe von 0,50 € in Germen-dorf, Hohenbrucher Straße und Gransee, Am Gewerbe-park 12 zu den bekanntgege-benen Öffnungszeiten

    Die illegale Ablagerung von Grünschnitt und Gartenabfällen erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden.

    3. Information der LAG Obere Havel e. V.

    Projektaufruf zur Förderung von Projekten in der LEADER-RegionLEADER steht für ein Förderpro-gramm der EU, das die Entwick-lung der ländlichen Räume unterstützt. Zur LEADER-Region Obere Havel gehören das Amt Gransee und Gemeinden, die Städte und Gemeinden Fürsten-berg/Havel, Zehdenick, Löwen-berger Land, Liebenwalde, Kremmen, Oberkrämer und Mühlenbecker Land sowie von der Stadt Oranienburg die Ortsteile Schmachtenhagen, Zehlendorf und Wensickendorf.Die Lokale Aktionsgruppe Obere Havel e.V. (LAG), ein ehrenamt-lich arbeitender Verein aus Vertretern von Unternehmen der Land- und Tourismuswirt-schaft, sozialen Einrichtungen und den Kommunen, fördert die Entwicklung in der LEADER-Re-gion und setzt Prioritäten bei der Förderung von Projekten.In der aktuellen EU-Förderperio-de wurden von der LAG bereits 56 Projekte für die Förderung mit öffentlichen Mitteln empfohlen und bis Ende 2016 34 Projekte von der Bewilli-gungsbehörde bewilligt. Folgende Beispiele zeigen die Vielfalt der Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von privaten oder kommunalen Vorhaben:

    – Angebote für Einwohner und Gäste durch Investitionen in die Beherbergung, Gastrono-mie, Kultureinrichtung, Pferdesport und Erholung am und auf dem Wasser

    – Bau bzw. Ausbau von Spiel-plätzen und Sportanlagen

    – Aufbau von Verarbeitungska-pazitäten- bzw. Vermark-tungseinrichtungen regiona-ler Produkte

    – Kapazitätserweiterung und Qualitätsverbesserung bei der Kinderbetreuung und des Dorfgemeinschaftslebens

    Bürger, Unternehmen, Vereine und Kommunen unserer LEADER-Region können sich ab 1. Februar um die Förderung von Vorhaben bewerben. Dafür steht Ihnen ein Projektfragebo-gen auf der Internetseite der LAG zur Verfügung. Geplante Vorhaben können bis zum 30. April (5. Stichtag) bei der LAG (Büro des LEADER-Regionalma-nagements) eingereicht wer-den. Für diesen Stichtag beträgt das Budget zur Förderung der Vorhaben 5,0 Mio. €. Weitere Stichtage werden in der Presse und auf der Webseite bekannt-gegeben.Die Entscheidung zur Projekt-auswahl trifft die LAG Ende Mai in einer Mitgliederversamm-lung. Für Projekte, die eine Förderempfehlung der LAG erhalten haben, kann innerhalb von 60 Tagen ein Antrag auf Förderung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Land-wirtschaft und Flurneuordnung in Neuruppin gestellt werden.

    Bei Fragen zu Fördermöglichkei-ten über LEADER oder zum Verfahren der Förderantragstel-lung informieren Sie sich bitte auf unserer Internetseite www.ile-oberhavel.de oder wenden sich an unser LEADER-Regional-management:Frau Susanne Schäfer; Herr Dr. Reiner ErdmannTel.: 03301/601 672 mittwochs und donnerstags im ILE-TreffAdolf-Dechert-Straße 1 in 16515 Oranienburg im Landrats amt, Haus 1, Zimmer 1.82 oder: 0162-858 11 64 bzw. 0163-84 082 02 bzw. E-Mail: [email protected]

  • | 8 | LÖWENBERGER LAND | 22. Februar 2017 | Woche 8

    5. Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes

    Wasserver- und Abwasserentsorgung –Bereitschaftsplan im MärzWechsel des Bereitschafts-dienstes Montag 7.30 Uhr

    10. KW 06.03.-12.03.2017Herr H. Schönbeck 0173/2028684 0172/3215198

    11. KW 13.03.-19.03.2017Herr A. Dörre 0173/2028684 0173/2028681

    12. KW 20.03.-26.03.2017Herr V. Witt 0173/2028684 0173/6055143

    10. KW 27.03.-02.04.2017Herr M. Krüger

    0173/2028684 0172/3101505 Im Havariefall der Wasserver-sorgung und Abwasserentsor-gung ist der diensthabende Mitarbeiter zu benachrichtigen.

    Während der normalen Dienstzeit ist im Havariefall der KVE in Grüneberg, 033094/80101, zu informieren.

    Der KVE ist zu folgenden Dienstzeiten zu erreichen: Montag und Donnerstag7.30 Uhr – 16.00 Uhr Dienstag7.30 Uhr – 18.00 Uhr Mittwoch7.30 Uhr – 17.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr – 12.30 Uhr

    Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung im März9. KW 01.03. Gutengermendorf 02.03. Gutengermendorf, Teschendorf, Falkenthal 03.03. Grüneberg, Neulöwenberg, Liebenberg, Löwenberg 10. KW 06.03. Neuendorf 07.03. Neuendorf, Nassenheide 08.03. Nassenheide 09.03. Grieben 10.03. Grieben

    11. KW13.03. Grieben 14.03. Glambeck, Grieben 15.03. Linde 16.03. Großmutz 17.03. Großmutz, Hoppenrade

    12. KW 20.03. Häsen, Klevesche Häuser 21.03. Häsen, Neuhäsen 22.03. Gutengermendorf 23.03. Gutengermendorf, Teschendorf, Falkenthal 24.03. Grüneberg, Neulöwenberg, Liebenberg, Löwenberg

    13. KW 27.03. Neuendorf 28.03. Neuendorf, Nassenheide 29.03. Nassenheide 30.03. Grieben 31.03. Grieben

    Änderungen behält sich der KVE vor. Diese werden in der Tages-presse bekanntgegeben.

    4. Nachruf für Sanitätsrat Klaus Roderburg

    Dankbar für sein WirkenDurch eine Annonce ist uns bekannt geworden, dass unser ehemaliger Sanitätsrat, Klaus Roderburg, am 17. Januar in Berlin verstorben ist.Er war jahrzehntelang unser unermüdlicher Zahnarzt und hat unendlich vielen Menschen mit seinem Fachwissen und seiner Tätigkeit geholfen. Früh um 5 Uhr begann oft sein Arbeitstag, Mitternacht brannte noch das Licht in seinem Labor.1988 war er Initiator für die

    Errichtung einer kleinen Gedenkstätte für unser Frauen- KZ in Grüneberg.1990 wurde er in den Ortsbeirat gewählt und übernahm kom-munale Verantwortung. Wir sind dankbar für sein Wirken!

    Im Namen des Bürgermeisters

    Bernd-Christian Schneck für die Kommune und

    Pfarrer i.R. Gerhard Gabriel für die Kirchengemeinde

    IMPRESSUM AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE LÖWENBERGER LAND

    Herausgeber, Druck und Verlag:Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin,

    Telefon: (030) 28 09 93 45, E-Mail: [email protected], www.heimatblatt.de

    Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land

    Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberg

    Das Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.

    Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte

    Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche,

    insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

    Die nächste Ausgabe erscheint am 22. März 2017.Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 9. März 2017.

  • LÖWENBERGER LAND | 22. Februar 2017 | Woche 8 | 9 |

    6. Notizen aus dem Gemeindebereich

    Die „Wilden Orchideen“ sagen „DANKE“

    Wir feierten in diesem Jahr unser 20-jähriges Faschingsju-biläum. Da ist es an der Zeit, dass wir uns bei unserem Publikum bedanken, dass uns seit eh und je die Treue hält.Alles begann in Neuendorf. Unsere Wurzeln liegen in der „Gaststätte zur Erholung“, in der wir viele Jahre kräftig blühten und gedeihten. Nach der Schließung unseres Stammhau-ses wurden wir nach Teschen-dorf umgetopft. Dort sind wir nun seit einigen Jahren hei-misch – zuerst in einem Zelt und jetzt in einer Festhalle auf dem Gelände des Getränkehan-dels Gastro Cirkus.Unser Publikum ist uns gefolgt und so konnten wir das Fortbe-stehen unserer Spezies so ausgiebig feiern. Ein ganz besonderer Dank geht an Ellen Zimmermann und Gisela Fielitz, die uns bei unserem ersten Auftritt in diesem Jahr mit einer selbst gebackenen Torte, Blumen für alle Akteure und lieben Worten überraschten, so dass einige von uns einen Kloß im Hals hatten. Auch beim Ortsbeirat bedanken wir uns für die Finanzspritze zum Jubiläum.Für die kommende Saison 2018 haben wir uns nun überlegt, eine dritte Veranstaltung, einen „Rentnerfasching“, ins Leben zu

    rufen. Hierzu laden wir alle, die sich angesprochen fühlen, bereits jetzt schon recht herz-lich ein.Nochmals ein ganz herzliches Dankeschön an alle, die jedes Jahr unsere Veranstaltungen besuchen und damit das Weiterbestehen unseres Vereins ermöglichen.Bis zum nächsten Jahr!

    Die Wilden Orchideen    Für Rückfragen stehe ich Ihnen dienstlich unter ✆ 033094 / 693-18 zur Verfügung.

    Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft NassenheideAm Mittwoch, den 22. März, findet um 18.00 Uhr die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Nassenhei-de im Dorfgemeinschaftshaus in Nassenheide statt.

    Eingeladen sind alle Eigentü-mer der bejagbaren Flächen, die innerhalb der Gemarkung Nassenheide liegen. Eigentü-mer können sich durch volljäh-rige Personen, die im Besitz einer entsprechenden Voll-macht sind, vertreten lassen. Diese Vollmacht muss, wenn Sie dem Vorstand noch nicht vorliegt, bis zum 17. März beim Jagdvorstand eingereicht werden. Der Eigentumsnach-weis ist in Form eines Grund-buchauszuges zu erbringen.

    Folgende Tagungsordnungs-punkte stehen zur Abstimmung an: Top 1:Aufteilung des bestehenden gemeinschaftlichen Jagdbezir-kes in zwei Teiljagdbezirkea)  westlich der B96, Größe 257,5579 hab)  östlich der B96, Größe 436,4971 ha

    Top 2:Neuverpachtung der Hoch-wild-Jagdbezirke für 12 Jahre ab 01.04.2017Bewerbungsunterlagen von Interessenten, die im Umkreis von 50 km der Jagdbezirke ihren Wohnsitz haben müssen, sind bis zum 17. März beim Vorstand einzureichen.Dabei ist das Pachtgebot bei voller Wildschadenübernahme pro ha und Jagdjahr in einem gesonderten Umschlag mit Namen auf dem Umschlag der schriftlichen Bewerbung beizufügen. Das Gebot wird erst in der Versammlung geöffnet.Der Bewerbung ist der Nach-weis über die Pachtfähigkeit beizufügen. Es gelten nur die bis zum 17. März beim Vorstand eingegangenen Bewerbungen mit den dazugehörenden Pachtangeboten.Bisherige Bewerbungen sind anzupassen und gegebenenfalls neu unter Angabe des jeweili-gen Gebotes beim Vorstand einzureichen. 

    JagdvorsteherRolf BaumannBirkhorst 416775 Löwenberger Land/OT Nassenheide

  • | 10 | LÖWENBERGER LAND | 22. Februar 2017 | Woche 8

    7. Informationen der ansässigen Sportvereine

    Löwenberger Leichtathletin wurde Norddeutsche Meisterin 2017Bei den Norddeutschen Meis-terschaften der Männer, Frauen und U20 startete auch eine Minidelegation des Löwenber-ger SV. Mit Lara Sophie Glasow schickten die Trainer des LSV eine Athletin der U18 in den Wettkampf der höheren

    Altersklasse, da Lara bei den Berlin-Brandenburgischen Meisterschaften dieser Al-tersklasse bewiesen hat, dass sie mit der 4 kg-Kugel sehr gut zurecht kommt.In Neubrandenburg hatte sie sich der Konkurrenz aus Hamburg und Bremen zu stellen. Bereits mit dem ersten Versuch ging Lara mit 10,59 m in Führung und baute diese im Wettkampf noch aus. Mit 11,25 m verfehlte sie zwar die eigene Zielstellung, der Nord-deutsche Meistertitel war ihr an

    diesem Tag aber nicht zu nehmen. Glückwünsche zum Titel gab es auch von den Neubrandenburger Werferle-genden Astrid Kumbernuss und Franka Dietzsch.Julius Thiemer, jetzt für den RSV Eintracht am Start, erwischte

    einen „gebrauchten“ Tag. Gegen die Werfergarde des SC Neu-brandenburg war kein Kraut gewachsen. Mit 12,91 m erkämpfte er zwar einen sehr guten vierten Platz, war aber mit der Weite äußerst unzufrie-den.Beim Internationalen Sterncen-terspringen der Stabhochsprin-ger in Potsdam konnte Kevin Dahms vom Löwenberger SV einen hervorragenden 3. Platz verbuchen. Mit 4,60 m egalisier-te er seinen persönlichen Rekord erneut.

    Start in Hallenmeisterschaftssaison 2017 für Löwenberger LeichtathletenEinen gelungenen Einstand feierten die Löwenberger Leichtathleten beim Auftakt der Meisterschaftssaison in der Halle. Kevin Dahms konnte im Stabhochsprung der Männer überzeugen und sicherte sich mit neuem persönlichem Rekord von 4,30 m den Titel in der Potsdamer Halle am Luftschiffhafen. Mit Silber und Bronze konnte sich Lara Sophie Glasow das Wochenende verschönern. Die Werferin sicherte sich mit sehr guten 30,67 m den 2. Platz der ge-meinsamen Berlin-Brandenbur-ger Wertung. Anschließend startete sie noch im Kugelsto-ßen der U20 und überzeugte mit 11,32 m, die ihr die Bronze-medaille einbrachte, nur 3 cm hinter dem Silberrang.Philipp Uhlmann (M15) erreich-te 29,16 m im Diskuswurf und wurde Bronzemedaillengewin-ner der Brandenburgischen Meisterschaften. Vereinskame-rad Matthias Klyscz erreichte

    sehr gute 33,05 m mit dem neuen, 500 g schwereren Wurfgerät und wurde mit Platz 4 der gemeinsamen Berlin-Brandenburgischen Wertung belohnt.Auch Tim Bertram griff bereits erfolgreich ins Wettkampfge-schehen ein. Der 15-jährige Läufer aus Löwenberg startete im 800 m-Wettbewerb der U20 und bewies mit 2:03,46 min seine ansteigende Formkurve. Im Rennen der „Alten“ landete er auf dem 8. Platz.Der ehemalige LSV-Starter Julius Thiemer sammelte für seinen neuen Verein auch gleich einen Titel ein. Mit 13,67 m sicherte er sich den Landestitel der U20 im Ku-gelstoßen.Am kommenden Samstag stehen die Meisterschaften der U18, Männer und Frauen im Berliner Sportforum an, auch wieder mit Beteiligung der Löwenberger Talente.

  • LÖWENBERGER LAND | 22. Februar 2017 | Woche 8 | 11 |

    7. Informationen der ansässigen Sportvereine

    Diskustraining mit dem BundestrainerAm 8. Februar fuhr eine kleine Delegation der Löwenberger Werfer nach Potsdam, um dort unter Anleitung von Bundes-trainer Jürgen Schult an der Technik der hochkomplexen Disziplin Diskuswurf zu arbei-ten.

    In der zweistündigen Trai-ningseinheit wurden vor allem Segmente der Drehbewegung und Spannungspunkte unter-sucht und verbessert. Phillip Uhlmann, Matthias Klyscz, Lara Sophie Glasow, Jannis Barke und Julius Thiemer arbeiteten hochkonzentriert und akribisch unter den kritischen Augen des Olympiasiegers von 1988. Viele nützliche Tipps und Korrektu-ren wurden sowohl von den Athleten als auch von Trainer

    Axel Klicks aufgenommen. Die Auswertung des umfangrei-chen Bild- und Videomaterials wird nach Sichtung und Auswertung ins weitere Training einfließen.Nach der Trainingseinheit durften die Löwenberger Werfer

    auf Einladung von Jürgen Schult beim Potsdamer Kugelstoßmee-ting mit David Storl als Zu-schauer teilnehmen und konnten auch in dieser Diszip-lin weitere Anschauung auf Weltniveau genießen. Für alle Teilnehmer war dies  ein unvergessliches Erlebnis, das auch auf die Ergebnisse der nächsten Freiluftsaison ab-strahlen wird.

    Axel KlicksLöwenberger Sportverein

    Löwenberger Leichtathleten kreieren Silberwochenende

    Bei den gemeinsamen Ber-lin-Brandenburgischen Meister-schaften der U18 und Männer/Frauen der Leichtathleten im Sportforum Berlin fehlte zwar der ganz große Erfolg in Form eines Titels, aber mit drei

    Vizemeistern in hochklassigen und spannenden Finalwett-kämpfen ist die Bilanz außeror-dentlich erfreulich.Den Auftakt machte Routinier Kevin Dahms, der den Rücken-wind des vergangenen Wochen-endes (PB mit 4,30 m) nutzen konnte und erneut Zweiter im Stabhochsprung wurde. Dabei pulverisierte der Teschendorfer Sportschüler „so nebenbei“ seinen Bestwert und kann nun mit einer neuen Bestleistung von 4,60 m und frischen Selbstbewusstsein in die kommenden Aufgaben starten.Die Vizemeisterin der U20, Lara Sophie Glasow, startete in ihrer Altersklasse und hatte mit Yara Weinert die Vorjahresbeste als direkte Konkurrentin vor sich. Diese startete auch furios und konnte mit 12,91 m die Füh-

    rung behaupten. Lara kämpfte und ging im letzten Versuch sensationell mit 12,95 m in Führung. Yara konnte aber noch einmal kontern, so ging der Titel mit 13,10 m und einem spannenden und hochklassigen

    Wettkampf an die SG Nieder-barnim.Kugelstoßer Matthias Klyscz musste sich mit dem amtieren-den Landesmeister Erik Stoev (SV Preußen Berlin) auseinan-dersetzen. Ruhig und unaufge-regt absolvierte Matthias seinen Wettkampf, ohne den Champion gefährden zu können, aber stets die Konkur-renz in Schach haltend. So sicherte er sich mit 12,61 m den Vizemeister und konnte so seine bisher beste Einzelplatzie-rung bei Meisterschaften feiern.Das Sahnehäubchen setzte Tim Bertram im 800 m-Lauf der U18 mit dem Gewinn der Bronzeme-daille. Er verbesserte seine Bestzeit auf 2:00,84 min und darf demnächst auf eine Zeit unter zwei Minuten hoffen.

    A.Klicks

  • | 12 | LÖWENBERGER LAND | 22. Februar 2017 | Woche 8

    Angebote für Waldbesitzer und Interessierte bis AprilDer Waldbauernverband Brandenburg e.V. wird von der EU und dem Land Brandenburg gefördert und bietet bis zum 07./08.04.erneut Schulungen für Waldbesitzer und Interes-sierte an.Die zweitägigen Veranstaltun-gen finden jeweils am Freitag von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr und am Sonnabend von 8.30 Uhr bis

    15.30 Uhr statt.Die Schulungen werden bran-denburgweit an über 20 Schulungsorten durchgeführt. Die Themen sind:• Aktuelles: Holzmarkt, neue UVV,

    Sozialwahl SVLFG, Versiche-rungen, Seuchensituation Schwarzwild u.a.

    • Waldbau: Eichenarten als wertvolle

    Beimischung• Wert unserer Eichenarten • Steuern• Wildschäden• Exkursion Termine und Schulungsorte finden Sie im Internet unterwww.waldbauernschule-bran-

    denburg.de.Die Teilnahme ist offen für alle Interessierten, der Teilnehmer-beitrag beträgt 35 €. Bei Interesse bitten wir um Anmeldung unter 033920/50610 oder [email protected].

    Thomas MeyerStv. Vors. Waldbauernschule e.V.

    PFARRSPRENGEL LÖWENBERGER LAND / SÜD

    GOTTESDIENSTE FR | 03.03.14:00 Uhr | LöwenbergTraugottesdienst Carolin Witt und Ricardo Schwindeler18:00 Uhr | GutengermendorfWeltgebetstagsgottesdienst SO | 12.03.09:30 Uhr | GrünebergGottesdienst mit Abendmahl11:00 Uhr | TeschendorfGottesdienst mit Abendmahl13:30 Uhr | LöwenbergGottesdienst mit Abendmahl

    SO | 19.03.10:00 Uhr | LindeGottesdienst mit Abendmahl SO | 26.03.09:30 Uhr | TeschendorfGottesdienst11:00 Uhr | LöwenbergFamilienkirche13:30 Uhr | GrünebergGottesdienstFRAUENKREISE DO | 09.03. | 14:00 Uhr Grüneberg MO | 13.03. | 19:00 UhrLöwenberg – Ü35 DI | 14.03. | 14:00 UhrTeschendorf

    Passionsandachten Löwenberg – Frauenhilfe: DO | 09.03, 16.03., 23.03., 30.03. | 14 - 15:00 UhrZENTRALE SENIORENFEIER zum 60. Geburtstag der Pastorin: MO | 27.03. | 14:30 UhrTeschendorfMÄNNERKREIS DO | 09.03. | 19:00 Uhr Löwenberg KRABBELGRUPPEN MI | 01.03. | 15:00 UhrTeschendorf DI | 07.03. | 15:00 UhrGrüneberg

    KONFITAG SA | 18.03. | 14 – 18:00 UhrLöwenbergJUNGE GEMEINDE freitags | 19:00 Uhr LöwenbergGKR-Sitzungen MI | 01.03. | 19:00 UhrLöwenberg MO | 20.03. | 19:00 UhrTeschendorf MO 27.03. | 19:00 Uhr Pfarrhaus Grüneberg DI | 28.03. | 19:00 UhrGrüneberg MI | 29.03. | 19:00 UhrLöwenberg

    8. Schulungstermine des Waldbauernverbandes Brandenburg e. V.

    9. Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter